VARNHAGEN v. ENSE 602
dens durch Anreizung von Staatsangehörigen zu Haß und Verachtunggegeneinander." Alle diese Vergehen und Verbrechen waren Varn-hagen bei seiner weiteren Darstellung des Jahres 1848 in diesen Bän-den seiner Tagebücher unterlaufen. Gegen die verurteilte Heraus-geberin wurde am 26. Mai 1864 ein Steckbrief erlassen.
Auch die sächsische Regierung ließ die Bände 5 und 6 beschlag-nahmen, fand aber beim Verleger das Nest leer; Brockhaus hatte dieVorräte fortgeschafft; sie wurden jetzt, wie die Berliner Polizei als-bald erfuhr, in Hamburg durch Hoffmann und Campe ausgeliefert unddort flott verkauft. Der Minister des Innern, v. Jagow, wollte dieser-halb beim Hamburger Senat auf Konfiskation dringen; aber nach dendortigen Gesetzen konnte diese nur auf dem Wege eines Preßprozesseserfolgen, bei öffentlichem Verfahren, das gar zu großes Aufsehen ge-macht hätte; auch hätte die Verfolgung der dortigen Buchhändlerallzusehr in die Breite gehen müssen. Daher nahm Jagow im Ein-verständnis mit dem Kollegen vom Äußern von einer weiteren Ver-folgung Abstand (20. Oktober).
In Sachsen konnten nun die weiteren Bände nicht mehr erscheinen.Der Verleger, von dem die Behörde vergeblich die Vorlegung des Ver-lagsvertrags forderte, um daraus zu ersehen, was noch komme, hatteschon im 3. Band bei Erwähnung der Leipziger Ereignisse von 1845 emeeigenmächtige Zensur geübt, wovon Ludmilla erst hörte, als es überBand 5 und 6 zu längeren Auseinandersetzungen kam. Erst wollte siesich zu keinen Auslassungen in dem gelieferten Manuskript verstehen(Rom, 6. Januar 1862), und Brockhaus mußte sein Ehrenwort geben,nichts im Text zu unterschlagen. Er wußte sie aber schließlich zuüberzeugen, daß er gewisse Äußerungen „absolut nicht drucken könne",besonders die über die Dresdener Maiereignisse 1849; eine „derartigeVerherrlichung des vom Gesetz verurteilten und mit lebenslänglicherTodes- und Zuchthausstrafe belegten Aufstandes", den „gegenwärtigselbst die entschiedensten Demokraten" anders beurteilten, müsse ihmzweifellos eine hohe Gefängnisstrafe einbringen, und eine Reihe vonUrteilen über Österreich würden das sofortige Verbot des Buches dortzur Folge haben; das sei aber jetzt kein Spaß mehr wie vor 1848, son-dern bedeute einen „empfindlichen geschäftlichen Nachteil", da ver-botene Bücher dort jetzt „effektiv nicht eingeführt werden, weil derVerlust der Konzession" für die Buchhändler darauf stehe. Der Ver-leger hatte schon daran gedacht, eine falsche Firma auf Band 5 und 6zu setzen. Das gute Geschäft wollte er sich auch jetzt ungern entgehenlassen; er schlug daher der Herausgeberin, als er das Manuskript derbeiden nächsten Bände erhalten hatte, vor, ihr einen anderen Verlegerzu vermitteln. Da Ludmilla aber durchschaute, daß es sich dabei umein Kompagniegeschäft zweier Firmen handeln sollte, verlangte siedas Manuskript zurück und teilte erst am 23. Februar dem Leipziger