- s -?Ghts euisi ULB DüsseIdorf +0072 577 01 H. H. HOUBEN VERBOTENE LITERATUR VON DER KLASSISCHEN ZEIT BIS ZUR GEGENWART 126/7O Ein kritisch-historisches Lexikon über verbotene Bücher, Zeitschriften und Theaterstücke, Schriftsteller und Ve rleg er [M 1924 ERNST ROWOHLT VERLAG BERLIN Von diesem Werk wurden achthundert numerierte Exemplare bei Herrose & Ziemsen GmbH. & Co. in Wittenberg (Bez. Halle) im Herbst 1923 gedruckt Dies Exemplar trägt die Nummer 3Zl^H5 LANRES klND STADT-1 ! HIBUOTHEK | ISSELDO'Rfl c VORWORT Anderthalb Jahrhunderte deutscher Literatur, gesehen durch das Auge des Gesetzes, entschleiern sich auf den folgenden Blättern. Hunderte von Bücherschicksalen ziehen vorüber, die vielfach schon zur Sage geworden, nirgends oder doch nur selten zutreffend aufgezeichnet sind. Bücherverbote sind so alt wie das Buch selbst, sie werden erst mit ihm sterben. Auch unserer Gegenwart sind sie nicht fremd. Wie tief sie die literarische Gesamtentwicklung beeinflußten, wie verhängnisvoll sie oft für die Schöpfer dieser Literatur wurden, das habe ich an einer Reihe von Einzelfällen darzulegen versucht. Die Auswahl aus einem schier unermeßlichen Stoff bestimmte der Wunsch, möglichst Mannigfaltiges und Neues zu bringen. Die Art der Behandlung ergab sich aus dem Versuch, auf der Grenze zu bleiben, die Literatur- und Kulturgeschichte untrennbar miteinander verbindet. Ob es mir gelungen ist, Ausblicke nach beiden Seiten hin zu eröffnen, mag der Leser entscheiden. Der Quellen, aus denen mir völlig unbekanntes oder zum erstenmal authentisches Material zugeflossen ist, sind so viele, daß ich es mir hier versagen muß, sie aufzuzählen. In den einzelnen Abschnitten des Buches sind sie, soweit möglich, namhaft gemacht. In der Angabe schon veröffentlichter Quellen allerdings mußte ich mich auch da auf die Nennung der Hauptwerke beschränken, sonst hätte ich jedem Artikel eine umfangreiche Bibliographie beigeben müssen. Ich darf es aber nicht unterlassen, des Preußischen Geheimen Staatsarchivs hier besonders zu gedenken; in seine Aktenberge habe ich eine gewaltige Reihe von Stollen gebohrt, und fast immer förderten die Papierwagen wertvollstes Rohmaterial zutage. Der Verwaltung des Archivs und Herrn Staatsarchivar Dr. Dehio gebührt mein uneingeschränkter Dank. Als wesentliche Ergänzung zu diesem Nachschlagewerk dient meine pragmatische Geschichte der Zensur und Preßgesetzgebung, deren erster Teil unter dem Titel „Hier Zensur — wer dort?" in 2. Auflage (Leipzig, H. Haessel) vorliegt. Ihr zweiter Teil, der die Epoche von 1815—1830 erschließt, wird im nächsten Jahr erscheinen. Berlin, im November 1923. Prof. Dr. H. H. Houben. „AGRIPPINA" (Zeitschrift, 1824). Ein Bonner Studienfreund Heinrich Heines, Jean Baptiste Rousseau, gab 1824 in Köln eines jener zahllosen belletristischen Blättchen heraus, die in der Reaktionszeit nach 1815 die Stelle der noch nicht geborenen politischen Tagespresse vertraten und mit ihrer süßlichen Pseudoromantik das deutsche Lesepublikum in dem Dämmer- und Schlafzustand erhielten, der nach Ansicht aller über den Wolken thronenden Regierungen für den beschränkten Untertanenverstand des Bürgers der einzig bekömmliche, weil ungefährliche, war. Wer aus diesem Traumschlaf aufschreckte und seine Nachbarn störte, wurde nachdrücklichst zur Ruhe verwiesen, siehe Ludwig Börne. Rousseaus Blatt erschien dreimal wöchentlich und nannte sich, zu Ehren der Gründerin Kölns, „Agrippina, Zeitschrift für Poesie, Literatur, Kritik und Kunst", gedruckt und verlegt bei Fr. X. Schlösser. Die Liste seiner Mitarbeiter war ziemlich ansehnlich; die jüngere Romantik war mit Achim v. Arnim, Fouque, Graf Loeben, Luise Brachmann u. a. nicht übel vertreten, und führende Köpfe des nächsten Jahrzehnts mischten sich unter sie: Grillparzer, Immermann, Wolfgang Menzel und Heine selbst, der seinem Freunde zu Gefallen manche seiner lyrischen Kleinigkeiten beisteuerte, zu denen er sich aber nur selten mit seinem Namen bekannte; zwei Jahre vorher waren seine ersten „Gedichte" in Berlin erschienen, 1823 seine „Tragödien nebst einem lyrischen Intermezzo", und sein junger Ruhm verpflichtete ihn zu scharfer Selbstkritik; nur wenige Verse aus der „Agrippina" hat er später der Aufnahme in seine Werke gewürdigt. Ein Beitrag Heines aber war es, der dem Rousseau- schen Blatte plötzlich den Garaus machte. Nr. 97 vom 11. August brachte an, ihrer Spitze ein Liedlein, das als ein früheres Aufstöhnen gegen die „brüllende Kulturlosigkeit" der preußischen Hauptstadt dem Freiherrn Börnes v. Münchhausen aus der Seele geschrieben sein wird und, von Kriegsinvaliden zur Drehorgel auf Berliner Straßen gesungen, mit seinem epigrammatischen Schluß eine volkstümliche Wirkung nicht verfehlen dürfte: „AGRIPPINA" « BERLIN. Berlin! Berlin! du großes Jammertal, Bei dir ist nichts zu finden als lauter Angst und Qual, Der Offizier ist hitzig, der Zorn und der ist groß: Miserabel ist das Leben, das man erfahren muß. Und wenn's dann Sommer ist. So ist ein große Hitz'. So müssen wir exerzieren, Daß uns der Buckel schwitzt. Komm' ich auf Wachtparad' Und tu' ein falschen Schritt, So ruft der Adjutant: Der Kerl dort aus dem Glied. Die Tasche herunter, den Säbel abgelegt, Und tapfer drauf geschlagen, daß er sich nicht mehr regt. Und wenns dann Friede ist. Die Kräfte sind dahin ; Die Gesundheit ist verloren, Wo sollen wir denn nun hin? Alsdann so wird es heißen: Ein Vogel und kein Nest. Nun Bruder häng den Schnappsack an. Du bist Soldat gewest. Darunter stand die Anmerkung: „Dieses Volkslied, welches, wie die Prügel-Erwähnung andeutet, aus früheren Zeiten herstammt, ist im Hannoverschen aus dem Munde des Volkes aufgeschrieben worden. H. Heine." Es liegt kein Grund vor, Heine das nicht zu glauben; Volkslieder zu sammeln, war seit Arnim und Brentanos „Wunder- horn" Mode, und daß er selbst nicht etwa das Poem verbrochen hat, gilt als erwiesen. Ein kleiner satirischer Stachel war natürlich darin, denn die Prügelstrafe war in Deutschland bei Militär sowohl wie Zivil noch keineswegs abgeschafft. Der preußische Polizeiminister v. Schuck- mann war denn auch über den Abdruck dieses Volksliedes höchst empört und gab dem Kölner Polizeipräsidenten am 17. August den Befehl, die „Agrippina" sofort zu verbieten, da sie „durch mehrere Artikel, insonderheit aber durch den ersten Artikel in Nr. 97, hinreichend die Ungeschicklichkeit ihres bereits aus früherem Preßunfug bekannten Redakteurs vollkommen bestätige". Mit Nr. 103 vom 25. August hauchte die Zeitschrift ihr Leben aus, und ihr Herausgeber Rousseau mußte sich in Aachen eine andere Existenzmöglichkeit suchen. Außerdem mußte der Oberpräsident der Rheinprovinz, v. Ingersleben, auf Verlangen des Ministeriums den Zensor zur Verantwortung ziehen, der „einem so gemeinen und unschicklichen Artikel" das Imprimatur ge- 9 ALBERTI geben hatte. Der Zensor, Konsistorialrat Grashoff in Köln, entschuldigte sich am 30. September, er habe das Gedicht laufen lassen, da es ihm bereits gedruckt vorgelegt worden sei, auch lasse die Anmerkung am Schluß „eine günstige Vergleichung früherer und jetziger Zeit" zu, und schließlich sei das Blatt so wenig gelesen, daß dies „elende Machwerk" keinen sonderlichen Schaden tun könne. Mit dieser Ausrede war man aber in Berlin sehr wenig zufrieden, und der Herr Konsistorialrat erhielt am 15. Oktober einen amtlichen Verweis. (Akten des Preußischen Staatsarchivs Rep. yy II A 17.) — Zehn Jahre später hatte Rousseau seinen Frieden mit dem Bestehenden gemacht: jetzt Kurfürstlich Hessischer Titular-Hofrat, gebärdete er sich als ein leidenschaftlicher Verteidiger der durch das „Junge Deutschland" bedrohten Sitte und Ordnung und machte Januar 1836 in seiner Zeitschrift „Leuchtthurm", die es gleichwohl nur auf wenige Nummern brachte, den ehemaligen Jugendfreund elend herunter. Trotz seiner amtlich beglaubigten Ungeschicklichkeit wurde er jetzt Redakteur der offiziösen „Frankfurter Oberpostamtszeitung", avancierte bei einem Aufenthalt in Wien zum K. K. Hofrat und leitete 1843 das Feuilleton der Berliner „Neuen preuß. Allg. Zeitung". Sehr lohnend erwies sich der Umfall für ihn nicht: er starb 1867 als armer Teufel in Köln. (Vgl. über ihn Goedekes „Grundriß", 9. Band, und Ad. Strodtmanns noch immer unentbehrliche Heine-Biographie, 2. Auflage.) ALBERTI (SITTENFELD), KONRAD (1862—1918). In dem Kampf der Wagen und Gesänge, der die Literaturrevolution der achtziger und neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zu einem zwar noch mancher kritischen Klärung bedürftigen, aber allenthalben fesselnden Schauspiel macht, hat Konrad Alberti eine immerhin beachtliche Rolle gespielt. Er war nicht gerade Achill oder Ajax, deren Taten ein Heldenlied sind, noch weniger ein kluger Odysseus mit diplomatischen Allüren; man denkt bei ihm eher an Thersites, dessen schrilles Keifen den Lärm der Schlachten fast übertönt, und seine schriftstellerische Gallenblase war mindestens so prall wie die seines Stammesgenossen Ludwig Börne. Wenn er jemals „berühmt" war, so verdankt er dieses Martyrium zumeist dein Leipziger Staatsanwalt Nagel, der ihn im Jahre 1890 wegen seines sozialen Romans „Die Alten und die Jungen" vor die Strafkammer zitierte; was der „Nagel" zu seinem literarischen Sarge werden sollte, wurde zum Piedestal eines flüchtigen Ruhmes, und wenn die Literaturgeschichte sich zu einer Siegesallee ausbauen wollte, so würde Albertis Denkmal vielleicht die größte Ähnlichkeit mit Rauchs Standbild Friedrichs des Großen haben müssen, an dessen Sockel sich die zahlreichen Paladine lehnen, denen der Reiter über ihnen mehr oder weniger verpflichtet war; Albertis Sockel würden die Leipziger Gerichtsherren zieren, die sich bei jenem denkwürdigem Prozeß der Rei- ALBERTI 10 nigung des deutschen Parnasses mit Eifer annahmen: an prominenter Stelle der Staatsanwalt Nagel, neben ihm Landgerichtsdirektor Vollert als Vorsitzender, und die Landgerichtsräte Bieler, Dr. v. Abendroth, Leonhard II, Sachse und Assessor Lobe; bescheiden hinter ihnen die Verteidiger, Sachverständigen und Zeugen und, von der Last des Sok- kels halb zerquetscht, die Silhouette auch des Sachverständigen, dessen Ansicht dem hohen Gerichtshof Hekuba war und „als unerheblich" nicht gehört wurde: Karl Frenzeis. Daß dieser Prozeß eine typische Bedeutung gewann, hatte Alberti, ein Journalist von scharfer Witterung, gleich erfaßt; dem stenographischen Verhandlungsbericht, den er nach seiner Verurteilung als Broschüre veröffentlichte (Leipzig, Wilhelm Friedrich), gab er deshalb nicht ohne einige Berechtigung den pomphaften Titel: „Der Realismus vor Gericht". Außer seinem eigenen Roman waren gleichzeitig noch zwei andere Werke der jüngstdeutschen Literatur, die heute schon so alt ist, inkriminiert: „Adam Mensch" von Hermann Conradi, der in den Gerichtsakten noch als Student der Philosophie und der Staatswissenschaften figuriert, und „Der Dämon des Neides" von Wilhelm Walloth, zwei Werke und zwei Köpfe, die über „Die Alten und die Jungen" und ihren Verfasser ein Stück hervorragen. Aber „Adam Mensch" konnte bei Beginn des Prozesses bereits die Sterbeurkunde seines unglücklichen Erzeugers vorweisen, und Walloth erschien in einer so trostlosen geistigen Verfassung, daß er nach vergeblichen Versuchen, sich vom Stammeln zum Reden aufzufrischen, von der weitern Teilnahme an der Verhandlung in Gnaden entbunden wurde. So fiel Alberti von selbst die erste Helden- und Liebhaberrolle zu, er wurde der Atlas der modernen Literatur, des „Realismus vor Gerichts", und seine eifernde, schlagfertige Beredsamkeit sorgte dafür, daß hier das Tribunal zum Forum wurde. Sprecher zunächst in eigener Sache, hat er doch zugleich das immer neue Recht der Jugend gegenüber der eigensinnigen Tyrannei des Alters ehrenwert vertreten. Der Verurteilung entgingen die Angeklagten nicht, aber diese Prozeßverhandlung war dennoch gewissermaßen eine erfolgreiche Premiere der realistischen Literatur jener Tage, aus deren Sturm und Drang sich schließlich doch eine Fülle neuer Töne losrang, die selbst dem Ohr der „Alten" wohlklingen. Heute würde sich wohl kaum mehr ein Gerichtshof so entsetzt vor jedem derben Ausdruck, jedem gev/agten Bild oder heiklen Vorgang bekreuzigen wie jene Leipziger Biedermänner, denen nach dem ersten Verhandlungstag erst drei Tage Leseurlaub gegeben werden mußte, um sich zum erstenmal mit dieser anrüchigen Literatur vertraut zu machen, über die sie zu Gericht sitzen sollten. — Auch noch in manch anderer Hinsicht hatte dieser Prozeß eine typische Bedeutung. Er erwies zunächst ein fast vorsintflutliches „Vertrauensverhältnis" zwischen Autor und Verleger, das ideal wäre, wenn es nicht einseitig so oft mißbraucht würde, und 11 ALBERTI ebendeshalb heute nicht mehr bestehen kann. Geschäftsleute waren diese jungen Dichter alle nicht, obwohl man ihnen ein Verbrechen daraus machte, daß sie mit ihren Büchern „Geld verdienen" wollten, und es ist kein gutes Zeichen für den deutschen Verlagsbuchhandel, daß er den Schriftsteller zwingt, „wirtschaftlich" zu denken — die billige Losung des Tages, an der das Beste unseres geistigen Lebens zugrunde gehen kann, teilweise vielleicht schon erstorben ist. Sodann zeigte der Prozeß eine für den Sitz des Buchhandels an der Pleiße überraschende Nichtvertrautheit des Gerichtshofes mit den alltäglichsten Geschäftsgewohnheiten des schriftstellerischen und verlegerischen Verkehrs, die auch den selbstverständlichsten Dingen ein ungläubig lächelndes Mißtrauen entgegenbrachte. Und schließlich drängte die Verhandlung wohl jedem die Forderung auf: die Anwendung des Strafgesetzbuches auf angebliche literarische Verbrechen muß in ihrer Detektivleidenschaft gezügelt sein durch eine allgemeine Literaturkenntnis, die natürlich einen Sondergerichtshof für solche Fälle unentbehrlich und den „fliegenden Gerichtstand" der Presse unmöglich macht. Die Literaturfremdheit eines landläufigen Gerichtskollegiums kam in einer Episode dieses literarischen Prozesses zu einem ungewöhnlich drastischen Ausdruck. Walloth richtete bei seiner ziemlich hilflosen Selbstverteidigung an den Staatsanwalt Nagel die Frage: „Sie kennen Hebbel?" Worauf der Staatsanwalt antworten mußte: „Hebbel? Nein! Sind seine Schriften in Leipzig erschienen?" Eine im Jahre 1890 immerhin verblüffende, die sofortige Verfolgungsbereitschaft köstlich verratende Frage, die Alberti prompt mit dem Zwischenruf beantwortete : „Nein, aber in Wien hat man Hebbel ein Denkmal gesetzt und vom Kaiser [Wilhelm IL] ist ein großer Beitrag dazu gegeben worden !" Am letzten Verhandlungstag mußte Alberti diesen Zwischenruf entgelten: zu seiner Verteidigung rief er die sämtlichen Klassiker der Weltliteratur in die Schranken, von Ovid bis Goethe usw., und an einen Vers Lessings anknüpfend, erlaubte er sich „in aller Ergebenheit zu behaupten, es gibt auch Staatsanwälte, die den Ovid nicht verstehen". Staatsanwalt Nagel bezog diese allgemeine Bemerkung auf sich, sprang erregt auf und beantragte eine Ordnungsstrafe für den Redner, die auch tatsächlich zudiktiert wurde: Alberti habe dem Staatsanwalt „Unbildung" vorgeworfen; diese Überschreitung der „Grenze des Zulässigen" kostete bare 40 M. — Albertis Roman „Die Alten und die Jungen" wurde am 2. September 1889 ausgegeben. Die Auflage betrug 1000 Exemplare, 751 wurden an den Buchhandel versandt; Preis 9 M. Gleich Conradi, Walloth und den andern Autoren war auch Alberti verpflichtet, dem Verleger Wilhelm Friedrich, der seine Tätigkeit vorwiegend in den Dienst der Jüngern Literatur stellte und auch deren führendes Organ, die Monatsschrift „Die Gesellschaft", vertrieb, an erster Stelle seine neuen Manu- ALBERT1 12 skripte anzubieten; er zahlte ihnen dafür zwar keine fürstlichen Gehälter, aber doch wenigstens bescheidene Bogenhonorare, was damals gegenüber Schriftstellern, die noch keine durchschlagenden Erfolge aufzuweisen hatten, keineswegs die Regel im Verlagsbuchhandel war. Bald nach Erscheinen des zweibändigen Werkes denunzierte ein Anonymus, anscheinend ein freundlicher Leser, es bei der Leipziger Staatsanwaltschaft, und diese eröffnete am 2. November das Verfahren. Die Vorräte des Romans wurden beim Verleger beschlagnahmt, die Haussuchung ging so gründlich vor, daß selbst die Betten auseinandergenommen wurden, und die gesamte erreichbare Korrespondenz der inkriminierten Autoren einschließlich der Kopierbücher des Verlegers wurde eingezogen, um Beweise dafür zu finden, daß sich die drei Schriftsteller sehr wohl der Strafbarkeit ihrer Bücher bewußt gewesen seien; von Alberti beschlagnahmte man mehr als 200 Briefe, von denen aber nur einer etwas Belastendes ergab: eine Klage des Verlegers über schlechten Absatz hatte Alberti mit dem Rat erwidert, er solle doch einmal seine Verlagswerke in einer Buchhandlung der Friedrichstraße in Berlin reihenweise ausstellen und die „pikantesten" Stellen aufschlagen lassen'— ein Scherz, den Friedrich ganz richtig auffaßte und natürlich nicht verwirklichte. Heute ist diese ganze Korrespondenz des Friedrichschen Verlags, wohl das wertvollste Archiv für die realistische Literatur jener Zeit, im Besitz des von Lamprecht begründeten „Instituts für Kultur- und Universalgeschichte" zu Leipzig, und einiges daraus, so der Briefwechsel zwischen Liliencron und Friedrich, wurde bereits veröffentlicht. Am 15. Februar reichte Staatsanwalt Nagel seine Anklageschrift der Leipziger Strafkammer ein. Er hatte in Albertis Roman zahlreiche Schilderungen und Äußerungen gefunden, die „das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht gröblichst verletzen"; die ganze Darstellung „atme derartig Sinnlichkeit", daß die ganze Schrift als unzüchtig zu bezeichnen sei. Zum Beweis zählte er auf: Band 1 Seite 163, 172—74, 181—83, 220, 228, 242, 244f., 248, 253—59, 264, 284, 20(5—304 und Band II Seite 52, 104, 136, 140, 151—59, 170 f., 226, 229, 235—37, 259 f. Daß diese pikanten Stellen nicht rein künstlerische Zwecke besäßen, erhelle zur Genüge aus dem schon erwähnten Brief Albertis an Friedrich vom 14. Juli 1889. Demnach verfalle er dem § 184 des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung unzüchtiger Schriften mit Geldstrafe bis zu 300 M. oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten ahnde. Bei der Verhandlung, die am 23. Juni 1890 begann und am 26. und 27. beendet wurde, beantragte der Staatsanwalt gegen Alberti sogar Gefängnisstrafe, weil sein Buch das „schamloseste" von den dreien sei; es werde ganz gut sein, so schloß er seine Philippika, wenn dieses Urteil zum Vollzug käme, sonst stehe zu befürchten, daß die Grenzen der schriftstellerischen Darstellung noch weiter gezogen würden; man müsse den „Herren" einmal zeigen, daß i 3 ALBERTI das Strafgesetzbuch solche Grenzen kenne. Der juristische Begriff der „Verbreitung" entfesselte ausführliche Erörterungen zwischen den Parteien ; die Verteidiger wollten durch dieses Hintertürchen ihre Klienten retten und mit der „Verbreitung" einseitig den Verleger belasten, der wieder dadurch gedeckt war, daß ihm eine vorherige Kenntnis vom Inhalt der drei Bücher nicht nachgewiesen werden konnte; tatsächlich wurde er freigesprochen, so unglaublich man es auch fand, daß er seine Verlagswerke vor dem Druck nicht prüfe. Das Gericht sah in der Übergabe der Manuskripte seitens der Schriftsteller an den Verleger den Dolus, in der Verteilung von Freiexemplaren zu Rezensionszwecken an Freunde sogar den Tatbestand der Verbreitung. Es war der erste Prozeß gegen ein Erzeugnis der damals jüngstdeutschen Literatur, und so nachdrücklich auch der Staatsanwalt die „absurde" Behauptung abwies, es handle sich um einen Angriff auf den Realismus, so forderte doch gerade sein künstlerisches Glaubensbekenntnis zu grundsätzlichen Entgegnungen heraus: er vermißte bei den drei Romanen, vor allem dem Albertis, den „der Kunst immanenten Begriff des Strebens nach dem Schönen", der selbst den gemeinen Stoff veredeln könne, wie dies z. B. in zahlreichen Darstellungen der Leda mit dem Schwan geschehen sei. Gegen diese gar zu einfache „Ästhetik des Häßlichen" machten die Verteidiger geltend, daß es für die Kunst die so engen Grenzen des Strafgesetzes nicht gebe, und daß dieses auf ein Kunstwerk nicht anwendbar sei, denn die Voraussetzung des § 184 sei die Absicht, Lüsternheit zu erregen. Das Kunstwerk habe aber keinen andern Zweck, als zu existieren, sei sich selbst Zweck. Solch ein Kunstwerk hervorzubringen, sei allein die Absicht des Angeklagten gewesen. Auch das Häßliche müsse als Vorwurf der Kunst in Anspruch genommen werden. Die Verteidiger schürften nicht allzu tief, der Geist Lessings war nicht unter ihnen. Das Beste sagte noch der Verteidiger des V erle g ers > Rechtsanwalt Zehme: „Der Maßstab des dichterischen Schaffens muß nach dem Intellekt des reifen Mannes bemessen werden, sonst sinkt die Literatur zum Standpunkt der Kinderstube herab." Der Hauptredner war Alberti selbst. Er beruhigte sich nicht bei dem Selbstzweck der Kunst, bei ihm schlug vielmehr der Pendel nach der andern Seite aus: sein Roman sei so moralisch, daß man ihn ohne Gefahr der reifern Jugend in die Hände geben könne; er empfahl sich sogar als Preiskandidaten, falls man einmal in Deutschland dem Beispiel der Academie fran- qaise folgen sollte, die alljährlich den Roman kröne, der zur Sittenbesserung am meisten beigetragen habe! Sympathischer klingt, was er über die Tendenz seines Buches erklärte: „Ich wollte darlegen, wie junge Leute mit hohen Idealen ins Leben treten und teilweise zugrunde gehen an der Gemeinheit der Gesellschaft, beziehungsweise dem die Gesellschaft beherrschenden Geldprotzentum, welchem jedes Ideal fehlt, ALBERTI 14 teilweise an der eigenen Maßlosigkeit, weil sie nicht genug inneren sittlichen Halt besitzen . . . Das habe ich in der Person Hofmeisters gezeigt — in der Person Felschers dagegen, wie das moderne Strebertum, indem es sich aller erlaubten und unerlaubten Mittel bedient, wohl eine Zeitlang oben bleibt und vorübergehende Erfolge, ja bedeutende Erfolge erzielen kann, zum Schluß aber doch, sei es durch höhere Fügung, sei es durch Zufall, in sich zusammenbricht . . . Drittens habe ich gezeigt, wie wohl ein Mensch, selbst wenn er nicht hervorragende Eigenschaften des Genies besitzt, durch seine innere sittliche Festigkeit alle diese Gefahren der Großstadt und der Unsittlichkeit aus sich selbst heraus überwinden und zu einem tüchtigen, für die menschliche Gesellschaft brauchbaren Menschen werden kann." Nur ein geringer Teil der Leser habe ein so fein organisiertes Scham- und Sittlichkeitsgefühl wie der Herr Staatsanwalt; dieser stoße sich sogar an jeder Erwähnung des Wortes „Fleisch" — aber man könne doch einen Roman nicht nur vom Standpunkt des Vegetarianers aus lesen! Sein Werk verstoße höchstens gegen die Sitte, die Konvention, nie gegen die Sittlichkeit, und nirgends habe er die Erregung von Lüsternheit bezweckt, im Gegenteil: „Hinter die Wollust habe ich sofort die Ernüchterung gesetzt, die Erkenntnis ihrer Nichtigkeit, die Enttäuschung, die Verzweiflung und die Gewissensbisse." Wenn sein Buch unsittlich sei, müßten auch die größten Klassiker der Weltliteratur beschlagnahmt werden, Aristophanes, Juvenal, Petron, Plato, Ovid und Homer, Goethe, Schiller, Lessing und Shakespeare, Boccaccio und Cervantes, Machia- velli und sogar das Buch Moses; man möge sich doch einmal ein Bild zu machen versuchen von einer derartig „vernagelten" Weltliteratur. Die Denunziation gegen ihn richte sich wohl mehr gegen die soziale Tendenz seines Buches; gewisse Kreise möchten ihn für einige Zeit unschädlich machen, da ihnen sein Kampf gegen die rücksichtslose Wirtschaft des modernen Geldprotzentums unbequem sei. Diese systematische Verhetzung in einem Teil der Presse mache sich schon länger bemerkbar. Seine sozialen Forderungen, die er schon in seiner Novellensammlung „Plebs" (1887) aufgestellt habe, deckten sich „beinah mit dem sozialen Programm unseres Kaisers", das damals gerade, im Januar 1890, erschienen war; in seinem Roman habe er in nuce das alles „anticipirt", selten habe sich das Wort „poeta vates" so bewährt. Auch habe er schon 1888 in einer anonymen Schrift „Was erwartet die Deutsche Kunst von Kaiser Wilhelm II." (Leipzig, Wilh. Friedrich) den Staat an eine Ehrenpflicht, die Förderung der Literatur, erinnert und erlebe jetzt die Genugtuung, daß Heinrich Hart, ein Vertreter der modernsten Richtung, eine staatliche Unterstützung erhalte, was vom Ausland als „ein Akt von höchster politischer Bedeutung anerkannt werde. Alberti berief sich schließlich auf Urteile von Hans Hopfen, Ernst Wiehert, Karl Frenzel, den man als Sachverständigen 1 5 ALEXIS abgelehnt hatte, Geheimrat Friedrich Zarncke, Professor in Leipzig und Begründer des „Literarischen Zentralblattes", und auf den Bremer Dramaturgen und Stadtbibliothekar Heinrich Bulthaupt, der das Verfahren gegen Albertis Roman als einen „schweren Irrtum" bezeichnet hatte. Alle diese Argumente verfehlten aber auf den Gerichtshof, der dem Künstler keine Ausnahmestellung gegenüber dem Strafgesetz zubilligen zu können meinte, ihre Wirkung; selbst der Hinweis Albertis, daß er „als ein Mann, der der christlichen Gemeinschaft nicht angehöre," in seinem Roman „die christliche Liebe gewissermaßen verherrlicht" habe, machte so wenig Eindruck auf die Richter, daß sie ihm von allen Angeklagten die strengste Strafe zudiktierten : 300 M. Geldstrafe — von Gefängnis hatte man doch abgesehen —, dazu, wie bei den zwei andern Romanen, Unbrauchbarmachung der beschlagnahmten Exemplare und der zu ihrer Herstellung erforderlichen Platten, Formen usw. Das Gericht blieb dabei, die inkriminierten Stellen seien unzüchtig und infizierten das ganze Werk, der Verfasser müsse bei seinem Bildungsgrad das Bewußtsein davon gehabt haben. In erster Linie habe es sich darum gehandelt, mit dem Buche Geld zu verdienen (!), und wenn es auch möglich sei, daß er darin soziale Schäden habe aufdecken wollen, so habe er doch durch geschlechtliche Erregung dem größeren Publikum „Unterhaltung" gewähren wollen. „Die Alten und die Jungen" sei daher — so gut wie jeder Schmarren billiger Kolportageliteratur — unzüchtig im Sinne des § 184. Dieses Urteil gelangte zur Vollstreckung, die Berufung wurde verworfen, und die junge Literatur hatte ihre ersten Märtyrer. ALEXIS, WILLIBALD (WILHELM HÄRING, 1798—1871). Länger als zwanzig Jahre hatte Willibald Alexis (so latinisierte Dr. Wilhelm Häring seinen unliterarischen Bürgernamen: alex = der Hering, ein vielbespötteltes Pseudonym) als Dichter, Journalist, Kritiker und Redakteur in Berlin seine reiche, wenn auch nur erst von einer kleinen Gemeinde anerkannte Tätigkeit entfaltet, ohne mit der vorgesetzten Zensurbehörde allzu aufregende Zusammenstöße zu erleben. Dazu war er ein zu loyaler, gottesfürchtiger und züchtiger Staatsbürger, auch wenn er sich im stillen über den „beschränkten Untertanenverstand" mit Recht weit erhaben fühlte. Spitze Herausforderung war nicht seine Art, und seine jugendliche Entwicklung fiel in die windstille Zeit der zwanziger Jahre, die von „Sturm und Drang" noch wenig verspüren und sich's bei aufgewärmter Romantik wohl sein ließ. Mit dem nach 1830 aufkommenden „Jungen Deutschland" konnte sich Alexis nie befreunden, ja er gehörte zeitweilig zu dessen heftigsten Gegnern, und nichts lag ihm ferner, als gegen Thron, Altar, Sitte und Herkommen zu frondieren. Dennoch wurden seine „Wiener Bilder" ALEXIS iö (1833) in Preußen verboten, weil er darin einen sehr mangelhaften Respekt vor der „Legitimität" der Fürsten verraten hatte; die Originalakten darüber haben sich bisher nicht gefunden, aber in handschriftlichen Listen verbotener Bücher sind die „Wiener Bilder" unter dem Datum „Dezember 1833" mitaufgeführt, und zwei Jahre später legte das Polizeiministerium dieses Buch sogar dem Kammergericht vor, im Ärger über eine Beschwerde, die Alexis wegen der Zensur eines seiner Aufsätze für den „Freimütigen" eingereicht hatte. Das Gericht scheint aber keinen Anlaß zum Einschreiten gefunden zu haben. Alexis' Roman „Das Haus Düsterweg. Eine Geschichte aus der Gegenwart (1835) wurde von dem Regierungspräsidenten Richter in Minden dem preußischen Ministerium denunziert: seine „tadelnswerte Tendenz" ergebe sich aus den Seiten 61 ff., 79 ff., 82, 235 ff. und 324 ff. Das preußische Oberzensurkollegium erklärte aber, daß „trotz mancher anstößigen Stellen" kein genügender Grund zu einem Verbot vorliege, da das Buch im „Ausland" (in Leipzig) erschienen sei. Unangenehm aber griff die Zensur 1840 in des Dichters literarisches Schaffen ein. Alexis beabsichtigte, eine Monatsschrift „Märkische Pro- vinzial-Blätter" herauszugeben, am 10. Januar 1840 erbat er die Erlaubnis und legte gleichzeitig ein ausführliches Programm über Tendenz und Inhalt des Blattes vor. In der Gewißheit, daß ihm die Konzession unmöglich könne verweigert werden, bat er sogar den Oberpräsidenten — zugleich Historiographien — der Mark Brandenburg, v. Bassewitz, um seine persönliche Unterstützung bei dem Unternehmen ; außerdem möge er die Provinzialbehörden, die Kirchenämter und Ortsgemeinden beauftragen, die Redaktion mit dem erforderlichen Material „in Bezug auf alle locale Institutionen, namentlich die Personalchronik in ausgedehntestem Maße reichlich zu versehen". Das Berliner Polizeipräsidium trat warm für den Plan ein (24. Januar), es versprach sich von solch einem Blatte eine willkommene „Belebung des Gemeinsinns". Am 2J. April aber erklärte Bassewitz, „die mit der obersten Leitung der Censur-Angelegenheiten beauftragten Königlichen Ministerien" hätten das Vorhaben nicht genehmigt. Tatsächlich hatten die preußischen Ministerien seit 1837 die Anweisung, die Entwicklung der Zeitschriften einzuschränken und neue möglichst nicht aufkommen zu lassen; sie hatten aber in diesem Falle (14. April) die Entscheidung ganz in die Hände des Oberpräsidenten gelegt und nur erklärt: wenn Bassewitz das Unternehmen nicht für geeignet halte, seien sie mit der Ablehnung des Gesuchs ganz einverstanden. Demnach hat Bassewitz selbst einen Plan durchkreuzt, den er als märkischer Geschichtschreiber mit Freuden hätte begrüßen müssen! Für die Verwirklichung dieses Planes war damals wohl niemand geeigneter als Alexis, der Dichter des „Cabanis", des ersten echt märkischen Romans. Aber solch ein Buch lasen die hohen Herren offenbar nur dann, wenn es 17 ALEXIS Anlaß zu einem Polizeiverbot gab; verheißungsvolle Keime dieser Art mit Liebe zu hegen, ist keinem von ihnen je in den Sinn gekommen. Das Recht des Schriftstellers zu freier Betätigung wurde erst im erbitterten Kampf gegen die Zensur erobert. Um die Existenz der Schriftsteller bekümmerte man sich — damals so wie heute! — noch weniger. Alexis hatte gehofft, sich durch die Herausgabe jener Zeitschrift zugleich eine wirtschaftliche Grundlage seiner unsicheren Existenz zu schaffen — ohne Angabe von Gründen wurde ihm das verwehrt. (Akten des Geh. Preuß. Staatsarchivs Rep. 77 II Gen. 19 Bd. 2; Rep. 77 II A 36; Rep. 30 Berlin C Tit. 165 Nr. 32 Bd. 4.) Obgleich demnach Alexis eine fast engelhaft weiße Weste aufzuweisen hatte, deren sich keiner seiner jungdeutschen Zeitgenossen rühmen konnte, wurde gerade er zum Helden einer Zensurepisode, die damals nicht geringes Aufsehen, ja einen „außerordentlichen Eindruck" machte, wie einer der österreichischen Literaturspitzel am 4. April 1843 nach Wien meldete (s. Glossy, „Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz" II 69) ; zeigte sie doch wieder einmal in drastischer Form, welcher Cäsarenhochmut sich in Wahrheit hinter den liberalen Phrasen des mit so großen Hoffnungen begrüßten Königs Friedrich Wilhelm IV. verbarg, und was ein Schriftsteller, den die Mark Brandenburg und ihr Fürstenhaus als ihren ersten und damals einzigen Heimatdichter mit Jubel hätten auf den Schild erheben sollen, von dem Gottes- gnadentum dieses Regenten zu befahren hatte. Am 19. April 1843 brachte die „Leipziger Locomotive" (Nr. 16), die von dem Demokraten Held herausgegebene Zeitschrift, die damals durch ihren ebenso volkstümlichen wie derben Ton das weitaus am meisten gelesene Blatt war, ehe auch sie unter den Streichen der Zensur verendete, folgende schnurrige Notiz: „,Auch Du, mein Sohn Brutus?!' Hr. Hering (Willibald Alexis) in Berlin ist bekanntlich einer der gutmüthigsten Schriftsteller des Weltalls und hat seine streng loyale Gesinnung erst durch sein letztes Werk, den brandenburgisch-preußischen Roman ,der falsche Walde- mar', genügend documentirt. Gleichwohl ist auch er dem Geschick verfallen, zu den Judenjungen, Aufwieglern, Malcontenten' und wie alle die Ehrentitel liberaler Schriftsteller heißen, geworfen zu werden. Er hat sich nämlich, als Mitarbeiter der Vossischen Zeitung, beim Könige über einige ihm widerfahrene Censorstriche beklagt, und wenn sich Willibald über Censorstriche beklagt, so kann man sich eine Vorstellung von diesen Censorstrichen machen. — Gleichwohl ist ihm darauf unterm 26. März eine scharftadelnde Cabinetsordre als Antwort zugegangen, worin das Misvergnügen ausgedrückt ist, auch ihn, den Willibald, unter der schlechten Presse zu finden." Die Kabinettsorder, von der hier berichtet wird, war seit Anfang ALEXIS 1 $ April durch einen Teil der deutschen Presse gegangen — Alexis soll das Original in einem Lesekabinett verloren haben! — und hatte auch nach Varnhagens Versicherung allenthalben den unangenehmsten Eindruck gemacht. Die Einzelheiten des Vorgangs waren jedoch bis vor kurzem unbekannt; die Akten darüber waren im Preußischen Geheimen Staatsarchiv nicht unter den oben erwähnten Zensurakten rubriziert, sondern in der besondern Reihe der „Politisch Verdächtigen (Rep. yy VI H 126), unter denen man den harmlosen Alexis nicht vermutete. Hier fand sie der Berliner Forscher Felix Hasselberg, und in den „Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins" (1922, Nr. 2-—3) hat er sie in ihrem vollen Wortlaut abgedruckt und die zugehörige Literatur herangezogen. — Worin bestand nun das große Verbrechen des märkischen Dichters, das ihm eine derartige Abfertigung seitens des Königs zuzog? Seit 1842 brachte die „Vossische Zeitung" an der Spitze jeder Numpier politische Leitartikel, eine bedeutsame Neuerung, die auf das sich regende Bewußtsein und Bedürfnis größerer Preßfreiheit schließen ließ. Anfang 1843 hatte sich auch Alexis als Mitarbeiter gewinnen lassen, und die von ihm geschriebenen Leitartikel behandelten hauptsächlich die Frage der Preßfreiheit, die damals besonders aktuell war, da König Friedrich Wilhelm IV. sich den Scherz machte, seine prahlerischen Versprechungen und seine dem Dichter Georg Herwegh in einer berühmt gewordenen Audienz versicherte Vorliebe für eine ,,g e ' sinnungsvolle Opposition" fast tagtäglich durch Massenverbote der angesehensten Zeitungen und Zeitschriften zu dementieren. Soeben war die „Leipziger Allgemeine Zeitung" in Preußen verboten worden, der „Rheinischen Zeitung" wurde vollends der Garaus gemacht, ebenso den „Deutschen (vormals Hallischen) Jahrbüchern", deren epochemachende Bedeutung schon damals feststand, und eine Menge anderer vorlauter Blätter hatte ähnlich zu leiden. Diese Dinge erlaubte sich nun Alexis in seinen anonymen Leitartikeln der „Tante Voß" in aller Vorsicht und mit den bescheidensten Verklausulierungen zu behandeln- Großes Entsetzen auf dem Zensurbureau! Der Geh. Hofrat John, der ehemalige Sekretär Goethes, der Spezialzensor für die Schriften des „Jungen Deutschlands", jetzt nichtpolitischer Zensor der Berliner Zeitungen, spitzte mit besonderem Eifer seinen Rotstift, und was er stehen ließ, wurde nochmals von dem politischen Zensor, dem Wirkl. Legationsrat de la Croix, aufs feinste durchgesiebt, bis schließlich ein wahres „Kaisermehl" übrigblieb. Und als nun gar ein Aufsatz von Alexis kam, der eben jene Massenverbote neuesten Datums ein wenig kritisch beleuchtete, blieb von seinem ursprünglichen Inhalt so wenig übrig, daß dem Verfasser die Geduld riß. Er ließ den Artikel zwar noch erscheinen (in Nr. 43 vom 20. Februar), stellte aber damit zugleich seine Mitarbeit ein, und da seiner Erfahrung nach ein Appe' ig ALEXIS an die Zensurbehörde aussichtslos erschien, legte er am 26. Februar den ganzen Sachverhalt mit allen zugehörigen Beweisstücken dem Könige selbst vor, in der gutmütigen Voraussetzung, daß Se. Majestät „von dem gegenwärtigen Censurverfahren . . . nicht durch eigene Anschauung unterrichtet wären, ja dasselbe vielleicht nicht für möglich erachteten". Er wies zunächst auf die ehrenwerte Absicht hin, die ihn bei der Abfassung seiner Leitartikel erfüllte: „Diese opponirenden Artikel frei zu halten von den leeren, hohlen Theorien jüngerer Schulen, welche nur negieren und einen systematischen Krieg allem Positiven erklären. Sie sollten der Abdruck der Gesinnungen werden, welche sich in dem ihrem [seinem!] Herrscherhause mit inniger Liebe zugethanen, einer starken Monarchie mit fester Treue anhängenden, aber mit vielen Maßregeln nicht einverstandenen Preußischen Volke aussprachen, Gesinnungen aber, die in dieser Nuance in den sogenannten liberalen Blättern bis jetzt selten Vertreter fanden." Zaghafter konnte der Stolz des märkischen Dichters vor dem Königsthron kaum auftreten. Dann erzählte er die Geschichte seines letzten Aufsatzes, der an ein Wort anknüpfte, das der Geschichtschreiber Johannes v. Müller vor fünfzig Jahren an Sir Charles Abbot gerichtet hatte: „En general, prenant les choses comme elles sont, je suis persuade, que les gouvernements seroient plus sagement de se servir des vrais savans pour rectifier l'opinion publique, que de faire des vains efforts pour opprimer des lettres. Malheureusement il faut avoir dejä plus de connaissance qu'en ont ordinairement les grands dans la plüpart des pays, pour sentir la difference ; et il paroit plus commode de renverser, que de diriger." Dieses Zitat erschien den Zensoren besonders anstößig, deutete doch Johannes v. Müller die häufige Unkenntnis und vorwaltende Bequemlichkeit gewisser Regierungsorgane an. Acht Tage beschäftigte sich der nichtpolitische Zensor John mit dem Aufsatz und genehmigte ihn endlich „nach einem Briefwechsel und mehreren Con- ferenzen, nach vielen erledigten Bedenken, Milderungen, Weglassungen und Einschaltungen"; in Johannes v. Müllers Ausspruch hatte er erst den Schlußsatz, dann noch ein Mittelstück gestrichen. Nun machte sich neun Tage lang der politische Zensor darüber und strich das französische Zitat ganz! Außerdem gewann der Aufsatz, so heißt es in der Eingabe von Alexis, „eine völlig veränderte Gestalt und Färbung durch die vielen Auslöschungen, durch die den Eindruck verwischenden Einschaltungen, zu denen ich genöthigt wurde, endlich einen andern sogar schärfern Sinn, dadurch, daß die Polemik gegen die Tendenz der Deutschen Jahrbücher so modifiziert wurde, daß ich sie ganz weglassen mußte, während er in der ursprünglichen Fassung weit entschiedener gegen die Theorien der Deutschen Jahrbücher sich aussprach". Dann kommt er auf die allgemeine Bedeutung des Vorfalls: „Es bedarf nicht der Ausführung, daß bei einer solchen Handhabung ALEXIS 20 der Censur unsere Zeitungen niemals mit denen des Auslandes in freimütiger Besprechung der Gegenstände des öffentlichen Lebens wetteifern können. Wenn ein Artikel, der für den Augenblick geschrieben ist, einer vierzehntägigen Berathung unterliegt, wenn an jedem Ausdruck gemäkelt, geschulmeistert und ein verborgener Sinn, der vielleicht hier und dort anstoßen könnte, mit ängstlichem Scharfsinn aufgesucht wird, so verliert auch der Wohlmeinendste und Vertrauensvollste den Muth, und überläßt das Schreiben für die Zeitungen Andern, die ihren vielleicht gefährlicheren Meinungen eine solche gewundene Sprache zu geben wissen, daß sie jede Censur passieren." Zum Schluß weist er darauf hin, daß er diese seine Tätigkeit aufgeben werde, wenn der König mit den Eingriffen der Zensur einverstanden sei; er tue das um so lieber, als „gerade jene Artikel, welche der Zensur so bedenklich scheinen, dem Verfasser von der andern Seite den höhnischen Vorwurf zuzogen, daß er auf Bestellung der Regierung eine anscheinend liberale Miene annehme"! Bei der Absendung widerfuhr Alexis das Malheur, daß er die Unterschrift vergaß, die er in einem besondern Brief nachholen mußte. Aber die Eingabe gelangte glücklich in das Geh. Zivilkabinett. Der Kabinettsminister v. Thile gab sie zur Begutachtung an das Ministerium des Innern, die den Zensoren vorgesetzte Behörde, und im Auftrag des Ministers v. Arnim setzte der Geh. Regierungsrat Bitter eine Antwort auf die Beschwerde des Schriftstellers auf. Sie gab den Zensoren durchaus recht, daß sie „die in dem Artikel enthaltenen, theils direkt aufreizenden, theils den Schein des Lächerlichen auf das Preußische und Sächsische Gouvernement werfenden Angriffe gegen die betreffenden Zeitungsverbote, insbesondere das von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchstselbst ausgesprochene wider die Leipziger Allgemeine Zeitung an der Spitze eines in der Residenz selbst vielgelesenen Zeitungsblattes nicht zuzulassen für angemessen hielten". Und worin bestanden diese „aufreizenden" oder lächerlich machenden Äußerungen? Alexis hatte vor einer Überschätzung der unterdrückten Blätter gewarnt mit den Worten: „Das Publikum lächelt! es schaut verwundert nach dem Magus aus, nach dem Hohlspiegel, den er den Erschreckten hinhält, daß sie die Pygmäen für himmelstürmende Giganten halten." Alexis wollte die verbotenen Zeitungen weder verteidigen noch anklagen ; wenn sie gesündigt hätten, meinte er, büßten sie schwer. „Aus dem alttestamentarischen Gesichtspunkt der Strafe, des ,Zahn um Zahn', lassen sich die Maßregeln besser vertheidigen als aus den modernen Theorien des Abschreckungs- oder des Besserungsprincips. Er hatte aber das Eingehen der „Deutschen Jahrbücher" bedauert, d a sie doch mit deutscher Ehrlichkeit ihre Theorien bekannt hätten. Daran knüpfte er folgendes Für und Wider: „.Aber sie waren gefährlich' sie rüttelten an den Fundamenten von Staat, Kirche, unserem bürgei" 21 ALEXIS liehen Dasein; Theorien von solcher Extravaganz, daß selbst die Anhänger des Princips scheu wurden.' — Wir haben so viele Seelenzählungen; hätte man doch die Zahl der Anhänger gezählt! — ,Die Extravaganz grenzt an Wahnsinn.' — Man sperrt nur die Wahnsinnigen ein, die sich an Anderen vergreifen." Das sind die drei wichtigsten Stellen, deren Streichung durch die Zensur vom Ministerium als völlig berechtigt anerkannt wurde. Ebenso berechtigt sei die Streichung des v. Müllerschen Zitats, gegen das in wissenschaftlich gehaltenen Abhandlungen, historischen Aufsätzen usw. nichts einzuwenden sei, wohl aber, wenn in solchem Zusammenhange „dergleichen Allegate Artikeln offenbar aggressiven Inhalts über solche Fragen einverleibt werden, welche das Interesse des Tages lebhaft in Anspruch nehmen und dazu bestimmt sind, in sehr weiten Kreisen gelesen zu werden und zu wirken". Im übrigen erhielt der Aufsatz noch die besondere „Zensur": seine Phraseologie sei so verworren und abstrus, daß „ein effectiver Nachtheil von der Veröffentlichung des Aufsatzes vielleicht nicht zu besorgen gewesen wäre". Dennoch hätten die Zensoren durchaus korrekt gehandelt. — Nur eines sei in der Eingabe von Alexis beachtenswert: die Verschleppung der zu zensierenden Aufsätze durch die doppelte Zensur des nichtpolitischen und politischen Zensors. Diesen Mißstand habe aber das Ministerium bereits früher selbst bemerkt; er werde vom i. Juli ab dadurch beseitigt, daß die Berliner Zeitungszensur in eine Hand gelegt werde (und zwar in die Johns!). Bemühen Sie sich also nicht, lieber Alexis! Der ganze Erfolg der Eingabe des Dichters war die Anregung oder vielleicht nur Beschleunigung einer bureaukratischen Maßregel. Aber nicht einmal die Genugtuung, dies zu hören, blieb dem Beschwerdeführer. Er erhielt vielmehr jetzt die Antwort des Königs, die, vom Kabinettsminister v. Thile entworfen, in ihrem zweiten Teil ganz das Gepräge des königlichen Stils trägt: „Ich habe Ihre Eingabe vom 25. v. M. empfangen und geprüft. Die Censoren des mit derselben eingereichten Artikels für die Zeitung haben bei Behandlung desselben nicht gegen die Censur-Vorschriften gefehlt, es ist also ein Grund zur Beschwerde wegen der gestrichnen Stellen nicht vorhanden. Glaubten Sie über ungebührliche Verzögerungen sich beklagen zu müssen, so war diese Klage zunächst an den Minister des Innern zu richten. [Soweit jedenfalls des Ministers Entwurf; nun aber kommt der König:] Mit Widerwillen habe Ich aber einen Mann von Ihrer Bildung und literarischen Bekanntheit durch jenen Artikel unter der Klasse derer gefunden, die es sich zum Geschäft machen, die Verwaltung des Landes durch hohle Beurtheilung ihres Thuns, durch unüberlegte Verdächtigung ihres nicht von ihnen begriffenen Geistes, vor der großen, meist urtheilslosen Menge herabzusetzen, und dadurch ihren schweren Beruf geflissentlich noch schwerer zu machen. Von ALEXIS 22 Ihrer Einsicht wie von Ihrem Talent hatte ich Anderes erwartet und sehe mich ungern enttäuscht. „Berlin, den 2Östen März 1843. Friedrich Wilhelm. „An den Dr. W. Häring (Wilhelms-Str. 97)." Diese Kabinettsorder steht auf derselben Höhe wie die ähnliche Gnadenäußerung, die 1794 der Ahnherr Friedrich Wilhelm II. durch seinen Minister Wöllner an den Philosophen Kant hatte ergehen lassen, nur daß des jungen Königs Schroffheit den lästigen Querulanten noch ein wenig nachdrücklicher auf seinen „beschränkten Unterthanenver- stand" hinweist, mit dem er den Geist der Regierung nicht begreifen könne. Wenn man dabei berücksichtigt, daß der sonst so beredte König auf frühere Einsendungen des Dichters, der ihm seine märkischen Romane „Der Roland von Berlin" (1840) und „Der falsche Waldemar" (1842) überreichen zu müssen geglaubt hatte, nur mit nichtssagenden kurzen Dankschreiben zu antworten wußte, so gewinnt dieser beleidigende, sogar nach Treitschke „ungerechte" Brief für den später im Wahnsinn endenden König eine symptomatische Bedeutung. Für die I liberale Presse war der Vorfall natürlich „ein gefundenes Fressen" Georg Herwegh machte im zweiten Bande seiner „Gedichte eines Lebendigen" (1844. S. 148) auf das „Rescript an Willibald Alexis" das boshafte Epigramm: Unser genädigster Herr, seht welch ein Freund des Pikanten: Mit höchsteigener Hand salzt er die Häringe ein, und Heine prophezeite schon in seiner Art einen Umschwung der politischen Überzeugung des Dichters: „Der Häring wird ein Sanskülot'' spottete er in seinem Gedicht „Verkehrte Welt". Alexis selbst gab die einzig würdige Antwort auf die Herausforderung seitens des Königs: er schwieg und scheint sich auch brieflich nur mit der größten Zurückhaltung darüber geäußert zu haben. In seinem dichterischen Schaffen ließ er sich dadurch nicht beirren und verzichtete auf „des Mediceers Güte" angesichts des Beifalls, den 1846 sein Meisterwerk „Die Hosen des Herrn von Bredow" beim kunstsinnigeren Publikum fanden. Im selben Jahr 1843 hatte übrigens Alexis noch ein zweites, bisher noch nicht bekanntes Renkontre mit der Berliner Zensur. Er hatte das von dem Schriftsteller A. Bernstein (Rebenstein) 1838 gegründete Lesekabinett (Behrenstr. 32) gekauft; diesem war ein Verlag angegliedert, die „Buchhandlung des Berliner Lesecabinets". Zu ihren Veröffentlichungen gehörte eine Biographie des jungen Handlungsgehilfe! 1 Friedrich Staps, der 1809 auf Napoleon ein Attentat versuchte und deswegen erschossen wurde. Im Nachlaß seines Vaters, eines Predigers in Naumburg, hatte sich das Manuskript gefunden, und als es der Zensur vorgelegt wurde, strich diese mehrere Stellen, die sich gegen def> französischen Marschall Ney wandten, der 1815 als Hochverräter ebens 0 endete wie Staps — eine merkwürdig zarte Rücksicht des Zensors, d' e 23 ALEXIS in der Zeit der Fremdherrschaft begreiflich und damals auch von der preußischen Zensurbehörde streng geübt worden war. Alexis als Verleger beschwerte sich am i. Juli darüber bei dem damals neubegründeten Oberzensurgericht, und dieses annullierte die Zensurstriche. Da Literatur und Presse an dieser ersten Entscheidung des Oberzensurgerichts größtes Interesse nahmen, wollte Alexis seine Beschwerdeschrift und das Urteil als Broschüre veröffentlichen. In der ersteren hatte er aber dem Zensor der Biographie Staps' einen „kaum glaublichen Mangel an Einsicht, Kenntnis der Weltgeschichte und Achtung vor historischen Reliquien" vorgeworfen und ihn beschuldigt, daß er „die Geschichte korrigieren und dem historischen Urtheile über Geschehenes die engen Grenzen seiner eigenen individuellen Ansicht — und zwar gegen den Buchstaben des Gesetzes — substituieren wolle". Diese Äußerungen hatte nun wieder der Zensor der Broschüre beanstandet. Alexis wandte sich abermals an das Oberzensurgericht; der Staatsanwalt, Kammergerichtsrat Sulzer, gab aber diesmal dem zweiten Zensor recht, weil jene Äußerungen persönliche Kränkungen eines Beamten seien, und die Beschwerde wurde abgelehnt. Sulzer hatte sogar erklärt, die einmal eingereichte Beschwerde unterstehe überhaupt nicht mehr der freien Verfügung des Verfassers, zu ihrer Veröffentlichung bedürfe Alexis der Zustimmung des Gerichts und des Staatsanwalts; noch weniger dürfe er ohne deren Erlaubnis das Urteil publizieren! Dieser Auffassung schloß sich das Oberzensurgericht aber nicht an (Akten des Geh. Preuß. Staatsarchivs R 101 H 1843 I)- Alexis veröffentlichte nun das Urteil, verzichtete aber auf den Abdruck der Beschwerde und erklärte in der „Kölnischen Zeitung" vom 10. September (Nr. 253, die Erklärung ist datiert: „Saline Theodorshall bei Kreuznach, 7. Sept. 43."), er müsse die Entscheidung des Gerichts durchaus billigen, da allerdings die Klägerin (seine Buchhandlung) in jener Beschwerde „ihrem (freilich niemals verhaltenen) Unwillen über die Cen- sur, und wie diese bisher geübt worden, Luft gemacht habe". Ihm genüge vollauf, daß durch die Entscheidung des Gerichts ein großer Fortschritt erzielt sei: die Anerkennung der Berechtigung zur Veröffentlichung von Gerichtsurteilen. Er sei daher der Hoffnung, „daß auf diesem Wege einem Übel, bis die Zeit zu dessen gänzlicher Austilgung gekommen, die möglichst engen Gränzen gesteckt, und es der Willkür und Einseitigkeit der facultativen Macht benommen werden dürfte". Wenn man will, war auch das eine Antwort auf die königliche Kabinettsorder. Von Alexis' späteren Werken wurde nur der „Neue Pitaval", den er mit seinem Freunde Hitzig seit 1842 herausgab, beanstandet; der 1844 erschienene 6. Band durfte (nach Ludens Index) in Österreich nicht öffentlich verkauft, nur erga schedam (gegen besondere Erlaubnis) gelesen werden. v. ANDRIAN-WERBURG -'4 v. ANDRIAN-WERBURG, VIKTOR (1813—1858). Unter der bis 1848 von Jahr zu Jahr steigenden Flut von Schriften gegen Österreich, gegen den Staatskanzler Metternich und sein „System", die meist von guten österreichischen Patrioten ausgingen, machte eine ganz besonderes Aufsehen, weil Stil und Inhalt den anonymen Verfasser als einen vortrefflich unterrichteten politischen Kopf verrieten, der nach der ganzen Tendenz des Buches zweifellos unter dem hohen einheimischen Adel zu suchen war. Sie forderte als einzige Rettung vor einer sonst unvermeidlichen gewaltsamen Umwälzung die schleunige Bildung einer modernen Repräsentativverfassung und führte vor allem gegen den kleinlichen Bureaukratismus der K. K. „Biomten" eine ebenso entschiedene wie würdige Sprache. „Österreich und dessen Zukunft" — so lautete der Titel — erschien im Dezember 1842; als Verleger zeichnete Hoffmann und Campe in Hamburg (1843), die durch den massenhaften Verlag verbotener Literatur bei allen „Gutgesinnten" berüchtigte Buchhandlung. Der in Leipzig die Neuerscheinungen beobachtende literarische Vertrauensmann der österreichischen Regierung — „Konfident" genannt — berichtete am 15. Dezember 1842, das Buch sei heraus, er könne aber nicht einmal im Zentrum des Buchhandels ein Exemplar auftreiben; nach der Versicherung Volckmars, des Campeschen Kommissionärs, sei die ganze Auflage nach Österreich verschickt. Die Verbreitung des Buches erfolgte offenbar in aller Stille, nach der bewährten Methode, die Campe mit Hilfe vertrauenswürdiger Sortimenter in solchen Fällen anzuwenden pflegte; in seinen Briefen an Dingelstedt (vgl. den Artikel Dingelstedt) spricht er sich darüber mit amüsanter Offenheit aus. Besonderer Kunstgriffe bedurfte es außer- . dem, die Sendung unbeanstandet über die Grenze zu bringen, da hier jeder Bücherballen geöffnet und auf konfiskable Dinge untersucht wurde. Gelang es nicht, die ganze Last regelrecht hinüberzuschmug- geln, so half man sich durch Einziehen falscher Titelblätter, die eine polizeiwidrige Schrift etwa als ein harmloses, längst eingeführtes Schulbuch erscheinen ließen — die richtigen Titel erhielten die Empfänger auf besonderm Wege — oder man verstaute die Sendung in plombierten „Transitballen" für Häuser in Mailand oder Triest; beim Aufenthalt in Wien wurden sie vom Buchhändler heimlich geöffnet, entleert und mit erlaubten Büchern gefüllt. Eine dieser Praktiken wurde wohl auch hier angewandt, denn es dauerte einige Monate, ehe die österreichische Regierung dahinterkam. Erst am 4. April 1843 erließ sie gegen „Österreich und dessen Zukunft" das strengste Damnatur und verfügte die Beschlagnahme aller sich vorfindenden Exemplare, womit diesmal jedenfalls auch die bereits in Privatbesitz befindlichen bedroht waren, wenn eine Amtsperson sie zu Gesichte bekam. Das Verbot half natürlich nichts; die Schrift machte eine so ungeheure Sensation, daß noch im Jahre 1843 eine zweite und dritte Auflage erscheinen mußten, und hoch 2,5 v. ANDRIAN-WERBURG und niedrig las sie mit gleichem Eifer. Grillparzer fand einmal einen Fiaker auf dem Kutschbock in das Buch vertieft (vgl. seine „Erinnerungen aus d. J. 1848''), und eines Tages geriet sogar ein Exemplar auf den Schreibtisch des Erzherzogs Ludwig. Die Hofschranzen waren außer sich. Wie Karl Glossy in den Anmerkungen zu Bauernfelds Tagebüchern („Grillparzer-Jahrbuch" V, 198. 213) mitteilt, fand das Rätsel bald eine überraschende Lösung: etliche Tage später fragte der junge Erzherzog Stephan ganz harmlos seinen Oheim Ludwig, wie er über das Buch denke, das er selbst ihm hingelegt habe ? Im selben Jahr erschien eine italienische Übersetzung „L'Austria ed il suo avenire", die zwar als Druckort Paris angab, aber, wie der Gouverneur von Mailand, Graf Spaur, am 18. März 1847 dem Wiener Polizeipräsidenten v. Sedlnitzky versicherte, zweifellos im Kanton Tessin gedruckt oder wenigstens nachgedruckt worden war (vgl. Glossy, „Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz". Wien, 1912. III, 88f.) ; sie enthielt eine besondere Vorrede, als deren Verfasser sich „Aleuni Italiani del regno Lombardo Veneto" unterzeichneten, und fügte zu dem Text noch Anmerkungen, die den polemischen Charakter des Buches wesentlich verschärften und in einem förmlichen Aufruf zu bewaffneter Erhebung gipfelten. Auch ins Französische wurde die Schrift noch 1843 übersetzt. Am liebsten hätte die österreichische Regierung dem kecken Verleger das Schicksal des Buchhändlers Palm bereitet, den Napoleon 1806 kurzerhand hatte erschießen lassen, weil er den Verfasser der von ihm verlegten und verbreiteten Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" nicht nennen wollte. Aber Mettemich war kein Napoleon, er ließ dem Hamburger Verlag nur mit einem Gesamtverbot aller seiner Bücher in Österreich drohen. „Das kann mir mehr nützen als schaden!" antwortete der verschmitzte Campe dem österreichischen Bevollmächtigten, v. Kaisersfeld, und Metternich gab zu, daß darin „etwas Wahres zu liegen scheine". Man begnügte sich also damit, die Hamburger Firma „auch bei erlaubten Artikeln die Hand der Regierung fühlen zu lassen". Vom Hamburger Senat die Konfiskation der Schrift zu verlangen, wie der Wiener Zensor Em. Th. Hohler sogleich gefordert hatte, scheint man als aussichtslos gar nicht erst versucht zu haben. Dagegen interpellierte man die dänische Regierung, sie möge der Voigt- schen Druckerei in Wandsbeck, aus der so viel anstößige Campesche Verlagswerke hervorgingen, zureden, sich nicht derart als „Werkzeug" des Verlegers mißbrauchen zu lassen. Alles umsonst. Wer mochte nur der Verfasser des Werkes sein? Zunächst nannte man allgemein den Grafen Buquoi, der sich beeilt haben dürfte, die Autorschaft des gefährlichen Buches abzulehnen. Der österreichischen Regierung lag aber an der Feststellung des Verfassers so viel, daß sie einen eigenen Gesandten nach Hamburg schickte in der Person des Prager Polizeikommissärs Muth, der später als pensionierter Polizei- v. ANDRIAN-WERBURG 26 direktor in Wien lebte und dem dortigen Schriftsteller L. A. Frank' selbst erzählt hat, wie schlau er seine Recherche anlegte, auf wie geniale Weise er aber von dem noch schlaueren Campe abgeführt wurde. Die in Frankls „Erinnerungen" (S. 263 f.) überlieferte Anekdote darf in der Geschichte der Zensur geradezu als klassisch bezeichnet werden; sie bezieht sich auch ohne Zweifel auf das Werk „Österreich und dessen Zukunft", denn kaum ein anderes konnte Frankl „epochemachend" nennen, und ist in allen Einzelheiten nicht etwa von Wiener Spaßvögeln erfunden, denn gewissermaßen den Aufriß dazu finden wir vollkommen in den schon erwähnten Briefen Campes an Dingelstedt aus dem Jahre 1841. „In Hamburg angekommen," erzählt Frankl, „logierte sich der Polizeikommissär als Kaufmann ein, wofür er gewiß jeden andern wegen .Falschmeldung' bestraft hätte, und begab sich unverweilt in die Buchhandlung, die jenes Buch verlegt hatte. Er ersuchte um einige Bücher über Österreich, die er in der Heimat nie zu Gesichte bekomme. Der Chef der Buchhandlung reichte ihm sogleich das Buch, dessentwegen er eben den geheimen Argonautenzug von der Moldau an die Elbemündung übernommen hatte. Nach einigen Tagen erschien er wieder im Laden, ließ sich andere Bücher über Österreich vorlegen und bemerkte so nebenhin, wie sehr ihn das erste gefesselt habe. Der Verfasser sei außerordentlich genau unterrichtet und, ob er denn nicht bekannt sei. Der Buchhändler erwiderte, daß es ein hochgestellter Beamter sei, den er aber nicht nennen dürfe. Der Polizeikommissär ging mit neuen Büchern beladen, die er ohnehin in Prag besaß, um nach einigen Tagen wiederzukommen. Wieder fragte er, anscheinend gleichgültig und wie zufällig darauf zurückkommend, um jenen Autor. Der geistreiche Buchhändler mochte sich glücklicherweise aus den „Spazier-; gangen eines Wiener Poeten" [von Anastasius Grün, die ebenfalls anonym bei Hoffmann und Campe erschienen waren] an den Vers:| „Naderer da!" erinnern und äußerte, daß er vielfach um den Namen des Autors gefragt werde, aber durch Ehrenwort gebunden sei, denselben nicht zu nennen. Er habe deshalb an den Verfasser geschrieben, ob er, wenn er auch nicht aus der Anonymität hervortreten könne, es nicht gestatten wolle, ihn denen, die ein lebhaftes Interesse an seinem Werke nähmen, zu nennen. Er erwarte mit jedem Posttage Antwort- Der Polizeikommissär M. verlängerte seinen kostspieligen Aufenthalt und kam, um nicht Verdacht zu wecken, erst nach vierzehn Tage" wieder in die Buchhandlung. Der Chef empfing ihn überaus freund' lieh und mit einem vertraulichen Augenzwinkern führte er ihn in sein kleines streng abgeschlossenes Arbeitskabinett. ,Ich freue mich, Ihr e Neugierde befriedigen zu können; im strengsten Vertrauen: der Ver' fasser des sehr merkwürdigen Buches ist der Polizeikommissär' M- [Muth] aus Prag.' Tableau! wie eine althergebrachte Anekdotentech' nik hier abzuschließen pflegt. Campe hatte seinen Besucher erkannt' 2- v. ANDRIAN-WERBURG auch er besaß ja in Hamburg seine Zuträger und erwies sich dem PcHzeigewaltigen ,über'." Vier Jahre später erschien sogar eine Fortsetzung des verpönten Buches: „Österreich und dessen Zukunft. Zweiter Theil. Hamburg, bei Ludwig Giese, 1847." Diese bis dahin unbekannte Firma war nichts weiter als ein von Hoffmann und Campe erfundener Deckname, mit dem im selben Jahr auch die eigens für Preußen, Österreich oder andere zensurstrenge Bundesstaaten zurechtgemachten Exemplare von Heines „Atta Troll" versehen waren. Daß es sich um eine Fortsetzung des 1843 verbotenen Buches handelte, ergab sich ohne weiteres aus dem Titel; so helle waren die österreichischen Beamten auch. Aber die neue Verlagsfirma schuf einen neuen Tatbestand, der erst untersucht werden mußte. Zeit gewonnen, alles gewonnen! Ehe das durch die Verlagsänderung notwendige neue Verbot erging, waren die nach Österreich durch die gleichen Praktiken wie bei Band 1 hinübergeschafften Exemplare wohl alle schon in festen Händen. Campes Spekulation bewährte sich glänzend. Wie der Heineforscher Fr. Hirth unlängst mitteilen konnte, entspann sich ein ungeheurer Aktenwechsel. Bei ihren Leipziger und Hamburger Generalkonsuln ließ die österreichische Regierung auf diesen unbekannten Giese fahnden. Der Leipziger antwortete, er könne über die neue, im Dezember 1846 in Hamburg errichtete Buchhandlungsfirma einstweilen keine Auskunft geben. Endlich, nach Monaten, kam man hinter den Sachverhalt. Campe erklärte schroff, er werde sich dieses Namens auch weiterhin bedienen. Ein Verbot hatte jetzt keinen Zweck mehr, das sah selbst Metternich ein; „unter den dermaligen Konjunktionen", erklärte er, sei von einem gerichtlichen Einschreiten ein entsprechendes Resultat kaum mehr zu erwarten. Also ad acta! Was Hoffmann und Campe bewog, sich bei dem zweiten Teil von „Österreich und dessen Zukunft" einer Deckfirma zu bedienen, war wohl auch der Umstand, daß der Verfasser hier wesentlich schärfere Register gezogen hatte als im ersten Teil. Campe wollte, wenn es sich vermeiden ließ, nicht abermals den Zorn Österreichs gegen sich herausfordern, dafür war er ein zu guter Geschäftsmann. Was der Verfasser in diesem zweiten Band besonders über den Geisteszwang in Österreich, über das dort beliebte „in der Geschichte beispiellose Ver- dummungs-System" sagte, mußte allerdings den Wiener Machthabern auf die Nerven gehen. „Mit eiserner Beharrlichkeit haben die Feinde des Fortschrittes durch mehr als ein Menschenalter ihr Ziel verfolgt: die Niederhaltung und Unterdrückung des freien Gedankens — kein Mittel schien ihnen zu diesem Zwecke zu geringfügig: von den Unterrichts-Anstalten und der öffentlichen Presse bis herab zu einer sittenverderbenden, geist- und gesinnungslosen Volksbühne. Bewunderungswürdig, wenn hier von Bewunderung die Rede sein könnte, war die v. ANDRIAN-WERBURG 28 Konsequenz und Geschicklichkeit, mit welcher sie ihren Plan verfolgten — nach und nach, unmerklich, wurden die Fesseln des Geistes immer stärker angezogen — während die Regierungen anderwärts auf die Hebung der Volks-Gesittung und Volksbildung bedacht waren, wurde hier mit Eifer und Erfolg daran gearbeitet, die Nation zu demoralisieren, die Freiheit des Unterrichts immer mehr zu beschränken, die öffentliche Presse in immer engere Bande zu schlagen." Auf zwanzig Seiten (78ff.) untersucht der Verfasser genauer den Unsinn und die Unnahbarkeit des Pressezustandes in Österreich. Die Regierung habe der Wahrheit den Krieg erklärt, nun gehe sie selbst durch die Lüge zugrunde; ihren anonymen Korrespondenzen in der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" und andern servilen Blättern glaube man jetzt auch dann nicht mehr, wenn sie die Wahrheit sprächen. In Preußen verfahre man anders; sogar in Ungarn dulde dieselbe kaiserliche Regierung neben der offiziösen eine Oppositionspresse, und zum Nutzen des Landes. In Österreich selbst aber stemme sich die mächtige Bu- reaukratic gegen jede Neuerung. Nur daher die Masse antiösterreichischer Schriften, die, von ausgewanderten Landsleuten verfaßt, den Kaiserstaat völlig kompromittieren müßten. Man treibe ja jede Intelligenz systematisch in die Reihen der erbitterten Opposition! Aus fähigen Freunden würden leidenschaftliche Feinde, unbeachtete Lobhudler oder schale Novellenschreiber. Aber die heilige Bureaukratie wolle nicht inkommodiert sein, daher dürfe sich niemand mit ernsthaften Staatsangelegenheiten befassen. Dabei geht der Verfasser nicht einmal so weit, völlige Preßfreiheit zu fordern. Er befürwortet einen ,,stufenweisen Übergang" durch sinngemäße Anwendung der bestehenden Gesetze, des Preßgesetzes von 1810 und der „Karlsbader Beschlüsse" von 1819, die man in Österreich nicht einmal „kundgemacht' hatte, weil man sie dort als eine ungeheure Erleichterung gegenüber der Zensurpraxis empfunden hätte, die Metternich und seine Schergen seit 1819 eingeführt hatten. Der Verfasser stellte also nur die bescheidene Forderung, auf die sich 1845 auch die Wiener Schriftsteller geeinigt hatten, und um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, druckte er am Schluß des Buches die „Denkschrift über die gegenwärtigen Zustände der Censur in Österreich" ab, die das aktenmäßige Ergebnis jenes Zusammenschlusses gewesen war. Er fügte hinzu, jetzt, nach 1 anderthalb Jahren, sei auf diese Denkschrift noch keine Antwort erfolgt ! Wer war nun dieser kühne Autor? Der Verleger Campe hatte nicht ganz unrecht, wenn er ihn dem Polizeikommissar Muth gegenüber einen hochgestellten Beamten nannte; das hatte man in Österreich auch gewittert, und ebendarum war man so scharf auf die Ermittlung des Sünders, der sich als gut unterrichteter Beamter doppelt schuldig gemacht hatte. Er hieß Victor Freiherr v. Andrian-Werburg, war- 2 Q v.ARNIM 1834 in Venedig in den österreichischen Staatsdienst getreten und hatte sich auf vielen Reisen fleißig umgesehen. England hatte er offenbar besonders liebevoll studiert, gab er sich doch in seinem Buche als einen Politiker „im Sinne der englischen Aristokratie". 1846 verließ er den Staatsdienst, aber seine Rolle war damit nicht ausgespielt. Er wurde 1848 ins Frankfurter Parlament gewählt, war sogar dessen Vizepräsident und der Führer der Deputation, die dem österreichischen Erzherzog Johann seine Wahl zum Reichsverweser anzeigte. Wie die meisten Kollegen aus Österreich nahm er aber vor dem traurigen Ausgang des Parlaments seine Entlassung; kurze Zeit war er Reichsgesandter in London gewesen. 1850 erschien von ihm noch eine Schrift „Centralisation und Decentralisation in Österreich", worin er sich (nach Wurzbach) wieder als einen Anhänger englischer Regierungsgrundsätze bekannte. Durch seine persönliche Haltung in der Frankfurter Nationalversammlung, rühmt ihm Laube in seinem packenden Buche »Das erste deutsche Parlament" nach, erhielt dieser österreichische Freiherr das Verdienst seines ersten Buches einfach, redlich und besonnen aufrecht und bewährte „durch milden, wirklich liberalen Sinn fortwährend, namentlich als die Stammesleidenschaften alles aufs Spiel setzten, einsichtsvollen Takt und den ruhigen Muth der Überzeugung". Daß er der Verfasser des von der Wiener Regierung so heftig verfolgten Buches „Österreich und dessen Zukunft" sei, war 1848 allgemein bekannt; vor diesem Datum hätte die Enthüllung seiner Anonymität dem österreichischen Kavalier jedenfalls einige Jahre Urlaub auf dem Spielberg eingetragen. v. ARNIM, ACHIM (1781—1831). Im Februar 1808 ließ Achim v. Arnim die Ankündigung einer Zeitschrift drucken, die vom 1. April desselben Jahres an in Heidelberg erschien, es aber nicht über 37 Nummern brachte und Ende August wieder einging. Weder dem im höchsten Sinne vaterländischen Charakter der „Zeitung für Einsiedler", wie das Blatt hieß, noch dem fröhlichen Übermut des jugendlichen Herausgebers und seiner gleichaltrigen Mitarbeiter Brentano, Görres, Gebrüder Grimm u. a. konnte das Lesepublikum nach der Schlacht bei Jena Geschmack abgewinnen, und der Verleger Mohr und Zimmer mühte sich vergebens, die liegengebliebenen Nummern zusammen unter dem neuen Titel „Trösteinsamkeit" an den Mann zu bringen. Heute allerdings ist das Werk eine der größten Buchseltenheiten der Jüngern deutschen Romantik. — Jene Voranzeige vom Februar 1808 brachte den Herausgeber in einen lustigen Konflikt mit dem Heidelberger Zensor Wedekind; ein Brief Arnims an seine spätere Gattin Bettina Brentano, aus dem Reinhold Steig» im „Euphorion" 1912 (Bd. XIX, S. 229) Mitteilung machte, gibt darüber Auskunft. Mit seinem etwas geschraubten Humor hatte Arnim v. ARNIM 3° in der Ankündigung die heiß ersehnten Subskribenten des neuen Blat" tes mannigfach apostrophiert und u. a. geschrieben: „Wer zehn Exemplare nimmt, darf gegen Erlegung der Einrückungsgebühren Aufsätze einschicken, Gegenbemerkungen zahlen das Doppelte, aber diese z a l vermeiden, machen wir im voraus bekannt, daß wir auch grob sei» können, wenn wir wollen." Das aber ging dem Zensor über den Spaßi ein neues vaterländisches Institut, setzte er ganz ernsthaft dem Herausgeber auseinander, dürfe sich nicht als grob ankündigen, sondern müsse sich vielmehr befleißigen, mit Humanität die Irrenden zu belehren ! Arnim verwandelte nun das Wort „grob" in „höflich" — aber auch diese ironische Wendung wollte der Zensor nicht zulassen. Das erschien Arnim denn doch zu dumm, und er überlegte, wie er den' Zensor eins auswischen könne, ohne daß dieser es merkte. Bald hatte| er's gefunden: statt „daß wir auch grob sein können, wenn wir wollen" schrieb er jetzt: „daß wir ausstreichen können, wenn wir wollen" -j was zur Not in den Zusammenhang paßte, hauptsächlich aber dei> blöden Eigendünkel des Zensors verspotten sollte. Damit hatte er rieh'; tig das erlösende Wort gefunden! Ausstreichen — das war des Zensors Lust, darin konnte man gar nicht genugtun! Der Tropf merkt« gar nicht, daß der übermütige Dichter ihm selbst damit ein Denkmal gesetzt hatte, an dem allerdings nur der eingeweihte Leser die Umrisse eines literarischen Galgens erkennen konnte. — Einen zweiten Zusammenstoß mit der — diesmal preußischen — Zensur hatte Arnim zwanzig Jahre später. 1828 erschien Jakob Grimms berühmtes Werk „Deutsche Rechtsalterthümer", und der mit Grimm eng befreundete Arnim schrieb darüber einen Aufsatz für den Berliner „Gesellschafter' Der dem Heidelberger Zensor an Intelligenz nicht nachstehende Ber- : liner Geheime Rat Grano, der sich in der Geschichte der Zensur z u einer vollkommenen komischen Figur ausgewachsen hat, über die zah*' lose Anekdoten kursierten, verweigerte dem Arnimschen Aufsat* die Druckerlaubnis, nicht etwa weil einzelne Stellen, sondern weil di e „ganze Richtung" bedenklich sei; u. a. werde das alte RechtsverfahreH darin gelobt, ein Vorwurf, der sich ebensosehr gegen die Rezension wie gegen das Grimmsche Werk selbst richtete. Der Herausgeber de „Gesellschafter", F. W. Gubitz, erreichte erst bei der höchsten Instand dem Oberpräsidenten und späteren Geschichtschreiber der Mark Brau' denburg, v. Bassewitz, die Entscheidung, daß Arnims Artikel nicht enthalte, was auch nur im geringsten ein Bedenken des Zensors rech 1 fertige (s. Varnhagens Tagesblätter vom 6. März 1830). Aber el volles Jahr dauerte diese Verhandlung, und der Aufsatz konnte erS am 24. Februar 1830 in Nr. 32 des „Gesellschafter" endlich gedruc^ werden. „Vielleicht siehst Du keinen Grund dieser Bedenklichkeiteii« schrieb Arnim einen Tag vor Erscheinen der Nummer an Grimm, » lC ahnde sie nur und es würde zu weit führen, warum einigen plump 3 i v. ARNIM (BETTINA) Gesetzmännern gerade so unbefangene Urtheile über die Gesetzgebung am Rhein widerwärtig sind, sie möchten jeden Beifall des Gerichtsverfahrens auf revoluzibnäre Gesinnung schieben." Die Rheinlande standen damals unter dem Code Napoleon, dessen freiere Rechtsprechung manchen mit der Fremdherrschaft zeitweilig versöhnte. Auch Arnims bescheidene Theatererinnerungen wissen von einem Zensurerlebnis zu berichten. Gleich nach dem Abzug der Franzosen aus Berlin und dem Einmarsch der Russen Anfang März 1813 hatte er dem Berliner Hoftheater ein vaterländisches Schauspiel „Die Vertreibung der Spanier aus Wesel im Jahre 1629" zur Aufführung eingereicht; bei der Aktualität des Stoffes durch die neue erlösende Wendung des europäischen Krieges drang er natürlich auf baldige Aufführung. Mit vaterländischen Schauspielen wußte man aber damals in Berlin ebensowenig anzufangen wie in Wien. Heinrich v. Kleists ..Prinz von Homburg" und seine „Hermannsschlacht" existierten für die Bühne nicht. Wie konnte Arnim da Besseres für sich und sein Stück erhoffen! Iffland als Direktor des Theaters wagte auch keinen selbständigen Entschluß, sondern fragte erst die den abwesenden Staatskanzler vertretende Oberregierungskommission, ob sie nichts dagegen habe. Wider Erwarten erteilte die Kommission die Erlaubnis, da dem Stück „historische Wahrheit" zugrunde liege, obgleich „allerdings Anspielungen auf die Bedrängnisse vorkämen, welche Deutschland und Preußen von den Franzosen erlitten" hätten. Dennoch konnte Iffland nicht das Herz fassen, das Werk aufzuführen. Auch in Wien, wo Clemens Brentano sich dafür verwandte, drang es nicht durch, obgleich es schon der Zensor in der Mache gehabt hatte. Die Zensurhofstelle hatte dabei allerhand lustige Änderungen vorgenommen, von denen Brentano am 5. April 1814 dem Freunde Arnim einige verriet. Eine Szene, in der von Brutus, dem Mörder Cäsars, die Rede war, wurde ganz gestrichen. „Was wird der Mensch in der Sklaverei, ein rechtes Vieh" hieß es in einem andern Auftritt; diese echt Arnimsche derbe Wendung ging dem Wiener Zensor wider die Haare; er schrieb dafür die hochtrabenden Worte hin: „Wie sinket die Würde der Menschheit unter eisernem Scepter." Und den burschikosen Vergleich: „Sie ist so dumm wie ein Ochs" hatte der höfliche Mann auch nicht zugelassen, sondern die letzten drei Worte einfach gestrichen. (Vgl. Steig, „A. v. Arnim und die ihm nahe standen" I 335. III 603; Czygan, „Zur Geschichte der Tagesliteratur während der Freiheitskriege" II 1, 62f. — Siehe auch Brentano.) v. ARNIM, BETTINA (1785—1859). Von allen Schriftstellern des Vormärz hat keiner lustigere Sträuße mit der preußischen Zensur ausgefochten als eine Frau, das „Kind" Goethes, Bettina v. Arnim. Nicht als ob die geistige Zollbehörde jener v. ARNIM (BETTINA) 3 2 Zeit den Büchern der geistsprühenden Frau mit Schere oder RotstÜ' ernstlich zu nahe getreten wäre — die Kämpfe gingen immer nur um des Kaisers Bart, um lächerliche Kleinigkeiten, um reine Formalitäten, aber wurden von beiden Seiten mit einer Erbitterung geführt, die in' umgekehrten Verhältnis zu ihrer wahren Bedeutung stand; von Bettina obendrein noch mit dem ihr eigenen koboldhaften Übermut, der den heiligen Bureaukratius in eine wahre Truthahnwut versetzen mußte und zum Gaudium der Mit- und Nachwelt auch versetzt hat. Und diese Kämpfe begannen nicht etwa mit ihren ersten Büchern, „Goethes Briefwechsel mit einem Kinde" (1835) und der „Günderode" (1840), die den noch geltenden strengen Vorschriften der Karlsbader Beschlüsse von 1819 gemäß einer regelrechten Zensur vor dem Druck unterlagen, sondern zu einer Zeit, als der neue König von Preußen, Friedrich Wilhelm IV., des Glaubens war, durch sein neues Zensurgesetz vom 4. Oktober 1842 der Freiheit der Literatur die langersehnte Gasse ge- brochen zu haben. Und daß Bettina ein besonderer Günstling des Königs war, mit ihm einen umfangreichen Briefwechsel führte und sich trotzdem mit den Schergen der Zensurpolizei herumbalgen mußte, ist für jene Zeit doppelt charakteristisch und spaßhaft zugleich. Man möchte wohl immer, wenn etwas „faul ist im Staate Dänemark", wünschen, daß an das Oberhaupt dieses Staates Briefe geschrieben würden, wie sie Bettina einst an König Friedrich Wilhelm Iv\ gerichtet hat, Briefe von einem reinen, ursprünglichen Idealismus und einem so köstlichen Freimut, daß sie damals einen Mann, der sie z' 1 schreiben gewagt, zweifellos auf die Berliner Hausvogtei oder mindestens auf eine preußische Festung gebracht hätten. Man nahm die Frau damals noch nicht so ernst, das schützte sie vor diesem Ende, Bettina war eines von den seltenen Wesen, die uns immer wieder a" einen freiheitlichen Aufschwung des Menschen glauben machen, auch wenn die Flut der organisierten Bureaukratie von Tag zu Tag höher steigt. Den schweren Panzer von Gesetzen und angeblichen Rechten, von Sitte und Herkommen, von Vorurteilen und Überlieferungen, von unantastbaren Begriffen und mechanischer Logik, dem der normal 6 Staatsbürger seine beste Kraft keuchend zum Opfer bringt, schien sie nicht zu fühlen. Ihre Psyche schwebte und tanzte in einem Äthe r > dem keine Erdenschwere anhaftete. Sie dachte so original, so Urmensch' lieh einfach wie ein zeitloser Geist, der plötzlich in das Milieu dC Biedermeierzeit hineingepreßt wird und nun aus dem Staunen und de* Entrüstung nicht mehr herauskommt. „Vernunft wird Unsinn, Wohl' that Plage" — dieses Goethewort trug sie auf reinen Händen tiefste" Menschengefühls wie eine Hostie durch ihr ganzes Leben. Gefühl wa' bei ihr alles, und man durfte ihr nicht mit „praktischen" Erwägunge 11 kommen; dann wurde sie bösartig oder auch sackgrob. Nicht unbe' schädigt war dieses Gefühl durch ein langes Leben gekommen, aber eS 33 v. ARNIM (BETTINA) hatte sich von seiner ursprünglichen Vollkommenheit so viel bewahrt, daii der reiche Torso noch die höchste Bewunderung aufzwingt. Mit diesen ungetrübten Augen betrachtete sie nun die Welt, in der sie lebte. Und die Tränen traten ihr in die Augen und fielen auf die Briefe, die sie an den König richtete, den sie sich zum Märchenprinzen ihrer Jugend umgedichtet hatte, wie sie das immer tat mit Menschen, die sie liebte, mochte es sich nun um Goethe handeln oder um ihren Bruder Clemens Brentano oder jetzt um ein gekröntes Haupt. Wenn ihr ein tiefes Leid zu Ohren kam, wenn ein Unrecht zum Himmel schrie oder ein starres Recht seine Tyrannei aufs Äußerste trieb, trug sie ihre Klage an den Thron des Königs. Was sie zur Linderung barer Not, zum Schutz ungerecht Verfolgter, zur Milderung des Schicksals Verurteilter getan und auch zum Teil erreicht hat, braucht hier nicht erst mit allbekannten Namen bezeichnet zu werden. Politisch und religiös durchaus freigesinnt, gläubig nur gegenüber dem unzerstörbaren Adel des Menschentums, predigte sie dem Fürsten eine neue Dreieinigkeit des Gewissens, des Selbstbewußtseins und der Unsterblichkeit. „Du bist ein Bürger in den Regionen der Schönheit und der Gerechtigkeit," ruft sie ihm zu, „Du mußt Dein Bürgerrecht auslösen !" Jeder Brief war ein Hymnus, der in sibyllinischen Wendungen von hoher poetischer Schönheit seinen Empfänger zu scharfem Nachdenken zwang. Denn Bettinas Geist barg die Elemente eines großen Dichters, kostbares Erz der Poesie, das in zahllosen Adern und Bruchstellen blitzte und gleißte, nur in so chaotischer Wirrnis, daß nie ein volles, abgerundetes Kunstwerk daraus entsprang. Und dem romantischen Sinn des Königs ging dieser Sphärenklang süß ein, er bestrebte sich ernsthaft, mit der Sängerin gleichen Schritt zu halten, und wenn er sich auch vielen ihrer umstürzenden politischen und sozialen Forderungen aus den Bettina so unbegreiflichen und verhaßten Staatsgründen versagen zu müssen glaubte, so ist ihr vielfach erfolgreicher Einfluß auf ihn hauptsächlich der schmeichelnden Geschicklichkeit zu verdanken, mit der sie ihn von der poetischen Seite zu fassen wußte, auch wenn die „Staatsraison" sich dagegen auflehnte. Aus dem Geist dieser Briefe an Friedrich Wilhelm IV., dem sie persönlich nur selten und flüchtig begegnete, entstand 1843 ein Buch, das sie demselben Fürsten zu widmen gedachte. Ihr Freund, der allmächtige Alexander v. Humboldt, verschaffte ihr die Erlaubnis dazu. Wenn sie ihm mehr aufbürde und zumute, als ihm gebühre, hatte ihr der König scherzend sagen lassen, werde er öffentlich in allen Zeitschriften gegen sie zu Felde ziehen. „Dies Buch gehört dem König" (2 Bände. Berlin, E. H. Schröder, 1843) lauteten Widmung zugleich und Titel. Vielleicht war ursprünglich noch eine weitere einleitende Widmung geplant, die mit den Worten „Geliebter König" begonnen haben soll, doch scheint sie verschollen zu sein. Am 23. Mai 1843 vollendete Bet- 3 v. ARNIM (BETTINA) 34 tina das Manuskript, im Juli war das Buch fertiggedruckt. Sofort sandte sie dem König ein Exemplar und wartete mit der Herausgabe, bis dieser sich darüber ausgesprochen hatte, bereit, ihr Werk zu unterdrücken, wenn es dem mißfiel, dem es gewidmet war. Nach drei Wochen hatte er es gelesen und schrie!) der Verfasserin, die er als „Sonnenstrahlengetaufte, Rebengeländerentsproßene" im Stil ihres Buches poetisch begrüßte, daß er sich dadurch sehr geehrt fühle und dem Buch die weiteste Verbreitung wünsche! Kaum war das Buch erschienen und ein Exemplar vorschriftsmäßig dem Polizeipräsidium und von diesem dem Polizeiministerium eingereicht, da verfaßte Geheimrat Bitter, der zuständige Dezernent, ein sorgfältig motiviertes Aktenstück des Inhalts, daß Bettinens Königsbuch eigentlich von Rechts wegen verboten werden müsse, da es von der Zensur nicht genehmigt, diese Genehmigung also nachträglich einzuholen sei. Als aber dem Minister des Innern, Herrn v. Arnim, diese für das Polizeipräsidium bestimmte Verfügung zur Unterschrift vorlag, kamen ihm Bedenken: wenn hier wirklich ein „exceptioneller Befehl seiner Majestät" vorlag, wie sein Dezernent zu wissen glaubte, so steckte Humbddt dahinter; es war also ratsam, diesen erst zu fragen, ehe sich die Polizei die Finger verbrannte. Von Humboldt erfuhr Arnim alsbald, welchen Anteil der König an Bettinas Buche nahm; von einer Beschlagnahme konnte daher nicht mehr die Rede sein. Das Bittersche Schriftstück ging am 7. August „zu den Akten". Der Minister versagte sich aber nicht, in einer wohlstilisierten Eingabe vom 17. August den König zu bitten, in Zukunft derartige Sonderbewilligungen „durch den Departementschef", d. h. den Minister, ergehen zu lassen, damit dieser gegebenenfalls etwaige Bedenken äußern könne; und daß er in diesem Fall nachdrücklich gegen die Freigabe des Buches aufgetreten wäre, ergibt sich aus folgender höchst bezeichnenden Kritik, die er gleichzeitig dem König unterbreitete: „Ohne Zweifel ist die in der Schrift dargelegte Weltansicht ans einem excentrischen an Fanatismus grenzenden Eifer für die abstracte Idee des Rechts hervorgegangen. Wenn aber jemals das alte Sprichwort : summum jus summa injuria eine treffende Anwendung erleidet, so ist es bei dem gedachten Buche der Fall. Denn indem über jener unbestimmten, blos mit exaltirtem Gefühl aufgefaßten und in das Gewand phantastischer Traumbilder gekleideten Idee, alle Bedingungen der Verwirklichung, insbesondere alle historischen Grundlagen übersehen werden und die Geschichte der Menschheit bis auf diesen Tag so betrachtet wird, als wäre sie nie gewesen und als könnte ihr Faden willkührlich durchschnitten und die Welt durch menschliches Belieben heute gleichsam zum zweiten Mal geschaffen werden, so wird die Darlegung der jener Schrift zum Grunde liegenden Ansicht in der Th» 1 nur durch eine fortgesetzte Verletzung aller Prinzipien des bestehen- 35 v.ARNIM (BETTINA) den Staats, des Christenthums und der socialen Einrichtungen jeder Art möglich. Eine natürliche Folge der Nichtachtung und ausdrücklichen Bekämpfung dieser Prinzipien ist, daß die Verfasserin sich die Frage gar nicht aufwirft, oh mit den Consequenzen derselben, so langsam sie sich auch im Kampf mit tausendfachen Hindernissen entwickeln mögen, nicht am Ende dennoch unendlich mehr für die Verwirklichung der Rechtsidee und für die Veredlung des menschlichen Geschlechts geleistet werde, als mit einer durch nichts als durch das idealisierende Genie bewährten politischen Theorie. — Wäre das Buch, statt in dem nur für einen kleinen Leserkreis geeigneten Tone prophetischer Exstase, in der dem größern Publikum zugänglichen Form einfacher Logik und verständiger Reflexion geschrieben, und trüge nicht der abentheuerliche Charakter der wenn auch nicht genannten, doch bekannten Verfasserin dazu bei, die praktische Richtigkeit und Anwendbarkeit der darin enthaltenen Doktrinen in Zweifel zu stellen, so würde dasselbe, den gesetzlichen Bestimmungen nach, vermöge der darin dargelegten und vertheidigten Irreligiosität und vermöge des darin gepredigten heillosen Radicalismus für eine der gemeingefährlichsten Schriften erklärt werden müssen." Von seinem Standpunkt aus hatte Minister v. Arnim mit dieser unbedingten Verurteilung zweifellos recht; er täuschte sich auch nicht, wenn er nunmehr dem Könige warnend vorhielt, was die Folgen seiner eigenmächtigen, das Zensurgesetz umgehenden „Vergünstigung" sein müßten: er störe dadurch die Unbefangenheit des öffentlichen Urteils und fordere gar die Vermutung heraus, als ob er den Inhalt, wenn auch nur teilweise, billige! Wenn sich diese Ansicht, die bereits hier und da geäußert werde, weiter verbreite, werde die Gefährlichkeit des Buches ungleich größer; es werde gewiß nicht an Leuten fehlen, die sich ein Geschäft daraus machen würden, „den Inhalt der Schrift aus seiner gegenwärtigen hieroglyphischen Form in die einfache Logik und unverhüllte Sprache des gemeinen Mannes zu übersetzen". Radikale Blätter, wie die „Mannheimer Abendzeitung", hätten damit bereits begonnen. — Im königlichen Zivilkabinett ging auch dieses ministerielle Schriftstück ohne Antwort „zu den Akten"; den Empfänger mochte die Belehrung um so mehr verdrießen, als sich die Voraussage des Ministers in kurzem bewahrheitete. Tatsächlich hatte Bettina ihr Werk der Zensur nicht vorgelegt, denn nach dem neuesten Zensurgesetz vom 4. Oktober 1842, waren alle Bücher von mehr als 20 Bogen Umfang zensurfrei, was jedoch keineswegs vor einer späteren Beschlagnahme bei staatsgefährlichem oder sonst anstößigem Inhalt sicherte. Man maß damals die geistige Nahrung nach dem Scheffel; den Leser eines Buches von 21 Bogen hielt man für weniger gefährlich als den einer Broschüre von vielleicht nur wenigen Seiten; deren Verbreitungsmöglichkeit war schon durch den v. ARNIM (BETTINA) d^tS"' S al ?t ndelte man daS kld " ere Bu <* oranger * ehrlfch tT l ^V 'f gefEhrlich - Aber 2wa " z ^ -chen Prutz ' ' ' " BOgC " kaUft mM nicht " «ng damall Robert Bedingung der Zensurfreiheit aber war -mlW ^ d j „ Verfassers auf dem Titelblatt genannT '^"f 6 " 1 ' daß der Name des Bescheidenheit ihre Bücher«^ ^^ Betthla ^ staben des Gesetzes war ZoZtL^^^ ^ dem Buch ' Gesetzes aber war natürlich der fZTvT ^f' ^ SiM *' sein müsse. In diesem Sinne ' R Verf asser überhaupt bekannt denn ihre Urheberschaft 1 ♦ " tmens K önigsbuch nicht anonym, um, wie aus dem obigen °w !•*? Berlin Und ebenso das Ministeri- den unberechenbaren F f*?T* herV0 ^. Es gehörte aber zu nach Laune TäTs^tT^*™ ^^ Wilhelms ^., je -acht der Bureaukratl e * "^ te Uh " al ™ über die A11 " ahnungslos, daß er gera d 2 T°Tt "* ** *"* E ^ ™ hoh ^ sich von einer ernsten P f ^ ^'^ Scherze > mit de » en er auf den. er saß. "" Ioszuka "fen wähnte, den Ast absägte, Unmöglich kann der Koni* rU -u merksamkeit studiert haben 1 ^widmete Werk mit der Auf- daran gewandt hatte- die von U " e f° rderte > und die se m Minister sehen Geschichte" (V IT ^ Tf * Trdtschke j » «*ner „Deutnichts anzufangen ha vi t , » " Anße ™S> er wisse damit Bettina zu "e', at "tf* ^' Wahr -heinlichkeit für sich. Was Goethe in dj^^.^^*^ verstorbenen Frau Rat versicherte sie dem König Z f rUCh £ B ? ke aus einer früheren Zeit, in der Nacht aus L^X^Ä *' "** " «* Fiktion. Denn der ganze GeHw \ ^ *** War nur Poetische knisternde Gegenwaruddie B / *" ^^ ™ br ™ d e, seinen KönigLd «L^ I JSSSrrl^ d ?^ *"*»• » reifen. Aus einer Verschwender hen Fü ^ , ^ Händen treten politische, soziale und religio p", f P ° etlSChei ' Visi °" en Humor gemilderten Drdstfekeh l " mt eincr oft durch Blumenpracht birgt recht stachlL n ' e '° e laSt6nde F ' Ut Üppige1 ' tion und Preßfreiheit Telt S \ D ° rnenranke n : da wird Konstitu- schranzen und Bureaukraten mH k" Lanfa "-rschwörung" der Hof- Knechtung der politischeni^Ä?.^ ^geißelt, i^ allem, was dem angeborenen Re ^d Me J ** T ° deSStrafe Und Witz und Ernst der Krie- J! Menschen zu nahe tritt, mit Armenregister der Stadt lerS mh'nauTn A^l"^ S ° gar ^ ssüsä rrr SÄ - h r er :;; 37 v. ARNIM (BETTINA) „den Hungrigen helfen wollen, heißt jetzt Aufruhr predigen", erkannte Bettina ein Jahr später selbst, als sie den Plan eines besonderen „Armenbuches" zur Unterstützung der schlesischen Weber aufgeben mußte, weil an den Druck eines solchen Buches in Berlin nicht zu denken war. Das Material über die großstädtischen Armen hatte ihr ein Bekannter, Heinrich Grunholzer, beschafft. „All unser Streben nach politischer Freiheit", schrieb der Königsberger Politiker Johann Jacoby, der durch seine „Vier Fragen" eines Ostpreußen damals eine Berühmtheit war, in einem ungedruckten Briefe vom 20. September 1843, „ist nichts werth, es sei denn ein Mittel zur Umgestaltung unsers sozialen Elends, zur Veredlung der armen Volksklassen, die als Lastthiere von den Mächtigen gemißbraucht werden. Bettina hat die Erbfeinde dieser Umgestaltung, Selbstsucht und Eigennutz, erkannt und in ihrer ganzen Häßlichkeit gebrandmarkt. Dem Volke hätte sie das Buch widmen müssen; dem Könige gehört es nicht, der im Champagnerrausche seiner .Hoheit' an die Würde des Menschen nicht glaubt, weil er sie nicht kennt. Er würde die Verfasserin verfolgen, wenn er die Bedeutsamkeit und Gefährlichkeit des Buches für seine Zwecke zu ahnen imstande wäre." Diese Worte waren eine Prophezeiung, die nur zu bald in Erfüllung gehen sollte; denn als nun der Schriftsteller Adolf Stahr, ein Freund und Schützling Bettinens, voll Begeisterung für ihr Buch in einer umfangreichen Kritik, ganz so wie der Minister es vorausgesagt hatte, seinen geistigen Kern bloßlegte, wagte es nicht einmal eine Zeitung, sie zu bringen, und als er sie deshalb als Broschüre mit Hamburger Zensur herausgab („Bettina und ihr Königsbuch. Von A. St..." Hamburg. Verlags-Comptoir. 1844, doch schon November 1843 erschienen), wurde sie in Preußen aufs schärfste verboten. „Guter Oldenburger, Ihre Recension ist hier angekommen," schrieb Bettina am 21. November in ihrer übermütigen Art an Stahr, der damals noch in Oldenburg schulmeisterte, „sie hat einen guten Effect gemacht, denn sie ist sogleich confisciert worden und zwar durch den Minister von Arnim und zwar hat er seine Befehle an die untere Behörde mit dem Ausdruck ergehen lassen, ,daß er in seinem Leben nichts unwürdigeres und abscheulicheres gelesen habe, wie diese Ihre Recension' und dies hat er Nachts um 2 Uhr dem schlafenden Polizei-Rath ins Ohr schreien lassen, daß dieser aus seinen Träumen aufgefahren und gemeint hat, der Teufel sei los! Er war auch los und er mußte mit diesem zusammen gleich die Herbeischaffung aller Exemplare bewirken, welches auch heute früh um 10 Uhr geschehen war! — Abermal ein Beitrag zur neueren Geschichte! — Guter Oldenburger! Wie köstlich ist es mitten in der Sündfluth einer untergehenden Usurpation der Menschenrechte ruhig auf der überragenden Weltspitze zu stehen und mit dem Fuß die heranstürmenden Wogen des Verdrusses abzuweisen, daß sie müssen wie- v. ARNIM (BETTINA) 3 8 der ins Schlamm-Bett zurücksinken und drin gar verderben." Als Hauptgrund zur Beschlagnahme bezeichnete sie eine Äußerung auf S. 13 der Broschüre: „Die Möglichkeit großer That" usw. Nach dem Urteil des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen war die Stahrsche Schrift durch die heftigen Angriffe auf den christlichen Glauben, auf die Kirche, den Staat und dessen Verwaltung, „für das gemeine Wohl um so gefährlicher", als sie „durch ihren geringen Umfang und auch um deswillen einer großen Verbreitung entgegensehen" könne, weil sie das bekannte Werk Bettinens „durch geordnet zusammengestellte Auszüge der verwerflichsten und heftigsten Stellen für die Menge genießbarer" mache und „mit Zusätzen in gleichem Sinne" begleite — alles Wendungen, die gewiß dem ministeriellen Rundschreiben Arnims entstammten, der es für ratsam hielt, noch am selben Tage (21. Nov.) in einer umfangreichen Eingabe an den König sein überstürztes Vorgehen zu rechtfertigen. Er habe, so führt er mit nicht geringer Genugtuung aus, die Pflicht gehabt, bei der Beurteilung des Stahrschen Auszuges aus Bettinens Buch „jede Rücksicht auf die Quelle seines Inhalts" aufzugeben ; bei der Gefährlichkeit der Flugschrift habe die Beschlagnahme „keinen Augenblick" verzögert werden dürfen, gestern abend habe er die Broschüre gelesen und sofort heute früh ihre Verbreitung verboten; er habe daher nicht erst die Bestimmung Sr. Majestät einholen können. Während sonst der Amtsschimmel auch in Preußen sich in seinem behaglichen Schritt nicht leicht stören ließ und die Langsamkeit des Aktenverkehrs gerade in Zensurangelegenheiten gewöhnlich alle Maßregeln illusorisch machte, ist dieser plötzliche Galopp auffallend genug; Arnim fürchtete offenbar, auch der Stahrschen Schrift könne durch Bettinas Fürwort „der Schutz besonderer Umstände" zugute kommen, auf den er in der letzten Zuschrift an den König anspielt; dem wollte er zuvorkommen. Auch diese seine Rechtfertigung wurde im Zivilkabinett zu den Akten gegeben, und die weitere Entscheidung unterlag nun dem seit dem 1. Juli 1843 eingesetzten Oberzensurgericht. Dieses gab tatsächlich dem Minister recht, es bestätigte am 23. Februar 1844 das Verbot wegen der „destruktiven Tendenz", von der die ganze Schrift von Anfang bis zu Ende durchdrungen sei. Inhalt, Ton und Tendenz seien gemeingefährlich. Während Bettinas Buch „in unverständlicher, poetisch-visionärer Sprache" geschrieben sei, füge der Verfasser dieser Flugschrift „die gehässigsten Deutungen und bestimmte Beziehungen" hinzu und dränge außerdem den angeblichen Sinn und Inhalt des Arnimschen Buches auf 56 Seiten „zu einem scharf ausgeprägten und allgemein verständlichen Bilde zusammen, welches alle bestehenden Zustände in subversiver Tendenz entstelle und nur zu groben und gefährlichen Mißverständnissen führen könne". Durch das Wort „angeblich" umging das Gericht die Notwendigkeit, die Übereinstimmung beider Werke zu prüfen. Daß diese bestand, daß Bettina 39 v. ARNIM (BETTINA) von Stahrs Broschüre sehr erbaut war und ihre Gedanken darin völlig richtig wiedergegeben fand, steht nach dem Briefwechsel der beiden unzweifelhaft fest. Die Urteile über Stahr trafen also mittelbar auch Bettina. Der Journalist durfte das nicht mit deutlichen Worten sagen, was nach Ansicht jenes Gerichts Bettina in „unverständlicher, poetischer, visionärer Sprache" geschrieben und dem der König die weiteste Verbreitung gewünscht hatte! Alle Beschwerden Stahrs halfen nichts, und er fand nicht einmal einen Verleger, der es gewagt hätte, die Aktenstücke über diese Beschlagnahme herauszugeben. Bayern aber war noch strenger als Preußen, es machte keinen Unterschied zwischen beiden Werken und verbot auch das Buch Bettinens selbst, nachdem man es ein halbes Jahr lang im Buchhandel geduldet hatte. Österreich war schneller bei der Hand gewesen: es verbot schon im November 1843 das Königsbuch, dessen Verfasserin der Wiener Regierung durch ihre Spione längst als eine regelrechte „Kommunistin" angezeigt war. Schlimmer noch ging es Bettinens nächstem Werk, dem gänzlich harmlosen ,,Frühling sie r anz", den sie 1844 ihrem toten Bruder Clemens flocht. („Clemens Brentano's Frühlingskranz aus Jugendbriefen ihm geflochten, wie er selbst schriftlich verlangte." Charlottenburg, bei Egbert Bauer. 1844.) Dieses Buch war dem Prinzen Waldemar gewidmet, dem 1849 verstorbenen Vetter des Königs. Um nicht wieder solche Scherereien zu haben wie das Jahr zuvor, legte Bettina die Druckbogen dem Zensor vor. Als dieser halb damit fertig war, wurde er durch einen anderen ersetzt, und die Prüfung des Buches sollte nun von neuem beginnen. Das war Bettinen denn doch zu dumm, und da gesetzlich auch dieses Buch seines Umfangs wegen einer Zensur nicht unterstand, ließ sie es nun ohne diese erscheinen, und zwar im Verlag Egbert Bauer zu Charlottenburg, auf den die Polizei aus anderen Gründen sehr übel zu sprechen war. Sogleich wurde das Buch beschlagnahmt. Die Widmung, die ohne Umstände mit den Worten begann: „Lieber Prinz Waldemar", erschien „respektwidrig". Der Verleger lachte die Behörde aus, denn der Prinz hatte die Widmung ja angenommen! Darob großes Erstaunen der Polizei. „Ja, wenn das so ist, dann . . ." Wirklich hob man (25. Mai) die Beschlagnahme auf, verfügte aber sofort eine neue, zu der sich unterdes ein triftigerer Grund gefunden hatte. Wie bisher war der Name der Verfasserin auf dem Titelblatt nicht genannt, nur unter der Widmung stand er groß und deutlich zu lesen. Der Polizeiassessor aber klammerte sich an den Buchstaben des Gesetzes. ..Schön," sagte da Bettina, „dann lasse ich den Titel neu drucken, wie ihr es haben wollt; gebt also das eingereichte Exemplar zurück!" — „Nein," sagte die Polizei, „das behalten wir auf alle Fälle, um vergleichen zu können, ob das nicht ein anderes Buch ist, was du jetzt unter deinem Namen herausgeben willst!" Sie ging aber noch weiter v. ARNIM (BETTINA) 40 und legte schleunigst die ganze Auflage unter Siegel, damit es Bettina unmöglich sei, durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift sich der Zensur zu entziehen. Während nun jene Humboldt zu Hilfe rief, und dieser ihre Klage vor den König brachte, machte sich der Zensor mit Behagen über das Opfer her, das ihm wider den Willen seiner Urheberin zugefallen war, und als die Anweisung des Königs kam, das Buch sogleich freizugeben, konnte die Polizei antworten : „Bitte sehr, hier ist es, denn der Zensor ist bereits damit fertig, ohne etwas Be- anstandenswertes darin entdeckt zu haben !*' So hatte das Buch trotz allem die Zensur passiert, was seine Autorin geradezu als einen „Schimpf" empfand, und war auf rein gesetzlichem Wege von der Polizei, nicht wieder durch die Gnade des Königs, am 10. Juni freigegeben worden. St. Bureaukratius, erzürnt darüber, daß man ihn bei Betti- nens Königsbuch beiseitegeschoben, hatte seinen Willen durchgesetzt, konnte sogar noch triumphieren, und Bettina schrieb voller Empörung an Humboldt: „Was soll man noch anderes drucken lassen in Preußen als Traktätchen, Abc-Bücher und Ammenmärchen ?" Der Minister aber gestand dem König ganz offen, der Kampf habe eigentlich nicht zwischen Bettina und dem Zensor, sondern zwischen der Polizei und dem Buchhändler stattgefunden, den man dadurch strafen wollte, daß man Bettinen schikanierte; denn Egbert Bauer war der Bruder des 1842 gemaßregelten Theologen Bruno Bauer und des noch viel unbequemeren Publizisten Edgar Bauer, also bei der preußischen Polizei sehr schlecht angeschrieben. Bei Bettinens im November 1847 mit ihrem Namen erschienenem Buche „Jims Pamphilhis und die Amhrosia" wiederholte sich der Sturm im Glase Wasser. Sie hatte unterdes einen Selbstverlag gegründet, in dem sie die Schriften ihres verstorbenen Gatten Achim v. Arnim und ihre eigenen herausgab. Wieviel Verdruß hatte ihr dieses „Geschäft" schon bereitet! Mit dem Berliner Magistrat lag sie dieserhalb in dauernder Fehde. Man verlangte von ihr, sie müsse das Bürgerrecht erwerben und für ihr „Gewerbe" die entsprechende Steuer zahlen, Bettina antwortete, man möge ihr das Bürgerrecht schenken. Dazu sah der Magistrat natürlich keine Veranlassung. Dann möge er ihre an ihn gerichteten Briefe als Autographen versteigern lassen, riet Bettina; da sie mit Handschriften sehr sparsam sei, werde das gewiß die Kosten des Bürgerrechts decken. Zuletzt ließ sie sich in ihrer über mutigen Laune so weit hinreißen, einen Brief an den Magistrat teilweise mit roter Tinte zu schreiben: das solle Schamröte bedeuten, die den würdigen Ratsmitgliedern ins Gesicht steigen müsse! Das ging natürlich dem Magistrat über den Spaß, er verklagte die Schreiberin, sie wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, und nur die Einmischung des Königs schützte sie vor Absitzung der Strafe. Die Firma „Arnimsche Verlagsexpedition" entsprach also nicht den gesetzlichen 41 AUERBACH Vorschriften, und das Titelblatt des ,,Ilius Pamphilius" mußte dreimal umgedruckt werden, ehe sich die Zensurbehörde dabei beruhigen konnte. Die Verlagsbezeichnung lautete nun beim I. Bande: „Leipzig 1848 Friedrich Volckmar. (Expedition des v. Arnim'schen Verlags)"; beim 2. Bande fehlt der Name des Kommissionärs: „Berlin 1848. Expedition des von Arnim'schen Verlags." Niemand war denn auch glücklicher als Bettina, als endlich durch die Ereignisse des Jahres 1848 die Zensur aufgehoben und die ersehnte Preßfreiheit Wirklichkeit wurde. Ihren Spaß aber wollte sie doch noch von dem abgeschnittenen Zopf haben, und als sie vier Jahre später ihr letztes Werk „Gespräche mit Dämonen", des Königsbuches zweiten Teil, veröffentlichte, füllte sie viele Zeilen, ja halbe Seiten mit den beliebten Zensurstrichen, die bis zum Jahre 1834, wo auch sie verboten worden waren, anzudeuten pflegten, wo die Zensurschere gearbeitet hatte. In einer Anmerkung setzte sie dann jedesmal hinzu: „Lücke eigener Zensur!" (Bettinens eigene Darstellung dieser Vorfälle in den 1865 aus Varnhagens Nachlaß veröffentlichten Papieren „Briefe von Stägemann, Metternich, Heine und Bettina von Arnim" hält einer Nachprüfung in den Einzelheiten kaum stand; leider hat sich bisher nur ein Teil der in Betracht kommenden Akten gefunden, es sind im Preuß. Geh. Staatsarchiv die Faszikel Rep. 77 11 A 54 und Ziv.-Kab. 89 C IV A 5. — Bettinens sämtliche Werke in sieben Bänden, herausgegeben von Waldemar Oehlke, erschienen 1920—1922 im Propyläen- Verlag Berlin; der Schlußband enthält eine Auswahl ihrer Briefe.) AUERBACH, BERTHOLD (1812—1882). 1845 und 1846 gab Auerbach einen Volkskalender heraus, den er „Der Gevattersmann" nannte (Karlsruhe, bei J. Gutsch und Rupp). Der erste Jahrgang wurde im August 1844 versandt und vom Kgl. Stadtkommissariat in Augsburg sofort beschlagnahmt. Die ,Kgl. Bayrische Regierung und ebenso das Ministerium (10. Sept.) bestätigten die Beschlagnahme. Der Vertreter Bayerns in Berlin, Frhr. Pergier v. Perglaß, lud im Auftrag seiner Regierung am 28. September auch die preußischen Zensurminister ein, sich dieser Maßregel anzuschließen ; das Buch, so führte er aus, habe den Zweck, „in einer anscheinend unverfänglichen Form Unzufriedenheit mit dem Bestehenden und das Verlangen nach dessen Umwälzung in einem demokratischen Sinne unter den niederen Volksklassen möglichst zu verbreiten und unter diesen letzteren radikale Theorien in populärer Form zugänglicher zu machen". Der preußische Minister des Innern, v. Arnim, aber entgegnete am 14. Oktober 1844: Obwohl Auerbachs „Gevattersmann" unverkennbar im Interesse der sogenannten Liberalen Partei geschrieben und bei seiner Bestimmung für den gemeinen Mann deshalb von besonderer Bedeutung sei, so habe er gegen ein Verbot doch Be- BAHR 4 ■* denken, weil die Schrift „weder in dem Materiellen noch in der Form dem gemeinen Wohle in so weit Gefahr drohe, daß mit Sicherheit erwartet werden könne, das Kgl. Ober-Censur-Gericht werde ein Debits- verbot aussprechen. Die Zurückweisung des Antrags auf Erlaß eines solchen Verbots würde aber die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieselbe in solcher Weise richten, daß dadurch der nachteilige Einfluß, den die Schrift etwa haben könnte, sehr bedeutend erhöht werden würde". Er ziehe es daher vor, von der Beschlagnahme abzusehen. Mit diesem Bescheid, der unterm 20. Oktober durch den Minister des Äußern, Bülow, erteilt wurde, mußte sich der bayrische Vertreter zufrieden geben. Dieser Fall zeigt, welch gute Wirkung immerhin das erst ein Jahr bestehende Oberzensurgericht ausübte; auch die Minister begannen sich vor allzu leichtfertigen und vorschnellen Bücherverboten zu hüten, um nicht durch die Entscheidungen dieses obersten Gerichtshofes Lugen gestraft zu werden. (Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs Ausw. Amt Rep. IV 196 vol. IV.) BAHR, HERMANN (geb. 1863). Bahr, Sohn eines Linzer Notars, kam mit achtzehn Jahren nach Wien, um Jura zu studieren. Als Student und Burschenschafter im dritten Semester wurde er relegiert, er hatte in einer Kommersrede zu Ehren des toten Richard Wagner sein „deutches Herz" allzu laut schlagen lassen, es war damals in Österreich „wieder einmal verboten, deutsch zu sein" (vgl. Bahrs autobiographische Skizze im „Hermann Bahr- Buch". Berlin, S. Fischer. 1913). Drei Studienjahre in Berlin holten, wie er selbst sagt, alles aus ihm heraus, was in ihm steckte. Ein JaM in Paris, Reisen durch Spanien und Marokko gewannen ihm die Weite und Unbefangenheit des Welt-, Kunst- und Literaturblicks, die den ewig Jungen noch heute auszeichnen. Als er 1889 nach Berlin zurückkehrte, gej-iet er mitten in den neuen Naturalismus hinein. Dokument dieser Entwicklungsphase ist seine Novellensammlung Fin de siede" die 1890 im Verlag Ad. Zoberbier in Berlin erschien! sogleich eine zweite Autlage erlebte, aber Ende des Jahres von der Berliner Polizei beschlagnahmt wurde. In Leipzig hatte damals gerade der Prozeß gegen den Naturalismus der Conradi, Alberti und Walloth begonnen. Die erste Strafkammer lehnte das Verfahren ab; der Staatsanwalt legte Beschwerde ein, das Kammergericht hob den ablehnenden Beschluß auf, und die zweite Strafkammer des Landgerichts I Berlin bestätigte am 16. Juh 1892 die Beschlagnahme; nach dem Antrag des Staatsanwalts erhielt Bahr 150 Mark Geldstrafe; der Verleger war nicht zu ermitteln. Das Buch wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit verlesen! (Vgl. „Magazin für Literatur", 1892, S. 488.) - Auch das Organ der jungen Literatur, die „Gesellschaft" (1891. 1, 118), wollte daran nur die Technik gelten lassen, wie „die Übungen BAHR 43 eines Trapezkünstlers" ; der Kritiker Fritz Hammer empfand zwar die ..quellende Lebensfrische" dieses „entschieden deutschen Charakters", protestierte aber dagegen, wenn „diese Fin de siecle-Fexerei und internationale Mischmasch-Lüstelei sich als ernstzuuehmende Dichtung geben sollte". — Die „Überwindung des Naturalismus", die Bahr schon 1891 erlebte und verkündete, schützte ihn nicht vor einem zweiten Renkontre mit dem Staatsanwalt. Eine Frühlingsfahrt nach Petersburg im selben Jahre fand ihren literarischen Niederschlag in dem Büchlein „Russische Heise" (Dresden und Leipzig, E. Pierson. 1891). Wer den jungen Bahr in Reinkultur genießen will, wird immer wieder gern zu diesen graziösen Pastellskizzen zurückgreifen und sich des antik heitern Übermuts freuen, mit dem auch die Nachtseiten des Petersburger Lebens geschildert sind. Aber schon der Verleger Pierson hatte sich nicht ohne bedenkliches Stirnrunzeln zum Druck des Buches entschlossen ; er machte am 5. April ausdrücklich zur Bedingung, das geplante russische Tagebuch dürfe nichts Anstößiges enthalten und müsse - der übliche Verlegerjargon! - „flott geschrieben" sein. „nicht in dem schwer verständlichen bizarren Stil, den Bahr manchmal habe"; ein Buch der Art wie „Fin de siecle" oder das 1891 erschienene Drama „Die Mutter" könne er nicht verlegen. Bahr, schon in Petersburg, gab am 9. April die beruhigende Versicherung, sein Buch könne jedem jungen Mädchen in die Hand gegeben werden; andernfalls verpflichte er sich zur Rückzahlung des Honorars. Am 1. Juni sandte er den ersten Teil des Manuskripts. Pierson las ihn, war zufrieden damit und reiste ins Bad; der Rest des Manuskripts ging ungeprüft in die Druckerei, und Anfang Oktober erschien die „Russische Reise", ohne daß der Verleger Kenntnis von ihrem weitern Inhalt hatte. Schon am 9. November wurde sie gleichzeitig in Leipzig und Dresden beschlagnahmt. Die Auflage betrug 1500 Exemplare; 355 davon wurden beim Verleger und in Buchhandlungen konfisziert. Da Bahr in seiner österreichischen Heimat weilte, hielt sich der Staatsanwalt an den Verleger wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift. Die V Strafkammer des Landgerichts Dresden sprach ihn aber am 12 Dezember 1892 kostenlos frei, da ihm in subjektiver Beziehung kein Verschulden, nicht einmal Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. wenn auch seine Versicherung, den Inhalt des Buches nur zum kleinsten Teil gekannt zu haben, „aus sich wenig glaubhaft" erschien. Im objektiven Verfahren gegen das inkriminierte Buch aber erfolgte das Urteil: Die Seiten 135—140 sind auszuschneiden und unbrauchbar zu machen, weil die darauf befindliche Schilderung eines russischen Bordells unzüchtig ist. Auch an mehreren anderen Stellen, so hieß es in der Urteilsbegründung, habe Bahr „eine unkeusche Sinnesrichtung" betätigt (S. 45f. 7of. 89. 90L 149—152 und 176L). aber hier sei das Unsittliche nur verhüllt angedeutet und die Form der Darstellung BAHR 44 ,,nicht so unmittelbar auf die Erregung geschlechtlicher Lüsternheit gerichtet". Seien diese Stellen auch nicht objektiv unzüchtig, so hätten sie doch insofern Bedeutung, als sie in Verbindung mit der Bordellszene der ganzen Schrift den Charakter der Unzüchtigkeit aufprägten. Der Verteidiger entgegnete, das Buch trage in seiner Gesamtheit einen künstlerischen Charakter, den es durch die eventuell anstößigen Stellen nicht verlieren könne, da diesen eine weit größere Zahl teils dichterisch hervorragend schöner, teils künstlerischer Stellen gegenüberstehe- Diese Auffassung bestritt der Gerichtshof aus folgenden Erwägungen: „Man hat zwar keineswegs verkannt, daß der Verfasser an vielen Stellen seines Buches, so bei der Wiedergabe der Stimmungen, die die Gemälde der Eremitage, die russische Landschaft und die russischen Menschen, die Architektur und das Straßenleben Petersburgs in ihm erregt haben, sich als Schriftsteller von hervorragender Begabung, insbesondere als Virtuos in der Behandlung der Sprache betätigt hat, und daß seine mannigfachen Reflexionen über Kunst und Künstler eigenartig und ungewöhnlich interessant sind; aber die Meinung, daß deshalb das Buch als Ganzes einen künstlerischen Gesamtcharakter trage, hat man nicht zu teilen vermocht! „Die .Russische Reise' hat überhaupt keinen einheitlichen Charakter, keine künstlerische Tendenz. Der Verfasser spricht es selbst aus, daß ihm bei der Abfassung darum gar nicht zu tun gewesen ist. Sein .Vorsatz' war, wie er an verschiedenen Stellen sagt, nach neuen Sensationen zu botanisieren (S. 3), sie mit verschärften Sinnen zu fangen, mit geübten Nerven zu genießen und mit dem nächsten Schlagwort, das ihm zuläuft, zu merken (S. 7). Er wollte sich bei diesem Buch nicht mehr wie bei früher von ihm verfaßten den Genuß seiner Sensationen mutwillig dadurch verderben, daß er durch mühsames Suchen nach seinem sprachlichen Äquivalent sie andern zu suggeriren suchte (S. 5I). Er wollte die Sensationen zum Vorrat sammeln und mit dem ersten Wort der gemeinen Sprache merken, das ihm begegnet." Daß in diesem Versuch völliger Unmittelbarkeit ein eminent künstlerisches Streben sich auswirkt, blieb dem Gerichtshof verschlossen. Er bezeichnete das ganze Buch als „eine kaleidoskopartige Schilderung von allen möglichen, wahllos und ohne jedes künstlerische Verfahren aneinander gereihten Eindrücken, Erlebnissen und Reflexionen ohne jeden logischen und künstlerischen Zusammenhang"! Einigermaßen werde das Ganze „zusammengehalten durch die fortlaufende Darstellung des Umgangs mit dem .kleinen Fräulein', woraus sich in seinem Innern ein Widerstreit zwischen der in ihm aufkeimenden Liebe zu dem einfachen und reinen Mädchen und seiner gewohnheitsmäßigen Neigung, sich zügellos jedem Genuß hinzugeben, entwickele, in welchem letztere — nicht gerade zu Ehren der sittlichen Persönlichkeit des Verfassers — schließlich die Oberhand behalte". Die anstößigen Stellen seien 45 v. BAUERNFELD durch keine künstlerische oder wissenschaftliche Rücksicht bedingt, sie hätten keinen innern Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt und seien durchaus entbehrlich ; der Verfasser habe sie nur eingefügt, um dem Buch eine „pikante Würze" zu geben. Durch diesen sexuellen Beigeschmack werde das Buch eine unzüchtige Schrift. — Von einer Unbrauchbarmachung des ganzen Buches sah aber der Gerichtshof ab, da die übrigen Stellen nicht objektiv unzüchtig seien und die Entfernung der Seiten 135—140 sich leicht bewerkstelligen lasse; auch ,,mit Rücksicht auf den in seinem Werte gewürdigten anderweiten Inhalt des Buches" nahm der Gerichtshof von der gänzlichen Vernichtung Abstand. — Unmittelbar nach der Beschlagnahme seiner Novellensammlung „Fin de siecle" plauderte Bahr in der „Gegenwart" 0891. Nr. 2 vom 10. Jan.) gewissermaßen zu seiner eignen Rechtfertigung über „Galante Bücher". Der Zote gegenüber empfiehlt er eine „Lynchjustiz seitens der Künstler", im übrigen versucht er die psychologischen Gründe darzulegen, die den Dichter immer wieder zur Behandlung erotischer Probleme reizen. Er kommt dabei auf fünf Kategorien: „Sie wollen die ganze Wahrheit entblößen, sie wollen (aus empörter Keuschheit) das Ideal rächen, sie wollen die Nerven vergnügen, sie wollen die Spießer giften oder sie wollen ihre Technik erproben — es sind immer unobscöne Zwecke, für welche sie sich der obscönen Mittel bedienen". Zu welcher Klasse dieser „Menagerie der Erotiker" er sich selbst zählt, verrät er nicht, aber recht hat er, wenn er zur eigenen Verteidigung meint, „daß Einer noch nicht gerade notwendig der schwärzeste Bösewicht unter der Sonne zu sein braucht, verruchter Sündenknechtschaft rettungslos verfallen und wie ein Aussätziger zu fliehen, bloß weil er die galanten Künste übt". v. BAUERNFELD, EDUARD (1802—1890), Bauernfeld war — dies Zeugnis stellt ihm sein Freund Grillparzer aus — „der Wütendste unter den Gegnern der Zensur". Die jungdeutsche Literaturbewegung der dreißiger Jahre weckte auch in ihm das Bedürfnis, zu reden, wie ihm der Schnabel gewachsen war, und da er das nirgendwo weniger durfte als in seiner Heimat Österreich, schien auch ihm die dornenvolle Laufbahn eines von der Zensur geknebelten österreichischen Schriftstellers beschieden. Im Anfang grillparzerte er ein wenig. „Von einer ,Gräfin von Orlamünde, die ich angefangen, will Schreyvogel nichts wissen," so lautet ein Stoßseufzer aus seinem Tagebuch vom November 1826. „Eine deutsche Medea! Das Publicum ertrüge es nicht, meinte er. Zudem würde es jedenfalls verboten werden. Wann wird endlich der Teufel diese verfluchte Censur holen? Wir sind arme Hascher. Aber was war' denn aus Goethe und Schiller geworden, wenn sie als Österreicher geboren wären?" Von dieser elegischen Stimmung, als ob nur die Zensur den höhern Aufschwung v. BAUERNFELD 4 6 seines Talentes hindere, ließ er sich aher nicht unterkriegen, er wollte an dieser innern Verbitterung nicht hinsiechen wie Grillparzer, und der polemische Stachel in ihm war auch zu lebhaft und spitz, er ließ sich von der Resignation nicht halten, er schoß immer wieder hervor. Ich darf nicht? Nun gerade! ward Bauernfelds Losung. Die Hauptsache ist: Wie mache ich es, um dennoch zu sagen, was ich will, und möglichst von der Bühne des Burgtheaters herunter, auf das ich als einheimischer Dramatiker angewiesen bin, wenn ich leben soll? Ich muß die Zensur hinters Licht führen! Gottlob ist ja der Zensor kein feinfühliger Dramaturg, der das geschriebene Wort beim Lesen an seinem Schreibtisch schon im Zuschauerraum erklingen und jede seiner Nuancen wirken hört; ich muß mir meinen besondern Zensurstil schaffen, wie ihn die jungdeutsche Journalistik schon pflegt, dessen harmlose, oft fast einfältige Maske ein spitzbübisches Mephistogrinsen zeigt, sobald man das Licht anders einstellt; nur dieses Licht muß ich sorgfältig unter den Scheffel stellen — das geistige Lämpchen des Zensors wirft ja aus eigenem Öle in der Regel so viel Schatten nicht. Das wurde Bauernfelds Lebensaufgabe, und dieser versteckte Kampf gegen die Zensur schuf ihm seine Bedeutung innerhalb der Theatergeschichte, wenigstens Österreichs. Er blieb Sieger in diesem Kampf, nicht die Zensur kriegte ihn unter, sondern er sie, und wenn im Vormärz ein neuer Bauernfeld auf dem Theaterzettel stand, wußten die Wiener: Heute wird's famos! Heute gibt's lange Gesichter in den verschiedensten k. k. Ämtern! Heute ist die Schadenfreude Trumpf! Das darf man nicht versäumen — denn hinterher wird's gewiß verboten ! Es dauerte natürlich etliche Jahre, bis Bauernfeld so weit Fuß gefaßt hatte, obgleich er sehr bald schon ein Trommelfeuer von Manuskripten losließ. Er schrieb ein Lustspiel in wenigen Urlaubstagen, so leicht ging ihm die Arbeit von der Hand; seine Bureautätigkeit — er war Konzeptspraktikant bei der niederösterreichischen Regierung, später sogar k. k. Lotteriedirektor — griff ihn nicht allzusehr an, er ließ es wenigstens dazu nicht kommen. Sein Debüt war ein unzweifelhafter Mißerfolg: sein Lustspiel in Versen „Der Brautwerber'* rasselte am 5. September 1828 durch und erlebte nur drei Wiederholungen. Grillparzer bewunderte die glatte Form der Bauernfeldschen Alexandriner und hatte sich für das Stück des Freundes mit Nachdruck eingesetzt. Bauernfelds Domäne aber war die Prosa, die leichte Konversation, ein wenig obenhin, aber graziös und witzig — die einzig mögliche Form für wirksame aktuelle Anspielungen, auf die er hinausging. Solch ein Konversationsstück hatte er damals schon fertig, und eines seiner erfolgreichsten : „Leichtsinn aus Liebe"; aber fünf Jahre mußte er antichambrieren, ehe es aufs Burgtheater kam ; der Erfolg der Erstaufführung am 12. Januar 1831 überdauerte ein Menschenalter. Nun war die Schleuse aufgezogen, und seine dramatische Fruchtbarkeit ergoß sich 4 7 v. BAUERNFELD in Strömen. Diese Jahre der Vorbereitung, der Theatereroberung, erschwerte ihm die Zensur nicht, er war ja noch harmlos, sogar altmodisch. Im „Liebesprotokoll" (30. August 1831) trieb sich ein adelsüchtiger Bankier, getaufter Jude, herum; da in Wien eine Menge geadelter und baronisierter Juden zur besten Gesellschaft gehörten, verbot der Zensor die jüdische Note. Der Schauspieler Costenoble wagte es , sich über das Verbot hinwegzusetzen, und schuf aus dem Bankier eine jüdische Charakterrolle, die dem Lustspiel zu durchschlagendem Erfolge verhalf. Da ließ der Zensor es hingehen. „Bürgerlich und romantisch" (7. September 1835) mußte sich schon „gewaltige Einschnitte und Abschnitte" von der Zensur gefallen lassen, obwohl es nur gegen den lächerlichen Spießbürger loszog (s. Costenobles Tagebuchblätter). Dies war das Jahr des Umschwungs, schon im nächsten kam es zu einem solennen Krach, der eigentliche Bauernfeld stellte sich vor. Sein „Literarischer Salon" wurde nach der ersten Aufführung (24. März 1836) verboten. Dabei war von Politik noch keine Spur darin, es handelte sich nur um eine boshafte Plänkelei gegen die übelste Seite der Wiener Theaterjournalistik und ihre Chorführer Adolph Bäuerle, den Herausgeber der vielgelesenen „Theaterzeitung", und seinen Mitarbeiter M. G. Saphir, der seit 1834 in Wien eine Bleibe gefunden hatte; aus Berlin hatte man ihn ausgewiesen, in Bayern hatte er sogar mit der Fronfeste Bekanntschaft gemacht und vor dem Bilde des Königs Abbitte tun müssen, was aber nicht hinderte, daß er bald darauf wieder zu Gnaden aufgenommen und, vom Judentum zum Protestantismus konvertiert, Hoftheaterintendanzrat in München wurde; zum Dank dafür leistete er der bayerischen Polizei Spitzeldienste. Gegen Bäuerle und Saphir, ein par nobile fratrum, war die Wiener Schriftstellerwelt längst geladen ; Bauernfeld brachte diese Stimmung zur Explosion. Die Erlaubnis zur Aufführung, berichtet Bauernfelds Biograph Emil Horner (1900. S. 68), wurde dem allgewaltigen Sedl- nitzky, dem Polizeipräsidenten, durch die Bemühungen des Fürsten Lichnowsky und Joseph Bachers, eines mit Bauernfeld und Grillparzer befreundeten Kaufmanns, abgerungen. Die Entwicklung dieses Sturmes im Glase Wasser zeichnen Costenobles Tagebücher: ,,8. Jänner 1836. Ich gieng zu Bauernfeld, welcher mir zwei Acte des neuen Lustspiels vorlas, welches wir Regisseure zu unserem Bene- fice geben möchten. Der Inhalt des Stückes ist eine Satire auf das 1 reiben der jetzigen Journalistik. Es ist eine seiner bravsten Arbeiten. So artig Bauernfeld sich zeigte, so mußte ich doch den Kopf über seine Idee schütteln, daß er in Zukunft seine Lustspiele ohne Rücksicht auf die hiesige Zensur schreiben und sie im Auslande zuerst auf die Bühne bringen will. Wie schlecht würde es um den Ehrensold und um den Ruhm dieses Dichters stehen, wenn er des Hoftheaterpersonals sich entäußern wollte. v. BAUERNFELD 48 „13. Februar. Wir überbrachten dem Landgraf [der frühere Oberst- küchenmeister Joseph Landgraf zu Fürstenberg war seit März 1835 Burgtheaterleiter!] das Manuscript von Bauernfelds: ,Der literarische Salon'. Excellenz äußerten Bedenken rücksichtlich der Zensur. Wir lachten darüber und wiesen die Bewilligung der .Schreckens-, Streich- und Verwerfungsstelle' vor. „11. März. Leseprobe von Bauernfelds ,Der literarische Salon'. Die Zensur hat wieder Dinge gestrichen, die ganz unschuldig sind, und Sachen stehen gelassen, worüber wir erstaunten. Kluge Leute, die da! „15. März. Der Landgraf glaubt nicht, daß ,Der literarische Salon' Bauernfelds Glück machen wird, und vermuthet sogar einen totalen Fall. „22. März ... im Publicum verlautet, Herzfeld werde in der Rolle des Recensenten [Morgenroth] . . . Saphir copieren. Das ist richtig. Deinhardstein, als Censor, ist davongelaufen, als Herzfeld zu lesen an- hub, und rief: ,Das will ich nicht gehört haben!' — Die Polizeistelle hat inzwischen wiederholt andeuten lassen, daß jede Copie Saphirs zu vermeiden sei. „24. März. Zum erstenmale und zwar zum Vortheile der Regie: ,Der literarische Salon' . . . Herzfelds Dichter und Recensent Morgenroth machte fast durchweg großes Aufsehen. Ohne Saphir in der Maske ähnlich zu sein, war er auffallend komisch. Er sprach wohl nicht jüdisch, aber mit einer originellen Vollmäuligkeit, welche seine Individualität verwischte . . . Bauernfelds Partei rief ihren Liebling mit Gewalt heraus. „25. März. Herzenskron und Wiest [Wiener Journalisten] . . . äußerten ihre Freude darüber, daß Batterie und Saphir nach Verdienst getroffen und gleichsam an den Pranger gestellt wurden. Das Publicum sei ordentlich von einer cannibalischen Wttth erfaßt worden, die Opfer zu zerfleischen. „26. März. ,Der literarische Salon' wird nicht mehr zur Aufführung gelangen, da der Landgraf einen neuerlichen Tumult im Hoftheater befürchtet. Er hat nicht geglaubt, daß das Stück mit einer so giftigen Freude aufgenommen werden würde, und will es daher ganz liegen lassen. „28. März. Deinhardstein, höre ich, wollte den Leuten weiß machen, daß nicht Saphir, sondern Gutzkow mit der aufgestellten Person Morgenroths . . . gemeint sei. ,Sie werden sich doch nicht einbilden,' — sagte sein Schwiegervater Koch — ,daß ein Mensch in Wien so dumm ist, Ihnen das zu glauben?' . . . Bäuerle erzählte, Saphir habe in einer Audienz dem Grafen Kolowrat für die Gnade gedankt, daß ,Der literarische Salon' zurückgelegt worden sei. Kolowrat soll erwidert haben: ,Der Kaiser war am Tage nach der Aufführung sehr aufgebracht und sagte: Ich will es einmal nicht haben, daß in meinem Hause solche Zänkereien stattfinden.' 4Q v. BAUERNFELD „4. April . . . nicht der Kaiser, sondern der Landgraf hat eigenmächtig das Stück auf die Seite gebracht. Fürst Metternich sagte: ,Das Stück darf darum nicht wieder aufgeführt werden, weil das Publicum sich ohne Manier betragen hat. Weder Bäuerles noch Saphirs wegen würde man ein Stück weglassen. So viel sind uns diese Herren nicht wert. Sind beide so, wie sie geschildert werden, so geschieht ihnen Recht; sind sie nicht so — so brauchen sie es nicht auf sich zu beziehen.'" Die Satire besonders auf Saphir war aber handgreiflich. „Wortspiele" sagt Morgenroth einmal (in, 6), „helfen Alles. Sie gewinnen das Publicum." Durch diese Witzform hatte sich Saphir schon in Berlin sein Publikum gewonnen und geradezu eine journalistische Schule begründet. Im zweiten Akt hält er eine Vorlesung; Saphir pflegte als Vortragskünstler zu reisen. Die jüdelnde Sprache tat ein übriges. Daß er, wie Morgenroth in dem Lustspiel, die Literatur nur als eine Geschäftssache betrachte, wußte jeder. Aber er war gefährlich, und auch die Regierung wollte ihn, trotz der Worte Metternichs, nicht unnütz reizen. Er erhielt als Schmerzensgeld bald darauf die Erlaubnis zur Herausgabe seiner Zeitschrift „Der Humorist" (1837—1858), und damit war für Bauernfeld eine Rute gebunden, die ihm schlimme Stunden bereitete. —■ Über das Verbot der weiteren Aufführung seines Lustspiels war der Dichter erst außer sich; er hätte am liebsten Grillparzer begleitet, der damals nach Paris reiste, und drohte, das wahr zu machen, was er dem Schauspieler Costenoble schon vorher angedeutet hatte: seine Stücke nur noch außerhalb Österreichs aufführen zu lassen. In Berlin hatte man den „Literarischen Salon" am 29. April 1836 gut aufgenommen, ohne nach persönlichen Beziehungen zu schnüffeln. Aber bald legte sich seine Erregung, und er blieb bei seinem Grundsatz : Nun gerade! Auf seine nächste Reise nahm er sein Manuskript mit, denn an einen Druck des Stückes war in Österreich jetzt nicht mehr zu denken, und übergab es dem Verlag Brockhaus in Leipzig für das „Taschenbuch dramatischer Originalien", das ein anderer Österreicher, Dr. Gustav Ritter v. Franck, herausgab. Im zweiten Jahrgang (1838, ausgegeben Herbst 1837) erschien es. Als Staatsbeamter ließ er das Manuskript erst der Wiener Zensur vorlegen; diese verbot den Druck. Als es dennoch herauskam, schrie die Wiener Polizei Zeter (Bauernfelds Tagebuch vom 17. Oktober 1837). Zum Entsetzen des Dichters hatte der Herausgeber Franck die Satire noch verschärft; er hatte zur 6. Szene des 2. Aufzugs ein Bild gegeben: Morgenroth hat eben vom Redakteur Wendeman einen Vorschuß erhalten und quittiert darüber mit den Worten der Unterschrift: „Zwölf Louisd'or? Es steigen mir bereits humoristische Blasen auf." Die Porträtähnlichkeit mit Saphir und Bäuerle war unverkennbar. In einem Vorwort hatte der Herausgeber auch der Deutung vorgebeugt, die Deinhardstein der Tendenz des Lustspiels hatte geben wollen; Morgenroth prahlt ein- v. BAUERNFELD 50 mal: „Ich bin das junge Deutschland"; Franck versichert, Bauernfeld habe damit kein falsches Licht auf die Schriftsteller werfen wollen, die das „junge Deutschland" damals ernsthaft repräsentierten: Gutzkow, Laube usw. Nur die „falschen Anhänger der Wahrheit, die Wortführer der Lüge, die Tartüffe der Bildung" seien hier gegeißelt. „Nach dem Vergnügen: ehrlichen Leuten Freude zu machen, gibt es kein größeres, als das: schlechte Leute zu ärgern." — Bauernfeld und Franck wurden nun vor die Zensurbehörde zitiert, wußten sich aber zu rechtfertigen ; das Druckverbot war nach Leipzig berichtet worden, aber der Verleger hatte sich nicht daran gekehrt. Also mußte man die beiden Unschuldigen laufen lassen und sich mit dem Verbot des „Taschenbuchs" begnügen. Ein Jahr nach dem „Literarischen Salon" kam es wiederum zu einem nachträglichen Verbot eines Bauernfeldschen Stückes in Wien. Die Zensurbehörde empfand seinen „Vater" (19. April 1837) hinterher als unsittlich ; da sie sich aber kein Dementi geben wollte, sollte die Schauspielerin Müller sich für unpäßlich ausgeben, um die Wiederholungen zu verhindern. Diese weigerte sich, aber dann trat, wie Costenoble berichtet, eine wirkliche Heiserkeit ins Mittel, und der frivole „Vater" wurde abgesetzt. Trotz solcher Rückschläge verging aber kein Winter, ohne mindestens eine Bauernfeldsche Premiere auf dem Burgtheater, und seines Publikums gewiß, konnte Bauernfeld es jetzt allmählich wagen, seine Satire auch auf das politische Gebiet hinüberzuspielen. Bis dahin, versichert Grillparzer, hatte er kaum eine politische Zeitung gelesen; als aber zu Anfang der vierziger Jahre die politische Poesie hochkam, machte er sich die Empfänglichkeit auch des Wiener Publikums für politische Anspielungen zunutze, und er wußte das so geschickt zu bemänteln, daß die Zensurbehörde ihm gegenüber machtlos war. „Das Verdienst," rühmt dem Dichter sein Biograph Horner mit Recht nach, „die Bühne, dieses natürliche Barometer der Bildung einer Nation, über alle Censurschranken hinweg, blos durch die Macht der Anspielung, auf ihre wichtige Function in der neuen Aera der politischen Freiheit geschickt vorbereitet zu haben, ist ihm vermöge seiner unnachahmlichen Gabe, das Augenblicksinteresse theatralisch effectvoll zu verwerten, reichlicher gelohnt worden, als irgend einem seiner Rivalen." Ohne Zusammenstöße mit der Zensur ging es dabei natürlich nicht ab, aber Bauernfeld trat durchweg als Sieger aus diesen Kämpfen hervor. Am 20. Dezember 1844 kam sein Schauspiel „Ein deutscher Krieger" zur Aufführung und wurde mit „unbeschreiblichstem Jubel" aufgenommen, wie Hieronymus Lorm (Landesmann) am folgenden Tag an Moritz Hartmann meldete (s. Wittner, „Briefe aus dem Vormärz". S. 298f.). „Zwei Regisseurs mußten durch Dankesversicherungen im Namen des Verfassers den nicht enden wollenden Sturm 51 v. BAUERNFELD wiederholt beschwichtigen, sie mußten thun, als gelte der Beifall dem Stücke" — während er nach Lorms Ansicht nur der Gesinnung galt, die sich darin aussprach. „Aus den Logen erschallte er natürlich nicht so laut, auch hat man die vielleicht zufällige Abwesenheit des Hofes sehr wohl bemerkt. Als Einer im Stücke sagte: ,Es muß doch ein ei genes Gefühl sein, so einen Fürsten zu sehn, einen geborenen', worauf ihm der Andere erwidert: ,Nun, geboren sind wir Alle', hörte man ein wahres Hohngelächter." Nun bekam die Zensurbehörde einen Schreck, und am Morgen nach der Vorstellung erschien ein Beamter in Bauernfelds Wohnung, um das Manuskript zurückzuverlangen; eir "ge Stellen sollten gestrichen werden, die erst durch das Echo aus dem Publikum ihren eigentlichen Klang bekommen hatten. Bauernfeld aber verweigerte die Herausgabe des Textes und ebenso die geringste Veränderung: die Zensur habe das Stück genehmigt, und so müsse es bleiben; sei es gefährlich, so solle man es verbieten. Dieses feste Auftreten half: das Aufsehen eines Verbots wollte die Behörde, die sich durch die Genehmigung selbst mitschuldig fühlte, vermeiden, und das Stück wurde unverstümmelt weitergespielt. (Vgl. „Grenzboten" 1845. Nr. 3.) Wie harmlos übrigens Bauernfelds Satire im Grunde war, wie sie eben nur in dem bis dahin so ängstlich gehüteten Österreich wirken konnte, zeigt die Aufnahme in Deutschland. Über die Berliner Premiere am 27. April 1845 schrieb der dortige Korrespondent der Hamburger „Jahreszeiten": „Für Wien war es ein Ereignis, für uns nur eine Kinderei. Diese Sehnsucht nach einem ,einigen freien Deutschland', das der ganzen Welt Trotz bieten soll, die Aufforderung an die deutschen Fürsten, ein solches Deutschland herzustellen, diese Lobpreisungen an dem ,Urvolke und der deutschen Treue' haben wir uns schon an den Schuhsohlen abgelaufen. . . . Die Zersplitterung ist es nicht, die unsere Unfreiheit verschuldet hat, sondern der Mangel an politischer Bildung und an lebendigem Interesse für das Allgemeine. Diese müssen wir uns erst erwerben, dann wird sich der Drang nach ihren Rechten in uns geltend machen und wir werden solche Regie- rungsfonnen erhalten, wie wir sie nötig haben. Diese Entwicklung haben wir in Norddeutschland begonnen und sind damit, Dank sei es der Reaktion, auch schon so weit damit gelangt, daß wir in offenen Kampf mit der Unfreiheit unserer Regierung getreten sind." Das war ein deutlicherer Ton, als ihn der gute Bauernfeld in Wien anzuschlagen wagen konnte. In Dresden übrigens wurden gegen das Stück wegen der Figur des Kurfürsten Johann Georg Bedenken laut, aber sie kamen offenbar zum Schweigen, und am 19. April 1846 ging der „deutsche Krieger" auch dort in Szene. (Vgl. Glossy, „Geheimberichte". III, 129.) Eine ähnliche Überrumpelung der Zensur gelang Bauernfeld 1846 mit seinem Lustspiel „GrossjährUj". „In der anscheinend harmlosen Form eines gewöhnlichen bürgerlichen Lustspiels", erzählt er selbst v. BAUERNFELD 52 („Alt- und Neu-Wien", Ausgabe Horner IV, 170f.), „sollte dem österreichischen Systeme' selber zu Leibe gegangen werden. Das Ding war unter den gegebenen Zensurverhältnissen nicht so leicht zu machen. Ich arbeitete .Großjährig' im Laufe eines Jahres drei-, viermal um, schrieb es erst in vier Akten, dann in drei, zuletzt in zweien. In dieser Gestalt lernte es Alexander Baumann kennen. Er diente im Bureau des Grafen Kolowrat, der ihm ungemein gewogen war, ihn auch auf das Landgut mitnahm, wohin sich der Staats- und Konferenzminister zur Sommerszeit gewöhnlich für einige Monate cum otio et dignitate zurückzog. Zur Erheiterung des Staatsmannes wurde dort bisweilen auch von Dilettanten Komödie gespielt. Baumann ersuchte mich nun, ihm das Lustspiel für die gräfliche Hausbühne zu überlassen; er selbst wollte den Schmerl spielen, Mathilde Wildauer werde die Rolle der Liebhaberin übernehmen. Und so geschah es auch. Der Graf fand das Stück .scharmant', und die Privataufführung bahnte der Satire im November 1846 [16. November] den Weg auf die Bretter des Hofburgtheaters . . . Wenige Tage nach der ersten Aufführung des Lustspiels hatte sich Erzherzog Ludwig, als er ins Theater ging, gegen den Grafen geäußert: er höre, daß er (der Erzherzog) in dem Stücke vorkomme. Der Graf versicherte hoch und teuer, daß in dem harmlosen bürgerlichen Lustspiel von derlei Anspielungen durchaus nicht die Rede sei. Wieder einige Tage darauf sagte ihm der Erzherzog, der einen ge- wissen trockenen Humor besaß: ,Ich hab das Stück gestern gesehen — ich komm' doch darin vor und Sie eigentlich auch!' . . . Man lachte über .Blase' und sein .Abwarten', konnte sich aber zu gleicher Zeit der entsetzlichen Auftritte in Galizien (vom Februar 1846) erinnern, welche durch das ominöse Abwarten herbeigeführt worden. — Die elfte Stunde hatte geschlagen. Das österreichische ,Mene Tekel' wurde bereits an der Wand sichtbar." — „Merkwürdig," fügt Bauernfeld hinzu, „daß das Stück zugleich mit dem alten Systeme [1848] verschwand. Das neue fürchtet sich doch nicht etwa auch vor dem .Blase'?" Unterdes hatte Bauernfeld auch noch einen andern Hieb gegen die Zensur geführt. Im März 1842 beschäftigte ihn ein „Promemoria an Graf Kolowrat, der Censur wegen", wie sein Tagebuch meldet. Daraus wurde eine weitläufige Arbeit, die er den „Hallischen Jahrbüchern" anbot, die seit Juli 1841 unter dem Titel „Deutsche Jahrbücher" in Leipzig bei Otto Wigand erschienen, um der preußischen Zensur zu entgehen. Die Arbeit erwies sich aber als zu umfangreich, und der Herausgeber Arnold Rüge gewann den Verleger Wigand dafür, sie als Broschüre drucken zu lassen. So erschienen im Herbst 1841 die ,JPia desideria eines österreichischen Schriftstellers". Der Titel lehnte sich wohl an die in ihrer Art klassische Schrift des Theologen Phil. Jak. Spener an, dessen „Pia desideria" 1675 das Programm des Pietismus schufen. Bauernfelds Broschüre trug ein Motto von Friedrich v. Gentz: 53 v. BAUERNFELD ,,von Allem aber, was Fesseln scheut, kann nichts so wenig sie ertragen, als der Gedanke des Menschen" — ein jugendlicher Ausspruch, den der spätere Reaktionär durch seine Wirksamkeit in Österreich und durch Metternich auf den Deutschen Bund unzählige Male verleugnet atte. Der Verfasser der Broschüre war nicht genannt, blieb aber nicht verborgen. „Das Ding machte einiges Aufsehen", erzählt Bauernfeld in „Alt- und Neu-Wien"; „daß ich der Verfasser sei, wußte niemand außer Rüge, doch hatten meine Freunde und Gönner am Stil und an gewissen Lieblingsredewendungen mich bald als Autor erkannt, als welchen ich mich auch gar nicht verleugnete. Die Zensur, wie sie es bereits seit lange gewöhnt war, drückte alle ihre ehemaligen Argusaugen zu, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre, mir als Beamten (ich hatte es inzwischen zu der hohen Würde eines Lotteriedirektionskon- zipisten gebracht!) den Prozeß zu machen. So fuhr ich denn ungehindert fort, in Rede und Schrift zu frondieren, und durfte in den verschiedenen geselligen Kreisen, denen ich angehörte, als eine Art liberaler Vorkämpfer gelten." Außerhalb Österreichs und ohne Zustimmung der Wiener Zensur etwas drucken zu lassen, war jedem einheimischen Autor verboten; wieviel mehr einem Beamten. Daß man Bauernfeld dennoch laufen ließ, verdankt er gewiß der außerordentlichen Mäßigung, die er in dem Schriftchen bewiesen hatte. Verlangte er doch nichts mehr als die Anwendung des österreichischen Zensurgesetzes von 1810, das zwar noch immer gültig war, aber in der Praxis völlig auf den Kopf gestellt wurde: Man müsse doch wenigstens in den K. K. Staaten das drucken lassen können, was von auswärts ohne Hemmung eingeführt werden dürfe! Bauernfeld verlegte nicht ungeschickt den Schwerpunkt der ganzen Erörterung auf die rein wirtschaftliche Seite; er wies den Vorteil nach, den das österreichische Druckgewerbe von dem Verlag der einheimischen Literatur haben müsse, und wieviel es jährlich verliere, wenn alles ins Ausland gehe. Im übrigen waren seine z. T. historischen Ausführungen so bescheiden und mit so viel „dürfte", „könnte", „möchte", „scheint" usw. verklausuliert, daß allerdings die Regierung sich glücklich schätzen konnte, die peinliche Frage von einem Österreicher in einer so zahmen Form behandelt zu sehen, wenn sie auch nicht im entferntesten daran dachte, auf die Forderungen des Dichters ernsthaft einzugehen. Natürlich war der Verkauf des Schriftchens in Österreich offiziell verboten. Drei Jahre später bildeten die „Pia desideria" Bauernfelds die Unterlage für eine Petition der gesamten Wiener Schriftsteller an Metternich, die auch nichts weiter verlangte als die Anwendung des, der Praxis gegenüber als Rettung empfundenen Zensurgesetzes von Anno 1810 und — ebenso unbeachtet blieb. — Auch als Redner und Gelegenheitspoet eckte Bauernfeld um diese Zeit oftmals an. Bei einem Fest des Gewerbevereins am 10. Mai 1842 wurde ein Gedicht Bauernfelds auf v. BAUERNFELD 54 Österreich gedruckt verteilt; ein Vers darin: „Deutschland ein mächtiger Verein" ward von der Zensur gestrichen oder verändert, wie des Dichters Tagebuch erzählt. Bei einem Festmahl zu Ehren des Nationalökonomen Friedrich List, dessen Namen die Geschichte der Eisenbahn und des Zollvereins ruhmvoll bewahrt, sprach Bauernfeld ein Gedicht „Zollverein", das mit den Worten schloß: „Und wann die Gedanken erst zollfrei sind, Dann wollen wir weiter sprechen !" Wenige Tage später, am I. Januar 1845, mußte er sich dieserhalb und wegen seiner „Freiheitsreden" bei seinem Vorgesetzten, dem Präsidenten v. Kübeck, verantworten. Er wurde „väterlich" ermahnt, nicht gegen seinen Beamteneid zu handeln, er verschließe sich sonst seine Zukunft usw. Bauernfeld antwortete, daß er im Notfall entschlossen sei, den Beamten für den Schriftsteller aufzugeben, und beschwerte sich bei seinem Gönner, dem Grafen Kolowrat, der über die Engherzigkeit des Kollegen die Achseln zuckte und andeutete, daß die Zurechtweisung durch Kübeck von Metternich selbst veranlaßt worden sei. Im Juni desselben Jahres war Bauernfeld wieder bei Kolowrat, und als er diesem seine Absicht kundgab, trotz seines Alters noch aus Österreich auszuwandern, um der ewigen Zensurplackerei zu entgehen, erhielt er die denkwürdige Antwort: „Heben Sie alles auf, was Sie schreiben! Die Zeit wird kommen, bald kommen, wo Sie es brauchen können. Inzwischen machen Sie alle Jahre ein Stück wie der ,Deutsche Krieger'." In seinem Tagebuch fügt Bauernfeld hinzu: „Im Journal sollte man wirken können. Da gilt das lebendige Wort, wie's aus dem Leben fließt, das wirkt heut, für heute! Morgen ist was Neues. Ich schäme mich bisweilen, daß ich noch an Lustspiele denke. Aber mit .Großjährig' will ich sie wenigstens ärgern." Das gelang ihm denn auch, wie oben erzählt, vortrefflich, und er hat auf diese Weise viel tiefer gewirkt als durch alle Journalartikel und Petitionen. Die vorhin erwähnte Wiener Schriftstellerpetition vom Jahre 1845 erfuhr übrigens doch eine, wenn auch nicht offizielle, Antwort. Der Direktor des Hof- und Staatsarchivs Clemens v. Hügel veröffentlichte 1847 bei Rohrmann in Wien eine anonyme Flugschrift ..Über Denk- Rede- und Pressfreiheit", die nicht mit Unrecht von den Zeitgenossen als eine Kundgebung des Staatskanzlers selbst aufgefaßt wurde, enthielt sie doch Ansichten, die sich im wesentlichen mit den seinigen deckten. Sie ging von der Prämisse aus, daß der Menge ganz gleichgültig sei, was sie lese, wenn sie nur überhaupt Lesestoff erhalte, so wie Belagerte in der Not auch Pferdefleisch essen! „Literarisches Pferdefleisch lieferte Wien allerdings eine Menge", antworteten die „Grenzboten", die heftig gegen die Schrift losgingen (1847 IV, 175. 222. 347. 490.). Auch Bauernfeld schrieb „brühwarm" dagegen. Die Hügelsche Broschüre hatte in Wien mit Zensur erscheinen dürfen, der Gegenstand war damit zur öffentlichen Diskussion gestellt, und Bauernfelds anonyme Ant- 55 v. BAUERNFELD wort „Sendschreiben eines Privilegierten in Oesterreich" durfte in Wien, wenn auch ohne Orts- und Verlegerbezeichnung, gedruckt werden. Die „Grenzboten" waren wenig davon befriedigt, weil seine „leicht Plänkelnde Weise" nicht der wahren Stimmung der beteiligten Kreise entspreche: „das Heft hat nicht die vernichtende Schärfe, die der Unsinn und die Effronterie der [Hügelschen] Broschüre verdienen". Dennoch machte es Aufsehen, und eine zweite Auflage soll erschienen sein. Die Hügelsche Broschüre aber verschwand bald vom Markte; »in Folge höherer Mißbilligung" mußte der Autor sie zurückziehen: er hatte die Öffentlichkeit gar zu sehr in die Karten der Regierung blicken lassen! — Als dann schneller, als Bauernfeld selbst geahnt, öie Prophezeiung des Grafen Kolowrat sich bewahrheitete und der Adressensturm des Jahres 1848 auch in Wien losbrach, war Bauern- teld der erste, der die Forderung der Preßfreiheit in solch einem Dokument formulierte und auch persönlich vertrat. „Meine Adresse liegt überall auf, hat zahllose Unterschriften", heißt es schon am II. März 1848 in seinem Tagebuch. „Gestern wurde sie den Ständen überreicht. Die Polizei sieht schweigend zu, die Regierung ist verduzt." Im Februar noch, nach den Pariser Ereignissen, hatte man ein „oberstes Zensurkollegium" ernannt und aufregende Stücke wie Bauernfelds „Deutschen Krieger" und „Großjährig" schleunigst vom Repertoire gestrichen. Zu spät! donnerte der März den verzweifelnden Machthabern in die Ohren, und eine Wiener Karikatur konnte das feierliche Leichenbegängnis der Zensur verherrlichen. Die in Wien noch schneller als anderswo erstarkende Reaktion brachte sie aber bald wieder zur Auferstehung, und Bauernfelds Zensurdenkwürdigkeiten begannen ein neues Kapitel. Der Ernst der Oktoberereignisse scheuchte den Dichter wieder in seine Klause zurück, und als die Militärgewalt Wien beherrschte, versenkte er sich in die Geschichte Franz v. Sickingens, die er dramatisierte. Daneben fand sich auch wieder die Laune zu einem Lustspiel ein, das als ein Nachspiel zu „Großjährig" mit denselben, bis dahin so wirksamen Figuren arbeitete. Der Direktor des Burgtheaters, Franz v. Holbein, erzählt Bauernfeld in seinem Erinnerungswerke „Alt- und Neuwien", wagte nicht, das Stück mit dem schon bedenklichen Titel „Der neue Mensch" zur Aufführung zu bringen, wies es einfach zurück. „Ich beklagte mich über diese Engherzigkeit in einem mir befreundeten Hause, schimpfte weidlich über die Theaterzensur und Polizei, auch über die Militärdiktatur. Der Hausherr, zugleich Hausarzt bei Weiden, fragte mich, ob er mit dem Feldmarschallleutnant über die Sache sprechen solle. ,Was wird das helfen?' meinte ich verdrießlich, schlug mir die Sache aus dem Kopfe. — Am nächsten Morgen trat eine Ordonnanz zu mir ins Zimmer. Will man mich verhaften? dachte ich. Der Mann brachte aber ein Schreiben des Gouverneurs, welches ich leider als Autograph v. BAUERNFELD 56 an einen der leidigen Sammler verschenkt habe. — ,Der Feldmarschallleutnant vernehme, daß ich mich beklage' — hieß es in dem Schreiben — ,er nehme aber durchaus keinen Einfluß auf Theater und Zensur — von seiner Seite sei also kein Hindernis gegen die Aufführung meines Zeitgemäldes. Er sei übrigens immer bereit, sich mit einem verständigen Manne über die Sache zu besprechen' usw. Dieser halben Einladung folgend, steckte ich mein Theatermanuskript zu mir und suchte den Diktator sogleich in der Hofburg auf. Ich fand ihn von Ordonnanzen umgeben und von Bittstellern aller Art umstürmt. Doch ging es strammer und sicherer, kurz soldatischer zu, als damals [1848] bei Messenhauser in der Stallburg! — Weiden ersuchte mich, ein wenig zu warten, expedierte die Leute, nahm dann den Hut — ob ich ihn begleiten wolle? — Wir gingen erst durch eine Reihe Prunkzimmer auf und ab. Ich sagte ihm: Wenn der Feldmarschallleutnant als Gouverneur etwas gegen mein Stück einzuwenden habe, so müsse ich mich natürlich fügen, gegen die Zensur Holbeins und der Polizei jedoch schlechterdings Einspruch tun. Weiden gab mir recht. Er kenne zwar das Lustspiel nicht, stellte es mir aber vollkommen frei, es aufführen zu lassen, wenn ich es für passend hielte. Ich versicherte dagegen, die Kleinigkeit sei zwar in freiheitlichem, jedoch zugleich in versöhnendem Sinne geschrieben — die Exzellenz möge sich selber davon überzeugen, übrigens an dem Manuskript streichen lassen, was ihr beliebe. Weiden beteuerte wiederholt, daß er an Zensurieren nicht denke und die Sache vollkommen meinem Gutdünken überlasse. Er wolle das Lustspiel erst bei der Aufführung kennen lernen . . . Der „Neue Mensch" kam am 17. April 1849 zur Aufführung. Beim Aufziehen des Vorhanges saßen Wilhelmi als „Blase" mit weißem Schnurrbart, Mama Haizinger mit schwarz-gelber und Louise Neumann als freiheitlich gesinntes deutsches Mädchen mit der roten Kokarde auf der Bühne, welche stummen Gegensätze sogleich ein lautes Lachen hervorriefen. Die Szene, in welcher Beckmann-Schmerl das unter der Weste versteckte schwarz-rot-goldene Band hervorzieht und das verpönte Lied ,Was ist des Deutschen Vaterland?' verstohlen sotto voce intoniert, machte Furore, wie auch alle Ausfälle auf die .Gutgesinnten', nicht minder die versöhnenden ernsthaften Tiraden. Bei den Wiederholungen des Lustspieles machten aber die Galerien solch radikales Spektakel, daß es der oberste Kämmerer in der Folge geraten fand, das Anhängsel mitsamt dem Vorspiel für immer von dem Repertoire zu streichen." Im nächsten Jahre wurde dem Dichter vom Minister v. Bach, seinem ehemaligen Freunde, das Theaterreferat im Ministerium des Innern angeboten, aber die Anstellung hatte einen „Beigeschmack von Zensur und Polizei", so daß sich Bauernfeld bedankte. Zur selben Zeit hatte der Oberstkämmerer Graf Lanckoronsky sein neues Schauspiel „Franz 57 v. BAUERNFELD von Sichingen" zurückgewiesen. Bach suchte zu vermitteln, und bald darauf erhielt Bauernfeld einen Brief des Oberstkämmerers, worin er gebeten wurde, in seinem Stück einige Änderungen vorzunehmen, besonders in einer Szene, „wo die beiden Domherren auf eine das Priesterthum tief verletzende Art eingeführt" seien. „Bedenken Sie, Herr v. Bauernfeld," jammerte der Graf „— und ich in meiner Stellung muß es berücksichtigen, daß Ihr Stück auf der Hofbühne eines katholischen Kaisers gegeben werden soll, wo solche Extreme doch vermieden werden möchten." Bauernfeld änderte fast nichts, und das Stück kam dennoch schon am 7. Februar 1850 zur Aufführung, mitsamt dem dicken Domherrn Beckmann, mit Martin Luther und dem Choral: „Ein feste Burg ist unser Gott." In Wien, versichert der Dichter selbst, galt das Schauspiel für ungemein demokratisch, in Frankfurt und sonst wurde der Verfasser als alt-liberal oder reaktionär verschrien, weil Sickingen, eine Art früherer Gagern, den ihm vom »Jäcklein" angebotenen Landsturm durchaus nicht annehmen wollte. >,In politisch bewegten Zeiten ist schwer, human oder auch nur lüsto? risch zu dichten." Als Bauernfeld fünf Jahre später demselben Oberstkämmerer sein Stück „Unter der Regentschaft" selbst überbrachte, weil der Direktor Heinrich Laube an seiner Annahme seitens des Grafen zweifelte, verlangte dieser nur, daß das Wort „Grisette" gestrichen werde, und sogar noch zwanzig Jahre später, 1876, nahm man wieder nur an Worten, an dem Titel „Herrenrecht", Anstoß und verbot dieses Stück Bauernfelds wegen Unsittlichkeit! Der Dichter fand sich bereit, einige Verse zu streichen und den Titel in „Ein altes Hecht" umzuändern — dadurch war das Kapitol wieder einmal gerettet, das Stück wurde erlaubt und am 8. Januar 1876 im Wiener Stadttheater gegeben. In der Zeit der Reaktion wurden sogar Bauernfelds „Gedichte", die 1852 bei Brockhaus in Leipzig erschienen (zweite vermehrte Auflage I 8s6). für Österreich verboten, aber nach fast einem Jahr wieder freigegeben. Was die österreichische Regierung darin so erschreckte, ist kaum zu konjizieren. Bauernfelds Gedicht „Ein Wiener Zensor", worin er eine Episode aus dem Leben des Dichters und Zensors Joseph Mayerhofer und dessen Selbstmord (1836) behandelt, stand noch nicht darin, es wurde erst viel später geschrieben. Wohl aber fanden sich da Verse, die aus der Enttäuschung über die Entwicklung des Volksgeistes geboren waren und selbst dem Ministerium Bach ganz sympathisch sein mußten, z. B. „Proletariers Unmuth", der mit den heute merkwürdig jung erscheinenden Strophen endet: Arbeit scheu' ich, das versteht sich! Ordnung mag ein andrer loben! Doch Geduld — die Welt, sie dreht sich, Und wir kommen noch nach oben. BECK 5 S Ist der Kommunismus fertig, Freut euch dann, Aristokraten! Seid des Schlimmsten nur gewärtig, Reiche, Krämer, Literaten! Ebenfalls verboten wurde im Oktober 1857 „Ein Buch von uns Wienern in lustig-gemüthlichen Beimlein von Rusticocampus" (d. i. Bauernfeld; Leipzig, Hirschfeld. 1858) ; es durfte in österreichischen Blättern nicht einmal angezeigt werden — dieselbe Praxis also wie im Vormärz. „In ein paar Jahren wird man über diese albernen Preßbeschränkungen lachen", schrieb Bauernfeld damals in sein Tagebuch. „Die Preßfreiheit ist bereits Eigenthum der ganzen Welt. In Österreich nur wissen sie das nicht, weil sie hier Alles zu spät erfahren." So klingen denn auch Bauernfelds Erinnerungen (1872) in dem Stoßseufzer aus, der bei dem Freunde Grillparzer fast zur Manie geworden war: „Soll ich nicht schreiben, wie mirs ums Herz ist, so schreib' ich lieber gar nicht." BECK, KARL (1817—1879). Im Winter 1836—1837 tauchte in Leipzig, dem Mekka aller auswandernden Österreicher, ein junger Ungar auf, der von den dortigen Literaturkreisen bald als ein neuer Lenau gefeiert wurde. Karl Beck, so hieß er, hatte in Pesth Medizin studiert; da sich seine Gesundheit diesem Studium nicht gewachsen zeigte, arbeitete er eine Weile im Geschäft seines Vaters, verließ aber dann wieder den Kaufmannsladen und ging als Student der Philosophie nach Leipzig. Hier entdeckte Gustav Kühne, der Herausgeber der „Zeitung für die elegante Welt", das frische Talent; schon die ersten Gedichte, die Beck in diesem Blatt veröffentlichte, erregten allgemeine Bewunderung, und sein warmer Nachruf auf Börne (in Nr. 44 vom 3. März 1837) gewann ihm vor allen die Herzen der Liberalen. Sein Erstlingswerk „Nächte. Gepanzerte Lieder" (1838) zeigte einen neuen Stern am Himmel der Poesie, und der „fahrende Poet", so war auch der Titel seines zweiten, noch im selben Jahr erscheinenden Buches, wurde von Goethes Schwiegertochter Ottilie, der steter Anregung bedürftigen, auf jeden neuen Reiz enthusiastisch reagierenden geistreichen Frau, in das Weimarer Goethehaus eingeführt. Seine „Stillen Lieder" (1840) und besonders sein Roman in Versen „Janko der ungarische Roßhirt" (1841) rückten ihn in die vorderste Reihe der zeitgenössischen Dichtung. Alle diese Bücher waren unter milder sächsischer Zensur in Leipzig bei L. H. Bösenberg erschienen, ohne daß irgend etwas über einen Konflikt mit der Preßpolizei verlautete. Das wurde mit einem Schlage anders, als Beck, der nach Ablauf seiner Studiensemester Leipzig verlassen mußte, eine Zeitlang in Pesth, dann in Wien in engem Verkehr mit Lenau gelebt hatte, 1844 nach Berlin kam und 59 BECK hier bei der Vossischen Buchhandlung eine umfassende Sammlung seiner „Gedichte" (1844) herausgab. Kaum hatte der Verleger ein Exemplar des zensurfrei gedruckten, weil über 20 Bogen starken Buches der Polizei entsprechend der gesetzlichen Verfügung überreicht, als der Polizeipräsident v. Puttkammer die Auflage beschlagnahmen ließ, weil die Gedichte sämtlich, mit Ausnahme der „Stillen Lieder", durchweg politischer Tendenz und „gegen die verfassungsmäßigen Zustände und Institutionen, insonderheit Deutschlands, gerichtet" seien. Als er dem Polizeiminister v. Arnim am 28. Juli darüber berichtete, begründete er sein Vorgehen ausführlich: „Die verratene Freiheit, die ihren Judas gefunden (S. 125), für die es in Deutschland keine Stätte gibt (S. 123), der Ahasver der Zeit (S. 29), die Kettenbande der Völker (S. 175), der mündigen, welche die Fürsten am Leitseil halten (S. 238), die Christus nicht befreit (S. 160), für die Börne starb (S. 16), die Hundedemut (S. 307), die Sklaverei Deutschlands (S. 34), des mißachteten, in seinem Freiheitsdrange getäuschten Faust der Völker (S. 141), der Gedankenmord der Zensur (S. 38. 40. 317), die heuchlerische Christenliebe der Volksverkäufer (S. 178), die Hinrichtung der Freiheit auf Universitäten (S. 22ff.). die Verspottung der privilegierten Stände (S. 24. 172. 306. 324), der weltlichen und geistlichen Autoritäten" — alle diese Stellen bekundeten die Absicht des Verfassers, „Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen zu erregen und das Band der Treue und Anhänglichkeit zwischen den Untertanen und Regierungen zu lockern". In dem Schlußgedicht „Auferstehung" (S. 274ff.) trete die Tendenz des Verfassers, seine Aufreizung, „die eisernen Bande der Sklaverei zu brechen", besonders kraß hervor. Daher habe er die Gedichte als „für das allgemeine Wohl gefährlich erachtet" und auf Grund § 7 des Gesetzes vom 23. Februar 1843 beschlagnahmen lassen. Der Polizeiminister billigte das durchaus. Beck und sein Verleger beruhigten sich aber dabei nicht, sondern appellierten an das Oberzensurgericht, wo zunächst der zuständige Staatsanwalt, Kammergerichtsrat v. Lüderitz, sich mit den Gedichten beschäftigte und ein ausführliches Promemoria darüber verfaßte, das durch Inhalt und Stil eines gewissen Reizes nicht entbehrt. In Becks Gedichten, erklärte er, offenbare sich eine „Dichterweihe, die vielleicht auch die sogenannten Heroen des heutigen politischen Gesanges um eine gute Kopfeslänge überragt" (!). Aber diese Dichterweihe verlasse „den ihr gewissermaßen zugebornen Gipfel eines frei umherschauenden Auges" (!), sie gebe das Schwert der Wahrheit (S. 299) aus der Hand, um sich einer ephemeren Schule dienstbar zu machen. Dieser Schule sei das Christentum ein überwundener Standpunkt; Beck nenne es eine finstre Sage (S. 160), er schreibe eine neue Bibel (S. 30. I 59). bei ihm küsse der Bauer das Kreuz, der Dichter aber den gold- BECK 60 nen Traum der freien Zukunft (S. 34.il)> taufe die quellende Zähre der Mutter (S. 309) ; die vorangehende und die nachfolgende Antithese ließen über den Sinn keinen Zweifel. Weitere Stellen könnten einem echt christlichen Dichtergemüt entströmt sein (S. 4—6. 125. 173—175. 179. 185f.), „aber sie haben nun einmal den Zusammenhang wider sich". Auch das monarchische Prinzip sei dieser Schule ein überwundener Standpunkt, daher heiße es in dem Zensurliede „Du sollst nicht tödten" (S. 38) : „Laßt uns singen . . . vom König, der da war". In dem Gedicht „Die verwaiste Burschenkneipe" und in dem vorigen sei „die hin und wieder sibyllinische Handschrift des Dichters am leichtesten übersetzbar" (!). Beck stelle sich außerhalb der Grundlagen des deutschen Staatswesens; hiermit sei denn der Gedanke, der sich vernichtend der Gegenwart zuwendet, von selbst gegeben: die kritische Poesie der „Freiheit" und der „Zukunft" sei da. Diese beiden Abstraktionen bildeten das Vehikel zur Mißvergnügungserregung ( !) durch ganz Deutschland in folgenden Gedichten: „Schillers Haus in Gohlis", „Die Schöpfung", „Der Dornbusch", „Simson" und „Börnes Tod". Die Freiheit liege bei Beck überall in Eisenbanden (S. 28f. 87. 141 f. 172. 178. 237—244), speziell gegen Österreich sei die Mißvergnügungserregung gerichtet (S. 106—109. 117). Das Gedicht „Auferstehung" (S. 277ff.) enthalte die Quintessenz von der geistigen Weltanschauung des Dichters, er rufe darin die Nemesis herab auf allen unrechten Gebrauch der weltlichen und kirchlichen Gewalt, den er, sowie den Mißbrauch des Eigentums, offenbar zur Regel erhebe; Strophe 15 könne sogar an die freie Ehe erinnern. Aus all diesen Gründen beantragte der Staatsanwalt, das Verbot aufrechtzuerhalten; er ging sogar noch weiter und forderte die Vernichtung all der von ihm bezeichneten Gedichte, im ganzen fünfzehn Stück, so daß etwa ein Viertel des Buches zerstört worden wäre und der Verleger einen kaum wieder gutzumachenden Schaden gehabt hätte. Das Oberzensurgericht war anderer Ansicht. Es gab die sämtlichen Gedichte am 29. Oktober frei mit zwei Ausnahmen. Es ging davon aus, daß an ein rechtmäßig ohne Zensur gedrucktes Buch ein anderer Maßstab anzulegen sei als etwa an ein Manuskript, das zur Vorzensur eingereicht werde; dieser Grundsatz fußte übrigens auf dem Gesetz, nur hatte sich die Zensurpraxis fast regelmäßig davon entfernt. Nur zwei Gedichte, „Die verwaiste Burschenkneipe" (S. 22—25) und „Der Ungarwein" (S. 237—244) seien zu verbieten, da sie „höchst feindselige und gehässige Angriffe auf das monarchische Prinzip enthielten, wie sie in keiner Schrift zum Druck verstattet werden dürften". — Mit dem Verbot der beiden Gedichte hatte es aber noch einen Haken: „Der Ungarwein" stand bereits in dem mit sächsischer Zensur gedruckten „Jankö" (S. 33—40), und „Die verwaiste Burschenkneipe" war ein halbes Jahr vorher in einer Sammlung „Des Knaben Wunder- 6i BECK hörn" (Glogau, Verlag von A. H. Sörgel, Band i, S. 5—10) erschienen, diese Anthologie aber — in Berlin selbst gedruckt und zensiert worden! In solchem Fall hatte der Verleger ein Anrecht auf Entschädigung, und die Vossische Buchhandlung liquidierte demnach 95 Taler Unkosten. Minister v. Arnim erklärte in der ersten Aufwallung, der unglückliche Zensor in Berlin, der „Des Knaben Wunderhorn" geprüft hatte, der Kammergerichtsassessor Graf v. Flemming, müsse diese Kosten bezahlen. Aber Flemming weigerte sich entschieden, von einem Prozeß gegen ihn „nahm man Abstand", und der Fiskus zahlte selbst, Flemming, mit dessen flüchtiger Amtsführung man schon langer unzufrieden war, wurde April 1844 als Zensor abgesetzt (vgl. Jordan). Nun verlangte der Staatsanwalt ein Verbot auch jener mit Zensur gedruckten Sammlung; am 6. Dezember wurde sie beschlagnahmt. fJer Verleger Sörgel aber wollte sich auf nichts einlassen: die noch ■vorhandenen 600 Exemplare seien alle in Seide und Goldschnitt gebunden, herausnehmen könne man also nichts; man möge ihm daher gefälligst die ganze Auflage zum Buchhändlerpreis abkaufen! Abermals entschied das Oberzensurgericht gegen seinen Staatsanwalt, worüber sich der Minister nicht wenig wunderte. Mehrere Verse des Gedichtes „Der Ungarwein" verstießen zwar gegen Artikel IV der Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843, das reiche aber nicht aus, um das ganze Gedicht als gemeingefährlich zu erklären; unter den vielen unschädlichen der Sammlung falle es nicht in die Augen, sei überdies schon stark verbreitet, und aus den abgesetzten Exemplaren sei „so viel bekannt, noch keine Gefahr erwachsen"! Der Staatsanwalt protestierte nochmals, aber das Gericht blieb bei seiner Entscheidung, es sprach dem Verleger Sörgel sogar noch ein Recht auf Entschädigung für den durch die Beschlagnahme etwa verursachten Schaden zu. — Dies Urteil des Oberzensurgerichts machte damals großes Aufsehen und wurde in der liberalen Presse sehr gefeiert (vgl. „Die Grenzboten", 1844. Bd. I, S. 290; Bd. 2, S. 3751. 421 ff.), und dem Oberzensurgericht ist es sogar — wenn auch ohne seinen Willen — zu verdanken, daß sich ein unkastriertes Exemplar der „Gedichte" von Beck mit den verbotenen Blättern erhalten hat: das Exemplar nämlich, das dem Gericht selbst vorlag; es gehört jetzt der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin. Aus allen übrigen Exemplaren wurden die beiden oben genannten Gedichte herausgeschnitten und durch zwei andere ersetzt: „Deutsche Studenten" und „Frühling", eine Buchbindermanipulation, die auch ziemlich deutlich zu erkennen ist; auch •in spätere Ausgaben seiner „Gedichte" nach 1848, also nach Aufhebung der vormärzlichen Zensur, hat Beck die zwei unterdrückten nicht wiederaufgenommen, wenigstens nicht in die vom Jahre 1852. (Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs Rep. 77 II B 90.) BENZENBERG 62 BENZENBERG, JOHANN FRIEDRICH (1777—1846). Benzenberg, der sich-den Beinamen des „ersten rheinischen Liberalen" erworben hat, war erst Theologe, dann Physiker; 1805 ernannte ihn der Kurfürst von Bayern zum Professor der Physik und Astronomie am Lyzeum zu Düsseldorf. Hier gründete Benzenberg eine Schule für Landmesser und baute 1844 sogar eine Sternwarte, die er der Stadt schenkte. Der Regierungswechsel im Bergischen 1810 und die Umwälzungen der folgenden Jahre entfremdeten ihn der Gelehrtentätigkeit. Er lebte in der Schweiz und in Paris, war 1816—1818 Redakteur des „Deutschen Beobachters" in Straßburg; dann ging er nach Berlin, wo er mit angesehenen Politikern verkehrte, für die „Allgemeine Preußische Staatszeitung" arbeitete, besonders über Steuerwesen, und wohl auch beabsichtigte, sich in einer politischen Stellung auf die Dauer zu behaupten. Aber gerade die beiden Schriften, durch die er hoffen mochte sich einen Weg zu ebnen, rückten dies Ziel in unerreichbare Ferne. Die erste hieß: „Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg" und erschien anonym Anfang Oktober 1820 (Leipzig, F. A. Brockhaus, 1821), nachdem sie bereits im XXII. Heft der Brock- hausschen Biographiensammlung „Zeitgenossen" abgedruckt war. Sie erregte solches Aufsehen, daß gleich eine zweite, unveränderte Auflage, erscheinen mußte. Der viel angefeindeten Hardenbergschen Verwaltung sang sie ein so lautes Lob, daß die Mißgunst munkelte, der Staatskanzler selbst trete hier als sein eigener Herold auf; am 10. Oktober erklärte Hardenberg in den Berliner Zeitungen: er habe von der Schrift nichts gewußt und kenne den Verfasser nicht. Das 1819 berufene Oberzensurkollegium geriet über die Schrift in helle Entrüstung und beantragte am 10. Oktober 1820 ihr Verbot; nicht weniger als neun Gründe bestimmten es dazu: das Buch dichte u. a. (S. 25) der Verwaltung Hardenbergs eine mit der Französischen Revolution übereinstimmende Absicht an, es stelle sie (S. 73) in eine Art geheimen Widerspruchs gegen die Intention des Königs, beschuldige (S. 82—87) den Kanzler einer planmäßigen Hintertreibung der Karlsbader und Frankfurter Beschlüsse, enthalte unanständige Ausdrücke gegen diese, ebenso gegen Adel und Geistlichkeit, und belege vor allem „die auch im Preußischen Staate vorhandenen entgegengesetzten politischen Meinungen, die jedoch noch keineswegs als Parteien einander öffentlich gegenüberständen, mit den gehässigen Parteinamen der Liberalen und der Ultras". In der Sitzung des Oberzensurkollegiums am 10. Oktober hatte Geheimrat Scholl den ausdrücklichen Wunsch des Kanzlers eröffnet, man möge nichts gegen die Schrift unternehmen; dennoch glaubte das Kollegium mit 5 gegen 4 Stimmen sich für ein Verbot entscheiden zu müssen und setzte darüber ein umständliches Protokoll auf, das Hardenberg vorgelegt wurde. Am 3. November aber erklärte dieser, der König selbst habe am 19. Oktober befohlen, kein Verbot zu 63 BENZENBERG erlassen, da Benzenbergs Buch schon zu sehr verbreitet sei, eine Maßregel daher „jetzt nicht mehr zweckmäßig" sei. Dem mußte sich das Kollegium natürlich fügen, so sehr ihm an einer „amtlichen Mißbilligung" der Schrift gelegen war. Varnhagen v. Ense versichert in seinen Tageblättern, die den Vorfall ungenau darstellen („Blätter aus der preußischen Geschichte" I, 212. 214. 217fr. 234f. 237), Hardenberg billige Benzenbergs Darstellung — die auch nach Treitschkes Urteil „im Wesentlichen richtig" war („Deutsche Geschichte" III, 114 f.) —> durchaus und „halte ungemein auf ihren Inhalt und ihre Wirkung". Die Ultrakonservativen hatten schon auf einen Sturz des Kanzlers gerechnet, denn über das ihm von liberaler Seite gespendete Lob war niemand ärgerlicher als der König. Für die noch erst in den Anlangen steckende Entwicklung der politischen Parteien war die Aufnahme der Schrift ein bezeichnendes Symptom. Viel heftiger empörte aber den König Benzenbergs nächste Publikation, die ihn selbst betraf. Sie war im November 1820 geschrieben, stand ebenfalls zuerst in den „Zeitgenossen" (Neue Folge, Heft 1) und erschien Ende April 1821 als Separatdruck: „Friedrich Wilhelm der Dritte" (Leipzig, Brockhaus, 1821), beide Male anonym. Sie sollte, wie der Verfasser zum Verleger äußerte, „namentlich ein Lesebuch für den gebildeten Bürger und Landmann" sein, „richtige Begriffe übers Verfassungswesen verbreiten" und die Vorurteile der höheren Stände gegen das Repräsentativsystem dadurch vermindern, daß sie zeigte: „drei Viertel von dem, was das Wesen desselben macht, nämlich eine im Großen geordnete Gesetzgebung, ist seit Einführung des Staatsrathes bereits vorhanden" (vgl. H. Ed. Brockhaus, „F. A. Brockhaus", 1881. III, 190ff.). Den Gedankengang der ersten Schrift führte Benzenberg also weiter aus — ein allerdings gefährliches Programm, denn Verfassung oder Konstitution, kurz alles, was auf eine parlamentarische Vertretung- abzielte, durfte damals nicht einmal im Scherz berührt werden; darin bestand ja die Hauptschuld von anno 1815, die der König nicht abgetragen hatte und auch nicht zu begleichen beabsichtigte. Zwei Berliner Politiker, Staatsrat v. Stägemann und Friedrich Buchholz, hatten die Korrektur der Schrift gelesen und nichts Bedenkliches daran gefunden, die sächsische Zensur hatte sie unbeanstandet durchgelassen. Hardenberg selbst lobte sie, und dem scharf liberalen Verleger — dem alten Friedrich Arnold Brockhaus — erschien sie viel zu wenig liberal, ja so servil, daß er dem Autor in seiner brüsken Art den Stuhl vor die Türe setzte und ihn mit seinen weiteren Artikeln an Friedrich Schlegels Zeitschrift „Concordia" (Wien, 1820—23) verwies ! Die Berliner Diplomaten gaben zwar zu, daß Benzenberg — seine Autorschaft war allenthalben bekannt — den König und die Regierung lobe, „aber dagegen könne man nicht leugnen, daß er doch Constitution wolle! Und somit bleibe er und seine BENZENBERG 64 Schrift zu verdammen". So berichtet Varnhagen („Blätter" usw. III, 310). Das war nichts weiter als das Echo dessen, was aus der unmittelbaren Umgebung des Königs verlautete. Am 4. Mai meldete der Polizeiminister v. Schuckmann dem Polizeipräsidenten Le Coq, der König habe mißfällig bemerkt, daß die Schrift in Berliner Zeitungen angekündigt worden (ohne höhere Genehmigung war das verboten, wenn ein Buch den König selbst oder das königliche Haus betraf) ; der Zensor sei „bei unausbleiblicher Gefängnisstrafe" zur Rechenschaft zu ziehen. Der Zensor De la Garde wurde daraufhin sofort seines Postens enthoben und Hofrat Dr. John zu seinem Nachfolger ernannt. Das Oberzensurkollegium konnte sich zu einem Beschluß über das Buch nicht einigen; sein überaus loyaler Vorsitzender, Geheimrat K. G. v. Raumer, fühlte sich deshalb zu einer persönlichen Anzeige beim Polizeiminister verpflichtet: das Buch verdiene den größten Tadel, da es „den verehrten Namen des Monarchen auf dem Titel führe und im Grunde eine pseudo-philosophische Parteischrift" sei. Schuckmann erklärte sich am 13. Mai ganz mit ihm einverstanden, aber er mußte ihm eröffnen: eine Beschlagnahme sei nicht verfügt, und da der Fall nicht mehr „integer" sei, könne man sie auch jetzt nicht mehr beantragen. Dafür habe aber der König von nun an die strengste Rezensur aller Brockhausschen Verlagsartikel vor ihrer Einfuhr in Preußen verfügt. Dasselbe meldete er am 12. Mai dem Staatskanzler v. Hardenberg: der König habe ihn persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß dergleichen mißfällige und anstößige Ankündigungen nicht weiter vorkämen. Wie der Historiker Friedrich v. Raumer, ebenfalls — wenn auch sehr passives — Mitglied des Zensurkollegiums, dem an der Ankündigung schuldlosen Verleger mitteilte, hatte es den König am meisten geärgert, daß man ein Werk mit seinem Namen in Berliner Zeitungen „ausgeboten habe wie Häringe und Neunaugen und mitten unter diesen Objecten". In der ministeriellen Verfügung gegen den Verlag Brockhaus vom 14. Mai stand davon natürlich nichts, man hatte vielmehr sogleich eine allgemeine Begründung für diese damals ungewöhnlich strenge-Maßregel bereit: „bei dem schlechten Sinne", den die Brockhausschen Verlagswerke „vielfach verraten", sei höchsten Ortes verordnet worden usw. Das war längst die Meinung der Berliner Regierungskreise; schon ein Jahr vorher hatte Preußen die sächsische Regierung nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß Brock- haus „überhaupt zur Verbreitung alles Revolutionären jederzeit fertig" sei. So war das ungeschickte Zeitungsinserat nur eine höchst willkommene Gelegenheit, dem Leipziger Buchhändler, über dessen „frevelhaftes Bestreben" sich in den preußischen Zensurakten die kräftigsten Epitheta finden, eins auszuwischen. Bis zum Dezember 1823 blieb die Ausnahmemaßregel in Kraft; sie stand übrigens bald nicht mehr vereinzelt da, gegen Firmen wie Heideloff und Campe, Hoffmann und 65 BÖRNE Campe, das Literarische Comptoir, Carl Löwenthal, Reclam, Otto Wigand und andere ging man genau so vor. — Die feindselige Stimmung in Berlin hielt den Liberalen Benzenberg übrigens nicht ab, späterhin von seinen zahlreichen Schriften regelmäßig prompt ein Exemplar dem Könige zu überreichen. Darunter befindet sich eine >n Düsseldorf 1841 als Handschrift gedruckte Broschüre „Über Preßfreiheit und Censur", worin eine bezeichnende Episode erzählt wird: 1819 schrieb der Staatskanzler Hardenberg einmal einen Aufsatz für die „Staatszeitung"; der Zensor ahnte den Verfasser nicht und strich den Artikel so zusammen, daß niemand mehr erraten konnte, aus welcher Quelle er kam; so verstümmelt erschien er auch! Über die Zensur in den Rheinlanden, die erst mit der preußischen Herrschaft eingeführt worden sei, macht Benzenberg mancherlei beachtenswerte Mitteilungen und verkündet schließlich als einfachstes und wirksamstes Heilmittel gegen alle Zensur — die Aufhebung jeder Anonymität! Diese Forderung wurde auch von Friedrich Wilhelm IV. lebhaft vertreten und tauchte später immer wieder auf, aber weder die unabhängige, noch die offiziöse Presse hat sich aus naheliegenden Gründen je damit befreunden können. Und Benzenberg mußte eigentlich am besten wissen, warum er selbst seine wichtigsten politischen Schriften anonym in die Welt geschickt hatte. (Akten des Preußischen Staatsarchivs: Rep. 77 II F 4 und H 9; Civ.-Kab. Rep. 89 B XIV 5 und 89 C IV B 4; Ausw. Amt Rep. IV, 63. 84. 88 und 96 über Brockhaus.) BÖRNE, LUDWIG (JUDA LOW BARUCH, 1786—1837). Als die Schlacht bei Jena geschlagen wurde, studierte der Sohn des angesehenen Frankfurter Kaufmanns Jakob Baruch in Halle Medizin. Das Unglück des Vaterlandes, als das ihm bei seinem frühen Haß gegen Kleinstaaterei das ganze Deutschland galt, diktierte ihm eine „Rede an die Juden", worin er seine Glaubensgenossen zu einem großen patriotischen Opfer aufrief. Die hallische Zensur verbot aber den Druck der geplanten Broschüre. „Der Professor Maas," schrieb der Verfasser am 16. Dezember 1806 an seine Berliner Freundin Henriette Herz, „ein friedliebender Mann, ließ dem Buchdrucker sagen, es wäre ohne dies schon alles in Gährung, er möchte das Ding ja nicht drucken." Die Zensur derartiger „kleinen Schriften" war damals in Universitätsstädten Aufgabe eines für das jeweilige Fach bestimmten Professors. Da Napoleon die hallische Universität am 19. Oktober hatte schließen lassen, begab sich der Student aus Frankfurt in seine süddeutsche Heimat zurück und verbrachte die nächsten Semester in Heidelberg und Gießen, wo er Jura und Staatswissenschaft studierte. Der Fürstprimas des Rheinbundes, der ehemalige Erzkanzler des 1806 aufgelösten Deutschen Reiches, Reichsfreiherr Karl v. Dalberg, seit 1810 von Napoleons Gnaden Großherzog von Frankfurt, gab im 5 BORNE 66 folgenden Jahre den Juden das Bürgerrecht. Dadurch eröffnete sich für den mittlerweile zum Doktor Promovierten die Möglichkeit einer amtlichen Laufbahn, und am 23. November 1811 wurde Dr. Louis Baruch, wie er sich jetzt nannte, als Aktuar bei der Oberpolizeidirektion in Frankfurt angestellt. Den künftigen Verfasser der „Briefe aus Paris" mit Entwürfen zu Polizeiverordnungen usw. beschäftigt zu sehen, als pflichteifrigen Registratur eines Aktenmaterials, in dem sein eigener Name sich später nur zu oft als Rubrum finden sollte, als Glied der „Beamten-Aristokratie", die auch durch das Trommelfeuer seines explodierenden Witzes leider nicht beseitigt wurde, dieser Kontrast ist eine ironisch-witzige Glosse, die sich am Rande der Biographie eines Humoristen doppelt wirksam ausnimmt. Die Aktuarsherrlichkeit dauerte aber nicht lange: Der Sturm des Jahres 1813 fegte das Großherzogtum Frankfurt und mit ihm das Bürgerrecht der Juden hinweg, Dr. Baruch wurde nach Hause geschickt, aber die Stadt Frankfurt mußte ihm, trotz ihres Sträubens, nach den Bestimmungen der Wiener Kongreßakte, eine lebenslängliche Pension zahlen. Da er außerdem der Sohn eines begüterten Vaters war, konnte er sich nun mit doppeltem Behagen einem freien Berufe hingeben: er wurde Schriftsteller und, da ihm nach seinem eigenen Zugeständnis die schöpferische Kraft fehlte, die sich den Stoff selbst bildet, Journalist — ein Journalist aber, dessen Feuilletons nicht nur der deutschen Presse eine neue Bahn brachen, sondern auf die gesamte Literatur einen bleibenden Einfluß ausübten. 1818, also erst im vorgeschrittenen Alter von zweiunddreißig Jahren, fühlte er sich reif genug, sein eigener Redakteur zu sein; unterm 26. Mai schrieb er das Programm einer neuen Zeitschrift „Die Wage", die im Juli ins Leben trat. Vorher änderte er seinen Namen, dessen herausforderndes Hebräertum alles Vorurteil gegen seine neue Wirksamkeit aufstacheln mußte: vom 17. April 1818 ab nannte er sich Ludwig Börne. Am 5. Juni dieses Jahres ließ er sich außerdem taufen, denn die Kulturwelt des Christentums war längst seine geistige Heimat geworden, und die leidenschaftliche Hingabe seiner Glaubensgenossen an Geld, Schacher und Handel widerte ihn an; ihm fehlte der Sinn für Börsengeschäfte, die sich — damals so wie heute! — vampirartig mästeten auf der wirtschaftlichen Leiche des Vaterlandes. Die „Wage" erschien zunächst als Monatsschrift von Juli bis November in Frankfurt bei der Hermann- schen Buchhandlung. Ursprünglich war sie als Wochenschrift oder gar als politische Tageszeitung gedacht und ihr Druck im „Ausland" geplant, aber die Zensur machte das unmöglich. Das verriet Börne deutlich in der Ankündigung: „Cäsar, heißt es, habe den hagern Cassius gescheut, doch bei dem beleibten Antonius sei ihm wohlgemuth gewesen. Die Herrscher wechseln und die Herrschsucht bleibt; darum wird auch jetzt noch der flinke Geist gefürchtet, und nur neben dem 67 BÖRNE Dickbäuchigen fühlt man sich sicher. Große Schriften sind ungehindert in ihrem Laufe, die kleinen bleiben manchmal hängen Dat veniam corvis, vexat Censura columbas." Ein Tagesblatt, das nicht nur Kunst und Wissenschaft, sondern zum erstenmal alle Fragen des Bürgerlebens behandeln, das den unmündigen deutschen Burger aus der „Staatskleinkinderstube" hinaus an die frische Luft unbefangener, rücksichtsloser Diskussion bringen, das ein Tagebuch der Zeit sein wollte, hatte vor jeder damaligen Zensur- und Polizeibehörde einen weit schwierigeren Stand als eine Monatsschrift mit umfangreichen Heften. In Preußen unterstand die Zensur der politischen Zeitungen unmittelbar dem Ministerium des Äußern, und ihr Herausgeber bedurfte einer Konzession, die je nach dem „Vertrauen", das amtlich vorwaltete, bewilligt oder verweigert wurde. In Frankfurt, dem Sitz des Bundestags, dürften die Kautelen ebenso ängstlich gewesen sein. Jedenfalls sah Börne zur Ausführung seines Planes keinen andern Weg als den, Bücher statt Blätter zu schaffen, und er bereitete seine Leser auch darauf vor, daß sie ab und zu „unnützes Werg" vorfinden würden: „Sie haben sich nicht ausgestopft, um sich zu brüsten, sondern nur um dicker und beliebter zu werden." Bei solchem Umfang durfte die „Wage" zensurfrei vor die Öffentlichkeit treten. Den Inhalt der Hefte bestritt Börne zum größten Teil selbst; das größte Aufsehen machten seine Theaterkritiken unter der Rubrik „Frankfurter Volksbühne", die ihm andrerseits auch manche Rempeleien mit krankhafter Schauspielereitelkeit eintrugen. Selbst Friedrich v. Gentz empfahl Börnes dramaturgische Blätter als „das Geistreichste, Witzigste, was je geschrieben wurde"; seit Lessing, sagte er zu Rahel Varnhagen, seien solche Theaterkritiken nicht erschienen; mit dem politischen Zunder, von dem auch diese Kritiken durchsetzt waren, konnte sich der österreichische Hofrat natürlich nicht befreunden. Das erste Heft mußte schnell in zweiter Auflage erscheinen, und Joseph Görres, Rahcl Varnhagen und der Geheimrat v. Willemer, der Gatte von Goethes Suleika, wurden Mitarbeiter des neuen Unternehmens. Aber Ende des Jahres schon begann der so reich flutende Strom zu versiegen: das sechste und siebente Heft erschienen nach viermonatiger Pause erst im April 1819, das achte Heft gar erst im Juli 1820. Ein zweiter Rand brachte es nur mehr auf fünf Hefte: das erste gab Börne im August 1820 im Selbstverlag heraus, die vier übrigen erst im folgenden Jahr bei Heinrich Laupp in Tübingen. Der Verlagswechsel nach dem freien Württemberg läßt darauf schließen, daß Börnes langsame Arbeitsweise, die sich übrigens von vornherein nicht zu einem regelmäßigen Erscheinen hatte verpflichten wollen, durch polizeiliche Querelen noch mehr verzögert wurde. Daß der Bundestag alle Hebel in Bewegung setzte, das unbequeme Blatt zu unterdrücken, darüber lassen geheime Berichte für die Wiener Staatskanzlei, die Karl Glossy BÖRNE 6 8 veröffentlicht hat („Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz''' 1912. III, s) keinen Zweifel. Im Juli 1819 schon war die Mehrheit im Senat der freien Reichsstadt für ein Verbot gewonnen, aber der Bürgermeister Mahler widerriet einen solchen Schritt, weil das Blatt dann gewiß auswärts gedruckt und „Frankfurt noch mehr an den Pranger stellen würde" — eine gewiß nicht unberechtigte Sorge, hatte doch der indiskrete Börne gerade damals in Heft 6 und 7 (April 1819) mit klassischem Frei- und Übermut die lustigen Tänze erzählt, die er während der letzten Monate als Redakteur einer Frankfurter Tageszeitung mit der dortigen Zensur bestehen und mit zahlreichen Geldstrafen büßen mußte. Der Anlaß zu diesen köstlichen „Denkwürdigkeiten der Frankfurter Zensur" war es jedenfalls, der Börnes Arbeitskraft so völlig in Anspruch nahm, daß er die „Wage" vernachlässigen mußte: Der Frankfurter Buchhändler Johann Friedrich Wenner hatte dem so schnell berühmt gewordenen Journalisten die Redaktion des verwahrlosten „Staatsristretto" angeboten, und von Januar bis Juni 1819 waltete Börne dieses Amtes. Aber wie es um die Freiheit der „Zeitung der freien Stadt Frankfurt" — so hieß das Blatt jetzt __ bestellt war, hat Börne in jenen „Denkwürdigkeiten" mit einer Fülle urkundlicher Belege wirklich „an den Pranger"' gestellt. Die Einzelheiten mag man dort selbst nachlesen; es handelte sich stets nur um die banalsten Dinge: Für jede Tatsache, die etwa aus Paris gemeldet war, verlangte der Zensor eine „gute deutsche Quelle", sonst wurde sie gestrichen; der Ehrgeiz des Redakteurs, „Originalmitteilungen" zu bringen, war verbrecherisch. „Wie ist es nun möglich, daß eine französische Geschichte eine deutsche Quelle haben kann ?" — fragte Börne; „Quelle, Quelle, hieß es jeden Abend 10 Uhr, wenn ich den Censurbogen bekam; ich träumte von Quellen, ich hörte sie rauschen". Ebenso ging es mit Ansichten: standen sie nicht schon in solch einer Quelle, einer andern deutschen Zeitung, die mit Zensur erschien, oder waren sie gar französischen Blättern entnommen, so wurden sie erbarmungslos gestrichen. „Darf ein Frankfurter nicht so gut eine Meinung haben als ein Anderer?" fragte Börne. Meldete die „Zeitung der freien Stadt Frankfurt" aus Paris: „Das Ministerium, sagt man, ist gut, aber schwach" — so strich der Zensor den Nachsatz „aber schwach", der Vordersatz sollte stehen bleiben! Artikel, die aus den harmlosesten Residenzblättchen eines deutschen Duodezstaates geschnitten, also dort zensiert waren, durften in Frankfurt unter den Augen der Bundesversammlung nicht gedruckt werden! Selbst den Bundestag ehrlich zu loben war untersagt! Die Zensurlücken durch die verräterischen Zensurstriche anzudeuten wurde gleichfalls verboten, und da der Rotstift des Zensors manchmal den halben Text und mehr zum Papierkorb verdammte, hatte der Redakteur seine liebe Not, immer wieder neues Wasser nachzupumpen, damit das Blatt recht- 6g BÖRNE zeitig erscheinen konnte. Mehrfach setzte er sich über die blöden Anweisungen des Zensors hinweg und druckte drauflos — dann hagelte es Verfügungen und Geldstrafen. Andrerseits machte dem Humoristen dieser Kampf schon deshalb ein diabolisches Vergnügen, weil sein Gegner ein früherer Kollege vom Polizeiamte war, Johann Joseph Severus, der durch Börne so berühmt wurde, daß er die Last dieses Ruhmes schließlich nicht mehr ertragen zu können meinte und um Enthebung von seinem Posten bat; sein wimmerndes Schreiben an den Frankfurter Senat vom 24. August 1819 hat L. Geiger in seiner reichhaltigen Miszellensammlung, die nur den durch nichts gerechtfertigten Titel „Das junge Deutschland" führt (1907. S. 66f.), mitgeteilt. Um diese Zeit war aber auch Börne längst „abgesägt": In Nr. 107 war ein Aufsatz aus Italien erschienen, durch den sich angeblich Kaiser Franz persönlich beleidigt fühlte; der österreichische Gesandte Freiherr v. Handel erhielt daher den Auftrag, strenge Bestrafung des Redakteurs zu fordern und „keinen Vorwand irgendeiner Entschuldigung anzunehmen". Er tat dies am 19. Mai; als er keine Antwort vom Senat bekam, mahnte er am 10. Juni; da er schon drei Kuriere nach Italien abgefertigt hatte, wo der Kaiser damals weilte, und noch immer sich über den Erfolg seines Schrittes nicht ausweisen konnte, wurde er am 11. Juni ausfällig: „Welch erbärmliche Zeiten," schrieb er an den Bürgermeister, „wo es einem Senate an Muth fehlt, elende Scribler und Calumnianten oder Censoren beim Kopfe zu nehmen!" Nun ging es Börne an den Kragen : er sollte seine Schuldlosigkeit beweisen durch Vorlegung des Zensurblattes; war der Artikel nicht gestrichen, so war der Zensor strafbar. Beide versicherten, die kostbare Urkunde nicht mehr zu besitzen. Börne konnte also seine Unschuld nicht nachweisen und wurde am 11. Juni „zu vierzehntägiger Einsperrung unter Gaunern, Bettlern und Dieben verurteilt", wie er gleich darauf in einem spitzen Feuilleton „Über Etwas, das mich betrifft" der Öffentlichkeit mitteilte. Außerdem erhielt der Verleger (jetzt Sauerländer) den Befehl, sich innerhalb acht Tage nach einem andern Redakteur umzusehen. Letzteres geschah, aber gegen seine Verurteilung legte Börne Berufung ein, und das Würzburger Appellationsgericht sprach ihn wegen mangelnden Beweises vollständig frei. Peinliche Verlegenheit für Herrn v. Handel, der die Katze schon im Sack zu haben glaubte. (Die Akten darüber veröffentlichte Holzmann in seiner frei nach Gutzkows Text gearbeiteten, nur durch neues Material erweiterten, aber nicht lesbarer gewordenen Biographie „Ludwig Börne", 1888, S. 149 lr -! den Ausgang des Prozesses gab Geiger, „Das junge Deutschland", S. 63 ff.) Das Frankfurter Polizeiamt legte nun seinerseits gegen den Freispruch Revision ein, doch offenbar ohne Erfolg, denn auch die von Glossy veröffentlichten Geheimberichte (a.a.O. III, 6f.) schweigen darüber. BÖRNE 7 o Börnes Nachfolger wurde Johann Baptist Pfeilschifter, der vordem in Weimar das „Oppositionsblatt" herausgegeben hatte und 1819 in Frankfurt die Wochenschrift „Zeitschwingen" redigierte, die bei Ferdinand Hauch in Offenbach erschien und zur liberalen Opposition gehörte; der wirkliche Besitzer scheint Fr. Wilmans in Frankfurt gewesen zu sein (s. Gutzkows Börne-Biographie, 3. Aufl. Bd. 12 seiner „Gesammelten Werke". 1875, S. 308). Pfeilschifter erging es auf der Redaktion der „Zeitung der freien Stadt Frankfurt" nicht besser als seinem Vorgänger, er erwies sich aber bald als „bekehrungsfähiger Jakobiner" und wurde von der österreichischen Regierung „zu Gnaden angenommen"; er war später einer der eifrigsten Konfidenten, die den Staatskanzler Metternich mit geheimen Berichten über Frankfurter Literaturkreise bedienten. (Über ihn Geiger, „Das junge Deutschland", S. 218, und Glossy, „Literarische Geheimberichte", Register.) Mit Pfeilschifter nun hatte Börne getauscht, er übernahm Anfang Juli 1819 die „Zeitschwingen". Das letzte halbe Jahr, sagt Gutzkow, „hatte ihm Nachtwachen, Geldstrafen, die witzigsten Gedanken und treffendsten Wahrheiten gekostet und nichts eingetragen, als die Überzeugung, daß man unter dem Damoklesschwerte der Censur höchstens für seinen Styl manche Feinheiten, manche diplomatische Unbestimmtheiten, graziöse Zweideutigkeiten lernen könne. Börne sagte oft scherzhaft und ließ es drucken, daß man mit Einführung der Preßfreiheit auch der Ausbildung des deutschen Styls schaden würde; fein, witzig, behutsam, graziös ließe sich nur schreiben, wenn die Katze Censur mit uns spielte." Aber Börne vertauschte die Rollen und setzte sein Spiel mit der Zensur in den „Zeitschwingen" so erfolgreich fort, daß Hofrat Gentz, der sich von Börne in einem „fatalen" Artikel „das erstemal in seinem Leben in einem wirklichen Widerspruch ertappt" sah (Briefwechsel mit Pilat II 433), in Wien „heroische Maßregeln" gegen ihn beantragte (Geiger, a. a. 0. S. 65). Wenn er damit auch zunächst nicht durchdrang, so spitzte sich doch die Situation zu: Frankfurter Bundestagsgesandte ließen sich auffallend häufig einzelne Nummern der Wochenschrift holen, und dem Verleger in Hanau (Hessen) wurde so zugesetzt, daß er schließlich zu Kreuze kroch. In Nr. 81 teilte „Der Herausgeber an seine Leser" mit: „Von heute an erscheinen die Zeitschwingen unter Censur. Wo die Freiheit Allen verloren ging, da gewährt die Gleichheit Trost. Das haben wir schon unter Napoleon erfahren. Laßt uns die Weisheit der Vorsehung bewundern! . . . Meine Leser dürfen es mir glauben . . . wenn ich sie versichere, daß die von der Großherzoglich- Hessischen Regierung wegen der Censur der Zeitschwingen erlassene Weisung in den Ausdrücken der möglichsten Schonung abgefaßt ist . . . Das Urtheil über inländische Angelegenheiten ist 7 i BÖRNE mir frei gegeben. In der Wahl zwischen Verurth eilung und Beurtheilung werden gewiß mehrere deutsche Staaten die letztere vorziehen. Lebt wohl, Leser, auf Wiedersehen!" Das war aber zugleich Börnes Abschied. Die Frankfurter Luft war ihm zu dick geworden, er machte zunächst eine Rheinreise, und im Herbst beschloß er, Paris aufzusuchen. Als er auf der Polizei einen Paß verlangte, wurde er von Tag zu Tag hingehalten; das kam ihm verdächtig vor, er reiste ohne Paß ab; dieser wurde ihm jedoch nachgeschickt, und am 20. Oktober 1819 betrat er zum erstenmal den Boden der französischen Hauptstadt, die bald nach der Julirevolution 1830 seine zweite Heimat werden und ihn in den ebenso berühmten wie berüchtigten Verfasser der „Briefe aus Paris" verwandeln sollte. Fürs erste aber hatte die Zensur ihr Ziel erreicht: eigene Journalunternehmungen in Deutschland waren Börne verleidet; Johannes Proelss hat ganz recht, wenn er in seinem Buche „Das junge Deutschland" sagt, diese unwürdige Knechtschaft trage die Hauptschuld, daß Börnes publizistisches Talent nicht zu freierer, größerer Entfaltung kam. Bisher hatte Börne, außer etlichen Broschüren, keine selbständigen Schriften hinausgesandt. Er hatte sich als Journalist einen Namen gemacht, der in Frankreich ebensoviel Anerkennung fand wie in Deutschland, und die Treffsicherheit seines Kleingewehrfeuers ließ die deutschen Regierungen vorausahnen, was von ihm zu befürchten war, wenn er erst Kanonen in Gestalt von Büchern auffuhr. Österreich hatte solchen Möglichkeiten gegenüber eine kurz entschlossene und nicht knauserige Politik: es kaufte sich, wenn möglich, diese Leute, schirrte sie mit goldenen Strängen vor seinen Wagen oder begrub sie im Aktenstaub irgendeines Amtes auf der Hof- und Staatskanzlei. Auch Börne wurde diese Zumutung gemacht, der Vermittler war sein eigner Vater: er sollte als Kaiserlicher Rat nach Wien berufen werden und als Schriftsteller dort Zensurfreiheit (!) genießen, was natürlich nur eine Lockspeise war. Börne verschloß sein Ohr diesen Sirenenklängen, wodurch er in ernste Konflikte mit seinem Vater geriet, er lehnte jede Einladung auch nur zu einem Besuche Wiens ab, um nicht in Versuchung zu kommen. Diese ehrenhafte Haltung wurde ihm durch seine unabhängige finanzielle Lage gewiß erleichtert, und die Spuren eines Gentz, Schlegel, Pilat, Jarcke e tutti quanti schreckten. Er blieb, der er war, der freie Journalist, um dessen Beiträge sich die ersten Verleger rissen, und dem Cotta in Stuttgart ohne mit der Wimper zu zucken Vorschüsse zahlte, wie er sie seinen „Klassikern" verweigert hätte. (Auch darüber siehe Geiger, „Das junge Deutschland", S. I2sff.) Das Buch als Ziel war nicht Börnes Sache, es kam für ihn erst in Frage, als es sich um eine Sammlung seiner nach und nach in die Hunderte gehenden kleinen Aufsätze handelte. Dieser Zeitpunkt schien ihm 1828 gekommen; am 18. Ok- BÖRNE -,2 tober schloß er mit Hoffmann und Campe in Hamburg einen Vertrag über seine „Gesammelten Schriften" in acht Bänden. Die sieben ersten erschienen 1829/30 schnell hintereinander. Verboten wurden sie in Deutschland anscheinend nirgends. Der Erfolg entsprach keineswegs dem Beifall, mit dem seine kleinen Skizzen frisch von der Palette weg vom ernsthafteren Publikum empfangen zu werden pflegten. Das Ephemere der Journalistik haftete ihnen sehr an, der Reiz des Aktuellen war verblaßt, manche Pointe überlebt, ihr Sinn vergessen. Den stärksten Absatz hatten sie, obgleich sicher verboten, in Österreich, wo man immer ein halbes Menschenalter nachhinkte. Als Börne im Herbst 1830 nach Paris übersiedelte, hatte er das Manuskript des achten Bandes noch zu liefern. Er war in Verlegenheit: was dafür bestimmt war, reichte nicht. Da brachte ihn seine Frankfurter Freundin, Frau Jeannette Wohl, auf den Gedanken, die Lücke mit Auszügen aus Briefen zu füllen, die er ihr von Paris aus geschrieben hatte. Dieser Stoff aber erwies sich als so ausgiebig, daß der Verleger den dürftigen achten Band ließ, wie er nun einmal war, und bis 1832 zurückstellte; aus dem neuen Manuskript aber bildete er zwei neue Bände (Band 9 und 10 der „Schriften"), die im Oktober 1831, als Börnes „Briefe aus Paris" erschienen, wie eine Bombe einschlugen und ihren Verfasser zu „einer der ersten Koryphäen der deutschen ,Bewegungspartei' erhoben". Ihren Inhalt skizzieren zur Genüge die hier benutzten Akten der verschiedenen Zensurbehörden, die allerdings . Anlaß hatten, sich mit dem Buche zu beschäftigen. Hamburg hatte die Vorhand. Das Buch war ohne Zensur gedruckt, da sein Umfang von mehr als zwanzig Bogen es nach den Karlsbader Beschlüssen von 1819 von der Vorzensur befreite. Am 1. November sandte Campe ein Exemplar pflichtschuldigst an den Hamburger Polizeiherrn, Senator Dr. Dämmert; am 5. November wurde der Verkauf verboten bei Strafe von 100 Talern für jeden Kontraventionsfall, und am 8. wurden die Exemplare beim Verleger beschlagnahmt; es fanden sich aber nur zwei Stück des ersten und fünf des zweiten Bandes, bei den Hamburger Sortimentern nicht ein einziges! Am 10. November mußte der Verleger zu einem ersten Verhör erscheinen, dem mehrere folgten; am 5. Dezember beschloß der Senat das gerichtliche Verfahren gegen Campe, der endgültige Termin war erst am 13. April. Sogleich nach dem Verbot fühlte sich der österreichische Gesandte in Hamburg, Graf v. Binder-Kriegelstein, verpflichtet, dem Senat für sein promptes Vorgehen zu danken, wobei er sich erkundigte, ob man „etwas Sicheres über den gegenwärtigen Aufenthalt Börnes" wisse. Als ihm darauf der Syndikus Dr. v. Sienen, der mit dem Zensurgeschäft betraut war, einen Besuch abstattete, tat ihm der Gesandte am 15. November nochmals zu wissen, daß er „auf vollständige Genugtuung dringen" müsse, da „in vorliegender Schmähschrift nicht allein 73 . BÖRNE durch das Rufen der deutschen Völker zum Aufstande gegen ihre rechtmäßigen Fürsten und Regenten ein schweres Verbrechen gegen den deutschen Bund, sondern auch überdies der kaiserlich österreichische Hof insbesondere auf eine freche Weise angegriffen""werde. Da Hoffmann und Campe mit dem „schändlichsten Libellisten" gemeinschaftliche Sache gemacht hätten, müßten sie zur längst verdienten Strafe gezogen werden; es sei die höchste Zeit, diesem Unwesen der Presse Einhalt zu tun, „wenn nicht alle Regierungen und mit ihnen alle gesetzliche Ordnung untergehen" solle. Der Senat habe zwar lobenswerterweise aus eigenem Antrieb gehandelt, aber er, der Gesandte, hoffe, daß die Bestrafung des Verlegers so sein werde, „um von dem kaiserlichen Hofe als eine hinlängliche Genugtuung angesehen werden zu können". Bei den verschiedenen Vernehmungen erklärte Campe: er habe das -Manuskript vorher nicht gesehen, es sei direkt nach Nürnberg gegangen, wo das Buch bei seinem Bruder Dr. Friedrich Campe gedruckt worden sei. Auch Korrekturen habe er nicht erhalten. Die Auflage von 2000 Exemplaren sei von Nürnberg aus nach seinen Listen versandt worden, diese Listen betrachte er als Geschäftsgeheimnis; er selbst habe nur 250 Exemplare nach Hamburg bekommen und diese in den Tagen zwischen dem 1. und dem 5. November bis auf die beschlagnahmten verschickt und verkauft. Die Versendung „in entfernte Gegenden" war schon seit dem 21. Oktober erfolgt, durch diese Praxis pflegte Campe der Wirkung eines Verbots zuvorzukommen. Bornen hatte er übrigens auf die Seele gebunden, den Drucker nicht zu verraten, da dieser sonst „unglücklich" wäre. Der Senat hatte die Beschlagnahme verfügt, weil das Buch „die gröbsten Schmähungen gegen den Bundestag und die Fürsten und Regierungen des deutschen Bundes" enthalte und „zum Aufruhr reize". Ob Börnes Buch eine „Schmähschrift" sei, erklärte Campe, darüber habe er kein Urteil, es stehe gewiß nichts Schlimmeres drin als in den übrigen Bänden der „Schriften", und gewiß nichts Neues über den Deutschen Bund, über den schon genug gesagt sei; man müsse die humoristische Tendenz Börnes berücksichtigen; auch zum Aufruhr Reizendes finde er nichts darin, ebensowenig Schmähungen der Fürsten und Regierungen. Der Deutsche Bund sei als moralische Person über Schmähungen erhaben, und es sei „unter seiner Würde, noch mehr als unter der der Fürsten, von Schmähungen, wo diese vorhanden, Notiz zu nehmen"! Dabei scheint Campe aber doch bestrebt gewesen zu sein, dem Gericht gewissermaßen das Konzept zu verwirren, und Börne wagte es gleich im dritten Bande der „Briefe aus Paris" das brühwarm zu erzählen, zweifellos mit des Verlegers Einverständnis. Unterm 27. November 1831 (III, 146) schreibt er, Campe habe wegen des Buches in einer Woche viermal vor Gericht gestanden, was, den Akten zufolge, eine BORNE 74 Übertreibung des Verlegers sein dürfte. Man habe ihm ein Exemplar vorgelegt, worin mehr als fünfzig verdammliche Stellen mit Bleistift angestrichen waren; auch das ist zu reichlich gerechnet, nach den Akten waren es nur 35. Eine Stelle, wo es heiße, der Bundestag sei toll geworden, sei vor allen dick unterstrichen gewesen. Als Campe das Buch zur Hand nahm, habe er den Papierstreifen, der diese Seite bezeichnete, wie zufällig herausfallen lassen, so daß der Untersuchungsrichter „die toll gewordene Stelle" nicht mehr habe finden können. Tatsächlich sind im Protokoll nur vier Stellen mit Seitenzahlen bezeichnet. Im übrigen erklärte Campe, Börne habe selbst zu vertreten, was er schreibe, und berief sich auf seinen Vertrag, der so, wie er uns vorliegt, zwar nur acht Bände vorsieht, aber den von Campe nachgewiesenen Zahlungen zufolge durch spätere Stipulationen sinngemäß ergänzt worden sein dürfte. Der Antrag des Fiskals beim Niedergericht ging auf Gefängnis oder hohe Geldstrafe, da das Buch „von Stellen wimmele, welche in keinem zivilisirten Staate, der Ordnung und Ruhe liebt, geduldet werden könnten". Dank der geschickten Verteidigung des Verlegers selbst und seines Anwalts Dr. Pohls lautete aber das Urteil vom 6. Juli auf Freisprechung; nur die Prozeßkosten sollten kompensiert werden. Dieser Sieg machte Campe übermütig: er legte Berufung ein. Das bekam ihm aber schlecht: er erhielt am 12. Oktober nunmehr noch einen ernsten Verweis wegen Fahrlässigkeit dazu. Gleichwohl mochte Börne recht haben, wenn er an seine Freundin schrieb: „Der Campe scheint sehr vergnügt über sein Unglück zu sein." Bei einem Verhör am 10. November berief sich Campe darauf, daß die „Briefe aus Paris" auswärts schon früher ausgegeben worden seien und nirgends sei die Polizei dagegen eingeschritten. Schon bei der nächsten Vernehmung hätte er das nicht mehr sagen können, denn an eben jenem 10. November war das Buch auch in Preußen verboten worden. Geiger, der in seinem Buche „Das junge Deutschland" die inhaltreichen Hamburger Akten veröffentlichen konnte, versichert mehrmals, daß das preußische Verbot erst 1833 ergangen sei, und daß sich merkwürdigerweise darüber im Preußischen Geh. Staatsarchiv keine Akten vorfänden. Daß ersteres nicht stimmen kann, leuchtet ohne weiteres ein, wenn man den Sturm bedenkt, den das Buch im deutschen Blätterwald entfesselte, und Börnes eigene Äußerungen wie zahlreiche kritische Abfertigungen deuten auch das Verbot an. Selbstverständlich wurden auch seitens der preußischen Behörde darüber Akten angelegt. Danach beantragte das Berliner Oberzensurkollegium durch seinen Vorsitzenden, Geh. Rat K. G. v. Raumer, schon am 5. November 1831, an dem der Hamburger Senat die Beschlagnahme verfügte, das strengste Verbot der Schrift unter folgender Begründung: „Von allen schlechten Erzeugnissen, die aus der Feder unserer After- 75 BÖRNE Politiker und Halbgelehrten, welche heut zu Tage Fürsten und Völker belehren wollen, in der letzten Zeit geflossen sidd, ist diese Schrift w °hl die ärgste. Nicht allein daß der Verfasser darin der letzten französischen Revolution das Wort redet, den Aufstand in Polen, Italien, Braunschweig, Dresden, Kassel etc. bis in den Himmel erhebt und alle Völker zur Empörung aufregt und ermuntert, erlaubt er «ch noch die größten Injurien und die frechsten Beschuldigungen gegen alle gekrönte Häupter ohne Ausnahme, namentlich gegen den Kaiser von Rußland und den Kaiser von Österreich, und spricht sich "her die Zeitereignisse auf eine Weise aus, die seine Schrift zu dem schamlosesten Libell stempelt. Nichts ist ihm heilig: nicht Religion, -^urst, Staat, Vaterland. Alles wird von ihm auf das frevelhafteste beleidigt und dient seiner boshaften Laune zum Spiel. Wir können dieses unser Urtheil durch keine Auszüge aus der Schrift bekräftigen, weil wir sie von Anfang bis zu Ende abschreiben müßten." Für den Humor des Buches hatte also auch das Berliner Oberzensurkollegium keinen Sinn. Geheimrat Tzschoppe, der berüchtigte Demagogen- necher, schrieb, jedenfalls zur Richtschnur für den Polizeiminister v. Brenn, mit seiner klobigen Handschrift an den Rand: „Der Antrag ist zu genehmigen", und noch am selben Tage, am 10. November, wurde das Verbot „cito" erlassen. Während nun die Hamburger Akten nichts besagen über Verbote auch der folgenden Bände der „Briefe aus Paris" und sich der dortige Senat auf Reklamationen von auswärts mehr und mehr so harthörig erwies, daß selbst die österreichische Regierung ihr stetes Bohren gegen die verhaßte Buchhandlung Hoffmann und Campe aufgab, beschäftigte man sich in Berlin sehr eifrig auch mit den Fortsetzungen des Börneschen Buches, von denen Band 3 und 4 unter dem harmlosen Titel „Mittheilungen aus dem Gebiete der Länder- und Völkerkunde von Ludwig Börne" und einer bisher ganz unbekannten Verlagsfirma „Offenbach, Bei L. Brunet" Weihnachten 1832 erschienen. Geiger (a. a. 0., S. 93) meint unbegreiflicherweise, Campe habe diese Fortsetzung tatsächlich nicht mehr zu drucken gewagt, sie sei aber „von andern Verlegern bereitwillig aufgenommen worden". Welche Verleger das waren, sagt er nicht. Im fünften Band der „Briefe aus Paris" spricht Börne selbst von seinem Zerwürfnis mit Campe, und in den gleichzeitigen Briefen an seine Freundin, Jeannette Wohl, führt er mit dem geheimnisvollen Druck der Fortsetzung seines Hauptwerkes eine vollständige Komödie auf, — beides nur zu dem Zweck, die etwa spionierenden Behörden irrezuführen. Heine, Gutzkow und andere Zeitgenossen, die es wissen konnten, bezeichneten Campe geradezu als den Verleger auch der Fortsetzungen, und Börnes Biograph, Holzmann (S. 301 f.), nimmt das. ohne besondern Nachweis, an. Tatsächlich wurden (wie ich in dem noch vorhandenen Archiv des Verlags BÖRNE 7 6 feststellen konnte) die Restvorräte der fraglichen Bände in späteren Geschäftsbüchern der Firma als Inventurbestände mit aufgeführt. Eine Beteiligung Campes daran ist demnach erwiesen; es scheint aber, daß Börne die „Briefe aus Paris" dem Verleger nicht mehr wie die ersten acht Bände der „Schriften" gegen ein festes Honorar verkauft, sondern nur in Kommissionsverlag gegeben hat. Während Campe von jenen acht Bänden, ohne den Autor oder seine Erben zu fragen, neue Auflagen druckte, hat er das bei den weit erfolgreicheren „Briefen aus Paris" nur „hintenherum" gewagt; er druckte sie unverändert, „Männchen auf Männchen", sogar mit alter Jahreszahl; Börnes Erbin, Frau Wohl, zeigte ihn darob 1852 wegen Nachdrucks an, und es entspann sich ein langwieriger Rechtsstreit. Als 1833 die preußischen und sächsischen Behörden nach dem geheimnisvollen Unbekannten, Brunet, eifrig recherchierten, versicherte der Kommissionär dieser Firma, F. Volckmar in Leipzig, sogar, Brunet sei niemand anders als Börne selbst! Und „L. Brunet" klang ja auch fast wie L. Börne. Wie dem auch sei — die preußische Zensurbehörde zweifelte gleichfalls nicht daran, daß Campe hier seine Hand im Spiele habe. Schon am 9. Januar 1833 meldete die Regierung in Koblenz, sie habe Heines „Französische Zustände" und Börnes „Mittheilungen" wegen ihres verderblichen Inhalts verboten, und fügte gleich hinzu: „Die Firma Offenbach, Bei L. Brunet ist übrigens falsch, das Buch ist gleichfalls in Hamburg bei Hoffmann und Campe erschienen." Der Minister sah in dieser Koblenzer Beschlagnahme eine Eigenmächtigkeit und schrieb entrüstet auf den Rand: „Dazu ist die R e g i e r u n g nicht befugt"; man stellte erst über die Kompetenzfrage Untersuchungen an: eine Zirkularverfügung vom 12. März 1822 autorisierte die Regierungsstellen dazu, eine andere vom 24. November 1832 widersprach dem. Es fehlte nur, daß der Regierungsrat Heuberger in Koblenz einen Verweis ob seines Pflichteifers bekommen hätte! Am 10. Januar 1833 hatte aber auch schon der Berliner Polizeipräsident v. Gerlach das neue Werk Börnes dem Minister vorgelegt und besonders im zweiten Band die Seiten 76, 125, 179, 214—217, 272 und 274 „nicht unbedenklich" gefunden. Darauf verfügte der Minister am 18. Januar das Verbot. Am selben Tage erst wurde auch das Oberzensurkollegium mobil und beantragte die Beschlagnahme mit der Begründung: „daß die Schrift ihrer allgemeinen Tendenz nach darauf ausgeht, den Krieg der Armen gegen die Reichen zu predigen und zu verkündigen (1. Bd. S. 2. 215ff. 228f.), daß der Verfasser dieses Thema mit einer leidenschaftlichen Freiheit abhandelt, sich von jeder Mäßigung lossagt und sogar von keiner Gerechtigkeit gegen seine Gegner etwas wissen will (S. 60, 92). Die Sprache, in welcher er sich äußert, gränzt zuweilen an Raserei. So, wenn es ihm nicht genug ist, mit einer Guillotine sich zu vergleichen, sondern eine Dampfguillotine 77 BÖRNE sich nennt (II 181), und wenn er gesteht, daß er von keiner Autorität etwas wissen wolle und von keiner Wahrheit sich gern einschränken lasse (II 18). Von einem solchen Menschen kann es nicht wundern, wenn er in Schmähungen aller Art sich ergießt, wenn er z. B. (I 96) unsere deutschen Regierungen sämmtlich verrückt nennt und wenn er (II 209) sagt: ,wenn man alle fürstliche Paläste Europas neben einander stellte, es gäbe eine ganze Narrenstadt!'" Auch in diesem Urteil wieder keine Spur von Verständnis für die sich überschlagenden Kapriolen des Börneschen Humors! ■Das Oberzensurkollegium verschwieg aber nicht, daß Börne „in seinen Schmähungen wenigstens ziemlich unpartheiisch sei, indem er selbst seine eigene Partei nicht verschone"; das Buch enthalte also gewissermaßen Gift und Gegengift. Dennoch müsse es dem Gesetz zufolge verboten werden. Das Kollegium stellte außerdem anheim, ..ob nicht auf geeignetem Wege eine Beschwerdeführung wegen der m dieser Schrift auch gegen die Preußische Regierung enthaltenen groben Angriffe eingeleitet werden dürfte" — Beschwerde jedenfalls gegen niemand anders als den Hamburger Senat. Die Minister beantragten sogar ein Einschreiten des Bundestags, aber der König versprach sich davon nicht viel; der Bundestag könne auch nichts weiter tun, als die betreffende Regierung zur Verfolgung des Verfassers oder des Verlegers auffordern; das wirksamste sei in jedem Fall, diesseits sofort mit Verboten einzuschreiten, sobald das Oberzensurkollegium, das gar nicht erst gefragt worden war, von der Existenz einer gemeinschädlichen Schrift Wind bekomme. Damit gab man sich denn auch zufrieden. Bei Band 5 und 6 war abermals die Regierung in Koblenz als erste auf dem Posten. Diesmal hatte das Buch wieder seinen richtigen Titel „Briefe aus Paris" 1832/1833, 5. und 6. Teil; Hoffmann und Campe firmierte zur weiteren Irreführung der Behörden „Paris. Bei L. Brunet. 1834". Man hatte sich in Koblenz ein Exemplar aus dem „benachbarten Ausland" verschafft und sandte es (am 13. Jan. 1834) schleunigst nach Berlin. Diesmal hieß es hier: das Gutachten des Oberzensurkollegiums sei abzuwarten. Das Kollegium aber nahm die falsche Firma noch immer als bare Münze und erklärte, eines Gutachtens bedürfe das Buch nicht; da es in Paris erschienen sei, gehöre es „eo ipso" zu den verbotenen. Den Vogel bei dieser ganzen Verfolgung der „Briefe aus Paris" schoß Börnes Vaterstadt ab und verdiente sich ein wenig den Spitznamen, den er ihr gegeben hatte: „Hauptquartier der Dummheit". Sie bezeugte plötzlich heiße Sehnsucht, ihren berühmten Sohn wieder in ihren Mauern zu sehen; sie reklamierte ihn als ihren ehemaligen Polizeiaktuar und forderte ihn auf, sein Amt wieder anzutreten, widrigenfalls ihm seine Pension entzogen würde! „Ein Ruf zu einem BÖRNE 78 Staatsamte in Form eines Steckbriefes abgefaßt!" sagte Börne in einem witzsprühenden Briefe darüber (Holzmann S. 2aoff.), und er mochte wohl nicht unrecht haben, wenn er sich den Vorfall auf seine Weise erklärte: „Irgend ein Diplomat befahl, drohte vielleicht und der feige Senat gehorchte angstzitternd wie immer." Das lebhafte Interesse des österreichischen Gesandten in Hamburg für den derzeitigen Aufenthalt des Libellisten Börne wird wohl von andern seiner Kollegen geteilt worden sein. Börne ließ sich aber dadurch nicht abschrecken, 1832 eine Reise nach Baden zu machen und sogar am Hambacher Fest (27. Mai) teilzunehmen. Die Pensionsangelegenheit wurde in Frankfurt allen Ernstes umständlich behandelt, man hoffte bei der Gelegenheit die ärgerliche Rentenzahlung an den Verfasser der „Briefe aus Paris" loszuwerden. Aber juristisch ließ sich Börnes Anspruch nicht bestreiten, und so redete mau sich schließlich auf einen „Irrtum" hinaus. (Näheres darüber bei Holzmann S. 289ff. und Ergänzungen bei Geiger S. 53 f.) Die letzte Schrift Börnes, die den deutschen Behörden zu schaffen machte, war sein „Menzel dar Franzosenfresser" ; er erschien im Januar 1837; am 12. Februar desselben Jahres starb Börne, so daß diese seine Abrechnung mit dem Stuttgarter Literaturpapst Wolfgang Menzel gewissermaßen als sein Testament gelten konnte. Das Büchlein erschien in Paris bei Theophile Barrois fils; wenn der Pariser Konfident der österreichischen Staatskanzlei am 14. Januar recht hat, war dies wieder eine Deckfirma, und zwar für die Buchhandlung Heideloff und Campe in Paris, deren sämtliche Verlagsartikel 1834 von der preußischen Regierung in Acht und Bann getan worden waren. Eine 1841 erschienene „Zweite Ausgabe" trägt die Verlagsbezeichnung „Paris, Bei Girard freres, Buchhändler, successeurs de Th. Barrois fils, Rue de [sie!] Richelieu, N. 14". Da das Buch als Auslandsware gelten mußte, war es wiederum „eo ipso" in Deutschland verboten; sein „revolutionärer Inhalt" veranlaßte aber die Zensurbehörde des Deutschen Bundes, im April die einzelnen Regierungen besonders darauf aufmerksam zu machen. Das preußische Oberzensurkollegium brauchte sich also nicht erst damit zu befassen. Doch fahndeten die preußischen Behörden sehr scharf auf alle Büchersendungen, die Exemplare der Börneschen Schrift enthielten, und wenn man an der Westgrenze Büchcrballen mit solcher Konterbande feststellte, wurde sofort Meldung nach Berlin erstattet; man verfolgte den Gang der Sendung, um festzustellen, ob nicht ihr Inhalt innerhalb der preußischen Grenzpfähle blieb, und warnte andere Bundesbehörden, wenn „Menzel der Franzosenfresser" in Sicht war. Meist aber hatte die Polizei das Nachsehen. Einmal wurden 38 Exemplare für die Buchhandlung Martin Bossange avisiert, die in Leipzig eine Filiale hatte und dort das „Pfennig-Magazin" herausgab, dessen Mitbesitzer seit 1834 F. A. 79 BÖTTIGER — BRENTANO Brockhaus war. Von Dresden aus verfügte man sofort die Beschlagnahme, aber ehe sich die Polizei über den Fundort unterrichtet hatte, war das Nest schon leer! Bossange hatte sein Leipziger Geschäft am *• Juli 1836 an die Firma Avenarius & Friedlein abgetreten; diese wieder war am 31. März 1837 in die Firma Brockhaus & Avenarius übergegangen; als man das glücklich heraus hatte und nun bei dieser Firma recherchierte, war auch nicht ein Exemplar mehr da: der ganze Vorrat war während der Kantatemesse an auswärtige Buchhändler gegen bar verkauft worden! Wer die Abnehmer waren, davon hatten Brockhaus & Avenarius keine Ahnung! Man drohte ihnen zwar mit 8 5° der Sächsischen Preßpolizeiverordnung, da die Firma von dem v erbot der Schrift, das in Sachsen am 24. April ergangen war, habe wissen müssen; aber die preußischen Akten sagen nichts mehr darüber, ob eine Bestrafung erfolgte. In Frankfurt, am Sitze des Bundestags, wurde der „Franzosenfresser" schon am 28. März 1837 beschlagnahmt. Gleichwohl wanderte das Buch „von Hand zu Hand", wie der dortige Konfident nach Wien berichtete (Glossy, a. a. O., I, 112), „und was Börne als letztes Vermächtnis hinterläßt, gräbt sich mit Flammenzügen in die Herzen der Liberalen". In Bayern (Erlangen) konfiszierte man es sogar noch am 19. Juni 1844! (An Akten des Preußischen Geh. Staatsarchivs wurden für diesen Artikel benutzt: Rep. jy II B 30 und Tit. XXI B 5; Rep. 101 E Lit. B 39; Ausw. Amt I Rep. IV 196 I und Rep. 18 IX 2 Bd. 11. — Über Brunet s. Rep. yj II H 26: Heideloff und Campe.) BÖTTIGER, KARL AUGUST (1760—:83s). In Böttigers, des Dresdener Archäologen, Lebenserinnerungen aus der Weimarer „Genieperiode" über Goethe, Lenz, Lavater usw. strich der Berliner Zensor Grano (Sohn) 1837 kurzweg alle adeligen Namen, auch wenn nichts Schlimmes dabei vorkam; er meinte, man könne doch nicht wissen, ob solcher Familie die bloße Nennung nicht mißfällig sei. Der Verlag Duncker in Berlin mußte daher von der Herausgabe des Buches absehen; er trat seine Rechte dem Verlag F. A. Brockhaus in Leipzig ab, und unter sächsischer Zensur durften Böttigers „Literarische Zustände und Zeitgenossen" 1838 unverstümmelt erscheinen. BRENTANO, CLEMENS (1778—1842). Zu den Dingen, die Heinrich v. Kleists „Berliner Abendblätter", die durch die Pedanterie und Strenge der preußischen Zensur unter Hardenberg vernichtete Tageszeitung des unglücklichen Dichters, polemisch oder satirisch aufs Korn nahmen, gehörte auch die öffentliche Sittlichkeit. Ein Artikel des Mitarbeiters und Freundes v. Arnim, der sich mit der behördlichen Duldung der öffentlichen Häuser beschäftigte, wurde von der Zensur gestrichen, weil er „Staatseinrich- BRENTANO 80 tungen" angegriffen habe! Die gleiche Anzüglichkeit erlaubte sich zur selben Zeit auch Clemens Brentano in einer satirischen Epistel, die im März 1811 bei der Christlich-Deutschen Tischgesellschaft in Berlin, dem vorwiegend adeligen Freundeskreise Arnims, so viel Beifall fand, daß man sie in 200 Exemplaren zu drucken beschloß. Den Verkauf der nicht vorweg für Subskribenten bestimmten Exemplare übernahm der Buchhändler Wittig. Obgleich es sich also nur um eine Art Privatdruck handelte, beschäftigte sich auch die Presse mit diesem Schriftchen Brentanos, das den Titel führte: „Der Philister vor, in und nach der Geschichte." Unter andern brachte der „Neue Breslauische Erzähler" einen längern Auszug daraus, der auch gerade die Spitze gegen die sittlichen Zustände der preußischen Hauptstadt enthielt. Das empörte aber die dortigen Philister sehr. Der für das Wohlverhalten der Provinzzeitungen verantwortliche Zensor, Staatsrat Hoffmann, fühlte sich gedrungen, den Sektionschef im Ministerium des Innern, Geh. Staatsrat Sack, auf diesen Artikel des schlesischen Blattes aufmerksam zu machen; er wußte natürlich nicht, daß der in Breslau abgedruckte Text in Berlin selbst erschienen war. Er sei zwar, erklärte er, im Grunde der gleichen Meinung wie der ihm unbekannte Verfasser des „sehr gut geschriebenen Aufsatzes"; solange aber Bordelle gesetzlich erlaubt seien, verstoße es gegen die „den Gesetzen gebührende Achtung", darüber Glossen zu machen! Dem Breslauer Zensor sei daher „mehrere Aufmerksamkeit" zu empfehlen. — Nun begann die übliche Recherche, und es stellte sich heraus, daß Achim v. Arnim persönlich das Manuskript Brentanos dem Zensor Biester vorgelegt und dieser, ohne den Verfasser zu kennen, sein Imprimatur gegeben hatte, da ihm Arnim versicherte, der Druck sei nur für den engen Kreis der Tischgesellschaft bestimmt und werde nicht öffentlich verbreitet. Nach dem Buchstaben des Gesetzes hatte also Arnim das Imprimatur durch unrichtige Angaben „erschlichen", wodurch jede Druckerlaubnis ungültig wurde, und der weitere Verkauf des Brentanoschen „Philisters" mußte daher, um der amtlichen Form zu genügen (Steig in seinem Buche „Kleists Berliner Kämpfe" S. 628t sieht das merkwürdigerweise nicht ein), dem Buchstaben des Gesetzes nach verboten werden. Das geschah auch durch Verfügung des Geh. Rats Sack vom 29. August 1811. — Ein geradezu groteskes Zensurabenteuer hatte Brentano 1815, als er auf die Melodie „Heil Dir im Siegerkranz" seine Hymne auf Blücher dichtete: „Grüß Dich Gott! Sieges-Greis, Grüß Dich im Heldenkreis Deutsches Gestirn" usw. Das Gedicht sollte in einer Berliner Zeitung erscheinen, aber der gerade amtierende Zensor, Geh. Legationsrat Ancillon, der spätere Minister, verbot das, weil — die Melodie des Gedichts für den König und das Königliche Haus reserviert sei! Der Kgl. Preußische Staatsrat und Dichter Karl August v. Stägemann, der diesen Vorfall am 8i BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 9- Dezember 1815 dem ihm befreundeten Varnhagen v. Ense mitteilte (vgl- „Aus dem Nachlaß Varnhagen's von Ense. Briefe von Stäge- mann" usw. Leipzig. 1865. S. 16), meinte daraufhin nachdenklich, dann dürfe man wohl auch kein Gedicht auf die Melodie: „Allein Gott in der Höh sei Ehr" drucken lassen, wurde aber von seiner loyaleren Gattin Elisabeth belehrt, daß an der Weigerung Ancillons „immer etwas Richtiges" sei. Er zog es deshalb vor, über das Problem nicht w «ter nachzugrübeln. BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON. Nach der Schlacht bei Leipzig mußte Friedrich August I. der Gerechte, König von Sachsen, anderthalb Jahre als Gefangener der Allürten außer Landes zubringen, weil er sich dem Gefühl der Abhängigkeit von Napoleon auch in den Tagen des deutschen Aufschwungs allzu phlegmatisch hingegeben hatte. Erst nachdem er die größere Hälfte seines Landes an Preußen abgetreten hatte, durfte er am 7. Juni 1815, elf Tage vor der Schlacht bei Waterloo, nach Dresden zurückkehren. Der Vaterlandsverräter, als der er bei deutschen Patrioten galt, war durch den „Jubel" seines Volkes tief gerührt und stiftete am selben Tage den Zivilverdienstorden für Verdienst und Treue! Während er noch in Friedrichsfelde als Gefangener weilte und sein „Charakterbild" in der zeitgenössischen Beurteilung bedenklich hin und her schwankte, erschien von der zweiten Auflage des Brochhausschen Konversationslexikons (1812—1818) der 5., Ende 1814 gedruckte Band mit dem Buchstaben L, dessen aktuellster Artikel natürlich der über die Schlacht bei Leipzig war. Die Haltung des sächsischen Hofes im Wirbel des Völkerkampfes konnte dabei nicht un- bezeichnet bleiben, und der König mußte darauf gefaßt sein, daß eine unbefangene Geschichtsschreibung, so weit sie unter der noch stark pulsierenden Erregung des Jahres 1814 und beim Mangel aktenmäßiger Unterlagen überhaupt möglich war, sein wenn auch erzwungenes „Durchhalten" auf der Seite des Feindes nicht gerade mit goldenen Ruhmeslettern eintragen werde. Länger als ein halbes Jahr schon saß Freund Napoleon auf St. Helena, da war die Kunde von jenem Artikel über die Leipziger Schlacht bis zur höchsten Stelle in Dresden durchgesickert, und als der Verleger Friedrich Arnold Brockhaus, der Grunder der Firma, von seinem damaligen Wohnort Altenburg zur Ostermesse 1816 nach Leipzig kam und im „Roten Collegium" in der Ritterstraße, wo er eine Niederlage seines Geschäftes hatte, mit den Buchhändlern abrechnete, erhielt er plötzlich am 10. Mai den Besuch des Aktuars Jäger, des Bücherinspektors der von Universität und Stadtrat gebildeten „Büchercommission". Jäger wies ein königliches Reskript vom 7. Mai vor, das wegen mehrerer „höchst frevelhaften und wahrheitswidrigen Äußerungen" die Konfiskation des Bogens 41 im 5. Bande 6 BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 82 des Konversationslexikons befahl, eben des Bogens mit dem Bericht über die Völkerschlacht. Drei dieser Stellen des Aufsatzes waren genau mit Seiten- und Zeilenzahl bezeichnet: anknüpfend an den Dreißigjährigen Krieg und das damalige Bündnis zwischen Kurfürst Johann Georg von Sachsen und dem Schwedenkönig Gustav Adolf hatte der Verfasser gesagt, der Urenkel, Friedrich August, „noch fester in seiner Verblendung", habe „sogar die schrecklich entscheidende Katastrophe [bei Leipzig] abgewartet". Über den 16. Oktober 1813 und die Falschmeldung von einem Sieg der Franzosen hatte er zutreffend berichtet: „Mit allen Glocken wurde geläutet, und der König von Sachsen selbst zog zur Kirche, um Gott zu danken, daß der Franzose nun ferner der Herr und der Deutsche der Knecht bleiben werde." Und vor der Schlacht bei Leipzig hatte er Napoleon beim Aufbruch von Dresden „den frommen bethörten König der Sachsen nebst dessen Gemahlin und Tochter" mit sich nehmen lassen. Der Verfasser des Artikels, ein Pastor Dr. Venturini, der auch durch ein selbständiges Werk über „Rußlands und Deutschlands Befeiungskriege . . . 1812 bis 1815" aufs neue den Zorn der sächsischen Regierung herauszufordern wagte, schrieb, als er von der Konfiskation hörte, mit vollem Recht an den Verleger Brockhaus: „Was wollen die Herren in Sachsen sagen gegen den Satz: ist die Sache mit dem König von Sachsen so nicht wahr, so haben die großen Monarchen von Österreich, Rußland und Preußen die größte Ungerechtigkeit und den schlechtesten Streich gegen Se. Majestät von Sachsen begangen!? Die Rechtfertigung dieser Monarchen liegt einzig in der Thatsache, wie ich sie dargestellt." Der Bücherinspektor Jäger konfiszierte aber an jenem 10. Mai gleich den ganzen 5. Band, denn zu seiner Überraschung fanden sich die inkriminierten Stellen auf dem angegebenen Bogen gar nicht, sondern der Artikel Leipzig stand auf Bogen 38 und 39. Brockhaus hatte unterdes einen Neudruck des Bandes veranstaltet, da die Auflage verkauft war, und manche Artikel kürzen lassen; dabei waren die ersten zwei anstößigen Stellen gestrichen worden, nur die dritte geblieben. Der Fall war also nicht aufregend, und das Leipziger Kriminalgericht meldete nach der Vernehmung des Verlegers am 13. Mai nach Dresden, es habe an den im Reskript bezeichneten Stellen „keine frevelhaften und wahrheitswidrigen Äußerungen" gefunden. — Zur Buchhändlermesse in Leipzig aber gibts „Krebse" oder „Remittenden", Bücher, die als unverkäuflich von den Sortimentern zurückkommen, und unter diesen Brockhausschen Remittenden, die noch nach der Konfiskation einliefen, war auch der 5. Lexikonband mehrfach vertreten. Brockhaus war verwegen genug, diese Exemplare, wenn sie von andrer Seite verlangt wurden, auszuliefern, und ein Denunziant sorgte dafür, daß dies zu Ohren des Kriminalgerichts kam. Dessen Präsident, der Oberhofrichter Ludwig Ehrenfried von Rackel, begab sich nun schleunigst 8 3 BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON zur Brockhausschen Niederlage und wünschte einige Exemplare des 5. Bandes zu kaufen. Der Verleger, der den Kunden nicht kannte, legte ihm auch arglos das Gewünschte vor und, da sich der Fremde besonders für den Artikel Leipzig interessierte, darunter sogar ein ebenfalls remittiertes Exemplar des ersten Drucks, das noch alle jene inkriminierten Stellen in voller Nacktheit enthielt! Der Herr Präsident kaufte das Buch, eilte damit zur Ratsstube, dem Bureau der Bücherkommission, und alsbald erschien abermals Aktuar Jäger zu einer nochmaligen „genauesten Recherche". Er fand unter den Krebsen noch 4 Exemplare des ersten und 24 des zweiten Drucks. Aus letzteren hatte Brockhaus schon die Bogen 38 und 39 herauszulösen begonnen, um sie neu drucken und auch die letzte anstößige Stelle entfernen zu lassen. Dieses Verbrechen — Verkauf eines schon konfiszierten Buches — gab nun der Untersuchung eine peinlichere Note. Sogar die Alten- burger Regierung mußte auf Wunsch Sachsens im dortigen Hauptgeschäft die weiteren Vorräte des 5. Bandes beschlagnahmen; da aber Brockhaus bei der Vernehmung vor seiner zuständigen Behörde am 31. Mai bereits den umgedruckten Bogen 39 vorlegen konnte, lieferte man ihm sein Eigentum wieder aus, nachdem er sich eidlich verpflichtet hatte, an Stelle des 39. Bogen den neugedruckten einzufügen. Damit war die sächsische Regierung zufrieden; aber Brockhaus, der ein streitbarer Mann war mit Haaren auf den Zähnen, wollte sich keineswegs darin schicken, daß ihm das Leipziger Kriminalgericht wegen der verkauften Bannware den Prozeß machen sollte. Er war nicht sächsischer Untertan, das Lexikon war in Braunschweig bei Vieweg mit Zensur gedruckt, Sachsen hätte also den Verkauf innerhalb seines Bereiches zwar verbieten können, aber die beschlagnahmten Exemplare dem Verleger zurückgeben müssen, und auf den Durchgangsverkehr der Bücher hätte ein Verbot überhaupt keinen Einfluß gehabt. Außerdem enthielt der Wiener Friedenstraktat vom 18. Mai 1815 einen Amnestieparagraphen, den der Verleger mit Recht für sich in Anspruch nahm. Am meisten ärgerte er sich über die Spitzelrolle, die der Gerichtspräsident gespielt hatte; daher wandte er sich über das Kriminalgericht hinweg unmittelbar an den König von Sachsen selbst in einer ziemlich geharnischten Eingabe, die Herr v. Rackel, der den Stil des alten Brockhaus nicht kannte, ein „Gewebe der gewagtesten, anzüglichsten und unwahrsten Behauptungen" nannte. Sachsen wollte aber den Übeltäter nicht aus der Hand lassen, reklamierte ihn sogar als sächsischen Untertan, weil er in Leipzig eine Niederlage hatte, deshalb auch seine Verlagswerke mit „Leipzig und Altenburg" firmierte und regelmäßig die Messe besuchte! Es legte der Altenburger Regierung nahe, ihm die Abstrafung des Verlegers zu überlassen, und so heftig auch Brockhaus gegen die „Überlieferung an ein fremdes Gericht" protestierte — die heimatliche Behörde war froh, den ärger- 6* BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 84 liehen Fall los zu sein. Brockhaus drohte mit einem Appell an den König von Preußen wegen Verletzung des Wiener Friedenstraktats und des Völkerrechts, und als ihn das Leipziger Kriminalgericht vor seine Schranken lud, erschien er nicht. Auf die Dauer wäre ihm aber dieser Kriegszustand doch nicht gut bekommen; daher ließ er sich von weniger temperamentvollen guten Freunden bewegen, den König von Sachsen um Niederschlagung des ganzen Verfahrens zu bitten, da er ja durch den Umdruck der anstößigen Stellen seinen guten Willen bewiesen hatte. Diesmal hielt er sich in den „Schranken der gebührenden Ehrfurcht und Bescheidenheit" und kam auch wirklich mit einer ernsten Verwarnung davon: wenn er sich künftig ähnliche „Ungebührnisse" zuschulden kommen lasse, werde er „nicht nur sofort bei seinem Eintritte in die hiesigen Lande zum Arrest gebracht und mit diesfallsiger Untersuchung und Bestrafung gegen ihn streng verfahren, sondern er auch mit seinem Commercio von Leipzig weggewiesen". Ernsthafter waren die Konflikte des Verlegers Brockhaus mit der preußischen Regierung (vgl. den Artikel Benzenberg), die 1821 alle seine Verlagswerke einer Rezensur unterwarf: die preußische Zensurbehörde mußte erst den Inhalt jedes Buches prüfen und nichts daran zu tadeln finden, ehe sein Verkauf oder auch nur seine Ankündigung dort gestattet war. Dieser Ausnahmezustand, der sich späterhin vielen andern Verlagen gegenüber zu unbedingten Verboten verschärfte, dauerte drei Jähre und war auch auf die Textgestaltung des Konversationslexikons nicht ohne Einfluß. Der herzhafte Liberalismus des alten Brockhaus, der sich in bedenklichsten Situationen oft genug bewährte, ballte schließlich doch seine Faust in der Tasche, wenn das ,,Geschäft" es gebot, denn Preußen war das beste Absatzgebiet des Buchhandels. „Merkwürdiger Artikel über demagogische Umtriebe im Konversations-Lexikon", schrieb Varnhagen von Ense am 13. September 1820 in sein Tagebuch, „auch über die spanische Revolution, und das Buch, das gelesenste in Deutschland, ist nicht verboten." Man plante aber in Berlin, den Verkauf des mit liberaler Altenburger Zensur gedruckten Lexikons durch den Bundestag gleich in ganz Deutschland verbieten zu lassen, eben jener Artikel wegen, die Varnhagen mit richtigem Spürsinn herausgepickt hatte. Verboten in Preußen war damals schon das „Literarische Wochenblatt", und um dieser seiner Zeitschrift das Leben zu retten, verhandelte Brockhaus persönlich mit den Berliner Behörden. Daraufhin heißt es am 12. November 1820 bei Varnhagen: „Das Literarische Wochenblatt ist jetzt erlaubt; im Conversations-Lexikon wird dafür der Artikel ,Umtriebe' gestrichen, und der ,Schuckmann' verändert." Herr v. Schuckmann war der preußische Polizeiminister. Solche Zugeständnisse, die auch ein Brief von Brockhaus selbst an Hasse vom 14. November bestätigt, 8 5 BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON blieben nach Einführung der Rezensur nicht vereinzelt und verwandelten allmählich die Waffe des Liberalismus, als die der Begründer des Hauses sein Hauptwerk zu führen strebte, in eine Wage unparteiischer Objektivität, als die man heutzutage ein Konversationslexikon zu betrachten pflegt. __ Weit schlimmere Erfahrungen als mit Preußen machte aber Brockhaus mit Österreich und dessen Machthabern, dem Staatskanzler Fürsten Metternich und seinem Adlatus, dem Hofrat Friedrich v. Gentz. Bis 1819 hatte er mit beiden persönlich aufs beste gestanden. Als leidenschaftlicher Napoleonfeind hatte er schon 1808 in Gentz einen Gesinnungsgenossen gewittert und ihm anscheinend den Vorschlag gemacht, eine Flugschrift oder ein Buch gegen den zu schreiben, „vor dem die Welt verstummt, weil Gott die Welt in seine Hände gegeben". Gentz lehnte den Antrag in einem Brief an den mit Brockhaus befreundeten Karl August Böttiger am 20. September 1808 ab: Brockhaus wisse offenbar nicht, wie bekannt und verhaßt sein (Gentzens) Name in Frankreich sei; „der erste Verlagsartikel von mir möchte wohl seiner Industrie, samt seinem Comptoir ein ewiges Ende machen". Und dem österreichischen Staatskanzler war sogar die 3. Auflage des Konversationslexikons (1814—1819) gewidmet gewesen ! Brockhaus war in den Tagen der Leipziger Schlacht mit ihm in Berührung gekommen, und wenn Metternich damals auch nicht gerade als „Hort des Liberalismus" gefeiert wurde, wie des Verlegers Enkel und Biograph Eduard Brockhaus meint (vgl. se,in reichhaltiges Quellenwerk „Friedrich Arnold Brockhaus. Sein Leben und Wirken". 1872—1881. III, 353ff.), so konnte der Herausgeber des Konversationslexikons doch auch nicht ahnen, daß sich dieser vom Glück verwöhnte Staatsmann zum Hauptträger der vormärzlichen Reaktionspolitik entwickeln werde. Jene Widmung war natürlich nichts anderes als ein Wurf mit der Wurst nach der Speckseite: Brockhaus suchte in Österreich Käufer und Mitarbeiter für seine journalistischen und encyklopädischen Unternehmungen und hoffte, daß die engherzige Zensur des Kaiserstaates vor seinem Lexikon Kotau machen werde, wenn der Name des Staatsministers als Schutzengel darüber schwebte. Bis 1819 tat die Widmung auch ihre Schuldigkeit. Aber in diesem Jahr brüteten Metternich und Gentz die berüchtigten Karlsbader Beschlüsse aus, die statt der verheißenen Preßfreiheit nur stärkere Knebelungen des Verlagsbuchhandels und der Zeitungen brachten. Brockhaus war darüber so entrüstet, daß er dem eigentlichen Arrangeur dieser Maßregeln, Gentz, eins auszuwischen beschloß. Und sein Schuß traf ins Schwarze. Als Gentz noch preußischer Kriegsrat in Berlin war, hatte er den König Friedrich Wilhelm III. bei seiner Thronbesteigung 1797 mit einem „Sendschreiben" begrüßt, worin er im Namen des Volkes um eine liberale und nationale Politik, um BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 86 bürgerliche Freiheit und besonders um — Preßfreiheit bat. Er hatte damals seine jugendliche Begeisterung für die französische Revolution längst abgeschüttelt und erwärmte sich vorerst für den englischen Konstitutionalismus, mit dem sich das Prinzip der Preßfreiheit noch vereinigen ließ. So recht ernst aber mochte es ihm nicht einmal damit sein, wenn er den König „zu groß" nannte, „um einen fruchtlosen und eben deshalb schädlichen Kampf mit kleinen Gegnern zu kämpfen" und daran den Rat schloß: „Darum sei Preßfreiheit das unwandelbare Prinzip Ihrer Regierung." Später gab er selbst zu, daß Eitelkeit die Haupttriebfeder zu diesem Sendschreiben gewesen sei, und diesem Affen gab er damit allerdings Zucker: die Broschüre machte größtes Aufsehen; der König versprach sogar, sie zu — lesen, und selbst Goethe bedachte sie mit Lob und Tadel. Je mehr dann Gentz in das Licht der österreichischen Gnadensonne rückte, um so peinlicher wirkte dieser schwarze Fleck auf seiner Vergangenheit; die liberalen Schriftsteller pflegten mit boshafter Vorliebe darauf hinzuweisen, und noch in Karlsbad bei der Geburt der „Beschlüsse" soll Gentz die Äußerung getan haben: nichts auf Erden sei ihm so teuer, das er nicht darum hingäbe, wenn er diese seine Handlung ungeschehen und das Schreiben ungedruckt machen könne. Ein Neudruck dieses Sendschreibens war es, womit Brockhaus den Dank der deutschen Verleger für die Karlsbader Beschlüsse abstattete. Er ließ sich von dem Originalverleger Vieweg die Erlaubnis geben — den Autor fragte er natürlich nicht, wodurch er sich mit seinem damals nachdrücklich geführten Kampf gegen den Nachdruck, besonders in Österreich, in einigen Widerspruch setzte —, ließ von seinem Freunde, Professor Hasse in Dresden, ein anonymes Vorwort dazu schreiben, setzte, um die Zensur- bchörden irre zu führen, die Firma C. Frank und Comp, in Brüssel darauf, sich selbst nur als Kommissionär, und betrieb den Druck so heimlich und schnell, daß schon im Dezember 1819, zwei Monate nach den Karlsbader Beschlüssen, diese Antwort darauf in ganz Deutschland und Österreich verbreitet war und allenthalben die reinste Freude, Schadenfreude, erweckte. Nicht einmal in Preußen verbot man die Schrift, trotz des sehr anstößigen Vorworts. Der Staatskanzler v. Hardenberg entschied am 11. Februar 1820, man solle nicht durch ein Verbot erst die Aufmerksamkeit auf „das bereits vergessene Machwerk" lenken; sogar die Buchhändler gingen straffrei aus, die ohne ausdrückliche Erlaubnis das im Ausland erschienene „Sendschreiben" verkauft hatten; sie entschuldigten sich damit, die Firma des Kommissionärs ohne weiteres als die des wirklichen Verlegers angesehen zu haben, womit sie ja auch durchaus recht hatten (Preuß. Staatsarchiv, Rep. yy II G 2). Das Echo aus Wien klang etwas anders. Schon am 12. Januar 1820 hörte Brockhaus durch den österreichischen Generalkonsul Adam Müller in Leipzig, mit dem er bis dahin ein gutes 87 BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON diplomatisches Verhältnis aufrecht erhalten hatte — er verlegte dessen antiliberale Bücher und ließ den ehemaligen Freund Heinrich v. Kleists sogar am Konversationslexikon mitarbeiten —: Gentz sei wütend, und der Streich werde den boshaften Verleger teuer zu stehen kommen; man werde jetzt auch seinem Lexikon, über dessen österreichische Nachdrucke sich Brockhaus damals in ausführlichen Eingaben nachdrücklich beschwert hatte und dessen Einfuhr bisher von der Wiener Zensurbehörde trotz vieler bedenklicher Artikel nicht beanstandet worden war, „Gerechtigkeit" widerfahren lassen usw. Ein Artikel in der Brockhausschen Zeitschrift „Hermes" über Verfassungsfragen — das Noli me tangere der sämtlichen deutschen Regierungen — goß Öl ins Feuer, und am i. August 1820 richtete Gentz, der nunmehr seiner Sache sicher war und den Vorwurf persönlicher Rache nicht mehr zu fürchten brauchte, an Metternich ein ausführliches Prome- moria über den „Hermes", das darauf hinauslief, entweder die sächsische Regierung zu einer „besonders strengen" Zensur aller Brockhausschen Verlagsartikel aufzufordern und alles „ohne Ausnahme" zu konfiszieren, was diese Zensur nicht passiert habe, oder den Bundestag „gegen diesen Menschen" mobil zu machen. Nun folgten Beschlagnahmen verschiedener Brockhausscher Zeitschriften, und bald kam auch die Reihe an das Konversationslexikon, von dessen 5. Auflage der 9. und 10. Band soeben erschienen. Diese wurden „durch Allerhöchste Entscheidung" mit dem Damnatur belegt, der strengsten Verbotsformel, über die damals die Wiener Polizei verfügte. Die schon erschienenen Bände, deren Einfuhr bis dahin gestattet worden, ließ man ungeschoren; das Verbot der Schlußbände genügte, dem Verleger das Geschäft gründlich zu verderben, und die österreichischen Sortimenter gerieten in helle Verzweiflung: was sollten die Subskribenten mit dem unvollständigen Werke machen? Sie verlangten jedenfalls ihr Geld für die ersten acht wieder heraus! Also taten sich die Buchhändler zusammen und machten am 18. November eine dringende Eingabe an die Polizei- und Zensurhofstelle. Daraufhin mußten sie zunächst ein genaues Verzeichnis aller Subskribenten einreichen, was manchem von diesen nicht gerade angenehm gewesen sein wird, und am 5. Januar 1821 erhielten sie vom Polizeiminister Grafen Sedlnitzky folgende salomonische Entscheidung, die in der von allerlei Humoren strotzenden Geschichte der österreichischen Zensur als ein Schlaget bezeichnet werden darf: Von den Subskribenten auf das Lexikon dürften nur „zwei Klassen von Personen" die verbotenen Schlußbände beziehen; zuerst „jene Personen höhern Standes, welche bekanntlich Bibliotheken oder ansehnliche Büchersammlungen besitzen", wie eine Reihe namentlich aufgeführter Fürsten und Grafen; sodann „Personen, die sich im Auslande befinden und entweder wegen ihres Ranges oder ihrer Anstellung wegen berücksichtigt zu werden ver- BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 88 dienen", z. B. der Großherzog von Toskana, Geschäftsträger und Legationsräte in Konstantinopel, Stockholm, Smyrna usw. Die für diese beiden Kategorien bestimmten Exemplare müßten durch das k. k. Revisionsamt „unter den gewöhnlichen Vorsichten in das Ausland an ihre Adresse" gesandt werden. Von den übrigen Pränumeranten könne nur bei Standespersonen „einige Ausnahme von der strengen Regel" gemacht werden, bei „Beamten höhern Ranges, Professoren und Gelehrten, für deren Verläßlichkeit volle Bürgschaft vorhanden und von denen daher irgendeine Verbreitung jenes im schlechtesten Sinn geschriebenen Werks nicht im geringsten zu besorgen, vielmehr das Bedürfniß, solches zu besitzen, erwiesen ist", und auch dann nur, wenn für jeden Pränumeranten einzeln und zu seinem alleinigen Gebrauch ein entsprechendes Gesuch gemacht würde. Im übrigen hätten die Buchhändler es sich selbst zuzuschreiben, „wenn ein Speculations- geschäft, das sie mit dem schon seit längerer Zeit im politischen Sinne übel berüchtigten Buchhändler Brockhaus auf ihr Risico eingingen, nunmehr zu ihrem Nachtheil ausschlage". Verschiedenen Provinzbehörden wurde noch besonders aufgetragen, die beiden Bände nur an Leute zu verabfolgen, die „bei einem ganz tadellosen moralischen und politischen Charakter wegen ihres Berufes und echter Bildung besondere Rücksicht verdienen", ihnen aber einen Revers abzuverlangen, daß sie ihr Exemplar an niemanden „verleihen, verschenken oder verkaufen" würden; dagegen seien „Beamte niederer Kategorie und insbesondere Personen aus dem Bürger- und Gewerbestande durchaus nicht geeignet, eine derartige Begünstigung zu erlangen". Es hing demnach von dem Gutbefinden der einzelnen Behörden ab, ob die Subskribenten ihr Exemplar kompletieren durften oder nicht; wurde ihnen das dazu notwendige Sitten- und Unbescholtenheits- zeugnis verweigert, so mochten sie mit ihrem Buchhändler prozessieren. Doch dürfte dieser findig genug gewesen sein, alle Ansprüche hintenherum zu befriedigen; darin hatte ja der österreichische Buchhandel eine große, von den Verlegern im „Ausland" nach Kräften unterstützte Praxis. Gleichwohl wurde das Geschäft dadurch nicht wenig erschwert, und soeben waren noch zwei Supplementbände des Lexikons im Druck. Also galt es wieder, mit Samtpfoten zu streicheln. Brockhaus ließ die beiden verbotenen Bände neudrucken und „von allen revolutionären Auswüchsen reinigen" — seine eigenen Worte! Er ließ durch den Baron v. Münch-Bellinghausen in Dresden, den späteren allmächtigen Bundespräsidialgesandten in Frankfurt, um Waffenstillstand bitten; er engagierte für die Bearbeitung aller Artikel über Fragen der katholischen Kirche in den neuen Supplementbänden eigens einen Katholiken und legte dessen Manuskripte noch obendrein Adam Müller vor; er erklärte sich bereit, die Bände 9 und 10 in Wien unter dortiger Zensur neu drucken zu lassen, „insofern der Grund- 8 9 BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON Charakter des Werks nicht darüber verloren ginge" und man ihm eine „gewisse zeitgemäße Liberalität" einräume, für die sich gewiß ein Mittelweg finde, der „der österreichischen Regierung zusage, dem Publikum recht sei und dieses zugleich erziehe". Aber als ein Wiener Buchdrucker bei der Polizei anfragte, ob er die beiden Bände überhaupt werde drucken dürfen, erklärte die Polizei kategorisch Nein! und fügte noch die vielversprechende Drohung hinzu: „Herr Brockhaus steht bei uns in solchem Lichte, daß wir für die Zukunft alle Brockhaus'schen Artikel für die österreichischen Staaten gänzlich verbieten werden, ganz wie es die preußische Regierung bereits getan hat." Und diese Drohung blieb kein leerer Wahn: im Oktober 1821 wurde eine ganze Hekatombe Brockhausscher Verlagswerke in Wien verboten, Fürst Metternich höchstselbst brachte die Verfügung mit, als er in diesem Monat Leipzig besuchte, und Adam Müller berichtete am 21. schadenfroh an Gentz: „Brockhaus hat die ganze vom Fürsten anhergebrachte Dosis bis auf den letzten Tropfen empfangen. Für die Wirkung hafte ich nicht, desto mehr für den Schrecken." Dabei klagte er selbst über dies „nichtswürdige Wesen" der Zensur, denn man hatte versehentlich sogar ein Werk mitverboten, das durch seine eigene Vermittlung in den Verlag Brockhaus geraten war und sich dort merkwürdig genug ausnahm, ein anonymes Buch über „Spanien und die Revolution" von dem württembergischen Freiherrn v. Hügel; dieses Verbot nannte Metternich selbst „skandalös", und es wurde zurückgenommen. Auf die neuen Supplementbände des Lexikons durften die österreichischen Buchhändler bei ihren bisherigen Kunden keine Subskription eröffnen, ehe die Bände die Wiener Zensur passiert hatten. Und auf alle seine ebenso zahlreichen wie beweglichen Eingaben an Sedlnitzky, ihm „menschlich entgegenzukommen", wurde Brockhaus überhaupt keiner Antwort mehr gewürdigt, obgleich der Vorsteher des Bücherrevisionsamtes, der berüchtigte Sartori, ihm die schönsten Versprechungen machte, selbst die österreichischen Artikel bearbeiten und alles für ihn tun wollte. Es blieb bei dem Verbot, und das Konversationslexikon durften in Österreich nur solche Leute besitzen, die zu den vom Grafen Sedlnitzky bezeichneten Kategorien gehörten. Brockhaus hatte gewiß nicht Unrecht, wenn er bald darauf einem Freunde schrieb: „Und diese Menschen, die solche Albernheiten verordnen, die wollen die Welt durch Congresse und Bajonette regieren! Wir sehen, fürchte ich, noch großen Bewegungen entgegen." Seine Nachgiebigkeit Österreich gegenüber wurde obendrein bekannt und ihm von unentwegten Liberalen sehr verübelt. Ludwig Börne las dem Verlag in seinen „Briefen aus Paris" unterm 13. Januar 1831 sehr ernsthaft die Leviten darüber, daß er aus „Kramerei" alles Freisinnige im Lexikon ausgelöscht habe: „Ist es nicht entsetzlich, daß es in Deutschland Gelehrte gibt, die Geist, Herz und Ehre bogen- BUSCH 9 o weise einem Buchhändler verkaufen; daß das nützlichste und aus- gebreitetste Buch in Deutschland, welches so vieles Gutes gestiftet hat und noch ferner hätte bewirken können, die Farbe der Lüge angenommen, und daß es von der schnöden Gewinnsucht eines Krämers abhängen soll, was er das Volk lehren oder ihm verschweigen soll?" BUSCH, WILHELM (183^—1908). Wilhelm Boschs verbotenes Buch ist „Der heilige Antonius von Padua", der erste seiner berühmten Bilderzyklen, den er Anfang der sechziger Jahre für das Karrikaturenbuch des Vereins „Jung-München'' zeichnete. Er erschien aber dort nicht, wohl mit Rücksicht auf die antiultramontane Tendenz, und auch der Verleger von „Über Land und Meer' - , Eduard Hallberger, dem Busch 1864 das Manuskript anbot, wagte nicht es zu veröffentlichen. Später aber, so erzählt der Neffe des Dichter-Künstlers, Otto Nöldeke, 1867, „kam er darauf zurück und erbot sich, dem inzwischen persönlich ihm bekannt gewordenen Busch einen geeigneten Verleger zu verschaffen. Das war Moritz Schauenburg in Lahr. Dieser war meinem Onkel bei einem Besuch, den er in Lahr machte, zwar auch nicht recht unternehmungslustig und -tüchtig erschienen; aber er war damit einverstanden, daß Hallberger das für 500 Taler gekaufte Manuskript an Schauenburg abtrat. Im Kriegsjahr 1870, zur Ostermesse, kam der ,Heilige Antonius' heraus. Gleich in Leipzig, wo der Verleger beim Frühschoppen die Druckbogen zeigte, waren die ersten Tausende vergriffen, und so ging es weiter. Wie hoch sich die Gesamtauflage gegenwärtig beläuft, konnte ich auch von diesem glücklichen Verleger nicht erfahren. — So viel ich festgestellt habe, ist entgegen anderen Mitteilungen der .Heilige Antonius' in Bayern nie verboten gewesen, wohl aber in Rußland und in Österreich. Doch ist auch da seit Jahren das Verbot außer Geltung. Bald nach Erscheinen des Werkes wurde Schauenburg vor dem Badischen Kreis- und Hofgericht in Offenburg wegen Religionsverletzung angeklagt, aber freigesprochen. Es handelte sich dabei vor allem um den Schlußpassus, wo Maria den heiligen Antonius mit seinem treuen Schwein in den Himmel einläßt und die Worte spricht: ,Es kommt so manches Schaf hinein, warum nicht auch ein braves Schwein.' Nach dem Prozeß blieb in einigen Auflagen dieser Abschnitt fort, doch später ist er wieder unverändert mit abgedruckt. Als die Anklage erhoben war, wandte sich Schauenburg an meinen Onkel mit der Bitte, das dem Werke zugrunde liegende urkundliche Material aus katholischen Heiligenlegenden ihm zu schicken. Diese Bitte, so sagte mein Onkel mir gelegentlich, hätte er nicht erfüllen können, da er wohl Anregung aus dem Studium der Legenden empfangen, aber nichts unmittelbar übernommen, auch Züge vom heiligen Antonius von Ägypten auf den von Padua übertragen hätte. Weiter 9i BUSCH hatte Schauenburg gebeten, daß Busch zu dem Termin in Offenburg persönlich erscheinen möchte. Auf den Rat des Onkels, Justizrat Eb- hardt in Hannover, ließ er das; denn da er nicht mit angeklagt sei, ihn auch die Verhandlung im ,Ausland' Baden gar nichts anginge, machte er sich mit einer Reise dorthin nur unnötige Ungelegenheiten. Doch hat mein Onkel, wie es scheint, in einem ausführlichen Schreiben an Schauenburg, die Tendenz des Werkes und die ganze Darstellung auch gegenüber den unqualifizierbaren Angriffen des Tübinger Ästhetikers, Fr. Theodor Vischer, begründet und gerechtfertigt; das Konzept hierzu, das ich besitze, enthält folgende Bemerkungen: ,Der Humor vor den Schranken des Gerichts. Wenn das kleine Buch eine Ironie enthält, so geht dieselbe gegen die Darstellung in katholischen Wunderbüchern und ist dadurch veranlaßt. Z. B. findet sich in »Unserer lieben Frauen-Kalender« eine Stelle mit Bild, wo die Maria den frommen Klosterbruder an ihren Brüsten saugen läßt. Diese Übertreibung des Marienkultus ist in dem Büchlein karikirt. Die Person der Maria ist, soweit in meinen Kräften, ideal dargestellt. Jeder Unbefangene muß diese Absicht erkennen und wird nichts Lüsternes finden. »Üppig« sind die Zeichnungen nicht; so könnte man die Darstellungen der großen Meister nennen, die die Gestalten der Heiligen Geschichte mit allen Reizen der Farbe und der Form ausgestattet haben und sie in voller Nacktheit und in der Fülle ihrer geschlechtlichen Schönheit zeigen (Rubens, Cignani, die keusche Susanna in München, Joseph und Potiphars Weib in Dresden, auch Kaulbachs bekannte Szene in Reineke Fuchs). Wer eine gesunde Phantasie hat, wird da nur das Schöne, aber in den kindisch-humoristischen Darstellungen des Büchleins auch nur das Drollige sehen. Das Lächerliche und Wollüstige sind geradezu Gegensätze, und es zeigt sich die Übertriebenheit der Anklage darin, daß sie etwas Tadelnswertes mit Gewalt finden und an den Haaren herbeiziehen will. — Das Büchlein ist nicht anders zu beurteilen, wie vieles Ähnliche. Der alte Spruch: O, heiliger St. Florian, beschütz mein Haus, zünd andere an! ist eine Infamie, aber jeder weiß, daß es scherzhaft gemeint ist. Wie derb und satirisch sind die Pfaffenmärchen und die Legende (bei Bech- stein?), in der Sankt Peter als Bruder Lustig erscheint und von einem Bauern Schläge kriegt. In München soll bis vor nicht langen Jahren ein Bild unter den Bögen gehängt haben, wo Luther mit seiner Kathi auf einer Sau reitet, mit der Unterschrift, er sei da die Bratwurst schuldig geblieben, was das katholische Volk an vielen Orten erzählt.' — So sagt mein Onkel in diesen Notizen über die Tendenz und Darstellung des Heiligen Antonius. Daß er dieses Jugendwerk, wie die späteren scharfen Satiren gegen ultramontane Hetze und Frömmelei in seinen alten Tagen .bereut' habe, ist mir nie bekannt geworden. Ich wüßte auch nicht, was er hätte bereuen sollen." („Wilhelm Busch." BUSCH 92 Von Hermann, Adolf und Otto Nöldeke. München, Lothar Joachim Verlag. 1909. S. 46ff.) Da die Akten des Landgerichts Offenburg vernichtet sind, war Genaueres über diesen denkwürdigen Prozeß nicht zu ermitteln, auch nicht vom Verlag Schauenburg. Nur so viel ließ sich feststellen: die Beschlagnahme des Buches in Baden erfolgte am 19. August 1870, offenbar unter der Wirkung der Kriegspsychose, wie wir sie 1914 erlebt haben, des „Burgfriedens". Nach der Freisprechung des Verlegers, der sich jedenfalls freiwillig dazu verstand, die erwähnten Schlußverse eine Zeitlang zu unterdrücken, mußte die Konfiskation aufgehoben werden. - Überraschenderweise fand sie in Preußen ein Gegenstuck! Seit 1873 herrschte dort der sogenannte „Kulturkampf", die Fehde zwischen der preußischen Staatsverwaltung und der Kurie. Am 7. Februar 1878 starb Papst Pius IX., und von seinem Nachfolger Leo XIII. erhoffte Bismarck die Wiederherstellung des kirchlichen Friedens. Die Regierung hatte daher offenbar den Wunsch, den katholischen Kreisen diesen oder jenen Liebesdienst zu erweisen, um ihrerseits den guten Willen zu bekunden, nach dem beliebten Grundsatz: ..Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft." Und so beschlagnahmte die Polizei in Posen im Mai 1878 Buschs „Heiligen Antonius" in seiner 8. Auflage, nachdem sieben Auflagen in Preußen unbeanstandet geblieben waren. So meldet die „Allgemeine Literarische Correspon- denz" vom 15. Mai 1878 (Nr. 17), ohne jedoch weiter zu berichten, was aus diesem sonderbaren „Maigesetz" weiter geworden ist. Daß der „Hl. Antonius" in Österreich verboten wurde, kann nicht überraschen. Einzigartig in der Geschichte der Zensur und der Preßverbote ist aber der Ausweg, den Buschs Freunde fanden, um dem verpönten Buch freien Laufpaß nach Österreich zu verschaffen. Zu des Dichter-Malers siebzigstem Geburtstag richtete die alldeutsche Partei des österreichischen Abgeordnetenhauses (Rudolf Berger und Genossen), am 16. April in der 122. Sitzung, eine „Anfrage" an den Justizminister Frhr. v. Spens-Booden, ob ihm „der nachfolgende Inhalt des Werkes bekannt" und was der Grund des Verbotes sei. Im Anschluß daran wurde das ganze Werk dem Hohen Hause vorgelesen. Der Minister hielt es nicht für angebracht, diese Frage zu beantworten. Aber Buschs Dichtung erschien nun im „Stenographischen Protokoll über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des österreichischen Reichsrathes im Jahre 1902" (S. 11 443—11 449)! Ein Exemplar des Sitzungsberichtes wurde Busch zugeschickt, und der Verleger versah nunmehr die nach Österreich versandten Exemplare des Buches mit der Vorbemerkung, daß der Text aus dem Sitzungsprotokoll des Hauses der Abgeordneten wieder abgedruckt sei! Damit war er immun, und die Polizei hatte das Nachsehen. 93 CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM (1754—1780). Bis um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts bestimmten in Österreich ausschließlich die Jesuiten, welche Bücher ein k. k. Untertan lesen durfte oder nicht. 1753 endlich gelang es dem Leibarzt der Kaiserin Maria Theresia, dem Holländer Gerard van Swieten, diesen Dunkelmännern die Zensur zu entreißen und sie einer weltlichen Kommission zu überweisen, der Wiener Zensurhofkommission. 1759 trat er selbst an deren Spitze. Swieten war ein frommer Katholik, aber ein Gegner der Jesuiten. Den persönlichen Einfluß dieses Ordens auf die Kaiserin vermochte er jedoch nicht auszuschalten, höchstens zu mindern, und auf seinem heftig angefochtenen Posten konnte er sich nur dadurch halten, daß er gegen alles, was Religion, Staat, Sitten und überhaupt die „gute Denkungsart" zu gefährden schien, fast ebenso unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Er selbst war es, der epochemachende Werke der philosophischen und schönen Literatur seiner Zeit und sogar der Vorzeit mit dem Interdikt belegte, und da er stets in großem Stil zu organisieren pflegte, begründete er, zur schnelleren Unterrichtung der Behörden und Buchhändler ganz Österreichs und zur nachdrücklicheren Durchführung seiner Verbote, den österreichischen Katalog der verbotenen Bücher, der nicht in den Akten der Zensurkommission verblieb, sondern von 1754 bis 1780 in immer wieder revidierten Neuausgaben auch im Druck erschien. Eine Übersicht derselben gibt J. Petzholdt in seinem „Catalogus Jndicis Librorum prohibitorum et expurgandorum'" (Dresdae 1859), ohne auf unbedingte Vollständigkeit Anspruch machen zu können, was bei der außerordentlichen Seltenheit der Drucke auch heute noch kaum möglich sein dürfte. Der Titel des Verzeichnisses lautete zunächst: „Catalogus Librorum rejectorum per Consessum Censurae. Viennae. 1754." 1755— 1 757 er_ schien je eine „Continuatio" (Fortsetzung). Diese vier ersten Jahrgänge gab offenbar die Zensurkommission im Selbstverlag heraus. Dann machte sich eine Gesamtausgabe nötig; diese übernahm der Verleger Kaliwod. Bei ihm erschien 1758 der „Catalogus Librorum per quinquennivm a Commissione Aulica prohibitorum". Eine erweiterte Ausgabe folgte 1762 und fünf Nachträge 1763—1767. Die Nachträge wurden dann in einem Neudruck zusammengefaßt: „Catalogus Librorum a Commissione Caes. Reg. Aulica prohibitorum ab anno 176S ad annum 1768" (Katalog der von der K. K. Hofkommission von 1763 bis 1768 verbotenen Bücher). Eine „Nova Editio" davon erschien 1774; daran schlössen sich noch drei Supplemente: 1777, 1778 und 1780. Außerdem gab Kaliwod 1768 nochmals ein Gesamtverzeichnis heraus: „Catalogus Librorum a Commissione Aulica prohibitorum Vienne MDCCLXVIII Prostat in offizina libraria Kaliwodiana", im Umfang von 256 Seiten — ein Druck, der Petzholdt entgangen ist; ein Exemplar besitzt die Preußische Staatsbibliothek zu Berlin. CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM Ge ° e i ; H I erkaU f dCS Wie " er Katalo ^ s "wies sich offenbar als ein gutes S e sehi " 7 aUCh r dere d ° rtige Verle S er A » tciI ^ben wollten. hibZT vi 7 " CaMoavs *« « ««»e aulica pro- a n;, ■ r? r:- Typis Joan - rw - d ° **«w. der-«. Ich 1 ; n F f , NaCHträge ergä " zt wurde - - Als dritter gesellte 1776- Pr ,31 u r. ^wnnae iiwrfme Typis Geroldianis" von beiden niw f? t£n Und Sdlüt2te sich vor dem Venlten in den D B e cl " J "r dUrCh ZWei Supplemente von ,6 bzw. a, Seiten. SLf ^he U Ze''lo t ^ läßt an " ehmen ' d3ß aUCh Ger ° ,d hatte _ ^onkurrenzausgabe des Katalogs herausgebracht errdlr a r\ J s a S S< ; ^ ^^ ^^ ™" "* bisher " kht und zu charakterisie 1 ^ aUCh ? enÜgeD ' ?" ""^ herauszu S reifen . , . . »weren. bie gewinnen an Interesse, je mehr sie sich von lißc 7 a Literatur P eri °de nähern. Der Trattnersche Katalog biblio^r-f TT l84 Seiten hl Klein - 8 °' ist für damalige Verhältnisse und H . " 1Cht übel gearbeitet, mit zahlreichen sorgfältigen Hin- und erverweisen ausgestattet, damit nur ja nichts übersehen werde looo B" 1 ^ U1 a ' phabetischer Fol £ e «ach ungefährer Schätzung etwa J ucher, die der österreichische Staatsbürger nicht lesen durfte, zu gehorte natürlich in erster Reihe die epochemachende damalige in osoph.sche Literatur der französischen Enzyklopädisten und eng- und T h ? InSten ' Bayk ' VoItaire > Helvetius, Rousseau, David Hume Großen L ^^^ ^ Werken der Freunde Friedrichs des die beid a ' Mar quis d'Argens und Maupertuis stehen auch selbst! A erSte " Ba " de der »° euvres du Phüosophe de Sans-Soucy" frrüi d I aUslandischen Politikern sind Thomas Hobbes, der Be- Bodin d eS V CUCren Naturrechts > und der französische Publizist Jean deutsch "p , erfaSSer eines B uches über die Republik, verpönt; an der Folt' 1 Ph- • ^ Cif " ge Bekam P fer der Hexenprozesse und v Pufe 7 f " Thomasi us und der Volksrechtslehrer Samuel p, .. ( ' ^ er ner der bekannte Pädagog Basedow wegen seiner » i a ethie ^ und Lavater wegen seines „Schriftmäßigen Berichts von espenstern«. An Theologen Phil. Jak. Spener und J. L. v. Mosheim, r Jansenist Ant. Arnauld, aber auch der Kardinal de Bernis kein reund der Jesuiten, und der Klassiker unter den französischen Kan- Tal"" i w-u J ' B " Bossuet Daß zahlreiche Schriften von und über Jakob Böhme verboten sind, nimmt nicht weiter wunder; überraschend und i 7? aU Th ° maS a Kem P is ' " Von der Nachfolge Christi" und sechs Opera des Paters Martin Cochem auf dem Index stehen. pikante Weltliteratur ist natürlich vollständig vertreten, Boccaccio und Brantöme, Crebillon und Grecourt, Rabelais und Sansovino, „Cent Nouvelles nouvelles« und die Erzählungen der Königin von 0 5 CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM Navarra; sogar französische Bearbeitungen von Ovids „Ars amandi". Aus der italienischen Literatur Macchiavells „II principe" („item in Übersetzungen!") und Marini, aus der französischen „Abelard und Heloise", Lafontaines „Contes et nouvelles", Clemens Marot, Scarron und Cyrano de Bergerac, aus der englischen Fielding, Sternes „Tristram Shandy" und Swifts Satire „Märchen aus der Tonne"; aus der dänischen Ludwig Holberg. Nun aber die deutsche Literatur! Der Katalog verbietet tatsächlich Rollenhagens „Froschmäusler", Grimmeishausens „Simplicissimus" und „Vogelnest", die drei Bände der Schriften Lessings, sogar den i. Band der Gedichte des Magisters Gottsched. Ferner Albrecht v. Hallers „Kleine Schriften", Philander v. Sittewalds „Gesichte" (auch in französischer Übertragung!), Andreas Gryphius' Lustspiel „Saugamme oder das untreue Gesind", Reuters „Schelmuffsky", vom Verfasser des „Renommisten", Zachariä, die „Schöpfung der Hölle", einen Anhang zu Joh. Christ. Günthers Gedichten, Lohensteins „Agrippina", Ziegler und Kliphausens „Heldenliebe der Schrift alten Testamentes" und aus v. Bessers Schriften Band l einen Bogen mit dem Gedicht „Die Ruhestatt der Liebe". Außerdem eine Menge der beliebtesten Volksliteratur, zahlreiche Robinsonaden, den Faust von Widmann und Pfizer, eine aufklärende Umgestaltung des alten Volksbuches, den „Jungen Eulenspiegel", „Reineke den Fuchs" in der Ausgabe von Gottsched und anderes. Eine ganz ansehnliche literarische Gesellschaft also, die sich in diesem Zensurspritzenhaus zusammengefunden hat. Aber mit welchem Pack wurden sie hier gemeinsam eingepfercht! Denn zum weitaus größten Teil ist der Katalog das reichhaltigste Verzeichnis minderwertigster und unsauberster Schundliteratur, daß einem Liebhaber und Sammler solcher „Amours, Amüsements, Art de . . ., Abenteuer, Begebenheiten, Deliciae, Dialogues, Facetien, Galanterien, Geschichten, Historien, Intrigues, Leben und Taten, Liebesgeschichten, Memoires, Recueils, Tableaux" und ähnlicher Machwerke das Wasser im Munde zusammenlaufen mußte. So wurde die löbliche Zensurhofkommission selbst die Verfasserin des gefährlichsten aller Bücher, und es ist erstaunlich genug, daß sie erst 1777, fünf Jahre nach van Swietens Tod, den logischen Schluß zog und — ihr eigenes Werk verbot! Das bei demselben Verleger v. Trattner 1771 erschienene Supplc- mentbändchen zählt 55 Seiten. Die Mehrzahl der schon 1765 genannten Namen begegnet hier wieder mit andern Werken, je nachdem sie der Zensurkommission vor Augen gekommen waren; sie widmete ihre Sorgfalt selbst den ältesten Scharteken, die man wohl im Gepäck der Reisenden oder in Buchhändlerpaketen bei der Zollrevision erwischt hatte. So wurde u. a. erst jetzt Moscheroschs „Christliches Vermächtnis" von 1643 verboten. An Neuerscheinungen der deutschen CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM 9 6 Literatur verzeichnet der Nachtrag Bodmers „Calliope" (1767) und den 1. Band seiner „Neuen theatralischen Werke" von 1768, und zwar „wegen des ersten Stückes, der vierte Heinrich Kaiser"; solche Begründungen finden sich nur ganz vereinzelt. Auch Gottscheds „Nöthiger Vorrat" (2. Teil, 1765) trifft jetzt der Bannstrahl, ferner Löwens „Romanzen" (1769), und vor allem Wielands „Idris" (1768) und seine „Geschichte des Agathon" (1766f.). Selbst eine Antwort auf Lessings 17. Literaturbrief gegen Gottsched, „Briefe, die Einführung des englischen Geschmacks in Schauspielen betreffend" (1760), ist von den Wiener Literaturrichtern gewogen und zu leicht befunden worden. Aus der alten Literatur wird eine Lucian-Übersetzung von 1769 verworfen, aus der ausländischen Beaumonts und Fletchers „Der beste Mann", eine Übersetzung Dantes, Fieldings Werke, Shaftes- burys „Characteristics of men" von 1727, die Milton-Biographie von Toland (1761) und mehrere Schriften von Crebillon, Rousseau und Voltaire. An gelehrten Werken sind verpönt Basedows „Theoretisches System der gesunden Vernunft", Iselins „Geschichte der Menschheit", Joh. Jak. Mosers „Comitial-Handlungen über die Religionsbeschwerden" und Schröckhs „Allgemeine Biographie" und „Kirchengeschichte". Im Geroldschen Katalog von 1776 nebst seinen Nachträgen sehen wir endlich auch Goethe, wie er sich einmal ausdrückte, von dem Verbot der Wiener Zensur „bekränzt": „Die Leiden des jungen Werthers" (i774) sowohl wie „Goethes Schriften" in einem dreibändigen Berliner Nachdruck sind verbotene Ware; ebenfalls eine Dramatisierung des „Werther" als „bürgerliches Trauerspiel in Prosa und 3 Akten" (Frankfurt und Leipzig 1778). Von Lessing sind jetzt hinzugetreten „Zwei Lustspiele" (1775), die 4. Auflage der „Kleinigkeiten" (1769). der 4. Band seines Sammelwerkes „Zur Geschichte und Literatur" ( l 777), der ihm auch einen Zensurkonflikt mit dem Herzog von Braunschweig eingetragen hatte (vgl. den Artikel Lessing), und seine Ausgaben der Schriften von Mylius und der Aufsätze von Jerusalem. Von Wieland sind hinzugekommen die Sammlung seiner prosaischen Schriften und sein leichtfüßiger Roman „Der Sieg der Natur" nebst seiner französischen Übersetzung „Avantures de Don Sylvio de Rosalva", von Voß die „Poetische Blumenlese", Joh. Georg Jacobis „Sämtliche Werke" (1770), Mendelssohns „Schreiben an Lavater", Leisewitzens Trauerspiel „Julius von Tarent", Diderots „Geschwätzige Muschel", Retif de la Bretonnes „Paysan perverti", gelehrte Werke wie Abbts und Iselins vermischte Schriften, Süßmilchs „Göttliche Ordnung", zahlreiche Bände der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" und ganze Stapel von Musenalmanachen aus Leipzig und Göttingen; der „Rheinische Most" von 1775 und der „feyne kleyne Almanach" Nicolais von 1777 sind natürlich auch darunter. 97 CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM So war sehr bald der Katalog der verbotenen Bücher zu einem gesuchten Führer geworden, der, wie Nicolai sagte, die klugen Leute die klugen Bücher erst kennen lehrte, aber auch die schlechten Leute die schlechten! Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war er durch seine unvorsichtige Geschwätzigkeit zugleich geradezu eine Wünschelrute für die unsaubersten literarischen Quellen geworden, deren Fundstelle er jedem Laien verriet. Er wurde daher von Liebhabern und Sammlern jeder Art fleißig benutzt. Der Schriftsteller Groß-Hoffinger versichert in seinen „Memoiren eines ausgewanderten Österreichers" (1834, unter dem Pseudonym: Hans Normann, S. 62), er kenne einen Wiener, der sich mit bedeutenden Kosten auf Grund jenes Katalogs eine komplette Sammlung librorum prohibitorum angelegt habe und sich schlechterdings darauf kapriziere, nichts als diese zu lesen. Es habe damals Händler gegeben, die nur verbotene Bücher umsetzten, deren Inhalt durch Aufnahme in den Zensurkatalog empfohlen war; der berühmte Buchhändler Binz — Franz Gräffer schildert diesen Büchertrödler in seinen „Kleinen Wiener Memoiren" (Wien 1845. II 19ff.) — habe sich durch solche Geschäfte ein ungeheures Vermögen erworben, u. a. seien Thomas Paynes Schriften, da sie verboten waren, mit 200 Fl. Bankozettel bezahlt worden. Binz bezog übrigens die Hauptmassen seiner Vorräte aus — aufgehobenen Klöstern. Daß dieser Mißbrauch des Katalogs die notwendige Folge seiner Existenz und seiner ungehemmten, von den Behörden sogar begünstigten Verbreitung sein mußte, sah schließlich, als es zu spät war, auch die Zensurhofkommission ein, und der schwunghafte Handel der Wiener Verleger und Buchhändler mit dem Katalog der verbotenen Bücher fand 1777 ein plötzliches Ende: er wurde selbst auf den Index gesetzt und war nur noch Beamten und „erga schedam" (schriftliche, nur persönlich bewilligte Erlaubnis) Gelehrten zugänglich, die ihn von Amts oder Geschäfts wegen brauchten. Damit hörte der Wettlauf der verschiedenen Konkurrenzausgaben des Katalogs auf; anscheinend durfte nur Kaliwod 1780 noch einen Nachtrag herausbringen. In diesem Jahre begann die Regierung Kaiser Josephs IL, dessen bald einsetzende Zensurreform den bisherigen Katalog der verbotenen Bücher für ungültig erklärte und zahlreiche Schriften von Abbt, Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller, Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann, Yorick (Sterne) und anderen nun endlich aus der Haft entließ. Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten „erga schedam" zu lesen erlaubt hatte, wurde alles freigegeben; die unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt. Aber dieser wurde nicht mehr im Druck veröffentlicht, sondern nur handschriftlich 7 v. CHAMISSO 9 8 auf den Ämtern fortgeführt. Solch ein handschriftlicher Katalog hatte natürlich auch vorher schon bestanden; bei Josephs Regierungsantritt umfaßte er nicht weniger als 38 Bände in Folio! (Vgl. Gnau, „Die Zensur unter Joseph IL", S. 213.) Dieser ungeheure Umfang erklärt sich vielleicht daraus, daß zu den Titeln auch die Begründungen der einzelnen Verbote eingetragen waren. Auch in andern Staaten weckte das Beispiel Österreichs Nacheiferung. 1770 brachte Bayern solch einen Katalog heraus. Er hieß: „Catalogus verschiedener Bücher, so von dem Churfl. Büchercensur- collegio theils als religionswidrig, theils als denen guten Sitten, theüs auch als denen Landfürstlichen Gerechtsamen nachtheilig verbothen worden. Verlegts Johann Nepomuch Fritz Churfürstl. alcademisch- und bürgerlicher Buchhändler in München nächst dem schönen Thurm. München 1770". Die bayrische Ausbeute an gefährlicher Literatur war aber überraschend gering: auf nur 13 Seiten sind rund 100 Bücher aufgezählt, meist Schriften gegen Jesuiten, Mönchswesen usw. Daneben allerdings Standardwerke der Weltliteratur: Boccaccio und Crebillons „Sopha", La Mettries „Oeuvres", zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, des Febronius „De Statu Ecclesiae" und Jakob Böhmes „Von Christi Testament" (1682). Zu diesem Buch macht die Redaktion des bayrischen Katalogs den summarischen Zusatz: „Nebst allen übrigen Schriften dieses Fanatischen Schusters von Görlitz"! — Übrigens waren solche Kataloge verbotener Bücher keineswegs eine österreichische Erfindung. Seit 1510 schon gab es von einem „Index librorum prohibitorum" unzählige Spielarten, unter denen der am meisten genannte der katholischen Kirche eine besondere Rolle spielt. Näheres darüber siehe unter: Index. v. CHAMISSO, ADALBERT (1781—1838). Im Oktober 1818 kehrte Chamisso von seiner Weltreise zurück, auf die er 1815 als Naturforscher eine russische Expedition begleitet hatte, und im nächsten Frühjahr wurde er bei den botanischen Sammlungen in Berlin angestellt, deren Verwalter er bis kurz vor seinem frühen Tode blieb. 1813 hatte er sein Märchen „Peter Schlemihls wundersame Geschichte" geschrieben, das Freund Fouque 1814 in Nürnberg bei Schräg herausgab ; kaum ein zweites Werk deutscher Zunge errang eine so internationale Beliebtheit, wie dieses deutsche Buch eines geborenen Franzosen; die von Ph. Rath gesammelte „Bibhotheca Schlemihliana" (Berlin, Martin Breslauer, 1919) gibt davon das ruhmlichste Zeugnis. Der zweiten Ausgabe des Märchens (1827) fugte Chamisso einen Anhang von Liedern und Balladen hinzu. Eine selbständige Ausgabe seiner Gedichte erschien erst 1831, nicht in Berlin, sondern in Leipzig, und es ist gewiß kein Zufall, daß sie so bald nach 9g v. CHAMISSO der Julirevolution 1830 hervortrat. Chamisso, der 1790 als Kind mit seinen Eltern vor der Französischen Revolution nach Deutschland geflohen und 1796 nach Berlin gekommen war, setzte auf die Bewegung des Jahres 1830 große Hoffnungen, die sich allerdings nicht erfüllten. Die Nachricht von der Julirevolution begeisterte ihn so, daß er unangezogen wie er war, nur in Schlafrock und Pantoffeln, ohne Hut mit dem Extrablatt der „Preußischen Staatszeitung" vom 3. August zu seinem Freunde Hitzig stürmte. Auf seinem Arbeitsfelde, im Berliner Botanischen Garten, war auch er so etwas wie eine exotische Pflanze aus fremden, fernen Zonen, aber in der selbstgewählten Einsamkeit seiner Wissenschaft beobachtete er wie von einer „Einsiedelei im Gebirge" das öffentliche Leben mit dem geschärften und unbefangenen Blick eines Mannes, der die Welt gesehen und „abwechselnd in verschiedenen Jahrhunderten" gelebt hatte. Wie kindlich erschien ihm die vor jedem frischen Luftzug erschauernde Angst dieser Menschlein ringsum, die das gewaltige Schicksal des Vaterlandes, das auch er aus vollem Herzen jetzt das seine nannte, nur zermalmt, nicht erhoben zu haben schien! Ihnen gegenüber kam er sich mit seinem früh ergrauten Haare alleweil „zu jung" vor! Auf Schritt und Tritt fühlte sich sein Spott herausgefordert, und in seinen Briefen der zwanziger Jahre, besonders denen an seinen Jugendfreund de la Foie, sprüht es von bittern, ironischen und witzigen Ausfällen gegen die „zeitgemäße Vormundschaft, unter welche Druck-, Red- und Lehranstalten unter uns gesetzt worden sind". In jedem Dorfe, schreibt er im Januar 1825, „ist eine gelehrte Gesellschaft oder zwei, wir haben zwei Chinesen auf einer Universität und drei Sanscrit- Druckereien sind in verschiedenen Städten unablässig beschäftigt. Nur etwas Deutsches drucken zu lassen, hat Schwierigkeit. — Wir lesen den ,Constitutione!' und erfahren beiläufig aus der Hamburger Zeitung, was bei uns vorgeht, — in unserer steht, wer im Ausland über 100 Jahre gelebt hat, und welche Frauen mehr als drei Kinder geboren haben". — „Wenn Flüche Knochen wären," ruft er ein andermal (3. August 1822), „müßte ich an allen denen ersticken, die mir tagtäglich in dem Rachen stecken bleiben, ohne zu hoffen, daß sich irgend ein Storchschnabel in der Welt findet, der stark genug sei, sie mir herauszuziehen. Aber, aber, es ist doch nicht aller Tage Abend, und ich fürchte und glaube fast, daß endlich Feuersbrünste denen gräßlich leuchten werden, die ihre Augen dem Schein der Sterne verschlossen haben." Solcher Prophetenworte finden sich allenthalben in seinen Briefen. „Die Welt dreht sich unmerklich herum," heißt es am 30. August 1821, „die Zeit läßt sich nicht zurückschrauben. Es scheint mir Europa des Ersten Besten zu harren, der die Segel dem nahenden Winde der liberalen Ideen ausspannend, es am Schlepptau bugsire, wohin er wolle." Chamisso sah das „Schwert der Widersacher nur 7» v. CHAMISSO ioo für die Zange des Accoucheurs an", der wohl oder Übel der Zeit bei ihrer schweren Geburt Hilfe leisten mu ßte, er wies die Ungeduldigen auf An.er.ka hm und sah der Morgenröte, die von dort nur allmählich aen europaischen Kontinent erreichte mit «;„„ i- . • ^ • • _,,,„ „_. _.. , r icicme, mit einem glaubigen Optimismus entgegen. Dieses Vertrauen auf eine 7„W„nft a iw > -r _,,i,„u , , , , elne Zukunft, an der selbst teilzuhaben er kaum noch hoffen durfte m „i, t -u TT»»,, a jp-j , ^ uume, machte ihn zu einem gutigen Freund und Forderer der Dichterjugend, die sich um ihn als den Mitherausgeber des „Deutschen Musenalmanachs" (1832-1837) sammelte und es war kein geringer Tri,>m„i c- TT • ■ ' als Redakteur der zXj ffi r 5 T ^^ ^^ ** " l833 Or^-ins flpc T "™ n g f ur die elegante Welt", eines führenden ,„ sdnen M-'t ! lge " DeUtSchIa » ds ". auch den ehrwürdigen Chamisso zu seinen Mitarbeitern zählen durfte. Chamisso wäre kein r);~u* Empörung- ' ■ Ulcht " gewesen, wenn Stimmungen innerster seiner vf 'Ü **?* Briefstelle n sie andeuten, nicht auch manche semer Verse durchzittert hätten. Was deutsche Anthologien von ihm zu bieten pflegen, „Das Schloß von Boncourt" (1827), Frauen- Liebe und Leben" r T 8™\ • .. . „ . . k f „ . ^030; u. a. zeigt nur die eine Seite dieses Janus- LvrlT A ZWe ' teS AntHtZ gehÖrt an die S P itze der Poetischen Ran fl " " eUnzehnten Jahrhunderts, der Zeit- sowohl wie der ang o g e nach; ihm gelang es fast stets, den tendenziösen Stoff zu ymbohsieren und zum reinen Kunstwerk zu läutern. Kaum einer seiner Nachfahren hat ein so boshaftes Gedicht geschrieben wie Cha- isso schon 1822 in seiner „Tragischen Geschichte" von dem Rekruten ". *: m , S ZU Herzen ging, Daß ihm der Zopf so hinten hing", und der Statt h lmmerwahrend es Drehen davon befreien zu können glaubt, d f 1 1 , reS ° 1Ut abzus chneiden; Chamissos „Nachwächterlied" (1826) Nac^twäch « ZeUe ZU Dinge,stedts » Liedern «nes kosmopolitischen V n r v CrS racntet werden, und ganz abgesehen von seiner Verherrlichung der „alten Waschfrau" (1833) hat er in Gedichten e „Uer Bettler und sein Hund" (1829) für die soziale Lyrik Töne g runden, deren Eindringlichkeit später kaum erreicht wurde. Wie Wärt 7 Uber d ' e " g0Wene Zeit " < l822 )' die den zum Jakobiner er- ar e, der öffentlich zu sagen wagte, daß zweimalzwei vier sei, und der Zensur hat er manch herzhaftes Sprüchlein ins Stammbuch geschrieben, z. B. in seinem Gedicht „Josua" (1829): „Sie beten und schimpfen und schöpfen In Säcke das Sonnenlicht, Es tief in das Meer zu versenken — Den Tag verdunkeln sie nicht." Das war allerdings keine Speise für die Berliner Zensoren; diese hatten ihm seine „Gedichte" wohl schön verhunzt. Gerade als er sie zu Leipzig bei Weidmann, dem Verleger auch des „Musenalmanach", herausgegeben hatte, spielte ihm die preußische Zensur einen hübschen IOI v. CHAMISSO Streich. Auf einem literarischen Sommerfeste in Berlin brachte Cha- misso folgenden Trinkspruch aus, der ganz von dem frommen Optimismus durchglüht ist, der den Dichter zeitlebens erfüllte: O lasset uns in dieser düstern, bangen Zeit, Wo hochanschwellend, donnernd der Geschichte Strom Die starren, lang gehegten Eisengitter sprengt, Das neue Leben unter Trümmern bricht hervor, Und sich in Stürmen umgestalten will die Welt — O lasset uns ihr Freunde — rings verhallt das Lied Und unserm heitern Saitenspiele lauscht kein Ohr — Dennoch die Gottesgabe des Gesanges treu Im reinen Busen hegen, wahren; daß vielleicht Wir, hochergraute Barden, einst die Sonne noch Mit Hochgesang begrüßen, welche das Gewölk Zerteilend die verjüngte Welt bescheinen wird. Prophetisch, Freunde, bring' ich dieses volle Glas Der fernen Zukunft einer andern Liederzeit. Diese Verse sollten in einer Berliner Tageszeitung erscheinen. Der Zensor aber verbot den Druck, weil sie „eine Hoffnung ausdrückten, die man in den jetzigen Stürmen nicht hegen, am wenigsten öffentlich aussprechen dürfe"! So berichtet der Berliner Korrespondent des Stuttgarter ..Morgenblatts" vom 10. August 1831. Die Verse scheinen zuerst in der zweiten Auflage der „Gedichte" 1834 veröffentlicht worden zu sein. — Chamisso hatte aber noch anderes auf dem Kerbholz, und nicht nur bei den Berliner Zensoren. Es existiert ein Brief des damaligen Kronprinzen, spätem Königs Friedrich Wilhelms IV. an den Dichter vom 16. März 1836 (mitgeteilt in der „Allgemeinen Literarischen Correspondenz", 1878. Nr. 24) : eine dringende Einladung, ihn zu besuchen, und das schmeichelhafteste Lob seiner Schriften ; unversehens aber fällt dabei auch der Hieb: „ . . . sogar den gottlosen Beranger haben Sie nicht übersetzt, sondern verdeutscht — ich wollte, Sie hätten ihn zerdeutscht!" Chamisso war ein begeisterter Verehrer seines Landsmannes Beranger und hat ihn durch meisterhafte Übertragungen dem deutschen Publikum nahegebracht; auch seine eigene Poesie verrät den starken Einfluß dieses Franzosen. Das aber war ein großes Verbrechen. Berangers „Chansons" (Paris, Chez les Marchands de Nouveautes. 1821) waren sogar in Frankreich verboten, und seine „Chansons inedites" (1828) hatten ihren Verfasser vor das Pariser Zuchtpolizeigericht gebracht, das ihn zu neun Monaten Gefängnis und 10 000 Francs Geldstrafe verurteilte. Die „Chansons" hatte man am 31. August 1822 auch in Preußen verboten, da nach dem Urteil des dortigen Oberzensurkollegiums ihr „wirklicher oder vermeinter" Witz „durchweg frevelhafte Nichtachtung alles dessen was v. CHAMISSO C^MaT' "f 11 '" f" b6kUnde (PreUß - Staatsarchiv Ren Jn <- 5). Man wagte nicht einmal, das Verbot 7 „ ■•« ,- , 77 "■'cht „leichtsinnige Menschen auf d^X 7 ^ *"* Machwerk" aufmerksam würden Un i J^ SchIeichende „Chansons inedites" der Stuttgarter Verletr^L H„ f f "^- ^ „correkten und eleganten AbdnU« H ger ' Karl H °ffmann, einen veranstaltete, erregte ei e Ankld' SamtliChe " ^^ B6ra "^ s sischen -Zeitung" (Nr " 6oW, ^7 *"" AuSgabe ln der " Vos - surkollegium verordnetet 7° ^ ^^ DaS ° ber2e »- gegen solchen UnW rZ R N ° V , ember l828 schleunigste Maßregeln F. Plahn, Jägerstr £ i ^ eschIa & nahm e bei dem Buchhändler C. üblich, resultatlos-' er 1 7t Anzei g e aufgegeben hatte, verlief wie und diese sofort an u a,,gebhch nur drei Exemplare erhalten Gift wagte der biedern nte Personen "' verkauft. Und solches harmlosen deutsch. C „ Lllamisso in strafbarer Weltfremdheit seinen Berliner Zensur 2 uR ltgen0SSe " einzuflößen! J a - er mutete der primatur zu erteile' !f angers Von ihm «hersetzten Versen das Im- tische Zensor de ■' Geh ' Regierun £ srat Grano . der nichtpoli- haben versicherte /"Ü *"**** '" der " Vossischen " gestrichen zu überhaupt den W»„ »"" unerk,arlich erweise doch erschien, wollte «"" Chamisso f U ! Beranger nicht mehr geruckt sehen, und als ' -hrift u rbr ei ; e " f^ » KaM °°™" «r eine Berliner Zeit- unterbreitete, strich er obendrein die letzte Strophe: Kommt das grämliche Gesicht, Kommt die Alte da mit Keuchen, Lieb' und Lust mir zu verscheuchen, Eh' die Jugend mir gebricht? — Ach! die Mutter ist's, die aufwacht, Und den Mund zu schelten aufmacht. — Nein, die Karten lügen nicht! woU fa"»*" ^'T* *** bei dieSem Z ™ s ™^ gedacht hat, ist erscheinen V JT Chamiss ° Iieß darauf das Gedicht anderswo bloßen Namen R' ^ dreißiger Jahre War die AngSt vor dem mit C, 7 Tangers so weit abgeflaut, daß Chamisso zusammen beituni y r ien Band " B ^ ran e ers Lieder - ^wahl ^ freier Bear- ein VerboT- ö PZIg „ bei Weidmann herauszugeben wagen durfte, ohne später JS i , T befürchten zu müssen . erschien doch drei Jahre ein ßV, Z i ?' S dCr Zensurbehörde '" Berlin selbst bei Schlesinger besonder T " Cbans0ns choisies " von Beranger, wovon sogar eine «sondere Ausgabe „zum Schulgebrauch" gedruckt wurde. Das Verstehen" VOllStandigen Originalausgaben blieb dabei natürlich be- In^erv 11850 ^^ ?* aUCh grundsatzIich über die Zensur ausgesprochen, on Max Koch herausgegebenen vollständigsten Sammlung seiner CONRADI lu 3 Werke (Stuttgart, Cotta) findet sich ein Aufsatz „Über Censur und Preßfreiheit", der aber nicht 1830, sondern 1835 oder 1836 geschrieben sein dürfte, denn die „neu aufsprießende Schule", von der er spricht, ist nichts anderes als das „Junge Deutschland". Chamisso plädiert hier für eine Art Volkszensur, wie Kaiser Joseph II. von Österreich sie während seiner kurzen Regierungszeit eingerichtet hatte: jeder, dessen Stellung hinreichende Bürgschaft für seine Anhänglichkeit an das Bestehende gewährt, ist persönlich verantwortlich und kann auch mit seinem Namen für andere bürgen. Über die Gefährlichkeit einer Schrift entscheidet eine „das öffentliche Gewissen vertretende Jury". Chamissos Abneigung gegen alle Anonymität geht so weit, daß er selbst von den Regierungen verlangt, sie müßten ihre offiziösen Artikel durch ihre Minister unterzeichnen lassen. Allerdings, setzt er kleinlaut hinzu, seine Vorschläge seien nur für den Staat gedacht, in dem zwischen Regierenden und Regierten Friede herrsche, andernfalls wisse er nicht zu raten, und das Wichtigste, wer die entscheidende Jury bilden soll, läßt er unerörtert. Einen zweiten Aufsatz Chamissos über dasselbe Problem veröffentlichte G. A. Bogeng in seiner „Vierteljahrsschrift für angewandte Bücherkunde" (I, 1). Darin erzählt Chamisso selbst das Zensurerlebnis mit Berangers „Kartenlegerin". — Ein Zensurstrich war schließlich das letzte irdische Geschäft, das den Dichter auf seinem Totenbett bekümmerte. Der Leipziger Zensor hatte aus einem für den Musenalmanach bestimmten Beitrag eines schwäbischen Dichters einige Strophen gestrichen; Chamisso sollte entscheiden, ob das Gedicht trotzdem zu drucken sei. Als der Brief des Verlegers in Berlin eintraf, lag der seit Jahren kränkelnde Dichter ohne Bewußtsein; er erwachte noch einmal aus der Lethargie, am 17. August 1838, las den Brief und bestimmte den Druck des Gedichtes trotz der Kürzung; dann schlummerte er wieder ein, und vier Tage später war er hinüber. (Vgl. Chamissos Werke, hrsg. von Hitzig VI, 103 f.) CONRADI, HERMANN (1862—1890). „Man muß noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können." Dieses Zarathustrawort bezeichnet ein Entwicklungsgesetz auch der Literatur. In ungleichen Zwischenräumen bricht durch die starr gewordene Form des anerkannt „Schönen" eine chaotische Urkraft hindurch und speit Erz und Schlacke, unlösbar verschweißt, empor. Zwischen grotesken Versteinerungen, die den Erforscher prähistorischer Literatur aufregen, liegen da eigentümlich verknorpelte Klumpen, mit wie unbewußter, fester Linienführung, an die sich das Auge nur langsam gewöhnt, zuletzt freudig anschmiegt, funkelnde Bruchstellen mit Ahnungen neuer Farben, gewichtige Stufen alt bewährten Metalls, aber auch Proben unbekannter Minerale. CONRADI I04 Literarische Ereignisse dieser Art, verschieden an Kraft des Ausbruchs, sind der vorklassische Sturm und Drang, die Romantik, das „Junge Deutschland" der dreißiger Jahre, der Sturm des Naturalismus zu Anfang der wilhelminischen Ära, vielleicht die jüngste Vergangenheit oder Gegenwart. Je schroffer sie der Zeit, in die sie hineinplatzen, Ärgernis bereiten, um so stärker ist ihre Wirkung in eine unberechenbare Zukunft; je schneller sich die Umwelt mit ihnen versöhnt, das Ewig-Gestrige sie zu seiner öden, mechanischen Galvanoplastik verbraucht, um so geringer war ihr Kulturwert. Die Literatur, die von solchen Eruptionen nicht mehr erschüttert wird, ist tot; sie wird keine tanzenden Sterne mehr gebären, weil sie kein Chaos in sich hat. Die Zivilisation aber haßt dieses Chaos, das von ihr geschaffene Gesetz muß es verdammen. Daraus erwachsen die Prozesse, die als Prellsteine und Warnungstafeln am Wege der Literatur stehen, überall da, wo der eine entschlossene Biegung macht oder sich in Verzweigungen zu verlieren scheint. Prellsteine dünken sich oft wichtiger als der ganze Weg und alles, was ihn bevölkert. Solch ein Prellstein war der Leipziger Prozeß, dem Alberti den Namen „Der Realismus vor Gericht" gab. Der Hergang des Prozesses ist in dem Artikel Alberti bereits skizziert. Sein Hauptheld sollte Hermann Conradi sein, der Dichter der achtziger Jahre, in dessen Schaffen das chaotische Gären seiner Zeit zum stärksten elementaren Ausbruch kam. Aber als der Gerichtsvorhang hoch ging, war Conradi tot. Von Jugend auf kränklich, war er in Würzburg, wo er sich noch einmal als Student der Philosophie und der Staatswissenschaften hatte immatrikulieren lassen, um seinen Doktor zu machen, am 8. März 1890 einer schleichenden Krankheit erlegen. Mit ihm ging eine große Hoffnung der jungen Literatur zu Grabe, denn seine „Lieder eines Sünders" (1887) mußten selbst dürre Skeptiker davon überzeugen, was dieser Feuerwein werden konnte, wenn ihm Klärung beschieden gewesen wäre. Dieser Klärung stehen Conradis Romane am fernsten, und er würde sie bei gereifterem Kunstbewußtsein gewiß bald verleugnet haben, wie er dies schon mit seinen ersten novellistischen Versuchen „Brutalitäten" (1885) tat, die im Winter 1885/86 auf Schweizer Boden, im Verlag Schabelitz in Zürich, erschienen, da deutsche Verleger den Druck nicht wagten. Sein erster Roman „Phrasen" (1887) mußte sogar vor seiner Veröffentlichung eine Zensur passieren, die der Rechtsanwalt des Verlegers, Dr. Zehme, ausübte, und ist in seiner ursprünglichen Gestalt nicht erschienen. Aber die „Phrasen" besaßen ebensowenig wie der konfiszierte „Adam Mensch", wenn man nicht die Einzelheiten herauslöste und lüstern unter die Lupe nahm, das Zeug dazu, „öffentlich" Ärgernis zu erregen, weil chaotische Fragmente dieser Art, die aller schmeichelnden Überredung durch künstlerische Gestaltung spotten, eine solche I05 CONRADI „Öffentlichkeit" niemals finden. Scheint doch selbst die Ausgabe von Conradis „Gesammelten Schriften" (München, Georg Müller, 1911), mit der sich Dr. Paul Ssymank und Gustav Werner Peters den Dank aller Literaturfreunde verdienten, über die ersten drei Bände nicht hinauszuwachsen; oder hindert noch immer der Spruch des Gerichts den Abschluß durch Neudruck der beiden verschollenen Romane? Die Wirkung solcher starkgeistigen Schöpfungen wird immer beschränkt bleiben auf den kleinen Kreis der Zeitgenossen, die sie als eigene Lebensdokumente empfinden, oder der nachspürenden Geschichtsforscher, die den Staatsanwalt als Kulturfaktor ablehnen. Der Typus Conradi war ein Experiment, das sich die Schöpfung gestattete. Im bürgerlichen Sinne hat dieser ungemein begabte Sohn einer in wirtschaftlicher Not verkümmernden Familie zweifellos eine denkbar „schlechte Erziehung" genossen; er war früh ein Einsiedler und erzog sich selbst. So blieb er frei von einem Wust von Vorurteilen der „Zivilisation", die jeder jungen Generation durch „Erziehung" als Scheuklappen anwachsen, und als sich der Jüngling dieses Gegensatzes bewußt wurde, gefiel sich seine ungebärdige Natur erst recht darin, alles abzureißen, was ihn mit der verachteten Zivilisation noch verband — pour epater le bourgeois — und als ein einzelner, neuer Mensch der Zukunft dazustehen. Kaum über die Zwanzig hinaus schwärmte er davon, sich einmal in die Einsamkeit der Alpen zu verkriechen und die Welt völlig hinter sich zu lassen, die ihn und die er beleidigte, an der er sich durch den Pamphletstil seiner Romane rächte. Daß er es doch nur, wie er schließlich verzweifelnd einsah, zu einem „Übergangsmenschen" brachte, war die Tragik seines Schicksals: Ich weiß — ich weiß: Nur wie ein Meteor, Der flammend kam, jach sich in Nacht verlor, Werd' ich durch unsre Dichtung streifen! Die Laute rauscht. Es jauchzt wie Sturmgesang, — Wie Südwind kost — es gellt wie Trommelklang Mein Lied und wird in alle Herzen greifen . . . Dann bebt's jäh aus in schriller Dissonanz . . . Die Blüten sind verdorrt, versprüht der Glanz — Es streicht der Abendwind durch die Cypressen . . . Nun Wen'ge weinen. Sie verstummen bald. Was ich geträumt: sie geben ihm Gestalt —• Ich aber werde bald vergessen . . . In solchen, eines Kleist würdigen Tönen sangen schon die „Lieder eines Sünders" ihres Dichters eigenes Grablied. Wohl ihm, daß er den Juni des Jahres 1890 nicht mehr erlebte, er würde seine Verur- CONRADI IOO teilung als einen vernichtenden Schlag der verruchten Zivilisation über sein bestes Wollen empfunden haben. Conradis Situation vor Gericht war ungünstiger als die seiner beiden Mitangeklagten. Die Anklageschrift beschuldigte ihn an erster Stelle der Gotteslästerung: er hatte über den Tod Jesu am Kreuze den Ausdruck „verrecken" gebraucht, was selbst von dem Organ der jungen Literatur, der „Gesellschaft" (1889. Heft 7, S. 1031) eine „Geisteskrankheit" genannt wurde; die Verfasserin dieser Kritik, Margarete Halm, die ferne Unbekannte, an die Conradis „Liebesbeichte" gerichtet ist, empfahl die Lektüre des Romans vor allem ihren Geschlechtsgenossinnen zur — Abschreckung! Es steht zweifellos fest, daß Conrad! nicht im entferntesten eine Lästerung bezweckte, im Gegenteil: er glaubte, nur durch diesen Ausdruck das unsagbar Elende des Kreuzestodes eindringlich bezeichnen zu können. Eine tiefe Ehrfurcht vor Christus erfüllte ihn von Kind an, und eine Jesusdichtung schwebte ihm gerade in den Jahren vor, als er den „Adam Mensch" schrieb: der Gekreuzigte war ihm das himmelschreiende Symbol der leidenden, geknechteten Menschheit, und in Stunden fessellosen Überschwangs dachte sein „Größenwahn" sich auch selbst in die Mission solch eines unglücklichen Welterlösers hinein. Mit einer Lästerung Jesu würde er sein höchstes Menschheitsideal gelästert haben. Nach seiner gerichtlichen Vernehmung am 10. Oktober 1889, bei der er, seinem eigenen renommierenden Geständnis zufolge, mit einer „unglaublichen Sicherheit" und „saloppen Souveränität" auftrat, verteidigte er sich gegen die Beschuldigung schriftlich in einem „Staatsanwaltschaftlichen Frag- und Antwortspiel oder Hiebe und Liebe", das er seinem Verleger zur Verfügung stellte: Friedrich und der Leipziger Freund, Hans Merian, benutzten es zu einer ausführlichen Rechtfertigungsschrift, die dem Gericht übergeben und unter dem Titel „Literatur und Staatsanwalt" als Handschrift gedruckt wurde. Den Gebrauch des inkriminierten Wortes verteidigte Conradi durchaus einleuchtend: „Der Zusammenhang ergibt, daß der Ausdruck nur aus einem tiefen unwillkürlichen Mitlcidsaffect heraus gebraucht ist! Er hat an sich durchaus nichts Unehrerbietiges, drückt vielmehr nur das furchtbare Schicksal eines Menschen aus, der von allen verlassen allein und hilflos eben — ... !! Und gerade das qualvolle, ungerechte Sterben und Zu- Tode-gemartert-werden Christi am Kreuze möchte bei Berücksichtigung aller Verhältnisse, die tatsächlich vorliegen, einen derartigen Ausdruck verdienen, wenn es in seiner ganzen Entsetzlichkeit vergegenwärtigt werden soll." Wenn der Staatsanwalt Nagel dieser Selbstverteidigung keinen Wert beimaß, so konnte ihn auch das schöne Eintreten Merians für den toten Freund bei der Gerichtsverhandlung nicht in seiner engen Auffassung beirren. Merian schilderte, wie er selbst über das Wort gestolpert sei und lange mit dem Dichter dar- I07 CONRADI über disputiert habe, der seine Kühnheit mit der psychologischen Motivierung rechtfertigte: „Da uns heutzutage das Gefühl für das Leiden Christi durch die Behandlung des Stoffes in Kirche und Schule abhanden gekommen und durch die zahlreichen Darstellungen des gekreuzigten Erlösers abgestumpft worden, seien wir nicht mehr imstande, bei der Vorstellung vom Leiden Christi, die ganze Tiefe dieses Leidens mitzufühlen. Darum, sagte er, habe er ein Wort gewählt, bei welchem jeder Mensch, auch wenn er nicht mehr christlich fühlt, sofort sich empört und dadurch die ganze Tiefe des Leidens Christi wieder empfindet." Wenn beides den Staatsanwalt nicht überzeugte, so noch weniger gewiß die philologische Weisheit, die der Sachverständige, Dr. Rudolf Kleinpaul, über den individuellen Gebrauch alter Wortformen und ihre Neubelebung auspackte. Auch Punkt 2 der Anklage sah für Conradi bedrohlicher aus als bei den zwei andern Schachern, Alberti und Walloth. Die Anklageschrift besagt: „Die Schilderungen auf Seite 167—175, 180, 198, 200ff.. 236ff., 263ff., 277, 293—299, 339, 425 verletzen das Scham- und Sitt- hchkcitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung gröblich. Verführungsszenen, außerehelicher Geschlechtsverkehr, widernatürliche Befriedigungsakte, unzüchtige Hantierungen werden hier nicht nur nebenher, vielmehr mit erkennbarer Absichtlichkeit berührt, hervorgekehrt, geschildert, der Verfasser gefällt sich in ihrer Ausmalung oder — oft nicht minder kitzelnden — Andeutung. Sie stehen zum gesamten Umfange des Buches in einem derartigen Verhältnisse, drücken dem Buche, zumal im Zusammenhalt mit Schilderungen und Bemerkungen. wie sie Seite 128, 133 ff., 291, 304, 306, 309, 367, 394, 428 sich finden, eine derart charakteristische Signatur auf, daß es nicht bedenklich fallen kann, das Buch als ,eine unzüchtige Schrift' zu bezeichnen." Für Conradi und den Verleger des „Adam Mensch" war besonders belastend, daß dieser Roman bereits eine Vorgeschichte gehabt hatte, von der die Staatsanwaltschaft durch das beschlagnahmte Verlagsarchiv halbwegs unterrichtet war. Am 20. Oktober 1887 schon hatte Conradi das Manuskript dem Verleger abgeliefert. Es gefiel diesem so wenig, daß sich über die Beurteilung des Werkes ein persönlicher Konflikt entspann: der Dichter sandte dem Verleger einen Kartellträger, der aber dieser Mission keineswegs gewachsen war: auf eins, zwei, drei hatte ihn Friedrich an die Luft gesetzt. Im Dezember lehnte er den Verlag des Buches ganz ab, da er nicht mit dem Staatsanwalt in Kollision kommen wolle; er hatte sittliche Anstößigkeiten darin gefunden, Majestätsbeleidigungen und obendrein persönliche Kränkungen, denn er fand Intimitäten aus seinem eigenen Hause abgeschildert. Das Manuskript allerdings behielt er als Faustpfand für Vorschüsse, die er dem völlig mittellosen Schriftsteller gezahlt hatte. Damit war dem Dichter auch jede anderweitige Verwertung seiner Arbeit CONRADI Io8 genommen, und das Jahr 1888, das ein „Wurf- und Siegesjahr" werden sollte, sah ihn im ohnmächtigsten Kampf mit der bittersten Not; Almosen der Freunde hielten ihn kümmerlich über Wasser, aber seine letzte Lebenskraft wurde dadurch zermürbt. Im September 1888 kam es zur Aussöhnung mit Friedrich. Conradi arbeitete sein Werk um, wobei die roten Striche des Verlegers am Rande des Manuskriptes ihn in einem lodernden Zorn erhielten, und lieferte es Mitte November wieder ab; nachdem dann noch die letzten Schwierigkeiten des zu großen Umfangs überwunden waren, gab Friedrich, vertrauend auf die ehrenwörtliche Versicherung, daß alles Anstößige beseitigt sei, nunmehr das Manuskript ungeprüft in die Druckerei; diese Leichtfertigkeit nach solchem Vorspiel durfte allerdings dem Gericht unglaublich erscheinen. Im Gegensatz zum Staatsanwalt räumte das Gerichtskollegium jedoch von vornherein ein, daß dem Verleger auch bei einer neuen Durchsicht des Manuskriptes jener vereinzelte gotteslästerliche Ausdruck wohl habe entgehen können, und das Urteil sprach schließlich den Verleger völlig frei, dank der geschickten Verteidigung des Rechtsanwalts Dr. Zehme, der auch des Dichters Ehrenrettung übernommen hatte und sich dieser Aufgabe mit feinem Verständnis tur die psychologische, an Dostojewski gemahnende Eigenart des inkriminierten Werkes unterzog. „Grau in Grau hat Conradi gemalt, er hat den Überdruß, den Ekel, das Überlebtsein dargestellt, er hat gezeigt, wie der Mensch im Geschlechtsverkehr beim Mangel fester Grundsätze immer tiefer und tiefer sinkt. Er hat . . . nüchtern und prosaisch gezeichnet, er giefat nicht eine glänzende Schilderung der Sinnlichkeit, wie sie Makart malen würde, sondern er zeichnet wie Hogarth Grau in Grau. Auch Hogarth zeichnet das Gräßlichste, Gemeinste, und in der gleichen Weise hat Conradi in seinem Roman geschildert. Das Gemeinste hat er aber nicht gezeichnet, obgleich es gemein ist, sondern weil es gemein ist. Die Frage, ob der künstlerische Vorwurf, den sich damit der Autor gestellt hat, ein berechtigter.war, oder ob man nicht vom Standpunkte des guten Geschmacks, der Ästhetik oder aus höheren Gesichtspunkten der Ethik die Absicht des Autors verurteilen kann, sie gehört . . . nicht hierher . . . Ich will gern zugeben, daß sich vom herrschenden ästhetischen Standpunkte aus betrachtet, gewisse Brutalitäten, moralische Gemeinheiten in dem Buche finden, aber was brutal oder sittlich roh ist, das ist um deswillen noch nicht unzüchtig . . . Herr Friedrich ... ist der Ansicht, daß aus der jungdeutschen Schule, die er unter seinen Schutz gestellt hat, der Genius hervorgehen soll und wird, welcher die Literatur der Zukunft und die Zukunft der Literatur beherrscht. Er ist der Meinung, daß diese Schule, wenn sie ihre Sturm- und Drangperiode überwunden und die erforderliche Harmonie sich erarbeitet haben wird, dann die herrschende sein wird, und von diesem vielleicht mehr idealistisch als rea- log DEHMEL listisch angehauchten Standpunkte aus hat er sich leiten lassen, wenn er die Werke der heute hier angeklagten Schriftsteller verlegte." (Vgl. Alberti, „Der Realismus vor Gericht". S. 63ff., Separatdruck aus der „Gesellschaft" 1890, Heft 8.) In einer Beziehung hatte allerdings Conradi vor den Genossen einen nicht einzuholenden Vorsprung voraus, er war der irdischen Gerechtigkeit entrückt, und das Urteil vom 27. Juni 1890 traf nur noch sein Werk. Es verfiel, wie die beiden andern Romane, dem Feuertode — wenigstens die Exemplare, die man beim Verleger gefunden hatte. Die Auflage betrug im ganzen 1050; ungefähr ein Viertel davon wurde vernichtet; die übrigen Exemplare waren ausgeliefert und verkauft, als die Beschlagnahme erfolgte. Die Abneigung des Staatsanwalts gegen den Realismus, meinte der Philosoph Eduard v. Hartmann in einem Brief an den Verleger, gehe wohl hauptsächlich gegen die moderne Liebhaberei, Lumpe zu Helden zu wählen. Im Anschluß daran verbreitete sich Hans Merian in der „Gesellschaft" (1891, Heft 1) ausführlich über die Berechtigung der „Lumpe als Helden". Heute ist diese Frage zugunsten Conradis längst entschieden. Aber eine literarische Auferstehung wird seinem „Adam Mensch", so hoch ihn auch der allzeit enthusiasmierte Detlev v. Liliencron stellte, nicht beschieden sein; nur der verzweifelnde Pessimismus, der ihn geboren hat, wird heute auf tieferes Verständnis stoßen. Die furchtbare Prophezeiung des Dichters in seiner letzten Schrift „Wilhelm IL und die junge Generation" ist in einer ungeahnten Schwere in Erfüllung gegangen. Der Kampf der Intelligenz um die Kultur, der Armut und des Elends um den Besitz ist da. Vorher jedoch, so lauten Conradis damals wohl verlachte Prophetenworte, „wird diese Generation der Übergangs- menschen; der Statistiker und Objektssklaven; der Nüchterlinge und Intelligenzplebejer; der Suchenden und Ratlosen; der Verirrten und Verkommenen; der Unzufriedenen und Unglücklichen — vorher wird sie mit ihrem roten Blute die Schlachtfelder der Zukunft gedüngt haben — und unser junger Kaiser hat sie in den Tod geführt. Eines ist gewiß: sie werden uns zu Häupten ziehen in die geheimnisvollen Zonen dieser Zukunft hinein: die Hohenzollern. Ob dann eine neue Zeit ihrer noch bedürfen wird —?" Ein Jahr nach dem Regierungsantritt des jungen Kaisers sind diese Worte niedergeschrieben — poeta propheta! DEHMEL, RICHARD (1863—1920). Ende 1893 erschien in München (Druck und Verlag von Dr. Albert & Co. Separat-Conto) Dehmels zweites lyrisches Werk: „Aber die Liebe. Ein Ehemanns- und Menschenbuch", eine von Gedanken- und Bilderfülle strotzende Sammlung, das Bekeuntnisbuch eines Dreißigjährigen, der für seine erste chaotische Epoche einen Abschluß sucht; DEHMEL 110 das Schauspiel eines gigantischen, bis zu den äußersten Vorposten der Problematik wogenden erbitterten Kampfes zwischen neuem Stoff und der für ihn zu erzwingenden Form bietet jede Seite: denn ich bin wie jene großen Tagraubvögel, die zum Fliegen sich nur schwer vom Boden heben, Aber, wenn sie aufgestiegen, frei und leicht und sicher schweben, sagt das „Gebet der Sättigung" am Schluß des Zyklus Jüie Verwandlungen der Venus", der später zu einem selbständigen Ganzen ausgereiften Gedichtfolge, deren ersten Wurf „Aber die Liebe" umschließt. Der ganze Dehmel offenbart sich in dieser vielspältigen Sammlung, deren Einheit nur im Dichter selbst gegeben ist: der kalte Grübler und leidenschaftliche Sucher, der Stauner und Verächter, der Zweifler und Prophet, der Idealist und Zyniker, der pathetische Gedankenlyriker und der nach primitivstem Volkston haschende Kindersänger, der Übersetzer, der sich im Zusammenhang mit der Weltliteratur fühlt, und der weniger ausschweifende Prosaist, der im „Hamburger Läster- bnef" seiner übermütigen Rauflust die Zügel schießen läßt, nach dem von ihm verdeutschten Worte Fran$ois Villons: „Wer auf mich schimpft, thut mir die größten Ehren." — „Meinem Freunde Detlev, dem Dichter Liliencron" war das Buch gewidmet, Fidus hatte Rand- bilder zum Text mit sauberer Feder gezeichnet, und auf dem blutroten Umschlag prangte eine Vignette von Hans Thoma: ein barockes, den l'ormen des Seepferdchens nachgebildetes Ungetüm, in dessen weit offenem Rachen eine Flügelputte mit „Sonnenandachtsaugen" in die Welt hineinschaut und mit vollen Backen seelenvergnügt schalmeit. Vignette und Titelworte des Buches verbindet eine „Hieroglyphe", die den Stimmungsgehalt des Werkes nach zwei Polen hin erläutert: „aber die Liebe ist das Trübe" und „aber ob rings von Zähnen um- giert, das Leben sitzt und jubilirt". In einem Brief an Franz Servaes (vom 18. April 1894), der als erster und lange Zeit einziger Kritiker dem Buche als einem Bekenntnis der modernen Psyche eine Würdigung zuteil werden ließ (in der „Gegenwart" vom 4. April 1894 Nr. 15: ..Zwei Apokalyptiker"), klärt der Dichter den dumpfen Unterton des Titels und zugleich des ganzen Werkes dahin auf: „Das verzwickte Aber', das ich vor die Liebe setzte, ist nicht blos das trübe ,Aber' meines hieroglyphischen Mottos, sondern auch das selige ,Aber' dieses nämlichen Mottos: ,Das Leben sitzt und jubilirt!' und zugleich ein Anklang an das Wort des Paulus: ,Aber die Liebe ist die größeste unter ihnen' — trotz Allem! Freilich, dies .trotz Allem', all die gierig drohenden Drachenzähne rings, wollen wir mal endlich klar ins Auge tassen, aber nur, damit wir desto klarer das jubilirende Leben sehen !j l DEHMEL und es immer jubeltüchtiger machen lernen." Diesem Willen des Dichters sich hinzugeben, setzte allerdings eine Bereitschaft des Lesers voraus, die nur bei einzelnen zu erwarten war; die andern überhörten im Schreck über die drohenden Drachenzähne das Tönen der Schalmei und schrien um Hilfe: schon im Dezember 1893 ließ die Münchener Staatsanwaltschaft „auf die Denunziation eines Augsburger klerikalen Blattes hin" das Werk beim Verleger und in allen Buchhandlungen beschlagnahmen. „Drei Gotteslästerungen und einige zehn bis zwölf Sittlichkeitsvergehen sind vorgemerkt," meldete die „Gesellschaft" (1894. 1,152). „Unnötig hinzuzufügen, daß diese Vergehen und Lästerungen nur in den Köpfen von Theologen und Juristen bestehen. Des Künstlers Herz ist frei davon." Wie frei davon, zeigt wohl am besten Dchmels wunderbarer Brief an Georg Ebers vom 26. August 1893, worin er einem schon vorher sich laut machenden „Schnüffelnashorn" nachdrücklich heimleuchtet. „Aber mir selbst", schrieb er am 17. Dezember nach der Beschlagnahme an Hans Thoma, „muß ich heute den Vorwurf machen, daß ich meine Kunst zumteil durch jene grassirende Wahrheitsrenommage entstellt habe, der es nicht um die Wahrheit, sondern — wie das durch Rousseau modern geworden ist — um die Prahlerei mit intressanten Erlebnissen zu tun ist. Und so fühle ich mich durch die Anklage des Staatsanwalts auf Eine Bank mit Leuten geschoben, die meinem ganzen Wesen fremd und zuwider sind. Das ist meine Buße." (Vgl. Dehmels „Ausgewählte Briefe aus den Jahren x 893—1920". 2 Bände. Berlin, S. Fischer. 1922/23 — eines der gewal- ll gsten Bücher der Gegenwart und Zukunft.) Schon der Verleger hatte das Buch einer Vorzensur unterworfen, in den „Verwandlungen der Venus" war die „Venus Domestica" nur als unverständliches Fragment mitgeteilt; in einer Anmerkung war Dehmel unvorsichtig genug, darauf hinzuweisen, daß der Verlag die fehlenden Worte und Zeilen „aus Rücksicht auf den Gotteslästerungsparagraphen unterdrücken zu müssen geglaubt" habe. „Ich kann nicht umhin, mich gegen eine solche Deutung meiner menschlich dichterischen, rein künstlerischen Absichten ausdrücklich und entschieden zu verwahren." Dehmel lebte damals in Berlin-Pankow. Schon einmal hatte er die Aufmerksamkeit des preußischen Staatsanwalts auf sich gezogen: auf einem Fastnachtsvergnügen der Berliner „Klause" am Rosenmontag 1892 war er — frei nach Wilhelm Busch — als Heiliger Antonius in Begleitung eines Ferkels erschienen und hatte eine „Maskenpredigt" rezitiert, wofür man ihn schon damals, wie er am 1. März 1894 an Emil Gott schrieb, „wegen Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung an die gleichfalls nackten Beine kriegen wollte". Diesnfa'l sah es bedrohlicher aus: Am 15. März 1894, während des Dichters erste Gattin Paula todkrank darniederlag, mußte er sich dem Gericht zur ersten DEHMEL ll2 Vernehmung stellen. „Sogar in ,Venus Madonna'", meldete er sogleich dem Freunde Liliencron, „hat man Gotteslästerung gewittert und in der ethischen Burleske ,Die beiden Schwestern' Unsittlichkeit. Hätte ich nur wenigstens lachen können." Außer gegen Dehmel hatte die Münchener Staatsanwaltschaft gegen den Verleger Dr. Eugen Albert und einen Buchhändler Reinhold Löbell Anklage wegen „Vergehens gegen die Sittlichkeit aus der Religion" erhoben. Durch Beschluß der II. Strafkammer des Landgerichts München I vom 28. Mai 1894 wurden aber alle drei Beschuldigten außer Verfolgung gesetzt. Dehmels Zuversicht, das Gericht werde die Anklage „als unsinnig verwerfen" (Brief an Hans Thoma vom 17. Dezember 1893), scheint sich demnach bewährt zu haben. Die Begründung des Beschlusses hat sich nicht feststellen lassen; die Münchener Akten sind (nach Mitteilung des zustandigen Landgerichts) bereits eingestampft, auch das Dehmel- archiv 111 Blankenese enthält nichts darüber. Nach Aufhebung der Beschlagnahme veröffentlichte der Dichter im Augustheft der „Gesellschaft' („An meine Gönner") eine veränderte Fassung der „Venus sapiens , um den von Otto Ernst und andern gegen ihn erhobenen Vorwurf der Unverständlichkeit wenigstens für dieses Gedicht zu beseitigen. — Der Verlag Albert löste sich bald nachher auf; Dehmels „Aber die Liebe" wurde von dem Berliner Verlag Schuster & Loeffler übernommen, der sich die Pflege der jüngsten Literatur angelegen sein ließ und im Jahre 1896 alles an sich gebracht hatte, was bis dahin von Dehmel erschienen war. — Noch ein zweites Mal sollte Dehmels „Aber die Liebe" vor die Schranken des Strafrichters gezerrt werden. Aber ehe es dazu kam, setzte ein anderer Eingriff des Staatsanwalts die Öffentlichkeit in nicht geringe Bewegung. Hier zeigte sich die literarische Welt selbst in zwei feindliche Lager zerfallen, ging doch das Signal zum Angriff von einem Schriftsteller aus. Oktober 1896 brachte der nunmehrige Verleger Dehmels, Schuster & Loeffler, eine neue lyrische Sammlung des Dichters heraus, „Weib und Welt". Das Buch war schon über ein halbes Jahr auf dem Markt, da erschien am 10. April 1897 in der Zeitschrift „Die Kritik" ein Aufsatz „Richard Dehmel", der zu einer Charakteristik des Dichters lediglich auf Grund seines jüngsten Werkes ansetzte, dieses in ästhetischer und sittlicher Beziehung unbedingt verurteilte, heftigst dagegen Verwahrung einlegte, daß „auf den Thronsessel neben Detlev v. Liliencron" der Verfasser von „Weib und Welt" gesetzt werde und dieser ganzen „Klasse der modernen Lyrik" unbedingten Kampf ansagte. Der Verfasser war ein zweiundzwanzigjähriger Göttinger Student der Jurisprudenz, der damals selbst ein erstes Feldblumensträußlein eigener Lyrik gewunden hatte („Gedichte". 1896) und als ein Talent begrüßt worden war, Börnes Frhr. v. Münchhausen. Er empfand zunächst alle Äußerlich- 1 13 DEHMEL keiten des Dehmelschen Buches als krampfhafte Originalitätssucht: die kleinen Buchstaben am Zeilenanfang, die Gruppierung der.Verse um eine vertikale Mittelpunktslinie — eine Neuerung, die seitdem zum „guten Ton" der typographischen Kunst gediehen ist —; er stieß sich sogar an dem Ausdruck „Übersicht" statt „Inhalt", und daß das Umschlagbild sich über den Buchrücken hinweg auch auf die Rückseite erstreckte — ebenfalls heute etwas Alltägliches und vielfach Zweckmäßiges —, daß „auf diesem Bilde eine gelb gekleidete Figur mit gelben Flügeln vor einem roten Segel, und ein rot gekleideter Teufel vor einem gelben Segel sitzt", auch diese bescheidene Farbensymphonie erweckte seinen Zorn. Weit mehr aber noch der Inhalt des Buches. »Einige gute Gedichte" ließ er gelten, die übrigen aber teilte er in zwei Klassen: die einen seien „von einer geradezu kindlichen Albernheit", nämlich die Kinderlieder, die andern „abstrus, verworren und stellenweise verletzend durch ihren Inhalt". Damit springt er gleich in medias res: er zitiert das Kinderlied „Reise" und erklärt: „Wenn ein Bauernmädchen den Kindern so was vorsingt, mags durchgehen" (eine wunderliche Auffassung des Volksliedes, dem er doch weiterhin Ewigkeitswerte zuspricht) — „die gekünstelte Naivetät eines Mannes, der au f denselben Blättern von den ,braunen Brustwarzen', der ,prallen Bauchhaut' und dem .schwarzen Schleierhaar der Scham' der Mutter Maria spricht, wirkt einfach abstoßend." Peinlicher noch als diese mißverständliche Auslegung des am heftigsten angefeindeten Gedichtes „Venus Consolatrix", dessen kühnste, aus dem Zusammenhang gerissene Verse Münchhausen dann noch abdruckt, um das Ganze der „anwidernden, moralisch zerrütteten Decadence" zuzuweisen, wirkten der laienhaft falsche Rückschluß vom Inhalt gewisser Gedichte auf des Verfassers Privatleben (wörtlich: „die wiederholte Erwähnung der ehelichen Untreue seiner Frau Gemahlin"!) und der Hinweis auf ein „angebliches" Judentum Dehmels, das nachweisen zu müssen selbst Adolf Bartels in Verlegenheit setzen würde. Münchhausen ahnte damals wohl kaum, daß ihn selbst wenige Jahre später Geschichte und Sagenwelt Israels in ihren Bann ziehen und er sein Balladenbuch „Juda" (1900) von E. M. Lilien würde illustrieren lassen. In der Leidenschaft des Kampfes sind solche Dumdumgeschosse literarischer Polemik nichts Ungewöhnliches, aber eine rein literarische Fehde war nicht das Ziel des Angriffs, den Ästhetiker verdrängte schließlich völlig der Jurist und präsumtive Staatsanwalt. Er wollte zwar „weder vom grünen Tisch des Staatsanwalts, noch von der Kanzel aus reden" — mit solchen Verneinungen verlarvt man stets die wahre Absicht —, aber er bezeichnete doch die Tendenz eines andern Dehmelschen Gedichtes „Mit heiligem Geist" als „polizeilich nicht ganz zu rechtfertigen", woraus sich für den amtlich bestallten Hüter von Sitte und Ordnung die Folgerung von selbst ergab. Und 8 DEHMEL , , 4 damit diese keinesfalls ausbleibe, stellte der Jurist Münchhausen selbst einen entsprechenden Strafantrag. Als der Mann, der das vorschriftsmäßige Ärgernis genommen hatte, wurde er zum 29. Juli vor das Amtsgericht Göttingen, zum 5. August vor das in Rodenberg geladen. Kein Wunder demnach, daß ihm alsbald von rechts und links der Vorwurf „Denunziant" entgegensprang. In der Zeitschrift „Die Kritik" fand Dehmel zunächst einen Verteidiger in einem andern jungen Lyriker, Wilhelm v. Scholz. Seine Replik (in der Nummer vom 5. Juni) war nicht eben glücklich, da sie zu sehr auf den Ton eingestellt war, den Dehmels hohes Selbstbewußtsein in der ethischen Ballade „Die beiden Schwestern" („Aber die Liebe", S. 192) allzu herausfordernd angeschlagen hatte: Wer Löwe ist, der gönnt der Katze den Mäusefang, in seiner Welt; sie will auch leben. Jede Fratze zeugt für den Gott, den sie entstellt. Carl Bulcke, der dem kecken Knappen sogleich entgegentrat (19. Juni), hatte daher leichtes Spiel; in seiner Verurteilung der Dehmelschen Lyrik ging Bulcke aber noch weiter als Münchhausen, er nannte das, was Dehmels Versen Leben und Puls verleihe, nicht mehr Sinnlichkeit, sondern erklärte geradezu: „das ist tierisches Geschlechtsleben, das ist Brutalität. Dehmel scheut sich nicht, die ekelhaftesten Lüste, gegen die das Strafgesetzbuch seine Paragraphen aufgestellt hat, die perversesten, schmutzigsten Gedanken zum Milieu seiner Gedichte zu machen. Seine .Verwandlungen der Venus' zeugen von einer Schamlosigkeit, von einer Gefühlsverrohung und Widerlichkeit, die auch kein noch so genialer Vers, der da — neben steht, wieder gut machen kann. Er hat sich selbst gerichtet." Wobei zu beachten ist, daß auch Bulcke, ein Jahr jünger noch als Münchhausen und Scholz, Jurist war und sich auf die Laufbahn eines Staatsanwalts vorbereitete. Die „vermeintliche" Tiefe in Dehmels Gedichten nannte er Unsinn; daß Gustav Falke, „der feinsinnigsten und maßvollsten einer, ein überschwengliches Loblied auf Richard Dehmel" gesungen hatte (in der „Gesellschaft" 1894, III, 9031!.), machte ihn keineswegs nachdenklich, und daß Liliencron selbst in seinen „neuen Gedichten" mit begeisterten Worten auf Dehmel hingewiesen, ihm sein Epos „Poggfred" gewidmet und jedem seiner zwölf Cantusse ein Zitat aus Dehmelschen Gedichten vorangesetzt hatte, erschien ihm als unbegreifliches Rätsel. Ganz anders, ruhig, sachlich und feinsinnig eingehend auf die Eigenart des Dichters und seinen gewiß oft geheimnisvollen Gedankengang behandelte der Münchener Schriftsteller Ludwig Kraft den Fall in der „Gesellschaft" (Juli 1897) und enttäuschte gewiß jeden, der sich nach dem Titel „Der Göttinger Dichtercensor. Eine Münch- j , . DEHMEL hauseniade" auf eine blutige Abschlachtung des freiherrlichen Angreifers im Stil der streitbaren Herausgeber Conrad und Bleibtreu gefreut hatte. Das Urteil Krafts über Münchhausens Mangel an „Takt und Respekt, an Verstand und Aufmerksamkeit" wirkte durch seine überlegene Ironie nur noch überzeugender auf den unbefangenen Leser — nicht auf das Gericht. Dieses identifizierte sich völlig mit der Auffassung und Empfindung der beiden Juristen Münchhausen und Bulcke. Der Staatsanwalt v. Petzinger machte beide von Münchhausen ausdrücklich bezeichneten Gedichte zum Gegenstand seiner Anklage. In ihrer Sitzung vom 30. August 1897 gab die Erste Ferienstrafkammer des Landgerichts I Berlin das erste „Vom heiligen Geist" (S. 110 f.) frei, weil darin nicht unbedingt eine „für Jedermann ohne Weiteres erkennbare Anpreisung des Ehebruchs" enthalten sei. „Wenn man, allerdings nicht in Übereinstimmung mit den Absichten des Verfassers, aber doch ohne Widerspruch des Wortsinnes, die Zeilen Und bis nicht jedes Weib gewinnt den rechten Vater für ihr Kind, soll jede Irrende die Treue dem falschen brechen ohne Reue, dahin auffaßt, daß der höchste Grad der Vollkommenheit im Zusammenleben von Mann und Weib, abgesehen von dem Bestehen eines Ehebundes, dann vorliegen würde, wenn beide völlig übereinstimmend — jedes Weib den rechten, d. h. den wirklich passenden und geeigneten Vater für ihr noch zu erwartendes Kind erwählt hat —, und bis dahin jedes Weib von ihrer Wahl zurücktreten kann, so liegt darin noch nicht notwendig die Aufforderung, die eheliche Treue zu verletzen. Es kann angenommen werden, daß in den obigen Versen an die Ehe und an eheliche Treue gar nicht gedacht, vielmehr für den .endlichen Tag', die der Ewigkeit nahe Zeit, ein loses Zusammenleben von Weib und Mann gemeint ist." Da demnach eine andre, nicht unsittliche Auffassung dieser Verse ohne Schwierigkeit möglich sei, könne ihr Inhalt nicht als schlechthin unzüchtig angesehen werden, „zumal die Verworrenheit dieser ganzen Dichtung nicht ohne Weiteres auf die Absicht des Verfassers, die Sinnlichkeit zu erregen, schließen läßt". Daher liege hierin auch keine Gotteslästerung. Eine solche könne auch in den letzten Zeilen des Gedichts nicht gefunden werden, aber „nur deshalb, weil das ,das' der ersten Zeile auf die vier vorhergegangenen Zeilen allein bezogen werden kann und nicht notwendig mit dem drittletzten Vers ,Und bis nicht' usw. in inneren Zusammenhang zu bringen ist". Die „Tiefe" oder (nach Bulcke) der „Unsinn" der Dehmelschen Verse kam also dem Dichter hier zustatten. Anders aber lautete das DEHMEL j j b Urteil über „Venus Consolatrix" (S. 119—121). Dieses Gedicht sei unzüchtig und gotteslästerisch, entschied das Gericht. „Sein Inhalt verletzt das Scham- und Sittlichkeitsgefühl dadurch gröblich, daß in ihm die Entblößung einer Frau dargestellt und ihre nackte Erscheinung ohne jede poetische oder sonst künstlerisch veredelnde Darstellungsweise beschrieben wird, und zwar namentlich ihr Unterleib. Aus der ganzen Darstellung ergibt sich zugleich die Absicht des Verfassers, mit ihr auf die Sinnlichkeit zu wirken. Sein Gedicht ist kein Kunstwerk, wie er es selbst bezeichnet, das vermöge seiner Form oder seiner edlen und tiefen Gedanken selbst die Schilderung der wirklichen Nacktheit als nicht unsittlich erscheinen lassen würde, sondern lediglich eine poesielose Zusammenstellung von Reimen, in denen unsittliche, gotteslästernde und verworrene Gedanken enthalten sind und in denen die Entblößung der mit dem weißen Plüschgewande und der roten Rüsche bekleideten Frau und ihre nackte körperliche Erscheinung ,bis tief ins schwarze Schleierhaar der Scham' nur deshalb beschrieben ist, um vollständige Vorstellungen in dem Leser wachzurufen." Das Gedicht verstoße demnach gegen § 184, aber auch gegen § 166 des Strafgesetzbuches. „Mit der Frau, die dem Dichter erschienen ist und sich vor ihm entblößt, ist Maria, die Mutter Christi, und wie der Verfasser angibt, gleichzeitig Maria aus Magdala, die er mit der ersteren zu einer Person verschmolzen hat, gemeint. Der Glaube an Maria, die Mutter Christi, ist eine Lehre der katholischen Kirche und der Marienkultus eine Einrichtung dieser. Danach steht dem Katholiken die Person der Maria, der Mutter Gottes, so hoch, daß eine Darstellung von ihr, wie sie in dem Dehmelschen Gedichte gegeben ist, eine Beschimpfung derselben enthält. Daß diese Maria sich entblößt in der dargestellten Weise und ihre Geschlechtsteile erkennen läßt, enthält den Ausdruck der Verachtung ihrer heiligen, angebeteten Person. Die unzüchtige Beschreibung derselben soll ihre edle Höhe herabsetzen und ihre Verehrung beeinträchtigen. In dem fraglichen Gedichte ist sonach eine Beschimpfung der Mutter Christi wie ihrer Verehrung, die in der katholischen Kirche als Einrichtung besteht, enthalten. Daß eine solche Beschimpfung beabsichtigt war, ergiebt sich eben daraus, wie in dem Gedicht nach den obigen Anführungen eine bewußte und gewollte Unzüchtigkeit enthalten ist. Der Verfasser wollte seine Nichtachtung alles Hohen und Heiligen ausdrücken und sich als darüber erhaben hinstellen." Ein Strafverfahren gegen den Dichter selbst konnte wegen eingetretener Verjährung nicht stattfinden; das objektive Verfahren gegen das Buch entschied demnach, die betreffenden Seiten sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Dieses Urteil, das man in jedem Fall anders motiviert wünschen möchte, da es weder dem künstlerischen Wert des Gedichtes noch der Absicht Dehmels auch j t DEHMEL nur annähernd gerecht wird, gelangte im Januar 1898 zur Vollstreckung; die sogleich eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht in Abwesenheit des Beklagten und seines Anwalts verworfen. In den beim Verleger beschlagnahmten Exemplaren wurden demnach die Seiten 119 bis 121 vernichtet. Unterdeß waren auch die Freunde des durch das Urteil tief erregten Dichters nicht müßig gewesen. Zwei von ihnen, Otto Julius Bierbaum und Julius Meier-Graefe (Paris), veranstalteten eine Rundfrage an fünfzig hervorragende Vertreter des deutschen Schrifttums, nicht über die Anwendung des Gotteslästerungs- und Unzuchtsparagraphen auf ein künstlerisches Erzeugnis, sondern die Formulierung der Frage lautete ganz allgemein: „Welches ist Ihre Meinung über die gerichtliche Denunziation in Kunstdingen überhaupt und besonders über ihre Verwertung als Kampfmittel gegen literarische Standesgenossen?" Die eigene Meinung der Fragesteller ergab sich aus dem Begleitschreiben, das u. a. besagte: „In einer Zeit, in der das künstlerische Schaffen ohnehin von vielen Seiten aus unkünstlerischen Gründen niedergehalten und polizeilich bevormundet wird, scheint es uns von Wert zu sein, Stimmen der verschiedensten Art darüber zu vernehmen, ob Angeberei auf literarischem Gebiete als erlaubt und ehrenhaft gelten darf. Wir stehen nicht an, mit aller Offenheit zu bekennen, daß wir auf einmütige Brandmarkung einer solchen Handlungsweise hoffen, und wir erblicken den praktischen Zweck dieser Umfrage darin, daß die übereinstimmende Verwerfung des Denunziantentums in Kunstdingen dazu beitragen werde, alle die davon abzuschrecken, die etwa gleicher Gesinnung wie der genannte Herr sein sollten. Auch für diesen selber wird es, glauben wir, nur eine wohlverdiente Zurechtweisung sein, wenn er erfährt, wie eine solche Handlungsweise von den verschiedensten Vertretern des schöpferischen Schrifttums jeden Alters in Deutschland beurteilt wird. Der Umstand, daß es den Anschein haben könnte, als würde ihm, dem noch sehr jungen und unbekannten Manne, dadurch eine unverhältnismäßige Bedeutung beigelegt, kann uns von unserem Schritte nicht abhalten, die wir, selbst noch zu den Jüngeren gehörend, es mit besonderer Beschämung empfinden, daß eine Angriffsart, die auch zu den Zeiten des heftigsten Kampfes zwischen den sogenannten Alten und Jungen stets verschmäht worden ist, nun von einem geübt wird, der mit zur dichtenden Jugend gehören will. Daß es sich in dem vorliegenden Falle wirklich um ein Hinübertragen ästhetischer Gegensätze auf forensisches Gebiet handelt, geht aus dem Umstand hervor, daß die Denunziation unter Einsendung einer von dem Denunzianten verfaßten feindseligen und teilweise ehrenrührigen Kritik des denunzirten Buches geschehen ist." Von den 50 Befragten antworteten 44. In der Verurteilung der Denunziation waren sie alle einig, auch die von der älteren Generation, DEHMEL 118 die wie Julius Große, Wilhelm Hertz und Hermann v. Lingg sogleich zugaben, daß ihnen Dehmels Buch unbekannt sei. Heyse und Ebers, Wilbrandt und Trojan, Rosegger und Jensen, Klaus Groth und Hans Hoffmann, J. V. Widmann und Hermann Bahr, Anna Croissant-Rust und Ilse Frapan, Berta v. Suttner und Ludwig Fulda, Gabriele Reuter und Gustav Falke, Richard Voß und Hofmannsthal, Bleibtreu und Heiberg, Eckstein und Otto Ernst, Wilh. v. Polenz und Marie Eug. delle Grazie, — alle fanden die Denunziation „höchst verwerflich", „unehrenhaft", „verächtlich", „kläglich", „empörend", „feige" oder „unwürdig"; Spielhagen nannte sie einen „schimpflichen Hochverrat an der Republik der Kunst" und Peter Altenberg den Angeber einen „heidnischen Missetäter"; Grisebach erinnerte (nicht ganz zutreffend) an Heines Streitschrift „Über den Denunzianten" und wollte diesen „Schandtitel" nunmehr von Wolfgang Menzel auf Münchhausen über- •tragen wissen; Maurice v. Stern fing an, sich „des Adelsprädikats zu schämen", und Ernst v. Wolzogen sprach von einem „Lump und Dummkopf im Quadrat", der „die Verachtung aller redlichen Kollegen für alle Zeit verdient" habe; Carl Spitteler verwies auf seinen Aufsatz „Der sittliche Standpunkt in der Kritik", worin er es schon als eine Ungehörigkeit bezeichnet habe, überhaupt die Sittlichkeitsfrage gegenüber literarischen Werken aufzuwerfen, und Hartleben erklärte unwirsch: „Dumme Frage!" Max Bernstein (der Jurist) spuckte nur kurzweg aus: „Pfui Teufel!" und Arno Holz plädierte für Wiedereinführung der Prügelstrafe; M. G. Conrad hielt eine Philippika ganz im Stile des Vormärz: „Der Denunziant ist der Bruder des Henkers, des Würgers, des Erdroßlers", während Paul Scheerbart mit philosophischem Augenzwinkern „jeden Kampf für etwas Niedriges" erklärte, er sei ja eine „Auflehnung gegen eine Weltgeistoffenbarung"; Detlev v. Liliencron und Ricarda Huch begnügten sich damit, die wahrscheinlichen, Motive der Denunziation geltend zu machen, jener riet auf Neid oder große Beschränktheit, diese auf gemeine Gesinnung oder beschränkten Fanatismus nach Analogie mittelalterlicher Ketzerverfolgung; Emil v. Schoenaich-Carolath stimmte der Verurteilung durchaus zu, wollte aber Münchhausens „jugendlichem Mangel an Überlegung" noch den Ausweg einer nachträglichen Entschuldigung- offen gehalten wissen; Wedekind zitierte den alten Spruch: „Der ärgste Schuft im ganzen Land Der ist und bleibt der Denunziant!", und Karl Henckell verewigte das Ereignis in derben Fabelversen: Ein Dichter, auf den andern zornerpicht, Ging hin und denunzierte sein Gedicht, Nicht wissend, daß den Bruder in Apoll Man nicht beim Staatsanwalt verklatschen soll. Der Gott der Dichter nahm den Tropf beim Ohr Und zog die Rute hinterm Spiegel vor: ,j DEHMEL „Mein Bürschchen, sprich, was fällt denn Dir nur ein? Lichtbringer willst Du und — Anschwärzer sein? Sie braver Herr, das widerspricht sich sehr, Drum reich' mir mal den Allerwertsten her Und sei zufrieden mit dem blauen Fleck! Ich bin die Sonne. Denunziant ist Dreck.' Zu diesem einstimmigen Tenor der Antworten hatten die Frager nichts hinzuzufügen, und das Ergebnis der Enquete veröffentlichten sie in der „Frankfurter Zeitung" vom 7. November 1897 (Nr. 309). Münchhausen holte sogleich zu einem Gegenschlag aus. In der Annahme, daß noch mehr als die ersten drei der vorhin genannten Schriftsteller die bekämpften Gedichte Dehmels gar nicht gekannt hätten, legte er der Mehrzahl von ihnen diese zur Beurteilung vor; daß Bierbaum und Meier-Graefe einen nicht genauer dargestellten Spezialfall „unter diese schroffen und allgemein gehaltenen Erklärungen gestellt" hätten, bezeichnete er als eine unehrliche Kampfesweise; mit der allgemeinen Verurteilung der gerichtlichen Denunziation in Kunstfragen erklärte er sich überraschend genug völlig einverstanden; die Dehmelschen Gedichte aber seien — keine Kunstwerke mehr, „sondern sittliche Vergehen, über die nur der Staatsanwalt zu urteilen" habe; daher sei es seine Pflicht als Mensch und Staatsbürger gewesen, dem Umsichgreifen solchen „Giftes" in unseren Volkskörper „durch das Radikalmittel der Gesetze vorzubeugen"; es wäre ein Mangel an moralischem Mut gewesen, der einmal erkannten Pflicht nicht zu genügen. Das Ergebnis dieser Gegenrundfrage veröffentlichte Münchhausen in der „Deutschen Zeitung" vom 8. Dezember 1897. Es war viel dürftiger, als er erwartet hatte; einige der Herren und Damen hätten nicht geantwortet, gab er etwas kleinlaut zu; richtiger wohl: nur einige hatten geantwortet, und offenbar nur diejenigen, die ihm aus ehrlicher Überzeugung in der Verurteilung der Dehmelschen Gedichte zustimmen konnten. Heyse nannte sie „beispiellose Roheit und Gemeinheit", Wilbrandt „verwerflich", Trojan „über alle Maßen ekelhaft", Fulda „betrübende Geschmackslosigkeiten" ; Ebers fand sie von „abschreckender, verletzender Häßlichkeit", Große sah darin einen „bisher unerreichten Grad von Schamlosigkeit", Hans Hoffmann „erstaunliche Geschmacklosigkeit und Gefühlsroheit" und Heiberg urteilte: „Die Kunst, die solche Kunst treibt, ist keine Kunst, sondern widerwärtiges Bordellentum". Das war das ganze Ergebnis. Zu seiner Auffüllung wurden noch etliche sichere Eideshelfer herangezogen: Hermann Allmers wetterte über den „scheußlichen Schmutz", Martin Greif über den „zweifellosen Unfug", Karl Busse über die „Schweinereien" und Ludwig Jakobowski fand Dehmels Gedichte „an Wider- DEHMEL l2 o lichkeit und rüder Gesinnung unerreicht". Aber keiner selbst aus diesem Sachverständigenkollegium hatte es über sich gewonnen, mit Rücksicht auf diesen „Spezialfall" das Vorgehen des Fragestellers als entschuldbar oder gar richtig anzuerkennen. Darüber wunderte sich Münchhausen baß, und als er seine Rundfrage in der „Deutschen Zeitung" mitteilte, hielt er all diesen Herren über ihren Mangel an Staats- und Verantwortlichkeitsgefühl eine regelrechte Standpauke. Da mochte wohl auch mancher von den „Alten" bereuen, ihm überhaupt Rede gestanden zu haben. „Berühmtheiten vom Range des Herrn Altenberg und Scheerbart" hatte Münchhausen bei seiner Umfrage „natürlich übergangen"; mit vornehmer Geste lehnte er es ab, zu den „Berufsschriftstellern" zu gehören, und teilte schließlich noch mit, daß er auch gegen Bierbaum und Meier-Graefe ein Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gemacht habe, da ein öffentliches Interesse vorliege. Er ging dabei von der nicht recht verständlichen Behauptung aus, daß bei der ersten Enquete „den angefragten Schriftstellern der sie allein und in Wahrheit interessierende Fall der Dehmel- schen Gotteslästerungen wohlweislich verschwiegen worden" sei; auf den Gotteslästerungs- sowie auf den Unzuchtsparagraphen aber war in der „Frankfurter Zeitung" ausdrücklich hingewiesen, und von denen, die Münchhausen in der sittlichen Verurteilung der Dehmel- schen Gedichte zustimmten, hat, soweit die Dokumente vorliegen, offenbar auch nicht einer auf die Gotteslästerung Bezug genommen. Die Fortsetzung des Kampfes wollte dem doppelten Angeber denn auch schlecht gedeihen. Das Landgericht II Berlin erklärte sich für nicht zuständig und gab die neue Anzeige an das Frankfurter Gericht ab; dieses verwies fast postwendend (7. Dezember) den Antragsteller auf den Weg der Privatklage; seine Beschwerde bei der Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen (15. Dezember). Daraufhin stellte Münchhausen am 12. Februar 1898 Strafantrag gegen Bierbaum und Meier-Graefe, erfuhr aber auch damit eine entschiedene Ablehnung. Das Amtsgericht I Berlin entschied am 8. Januar 1899: „Dadurch, daß die Beschuldigten aus Anlaß der vom Privatkläger gegen den Schriftsteller Dehmel erstatteten Denunciation eine Umfrage unter den Standesgenossen über eine derartige Handlungsweise hielten und diese Umfrage demnächst veröffentlichten, haben sie" lediglich im Standesinteresse gehandelt und gegenüber dem Vorgehen eines einzelnen ein generelles Urteil darüber herbeiführen und bekanntgeben wollen. Aus dem incriminirten Artikel geht in keiner Weise hervor, daß sie etwa aus Wut über die einem Freunde widerfahrene Denunciation, wie Privatkläger es darstellt, die Person des letzteren nun ihrerseits beleidigen und verunglimpfen wollten. Sie wollten vielmehr lediglich in sachlicher Weise gegen die Ansicht, daß im Schriftstellerstande ein derartiges Kampfesmittel als erlaubt angesehen würde, i 2i DEHMEL Verwahrung einlegen. Jedenfalls steht den Angeklagten der Schutz des § 193 St.-G.-B. durchaus zur Seite." Die Ablehnung der Klage Münchhausens überhob die Angegriffenen der Notwendigkeit, das Ergebnis einer weiteren Umfrage bekanntzugeben, die sie zu ihrer Verteidigung unterdes begonnen hatten. Es galt festzustellen, ob etwa einer der wohl oder übel Beteiligten nach Prüfung der Dehmelschen Gedichte zu einer andern Beurteilung des ganzen Falles gekommen sei. Auch dabei erlitt Münchhausen eine Abfuhr, soweit die eingelaufenen Antworten noch vorliegen. Bahr, Conrad, Anna Croissant-Rust, Henckell, Holz und Polenz erklärten sich unbedingt für Dehmel; Heyse, Gabriele Reuter und Bernstein versicherten, daß die nachträgliche Kenntnis der betreffenden Gedichte an ihrem Urteil nichts geändert hätte; nur erschien dem ersteren jetzt „der Denunziant subjektiv in milderem Lichte"; Grisebach erklärte das Gerichtsurteil für ein crimen laesae artis, und der schwer erkrankte Spielhagen fand es „bei der notorischen Anhängerschaft, die Dehmel im Publikum und gerade dem literarisch besonders regsamen hat, völlig absurd, daß Herr v. Münchhausen Dehmel einfach aus der Literatur verwiesen haben" wolle. Nachdrücklich erkannte Wolzogen Dehmels „künstlerischen Charakter und die Persönlichkeit, die hinter ihm steht, mit Hochachtung an", auch wenn er sich nicht zu den Bewunderern seiner Muse zähle. Keiner von diesen allen hatte irgendwie gefunden, daß die Unternehmer der ersten Rundfrage von den vorliegenden Tatsachen irgend etwas hätten verschleiern wollen. Vor der Öffentlichkeit schillerte naturgemäß der Fall Dehmel- Münchhausen im buntesten Farbenspiel der literarischen und politischen Parteien. Von allen Wortführern in diesem Kampf dürfte keiner der Wahrheit so nahegekommen sein wie Ferdinand Avenarius im „Kunstwart" vom 15. November 1897. Auch er hatte sich vom ästhetischen Standpunkt gegen Dehmels „Weib und Welt" ausgesprochen, aber daß seine Gedichte „dem Wesen nach Kunstleistungen" seien, und daß ihr Verfasser sich nicht die „lüsterne Erregung des Lesers" «zum Zweck gesetzt habe, stand für ihn ebenso fest, wie daß die Denunziation eine Verirrung gewesen sei, wenn er auch dem Ankläger seine „aufrichtige Überzeugung" gutschrieb und davor warnte, ihn „moralisch an den Pranger zu stellen". Die allgemeine Hauptfrage aber, das Verhältnis des Gerichts zur Kunst, beantwortete er folgendermaßen: „Die Gesetze sind eine Festlegung des sittlichen Empfindens der Einflußreichen. Aber dieses sittliche Empfinden ändert, entwickelt sich ununterbrochen: es wird duldsamer in dieser, strenger in jener Beziehung; tausend Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten, Entdeckungen und Erfahrungen spielen mit hinein, und verwischen und verändern es. Und diese Entwicklung, dieses DEHMEL i 2: Werden, dieses Leben des sittlichen Gefühls, das ein so wesentlicher Teil des im edelsten Sinne Menschlichen bedeutet, betätigt sich nirgends mehr als in Dichtung und Kunst. Hier gebärt sich das Unreife, hier klärt sich das Reifende, hier wird die Zukunft. Nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Nation ringt auf diesem Kampfplatze, aber alle ihre Gebildeten beteiligen sich daran durch Zustimmung und Widerspruch als Lernende, Lehrende oder Erwägende. Und wie noch immer eine neue Wahrheit zunächst als Lüge empfunden worden ist, so wird auch ein neuer Weg zunächst als Abweg, ein neues Kunstbekenntnis zunächst als Unkunst empfunden. Was von den geistigen Kräften gesund ist, lebenerhaltend und fördernd, und was nicht, wer soll es entscheiden? Der Staatsanwalt? Soll der Vertreter des Gesetzes, d. h. des festgelegten sittlichen Empfindens von gestern, Richter darüber sein, ob etwas dem sittlichen Empfinden von morgen entspricht, das sich in der Kunst vorbereitet? Der Gedanke ist lächerlich, denn Fortschritt wie Rückschritt besteht ja eben in einer Änderung des Empfindens von heute, das eben deshalb nie als Ideal gesetzt werden darf. Ob Fort- oder Rückschritt vorliegt, darüber läßt sich Sicheres von keinem Zeitgenossen sagen; die Nachkommen erst erkennen es an seinen Früchten . . . ,,Die stärksten Laster, die schwersten Verbrechen, Raub, Mord, Blutschande sind von je Gegenstände der Dichtung gewesen, und was anfangs abstieß, hat später oft ergriffen und die Seele zur Aufnahme von neuem Großen erweitert, wenn es nur Kunst, d. h. echter Ausdruck echten tiefen Empfindens war. In das Was der Kunst also hätte sich in einer wahrhaft hochstehenden Gesellschaft nie ein Staatsanwalt zu mischen. Und ihr Wie, ihre Art der Darstellung, gehört ausschließlich vor das ästhetische Forum. Seid ihr nicht im Stande, etwas absehend vom Stofflichen rein auf die menschliche Reaktion des Verfassers hin zu betrachten, drängt sich für euch das Stoffliche zu sehr vor oder ist euch die dichtende Persönlichkeit unerquicklich, wohl, so lest ihn nicht, oder müßt ihr ihn lesen, so tretet in eurem Kreise dagegen auf . . . Aber tut nicht gleich, als täte der Verfasser dem Leser ein Verbrechen an! . . . Und wenn das Lesen solcher Stellen einmal Einem schadet — was schadet denn nicht gelegentlich einmal irgend Einem ? . . . „Wie wir eine Freiheit der Forschung im Vertrauen auf die Selbst- korrekturen der Wissenschaft staatlich anerkannt haben, so brauchen wir eine klare Anerkennung der Freiheit der Kunst. Sie wird einmal besagen: was als ernster Ausdruck eines aufrichtigen Empfindens, als Kunst sich betätigt, ist eben deshalb ein zu wichtiger Beitrag zur Selbsterkenntnis des Menschengeschlechts, als daß es seines stofflichen Inhalts wegen verfolgt werden dürfte. Es abzulehnen oder zu beseitigen, muß der Selbstregulirung des Kunst- ] a 3 DEHMEL lebens vorbehalten bleiben, in dem ja auch das sittlich Hohe und Große sprechen kann . . . Folgerungen aus tatsächlichen Prämissen des Denkens müssen gezogen werden, auch wenn sie zu unerfreulichen Schlüssen führen, Folgerungen aus tatsächlichen Prämissen des Gemütslebens ebenso. Selbst unzweifelhaft Verderbliches gilt es da nicht durch Schluß der Ventile eine Weile lang unkenntlich zu halten, sondern zu überwinden . . . Der Freiheit der Kunst gegenüber steht unser Staat im Mittelalter." Bei dieser lichtvollen Belehrung, die man eingerahmt in jeden Gerichtssaal hängen sollte, beruhigte sich Münchhausen nicht; er sandte dem „Kunstwart" eine Erwiderung und mußte sich nun von Avenarius aufs neue (in der Nr. vom 15. Januar 1898) Satz für Satz abführen lassen. Er setzte auch seinen Kampf gegen Dehmel mit zielbewußter Zähigkeit und maßloser Erbitterung fort. Einen einflußreichen Bundesgenossen fand er damals in. dem Herausgeber der „Gegenwart", derselben Zeitschrift, in der vier Jahre zuvor Servaes dem Dichter Dehmel die ersten Lorbeeren gewunden hatte. Eine scharfe Animosität Zollings gegen den Verlag Schuster & Loeffler spielte mit hinein ; geschäftliche Differenzen zwischen beiden waren vorhergegangen. Bei diesem Feldzug gegen den Verlag wurde Dehmel das Hauptstich-' blatt. In Nr. 10 der „Gegenwart" vom 5. März 1898 stellte Zolling dem „Decadencegercim", „der zotigen Frechheit ä la Dehmel" die Naturwahrheit und -frische eines — Georg Oertel gegenüber, dessen Liederbuch „Von Drinnen und Draußen" er als „köstliche Gaben" rühmt. Der längst verstorbene Oertel, ehemals Chefredakteur der 11 Deutschen Tageszeitung" und Mitglied des Reichstags, populär durch seine unentwegt weiße Weste, dürfte selbst am meisten verblüfft davon gewesen sein, daß ihn ein Kritiker wie Zolling in eine derartige Parallele mit Dehmel brachte und sich zu dem Ausspruch verstieg: „Für manches dieser Gedichte gäben wir alle Schuster- & Loeffler- Bände der talentlosen jungen Herren hin." Zwei Nummern später (19. März) mußte ein harmloses Buch von Paul Remer, „Unter fremder Sonne" die Munition zum Scharfschießen gegen den Verleger liefern. Der Umschlag des Buches stellte eine unbekleidete braune Schöne dar, die in Profilstellung durch Palmen hindurch aufs Meer blickt — eben unter fremder Sonne. Darüber war Zolling geradezu außer sich: das Buch sei zu gut, um unter „pikanter" Flagge die Liebhaber obszöner Literatur anzulocken; das sei eine „plumpe Spekulation auf die perversen Instinkte gewisser Bücherkäufer", ein verzweifelter Versuch mit „Pornographie, mindestens in der Ausstattung", eine „unsaubere Spekulation und dreiste Mystifikation, die für diese Firma nachgerade charakteristisch" sei. Als besonderes Verdienst betrachtete es Zolling, daß die „Gegenwart" einen kürzlich bei demselben Verlag erschienenen satirischen Scherz „Die Barrisons" von DEHMEL 124 einem angeblichen Vicomte d'Aubecq als Mystifikation eines „gali- zischen Jünglings" (Anton Lindners) entlarvt habe. Die damals eingeleitete Sammlung für Liliencron, versicherte er, hätte gewiß mehr Ertrag gebracht, wenn seine Bücher in einem „weniger prononcirten" Verlag erschienen seien. An alle Autoren richtete er dann den Rat: „Wer auf seinen literarischen Ruf hält, muß auch den pornographischen Schein meiden." Das gleiche Signal blies die „Gegenwart" in Nr. 13 und 15; die Ausfälle gegen die „Auswüchse der .Modernen', die Pornographen, die Nachahmungsliteratur und andere Entartungen" (Nr. 37 bei Gelegenheit des Tolstoischen Manifestes gegen die moderne Kunst) ziehen sich durch den ganzen Jahrgang; Gerhart Hauptmann erfuhr dabei keine bessere Behandlung als die Lyriker des Verlags Schuster & Loeffler, man lese nur einmal die Kritik über „Fuhrmann Henschel" in Nr. 45. Den Höhepunkt dieses Kreuzzuges aber bezeichnet die Nr. 25 vom 18. Juni, in der Ritter Münchhausen zu einem neuen Sturmangriff auf dem Schlachtfeld erscheint. „Dalldorfer Lyrik" heißt sein Aufsatz und beginnt anmutig: „Der Schriftsteller Ernst Schur, der in Pankow — also in der Nähe des Dalldorfer Narrenhauses — wohnen soll, hat ein Buch Verse geschrieben, dem er, um ihm gleich den Stempel des Blödsinns aufzudrücken, den Titel gab: ,Seht, es sind Schmerzen, an denen wir leiden.' Und die sattsam bekannten Unsterblichkeitsfabrikanten Schuster & Loeffler in Berlin haben diesen Schmerzen an die Öffentlichkeit verholfen. Schurs' Buch ist derartig dumm und unbedeutend, daß es an sich auch nicht ein einziges Wort, nicht eine einzige Zeile wert ist. Aber es ist symptomatisch für die bei uns eingerissene ,Dehmelei' in der Lyrik, und als Symptom, das Rückschlüsse auf Ursprung und Art der Krankheit zuläßt, mag es hier mit noch einigen anderen faulen Früchten moderner Lyrik auf einem Teller liegen." Münchhausen zerfetzt nun Schurs Buch, das der Blößen genug bot und durch die putzige Art, die tiefsten lyrischen Wirkungen mehr mit Interpunktionen als mit Worten erzielen zu wollen, damals jedem Briefkastenonkel als kostbare Fundgrube billiger Witzeleien diente. .Jugendliche Ungereimtheiten und Unzüchtigkeiten, sexuelle Perversität, ekelhafte Gelüste, Unglaublichkeiten" — diesen Vorwürfen des Kritikers hatte Schurs Buch nur allzu bescheidene ' Vorzüge entgegenzustellen. Die Hauptsache aber ist nach Münchhausen die Dehmelei! „Alle diese Leute wie Schur, Dauthen- dey, Scheerbart, R. F. Weiß usw. sind eben geistige Kinder des Pankower Haupt-Pornographen Richard Dehmel," heißt es wörtlich! Er habe die andern auf dem Gewissen; „diese langweiligen Dalldorfer Narrenbücher" schreckten das Publikum vom Kauf neuer Gedichtbücher derer ab, die einen Ehrenplatz im deutschen Hause verdienten. Liliencron müsse entgelten, was ein Dehmel gesündigt habe, es sei 125 DEHMEL überhaupt ein Unglück für ihn, von diesem Freunde besungen worden zu sein. Den kritischen Übertreibungen der Dehmelverehfer (genannt ist nur M. G. Conrad) stellt Münchhausen die schon oben zitierten Werturteile entgegen, die seine Enquete zutage gefördert hatte; er zitiert Verse aus Dehmels „Aber die Liebe", in denen „auch das Unnennbare beschrieben" werde, weist darauf hin, daß in diesem Buche „die Onanie und die Selbstbefriedigung des Weibes vor dem impotenten Manne besungen" sei, erwähnt die Entscheidung des Berliner Gerichts über „Weib und Welt" und bedauert, daß der Staatsanwalt „solche Pornographien noch im Buchhandel frei auf der Straße herumlaufen" lasse. Ausfälle gegen den „wahlverwandten" Verlag gehen nebenher. Dieser systematische und hartnäckige Feldzug der „Gegenwart" führte schließlich zu dem Erfolg, daß am 10. April 1899 Schurs Buch beschlagnahmt wurde, am 22. April Remers „Unter fremder Sonne", am 17. Juni d'Aubecq-Lindners „Barrisons", von denen der Verlag gerade eine dritte Auflage vorbereitete, und am 20. Juni Dehmels „Aber die Liebe". Am 21. Juni bestätigte das Amtsgericht I Berlin die Beschlagnahme der vier Werke, und am 27. Juli reichte der Staatsanwalt beim Landgericht I die Anklageschrift wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften ein; sie wandte sich gegen den Verlag, die Schriftsteller Schur, Dehmel, Remer und gegen die Maler Hermann Frie- ling und Th. Th. Heine; ersterer hatte den Umschlag zu Remers Buch entworfen, letzterer war an der Illustration der „Barrisons" beteiligt und saß gerade auf dem Königstein eine sechsmonatige Festungshaft wegen Majestätsbeleidigung ab. Als Beweis dafür, daß die Schriften bereits in der Öffentlichkeit Anstoß erregt hätten, bezog sich der Staatsanwalt auf einen Artikel der „Gegenwart": „Über unzüchtige Literatur" und reichte einen Bürstenabzug davon ein, den er nur von der Redaktion erhalten haben kann. Erschienen ist dieser Aufsatz aber nicht; Zolling scheint es vorgezogen zu haben, erst das Ergebnis des Prozesses abzuwarten und ihn dann im Papierkorb verschwinden zu lassen. Die darin hervorgehobenen Stellen, erklärte der Staatsanwalt, seien im höchsten Maße geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen, seien aber keineswegs vollständig; in Dehmels Werk bezeichnete er nicht weniger als 32 Seiten, die „fast alle den außerehelichen Geschlechtsverkehr oder perverse geschlechtliche Neigungen" behandelten. „Häufig weisen die Überschriften — namentlich bei den .Verwandlungen der Venus' — auf den obscönen Inhalt hin und erleichtern das Verständnis etwaiger Zweideutigkeiten." Als Beweismittel benannte die Anklageschrift außer den inkriminierten Drucksachen und den Aussagen der Angeklagten den Zeugen Kriminalwachtmeister Pardes. Einer der mit der Voruntersuchung betrauten Beamten, so teilte der DEHMEL 120 Verlag im „Berliner Tageblatt" vom n. Juli 1899 mit, erklärte, er würde heute auch Goethes „Gott und die Bajadere" verbieten, wenn das Gedicht innerhalb der letzten Jahre erschienen wäre! Wie züchtig man damals —■ noch vor Professor Brunners Zeit! — in Berlin war, beweist u. a. die Tatsache, daß selbst ein Berliner Kabarettdirektor das herbe Wort „Hurenlied" in Dehmels „Venus socia" beim öffentlichen Vortrag durch „Dirnenlied" ersetzen zu müssen glaubte. So empfindsam erwies sich jedoch die Ferienstrafkammer 4 des Landgerichts I nicht. Sie lehnte am 7. September 1899 das Verfahren gegen Remer und die beiden Maler ab und hob die Beschlagnahme des Remer- schen Buches auf; wegen der Bücher von Dehmel, Schur und d'Aubecq- Lindner aber beschloß sie das Hauptverfahren. Dieses fand am 21. und 22. März 1900 statt. Eine weitere, noch gegen den Verlag schwebende Klage wegen einer Novellensammlung von Theodor Kabelitz, „Gründe und Abgründe. X-Strahlen in das Frauenleben", die schon im Januar 1899 beschlagnahmt worden, wurde mit dem neuen Verfahren vereinigt. Am ersten Verhandlungstag wurden, aller Proteste ungeachtet, die Bücher von Schur, d'Aubecq-Lindner und Kabelitz vollständig verlesen. „Das Entzückende dabei war," berichtet der Verleger Schuster, „daß ein ungebildeter Gerichtsschreiber mit der Vorlesung betraut wurde, der jedes Fremdwort falsch aussprach." Bei dem Buche Dehmels, am zweiten Tage, gab man sich mit der Vorlesung der in der Anklageschrift hervorgehobenen Stellen zufrieden. Von den Angeklagten waren außer den beiden Verlegern nur Kabelitz erschienen, übrigens Direktor einer Mädchenschule in Hamburg; nach dem Vorbild Peter Hilles war er zu Fuß nach Berlin herübergewandert. Als Richter fungierten Landgerichtsdirektor v. Winterfeld, die Landrichter Doench und Dr. Langer, die Gerichtsassessoren Lehrs und Kaul; die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Eger. Der gerade in Berlin anwesende Bonner Literarhistoriker Berthold Litzmann wurde vom Verteidiger als Sachverständiger angeboten, aber vom Gericht abgelehnt. Das Urteil, das am 22. März 1900 gefällt wurde, mußte sowohl die Redaktion der „Gegenwart" wie Herrn v. Münchhausen bitter enttäuschen. Schur und Kabelitz wurden zu 30 M. Geldstrafe verurteilt, die Verleger zu 15 für jedes Buch, d'Aubecq-Lindner und Dehmel wurden völlig freigesprochen. Die Begründung des freisprechenden Urteils in bezug auf Dehmel ist so feinsinnig, daß sie geradezu einer ästhetischen Würdigung des Dichters gleichkommt. Sie geht davon aus, daß ein „Ehestands- und Menschenbuch" mit dem Titel „Aber die Liebe" naturgemäß auch geschlechtliche Beziehungen behandeln müsse, und analysiert nun die einzelnen inkriminierten Stellen, mit dem Ergebnis, daß keine von ihnen, weder für sich allein, noch im Zusammenhang, unzüchtig sei, wenn auch Sinnlichkeit darin liege. Ein Gedicht l2? UEHMEL wi e „Nicht doch!" z. B. gehe nicht über das Maß dessen hinaus, was im allgemeinen als nicht anstößig empfunden werde, z. B, in zahlreichen Studentenliedern; „Die frommen Wünsche" (S. 174), eine Übersetzung aus dem Italienischen, entbehrten vollständig dessen, was „auch nur im entferntesten unzüchtig genannt werden kann", man müßte denn an dem Worte „Jungfernfelle" (pars pro toto) Anstoß nehmen wollen. Ausführlich geht dann die Urteilsbegründung auf das satirische Gedicht „Die beiden Schwestern" und auf „Die Verwandlungen der Venus" ein. Das erstere gebe auf den ersten Blick am meisten zu Bedenken Anlaß. „Eine verständige Betrachtung aber läßt erkennen, daß es sich hier lediglich um eine Allegorie handelt, in der die wahre und die geheuchelte Scham, die Prüderie, als Schwestern gedacht sind, beide in Frauengestalten personificirt. Der Prüderie hat der Dichter, vom Haß gegen sie beseelt, eine Züchtigung mit der Knute zugedacht, und er schildert die Ausführung dieses Vorhabens, indem er sich im Traum ganz in den Personenkreis der allegorischen Figuren versetzt, ausführlich beschreibt, wie er dem verhaßten Weibe die Kleider vom Leibe reißt, bis sie in ihrer nackten Scheußlichkeit all des Falschen beraubt, was sie äußerlich ansehnlich erscheinen ließ, vor ihm liegt." Allerdings geht der Dichter bei dieser Beschreibung in den Ausdrücken über die einzelnen Körperteile des nackten häßlichen Weibes außerordentlich weit, so daß hier in der Tat das normale Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzt werden kann (folgen Zitate der S. i86f.). Aber es muß hier doch auf das gesehen werden, was der Dichter mit seiner Schilderung bezweckt, d. h. man muß die Schilderung als nichts anderes nehmen, als das, was sie sein soll, nämlich eine Allegorie, ir. welcher die „Prüderie an den Pranger gestellt und wie ein aller Kleider entblößtes häßliches altes Weib, in ihrer abstoßenden, Ekel erregenden Nacktheit, die sonst von Falschheit und Heuchelei verhüllt ist, gezeigt und gegeißelt wird, bis bei ihrem Anblick der Dichter, der sie schlagen will, selbst die Scham, wiederum personificirt in einem schönen Weibe mit einem Lilienstab, anwandelt: ,Ich bin die Scham,' heißt es auf S. 190 und ,die da, meine mißratene Schwester.' Dieser allegorische Sinn der Dichtung nimmt ihr wieder das Anstößige, Unzüchtige, so daß es vom Leser nicht als unzüchtig empfunden wird, auch nicht in der Schlußstrophe S. 192, wo die Liebe zu dem schönen Weibe, der wahren Scham, in der dem Dichter eigenen Art hervortritt." — In den Sinn des Gedichtzyklus „Die Verwandlungen der Venus" einzudringen, gelang dem Gericht nicht überall. „Der Angeklagte Dehmel selbst giebt an, daß dieser Cyclus die Überwindung der ungezügelten und verirrten Instinkte durch den geistigen Adel einer Wahrhaften Liebe darstelle. Solche verirrten Instinkte besiegt er z. B. in dem Gedicht .Venus Anadyomene' (S. 204f.) und ,Venus perversa' DEHMEL 128 (S. 221 f.), auf welche beide Bezug genommen wird. In ersterem soll aber doch wohl weniger die Masturbation des im Roggenmeer liegenden Knaben, als vielmehr die unbestimmte Sehnsucht des mannbar werdenden Jünglings besungen werden, der beim Anblick der Überkraft der Natur sich noch nicht klar über seine eigene Reife ist und seinen Samen ,in die einsam heiße Heide' quellen läßt. Unzweifelhaft ist ja freilich eine Schilderung der Masturbation unzüchtig; aber vorliegend muß doch auch das subjektive Bewußtsein des Dichters, seine Absicht bei jener Dichtung geprüft werden, und das Gericht nimmt auch hier an, daß, wie in den oben besprochenen Stellen, die Allegorie dem Dichter vorschwebt, und daß auch der Leserkreis, für den das Buch vornehmlich bestimmt ist, die Allegorie als solche, als lediglich satyrische Geißelung menschlicher Verkehrtheiten und eine durchaus ernst gemeinte bittere Kritik auffassen und verstehen werde, ohne an dem geschilderten körperlichen Vorgang Anstoß zu nehmen. — Das Gleiche gilt für das Gedicht ,Venus perversa', das vielleicht — denn es ist schwer, das vom Dichter Gewollte zu erraten — die Impotenz des abgelebten Mannes, der die wahre Liebe nicht kennen gelernt hat, in abschreckendem Lichte zeigen soll, indem geschildert wird, wie er sich am Anblick des sich selbst befriedigenden Weibes weidet." Auch in den übrigen Gedichten dieses Zyklus, urteilt das Gericht schließlich, sei „trotz der naturgemäß bei Besingung der Venus vorherrschenden Sinnlichkeit des Ausdrucks nichts Unzüchtiges zu finden". Bei Beurteilung des gesamten Werkes aber müsse „eben in subjektiver Hinsicht auf Zweck und künstlerische Absicht des Dichters und objektiv auch auf das Verständnis und Empfinden des Leserkreises Bedacht genommen werden, für den das Buch bestimmt sei", und daß dieser Leserkreis das scheinbar Anstößige in Erkenntnis der Absicht des Dichters nicht als anstößig empfinde. „Eine Gedichtsammlung von durchgehend philosophischem, allegorischem Charakter", so lautet der Schluß der Urteilsbegründung, „ist eine schwere Kost und nur für Literaturfreunde geeignet, denen die wenigen derben Stellen nicht schaden werden." Gegen dieses freisprechende Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, weil ihm eine irrige Auffassung des Begriffs „unzüchtig" zugrunde liege; die Revision — ebenso wie die der beiden Verurteilten Schur und Kabelitz — wurde aber verworfen und die Entscheidung des Berliner Landgerichts, die als eine zeitgeschichtlich bedeutsame gewürdigt werden muß, durch das Reichsgericht vollinhaltlich bestätigt. Mit der bei einem Teil der Presse üblichen „Objektivität" schwieg sich die „Gegenwart" über diesen ihren Mißerfolg vorsichtig aus; in ihrer Nr. 11 vom 17. März 1900 meldete sie nur triumphierend, daß sie in einer Beleidigungsklage des Verlags Schuster & Loefflcr freigesprochen worden sei. T 2 9 DEHMEL Der einzige Skalp in dem Feldzug der „Schlammbeißer", gegen Dehmel blieb also das Gedicht „Venus consolatrix", und wenn man schon zugeben darf, daß Bücher wie „Aber die Liebe" und „Weib und Welt" weder jemals dem Volksmunde zusagen, noch daß ihr Schöpfer danach geizte, so hatte das lärmvolle Halali dieses ganzen Kesseltreibens noch die eine, von Avenarius richtig vorausgesagte Folge, daß nun erst recht die Meute der Unmündigen und der Pikanterienschnüff- ler auf das gehetzt wurde, was aus der jungen Literatur ekrasiert werden sollte. Unter dieser, von seinen Gegnern nicht beabsichtigten, aber verursachten Wirkung mag Dehmels strenge Selbstehrlichkeit tief gelitten haben. Das ästhetische Urteil Münchhausens und seiner Meinungsgenossen über Dehmels Lyrik mochte dabei auf sich beruhen; aber der Dichter hat es noch erleben dürfen, daß die Literaturgeschichte seinen Schild von diesem Staub befreite. Ein Jahr nach der Gerichtsentscheidung über „Aber die Liebe" gelangte „Weib und Welt" zur zweiten Auflage. Das der Vernichtung anheimgefallene Gedicht „Venus consolatrix" mußte darin fehlen. Dehmel sandte ihr deshalb folgendes Vorwort voraus: „Infolge der Denunziation, durch die sich der Schriftsteller Börries v. Münchhausen in weiteren Kreisen bekannt gemacht hat, durfte bei dieser zweiten Auflage der Wortlaut der ersten nicht unverändert bleiben. Das preußische Landgericht hat die Dichtung ,Venus Consolatrix' (früher auf S. 119—121) für unsittlich und gotteslästerlich erklärt und ihre Vernichtung angeordnet. Ich war also genötigt, diese Verse durch andre zu ersetzen . . . „Allen denen aber, die dieses Buch, dessen Geburtswehen hinter mir liegen, noch immer mit den sittlichen Blicken des eingangs genannten Herrn betrachten, möchte ich folgende Legende eines alten Persers ans Herz legen, die ich im Anhang zu Goethens .Westöstlichem Divan' fand und für deutsche Christen umgeformt habe: Der tote Hund. Nach Nizami. Der Herr Jesus auf seiner Wanderschaft, betrat einen Markt, wurde sehr begafft. Nur ein toter Hund, schon halb verfault, wurde noch mehr begafft und bemault. Da lag er — und rings um die üble Gestalt machten die Menschen wie Aasgeier halt. Puh! sprach einer: mir wird ganz krank von dem entsetzlichen Gestank. Ein zweiter sprach: er stinkt zwar sehr, aber der Anblick entsetzt noch mehr. D1NGELSTEDT 130 So gaffte jeder aus anderm Grund, und alle schmähten den toten Hund. Da trat Jesus unter den Schwärm; hell hob er über den Leichnam den Arm. Seht! sprach er und stand voll Sonnenschein : seine Zähne sind wie Perlen rein! Und lächelte — daß alle, die 's erlebten, durchglühten Schlacken gleich erbebten." Daß dieses Vorwort kein Ehrenmal für den Angreifer darstellte, mochte dieser selbst am stärksten empfinden. Auch die Wucht der Tatsache, daß seine Prophezeiung von Jahr zu Jahr sich weniger bewahrheitete, daß Dehmels Dichterpersönlichkeit hoch darüber hinauswuchs, mochte es dem unterdes gereiften und zu eigener Anerkennung gelangten Draufgänger erwünscht erscheinen lassen, jene schrille Dissonanz in leidliche Harmonie aufzulösen. Detlev v. Liliencron wurde von Münchhausen um Übernahme der Vermittlerrolle gebeten. Dehmel verlangte öffentlichen Widerruf (an Liliencron, 3. November 1902). Alsdann seine „Gesammelten Werke" (1907 ff.) erschienen und Münchhausen nur das Maß, nicht die Art seines Urteils änderte, lehnte Liliencron jede weitere Vermittlung ab. Immerhin dürfte es dieser Verhandlung zuzuschreiben sein, daß Dehmel im 4. Bande jener Ausgabe, der „Die Verwandlungen der Venus" als selbständiges Werk brachte, beim fragmentarischen Abdruck der „Venus consolatrix" die gebotene Zensurlücke nur mit der Bemerkung füllte: „Der Mittelsatz dieser Phantasie, der die sagenhaften Tugenden der Magdalenischen und Nazarenischen Maria in dem hier dargestellten weiblichen Wesen vereinigt zeigt, ist durch Urteil des Berliner Landgerichts vom 30. August 1897 für unsittlich erklärt worden und darf daher öffentlich nicht mitgeteilt werden." Dieselbe Bemerkung enthält die dreibändige Ausgabe der „Gesammelten Werke" 1912, Band 1, 5. 384. Als Privatdruck aber hatte Dehmel eine unkastrierte Ausgabe des Zyklus herstellen lassen: „Die Verwandlungen der Venus. Rhapsodie von Richard Dehmel, Ausgabe im vollständigen Wortlaut. Anno 1907. Als Manuskript gedruckt in 150 Exemplaren für eigenen Bedarf des Verfassers mit Vorbehalt sämtlicher Rechte." Auch Ergänzungsblätter zur „Venus consolatrix" gab er an Freunde (vgl. an J. R. Becher, 13. März 1910). (Die vorstehende Darstellung fußt im wesentlichen auf den im Dehmel-Archiv zu Blankenese aufbewahrten Akten, deren Kenntnis ich Frau Ida Dehmel verdanke.) DINGELSTEDT, FRANZ (1814—1881). „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" nannte sich ein Büchlein, das Anfang November 1841 anonym bei Hoffmann & Campe i 3 , % DINGELSTEDT in Hamburg erschien. Literarischen Kreisen war der Name des Verfassers allerdings kein Geheimnis. Ein Jahr vorher hatte der „Kasseischen Allgemeinen Zeitung" (Nr. 338, Dezember 1840) die Probenummer einer neuen Zeitschrift „Der Salon" beigelegen; als ihr Redakteur zeichnete Franz Dingelstedt, annoch Schulmeisterlein am Gymnasium in Fulda, aber als Schriftsteller, besonders als Lyriker von eignem Klang, vollendeter Form und scharfem Witz, zünftigen Merkern wohlbekannt; sein unausrottbar volkstümliches „Weserlied" stand schon in der ersten Sammlung seiner „Gedichte" (Kassel und Leipzig, J. C. Kriegersche Buchhandlung, 1838. S. 121). Jene Probenummer des „Salon" brachte die klassischen Verse: „Weib, gib mir Deckel, Spiess und Mantel, Der Dienst geht los, ich muss hinaus", allerdings mit der gemilderten Schlußpointe: „Und lobet Gott den Herrn!" (statt: „Und lobt, nächst Gott, den Landesherrn!") ; als aber die wirkliche erste Nummer der Zeitschrift erschien, und zwar „mannigfacher Schwierigkeiten leicht zu erratender Art" wegen erst vier Monate später, fehlten sowohl der Name des Herausgebers als auch dieses Gedicht, es war »aus mannigfachen Gründen vom Poeten wieder zurückgenommen" worden, das heißt: die hessische Zensur hatte es verboten. Die Verse waren aber schon geflügelt geworden, nicht zum wenigsten durch die rührige Begeisterung etlicher Pennäler, die dem „langen Franz" bei seiner zensurwidrigen Tätigkeit Schreiberdienste zu leisten pflegten. Dasselbe Gedicht eröffnete nun die „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters", und der Verleger Campe hatte vollkommen recht, wenn er meinte: „Wer im Bereich des Salons dergleichen schaffen konnte —, ist darüber eine Frage zulässig?" Weit boshafter als das behaglich-humorvolle Einleitungsgedicht war der übrige Inhalt des schmalen Bändchens, der über die Krähwinkelei der deutschen Kleinstaaten, über den borstigen Zopf der „Dutzend- Fürsten" und „Taschen-Höflein" und die ganze lächerliche Misere der damaligen deutschen Bundesstaatenpolitik — der preußischen nicht ausgenommen — übermütig herzog. Daß sein Erscheinen der Schulmeisteridylle in Fulda ein plötzliches Ende bereiten müsse, darüber war sich der Dichter klar; hatte doch sein Landesherr unter der moralischen Regentschaft der famosen Gräfin Reichenbach ihn schon mehrmals literarischer Sünden wegen gemaßregelt, sogar von der Hauptstadt Kassel in das minder gefährliche Provinznest Fulda strafversetzt. Sein komischer Roman „Die neuen Argonauten" (Fulda, 1839) hatte ihm außer einer „ernsten Zurechtweisung" seitens der Ministerialbehörde eine Ordnungsstrafe von 20 Talern eingebracht wegen „Profanierung heiliger Schriftworte" (auf S. 262), obgleich das Werk unbeanstandet mit sächsischer Zensur erschienen war. Schon im Februar 1841 hatte Dingelstedt dem Hamburger Verleger seine Nachtwächterlieder geboten, und Campe drängte sehr, sie gleich zur Ostermesse hei 9* an- DINGELSTEDT i 32 zubringen. Aber das vollständige Manuskript ließ auf sich warten: Dingelstedt wollte erst seine amtlichen Verhältnisse in Ordnung sehen. Zunächst war er keck genug, sich vom Ministerium einen zweijährigen Urlaub zu erbitten; er wollte aus der kleinstädtischen Enge seines Berufs heraus und als Journalist auf Reisen gehen. Selbstverständlich wurde das Gesuch abgelehnt. Unterdes hatte ihn der Verlag Cotta als Mitredakteur der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" verpflichtet. Daraufhin nahm er seine Entlassung aus dem Schulmeisteramt, die ihm am 4- Oktober „gnädigst bewilligt" wurde, und am 18. verließ er Fulda. Wenig fehlte und seine Reise hätte ihn, statt in die Freiheit, in das Staatsgefängnis von Spangenberg geführt! Er hatte im August an Gutzkows „Telegraph" in Hamburg ein Gedicht auf den Tod des politischen Märtyrers Karl Schomburg gesandt, des Präsidenten der hessischen Ständeversammlung, der in freiwilliger Verbannung gestorben war. Das Gedicht erschien in der Septembernummer 148 anonym, aber schon im August berichtete er seinem Freunde Vogel: „Gott weiß, wie es kommt, das Mscpt. ist in Kassel, man droht mit einer kriminellen Untersuchung!" Man hatte also auf der Post seinen Brief nach Hamburg „perlustrirt". Es scheint aber bei der Drohung geblieben zu sein. Erst nach diesem endgültigen Bruch mit der allzu bürgerlichen Vergangenheit und seiner nächsten Zukunft sicher, hatte Dingelstedt Ende September den Rest des Manuskriptes nach Hamburg geschickt. Seinen Namen darauf zu setzen, wagte er aber doch nicht, und daß er sich über die möglichen Folgen der Veröffentlichung allerlei dunklen Befürchtungen hingab, zeigen die beruhigenden Zureden Campes, dieses mit allen Wassern gewaschenen Hauptverlegers verbotener Literatur, der ihm am 28. September mit einem schon durch die nächsten Ereignisse (die Relegierung Hoffmanns von Fallersleben) lügengestraften Optimismus antwortete: „In unserer Zeit verbietet und con- fiscirt man Bücher, aber man hört von Verfolgungen nichts, die über die Verfasser verhängt worden wären. Außerdem ist es ein eigenes Ding mit gebundener Rede. Ich entsinne mich keines Falles, daß dagegen etwas geschehen sey! . . . Für S i e fürchte ich durchaus nichts. Sollten Fragen bedenklicher, d. h. juristischer Art kommen, zeige ich das Imprimatur und sage, daß ich m e i n W o r t gegeben, den Verfasser nicht zu nennen . . . Ohne den juristischen Beweis können die Herren nichts anfangen, das liegt einmal so in der Jurisprudenz . . . Außerdem bin ich in solchen Dingen gewandt und geübt wie ein Zigeuner —■. Habe ich doch eine lange, schwere Schule durchgemacht, wobei man dergleichen am Ende begreift, wie man sich zu benehmen hat — wenigstens Zeit zu gewinnen . . . Das Mspt. muß ich behalten, der Censur wegen, damit ich beweisen kann, daß ich das Imprimatur besitze. Jeder Vorwurf I33 DINGELSTEDT ist dadurch schon entkräftet, daß nichts erschlichen, sondern auf gradem Wege erzielt worden ist. Wer kennt Ihre Handschrift: erst muß Ihr Name meine Lippen passieren, dann erst können Sie gefragt werden; das zu verschweigen, mich zu verstecken —, zu sagen, ich wolle mich von meinem Worte erst entbinden lassen [ist meine Sache] ; ich schreibe, bekomme keine Antwort, endlich erhalte ich sie: ,er ist auf Reisen' usw. Zeit gewonnen — alles gewonnen! . . . Sein Sie guthen Muthes, verraten Sie sich vorläufig nicht zu früh, nicht selbst —; sehen wir erst den Lauf der Dinge an, dann findet sich die Autor-Ehre später schon befriedigt. Lassen Sie die Leute nur ein bischen sich abmühen, wer der Verfasser seye, das schadet nicht." Das Imprimatur? Hatten denn die „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" die amtliche Zensur bestanden? Der Rest des Manuskripts war ja eben erst beim Verleger eingelaufen! Der „grade Weg" des tüchtigen Campe hatte doch eine kleine — Kurve! Im August J 84i hatte er erst Manuskript für sieben Druckbogen; am liebsten hätte er einundzwanzig erhalten, denn Werke von mehr als zwanzig Bogen waren frei von der Präventivzensur; er merkte aber bald, daß die erlösende Zahl 20 nicht voll werde — es wurden schließlich nur 10% Bogen —, daher sandte er jene sieben Bogen an die Hamburger Zensurstelle, bei der er „noch immer am billigsten" wegkam und manches durchschleppte, was überall anderswo beanstandet worden wäre, es durfte „nur nicht plump seyn, nicht zu sichtbar hervorgeschoben werden". Schon am 16. August hatte der Hamburger Zensor, ..ohne zu lesen", das Imprimatur erteilt! Frohlockend schrieb der geriebene Verleger an den Dichter : „Unter diesen LTmständeu habe ich für ^ as gegenwärtige Mspt. die Druckerlaubnis bekommen —; für den Rest nehme ich sie mir, sende nun nichts mehr an ihn [den Zensor] hin, da auf dem Titel das Imprim. befindlich ist und er nicht weiß was hinter demselben weiter steht. — Das soll übrigens keine Herausforderung an Sie seyn, sich dieses zu Nutz zu machen und nun über den Strang zu schlagen." Drucken ließ Campe das Buch der Vorsicht wegen auf damals dänischem Boden, im nahen Wandsbek bei H. G. Voigt. Dieser Praktik ebenbürtig ist die Art, wie Campe das fertige Buch verbreitete. Auch darüber geben die von Dr. Georg Büttner in der „Zeitschrift für Bücherfreunde" (1914/15, Heft 11) veröffentlichten Briefe des Verlegers an Dingelstedt amüsanten Aufschluß. Die ersten 1000 Exemplare wurden unbestellt als „erste Auflage" sämtlich an die Buchhändler versandt. In den Buchhändlerfakturen soll Campe, wie Hoffmann von Fallersleben erzählt („Mein Leben" III 211), den anonymen Nachtwächter unmittelbar unter dessen „Unpolitischen Liedern" aufgeführt haben, so daß manche Buchhändler glaubten, Hoffmann sei der Verfasser auch dieser neuen Liedersammlung. Das DINGELSTEDT 134 zweite Tausend wurde gleichzeitig gedruckt, aber auf anderm Papier, damit es sich als „2. Auflage" auswies. Kamen nun Nachbestellungen, so antwortete er: „Die erste Auflage ist vergriffen, die zweite unveränderte unter der Presse." Hatten sich die Bestellungen angesammelt, dann lieferte er die zweite Auflage aus. So ging alles „cum figuribus", wie er sich ausdrückte. „Dadurch lenke ich die Journalistik auf diesen Umstand, die dann Stoff zu Raisonnements gewinnt, und niemand ahnet hier ein künstliches Manöver, weil die Sache ganz mit Ernst und Würde durchgeführt ist. Änderungen waren nicht möglich, weil das Begehren zu schnell eintrat." Diese geschickte Inszenierung erregte natürlich die Aufmerksamkeit der Buchhändler. Weit wichtiger bei der Verbreitung eines bedenklichen Buches war aber die möglichste Hinausschiebung eines nachträglichen Verbots, denn das Imprimatur eines Zensors schützte das betreffende Buch keineswegs vor der Beschlagnahme in allen übrigen dreiunddreißig Bundesstaaten, kaum im Ausgangsorte selbst. Die Hamburger Firma war, besonders in Preußen, alles eher denn eine Empfehlung. Auch dafür hatte Campe seinen wohlüberlegten Feldzugsplan, den er am 28. September dem Dichter klipp und klar entwickelt: „Nach Königsberg geht ein directes Bällchen ab, dort ist ein sicherer College unterrichtet, ohne zu wissen, w a s er erhält, wartet er schon darauf. — So werde ich die Posten überall besetzen, und gleich in tüchtigen Quantitäten die Hauptplätze versorgen. Aber gemach —, 4 Wochen muß [in der Journalistik] alles still und ruhig . . . bleiben. Königsberg, Breslau, Frankfurt a. M. müssen früher abgesandt werden, so, daß die Sendung nach Leipzig nicht früher eintrifft bis jene Orte gleichzeitig, an einem Tage, in Besitz kommen. Zuletzt, 8 Tage später wird Berlin, wie jeder andere Ort in Besitz gesetzt, da und hier und Hannover ist wieder berechnet, daß wir an einem Tage da sind — so meine ich schlüpfen wir durch." Diese Praxis hatte Campe schon oft angewandt. Ehe die Behörden solch ein neues Buch näher ansahen, sich zu einem Verbot aufrafften, die Verfügungen an die Regierungspräsidenten der Provinzen erließen und der ganze amtliche Apparat spielte, waren in der Regel die meisten Exemplare schon unter die Leute gebracht und die Polizei hatte das Nachsehen, jedenfalls war der Schade für den Verleger nicht allzu groß. All diese Vorsichtsmaßregeln beruhigten übrigens den „kosmopolitischen Nachtwächter" keineswegs. Die Polypenarme der Polizei, besonders der preußischen, waren lang und die Nähe der Mainzer Zentraluntersuchungskommission für jeden, der etwas auf dem Kerbholz hatte, höchst unbehaglich. Dingelstedt zog es daher vor, gar nicht erst nach Augsburg zu gehen, sondern sich vorher in Stuttgart dem Verleger der „Allgemeinen Zeitung" vorzustellen; seine „einnehmende DINGELSTEDT 135 Persönlichkeit" machte hier „Furore"; das Ergebnis dieses Besuches war, daß ihn Cotta zunächst auf Reisen schickte, und in eben den Novembertagen 1841, da seine „Lieder" die Fahrt in die Öffentlichkeit antraten, war ihr Verfasser als Korrespondent der einflußreichsten damaligen Zeitung auf dem Wege nach Paris, wo er am 21. November eintraf. Hier konnte er in Sicherheit die Wirkung seines Buches abwarten. Königsberg, die fernste preußische Stadt, die Hochburg der „reinen Vernunft" und eine der besten Absatzquellen politischer Literatur, hatte Campe seinem Feldzugsplan gemäß an erster Stelle mit einem „Bällchen" seines neuesten Verlagswerkes bedacht. Schneller wohl, als er erwartet hatte, ertönte von dort das polizeiliche Echo. Schon am 13. November meldete der Königsberger Polizeipräsident Abegg dem Ministerium des Innern und der Polizei, er habe den Verkauf der „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" verboten, da sie zum Teil entschieden den im Oktober beschlagnahmten „Unpolitischen Liedern" Hoffmanns von Fallersleben (2. Band) gleichzustellen seien. Besonders die Seiten 124 und 126 hatten ihn empört. Das erstere Gedicht behandelt in formvollendeten Jamben das Verbot der Broschüre „Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen" von dem Königsberger Arzt Dr. Jacoby; seine Überschrift sind vier Fragezeichen; die zwei ersten Verse lauten: „Du weißt, was das bedeuten will? Du wirst sie mir nicht streichen ? Es sind ja nur unschuldige — vier kleine Fragezeichen." Das zweite Gedicht wendet sich unmittelbar an König Friedrich Wilhelm IV. und beginnt: „Zu guter Letzt ein klein' Gasel — darf das ein wenig spitzig sein? — Ein König, spricht's bescheiden aus, ein König soll nicht witzig sein." — Schon am 29. November folgte eine zweite Anzeige: Präsident Krosigk in Merseburg wies den Oberpräsidenten der Provinz Sachsen, v. Flottwell, auf das Buch hin, und dieser gab den Wink nach Berlin weiter; obgleich seiner Ansicht nach das auch von Krosigk beanstandete Gedicht Seite 126 „bei seiner zwar höchst boshaften und abscheulichen Tendenz, zugleich aber eben so unpoetischen als gehaltlosen und platten Fassung durchaus nicht geeignet sei, wie der Herr Einsender befürchte, einen nachteiligen Einfluß im Publikum zu bewirken", so verfehle er doch nicht usw. Auf Grund dieser beiden Anzeigen verfügten die Minister v. Rochow, Eichhorn und v. Maltzahn am 8. Dezember 1841 das Verkaufsverbot der Nachtwächterlieder für ganz Preußen und die Beschlagnahme der in den Buchhandlungen befindlichen Exemplare. In Berlin wurden 20 Stück von der zweiten Auflage konfisziert und „unter polizeilichem Siegel" an Campe zurückgeschickt, denn da das Buch in Hamburg zensiert war, durften die beschlagnahmten Exemplare nicht vernichtet werden. Die erste Auflage war offenbar schon vergriffen. ' Den preußischen Ministern war übrigens die Persönlichkeit des Verfassers durchaus kein Geheimnis. Dingelstedt selbst hatte nicht DINGELSTEDT 136 reinen Mund gehalten! Auf der Reise nach Stuttgart kam er am 20. Oktober durch Frankfurt, den Sitz des Bundestags, wo die österreichische Regierung zahlreiche Spione besoldete, die man schamhaft „Konfidenten" nannte, denn einige von ihnen waren bekannte Schriftsteller, die ehrlos genug waren, gegen guten Lohn und noch bessere Behandlung solche Judasdienste zu verrichten. Einer von ihnen — jedenfalls Eduard Beurmann, selbst Autor mehrerer verbotenen Bücher — berichtete noch am selben Tage, sein „Freund" Dingel- stedt bezeichne selbst sein neues Buch als „das Tollste und Vehementeste", was im Felde der modernen Lyrik geschrieben worden; Her- weghs „Lieder eines Lebendigen" seien dagegen „Milch und Honig". Dingestedt trete damit als ein „Tyrtäus der Revolution" auf. Selbst über Campes unvorsichtige Briefe und somit über das Hamburger Imprimatur und die „graden" Wege des Verlegers war Freund Beurmann genau unterrichtet, wenn ihm auch etliche Falschmeldungen unterschlüpften (vgl. Glossy, „Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz". I, 228f.). In Wien aber war man allzeit zärtlich für das Wohl Preußens besorgt und verfehlte nie, solche Kundschaft schleunigst nach Berlin weiterzugeben. Daher funktionierte diesmal der amtliche Apparat schneller und nachdrücklicher, als sich Campe hatte träumen lassen. Bei der Beschlagnahme des Dingelstedtschen Buches blieb es nicht, sondern Preußen verbot am 8. Dezember sogar rundweg sämtliche Verlagswerke der Hamburger Firma, die so aufrührerische Literatur wie die „Unpolitischen Lieder" Hoffmanns und nun die „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" von Stapel ließ. Hauptanlaß dieser drakonischen Maßregel, die sogar den Antiquaren jeden Verkauf Campescher Verlagsartikel untersagte, war eine anonyme kirchenpolitische Schrift „Der Bischof Draeseke", die Campe angeblich nur als Kommissionär vertrieb; die Bücher von Hoffmann und Dingelstedt dienten der preußischen Behörde mehr als willkommenes Einschlagpapier für das Gesamtverbot. Obgleich dieses schon am 6. Juni 1842, nach dem Hamburger Brand, wieder aufgehoben wurde, war diesmal der Schaden des Verlegers nicht unbeträchtlich, denn Preußen war stets der Hauptmarkt für alle Neuerscheinungen ; er hatte dem Dichter 200 Taler Honorar „ein für alle Mal" gezahlt, und mit dem Absatz der zweiten Auflage sah es jetzt übel aus. Auch von einem gleich anfangs geplanten zweiten Bändchen, wie bei den „Unpolitischen Liedern", konnte infolge des radikalen Vorgehens der preußischen Polizei nicht mehr die Rede sein. Die „Jeremiade" des Verlegers verstimmte obendrein den Dichter, von dem übrigens der Konfident Beurmann schon im Oktober 1841 versicherte, daß er wegen seines Buches sehr schwankend und ängstlich sei. Daß es ihm „lange Angst gemacht" habe, gestand er aus dem sichern Asyl Paris seinem Jugendfreunde Friedrich Oetker (24. Januar 1842). In Augsburg liefen I 37 EINSTEIN „posttäglich Requisitionen" über ihn ein — wovon übrigens die preußischen Akten nichts wissen —, und die Redaktion der „Allgemeinen Zeitung" korrespondierte mit ihm unter fremder Adresse. Er wußte wohl, warum er im nächsten Sommer Freund Oetker toll nannte, als ihn dieser zu einer Sommerfahrt nach Berlin einlud. So blieb die Fortsetzung von „Nachtwächters Weltgang" — zwei weitere Bände, deren Inhalt jener Brief vom 24. Januar schon skizziert — in dieser Form wenigstens ungeschrieben. Eine von mir herausgegebene bibliophile Neuausgabe der „Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" erscheint soeben als Nr. 1 der „Klinkhardt-Drucke" im Verlag Klink- hardt & Biermann in Leipzig. Zwei Jahre später war aus dem Nachtwächter ein Hofrat geworden, der keine verbotenen Bücher mehr veröffentlichte, aber doch tapfer genug war, nie seine Vergangenheit zu verleugnen. Bei der Aufhebung der Zensur im März 1848 sang Dingelstedt dem Zensor eine „Literarische Todtenklage" (im Stil der „Nadowessischen Todtenklage" von Schiller) : Bringet her die letzten Gaben, Stimmt die Todtenklag'! Alles sey mit ihm begraben, Was ihn freuen mag! Gebt, den Leichnam zu umwickeln Sanft und säuberlich, Jene Unzahl von Artikeln, Die der Edle strich. Auch die Scheere, scharf geschliffen, Die des Denkers Kopf Rasch mit drei geschickten Griffen Leerte bis zum Zopf. Röthel auch, sich selbst zu streichen, Gebt dem großen Mann, Daß er droben thu' desgleichen, Wie er hier gethan! Das Frohlocken war aber verfrüht, zwei Jahre später schien die Zensur in anderer Form neu aufzuleben, man führte statt ihrer wieder Konzessionen und Kautionen ein, als Garantien gegen den Mißbrauch der Preßfreiheit. Darauf bezieht sich Dingelstedts Sonett „Auferstehung. (Leider keine Geisterstimme!)" mit der horazischen Schlußpointe: „Censuram [statt: Naturam!] expellas furca, tarnen usque recurret" — auf gut Deutsch: Du magst die Zensur noch so oft zur Tür hinauswerfen, durch Fenster oder Rauchschlot ist sie flugs wieder da. Ein Wort, das zu beherzigen wir heute alle Veranlassung haben! ■ Beide Gedichte Dingelstedts finden sich in seiner Sammlung „Nacht und Morgen. Neue Zeit-Gedichte" (Stuttgart und Tübingen, Cotta. 1851. S. 90fr.). I n seine „Sämmtlichen Werke" (Berlin, Gebr. Paetel. Band 8, S. 341 f.) hat er nur das erste aufgenommen. EINSTEIN, CARL (geb. 1885). Der Prozeß gegen Carl Einstein, den Dichter der „Schlimmen Botschaft", entfachte besondere Aufmerksamkeit, denn er war der erste EINSTEIN 138 Gotteslästerungsprozeß im Zeitalter der deutschen Republik. Von den nicht allzuvielen, denen an diesem Zweig der Rechtsprechung gelegen ist, hofften die einen und fürchteten die andern, daß die heutigen Ausleger des Strafgesetzbuches § 166 von dem Wehen eines neuen Weltgeistes eine leise Witterung empfunden haben könnten. Die Furcht der andern war unbegründet. Es zeigte sich, daß die Geistesentwicklung der kompakten Majorität, die sich zur Selbsterhaltung an das Bestehende klammern zu müssen glaubt, träge ist und anscheinend nur dann in Bewegung kommt, wenn sie gewaltsam weitergeschoben wird. Für den Dichter der „Schlimmen Botschaft" war die Frage: Gott oder Mensch ? kein Problem; seine Voraussetzung war das reine Menschentum des Mannes aus Nazareth, das ja auch der theologischen Kritik besonders des neunzehnten Jahrhunderts nicht fremd ist. Aus der alten Passionsgeschichte übernahm er die Ereignisse und Gestalten, die symbolisch für das Schicksal eines Messias geworden sind, und nun wucherte in der gestaltenden Phantasie die Vorstellung: Was würde einem solchen edlen, von den Idealen des Urchristentums erfüllten, aber nicht mit göttlichen Kräften ausgestatteten Menschen widerfahren, wenn er sich erdreisten wollte, der heutigen Welt seine Heilsbotschaft aufzudrängen? Diese Vorstellung, auflodernd in der glühenden Phantasie eines unter der Entartung der Menschheit leidenden Dichters, mußte allerdings ein Pandämonium böser Geister aus der Tiefe rufen. „Die Erde bebt vor Ekel!" Diese szenarische Anmerkung bezeichnet das bittere Erlebnis des Dichters, sie ist der Schrei der Verzweiflung über das Heute. Um diesen Ausbruch der Elemente zu rechtfertigen, mußte Ungewöhnliches, Unerhörtes geschehen; ihm „das Maß des Notwendigen" zudiktieren zu wollen, wie das urteilende Gericht tat, zeigt eine Anschauung von dem Wesen aller Dichtung, mit der sich der Literarhistoriker nicht auseinandersetzen kann. Man mag menschlich den Dichter bedauern, der so hoffnungsbar, ob seiner Hilflosigkeit rasend das Kreuz dieser Welt trägt — aber das Bajonett des Gesetzes wird solche nicht vereinzelten Symptome vergeblich auszurotten suchen. Was nun Einstein mit seinem in das heutige Chaos hineingestellten Christus geschehen läßt, glaubte er von der Galgenphysiognomie der Gegenwart ablesen zu können. So gestaltete er seine zwanzig Szenen „Die schlimme Botschaft" — „schlimm" im Gegensatz zur altchristlichen Heilsbotschaft, weil deren Bejahung das Todesurteil über alle moderne „Kultur" bedeutet, und diese „Kultur" sich demnach mit allen Mitteln ihrer wohlausgerüsteten Folterkammer gegen jene Botschaft zur Wehr setzt. Das Buch erschien am 1. Juli 1921 bei Ernst Rowohlt, Berlin. Einstein hatte sich durch eine Schrift über „Negerplastik" (1915) als Kunstschriftsteller bekannt gemacht; 1920 erwarb Rowohlt seine EINSTEIN 139 Novellensammlung „Afrikanische Legenden", und mit der „Schlimmen Botschaft" war er gleichfalls überzeugt, einem Werk von literarischem Wert den Weg an die Öffentlichkeit zu bereiten. Die .,-ode des Stoffs, die Gedankenüberladung eines Aphorismenstils, der mit wechselndem Glück nach Vertiefung, nach neuen Ausdrucksformen, plastischen Bildern hastet, entzog das Buch von vornherein dem zerstreuungsbedürftigen Lesepublikum, an eine Darstellung auf der Buhne hatte der Dichter selbst nie gedacht. Nur ein engerer Kreis von Literaten und besinnlichen Lesern mochte es gelegentlich entdecken. Von der Auflage von 2400 Exemplaren wurden bis zur Beschlagnahme (März 1922) nur 200 verkauft, denn auch die literarische Kritik schien befremdet und verhielt sich ziemlich lobkarg. In der „Neuen Rundschau" (Dezember 1921) drückte Otto Flake dem Dichter geradezu den Revolver in die Hand: „Ist einer von der tragischen Unfreiheit e erste, sehr ernste Hälfte seines Werkes wird ja niemand anfechten. EINSTEIN 144 Wenn Einstein aber im zweiten Teil in grimmiger Satire darstellen wollte, wie heutigen Tages in weiten Kreisen selbst das Heiligste zum Geschäft herabgewürdigt wird, weil rohe Naturen das Heilige eben gar nicht als heilig erkennen, dann mußte er sich erkühnen, beides vorzuführen: das Heiligste und auch die antastende Frechheit. „Das hat er getan. An dem grundsätzlichen Ernst seiner Gesinnung vermag ich nicht zu zweifeln. Daß er leider nicht immer geschmackvoll bleibt, oft auch zu breit wird, habe ich schon gesagt." Zur Entlastung der Angeklagten verwies der Schriftsatz schließlich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. März 1897; sie besagt: „Es kann der von dem Verfasser sich gestellte Vorwurf, im Rahmen seines Werkes Denken und Tun geistig und sittlich herabgekommener oder niedrig kleinlich gesinnter oder von wilden Leidenschaften beherrschter oder mit einem sonstigen seelischen Makel behafteter Menschen zu schildern, es fordern oder doch mindestens erklären, daß jenen Personen von dem Dichter an sich strafwürdige Äußerungen beigelegt werden. Es kann namentlich die Darstellung es als gleichsam notwendig mit sich bringen, daß einzelne Personen Äußerungen tun, die nicht nur geeignet sind, Abscheu und Empörung hervorzurufen, sondern, objektiv betrachtet, geradezu gegen die eine oder andere strafrechtliche Norm verstoßen würden. „Die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Verfassers muß jedenfalls dann beseitigt erscheinen, wenn die gewählte Darstellungsform nur die durchsichtige Maske für die öffentliche Kundgebung der eigensten Meinungen und Erklärungen des Verfassers bildet, wenn er selbst den objektiv strafbaren Angriff gegen ein Rechtsgut unternimmt und offensichtlich nur zu dem Zweck, um strafrechtlicher Ahndung zu entgehen, eine von ihm erfundene Person als die vorschiebt, welche die strafwürdige Äußerung getan habe" (Stenglein S. 813 f.). Also, schloß der Verteidiger, „entfällt jedes Moment, welches gerade in den Entrüstungskundgebungen der rechtsstehenden Kreise zum Ausdruck kommt. Auch in dem Buche des Verfassers blieb der Gegenstand, den er mit den Lastern der heutigen Zeit kontrastierte, eine große und heilige Sache, und nirgends kann dem Verfasser als solchem irgendwo Mangel an Ehrfurcht vor der Christuspersönlichkeit nachgewiesen werden. Gerade um die Gegenwart zu geißeln und ihr die Maske vom Gesicht zu nehmen, mußte der Autor zeigen, daß sie einen Christus nicht bloß töten, sondern auch nicht davor zurückschrecken würde, ihn auch noch im Tode zu verhöhnen." Auch ein Gutachten von berufener theologischer Seite konnte der Verlag dem Gericht vorlegen. Gegenüber der Meinung seines Kollegen Dr. Mauff, die in der Gerichtsverhandlung die entscheidende Rolle spielen sollte, trat Pastor August Bleier (laut „Reichsbote" vom 31. August 1922: „der sattsam bekannte unabhängig-sozialistische 145 EINSTEIN Pfarrer von der Trinitatiskirche in Charlottenburg") entschieden auf die Seite des angegriffenen Dichters: „Aufgefordert zu einem Gutachten, ob die Schrift beschimpfende Äußerungen gegen die Einrichtungen der christlichen Kirchen enthalte, kann ich diese Frage nur verneinen. _ Die Schrift verfolgt die Tendenz zu zeigen, wie verständnislos das offizielle Kirchentum und die .Öffentlichkeit' unsern Idealisten gegenübertritt. Sie zeigt, daß Menschen, die von der Idee der reinen Menschenliebe ergriffen ihren Mitmenschen selbstlos dienen, zugrundegehen müssen, weil nur dieser Tod der offiziellen Welt gegenüber erlösende Kraft hat. Dieser Gedanke ist durchaus religiös wahr und wird der historischen Bedeutung der Persönlichkeit Christi durchaus gerecht. Darin kann nur ein Angriff auf Einrichtungen der christlichen Religionsgemeinschaften erblickt werden, wenn man der Auffassung ist, daß das ewig sich weiter entwickelnde Dogma, daß das offizielle Kirchentum, das in seinem pharisäischen Geist geradezu religiös sittliche Kritik herausfordert, daß das Banausen- und Spießertum einer geistlos trägen und für Idealismus indifferenten Masse Götter sind, Fetische sind, die angebetet werden Wüßten. Solange das nicht der Fall ist, sondern gerade religiöse Genien religiös wirken, wenn sie in Opposition gegen die ,Viel zu vielen' fallen und die alten Götter stürzen, weil sie selbst göttlich wirken durch Harmonie mit dem Unendlichen, können wir Einstein für seine aufrüttelnde Broschüre nur dankbar sein." Diese rechtfertigenden Gutachten verfehlten bei der Gerichtsbehörde jede Wirkung. Die Anklage gegen Einstein und den Verleger Rowohlt vom 10. August wegen Vergehens gegen §§ 166, 47, 73, 40 und 41 des Strafgesetzbuches und § 20 des Preßgesetzes gipfelte in folgender Beweisführung: „Die Druckschrift ,Die schlimme Botschaft' verstößt aufs Gröblichste gegen § 166 StGB. Der Verfasser Einstein läßt die ganze Handlung sich nach der Revolution abspielen. Sein Jesus' ist eine Karri- katur des Jesus der Evangelien. Er würdigt Jesus zu einer lächerlichen Figur herab und bringt ihn mit einer Welt von Kinoschau- spielern, Kokotten und Schiebern zusammen. Die für jeden Christen geweihten Vorgänge der Passionszeit werden verhöhnt und bespöttelt, ^o drängt sich, um ein Beispiel herauszugreifen, am Kreuz ein Manager a n Christus heran und fordert ihn auf: ,Überlassen Sie mir Ihre Memoiren ; ich zahle Ihnen fünf Auflagen voraus und 15% vom Laden- Preis', und Jesus stöhnt: .Hundert Prozent.' Der Manager fährt fort: 'Selbst unsere Feldherrn begnügen sich mit 30%.' Jesus ruft von neuem: ,Hundert Prozent.' — Der Angeschuldigte Einstein schildert Jesus, wie er am Kreuz wütend und resigniert stöhnt. Er läßt ihn rufen : Ich bin gemordet wie alle Schwachen gemordet werden. Bei der Kreuzigung Christi wird in der angegriffenen Druckschrift die Be- EINSTEIN I46 obachturig von Veränderungen gerade der linken Hodensackdrüse und eine Wassermannsche Probe gemacht. So wird Jesus und seine heilige Gestalt, wie wir sie aus den Evangelien kennen, fortlaufend gröblichst beschimpft. Er wird geschildert als ein willenloser, profaner, zuletzt verzweifelnd und fluchend zusammenbrechender Schwächling ohne sittliche Hoheit und Seelengröße. — Ebenso wie Jesus wird die Mutter Gottes beschimpft und in den Staub gezogen. — In gleicher Weise werden in ,Der schlimmen Botschaft' die leitenden Grundgedanken der christlichen Verkündigung von Gott, von der Erlösung, von der Ewigkeitshoffnung sowie die christlichen Kirchen selbst verhöhnt und beschimpft. „Die Tendenz der Druckschrift ist niemals religiös, wie beide Angeschuldigten behaupten wollen. Nach den polizeilichen Vernehmungsprotokollen scheinen sie beide religionslos zu sein. Ihre Absicht ging vielmehr dahin, religiös und ethisch zersetzend zu wirken. Die Religion als ein Pfeiler der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung sollte verächtlich gemacht, die Christuslehre verhöhnt, der Glaube an Christus untergraben werden. Die Veröffentlichung der beiden Angeschuldigten hat Ärgernis erregend gewirkt. Beide Angeschuldigten hatten den Willen, die .Schlimme Botschaft' in die Öffentlichkeit zu bringen; sie hatten zweifellos auch das Bewußtsein, daß die Darstellungen und Äußerungen beschimpfender Art waren und anstoßend wirken mußten." Dem Antrag des Staatsanwalts trat der Verteidiger der Beklagten, Justizrat Dr. Rosenberger, mit folgenden Argumenten entgegen: „Die Anklageschrift vom 10. August 1922 stellt sich als ein kurzer, zum Teil sogar wörtlicher Auszug aus dem schriftlichen Gutachten des Pfarrers Dr. Mauff vom 22. Juli 1922 dar. Sie geht mit keinem Wort auf die An- und Ausführungen der Schutzschrift vom I. Juni 1922 ein, so daß zur Widerlegung der Anklageschrift lediglich auf diese Schutzschrift Bezug genommen zu werden braucht. Damit nicht genug hat die Anklageschrift auch das Ergebnis des Mauffschen Gutachtens übernommen, ohne selbst den Versuch zu machen, dieses Gutachten gegenüber dem theologischen Gutachten des Pfarrers Bleier und dem literarischen Gutachten des Professors Köster in seiner Bedeutung für die Sach- und Rechtslage abzuwägen . . . „Im einzelnen soll zu den Anführungen der Anklageschrift folgendes gesagt werden : „Die ganze Handlung spielt sich keinesfalls .nach der Revolution' ab; im Gegenteil: die Zeiten der Antike und der Moderne laufen bei der Dichtung wild durcheinander. Die Revolution als ein politischer Vorgang hat mit der inkriminierten Handlung der Gotteslästerung nicht das geringste zu tun. Auch in der Antike hat es .Schauspieler, Kokotten und Schieber' gegeben. Innerhalb dieses Buches findet sich nirgends eine Anspielung auf die Revolution, und der Schluß, daß die 147 EINSTEIN ganze Sache nach der Revolution spielt, ist zum mindesten gewagt. Auch hier hat die Anklageschrift die Schlußfolgerung lediglich aus dem Mauffschen Gutachten, welches auf Seite 62, Zeile 5 der Druckschrift Bezug nimmt, wörtlich übernommen. Die Kontrastierung der Person Christi mit der Umgebung bleibt die gleiche, ob das Stück vor oder nach der Revolution spielt. Es scheint aber, als ob die Anklageschrift politisch suggestiv zu wirken sucht, indem sie den Ton darauf legt, daß der Verfasser mit Fleiß gerade die Revolution habe benutzen wollen, um die Figur Christi herabzusetzen, ein Zusammenhang, der an sich schließlich unverständlich ist. So bleibt der Versuch der An- 'lageschrift, daß der Verfasser Jesus zu einer lächerlichen Figur her- a würdigt', eine Suggestionsprämisse, während dieser Satz höchstens a s eine Schlußfolgerung gelten kann, für die die Anklageschrift keiner- c ' substanzierten Beweis antritt. — Die Umgebung Christi war in ! lrcr soz 'alen Gliederung annähernd die gleiche wie die heutige. Es at, wie oben erwähnt, auch damals Kokotten gegeben, und die Dar- stellung, welche Magdalena in der Bibel erfährt, läßt sich mit einem andern modernen Wort als Kokotte nicht bezeichnen. Die Wechsler fenipel sind mit den Schiebern von heute völlig identisch. Wenn a ->er der Verfasser dazu kommt, dem heutigen Publikum als mithan- nclc Personen des Milieus Kinoschauspieler vorzuführen, so ist das nni so begreiflicher, als er erst Figuren aus dem palästinensischen -eben hätte zusammensuchen müssen. »Mit keinem Worte sind die Vorgänge der Passion v o m Auto r verhöhnt oder bespöttelt worden. Es sind überall nur — und hier ann lediglich auf die Schutzschrift vom 1. Juni 1922 Bezug genommen Verden — die umgebenden Charaktere, die ihrerseits keine Bedenken tragen, Vorgänge einer Passion, sei es einer von heute oder von da- ' spötteh" VCrhangnisvollem Mißverstehen zu verhöhnen und zu be- „Die Heranziehung des Beispiels vom Manager, der sieh an Christus wegen der Memoiren herandrängt, zeigt, daß die Anklageschrift nur c.ne politische Suggestion gewollt hat. Der Sinn dieser Stelle ist offener in ihr Gegenteil verkehrt. Jesus sagt dem Manager, er verlange .too Prozent' vom Ladenpreis, d. h. er solle auf äußern Besitz ganz verzichten ( äie Parabel vom reichen Jüngling ist handgreiflich nahe- guuckt). D e r Verfasser tut also nichts weiter, als: er drückt Christi Forderung als der Besitzlosigkeit nach dem Entäußern der Habe zu. gunsten der Armen in einer modernen, ziffermäßigen Form aus. Es heult dem Sinn und dem Geiste des Buches Gewalt antun, wenn man dem Autor, der diese Forderung aufstellt, gerade die entgegengesetzte Absicht imputieren will. S ' & escizte Der resignierte Jesus ist auch der Bibel nicht unbekannt. Die Stell ,Gott, man Gott, warum hast du mich verlassen' bedarf keines K ' e 0111- 10* EINSTEIN i 4 8 mentars. Wenn Jesus klagend ruft, er sei gemordet, wie alle Schwachen gemordet werden, so klagt er Pilatus des Justizmordes an, und der Autor unterstreicht es, indem er darauf hinweist, daß an einem Starken kein Justizmord möglich sei und nur die Schwachen diesen gewollten oder ungewollten Irrtümern des Pilatus ausgeliefert sind. „Die Beobachtung durch die Mediziner ist eine starke Persiflage auf die Wissenschaft und die Pseudowissenschaft. Der Verfasser stellt die Frage: Welchen Eindruck würde Jesus auf einen Gerichtsarzt von heute machen, der ihn vor oder nach der Hinrichtung zu untersuchen hätte? Dieser Arzt würde intensiv nach den Merkmalen suchen und würde auch den Umstand, daß Jesus der Lage nach Jude ist, hierbei nicht außer acht lassen. „Auch wird die Frage zu stellen sein: Wird Jesus und seine heilige Gestalt vom Autor beschimpft, oder stellt er das schimpfliche Verhalten einer besonderen Kaste der Umwelt des Heilandes dar, die der •Verfasser augenfällig mißbilligt und verhöhnt ? Hier wie überall verfällt auch die Anklageschrift in den Fehler der deutschvölkischen Presse, um die Äußerungen literarisch frei erfundener Personen als eigene Meinung des Verfassers und als Gotteslästerung behandeln zu dürfen. „Die übrigen Stellen, an denen Jesus angeblich als willenloser, profaner und verzweifelt zusammenbrechender Schwächling geschildert wird, sind aus der Anklageschrift substanziert nicht ersichtlich. Was die Mutter Gottes betrifft, so ist auch hier in der Anklageschrift nichts weiter zu lesen, wie ein aus dem Zusammenhang des Mauffschen Gutachtens gerissener Satz. In Wirklichkeit schildert der Autor die Mutter Gottes als die Mutter eines Mannes, der wegen politischer Delikte hingerichtet wird, und die darunter leiden muß, daß sich alle an sie herandrängen, die um dieses politischen Prozesses willen Geschäfte mit ihr zu machen versuchen. „Was endlich die leitenden Grundgedanken der christlichen Verkündigung sowie die angebliche Verhöhnung der christlichen Kirchen selbst betrifft, so stellt der Autor selbst, und zwar diesmal entsprechend der Zeit Christi, eine christliche Kirche gar nicht dar, die es damals noch gar nicht gab. „Weitere Anführungen erscheinen angesichts der Anklageschrift nicht erforderlich. Immerhin muß es auffallen, daß die mehrfach "betonte suggestive Art der Anklageschrift kurzerhand behauptet, daß beide Angeschuldigten Religionslos zu sein scheinen'. Einstein ist geborener Jude, aber aus dem Judentum ausgetreten; Rowohlt ist evangelischer Christ. Das Wort religionslos erinnert mit seinem politischen Einschlag in diesem Zusammenhang an die ,vaterlandlosen Gesellen' der Vorrevolutionszeit. Der politische Einschlag der Anklage geht aber auch daraus hervor, daß dieselbe sich von den gesamten Presse- i 4 Q EINSTEIN stimmen ausschließlich die ,Deutschvölkischen Blätter' vom 18. März 1922 mit dem darin erschienenen Leitartikel ,Gotteslästerer' ausgesucht und bei der Übersendung der. Akten an den Deutsch-Evangelischen Kirchenausschuß ganz besonders auf dieses antisemitische Blatt verwiesen hat. Nach dem Inhalt der Akten hat auch der Verfasser der Anklageschrift mit dem Referenten des Kirchenausschusses vor Abgabe des Gutachtens eine mündliche Unterredung gehabt, wie sich aus dem Schreiben des Deutsch-Evangelischen Kirchenausschusses vom 9- August 1922 ergibt. Der diesseitigen Schutzschrift sind eine ganze Reihe von literarischen Kritiken beigefügt, welche für die Anklagebehörde offenbar weniger Bedeutung haben, als der Leitartikel der .Deutschvölkischen Blätter', eines extrem antisemitischen Organs. Der Zeuge der Anklage, Superintendent Hammer, hat seine Denunziation ausschließlich auf diesen antisemitischen Leitartikel gestützt und nachher auf Anfrage der Anklagebehörde zugestanden, daß er das Buch gar nicht gelesen habe, sondern nur die Auszüge der ,Deutschvölkischen Blätter'. Der Fabrikant Schaufler, der zweite Zeuge der Anklage, hat in mehreren Aufrufen der rechtsstehenden reaktionären Presse alle diejenigen, die an dem Einsteinschen Buch ,Ärgernis' nehmen, aufgefordert, sich an ihn zu wenden, um die Staatsanwaltschaft zum Einschreiten zu bringen. Ob Schaufler das Buch überhaupt gelesen hatte, steht dahin. Er läßt durch seine Anwälte vortragen, er habe das Buch im März 1922 in der Presse angekündigt gefunden und dann gekauft. „Über das Gutachten des in der Anklageschrift herangezogenen Pfarrers Dr. Mauff ist oben im Zusammenhang das Nötige gesagt. Auch Dr. Mauff hat sich nicht veranlaßt gesehen, auf die in den Akten vorhandenen abweichenden Meinungen, weder auf die Gutachten noch auf die Schutzschrift, weiter einzugehen. Der Zeuge Kuratus Wienken ist endlich aus dem Reigenprozeß als ein Kronzeuge bekannt und offenbar überall da zu finden, wo die literarische Freiheit von der Staatsanwaltschaft mit Erfolg bekämpft werden soll. „Die Rechtsauffassung der Angeschuldigten, daß ihnen die in der Schutzschrift zitierte Entscheidung des Reichsgerichts vom 26. März 1897 entgegen der theologischen Rechtsauffassung des Mauffschen Gutachtens und der Anklageschrift zugute kommen müsse, kann jedenfalls durch die Ausführungen der Anklageschrift nach keiner Richtung hin als widerlegt angesehen werden. „Wodurch übrigens die Anklageschrift die Absicht der Angeschuldigten entnimmt, religiös und ethisch zersetzend zu wirken, bleibt völlig unerfindlich. Auch dies ist eine wörtliche Entlehnung aus dem Mauffschen Gutachten und steht schließlich sogar in einem gewissen Widerspruch zu der Mauffschen Schlußfolgerung, wonach die Absicht des Verfassers dahin gegangen sein soll, seine anarchistischen und EINSTEIN «50 kommunistischen Theorien zur Geltung zu bringen. Anarchistische Theorien können zwar ohne weiteres politisch und wirtschaftlich zersetzend wirken. Es ist aber unbestritten, daß ihnen eine tiefe Religiosität und Ethik innewohnen kann, wie das Beispiel Tolstois gelehrt hat." Dem Antrag der Verteidigung, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, entsprach das Landgericht nicht; es setzte die Verhandlung auf den 10. Oktober an. „Die Bourgeoisie hat recht," schrieb am 31. August die „Rote Fahne", „wenn sie gegen Einstein vorgeht. Wie soll sie noch Geschäfte machen mit Christus und dem lieben Gott, wenn die Religion dem Volke als eine Börsenangelegenheit denunziert wird?" Zu seiner und des Autors Rechtfertigung bemühte sich nun der Verlag, eine Reihe weiterer Gutachten zu sammeln, und die Redaktion des „Tagebuchs" veranstaltete eine Rundfrage, ob der Gotteslästerungsparagraph noch notwendig oder wie er abzuändern sei. Ohne Rücksicht auf ihre Tendenz seien die eingelaufenen Urteile (ein Teil derselben ist im „Tagebuch" Nr. 40 veröffentlicht) hier in alphabetischer Folge wiedergegeben : Dr. Eduard David (M. d. R„ S. P. D., Darmstadt, 5. September 1922) : „Auf die gestellte Frage antworte ich: Ich halte die kriminelle Ahndung dessen, was man gemeinhin .Gotteslästerung' nennt, für überflüssig. Sie ist aber auch ein Unrecht, solange die schlimmste .Gotteslästerung', die Inanspruchnahme des Gottes der Liebe für Kriegspolitik und Völkermord, als erlaubte nationalistisch-militaristische Gebets- und Kultpraxis gilt." Prof. Dr. V. C. H ab i C h t (Techn. Hochschule Hannover, 29. März 1922) : „Ich bin bei dem Vorleseabend von Herrn C. Einstein in der Galerie v. Garvens zugegen gewesen. Nach dem Bruchstück, das Herr Einstein vortrug, hatte ich persönlich einen peinlichen Eindruck und streckenweise das Gefühl, daß dieses nicht die richtige Art ist, dem Publikum die ewige Dummheit und Roheit der Masse gegen alles Heilige, so gelungen die Persiflage stellenweise war, deutlich zu machen." Dr. Kon rad Haenisch (M. d. Preuß. Landtags, S. P. D., ehemaliger preußischer Kultusminister, Steglitz, 30. September 1922) : „Der Gotteslästerungsprozeß, dem vor einem Vierteljahrhundert der arme Oskar Panizza zum Opfer fiel, war eine Brutalität. Ein Gotteslästerungsprozeß gegen den Verfasser der .Schlimmen Botschaft' wäre etwas noch Ärgeres — eine Dummheit. Wer nach sorgfältiger Lektüre dieser zwanzig Szenen Carl Einstein die im besten Sinne des Wortes ethischen Beweggründe abspricht, der sollte überhaupt nicht mitreden. — Was den Gotteslästerungsparagraphen selbst angeht, so ist mir schon seine bloße Existenz stets einfach grotesk erschienen. Anständige Menschen lästern den Gott der anderen nicht. Und daß dieser 151 EINSTEIN Gott durch dummes Geschwätz von Narren oder Rohlingen beleidigt werden könnte, ist eine alberne Vorstellung. Wie sagte doch Friedrich der Zweite, als man ihm jenen Delinquenten vorführte? ,Daß er Gott gelästert hat, ist ein Zeichen, daß er ihn nicht kennt. Daß er mich gelästert hat, verzeihe ich ihm. Daß er aber einen löblichen Magistrat gelästert hat, dafür soll er auf einen Tag nach Spandau."' Wirkl. Geh. Rat Prof. Dr. Adolf v. Harnack Exz. (Berchtes- gaden, 15. April 1922) : „Ich bin außerstande, ein Urteil über das mir gesandte Stück von Einstein abzugeben — teils verstehe ich es nicht, teils stoßen mich die toll gewordenen Brutalitäten ab." Geh. Justizrat Prof. Dr. Willi. Kahl (M.d.R., Deutsche Volkspartei, Berlin, 1. Okt. 1922) : „Ich habe bisher wissenschaftlich und gesetzgeberisch eine Strafbestimmung gegen Gotteslästerung stets für nötig erklärt. Da aber Gott in irgendeiner Vorstellungsweise unmöglich selbst das Schutzobjekt sein kann, so halte ich für ausreichend, die böswillige und rohe Verletzung des religiösen Empfindens einer Religionsgesellschaft unter Strafe zu stellen. Dadurch wird die Freiheit der Wissenschaft oder der dichterischen und philosophischen Literatur nicht berührt. Man kann verlangen, daß sich jeder der böswilligen Absicht und der rohen Form enthalte. Über das . . . Buch von Einstein kann ich ein Urteil noch nicht abgeben, da ich . . . noch nicht zur gründlichen Prüfung gekommen bin. Daß mein erster Eindruck ein sehr günstiger und tiefer gewesen wäre, kann ich ehrlich nicht sagen. Aber ich muß einräumen, daß die Dichtung nochmaliger gründlicher Erwägung bedarf, ehe ein abschließendes Urteil möglich ist." Geh. Justizrat Dr. Ernst Landsberg, Prof. des Strafrechts (Bonn, 5. Oktober 1922) : „Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich etwa so beantworten : „1. Ein deutsches Strafgesetzbuch ohne Schutzbestimmungen gegen rohe Gotteslästerungen und Verunglimpfungen der Religionsgemeinschaften ist meines Erachtens zur Zeit schon politisch unmöglich. Man wird aber auch billigerweise die beteiligten Empfindungen so lange nicht ohne jeden Schutz lassen dürfen, wie rohe Angriffe gegen sie noch leicht vorkommen können; und dies wiederum wird heute wohl noch als möglich anerkannt werden müssen. „2. Für die Formulierung dieser Schutzbestimmung erscheint mir die Bezeichnung der Angriffe als ,roh', wie sie auch im Entwürfe von I 9 I 9, §215, steht, recht brauchbar, um die Anwendbarkeit auf literarisch oder wissenschaftlich hochstehende Erscheinungen auszuschließen. Ganz kann das freilich keiner Formulierung gelingen, sondern nur einer entsprechenden Stellungnahme der Rechtsprechung, wozu es wieder einer Läuterung der öffentlichen Meinung bedürfte. Einiges ließe sich vielleicht noch durch scharf in diesem Sinne sich äußernde Gesetzesmotive erreichen. EINSTEIN I52 „3. Darüber, daß das Einsteinsche Werk als Ganzes wenn überhaupt ein Angriff gegen religiöse Gefühle — auch dies will mir keineswegs einleuchten — so doch keinesfalls ein roher Angriff ist, also auch schon im Sinne des geltenden Rechts (das dasselbe meint, nur noch nicht dieses treffende Wort ,roh' gefunden hat) keine .Beschimpfung', darüber möchte ich weiter kein Wort verlieren. Wer als Gebildeter das Werk liest und nicht dessen hohes ästhetisches Streben, dessen entschieden ethischen Standpunkt, hinter der zugeschliffenen Form blutigste Satire gegen die Welt empfindet, dem ist nicht zu helfen. Die Masse aber wird es überhaupt weder verstehen noch lesen, ihr entzieht es sich offenbar bewußt gewolltermaßen. — So äußere ich mich, obwohl ich keineswegs inneren Gefallen an dem Werk gefunden habe, das ich schon in seiner Grundidee nicht für sehr glücklich halte. Dostojewskis ,Großinquisitor' genügt mir. Aber das sind Fragen ganz anderer Zuständigkeit und nicht hierher gehörig. „4- Einzelheiten anlangend, so würde ich allenfalls verstehen, wenn Zeile 14 v. u. auf S. 16 (.ekelhaft 1 ) inkriminiert würde. Dazu müßte sie freilich wieder ganz aus dem Zusammenhang gerissen werden. Immerhin würde ich, wenn ich vorher gefragt worden wäre, geraten haben, hier vor ,Gott' einzuschalten ,Dein' oder dergleichen. Hoffentlich wird man die Sache so richtig verstehen. Sonst sind mir, bei allerdings nicht peinlichstem Durchlesen, ähnlich bedenkliche Stellen nicht aufgestoßen." Dr. L a r o s (kathol. Pfarrer, Gleichlingen, 3. Oktober 1922) : „Soweit ich beim Durchblättern sehen konnte, lehne ich die Dichtung weitgehend aus historischen und ästhetischen Gründen ab. Von Gotteslästerungen und Beschimpfungen christlicher Kirchen aber habe ich bisher nichts gefunden. Das endgültige Urteil muß ich mir natürlich vorbehalten." Dr. Thomas Mann (Schriftsteller, München, 4. Oktober 1922) : „§ 166 des Strafgesetzbuches scheint mir wirklich recht antiquiert. Das öffentliche Ausstoßen von Gotteslästerungen ist ein Ordnungsdelikt, das unter den Paragraphen fallen sollte, der das Verüben .groben Unfugs' mit Disziplinierung bedroht. Gedanke und Dichtung hätten den Nutzen davon. Gegen ein Werk von dem bittern Ernst des Einsteinschen mit dem Unfug-Paragraphen vorzugehen, könnte die Behörde doch wohl eher Anstand nehmen." Prof. Dr. jur. A. Mendelsso hn-Bartholdy (Blankenese, zur Zeit Leipzig, 5. Oktober 1922) : „Ihre Anfrage wegen der .Schlimmen Botschaft' trifft mich auf der Reise, und ich kann Ihnen deshalb nur kurz, ohne Eingehen auf den einzelnen Fall, sagen, daß I. mein Gesamteindruck von der Dichtung Einsteins sicherlich nicht der einer Gotteslästerung, wohl aber der einer Menschenlästerung ist, und 2. daß ich meine, mit monarchischer oder republikanischer Verfassung habe i 53 EINSTEIN der Gotteslästerungsparagraph im Strafgesetzbuch nichts zu tun. Gerade am Vergleich mit der Lästerung des Monarchen, der des strafrechtlichen Schutzes bedürftig ist, sieht man doch recht deutlich, daß der Strafgesetzparagraph über die Gotteslästerung ein Unding ist, um so mehr ein Unding, je erhabener der Gottesgedanke über allen staatlichen Wesen steht." Dr. Leonard Nelson, Prof. der Philosophie (Göttingen, 3. Oktober 1922) : „Ich halte es nicht für notwendig, daß das Strafgesetzbuch der deutschen Republik eine Schutzbestimmung für den Gotteslästerungsbegriff enthält; denn 1. Gott bedarf keines Schutzes. Ihn gegen Urteile von Menschen schützen zu wollen, ist — wenn überhaupt etwas — selbst eine Gotteslästerung. — 2. ist eine damit zusammenhängende gesonderte Schutzbestimmung der Kirche oder religiöser Gemeinschaften und ihrer Mitglieder überflüssig, da diese nach den allgemeinen Strafbestimmungen über Beleidigung bereits dem staatlichen Schutz unterstehen. Eine gesonderte Schutzbestimmung der Kirche sollte um so mehr entfallen, als nach der neuen Verfassung Staat und Kirche als getrennt zu gelten haben. „Das Werk Carl Einsteins ,Die Schlimme Botschaft' ist offensichtlich der Ausdruck einer ernsten ethischen Gesinnung. Ich möchte das um so mehr betonen, als in Hinsicht des Stils und der Gedankenverbindungen mein Verständnis vielfach versagt. Ich finde in dem Werk Carl Einsteins, dessen Tendenz sich, wie mir scheint, geradezu mit dem christlich-asketischen Ideal nah berührt, nicht so sehr eine Interpretation von Jesus' Persönlichkeit als vielmehr eine solche ihrer Wirkung auf bestimmte Arten von Menschen. Der wirklich religiöse Mensch kann durch die Einsteinschen Szenen gar nicht gekränkt oder auch nur angegriffen werden, und ich möchte annehmen, daß ich damit auch des Verfassers Absicht treffe. Wenn jemand sich durch Einsteins Sprache in seiner Religiosität verletzt fühlt, so wirft das ein merkwürdiges Licht auf die eigene Gläubigkeit dessen, der solche Klage erhebt." Dr. F e r d. Jak. Schmidt, Prof. der Philosophie (Berlin, 5. Oktober 1922) : „Auf die mir vorgelegten Fragen bezüglich der Schutzbestimmung für den Gotteslästerungsbegriff im Strafgesetzbuch der deutschen Republik gestatte ich mir zu bemerken: „ad 1. Da sich nach meiner Auffassung eine jede Gotteslästerung an ihrem Urheber von selbst richtet, und da etwa damit verbundene Störungen, Verleumdungen usw. der religiösen Gemeinschaften schon durch die allgemeinen Strafbestimmungen hinreichend geschützt werden, so halte ich eine besondere Schutzbestimmung für den Gotteslästerungsbegriff nicht für notwendig. „ad 2. Diese Frage erledigt sich nach der zu 1 gegebenen Antwort von selbst." EINSTEIN i 54 Prof. Dr. Wolf gang Stammler (Literarhistoriker, Techn. Hochschule Hannover, 5. April 1922): „Sie sehen mich weniger entrüstet als erstaunt über die Beschlagnahme von Einsteins ,Schlimmer Botschaft' wegen Gotteslästerung. Das hätte ich in unserem beschlagnahmefreudigen Staate doch nicht für möglich gehalten. Ich habe schon bei der Vorlesung nichts Derartiges gespürt, bin überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, daß derartiges sich ereignen könnte, trotzdem ich ein religiöser, wenn auch nicht ein kirchlicher Mensch bin." Dr. F e r d. T ö n n i e s , Prof. der Philosophie (Kiel, 3. Oktober 1922) : „Ich habe die Szenenreihe gelesen, mit Interesse, aber nicht mit Behagen. Es ist geistreiche Satire darin, aber manches Bizarre und Zerrbildhafte, was mich abstößt. Ich finde aber keinen Grund, an dem sittlichen Ernst zu zweifeln, der den Verfasser zu erfüllen scheint. .Beschimpfende Äußerungen' über den Gott, an den Juden und Christen glauben oder zu glauben vorgeben, habe ich nicht darin gefunden. Die .Gottheit Christi' ist offenbar in § 166 nicht gemeint. Beschimpft wird aber auch diese nicht. Daß gläubige Christen aber an den Szenen Anstoß nehmen, verstehe ich. Sie nehmen aber auch mit gutem Grunde an unzähligen Büchern Anstoß, deren Verbot sie selber nicht befürworten würden, und die auch nicht unter den § 166 fallen. Juristisch' wage ich nicht zu beurteilen, ob Stellen aus dem Büchlein nach § 166 ■ straffällig sind, aber als Laie halte ich es für unmöglich. — Ihre Fragen beantworte ich dahin : .,1. Ich halte für begründet, daß Glaube und Weltanschauung, von welcher Art auch, einem strafrechtlichen Schutz gegen Schimpf und Schändung unterstellt werden. Besonderen Anspruch darauf hat ein so alter festgewurzelter Glaube, wie der Glaube an Gott, der immer noch für unzählige Menschen den Inbegriff alles Heiligen und Guten darstellt. „2. Ich würde den § 166 so fassen, daß a) das Wort ,roh' oder ,un- flätig' hineinkommt; b) statt ,Gott lästert' würde ich setzen: ,eine Weltanschauung, die für größere Teile des Volkes besonders hohen Wert hat, lästernd angreift'. — Ich zweifle nicht daran, daß der von Herrn Minister Radbruch demnächst vorzulegende Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches eine Neuerung von dieser Art enthalten wird." Geh. Reg.-Rat Dr. Heinrich W ö 1 f f 1 i n , Prof. der Kunstgeschichte (München, 12. April 1922) : „Ich habe in die .Schlimme Botschaft' Einsicht genommen. Mit dem Geist altdeutscher Passionsdarstellungen hat die Dichtung wenig gemein, und ich muß gestehen, daß es mir schwer erscheint, einen Beweis zu führen, es seien hier nicht geheiligte Werte der katholischen Kirche angetastet. Ich möchte ihn jedenfalls nicht führen." Trotz vereinzelter Bedenken war also die überwältigende Mehrheit der eingegangenen Urteile der Dichtung Einsteins und der Auffassung 155 EINSTEIN von der Überlebtheit des bisherigen Gotteslästerungsparagraphen günstig. Welcher Ansicht mochte nun wohl das entscheidende Gericht zuneigen ? Die Antwort auf diese Frage gab die Verhandlung, die am 10. Oktober 1922 — zur selben Zeit, als vor dem Leipziger Reichsgericht die Mörder Rathenaus standen — vor der vierten Strafkammer des Landgerichts II Berlin begann und bis spät abends dauerte; am 12. wurde sie fortgesetzt und mit der Urteilsverkündung beschlossen. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Fuhrmann, dessen sachliche und ruhige Prozeßleitung allgemein anerkannt wurde, während der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Leiße, „eine Mischung von Korpsstudent und Reserveleutnant der Vorkriegszeit" (Berliner „Volkszeitung", 13. Oktober), in seinem Auftreten gegen die Angeklagten das „Maß des Notwendigen" kaum innehielt und die Schwäche seines Plädoyers durch scharfe Formulierung des Strafantrags wettzumachen suchte. Als Mitrichter fungierten die Landgerichtsräte Dr. Bornc- niann, Neuhaus und v. Schmiedeberg und Gerichtsassessor Dr. Simon. Zur Verhandlung drängte sich eine große Zuhörerschaft vorwiegend intellektueller — „intellektuell" mit und ohne Gänsefüßchen, je nach der ernsthaften oder ironischen Auffassung der Berichterstatter und der Tageszeitungen, die ausnahmslos umfangreiche Referate über den Neuesten Gotteslästerungsprozeß brachten; ihnen muß — wohl oder übel — im wesentlichen die nachstehende Schilderung folgen, gewisse charakteristische Merkmale der Berichterstattung sind hervorgehoben. Als Hauptangeklagter schilderte zunächst Einstein das Erlebnis, aus dem ihm sein Werk erwuchs: wie in den Schützengraben vor Kampfbeginn unter die todesblasse Mannschaft ein katholischer Geistlicher getaumelt sei und, verzweifelt vom Mord ringsum, ausgerufen habe: „Wenn ich jetzt predige, glaube ich, der Satan steht hinter mir; meine Lehre dringt nicht mehr durch!" In diesem Augenblick erstand, geboren aus Miterleben und Mitleiden, vor der Phantasie des Dichters wie eine Vision: aufgereckt die Gestalt Christi in der heutigen Welt. Nach Jahren, nach Krieg und Revolution, mitten im Schieberwahnsinn der Dollarhaussen, versuchte er das Problem zeitgemäß zu gestalten. In ehrlichem Kampf gegen eine verrottete Gesellschaft habe er einen wiedergekehrten Jesus zeichnen wollen, wobei er sich von dem Vorbild des biblischen Heilands nicht habe frei machen dürfen und können. Seine Jesusgestalt dürfe man aber nicht vom dogmatischen, sondern vom Standpunkt des Dichters und Historikers aus betrachten. Schon die Schilderung des Lebens Christi durch mittelalterliche Mystiker sei völlig verschieden von der bewußt auf das Dogma zielenden Darstellung des Neuen Testamentes. Zu seinen Lebzeiten sei Jesus von seiner Umgebung und besonders von seiner Familie als geistig anormal bezeichnet worden; jedenfalls aber würde die EINSTEIN 156 psychopathologische Untersuchungsmethode von heute ihn so bezeichnen. Zu dieser modernen Untersuchungsmethode sei auch eine katholische Richtung zu rechnen, für die Pater G. Hahn und seine Schrift über die Hysterie-Epilepsie der heiligen Therese kennzeichnend seien. Im Gegensatz zu dieser Auffassung habe er Jesus lediglich als eine starke Erscheinung in dieser Welt darstellen wollen ; dabei habe ihm freilich ein anderes Bild vorgeschwebt als der Jesus herkömmlicher Öldrucke. — Auf den Einwurf des Vorsitzenden, er habe Jesus doch aber keineswegs als starken, sondern eher als schwachen Menschen gezeichnet, der durch die Suggestion des Paulus und den Betrug seiner Jünger zum Erlöser gemacht worden sei, dann aber schwach und verzweifelt am Kreuz zusammenbreche, erwiderte Einstein: auch in den biblischen Zeugnissen sei Jesus ja stets ein zarter, schwacher, geistiger Mensch, der allen Katastrophen auswich, wie es ja an vielen Stellen von ihm heiße: Jesus entwich und hielt sich mit seinen Jüngern in Wüstenorten verborgen. Nach dem Zusammenbruch der christlichen Ethik nach dem Kriege habe er sich nun fragen müssen: Welche Aufnahme habe ein heute wiederkehrender Jesus zu erwarten? „Ich wollte zeigen, wie die Menschen heute sich benehmen würden, wenn ihnen ein so schroffer Bußprediger wie Christus gegenüberträte: sie würden ihn genau so morden wie ehemals. Ich habe Christus nicht lächerlich gemacht, sondern gezeigt, daß selbst ein Christus an der heutigen Welt zugrunde gehen müßte, weil die Leute, die sich Christen nennen, keine Christen sind.'" Der Titel „Die Schlimme Botschaft" sei nicht als Gegensatz zum Evangelium geprägt; er solle nur ausdrücken, daß aus der guten Botschaft des christlichen Erlösers nichts geworden sei, daß man noch immer morde und Verbrechen auf Verbrechen häufe. Nur diese Tragödie des wiederkehrenden Jesus habe die Dichtung darstellen wollen, den tragischen, vergeblichen Kampf mit der heutigen Gesellschaft; eine metaphysische Auseinandersetzung mit der Jesuslegende habe ihr ferngelegen, auch gebe es ja unendlich verschiedenartige Auffassungen der Jesusgestalt, z. B. die der italienischen Frührenaissance gegenüber der Mathias Grünewalds, oder die der katholischen Kirche gegenüber der Tolstois. Der Vorsitzende bemerkt dagegen, Einstein habe doch aber Jesus recht wenig gerade als Kämpfer dargestellt; der Angeklagte sucht darauf in längeren historischen Darlegungen nachzuweisen, wie Jesus erst durch Paulus zu dem Streiter geworden sei, als den ihn die spätere Idealisierung hinstellt; er bezieht sich dabei auf die Zusammenhänge dieses Jesusbildes mit dem Mithraskult, zitiert Renans „Leben Jesu" und beruft sich auf seine persönliche Auffassung von einem heutigen Jesus im Kampf gegen die moderne Gesellschaft. Vorsitzender: „Wie kommen Sie zu dem Ausdruck, den Sie Christus in den Mund legen: ,Gott mordet — wie ekelhaft ist Gott!"' — An- r'57 EINSTEIN geklagter: ,,Ich lasse den Menschen in Christus sprechen, der mit sich iind mit Gott kämpft." Der Vorsitzende rügt dann die Stelle des Buche, wo Jesus nackt unter dem Kreuze steht, frostbebend, und ein heftiges Schneetreiben einsetzt; hier ruft Christus: „Gott ist gerecht und 1 lebt." Hierzu erklärt Einstein, er habe Jesus darstellen wollen im Gegensatz zu allem, auch zur Natur; dieser Ausruf bedeute den Gipfel der Resignation. Auf die Anklage, die „leitenden Grundgedanken der christlichen Verkündigung von Gott, von der Erlösung, von der Ewigkeitshoffnung verhöhnt und beschimpft" zu haben, entgegnete Einstein : er habe das Recht, sich mit diesen Fragen menschlich auseinanderzusetzen; als religionsloser Mensch, wie ihn die Anklage hinstelle, bestreite er keineswegs, daß er an eine Auferstehung nicht glaube. Im übrigen könne man sein Werk nur literarisch beurteilen. Es habe ihm durchaus ferngelegen, die religiösen Gefühle Andersdenkender verletzen zu wollen. Die Rede des Angeklagten wurde durch einen Zwischenfall unterbrochen : der Staatsanwalt macht den Vorsitzenden darauf aufmerksam, daß Einstein während seiner Ausführungen die Hände in den Hosentaschen habe, das sei vor Gericht unziemlich. Die Verteidiger Rosenbcrgcr und Heine protestieren; Heine: „Wir sind doch hier nicht in der Schule !" Der Vorsitzende beschwichtigt die aufgeregten Gemüter: der Angeklagte habe gewiß die Würde des Gerichts nicht verletzen wollen, sondern wohl nur unbewußt die Hände in die Taschen gesteckt. Einstein gibt eine entsprechende Erklärung ab, und wenn er im weiteren Verlauf seiner Rede nochmals in jenen Fehler fallen will, kommt ihm sein Verteidiger durch eine warnende Handbewegung zuvor. Der zweite Angeklagte, Verleger Ernst Rowohlt, erläuterte zunächst die Beziehungen Einsteins zu seinem Verlag, die schon oben angegeben sind. Einsteins Manuskript habe ihn als religiösen Menschen aufs tiefste erschüttert; lange Zeit im Felde, sei er durch den Krieg in seiner Weltanschauung nicht unbeeinflußt geblieben, vielmehr mit Erbitterung gegen die heutige Gesellschaft erfüllt. Die dringende Empfehlung seines Lektors Dr. Paul Mayer habe seinen Eindruck bestärkt, in der „Schlimmen Botschaft" etwas Außergewöhnliches vor sich zu haben; er sei daher sofort zum Verlag entschlossen, zugleich aber sich darüber klar gewesen, daß auf ein „Geschäft" dabei nicht zu rechnen sein könne. Der Erfolg (250 abgesetzte Exemplare, darunter 50 Freiexemplare für den Autor) habe seine Voraussicht bestätigt. Erst die Vornotizen über den Prozeß hätten ihm zahlreiche Bestellungen eingebracht, und zwar besonders „aus deutschvölkischen Kreisen". (Die letzten drei Worte fehlen im Bericht der „Germania" vom 11. Oktober, in dem der „Kreuzzeitung" und der „Deutschen Tageszeitung" der ganze Satz.) EINSTEIN 158 Daran schloß sich die Vernehmung der Zeugen. Der Lektor des Verlags Rowohlt, Dr. Paul Mayer, hezieht sich auf das seinerzeit dem Verlag erstattete Gutachten über Einsteins Werk und erklärt sich allein verantwortlich für den reklamehaften Umschlagtext, der möglicher- weise ohne Kenntnis Rowohlts angefertigt worden. Die Verteidigung verweist dabei auf die oben abgedruckten Gutachten Thomas Manns, der Professoren Köster, v. Mendelssohn-Bartholdy, Nelson, Schmidt und Tönnies und des Pfarrers Bleier. Einstein selbst erinnert an das Drama „Christus" von George Moore, das Christus vor Paulus fliehen und von ihm erschlagen werden läßt, um ihm den Nimbus eines Religionsstifters zu geben; es erschien zuerst in der Zeitschrift „Pan" und dann als Buch, also schon lange vor der Revolution „unter dem alten Regime", ohne der Beschlagnahme zu verfallen. Dazu bemerkt (nach dem „Vorwärts" vom 11. Oktober) der Vorsitzende, die Staatsanwaltschaft halte sich bei ihrem Vorgehen nur an den Strafgesetzparagraphen, innerpolitische Verhältnisse kämen für sie nicht in Betracht. Auch Prof. Paul v. Wintcrfelds Ausgabe des „Silbernen Evangeliums" wird herangezogen, eine mittelalterliche Schrift, die ebenfalls als Persiflage des Christentums in jener Zeit aufzufassen ist. „Die Verhandlung nimmt nun einen sehr bewegten Charakter an", berichtete die „Kreuzzeitung" (11. Oktober). „Es werden Zeugen für und wider vernommen, deren Ausfragung bei der Schwierigkeit des Gegenstandes sich nicht immer ganz einfach vornehmen läßt. Die einen als Gelehrte oder Künstler weichen den juristisch scharf gestellten, auf der nüchternen Anklageschrift fußenden Fragen mit der Scheu des geistigen Menschen vor Festlegung in dergleichen Dingen aus." Denselben Text (wohl aus der gemeinsamen Quelle einer Gerichtskorrespondenz) hat auch die Mehrzahl der übrigen Blätter. Aber „Kreuzzeitung" sowohl wie „Deutsche Tageszeitung" verschweigen, wodurch denn die Verhandlung so „bewegt" wurde. Mit besonderer Spannung sah man naturgemäß den Aussagen der Belastungszeugen entgegen, deren Entrüstung just aus der Lektüre der „Kreuzzeitung" aufgeflammt war, die aber von jenen beiden Blättern um ihren Nachruhm betrogen wurden. Nachdem noch Dr. Paul Mederow, Schauspieler und Regisseur am Deutschen Theater, ausgesagt hatte, daß ihn Einsteins Buch künstlerisch enttäuscht, menschlich aber tief erregt habe, betritt als erster Belastungszeuge Fabrikant Schaufler die Arena. Er hat auf den ersten Alarmruf der „Kreuzzeitung" hin, ohne Kenntnis des Buches, Anstoß genommen, das Inserat in jenem Blatt aufgegeben und Anzeige erstattet; noch jetzt äußert er sich sehr erregt über die Herabsetzung der Person Christi durch ■ Einstein, die er als außerordentlich empfunden habe. „Auch mit ihm ist die Auseinandersetzung über diese persönlichen religiösen Fragen sehr schwierig", meldet der allgemeine Bericht. „Als ein unliterarischer Mensch urteilt 159 EINSTEIN er rein aus Instinkt und steht damit einer Front von Literaten ziemlich hilflos gegenüber." (Die „Germania" streicht das „hilflos" und macht aus der „Front" eine „Fronde"; Druckfehler oder wohlerwogene Absicht? Ebenso die „Deutsche Zeitung", II. Oktober.) Der Verteidiger Heine fragt den Zeugen, ob ihm bei späterer Lektüre nicht bewußt geworden sei, daß die Beschimpfungen Christi in der „Schlimmen Botschaft" nur die Individuen charakterisieren sollten, die in der Art über einen so frommen und heiligen Menschen urteilten ? Schaufler weiß darauf nur zu erwidern: Christus sei nun einmal der Gott der Deutschen, des christlichen Staates (laut „Vorwärts" vom II. Oktober), und es sei unerhört, daß derartiges geschrieben werde; sogar von jüdischer Seite habe man sich darüber empört. Mit der tiefen Entrüstung Schauflers kontrastierte merkwürdig die Tatsache, daß er der einzige Zeuge war, der sich weigerte, den Eid in der religiösen Formel zu leisten („Vossische Zeitung" und „Vorwärts", n. Oktober). Zweiter Belastungszeuge ist Superintendent Hammer aus Nordhausen, Führer der dortigen Deutschnationalen. Er verwahrt sich gegen die Hereinziehung politischer, d. h. antisemitischer, Motive in die Vernehmung. Einsteins Buch habe ihn als Pfarrer und Christen schlechthin verletzt. Ihm komme es nicht auf die Absicht des Autors an, sondern auf die tatsächliche Wirkung des Buches bei der Lektüre. Daher hat auch er Strafantrag gestellt, das Buch selbst aber nicht gelesen ; ihm genügten vier aus einer Zeitung aufgeschnappte Stellen, um sich ein Bild zu machen. Auf die Frage des Verteidigers, ob er denn wisse, wer diese Äußerungen tue, hat er nur verlegenes Schweigen ; das kümmert ihn eben nicht. Verteidiger: „Ein Jude sagt es!" Über Einsteins kunstkritische Arbeiten äußert sich Direktorialassistent Dr. Schmidt vom Standpunkt des Fachgelehrten aus sehr günstig. Frau Prof. Käthe Kollwitz bekundet, das Buch habe auf sie einen außerordentlich tiefen Eindruck gemacht; eine Gotteslästerung und Herabsetzung Jesu empfinde sie darin nicht. Ähnlich äußerten sich Referendar v. Heinze, Schriftsteller Scyerlen, Architekt de Fries und Verleger Wasmuth. Dann beginnt Pfarrer Dr. Mauff, von der Staatsanwaltschaft als Sachverständiger geladen, seine „weitschweifigen, recht unklaren Ausführungen" („Deutsche Allgemeine Zeitung", 12. Oktober). Er wendet sich zunächst gegen den Verleger: schon die Anpreisung auf dem Umschlag sei eine Beschimpfung der Kirche und das ganze Buch durchaus geeignet, die Kirche in breitesten Kreisen herabzusetzen. Die Darstellung der Person Christi sei so beschimpfend und schmutzig, daß kein Zweifel an der vorsätzlichen Gotteslästerung aufkomme. Er zitiert eine Reihe von Stellen, die nur als Beschimpfungen der christlichen Kirche, ihrer Einrichtungen und Gebräuche, des Wunderglaubens, der Heiligen Schrift, der Wiederauferstebung und Erlösung aufzufassen EINSTEIN 160 seien. Spott und Hohn, Ironie und Satire seien über Christus ausgeschüttet, so daß Orgien fanatischer Verhöhnung der christlichen Kirche in den Kreisen entfesselt werden müßten, die jede Fühlung mit dem Christentum verloren hätten. Das sei der Bolschewismus, der sich auf das Christentum stürze: „Wenn es mit diesen Bestrebungen weiter geht, dann sind wir verloren, dann wird uns jede Autorität genommen!" („Vorwärts" vom 12. und Wiener „Reichspost" vom 13. Oktober.) — Pfarrer Mauff hat ferner gefunden, daß das Buch ein Erzeugnis der expressionistischen Literatur ist! Unter Expressionismus verstehe er „die Verhöhnung und Herabziehung alles Hohen und Göttlichen"! („Deutsche Allgemeine Zeitung", 12. Oktober.) Die heutige Gesellschaft müsse er gegen derartige Anwürfe in Schutz nehmen; die Typen Einsteins seien doch nur Auswüchse, die man vor der Öffentlichkeit nicht verallgemeinern dürfe. „Wir müssen doch an etwas Positives, an das Reich Gottes, an die Zukunft glauben" — an die Zukunft wenigstens der guten Keime, die trotz allem in unserm Gesellschaftskörper lägen, sonst stürze man in den Abgrund des Bolschewismus. Er habe nun bei der persönlichen Bekanntschaft mit dem Autor hier vor Gericht den Eindruck empfangen, daß er ehrlich um die Wahrheit bemüht sei; aber wenn er an der religiösen Überlieferung Kritik üben wolle, die zweifellos nötig sei, so hätte er das in streng wissenschaftlicher Form tun müssen (!), nicht durch eine dichterische Verzerrung, die alle Kriterien bewußter Gotteslästerung enthalte. Gotteslästerung sei es, wenn Christus „der Tischlerjunge aus der Holzhütte" genannt werde, Gotteslästerung, wenn Maria ihn als „Mein Junge 1" anrede. In der' Diskussion mit der Verteidigung verficht der Zeuge mit Nachdruck und Erregung seine Auffassung. Den Vertreter der evangelischen Kirche löst der der katholischen Weltanschauung ab, Kuratus Wienken. Er hat das Buch zum Zweck der Gerichtsverhandlung studiert und versichert, daß es jeden Katholiken in seinem religiösen Gefühl aufs empfindlichste beleidigen müsse. Wenn der Verfasser die Gegenwart habe geißeln wollen, so ändere das nichts an dem gotteslästerlichen Charakter des Werkes, denn der Zweck heilige nicht die Mittel. Einstein habe sich als Dissident bekannt, er sei daher unfähig, religiös so zu empfinden wie ein Katholik. „Die erschütterndste Szene der Weltgeschichte, das Leiden und Sterben Christi, wird zum Mittelpunkt einer ätzenden Kritik gemacht. Der Mutter Gottes werden Namen beigelegt, die man sonst nur in Kaschemmen hört" („Deutsche Tageszeitung", 11. Oktober). Einsteins Machwerk sei mit Zynismus geschrieben und kennzeichne ihn als einen Menschen, der mit der Welt, mit Gott und mit der Menschheit fertig sei; wenn das Gericht dieses Machwerk nicht unterdrücke, werde das Leben selbst es tun. Christus müsse auch in der Dichtung so würdig auftreten, wie es sich für einen Sohn Gottes gezieme. Seinen vom iöi EINSTEIN Dogma abweichenden Standpunkt habe Einstein zudem nicht wissenschaftlich begründet. — Gegen Wienkens Ansicht, einem Dissidenten könne die Gestalt Jesu immer nur äußerlich bleiben, wendet sich Einstein mit Schärfe, und um zu zeigen, daß er, obgleich Jude, den mittelalterlichen Christus sehr genau kenne, richtet er an den Sachverständigen eine Reihe von Fragen über Konzilien, Schriften der Kirchenväter usw., ohne daß sich, wie begreiflich, aus dieser Diskussion ein Kompromiß der Ansichten ergibt. Der Deutsch-Evangelische Kirchenausschuß hatte als Sachverständigen Geheimrat Dr. Titius abgeordnet, Professor der Theologie an der Universität Berlin. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bezeichnete er den Christus der „Schlimmen Botschaft" als den unverkennbaren Christus der Evangelien, auch wenn der ideale Kommunist, den Einstein hinstelle, mit dem historischen Christus nichts gemein habe. In der Hervorhebung der unehelichen Geburt Jesu sieht auch er Gotteslästerung. Diesen Urteilen traten die beiden nächsten Sachverständigen entgegen. Th. Kappstein, Dozent für Religionswissenschaft an der Berliner Humboldt-Akademie, fand in Einsteins Buch etliche Geschmacklosigkeiten, aber kein Wort von Gotteslästerung; es sei vielmehr ein sehr ernst zu nehmendes Kunstwerk, von dem eine gewisse befreiende Wirkung ausgehe. Eine Religion müsse erstarren, wenn es nicht immer Männer gebe, die an den Dogmen rüttelten und neue aufstellten. — Privatdozent der Theologie an der Universität Berlin, Lic. Dr. Paul Tillich, lehnt das Werk ästhetisch ab; aber er habe angenommen, daß v 'or Gericht „hysterische Damen, Kokotten, Professoren, Kriegsgewinnler, Generale, Odinsjünger, Schieber und Literaten erscheinen und Klage führen würden, nur die Geistlichen nicht, die sich als Gottes Vertreter fühlten" („Neue Berliner 12-Uhr-Zeitung", II. Oktober). Bei der Beurteilung des Werkes komme es nicht auf den Jesus der Evangelien, sondern auf den Jesus als Symbol der Unbedingtheit an. „Der Jesus Einsteins ist weder ein historischer, noch ein geglaubter, sondern ein religiöses Symbol für das Prinzip der Unbedingtheit, das in einer kompromißhaften Gesellschaftsordnung auftritt" („Vossische Zeitung", ii. Oktober). Einstein habe durchaus richtig gesehen, daß in einem Zeitalter der absoluten Nationalisierung und Mechanisierung auch der Heros nicht gegen ihr Gift gefeit sei und daran zugrunde gehen müsse. Jede Spur von Gotteslästerung müsse er verneinen. Das Theologische wie das Menschliche des Werkes sei aus dem Charakter der gegenwärtigen jungen Generation zu verstehen; im übrigen sei die Dichtung expressionistisch; man könne, besonders von älteren Leuten, nicht voraussetzen, daß sie die Forderungen und Bedingungen des Expressionismus verständen, woraus sich die Irrtümer der gegnerischen Sachverständigen erklärten. EINSTEIN 162 Damit war die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen abgeschlossen. Der Staatsanwalt erhob sich zu folgendem Plaidoyer: „Mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit werde ich mich möglichst kurz fassen und speziell erörtern die Beziehung des § 166 in objektiver und subjektiver Beziehung hinsichtlich des hier zugrunde liegenden Buches des Angeklagten Einstein. Ich möchte aber erst noch darauf hinweisen, daß ich aus Stellen der gutachtlichen Aussagen eines oder der beiden letzten Sachverständigen annehme, daß ihnen, wie sie hier erklärt haben, die Anklageschrift im Wortlaut zugegangen ist. Ich sage, daß mich das befremdet hat, denn, wenn dies geschehen ist, bei dem letzten Herrn Sachverständigen, so kann das nur ausgegangen sein von den Angeklagten. Und wenn die Angeklagten das tun, so geben sie den Sachverständigen das Wichtigste in die Hand: Die Angriffspunkte der Anklage. Korrekt hätten die Angeklagten verfahren, wenn sie das Buch ihm geschickt hätten und ihn gefragt hätten : Wollen Sie ein Gutachten abgeben. Ich will damit nicht behaupten, daß die Sachverständigen sich durch die Handlungsweise der Angeklagten beeinflussen lassen, ich sehe darin ein Schuldbewußtsein. „Das Buch ,Die Schlimme Botschaft' ist von dem Angeklagten Einstein verfaßt. Der Titel ,Die Schlimme Botschaft' ist zweifellos angelehnt an die ,Frohe Botschaft' der Evangelien, aber in einer schwer verhöhnenden Weise. Das ist auch die Auffassung geworden des Rowohlt-Verlags, als die sogenannte Bauchbinde gedruckt wurde, denn da heißt es: „Dies Buch rüttelt an allem, was dem Bürger und Un- bürger heilig ist", wenn zwar diese Bauchbinde nicht der Angeklagte Rowohlt verfaßt hat, sondern der Dr. Mayer, der sich heute darüber geäußert hat. Das Buch ist aber durch den Verlag vertrieben worden, und infolgedessen wußte der Rowohlt-Verlag genau, in welcher Art der Reklame das Buch vertrieben werden sollte, er ist also mitverantwortlich an der sogenannten Bauchbinde. Das Buch verstößt grob gegen den § 166, der Jesus des Angeklagten Einstein ist eine Karikatur des Jesus der Evangelien, der Jesus des Angeklagten Einstein wird in unmittelbaren Zusammenhang gebracht mit Kokotten und Schiebern. Für uns, die wir den Christus der Evangelien kennen, ist der Christus eine kraftvolle, machtvolle Figur, im Gegensatz dazu ist der Jesus des Angeklagten Einstein schwächlich, ohne jede sittliche Größe, ein Schwächling, der am Kreuz fluchend zusammenbricht. In gleicher Weise wird verhöhnt die Mutter Gottes und Gott selbst. Ferner werden in der .Schlimmen Botschaft' die leitenden Grundgedanken von Gott, von der Erlösung, von der Ewigkeitshoffnung bezweifelt. Es ist also klar, daß objektiv der Tatbestand des § 166 erfüllt ist, denn wir haben noch den § 166, wir haben noch die Gotteslästerung, und wer gegen diesen Paragraphen verstößt, kommt vor den Strafrichter. „Einstein ist ein geborener Jude, er ist Dissident, l63 EINSTEIN und da will er hier der Strafkammer weismachen, daß er religiös wirken will. Die Konsequenz des Buches und damit die Tendenz beider Angeklagten ging dahin, religiös und ethisch zersetzend zu wirken, und die Religion als Pfeiler der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung sollte ebenfalls untergraben und zerstört werden. Nun sagen die beiden Angeklagten, sie wollten ja bringen einen Spiegel der Gegenwart. Wenn sie das hätten wollen, dann hätten sie gebracht den Menschen in der Darstellung der schlechtesten, charakterlosesten Gesellschaft, sie hätten aber niemals in der Art, wie sie es getan haben, Jesus herabwürdigen dürfen. Sie dürften Jesus die Äußerungen nicht tun lassen, wie sie es getan haben. Sie haben beabsichtigt, einen Kontrast zu schaffen der Umwelt zu Jesus, und den Kontrast hätten sie damit geschaffen, wenn sie den Jesus so hinstellten, wie er in der Bibel und in den Evangelien erscheint. Also wollten die Angeklagten etwas ganz anderes; sie wollten mit ihrem Buch gegen die Gesellschaftsordnung vorgehen, sie wollten die Religion unterdrücken und stürzen. Ich glaube, das war beiden Angeklagten vollkommen bewußt, wenn sie sagten: [Zitat der Bauchbinde]. „Soweit es sich lediglich um Gotteslästerung handelt, muß nach dem Gesetz Ärgernis genommen sein. Dieses ist genommen, wie heute hier festgestellt worden ist. Soweit die Kirche und ihre Einrichtungen beschimpft sind, ist dies Erfordernis nicht nötig. Die Angeklagten müssen sich, soweit Ärgernis genommen ist, auch bewußt gewesen sein, daß sie Ärgernis erregt haben. Das haben sie zweifellos getan. Sie mußten sich sagen, daß auf anders Gerichtete das Buch in der Darstellung ärgerniserregend wirken mußte, zumal es sich bei beiden Angeklagten um hochintellektuelle und gebildete Leute gehandelt hat. „Ich komme also danach zu dem notwendigen Schluß, daß die Angeklagten objektiv und subjektiv im Sinne des § 166 sich vergangen haben. Bei dem Strafmaß, das ich zu beantragen habe, berücksichtige ich, daß sowohl bezüglich des Verlages wie bezüglich des Verfassers eine Gesinnung aus dem Buche spricht, die ich durchaus als verworfen bezeichnen muß. Ich halte daher eine erhebliche Strafe am Platze und beantrage somit für beide sechs Monate Gefängnis, außerdem Einziehung des Buches und Unbrauchbarmachung der Platten." Einsteins Verteidiger, Rosenberger, beleuchtete die Anklage hauptsächlich von der juristischen Seite. Es fehle jeder Grund zu der Annahme, daß die Angeklagten das Bewußtsein beschimpfender Eigenschaften des Buches gehabt hätten, und aus Rechtsgründen müsse ihr Vorsatz, durch das inkriminierte Werk Ärgernis erregen zu wollen, verneint werden. Der expressionistische Charakter setze das Werk leicht Mißverständnissen aus; für diese Kunstform hätten die Ärger- nisnehmer offenbar nicht das geringste Verständnis aufgebracht. — Der Verteidiger des Verlags, Wolfgang Heine, ging mehr auf die lite- EINSTEIN l64 rarische und menschliche Seite des Falles ein; er zergliederte das Werk Szene für Szene, um zu zeigen, daß die Belastungszeugen und gegnerischen Sachverständigen in den Sinn des Werkes nicht eingedrungen und die von ihnen gerügten Worte ganz falsch gelesen hätten. Es handle sich um ein Werk von tiefster Bedeutung, in dem noch mehr enthalten sei als die bloße Kontrastierung der Christusfigur mit der heutigen Umwelt; die neuere Literatur habe kaum ein Werk, das sich ernster und religiöser mit dem viel umstrittenen Christusproblem befasse. Bei der Anklage hätten wohl auch politische Momente eine Rolle gespielt: man wolle offenbar dem Dichter aus seiner sozialistischen Weltanschauung einen Strick drehen. Im übrigen könne er nicht verschweigen, daß er in seiner dreißigjährigen Anwaltpraxis noch kein so niveauloses Plädoyer eines Staatsanwalts erlebt habe. — Beide Verteidiger beantragten Freisprechung. Nach diesen Plädoyers sprach der Angeklagte folgendes Schlußwort: „Zunächst möchte ich bemerken, daß das Plädoyer des Staatsanwalts lediglich eine mechanische Wiedergabe der Anklageschrift war und er alle Momente der eigentlichen Verhandlung außer acht gelassen hat. Er hat auch nicht einmal erwähnt, daß seine Zeugen vollständig versagt haben und seine Sachverständigen erheblich widerlegt wurden. Vor allen Dingen aber hat mich auch eines befremdet, daß die Anklage ihre Vorwürfe bewußt auf antisemitische Momente aufgebaut hat, wogegen ich schärfsten Einspruch erhebe. Ich müßte noch vieles bemerken, um die Einsprüche der gegnerischen Sachverständigen im einzelnen zu widerlegen. Ich will aber nicht noch weitere Zeit darauf verschwenden. Ein Mann, wie der katholische Sachverständige, der in allen literarischen Prozessen auftaucht, wußte noch nicht einmal, daß in einem speziell katholischen Drama aus der spanischen Katholikenzeit eines Calderon ein Mörder sich vor Begehung vielfacher Morde zuerst Absolution beim Priester holt. Und doch steht noch nicht einmal dies Werk auf dem Index. Ebenso wußte anscheinend der katholische Sachverständige nicht, daß ein schwunghafter Reliquienhandel allerorten seit jeher betrieben wird. Wie weit das Mißverständnis geht, erhellt daraus, daß der erfahrenste der gegnerischen Sachverständigen, Professor Titius, in seinem Gutachten annahm, daß die bevorzugteste Person des Buches Barabas sei, während er im ganzen Buche deutlich als oberflächlicher Demagoge gebrandmarkt wird. Ich weise darauf hin, daß, wenn Leute, die Bücher nicht verstehen und sie noch nicht einmal gelesen haben, als Belastungszeugen genommen werden, alle Literaten dann als vogelfrei erklärt würden. Ich bin mir vollkommen bewußt, mit meinem Buch eine ethisch reine Leistung dargetan zu haben und nehme die Verantwortung voll auf mich." Von den Verteidigern nahm Rechtsanwalt Heine nochmals das Wort, weil er glaubte, in seinem Plädoyer zu wenig die juristischen Gesichts- lös EINSTEIN punkte klargestellt zu haben. Er wies nochmals nach, in welchem Zusammenhang die Dichtung gewisse Wendungen („Wie ekelhaft ist Gott!" usw.) gebrauche; damit sei nicht Gott im Sinne der gegnerischen Sachverständigen, sondern nur ein übles Menschenwerk gemeint, das sich den Namen Gott beilege. Von einer Beschimpfung des christlichen Jesus könne also nicht die Rede sein. Auch sei die Schwachheit Christi, die an der „Schlimmen Botschaft" besonders getadelt werde, in den Evangelien zu finden, nur habe die Dichtung sie in eine andere künstlerische Form gefaßt. Einstein dankte dann dem Gericht für die ihm gewährte Freiheit der Verteidigung, und der Verleger Rowohlt erklärte zum Schluß: „Der Herr Vorsitzende hat betont, daß mein Verlag als gut bekannt sei. Der Herr Staatsanwalt scheint ihn offenbar nicht zu kennen, obwohl ich seit 1919 150 ernste Bücher verlegt habe. Mir ist es unverständlich, wie er eine so hohe Strafe gegen mich beantragen kann. Ich bin den Ausführungen der Sachverständigen mit großem Interesse gefolgt. Der ganze Gang der Verhandlung hat mich noch einmal davon überzeugt, daß ich recht getan habe mit der Annahme des Buches, und ich sage es offen heraus, daß ich es immer noch als meine moralische Pflicht betrachte, dieses Buch für meinen Verlag angenommen und veröffentlicht zu haben. Ich bin stolz darauf, der Verleger des unter Anklage stehenden Buches zu sein." Nach kurzer Beratung des Gerichtshofs am Donnerstag morgen — die entscheidende Beratung hatte schon am Dienstag abend nach der Verhandlung stattgefunden — verkündete der Vorsitzende das Urteil: Es lautete gegen Einstein, an Stelle der eigentlich verwirkten sechs Wochen Gefängnis, auf 10 000 Mark Geldstrafe, gegen den Verleger, an Stelle der verwirkten drei Wochen Gefängnis, auf 5000 Mark. Die Kosten wurden den Angeklagten zur Last gelegt, das Buch „Die Schlimme Botschaft", von der 1598 Exemplare beschlagnahmt waren, eingezogen und die Vernichtung der Platten und Druckformen verfügt. Die Begründung des Urteils, das zunächst eine ausführliche Inhaltsangabe der einzelnen Szenen gibt und dann die Sachverständigenaussagen referiert, lautete: „Das Gericht verkennt nicht, daß es sich um ein durchaus ernst zu nehmendes Werk handelt, das man jedenfalls zum Teil als bedeutend und als Kunstwerk ansprechen kann. Aber auch ein solches fällt unter den § 166 StGB., wenn es in seinem Inhalt tatsächlich gegen diesen Paragraph verstößt. Immerhin ist die Frage, ob solcher Verstoß vorliegt, bei einem Werke, wie es hier in Rede steht, mit besonderer Vorsicht und Gründlichkeit zu prüfen. „Das Wort .lästern' bedeutet, etwas, was von anderen geachtet wird und ihnen heilig ist, herabreißen. Wenn es also im § 166 StGB, heißt ,wer Gott lästert', so ist damit derjenige bezeichnet, der der Heiligkeit EINSTEIN 166 und Ehre Gottes Abbruch tut. Dies muß nach § 166 StGB, durch beschimpfende Äußerungen geschehen sein, also mündlich oder schriftlich. Eine Beschimpfung liegt noch nicht vor, wenn nur die Gebote des Anstandes, der Sitte verletzt werden, sie ist nicht einer gewöhnlichen Beleidigung gleichzusetzen. Eine Ehrenkränkung hat den Charakter der Beschimpfung erst dann, wenn sich die Ausdrucksweise durch eine besondere Grobheit oder Bosheit kennzeichnet, besonders verletzend wirkt. Es muß nicht nur ein Mangel an Achtung, sondern V e r achtung, nicht bloß eine Verspottung, sondern eine Verächtlichmachung offenkundig werden. Ob eine solche Beschimpfung vorliegt, darüber entscheidet nicht nur der sprachliche Ausdruck. Es kommen nicht nur die eigentlichen Schimpfworte in Betracht. Es kommt auch darauf an, in welcher Weise der Gedanke der Verachtung kundgegeben ist. Eine beschimpfende Mißachtung kann auch in der Form der Behauptung einer an sich schimpflichen Tatsache liegen. Das Gericht ist der Auffassung, daß solche Beschimpfungen objektiv im Einstein- schen Buch vorliegen. „Durch das ganze Einsteinsche Buch hindurch wird zunächst Christus nicht als die Person geschildert, als die ihn die christliche Kirche lehrt. Nach dem Gottesbegriff der christlichen Kirche ist aber Jesus Christus Gott, mithin auch als Gott im Sinne des § 166 StGB, anzusehen. Den Einsteinseben Jesus verbindet nun mit dem Jesus der christlichen Kirchen im wesentlichen nur die Kreuzigung selbst und einige Worte und Namen seiner Umgebung. Jesus wird vom Angeklagten Einstein als ein in sich gänzlich haltloser, jeglicher Willenskraft barer Mensch ohne sittliche Größe hingestellt, der sich in den Händen seiner Jünger befindet, vor allem völlig der suggestiven Beeinflussung des Paulus unterliegt und von seinen eigenen Jüngern und Paulus an das Kreuz hingeschoben wird. Der Verfasser läßt Jesus selbst wiederholt seine eigene Schwachheit betonen, so auf S. 25 ,Ich ertrage nicht mehr', auf S. 41 ,Ich bin gemordet, wie alle Schwachen gemordet werden', auf S. 42 zu Paulus ,Du hast den Schwächsten gewählt', auf S. 25 oben ,Der tote Gott ist der hilflos Mißbrauchte', der Einsteinsche Jesus ,stöhnt wütend und resigniert am Kreuz' (S. 50), bricht immer wieder stöhnend und verzweifelt oder schimpfend und fluchend am Kreuz zusammen, reißt sich .brüllend' vom Kreuz los (S. 57), flucht nicht nur den Menschen, sondern auch Gott und bezeichnet ihn als Mörder (S. 43), nachdem er schon gesagt ,Gott morde die Menschen' (S. 24) und an anderen Stellen Gott als .ekelhaft' (S. 16) und als schwach und deshalb nicht Gott (S. 56) bezeichnet hat, und verneint am Kreuz die von ihm selbst einst verkündeten Lehren von dem ewigen Leben (S. 42) und der Erlösung (S. 56). „Wenn aber Jesus durch das ganze Buch hindurch in dieser Art, ohne daß das Große und Heilige in ihm hervortritt, geschildert wird 16; EINSTEIN im Gegensatz zu dem Jesus, wie ihn die christliche Religion lehrt und anbetet, so ist das nach Ansicht des Gerichts eine Lästerung Jesu, und wenn der Verfasser ihn so, wie es in dem Buche geschieht, stöhnen, schimpfen, brüllen und fluchen läßt, so liegt darin auch eine Lästerung Jesu in beschimpfenden Äußerungen, die teils der Verfasser selbst in Zwischentexten braucht, teils sie Jesus in den Mund legt, ebenso wie es ferner zugleich eine Beschimpfung Gottes des Vaters darstellt, wenn der Verfasser ihn von Jesus selbst als schwach, ekelhaft und Mörder bezeichnen läßt. „Dazu kommt, daß Jesus im Zwischentext des Buches vom Verfasser selbst auf S. 55 als unehelicher Sohn erklärt wird, wie er ihn auch von anderen mehrfach so nennen läßt, und daß der Verfasser von seinem .Kadaver' spricht (S. 55) und andere davon sprechen läßt. Die uneheliche Geburt bedeutet einen Makel nach gegenwärtiger allgemeiner Anschauung, und auch gerade von den anderen Personen in dem Buch, die Jesus als .unehelich' und als .Bankert' bezeichnen, wird dieses Wort in besonders verächtlichem Sinne gebraucht, so daß der beschimpfende Sinn des vom Verfasser selbst gebrauchten Wortes .unehelich' außer Frage steht. Wenn aber von dem Leichnam eines Menschen als einem .Kadaver' gesprochen wird, so offenbart diese Ausdrucksweise ebenfalls eine Verachtung und Roheit, denn nur der tote Körper eines Tieres wird gemeinhin in dieser Weise bezeichnet. Auch insofern liegt daher eine Lästerung Gottes des Sohnes in beschimpfenden Äußerungen vor. „Als eine grobe Herabwürdigung Jesu und Gottes des Vaters, als eine beschimpfende Lästerung muß auch die Szene gewertet werden, in welcher der Verfasser Jesus um Schneefall bitten läßt. Wenn Jesus sagt: .Wenn es einen Gott gibt, läßt er jetzt Schnee fallen, obwohl, seit ich geboren bin, im Juni Schnee nie fiel. Das Schneetreiben wird mich Nackten vor den Menschen schützen' und es dann heißt ,prompt heftiges Schneetreiben', worauf Jesus zähneklappernd spricht: ,Gott ist gerecht und lebt', so kann dies nur als eine rohe Herabwürdigung Jesu und Gottes des Vaters aufgefaßt werden, durch die beide der Lächerlichkeit und Verachtung preisgegeben werden. „Diese beschimpfenden Äußerungen erfahren ihre Ergänzung durch alles das, was der Verfasser die ganze Umwelt von Jesus über ihn sagen und am Kreuz tun läßt. Die meisten auftretenden Personen wetteifern darin, Jesus gegenüber ihre Mißachtung kundzugeben. Ein Übermaß von Verachtung gelangt zum Ausdruck, wenn von .garantiert echter Sohn Gottes', seiner .gemeinen Verbrecherphysiognomie', von ,üblen Lehren, schwachen Konkurrenten', .Schwein', vom sogenannten Jesus', .minderer Phraseur', .miesen Bocher', .Schwätzer', .kleinen mißgebildeten Proletarier', .degenerierten Exemplar', .expressionistischem Wirrkopf', .Kadaver', .aufgespießter Falter', ,ver- EINSTEIN 168 kommenem Aussehen', daß er .besoffen sei', ,der Kerl nur markiere', ,der Kerl doch krepieren muß' gesprochen wird, oder davon, daß er ,am Kreuz startet', daß .Schulze mehr Seele hat als der kleene Literat', daß er jemand um das Geld für die drei Brote betrogen hat, wenn auf den Tod von Jesus Wetten angenommen werden, die Börsianer seinen Tod aus Rücksicht auf die Kurse wünschen, ein Manager die Reproduktionen auf seinen Kadaver als Plastik billig erwerben will, alle Weiber Jesi Hemdenschnitt von einem Juden kaufen sollen, die Rassenmerkmale von Jesus als Juden von einem Arzt hervorgehoben werden und der Arzt Jesus als Syphilitiker anspricht, bei ihm eine Wasser- mannsche Probe vornehmen und die Veränderung der linken Hodensackdrüse beobachten will. „Nun macht der Angeklagte Einstein und die Verteidigung geltend, daß alle diese Äußerungen dem Verfasser nicht als beschimpfend zur Last gelegt werden könnten, da er sie nur anderen in den Mund legt und diese anderen damit geißeln, als verächtlich darstellen will. Das kann an sich für solche Äußerungen Dritter richtig sein. Die Form, daß nicht der Verfasser, sondern andere Personen derartiges sagen, darf jedoch nicht nur als eine Art Maske für die öffentliche Kundgebung der eigensten Anschauungen und Äußerungen des Verfassers selbst dienen. Daß aber der Angeklagte Einstein die angewendete Darstellungsform jedenfalls zum Teil hierzu gewählt hat, läßt der Umstand erkennen, daß den auftretenden Personen keinerlei Beschränkung in der Ausdrucksweise auferlegt ist. Wenn der Angeklagte Einstein zeigen will, wie sich die heutige Menschheit verhalten würde, wenn Christus unter sie treten würde, so ist ihm wohl das Recht zuzubilligen, neben dem Heiligen auch die antastende Frechheit, Gleichgültigkeit und Bosheit zu lebendiger Darstellung zu bringen. Aber dann mußte auf der anderen Seite die Größe und Heiligkeit der Gestalt Jesu hervorgehoben werden, was in dem Buch nicht geschieht, ferner mußte das in der Sache selbst liegende Maß gewahrt bleiben, die verletzenden Äußerungen als notwendiges Glied der Gesamtdarstellung hervortreten und auf das im Rahmen des ganzen Werkes und nach seiner Tendenz Notwendige beschränkt bleiben, und endlich mußte unter allen Umständen wenigstens eine gewisse Ehrfurcht vor einer Gestalt wie Jesus gewahrt werden. In Wirklichkeit ist jede dieser Schranken vom Angeklagten Einstein völlig durchbrochen worden. Hieraus geht hervor, daß es sich wenigstens teilweise um Äußerungen handelt, die nicht nur die anderen auftretenden Personen des Buches ins gebührende Licht setzen, sondern die der Verfasser auch selbst über Jesus zu äußern, für angebracht und richtig hält. Zu dieser Auffassung muß man um so mehr gelangen, wenn man berücksichtigt, daß verschiedene Handlungen und Äußerungen der gewählten Personen geradezu gesucht und erkünstelt erscheinen. Nicht anders kann es aufgefaßt werden, wenn i6g EINSTEIN die Psychiater Degenerationsmerkmale bei Jesus erörtern, obwohl nicht das Geringste von Jesus Körperlichkeit bekannt ist, wenn die Psychiater vollends Jesu als Syphilitiker bezeichnen und weiter ohne jeden Zusammenhang mit ihrer Untersuchung die Veränderung der linken Hodensackdrüse in der Agonie beobachten und eine Wassermannsche Probe vornehmen wollen. Nach alledem muß eine objektive Lästerung Jesu durch beschimpfende Äußerungen im Buche des Angeklagten Einstein auch insoweit angenommen werden. „Weiter ist nach Ansicht des Gerichts in dem Buche auch die evangelische und katholische Kirche objektiv beschimpft worden. Zwar unmittelbar ist die christliche Kirche nicht beschimpft worden, aber mittelbar dadurch, daß christliche Lehren angegriffen worden sind. Der Angriff auf eine christliche Lehre stellt wohl nicht immer ohne weiteres eine Beschimpfung der christlichen Kirche selbst dar. Wenn aber die grundlegendsten christlichen Lehren derart grob herabgewürdigt und der Verachtung preisgegeben werden, dann liegt eine Beschimpfung der christlichen Kirche selbst vor. Das ist hier geschehen. »Die christliche Kirche lehrt die frohe Botschaft von der Sündenvergebung, Auferstehung und dem ewigen Leben. Nach den Evangelien sind diese Lehren von Jesus Christus verkündet worden und hat sich Jesus selbst geopfert, den Kreuzestod erlitten, um die Menschheit von den Sünden zu erlösen. Im Gegensatz hierzu stellt der Angeklagte Einstein Paulus, der nur die christlichen Lehren verbreitet hat, als den Gründer der christlichen Kirche hin und läßt die ganze Lehre als beabsichtigten Betrug des Paulus erscheinen, der ihre Anerkennung unter Androhung der Verdammnis und des höllischen Feuers erzwingt. Es kennzeichnet bereits deutlich die Art der vom Verfasser gegen die christlichen Lehren gerichteten Angriffe, wenn in dem Titel des Buches die frohe Botschaft in eine ,schlimme Botschaft' verwandelt wird. Die höchste Verunglimpfung stellt es dar, wenn der Verfasser Jesus die von ihm selbst verkündeten Lehren leugnen läßt, indem er ihn zu Paulus, der nach der Geschichte niemals mit ihm in Berührung gekommen ist, ,Es gibt kein ewiges Leben' sagen oder anderweit äußern läßt: ,Der verweste Gott ist der hilflos Mißbrauchte, der Ekelverkündete', ,Wer kann wen erlösen? Niemand keinen.' Der Angeklagte Einstein verstärkt diese Äußerung noch ausdrücklich selbst dadurch, daß er von einem Mann sagt, es sei einer der Leute, die aus Ekel vor sich selbst den Leichnam Jesu vertauschen Werden. Diese Darstellungen und Äußerungen des Verfassers, sowie die völlig erdichteten Worte Jesu haben mit einer zulässigen sachlichen Kritik gegenüber den christlichen Lehren und deren Verkündung nichts gemein, sie sind objektiv lediglich als eine grobe Herabwürdigung der wichtigsten christlichen Lehren zu werten, durch die die christliche Kirche selbst betroffen und beschimpft wird. EINSTEIN j y 0 „Auch hier läßt der Angeklagte Einstein andere Personen, darunter sogar Maria und Paulus, sich ungehemmt in roher, heuchlerischer und verletzender Form äußern. So läßt er Maria zu Paulus sagen: ,Hund, du hast mit deinem Geschwätz meinen Sohn in den Tod gehetzt', Paulus zu Jesus: ,In deiner Qual ziehen die Sünden ab durch den geöffneten Rauchfang', einen Bürger zu Johannes: ,Vor meiner Todesangst ist deine Ewigkeit lächerlich' und einen anderen, daß ihn die Auferstehung ,ekelt', ihm ,furchtbar' ist, ,Herr, auferstehe uns nicht'. Weiter wird gesprochen: ,Die verdrehten Knochen wollte er gerade biegen, die Hüfte klebt er sich zu und rausgefahren aus dem Kasten' und es als Folge der Lehre hinstellt, daß ein Bürger seinen Bruder aus Habgier ermordet. Auch hier gilt bezüglich der Äußerung Dritter, was oben darüber ausgeführt ist. Hier ist ebenfalls das Maß des Notwendigen bei weitem überschritten worden, so daß die rohen Äußerungen der anderen Personen insoweit dem Verfasser als eigene zur Last gelegt werden müssen. Da durch diese die christlichen Hauptlehren im hohen Maße verächtlich gemacht werden, so wird gleichfalls die christliche Kirche, die auf diesen Lehren gerade beruht, roh herabgewürdigt. Es liegt mithin eine Beschimpfung der christlichen Kirche vor. „Weiter ist vom Verfasser dadurch, daß er Jesus als unehelich bezeichnet und bezeichnen läßt, nicht nur, wie schon oben ausgeführt, Jesus beschimpfend gelästert, sondern zugleich die Lehre von der Göttlichkeit Christi beschimpft worden und damit zugleich das Dogma von der unbefleckten Empfängnis der Mutter Gottes sowie der darauf beruhende Marienkultus der katholischen Kirche. Auch sonst hat der Angeklagte Einstein den Marienkultus dadurch gröblichst herabgewürdigt, daß er Maria sprechen läßt: ,Mein Sohn besaß eine mir unliebsame Abneigung gegen Geschäfte' (S. 54), oder selbst sagt: ,Die Mutter des Jesus, die zeitlebens um den unehelichen Sohn wenig sich gekümmert hat, geht ungern, den Leichnam herunterzunehmen' (S. 58) oder Maria das Kreuz verkaufen läßt und dies selbst als .gutes Geschäft' bezeichnet oder Maria die Auferstehung und Erlösung von den Sünden für Geld verkünden und das Geld zählen läßt, während die Sünden nicht mehr gezählt werden. „Hinzu kommt noch, daß auch die anderen Personen gerade von Maria in höchstem Maße verächtlich sprechen. Mit Bezug auf Maria werden Worte wie .Frauenzimmer' (S. 57), ,Proletin' (S. 53), ,011e' (S. 54) gebraucht, man sagt zu ihr: Junge Frau, jehn Se aus dem Film raus' (S. 52), .Menschenskind, Sie müssen an der Sache Interesse markieren' (S. 55), meint, daß sie Mutter Gottes im Film schlecht markiere (S. 52) und spricht von ihrer ,Empfindungsduselei' (S. 54) und davon, daß Mutter Gottes ,schwere Kiste' für den Film sei (S. 52). Auch hier bleibt in der Ausdrucksweise der anderen Personen die 1 7 j EINSTEIN Grenze des Notwendigen gänzlich unbeachtet, so daß, wie oben ausgeführt, ihre Äußerungen insoweit als die des Verfassers zu werten sind. Es ist also der Marienkultus der katholischen Kirche in der verletzendsten Weise herabgewürdigt worden und damit, da der Marienkultus eine Einrichtung der katholischen Kirche ist, die Einrichtung einer christlichen Kirche objektiv beschimpft worden. „Liegt aber eine Lästerung Gottes durch beschimpfende Äußerungen, durch die ein Ärgernis gegeben ist, sowie eine Beschimpfung der Einrichtung der christlichen Kirche, sowie dieser selbst vor, so fragt es sich, ob dies in bewußter Weise geschehen ist. Der Angeklagte Einstein führt aus, daß er mit seinem Buch ,Die Schlimme Botschaft' der gegenwärtigen Welt habe einen Spiegel vorhalten wollen. Diese Tendenz mag auch zugegeben werden. Der Aufdruck des Reklameumschlags läßt zwar eine andere Tendenz erkennen, war aber dem Angeklagten Einstein nach seiner unwiderlegbaren Angabe nicht bekannt. Wenn nun auch der Angeklagte Einstein von seiner durchaus ethischen Absicht geleitet gewesen sein mag und keineswegs lediglich bezweckte, Gott, die christliche Kirche und deren Einrichtungen in den Staub zu ziehen, so konnte es ihm doch nicht entgehen, daß dies durch seine Darstellung geschah. Nach der Ansicht des Gerichts hat er auch in Wirklichkeit dieses Bewußtsein gehabt. Dies ergibt sich aus dem gesamten Inhalt des Buches selbst mit seinen fortgesetzten maßlosen Äußerungen und ist auch anzunehmen, weil der Angeklagte Einstein ein Mensch von sehr hoher Intelligenz und ein Schriffsteller ist, der sich über alles, was er schreibt, sicher völlig im klaren ist und auch vorliegend nichts zu Papier gebracht hat, was er nicht vorher in allen Folgen reiflich überdacht und sich klar gemacht hat. Daß der Angeklagte Einstein das Bewußtsein von der Öffentlichkeit der Lästerung und Beschimpfung gehabt hat, bedarf keiner weiteren Ausführung, da er ja das Buch einem Verleger übergeben hat. Auch hat er nach der Auffassung des Gerichts das Bewußtsein gehabt, daß durch die Lästerung Gottes ein Ärgernis gegeben werden würde. Denn muß das Einsteinsche Buch schon auf einen literarisch besonders gebildeten, kirchlich gesinnten Menschen im allgemeinen tief religiös verletzend wirken, so muß ein einfacher Mensch, der literarisch ungewandt ist und dem die Fähigkeit mangelt, die eigentliche Tendenz eines Buches klar zu erkennen und die Äußerungen der auftretenden Personen richtig zu beurteilen, noch viel mehr durch das Buch in seinem religiösen Empfinden verletzt werden. Daß aber das Buch ,Die Schlimme Botschaft' im Buchhandel auch von solchen Menschen erworben würde, damit war ohne weiteres auch von dem Angeklagten zu rechnen. Mithin hat sich der Angeklagte Einstein des Vergehens gegen § 166 StGB, schuldig gemacht. „Der Angeklagte Rowohlt hat ebenfalls, indem er das Einsteinsche EINSTEIN 172 Buch ,Die Schlimme Botschaft' nach Kenntnisnahme des Inhalts und nach Besprechung mit Einstein seihst und mit dem Zeugen Mayer verlegte und in den Buchhandel brachte, objektiv öffentlich dadurch, daß er in beschimpfenden Äußerungen Gott lästerte, ein Ärgernis gegeben und öffentlich die christlichen Kirchen und eine Einrichtung derselben beschimpft. Das Gericht hat auch, und zwar zunächst aus ähnlichen Gründen wie beim Angeklagten Einstein, angenommen, daß er, der ebenfalls hochgebildet, insbesondere literarisch erfahren und Inhaber eines bedeutenden und anerkannten Verlages ist, das erforderliche Bewußtsein bezüglich dieser strafbaren Handlung gehabt hat. Hierzu kommt noch, daß der Angeklagte Rowohlt nach seiner eigenen Angabe den Aufdruck des Reklameumschlags beim Vertriebe gekannt hat. In diesen Reklamezeilen ist aber besonders hervorgehoben, daß das Buch an allem rüttelt, was dem Bürger und Unbürger heilig ist. Somit hat sich auch der Angeklagte Rowohlt nach § 166 StGB, strafbar gemacht. „Da beide Angeklagte in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken gehandelt haben, sind sie als Mittäter im Sinne des § 47 StGB, anzusehen. Hiernach war die tatsächliche Feststellung zu treffen, daß die Angeklagten im Jahre 1922 in Berlin im Bezirk des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg und in anderen Städten Deutschlands fortgesetzt handelnd gemeinschaftlich dadurch, daß sie öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästerten, ein Ärgernis gegeben, sowie öffentlich eine Einrichtung einer christlichen Kirche und die christlichen Kirchen beschimpft haben, indem sie das Buch ,Die Schlimme Botschaft' veröffentlichten. Vergehen gegen §§ 166, 47, 73 StGB, und § 20 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874. „Bei der Festsetzung der Strafe war zugunsten beider Angeklagten in Berücksichtigung zu ziehen, daß beide bisher ganz unbestraft geblieben sind; daß der Angeklagte Einstein und mit ihm der Angeklagte Rowohlt mit dem Werk in erster Linie einen ethischen Zweck verfolgt und dabei nur nicht die, durch das Zusammenleben der Staatsbürger bedingten Grenzen in Darstellung und Ausdrucksweise des Buches beobachtet haben. Dem Angeklagten Rowohlt war noch zugute zu halten, daß er durch den Vertrieb des Einsteinschen Buches keineswegs einen besonderen Vermögensvorteil zu erzielen strebte. Auf Grund der Äußerung seines Lektors, des Zeugen Dr. Mayer, war ihm bekannt, daß ein geschäftlicher Erfolg durch den Vertrieb des Buches nicht zu erwarten war. Wenn er trotzdem das Buch ,Die Schlimme Botschaft' verlegte, so tat er dies aus einem literarischen Interesse heraus. Auch beim Angeklagten Einstein ist nicht ersichtlich, daß er mit dem Buch besonders guten Verdienst zu machen hoffte. Sprechen somit eine Reihe von Umständen zugunsten der Angeklagten, so war doch andererseits zu beachten, daß durch beide das religiöse i 7 3 EINSTEIN Empfinden anderer im höchsten Maße verletzt worden ist, und bei Nichtbeschlagnahme des Buches ein sehr viel größerer Kreis von Personen ebenso betroffen werden konnte. Der § 166 StGB, aber, der nach wie vor in Kraft ist, verlangt, daß die Achtung vor der religiösen Überzeugung anderer gewahrt wird, um nicht das geordnete Zusammenleben von Menschen mit Überzeugung im Staate auch insoweit 7 -u erschüttern, oder gar unmöglich zu machen. In Berücksichtigung aller, dieser Umstände erschien gegen den Angeklagten Einstein eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen, und gegen den Angeklagten Rowohlt eine solche von drei Wochen angemessen. Dabei ist zu bemerken, daß es für das Gericht für diese Strafzumessung nicht erheblich war, ob ein oder die andere der oben festgestellten Beschimpfungen vielleicht auch nur als den Charakter einer Beschimpfung nur streifend und nicht voll erreichend angesehen werden könnte. Das Gericht war aber ferner der Ansicht, daß bei beiden Angeklagten zur Erreichung des Strafzwecks eine Geldstrafe genügt und hat daher an Stelle der verwirkten Freiheitsstrafen auf Grund des Gesetzes vom 21. Dezember J 92l gegenüber dem Angeklagten Einstein eine Geldstrafe von J o ooo Mark, gegenüber dem Angeklagten Rowohlt eine Geldstrafe von 5000 Mark eingesetzt." Die Verurteilten legten sofort Berufung ein, zogen sie aber, mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse, wieder zurück. Das Urteil befriedigte weder links noch rechts; seine Aufnahme in der Presse bewies nur die babylonische Sprachverwirrung, die den Begriff der Gotteslästerung, begangen durch ein Kunstwerk, umtobt. Die liberal gesinnte Presse buchte das Urteil als ebenso überraschend wie anfechtbar, bezeichnete die rein juristische Auffassung von der formalen „Erfüllung des Gotteslästerungsparagraphen" als eine Gefahr für die Entwicklung von Kunst und Wissenschaft, wollte die Justiz nicht als eine Dienerin der Kirche tätig sehen und wies das vom Gericht gesetzte „Maß des Notwendigen" mit Recht als überhebliche Willkür zurück („Börsen-Courier'' und „Volkszeitung" vom 12. Oktober). Das „Berliner Tageblatt" (13. Oktober) legte dem verurteilten Werk zwar geringe Bedeutung bei, verwahrte sich aber dagegen, daß „unter dem Schutz des Staatsanwalts ein beliebiger Herr Schulze oder Meyer sein privates Mißfallen zur öffentlichen Angelegenheit machen" könne. Der „Vorwärts", der schon am 11. Oktober eine neue Ära der Hexenverbrennungen prophezeit hatte, kargte nicht mit Spott (16. Oktober), und die „Rote Fahne" sah in dem Urteil nichts weiter als ein Attentat auf die Revolution. Die „Frankfurter Zeitung" (14. Oktober) fand in der Gerichtsverhandlung nur den Beweis, daß „in subtileren Fällen heutzutage das Ganze der Sachverständigkeit schließlich nicht viel beweist", fragte aber vermittelnd, ob es denn „unumgänglich sei, manche künstlerischen Werke so zu gestalten, daß sie unvermeidlich EINSTEIN 174 religiöse Gefühle anderer verletzen ? Sollte es sich nicht empfehlen, daran zu denken, daß man aufeinander Rücksicht nehmen muß? Gerade in Deutschland, das schon zerrissen genug ist. Das mögliche Gebiet der Kunst ist unermeßlich, ihr Atem wird nicht behindert, wenn man ihr zumutet, daß sie selber, schon aus eigenem Willen heraus, gewisse Grenzen des Taktes wahre". In der „Vossischen" (13. Oktober) legte Lic. Dr. Tillich nochmals sein Sachverständigengutachten dar und protestierte energisch gegen die Auffassung, daß die Religion als „Stütze der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung" geschützt werden müsse, sie könne nur deren „Gericht" sein. — Der katholischen Presse dagegen erschien das Urteil viel zu milde; die „Germania" verwies den Gerichtshof auf den Wortlaut des § 166 und wollte von mildernden Umständen nichts wissen; eine Änderung des Paragraphen sei nur in dem Sinne nötig, daß der Staatsanwalt in Zukunft ex officio Anklage zu erheben habe, ohne erst die Anzeige eines Ärgernisnehmers abzuwarten (13. und 14. Oktober). Die „Kölnische Volkszeitung" (17. Oktober: „Wetterzeichen") protestierte gleichfalls gegen die „allmähliche Außerkraftsetzung des Gotteslästerungsparagraphen", die „mit einem Phrasenaufwand banalster Art" vorbereitet werde, und rief „alle, die an Gott glauben", zu einer „eisernen Abwehrfront" gegen jeden Angriff auf diesen Teil des Strafrechts auf. Die Bearbeiter des kommenden neuen Strafgesetzes werden zweifellos Anlaß haben, sich mit dem Fall Einstein als einem Schulbeispiel zu beschäftigen. Daher schien es mir richtig, den Sachverhalt und Hergang hier festzulegen, soweit mir das nach den vorliegenden Archivakten des Verlags Rowohlt möglich war. Mehrere Juristen haben schon dazu Stellung genommen. In den „Monistischen Monatsheften" (Februar 1923) plädierte Landgerichtsrat Emil Dosenheimer für die Beseitigung des § 166 und erklärte den Beweis dafür, daß Einstein wirklich Gott habe lästern wollen, durch den Staatsanwalt für nicht erbracht; der Spruch des Gerichtes sei ein Fehlurteil, auch wenn es sich um ein Werk von durchaus fragwürdigem künstlerischen Wert handle. — Denselben Standpunkt vertritt temperamentvoll Dr. Fritz Dehnow im Juliheft der „Tat"; er bemängelt vor allem, daß das Gericht über den künstlerischen Wert des Buches drei orthodoxe Geistliche vernahm und sich deren Urteil zu eigen machte, ohne sich an das Urteil der beiden andern Theologen Tillich und Kappstein und der zehn übrigen Zeugen zu kehren: „Eine Rechtsprechungsweise, die von einer kirchlichen Kabinettsjustiz nicht allzuweit entfernt ist." — Die Debatte darüber ist demnach als keineswegs beendet anzusehen. Im Preußischen Landtag (Sitzung vom 14. Mai 1923) versuchte der Abgeordnete Kleinspehn (V. S. P. D.) sie in Gang zu bringen, wurde aber durch den Ablauf seiner Redezeit daran gehindert. Unsere Parlamente werden aber baldigst zum § 166 klipp und klar Stellung nehmen müssen. I75 „EUROPA" „EUROPA" (Zeitschrift, 1835—1885). Jede Literaturepoche hat ihren „Ubique" oder auch mehrere, jene geschäftigen Leute, die überall dabei sind, jeden kennen, mit allen Berühmtheiten der Feder korrespondieren, in jeder Postkutsche, auf jedem Bahnhof einen „Freund" treffen, selbst einen schnellgewandten Stil schreiben, nie um ein leichtes Feuilleton verlegen sind, sich in immer neuen Berufskreisen tummeln, über alles mit Hilfe von Lesefrüchten zu sprechen verstehen, jeden bekritteln, ohne es doch mit ihm zu verderben, und, frei von dem Kainsmal des Dichters, ein scharfes Auge gerade für die geschäftliche Seite der Literatur besitzen, der sie als Unternehmer, Herausgeber oder Redakteur gute Dienste leisten, soweit ihr eigener Vorteil es gestattet. Der Ubique der Klassiker hieß Karl August Böttiger, der des „Jungen Deutschlands" in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts August Lewald. Von der Vielgeschäftigkeit dieses Mannes gibt die Sammlung seiner „Schriften" in zwölf Bänden (1844—1846), ein verwirrendes Kaleidoskop von Lebensbildern aus allen Höhen und Tiefen des damaligen zivilisierten Europas, nur eine unvollständige Vorstellung. Im Vergleich zu dem trocknen Schleicher Böttiger war er ein Weltmann von liebenswürdiger Form, ein vollendeter Proteus, der sich allem anschmiegte und sich mit dem Temperament des Künstlers zu jedem Eindruck steigern konnte, gleich einem Hermann Bahr, doch ohne dessen Bekennermut. Heute schüttete ihm Heine in seiner Pariser Matratzengruft sein Herz aus, morgen saß er mit gesammelter Aufmerksamkeit an der Spielbank zu Baden-Baden; noch gestern Schauspieler, war er über Nacht Theaterdirektor von der unermüdlichen Unternehmungslust eines Holtei und vertiefte sich in seine „Mise en scene" wie ein Reinhardt; Dramaturg, Kritiker, Reiseschriftsteller, Novellist, Dramatiker, Romantier — alles war er gleichzeitig, und als sein Chaos ausgebrannt war, sank er, ein zweifacher Konvertit — von Haus aus Jude, Vetter der Fanny Lewald, dann Protestant, seit 1860 Katholik — in den Schoß der alleinseligmachenden Kirche. Der geborene Redakteur an oberflächlicher Kenntnis, Gewandtheit und Erfahrung; das beste von seinen zahlreichen Büchern ist denn auch die Zeitschrift, die er im Sommer '835 in Stuttgart gründete: „Europa, Chronik der gebildeten Welt" (Leipzig und Stutgart: J. Schcible's Verlags-Expedition). Sie lief schon durch ihre Ausstattung mühelos allen gleichzeitigen Blättern den Rang ab: jedes Heft brachte Bildbeilagen, Porträte, Karikaturen, Städtebildcr, Salontypen, Modekupfer oder Musikblätter, ein Reichtum, der damals ganz unerhört war. Dazu ein internationaler Inhalt aus allen Literaturen und eine Mannigfaltigkeit hervorragender Mitarbeiter, die dem Geschick und sichern Instinkt des Herausgebers das beste Zeugnis ausstellt. Als Lewald die Redaktion 1846 niederlegte, entwickelte sie sich unter Gustav Kühne und andern immer weiter rück- „EUROPA" 176 wärts, sie machte den Aufschwung des Zeitschriftenwesens, für den sie einst den Ton angegeben hatte, nicht mit und verflachte; gleichwohl lebte sie von ihrem ersten Ruhme ein volles halbes Jahrhundert und versickerte erst 1885. Keiner vermißte sie. Aber ihr erstes Jahrzehnt imponiert noch heute. Natürlich stand sie damals im Zeichen des „Jungen Deutschlands", mit dessen Helden Lewald ohne Ausnahme intim befreundet war, und da gehörte schon eine mehr als diplomatische Gerissenheit dazu, an der Scylla und Charybdis der Zensur und des Verbotes vorbeizuschiffen. Ungerupft kam auch sie nicht davon, schon im ersten Jahre ihres Daseins ereilte sie das Verhängnis. In ihrem zweiten Band (6. Lieferung) brachte sie „Vertraute Briefe aus Berlin. Von E. Beurmann", Bruchstücke aus einem Buche, das damals unter der Presse war, aber erst 1837 anonym als „Vertraute Briefe über Preußens Hauptstadt" erschien und von Berlin aus sofort verboten wurde, nachdem man sich dort schon vorher alle Mühe gegeben hatte, die Herausgabe der wegen allerlei Indiskretionen höchst unbequemen Schrift auf diplomatischem Wege zu verhindern. Da man damit keinen Erfolg hatte, hielt man sich zunächst an die Zeitschrift, die die erste Kunde davon ihrem großen Leserkreis vermittelt hatte. Am 2. Dezember 1835 machte zunächst der Geheimrat Tzschoppe unseligen Angedenkens auf das Heft der „Europa" aufmerksam, am 18. fragte der Polizeipräsident v. Gerlach, ob er das Blatt nicht verbieten solle, und am 23. legte der Polizeiminister v. Mühler mit seinem Adlatus Tzschoppe dem Kultusminister Ancillon ein Einschreiten nahe, wegen der „unangemessenen Äußerungen namentlich auch in Beziehung auf Seine Majestät". Das vom Polizeiminister befragte Ober- zcnsurkollegium stimmte am 9. Januar zu, und am 26. wurde der weitere Vertrieb der „Europa" in Preußen untersagt; ein entsprechendes Zirkular des Generalpostmeisters v. Nagler erging am 12. Februar 1836 an die Postanstalten. Für Verleger und Herausgeber war das natürlich ein höchst empfindlicher Schlag. Der Buchhändler Scheible erklärte sich sofort (12. Februar) bereit, das beanstandete Heft Umdrucken zu lassen; er und Lewald versprachen vor dem Stuttgarter Stadtdirektor, v. Klett, feierlich, künftig niemals etwas aufzunehmen, was der preußischen Regierung anstößig sein könne, bedenkliche Artikel wollten sie sogar erst der dortigen preußischen Gesandtschaft zur Genehmigung vorlegen. Der Stadtdirektor bescheinigte ihnen, daß beide „solide Männer" seien; selbst der preußische Geschäftsträger, v. Salviati, bestätigte ihren „besten moralischen Ruf" und entschuldigte den Vorfall mit einem Versehen des Stuttgarter Zensors. In einem persönlichen Schreiben an das Berliner Ministerium vom 12. Februar gelobte Lewald nochmals sich zu bessern; er kannte den Stil, der Behörden gewinnt l 7 7 „EUROPA« und versöhnt. Aber das Verbot war einmal ergangen, und ehe es zurückgenommen wurde, mußte erst eine Prüfungszeit verstreichen. Was also tun, um die preußischen Abonnenten nicht zu verlieren? Lewald änderte den Titel; für den Vertrieb nach Preußen hieß das Blatt jetzt „Echo der gebildeten Welt". Unter diesem Deckmantel schlüpfte es durch; das Oberzensurkollegium fand an diesem anscheinend neuen Blatt nichts auszusetzen, wie es am 12. August 1836 erklärte. Der Verleger versah auch die beiden ersten Quartalsbände 1836 mit dem neuen Titel und zeigte das ganz ungeniert dem Buchhandel an. In diesem Jahre aber wurde die besondere preußische Zensur für alle Schriften des „Jungen Deutschlands" eingerichtet, und der damit betraute Spezialzensor, Geh. Hofrat Dr. John, entdeckte, daß eine Ankündigung des neuen Jahrgangs unter den Mitarbeitern Heine und Laube aufzählte und der Verlag in bibliographischen Verzeichnissen ganz offen zugab: die Zeitschrift „Europa" erscheine nur für Preußen unter dem andern Titel. Daraufhin strich John die Ankündigungen des „Echo" in Berliner Zeitungen, und als etliche Buchhandlungen und der Verlag sich beschwerten, gab ihm das Oberzensurkollegium (6. April 1837) recht: da Heine und Laube mitarbeiteten ■— von Laube hatten die letzten Hefte Auszüge aus dem dritten Teil seines „Jungen Europa", noch dazu Kapitel über den letzten polnischen Aufstand, gebracht — müsse das „Echo" sich der preußischen Rezensur unterwerfen, ehe es in Preußen vertrieben werden dürfe. Dabei blieb es bis Ende 1837; vor Beginn des neuen Jahrgangs meldete sich der Verlag wiederum; der Kgl. Württembergische Hauptmann A. v. Schraishuon war unterdes Haupteigentümer des Blattes geworden, das sich nun wieder einheitlich „Europa" nannte, da das Versteckspiel vor der preußischen Zensurpolizei keinen Zweck mehr hatte. Schraishuon bat im Herbst um Aufhebung des Verbotes und legte am 12. Dezember 1837 dem Oberzensurkollegium den letzten Jahrgang zur Prüfung vor. Das Kollegium war einverstanden (8. Januar 1838), da die Zeitschrift nichts Anstößiges enthalte und „von der Teilnahme des p. Heine und p. Laube an derselben" nichts mehr verlaute. Daraufhin wurde das Verbot am 31. Januar aufgehoben und durch ein neues Zirkular v. Naglers vom 12. Februar den Postanstalten die Weiterbestellung erlaubt. Der württembergische Hauptmann bedankte sich am 16. Februar ganz gerührt auch im Namen der Redaktion, die jeden Anstoß zu vermeiden verspreche, „indem sie allein dadurch die Gefühle der Verehrung für die Regierung an den Tag legen kann, welche so großmütig einen Fehler verzieh". Nun durften die preußischen Abonnenten ihr Exemplar komplettieren, wie einem von ihnen, dem Legationsrat de la Croix, auf seinen Wunsch noch besonders bescheinigt wurde. (Akten des Preuß. Staatsarchivs Rep. yy Gen. 67 und Spec. II B 42, Rep. 101 E lit. L 26 und Prov. Br. Rep. 30 Berlin C, Tit. 165, Nr. 15.) 12 FRANKL I7 8 FRANKL, LUDWIG AUGUST (1810—1894). Von allen österreichischen Schriftstellern wußte keiner soviel Schnurren über die Wiener Zensur zu erzählen, wie Ludwig August Frankl, und zu den Zensurerlebnissen fast aller seiner zahlreichen Freunde hat er ein Scherflein beigetragen. Durch Zuverlässigkeit aber zeichnen sich seine „Erinnerungen" keineswegs aus, und da die österreichischen Zensurakten nicht mehr vorliegen, eine Nachprüfung der Angaben Frankls also nur in Ausnahmefällen möglich ist, wird man gut tun, viele seiner Anekdoten cum grano salis aufzunehmen. Verhängnisvolle Konflikte mit der Zensur hat er selbst nie gehabt; wenn er auch mit vielen oppositionellen Geistern verkehrte, hielt er sich doch als Dichter auf dem Pfade des juste milieu, das vor den Augen des Zensors einigermaßen Gnade fand, und es mußte schon schlimm kommen, wenn ihm einmal die Geduld riß; er war wohl auch seiner Stellung wegen auf ein gutes Einvernehmen mit den k. k. Behörden bedacht; ursprünglich Mediziner, war er, aus Mangel an Beschäftigung, 1838 Sekretär der Wiener Israelitengemeinde geworden und brachte es in diesem Amte bis zum hochangesehenen, schließlich gar geadelten Präses. Hieronymus Lorm nennt ihn „österreichischen Interessen blind ergeben" (s. Wittmer, „Briefe aus dem Vormärz". S. 369) und sagt ihm nach, daß er gerne über die gespottet habe, die der Drang nach Freiheit des Wortes aus dem Lande der Phäaken an der Donau in die Fremde trieb. Daß er es zufällig war, dessen in der Begeisterung des Augenblicks geborenes Lied „Die Universität" am 15. März 1848, als „erstes zensurfreies" Blatt gedruckt, die Wiener Studenten enthusiasmierte, die noch ihrem Kaiser, Ferdinand „dem Gütigen", zujubelten, stempelt ihn nicht etwa zum Revolutionär, und ein Frondieren ä la Grillparzer oder Bauernfeld war ihm fremd. Die Kinder seiner Muse, meist epische und lyrische Dichtungen, durfte er ruhigen Gewissens dem Kaiser oder diesem und jenem der zahllosen Erzherzöge persönlich überreichen, ohne Gefahr zu laufen, sich ungnädig empfangen zu sehen, und nur das Haschen nach Witz, die echt wienerische Neigung zur Anekdote und die Zuspitzung der Pointen für amüsante Feuilletons lassen ihn in seinen erst 1912 gesammelten „Erinnerungen" hier und da weit malitiöser erscheinen als er zu Lebzeiten jemals war. Immerhin verdienen auch einige seiner Erlebnisse hier eingereiht zu werden, da sie das ganze System der österreichischen Zensur, selbst einem so ungefährlichen Poeten gegenüber, in seinem grotesken Stumpfsinn zeichnen. Als Frankl einmal in Seidls Taschenbuch „Aurora" sein Dramolet „Rudolf von der Wart" erscheinen lassen wollte, wurde dessen Druck verboten, weil der Held ein Mordgenosse Parricidas war und „man durch nichts daran erinnern dürfe, daß ein gekröntes Haupt gemeuchelt worden sei". Frankl beschwerte sich darüber mit dem Hinweis, daß doch im Wiener Burgtheater „Maria Stuart" und andere Trauerspiele 179 FRANKL gegeben würden, in denen Könige umkämen. „Das ist richtig," war die Antwort, „aber das sind fremdländische Potentaten; ein Fürst aus dem Hause Habsburg darf weder auf der Bühne noch in einem Gedicht ermordet werden; es ist schon beklagenswert genug, daß man es in einem Geschichtsbuch erzählen muß." — In einem epischen Gedicht schilderte Frankl, wie der letzte Mönch eines zum Aussterben bestimmten Klosters in seiner Einsamkeit wahnsinnig wird und, die Messe lesend, tot zusammenbricht. Es sollte in Castellis Almanach „Huldigung den Frauen" erscheinen, wurde aber verboten, „weil es das Heiligste, eines phantastischen Zweckes wegen, entweihe". „Merkwürdig", meinte dazu Castelli, „daß die Mönche immer noch gestrichen werden — früher mit der Geißel, jetzt mit dem Rotstift." — Auf den Tod des Kaisers Franz (1835) schrieb Frankl ein Gedicht in Terzinen: die erste Nacht in der Kaisergruft nach der Bestattung; aus den übrigen Särgen erheben sich die Vorfahren, darunter Kaiser Joseph II., den es zu wissen verlangt, ob sein Neffe, den er einst für Österreichs Thron bestimmte und erziehen ließ, auch in seinem Geiste geherrscht habe; aber auf diese Frage erfolgt keine Antwort, und die gespenstisch beleuchtete Gruft versinkt wieder in tiefstes Dunkel. Diese schüchterne Symbolik war staatsgefährlich, der Zensor strich sie. Die steten Mahnungen an Joseph II. gingen den damaligen Machthabern auf die Nerven. Der Herausgeber des Brockhausschen „Hermes", K. E. Schmid, berichtet in einem Brief an den Verleger aus dem Jahre 1821 von dem Verbot eines bereits zensierten Buches in Österreich, bloß deshalb, weil Kaiser Joseph darin gelobt wurde! Eine ähnliche Erfahrung machte auch Frankl. Sein erstes Buch, die Balladensammlung „Das Habsburglied" (1832), beinahe schon eine Nationalhymne, enthielt auch ein Gedicht auf das tragische Los jenes Kaisers. Der Zensor wollte es keinesfalls zum Druck freigeben, und der Polizeiminister v. Sedlnitzky war ganz seiner Meinung. Der in letzter Instanz angerufene Staatskanzler, Fürst Metternich, ließ sich aber davon überzeugen, daß es noch schlimmer auffallen müsse, wenn in der Reihe der habsburgischen Regenten nur Kaiser Joseph fehle, und kassierte den Zensurstrich. — Frankls bekanntestes Werk, sein Heldenlied „Don Juan d'Austria" (1846), fand zwar die Billigung der Wiener Zensur, doch nur unter der Bedingung, daß es „im Auslande" gedruckt werde. Als es dann in Leipzig erschien und die k. k. Wiener Zeitung in einer Kritik die Grundidee des Gedichtes zutreffend zu formulieren wagte, daß der Held dieses Gedichtes überall siegreich sei, wo er für seine Überzeugung, für die Freiheit des Volkes kämpfe, aber tragisch untergehe, als er der Tyrannei seinen Arm leihe, war das Mißfallen an höchster Stelle groß. Sedlnitzky erließ eine scharfe Rüge an den Redakteur und eine heftige Aufforderung an den Zensor, sich „standhaft" zu verteidigen, wie er ein Gedicht solcher Tendenz überhaupt habe durchgehen lassen können. 12* FRANKL 180 Als Frankl dem Erzherzog Karl das Werk überreichte, fragte ihn dieser: „Warum wählten Sie keinen deutschen Helden für Ihre Dichtung? Sie kennen den schönen Gedanken Schillers: ,Ans Vaterland, ans teure schließ dich an'?" — Der Dichter erwiederte: „Ich würde diesen Spruch befolgen — wenns keine Zensur hätte." — Darauf erfolgte die beklommene Antwort: „Ich bin nicht für Preßfreiheit, aber auch nicht für die Zensur, wie sie unsere österreichischen Staatsmänner misverstehen." Trotz solcher Worte zum Fenster hinaus machte man aber nie einen ernsthaften Versuch, diesen Staatsmännern ein anderes Licht über die Zensur aufzustecken, man ließ sie vielmehr als unumschränkte Tyrannen im Reiche der Literatur schalten und walten und fand selbst nichts dabei, wenn sie es wagten, einem ausdrücklichen Befehl durch Nichtachtung Hohn zu sprechen. Auch dafür erzählt Frankl aus eigener Erfahrung als Herausgeber der vielgelesenen Wiener „Sonntagsblätter" ein überaus charakteristisches Beispiel: „Den ,Sonntagsblättern' stand es rücksichtlich ihrer Verbreitung im Wege, daß sie nur einmal in der Woche erscheinen durften, und ich reichte ein Bittgesuch bei der k. k. Polizei- und Zensur-Hofstelle ein, zu gestatten, daß die Blätter jede Woche dreimal erscheinen dürfen. Das Bittgesuch wurde vom Zensor, dann vom k. k. Revisionsamte unter Hervorhebung des Gehaltes und der Haltung der Blätter befürwortet. Nach einigen Wochen erhielt ich den Bescheid: ,Die Polizei- Zensur-Hofstelle findet nicht Veranlassung die Bitte zu gewähren, indem eine Erweiterung dieser Wochenschrift die Tagesblätter Wiens vermehren hieße'. — Als nach einem Jahre der von Dr. Großhoffinger redigierte „Adler" (1838—1841, als „Vindobona" bis 1844) seinen Flug beendet hatte, ergriff ich den Anlaß, da das gegebene Motiv weggefallen war, meine Bitte zu wiederholen. Wieder spielte der Präsident den Unparteiischen und gab die Bittschrift an den Zensor und an das Revisionsamt zur Berichterstattung; wieder rieten beide ein, und wieder wurde ich. diesmal ohne Angabe eines Motivs, abgewiesen. — Ich reichte nun mein Gesuch beim Kaiser ein; schon nach vierzehn Tagen gelangte es signiert an den Präsidenten, was in Altösterreich bedeutete, daß der Beamte einen Bericht abgeben müsse. Monate vergingen, ich erhielt keine Erledigung. Der Minister Kolowrat, der wohlwollend, wie er mir stets war, das Gesuch an den Kaiser übernommen hatte, sagte mir, als ich ihm die Verhältnisse meiner Wochenschrift wieder auseinandersetzte: „Graf Sedlnitzky haßt jeden Schriftsteller. Bitten Sie Se. Majestät um Erledigung Ihres Gesuches, ohne zu erwähnen, daß Sie um das Liegenlassen des Aktenstückes beim Präsidenten wissen." Ich folgte dem Rate, abermals gelangte meine Bittschrift, vom Kaiser signiert, an den Präsidenten, abermals gab er seinem kaiserlichen Herrn keine Antwort. „Nach einem Jahr ging ich, den Kaiser persönlich um Erledigung meiner Eingabe zu bitten, der 181 FREILIGRATH mir die Bitte gar sehr erleichterte, indem er mich mit den Worten empfing-: ,No, wie geht's mit die Sonntagsblätter? Ich les' s' recht gern, auch meine Frau. Am Sonntag hab' ich Zeit.' — ,Eure Majestät! die Blätter gehen nicht gut.' — ,Sie sein ja recht gut; wo liegt denn d' Schuld?' ■— ,Ich habe Euere Majestät zweimal gebeten, das Blatt statt einmal wöchentlich, dreimal erscheinen lassen zu dürfen.' — ,Das is recht g'scheit, da »krieg ich's öfter z' lesen.' — ,Ich war nicht so glücklich, einen Bescheid auf mein Bittgesuch zu erhalten.' — ,Noch kein B'scheid haben S' kriegt? Der Sedlnitzky laßt mir alles liegen. Bitten S' mich noch einmal!' Ich tat, wie der gütige Monarch mir befahl, und erinnerte ihn eingangs der Bittschrift an seine eigenen Worte, um dem Präsidenten, an welchen dieselbe wieder gelangen mußte, anzudeuten, wie der Monarch persönlich die Erfüllung meines Wunsches wolle. Nach acht Tagen schon lag das Gesuch beim Präsidenten, diesmal nicht signiert, sondern von einem Handbillett (im österreichischen Geschäftsstile eine Kabinettsordre) begleitet, in welchem der Präsident aufgefordert wurde, ungesäumt Bericht zu erstatten. Graf Kolow- rat versprach meine Bitte zu gewähren, wie auch der Bericht ausfallen möge, nur könne er den .Instanzenzug' nicht umgehen. Unglaublich mag es scheinen, aber es ist eine Tatsache: auch diesmal gab der Polizeipräsident seinem Monarchen, auf die dritte schriftliche Anfrage, keine Antwort, einem Befehle keine Folge." (Für das Obige vgl. Frankls „Erinnerungen", hrsg. von St. Hock. S. 87 f. 164. 171—173. 176. 189. 328L) FREILIGRATH, FERDINAND (1810—1876). Im Februar 1842 starb zu Hamburg der verdienstvolle Übersetzer italienischer und spanischer Klassiker, Johann Diederich Gries. Sein Tod machte ein Jahrgehalt frei, das Gries seit 1837 vom König von Preußen bezog: 300 Taler — zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben, bei sparsamstem Haushalt immerhin so viel, um einen Dichter vor schlimmster Not zu schützen und ihm, bei einigem Erfolg seiner literarischen Tätigkeit, die so selten gebotene Freiheit des Schaffens zu sichern. Konnte solch ein Glück nicht auch einmal einem jungen, noch unverbrauchten Musensohn in den Schoß fallen? Dieser Gedanke brachte den weimarischen Staatskanzler v. Müller, den Freund Goethes, auf den Vorschlag, man möge die 300 Taler jetzt dem jungen Ferdinand Freiligrath zuwenden, der nach dem außerordentlichen Erfolg seiner „Gedichte" (1838) den Kaufmannsrock an den Nagel gehängt, 1841 die Weimaranerin Ida Melos geheiratet und in Darmstadt ein lustiges Poetenzelt aufgeschlagen hatte, auf das nur die völlige Unsicherheit der Zukunft einen schmalen Schatten warf. Alexander v. Humboldt, der vertraute Ratgeber Friedrich Wilhelms IV., befürwortete Müllers FREILIGRATH ^82 Anregung (27. Februar), und Anfang März 1842 überraschte den Dichter die Nachricht des Kanzlers, daß er durch Bewilligung der Pension der elendesten Tagessorge los und ledig sei. Im April liefen die ersten 75 Taler ein. Da Freiligrath gerade schlecht bei Kasse war, bat er, man möge das Jahrgeld auf den 1. Januar zurückdatieren; noch ehe ihm auch das huldvollst gewährt war — Hausminister Graf Anton zu Stolberg- Wernigerode beantragte es in einem eigenen Schreiben vom 31. August —, brach er sein Zelt in Darmstadt ab und zog nach St. Goar an den Rhein, wo er, sanges- und trinkfreudig, die beiden glücklichsten, von Poesie, Naturgenuß, Liebe und Freundschaft verklärten Jahre seines Lebens zubrachte. Schon 1841 scheint ihm Prinzessin Marianne, Gemahlin des Prinzen Wilhelm, damaligen Gouverneurs der Rheinprovinz, Aussicht auf eine Berufung nach Berlin gemacht zu haben, wo ihr Neffe, der neue Preußenkönig, einen Kreis von Paladinen der Wissenschaft, Literatur und Kunst um sich zu ziehen begann, die aber meist schon Invaliden waren; man dachte an eine Stellung bei der Königlichen Bibliothek; aber ob der junge Dichter dem einmal von Theodor Mommsen für diesen Beruf gebrauchten Wort „Staub soll er fressen, und mit Lust" zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten würde nachgelebt haben, ist mindestens fraglich. Er selbst verfolgte damals noch einen andern Plan: er wollte mit dem Lehrer Karl Noback aus Erfurt in Berlin eine Handelsakademie errichten. Am 11. Dezember 1841 baten die beiden Unternehmer dafür um Unterstützung aus Staatsmitteln. Aber die Berliner Kaufmannschaft leugnete das Bedürfnis einer solchen Anstalt, und ob Freiligrath für deren Leitung die „nötige Ausdauer" mitbringen würde, erschien den Ministem, „besonders nach seinen bekannten Lebensverhältnissen", höchst zweifelhaft! Sie waren daher für Ablehnung des ganzen Gesuchs. Der König jedoch, durch Humboldt dafür interessiert, bestand auf einem Versuch ; da aber die Staatsunterstützung dürftig ausfiel, zog sich Freiligrath von der Sache zurück. Den Ministern war das sehr willkommen. Das ihm unterdes bewilligte Jahresgehalt war dem Poeten zweifellos bekömmlicher. Ausschlaggebend für die königliche Gunst war jedenfalls sein Gedicht auf den Tod des Diego Leon, „Aus Spanien", mit den vielzitierten Versen: „Der Dichter steht auf einer höhern Warte, Als auf den Zinnen der Partei" — eine stolze Absage an die damals unter Georg Herweghs Führung mit klingendem Spiel aufziehende politische Lyrik; das Gedicht war im November 1841 im Stuttgarter „Morgenblatt" erschienen und hatte eine monatelange Fehde in Reimen und Prosa entfesselt. Freiligrath war also nun Königlich Preußischer Pensionär und, wenn auch nicht hoffähig, doch hofpflichtig insofern, als er bei passender Gelegenheit dein Könige persönlich seinen Dank abstatten mußte. Diese Gelegenheit bot im September 1842 das Kölner 183 FRE1LIGRATH Dombaufest. Der preußische Gesandte in Darmstadt, General v. Ra- dowitz, der sich persönlich für die Unterstützung Freiligraths in Berlin verwandt zu haben scheint, stellte am 16. September auf einem Hofball in Koblenz den Dichter vor. „Ah, Herr Freiligrath," redete ihn Friedrich Wilhelm IV. in seiner bekannten witzhaschenden Lebhaftigkeit an, „Sie sind ja ein Weinkenner! Ist Ihnen auch der Grüneberger bekannt?" Freiligrath verneinte lächelnd. „Da gratuliere ich! da gratuliere ich!" fuhr der König fort — und das Gespräch war beendet. Länger unterhielt sich Erzherzog Johann von Österreich, der Reichsverweser von 1848, mit dem ob jener königlichen Beredsamkeit nicht wenig verblüfften Poeten. Er begrüßte ihn mit den Worten: „Freut mich sehr, Herr Freiligrath, Sie kennenzulernen! Ich habe Ihren ,Ahasver' gelesen!" Dann plauderte er von österreichischen Dichtern, die ihn oft zur Jagd besuchten, lud auch Freiligrath zu sich ein, und nachdem er nochmals die „ergreifenden Schönheiten" des „Ahasver" gerühmt hatte — der von Julius Mosen war! —, entfernte er sich mit einem huldvollen Händedruck. Auch das übrige Milieu dieser Audienz hinterließ in Freiligrath den übelsten Eindruck, und dieser erste Gang zu Hofe hatte auf ihn eine Wirkung, von der er sich vorher in seiner beneidenswerten politischen Harmlosigkeit nichts hätte träumen lassen. Er selbst erzählt davon: „Als ich im einfachen schwarzen Frack ins Vorzimmer und in den Saal kam, wo ich lauter goldbetreßte, besternte Herren fand, sah ich, daß jeder zu mir herüberschielte, wer ich wohl sein möchte. Diesen und jenen kannte ich; man nannte meinen Namen, aber niemand sprach mit mir, und ich drückte mich in eine Ecke. Da kam der Erzherzog die Reihe entlang auch zu mir und unterhielt sich längere Zeit mit mir. Kaum war er weg, so drängt sich jedermann von dem Geschmeiß an mich, begrüßt mich, erinnert sich meiner. An jenem Abend und in jener Stunde ward ich Demokrat." Diese Begebenheit also war es, die einen triebkräftigen Senker der Opposition in Freiligraths bis dahin „gänzlich unbefangenes" Herz pflanzte. Dies Zeugnis stellte ihm noch am 16. Februar 1842 einer der „Konfidenten", soll heißen: Spione aus, deren die österreichische Regierung in Frankfurt mehrere besoldete, und von denen dieser eine die vierziger Jahre hindurch eifrig mit seinem nur zu unbefangenen „Freunde" Freiligrath korrespondierte; Glossy, der in seinen „Literarischen Geheimberichten aus dem Vormärz" dieses Spitzelsystem aus den Akten enthüllte, weiß seinen Namen nicht zu nennen; es war, wie ich nachweisen kann, ein Dr. Hermann Ebner, damals Redakteur der Frankfurter „Oberpostamtszeitung". Nicht von heute auf morgen aber vollzog sich die'Umwandlung des harmlosen Lyrikers in einen Dichter der Revolution, nicht aus gekränkter Eitelkeit oder einem ähnlichen plötzlichen Affekt. Das demagogische Pathos der politischen Lyrik FREILIGRATH 1 g 4 reizte ihn zunächst nur zum Widerspruch, aber nicht mehr gegen die Sache, sondern gegen die Form. Georg Herweghs verunglückte Posa- Szene vor Friedrich Wilhelm IV. und sein bald darauf veröffentlichtes Schreiben an den König empfand er als eine Kompromittierung der Freiheit durch einen ihrer begabtesten Jünger, noch im Januar 1843 richtete er gegen den Verfasser der „Gedichte eines Lebendigen" das scharfe Fehdegedicht „Ein Brief" und duldete es überzeugungsstolz, daß ihn darob die liberale Presse durch den Kot schleifte und Herwegh selbst ihn und Geibel, der ebenfalls seit Weihnachten 1842 eine preußische Pension bezog, im „Duett der Pensionirten" bitter verhöhnte. In aller Stille, nach ernstem Nachdenken und gewissenhafter Prüfung war er zum politischen Dichter gereift, der noch nicht nach links oder rechts sah. Wenn aber etwas dazu beitrug, das bedächtige Tempo dieses Schrittes zu befeuern und ihm mehr und mehr die Richtung nach links zu geben, so waren es die Zusammenstöße mit der Zensur, die er im Winter 1843/44 durchzufechten hatte. Seit November 1843 hatte Köln einen neuen Zensor erhalten, einen Divisionsauditeur Wenzel, und der Zufall wollte es, daß just am zweiten Tage seiner „Scheerenführung" die von ihm zensierte „Kölnische Zeitung" ein neues Gedicht von Freiligrath brachte, „Der Königstuhl zu Rhense", worin eines mittelalterlichen deutschen Königs mit den Worten gedacht war: „Fauler Wenzel! nimmer sehnen Wir uns heut nach dir zurück!" Streichen konnte natürlich der Zensor den historischen Namen nicht. Der Zufall erregte „ungeheure Heiterkeit", und in den Redaktionsstuben der „Kölnischen" hieß hinfüro der Zensor nur „der faule Wenzel". So unschuldig der Dichter an diesem Scherzspiel war — menschlich begreiflich ist, daß im Gemüt des Zensors eine Verstimmung gegen den Urheber des Spottnamens haften blieb und er jede fernere Zeile Freiligraths mit besonderem Mißtrauen unter die Lupe nahm. Der Dichter war damals gerade in einem schöpferischen „Grimm", wie er sich einmal scherzend ausdrückte: „Ich sage Assah! spucke in die Hände und ein Gedicht ist fertig." Und was ihm so reich und mühelos aufsproß, sollte sich zu einem Strauß „Patriotischer Phantasien" zusammenschließen. Dichtungen dieser Art wären seelenlos gewesen ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den politischen Zeitereignissen ; der Zensor spitzte also doppelt scharf die Ohren. Anfang 1844 sollte das Feuilleton der „Kölnischen" mit einem Gedicht Freiligraths eröffnet werden, das den bedenklichen Titel führte: „Für Freiheit und Recht." Der „faule Wenzel" strich es von oben bis unten als „unstatthaft wegen der auf Erregung von Unzufriedenheit gerichteten Tendenz". Freiligrath beschwerte sich beim Oberzensurgericht in Berlin. Aber seine Eingabe war noch nicht auf der Post, da sandte ihm der Verleger der „Josephina" — so hieß die Zeitung im engern Freundeskreis Joseph Dumonts — ein zweites, vom Zensor frisch ge- 185 FREILIGRATH strichenes Poem zurück, eine Übersetzung nach Robert Burns, „Trotz alledem!" Schon drei oder vier Übersetzungen desselben Gedichts waren anderwärts unbeanstandet erschienen. Am 3. Januar ging also eine Doppelbeschwerde des Dichters nach Berlin ab. Viel Hoffnung auf Erfolg hegte er dabei nicht. „Es ist jetzt mit der Censur in Preußen schlimmer als je," schrieb er am 1. Januar an den Freund Karl Buchner, „wöchentlich, sagt mir der hiesige Landrath (der Cen- sor unsers Kreises ist), kommen neue geheime Instructionen an die Censoren, so daß natürlich ein nur irgend beschränkter Kopf in diesem Chaos von Verboten die Besinnung verliert und zuletzt vernunftlos drauflos streicht, nur um es oben nicht zu verderben ... Es ist eine Heidenwirtschaft — trostlos — trostlos — trostlos! Wann wird es anders werden?!" Die Antwort aus Berlin war noch längst nicht da, und schon hatte Freiligrath am 27. Januar über eine neue „Wenzelei" zu klagen: sein prächtiges, tief nationales Gedicht „Am Baum der Menschheit drängt sich Blüth' an Blüihe" war dem Rotstift des Zensors zum Opfer gefallen. Am 13. Februar verhandelte das Oberzensurgericht über die drei Fälle. In den beiden ersten bestätigte es die Verfügung des Zensors mit der Motivierung: „Die Grundgedanken, von welchen beide Gedichte ausgehen, sind bei klarer und reiner Auffassung und Anwendung vollkommen wahr und mögen auch in poetischer Form ausgesprochen und verherrlicht werden. Es ist aber denselben in vorliegenden Gedichten eine solche Wendung und Beziehung gegeben, daß damit den gegen die bestehende, sociale und politische Ordnung der Dinge ankämpfenden Tendenzen — in dem ersten den falschen Freiheits-Ideen, in dem andern der feindlichen Entgegensetzung der verschiedenen Stände — in aufregender Weise das Wort geredet wird, weßhalb die Censurwidrigkeit dieser Gedichte nach Artikel IV. der Censur-Instruction sich klar herausstellt." Im dritten Falle hob es das Verbot des Zensors auf, weil das Gedicht nichts Zensurwidriges enthalte — mit Ausnahme der beiden Verse: „Vom Steppengeier ward die Rose Polen Vor unsern Augen wild und grimm zerpflückt"; diese erklärte das Gericht „als Verunglimpfung einer mit dem preußischen Staate in freundschaftlicher Verbindung stehenden Regierung" (der russischen) für unzulässig. ■— Die Entscheidung des Gerichts entsprach ganz den Anträgen des Staatsanwalts v. Lüderitz, der am 11. Januar in seinem blütenreichen Stil einen ausführlichen Kommentar zu den beiden ersten Gedichten gegeben hatte. „Für Freiheit und Recht" erhebe eine Partei, die am Sturz der Verfassung arbeite, und umhänge die Bekenner dieser Tendenz mit dem Kranz des Martyriums; gleich die erste Strophe spreche von Männern, die „sich im Kerker die Adern zerschnitten"; das gehe zweifellos auf den Rektor Weidig aus Butzbach, der sich im Februar 1837 im Gefängnis entleibt hatte, ohne daß FREILIGRATH ^6 die Gefängnisbeamten sich um die Rettung des Schwerverletzten bemühten. Das Gedicht gehöre zu der Literatur, die „eine gewisse unbehagliche Empfindung von politischer Schwüle" vorbereite, „welche nur der Gewitterregen einer Revolution, einer mehr politischen wie hier oder gar einer kommunistischen (la reforme sociale, radicale et egalitaire) auskühlen" könne. Es prophezeie den Umsturz des Bestehenden, und diese „Prophetenstimme" stelle sich, „zu tieferer Im- pressionirung des Lesepublikums der .Kölnischen Zeitung' gewissermaßen wie auf einen Markstein der Zeiten" (Jahreswechsel 1843/44) ! Als Volkslied etwa komponiert, könne es besonders gefährlich wirken. — Das zweite Gedicht „Trotz alledem!" behandle moralische und politische Ehre; es verherrliche die erstere, und daran könne „jedem höhern Staatsprinzip" nur gelegen sein; auch sei ja, „bei der Unvoll- kommenheit jedes, auch des staatlichen Vernunftpostulats, ein höherer Grad moralischer Ehre und Tüchtigkeit bei minderer politischer Ehre nicht unerhört". Aber diese Tendenz sei nur Schein: in Wirklichkeit gehe das Gedicht darauf aus, die politische Ehre, wie sie im bestehenden politischen Verbände ausgeteilt werde, als Gegensatz moralischer Ehre und Tüchtigkeit darzustellen. Die Absicht, Mißvergnügen zu erregen, sei damit erwiesen. Die Verse: „Der brave Mann, wie dürftig auch, Ist König doch trotz alledem !" hob der Staatsanwalt besonders hervor. — Diese persönlichen Erlebnisse und die damaligen Massenverbote von Zeitungen und Zeitschriften, u. a. der „Deutschen (Hallischen) Jahrbücher" und der „Rheinischen Zeitung", mit der Freiligrath keineswegs sympathisierte, die er aber als ein notwendiges Ventil der Opposition ansah, reiften in ihm die Erkenntnis, daß ein Dichter wie sein Freund Geibel „in seiner conservativen Unschuld doch am Ende nur dem rohesten Absolutismus in die Hände arbeite", und was ihm aus dieser Stimmung heraus an grollenden Versen hervorsprudelte, hütete er sich wohl dem „faulen Wenzel" vorzulegen. Noch dachte er nicht an Revolution, nur an Reform, und was ihm da auf der Seele brannte, das wollte er mit einem Wurf los sein; seine Ehrlichkeit lechzte danach, vor seinen Zeitgenossen, die über den preußischen Pensionär die Nasen rümpften, unzweideutig dazustehen. So wurde aus den „Patriotischen Phantasien" die Sammlung von Zeitgedichten „Ein Glau- bensbelccnntniss". Was darin politisch anstößig gefunden werden mußte, entstand alles in diesem Frühjahr 1844, darunter die beiden heftigen Anklagen gegen die Zensur selbst, die Gedichte „Wann?" und „Im Irrenhause" — letzteres ein vernichtender Nekrolog auf den großen Demagogenriecher Geheimrat Tzschoppe, der 1840 in geistiger Umnachtung gestorben war, nachdem er fast zwanzig Jahre lang seinen amtlichen Verfolgungswahn gegen Deutschlands beste Jugend hatte austoben dürfen, ein ergreifendes Interieur aus dem Irrenhause, doch 187 FREILIGRATH mit dem versöhnenden Schluß: „Laß uns nicht richten — nur bedauern !" Denn Tzschoppe war nur das elende Werkzeug eines würdelosen Systems. In tiefster Zurückgezogenheit, selbst seinen engsten Freunden unerreichbar, machte Freiligrath im Mai 1844 in der „Krone" zu Aß- mannshausen, die heute noch die Originalhandschrift besitzt, „dies Büchlein für den Druck zurecht". Für Cotta, den Verleger seiner „Gedichte", war das natürlich nichts, zu Milderungen und Auslassungen wollte sich der Dichter trotz allen Zuredens nicht verstehen. Er brauchte dazu einen jungen, unternehmungslustigen Verleger, dem es auf einen Tanz mit den Polizeiministerien der dreiunddreißig Bundesstaaten nicht ankam, und der die Schliche kannte, solch verfemte Literatur hinter dem Rücken der Behörden an den Mann zu bringen. Bald hatte er den richtigen Vermittler gefunden: Victor v. Zabern in Mainz, den Schwiegersohn des, wie es bald darauf in preußischen Zensurakten hieß, „seiner ultraliberalen Gesinnung wegen genugsam bekannten" badischen Staatsrats Jaup, mit dem Freiligrath in Darmstadt freundschaftlich verkehrt hatte. Nach Treitschke (V, 683) ging Jaups politische Gesinnung nicht über einen „sehr bescheidenen Liberalismus" hinaus. Da am Sitz der „Mainzer Central-Untersuchungs- kommission" die Druckereien von Spionen umlauert wurden, war größte Heimlichkeit geboten. Das Manuskript irgendeinem Zensor vorzulegen war aussichtslos, das Buch mußte also mehr als zwanzig Bogen Umfang haben, um sein Erscheinen ohne vorherige Zensur zu rechtfertigen. Die Gedichte reichten aber kaum für 10—11 Bogen normalen Drucks, obgleich unter den vierundvierzig Stück auch alle die harmlosen waren, die Freiligrath im Lauf des letzten Winters mit Genehmigung der Zensur in Zeitungen oder Zeitschriften hatte veröffentlichen dürfen. Ihm lag daran, nicht nur seine jetzige Überzeugung zu bekennen, sondern offen darzulegen, wie er aus einem Saulus des Bestehenden ein Paulus der Demokratie geworden war; deshalb stellte er als Gruppe I die Verse an den Anfang, die wie das Gedicht „Aus Spanien" und die Herausforderung an Herwegh „Ein Brief" eine „nunmehr hinter mir liegende Übergangsepoche meiner poetischen und politischen Bildung" bezeichneten. Als Anmerkung zum Inhaltsverzeichnis druckte er obendrein die Urteile des Oberzensurgerichts vom 13. Februar 1844 ab. Das Werk war also ein „Glaubensbekenntnis" im wahrsten Sinne des Wortes. Der nicht ausreichende Text mußte aufs äußerste gestreckt werden; dadurch erhielt das Buch eine Ausstattung, die an Luxusdrucke moderner Dichter erinnert: große Schrift, meist nur zwei Strophen auf einer Seite, und ein besonderer „Schmutztitel" vor jedem Gedicht. So kam man mit dem Schlußvers glücklich auf 20V* Bogen. Bei Theodor v. Zabern wurde der Druck in aller Stille ausgeführt, der Dichter FREILIGRATH !8S weilte im August selbst in Mainz, um die Korrekturen zu lesen. Am 19. aber fuhr er mit dem Dampfer rheinabwärts, zunächst ins Seebad nach Ostende, die erste Etappe einer freiwilligen Verbannung aus dem Vaterland, die er in klarer Erkenntnis der Folgen seines Buches auf sich nahm. Unmittelbar vor dessen Erscheinen „schlug er dem Fasse den Boden aus": am 14. September legte er „dankbar und ehrerbietigst in die Hände Seiner Majestät" die Pension zurück, die er schon seit langem als „Maulkorb" empfunden und deshalb seit Januar nicht mehr erhoben hatte. Er wollte nicht warten, bis sie ihm zur Strafe entzogen wurde; die Pose des politischen Märtyrers war ihm zuwider. Wie berechtigt Freiligraths Vorsicht war, sich den Fängen der Polizei zu entziehen, zeigte sich sofort. Kaum begann das Buch zu „rumoren", da setzten die Verbote ein: Köln und Koblenz (7. Oktober) gingen voran. Am 5. Oktober verfügte der preußische Minister des Innern v. Arnim die provisorische Beschlagnahme; auf den Seiten x 47> 2 37 und 281 entdeckte man „Verunglimpfungen des Königs", die Seiten 285 und 293 fand man „mindestens höchst aufregend in spezieller Beziehung auf Preußen", und die Seiten 187, 255 und 317 hatten nach Ansicht des Ministers unverhüllt „eine gegen ganz Deutschland gerichtete revolutionäre Tendenz". Am 8. Oktober wurde das „Glau- bensbekenntniß" in den Berliner Buchhandlungen weggenommen, in den folgenden Tagen in allen preußischen Provinzen, und den Bundesregierungen wurde nahegelegt, dasselbe zu tun. Bayern war Preußen mit Beschlagnahme und Verbot schon zuvorgekommen; Hannover folgte dem preußischen Beispiel am 14. Oktober, Frankfurt auf Wunsch des preußischen Geschäftsträgers v. Sydow am 15., obgleich der Senat der „freien Stadt" eine „entschiedene Abneigung gegen Bücherverbote" äußerte; zum Dank dafür, so deutete er an, möge aber auch Preußen etliche dort gedruckte Broschüren beschlagnahmen, die Frankfurter Skandalgeschichten behandelten! Hessen-Darmstadt, wozu der Druckort Mainz gehörte, verbot den Verkauf des Buches am 17. Oktober „bei Vermeidung der Konfiskation und einer Polizeistrafe von 10 Gulden für jedes im Umlauf gesetzte Exemplar"; eine Beschlagnahme wagte der Minister Du Thil nicht, da nach dem dortigen Preßgesetz ein Umfang von mehr als 20 Bogen eine Schrift zensurfrei machte; er drohte aber dem Verleger mit Entziehung der Gewerbekonzession, wenn er noch einmal so „hinterlistig" verfahre; man stellte in Hessen und daraufhin auch in Preußen die Doktorfrage, was eigentlich ein Buch von 20 und mehr Bogen sei, um einen „ähnlichen Mis- brauch" in Zukunft zu verhindern, fand aber keine endgültige Lösung dieses Sphinxrätsels; Geheimrat Mathis im preußischen Ministerium mußte schließlich erklären, es gebe dafür keine Definition, die eine Umgehung des Gesetzes unmöglich mache. Hessen-Nassau verbot das „Glaubensbekenntnis" am 19. Oktober, ebenso Hamburg (nach dem 189 FREILIGRATH Bericht des Geschäftsträgers v. Hänlein), Braunschweig am 20., Dänemark am 22. Der Bundesstaat Bäckeburg sah sich nicht in der Lage, das Buch zu konfiszieren, da „im hiesigen Lande keine Buchhandlung vorhanden ist", verbot aber am 23. den Vertrieb. Oldenburg folgte am 31. Oktober, Sachsen-Weimar am 1. November, die beiden Mecklenburg am 4. und 5., Württemberg am 5. November. Hier sorgte der preußische Gesandte außerdem dafür, daß die „Allgemeine Zeitung"' für Freiligrath „geschlossen" wurde, wie er im Oktober mit Genugtuung meldete, v. Rochow hatte gute Beziehungen zu dem Zensor in Augsburg, und der strich alles, was die Redaktion etwa Anerkennendes über den Dichter zu melden gedachte. So bestimmte man, wie Minister v. Bülow in einem Dankschreiben an Rochow vom 11. November 1844 sagt, die einflußreichste damalige Zeitung „zur Annahme eines anderen ■ds des bisher kundgegebenen Tones bei der Besprechung der Freilig- rathschen Schriften und Tendenzen". Sachsen blieb auch nicht zurück. In Hessen-Kassel hatte die Zensurkommission solche Ebbe in der Kasse, daß sie das Buch nicht beschaffen konnte ; erst auf Antrag des preußischen Vertreters wurde durch die Polizei ein Exemplar produziert, daraufhin erfolgte das Verbot. Nur Bremen scheint die Zumutung, ebenso vorzugehen, glatt abgelehnt zu haben (22. Oktober). — Österreich wurde durch den preußischen Minister des Äußern v. Bülow gegen das „Glaubensbekenntniß" scharf gemacht. Am 11. Oktober wies er die dortige Regierung auf die Majestätsbeleidigungen hin, die er namentlich in den Gedichten „Der Adler auf dem Mäuseturm" und „Ein Fensterkreuz" (S. 185 und 193) sah; andere Gedichte wie „England an Deutschland (S. 187), „Hamlet" (S. 253) und „Ihr kennt die Sitte wohl der Schotten" (S. 317) h'ätten aber „unverhohlen eine gegen ganz Deutschland gerichtete revolutionäre Tendenz", also auch gegen Österreich, und der „nicht zu verkennende dichterische Wert" mache die Schrift doppelt gefährlich. Prompt erfolgte unterm 2. November von Wien die Antwort, das Buch sei beschlagnahmt und mit dem strengsten Zensurverbot belegt. Aber auch Metternich und sein Polizeiminister v. Sedlnitzky verlangten für ihre Bereitwilligkeit ein Trinkgeld: man möge gefälligst mit den antiösterreichischen Schriften, die damals in Hamburg und Leipzig massenhaft erschienen, ebenso verfahren. Am 24. Juni 1845 bestätigte auch das preußische Oberzensurgericht das Verbot der Freiligrathschen Gedichtsammlung: in den beiden Seite 147—152 („Die weiße Frau") und 155—158 („Vom süOen Brei") abgedruckten Gedichten sei der Tatbestand des Verbrechens der beleidigten Majestät aufs unverkennbarste enthalten ; „auch tritt in diesen Gedichten, sowie in dem Vorworte', in Verbindung mit dem .Schlußgedichte*, die auf jenes Verbrechen gerichtete Absicht des, bekanntlich ins Ausland ausgetretenen, Verfassers klar und unzweideutig hervor. FREILIGRATH 190 Die poetische Form kann im vorliegenden Falle zur Entschuldigung nicht gereichen; sie erhöhet eher die Strafbarkeit der verbrecherischen Intention und trägt jedenfalls dazu bei, den Thatbestand des gedachten Verbrechens noch deutlicher hervortreten zu lassen, namentlich in den S. 147 seq. vorgetragenen Gedichten." Der große dichterische Wert des „Glaubensbekenntnisses", den der Minister v. Bülow freundlich genug war anzuerkennen, machte die eifrige Razzia der Polizei illusorisch. Der Verleger v. Zabern hatte in kluger Vorsicht die hessischen Sortimenter zu allerletzt mit Exemplaren versehen und auf der Buchhändlerfaktur schleunigsten Verkauf des Werkes empfohlen, unter Hindeutung auf ein wahrscheinliches Verbot. Dieser Avis au lecteur schien dem Koblenzer Regierungspräsidenten v. Massenbach so verwerflich, daß er den Verleger mit in die Untersuchung gegen den Dichter einbezogen wissen wollte. Der Hinweis hatte tatsächlich die Wirkung gehabt, daß die Polizei das Nest fast überall leer fand. In Koblenz selbst, wo man gleich zugegriffen hatte, ohne den Ministerbefehl abzuwarten, erwischte man 13 Exemplare; 41 waren bereits abgesetzt. In Köln verkaufte man innerhalb zweier Tage gegen 300 Stück; dort „zitterten" bis Mitternacht die Weinstuben vom Rezitieren der Gedichte. Selbst das kleine Hanau verbrauchte „im Umsehen" 30 Stück. In Aachen wurden 600 „Glaubensbekenntnisse" verbreitet, nur eines konfisziert. In Pommern fielen 2 in die Hände der Polizei, in Posen gar keins. In Schlesien wurde nur 1 Exemplar abgefangen, und der Regierungspräsident Merkel hatte alle Not, sich gegen die Vorwürfe des Ministeriums wegen „sehr unvollständig ausgeführter" Beschlagnahme zu verteidigen. Nur in Marburg soll es gelungen sein, den größten Teil der dorthin gelieferten Exemplare zu kapern. Trotz aller Verbote war zum Jahresende die Auflage von 8000 Exemplaren, für die Freiligrath das für damalige Zeit ungewöhnlich hohe Honorar von 4000 Gulden erhalten hatte, so gut wie vergriffen. „Mit seinen Dichtern ergeht es dem König schlecht", schrieb Varnhagen von Ense am 8. Oktober in sein Tagebuch, nachdem auch er „noch eben zu guter Zeit" ein Exemplar des Buches erwischt hatte. „Siehst du, Fritz, das hast du davon, hättest du ihm statt der 300 Reichstaler 2000 gegeben, hättest du dir den Ärger ersparen können." Mit dieser nüchtern-praktischen Auffassung meinte die preußische Königin Freiligraths „Glaubensbekenntnis" abtun zu können. Aber ihre fast schadenfrohen Worte reizten den Grimm des Königs nur noch mehr. Beschlagnahme und Verbot genügten ihm nicht, er wollte dem Dichter selbst an den Kragen. „Es rast der See und will sein Opfer haben." Kultusminister Eichhorn erhielt den königlichen Befehl, gemeinsam mit seinem Kollegen vom Polizeiministeriuni zu beraten, wie man mit Aussicht auf Erfolg eine Kriminaluntersuchung i 9 i FREILIGRATH gegen Freiligrath einleiten könne, der so „niederträchtig" gewesen war, ein derart aufrührerisches Buch zu schreiben, während er noch die preußische Pension bezog, was aber nur für den harmlosen Teil der Gedichte stimmte. Die beiden Minister wollten sichergehen und fragten zunächst den Justizminister v. Uhden, ob Inkulpat auch wirklich bestraft werden würde. Selbstverständlich! meinte Uhden am ii. November, Majestätsbeleidigungen in Fülle — auf Seite 143, 150ff., 237ff. und 285f. — und der Mißbrauch der königlichen Pension ist mindestens strafverschärfend! Aber auch die preußischen Minister hängen keinen, „sie hätten ihn denn zuvor". Eichhorn verfügte zwar im ersten Eifer schon am 23. Dezember Freiligraths Verhaftung, aber auf seinem Schreibtisch lag dessen Verzichterklärung auf das Jahrgeld ; sie war aus dem sichern Ostende datiert, in Belgien hatte ein preußischer Steckbrief keine Wirkung. Minister v. Arnim hatte sowieso Bedenken wegen Freiligraths zweifelhafter Staatsangehörigkeit: war er kein „Inländer", so konnte man doch nichts anderes tun als ihn im Betretungsfalle „ungesäumt ohne Aufsehen über die Grenze" schaffen. Der Oberpräsident der Rheinprovinz, v. Schaper, hatte überhaupt für den ganzen Racheakt nichts übrig, da man dem Verfasser des „Glaubensbekenntnisses" dadurch nur eine allzu große Wichtigkeit beilege. Der Justizminister brauchte etliche Monate, um festzustellen., daß Freiligrath wirklich ein Angehöriger Preußens sei, er wohne seit 1827 hier, das entscheide das Untertanenverhältnis; erst seit 1842 sei die Nationalisierung vorgeschrieben. Daraufhin wurde am 9. Juni 1845 in aller Form Freiligraths Verhaftung verfügt; jetzt fehlte nur noch, daß er „betroffen" wurde. Tatsächlich waren schon im Januar dieses Jahres in Elberfeld — nach anderer Version in Münster — einem Spaßvogel von Commis voyageur, der sich stolz als „Freiligrath" ins Fremdenbuch seines Hotels eintrug, die preußischen Gendarmen auf die Bude gerückt. Selbst in Brüssel, wo sich Freiligrath unterdes niedergelassen hatte, scheint er sich auf die Dauer nicht sicher gefühlt zu haben ; briefliche Andeutungen verraten, daß die preußische Polizei versucht hat, ihn mitten im Ausland „aufzuheben". Im März 1845 ging er daher nach der Schweiz, nach Meyenberg bei Rappertswyl am Züricher See. Hier entstand am 24. August 1845 das erste seiner eigentlich revolutionären Gedichte, die gewaltige Nänie „Leipzigs Todten!" mit dem dumpf drohenden Refrain: „Ich bin die Nacht, die Bartholomäusnacht" usw. Das Gedicht — den am 12. August bei einer dem Prinzen Johann vom Pöbel dargebrachten Katzenmusik durch das blindlings feuernde Militär Erschossenen gewidmet — wurde sogleich als Flugblatt durch die Verlags- und Sortiments-Buchhandlung zu Belle-Vue bei Konstanz verbreitet, war demnach als Zensurflüchtling schon in Deutschland verboten; nach Ludens Index — Akten darüber fanden sich bisher nicht FREILIGRATH 192 — erließen Preußen, Sachsen, Kurhessen, Sachsen-Meiningen und Anhalt-Dessau Einfuhrverbote dagegen. Diese Maßregeln fochten den Dichter wenig an, denn sie konnten den Sturmlauf seiner Verse nicht aufhalten. Aber auch die „freien Schweizer" sahen einen Fremden scheel an, der keine ordnungsmäßigen Papiere hatte, und aus den Paßschikanen kam er nicht heraus. Auch machten sich bald die wirtschaftlichen Hemmungen des Flüchtlingsdaseins fühlbar. Er hatte Weib und Kind; literarische Brotarbeit war seine Sache nicht, die Einkünfte eines deutschen Dichters jener Zeit reichten aber nimmer aus, eine Familie zu ernähren, und „das jetzt nur allzu beliebte Spekulieren auf den Geldbeutel des liberalen Publikums" widerstrebte ihm. So begannen die Verlegenheiten, und wenn er sich auch durch solche Bagatellen den frischen Mut nicht verderben ließ — lange war das freie Poetenleben nicht mehr zu halten. Aus dem Kaufmannsstand war er hervorgegangen — zu ihm als der Quelle sichern Erwerbs wollte er wieder zurück. Im Juli 1846 siedelte er daher nach London über, um nun in doppeltem Sinne das bittere Brot des Verbannten zu essen. Seine tapfere Natur verschmerzte ohne weichliche Sentimentalität diese Wendung: „will das Talent recht wirken, so soll es eben mit dem Charakter Hand in Hand gehen" war sein Grundsatz; aber die deutsche Literatur hat diesen Verzicht als einen schweren Verlust zu buchen. So viel Schönes sie dem Dichter auch später noch zu verdanken hat, zu freiem Schaffen ist er erst in seinen Alterstagen wieder gelangt, und gewiß hat auch er wie sein Zeitgenosse Georg Büchner manches seiner schönsten Lieder un- gesungen mit sich hinabgenommen. Das politische Flüchtlingstum stand ihm selbst in London zunächst allenthalben im Wege, und wenn er in seinem schönen, noch in Zürich entstandenen Gedicht „Requiescat" sang: „. . . doch auch dessen, Der mit Schädel und mit Hirn Hungernd pflügt, sei nicht vergessen", so lag in diesen Worten mehr ahnende Sorge, als er in seinem festen Pflichtbewußtsein wahr haben wollte. In sicherer, wenn auch bescheidener Stellung und fern den preußischen Häschern brauchte er aber wenigstens nicht mehr seinen Zorn über die politische Stagnation seines Vaterlandes in sich „hineinzufressen". Jede Rücksicht auf Zensur oder Verbot fiel von ihm ab, und was ihm in seltenen Weihestunden die Muse nun eingab, ließ keinen Zweifel mehr darüber, daß er sich der Revolution völlig zu eigen gegeben hatte. Sein nächstes Büchlein war eine Sammlung von nur sechs Gedichten, die er unter dem unzweideutigen Titel „Qa im!" als Abschiedsgruß an Deutschland im Sommer 1846 zum Druck gab. Zwei davon, das berühmte „Von unten auf" und „Wie man's macht" waren schon vorher unbeanstandet in einem Album erschienen, das der Feuilletonist der „Kölnischen Zeitung", Hermann Püttmann, bald darauf entschiedener Kommunist i 9 3 FREILIGRATH und ebenfalls Flüchtling, bei Albert Reiche in Borna herausgegeben hatte. Aber Freiligraths flammender Aufruf zur Revolution in dem Gedicht „Freie Presse" mußte allein schon genügen, die gesamte deutsche Polizei gegen sein neues Buch mobil zu machen. Schon der Erscheinungsort „Herisau, Druck und Verlag des literarischen Instituts" stempelte das Heftchen zu einem der ohne weiteres verpönten, im Ausland verlegten Zensurflüchtlinge. „Verglichen mit der anarchischen Glut dieser Gedichte sind die Gedichte von Herwegh eine zahme Wassersuppe", urteilte einer der österreichischen Spione, der am 24. Oktober seiner Regierung meldete, daß das Buch vom Bodensee aus nach Norddeutschland versandt worden sei. Am 1. Dezember 1846 erließ Preußen ein ausdrückliches Verbot dagegen; auch Sachsen konfiszierte es am 22. Januar 1847. Der preußische Minister schärfte der Polizei noch besonders ein, auch jeden Verbreiter der Schrift sofort zu verhaften und wegen Hochverrats dem Kammergericht zuzuführen. Das ging aber so einfach nicht, denn das Gesetz schützte den Buchhändler, wenn ihm nicht „wissentliche Kenntniß" eines von ihm verkauften Buches nachgewiesen wurde. Die preußischen Zensurakten verraten daher auch nichts von einem Erfolg dieser Maßregel. Dagegen setzte Preußen es durch, daß der Bundestag am 18. Februar 1847 den gesamten Verlag des Literarischen Instituts verbot. Der preußische Gesandte las zur Begründung seines Antrags u. a. einige Verse aus „Ca ira" vor, die nach seinen Darlegungen völlig ausreichten, „Geist und Tendenz" dieser Gedichte zu charakterisieren. Freiligraths erstes englisches Exil dauerte nicht ganz zwei Jahre; die auch in Deutschland scheinbar siegreiche Revolution machte ihm ein plötzliches Ende, sie rief ihren Sohn stürmisch heimwärts, gerade als er entschlossen war, nach Amerika auszuwandern. Die kecken Schlußworte seines „Ca ira!" schienen jetzt Wirklichkeit zu werden: „Kein Zug des Schicksals setzt mich matt: — Matt werden kann ja nur der König!" Der Arm der Polizei war durch die Amnestie vom 22. März 1848 gelähmt, Vergangenes mußte jetzt vergessen — wenn auch nicht vergeben bleiben. Sofort nach Aufhebung der Zensur war aus dem Bändchen „Ca ira" das Gedicht „Freie Presse" als Flugblatt verbreitet worden. Im Mai 1848 begab sich Freiligrath wieder an den Rhein, diesmal nach Düsseldorf. Bald sah er: die deutsche Revolution war „von vornherein verpfuscht", und das große politische Drama begann sich in kleinliche Alltäglichkeiten und persönliche Zänkereien zu zersetzen. Trüben Gedanken nachhängend, saß er eines Tages unter den Genossen des Düsseldorfer Volksklubs. Es war Ebbe in der Kasse, und man beriet, wie ihr abzuhelfen sei. Der Dichter sah zum Fenster hinaus auf den in der Sonne glänzenden Rhein, und der Präsident fand, daß er nicht mit der „gebührenden Aufmerksamkeit" bei der Sache sei. 13 FREILIGRATH 194 Den sich darob entspinnenden hitzigen Wortwechsel schlichtete ein Mitglied mit dem glücklichen Vorschlag, Freiligrath möge als Buße ein Gedicht liefern, das zum Besten der Kasse verkauft werden solle. Der Dichter war einverstanden, und schon nach wenigen Tagen, am 1. August, las er vor versammeltem Klubvolke seine aus tiefster Herzensnot aufflammende Warnung „Die Todten an die Lebenden", den beschwörenden Aufruf der gefallenen Märzkämpfer an die Überlebenden, die halbe Revolution endlich zur ganzen zu machen. Das Gedicht wurde mit rauschendem Beifall aufgenommen, sofort in 9000 Exemplaren gedruckt und fand, für I Silbergroschen, mit Hilfe der Parteifreunde in Düsseldorf selbst, in Köln, Elberfeld, Barmen, Krefeld usw. reißenden Absatz; der Volksklub konnte seine Schulden bezahlen, behielt sogar noch einen namhaften Überschuß in der Kasse. Natürlich blieb der Vorfall auch der Polizei nicht verborgen, und was es mit der im März gewährten „freien Presse" auf sich hatte, sollte sich bald zeigen. Am 4. August beantragte der Oberprokurator Schnaase in Düsseldorf die Beschlagnahme des Gedichts, Verhaftung des Verfassers und Einleitung eines Strafverfahrens. Die Ratskammer des Königlichen Landgerichts aber lehnte das ab: das Gedicht enthalte keine direkte Aufreizung im Sinne des Artikels 102 des Strafgesetzbuches und die Beleidigung des Königs erscheine nicht strafbar. Unterdes aber hatte der Düsseldorfer Regierungspräsident v. Spiegel am 13. August einen Wink von Berlin erhalten, den er jedenfalls nach Köln weitergab. Nun bemächtigte sich der dortige Generalprokurator Nicolovius des Falles, und das Rheinische Appellationsgericht in Köln beschloß am 24. August die Aufnahme der Untersuchung. Am 29. wurde Freiligrath vernommen und dann verhaftet. Zugleich wurde das Gedicht beschlagnahmt; die entsprechende Verfügung von Berlin aus erfolgte erst am 17. September. Die übrigens milde gehandhabte Untersuchungshaft dauerte fünf Wochen. Am 3. Oktober erschien Freiligrath vor dem Geschworenengericht — das erstemal, daß ein solches Gericht einen politischen Prozeß zu entscheiden hatte. Der Dichter wurde von Offizieren der Bürgerwehr in den Saal geführt und durfte, statt auf der Anklagebank, neben seinen Verteidigern sitzen. Die Zuhörer warfen ihm Lorbeerkränze zu, und die Bürgerwehr hatte Mühe, die Ordnung aufrechtzuerhalten; jede Mitwirkung der Polizei oder des Militärs hatte man vermieden. Die Anklage nebst dem Gedicht wurde verlesen; bei der Stelle: „Die rothe Fahne läßt er wehn hoch auf den Barrikaden" brach die Zuhörerschaft in stürmischen Beifall aus. Freiligrath gab zu, daß er zum Kampf gegen die überhandnehmende Reaktion habe aufrufen wollen, aber zu einem Kampf mit moralischen Mitteln. Die angeblich zu physischer Gewalt aufreizenden Stellen seien als Prophezeiung oder bildlich aufzufassen, er habe damit in die Zukunft ge- 195 FREILIGRATH wiesen: so lange wartet, habe er sagen wollen, bis die Stunde schlägt, bis die historische Notwendigkeit die neue Freiheit erzwingt. Einen weiteren Kommentar dazu könne er nicht geben; auch verzichtete er auf das Wort, nachdem der Staatsanwalt und seine beiden Verteidiger gesprochen hatten. Die Beratung der Geschworenen war nur kurz. Der Obmann verkündigte das einstimmig gefällte Urteil: Nichtschuldig ! Ungeheurer Jubel im Saal, Beglückwünschung durch die Freunde, Umarmung der Gattin, festliches Geleit mit Musik durch Bürgerwehr und Volksmenge, daheim ergriffene Ansprache, abends Fackelzug. Der erste, von einem Geschworenengericht entschiedene politische Prozeß endete mit einem Triumph des Angeklagten, und Freiligrath war für einige Monate der populärste Mann am Rhein. Noch am selben Tag lud ihn Karl Marx zur Teilnahme an der „Neuen Rheinischen Zeitung" ein. Ende Oktober folgte Freiligrath diesem Ruf nach Köln, redigierte zunächst den englischen Artikel des Blattes, beschränkte sich aber bald auf Lieferung poetischer Beiträge. Seine Gedichte „Wien", „Robert Blum", „Ungarn" usw. erschienen hier zuerst. Schon ein halbes Jahr später war das Blatt verboten; die letzte Nummer erschien am 19. Mai 1849 in rotem Druck und brachte Freilig- raths „Abschiedswort der Neuen Rheinischen Zeitung", das offen eine neue Revolution prophezeite. Der wahrscheinlichen neuen Verhaftung entzog sich der Dichter, indem er nach Holland ging. Aber ohne Paß wurde er dort nicht geduldet. Als Heizer verkleidet kehrte er auf einem Dampfschiff nach Köln zurück und beschäftigte sich zunächst mit einer Sammlung seiner älteren, unpolitischen Gedichte „Zwischen den Garben", die noch im selben Jahr bei Cotta erschien ; sie „half in diesen Tagen Den Kummer mir ertragen Um das zertretne Vaterland". Gleichzeitig aber erschien eine gefährlichere Gabe, ein erstes Heftchen „Neuere politische und soziale Gedichte von Ferdinand Freiligrath" (Köln, 1849. Selbstverlag des Verfassers. Düsseldorf, W. H. Scheller. Druck von Funcke und Müller in Aachen). Scheller, der Besitzer der Schaubschen Buchhandlung in Düsseldorf, war kühn genug, den Vertrieb des Büchleins zu übernehmen, von dem bald ein „Zweiter Abdruck" (in grünem Umschlag) erschien. Beschlagnahmt wurde dies erste Heft anscheinend nicht, und auch der Dichter blieb unbehelligt. Die Polizei wollte sich offenbar nicht wieder eine Abfuhr beim Geschworenengericht holen. Dafür suchte sie dem unbequemen Autor den Aufenthalt am Rhein zu verleiden. Wer mit ihm verkehrte, geriet unter Polizeiaufsicht und wurde bei der ersten besten Gelegenheit ausgewiesen. Grund genug, daß sich Freiligrath bald von der Kölner Gesellschaft verfemt sah. Er siedelte daher im Juni 1850 in das Dörfchen Bilk bei Düsseldorf über. Hier stieß er auf die gleiche, im Dunkeln schleichende Gegnerschaft. Am 6. Juli 13* FREILIGRATH 196 wurde er in die Künstlergesellschaft „Malkasten" aufgenommen, die, selbst ein Kind der patriotischen Begeisterung des Jahres 1848, von den konservativen Elementen mit Mißtrauen betrachtet wurde. Um dieses Vorurteil zu zerstreuen, hatte sich im Oktober 1849 der Direktor Wilhelm v. Schadow in den Verein aufnehmen lassen, und seinem Beispiel waren andere Lehrer der dortigen Kunstakademie gefolgt. Kaum aber erfuhr die Regierung, daß nun auch der „berüchtigte Dichter" im Kreise der Malkästner verkehrte, so gab sie ihren Beamten, insonderheit den Akademielehrern, den Befehl, sofort auszutreten. Daraufhin bat Freiligrath, ihn nach vierzehntägiger Mitgliedschaft aus der Vereinsliste zu streichen, und nachdem dies geschehen, ließ sich der „Malkasten" vom preußischen Ministerium ein ausdrückliches Zeugnis seiner völligen politischen Reinlichkeit ausstellen. Der Bildhauer Graß, der damals ein Gipsmedaillon von Freiligrath anfertigte, wurde ebenfalls von der Polizei aufs Korn genommen und entzog sich ihrer Verfolgung durch Auswanderung nach London. Bei diesen persönlichen Schikanen blieb es nicht, man wollte den Dichter nicht nur aus der Düsseldorfer Gesellschaft, sondern überhaupt aus Preußen hinausbeißen. Im September 1850 erhielt er plötzlich den Befehl, Düsseldorf und den Preußischen Staat sofort zu verlassen, da er nicht preußischer Staatsbürger sei! Wie die Behörde, im Gegensatz zu der Ansicht des Justizministers vom Jahre 1845, mittlerweile zu anderer Erkenntnis gekommen war, verschweigen die Akten. Der Dichter aber nahm die Kriegserklärung an, und nach acht Monaten hartnäckigen Kampfes hatte er seine Gegnerin in allen Instanzen geschlagen: man mußte sein preußisches Staatsbürgerrecht anerkennen, ihm einen Paß ausstellen und ihm das Düsseldorfer Bürgerrecht verleihen. Nachdem er so der preußischen Polizei gewissermaßen greifbar geworden war, entzog er sich aber nun freiwillig ihrer liebevollen Aufmerksamkeit. Den Abend des 12. Mai 1851 verlebte er noch in geselligem Zusammensein mit seinen Freunden. Als die Stunde kam, da das Nachtschiff in Düsseldorf anlegte, überraschte er sie mit der Nachricht, daß er mit ihm nach England abdampfen werde. Alle begleiteten ihn zum Rhein hinunter, das Schiff legte an, und nach hastigem Abschied fuhr er in die Nacht hinein flußabwärts. Seine Familie folgte ihm, sobald er in London, wiederum als Kaufmann, ein Unterkommen gefunden hatte. Diese zweite freiwillige Verbannung wurde bald zu einer unfreiwilligen. Am 18. Juni wußte der nunmehrige Düsseldorfer Regierungspräsident v. Massenbach zu melden, daß abermals eine Sammlung politischer Gedichte Frciligraths vorbereitet werde, und das Ministerium befahl sogleich, scharf darauf zu vigilieren. Die vom Dichter schon vor zwei Jahren vorausgesagte Reaktion war unterdes so stark geworden, daß sie zur Not auch mit einem eigenwilligen Geschworenen- 197 FREILIGRATH gericht fertig geworden wäre. Man brachte heraus, daß die Gedichte in Braunschweig gedruckt würden, aber die dortige Polizei weigerte sich, dagegen einzuschreiten. Darauf erließ man einen Vorführungsbefehl gegen den Dichter, aber das so tapfer verteidigte Nest in Düsseldorf war leer. Unterdes erschien das zweite Heft „Neuere politische und sociale Gedichte" (Düsseldorf, 1851. Selbstverlag des Verfassers. Druck von Gebr. Meyer in Braunschweig — es gibt Exemplare in grünem, andere in blauem Umschlag). Noch im Juni wurde es beschlagnahmt, und in Ermangelung des Verfassers hielt man sich an den Buchhändler Scheller, der jedenfalls den Vertrieb auch dieses zweiten Heftchens übernommen hatte. Da man fünf Exemplare bei ihm fand, wollte man ihn verhaften; er entzog sich aber dem Zugriff durch eine Reise nach London, und Freiligrath schildert in Briefen den politischen Flüchtling Scheller, „einst den Sparenden, jetzt den Berühmten", in ergötzlichster Weise: „Er begreift selbst kaum, wie er zu der Ehre kommt, und schwelgt, wenn man ihn in Ruhe läßt, in schmerzlich süßen Erinnerungen an seine verlassene Geliebte, die Schaubsche Buchhandlung. Tröstet man ihn damit, daß diese Verlassene (durch das nach ihm und seiner Rückkehr täglich und stündlich fragende Publikum) bedeutend in Aufnahme kommen werde, so lächelt er säuerlich und nimmt mit stürmischer Hast einen Schluck brandy and water. Des Morgens scheint er dann und wann an Katzenjammer zu leiden. Mit seiner englischen Hauswirthin unterhält er sich pantomimisch, so zwar, daß z. B. das Stubenmädchen (wenn sie wissen will, ob er zu Hause ißt) auf den Mund deutet und ihn fragend dabei ansieht. Es coursiren dunkle Gerüchte, daß er die erste derartige Geste für eine Aufforderung zum Küssen gehalten und demgemäß gehandelt haben soll. Das ist das Loos des Flüchtlings auf der Erde! Sonst geht es ihm wohl, doch klagt er manchmal über die Vergänglichkeit der edlen Metalle im Lande der verhängnisvollen drei Buchstaben L. S. D. Im schlimmsten Falle, tröste ich ihn dann, lasse ich . . . für ihn sammeln, und dies ist dann natürlich wieder eine Aussicht, die Sonnenschein auf sein verhärmtes Gesicht zaubert." Der Scherz ist wohl nur die Maske des Ernstes, der dem Dichter ebenso wie dem Buchhändler manche Stunde trübte. Scheller hielt denn auch das Flüchtlingsleben nicht lange aus; er stellte sich Ende des Jahres der Polizei, wurde aber von den Geschworenen des Düsseldorfer Landgerichts freigesprochen, obgleich dasselbe Gericht am 9- Dezember 1851 die Vernichtung des Freiligrathschen Gedichtbänd- chens, soweit man der Exemplare habhaft werden konnte, angeordnet hatte. Der Düsseldorfer Polizeidirektor v. Falderen war über diese Freisprechung ganz entsetzt, er nannte sie in seinem Bericht nach Berlin vom 10. Dezember einen „förmlichen Justizmord" und wollte durch die Königliche Regierung dem Buchhändler seine Konzession entziehen FREILIGRATH 198 lassen, hatte aber selbst wenig Hoffnung, mit diesem Antrag durchzudringen. Nach Falderens Bericht hatte Scheller das Heft nur an „entschiedene Anhänger der revolutionären Partei" verkauft, es „Gutgesinnten dagegen als nicht vorhanden bezeichnet' - . Die Ahnung des Dichters, daß man jetzt mit ihm als zweifellosem preußischen Staatsbürger kurzen Prozeß machen werde, trog nicht. Am 14. August 1851 erließ der Kölner Oberprokurator v. Seckendorf einen Steckbrief gegen den „Literaten" Freiligrath nebst dem üblichen Signalement. Der Anlaß dazu war ganz neuer Art: man war einem kommunistischen Geheimbund auf die Spur gekommen, den Karl Marx von London aus in Köln zu organisieren versuchte. Ein durchreisender Sendbote hatte eine Programmrede mitgebracht, die schleunigst von vertrauten Freunden abgeschrieben werden mußte. Auch Freiligrath hatte dabei geholfen, ohne übrigens Mitglied des Bundes zu sein. Die übrigen Beteiligten, darunter der „rote Becker", der spätere verdiente Oberbürgermeister von Köln, wurden verhaftet und nach anderthalbjähriger schwerer Untersuchungshaft zu drei bis zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Vier wurden freigesprochen. Zu ihnen würde auch Freiligrath gehört haben, aber die Untersuchungshaft wäre ihm nicht erspart geblieben, und, einmal in den Händen der Polizei, wäre er so bald nicht wieder auf freien Fuß gekommen. Denn jenem ersten Steckbrief jagte man von Düsseldorf aus am 24. August einen zweiten nach, und diesmal wirklich wegen der beschlagnahmten Gedichte, durch die er sich der Aufforderung zur Empörung, der Störung des öffentlichen Friedens und der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht hatte. Der Düsseldorfer Oberprokurator v. Ammon erlebte zwar nicht die Genugtuung, den pp. Freiligrath sich vorführen lassen zu können. Aber dieses unerledigte Gerichtsverfahren schwebte von da ab wie ein Damoklesschwert über dem Haupte des Dichters und war der Grund, daß sein zweites englisches Exil volle siebzehn Jahre dauerte. Zwar erließen die Amnestien vom 12. Januar 1861 und vom 20. September 1866 allen politischen Verbrechern die Strafen, aber er war ja nicht verurteilt, und wo das Verfahren noch schwebte, bedurfte es eines besondern Gnadengesuchs zur Niederschlagung. Dies pater peceavi zu sprechen, war der Dichter zu stolz. Als ihn dann im Jahre 1867 seine Freunde und mit ihnen das deutsche Volk zurückriefen und ihm durch eine Nationalgabe ein sorgenloses Leben im Vaterlande darboten, kehrte er heim. Die preußische Polizei ließ ihn jetzt unbehelligt, aber er traute ihr nicht, daher vermied er vorsichtig seine engere Heimat und verbrachte seinen Lebensabend in Württemberg, wo er in Kannstatt am 16. März 1876 gestorben ist. (An Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs wurden benutzt: Rep. 77 II Gen. 19 Bd. 2 und 20 Bd. 4, Spec. Lit. F 43; Rep. 77 Tit. 381 Nr. 15; Rep. 101 I H 1844 1 ; Ausw. Amt I Rep. IV 196 Bd. 4 und 6; Ziv.-Kab. Rep. 89 C XLIV F 38.) 199 FREYTAG FREYTAG, GUSTAV (1816—1895). Seinen Ruf als Dramatiker begründete Freytag mit seinem Schauspiel „Die Valentine", das er gleich nach Fertigstellung des Manuskriptdrucks am 13. Juli 1846 dem Schauspieler Emil Devrient sandte, der als erster Held und Liebhaber das wichtige Dresdener Hoftheater beherrschte und für die junge Dramatik bei der dortigen Intendanz manche Lanze gebrochen hat. Am 11. August dankte ihm Devrient mit der Mitteilung, er habe das Stück sofort dem Intendanten v. Lüt- tichau mit dringendsten Empfehlungen eingereicht; ob es sich aber für die Darstellung besonders eigne, wage er nicht zu behaupten. Wie er, wohl mit Rücksicht auf die Hoftheaterzensur, schon ahnen mochte, half seine Vermittlung nichts. Die Schicksale des Stückes in Dresden wurden zunächst die Veranlassung der lebenslänglichen Gegnerschaft zwischen dem Dichter Freytag und seinem Zeitgenossen Karl Gutzkow, der seit Dezember 1846 Dramaturg am Dresdener Hoftheater war und daher über die Aufführung der „Valentine" mitzubestimmen hatte. Aus seinem eigenen langjährigen Kampf mit der Theaterzensur, vor allem der Hoftheater und der Dresdener Bühne im besondern, kannte dieser zur Genüge all die kleinlichen Rücksichten, die bei der Darstellung eines modernen Dramas in der vormärzlichen Zeit genommen wurden, und in seiner Stellung als Dramaturg mußte er wohl oder übel nun selbst den Zensor spielen, um die Annahme wertvoller Stücke durchzusetzen. Er schrieb daher am 23. Januar 1847 an Freytag, daß er in Dresden zwar wenig Neigung angetroffen habe, das Werk zu - geben, daß er aber dennoch die Darstellung zu erreichen hoffe, freilich müßten „der Verhältnisse wegen" einige Änderungen vorgenommen werden. „Aus dem Fürsten muß ich einen jungen Erbprinzen, aus der Prinzessin eine Reichsgräfin (natürlich mit .Durchlaucht') machen: das fühl' ich schon; aber auch Georg [Winegg, der unter dem Namen Saalfeld auftritt] muß etwas anders introduzirt werden; denn so als Bürgerlicher spielt er am Hofe eine traurige Rolle. Ich schlage vor, ihn scheinbar als einen Engländer Sealsfield einzuführen ; denn Engländern wissen Sie wohl stehen die kleinen Höfe von Weimar usw. sehr leicht offen." Das ging natürlich dem jungen Dichter sehr gegen den Strich; der Konflikt zwischen Adel und Bürgertum, ein von der gesamten jungdeutschen Dramatik, in die auch Freytag einzureihen ist (vgl. mein Buch „Emil Devrient" 1903. S. 91 ff.)» mit Vorliebe behandeltes Motiv, ist der Grund und Boden fast aller Freytagschen Schöpfungen, nicht nur der Dramen, sondern auch seiner Romane, und der von einem vorbildlichen Bürgerstolz erfüllte Dichter mußte sich natürlich am heftigsten darüber erbosen, wenn gerade diese Spitze seines dramatischen Konflikts aus Rücksicht auf die Hofschranzen abgestumpft oder gar umgebogen werden sollte — ein Schicksal, an das sich Gutzkow selbst und die übrigen damaligen FREYTAG 200 Dramatiker bereits hatten gewöhnen müssen, wenn sie dafür wenigstens ihre Existenz auf den wirksamen, vereinzelt schon Tantieme zahlenden Hoftheatern erkauften. Der Dramaturg Gutzkow hatte außerdem noch einige technische Änderungen in petto und sich gleich an eine Bearbeitung gemacht, die er am liebsten auch in Leipzig schon benutzt hätte, wo Direktor Heinrich Marr mit der Uraufführung dem Dresdener Hoftheater zuvorkam. Zur Besprechung der Einzelheiten bat Gutzkow den Dichter, nach Dresden zu kommen. Freytag folgte auch der Einladung, und es entwickelte sich bei seinem Besuch auf der Intendanz die peinliche Szene, die er in seinen „Erinnerungen" (1887. S. I99ff.) schildert, ohne Kenntnis des wahren Sachverhalts, der den Dramaturgen entschuldigen mußte. Er wußte offenbar nicht, daß eine dritte bestimmende Macht hier den Ausschlag gab, deren Bedenken Gutzkow durch abschwächende Änderungen zuvorzukommen hoffte. Freytag widersetzte sich mit Entschiedenheit jeder Bearbeitung, denn „mein Amt ist nicht, mich zu beugen, sondern andere zu beugen", so schrieb er noch am 5. Januar 1848 an keinen Geringern als Ludwig Tieck, durch den er die Annahme seines nächsten Stückes, „Graf Walde- mar", in Berlin zu erreichen hoffte (vgl. „Ungedruckte Briefe Gustav Freytags". Von Dr. Adolf Kohut. In der „Kölnischen Zeitung" 1916, Nr. 729; das Datum 1847 hier ist zweifellos Schreib- oder Druckfehler für 1848). Dem Dresdener Dramaturgen blieb also nichts übrig, als die Originalfassung der „Valentine" dem Intendanten v. Lüttichau mitzuteilen. Sofort legte dieser ein ungewöhnlich heftiges Veto gegen die Aufführung ein; er erklärte in einem Brief an Gutzkow, das Frey- tagsche Stück sei „ganz schlecht, nicht nur schlüpfrig, sondern anstößig im höchsten Grade", die Aufführung daher unmöglich. Dann heißt es weiter — das meiste in diesem kostbaren Votum ist heftigst unterstrichen! —: „Hof und seine Umgebung ist darin so prostituirt, was in jetziger Zeit ganz mit Unrecht, da dergleichen mindestens in Deutschland, wo es spielt, nicht mehr existirt, wie vielleicht vor 50 Jahren; mindestens ist der Hof und das Publikum hier an bessern Geschmack gewöhnt, nicht an solche Würze gewohnt, die doch zu stark ist; dazu ein Erbprinz künftiger Regent, der des Nachts durch Hülfe seines Helfershelfers auf der Strickleiter bey einer anständigen Dame einsteigt, mit den entschiedensten Absichten, wo wir hier den Prinzlichen Hof mit jungen Prinzen haben, die das Theater besuchen, und sich ein schlechtes Beispiel nehmen könnten, wenn sie an sich nicht schon gesitteter erzogen wären. . . Die Sitte der Frauen ist mit Füßen getreten; der Mensch, der es geschrieben, könnte mir bis in sein innerstes Mark verächtlich seyn, da ich diese Tendenz anstößiger finde, wie alle politischen und religiösen Beziehungen auf der Bühne, und kann ich diese Aufführung in keinem Fall gestatten. . . Es ist meine Pflicht, Ihnen offen meine Meinung auszusprechen, und über- 201 . FREYTAG lasse ich Ihnen, die Maaßregeln zu treffen, daß keine Leseprobe, und das Stück überhaupt bey Seite gelegt wird." Zum entschuldigenden Verständnis der Heftigkeit des Intendanten und der moralischen Entrüstung, die aus dem Brief herausklingt, mag die Notiz dienen, daß gerade in jenen Tagen ein angeblich nicht unbegründetes Gerücht durch die sächsische Hauptstadt ging, nach welchem von einer Person des Hofes sehr ähnliche Kletterversuche auf der Strickleiter gemacht worden waren. Die königlichen Prinzen hatten demnach die Unterweisung durch den Dichter nicht gerade nötig. Von einer Aufführung der „Valentine" konnte unter diesen Umständen natürlich keine Rede sein. Das einmal geweckte Vorurteil der Intendanz gegen den jungen Dichter ermunterte nicht eben zu einem zweiten Versuch. Sein nächstes Stück, „Graf Waldemar", schrieb Freytag in Dresden selbst m einsamer „Clausur", und am 26. Dezember 1847 übersandte er es wiederum Devrient. Noch ehe sich aber der Dresdener Intendant mit diesem neuen Fall beschäftigt hatte, kam die Politik der jungen Dramatik zu Hilfe. Die Frühjahrsereignisse 1848 fegten, wenigstens auf kurze Zeit, alle vormärzlichen Rücksichten hinweg. Die Hoftheater schwelgten geradezu in verbotenen Stücken, und Lüttichau hatte plötzlich rasende Eile, mit der Zeit und ihrer stürmischen Bewegung gleichen Schritt zu halten. Schon am 13. April 1848 wurden die „Valentine", am 29. Oktober des folgenden Jahres „Graf Waldemar" in Dresden aufgeführt. Ein Brief Freytags vom 3. April 1848 an Devrient gibt ein klassisches Bild von der vollständigen Ratlosigkeit, die die Spitzen der Theaterbehörden befallen hatte, und von ihrer nun keineswegs erfreulichen Überstürzung, dem Zeitgeist die überschwenglichsten Konzessionen zu machen. Gutzkows Bearbeitung hatte Lüttichau höchstselbst kassiert, der Dramaturg war von Dresden abwesend, Devrient ebenfalls auf Reisen. So wurde trotz aller Proteste des Dichters das Stück am festgesetzten Tage hinausgejagt und die Rolle des Georg Saalfeld interimistisch durch einen andern Schauspieler besetzt. Freytags dringender Wunsch, Devrient als Georg zu sehen, war vereitelt, und damit dem Dichter jedes Interesse an der Aufführung genommen. Bis 1862 wurden „Die Valentine" in Dresden zwanzigmal gespielt, doch hat der Schauspieler auch später nie die Rolle des Georg an sich genommen. „Graf Waldemar", sonst ein erfolgreiches Repertoirestück der damaligen deutschen Bühne, erlebte in Dresden nur fünf Vorstellungen; mit dem Jahre 1849 setzte die Reaktion gegen die „Errungenschaften" der Revolution erfolgreich ein und vertrieb die meisten dramatischen Wildlinge wieder von den Hofbühnen. Das Wiener Burgtheater eroberten die „Valentine" schon 1848, „Graf Waldemar" aber kam dort erst sechs Jahre später zur Darstellung. Bis dahin hatte sich die dortige Zensur hartnäckig FREYTAG 202 dagegen gesträubt. „Ein Graf soll eine Gärtnerstochter heiraten ? In der Wirklichkeit mags leider vorkommen, auf dem Burgtheater nie!" Die Wiener „Komtessenästhetik" triumphierte. 1854 erreichte schließlich Laube als Direktor der Burg die Erlaubnis zur Aufführung durch folgende List: Die junge Schauspielerin Marie Boßler wurden engagiert, eine schlanke, hohe Gestalt mit griechisch geformtem Haupt voll Anmut und Adel. Solch eine Gärtnerstochter mußte die „Mesalliance" des Grafen vor jedermann entschuldigen. „Excellenz", sagte Laube mit Überzeugung zu seinem Chef, dem Oberstkämmerer Grafen Lanckoronski, „sie ist einfach, aber im Hintergrund merkt man den Adel; man glaubt, daß sie eine verkleidete Komtesse sein könnte." — „Nun, es mag sein!" hieß es endlich, und der Gestrenge lächelte fast. (Vgl. Laubes „Burgtheater". S. 254. 278.) — Unterdes hatte Freytag 1852 mit seinen Journalisten" einen Erfolg errungen, der noch heute lebendig ist. Als er dieses Stück beim Berliner Hoftheater einreichte, erklärte der dortige Intendant v. Hülsen: „Die Journalisten machen mir so schon Ärger genug, ich werd sie doch nicht gar ansässig machen auf dem Hoftheater!" und lehnte das Stück rundweg ab. Darauf nahm sich das Friedrich- Wilhelmstädtische Theater in Berlin seiner an, und mit so durchschlagendem und dauerndem Glück, daß der Intendant des Hoftheaters — freilich erst nach einer Reihe von Jahren, 1857 — seinen Irrtum zugab und das Stück dem Repertoire der Hofbühne einverleibte. So erntete er immer noch die besten Früchte dessen, was andere gesät hatten. Der Dichter geht in seinen „Erinnerungen" (S. 253) sehr schonend über jene erste Ablehnung hinweg: damals sei bei Hof und Regierung alles, was irgend liberal war, verpönt gewesen. „Unverkennbar aber hatten die in dem Stück bevorzugten Journalisten einen gewissen liberalen Anstrich." — In Wien war man nahe daran, sich dem Entrüstungsschrei Hülsens anzuschließen, und Heinrich Laube konnte zuletzt wieder nur durch eine kleine Hinterlist die Aufführung durchsetzen. Er las seinem Chef die Szene vor, in der Schmock charakterisiert wird, bekanntlich nicht schmeichelhaft für den Journalistenstand. Das half. Nicht gern — aber die Bewilligung wurde erteilt. So erzählt Laube selbst in seinem „Burgtheater" (S.255 ff.). — In demselben Buche (S. 397) berichtet er noch, daß sogar die Darstellung von Freytags „Fabiern" 1861 einen kleinen ' Zensurkonflikt heraufbeschwor. Eine Stelle darin über Werbung zum Soldatenstand wurde tendenziös auf ungarische Verhältnisse gedeutet, was natürlich dem Dichter nicht im entferntesten im Sinne gelegen hatte, und durch ostentativen Beifall ausgezeichnet. Der Vorfall trug dem Direktor eine Warnung ein, und da auch der Besuch bei zwei Wiederholungen, versichert Laube, schwach war, mußte das Stück vom Repertoire verschwinden. In Rußland war Freytags „Graf Waldemar" verboten, weil der darin 203 FULDA auftretende Fürst Udaschkin in einer das russische Nationalgefühl beleidigenden Weise gezeichnet sei. Erst 1881 wurde dies Verbot aufgehoben, unter der Bedingung aber, daß der russische Fürst in einen ungarischen Magnaten Fredow Ujhazy verwandelt würde. Mit dieser Änderung kam das Werk 1881 in St. Petersburg zur ersten erfolgreichen Aufführung. — Freytags „Valentine" dagegen waren im zaristischen Rußland durchaus verboten wegen ihres „republikanischdemokratischen Geistes" (vgl. „Berliner Tageblatt" vom 3. November 1881, Nr. 515). FULDA, LUDWIG (geb. 1862). Im Oktober 1890 lief das Sozialistengesetz Bismarckschen Angedenkens ab. Zwölf Jahre lang hatte es über das soziale Problem die geistige Sperre verhängt und diese brennende Tagesfrage der öffentlichen Debatte so stark entfremdet, daß die junge Literatur, die sich seiner mit Energie bemächtigte, nicht nur bei den Hütern des Gesetzes, sondern auch beim überwiegenden Teil des Lesepublikums auf grundsätzliche Abneigung stieß. Statt nun die Versäumnis eines halben Menschenalters schleunigst einzuholen und die Öffentlichkeit durch die populärste Kunst, die der Bühne, der Lösung des die Zukunft verschleiernden sozialen Rätsels nahezubringen, wurde die Dosis der geistigen Rationierung, wie sie der Theaterzensor übt, nicht auf das Bedürfnis eines wachsenden Gehirns bemessen, sondern auf den Minimalverbrauch eines bereits senilen Schädels. Der „Normalmensch" der Behörde, war auch hier der bereits pensionsberechtigte Invalide, und die „kompakte Majorität" bekannte sich zu diesem Menschheitsideal. Zeige mir deine Zensur, und ich sage dir, wer du bist! kann man jedem Zeitalter zurufen. Gegen die junge Literatur jeder Epoche hat die Zensur des denkfaulen Publikums stets ebenso eifrig gewütet wie die der amtlichen Organe, die sich gerne damit bescheiden, sich auf das Niveau jener Masse einzustellen. Die Teilnahme des sogenannten Publikums an der Literatur wird immer in erster Linie durch den Stoff bedingt. Ihm gelten Applaus und Zischen, und es war eine der schwersten Aufgaben der Literaturbewegung Ende der achtziger Jahre, durch das Mittel künstlerischer Gestaltung neuen Stoffen ein Heimatrecht in der Literatur zu erobern. An dieser Aufgabe beteiligte sich mit einem ungewöhnlichen Einsatz formaler Gewandtheit auch Ludwig Fulda. Er war gewiß kein Jakobiner, der nur in einer unerbittlichen Katastrophe das Heil der Zukunft sah. Sein soziales Schauspiel „Das verlorene Paradies" (1890) beschwört vielmehr den Ausbruch eines Streiks in einer Fabrik durch die in letzter Stunde aufdämmernde Einsicht der zunächst Beteiligten; aber schon seine Ablehnung einer Kraftprobe, das Fiasko des den Kampf herausfordernden Elementes, das mit Gewalt den wirtschaftlich Schwächeren zur „Raison" bringen will, FULDA 204 schuf diesem so versöhnlichen Stücke Gegner. Zwar nicht in Berlin (November 1890 im „Deutschen Theater"), aber in mehreren Provinzstädten, wo auf die Nerven solcher Fabrikbesitzer Rücksicht genommen werden sollte, wurde es verboten. Gleichfalls ein soziales Problem behandelte Fuldas Schauspiel „Die Sklavin" (1891) : Eine Frau befreit sich aus einer unwürdigen Ehe und zerbricht die Fesseln eines überlebten Gesetzes durch die gesetzlose Gemeinschaft mit einem andern, geliebten Manne. Im Frühjahr 1892 wurde dies Stück auf dem Wiener Hofburgtheater aufgeführt, mußte aber nach der zweiten Vorstellung abgesetzt werden, da die Zimperlichkeit gewisser Persönlichkeiten, die „im Hause des Kaisers" noch weit mehr zu sagen hatten als die Hofwürdenträger, an dieser „unanständigen" Lösung des Konfliktes Anstoß nahmen. Der Vorfall drohte sogar die Stellung des erst zwei Jahre amtierenden Burgtheaterdirektors Dr. Max Burckhard zu erschüttern. — Auch in Wiesbaden wurde das Stück plötzlich vom Repertoire abgesetzt, und von Berlin soll der Befehl gekommen sein: alle preußischen Hofbühnen müßten von nun ab die von ihnen angenommenen Stücke erst in Berlin einreichen (vgl. „Magazin für Literatur" 1892, S. 182. 213). Dasselbe Jahr brachte Fuldas erfolgreichstes Werk, das dramatische Märchen „Der Talisman", dessen virtuose Verstechnik das Märchenspiel auf der Bühne neu belebte, ohne aber dem Autor zu dem verdienten Schillerpreis zu verhelfen. Auf dem Wiener Hofburgtheater wurden bereits die Proben abgehalten, als die Zensur ihr Veto einlegte. Erst im November 1903 lernten die Wiener das Stück auf dem dortigen „Deutschen Volkstheater" kennen, zu einer Zeit also, wo es den Duft blendender Neuheit längst abgestreift hatte, und auch jetzt noch kam es nicht ungerupft durch die Zensur: die beiden Verse, die in glücklicher epigrammatischer Form die Pointe des Märchenscherzes darbieten, der Ruf der unschuldigen Rita: Herr, kann dich das im Ernst erbosen? Du bleibst der König auch in Unterhosen! mußten gestrichen werden! Als einige Jahre später am selben Theater Rosa Rettich in dieser Rolle debütierte und die verpönten Verse dennoch sprach, wurde sie von der Zensurbehörde in Strafe genommen. — Einen ähnlichen Geniestreich leistete sich, Herbst 1898, die Berliner Zensur bei der Uraufführung von Fuldas meisterhafter Übersetzung des Rostandschen „Cyrano de Bergerac" im „Deutschen Theater"; u. a. erklärte sie das nach der Trauung im 3. Akt vorkommende Wort „Hochzeitsnacht" für unzulässig! Gegen diesen Unsinn schritt aber die Direktion mit Erfolg ein, und der Standpunkt der Kinderkomödie wurde aufgegeben. (Die vorstehenden tatsächlichen Mitteilungen beruhen auf eigenen Angaben des Dichters.) 2o 5 GLASSBRENNER GLASSBRENNER, ADOLF (1810—1876). Glaßbrenner gilt mit recht als Begründer der Berliner Volksliteratur. Scharfer Witz, satirische Anzüglichkeiten sozialer und politischer Art, Derbheiten auf erotischem Gebiet, auch persönliche Bosheiten gehören zum Wesen dieser Literatur; Anstand, Takt, Rücksichten, Schonung, die dem Volke selbst fremd sind, würden ihr alles Salz entziehen. Die von Obrigkeits wegen bestallten Wächter über Sitte und Ordnung stehen ihr immer hilflos gegenüber, und je neuer sie ist, um so mehr befremdet sie. Die von Glaßbrenner geschaffene Berliner Volksliteratur wäre mit Stumpf und Stil ausgerottet worden, wenn die deutschen Zensurbehörden des Vormärz die Macht wirklich besessen hätten, an die sie glaubten. ,,Quod non est in actis, non est in mundo", sagt der Jurist; aber vieles, was in den Akten rückständiger Behörden nicht leben soll, blüht dafür um so kräftiger in der Welt. So ging es auch mit Glaßbrenner. Doch gehörten froher Wagemut und zäher Trotz dazu, sich durchzusetzen, und wertvolle Kraft wurde in diesem steten Kampf gegen Windmühlen zum Schaden der Literatur verschleudert. Auch Glaßbrenners Humor ging nicht ohne Wunden daraus hervor. Nach dem Zeugnis seines Schulkameraden Gutzkow zeichnete sich Glaßbrenner schon als Knabe durch eine „immer flügge Lebendigkeit im Räthselaufgeben und Charadenlösen" aus. In solch kindlicher Scharfsinnsübung wetteiferte damals die gesamte literarische Tagesjournalistik Berlins. Mit Beiträgen dieser Art sah sich Glaßbrenner 1827 in Saphirs „Berliner Courier" zum erstenmal gedruckt. Das Studium hatte er bereits aufgegeben, dafür war er zu arm, zu wenig „begabt" und zu widerspenstig. Als Lehrling in einem Seidenwarengeschäft der Breiten Straße gefiel er sich ebensowenig: Prometheus mit der Elle hinter dem Ladentisch. Zur Zeit der Julirevolution 1830 war er jedenfalls schon berufsmäßiger Journalist, vielleicht Mitredakteur des „Courier", den der Verleger Krause nach Saphirs Abgang noch eine Weile fortsetzte. 1831 finden sich Beiträge von ihm im „Berliner Eulenspiegel-Courier", einer der kurzlebigen Journalunternehmungen, mit denen Eduard Maria Oettinger die „aus Saphirs bissigen Zähnen entsprossene Saat" (Gutzkows Urteil) weiterpflegte. Oettinger nannte sich „Hauptredakteur", Glaßbrenner mag sein Redaktionskollege gewesen sein. Am 24. Oktober 1831 wurde das Blatt mit schneller Wirkung ab 1. November verboten. Sofort (3. November) erbat Glaßbrenner vom Polizeipräsidium die Erlaubnis zur Herausgabe einer eigenen Zeitschrift „Berliner Don Quichote". Unter den üblichen Kautelen („nichts Politisches" usw.) erhielt er sie am 21. November. Anfang Januar 1832 erschien der „Don Quichote" und machte Glück; bald durfte er, statt zweimal, wöchentlich viermal kommen; Glaßbrenner brauchte seiner armen Mutter (Leipziger Str. 78) nicht mehr zur Last zu fallen und quartierte sich im „Hotel de Russie" (Nr. 32) GLASSBRENNER 206 ein, wo er Jahre hindurch wohnte. Als Zensor ward ihm der Dichter Langbein bestellt, dessen Spezialität komische Balladen waren; amtlich galt er stets als unsicherer Kantonist, weil er sich nur schwer entschließen konnte, einen guten Witz zu streichen, auch wenn er etwas anzüglich war. Bald kam es zu scharfem Konflikt: Glaßbrenner brachte in Nr. 66 vom 26. Juli einen Bericht „Wie ein Graf verdiente Schläge bekommt". Der redaktionelle Zusatz „Aus einem Spanischen Journale übersetzt - ', konnte nur den harmlosesten Leser darüber hinwegtäuschen, daß es sich um einen Berliner Vorfall handelte: Ein gräflicher Student hat einen bürgerlichen beleidigt, eine Forderung mit Ohrfeigen beantwortet und ihm noch obendrein drei Eckensteher auf die Bude geschickt, um ihn zu verprügeln; andern Tages im Kolleg wird er von den Kommilitonen des Beleidigten mit Tintenfässern bombardiert und schließlich hinausgeworfen; er verschmerzt den erhaltenen Denkzettel, denn „ein Bürgerlicher kann de jure einen Adligen gar nicht prügeln — deshalb waren die Prügel de facto gar nicht vorhanden gewesen"! — Sogleich nach Erscheinen der Nr. 66 beschwerte sich der Polizeiminister v. Brenn beim Oberpräsidenten v. Bassewitz, zu dessen Ressort die Ausübung der Zensur durch das Polizeipräsidium gehörte: Glaßbrenner schildere „eine unangenehme, im hiesigen Akademiegebäude vorgekommene Begebenheit mit den gehässigsten Farben"; auch wenn dem Zensor der zum Stadtgespräch gewordene Vorfall unbekannt geblieben sein sollte, hätte der Aufsatz gestrichen werden müssen, da schon Überschrift und Einleitung nur dazu dienten, „gegen gewisse Stände aufzureizen". Man möge den Privatgelehrten Langbein nachdrücklichst darauf aufmerksam machen und die Zensur in Zukunft dem Geh. Hofrat John übertragen, der alle belletristischen Blätter dieser Art beaufsichtige, dem Redakteur Glaßbrenner aber eröffnen, sein Blatt werde verboten werden, wenn er nochmals einen ähnlichen injuriösen Artikel aufnehme oder überhaupt zu Klagen Anlaß gebe. Daraufhin wurde ab I. Januar 1833 John mit der Zensur des „Don Quichote" betraut. Gegen dessen Zensurstriche reklamierte Glaßbrenner mehrmals erfolglos beim Oberzensurkollegium; einen dieser gestrichenen Aufsätze, eins der beliebten „Phantasiestücke", fand der Vorsitzende des Kollegiums, Geh. Rat K. G. v. Raumer, so „schändlich", daß er Abschriften davon an sämtliche preußischen Regierungspräsidenten verschickt haben wollte, damit der Artikel ja nicht anderwärts gedruckt werde. Das erschien aber dem Polizeiministerium „unzweckmäßig". Am 20. September verlangte das Kollegium sogar einen Verweis des Zensors John, weil er einen Ausfall gegen das „Politische Wochenblatt" in Nr. 126 hatte durchschlüpfen lassen. Acht Tage später war bereits das Maß der Sünden Glaßbrenners voll. Er hatte es von vornherein mit dem Oberzensurkollegium verdorben, weil er diesem nur unregelmäßig sein Blatt vorlegte, wozu er, abgesehen von 207 GLASSBRENNER der Zensur jeder einzelnen Nummer, allwöchentlich verpflichtet war; auch aus dem Publikum lagen Klagen vor: am 30. August 1832 hatte der Divisionsauditeur Gustav Nicolai, der durch ein schrulliges Buch über „Italien wie es wirklich ist" 1834 eine scherzhafte Berühmtheit gewann, die „ungehörige Richtung" des „Don Quichote" und zwei anderer Blätter beim Ministerium angezeigt; am 18. Januar 1833 hatte sogar der Kgl. Hofhutmacher Noack sich darüber entrüstet, daß Glaß- brenner ohne Erlaubnis seinen (des Hofhutmachers!) Namen „zur Beförderung seiner Witzeleien" gebraucht habe, und der Berliner Kriegsrat und Anekdotensammler Karl Müchler soll (nach dem „Komet" vom 9. Dezember 1833, Nr. 197) in einer Broschüre den Herausgeber des „Don Quichote" als einen „Revolutionär" öffentlich denunziert haben. Daß Glaßbrenner trotz solcher Vorfälle, die ihn beim Polizeiminister wenig empfahlen, noch im Sommer 1833 um die Erlaubnis bat, auch kurze politische Neuigkeiten bringen zu dürfen, was man zwei Jahre vorher seinem Freunde Gutzkow bei dessen „Forum der Journal-Literatur" tatsächlich erlaubt hatte, mochte von amtlicher Seite als eine kecke Herausforderung aufgefaßt werden; natürlich wurde diese Zumutung abgewiesen (10. Juli). Den Ausschlag aber gab eine satirische Beziehung auf eine damals stattfindende Zusammenkunft der Kaiser von Österreich und von Rußland in Münchengrätz in einer Notiz „Die beiden Sterne, ein Nachtstück von Mienchen Grütze" unter der Rubrik „Neue Gemälde-Gallerie". Daraufhin verfaßte der Kammergerichtsreferendar Grano als Vertreter Johns im Auftrag des Oberzensurkollegiums ein Gutachten, das kein gutes Haar an Glaßbrenner und seiner Zeitschrift ließ: er verspotte Landesgesetze und Verordnungen auf frevelhafte Weise, errege Mißvergnügen und Unruhe gegen die Regierung und entblöde sich nicht, „die Handlungen Sr. Maj. des Königs durch die boshaftesten Äußerungen zu begeifern". Glaßbrenner habe überhaupt gar keine literarische Bildung, er sei Ladendiener in einem Schnittwarengeschäft gewesen und „über das anhaltende Studium der Ritterromane aus alten Leihbibliotheken" selbst dazu unbrauchbar geworden! Seine „moralische Verworfenheit" gehe aus „Stadtgesprächen" hervor. Wie verderblich sein Blatt wirke, könne er, der Zensor, oft genug beobachten, wenn die Laufburschen vor dem Zensurbureau sich unter hellem Gelächter die „Lästerungen" in den Bürstenabzügen des „Don Quichote" vorläsen. Außerdem habe Glaßbrenner mehrfach gestrichene Worte abgedruckt oder durch die ebenfalls verbotenen Zensurstriche angedeutet (in Nr. 124. 128L 135 und 137) und sich obendrein einen „Exzeß" auf dem Zensurbureau zuschulden kommen lassen, der die Kriminaldeputation des Stadtgerichts zur Einleitung einer fiskalischen Untersuchung veranlaßt habe. Daraufhin beantragte das Oberzensurkollegium (Wilken, Neander, Tzschoppe und Müller) am 27. September das sofortige Verbot des „Don Quichote" ; GLASSBRENNER 208 entsprechend den Karlsbader Beschlüssen dürfe nunmehr der Gemaßregelte fünf Jahre lang keine Zeitung mehr herausgeben. Das Oberzensurkollegium reproduzierte im wesentlichen das Gutachten Granos und machte noch besonders auf die „Querlesungen" in Nr. 121 und 138 aufmerksam, die gegen den König gerichtet seien. Am 24. Oktober verfügte der Polizeiminister das Verbot, jedoch mit Rücksicht auf die Abonnenten erst von Anfang 1834 ab. Glaßbrenners Reklamationen waren vergeblich. Am 16. November machte er ein Majestätsgesuch und appellierte an das königliche Mitleid, da er mit seinem Blatt seine arme Mutter ernähre; er versicherte, er habe „nie eine Silbe ohne besondere Erlaubnis des Zensors" gedruckt, und wenn er sich vergangen habe, sei es aus Unachtsamkeit, nicht aus Böswilligkeit geschehen. Der König überließ die Entscheidung dem Minister; dieser ließ (14. Dezember) den Bittsteller abfallen. Noch einmal wandte sich Glaßbrenner an ihn und versprach de- und wehmütig, künftig alle Unachtsamkeiten zu vermeiden. Es blieb beim Verbot, und Glaßbrenner mußte in der letzten Nummer, die er mit einem dicken Trauerrand versah, von seinen Lesern Abschied nehmen. Er setzte aber dieser seiner ersten selbständigen Redaktionszeit noch ein besonderes literarisches Denkmal. Genau so wie Oettinger, der sich für das Verbot seines „Eulenspiegel" rächte mit einem Buche „Der confiscirte Eulenspiegel" (Hamburg 1833), dem er als Vorrede die darüber gewechselten Zensurakten voranschickte, sammelte Glaßbrenner die besten seiner Aufsätze für den „Don Quichote" in ein Büchlein, das er 1834 unter dem satirischen Titel „Aus den Papieren eines Hingerichteten" (Leipzig, Vetter & Rostosky) herausgab. Er widmete es dem berühmteren „Verstorbenen", dem Fürsten Pückler-Muskau, der, ebenso wie Vann- hagen von Ense, seine Freude an dem Blatt gehabt hatte, und in der Vorrede kennzeichnete er ziemlich ironisch die rücksichtslose Strenge des Ministers v. Brenn. Das durfte in Berlin natürlich nicht ungestraft hingehen. Am 21. November interpellierte der Polizeipräsident das Oberzensurkollegium; dieses erklärte (5. Dezember), der größte Teil des Buches sei unverfänglich, aber es enthalte auch etliche politisch höchst anstößige Stellen, S. 19, 83, 194 und besonders S. 122; hier hatte Glaßbrenner einen ziemlich heftigen pazifistischen Ausfall gewagt. An 21. Dezember 1834 erließ der neue Polizeiminister, v. Rochow, das Verbot; das Buch durfte demnach in Preußen weder verkauft, noch angekündigt oder in Leihbibliotheken gehalten werden. In den „Papieren eines Hingerichteten" tritt Glaßbrenners Eigenart noch ganz hinter einer sklavischen Nachahmung Heines zurück, besonders wenn er sich im Vers versucht; aus Heines „Reisebildern" (III, 15) hatte er jedenfalls auch die Anregung zu dem Titel seiner verbotenen Zeitschrift geschöpft. Im Stil Heines schreibt er „Meine Reise nach dem Harz", und wie jener im 12. Kapitel der „Ideen" verspottet er die zog GLASSBRENNER Zensur durch boshafte Textüberbleibsel in einer künstlichen Zensurlücke : „wenn man . . . Sclave . . . i. . . s . . . t!" (S. 99). Als Nachahmer Heines und der umfangreichen jungdeutschen Reise- novellistik zeigte sich Glaßbrenner auch in seinen „Bildern und Träumen aus Wien". Ein Vorschuß des jungen Leipziger Verlegers Friedrich Volckmar ermöglichte ihm im Frühjahr 1835 eine Fahrt nach der Kaiserstadt. In flotten Strichen, die schon den gewandten und scharfen Beobachter des Volkslebens verraten, entwirft er packende Bilder des Wiener Treibens; hier ist er ganz selbständig, der echte Glaßbrenner, während die eingestreuten Novellen und Träume noch die Vorbilder Heine und Laube durchschimmern lassen. Ohne politische Spitzen wäre solch ein Reisebuch unmodern gewesen; das Berliner Oberzensurkollegium fand denn auch in den „Träumen" Anstößiges überall und beantragte am 29. Juni 1836 das Verbot, das vom Minister v. Rochow am 11. Juli vollzogen wurde. Österreich beeilte sich gleichfalls das Buch zu unterdrücken und ließ durch den Bundestag auch die übrigen deutschen Regierungen dazu auffordern (nach Rodenhauser, „Adolf Glaßbrenner". 1912. S. 7). Unterdes war Glaßbrenner über seine bescheidenen journalistischen Anfänge hoch hinausgewachsen. Er hatte 1832 unter dem Pseudonym „Ad. Brennglas" das erste Bändchen des Werkes veröffentlicht, dem er seine Sonderstellung in der Literaturgeschichte verdankt. Es führte den einprägsamen Titel „Berlin wie es ist und — trinkt"; ein „Berlin wie es ist" war übrigens schon 1827 in Leipzig von irgendeinem Anonymus erschienen und wegen eines Schmähgedichts auf die königlichen Garden am 16. März in Preußen verboten worden. Mit damals ungewöhnlich scharfer Charakterisierungskraft gab Glaßbrenners Werk in drastischen Szenen und witzigen Gesprächen eine Schilderung der untern Zehntausend der Berliner Bevölkerung; ältere Versuche dieser Art ließ es durch die überzeugende Echtheit der Gestalten, ihres Gebarens, ihrer Ausdrucksweise und ihres ganzen Milieus, weit hinter sich, es ist bis heute typisch für das Berlinertum in der Literatur geblieben. Das erste und berühmteste Heftchen zeichnete den unsterblichen „Eckensteher" und brachte es schon in einem Jahre auf vier Auflagen. Dieser Erfolg veranlaßte die Verleger Bechthold und Hartje in Berlin, mit dem Verfasser am I. März einen Vertrag für die ganze Reihe zu schließen. Den Wortlaut des Vertrags veröffenlichtc 1907 Ernst Frensdorff als Festgabe an die Gesellschaft der Bibliophilen. In schneller Folge erschienen bis 1837 zwölf Hefte. Aber schon nach dem vierten entzweite sich Glaßbrenner mit dem Verlag; Heft 5 erschien in Berlin bei L. F. Hermann, in 2. Auflage bei Vetter & Rostosky in Leipzig; dieser Verlag brachte auch Heft 6—12. Dann trat eine fünfjährige Pause ein; die Fortsetzungen 13—30 folgten 1832 bis 1850 bei Ign. Jackowitz in Leipzig. 14 GLASSBRENNER 210 ■ :: Erst; mit dem 6. Heft, das in drei Teilen die „Guckkästner" behandelte, erscheint Glaßbrenners Hauptwerk in den Akten der Berliner Zensurbehörde. Das Oberzensurkollegium hatte so wenig Sinn für diese neuartige Volksliteratur, daß es die Schrift „in sittlicher und politischer Hinsicht gleich verwerflich" nannte und ein Verbot für um so nötiger hielt, weil „ihre Schreibart und Wohlfeilheit ganz geeignet sei, sie in aller Welt Hand und die darin enthaltenen gemeinen Redensarten in aller Welt Mund zu bringen". Darauf verbot der Minister am 20. September die Hefte „Berlin, wie es ist und — trinkt" oder : ; „Guckkästner". Diesen Doppeltitel führten aber nur die drei Teile des 6. Heftes. Das 5. Heft ging um diese Zeit in den Leipziger Verlag über und erschien in 2. Auflage. Eine Anzeige derselben in der „Allgemeinen Preußischen Staatszeitung" erregte die Entrüstung des rheinischen Oberpräsidenten, v. Bodelschwingh (16. Dezember). Zensor John, zur Rede gestellt, wie er die Anzeige habe durchgehen lassen können, wies aber nach, daß Heft 1—5 ordnungsgemäß mit Berliner Zensur erschienen seien. Darauf sah sich das Oberzensurkollegium auch diese an, fand wenigstens im 5. „die nämliche Verwerflichkeit und Gemeinheit" und verlangte am 7. Januar 1837 das Verbot der ganzen Reihe, ob nun die einzelnen Nummern den Nebentitel „Guckkästner" führten oder nicht. Das aber ging dem Minister zu weit: er dehnte am 16. Januar das Verbot nur auf alle in Leipzig bei Vetter & Rostosky erschienenen Hefte aus; was einmal die Berliner Zensur passiert hatte, war unantastbar. Dennoch kam es zu Mißverständnissen ; die Verleger Bechthold und Hartje beschwerten sich, und u. a. fragte der Oberpräsident von Ost- und Westpreußen, v. Schön, am 23. Februar etwas verwundert an, ob denn auch die ersten 5 Hefte von dem Interdikt betroffen seien. Rochow antwortete, nur die in Leipzig erschienenen Nummern seien gemeint, und instruierte so auch die Berliner Polizei. Heft 1—4 und Heft 5 in erster Auflage durften also ungehindert verkauft werden. — Die fünf Strafjahre waren kaum um, als Glaßbrenner am 1. Oktober 1838 um die Konzession zu einer Zeitschrift „Berlin" bat; schon 1835 hatte Ludwig Rellstab ein Lokalblatt dieses Titels herausgegeben. Zehn; Wochen ließ man ihn warten; am 10. Dezember erhielt er ablehnenden Bescheid. Am 18. beschwerte er sich: eine Verlängerung der Strafe von 1833 sei ungerecht, man habe ihm nicht einmal den Grund der Ablehnung gesagt. „Das ist auch gar nicht nötig!" schrieb Rochow an den Rand, und dem Bittsteller antwortete er am 31. Dezember: das Gesuch sei in seiner Allgemeinheit durchaus unzulässig; bei der großen Anzahl der schon bestehenden Blätter dieser Art könne die Herausgabe einer neuen Zeitschrift nur dann genehmigt werden, ■wenn,-sie- als ein Bedürfnis oder doch wenigstens als ein nützliches Unternehmen erscheine; es liege kein Grund vor, bei Glaßbrenner eine 2 ii GLASSBRENNER Ausnahme zu machen. Ist's keine neue, dann eine alte, sagte sich Glaßbrenner; seit kurzem war er Hauptmitarbeiter des „Freimüthigen" geworden, der Redakteur Gentzel hatte ihn am 21'. Dezember als solchen eingeführt, und die Herausgeberswitwe, Frau Dr. Kuhn, hoffte, durch Anstellung der neuen, jetzt schon renommierten Kraft dem senilen „Freimüthigen" neue Jugend einzuimpfen: im Frühjahr 1839 sollte Glaßbrenner, offenbar an Gentzels Stelle, Redakteur werden. Ohne behördliche Genehmigung ging das wieder nicht. Am 5. April schrieb also Glaßbrenner ans Ministerium. Das Gutachten des Oberzensurkollegiums (19. April) aber lautete sehr übel: der p. Glaßbrenner habe sich seit 1833 keineswegs gebessert, wie seine unterdes im Ausland erschienenen „Preßprodukte" zeigten; von einer Genehmigung könne keine Rede sein. Daraufhin besann sich der Minister volle vier Monate, bis er (22. August) Glaßbrenner mitteilte, die Erlaubnis könne „nicht unbedingt" erteilt werden; der Verlag müsse noch einen zweiten Redakteur anstellen, der „das nötige Zutrauen" einflöße, oder Kaution stellen. Am 1. September machte nun Frau Dr. Kuhn eine Eingabe zugunsten Glaßbrenners. Stellen Sie 100 Taler Kaution! lautete am 7. die Antwort. Das schien der Dame doch zu bedenklich; am 8. Dezember bat sie, ihr die Zahlung zu erlassen oder sie in Raten zu genehmigen; gleichzeitig erklärte sie, Glaßbrenner werde am 1. Januar die Redaktion übernehmen. Darauf kam (20. Dezember) der Bescheid: er dürfe nicht als Redakteur geführt werden. 100 Taler Kaution war jedenfalls immer noch billiger als die Anstellung eines zweiten, verantwortlichen Redakteurs. Also entschloß sich Frau Dr. Kuhn am letzten Termin (30. Dezember), in den Beutel zu greifen. Am 20. Januar aber machte sie plötzlich die Mitteilung: der „Freimüthige" sei in einen andern Verlag übergegangen, Glaßbrenner ausgeschieden und die Zahlung demnach nicht mehr nötig. Unterdes hatte Glaßbrenner mit einem eigenen Unternehmen nochmals eine Abfuhr beim Ministerium erlitten. Er plante eine Wochenschrift „Der Preusse. Freimüthige Blätter für Leben und Kunst", die „in anziehender unterhaltender Weise für alles Preußenthum zu entflammen und... die Liebe des Volkes für Schönheit und Tugend immer lebendig zu erhalten, jeder Feindseligkeit und Verfinsterung wohlüberdacht aber kräftig entgegenzutreten" bestimmt sein sollte. Wüßte man nicht, daß Glaßbrenner damals sich mühte, aus der Sphäre der nicht recht für voll angesehenen Volksliteratur herauszukommen und „durch Verbindung mit literarischen Notabilitäten einen größeren Standpunkt zu gewinnen" (er forderte am 28. Februar 1837 den ihm gewogenen Geh. Legationsrat Varnhagen von Ense zu einem gemeinsamen Unternehmen auf, vgl. Rodenhausers Glaßbrenner-Biographie S. 7; Varnhagen antwortete am selben Tage, anscheinend zustimmend), so möchte man das Programm dieser Zeitschrift „Der Preuße" fast als einen übermütigen GLASSBRENNER 212 Scherz betrachten oder doch nur als ein billiges Mittel zur Konzessionsgewinnung für ein neues Journal, das vielleicht den „Freimüthigen" ausstechen sollte. Daß er mit seinen frommen Absichten beim Ministerium keinen Glauben fand, überrascht nicht mehr. Sein Gesuch vom 21. Oktober 1839 wurde am 7. November abgelehnt; eine Reklamation war gleichfalls vergeblich (17. bzw. 23. November). Ein neues Blatt des durch seine Popularität und seine bedenkliche Hinneigung zu den niedersten Volkskreisen Berlins höchst unbequemen Schriftstellers wollte die preußische Regierung keinesfalls aufkommen lassen. Gewerbefreiheit bestand noch nicht; ein Schriftsteller, der sich als Redakteur eine sichere Existenz schaffen wollte, hing durchaus von dem Wohlwollen der Behörden ab, und dieses Wohlwollen hatte sich der Verfasser von „Berlin wie es ist und — trinkt" gründlichst verscherzt. Die kurzsichtige Politik der Regierung verwies demnach einen unbequemen Schriftsteller gerade auf die Fortsetzung der mißliebigen Produktion, deren Wirkung sich durch kein Verbot vernichten ließ; in irgendeinem der deutschen Bundesstaaten außerhalb Preußens fand sich dafür immer ein spekulativer Verleger. 1842 setzte Glaßbrenner mit dem 13. Bändchen seine Berliner Volksschilderungen fort, schon 1841 hatte er „Neue Berliner Guckkastenbilder" herausgegeben, dem Verbot gerade des „Guckkästners" zum Trotz, und daß sein lebenslustiger Humor, der von Haus aus nichts von einem schwerblütigen Brutus verriet, mehr und mehr einen bittern Bodensatz erhielt, dankt die Literatur nur den hartnäckigen amtlichen Verfolgungen. Obendrein wurde Glaßbrenners bürgerliche Existenz untergraben. Er heiratete 1840 die Schauspielerin Adele Peroni, die er schon 1835 in Wien kennengelernt hatte; 1837 kam sie ans Königstädtische Theater in Berlin, verlor aber ihr Engagement durch ihre Ehe mit dem berüchtigten Schriftsteller! Glücklicherweise fand sie 1841 eine lebenslängliche Anstellung am Hoftheater in Neustrelitz; das Ehepaar siedelte dorthin über. Fern dem Machtbereich der preußischen Polizei lebte Glaßbrenner in der Stille der mecklenburgischen Residenz seinem literarischen Schaffen, das natürlich durch diese Entwurzelung aus seinem ureigensten Boden Einbuße an frischer Ursprünglichkeit erlitt und sich wohl oder übel nach weiteren Stoffen umsah; so verwandelten persönliche Erbitterung und die zunehmende Erregung der Zeit den Humoristen in den politischen Satiriker, und die Zensurakten über ihn schwollen um so höher an. Wie erfolglos im übrigen die eifrige Razzia der Polizei, besonders der preußischen, gegen Glaßbrenners Broschürenliteratur war, dafür ist die Beobachtung eines Zeitgenossen bezeichnend. Karl v. Holtei berichtet in seinen Erinnerungen „Vierzig Jahre" (VI, 128 f.) über das merkwürdige Schicksal dieser Berliner Volksskizzen in der Lesewelt: „Während viele derselben nur mit Mühe den strafenden Händen der 2i 3 GLASSBRENNER Behörde zu entschlüpfen scheinen, während die höheren und höchsten Stände bisweilen schonungslos, ja übermüthig angegriffen werden, ist es gerade in ihren Kreisen, wo man die kleinen Unholde am meisten verbreitet sieht. Durch ganz Deutschland machen sie sich Bahn. Nicht allein im Norden, für den sie, schon ihrer Form nach, zunächst berechnet scheinen, auch im Süden werden sie verschlungen; ja, dort werden förmlich philologische Studien angestellt, um in's Innere des Berliner Jargon's zu dringen und die Dialogen der berühmten Eckensteher zu erfassen . . . wenn eine menschenfreundliche, tiefe Wahrheit, in's Gewand der Poesie gehüllt, leichter Eingang findet in jene Gemächer, vor denen stolze Etikette Wache hält; wenn das Elend der Armen, Unglücklichen unter der Maske der Thorheit, auch im Herzen verschlossener Egoisten eine Saite des Mitgefühls anzuschlagen vermag; — dann verdient Glaßbrenner reichen Dank, und literarische Großmächte, die ihn mit gelehrter Kritik abzufertigen gedenken, ver- rathen ihre eigene Armuth an Geist wie an Gemüth." Die „Neuen Berliner Guckhastenbilder" hatten das Berliner Oberzensurkollegium über die Maßen in Harnisch gebracht. Am 18. Juni und wiederholt am 31. Juli 1841 forderte es ihr Verbot, wegen der Frivolität, mit der darin „biblische Erzählungen lächerlich gemacht und Gegenstände der Politik vor den Richterstuhl des Pöbelwitzes gezogen" würden. Aber der Minister v. Rochow spielte diesmal den Überlegenen: der Inhalt sei zwar „frivol und verwerflich", aber das Buch sei schon zu stark verbreitet, ein Verbot werde ihm nur eine „unerwünschte Wichtigkeit" beilegen. Daraufhin mußte der Oberpräsident Schlesiens, Herr v. Merckel, die schon aus eigener Initiative vollzogene Beschlagnahme wiederaufheben. Auch „18iS im Berliner Guckkasten" (Heft 20 von „Berlin, wie es ist und — trinkt") ließ man in Preußen unbehelligt, dagegen verbot es Bayern, und die Fortsetzung für 1844 (Heft 22 jener Serie) durfte in Österreich nur „erga schedam", gegen besondere Erlaubnis, verbreitet werden. Bayern verbot natürlich auch „Herrn Buffey's Wallfahrt nach dem heiligen Bocke" (1845), um die man sich in Berlin nicht kümmerte. Viel Staub aber wirbelte dort „Die Berliner Gewerhe-Ausstellung" (2 Bände. Leipzig, Bernhard Hermann. 1844) auf. Am 6. Oktober 1844 denunzierte der Polizeidirektor Dunker das erste Bändchen: es suche „vorzugsweise communistische Ideen zu verbreiten und die arbeitende Klasse des Volkes aufzureizen"; ein frecher Witz: „F. und W. hinderten besonders am Fortschritt" werde auf den König gedeutet. Darauf erfolgte am 13. Oktober die Beschlagnahme. Dem zweiten Bändchen erging es noch schlimmer, obgleich es mit sächsischer Zensur erschienen war. Der preußische Minister v. Arnim erklärte am 15. Oktober, es feinde unter der Hülle von Witzeleien nicht nur die bestehende Ordnung an und suche Gesinnungen zu verbreiten, die dem GLASSBRENNER 214 gemeinen Wohl gefährlich seien, sondern verspotte auch in frecher, unehrerbietiger Weise Anordnungen im Staate und veranlasse dadurch Mißvergnügen und Unzufriedenheit der Bürger gegen die Regierung — als ob es im Jahre 1844 dessen noch erst bedurft hätte! Das gelte insbesondere von der Verspottung des Instituts des Roten Adlerordens (S. 14), von der frechen Verunglimpfung der Seehandlung (S. 33) und von der böswilligen Verspottung des Königlichen Patents vom 18. Juni (S. 55). Daß es dem Verfasser in diesen und zahlreichen andern boshaften Anspielungen nicht nur um den Erguß seiner Laune zu tun sei, sondern um wohlüberlegte „fast als revolutionär sich darstellende Angriffe", bekenne er S. 39 und 63 durch die Erklärung, daß seinen Wortspielen ein zweiter Sinn unterläge und daß seine Spaße aus einer sehr ernsten Familie stammten. Daher genüge die Beschlagnahme nicht, vielmehr sei zugleich eine Untersuchung gegen den Verfasser einzuleiten. Die Sache solle aber geheim betrieben werden, für den Fall, daß das Gericht anderer Meinung sei. Tatsächlich lehnte es am 26. Oktober die Einleitung einer Untersuchung ab: Glaßbrenners triviale Witzeleien zeugten nur von der Flachheit des Verfassers, eine schädliche Wirkung auf das Publikum sei davon nicht zu befürchten. Minister v. Bülow wollte sich dabei nicht beruhigen und interpellierte den Justizminister Uhden, offenbar ohne Erfolg. Das Oberzensurgericht aber bestätigte die Beschlagnahme am 23. Mai 1845. Durch seinen Kollegen vom Äußern hatte Arnim auch die übrigen Bundesregierungen gegen die „Gewerbe-Ausstellung" scharfmachen lassen. Diesmal, so legte er ihm dar, habe Glaßbrenner seine bisherige „Maske der Harmlosigkeit" abgeworfen und gehe darauf aus, „auf die öffentliche Meinung im Sinne derjenigen Partei einzuwirken, welche die deutschen Regierungen und namentlich die preußische auch durch die Presse nötigen möchte, ihre Institutionen den politischen und socialen Theorien des sogenannten Liberalismus anzupassen". Von der beabsichtigten Verhaftung möge er aber noch nichts sagen, damit der Vorfall nicht „von böswilligen Skribenten ausgebeutet" werde. Daraufhin erließ Bülow ein Zirkular an die preußischen Geschäftsträger bei sämtlichen Bundesstaaten. Der Erfolg war gering. Braunschweig verbot das Büchlein am 2. November, Bayern am 7., Mecklenburg- Schwerin am 17. Dezember 1844, Hessen-Nassau am 5. Mai 1845! auch Lübeck, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach und natürlich Österreich reagierten auf die Anregung. Hessen-Darmstadt aber zögerte und wollte erst wissen, was Württemberg und Baden tue, da der baldige Zusammentritt der Großherzoglichen Landstände die größte Vorsicht in Preßangelegenheiten auferlege. Württemberg lehnte am 4. Dezember ab, daraufhin faßte auch Hessen-Darmstadt Mut und tat am 7- Januar 1845 das gleiche, da bei den „lokalen Beziehungen" der Broschüre auf keine Nachfrage zu rechnen sei. Auch Hannover begrün- 2 i5 GLASSBRENNER dete am 17. Januar seine Weigerung damit, daß die Schrift dort kaum Leser finden werde. Hamburg hatte am II. Nov. ebenfalls abgelehnt unter Berufung auf die Bundesgesetze. Die preußischen Minister wollten daraufhin wissen, ob die Hamburger Gesetze keine Vorschrift über Verbote solcher Schriften enthielten, die andere Bundesstaaten beleidigten. Der Gesandte v. Hänlein aber antwortete am 16. Januar, man verfahre dort lediglich nach den Bundesgesetzen von 1819 und 1843; man sei in Hamburg überhaupt schlecht auf Bücherverbote zu sprechen, da man neue literarische Erscheinungen als „freien Handelsartikel'" betrachte; über das Verfahren Preußens bekomme er oft die „unangenehmsten Äußerungen" zu hören, da man sich in Hamburg ..nicht zu der höheren Einsicht einer monarchischen Regierung erheben" könne. „Man kann hier fast alles ungestraft gegen den Senat und die Behörden schreiben und drucken lassen, nur müssen die merkantilischen Interessen nicht verletzt werden." In Preußen und Sachsen beschlagnahmte man auch (nach Ludens Index) Glaßbrenners anonym erschienene „Verbotene Lieder. Von einem, norddeutschen Poeten" (Bern, 1844; 2. Aufl. unter dem Titel „Lieder eines norddeutschen Poeten", Bern 1845), doch haben sich Akten darüber bisher nicht gefunden. — Am 14. Juli 1845 mußte Minister v. Arnim seinem Kollegen v. Bülow zu melden, Glaßbrenner habe ein in berlinischem Dialekt verfaßtes Manuskript „Die V erwiesenen oder der Gesandte schläft" nach Leipzig in Druck gegeben; darin werde der badische Gesandte auf eine die Regierung herabwürdigende Weise bewitzelt; Bülow möge durch die sächsische Gesandtschaft alle dortigen Zensoren mobil machen, damit sie das Opus ja nicht durchließen, sondern erst dem Ministerium einreichten. Die Unterdrückung der Schrift scheint auch gelungen zu sein. Jener badische Gesandte war ein Herr v. Frankenberg, der sich bei der Ausweisung der badischen Volksmänner Hecker und Itzstein aus Preußen im Mai 1845 völlig untätig verhalten hatte; die Empörung darüber machte sich in zahllosen anonymen Briefen Luft, die anfragten, ob der Herr Gesandte noch immer schlafe, und der Portier seines Hotels wußte sich vor gleichen Erkundigungen nicht zu retten. Im Sommer dieses Jahres begleitete Glaßbrenner seine Frau auf eine Gastspielreise nach Mannheim und besuchte in Mainz einen alten Freund aus Berlin, dem er u. a. mitteilte, daß er ein politisches Epos „Neuer Reinelce Fuchs" vollendet habe; er hoffte, dafür in Mannheim den Verleger Bassermann zu gewinnen, dem Hoffmann von Fallersleben das Werk empfohlen hatte. Glaßbrenners Berliner Freunde kannten es bereits aus Vorlesungen des Dichters, und Theodor Mundt hatte darüber in der Presse notizelt. So neu war also die Sache nicht, aber der alte „Freund" — sein Name bedarf noch der Feststellung —■ spitzte die Ohren: er war unterdes „Konfident" der österreichischen Regie- GLASSBRENNER 216 rung geworden und berichtete am 8. Juli brühwarm das Gehörte nach Wien (vgl. Glossy, „Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz" II, 245f.)- Eine Abschrift dieses Berichtes ließ Metternich sogleich dem preußischen Ministerium überreichen als Beweis dafür, wie trefflich man in Wien auch über preußische Interna orientiert war — und nun erging an alle Oberpräsidenten die Weisung, die buchhändlerischen Lieferanten der Regierungsbureaus zur sofortigen Einreichung des ersten auftauchenden Exemplars der Dichtung anzuhalten. Dann kam aus Weimar von dem Königlichen Ministerresidenten v. Sal- viati am 6. Oktober die Kunde, Glaßbrenner habe bei Gelegenheit eines dortigen Gastspiels seiner Frau sein Epos im „Russischen Hof" einer literarischen Gesellschaft vorgelesen; die Dichter Prutz, Auerbach und Hartmann und der Maler Kaulbach waren unter den Zuhörern, und bei einem anschließenden Festmahl brachte der Verlagsbuchhändler B. F. Voigt, so meldet ein Bericht der „Kölnischen Zeitung" vom 12. Oktober, ein Hoch auf den Verfasser des „Reineke Fuchs" aus; Glaßbrenner antwortete schlagfertig, das sei wohl das erstemal, daß Voigt (der wegen seiner Hungerhonorare berüchtigt war) einen Schriftsteller leben lasse! Der Minister des Äußern v. Canitz ließ nun alle Bundesregierungen auf die Sache hinweisen (11. Oktober). Trotzdem war vier Wochen später das Buch überall im Handel. Glaßbrenners „Neuer Reinehe Fuchs" erschien bei Carl B. Lorck in Leipzig; da er mehr als 20 Bogen zählte, war er von der Präventivzensur frei; sofort bei Erscheinen aber rfiußte ein Exemplar der Kreisdirektion vorgelegt werden. Das tat Lorck auch nach dem Buchstaben des Gesetzes, aber er hatte seine Vorbereitungen so getroffen, daß anderthalb Stunden später die ganze Auflage von 5000 Exemplaren versandt war; als nun die löbliche Kreisdirektion herbeieilte, fand sie nur 20 Exemplare, später fielen ihr noch 150 in die Hände. Am 6. November 1845 verfügte die preußische Regierung die provisorische Beschlagnahme der „neuen Schmähschrift", für die der Verleger zum besondern Ärger der Behörden ein Honorar von 1000 Taler Gold gezahlt haben sollte; diesen für damalige Verhältnisse hohen Preis hatte der Schriftsteller Otto v. Corvin gemacht, der Glaßbrenner in Leipzig kennenlernte und ihn seine Dichtung vorlesen hörte (vgl. Corvins „Erinnerungen". 3. Aufl. 1880. II, 161). Die Konfiskation in Berlin ergab nur 22 Exemplare; mit zwei Ausnahmen erklärten alle Buchhändler, sie hätten nichts erhalten! Nach Varn- hagens Tagebuch vom 9. November aber war das Buch überall zu haben, und man lachte die Behörde aus, die noch obendrein vierzehn Tage lang einen Späher in Leipzig darauf hatte vigilieren lassen. Der Mißerfolg ärgerte die Berliner Polizei doppelt, und sie verlangte nun durch die sächsische Regierung vom Verleger Aufschluß über seine Versendung nach Preußen; aber Lorck hatte seine Listen, wie er ver- SI 7 GLASSBRENNER sicherte, verbrannt, und man war in Berlin so klug wie zuvor. Gar zu gern hätte man der sächsischen Regierung eins ausgewischt; aber schneller konnte die Kreisdirektion kaum funktionieren, und den Verleger schützte das Gesetz; in Preußen hätte die Auslieferung des Buches erst vierundzwanzig Stunden nach Einreichung des Zensurexemplars erfolgen dürfen; in Sachsen war solche Frist nicht bestimmt, und diese Lücke des Gesetzes machten sich alle dortigen Verleger zunutze. Sachsen entschuldigte seine Saumseligkeit vor Erscheinen des Buches mit einem Schreibfehler (der preußische Gesandte habe den Verleger Lock statt Lorck genannt!) und empfahl fast ironisch der preußischen Regierung ein Kriminalverfahren gegen den Dichter selbst. Die Berliner Polizei erhielt auch Befehl, ihn festzuhalten, falls er betroffen werde; man wollte dann das Buch dem Kammergericht vorlegen; aber Glaßbrenner hütete sich, ins Garn zu gehen. Als er zwei Jahre später seine kranke Mutter besuchen wollte, fragte er erst am 6. Mai vorsichtig an, ob er dadurch etwa seine persönliche Freiheit gefährde; das Ministerium antwortete kühl, man könne ihm keinerlei Zusicherung geben, da man nach den Vorschriften des Gesetzes gegen ihn verfahren müsse. Die endgültige Entscheidung über die Beschlagnahme des „Neuen Reineke Fuchs" stand dem Oberzensurgericht zu, das der Verleger Lorck angerufen hatte. An dieses richtete sich ein „Offenes Sendschreiben" (Hamburg, Verlags-Comptoir. 1846), das besonders gegen die schon vor Erscheinen inszenierte Hetze gegen das Buch protestierte ; der unterm 24. Dezember erstattete Bericht des Staatsanwalts beim Oberzensurgericht ist abgedruckt und Punkt für Punkt widerlegt. Der Verfasser des „Sendschreibens" unterzeichnet sich „Unus pro multis" und gibt sich als „Unbeteiligten" ; Rodenhauser hält Glaßbrenner selbst dafür. Verboten wurde das „Sendschreiben" in Preußen nicht; man gab es nur als einen „neuen bemerkenswerten Beleg für die Art der Handhabung der Zensur in Hamburg" zu den Akten. Glaßbrenners Epos ist eine scharfe Satire auf den Jesuitismus, wie er sich in den letzten zwei Dezennien in Deutschland wieder geltend gemacht hatte; ein Aktenstück aus dem preußischen Polizeiministerium gibt folgende Inhaltsskizze der Dichtung: „Reineke selbst stellt keine bestimmte Person, sondern die Idee des Jesuitismus dar; er weiß die Grundsätze desselben in verschiedenen deutschen Staaten zur Herrschaft zu bringen, versucht sich auch in Utopia, dem Lande der Freiheit, wird aber dort nicht angenommen und nach Deutschland zurückgerufen, um der durch Ronge und die katholischen Dissidenten erschütterten Macht des Ordens und Babba's (des Papstes) eine neue Stütze zu sein; er kehrt zurück, wird aber, ehe er wirken kann, ,zer- bläut'." Preußen werde im Vergleich zu Bayern mit einiger Schonung behandelt, doch gingen die Seiten 63—84 auf den vorigen König, S. 85 GLASSBRENNER 218 bis 93 und 389 auf den jetzt regierenden. Der König von Bayern aber sei in der „Person des Stiers" aufs gemeinste herabgewürdigt (S. 184 bis 315), die Ausstellung des heiligen Rockes durch die einer Hose des heiligen Ambrosius parodiert und der Bundestag aufs gemeinste beschimpft; die letzte Episode, allein schon die S. 331, rechtfertige vollkommen das Verbot. — Die preußische Regierung, die seit dem Kölner Streit 1838 mit der katholischen Kirche in Fehde lag, hatte gewiß keinen Anlaß, die Jesuiten gegen Glaßbrenner in Schutz zu nehmen. Das Urteil des Oberzensurgerichts vom 15. Mai 1846 gab auch zu, an und für sich sei es nicht zensurwidrig, gegen den Jesuitismus zu kämpfen, aber „die vielfach eingestreuten gehässigen Anspielungen und Nebenbemerkungen" geben dem Buche den Charakter der Gemeingefährlichkeit ; es würden nicht bloß Mißbräuche oder Auswüchse der römischen Kirche aufgedeckt, sondern Einrichtungen und Gebräuche derselben auf eine Weise geschmäht, die entschieden gegen den Artikel II der Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843 verstoße. Außerdem wimmele es von Beziehungen auf Personen und Verhältnisse, die jedem Leser deutlich erkennbar seien. Nicht wenige Stellen seien Angriffe auf Regenten und die fürstliche Würde überhaupt und daher geeignet, Mißvergnügen und Unzufriedenheit zu erwecken. Demnach sei die Beschlagnahme zu Recht erfolgt. — Der Verbreitung des Werkes tat übrigens das Verbot in zahlreichen Bundesstaaten (außer in Preußen, in Sachsen, Hannover, Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach und Anhalt-Dessau) keinen Abbruch. Es erlebte vier Auflagen und trug dem Dichter, der sich hier von einer ganz neuen Seite gezeigt hatte, allgemeine Anerkennung ein. Es ist noch heute lesenswert, und mir scheint, daß Rodenhauser, der Biograph des Dichters — diesen Titel verdient Glaßbrenner durchaus für seinen „Neuen Reineke Fuchs" — seiner poetischen Bedeutung nicht voll gerecht geworden ist; wie bei ihm überhaupt das spezifisch Humoristische in Glaßbrenner wie auch in seinem Zeitgenossen Börne mit den dadurch bedingten Übertreibungen zu wenig in die Erscheinung tritt. — 1859 versuchte der Dichter die Freigabe seines „Neuen Reineke Fuchs" in Preußen zu erwirken. Er schrieb am 3. Oktober an das Ministerium, sein Werk sei zwar gegen den Jesuitismus gerichtet, aber nicht gegen das wahre Christentum, wie S. 227 bezeuge; es schildere gute und schlechte Fürsten, bewege sich übrigens „in der Geschichte anheimgefallenen Zuständen" und kämpfe für die Freiheit des Geistes; es sei gewiß nicht „ohne Fehl und Sünde", aber seine anerkannteste Arbeit, daher läge ihm sehr daran, das Buch endlich von dem Banne befreit zu sehen, dem es in seinem Vaterlande unterliege. Die Antwort des Polizeipräsidenten v. Hinkeldey vom 15. ■ Oktober lautete: Das ehemalige Verbot sei allerdings hinfällig; nach seinem Dafürhalten seien aber manche Stellen des Gedichts auch mit dem neuen Preßgesetz vom 2IQ GLASSBRENNER 12. Mai 1851 (§ 29) schwer zu vereinbaren; er müsse es daher Glaß- brenner überlassen, „auf eigene Gefahr" die neue Verbreitung des Gedichtes zu unternehmen. Ein wiederholtes Verbot scheint aber trotz der neuen Auflagen (die 4. erschien 1866 bei Ernst Keil in Leipzig) nicht erfolgt zu sein. — Das nächste Buch Glaßbrenners, das der Berliner Zensurbehörde anheimfiel, war der ,J{omische Volkskalender", von dem 1846—1854 neun Jahrgänge erschienen (Hamburg, Verlags-Comptoir) ; als „Lustiger Volkskalender'' wurde er 1858—1863 fortgesetzt; zwei letzte Jahrgänge 1866/67 führten dann wieder den alten Titel. Der erste, in Hamburg erschienene Band wurde am 24. Dezember 1845 m Preußen provisorisch beschlagnahmt. Der Referent im Ministerium, Seebode, dessen schwungvollen, oft lyrisch angehauchten literarischen Urteilen stets ein starker unfreiwilliger Humor innewohnt, fällte darüber das klassische Diktum: „In diesem Volkskalender ist soviel des Frevels — des Frevels an der Religion, an dem monarchischen Prinzipe, an dem gemeinsitl- lichen Prinzipe — gehäuft, daß wol kein Staatsmann, kein Beamter, kein Gemein-redlicher, kein halb-kirchlich und religiös Indifferenter diese diabolische Schandschrift ohne den Gedanken ,Es ist in Deutschland weit gekommen!' aus der Hand werfen wird. — Über S. 24 ,49. Woche' und S. 8 könnte man blutige Thränen weinen !" Das Oberzensurgericht war jedoch nicht so empfindsam, es gab am 14. April 1846 das Buch frei und urteilte ganz verständig: die allerdings zensurwidrigen Einzelheiten seien in das Gewand des Humors, der Laune und des Spottes gekleidet, daher könne es die Gemeingefährlichkeit des Kalenders nicht hoch anschlagen ; er nehme auch nur selten auf inländische Zustände und Ereignisse Bezug, eigentliche Böswilligkeit sei nur wenig darin; er erhebe sich im ganzen nicht über „Plattitüden", und das viele Indifferente nivelliere die polemische Tendenz. Dieses Urteil bestürzte den Staatsanwalt v. Lüderitz sehr, und er nahm Anlaß, sich über dieses überraschende Erkenntnis in einer Denkschrift an das Ministerium vom 27. April ausführlich zu expektorieren! Das half jedoch nichts: die provisorische Beschlagnahme wurde wiederaufgehoben. Das Urteil wirkte sogar noch 1848 nach: das Ministerium hatte Lust, den Jahrgang 1848 zu beschlagnahmen, ließ aber mit Rücksicht auf jene Entscheidung des Oberzensurgerichts die Hände davon (29. Dez. 1847). Der März 1848 rief Glaßbrenner nach Berlin zurück, und er begründete nun endlich hier eine neue eigene Zeitschrift: „Freie Blätter". Doch die Freiheit dauerte nicht lange, der militärische Diktator, General Wrangel, machte ihr bald ein Ende. Mit Nr. 56 mußte Glaßbrenner abermals von seinen Berliner Lesern Abschied nehmen. „Herr General, Sie sind sehr populär, aber ich a u c h", durfte er in diesem Schlußwort dem Bezwinger der Berliner Bewegung zurufen. „Ich habe das GLASSBRENNER 220 Glück gelesen zu werden, in welcher Form ich auch vor dem deutschen Publikum erscheine. Meine Worte und Lieder sind kein Gras, das sich niedertreten läßt, es sind eben freie Blätter. Der rauhe Winter kann sie abreißen, im Frühling sind sie wieder da." Enttäuscht kehrte er nach Neustrelitz zurück, wurde aber, wohl auf Betreiben der preußischen Regierung, von hier verwiesen und fand dann acht Jahre lang ein Asyl in Hamburg. Noch 1853 glaubte ein königstreuer Berliner Oberlehrer, namens Dr. Karl Aug. Friedländer, sich ein Verdienst zu erwerben, indem er einen — Kaffeehändler Bader denunzierte, weil er seine Ware in Glaßbrenners „Freie Blätter" verpacke, worauf der Kaufmann kurzweg erwiderte, er habe keine Zeit, die von ihm verbrauchte Makulatur zu lesen. 1851 hatte die Ratskammer des Berliner Stadtgerichts Glaßbrenners „Neue Volkslieder nach alten Melo- dieen" (I. Heft, Berlin, M. Simion, Druck von Nietack) konfiszieren lassen (Bekanntmachung des Polizeipräsidenten Hinckeldey vom 10. November 1851 in der „Nationalzeitung" vom 18.). Erst 1858 ließ sich Glaßbrenner für den Rest seines Lebens wieder in seiner Heimat nieder und schuf hier als letztes erfolgreiches Unternehmen die „Berliner Montags-Zeitung", die er von 1861 bis 1876 redigierte. Mit den Behörden hatte er zwar keinen Frieden gemacht, aber die Zeitverhältnisse waren andere geworden, und es blieb auch ihm nicht erspart wie allen Helden des Vormärz, daß die Gewalt der geschichtlichen Tatsachen einstweilen ihrer Ideale spottete und sie — allerdings nicht auf die Dauer, wie wir jetzt wissen — überlebt erscheinen ließ. Das kommt in einer letzten Aktennotiz zu drastischem Ausdruck. Den „Komischen V ' olhshalender für 1852" hatte man in Berlin beschlagnahmt, und mit Hilfe der sächsischen Regierung gelang es, den größten Teil der Auflage (7320 Exemplare) in Leipzig abzufangen; das Kreisgericht in Perleberg verfügte die Vernichtung des Buches; da aber das Urteil nicht rechtzeitig in Berliner Zeitungen bekanntgemacht worden war, ließ der Verleger bei Meyer in Braunschweig sofort eine neue Auflage drucken unter dem Titel „Der Prophet". Nur der Kalender selbst fehlt darin, da man die Beschlagnahme auf ein Versehen gegen das Stempelsteuergesetz für Kalender zurückführte. In Wirklichkeit war er aber seines andern Inhalts wegen konfisziert worden. Der Berliner Polizeipräsident v. Hinckeldey erklärte daher den Neudruck als eine Umgehung des Verbotes und ließ das Verlagsgeschäft M. Simion in Berlin, das an der Hamburger Firma als Hauptkapitalist beteiligt war, daraufhin kurzerhand schließen! (Die Akten darüber waren bisher nicht auffindbar; ich entnehme diese Angaben den vielfach widerspruchsvollen Mitteilungen des Buchhändler-Börsenblatts 1852, S. 60. 124. 243 Erklärung Hinckeldeys. 297. 308.) Der „Lustige Volkskalender für 1858" erschien den Behörden (23. Sept. 1857) nur noch „polizeilich beachtenswert", und irgendeine unbekannte Größe im Ministerium 221 GRILLPARZER des Innern schob ihn ad acta mit dem bezeichnenden Diktum: „Der Lümmel ist sehr zahm geworden, und dieser vormärzliche, damals so gefährliche Eckensteher-Liberalismus erscheint jetzt abgestanden und bewältigt!" (An Akten des Geh. Preuß. Staatsarchivs, die dem Glaßbrenner- biographen Rodenhauser nur teilweise bekannt waren, wurden für die obige Darstellung benutzt: Rep. yy II Gen. 19 (Vol. 3) und 67; 77 II Spec. B 20, G 27 und L 34; 77 III Nr. 9; yy Tit. 381 Spec. Nr. 15 und 18; Rep. 101 E Lit. B 41 und Lit. G 22; Prov. Brand. Rep. 30 Berlin C Tit. 165 32 Vol. Ia (— Rodenhauser 30 A IX), 30 Berlin C Lit. B 615 und R 26; Ausw. Amt I Rep. IV 196 Bd. 4, 5 und 9.) GRILLPARZER, FRANZ (1791—1872). In der Geschichte der Zensur füllt Grillparzer ein besonders inhaltreiches Kapitel, denn kein anderer deutscher Dichter ist durch die polizeiliche Beaufsichtigung der Literatur, wie sie vor hundert Jahren betrieben wurde, so heillos verwundet worden wie er. Seine Zensurwidrigkeit begann schon in seiner Studentenzeit. Mit einem Freunde wollte er ein belletristisches Journal herausgeben; die Zensurhofstelle, der die Probebogen handschriftlich vorgelegt wurden, versagte aber die Bewilligung zum Druck. Sie betrachtete sich dabei gewiß ganz als Erzieherin eines kaiserlichen Untertans: ein Student der Jurisprudenz hatte Wichtigeres zu tun, als mit solchem Dilettantenkram seine Zeit zu vertrödeln, und selbst der Dichter meinte später, daß dies erste Zensurverbot „wahrscheinlich" ganz richtig gewesen sei; aber ebenso „wahrscheinlich" ist, daß eine frühzeitige freie, die eigene Initiative lockernde literarische Tätigkeit die Entwicklung gerade dieses Dichters aufs günstigste würde beeinflußt haben. Grillparzer wurde bekanntlich durch seine „Ahnfrau" mit einem Schlage berühmt. Am 31. Januar 1817 wurde dies erfolgreichste aller seiner Dramen im Theater an der Wien zum erstenmal aufgeführt; 1824 wurde es sogar burgtheaterfähig. Gleichwohl war es nicht nur einmal, sondern sogar zweimal verboten worden. Zunächst, als es zum erstenmal der Zensur vorgelegt wurde, und der Dichter war darüber so erzürnt, daß er schon mit dem Gedanken umging, sein Werk überhaupt zurückzuziehen — was bei Grillparzer bekanntlich keine leere Drohung war. Die Darstellerin der Bertha und des Gespenstes, Sophie Schröder, die berühmte Tragödin, die als Gast des Theaters an der Wien Grillparzers Stück zu ihrem Benefiz gewählt hatte, wußte aber die Aufführung durchzusetzen. Nach dieser ersten Vorstellung wurde es nochmals verboten. „Da trat denn", erzählt der Dichter, „der pensionierte Hofschauspieler Lange, der den Grafen Borotin gab und die dritte Vorstellung zu seiner Einnahme geben wollte, in die Schranken, und mit seiner Rührung als tragischer Vater brachte er die Erlaubnis GRILLPARZER 222 auch für diese Vorstellung zuwege. Zuletzt kam der Eigentümer des Theaters an der Wien, Graf Palffy, mit utilitarischen Gründen und erklärte, wenn man ihm die Stücke, die Geld eintrügen, verbiete, müsse er sein Theater schließen. Das wirkte, und Barrabas wurde freigegeben." Kaiser Franz, der mit seiner Gemahlin der Vorstellung am 7. März beiwohnte, soll sehr gegen die „Ahnfrau" eingenommen gewesen sein. Vielleicht sah er darin eine Verherrlichung des Räubertums, oder er hielt sich einfach an das schon 1799 erlassene Verbot der „Geisterund Betrügergeschichten", wovon er in seinem starren Gerechtigkeitssinn keinerlei Ausnahme gestatten wollte, am wenigsten hier, wo einer seiner Beamten der Übeltäter war. Denn 1813 war Grillparzer als Konzeptspraktikant bei der k. k. allgemeinen Hofkammer in den österreichischen Staatsdienst eingetreten; nach und nach rückte er zum Hofkonzipisten, schließlich zum Archivdirektor auf. Welche Zurücksetzungen er sich in dieser seiner Beamtenlaufbahn gefallen lassen mußte, erzählt er mit grimmiger Erbitterung in seiner Selbstbiographie. Schon zu Anfang der zwanziger Jahre wollte er der „amtlichen Mißhandlungen" wegen den Staatsdienst wieder verlassen, aber sein Gönner, der Finanzminister Graf Stadion, zwang ihn geradezu zu bleiben, indem er dem Dichter vorstellte, daß es „bei den obwaltenden Zensur- und sonstigen Verhältnissen in Österreich für jemanden von seiner Richtung unmöglich sei, von der Literatur zu leben". Pegasus blieb also im Joch. Die vielen Schikanen, die Grillparzer als Dichter und Beamter in seinem Leben zu erdulden hatte, waren ihm, abgesehen von der im Staatsorganismus unbequemen überragenden Größe seines Geistes, im besondern durch ein Gedicht erwachsen, das er im April 1819 bei seinem ersten Aufenthalt in Italien geschrieben hatte. „Die Ruinen des Campo vaccino in Born" gaben der Empfindung Ausdruck, der sich selbst glaubenstreue Katholiken, wie Graf Stolberg, angesichts dieser Trümmer nicht erwehren konnten: die neue Zeit, das Christentum, das, wie Grillparzer sagt, „dem Alten aufgedrungene Pfäffische", hatte im Zeichen des Kreuzes auch die künstlerische Blüte der alten heidnischen Kultur mit barbarischem Zelotismus so gut wie vernichtet. Das Gedicht erschien in dem von Josef Schreyvogel herausgegebenen Almanach „Aglaja" (für das Jahr 1820) und verursachte geradezu einen Sturm des Unwillens in der kirchlichen Partei. Der Anstoß dazu kam allerdings, so versichert wenigstens Grillparzer, von außen; der Verleger Wallishauser hatte, „wahrscheinlich auf eine goldene Dose oder derlei als Gegengeschenk spekulierend", den Almanach der Königin Karoline von Bayern gewidmet und das Dedikationsexemplar nach München gesandt, ehe die „Aglaja" noch im Buchhandel erschienen war. Dort aber nahm man heftigen Anstoß daran, daß ein solches Gedicht unter der Aegide der bayrischen Königin in die Welt ging, und der Gesandte 222 GRILLPARZER in Wien erhielt den Auftrag, gegen den Verstoß der österreichischen Zensur Beschwerde einzulegen. Daraufhin wurde das Gedicht aus sämtlichen, bei Verlegern, Buchhändlern und Käufern erreichbaren Exemplaren herausgerissen, was keine Schwierigkeiten machte, da es den Schluß des Buches bildete. Diese Exekution half aber wenig, denn 400 unverstümmelte Exemplare waren längst ins „Ausland" verschickt, und der Skandal gab gerade diesem Gedicht Grillparzers eine Verbreitung, wie keiner seiner andern Arbeiten. Es kursierte in unzähligen Abschriften, und die unkastrierten Exemplare des Almanachs wurden von Sammlern verbotener Bücher zu hohen Preisen erstanden. — Demgegenüber berichtet L. A. Frankl in seinen „Erinnerungen", daß der Dichter Zacharias Werner, damals Augustinermönch in Wien, „vielleicht absichtslos in einem Gespräch" das Gedicht Grillparzers denunziert habe. Die darüber bekannt gewordenen Akten wissen jedoch weder etwas von der Einmischung der bayrischen Regierung, noch von der Denunziation Werners, was allerdings die Beteiligung beider Instanzen keineswegs unbedingt ausschließt. Aus ihnen ergibt sich nur, daß der Wiener Polizeipräsident, Graf Sedlnitzky, als er am 16. November 1819 dem Kaiser seine allwöchentliche Sammlung geheimer Rapporte zustellte, die Mitteilung machte, er habe Grillparzers Gedicht aus der „Aglaja" entfernen lassen, da es „grell und offenbar gegen die Heiligtümer der christlichen und besonders der katholischen Religion verstoße". Der Kaiser billigte sein Vorgehen durchaus und beauftragte ihn, Grill- parzer einen um so strengeren Verweis zu erteilen, als der Dichter die Reise nach Italien in des Kaisers eigenem Gefolge gemacht habe; „ein solches Benehmen verrät eine schiefe Bildung des Verstandes, wenn nicht gar ein verdorbenes Gemüt", war des Kaisers Urteil; gleichzeitig wurde dem Missetäter bei einem „abermaligen Rückfall" seine Entlassung als k. k. Beamter angedroht. Auch der Zensor sollte einen Verweis erhalten. Das war aber kein anderer als der Herausgeber Schreyvogel selbst, der sich seit 1816 als Aushilfszensor hatte anstellen lassen, „der guten Sache zuliebe", wie Grillparzer sagt, „um nämlich soviel zum Drucke zu erlauben, als irgend möglich war" — eine legere österreichische Auffassung, die auch außerhalb des Kaiserstaates Anhänger warb und fand; das beschämende Zeugnis dafür ist die Fülle der von Karl Glossy veröffentlichten literarischen Geheimberichte, die von sogenannten „Konfidenten", allenthalben in Deutschland verstreuten bezahlten Spionen, an die Wiener Regierung im Vormärz geliefert wurden. Um also Freund Schreyvogel nicht in der Klemme sitzen zu lassen, richtete Grillparzer, nachdem er am 29. November seinen Verweis persönlich in Empfang genommen hatte, am I. Dezember eine Rechtfertigungsschrift an den Polizeigewaltigen, die wenigstens die Wirkung gehabt GRILLPARZER 224 zu haben scheint, daß nichts weiter erfolgte und Schreyvogel seinen Zensorposten behielt. „Aber von da an", versichert der Dichter, „glaubte jeder Lump sich an mir reiben, mich angreifen und verlästern zu können. Jeder Wunsch und jede Aussicht wurde durch die stehende Formel von oben, ja, wenn er die Geschichte mit dem Papst nicht gehabt hätte (so beliebte man sich auszudrücken), im Keime vereitelt, man hielt mich für einen halben Jakobiner und Religionsspötter, und es brauchte der traurigen Ereignisse des Jahre 1848, um die Regierung (auf wie lange?) zu überzeugen, daß sie keinen wärmeren Anhänger ihrer Sache, als zugleich der Sache meines Vaterlandes, habe als mich, der zugleich als Mensch und Schriftsteller die gesteigerten Ansichten der Poesie und die gemäßigten Anforderungen des Lebens sehr gut voneinander zu unterscheiden wisse." — Der Vorfall hatte noch ein ungarisches Nachspiel. Die in Pest erscheinende, von dem Grafen Karl Albert Festetics herausgegebene Zeitschrift „Pannonia" druckte aus einem vollständigen Exemplar der „Aglaja" Grillparzers Gedicht ab, ehe noch die Redaktion von dem nachträglichen Verbot etwas wissen konnte. Daraufhin sollte auch der Ofener Zensor eine .Rüge erhalten; die ungarische Hofkanzlei verteidigte ihn aber gegen den Wiener Polizeipräsidenten. Gleichwohl verlor die „Pannonia" dadurch ihre bisherige Unabhängigkeit von der österreichischen Zensur und mußte, wie alle ausländischen Zeit^ Schriften, immer erst der Wiener Zentralbehörde vorgelegt werden, ehe sie in Österreich ausgegeben werden durfte. — Auch in Dresden sah es anfangs mit der Aufführung der „Ahnfrau" bedenklich aus, denn dort war man über alle „delicta carnalia", wie K. A. Böttiger am 4. April 1817 an Schreyvogel schrieb, „entsetzlich kitzlich. Ein Ehebruch begründet die Fabel der Ahnenfrau auf eine fast empörende Weise. Wenn es auch unser Hof nicht sieht, so hört er doch davon". Und die Schauspielerin Schirmer als Darstellerin der Titelrolle „erschauerte ein wenig ob der Horreurs". Dennoch wurde das Stück am 18. September dort gegeben und erlebte bis 1862 immerhin 22 Aufführungen, aber „jedermann schrie gegen dies Ungeheuer", versicherte Böttiger auch nach der erfolgreichen Erstaufführung. Im Herbst 1823 hatte Grillparzer sein vaterländisches Trauerspiel „Oltolcars Glück und Ende" dem Wiener Burgtheater übergeben, und der ihm gewogene nunmehrige Dramaturg und Hoftheatersekretär Schreyvogel freute sich, es sogleich zur Aufführung bringen zu können. Das Stück wurde der Zensurbehörde eingereicht, aber die Antwort ließ auf sich warten. Ein Jahr verging — zwei Jahre — nichts rührte sich. Nun wurde der Dichter ungeduldig. Man beruhigte ihn mit der Nachricht, das Manuskript sei der Staatskanzlei mitgeteilt worden und befinde sich in den Händen des Hofrates Friedrich v. Gentz. Grillparzer ging also zu Gentz, der den unbequemen Frager im Bett 225 GRILLPARZER liegend kalt, aber höflich empfing. Ja, er hatte das Stück allerdings erhalten, auch gelesen, aber schon wieder abgegeben. Also zurück zur Zensurstelle. Neuer Kreislauf, neue Ungewißheit, zuletzt Verschwinden aller weiteren Spur. Niemand wußte, wo das Stück hingekommen! Da befand sich eines Tages die regierende Kaiserin Karoline Auguste nicht wohl und bat den Dichter Matthäus von Collin, ihr Bücher zur Lektüre während ihres Stubenarrestes vorzuschlagen. Er nannte ihr einige Werke, die sie aber bereits kannte. „Gehen Sie doch zur Theaterdirektion", sagte sie ihm schließlich, „und fragen Sie an, ob nicht irgend ein interessantes Manuskript vorliege; bei der künftigen Aufführung werde ich es mit doppeltem Anteile sehen." Collin geht zur Theaterdirektion und erfährt, daß nichts als unbedeutende Bluetten da seien, die erst durch die Aufführung Wert bekommen. „König Ottokars Glück und Ende" von Grillparzer werde allenfalls Ihre Majestät interessieren; das liege aber seit zwei Jahren bei der Zensur, und man könne es trotz aller Bemühungen nicht zurückerhalten. Collin nimmt nun seinen Weg zur Zensurhofstelle, und als man dort den Zweck der Nachfrage erfährt, ist das Stück augenblicklich gefunden. Collin liest es der Kaiserin vor, und diese ist ganz außer sich vor Erstaunen, daß man solch ein Stück verbieten wolle! In diesem Augenblick tritt ihr Gemahl ins Zimmer. „Du," sagte die Kaiserin, „warum wird denn der Ottokar von Grillparzer nicht aufgeführt?" — „'s wird halt was Staatsschädliches drinnen sein?" meinte der Kaiser. — „Im Gegenteil," schrie die Kaiserin, „der größte Schmeichler des österreichischen Hauses hätte es nicht anders schreiben können I" — „Nun, wenn's so ist," sagte der Kaiser zu Collin, „so sagen's ihnen, sie sollen's erlauben." So bedurfte es eines Zufalls, um das kostbare Werk eines Dichters wie Grillparzer, die Frucht mehrjähriger künstlerischer Arbeit, nicht überhaupt aus der Welt verschwinden zu lassen. Ein paar Jahre nach diesem Vorfall fuhr Grillparzer eines Tages von Hietzing nach Wien und kam in dem Gesellschaftswagen zufällig neben einem Hofrat der Zensurstelle zu sitzen, der ihm bei mehreren Gelegenheiten allerlei Freundlichkeiten erwiesen hatte und ihm zeitlebens zugetan blieb. Der Hofrat begann das Gespräch mit der üblichen Frage, warum Grillparzer gar so wenig schreibe? Der Dichter erwiderte, ein Beamter der Zensur müsse den Grund wohl am besten wissen. „Ja", lachte der Hofrat, „ so seid Ihr Herren! Ihr denkt Euch immer die Zensur als gegen Euch verschworen. Als Ihr .Ottokar' zwei Jahre liegen blieb, glaubten Sie wahrscheinlich, ein erbitterter Feind verhindere die Aufführung. Wissen Sie, wer es zurückgehalten hat? — Ich, der ich, weiß Gott, Ihr Feind nicht bin!" — „Aber, Herr Hofrat", versetzte Grillparzer, „was haben Sie denn an dem Stück Gefährliches gefunden?" — „Gar nichts", war die Antwort, „aber ich dachte mir: man kann doch nicht wissen —!" 'S GRILLPARZER 226 In Wirklichkeit verhielt es sich mit der verschollenen Handschrift des ,Ottokar' etwas anders, als der Dichter erzählt. Er war durch die Gestalt Napoleons auf seinen Stoff gekommen; der Titel hieß ursprünglich „Eines Gewaltigen Glück und Ende". Schreyvogel sah auch sofort, daß der Vergleich mit Napoleon, besonders wegen der Ehescheidung und zweiten Heirat des Helden, die Zensur bedenklich machen müsse, und als er das Stück am 25. November 1823 einreichte, suchte er es gleich durch eine Art Verteidigungsschrift gegen diese Bedenken zu schützen. Die Zensur fand aber nicht nur die Vergleichspunkte mit Napoleon anstößig, sondern außerdem den Kontrast der Österreicher „gegen den überall mit den ungünstigsten Farben geschilderten Böhmen". Die Staatskanzlei wollte sogar des zu befürchtenden „sehr Übeln Eindrucks" wegen nicht einmal den Druck, geschweige denn die Aufführung auf einer österreichischen oder gar k. k. Hofbühne zulassen, und das Verbot erfolgte schon Anfang Januar 1824, obgleich dem Dichter im November 1823 ein Honorar dafür vom Burgtheater zugesichert worden war. Die Direktion wurde von dem Verbot verständigt, und im Januar 1824 war es in Wien allgemein bekannt. Daraufhin verfaßte Grillparzer eine Eingabe an den Grafen Sedlnitzky, doch scheint nicht sicher, ob das Schriftstück wirklich in dessen Hände gelangte. Grillparzers Irrtum erklärt sich vielleicht dadurch, daß er selbst keiner Antwort gewürdigt wurde. Auch die Initiative des Kaisers bei der Freigabe des Stückes war eine ganz andere, als Collin oder andere dem Dichter sie schilderten. Schon am 24. Januar 1824 ersuchte der Kaiser den Grafen Sedlnitzky um Angabe der Gründe des Verbots — das erstemal, daß solch eine Nachfrage vom Kaiser ausging; sonst bekam die Zensurstelle höchstens einen Rüffel, weil sie ein mißliebiges Stück erlaubt hatte. Der Kaiser beruhigte sich sogar bei der Mitteilung der Gründe nicht, sondern gab das Stück einem Vertrauensmann, seinem Leibarzt, dem Staats- und Konferenzrat Andreas Joseph Freiherrn v. Stifft zu lesen, und dieser trat mit einer nicht genug zu rühmenden Entschiedenheit für den Dichter und gegen die haltlosen Vorwürfe der Zensur ein. Da nach dem erfolgten Gutachten des Leibarztes die Entscheidung des Kaisers noch lange auf sich warten ließ, mag dadurch die Meinung von dem Verschwinden des Manuskriptes hervorgerufen oder als Notlüge absichtlich von der durch die Abforderung der Handschrift gekränkten Zensurbehörde erweckt worden sein. Stifft erklärte mit Entrüstung, es müsse geradeswegs zum „Umsturz" führen, wenn man solche Stücke verbiete, die in Erinnerung brächten, „was weise und gute Regenten Gutes für die Völker taten". Nur die Liberalen hätten Grund, sich der Aufführung zu widersetzen; jetzt aber stimmten unfaßlicherweise die Staatsbehörden hierin mit den „Freunden der Revolution" überein! Sehr genau eingeweiht in die Vorgänge scheint ein unbekannter 227 GRILLPARZER österreichischer Aristokrat gewesen zu sein, von dem ein Brief an den württembergischen Hofrat Christian Andre erhalten ist. Darin heißt es: „Baron B. . . . [Bretfeld], dessen Zensurmißgriffe uns zum Kinderspott machen, verbot das Stück und machte Sedlnitzky glauben, es beleidige die Böhmen, enthalte bloß Anspielungen auf Napoleon und könne nicht gegeben werden. Der Dichter jammerte, und seine Freunde, besonders die von der sogen, patriotisch-österreichischen Partei, verwendeten sich mit einem Eifer für dieses Stück, den ich wahrlich seit dem Jahre 1809, wo es freilich Ernsteres und Wichtigeres gab, hier nicht mehr erlebt hatte. Dero Diener, obgleich zu gar keiner Partei gehörend, half redlich mit, weil es gegen die Zensur losging, die in der willkürlichen Albernheit, in welcher sie hier ausgeführt wird, wo man nota bene jede eigene Laune, nur nicht die kaiserlichen Zensurvorschriften benützt, und wo jeder Zensor oder Kreishauptmann, ja sogar kleine Polizeikommissäre sich erlauben, die Rezensenten zu machen und Schriftstellern die Pensa zu korrigieren, ein wahrer Greuel ist, und so gelang es, freilich mit unausgesetzter Mühe und Arbeit, das Stück vor die Kaiserin zu bringen, vor den Kaiser, alle Erzherzöge, ja sogar zu veranlassen, daß Stifft, ein verständiger, kalter Kopf, diesen Ottokar lese." Schärfer kann man wohl nicht über die Praxis der österreichischen Zensur urteilen, als dieser Aristokrat, der keineswegs ein Freund des Dichters war und „tant de bruit pour une Omelette" für sehr lächerlich hielt. — Wieweit Friedrich v. Gentz überhaupt an dem Vorgang beteiligt war, ist noch nicht klar, denn sein Tagebuch hat folgende Notiz: „. . . Dann ging ich auf Grillparzer's Ottokar über, den ich mit Unwillen las." Aber dieser Vermerk trägt das Datum: 20. Februar 1825; danach hätte Gentz das Stück (oder nur die Buchausgabe?) erst am Tage nach der Aufführung kennen gelernt. Stifft hatte sein Gutachten längst abgestattet, als das Stück der Kaiserin in die Hände kam; der Kaiser war also genau vorbereitet, und die Kaiserin hatte demnach wohl nur das Verdienst, ihren Gemahl ohne die sonst üblichen Formalitäten zu einem schnelleren Entschluß zu bringen. Und dieser Entschluß wurde so plötzlich und in eine Form gefaßt, die einen deutlichen Tadel der Zensurbehörde bedeutete. Sie erfuhr die Freigabe des „Ottokar" erst am 16. Februar 1825, und zwar durch die gedruckte Ankündigung der drei Tage später erfolgenden Aufführung, die ihr von den Regisseuren, zu deren Gunsten die Vorstellung stattfinden sollte, zugestellt wurde! Auf eine Anfrage Sedl- nitzkys erwiderte der Kaiser am 18. Februar nur, daß er die Aufführung des Trauerspiels „mit den erforderlichen Abänderungen" gestattet habe. Worin diese Änderungen bestanden, scheint sich bisher noch nicht ergeben zu haben. Am 19. fand die Aufführung statt, Ottokar >5* GRILLPARZER 22 8 war Anschütz, Margarete Sophie Schröder. Der Andrang war ungeheuer, das Publikum aber zum Teil enttäuscht, da man auf einen solennen Theaterskandal gelauert hatte. Der Kaiser war erst in der zweiten Vorstellung am 26. Über seine Teilnahme an „Ottokars Glück und Ende" gehen übrigens die Mitteilungen der Zeitgenossen weit auseinander. Die einen versichern, er habe den Schutz des Stückes vor der Zensur als eine „Familiensache" betrieben; nach andern soll er am Abend der Vorstellung beim Verlassen des Theaters zu seiner Begleitung geäußert haben: „Ich bin recht froh, daß ich das Stück heute gesehen hab', das wird gewiß verboten werden!" Auch den weiteren Aufführungen wohnten Mitglieder des kaiserlichen Hauses bei. Wochenlang war das Stück das Stadtgespräch. Am 5. Juni hatte die Staatskanzlei auch den Druck des Stückes gestattet. Aber nicht etwa weil sie zur Einsicht der Torheit eines Verbotes gekommen war, sondern weil sie von der Gunst erfahren hatte, die das Stück bei Hofe gewonnen, und weil ihr eine andere Dichtung zur Zensur vorlag, die man unmöglich verbieten konnte und die denselben Stoff behandelte! Dies war die „Rudolfias", ein Epos des auch dichtenden Patriarchen von Venedig, des Erzbischofs Ladislaus Pyrker, der sogar unter die Cottaschen Klassiker geraten ist. Aus dieser Verlegenheit half nur die Freigabe beider Werke, und so gestattete die Staatskanzlei den Druck des „Ottokar" auf Gesuch des Verlegers Wallishauser „mit Vergnügen". Da Kaiser Franz selbst den Befehl zur Aufführung gegeben hatte, wagte natürlich die Zensurbehörde nicht mehr, hindernd einzuschreiten ; sie genehmigte auch, nach einigen Änderungen, die baldige Aufführung des Stückes auf dem Theater an der Wien. Aber des Kaisers Ahnung trog doch nicht: einflußreiche tschechische Hofschranzen, die, wie Anschütz sagt, „durch das rauhe Bild Ottokars und durch- dessen unglückliches Ende ihr böhmisches Adelsblut verletzt fühlten", erzwangen für mehrere Jahre die Beseitigung des Stückes, und nach 1830 empfand auch die „allerhöchste Stelle" Widerwillen gegen eine Dichtung, die zwar die Dynastie verherrlichte, im übrigen aber „durch das Aussprechen von Grundsätzen der Volks- und Staatsbildung störte". ! Am Abend der Erstaufführung des „Ottokar" hatte Grillparzer in sein Tagebuch geschrieben: „Wer sich unter die volkstümlichen Kleien mischt, dem geschieht recht, wenn ihn die patriotischen Schweine fressen." Seit 1839 verschwand „Ottokar" ganz von der Burg und wurde erst 1856 unter Laubes Direktion wieder zu neuem Leben erweckt. „Durch die Amtshandlungen und Mißhandlungen der Zensur," berichtet Anschütz, „die mit ihren omissis bmittendis und deletis delen- dis gar nicht fertig werden konnte, wurde die Aufführung des ,Ottokar' 22g GRILLPARZER bis zum Februar 1825 hinausgeschoben und mußte nunmehr ungewöhnlich beschleunigt werden, weil Grillparzer, auf die Darstellung bereits verzichtend, mittlerweile die Drucklegung hatte beginnen lassen und das Theater an der Wien nur auf das Erscheinen des Buches wartete, um das Stück fast gleichzeitig mit Moritz Rott in der Titelrolle einzustudieren". Nun hätte das Burgtheater diese Konkurrenzaufführung gerne verbieten lassen, dem aber widersprach das damalige Urhebergesetz, das jedem Theaterdirektor die Darstellung eines gedruckten Stückes erlaubte. Von Honorar war dabei keine Rede mehr, und der Dichter hatte das Nachsehen. „Daß unter diesen Umständen in dem damaligen Österreich für einen Dichter kein Platz sei", sagt Grillparzer in seiner Selbstbiographie, „wurde mir immer deutlicher. Ich versank immer mehr in eine hypochondrische Stimmung, in der mich weder ein früher vorbereiteter Stoff zur Ausführung reizte, noch ein neuer hinzukam, welches letztere von da an der Grundtypus meiner poetischen Produktionskraft geblieben ist." Die Fäden der böhmischen Intrige gegen den „Ottokar", berichtet Grillparzer selbst, liefen auf einen Staatskanzleirat böhmischer Abkunft zusammen, dem man im Ministerium des Äußeren das Fach der Zensur zugeteilt hatte, weil man glaubte, daß seine Unfähigkeit dort den geringsten Schaden anzurichten vermöge. Dieser Hofrat, der bei dem Verbot von Grillparzers „Ottokar" die Hand im Spiele hatte, war ein Baron v.Bretfeld-Chlumczansky, der seit 1808 der Staatskanzlei und seit 1814 der Zensurhofstelle angehörte. Von diesem Manne, der nach Frankls Angabe „mit der höheren Zensur in der Staatskanzlei" betraut war, pflegte selbst Fürst Metternich zu scherzen: „Der hat ein Brett vor dem Kopf!" Berühmt wurde dieser tüchtige Baron v. Bretfeld durch eine Beschwerde, die der Wiener Schriftsteller und Orientalist Joseph von Hammer-Purgstall einmal über seine Schikanen beim Fürsten Metternich mit den Worten begann: „Bretfeld, der Esel!" Der so Ausgezeichnete stand in Hörweite dabei und hieß seitdem in den Kreisen der Wiener Intelligenz nicht anders als „Bretfeld, der Esel". Das wunderlichste Erlebnis mit der Zensur, diesmal seitens des Kaisers selbst, hatte Grillparzer 1828 mit seinem Trauerspiel „Ein treuer Diener seines Herrn", das den „Heroismus der Pflichttreue", die Tragik der Loyalität in dem Schicksal des alten Bancbanus dramatisch gestalten sollte. Die „Akten" über diesen Fall, des Dichters Eingaben an den Polizeipräsidenten v. Sedlnitzky, dessen Bericht und der Bescheid des Kaisers, liegen vor, und ihr Inhalt deckt sich vollkommen mit dem, was Grillparzer selbst in seinem Tagebuch und seiner Selbstbiographie darüber erzählt: „Das Stück erfuhr gar keine Hindernisse von Seite der Zensur und wurde, ohne daß fast ein Wort gestrichen worden wäre, mit un- GRILLPARZER 230 geheuerem Beifall aufgeführt [28. Februar 1828]. Am Schluß des dritten Aufzuges begehrte das Publikum den Verfasser. Als dieser nicht erschien, währte das Klatschen und Rufen beinahe bis zur Respektwidrigkeit gegen den anwesenden Hof, den ganzen Zwischenakt hindurch. Nach dem vierten Aufzuge ließ mich der Oberstkämmerer, und als solcher oberster Leiter des Theaters, Graf Czernin, rufen, um mir im Auftrage Sr. Majestät zu sagen, daß dem Kaiser mein Stück sehr gefalle und daß, wenn das Publikum mich am Schluß wieder zu sehen begehre, ich mich demselben zeigen sollte. So geschah es. Der Beifall wollte nicht enden, ich erschien auf der Bühne und stattete durch eine stumme Verbeugung meinen Dank ab . . . „Des nächsten Vormittags wurde ich zum Präsidenten der Polizeihofstelle, Grafen Sedlnitzky, berufen. Mir schwante nichts Gutes und ich ging. Der Graf empfing mich sehr freundlich, aber in einiger Verlegenheit. Er sagte mir, er habe den Auftrag von Sr. Majestät, mir zu eröffnen, daß Höchstdenenselben mein Stück sehr wohl gefallen habe. Ich versetzte, daß ich dasselbe schon gestern durch den Grafen Czernin erfahren hätte. Graf Sedlnitzky fuhr fort: das Stück habe Sr. Majestät so sehr gefallen, daß Sie alleiniger Besitzer desselben zu sein wünschten. Ich fragte: wie das zu verstehen sei? Die Antwort war: ich sollte mein ursprüngliches Manuskript abgeben, dem Theater würden die Souffleurbücher und einzelnen Rollen abgefordert und das Ganze in der Privatbibliothek des Kaisers aufgestellt werden, der alleiniger Besitzer des Stückes zu sein wünsche, weil es ihm gar so gut gefallen habe. Man werde mir jeden Vorteil ersetzen, der mir aus der Aufführung auf anderen Bühnen oder aus der Drucklegung zufließen könnte, es wäre vielmehr die Meinung, daß ich in meinen Forderungen nicht allzu ängstlich sein sollte; Se. Majestät seien sogar zu Opfern bereit. Auf meine Entgegnung: man werde mich doch nicht für so erbärmlich halten, daß ich eine meiner Arbeiten für Geld vom Erdboden verschwinden lassen wollte, erwiderte man mir: die Frage ob? wünschten Se. Majestät ganz außer der Verhandlung gelassen, es handle sich nur um das wie? . . . „Da man mir mein Stück im Notfalle auch ohne Einwilligung wegnehmen konnte, dachte ich auf Auskunftmittel. Ich sagte daher der Wahrheit gemäß, daß ich gar nicht mehr Herr über mein Stück sei. Ich selbst hätte mein Manuskript abschreiben lassen, beim Theater sei es wiederholt kopiert worden. Jedermann wisse, daß die mit der Kopiatur betrauten Souffleure der Theater einen heimlichen Handel mit widerrechtlich genommenen Abschriften trieben. Der Kaiser könne sein Geld ausgeben, ohne daß das Stück, und zwar ohne meine Schuld, der Öffentlichkeit entzogen werde. Ich sah, mit welcher Freude der Präsident diese meine Äußerung aufnahm, wie denn überhaupt in dem ganzen Vorgange ebensogut ein Tadel gegen die Zensur, 23i GRILLPARZER die mein Stück erlaubt, als gegen mich selbst, der es geschrieben hatte, verborgen lag. Er forderte mich auf, diese meine Bemerkungen schriftlich aufzusetzen und ihm zur weiteren Beförderung zu überreichen. „Das geschah. Ich setzte meine innern und jene äußern Gründe auseinander und übergab die Schrift dem Präsidenten. Als ich nach einiger Zeit wiederholt des Erfolges wegen nachfragen wollte, wurde ich nicht mehr vorgelassen, indes man mich vorher mit Zuvorkommenheit empfangen hatte. Die Sache war eingeschlafen. Das Stück wurde noch ein paarmal gegeben und dann zurückgelegt. Als ich es für den Druck einreichte, erhielt ich das Imprimatur, ohne daß ein Wort gestrichen worden wäre. „Was dem Kaiser an diesem bis zum Übermaß loyalen Stücke mißfallen, oder wer ihm, nachdem er es selbst mit Beifall angesehen, etwas darüber ins Ohr gesetzt habe, ist mir bis auf diesen Augenblick ein Geheimnis geblieben . . . Nur so viel weiß ich, daß der Polizeipräsident selber völlig im Dunkeln war, woher auch seine Verlegenheit entstand. „Wie viel in dem ganzen Vorgang Aufmunterung zu künftiger poetischer Produktion lag, überlasse ich jedem zu beurteilen." — Als Ende 1832 der österreichische Kronprinz Ferdinand schwer erkrankt war, schrieb Grillparzer ein Gedicht „Auf die Genesung des Kronprinzen", worin er die Herzensgüte des jungen Fürsten pries, der ja noch keine Gelegenheit gehabt hatte, Proben der Weisheit eines Regenten abzulegen. An Veröffentlichung dachte er dabei nicht, da ihm selbst bewußt war, wie leicht der Sinn seiner Verse dem böswilligen Witz verfallen konnte. Freunde wußten ihn jedoch zu überreden, das Manuskript dem Redakteur der „Wiener Zeitschrift" zu überlassen, der es privatim Deinhardstein vorlegte, der Schriftsteller und Zensor in einer Person und seit Mai 1832 Schreyvogels Nachfolger als Dramaturg des Burgtheaters geworden war. Dieser erklärt, die Bewilligung zum Druck nicht auf sich nehmen zu können; statt aber das Manuskript zurückzugeben, legt er es — ob aus Unverstand oder Schurkerei, weiß man nicht — seiner vorgesetzten Behörde, der Staatskanzlei vor. „Dort fällt es dem grimmigen Dummkopf Baron B......d [Bretfeld] in die Hand", erzählt Grillparzer selbst, „und nun ist der Lärm auf den Beinen. B......d trägt auf die Hinrichtung des Verfassers oder doch wenigstens auf einen öffentlichen Verweis an. Die ganze Stadt kommt in Aufruhr, und am nächstfolgenden Tage kursieren bereits mehrere hundert Abschriften, von denen einige boshafter Weise durch Hinzufügen von Gedankenstrichen, Frage- und Ausrufungszeichen zu ärgerlichen Pasquillen geworden sind. Ein Zensor Rupprecht macht einen Gassenhauer dagegen [mit dem Refrain: ,Du bist dumm!'], der aber zum Glück so elend ist, daß er die Meinung wieder auf die Seite des anfangs ziemlich allgemein angefeindeten Dichters bringt. Verse dafür und dagegen von allen GRILLPARZER 232 Seiten, der besungene Prinz und der ganze Hof entrüstet, und, um das Unglück voll zu machen, geht an demselben Tage, wo der Lärm losbricht, der Vortrag der Hofkammer an den Kaiser ab, in dem für mich auf die Nachfolge in dem Gehaltszuschuß meines Vorgängers im Archive angetragen wird . . . Ich aber habe im Interesse der Bildung beschlossen, nichts unversucht zu lassen, um meine Angelegenheit durchzusetzen. Trotz meiner sonstigen Gleichgültigkeit und Trägheit, habe ich es selbst bis zur Audienz beim Kaiser getrieben, um nur dem Lumpenvolk die Freude zu verderben." Über den Verlauf dieser Audienz berichtet ebenfalls Grillparzer am 11. April 1833 in seinem Tagebuch: „Gestern nahm ich Audienz beim Kaiser, das erste Mal in meinem Leben. Ich fand mich schon vor 7 Uhr ein, der diensttuende Kammerherr aber, ein Husarenrittmeister, Graf Meraviglia, macht sich den Spaß, mich bis dreiviertel auf ■ ein Uhr warten zu lassen, so daß ich der Drittletzte an die Reihe kam, als die Audienz schon beinahe zu Ende und der Kaiser offenbar zu erschöpft war, dem eine Aufmerksamkeit zu schenken, was man ihm vorbrachte. Ich bemerkte, daß der Kammerherr, der Türhüter und der wachthabende deutsche Gardist sich von mir unterhielten und sich das Wort gaben, mich nach Möglichkeit hinauszuhalten, übrigens auch der Hoffnung waren, der Kaiser werde mich hart empfangen, was für die an der Tür Stehenden leicht zu unterscheiden ist, da er, wenn er aufgebracht ist, sehr laut und polternd zu sprechen pflegt. Als ich schon an der Türe stand, um eingelassen zu werden, sprach der Gardist, auf den Burgplatz hinaussehend: ,Da kommt ja der Profos ! Wahrscheinlich hat er eine Ahnung, daß man ihn hier braucht.' Ich begnügte mich, den Tröpfen ein verächtliches Gesicht zu machen und kehrte ihnen den Rücken. : Offenbar dachten sie den Kaiser sehr erzürnt auf mich wegen jenes Gedichtes auf die Genesung des Kronprinzen. Dies kam übrigens nicht so. Ich trat ein, nannte meinen Namen und trug mein Gesuch um die Nachfolge und die Gehaltszulage meines Vorgängers im Archive vor. Der Kaiser hörte mich außerordentlich wohlwollend an. ,Sind Sie der nämliche', frug er, ,der Autor ist?' Ich bejahte und sprach weiter von meinem Geschäfte. Er schien die Billigkeit meiner Forderung anzuerkennen. „Haben Sie etwas Schriftliches bei sich?' war seine weitere Frage. Ich hatte kein Gesuch. Er sprach von der Wichtigkeit des Archivs, lobte meinen Vorgänger, forderte mich auf, fleißig zu sein und ,meine Untergebenen .zusammen zu halten' und entließ mich mit einer leichten Kopfneigüng. Das Ganze mochte etwa 5 Minuten gedauert haben." Trotz des guten Verlaufs der Audienz wurde dem Archivdirektor Grillparzer die erbetene volle Gehaltserhöhung verweigert. Schlimmer aber war> daß durch die Treulosigkeit der Zensurbehörde auch der künftige Kaiser zum Gegner des nationalsten österreichischen Dichters gewor- 233 GRILLPARZER den war. Die Nachricht von Grillparzers Mißgeschick mit diesem seinem Gedicht durfte, wie Börne in seinen „Briefen aus Paris" (ii. März 1833) schreibt, „nicht allein in allen zensirten Blättern gedruckt werden, sondern sie stand in den absolutistischen Blättern zuerst". Kann es Wunder nehmen, daß sich nach solchen Erfahrungen Grillparzers Muse scheu vor der Welt verschloß? Anfang 1835 bat der Verleger Ferdinand Philippi in Grimma (Sachsen) Grillparzer um eine Gesamtausgabe seiner Gedichte und Dramen in einem Bande. Der Dichter lehnte aber den Vorschlag ab, und zwar lediglich der Zensur wegen. „Bei der vielleicht nur durch vorübergehende Zeitumstände veranlaßten überstrengen Zensur meines Vaterlandes", schrieb er am 2 S- Januar, „müßten aus einer Sammlung dieser [lyrischen] Gedichte notwendig mehrere weggelassen werden, die ich unter die besten rechne, ohne welche und m i t welchen ich sie einerseits nicht drucken lassen will, andererseits nicht kann". Aus eben diesem Grunde wies er auch alle späteren Verlagsanträge zurück. So schrieb er am 16. September 1843 an den Verleger Krabbe in Stuttgart: „Die bisher ungedruckten [Werke] mag ich weder der österreichischen Zensur in ihrer gegenwärtigen Verfassung unterziehen, noch durch Übergehung derselben mein mit Macht herannahendes Alter durch Zensurprozesse und herabwürdigende Zurechtweisungen beunruhigen. Auch ist meine Meinung, daß der rechtschaffene Mann sich den Gesetzen seines Vaterlandes fügen soll, wenn sie auch noch so absurd wären." Und zu Adolf Foglar sagte er am 17. Juli 1845: „Die dramatischen [Werke] sind ohnehin gedruckt, und mit den lyrischen will ich abwarten bis zu Metternichs Tode. Dann, weiß ich, darf man alles drucken lassen. Ich will durchaus jeder Berührung mit der Zensur ferne bleiben." Ein Epigramm Grillparzers lautet: Warum gibst deine Werke du endlich nicht heraus? Mein Freund, bei schlechtem Wetter hält man sich gern zu Haus! Seine grundsätzliche Meinung über den Unsinn der Zensur legte Grillparzer 1844, als die geplante Wiener Schriftstellerpetition um Zensurerleichterung zum Nachdenken über diesen Gegenstand anregte, in einem Aufsatz „Über die Aufhebung der Zensur" nieder. Darin sagt er: „Diejenigen, welche gegen die Zensur zu Felde ziehen, stellen an die Spitze ihrer Beweisführungen gewöhnlich den Satz: Der Mensch habe das Recht zu sagen, was er denkt. Dieses Recht hat er aber nicht. Wenn er etwas Unrechtes, etwas 1 Verkehrtes, allgemein Schädliches denkt, so hat er ebensowenig das Recht, es zu sagen, als es zu tun . . . „Es soll also eine Zensur bestehen? — Ja, eine gute. Dia.ber eine gute Zensur nicht möglich ist, eine schlechte aber verderblicher als keine, darum keine; aber nur darum. GRILLPARZER 234 „Was nun eine gute Zensur betrifft, so müßte diese die gewöhnliche Frage: ist dies Werk, ist diese Meinung schädlich oder nicht schädlich ? vor allem so umstellen: ist diese Meinung wahr, oder ist sie falsch? Denn wäre sie wahr und doch schädlich, so mag sich dasjenige ändern, dem das Wahre schädlich ist, denn es ist schlecht, das Wahre aber die Quelle alles Guten. Zum Schutz des Schlechten aber, weil es einmal besteht, das Wahre und das Gute abhalten, ist der größte Frevel, dessen die menschliche Natur sich teilhaft machen kann. „Die Zensur soll also nur das Wahre (in Künsten das Schöne, was nach den verschiedenen Gesichtspunkten eins und dasselbe ist) zulassen, das Falsche und Schlechte aber verbieten. Nun frage ich: gibt es nicht ganze Länder, hat es nicht ganze Jahrhunderte gegeben, wo nicht e i n Mensch lebte, der das Wahre und das Schöne in allen seinen Formen unter allen Umständen zu erkennen fähig gewesen wäre? Ja, hat, solang' das ganze Menschengeschlecht besteht, nur e i n Mann gelebt, der diese Unterscheidungsgabe sich in allen Fällen hätte zutrauen können? oder auch nur annähernd? Glaubt ihr, die ausgezeichneten Männer, die man noch allenfalls als Surrogat solcher Schiedleute zugeben könnte, würden, statt selbst das Wahre zu suchen und das Schöne darzustellen, sich der geisttötenden Mühe unterziehen, die endlosen Akten des wunderlichen Prozesses zu durchlesen, dessen Ergebnis die Bildung, die Wahrheit ist, um bei jedem prägnanten Falle zu sagen: mir scheint das so, mir scheint das anders, abzuurteilen aber fühle ich mich nicht berufen. Und wenn diese sich zurückgezogen haben, was bleibt euch übrig, als zu Mietlingen und Lohnknechten zu greifen, die wahr nennen, was bisher für wahr gegolten hat, und falsch, was sie nicht verstehen. Und diesen nun vertraut ihr die köstlichsten Güter der Menschheit an, das Wahre, das Gute, das Schöne?" „Es kann keine Zensur geben, weil es keine Zensoren gib t." Den gleichen Sinn hatte eine poetische Warnung Grillparzers, der Schlußvers eines für Dr. H. Meyers „Gutenberg-Album" 1840 bestimmten Gedichtes, das aber — von der Zensur beanstandet wurde: .... Und wenn auch Unkraut wächst, So hütet euch vor Jäten; Ihr könntet im Bemühn Die gute Saat zertreten. (Die vorstehende Übersicht fußt im wesentlichen auf Grillparzers eigenen Äußerungen und den Berichten seiner Zeitgenossen wie L. A. Frankl, Wilh. v. Chezy, der Schauspieler Costenoble und Anschütz, u. a. Sie mußte aber auch kritisch verfahren, denn bei näherer Prüfung zeigte sich, daß nichts so leicht auf die unsichere Grenze zwischen Wahrheit und Dichtung rückt, als die späteren Erinnerungen der . GRÜN 235 Hauptpersonen, der von der Zensur betroffenen Dichter selber. Nichts fordert ja auch die stets nach anekdotischer Abrundung ringende Phantasie stärker heraus als der wenn auch vergebliche Kampf gegen hochmütige Beschränktheit. Was von österreichischen Forschern wie Sauer und Glossy in den verschiedenen Ausgaben der Werke des Dichters, in der Sammlung seiner Gespräche und in mehreren Banden des Grillparzer-Jahrbuches [II, IV, IX und XVIII] an Aktenmatenal vorgelegt wurde, ist daher zur Berichtigung und Ergänzung herangezogen worden. Diese allgemeine Quellenangabe muß genügen, es würde einen nicht mehr lesbaren Text ergeben, hätte ich in das Mosaik dieser Untersuchung bei jeder einzelnen Tatsache, Wendung oder Nuance die Quelle besonders anführen wollen, aus der sie geschoptt wurden.) GRÜN ANASTASIUS (GRAF v. AUERSPERG, 1806-1876). Wer war Anastasius Grün? Diese Frage hat der österreichischen Polizei des Vormärz fast ein Jahrzehnt lang redlich zu schaffen gemacht Alle Welt versicherte, niemand anders als der junge Graf Anton Alexander v. Auersperg, der bis 1831 in Wien lebte und dann als reicher Standesherr seinen Schloßbesitz Thurn drunten in der Steiermark, „unfern den Grenzen der Türkei", verwaltete, pflege unter diesem Pseudonym im „Ausland" seine Werke zu veröffentlichen Seit 1798 war das jedem guten Österreicher streng verboten; ohne Erlaubnis der einheimischen Zensur sollte kein Untertan Sr. K. K. Majestät irgendwo in der Welt auch nur eine Zeile drucken lassen, und jeder Versuch, sich dieser geistigen Leibeigenschaft zu entziehen wurde mit schwerer Geldstrafe geahndet. Wo aber war der juristische Beweis für die Behauptung: Grün gleich Auersperg? Ohne ihn konnte die Polizei nicht vorgehen. Und das hätte sie nur gar zu gerne getan. Denn dem Kriminalrichter brannte gleich noch eine «weite, viel gefährlichere Frage auf der Zunge: „Sind Sie, Graf Auersperg alias Grün, etwa auch, wie man munkelt, der anonyme Verfass der ,8 P aier g än 9 e eines Wiener Poeten, dieses ersten Sturmvogd» de. Revolution ? Dann allerdings kommen Sie mit ^^^^tielees " von - dann sind Sie reif für die Gefängniskatakomben des S^bergs^ - Graf Auersperg, der sich dieser Folgerung War bewußt war hütet sich daher sorgfältig, auch nur die erste Frage klipp und klar zu^ Worten, um die zweite nicht herauszufordern, die er im No fal sog entschieden verneinte, hüllte sich überhaupt in ™ J^alZ M Stillschweigen, da er stolz genug war, auf seinen Dichter orbeer nicht ehe zu X und sah der sich entwickelnden Kriminalkomodie der Polizeihanswurste wie ein Unbeteiligter zu, bis ihm schließlich da. Treiben der „Naderer" in seiner nächsten Nähe zu dumm wurde und er mit einem Knalleffekt der Komödie ein Ende machte; ihr Nachspiel GRÜN 230 drängt allerdings die Überzeugung auf, daß die österreichische Regierung dem Manne nicht mehr ernsthaft zu Leibe gehen wollte, der ein in ganz Deutschland mit Recht berühmter Dichter, ein unantastbarer Ehrenmann, zugleich aber auch — Sproß eines der ältesten und angesehensten Adelsgeschlechter seiner Heimat war. Auch hier flüchtete sich Frau Justitia letzten Endes auf die Eselsbrücke: Quod licet Jovi, non licet bovi . . . Die literarische Kritik konnte von vornherein über die Identität Grün-Auersperg nicht im Zweifel sein. Seine ersten Gedichte standen in der Wiener „Theaterzeitung" und andern Blättern schon seit 1825 meist unter seinem richtigen Namen; sogar in einer nichtösterreichischen Zeitschrift, dem Dresdener „Merkur" von Ferd. Philippi, war er in den Jahren 1826—1828 vielfach zu finden. Als nun sein erstes Buch „Blätter der Liebe von Anastasius Grün" 1829 bei Gebr. Franckh in Stuttgart erschien, fanden sich hier, wenn auch durchweg stark umgearbeitet, vereinzelte jener lyrischen Erstlinge, zu denen er sich in jenen Zeitschriften mit seinem adeligen Namen bekannt hatte. Die Beiträge für den „Merkur" dürften wohl erst der Wiener Zensur vorgelegen haben. Wahrscheinlich war Auersperg dabei auf die üblichen albernen Bedenken gestoßen, und dieser Bevormundung wollte er sich entziehen. Daher griff er zu einem Pseudonym, um sich die Freiheit seiner literarischen Entwicklung zu sichern und die Behörden nicht herauszufordern, ihnen vielmehr, wie er einmal selbst sagt, „Gelegenheit zu geben, die veralteten Vorschriften und deren neueste Übertretungen schonend zu ignoriren". Der Name Grün sollte so viel heißen wie „auferstanden oder wiedererstehend, nachdem der wahre Name der damaligen Censurverhältnisse halber nicht wagen konnte mit einiger Aussicht auf ungestörte Wirksamkeit literarisch aufzutreten". Der Vorname Anastasius sollte eine Art humoristischer Vorsilbe sein. Als Anastasius Grün gab nun Auersperg seine „Blätter der Liebe" heraus, ihnen folgte 1830 ein nationales Epos, der Romanzenkranz „Der letzte Bitter" (München bei F. G. Franckh); als Anastasius Grün wurde Auersperg seit 1829 einer der freigebigsten Mitarbeiter des Stuttgarter „Morgenblatts" und regelmäßiger Gast zahlreicher deutschen Musenalmanache, besonders des im Weidmannschen Verlag zu Leipzig erscheinenden, den Amadeus Wendt, später Chamisso und Schwab herausgaben. In der Korrespondenz und im persönlichen Verkehr mit den Redaktionen und seinen österreichischen Freunden machte er aus dem Pseudonym kein Geheimnis, vermied es aber sorgfältig, sich öffentlich dazu zu bekennen, denn die Übertretung des österreichischen Zensurgesetzes lag dann ja klar auf der Hand und wurde nur noch bedenklicher, als gleich Grüns erstes Buch, die harmlosen „Blätter der Liebe", bei ihrer Einfuhr von Stuttgart nach Österreich auf der Wiener Zensurstelle Anstoß erregten und offenbar verboten 237 • GRÜN wurden! Das ergibt sich aus des Dichters undatiertem, aber wohl 1829 in Wien geschriebenen Brief an seinen Freund K. G. v. Leitner (Grill- parzer-Jahrbuch VI, 16) ; da heißt es: „Meine .Blätter der Liebe' sind nun endlich erschienen. Gerne würde ich Ihnen ein Exemplar senden, doch die leidige Censur hat alle meine Exemplare zurückbehalten. Mit Mühe gelang es mir ein einziges Exemplar aufzutreiben ... In Ostreich hoffe ich den meisten Absatz zu Grätz, wo die Buchhändler doch noch etwas risquiren können. Hier ist durch die Strenge und Wachsamkeit der Censur alle Aussicht versperrt!" Grund genug, das Pseudonym streng zu wahren, und in der Voraussicht solcher Verwicklungen wurde auch der Name des Freundes maskiert, dem Grün seinen „Letzten Ritter" widmete. „Meinem Freunde Joseph Ernfell" lautete die Dedikation; der richtige Name hieß Joseph Fellner; als Auersperg noch in Graz Jura studierte, hatte er in diesem Manne einen Freund fürs Leben gefunden; Fellner war österreichischer Verwaltungsbeamter, die Nennung seines Namens auf einem in München ohne Wiener Zensur erschienenen Buche hätte ihn jedenfalls in Un- gelegenheiten gebracht, andrerseits auch leicht verraten, wer der Zimmernachbar war, dessen herzliche Widmungsworte der gemeinsam verlebten Studentenzeit in der Hauptstadt der Steiermark ein so liebenswürdiges Denkmal der Erinnerung setzten. Obgleich nun „Der letzte Ritter" mancherlei erhielt, wobei sich die Stirn des Zensors in strenge Falten legen mußte, ließ man doch, wohl in Anbetracht des patriotischen Stoffes — Kaiser Maximilian I. war der Held der Dichtung — fünf gerade sein, das Buch fand sogar eine sehr anerkennende Kritik in den „Wiener Jahrbüchern", die von Metternich gegründet waren und von der Regierung unterhalten wurden; Verfasser der Kritik war der Benediktinermönch Michael Enk, der 1843 Selbstmord beging, indem er sich in die Donau stürzte — ein Aufsehen machendes Ereignis, dessen Erwähnung in der österreichischen Presse streng verboten war. Nicht zu Gnaden aufgenommen wurde, nach einer Andeutung Schlossars in seiner Ausgabe der Werke Grüns (Verlag Hesse & Becker, I, 86), dessen nächste Dichtung „Schutt"; sie erschien 1835 bei der Weidmannschen Buchhandlung in Leipzig, der Auersperg nach und nach alle seine Werke — mit einer Ausnahme — anvertraute. Als er dann 1837 bei demselben Verleger seine „Gedichte" herausgab, strich er, sein eigener Zensor, alles, was ihre Einfuhr in Österreich hätte erschweren können; die Überbleibsel wurden einer spätem Sammlung aufbewahrt, die erst 1876, im Todesjahr des Dichters, unter dem Titel .Jn der Veranda" sein Lebenswerk abschloß. Der Name Anastasius Grün ist dem Dichter verblieben, er hat sich niemals veranlaßt gefunden, ihn durch seinen bürgerlichen — vielmehr adligen Namen zu ersetzen, und das einmal gewählte Pseudonym wurde bis Ende 1837 so korrekt aufrechterhalten, daß O. L. B. Wolff in seiner „Encyclo- GRÜN 2 38 pädie der deutschen Nationalliteratur" (26727. Lieferung. Leipzig, 1837) sagen konnte, Grün solle „nach allgemeinem Dafürhalten" Graf Auersperg sein, „doch hat sich dieser bisher nirgends öffentlich selbst dazu bekannt, und wenn auch Alles für diese Annahme spricht, so hat doch Niemand das Recht, es gewiß zu behaupten, wie das voreilig bereits, zu. wiederholten Malen geschehen ist". Da Wolff sein Material durch unmittelbare Anfragen bei den einzelnen Dichtern gesammelt oder bereichert hat, dürften diese Worte auf einen brieflich ausgesprochenen Wunsch Auerspergs selbst zurückgehen. Als Auersperg mit seinem Leipziger Verleger über die Herausgabe des „Schutt" verhandelte, bat er ihn ausdrücklich, die Identität Auers- perg-Grün gegen niemanden zuzugeben, da er „in neuester Zeit wesentlich Gründe und Veranlassungen" zu dieser Bitte habe. Die Besitzer der Weidmannschen Buchhandlung, Riemer und Hirzel, wußten zweifellos, was auf dem Spiel stand. Im August 1831 war bei Hoffmann und Campe in Hamburg ein Büchlein von 106 Seiten Umfang erschienen, „Spaziergänge eines Wiener Poeten", das in Deutschland und Österreich das ungeheuerste Aufsehen machte. In formvollendeten gravitätisch einherschreitenden Trochäen, die Platens Schule verrieten, sagte der ungenannte Spaziergänger dem ganzen österreichischen Regierungssystem Fehde an, er brandmarkte dessen Polizei- und Pfaffenwirtschaft, den Geistesdruck und das Spitzeltum der „Naderer" und wagte es, den allmächtigen Staatskanzler Metternich (S. 11 f.: „der im Con- greß der Fürsten für sie handelt, für sie denkt"), ja zuletzt (S. iooff.) den Kaiser Franz selbst zu apostrophieren. Pathos und Ironie, beide aus einem leidenschaftlichen Patriotismus hervorquellend, waren ihm gleich geläufig. Dieser erste, fast zehn Jahre noch vereinzelt bleibende Vorstoß der liberalen vormärzlichen Lyrik, der wohl dem tiefen Eindruck der französischen Julirevolution von 1830 sein Dasein verdankte, durfte natürlich für Österreich nicht existieren. Das Buch wurde mit strengstem Verbot belegt; seine Verbreitung ließ sich dadurch nicht behindern; es kam in alle Kreise des Kaiserstaates, bald hatte „jeder Kellner" es gelesen, und die „Zweyte Auflage", die der Verleger 1832 veranstaltete, war nach dessen Eingeständnis sehr groß; trotz aller Vorsichtsmaßregeln dürfte sie vorwiegend in Österreich abgesetzt worden sein. Campe kannte ja alle Schliche, um die wachsamste Polizei zu überlisten, und hatte sie für den Absatz seiner, in Österreich meist verbotenen Verlagswerke zur Virtuosität ausgebildet. Die guten Österreicher selbst arbeiteten ihm dabei eifrigst in die Hände. Welcher Mittel man sich bediente, dafür nur ein Beispiel: Österreichs Dichterpatriarch, Mathias Leopold Schleifer, ehemals Personalstipendiat des Kaisers Joseph, den der Wiener Spaziergänger in seinem Büchlein verherrlicht hatte im Gegensatz zu der nachjosephinischen Zeit, schreibt am 16. Dezember 1831 aus Ort am Gmundner See an seinen Freund 239 GRÜN Schurz, den Schwager Lenaus: „Welche Überraschung! Heute kam das Päckchen. Es war also in Lambach liegen geblieben und heute hat man es dem Ordinariknechte [dem Postboten] mitgegeben. Von dem was auf die Herzgrube gelegt werden soll habe ich bereits Gebrauch gemacht mit unerwartet herrlichem Erfolge. So ist's recht! Odu herrlicher Schurz! Nenne mir um's Himmels willen den Namen des Doktors; der soll mir Rector magnificus, magnificentissimus werden! Mein ganzes Herz frohlockt!" (S. v. Radics, „A. Grün. Verschollenes und Vergilbtes". 1879. S. 81.) Und was war der Inhalt des Päckchens? Schurz, k. k. Beamter in Wien, hatte dem Amtskollegen und Freunde die „Spaziergänge" gesandt und sie als Arzneimittel deklariert; der Dank an den „Doktor" sollte nur die Polizei irreführen, falls Schleifers Brief auf der Post geöffnet würde, wie das im vormärzlichen Österreich und Deutschland üblich war, wenn ein Briefwechsel verdächtig erschien oder man mit Hilfe des „schwarzen Kabinettes" hinter Dinge zu kommen hoffte, denen man gerade nachspürte. Ob Schurz den Namen des Dichters damals schon kannte? Erst riet man auf den Freiherrn v. Zedlitz, den Dichter der „Totenkränze" (1827), der damals noch nicht im Fahrwasser Metternichs schwamm. Dann auf Grillparzer, dessen bissiger Verschlossenheit so etwas schon zuzutrauen war; aber der konnte mit gutem Gewissen die Autorschaft ablehnen, über die er für sich sehr bald im klaren war. Ein Österreicher mußte es selbstverständlich sein. Die Polizei setzte alle Hebel in Bewegung, und der Scharfsinn der Zensoren kam auch bald auf die richtige Spur: aus metrischen und andern Gleichklängen schloß der Zensor Sartori in einem amtlichen Gutachten, der Wiener Spazierhänger könne nur Anastasius Grün sein, und sein Amtskollege, Rupp- recht — „Knecht Rupprecht", wie ihn Grillparzer gebrandmarkt hat — behauptete mit Bestimmtheit dasselbe. Wer aber Anastasius Grün sei, war noch keineswegs bewiesen; dies doppelte Sphinxrätsel galt es also zu lösen. Wurde der Verfasser als Österreicher in seiner Heimat „betroffen", dann war er geliefert; mit einer Geldstrafe wegen Übertretung des Zensurgesetzes war das Verbrechen dieses Buches nicht wettgemacht. Hier gab es nur zwei Möglichkeiten: hartnäckig leugnen — oder sein Heil in der Flucht suchen. Auersperg blieb, obgleich er der anonyme Verfasser war. Er hatte das Buch im Herbst und Winter l8 3°/3i geschrieben, das Manuskript einem Buchhandlungsgehilfen Rudolf Berser übergeben, der gerade die Geroldsche Buchhandlung in Wien verließ, um nach Hamburg heimzukehren, und diesen mit der Beschaffung eines Verlegers in Deutschland beauftragt. Berser übergab es Hoffmann und Campe, ohne den Namen des Verfassers zu nennen, den auch der Verleger offenbar erst 1836 erfuhr, als er endlich das Honorar für die erste und zweite (auf eigene Faust veranstaltete) Auflage abladen mußte, lumpige 200 Fl.; denn auch Campe pflegte in GRÜN 240 solchen Fällen die Zwangslage des Autors auszunutzen, dem ja der gerichtliche Weg ungangbar sein mußte; bei allem Liberalismus war er seinen Schriftstellern, selbst Heine, gegenüber ein elender Pfennigfuchser und behielt am liebsten die Wurst u n d die Speckseite für sich; sein weiteres Verhalten Grün gegenüber darf geradezu als schamlos bezeichnet werden. — Auersperg blieb also auf seiner Herrschaft in Thurn und wählte den andern Ausweg, er leugnete die Urheberschaft der „Spaziergänge" ab. Von dem Gutachten des Zensors Sartori hatte ihm sein Freund, Hofrat v. Hammer-Purgstall, dem er später seine Dichtungen „Schutt" widmete, Mitteilung gemacht. Im November 1831 antwortete Auersperg, Sartoris Vorgehen, auf Grund der Ähnlichkeit von Gesinnungen in den „Spaziergängen" und im „Letzten Ritter" auf einen gemeinsamen Verfasser zu schließen, sei „mindestens sehr indiskret und vorschnell". Ein „ostensibler" Brief, den Hammer etwa hätte vorlegen können, war das nicht, denn die Autorschaft des „Letzten Ritters" gab er darin indirekt zu. Damit aber Hammer mündlich für ihn zeugen könne, erklärte er: „Ob eine derlei Ähnlichkeit wirklich stattfindet, kann ich aus Unkenntnis des fraglichen Werkes nicht entscheiden, aber auf eine bloße Ähnlichkeit hin Verdacht und Argwohn auf einen in ländlicher Zurückgezogenheit und friedlicher Stille lebenden Menschen zu lenken, kann nur ein Sartori verantworten. Meine ökonomische Tätigkeit hat mich zwar schon lange nicht zur poetischen Muße kommen lassen, indessen glaube ich noch immer, daß, was ich noch zu leisten vermöchte, nicht zur Schande unseres Vaterlandes gereichen würde; allein derlei dumme Geschichten müssen einem alle Lust verleiden." Und seinem Dichterfreunde J. G. Seidl, der damals in dem entlegenen Landstädtchen Cilli in der Untersteiermark Gymnasiallehrer war, von wo er erst 1840 nach Wien zurückkehrte, um Museumskustos und —■ Zensor zu werden, gab er die gleiche Abfertigung sogar in Versen: Schön' Dank für Eure letzten Novitäten! „Spaziergang' eines wienrischen Poeten" Kenn' ich wohl manche, teilend den Genuß Sowohl zu Wagen, als — und meist zu Fuß! Jedoch ein Buch des Namens kenn ich nicht, Ein solches aber meint wohl Eu'r Bericht? Nach dem, was Ihr mir sprecht von dessen Wesen, Bin ich begierig selber es zu lesen; Drum bitt' ich, habt Ihr des ein Exemplar, Leiht mir's auf ein'ge wen'ge Tage dar, Vielleicht, daß, kann ich's erst mit Muße end'gen, Wir drob in gleichem Urteil uns verständ'gen. Auch dieser Brief durfte nicht der Polizei in die Hände fallen, sonst 24i GRÜN wären Seidl als Leser und wahrscheinlicher Besitzer eines verbotenen Buches und Auersperg wegen seines Leihwunsches mit der Behörde in Konflikt gekommen. Es lag also dem Grafen allen Ernstes daran, auch seine Freunde nicht zu Mitwissern zu machen, damit sie reines Herzens waren, wenn sie etwa befragt wurden. Derselben Vorsicht befleißigte er sich in seinen Redaktionsbriefen an Gustav Schwab und andere. An ersteren schrieb er am 14. Mai 1832: „Beinahe wäre mir seit dem Herbste die Lust vergangen, je wieder eine Feder im Dienste der Musen einzutauchen. Das war ein Gesurre, Gewäsche und Geplärre über mich! Da hieß es, ich sei auf meiner Flucht in Bayern auf Requisition der österreichischen Regierung aufgefangen und eingepackt worden, ich säße auf der Zitadelle von Brunn oder Grätz (welch letztere schon Anno 180g von den Franzosen geschleift worden) oder gar in Munkats in eben dem Gemache wie Ypsilanti, mir sei der Hof verboten, der Adel genommen usw. usw. in infinitum (aber nicht mit Grazie) ! Man hielt mich nämlich in Wien die längste Zeit für den Verfasser der .republikanischen Spaziergänge', wie sich . . . ein sicherer Herr Hock, Verfasser eines in Wien erschienenen sichern Büchleins .Cholerodea' [1830] betitelt, darüber sehr treffend ausdrückt. Auf keinen Fall ist es für den Dichter ermunternd, seiner Poesie halber mit Ketten (wenn auch nur yn Munde der Leute) in Berührung gebracht werden zu können. Eheu jam satis!" Der Verdacht gegen Auersperg hatte sich also ziemlich verdichtet, und die Freunde mögen sich geradezu davor gefürchtet haben, etwa vom Dichter ins Vertrauen gezogen zu werden; der Ernst der Lage war jedem bewußt, und das „Geplärre" des Publikums konnte nur gar zu leicht über Nacht Wahrheit werden. Einer der intimsten Freunde, Ritter v. Leitner, begegnete damals dem Grafen in einer Grazer Buchhandlung, und als der pfiffige Ladeninhaber an Leitner die Frage richtete, wen er denn für den Verfasser der „Spaziergänge" halte, erwiderte ihm Leitner, indem er Auersperg bedeutsam anblickte: „Wenn ich dessen Autor wäre, so würde ich es niemandem, selbst nicht meinem besten Freunde, kundtun, denn ich würde ihn, wenn er in dieser Sache vor eine Behörde gerufen würde, dadurch in die peinliche Lage versetzen, den Freund verraten oder vielleicht gar eidlich eine Lüge aussagen zu müssen, was man ihm doch, weder das eine noch das andere zumuten dürfte." Auersperg antwortete darauf ernst, so erzählt Leitner selbst (s. „Deutsche Dichtung" von Franzos. VIII, 220): „Sie haben ganz recht" und begann, indem er dem Freunde die Hand schüttelte, ein anderes gleichgültiges Gespräch. „Die Autorschaft dieses in ganz Österreich das höchste Interesse wachrufenden Buches blieb dann noch lange Zeit zweifelhaft", setzt Leitner hinzu. Wie lange? Diese Frage steht hier im Vordergrund, sie läßt sich aber nach den bisher vorliegenden Akten wohl nicht exakt beantworten. Auersperg hielt streng daran fest, den 16 GRÜN 24 2 „Spaziergänger" öffentlich nicht mit Grün zu identifizieren. Der „Frühlingsalmanach" von Lenau für 1836 brachte Gedichte von Anastasius Grün; davon als besondere Gruppe geschieden aber auch „Neuere Spaziergänge eines Wiener Poeten". Ebenso hielt es Gustav Schwab in seiner Anthologie „Fünf Bücher deutscher Lieder und Gedichte" (Leipzig, Weidmann. 1835) ; sie enthält zwei Gedichte von Anastasius Grün und, weit getrennt davon, eines („Unsere Zeit"), das „Wiener Poet" unterschrieben und den „Spaziergängen" (S. 89) entnommen ist. Daß sich Auersperg für diese selbstverständliche Nicht- identifizierung im Februar 1836 ausdrücklich bei Schwab bedankt, zeigt allerdings, daß dieser Freund im Vertrauen war, und die weitere Formulierung des Dankes war an sich schon ein Zugeständnis über die Autorschaft der gefährlichen „Spaziergänge": „ . . . dadurch haben Sie mehr Diskretion und Zartgefühl bewiesen als einige Journalisten, die durchaus nicht einsehen wollen, daß man seine guten Gründe haben könne, auch mit wechselnden Masken auf einen Ball zu gehen, und daß, solange man sich anständig benimmt und die Maskenfreiheit nicht überschreitet, niemand das Recht habe, den verhüllten Gästen die Larven vom Gesicht zu reißen." Dieser Brief wäre für die Wiener Polizei gewiß der lang ersehnte juristische Beweis für die Doppelgleichung Grün = Auersperg und Grün — Spaziergänger gewesen, wenn sie ihn erwischt hätte, aber Auersperg wußte sehr genau, daß seine Korrespondenz überwacht und durchschnüffelt wurde, und sah sich vor; er hatte Deckadressen und Vertrauensleute, was übrigens der Polizeidirektor Siccard in Laibach schon 1836 ausbaldowerte; in einem Bericht nach Wien weiß er zu melden, daß Auersperg seine Briefe über Cilli erhalte (also wohl durch Seidl, den späteren Zensor?), daß vor allem aber in Wien selbst „das eigentliche Foyer der Umtriebe des Grafen" sei; er nennt als Mittelsmann für Auerspergs literarische Geschäfte den Buchhändler Gräffer und deutet auch auf den Hofrat Hammer als einen „sehr intimen" Freund des Dichters. (Vgl. die hier besonders wertvollen Mitteilungen A. Schlossars aus den Wiener Polizeiakten in der Wiener „Zeit" vom 11. April 1911.) Trotz aller dieser Schnüffeleien, von denen sich Auersperg auf Schritt und Tritt in Österreich umgeben wußte, war aber die Polizei noch 1836 nicht in der Lage, einen aktenmäßigen Beweis für die Identität Grün-Auersperg vorweisen zu können. Da ging ihr plötzlich ein Licht auf. Der „Deutsche Musenalmanach" von Chamisso und Schwab brachte 1836 ein wohlgetroffenes Porträt des Dichters Anastasius Grün! Jetzt war er geliefert! Sogleich eilten Abgesandte nach Laibach und Thurn, das Bild mit dem Original zu vergleichen. Aber es war wieder nichts: der Graf hatte sich — Zufall oder Absicht? —■ neuerdings einen Vollbart stehen lassen — eine gewisse Ähnlichkeit war da, aber als Beweis genügte sie nicht. Und als Auersperg bei 243 GRÜN einem Aufenthalt in Wien wegen seines Buches „Schutt" vor die Polizei befohlen wurde, um eine Reihe „läppischer Fragen" zu beantworten, wie er am 26. Oktober 1836 an Hammer schrieb (s. Glossy, „Anastasius Grün", im Grillparzer-Jahrbuch 1901, XI, 105 ff.), scheint er sich ebenfalls mit diplomatischer Geschicklichkeit aus der Schlinge gezogen zu haben. So kam das Jahr 1837. Da erschien bei Carl Gerold in Wien ein „Österreichischer Musenalmanach" (Wien, Carl Gerold. Dresden und Leipzig, Arnoldi 1837) von einem dortigen Schriftsteller Ritter Braun v. Braunthal und brachte unter zahlreichen Beiträgen der angesehensten österreichischen Poeten auch fünf Gedichte von „A. Grün (Wien)"; der Titel lautete „Fünf Stunden", ein deutlicher Anklang an den Zyklus „Fünf Ostern" im „Schutt". Die Gedichte waren eine unverschämte Fälschung. Braunthal hatte wahrscheinlich den Grafen vergebens um einen Beitrag gebeten, er wollte den gefeierten Namen in seiner Sammlung nicht missen, ein Recht auf den Namen Grün hatte Auersperg nie in Anspruch genommen, im Gegenteil — also konnte jeder sich so nennen! Braunthal schrieb also die fünf Gedichte höchstwahrscheinlich selbst und setzte jenen Namen darüber. Bezweckte er noch mehr damit? Nach den vorliegenden Akten dürfte die Frage entschieden zu bejahen sein. Auersperg nennt diesen säubern Kollegen schon im Februar 1836 einen „Polizeipoeten", er endete auch als Bibliothekar bei der Polizeihofstelle, und die Zeitgenossen waren über seine Spitzelrolle nicht im Zweifel. Im Falle Grün diente er der Polizei als Dachshund, der endlich den Fuchs Auersperg aus seinem Bau treiben sollte. Und das gelang ihm, wenn auch nicht so vollständig, wie er sich dessen anfangs rühmte. Der echte Anastasius Grün erklärte in der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" vom II, September 1837 die Unterschrift der fraglichen Gedichte für einen „literarischen Gaunerstreich"; Braunthal antwortete am 23. September, die Erklärung sei „dummfrech und widerrechtlich", die Gedichte seien ihm wirklich zugesandt worden, und wenn das eine Mystifikation sei, werde wohl Anastasius Grün sie selbst veranlaßt haben; dann kam die Hauptsache : Graf Auersperg habe auf Ehrenwort seine Identität mit Grün verneint — er, Braunthal, aber könne sie beweisen ! Darauf ließ der Graf, der selbst nach Wien geeilt war, den Ritter fordern: er lud ihn am 4. Oktober zu diesem Zweck nach Salzburg, um ihn jenseits der Grenze vor die Pistole zu stellen; Reisegeld wolle er ihm vorschießen! Nun liefen die Boten hin und her: Braunthal will kommen, braucht kein Reisegeld, wartet nur auf seinen Paß — dann „d a r f" er den Grafen nicht sprechen, erklärt ihn aber für einen Ehrenmann — nachher besinnt er sich, er will doch nach Salzburg gehen und bittet nur um 200 Fl. „gegen Hypothek" — aber als er den Paß hat, erfährt er von einem Freunde (jedenfalls auf der Polizei!), daß man seine Zu- 16* GRÜN 244 sammenkunft mit Auersperg „verhindern" werde, er müsse daher in Wien bleiben, warne seinen Gegner vor einer Haussuchung, und bittet für sich um Schonung! Aber Auersperg ließ nicht locker, obgleich ihm selbst bei seiner Tapferkeit nicht recht wohl gewesen sein soll (s. Castle, „Lenau und die Familie Löwenthal" 1906. S. 72), und dem Ritter blieb nichts anderes übrig, als in Gegenwart von zwei Zeugen seine Anschuldigung und alle damit verbundenen Beleidigungen zurückzunehmen, und zwar in einem Ton und in Ausdrücken, die bei den Zeugen als eine vollständige Ehrenerklärung gelten durften, wie sie am 19. Oktober in demselben Blatte mitteilten: „Ritter v. Braunthal widerruft die Anschuldigung: Graf Auersperg habe sein Ehrenwort für seine Nicht-Identität mit dem Schriftsteller Anastasius Grün verpfändet, nachdem Ersterer sich von dem Gegentheil überzeugt, als völligunwahr undgrundlo s." Da Braunthal es verstand, das Erscheinen dieser Erklärung bei der Redaktion der Zeitung zu verzögern und eine ihren Inhalt abschwächende „Schlußbemerkung" miteinzuschmuggeln, brachte Auersperg am 27. Oktober seine ganze. für Braunthal allerdings wenig ehrenvolle Korrespondenz mit diesem zum Abdruck; von nun an halte er es mit den Gesetzen der Ehre für unvereinbar, sich weiter mit dem Ritter Braun v. Braunthal zu befassen. Am 5. November folgte dann noch ein von der Redaktion nur kurz angedeutetes Schlußwort von Braunthal, des Inhalts, daß er „über diese streitige Angelegenheit kein Wort mehr veröffentlichen wolle, sondern dieselbe als geendet betrachte". Dem Verlag Weidmann schrieb Auersperg am 15. Oktober, Braunthal habe in Gegenwart von Zeugen „die eklatanteste Abbitte" geleistet „in einem Zustande des Jammers, daß er uns fast zu erbarmen anfing". Auch Max Löwenthals Aufzeichnungen bestätigen das (Castle, a. a. O.) und verraten Interna von Braunthal, die wohl zum Teil auf Klatsch beruhen. Was war mit diesem Ehrenhandel bewiesen? Graf Auersperg hatte niemals sein Ehrenwort darauf gegeben, Anastasius Grün nicht zu sein. Der juristische Beweis für die Identität war damit noch immer nicht gegeben; wenigstens sah die Polizei die Sache offenbar so an, während Auersperg selbst nun einsah, daß eine längere Geheimnistuerei keinen Zweck mehr habe. Verärgert durch den Vorfall mit Braunthal reiste er zunächst nach Paris, dann nach London, und als er im Frühjahr 1838 wieder nach Wien zurückkehrte, kam ihm die dortige Luft so „dick und drückend" vor, daß er dem Beispiel Lenaus zu folgen und auszuwandern beschloß. Sogleich nahm er eine Audienz beim Fürsten Metternich, ohne dessen Einverständnis die Trennung von der Heimat nicht wohl auszuführen war, und in dieser Unterredung gab Auersperg dem Staatskanzler gegenüber zum erstenmal zu, daß Grün und er ein und dieselbe Person seien. Peter Rosegger hat in seinem Buche „Allerhand Leute" diese denkwürdige Audienz, nach 245 GRÜN der Erzählung des Grafen selbst, ausführlich geschildert, manches hinzuerfunden, anderes gewiß unrichtig wiedergegeben. Auf Metternichs Vorwürfe entgegnete Auersperg, in seinen Gedichten sei nicht ein einziges zur Empörung aufreizendes Wort enthalten. Über des Dichters Absicht auszuwandern, um endlich der Belästigung durch die Polizei zu entgehen, schien der Staatskanzler erst ungehalten, dann meinte er: „Wollen wahrscheinlich nach Paris? Na ja, das ist das Eldorado der flotten Köpfe und Idealisten. Je nun, ich habe nichts dagegen." — „Nur merkwürdig finde ich es," fügte er hinzu, „daß alle brauchbaren Leute auswandern wollen" — ein Geständnis von einer Naivetät, die dem gewandten Diplomaten kaum zuzutrauen ist. Unsichtbar hinter einer spanischen Wand wohnte dieser Audienz der Wiener Polizeipräsident v. Sedlnitzky bei! Als Auersperg den Fürsten verließ, wäre er beinah im Paletot des Präsidenten heimgegangen — der Irrtum des Dieners erst klärte den Grafen darüber auf, was die Geräusche bedeuteten, die er während der Unterredung mit Metternich gehört, aber nicht beachtet hatte. Auersperg ersparte aber den beiden Herren die Beschämung, die Tatsache dieser Audienz und der Lauschertätigkeit des Polizeipräsidenten zu den Akten geben zu müssen; er sandte gleichzeitig an Fr. Witthauer für dessen Album zugunsten der Verunglückten in Pesth und Ofen ein Gedicht „Sturmvogel", unterzeichnete es mit seinem wahren Namen und dem bekannten Pseudonym und ermächtigte den Herausgeber, aus der Identität kein Hehl zu machen. Das Gedicht wurde von der Zensur durchgelassen. Damit war nun endlich der juristische Beweis in den Händen der Polizei: Grün war wirklich Graf Auersperg! Jetzt hatte die Polizei Oberwasser: der stolze Graf sollte einmal zu schmecken bekommen, daß man sie nicht ungestraft jahrelang an der Nase herumführen konnte. Schon während seines Wiener Aufenthalts war er unter Aufsicht der geheimen Polizei, die feststellte, mit wem er verkehrte, wo er zu Mittag speiste usw., und als er Ende März nach Thurn zurückkehrte, ging die Spionage mit einem Eifer los, als wäre man erst jetzt einem lange verborgenen Komplott auf die Spur gekommen, und als hätte er von Paris, wo er nach dem Polizeirapport „vorzüglich die Freundschaft des Literaten Heine kultivirt haben soll", ein Arsenal verbotener Waffen, Bomben und Jakobinermützen in das unschuldige Vaterland einzuschwärzen versucht. Eine Tatarennachricht dieser Art kam auch wirklich bald darauf aus Frankfurt: der dortige „Konfident" meldete am i. Mai, man spreche viel von einer „Verbindung im liberalen Sinne", bei der Eduard Duller, auch ein Österreicher, „besonders aber Graf Auersperg stark beteiligt" seien; auch Heine und andere gehörten dazu. Und ebenfalls aus Frankfurt hatte die Wiener Polizei schon unterm 20. Februar erfahren, daß Auersperg von Paris aus an Duller, den Redakteur des „Phönix", ein GRÜN 246 Gedicht auf die sieben Göttinger Professoren gesandt hatte, die damals Knall und Fall vom Könige von 'Hannover ihres Amtes entsetzt wurden, weil sie gegen die willkürliche Aufhebung der Verfassung protestierten ; die Frankfurter Zensur habe jedoch den Abdruck nicht zugelassen. Das Gedicht „An Jakob Grimm. Von Anastasius Grün" erschien dann Ende Februar in Karl Gutzkows „Telegraph für Deutschland" (Nr. 33). „Eben habe ich ein sehr freimüthiges Gedicht von A. Grün an J. Grimm durch die Untiefen der Censur gelootset," schrieb Gutzkow an Moritz Carriere am 13. Februar; ohne Konzessionen war es aber auch hier nicht abgegangen: zwei von den dreizehn Strophen, die siebente und achte, mußten fortfallen, so ungern auch die Redaktion, wie sie in einer Anmerkung sagt, „die politische Beziehung des Gedichtes" opferte; die fehlenden Strophen deutet eine Linie Gedankenstriche an. Vollständig erschien das Gedicht bald darauf in der „Mitternachtszeitung" (Nr. 60) in Braunschweig, die anscheinend unter milderer Zensur stand. Anastasius Grün schrieb also nun frank und frei politische Gedichte! Ob sich der „Spaziergänger" nicht bald in seiner eigenen Schlinge fangen würde? Denn zu einem Geständnis über das Hamburger Büchlein hatte er sich bisher noch keineswegs bequemt — er hatte nur seine Identität mit Grün zugegeben! Der Ehrgeiz der Polizeiorgane war also nicht ohne lockendes Ziel, und obendrein ergaben sich aus der neugeknüpften Verbindung des Grafen mit Paris an sich schon so viel Verdachtsmomente, daß der ganze Polizeiapparat wie elektrisiert erschien. Im Mai 1838 meldete Polizeidirektor Siccard in Laibach, der sich um diese Spionage besondere Verdienste erwarb, Auersperg korrespondiere nach Wien, Leipzig, Dresden, Stuttgart und Augsburg, und soundso viel Briefe seien von Thurn abgegangen oder dort angekommen. Die Postverwalter an der Grenze, in Salzburg, Innsbruck usw. mußten alle Briefe abliefern, die an den Grafen eingingen, oder wenigstens Abschriften davon nach Wien schicken ! Für die Pariser Korrespondenz interessierte man sich besonders. Auch fand man nichts darin, den einen oder andern Brief einfach zu unterschlagen, wenn er durch wiederholtes Öffnen gar zu verräterisch ausschaute! Polizeidirektor Siccard, dem man die ganze Untersuchung anvertraute, hatte also alle Hände voll zu tun, obgleich er durch das freiwillige Eingeständnis Grün-Auerspergs um den eigentlichen Siegespreis betrogen war. Am 22. Mai stand der Graf vor dem Laibacher „Polizeijupiter" und mußte von diesem den Vorwurf hören, daß er „unter der Firma des Anastasius Grün mehrere höchst anstößige Schriften im Auslande habe drucken lassen" ! Auf dieses Vergehen stand eine Strafe von 25 Dukaten für jeden Bogen! Also ein ziemlich teurer Spaß! Für den Grafen Auersperg ermäßigte man aber die Strafe auf 25 Dukaten im ganzen, und der Verurteilte zahlte sie, ohne Berufung einzulegen; 247 GRÜN dazu hatte er allerdings auch gewiß keinen Anlaß, die Berufung wäre höchstens Sache des Staatsanwaltes gewesen. So viel hatte also das gerichtliche Verfahren ergeben: Grün war Auersperg. Aber daß derselbe Dichter auch die „Spaziergänge eines Wiener Poeten" verfaßt habe, davon stand noch immer nichts in den Akten. Der Laibacher Polizeidirektor scheint darauf nicht gekommen zu sein, und auch Mctternich gegenüber dürfte Auersperg sich gehütet haben, die Urheberschaft dieses Buches zuzugeben. Dafür lag der juristische Beweis noch keineswegs vor; im Gegenteil, die „Österreichische National-Encyclopädie" hatte in ihrem 2. Band (1835) unter Grün- Auersperg sogar wörtlich erklärt: „Daß die Spaziergänge eines Wiener Poeten nicht ihn zum Verfasser haben, ist legal erwiesen!" Worauf sich diese überraschende Angabe gründet, ist unbekannt. In einer zu Grimma 1840 herausgekommenen „Gallerie deutscher pseudonymer Schriftsteller", von dem Pfarrer Andreas Gottfried Schmidt, heißt es ähnlich: die „Spaziergänge" würden Grün zwar „mit ziemlicher Bestimmtheit" zugeschrieben, er habe aber die Autorschaft abgelehnt, wie sich Schmidt erinnere, „irgendwo" gelesen zu haben. Bis dahin hatte sich also Auersperg noch nicht zu seinem berühmtesten Buche bekannt, und ein für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument darüber hat meines Wissens die Auerspergforschung auch aus späterer Zeit nicht vorzulegen vermocht. Der Dichter begnügte sich anscheinend damit, nicht mehr gegen seine Urheberschaft Einspruch zu erheben, und dieses negative Zeugnis mußte der literarischen Kritik genügen. In den dreißiger Jahren wäre das Zugeständnis Auerspergs offenbar noch gefährlich gewesen. Sein Verleger Campe entblödete sich nicht, sich das zunutze zu machen! Reste der zweiten Auflage, die nach Löwenthals Notiz 4000 Exemplare betrug (Castle, a. a. O., S. 168), lagen angeblich noch im Jahre 1837 vor, als ihm Auersperg von Paris aus schrieb, er möchte eine dritte, vermehrte Auflage bei Weidmann herausbringen. Campe erwiderte, er selbst wolle diese dritte Auflage durch Benutzung der Reste der zweiten herstellen; Änderungen und Zusätze könnten durch Kartons — Einzelblätter, die eingefügt oder angehängt wurden — angebracht werden; gegen den Übergang in einen andern Verlag müsse er sich verwahren. Diese Manipulation erschien dem Dichter „dem Autor gegenüber schofel, dem Publikum gegenüber unehrlich", und er gab keine Antwort. Ein Jahr darauf vernahm Campe ein Gerücht, Grün wolle tatsächlich eine dritte vermehrte, sogar illustrierte Auflage drucken lassen! Daraufhin drohte er mit einem Prozeß und — mit Enthüllung der Anonymität! Campe kannte die Strafgesetze und war gewiß nicht zweifelhaft darüber, daß man auch jetzt noch den „Spaziergänger" zur Verantwortung ziehen konnte. Die Sache ruhte bis 1841. Nun war die 2. Auflage vergriffen, und Campe mahnte zur dritten. Auersperg lehnte GRÜN 248 ab, einmal wegen des seinerzeit gezahlten miserablen Honorars, vor allem aber mit Rücksicht auf die „der Gesinnung wegen bemerkenswerte Drohung der Denunziation", die er allerdings jetzt als unschädlich bezeichnete. Vielleicht konnte er sich dabei auf einen Verjäh- rungsparagraphen des Strafgesetzes berufen. Aber doch vermied noch 1842 Ed. v. Bauernfeld in seiner anonymen Broschüre „Pia desideria" (S. 17. 21. 69) mit deutlicher Ängstlichkeit, Grün den Verfasser der „Spaziergänge" zu nennen; er vollführte geradezu einen Eiertanz, um an diesem Zugeständnis vorbeizukommen: er rühmt das Buch, aber Grün ist immer nur der Verfasser des „Schutt". — Der Zwist mit dem edlen Campe verzögerte die neue Auflage noch drei Jahre, sie erschien erst 1844, und zwar bei Weidmann; Campe hatte seinen Widerspruch fallen gelassen. > So kam es, daß die „Spaziergänge", die von allen Werken Grüns das größte Aufsehen machten, zwölf Jahre brauchten, um von der zweiten auf die dritte Auflage zu klettern. Dann folgten ihr in den nächsten Jahren mehrere neue, aber alle diese Neuauflagen erschienen nach wie vor anonym, der Name des Dichters wurde nicht genannt. Vielleicht hatte die österreichische Regierung die Beibehaltung der Anonymität zur Pflicht gemacht, um wenigstens formell keinen Anlaß zu haben, dagegen noch nachträglich vorzugehen. Verhandlungen darüber haben zweifellos stattgefunden, wenn sich auch bisher darüber nichts feststellen ließ. Mit jener Strafe von 25 Dukaten war ja der Fall Grün-Auersperg noch keineswegs erledigt. Schon am 20. Mai 1838 hatte Sedlnitzky an den Gouverneur in Laibach auf die neuerliche Veröffentlichung des „höchst anstößigen" Gedichtes an Jakob Grimm hingewiesen; er habe außerdem „auf konfidentiellem Wege" erfahren, daß Graf Auersperg damit umgehe, „nächstens wieder mehrere seiner Gedichte mit Umgehung der inländischen Zensurbehörde zum Druck in das Ausland zu senden". Davon ließ sich Auersperg auch nicht im geringsten abhalten. Anastasius Grün erschien mit Beiträgen in deutschen Blättern unbekümmert hier und dort, seine nicht mit einheimischer Zensur gedruckten Werke erlebten neue Auflagen in Leipzig, und nach einer Pause von fünf Jahren erschien dort sogar ein neues, „Die Nibelungen im Frack", ohne daß dem Dichter etwas geschehen wäre. Seine Auswanderungspläne hatte er längst aufgegeben ; gerade weil er merkte, daß Metternich seine Entfernung aus dem Vaterland nicht ungern sah, um den unbequemen Untertan Sr. Majestät endlich loszuwerden, blieb er, und seine Heirat im Jahre 1839 fesselte ihn nur noch enger an die Heimat. Daß man den Dichter trotz alledem ungeschoren ließ, hatte er offenbar der Vermittlung eines mächtigen Gönners, des Erzherzogs Johann, des späteren Reichsverwesers, zu verdanken. Der Erzherzog war mit Auerspergs Schwiegervater, dem steiermärkischen Landeshauptmann Graf Atems eng befreundet und erschien fast unerwartet zu Graf Auerspergs Hochzeit 249 GRÜN am ii. Juli 1839, so wie er eben von einer Reise gekommen war. „Ihr müßt's nit drauf schauen," sagte er in seiner volkstümlichen Sprechweise, „ich mein's gut und wünsche herzlich Glück allerseits!" Und zur Tochter des Freundes, der Braut Marie, meinte er: „Geh du, Mizi, allweil mit, daß er nit wieder einsame, gefährliche Spaziergänge unternimmt." Nach L. A. Frankls Versicherung war dies die erste persönliche Begegnung des Dichters mit dem Erzherzog, aber „schriftlich hatte sich Auersperg, als ihm wegen der .Spaziergänge' noch nachwirkende Ärgernisse drohten, vertraulich an den Erzherzog gewandt, um dessen wirksame Vermittlung zu erlangen". Nur so ist zu erklären, daß die österreichische Regierung Anastasius Grün unbekümmert weiter seine Gedichte veröffentlichen ließ und ihm eine Ausnahmestellung zubilligte, die man keineswegs jedem hergelaufenen Schriftsteller einräumte. Die junge Generation der vormärzlichen Lyriker empfand diese zweierlei Gerechtigkeit oftmals sehr bitter (vgl. Meißner, >,Geschichte meines Lebens" I, 150). Wenn es richtig ist, was Löwenthal von Lenau gehört haben will (Castle, a.a.O., S. 118), daß Auersperg 1838 dem Fürsten Metternich versprochen habe, entweder auszuwandern oder zu schweigen, so müßte auch diese Fessel gefallen und dem Dichter die Freiheit des Wortes zurückgegeben worden sein, so wie er sie früher geübt hatte. Nur — in Österreich selbst sollte der Dichter nicht existieren! In Wiener Journalen, versichert Ed. v. Bauernfeld („Alt- und Neu-Wien", Ausgabe von Horner, IV, 98), durften die Werke Grüns nicht erwähnt werden; sogar in Ungarn hatte 1836 der Abdruck des Grünschen Gedichtes „Der Dichter im Kerker" in dem deutschen Blatt „Der Spiegel" dem Herausgeber Franz Wiesen die peinlichsten Scherereien eingebracht, und 1843 setzte man dieser Vogel- Strauß-Politik die Krone auf: Auersperg wollte die dritte Auflage seines „Letzten Ritters" bei Braumüller in Wien selbst erscheinen lassen; er suchte offenbar einen Ausgleich mit der einheimischen Zensurbehörde anzubahnen, indem er ihr den Neudruck seines nationalen, der Verherrlichung eines Habsburgers gewidmeten Werkes anheimgab, das 1832 in den „Wiener Jahrbüchern" mit hohem Lobe ausgezeichnet worden war. Aber die Polizei war eigensinnig und blieb bei ihrem Prinzip: 1838 soll sie einmal erklärt haben, der Name Grün dürfe nicht gedruckt werden, weil es „keinen Nachweis dafür gebe, daß ein solcher Dichter in Person existiere" (so meldete der Wiener Korrespondent des „Freihafens" 1838. III, 258, Stephan Thurm, d. i. nach Frankl: Adolph Neustadt). Jetzt, 1843, konnte sie das nicht mehr sagen. Grün-Auersperg existierte wirklich und hatte ihr Ärger genug gemacht! Sie duldete sogar, mußte offenbar dulden, daß jetzt die Namen Grün und Lenau in österreichischen Blättern genannt, die Bilder der Dichter in dortigen Zeitschriften gebracht wurden (vgl. Ed. v. Bauernfeld, „Pia desideria" 1842. S. 22). Aber damit war sie GUTZKOW 250 an der äußersten Grenze ihrer Langmut, ihrer Selbstverleugnung. Und wann wäre es ihr auf eine Lächerlichkeit mehr oder weniger angekommen ! Daher erklärte sie ohne weitere Begründung am 30. September 1843, daß der „Letzte Ritter" in Wien nicht gedruckt werden dürfe! Grün mochte im „Ausland" bleiben — im Vaterland wollte man einfach nichts mit ihm zu tun haben! Das „Ausland" hatte natürlich keinen Anlaß, gegen ein so spezifisch österreichisches Buch vorzugehen; die spätere Praxis, Bücherverbote als gegenseitige Gefälligkeit unter den Bundesstaaten zu betrachten, hatte sich 1832 noch nicht herausgebildet. Gleich nach Erscheinen der „Spaziergänge" war von dem mit Beaufsichtigung des Hamburger Buchhandels betrauten Beamten ein Exemplar dem Berliner Polizeipräsidium eingesandt worden. Das vom Ministerium des Innern befragte Oberzensurkollegium war aber gerecht genug, „die Vaterlandsliebe und wohlwollende Auffassung des österreichischen Naturells" in dem Buche anzuerkennen ; da es nur auf Österreich gehe, erklärte das Kollegium die Gedichte am 27. August 1832 für „nicht gefährlich" ; die Form mache sie obendrein dem größten Teil des Volkes unzugänglich, und da bereits eine 2. Auflage erschienen sei, habe ihnen offenbar Österreich selbst keine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben, sonst hätte es wohl beim Deutschen Bund einen Antrag auf ein allgemeines Verbot gestellt. Auch in keinem andern deutschen Bundesstaat scheinen die „Spaziergänge" verboten worden zu sein. GUTZKOW, KARL (1811—1878). Am 1. September 1830 wurde auf dem Berliner Polizeipräsidium das Gesuch eines Unbekannten abgegeben, der um Erlaubnis zur Herausgabe einer Zeitschrift bat. Ein Prospekt des neuen Unternehmens war beigefügt. Es nannte sich: „Forum der Journal-Literatur, eine anti- hritische Quartalschrift", und der im Original nicht erhaltene, „ä la Jean Paul capriolisirte" Prospekt, von dem uns nur Auszüge gleichzeitiger Journale Fragmente verraten, besagte: „Ergriffen von der festen Überzeugung — mögen Andere es Wahn nennen — die Gesetze höherer Entwickelung begriffen zu haben, tret' ich ohne Rücksicht auf meine Persönlichkeit dem größten Theil der Tages-Literatur gegenüber, einem kleinen zur Seite, mit dem festen Vertrauen, wenigstens Einiges beizutragen zur Förderung der Wahrheit." Jeder gegen Urteile anderer Zeitschriften gerichteten Antikritik solle in dem neuen Blatte Raum gegeben werden — ein Aufruf also zu einer „Kritik der Kritik", wie er bis heute immer wieder gelegentlich ertönt von jungen oder auch gereiften Männern, die durch handwerksmäßige, dumme und anmaßende Kritik das Wachstum der gesamten — vielleicht auch nur ihrer eigenen — Literatur für bedroht halten. Der Antragsteller unterzeichnete sich „K. Gutzkow, Kronen- 251 GUTZKOW Straße 65". Daß er Student der Theologie zu Anfang des vierten Semesters sei, verschwieg er; als captatio benevolentiae diente dem Gesuch nur die Versicherung : „Dieses gegen Unmoralität und anmaaßende Tendenzen gerichtete Journal liegt durchaus im Interesse der Regierung und wird vor Allem die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen unberücksichtigt lassen. Obschon noch jung und unbekannt glaub' ich doch mir durch ein gründliches Studium der Literatur die Kenntniß des Feldes, worauf es hier ankömmt, verschafft zu haben." — Die Polizei gab am 3. den Bescheid, die gewünschte Erlaubnis und die damit verbundene Zuweisung eines Zensors müsse beim Oberpräsidenten der Mark Brandenburg, v. Bassewitz, nachgesucht werden. Gutzkow machte also ein neues Gesuch — die Urschrift ist bisher noch nicht aus den Akten aufgetaucht —, und schon am 13. September hatte er die Erlaubnis in Händen. Diese ganz ungewöhnliche Gunst verdankte er dem Justizminister v. Kamptz, dem Hauptorganisator der Demagogenverfolgungen, der den Schulkameraden seines Sohnes begönnerte und für den unternehmungslustigen Studenten gutgesagt hatte, wie Gutzkow in seinen spätem Erinnerungen wohl mit Recht vermutete. Er mußte sich nur auf dem Polizeiministerium persönlich vorstellen und angeben, wer er sei, was er wolle und wie er die Kosten des Unternehmens — aus eigener Tasche! — zu decken beabsichtige. Daß ihn kurz vorher, am 3. August, die Berliner Universität für eine philosophische Arbeit preisgekrönt hatte, wird er bei jenem Examen nicht verschwiegen haben — die goldene Medaille im Wert von 72 Talern machte ja den Freitischstudenten zum Krösus und hat zweifellos das Verlagsunternehmen finanziert —; wohl aber verschwieg er, daß dieser 3. August im Auditorium der Universität für ihn ein Tag von Damaskus geworden war: die ersten Nachrichten über die französische Julirevolution wurden ruchbar! Es war das erstemal, daß ein politischer Vorfall wie ein Donnerschlag ihn erschreckte, er war, die Glückwünsche der Verwandten und Bekannten überhörend, spornstreichs in ein Lesekabinett gestürzt, um sich aus der neuesten französischen Zeitung von der Wahrheit der Pariser Ereignisse zu überzeugen. Von diesem Tage an wurde er Zeitungsleser und Journalist, dem die Politik alles bedeutete. „Die Wissenschaft lag hinter mir, die Geschichte vor mir", so bezeichnete er fünf Jahre später dieses innere Erlebnis, das seiner ganzen Laufbahn eine andere Richtung geben sollte. — Aber welche Enttäuschung erwartete zunächst den Neuling auf dem Forum der Tagespresse! Er hatte durch seine Lektüre der Schriften Ludwig Börnes und Wolfgang Menzels „die Literatur unter dem Gesichtspunkt des Zeit- und Volksgeistes", die Poesie in ihrem Zusammenhang mit dem Bedürfnis der Erneuerung auf allen Gebieten, „jedenfalls mit den Bedürfnissen des nationalen Lebens, unserer Erziehung und Geselligkeit" zu betrachten gelernt, und mächtig hatte ihn „der Drang GUTZKOW 252 zur Anteilnahme am Kampf für die gute Sache der Schönheit, Freiheit und Wahrheit" ergriffen. Was fand er nun? „Auf dem literarischen Gebiet erschien mir alles Unselbständigkeit, Nachahmung, affectirte, in Berlin durch besondere Gesellschaften geförderte Vergötterung unsrer classischen Periode. Dort aber, wo noch neue Blüthen getrieben erschienen, wo noch etwas wie frische Farbe und Duft herauskam, sah ich die innerlich leere Vegetation des Sumpfes, grünschillernde Decken stehender Gewässer . . . Die Ausbeute jedes Besuchs [der Lesekabinette] war eine Ansammlung grimmigen Zornes und polemischer Gelüste." Diese Empfindung drückte dem Studenten die Feder in die Hand — so wurde der neunzehnjährige Gutzkow Herausgeber des „Forum der Journal-Literatur". Diese polemische Stellung beschattet Gutzkows junge Schaffenszeit, aus ihr sind seine ersten Schriften bis zur „Wally" zu verstehen; sie bescherte ihm auch seine Kämpfe mit der Zensur, in denen er als Mensch und 'Schriftsteller Gefahr lief zu verbluten. Näher auf Entstehung, Inhalt und Tendenz dieser Werke einzugehen, wäre die Aufgabe einer Gutzkowbiographie, die ich der Ungunst der Zeit trotz alledem noch abzuringen hoffe; einen Entwurf dazu habe ich in meiner Einleitung zu Gutzkows „ausgewählten Wärken in zwölf Bänden" (Leipzig, Hesse & Becker) gegeben. Im Zusammenhang dieses Buches muß es genügen, das Spiegelbild festzuhalten, das die gewaltig umfangreichen Zensurakten von den Schriften dieses kampferprobten „Ritters vom Geiste" bieten. Vom „Forum" erschienen zunächst zwei Quartalshefte, deren schwerfällige Phraseologie nur den Schülern Hegels verständlich sein konnte, zu denen Gutzkow damals zählte. Sie lagen „wie Blei": vom ersten (Januar 1831) wurden 70, vom zweiten (Mai) nur mehr 50 Exemplare abgesetzt, der Rest später makuliert. Die Druckschulden für das Unternehmen — der Verleger Logier lieh nur seinen Namen dazu — schleppte Gutzkow noch bis 1849 nach. Lag der Mißerfolg an Inhalt oder Form ? Beides wollte er erproben: vom 4. Juli an verwandelte er das Blatt in eine leichter beschwingte Wochenschrift, und um ihren Interessenkreis zu erweitern, hatte er am 26. Juni an das Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten das Gesuch gerichtet, auch Gegenstände der Religion behandeln zu dürfen, wozu eine besondere Erlaubnis nötig war. Er habe, so schrieb er, seine Tätigkeit bisher auf das allgemeine Feld der Literatur beschränkt und namentlich die theologische Seite derselben nicht so wesentlich hervorgehoben, sehe aber jetzt, daß er sein Unternehmen bei dieser Beschränkung auf die Länge nicht durchführen könne. „Unsre allgemeine Journalistik, indem sie die Interessen des Lebens ausspricht, hat das Kirchliche in so weit in sich aufnehmen müssen, als dies selbst in die Formen unsres Lebens so allseitig eingreift. Außerdem liegt in meiner 253 GUTZKOW Concession der Widerspruch, daß ich zwar über Philosophie sprechen darf, des Theologischen mich aber entschlagen muß, ich kenne für diese Gebiete keine trennenden Gränzen. Hiezu kömmt, daß von der kirchlichen Seite aus soviel Dinge in Anspruch genommen werden, deren Beurtheilung man gewissen theologischen Zeitungen überlassen müßte, wenn man mit einer Entgegnung ihnen zu folgen keine Er- laubniß hat." Diese Sätze deuten eine zweite Wandlung an, die damals in ihm vorging: zwei Monate später trat er aus der theologischen Fakultät in die philosophische zurück, in die er sich 1829 zuerst hatte einschreiben lassen. — Am 12. August wurde sein Gesuch vom Kultusministerium (v. Altenstein) genehmigt, aber mit der väterlichen Warnung, „daß der ernste Charakter dieses Theils der Literatur . . . ganz besonders eine würdige Haltung erfordert" ; das werde er hoffentlich niemals aus den Augen lassen. Bisheriger Zensor des „Forums" war Kammergerichtsrat Bardua; ihm wurde jetzt Konsistorialrat Dr. Brescius zur Seite gestellt, der die theologischen Artikel Gutzkows zu prüfen hatte. Derweil lag schon wieder ein neuer Antr.ag Gutzkows vom I. Juli vor, dessen Wortlaut nicht bekannt ist: er bat, ihm auch die Aufnahme politischer Artikel zu gestatten. Jetzt wurde man bedenklich. Das Ministerium ließ erst durch die Polizei via Oberpräsident einiges über den Leumund usw. des Petenten feststellen. Die Polizei bescheinigte seinen „sehr günstigen Ruf"; obendrein sei sein Bruder Kreisgendarm zu Forst in der Lausitz und seine Schwester an einen Wundarzt Bungenstab (Neuenmarkt 3) verheiratet. Gutzkows Vater war ein kleiner Beamter im Kriegsministerium, also wohl auch zuverlässig. Demnach konnte der Oberpräsident am 26. Juli mit ruhigem Gewissen aussagen: „Führung völlig tadelfrei", und das Fürwort des „Großinquisitors", des Ministers v. Kamptz, dürfte auch diesmal nicht gefehlt haben, so daß das Unerhörte geschah: was die angesehensten Berliner Journalisten vergeblich erstrebten, dem jungen Anfänger wurden auch politische Artikel zugestanden, „insofern dieselben mit der Journal-Literatur zusammenhingen". Zugleich aber erscholl die dringendere Warnung, die Erlaubnis werde mit dem Augenblick zurückgenommen, „wo die unter den gegenwärtigen Zeitumständen doppelt nöthige Vorsicht bei der Redaktion des Blattes außer Acht bliebe und Sie so das, von uns in Sie gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigen sollten". Mit Rücksicht auf Gutzkows Alter erteilte man die Erlaubnis zunächst nur auf ein halbes Jahr, und dem Oberpräsidenten gaben die Zensurminister (v. Altenstein, v. Brenn und v. Bernstorff) die Weisung, das „Forum" bleibe hauptsächlich wissenschaftlich; Politik werde nur beiläufig darin berührt. Der bisherige Zensor Bardua bleibe also zuständig, die politischen Artikel aber seien dem Legationsrat de la Croix vorzulegen, dem Zensor der in die Politik einschlagenden periodischen Schriften. GUTZKOW 254 Als Gutzkow diese erweiterte, für sein Blatt ebenso bedeutungsvolle wie gefährliche Konzession vom 25. August erhielt, waren von den Wochennummern des „Forums" bereits acht erschienen ; über dreizehn kam es überhaupt nicht hinaus! Unter den sengenden Augen der nicht weniger als drei Zensoren schwand der Text der Nummern immer mehr dahin, obgleich Gutzkow von der neuen Erlaubnis, sich auch mit Politik beschäftigen zu dürfen, noch keinen Gebrauch machte. Schon das zweite Quartalsheft hatte eine Reihe von Zensurlücken aufgewiesen, in den Wochennummern häuften sie sich. Gutzkow pflegte jede Nummer sofort nach Erscheinen an seinen damaligen bewunderten Gönner Wolfgang Menzel in Stuttgart zu schicken und den vom Zensor gestrichenen Text handschriftlich einzufügen oder doch jede Zensurlücke kenntlich zu machen; dieses interessante und wertvolle Exemplar seiner Zeitschrift kam mit Menzels ganzer Bücherei 1874 an die Straßburger Landesbibliothek, ist also heute französischer Besitz! Glücklicherweise habe ich es 1906 für mein „Bibliographisches Repertorium" („Zeitschriften des jungen Deutschlands", 1. Teil), worin ich eine ausführliche Analyse des „Forums" gab, benutzen können. Gleich im Juli wurde dem Wochenblatt eine ganze Nummer gestrichen! Sie enthielt einen die vier Quartseiten füllenden Aufsatz „Preßzwang", der verheißungsvoll mit den Worten begann: „Die Notwendigkeit der Preßfreiheit muß man nicht beweisen! Wer wird auch die Thatsache des Bewußtseins und Gewissens beweisen wollen?" Gutzkow schickte einen Korrekturabzug davon an Menzel zur Aufnahme in das „Literatur-Blatt", aber für Süddeutschland war der Aufsatz, wie Menzel am 23. August antwortete, lange nicht stark genug! Er liegt dem Menzel- schen Exemplar des „Forums" bei, ich habe ihn in meinem „Bibliographischen Repertorium" abgedruckt. Das war natürlich ein schwerer Schlag für den Herausgeber, der die Druckkosten seines Blattes aus eigener Tasche deckte. Mehrere andere „gewaltige" Zensurlücken lassen sich nicht rekonstruieren. Die kürzeren Zensurstriche, die wir durch Gutzkows schriftliche Erläuterungen kontrollieren können, sind kleinlichster Art. Sprach er von „preußischem Wesen", so verbesserte der Zensor „norddeutschem"; aus der Zeit der Freiheitskriege — so etwa wird sich Gutzkow (II, S. 160) ausgedrückt haben — mußte eine „sogenannte Franzosenzeit" werden! „Die eigentliche Bestimmung dieser Zeit von der Zensur gestrichen", setzt er handschriftlich an den Rand. Scherze wie: „Unsre Freiheit ist die Freiwilligkeit des Aufgebots, unsre Hoffnung ein ewiger Civilversorgungsschein, dessen Nichterledigung man sich bei einem anständigen Wartegeld noch gefallen läßt", wurden natürlich vom Rotstift des Zensors zugedeckt. Dieser Ängstlichkeit gegenüber war es sehr überraschend, daß der Zensor Bardua im II. Quartalsheft die gefährlichste Stelle übersehen hatte; sie deutete schon an, worauf Gutzkow mit seinem spätem Ge- 2 5ä GUTZKOW such um Erweiterung seiner Konzession auf das Gebiet der Politik hinaus wollte. Er schrieb da in dunkeln Andeutungen: „Es wird eine Zeit kommen, und sie ist schon da, wo nach Novellen, Dramen, Geschichten des deutschen Hexameters, Übersetzungen aus dem Altdeutschen keine Nachfrage mehr sein wird ... In euren Produktionen eifert ihr für alles Gute, Schöne, Edle, schildert mit höchstmöglicher Farbengluth die Gegenstände der Liebe und des Hasses, wohl auch der Tugend und des Lasters, und oft auch der Freiheit und Sklaverei, warum aber blos aus der eigenen Brust, warum nur Fiktionen der Phantasie! Sehet auf das großartige Leben, das um uns her auf- und niederwogt, und höret die Urtheile des Hasses, der Leidenschaft, der Furcht, der Unwissenheit, deren sich immer mehr zusammenfinden, und die der Ausdruck der öffentlichen Meinung zu werden drohen — stille Klage, Ironie, Achselzucken ist da lange nicht genug! . . . Wir haben wohl Opponenten in Masse — doch nur mit gutem Willen, und sie werden nicht eher gehört werden, ehe nicht die anerkannten Geister der Nation ihnen zur Seite treten." Diese in gewundenem Prophetenton gehaltene Anrede, die zu tatkräftiger oppositioneller Schriftstellern „die anerkannten Geister der Nation" aufrief, war durchgeschlüpft, aber wohl auch von keinem Leser beachtet worden — Gutzkow druckte sie daher in der Wochennummer II vom 12. September noch einmal ab! Auch diesmal blieb sie stehen! Nun wurde er noch kühner: in einer Briefkastennotiz der Nr. 12 gab er zu, daß er zwar „politische Artikel berücksichtigen" dürfe, daß ihm aber zu dieser „Suppe" noch der „Löffel" fehle. Zugleich schrieb er aber in einer andern Briefkastennotiz das Kochrezept zu dieser „Suppe": „Viel zu deutlich!" antwortete er einem politischen Mitarbeiter. „Ich empfehle Ihnen das Studium eines trefflichen Holzschnittes von Gubitz. Krone, Scepter, Mantel, und unter Blumen, tausend Blumen, eine Schlange! Anders darf man nicht schreiben!" Das war eben der Stil, zu dem die Zensur die deutschen Schriftsteller erzog; Heine und Börne waren ihre gelehrigsten Schüler; das war der Stil, der die Zensoren zur Verzweiflung bringen konnte, zum regelrechten Verfolgungswahn, so daß sie unter der harmlosesten Bemerkung eine satirische Spitze suchten. Auch diese Lüftung des Visiers ließ der Zensor Bardua geschehen, aber sein Kollege von der Politik, de la Croix, wurde nun wohl aufmerksam: Nr. 13 erschien nur noch halb! Mitten auf der zweiten Seite bricht der Text ab, als ob dem Schreiber von einem gestrengen Büttel die Feder aus der Hand gerissen sei, und schließt in aller Eile mit den rätselhaften und doch so bezeichnenden Worten: „Wir müssen uns hier übrigens weiterer Gegenbemerkungen enthalten!" Aus den Erläuterungen Gutzkows zu dem Menzelschen Exemplar der „Forums" ergibt sich, daß zwei Spalten über die beiden Konvertiten Jarcke und Philipps (ersterer der Begründer des „Politischen Wochenblattes" in \ GUTZKOW 256 Berlin, beide später Herausgeber der ,,Historisch-politischen Zeitschrift für das katholische Deutschland") gestrichen worden, und daß der Zensor weitere „Gegenbemerkungen", jedenfalls über die Preußische Städteordnung und die Provinzialstände — ein sehr bedenkliches Thema! — „bei einer so wichtigen Sache für zu obenhin" erklärt und getilgt hatte. Durch solche umfangreichen Zensurstriche wuchsen die Kosten des Drucks über Gutzkows Budget hinaus, er mußte ihn also einstellen. Wurde das „Forum" auch nicht verboten, so verendete es doch unter den Eingriffen der Zensur. Aber Gutzkow hatte Blut geleckt: der erst Zwanzigjährige hatte ein eigenes Blatt besessen — diesen Vorsprung wollte er behaupten. Als die letzte verstümmelte Nr. 13 des „Forums" vor ihm lag, vom 26. September 1831, regten sich sofort neue Journalpläne; die Konzession hatte er ja in der Tasche und nach der politischen Seite noch gar nicht ausgenutzt. Eine „Zeitschrift für Politik, Völkerleben und Literatur in Folio" schwebte ihm vor, als Titel „Die Norddeutsche Biene", der es gewiß an einem Stachel nicht gefehlt haben würde. Nur ein zahlungsfähiger Verleger mußte erst gefunden werden, der sich zu einem anständigen Honorar verpflichtete, damit das in großem Stil gedachte Blatt auch anderer Männer Beihilfe gewinnen könne. Plötzlich bot sich eine andere Aussicht, über die er flugs an das Ministerium des Auswärtigen berichtete (25. Oktober) : „Der hiesige Buchhändler Krause beabsichtigt, dem von ihm verlegten Morgenblatte: Eulenspiegel von Neujahr ab eine andre Gestalt zu geben: er würde eine von mir redigirte Zeitung vollkommen an die Stelle des alten Blatts setzen, wenn er sich nicht den Besitz der so reichen Abonnentenzahl erhalten möchte: so aber wünscht' er, daß ich die von einem Hohen Ministerio mir für das Forum der Journalliteratur gestattete Erlaubniß, über politische Gegenstände zu schreiben auf die neue Gestaltung seines Blatts so übertrage, daß die alte Redaktion sich nur mit Theater, Mode u. dergl. in einer auch räumlich beschränkten Sphäre zur theilweisen Erhaltung der alten Bestimmung beschäftigen würde. Der Eulenspiegel erscheint dann in seinem politischen Theile unter meiner Verantwortlichkeit, u. wenn ich auch volles Recht über den alten Theil nicht erhalten sollte, so werd' ich mich doch bemühen, ihn mit dem Ernst u. der Würde der neuen Bestimmung in Einklang zu erhalten, und einen solchen Einfluß sogar kontraktmäßig zur Bedingung machen." Er bat also, die ihm gewährte Konzession, von der Gebrauch zu machen die „kommerziellen Verhältnisse" des „Forums" nicht erlaubt hätten, vom 1. Januar 1832 an auf das politische Beiblatt des „Eulenspiegel" zu übertragen und zugleich auf ein volles Jahr auszudehnen. Zum Schluß versicherte er dem Minister, „daß meine schriftstellerische Thätigkeit nur auf den Kampf für die ewigen Wahrheiten der Vernunft u. Sittlichkeit gerichtet ist, 257 GUTZKOW daß ich das in mich gesetzte Vertrauen rechtfertigen werde sowohl durch ein sorgfältiges Vermeiden jedes leidenschaftlichen Parteiinteresses, als auch namentlich durch die schuldigste Achtung der Institutionen, in deren Verbände ich zu leben das Glück habe." Bei dem „Eulenspiegel", dessen schon oben (S. 205) unter Glaß- brenner kurz gedacht ist, war aber Gutzkow an eine üble Adresse geraten. Es handelte sich um eines der zahlreichen Berliner Lokal- und Theaterblättchen nach Saphirschem Muster, das den Titel führte: „Tier Berliner Eulenspiegel, Zeitschrift von und für Narren." Eduard Maria öttinger, heute noch bekannter als Bibliograph durch seinen „Moniteur des dates" denn als Schriftsteller, hatte es am 1. April 1829 als Fortsetzung der eingegangenen „Estafette" gegründet. Seit März 1830 lautete der Titel „Till Eulenspiegel, Ein Abendblatt für die schöne und hässliche Welt", im Oktober 1831 „Berliner Eulenspiegel-Courier" ; er wechselte dann noch mehrfach, je nachdem der Herausgeber, zeit-' weise auch als Verleger zeichnend, wegen seiner Konflikte mit der Zensur einen neuen Titel für rätlich hielt. Der wirkliche Verleger war L. W. Krause. Öttingers Kämpfe mit der Zensur sind eine Komödie für sich, in der sogar der König mitspielte. Hier genüge der Hinweis, daß er im- März 1831 aus Berlin ausgewiesen werden sollte, wobei ihm der Umstand, daß er eigentlich Meyer hieß, sich gleichwohl zum Katholizismus bekannte, schlecht zustatten kam; er wußte aber durch aalglatte Geschicklichkeit sich und sein Blatt zu behaupten. Auf beide war man im Ministerium denkbar schlecht zu sprechen, und als nun Gutzkows Eingabe vorlag, meinte der Minister des Auswärtigen, Eichhorn, sofort, „aus einer Verbindung so ungleichartiger Zwecke, wie die politischen Artikel und der sonstige Inhalt des ,Eulenspiegel-Courier' sind, würden sehr bald Verwicklungen entstehen" ; die seien allerdings zunächst Sache des Zensors, da man aber die Erlaubnis „ausdrücklich nur im Zusammenhange mit der Bestimmung des ,Forums'" gewährt habe, könne er das Gesuch nicht befürworten. Unterdes wird Gutzkow längst gewußt haben, wie es stand: am Tage vor seiner Eingabe, am 24. Oktober, war das Blatt auf Antrag des Oberzensurkollegiums ab 1. November verboten worden, und am 30. November wurde die Maßregel durch eine königliche Kabinettsorder bestätigt. Geheimrat Tzschoppe im Polizeiministerium gab die entsprechende Notiz am selben Tag zu den Akten. Gutzkows Gesuch war damit eo ipso erledigt, er selbst aber schon lange nicht mehr in Berlin. Aus Stuttgart, von Menzel, lag schon seit Sommer die Aufforderung vor, nicht länger seine Truppen so einzeln zu versprengen, sondern sie zu denen des mächtigen „Literaturblattes" stoßen zu lassen. Ziemlich plötzlich entschloß sich Gutzkow, dieser Aufforderung zu folgen ; er verließ Anfang November 1831 seine von der Cholera verseuchte Vaterstadt und diente nun als literarischer 17 GUTZKOW 258 „Adjutant" Menzels ein halbes Jahr ab, das ihn aufs beste in alle Geheimnisse des literarischen Lebens einführte. Die Hauptfrucht seines ersten Aufenthalts in Süddeutschland aber war das Manuskript eines Buches, dem Menzels kritischer Rat leider seine endgültige Form gegeben hat. Ursprünglich als Novelle in Briefen gedacht, wurde es eine politische Satire. Menzel, der damals selbst ganz unter dem Eindruck der „Briefe aus Paris" von Börne stand, versprach sich mehr Erfolg davon, wenn Gutzkows jeanpaulisierende „Briefe eines Narren an eine Närrin" — der Titel ist noch ein Nachklang der forcierten Saphir-Öttingerschen Komik — umgemodelt und die Narrenkappe mit Räsonnements über zeitgenössische Zustände, politische Anspielungen usw. aktuell verbrämt würde. Die Folge war, daß dieses Beiwerk, um das der Berliner Journalist nicht verlegen war, die Konturen der Novelle völlig überwuchert hat, was heute die Lektüre sehr erschwert. Die weitere Folge aber war, daß sich die Berliner Zensurbehörden mit diesem Opus liebevoll beschäftigten. Menzel hatte auch gleich einen Verleger dafür zur Hand, keinen andern als Hoffmann & Campe, der im Oktober 1831 durch Herausgabe eben der „Briefe aus Paris" die im Sinne der Zensur berüchtigtste Verlagsbuchhandlung Norddeutschlands war. Für einen jungen Autor also eine bedenkliche Geschäftsverbindung. Das sagte sich auch Gutzkow, der damals über seine Zukunft noch nicht im reinen war, noch unschlüssig zwischen der möglichen Laufbahn eines Staatsbeamten, eines Oberlehrers und der des freien Schriftstellers hin und her schwankte. Ostern 1832 war er nach Berlin zurückgekehrt; mit der dortigen Polizei war nicht zu spaßen; wer konnte wissen, ob die gute Beziehung zu den Zensurministerien und dem Gönner v. Kamptz nicht noch einmal entscheidend für seine Laufbahn wurde? Sie brüsk zu verscherzen und alle Schiffe hinter sich zu verbrennen, dazu war er zu vorsichtig. Er sandte daher seine „Briefe eines Narren" anonym in die Welt. Im Spätherbst 1832 erschienen sie, und wie klug seine Vorsicht war, erwies sich alsbald. Am 2. Oktober fällte das Ober-Zensur-Kollegium über das 21 Bogen starke, also ohne Hamburger Zensur gedruckte Buch folgendes vernichtende Urteil: „Dieser Titel scheint theils um Aufmerksamkeit zu erregen, theils aber auch um deswillen gewählt zu seyn, damit unangemessene Dinge, ohne Zusammenhang und ohne Scheu dem Publicum mitgetheilt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich diese Schrift mit der Politik und es werden, dem schlechten Tone vieler Zeit- und Flugschriften gemäß, das Königthum nebst den Fürsten, dem Adel etc. herabgesetzt; die heilige Allianz, ferner die Bundesversammlung, und in Frankreich die Maßregeln zur Bekämpfung des unruhigen Geistes der Zeit etc. angegriffen. Namentlich wird Preußens, und des Preußen an Rußland knüpfenden verwandtschaftlichen Bandes auf eine so ganz ungeziemende Weise erwähnt, daß uns Maaßregeln gegen diese Schrift 259 GUTZKOW unerläßlich scheinen." Der Berichterstatter verwies auf die Seiten 35, 57 t-, 135, 155 f., 184 f., 215 f. und beantragte, das Buch „um so mehr" zu verbieten, „als durch diese Maaßregel kein Verlust für die Wissenschaft entsteht und das Buch, wenn es verbreitet und namentlich in Lese-Cabinetten, Leihbibliotheken gehalten oder vorzugsweise in Zeitblätter auszugsweise aufgenommen würde, vielen Nachtheil herbeiführen und die Meynung verwirren würde". Unterzeichnet ist das Schriftstück von dem Vorsitzenden des Ober-Zensur-Kollegiums, K. G. v. Raumer. Der Antrag wurde am 11. Oktober vom Polizei- minister v. Brenn genehmigt, Gutzkows Erstling also verboten, auch die Ankündigung in Zeitungen untersagt. Der Name des Verfassers War der Behörde nicht bekannt, sonst hätte man gewiß auf die früheren ..Vorgänge" zurückgegriffen und den Sünder vorgeladen. Was ihm dann bevorstand, zeigte zwei Jahre später das Schicksal Heinrich Laubes, auf dessen erstes Buch, die „Politischen Briefe", das vorstehende Urteil des Oberzensurkollegiums ebensogut paßte wie auf die Narrenbriefe. Kein Wunder also, daß Laube, damals noch einer der anonymen Nummernrezensenten der „Blätter für literarische Unterhaltung", das Buch des ihm noch unbekannten Verfassers enthusiastisch Pries (Dezember 1832) und als selbständiger Redakteur der „Zeitung für die elegante Welt" im Februar 1833 nochmals darauf zu sprechen kam. Als dann schließlich noch Börne in der Fortsetzung seiner »Briefe aus Paris" des Lobes davon voll war, bereute Gutzkow seine zaghafte Vorsicht: das Lob galt jetzt einem Unbekannten, der sich Persönlich nicht vorgestellt hatte, der junge Schriftsteller blieb für die Öffentlichkeit, vor allem für die Verleger, noch ein unbeschriebenes Blatt, er hatte nur das wohltuende Bewußtsein, der geheime Urheber des Erfolges zu sein. Doch trug letzterer wesentlich dazu bei, den Entschluß zum freien Beruf des Schriftstellers zur Reife zu bringen. Das geschah im Sommer 1833, als er zu München seinen ersten Roman, »Maha Guru", vollendete und damit eigentlich erst als ernsthafter Autor debütierte. Der Name seines zweiten Verlegers, Cottas, war für die Behörden eine bessere Empfehlung als der des Heine- und Börneverlegers; in den preußischen Zensurakten ist „Maha Guru" überhaupt nicht genannt, ebensowenig aber auch die zweibändige Sammlung seiner „Novellen", die im Frühjahr 1834 wieder bei Hoffmann & Campe erschien. Gegenstand der Aufmerksamkeit der Zensurbehörden wurde Gutzkow erst mit dem Frühjahr 1835. Der Bücherwurm, der Gutzkow von der Schule auf war, hatte sich durch den gelehrten Wust von „Philosophie, Juristerei und leider auch Theologie" durchgefressen, seine ersten Bücher sind davon noch überlastet. Die ironische Überlegenheit des Vielwissers, der alles wissen möchte, des akademisch Gebildeten, der sein Doktorpatent in der Tasche hatte, dazu des dunkel- GUTZKOW 2öo haften und naseweisen Berliners — alles Züge, die aus dem Charakterbild Gutzkows nie völlig schwanden —, hatte einer innern Unsicherheit, einem Gefühl der „Zerrissenheit" Platz gemacht, die mancherlei persönliche Herzenserlebnisse in ihm aufgewühlt hatten: der völlige Bruch mit seiner theologischen Vergangenheit, die Entwurzelung aus dem häuslichen Kleinbeamtenmilieu und der Verlust einer Braut, die sich dem Ungläubigen verweigerte. In dieser Stimmung traf die kurz angebundene Kritik eines literarischen Freundes über die Unnatur seiner ersten Versuche, traf die Mahnung, der Dichter könne nur wirken, wenn er sein Innerstes gebe, sich „das Herz aufreiße", genau in den Riß, unter dem er seelisch litt. Die Dichtkunst war ihm von da ab nicht nur eine Tätigkeit des Geistes, sondern ein Stück seines Lebens, sie wurde jetzt erst jung und, da sie aus dem Sturm und Drang der ganzen aufgeregten Zeit geboren war, jungdeutsch. Sie wurde damit eins der stärksten Elemente einer Literatur, der der Name „Junges Deutschland" als Ehren-, aber auch als Brandmal aufgeprägt wurde, ein Name, mit dem man in den Repositorien der Ministerialbureaus alsbald gewichtige Aktenstücke bezeichnete. Die neue Phase in Gutzkows Schaffen zeigte sich einmal in den durchaus persönlichen Kritiken, die er als Herausgeber eines Literaturblattes zu der Dullerschen Zeitschrift „Phönix" in Frankfurt a. M. von Januar bis August 1835 allwöchentlich veröffentlichte, literarische Manifeste, die mit ihrem prickelnden, subjektiven Stil das literarische Milieu ihrer Entstehungszeit nicht weniger klar widerspiegeln als die Fragmente der Romantiker ein Menschenalter vorher. Zu Konflikten mit der Frankfurter Zensur, mit der Gutzkow „auf gutem Fuße" stand und deren damalige „Humanität" von Ed. Beurmann gerühmt wird, führten sie anscheinend nicht; nur einmal (10. Juli) klagte Gutzkow seinem Freunde Gustav Schlesier: „Die Censur hat mich einmal wieder maltraitirt heute: man soll nicht sagen, daß diejenigen, welche der Staat mit Stricken um den Hals lohnt, von der Literatur mit Lorbeerkränzen bedacht werden" — wobei er wahrscheinlich den politischen Flüchtling Büchner meint: die Zensur verstümmelte in diesen Tagen die begeisterte Kritik, die Gutzkow über Büchners „Danton" geschrieben hatte; sie erschien am n. Juli (vgl. seinen Brief an Büchner vom 23. Juli). — Schlimmer aber ging es mit zwei Büchern, die Gutzkow im selben Jahr herausgab. Schon im Februar 1834 hatte sein Nekrolog auf den eben gestorbenen Friedrich Schleiermacher (in der Augsburger „Allgemeinen Zeitung") das größte Befremden erweckt, sogar in Gutzkows persönliches Leben eingegriffen, den Bruch mit seiner Braut verursacht. 1835 sollte eine Sammlung der Werke Schleiermachers erscheinen, aber die pikante Arabeske auf diesem Denkmal für den berühmten Prediger, seine Briefe über den erotischen Roman „Lucinde" von Friedrich Schlegel aus dem Jahre 1801, sollte ( 26i GUTZKOW fortbleiben. Diese schamhafte Verschleierung empfand Gutzkow als eine Geschichtsfälschung; eine Erinnerung daran erschien ihm um so notwendiger, als der Gegenstand dieses verpönten Buches, das übrigens nie verboten worden war, ebensowenig wie der Schlegelsche Roman selbst, auch der jungdeutschen Generation wie ein Alp auflag: das Problem moderner Sittlichkeit. Da die Briefe anonym erschienen, zum Nachdruck also frei waren, entschloß er sich kurzerhand, sie neu herauszugeben, und er leitete sie mit einer Vorrede ein, die wie eine prasselnde „Rakete in die stickende Luft der protestantischen Theologie und Prüderie" hineinfuhr. Voll Hohn und Spott gegen die „Gescheitelten", voll Sarkasmus über die mißverstandene weibliche Tugend, die den „süßen Verkehr der Geschlechter" zur Unnatur wandle, voll Prophetischen Zornes über das Gespinst von Lüge, unter dem sich die landläufigen Begriffe von Liebe versteckten, malte sie eine „Genialitat der Liebe", deren Beurteilung nicht vom Sittlichen, sondern vom Schönen ausgeht und über die Unsittlichkeit der moralischen Gewohnheit die keusche Sünde des „entzückenden Augenblickes" setzt. Das alles war schon vor Gutzkow gedacht, es war nur ein Glied in der Kette, an der jede junge Generation zu schmieden pflegt; aber so geradezu, so mit unmittelbarer Anwendung auf die Gegenwart, so mit Fingern weisend und hohnlachend herausfordernd hatte man solch Evangelium noch nicht vernommen, und es wäre gewiß ungeschrieben geblieben, hätte sich nicht der Autor selbst damit das Herz erleichtert. „Schleiermaclrers Vortraute Briefe über die Lucinde. Mit einer Vorrede von Karl Gutzkow" erschienen bei Hoffmann & Campe in Hamburg. Als sie Anfang April der Berliner Zensur vorlagen, wagte die sich offenbar an dem Namen Schleiermacher nicht zu vergreifen, sie erlaubte den Verkauf des Buches in Preußen! Irgendein beflissener Zuträger, jedenfalls aus den Kreisen der Hoftheologie, steckte aber die Schrift dem König, und sofort erging eine Kabinettsorder, die den Fehler des Zensors aufs höchste mißbilligte und ihn — ein Tadel, der sich gegen die drei Zensurminister richtete! — „nur der nicht mit der nötigen Energie aufgenommenen Reorganisation des ganzen Zensur- Wesens" zuschrieb, auf die Friedrich Wilhelm III. damals drang. So meldete der Kultusminister v. Altenstein am 24. April seinem Kollegen v - Rochow; die Kabinettsorder selbst war bisher nicht zu finden. Am Rande des ministeriellen Berichts findet sich die Bemerkung: „Verbot dieser Schrift bereits in Zirkulation. 27. 4." Man hatte schon am 21. den Lapsus des Zensors gutgemacht; unter diesem Datum steht das verbot in mehreren amtlichen Verzeichnissen. Am 12. April hatte auch das Oberzensurkollegium darüber berichtet; in Erlangen war die Vorrede bereits beschlagnahmt worden, am 29. Juli bestätigte das Kgl. Bayrische Ministerium diese Verfügung der Regierung des Rezat- kreises, und in den allgemeinen Erlassen gegen das „Junge Deutsch- GUTZKOW 262 land" wurde von Bayern und andern Bundesstaaten später ausdrücklich auf diese Vorrede hingewiesen. 1837 versicherte der Kurator der Bonner Universität, Geh. Rat J. P. v. Rehfues, der jene vom König erstrebte Reorganisation der preußischen Zensur hatte durchführen sollen, nichts habe Gutzkow „bei der Theologie" so sehr geschadet, wie die Ausspielung Schleiermachers gegen die Berliner Orthodoxie, und der Schauspieler Karl Seydelmann hatte in jenen Frühjahrstagen 1835 allen Grund, den Freund zu warnen, sich ja nicht in Berlin sehen zu lassen. In Württemberg dachte man offenbar milder darüber; noch im selben Jahr 1835 erschien in Stuttgart („In Commission der Christ. Hausmann'schen Antiquariats-Buchhandlung") ein Nachdruck der Hamburger Veröffentlichung, der Briefe Schleiermachers mit der Vorrede Gutzkows! Ob dieser und Campe damit einverstanden waren, hat sich bisher nicht ermitteln lassen. Diese blutige Satire gegen das Philistertum genügte aber Gutzkow nicht. Die religiöse Debatte kam gerade im Frühjahr 1835 zu besonders starker Entladung. Der erste Teil des „Leben Jesu" von D. F. Strauß wirkte wie ein Kriegsruf auf die Orthodoxie. Das war Wasser auf Gutzkows Mühle, und sofort sprang der Gedanke hervor, dem tapfern Tübinger zur Seite zu treten. Was lag da näher als eine Erinnerung an Lessings Kämpfe mit dem Hauptpastor Götze und das damalige Streitobjekt, die Wolfenbüttler Fragmente des Reimarus! Einen Auszug daraus wollte Gutzkow jetzt herausgeben mit einer entsprechenden Vorrede. Aber Campe, dem Furcht sonst nicht eigen war, schreckte zurück vor einem Tanz mit Götzes Nachfolgern, und diese Schrift blieb ungedruckt. Ihr Inhalt aber wurde mit einem Dichtwerk verschmolzen, das aus denselben Gedanken- und Empfindungsquellen strömte und im Sommer 1835 durch neue Erlebnisse in stürmischen Fluß gekommen war. Um den Kern des Auszuges aus der „Schutzschrift für die vernünftigen Verehrer Gottes" des Wolfenbüttler Fragmentisten entstand der Roman „Wally, die Zweiflerin". In drei Juniwochen wurde er geschrieben und ebenso schnell in Frankfurt bei Sauerländer gedruckt; da aber das Manuskript auch bei splendidem Druck nicht ganz 20 Bogen füllte, also zensurpflichtig gewesen wäre, gab ihm Gutzkow einen Anhang, der mit dem Roman in keinem direkten organischen Zusammenhang steht: die letzten 13 Seiten enthalten einen Aufsatz, der schon im Literaturblatt zum „Phönix" vom 25. Juli, also mit Frankfurter Zensur, erschienen war. Er hieß „Wahrheit und Wirklichkeit" und gab philosophisch-theologische Betrachtungen im Anschluß an George Sands Roman „Lelia", dessen deutsche Übersetzung Gutzkow in derselben Nummer der Zeitschrift kritisierte. Daß „Lelia" so zeitig erschien, um Gutzkows „Wally" selbst noch beeinflussen zu können, wie vielfach behauptet wird, ist bisher unbewiesen. Gleiche Luft weht gewiß durch beide. Am 12. Au- GUTZKOW Z erschien .W bei Carl ^^^£^'£ZZ leger eröffnete damit sein Verlagsgeschaft ersch jetzt den Roman seines Freundes las; vor dem Druck ka Zeile davon. Unterdes bereitete Gutzkow ein neu. £ fj* der nehmen vor, die Gründung einer Zeitschrift „//«** er sich mit Ludolf Wienbarg, der damals nach Frankfurt :^m bündet hatte. Cotta schien dem Plan nicht abgeneigt, konnte _s,cn mit Rücksicht auf sein „Literaturblatt" zum Morgenb at ,J* Existenz durch die Neugründung gefährdet schien, «ich* SOfOT t schließen; so gab Gutzkow zuletzt seinem Freunde Lowentha1 den ' V zug, und am 14. September l8 35 erfuhr die öffentlichedafl^ „Deutsche Revue" in Löwenthals neuem Verlag erscheinen.werfe Die Aufforderungen zur Mitarbeit und zahlreiche Exempla des von Gutzkow verfaßten, schwungvollen Programms waren b«rtiE»* August versandt, manche Zustimmung und Zusage ^r eingelaufen. Da führte der Redakteur des gefährdeten „LiteraturblaU ; de ^ehe malige Gönner Gutzkows, Wolfgang Menzel, den großen Seh g gegen das Junge Deutschland", gegen die junge Brut, die unter_ seinem eigenen Schutze groß geworden war. ^ter der Überschrift Un moralische Literatur" ließ er am II. und 14. S^^sSpel feen der Wally" und dann noch etliche „Abfertigungen vom Stapel, deren ££S* «* beschwörender ^^^^ Z- setzten und deren lärmender Appell an die Staatsgewa fasser mit vollstem Recht das Mal ^s Denunzianten ,n *e Sttfne brannte. Bereits am 24. September wurde „Wally «^»JJ. boten. Das Urteil des Oberzensurkollegiums vom ***»*£ unter zeichnet von Wilken, Neander und Tzschoppe, lautete: Dieses Buch übrigens in jeder Beziehung eine werthlose Hervorbringung such sich'durch die frechste Verunglimpfung des Christentum,^durch d verabscheuungswürdigsten Schmähungen gegen dl gotthelfter des Christenthums und überhaupt durch die *£^™^Z Jedes ligi ösen ^l^^ÄlÄ^S^ Z^Ztl^^X^ -s dem Buchhand, sowie aus den Leihbibliotheken und Lesegesellschaften anzutragen, a d> Pop _ larität des Vortrags und manche dem großen Harfen to Lese sagende witzige Wendungen, welche dem schon ^"^'J^ Verfasser zu Gebote stehen, die schädlichsten W J », . ferneren Verbreitung des ruchlosen Machwerks besorgen lassen^ Das Urteil beruft sich auf die Seiten : 9 , 43, 3. «^ über ^. Wallv" namentlich aber auf b. 20011., tue „w r •.„,,_ K • gl und Christenthum", ein Tagebuch des Romanhelden Cäsar, bei dm der Wolfenbütte.er Fragmentist Pate gestanden hatte. Die drei Zensurr chter waren so sehr nur mit dem theolog.schen Inhalt des GUTZKOW ;Ö4 Romans beschäftigt — der eine von ihnen, Neander, als Jude geboren, war evangelischer Bischof —, daß sie über die von Menzel ausge- schrieene Unsittlichkeit etwa der vielberufenen Sigunenszene (S. I27ff.) kein Wort verloren. Verfasser des Gutachtens war der Oberbibliothekar Prof. Dr. Wilken. Der Berliner Polizeipräsident ließ das Verbot durch Zirkular den Buchhändlern am 10. bis 15. Oktober bekanntgeben. Am 16. wurde der Roman in Würzburg im bayrischen Obermainkreis konfisziert, am 17. auch in München ; „dem Vernehmen nach", meldeten die Zeitungen, sei Menzels Kritik der Anlaß zum Vergehen der bayrischen Regierung gewesen. Nach einer brieflichen Meldung Theodor Mundts, auch eines jungdeutschen Kollegen, an Gustav Kühne soll Friedrich Wilhelm III. selbst die „Wally", deren Autor er „hasse", gelesen und beim Großherzog von Baden über das in dessen Lande erschienene Buch Beschwerde geführt haben; ein aktenmäßiger Beweis dafür liegt nicht vor. Bei der Initiative, die der König gegen die Vorrede zu Schleiermacher, übrigens auch gegen Schriften von Heine und Börne ergriff, kann die Nachricht stimmen. Tatsächlich machte schon am 20. Oktober ein ministerielles badisches Reskript die Kreisregierungen auf den Roman und auf die bestehenden gesetzlichen Verfügungen aufmerksam, unter Bezugnahme natürlich nicht auf eine Berliner Kabinettsorder, sondern auf eine Frankfurter Zeitungsnotiz. Gleichzeitig wurde Löwenthal, dessen Verlagskonzession noch nicht in Ordnung war, wegen seiner vorschnellen Geschäftseröffnung zur Verantwortung gezogen und ihm die Fortführung seines Verlags verboten. Die Mannheimer Kreisregierung hatte für Gutzkows Broschüre „Vertheidigung pegon Menzel und Berichtigung einiger Urtheile im Publikum" die Druckerlaubnis verweigert; Löwenthal hatte sie trotzdem, ohne Zensur, Anfang Oktober erscheinen lassen. Der Mannheimer Stadtdirektor Riegel unterzog sich infolge des Ministerialreskripts nunmehr der Lektüre der „Wally" und ließ sie am 13. November konfiszieren, ebenso die Broschüre Gutzkows gegen Menzel. Letztere verbot auch die bayrische Regierung am 21. Januar 1836. Von der 700 öder 800 Exemplare betragenden Auflage der „Wally" trieb der Polizeikommissar aber nur zwei auf, von der Broschüre zehn; die übrigen waren abgesetzt, dafür hatte Menzels Kritik gesorgt; in Frankfurt ging der Roman „von Hand zu Hand auch bei gebildeten Ungelehrten", wie ein österreichischer Konfident am 15. November berichtete, bei einer einzigen Leihbibliothek kursierten fortwährend neun Exemplare, sogar die Landbevölkerung interessierte sich für die darin ausgesprochenen „unsittlichen Ansichten"; selbst „achtzigjährige Greise" waren „lüstern" geworden, und der hohe Verkaufspreis, drei Gulden, wurde zwei- und dreifach überboten (Glossy, „Literarische Geheimberichte", I, 34. 41. 47). Auch in Berlin riß man sich um das Buch, 2ö 5 • GUTZKOW obgleich die Polizei versicherte, daß „streng nach dem Verbot" verfahren würde. Stadtdirektor Riegel fand, beide Schriften seien „Erzeugnisse eines Mitglieds des jungen Deutschlands, welches sich gleich der jeune France zur Aufgabe gemacht habe, durch Vernichtung alles dessen, was dem Menschen heilig sein soll, jedes aufstrebende edlere Gemüth zu verderben und so einen Zustand der Barbarei herbeizuführen" usw. Daher beschloß er, gegen Autor und Verleger am 16. November gerichtlich vorzugehen. Löwenthal wurde zunächst am 25. Wegen Umgehung der Druckerlaubnis für die Broschüre in Geldstrafe genommen, am 27. dann wegen der „Wally" die Voruntersuchung gegen Gutzkow und Löwenthal eröffnet. Unterdes war das Buch auch in Kurhessen (1. November) konfisziert worden, desgleichen durch Beschluß des Hohen Rats in Frankfurt a. M. am 24. November. Am °- Dezember folgte sogar Württemberg. Am 29. Oktober hatte sich der Bundestag gerührt, er begann eine allgemeine Verfügung gegen die junge Literatur zu erwägen. Am 14. November erfolgte das preußische Generalverbot der Schriften des „Jungen Deutschlands" und weiterhin die lange Reihe von Verfügungen, deren Entstehung, Formulierung und Handhabung ich in meinem Buche „Jungdeutscher Sturm und Drang" (1911) dargelegt habe. Die verweigerte Verlagskonzession schaltete Löwenthal als Verleger der geplanten „Deutschen Revue" aus. Sofort verhandelte Gutzkow mit Franz Varrentrapp in Frankfurt über die Herausgabe einer andern zweimal wöchentlich erscheinenden Zeitschrift „Deutsche Blätter für Leben, Kunst und Wissenschaft" ; um „die Insinuation einer Parteiung zu zerstreuen", wollte er sie allein redigieren, im übrigen sollten sie alles bringen, „was in der durch mannigfache Hindernisse zu erscheinen verhinderten Deutschen Revue von dem Einen der Herausgeber zu erwarten war". Als diese, am 16. November niedergeschriebene Anzeige am 21. im „Frankfurter Journal" erschien und bereits zwei Probe- nunimern gedruckt waren, besiegelte die preußische Verfügung und das einsetzende Gerichtsverfahren das Schicksal auch dieses Unternehmens. Der Verleger (Inhaber der Firma war Buchhändler Krebs) bekam Angst, holte sich im Bundespalais Rat und kaufte sich mit einer Abfindungssumme von 100 Fl. los (Glossy I, 40). Die drei Korrekturbogen des ersten Heftes der „Deutschen Revue" und ebenso die beiden Nummern der „Deutschen Blätter" haben sich in je zwei Exemplaren erhalten, die Frankfurter Stadtbibliothek und das Kestner-Museum in Hannover besitzen diese jungdeutschen Raritäten ; das zweite Exemplar entstammt dem Nachlaß des Advokaten Detmold. In meinem „Bibliographischen Repertorium" habe ich den ganzen Inhalt beider Blätter dargelegt und sämtliche Aktenstücke zu ihrer Geschichte zusammengetragen. Noch am 29. November war Gutzkow entschlossen, der Vorladung GUTZKOW • 266 nach Mannheim nicht zu folgen. In Frankfurt zwar konnte er nicht mehr bleiben; bei Zustellung des Ladungsdekrets am 23. November hatte ihm der Senat erklärt, man werde ihn an das Mannheimer Stadtamt ausliefern ; am 25. verweigerte er ihm das nachgesuchte Bürgerrecht und verwies ihn, Wienbarg und zwei andere Mitarbeiter, Kotten- kamp und Ludwig Wihl, aus Frankfurt. Um gegen die Beschlagnahme der „Wally" zu protestieren, reiste Gutzkow nach Karlsruhe zum badischen Minister Winter, der die Verfügung vom 20. Oktober erlassen hatte. Zugleich bat er als Preuße das Polizeiministerium in Berlin um Erneuerung seines gerade ablaufenden Passes auf drei Jahre zu einer „Erholungsreise" nach Italien, der ihm natürlich am 3. Dezember ohne jede Begründung verweigert wurde. Er hoffte, sich den Weg über die Grenze offenhalten zu können, er dachte an Flucht nach Frankreich, so ungern er auch, schon mit Rücksicht auf seine soeben geschlossene Verlobung mit einer Frankfurterin, Deutschland den Rücken gekehrt hätte. Die Audienz bei „Vater Winter" ließ ihn den Gedanken an Flucht aufgeben, sie eröffnete ihm die Aussicht, seine Sache ohne Gefährdung der persönlichen Freiheit führen zu können ; mit „Kampfeslust, ja mit Siegesvorstellungen" eilte er nach Mannheim, mit der Freiheit und der Möglichkeit der Selbstverteidigung schien ihm alles gewonnen. Am 30. November stand Gutzkow vor dem Stadtgericht in Mannheim. Den Wortlaut des Verhörs hat Johannes Proelß in seinem Buche „Das Junge Deutschland" (S. 687 ff.) wiedergegeben; die Art, wie es geführt wurde, war schon eine Verurteilung. Der Amtsrichter Gockel, ein Sohn des Mannheimer Stadtpfarrers, pflückte die in der „Wally" über Christentum, Religion und Tugend gefällten Urteile sorgfältig heraus und beanspruchte sie als Meinung des Autors, wie das in solchen Prozessen seitens der Anklagebehörde noch heute üblich ist. Nach der Entstehungsgeschichte des Romans hatte er wenigstens den Schein des Rechtes für sich, Gutzkow hat es später stets bekannt, daß er um die selbständig vorhandene religiöse oder antireligiöse Tendenz nur notdürftig das dichterische Gewand drapiert habe. Aber die Blasphemie, die das Gericht herauslas, lag weniger im Inhalt; Lessing, Herder, Strauß hatten weit Schlimmeres drucken lassen; sie lag vielmehr in der Form, die spöttisch, oft frivol, allerdings aus dem Charakter des Romanhelden Cäsar hervorwuchs. Unglücklicherweise hatte Gutzkow in seiner „Verteidigung gegen Menzel" bekenntnismutig zugegeben, daß er selbst zum Teil dieser Cäsar sei; so fiel ihm auch die gotteslästerliche Form seiner Ketzereien zur Last. Als er am Mittag dieses Tages zum Essen in den Pfälzer Hof entlassen wurde, begleitete ihn eine Polizeiwache; das Gerücht war ausgekommen, er wolle nach Frankreich fliehen, und nach Fortsetzung des Verhörs am Nachmittag wurde er verhaftet. Der Vorfall machte GUTZKOW 267 ungeheures Aufsehen, denn es war lange nicht mehr vorgekommen, daß jemand wegen unsittlicher und irreligiöser Sehnten in peinliche Untersuchung gezogen worden. Bei Heinrich Laubes Verhaftung vor einem Jahr hatten politische Gründe den Ausschlag V^J*£ kows politische Schriften aber, seine Sammlung „öffentliche Charaktere", die soeben erschienen war und sogar im österreichischen Staatskanzler einen aufmerksamen Leser fand, waren unbeanstandetgeblieben, obgleich darin neben einem preußischen Minister (Ancillonj der jüdische Bankier Rothschild erschien, was dem preußischen ostminister v. Nagler sehr ungehörig vorkam. Französische Blatter munkelten schon etwas von einer preußischen Requisition; es war ja aucn auffallend: Gutzkow, der als „Ausländer", als Preuße, mit einem lau seiner Heimatbehörde in Frankfurt lebte, wurde vor ein badisches Bericht gezogen. Aber die Vergehen, deren man ihn beschuldigte, waren laut §§ 21 und 22 des badischen Preßgesetzes von Amts wegen zu verfolgen und er hatte sich freiwillig gestellt, wobei der Wunsch, seinen Freund und Verleger nicht in der Patsche sitzen zu lassen, mitgesprochen haben dürfte; auf badischem Boden, von Mannheim aus, hatte die Verbreitung der „Wally" stattgefunden. Die Fortsetzung des Verhörs am Nachmittag hat Richard Fester in seiner Schrift „Eine vergessene Geschichtsphilosophie" (1890) dem Inhalt nach wiedergegeben. Ein weiteres Verhör fand am 3. Februar statt dessen Wortlaut in meinem Buche „Jungdeutscher Sturm und Drang" mitgeteilt ist. Ich habe dort auch den ganzen umständlichen Hergang des Kriminalprozesses gegen Gutzkow auf Grund der Gerichtsakten dargelegt. Hier muß daher eine kurze Zusammenfassung des Verlaufs und des Ergebnisses genügen. Alle Proteste gegen die Verhaftung und der Appell an den Ministei Winter halfen nichts; die Berufung wurde am 5. Januar vom Badischen Hofgericht verworfen. Am 8. Januar, also nach sechswöchiger Untersuchungshaft, fand vor diesem Gerichtshof die mündliche Verhandlung statt. Gutzkow durfte noch von Glück- sagen daß das badische Recht ihm die Selbstverteidigung gestattete. Auch seine zweite Rechtfertigungsbroschüre Appellation an den gesunden Menschenverstand. Letztes Wort in einer lUeranschm Str^tfrape lag dem Gericht vor; sie war Anfang Dezember bei Joh. Phil. Streng in Frankfurt erschienen, mit dortiger Zensur, und wurde nur in Bayern (15. März 1836) ausdrücklich verboten. In einer umfangreichen Anklageschrift hatte der Staatsanwalt Minet Gotteslästerung, Verächtlichmachung des christlichen Glaubens und der Kirche und Dar^ Stellung unzüchtiger Gegenstände aus der „Wally" nachzuweisen versucht und - auf Grund der Reichspolizeiordnung von 1577! - gegen den Verfasser ein Jahr, gegen den Verleger drei Monate Zuchthaus beantragt» Eventuell — nach dem badischen Preßgesetz von 1831 - GUTZKOW 268 gegen Gutzkow drei Monate Gefängnis; in omnem eventum aber wer nigstens gegen Löwenthal drei Monate Gefängnis und gegen Gutzkow Ausweisung. Der Gerichtshof gab dem ersten, drakonischen Antrag keine Folge. Gutzkows gewandte und eindringliche Selbstverteidigung vermochte die Beweisgründe des Staatsanwalts zu entkräften. Das Urleil, das am 12. Januar nach dreieinhalbstündiger Beratung gefällt und am 13. verkündet wurde, lautete auf einen Monat Gefängnis, doch wurde die Untersuchungshaft nicht angerechnet, so daß annähernd das höchste Strafmaß des Preßgesetzes zur Anwendung kam. Nur die „verächtliche Darstellung des Glaubens der christlichen Religionsgesellschaften" hatte der Gerichtshof aufrechterhalten. Löwenthal wurde ganz freigesprochen, da er das Buch nicht vorher gelesen hatte. Die Staatsanwaltschaft meldete sofort Berufung an, da dem Fiskus zwei Drittel der Kosten auferlegt worden waren. Um die Untersuchungshaft nicht zu verlängern, erklärte sich Gutzkow am 14. zum sofortigen Antritt der Strafe bereit, unbeschadet der Berufung, die auch sein Anwalt einreichte. Zu einer weitern Verhandlung aber kam es nicht. Der Verurteilte war müde geworden, die lange Haft mit ihrer marternden Unsicherheit hatte seine Kampfeslust gebrochen ; nun er eine nicht allzu schlimme Gewißheit hatte, hegte er nur den einen Wunsch, daß die Aussicht auf baldige Freiheit nicht durchquert werde. Ein Bittgesuch an Minister Winter, ihn mit der Qual weiterer Verhöre zu verschonen, hatte Erfolg: am 3. Februar zog der Staatsanwalt, „vom Grosherzoglichen Justiz-Ministerio ermächtigt", seine Appellation zurück, beantragte aber, den Verurteilten nach bestandener Strafe aus Baden zu verweisen. Am 10. Februar wurde Gutzkow aus dem Gefängnis entlassen. Der gleichzeitigen Ausweisung konnte er nicht gleich Folge leisten, da die Haft ihn krank gemacht hatte. Dann kehrte er nach Frankfurt zurück und erreichte hier wenigstens, daß man seinen Aufenthalt weiter duldete. Noch einmal von vorne! war nun für ihn, wie ein Jahr zuvor für Laube, die Losung. Auch im Gefängnis war er nicht untätig gewesen. Nach anfänglicher Strenge war die ihm widerfahrene Behandlung gemildert worden, er durfte sich beschäftigen, Besuche empfangen, erhielt zuletzt auch Bücher zur Lektüre. Die „Allgemeine Zeitung" hatte ihm auch jetzt ihre Spalten nicht verschlossen. In ihr erschienen, aber ohne Namensnennung, einige Abschnitte sowohl aus der Schrift „Philosophie der Geschichte", als auch aus dem Büchlein „Goethe im Wendepunkte zweier Jahrhunderte"; beide waren im wesentlichen während der Gefangenschaft vollendet worden. Einen neuen, in Arbeit befindlichen Roman „Seraphine" mit Gutzkows Namen zu verlegen lehnte aber Cotta ab. Von allen Seiten hagelten ja jetzt die Verwarnungen und Verbote gegen die Schriften des „Jungen Deutschlands" hernieder, und die ungesetzliche Verfügung vom 14. November, die 2 6q GUTZKOW den Zensoren glatt verbot, einem neuen Buche eines Jungdeutschen, sei es auch noch so harmlos, das Imprimatur zu geben, hatte ihnen das wichtigste Absatzgebiet, Preußen, zunächst völlig verschlossen. Keine Anzeige und Rezension dieser verfemten Literatur durfte in preußischen Blättern erscheinen, man durfte nur gegen sie polemisieren, ohne die Namen der Attentäter zu nennen. Das galt sogar von wissenschaftlichen Blättern und wurde einstweilen strikt durchgeführt. Der Königsberger Philosoph Karl Rosenkranz sandte an die Berliner „Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik" eine Besprechung der „Wally", sie wurde nicht zugelassen, „die Censur hatte den Auftrag, damals, Ihr Gedächtnis zu exstirpiren", schrieb Rosenkranz zwei Jahre später an Gutzkow. Minister v. Altenstein ließ sich die Kritik vorlegen, und Rosenkranz glaubte, daß sie dadurch immerhin günstig gewirkt habe. Als derselbe Rosenkranz in seiner Vorrede zu Schleiermachers „Glaubenslehre" Gutzkows Namen nennen wollte, verbot der Zensor sogar das. Waren auch die Verfügungen der übrigen Bundesstaaten nicht alle so rigoros, welcher Verleger hatte Lust, sich auf so riskante Geschäfte einzulassen ? Die bisherigen Verleger der Jungdeutschen waren ja schon schwer genug getroffen, denn das preußische Verbot bezog sich ausnahmslos auf alle ihre Schriften, auch auf die schon früher erschienenen, von irgendeiner Bundesbehörde rechtmäßig zensierten ! Was noch neu auf dem Buchmarkt war, konnte gar nicht ' versandt werden. Im Oktober 1835 hatte J. D. Sauerländer eine zweibändige Sammlung „Soireen" des fabelhaft produktiven Verfassers der unseligen „Wally" gebracht — jetzt saß er mit dem völlig harmlosen Buche fest! Noch ehe die mildernde preußische Verfügung vom 16. Februar 1836 heraus war, hatte er die Berliner Zensurministerien Um Zulassung des Werkes in Preußen gebeten. Am 13. Juni hatte er noch keinen Bescheid, denn die jungdeutsche Sonderzensur wurde unterdes organisiert. Auf sein erneutes Gesuch erklärte endlich das Oberzensurkollegium (Tzschoppe und Wilken) am 29. Juni, die „Soireen" enthielten nichts Bedenkliches, und am 16. Juli gab Minister v. Rochow das Buch frei, drei Vierteljahre nach seinem Erscheinen. Verzweifelte Aussicht für Gutzkows neue Schriften, die nun ans Licht sollten. Die „Philosophie der Geschichte" wurde bereits in Mannheim gedruckt und war nicht unbedenklich. Für das Goethebüchlein mußte noch ein Verleger gesucht werden. Um Klarheit darüber zu gewinnen, Wie es eigentlich mit der künftigen preußischen Zensur stehe, wandte sich Gutzkow mit dem Manuskript nach Berlin und fand auch in der Plahnschen Buchhandlung einen wagemutigen Verleger. Natürlich mußte es nun in Berlin zensiert werden. Am 15. März wandte sich Gutzkow persönlich an Tzschoppe und bat um „versöhnliches Entgegenkommen". (Den Brief hat Otto Draeger in seinem Buche „Theodor Mundt und seine Beziehungen zum Jungen Deutschland", Marburg GUTZKOW 270 1909, S. 164 ff. mitgeteilt.) Wirklich antwortete der allmächtige Geheimrat, Mitglied der preußischen Ministerialkommission (siehe Laube) und des Oberzensurkollegiums: wenn das Buch die Berliner Zensur passiere, stehe seiner Veröffentlichung nichts im Wege. Unterdes hatte Minister v. Rochow das Generalverbot vom 14. November 1835 durch eine ergänzende Verfügung vom 16. Februar 1836 mit dem Gesetz in Einklang gebracht und damit bedeutend gemildert. Der Zensor gab auch tatsächlich sein Imprimatur, und Ende Mai hatte Varnhagen in Berlin das Buch schon gelesen. Es war noch glücklich durch die bisher übliche Zensur durchgeschlüpft. Aber seit dem 6. Juni war als Sonderzensor für das „Junge Deutschland" der Geheimrat John mit scharfen Anweisungen versehen, und das Oberzensurkollegium hatte jetzt Bedenken gegen das vorschnelle Imprimatur bei einem neuen Werk, das den Namen Gutzkow trug; noch am 24. Juni beschäftigte es sich damit. Aber das einmal Geschehene war nach ausdrücklicher Bestimmung Rochows vom 14. Juni nicht mehr zu ändern, wenn man nicht der einheimischen Zensur ein Mißtrauensvotum ausstellen wollte. Also blieb es dabei, und dieses Buch durfte Rosenkranz auch ungehindert in den Berliner „Jahrbüchern" wenigstens rühmend erwähnen; das geschah allerdings erst im Oktober 1837 (S. 619) ! Die Philosophie der Geschichte" kam nicht so glücklich davon. Ermutigt durch die immerhin freundliche Antwort Tzschoppes, wandte sich Gutzkow wegen jenes Buches, das unterdes in Mannheim mit badischer Zensur gedruckt worden war, aber als Verlag die Firma Hoffmann & Campe zeigte, am 3. April 1836 an den Minister v. Rochow. Er legte ihm das gleichsam als Manuskript gedruckte erste Exemplar vor und bat in einem ausführlichen Schreiben, der Verbreitung in Preußen keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Er hatte sich zuerst damit nach Halle gewandt, um ein preußisches Imprimatur zu erhalten; dort gab man den Antrag nach Magdeburg weiter, und dieses verwies ihn nach Berlin. Es galt zunächst, die heimatliche Behörde über seine politische Gesinnung im allgemeinen zu beruhigen und dann dem Minister eine unbefangenere Ansicht über die junge Literatur und im besondern über Gutzkows Schaffen und sein vorliegendes Buch zu suggerieren, ohne sich etwas zu vergeben. So schrieb er: „Ich gebe zu, daß meine Schrift eine Physiognomie trägt, der man nur bei dem Gefühl der freisten Unabhängigkeit auf menschlichen Antlitzen zu begegnen pflegt. Möchte mir aber diese Frische doch zu meinen Gunsten ausgelegt werden! Ich kann in der Literatur nur eine sichere Stellung bekommen, wenn ich die Macht habe, meine Individualität geltend zu machen. Wenn diese auf keiner Seite meines Versuches fehlt, sollte der Staat sie nicht dulden, falls von dem was er zu schützen hat, durch sie nichts beeinträchtiget wird? Ueberdieß verlangte mein Gegenstand, daß ich, alle jene unsicheren Gedankenstrudel 2 7 l GUTZKOW über Staat, Kirche, Gesellschaft u. s. f. durchschiffend, die bedenklichsten Dinge in Erwägung zog . . . Ich bin mir bewußt, daß es Wahrheit ist, was ich in der Vorrede sage: Das Bestehende ist nicht meine Prämisse, wenn es nur mein Resultat ist! . . . wenn meine Schrift, so wie sie abgefaßt ist, die Zulassung von Ew. Excellenz erhält, so ist es die Neugier des Publikums, die hier den Kürzeren zieht. Freilich wird man davon überzeugt sein, daß ich einen neuen Weg einschlagen will, wird aber dem Gouvernement beipflichten, wenn es mir behülflich war, dies thun zu können, ohne meine Individualität, d. h. meine literarische Freiheit aufzugeben. Je größer die mir gelassene Unabhängigkeit ist, desto entschiedener kann ich auf das Publikum für jene versöhnenden Zwecke wirken, von welchen ich durchdrungen bin. Eine völlige Beschränkung meines Tones wäre sowohl ein Beweis gegen meine Redlichkeit, wie gegen die Milde der Preußischen Regierung, die schon allmählig von den übrigen Staaten als Richtschnur angenommen wird ■ • . Schließlich ersuche ich Ew. Excellenz, zur Prüfung meiner Schrift Weder Mystagogen noch Männer heranzuziehen, welche eine exclu- sive Philosophie zu vertheidigen haben." Zuletzt entschuldigt Gutzkow noch seine Verbindung mit Hoffmann & Campe durch kontraktliche Verpflichtung; übrigens sei auch Campe zu klug, „mit Trotz auf einer Richtung zu beharren, welche ihm so viel Nachtheile zu bringen drohe", er habe es daher „allen seinen Verbindungen", seinen Autoren, i.zur Pflicht gemacht, sich dem Königl. Preußischen Gouvernement zu nähern, und ihm selbst seine Theilnahme an ihren Leistungen dadurch zu erleichtern, daß er nicht stündlich in der Besorgniß leben muß, in seiner ganzen merkantilischen Thätigkeit paralysirt zu werden". Das äußerst gewandte diplomatische Schriftstück verfehlte gänzlich seinen Zweck. Literarische Freiheit, Individualität eines Schriftstellers — von diesen Dingen wußte der preußische Polizeikodex nichts. Rochow überwies Gutzkows Eingabe und Buch am 18. April an das Oberzensurkollegium, und dieses erklärte sich am 2. Mai gegen die Zulassung der Schrift. Tzschoppe entwarf das Gutachten, Wilken, Neander und v. Lancizolle unterzeichneten es. Abgesehen davon, daß Gutzkows Buch bei der „durch schlechten Verlag bekannten Buchhandlung" erscheine, suche der Verfasser in der Vorrede und S. 177 »auf die gegen das junge Deutschland erlassenen Verfügungen ein nachteiliges Licht zu werfen". Im übrigen könne das Buch nur dazu dienen, „die Begriffe über das Christentum und den Staat zu verwirren"; das bewiesen die Äußerungen auf den Seiten 7, 8—n, 157, I 7° und 283; dazu komme noch eine Reihe „unpassender Bemerkungen" (S. 31, 45, 82, 99, 186, 195 und 197). Es sei eben dem Verfasser noch nicht recht ernst mit dem Entschluß, seine frühere Richtung zu verlassen; er selbst bezeichne ja auch sein Werk als ein unvollständiges Produkt, das Publikum erleide also durch dessen Vor- GUTZKOW 272 enthaltung keinen Verlust. „Sehr wahr!" schrieb Rochow vergnügt an den Rand und gab am 13. Mai Gutzkow einen ablehnenden Bescheid mit der geradezu höhnischen Motivierung: daß er ja selber „keinen Wert" auf sein Buch lege. Die „Philosophie der Geschichte" durfte in Preußen nicht verkauft werden. Die letztere Entscheidung war noch nicht erfolgt, kaum der Brief an Rochow abgegangen, da war bereits wieder ein neues Buch Gutzkows unter der Presse. Er vereinigte seine hauptsächlich im „Phönix" erschienenen kritischen Aufsätze zu dem zweibändigen Werk „Beiträge zur Geschichte der neuesten Literatur" , für das er in der P. Balz'schen Buchhandlung zu Stuttgart einen Verleger gefunden hatte. Schon am 16. März 1836 war der erste Band im Manuskript abgeschlossen, wie der österreichische Spion in Frankfurt wissen wollte (Glossy I, 67). Die Vorrede brachte eine gründliche Abrechnung mit dem Stuttgarter Literaturpapst Menzel. So wie die Druckbogen aus der Maschine kamen, sandte der Verleger sie nach Berlin (16. April, 11. und 25. Mai) : am 2. Juni erbat er nochmals für den nun fertigen ersten Band das Imprimatur und die Erlaubnis, gleich auf den Titel setzen zu dürfen: „Mit Kgl. preußischer Censur." Da man sich in Berlin ausschwieg, gab er sich weiter keine Mühe; er sandte zwar noch den zweiten Band am 1. August ein, lieferte aber das ganze Werk schon vorher im Buchhandel aus; am 4. August konnte Varnhagen von Ense auf der Reise ein Exemplar in Köln kaufen ; Kritiken über Band 1 erschienen in der Frankfurter Presse sogar schon Anfang Juli. Derweil lieferte der seit 6. Juni amtierende Spezialzensor John sein erstes Meisterstück. Rochow hatte, gleich als er die ersten Bogen sah (18. Mai), sich gegen die Zulassung des Buches erklärt, auch wenn es nicht „positiv schädlich" sei; die Literatur werde an diesem „flachen und sogar platten" Machwerk nichts verlieren; auch zeige es, daß sich Gutzkow noch keineswegs von der bisherigen „frivolen Bahn" abgewendet habe. Auch ein neuer Brief Gutzkows (4. Juni), der über die Nichtzulassung der „Philosophie der Geschichte" klagte und versicherte, daß er in dem neuen Buche „jede Persönlichkeit, jede gesetzwidrige Beziehung mit strengster Consequenz gestrichen habe", änderte an dem Urteil des Ministers nichts. Ähnlich lautete Johns Urteil vom 20. Juli: bei allem „nicht zu verkennenden Talente des Verfassers, bei manchen einzelnen treffenden Urtheilen und witzigen Äußerungen" blicke doch überall „die Unreife, das Unklare, das leidenschaftlich Verworrene, der Geist der Frivolität, der Mangel einer festen Richtschnur für das Denken und Leben, eines sittlichen Halts, einer religiösen Gesinnung und dabei eine vorwaltende dünkelhafte Arroganz, ein schrankenloser Hochmut bei affektirter Bescheidenheit" hervor. Ganz abgesehen von der „zügellos leidenschaftlichen, rohen und beleidigenden Diatribe" gegen Menzel in der Vorrede enthalte das Buch genug Verwerfliches, um GUTZKOW 2 73 sein Verbot zu rechtfertigen. Dazu genügten schon die Abschnitte über Gans und die Doktrinäre, Heine, Börne und Wienbarg (I, <*-j°2) <>, Heine und Wienbarg standen ja auf der Liste der jungdeutschen Schriftsteller, von denen man in Preußen überhaupt nicht mehr sollte reden dürfen. Daß Gutzkow überhaupt seine „Geistesgenossen Heine, Borne, Wienbarg, nebst Laube, Mundt und anderen, wenn er sich auch einzeln tadelnd über sie erhebt, doch in einem glänzenden Lichte darstelle und die Anklage gegen die neuere Richtung für falsch erklare (I, 243), daß er bei jeder Gelegenheit gegen Polizeimaßregeln, besonders gegen die Zensur angehe, sei „zwar natürlich", beweise aber nur den nicht erfolgten Gesinnungswechsel. „Unstreitig ebenso anstößig und verwerflich, als unrichtig und unklar" erschien dem Zensor die Äußerung S. 77 : „Aber Staat als Resultat ist immer Tyrannei, sei es nun mit drei Roßschweifen oder mit Volkstribunen. Staat als Resultat macht eine Form der Existenz absolut, von welcher wir im Gegenteil hoffen, daß sie nur vorübergehend ist und sich in irgendein Niveau auflösen muß." Wie S. 13 der Vorrede zeige, betrachte Gutzkow überhaupt „die Verhältnisse in Deutschland als einen Zustand politischer Auflösung". Das ist glattweg eine Fälschung; Gutzkow spricht allerdings von der „politischen Auflösung" Deutschlands, aber - zur Zeit der Reformation, sie ist ihm eine der historischen Bedingungen der deutschen Literatur seit vier Jahrhunderten. Er kann sich allerdings eben Hinweis auf die Gegenwart nicht versagen: „und die noch wahrende Staatenmenge". Welchen „frivolen Lebensansichten" Gutzkow zugetan sei, fährt John fort, wie er zum Fatalismus hinneige und das Christentum, das ihm bloß eine historische Erscheinung sei, geringschätze, ergebe sich aus weiteren Stellen der Vorrede (S. 13, 22, 48 und 70) und S. 185 des andern Textes. S. 22 der Vorrede bezeichnet Gutzkow als Durchschnittscharakter der Zeitgenossen den Egoismus, aber dann heißt es: „Unsre Geldaristokratie strebt nach dem falschen Scheine als wäre sie Dessen würdig, was sie besizt." S. 48 der Vorrede weist Gutzkow nur auf eine merkwürdige Äußerung des „Ketzerrichters" Menzel hin, dem die mohammedanische Vorstellung vom ewigen Leben „weniger abgeschmackt" scheine als die christliche; das ist ein Zitat aus Menzels Buch „Die deutsche Literatur (2. Aufl., III, 72), das Gutzkow in dieser Vorrede kritisch vernichtet Als eigene Meinung setzt Gutzkow nur hinzu: „Ich habe gegen die Sache wenig, sondern rüge nur die Inconsequenz des Großinquisitors. S. 70 der Vorrede steht: „Leben ist Leben. Leben ist Leichtsinn. Leben .st Zufall!" Das war für John der Höhepunkt der Frivolität! Und wenn Gutzkow S. i8 S die Revolutionsidee mit der Messiasidee verglich und auf Christus exemplifizierte, der auch „nicht anders that, als eine Vorstellung seiner Nation adoptieren, und sich selbst zum Substrat und Subject einer äußeren Thatsache machen", so bezeigte er damit nicht GUTZKOW 274 seine geschichtliche Bildung, sondern nur seine Geringschätzung des Christentums! — Johns Urteil genügte dem Oberzensurkollegium, am 9. August beantragte es das Verbot der „Beiträge", und am 20. August gab Rochow dem Verleger die Antwort: weder Band 1, noch der erst zu erwartende zweite Band dürften in Preußen verbreitet werden; das Buch gebe, wegen der vorschnellen Versendung durch den Verleger, sogar Anlaß, die Buchhandlungen zu verwarnen und sie (entsprechend einer altern Verfügung vom 29. August 1832) aufzufordern, sich bei den Verlegern die vorzeitige Zusendung solcher Werke zu verbitten, die einer besondern Verkaufserlaubnis bedürften. — In Leipzig wurde das Buch laut Verordnung des sächsischen Kultusministeriums vom 25. August 1836 konfisziert. Wie weit die Verbote den Absatz der „Beiträge" beeinflußten, ist nicht nachzuweisen, jedenfalls aber „gingen" sie nicht, und der Verleger machte aus den liegengebliebenen Exemplaren 1839 eine „Neue wohlfeile Ausgabe". Dem „vorbestraften" Schriftsteller wurde demnach der Neuaufbau seiner Existenz nicht leicht, und den eigenen Haushalt, den er am 18. Juli 1836 durch seine Heirat mit der Frankfurterin Amalie Klönne gründete, beschattete oft die Sorge um das tägliche Brot, besonders nach der Geburt eines ersten Sohnes. Ein neuer Roman, „Seraphine", unmittelbar nach der „Wally" begonnen und im Mannheimer Gefängnis beendet, lag druckfertig in Campes Pult, aber der Verleger zögerte mit der Herausgabe, er wollte jedenfalls erst den Zensursturm ver- brausen lassen. Auch ein Zeitungsunternehmen, an dem sich Gutzkow Ende 1836 beteiligte, mißglückte. Mehr als aus den Zeitungsnummern selbst erfahren wir darüber aus den Berichten des preußischen Residenten v. Sydow in Frankfurt an den Minister des Auswärtigen v. Ancillon. Am 13. September 1836 sandte Sydow das Probeblatt und die ersten dreizehn Nummern nach Berlin und gab dazu die Erläuterung: die Zeitung bezwecke die Beleuchtung politischer Ereignisse unter dem ausschließlichen Gesichtspunkt der Börse, es handle sich aber offenbar zugleich um die Gewinnung eines neuen Feldes zur Geltendmachung liberaler Ansichten. Der Redakteur Wilhelm Speyer, früher jüdischen Glaubens, habe durch unglückliche Spekulationen sein Vermögen verloren, ohne jedoch zu fallieren, jetzt sei er Wechsel- sensal. „Über seine politische Richtung verlautet wenig, doch ist sie gewiß nicht conservativ. Er scheint übrigens für den politischen Theil der Frankfurter Börsenzeitung nur prete nom zu sein. Als hauptsächlichster Mitarbeiter und vermuthlicher Verfasser fast aller bis jetzt erschienenen raisonnirenden Artikel ist mir der Dr. Gutzkow bezeichnet worden, eine Angabe, welcher auch der Herr Graf von Münch . . . vollen Glauben beimißt. Für ihre Richtigkeit spricht die Fassung der Artikel, welche eine übrigens zwar geübte, für Politisches aber noch ungelenke Feder verräth . . . Die politischen Nachrichten sind zwar GUTZKOW 2 75 mit entschiedener Vorliebe für die Revolution, aber mit großer Ungeschicklichkeit im Übersetzen und Extrahiren zusammengestellt.' Die Zeitung polemisiere gegen die „Preußische Staatszeitung' mit „pöbelhaften" Erwiderungen, besonders aber nehme sie die Frankfurter „Ober-Post-Amtszeitung" aufs Korn, deren Redakteur Hofrat Berlv ungeschickt genug erwidere. Das gebe wahrscheinlich eine Dauerpolemik, die nur dann gut sei, „wenn die Ober-Post-Amtsze.tung dadurch einen Antrieb erhalte, der Halbheit zu entsagen, mit welcher sie, der rechten Gesinnung entbehrend, bis jetzt auf beiden Seiten hinkt". (Dieser Hofrat Berly, mit dem sich Gutzkow trotz allem gut zu stellen wußte, war nicht weniger zweideutig als der noch zu erwähnende Freund Beurmann.) Die Erlaubnis zur Herausgabe des Blattes stehe im Widerspruch zu Artikel 29 der Wiener Schlußprotokolle vom 12. Juni 1834 (Verminderung der politischen Tagesblätter!). Wenn man aber der Frankfurter Behörde Vorhaltungen mache, werde s 'e sich „jedenfalls hinter dem merkantilischen Zweck des Unternehmens verstecken". Auch der österreichische Resident habe ein Auge auf das Blatt. — Am 24. Oktober folgte ein zweiter Bericht; jetzt meldete Sydow schon bestimmter: „Die Theilnahme des Doctor Gutzkow an der Börsen-Zeitung wird immer unzweifelhafter, und ich muß der Besorgniß Raum geben, daß dessen Aufenthalt an dem hiesigen Orte, wo er mit vielen Personen in naher Beziehung steht, die der revolutionären Parthei offen oder ins Geheim dienen, vielleicht bald schlimme Früchte tragen werde." — Am 27. November antwortete Rochow, er werde auf diese Berichte „Rücksicht nehmen", sobald Gutzkow um Verlängerung seines Passes einkomme. Zur Ermöglichung seiner Heirat war ihm am 23. Juni ein neuer Paß auf ein Jahr ausgestellt worden; Gutzkow hatte am 16. Mai und 4- Juni Rochow persönlich darum bitten müssen. Auch die Ministerialkommission in Berlin beobachtete das Blatt, wie die Minister v. Rochow und v. Mühler (nach Entwurf Tzschoppes) am 6. Dezember meldeten, um die notwendigen Maßregeln zu ergreifen, wenn es „seine bisherige Richtung fortsetze". Ebenso das Oberzensurkollegium, und die Frankfurter Bundesbchorde selbst trug sich schon mit einer Verfügung, der sich aber der bayrische Gesandte vorerst widersetzte. Ehe es dahin kam, war die Borsen- Zeitung schon eingegangen, nur ihr Beiblatt „Frankfurter Telegraph blieb und „setzt die Richtung fort", wie die Frankfurter Zentralbehörde am 20. Januar 1837 der Ministerialkommission anzeigte. Daß Gutzkow die Zeitung redigierte und ihre Leitartikel schrieb, gab er in einem Brief an Varnhagen vom 22. September 1836 zu, mit der scherzhaften - aber sehr zutreffenden - Wendung, daß seine Artikel einstweilen, „mehr Beobachtung als Beachtung" fanden. Sich öffentlich dazu zu bekennen, sei in seiner Lage „Verwegenheit", er habe schon genug damit zu tun, „ihnen das grelle und verrätherische 18* GUTZKOW 276 Colorit zu nehmen" (vgl. meine „Gutzkow-Funde", S. 80). Auch würde der Verfasser der „Wally", dem man das Bürgerrecht verweigerte, keinesfalls das „Privilegium eines Hohen Senats" erhalten haben, mit dem die Börsen-Zeitung stolz erschien. Als verantwortlicher Redakteur des nun allein übriggebliebenen „Telegraph" zeichnete bis Nr. 11 noch Wilhelm Speyer, dann Dr. Eduard Beurmann, der ein enger Freund Gutzkows und aller Jungdeutschen — zugleich im geheimen ein wenn auch wohlwollender Spion für die österreichische Staatskanzlei war! Gutzkow befand sich demnach keineswegs in guter Gesellschaft. Die Tageszeitung war Anfang 1837 in den Verlag von Friedrich Wilmanns übergegangen, der aber nach wenigen Januarnummern auf die Fortsetzung verzichtete. Von Nr. 22 an (Februar) trat er auch vom „Telegraph" zurück, für den jetzt nur eine anonyme „Verlags-Expedition: Allerheiligengasse, B. ygv" firmierte. Als Kommissionär nannte sich im zweiten Halbjahr 1837 der Frankfurter Buchhändler Wilhelm Küchler. Ob sich dieser finanziell beteiligt hat, ist unbekannt. Im ersten Halbjahr aber zahlte Gutzkow selbst die Unkosten aus seiner Tasche. Sehr bald war die Situation schon fast unhaltbar; am 13. Februar schrieb er an Dr. Oppermann: „Die Zahl der Abnehmer ist so gering, daß ich keine Seide, sondern wahrscheinlich nur einen finanziellen Strick spinnen werde. Bis zum 1. July mag es noch währen, dann, wenn mir mein jetziges Manöver mit der heftweisen Form nicht gelingt, bin ich fertig u. verblutet." Aber der Gedanke, doch wieder ein eigenes Blatt zu haben, das ihm zugleich zur Abwehr gegen die massenhaften Angriffe naher und entfernter Gegner diente, auch wenn sein Name völlig ungenannt blieb, ließ ihn bei dem Unternehmen ausharren. Er setzte alle Hebel in Bewegung, um seine Zeitschrift über Wasser zu halten und ihr freieren Spielraum zu verschaffen. Entscheidend dafür war die Einfuhr nach Preußen. Also nochmals eine Supplik an den, von dessen Stirnrunzeln alles abhing. Am 20. März legte er dem Minister v. Rochow, zu dem ihm wahrscheinlich Freund Laube ein gewisses Zutrauen eingeflößt hatte, ausführlich seine prekäre Lage dar. Durch die Verfügungen der Behörden sei die gegenwärtige Literatur, von der er mit schönem Stolz spricht, „wie eine Conkursmasse zum größten Nachtheile ihrer Entwicklung unter Administration gestellt. Gern räumt man dem Principe ein, daß sich zwischen Drucker, Verleger und Autor schon das Hemm- niß der Localcensur stellt. Wenn aber eine Schrift erst in die Ressorts einer entlegenen Verwaltungsbehörde übergehen muß, wenn sie meilenweit versandt und nicht mehr vom allgemein literarischen, sondern von einem speziell administrativen Standpunkte beurtheilt wird, dann hört gewiß der größte Theil einer freien Bewegung in der Literatur wenigstens für den auf, welcher unter eine so drückende Maaßregel gestellt wurde. Ich will nicht sagen, daß ich die Maaßregel nicht verdient GUTZKOW 277 hätte, nur die spätere Milderung des Beschlusses, möcht' ich gern zeigen, daß sie weit entfernt ist, mir überhaupt literarische Thatigke. möglich Z u machen. Ein n i c h t Preußischer Verleger nahm*^wphl ein Manuscript von mir; ich bin gewiß, daß es, eingesandt nach Berlin keinen Einspruch finden würde; allein ich darf schon nicht das Manuscript schicken, sondern der Verleger darf das Buch nur gedruckt einsenden. Er muß von der Voraussetzung einer Z«J"*** ausgehen, die ich ihm doch nicht schriftlich geben kann Dazu tonutt, daß, selbst wenn meine Schrift zugelassen wird, es doch zahlreicr Buchhändler in kleinen Städten gibt, welche im Amts- oder Jiuc händlerblatte diese Zulassung übersehen, kurz der Verleger hat men Last mit einer Schrift von mir, als ich ihm Vortheil dafür garant.ren kann. Ich mag Niemanden in die Fraglichkeit meiner literarischen Existenz hineinziehen; ich mag Buchhändlern nichts verkaufen, was ihnen unter den jetzigen Verhältnissen so zweideutig und schwierig erscheinen muß. Einem Manne, der seine geistige Produktion nicht zum Handwerke herabwürdigen will, ist es unmöglich, in der Kunde bei den Buchhändlern anzuklopfen, die man nicht kennt, und ich kenne keinen einzigen der vermögenderen Preußischen Verleger, deren Firma allerdings einer Schrift von mir die Erlaubniß des reien Verkaufes gestatten würde. Unter diesen Umständen kann ich Ew^ Excellenz wohl gestehen, daß die über mich verhängte Preßmaaßregel mich verhindert, irgend etwas, von dessen Werth ich überzeugt bin zu schaffen [eine Anspielung auf Rochows Antwort vom 13. Mai 1836 über die „Philosophie der Geschichte"!], daß ich meine Gabe nicht betätigen kann, keinen Einfluß habe und alle die literarischen Grundsätze, die ich für die richtigen halte, und die ich nirgends gewahr sehe, dem Zufall Preis geben muß. Erlauben mir Ew. Excellenz mit Erröthen hinzuzufügen, daß ich unter diesen Umständen auch bald um meine bürgerlichen Existenzmittel gebracht werde. Er fragM* halb, ob denn nicht irgendein anderer Zensor in der Preußischen Mo - archie seine Arbeiten prüfen dürfe („Nein l" schrieb Roohow ^den Rand); man habe ihm den „Telegraph" zur Redaktion und al E ge - tum angeboten (daß er beides schon innehatte umgeht er), wenn er ihn (unter seinem Namen) herausgebe, käme das also einem Verbot für Preußen gleich, trotz der „außerordentlich strengen Censurdie hier am Sitz des Bundestages herrscht" (zwei Frage--hen Rod^ am Rande!) ; ob man ihm nicht gestatten wolle, die Zeitschrift in einem näher liegenden preußischen Ort, etwa in Koblenz, drucken und zensieren zu lassen, so daß sie mit seinem Namen in Preußen verbreitet werden könne? , . , , Der so eindringlich angesprochene Minister mochte sich schmunzelnd die Hände reiben ob der guten Wirkung der preußischen Maßregel t Wenn die jungdeutschen Schriftsteller erst nichts mehr zu GUTZKOW 278 beißen hatten, würden sie schon zu Kreuze kriechen! Nur jetzt keine Nachgiebigkeit! Was bedeutete für den Staat die Entwicklung der jungen deutschen Literatur, die Existenz des „Telegraph" und seines Herausgebers! Konnte man alle drei mit einem Federstrich aus der Welt schaffen — um so besser! Demnach lautete die Antwort vom 1. April 1837 kurz und bündig, daß der Minister mit Rücksicht auf die Kgl. Bestimmung dem Gesuch nicht willfahren könne. Nur Hofrat John, fügte Rochow zur Erläuterung für sein Bureau der Eingabe Gutzkows hinzu, habe über das Imprimatur zu befinden. Damit war es also nichts. Blieb noch der Versuch offen, einen wagemutigen und zahlungsfähigen Verleger zu finden. Gutzkow verhandelte mit Heinrich Hoff in Mannheim, der Laubes Schriften übernommen und dem Löwenthal, einstweilen auf die Weiterführung seines Verlags verzichtend, auch die Restvorräte von Gutzkows verpönten Büchern übergeben hatte. Eine Einigung kam nicht zustande, ebensowenig mit dem Buchhändler Fischer in Kassel, wohin sich Beurmann zurückziehen wollte; seine Frau war am dortigen Theater engagiert. Er sollte, immer noch als Vertreter Gutzkows vor der Öffentlichkeit, die Redaktion fortführen. Dabei fehlten Gutzkow, wie die Zahl seiner Bücher beweist, sonst die Verleger keineswegs; nur die dauernde Last seiner Zeitschrift wollte keiner übernehmen, da ihr Vertrieb dort, wo sie verboten war, wesentlich schwerer fiel als die Einschmuggelung eines einzelnen Buches, wofür sich immer Wege fanden ; jene Last blieb vorläufig dem Herausgeber. Mit der Frankfurter Zensur stand er auf gutem Fuße; das hinderte leider nicht, daß der Kanzleirat Dr. Fiedler in Gutzkows Nachruf auf Georg Büchner im „Telegraph" (II, 42—44), die „originellsten Stellen" in des letzteren Briefen strich — ein unersetzlicher Verlust, da die Originale nicht mehr existieren und Gutzkow in der späteren Buchausgabe („Götter, Helden, Don Quichote") die Lücken nur teilweise ausfüllte, wohl um nicht wieder beim Zensor Anstoß zu erregen (vgl. seinen Brief an Büchners Braut M. Jaegle vom 30. August 1837). Aufsätze für die „Allgemeine Zeitung" in Augsburg, wo ihm der Redakteur Gustav Kolb noch immer die Stange hielt und Cotta gewogen blieb, kamen ebenfalls als von der Zensur beanstandet zurück. Er war schlechterdings durchaus zur anonymen Schriftstellerei verurteilt. Oder zur Pseudonymen! Hatte sich nicht Willibald Alexis 1825 bei seinem Roman „Walladmor" keck des Namens Walter Scott bedient und damit Aufsehen erregt? Warum sollte nicht dem Jüngeren eine ähnliche Mystifikation erlaubt sein, wenn die Not ihn zu diesem Ausweg zwang? Gutzkow bejahte diese Frage und schrieb eines seiner besten Bücher „Die Zeitgenossen. Ihre Schicksale, ihre Tendenzen, ihre großen Charaktere. Aus dem Englischen des E. L. Bulwer", und um die Mystifikation vollständig durchzuführen, erschien das zweibändige Werk als „Supplement" zu den ver- GUTZKOW 27g schiedenen deutschen Ausgaben der Werke des berühmten englisch«! Romanciers. Die ersten Lieferungen kamen schon im Apr.l 183'heraus, und die Zensur scheint sich haben düpieren zu lassen: von emem Verbot wurde nichts bekannt, obgleich in der Presse der Name des wirklichen Verfassers bald durchsickerte und dieses hämisch von Gegnern glossiert wurde. Dem Renommee des, S»cMitt stellers war damit wenig gedient, ebenso wie fünf Jahre zuv nem Erstlingswerk, den „Briefen eines Narren", und daü ger seiner kulturgeschichtlich bedeutendsten Jugendwerke unter Flagge segeln mußte, war wirklich eine „Ironie des Satans . Zum leger hatte er die ehemalige Brodhagsche Buchhandlung gewonnen die jetzt anspruchsvoll als „Verlag der Klassiker" firmierte; auch Heine hatte damals mit ihr zu tun. Derselbe Verlag brachte, «nfet genden Winter, aber jetzt unter Gutzkows Namen, dessen dreibändig«-., komischen Roman „Blasedow und seine Söhne", den der Buchhändler Trautwein zur Erzielung einer Verkaufserlaubnis in Berlin vorlegte (24. August, 9. Oktober und 18. November 1838); aber der Zensor Grano, in Vertretung Johns, schwang sich zu keiner Begutachtung auf; wenigstens fehlt sie in den mir zugänglichen Akten; in den Polizeiakten ist das Werk ebenfalls nicht als erlaubt gefuhrt so daß als verboten zu gelten hatte. Ebenso in Sachsen, wo es noch 1840 einer Dresdener Leihbibliothek beschlagnahmt wurde. Bei ™L Büchern war also Gutzkow um die Unterbringungmch so verlegen, wie er das in begreiflicher Übertreibung dem Minister geschildert hatte, und die Rechnung der Behörden auf seinen Umfa . wenn man ihm nur den Brotkorb höher hing, erw.es sich als verfehlt Daß er als gereifter Mann seine Jugendeseleien anders zu betrachten begann, bleibt dabei selbstverständlich. Nur der »Telegraph war einstweilen noch immer obdachlos. Unterdes war auch der Moment gekommen, auf den Rochow lauerte, Gutzkows Paß "«"***£ Am r S Juli !8 37 mußte er um einen neuen bitten. Nun zeigte sich de Wirkung der Berichte des Herrn v. Sydow. Das Ministerium d- Auswarfen erklärte am i& Juli mit Bezug au ^ *££*£ „keineswegs der geeignetste «*«££ ££ ?J£*£ £ eher dort mannigfache Verbindung mit Personen vo tischen Rufe zu unterhalten Gelegenheit hat, die er schwerlich un benutzt läßt. Seine literarische Tätigkeit, welche ^Y'o^Dr Beinen Arbeiten für den factisch von ihm, dem Namen nach.von Dr.Beur mann redigierten, sehr schlechten "S^S^^ ist keineswegs löblich, findet aber d o, wol AnkUng^ ^^ ^ seine Anwesenheit nach dem J^SSchd» so zahlreiches Publi- weniger frefährlich seyn, da er hier scnwenii.11 c.i kum g findt dürfte. Doch zweifelt er daran daß der Gutzkow, wenn ihm der Paß zum längern Aufenthalt in Frankfurt versagt werden GUTZKOW 280 sollte, sich hieher und nicht vielmehr nach einem Orte begeben würde, wo es noch schwerer als in Frankfurt wäre, ihn zu beobachten und wo seine Wirksamkeit noch bedenklichere Früchte tragen könnte." Das bleibt abzuwarten ! dachte sich Rochow, einstweilen hatte man den jungen Mann durch den fehlenden Paß fest „an der Strippe", und wenn er erst, wie ehemals Laube, in Berlin war-------! Also antwortete der Minister am 18. August, er könne dem Gesuch um so weniger entsprechen, als Gutzkow sich in Frankfurt, nachdem er um die Bewilligung des Bürgerrechts eingekommen sei, verheiratet und „sonach ohne Zweifel durch Anlegung einer eigenen Haushaltung ein Domicil im Ausland aufgeschlagen habe". Daß die Freie Stadt Frankfurt dem Verfasser der „Wally" am 24. November 1835 das Bürgerrecht verweigert hatte, wußte man in Berlin natürlich ganz genau. Den wahren Grund der Paßverweigerung verschwieg man, um den Vogel, den man gegebenenfalls fangen wollte, nicht scheu zu machen. Was man in Berlin wohl am wenigsten erwartet hatte, geschah: Gutzkow machte Miene, der freundlichen Einladung, wieder unter die Fittiche der preußischen Polizei zurückzukehren, zu folgen. Er antwortete am 20. September dem Minister v. Rochow, wenn man voraussetze, als beabsichtige er aus dem Kgl. Preußischen Staatsverbande auszutreten, so wolle er diese Voraussetzung durch längere Entfernung von seiner Vaterstadt nicht mehr unterstützen. Er wolle heimkehren, da er sich ohne Paß im Auslande nicht halten könne. Man möge ihm aber dann auch ermöglichen, in Berlin für seine Existenz zu sorgen, und ihm die Herausgabe einer dort schon bestehenden Zeitschrift erlauben, die ihm angeboten sei. Als Dokument seiner jetzigen Gesinnung legte er einen großen Aufsatz über den Roman „Die Revolution" von Henrik Steffens bei, eine gründliche Abrechnung der jungen mit der älteren Generation, worin er die Fehler der ersten freimütig zugab, aber sie zur „Verständigung für Verständige" zu erklären suchte durch Geschichte und Erziehung, die beide ja durch die vorige Generation ihren charakteristischen Stempel erhalten hätten. Der Aufsatz war in einer überaus kühnen Sprache geschrieben und alles eher denn ein reumütiges Bekenntnis, zugleich aber auch eine heftige Polemik gegen einen Mann, der als Professor der Berliner Universität mit den preußischen Ministerien enge Fühlung hielt. Bei den vielen Gegnern, die Steffens hatte, durfte diese Erklärung auf Zustimmung rechnen, sie fand sie z. B. bei Varnhagen; eine Empfehlung bei Rochow war sie gewiß nicht! Aber Gutzkow wollte nun endlich Klarheit haben und schloß seinen Brief mit der Ankündigung seines baldigen persönlichen Besuches in Berlin! Zu der Frage in Gutzkows Brief, wie man sich zu einer Redaktionsübernahme eines dortigen Blattes stellen würde, schrieb Rochow gleich an den Rand: „kann nicht gestattet werden", und dementsprechend 28l GUTZKOW wurde ihm am 19. Oktober der Bescheid gegeben, als Redakteur einer Berliner Zeitschrift würde er keinesfalls anerkannt; Aufsatze für andere Redaktionen jedoch dürfe er schreiben, aber nur unter Zensur des Hofrats John. Im ersten Entwurf der Antwort hieß es, etwaige anonyme Artikel von ihm unterlägen der gewöhnlichen Zensur, dies Zugeständnis wurde aber wieder gestrichen. Gutzkow hatte das Schreiben noch nicht erhalten, als er tatsächlich schon auf der Reise nach Berlin war, um durch persönliches Eintreten seinem schntt- lichen Gesuch den nötigen Nachdruck zu geben. ..Herr Gutzkow wird in Norddeutschland Gutes würken", schrieb der preußische Generalpostmeister v. Nagler höhnisch an sein Faktotum Kelchner in Frankfurt. Gutzkow hatte zunächst eine Audienz beim Ministerialrat v. Tzschoppe — er war seit 1836, auf sein eigenes Gesuch hin, geadelt -, aber er fand diesen Mann schon in einem geistigen Stadium, das sein baldiges Ende im Irrsinn vorausahnen ließ. Der Aufsatz gegen Steffens hatte ihm nicht Übel gefallen, der Geheimst gefiel sich sogar in gnädigen Witzen, aber größere Preßfreiheit für das Junge Deutschland - auf dem Ohre schien er völlig taub. Nicht anders erging es Gutzkow beim Minister v. Rochow, dem er in einer Abendstunde aufwarten durfte; er hat den Besuch in seinen „Lebensbildern" (1869 2 Bd.) geschildert, ebenso den bei Tzschoppe. Rochow schenkte ihm wenigstens klaren Wein ein: er führte die Sprache eines altpreußischen Beamten, der an dem Preußen, wie es nun einmal war, nichts geändert sehen wollte, am wenigsten durch irgendeine Konzession an den berüchtigten „Zeitgeist". Dazu seien die Gendarmen kraftbegabt genug! Auf Gutzkows Frage, ob er seinen „Telegraph "ach Berlin verlegen dürfe - das war wohl von vornherein seine Absicht, als er von einer Redaktionsübernahme sprach — antwortete ihm Rochow glatf Nein!" und Gutzkows Einwendungen, er schreibe doch dann unter preußischer Zensur, Berlin sei von jeher maßgebend gewesen für Kunst und Literatur, schnitt der Minister mit den denkwürdigen Worten ab: „Nein, wir wollen hier dergleichen nicht! Seme Verdrießlichkeit taute aber zuletzt auf, und er entließ den Besuch mit dem jovialen Gendarmenwort: „Und noch Eines, Bester! Nehmen Sie sich ja hier mit Ihren Reden in Acht! Man paßt Ihn« auf den Dienst!" Und daß dieser „Diplomatenhumor" kern bloßer Scherz war beweisen die Akten des Polizeipräsidiums: Gutzkow wurde .wenigstens mehrere Tage lang, genau beaufsichtigt; wo er wohnte, wohin er ging", wen er besuchte usw. ist alles genau festgestellt. Seiner scharfen Beobachtung entging das wohl nicht, und als er obendrein im Kre.se seiner Berliner Literaturfreunde den Polizeirat Duncker ganz gemütlich verkehren sah, der ehemals Laube verhaftet hatte, wurde ihm das „Bezähmungsklima" der preußischen Hauptstadt zu druckend: er machte, daß er wieder davonkam, da an eine Zurücksiedclung in seine GUTZKOW 282 Heimat ja doch nicht zu denken war, wenn er als Schriftsteller anständig existieren wollte. „Man paßt Ihnen auf den Dienst!" Das konnte ihn unversehens dahin führen, wo Laube acht Monate geschmachtet hatte, in die Berliner Hausvogtei. Diese Spur schreckte. Gutzkow war am 21. Oktober angekommen und hatte sich, ohne Paß, angeblich in der Absicht zu bleiben, beim Einwohnermeldeamt vorgestellt. Am 19. November reiste er über Perleberg nach Hamburg. Aus den Polizeiakten ergibt sich auch, daß er wenigstens eines in Berlin losgeeist hatte: man gab ihm am 17. November einen neuen Paß auf ein Jahr. So war er also in der Lage, sich ohne Belästigung durch die Polizei seinen Wohnsitz frei zu wählen. Das sollte für fünf Jahre Hamburg sein, wo sich nun Hoff mann & Campe zur Übernahme des „Telegraph" bereit fand; denn die Zeitschrift hatte sich durch Gutzkows festes Ausharren allmählich durchgesetzt, wie man auch in Berlin nicht ohne Mißvergnügen hatte zugeben müssen. Ohne Gutzkows Namen aber war sie für den Verleger nur eine halbe Sache. Daß bei solcher Bindung durch die Zensur die Stellung eines Autors, auch einem kühnen Verleger wie Campe gegenüber, von vornherein nur eine großmütig geduldete, völlig wehrlose, sklavisch abhängige und unwürdige war, durch die kleinsten Meinungsverschiedenheiten jeden Monat erschüttert werden konnte und in ihrer gedeihlichen Wirksamkeit untergraben blieb, ist selbstverständlich und sollte sich auch in Hamburg nur zu bald zeigen. Aber einstweilen war man im besten Einvernehmen, für den „Telegraph" war Campe der berufene Verleger, und es war nun seine Aufgabe, sich mit der preußischen Behörde darüber auseinanderzusetzen, ob er die Nennung Gutzkows als Herausgeber wagen durfte, ohne in Berlin ein Verbot herauszufordern. Der „Telegraph für Deutschland", wie er von jetzt an hieß, erschien mit dem Jahre 1838 „Redigirt unter Verantwortlichkeit der Verlagshandlung" bei Hoffmann & Campe in Hamburg, aber schon die Probe- nummern enthielten Beiträge mit Gutzkows vollem Namen. Sogleich rührte sich der Berliner Polizeipräsident; er fragte am 19. Januar (abgesandt erst 8. Februar) beim Ministerium an, ob die Zeitschrift, deren „ostensibler Mitarbeiter" Gutzkow sei, im hiesigen Debit zu dulden sei, und legte Nr. 5 und 6 als Probe vor. Die beiden Nummern enthielten Gutzkows Artikel „Über die Entsetzung des Erzbischofs von Köln und die Hermes'sche Lehre", Ereignisse, die damals die öffentliche Debatte beherrschten. Gutzkow war diesmal in der Lage, gegen die Hierarchie für die preußische Regierung einzutreten. Am 24. Februar ersuchte der Minister das Oberzensurkollegium um seine Meinung. Es bedachte sich lange; am 23. Juni endlich gab es das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung fast des halben Jahrgangs von sich. Das Schriftstück ist von Tzschoppe entworfen, von ihm, Neander und Lancizolle unterzeichnet. Es besagte, Gutzkow sei nicht nur als Mitarbeiter, son- 2g GUTZKOW dem als Mitredakteur anzusehen; einige seiner Aufsätze seien untadel- haft, andere, die mutmaßlich von ihm stammten, nicht. Auch Beur- mann liefre Beiträge. Im allgemeinen gehe durch das Blatt „ein Ue.st, dessen Verbreitung nicht erwünscht" sei. Besondere Teilnahme widme es den sieben Göttinger Professoren, die der König von Hannover Damals Knall und Fall entlassen hatte, weil sie gegen seinen Verfassung bruch protestierten. S. 419 spreche es von Prof. A. Böckh und semer ..beneidenswerthen Popularität", die er sich „durch die Festigkei e werben, mit der er das Ansinnen, in eine Censur-Behorde zu treten, zurückgewiesen". Die Sache war durchaus richtig, und das Kollegium erinnerte den Minister daran, „daß des Königs Majestät den Professor ß öckh zum Mitglied des unterzeichneten Collegü ernannt hatte er aber diese Allerhöchste Berufung ablehnte"! Auch gegen die Ber- •'ner Zensur bringe S. 383 eine unangemessene Bemerkung — Gutzkow hatte aus einem Leipziger Blatte die Bemerkung übernommen, »ein ganz neuer Geist" gehe seit den Kölner Ereignissen in das preußische Zensurwesen über, womit er wohl der Behörde das größte Kompliment gemacht zu haben glaubte; allerdings hatte er hinzugefugt, man müsse auch neue Zensurbeamte einstellen - sollte wohl he.lien Hofrat John muß beseitigt werden! -, denn nichts werde so leicht *ur „Manie", wie das „Streichsystem" eines Zensors und der „Fanatismus in der Befolgung seiner Instruktionen"; die »^^teJUM vor dem heiligen Rechte des Autors" werde ihm immer frem bleiben^ ~ S. 6 S7 sei sogar ein Gedicht von Heinrich Eimer abgedruckt, einem Teilnehmer am Frankfurter Attentat von 1833, der auf der badenschen Festung Kislau sitze - lebenslänglich; eine Fußnote der Redaktion enthalte zwar keine Anerkennung seines Verbrechens, sondern nur Teilnahme für sein Unglück. Aus allen diesen Gründen sprach sich das Oberzensurkollegium gegen die Zulassung aus. Gegen ein Verbot hatte aber Minister v. Rochow Bedenken. Gutzkow, erwiderte er am 26. Juli, als das neue Halbjahr langst angefangen, sei vielleicht mehr als bloßer Mitarbeiter, ,»* och nie*£** redakteur genannt, daher könne man das Blatt nach de. & Bestimmungen nicht einfach aus Preußen verbannen. Ein besonder« Verbot sei aber vom Oberzensurkollegium «.cht genug begründet auch habe man bei der „Zeitung für die elegante Welt , an der W*n barg und Mundt mitarbeiteten und die außerdem fortgesetzt gehässige Aufsätze über preußische Verhältnisse bringe, statt eines Verbots nu eine Warnung der Redaktion und des Verlags ergehen lassen Da. -erde auch beim „Telegraph" genügen. - Daraufhm erb de M - nister des Auswärtigen v. Werther am 5. August eine solche Verwarnung ziemlich mit den Worten des Oberzensurko.legiums und v - langte, Hoffmann & Campe müßten Aufsätze von Gutzkow und Beur- mann vordem Druck zur Rezensur (sie!) durch John vorlegen. GUTZKOW 284 Nun hatte Campe das Wort. Am 17. August antwortete er: der ,.Telegraph" sei schon 1837 unter Gutzkows Redaktion in Frankfurt erschienen und unbeanstandet nach Preußen eingeführt worden. Das Verbot des „Jungen Deutschlands" durch Preußen vom 14. November 1835 beziehe sich offenbar nur auf Bücher, da ja auch andere Journale ungehindert erschienen : das „Morgenblatt", in dem jüngst Heines „Florentinische Nächte" standen, der „Phönix", die „Literarischen und Kritischen Blätter der Börsenhalle" und die Hamburger „Neue Zeitung" mit Artikeln von Wienbarg unter dessen Namenschiffre, die „Zeitung für die elegante Welt" mit Beiträgen Mundts und Wien- bargs, die „Mitternachtszeitung", die Laube länger als ein Jahr redigiert habe — aber ohne Nennung seines Namens! — und für die er jetzt noch arbeite, die „Baltischen Blätter", für die Mundt schreibe, der außerdem ein eigenes Journal „Freihafen" in Altona herausgebe, das in Berliner Zeitungen angekündigt werden dürfe. Er hatte also die gleichen Einwände wie Minister v. Rochow. Den „Telegraph" einer preußischen Rezensur zu unterwerfen, das erlaube „die einmal herrschende Buchhändlerverfassung" nicht, das würde den ganzen Verkehr zerstören. Um aber sein Entgegenkommen zu zeigen, wolle er die ohnehin geringe Teilnahme Beurmanns in Kassel ganz sistieren und, so nachteilig das auch sei, Gutzkow veranlassen, seinen Namen dem Blatt „gänzlich zu entziehen" und nur dann noch persönlich aufzutreten, wenn er eine Erklärung abzugeben habe. Allerdings sei der „Telegraph" bis Nr. 138 schon gedruckt, daran lasse sich nichts mehr ändern ; aber von Nr. 139 ab würden der Regierung „die Bemühungen des Verlags erkennbar sein". Da Campe mit seinen Hinweisen ganz recht hatte, vermied man es natürlich, auf weitere Auseinandersetzungen mit ihm einzugehen. Am 11. September ließ Minister v. Werther durch den preußischen Gesandten in Hamburg v. Hänlein der dortigen Zensurbchörde und dem Verlag eröffnen, der „Telegraph" werde verboten werden, wenn er Aufsätze von Schriftstellern des „Jungen Deutschlands" bringe, ohne sie „vor Abdruck der preußischen Rezensur" unterworfen zu haben — ein Widerspruch in sich, denn Rezensur war ja eben Prüfung nach Abdruck! — und wenn weiterhin Artikel wie die vom Oberzensur- kollegium gerügten erschienen. Dem mußten sich Verlag und Zensurbehörde wohl oder übel fügen, der Name Gutzkows verschwand also so gut wie ganz aus dem Blatt, nur bei Gedichten oder polemischen Erklärungen trat er selten noch hervor. War die Hamburger Zensur auch bei weitem liberaler als die in Frankfurt — ein Gedicht von Anastasius Grün an Jakob Grimm durfte im „Telegraph" 1838, Nr. 33, wenn auch mit Kürzungen erscheinen, in Frankfurt hatte man es für den „Phönix" gestrichen —, so suchte sie doch das Äußerste zu verhindern ; sie ließ z. B. ein Epigramm Gutzkows gegen Metternich nicht 28^ GUTZKOW d«rch, das in der Sammlung von Epigrammen erscheinen sollte die Gutzkow in Nr. 108 des „Telegraph" für 1839 (Jf) ^"^en r der einzige Beitrag, zu dem er sich in «—J^f ^tTen bekannte. Wußte auch jeder Leser, wen er unter oen »K. G " oder „G." vor sich hatte, und verriet auch der Stil so manches anonymen Artikels seinen Urheber, so war dieses immer nocn g Verschwinden vor der Öffentlichkeit dem Schriftsteller allmählich ve - drießlich, er verlor die Lust an der redaktionellen Tätigkeit, ui mehr als ihn andere Arbeiten immer stärker in Anspruch nahmen, v allem seine Dramen. Was sonst an Büchern Gutzkows in diesen Jahren erschien, ^wanderte regelmäßig zur Rezensur nach Berlin. So seine „Seraphine , ae «ste Roman Gutzkows, der nach der „Wally" erschien und jetzt ena- üch ausgegeben wurde. Am 6. Januar 1838 überwies das Oberzensurkollegium das Buch an John, und dieser faßte am i 7 . sein Urtei dahin zusammen: Von selten der Kritik - die des Zensors Aufgabe gar nicht war! - sei viel gegen dieses „farblose Machwerk zu sagen, vom Zensor wenig. Ein Pfarrer, der als Gegner der preußischen Agende bezeichnet werde (S. 58), die Charakteristik eines alten Ministers und der „damaligen Regierungsverhältnisse" (S. 224 unc238) und dessen Unterredung mit einem „jüdischen Schriftsteller (S 220 bis 232), mit dem nach dem angeführten Titel zweier Schriften (^226) der bekannte Joel Jacoby gemeint sei-das waren die einz g en F ecken die John an dem Buch entdeckte. Er stellte daher dem Kollegium .te Debitserlaubnis für das „im Ganzen unbedeutende und seichte Machwerk« anheim, daraufhin gab Rochow es am 28. Februar frei, und am 3- April benachrichtigte die Polizei die Buchhändler. Verwunderlich ist, daß John nicht auf eine Stelle jener Unterredung zwischen Minister und Schriftsteller besonders aufmerksam machte, wo dieser sein l te- rarisches Programm zur Bekämpfung des Liberalismus entwickelt und «eine strategischen Mittel dafür aufdeckt. Da heißt es (S. 231) . ,£ letzt muß man sich an die Ausdrücke gewöhnen, welche »*»"££ Censuredikten vorkommen. Man muß von emem Buche das etwas frei, etwas subjektiv, kurz etwas modern gesehrieben £^g^ sagen: Dies Buch ist in einem sc h 1 e e h t e n G e. s t e ged> er. Es muß gar nicht darauf ankommen, diesen Geist zu ■J*™'^ beweisen, warum der Geist eigentlich nicht schlecht, sonde n nur un brauchbar ist, sondern man muß aus einer Sache der Poht.k^sogku* eine Sache der Moral machen. Ebenso muß man sich an^den_ Aus druck falsche Lehren gewöhnen. Denn es .st Z u' *££** nachzuweisen, daß sich diese oder jene Idee da oder do verzweige. Man muß durchaus nicht thun, als wenn irgend Etwas » Frage gestellt werden könne. Man muß das herrschende System: die Wahrheit nennen und ihre Widersprüche nicht mehr für Irrthumer, sondern GUTZKOW 286 geradezu für falsche Lehren ausgeben. Falsche Lehren, schlechter Geist, sind kategorische Ausdrücke, die Alles umfassen, was man an den Erscheinungen der Zeit in ihren einzelnen Mißlichkeiten und Bedenklichkeiten fest anatomiren müßte." Dieses probate Rezept, mit dem der damals bei der Regierung noch keineswegs gut angeschriebene Joel Jacoby gewirtschaftet hatte und das demnach eine Satire auf ihn, auf Menzel und auf die — Zensur selbst war, belohnt der Minister im Roman mit einer Kassenanweisung. Eine schlagendere Satire auf die damalige Zensurwirtschaft war kaum möglich. Aber das Oberzensurkollegium schloß offenbar krampfhaft die Augen und wollte nicht einräumen, daß mit jenen satirischen Worten seine eigenen Erlasse, in denen der „schlechte Geist" eines "Buches eine so große Rolle spielte, persifliert waren; vielleicht gönnte es dem Jacoby diesen Denkzettel, es war ja ganz erfreulich, wenn sich die Schriftsteller untereinander abschlachteten — nur war Gutzkow in diesem Falle der Scharfsichtigere: Jacoby ging den Weg zu Ende, den ihm Gutzkow hier prophezeit hatte, und endete als Geh. Regierungsrat im preußischen Pressebureau! Nicht so glücklich kam eine Broschüre davon, die Gutzkow, noch dazu fast ganz im Sinne der preußischen Regierung, gegen Joseph Görres und seinen „Athanasius" schrieb: „Die rothe Mütze und die Kapuze". Akten darüber haben sich bisher nicht gefunden, nur die Notiz des Polizeipräsidenten v. Gerlach, daß er am 30. März 1838 die Beschlagnahme angeordnet habe. Jedenfalls geschah das der Konsequenz wegen, denn der „Athanasius" selbst war am 16. Februar auch verboten worden. — Ebenso erging es Gutzkow mit einem neuen Buche, das er schon im Juni 1837 einem Verleger angeboten hatte, einer Sammlung seiner besten Aufsätze für den „Telegraph": „Götter, Helden, Don Quichote". Diese ausgezeichnete Essaisammlung, in der Shelley, Büchner und Grabbe die Götter darstellen, um die sich als Helden Immermann, Varnhagen, Schadow, die jungdeutschen Kollegen Heine, Mundt, Laube und Schlesier und noch etliche andere gruppieren, während Joh. Minckwitz, Joel Jacoby, Löffler und Henrik Steffens als Don Quichote paradieren — ursprünglich sollten sie „Affen" heißen! — lag im Juni 1839 der Berliner Rezensur vor. Der Zensor Grano (Sohn), in Vertretung Johns, erklärte am 15. Juni die Schrift für sehr gemäßigt und ruhig, nur der letzte Teil, der von den Beschuldigungen gegen das „Junge Deutschland" rede, führe eine heftigere Sprache. Gutzkow bezeichne zwar einige seiner älteren Schriften als jugendliche Verirrungen und benutze die Gelegenheit „geflissentlich, um Loyalität, religiöse Gesinnung, Verehrung des Göttlichen und Achtung vor dem Kirchlichen" zu zeigen. Das hindere ihn aber nicht, „alte Sympathien zu hegen", Heines Genialität herauszustreichen und die Gegner der jüngeren Literatur, besonders Steffens, GUTZKOW 2S7 mit entschiedener Antipathie, zum Teil bitter sarkastisch zu behandeln, ja zu mißhandeln. Ein Verbot wollte zwar Grano nicht vorschlagen das überließ er dem Oberzensurkollegium, und dieses, vertreten durch die unvermeidlichen Neander und Tzschoppe, untersagte am 12. Juli 1839 in einem Schreiben an den Berliner Buchhändler Trautwem, der das Ruch eingereicht hatte, den Verkauf in Preußen. Ein Verbot seitens Preußens traf auch das Jahrbuch der Lüeratur, das Hoffmann & Campe verlegte, der auch die drei zuletzt genannten Bücher Gutzkows herausbrachte. Die Piece de resistance des „janr- buchs" war Heines „Schwabenspiegel" (vgl. den Artikel: Herne). AM auch den übrigen Beiträgen zu diesem von Gutzkow hauptsachl.cn redigierten Almanach widmete der Zensor Grano, der mimer noch den oft kränklichen John vertrat, ausführliche Erörterungen. Über Gutzkows Abhandlung „Vergangenheit und Gegenwart", die für seine Biographie und die Psychologie des jungdeutschen Zeitalters von größtem Wert ist sagt er folgendes: „Obwohl Gutzkow in diese [AbhandlungJ unverkennbar die Geschichte seiner eigenen Entwicklung hineintragt und als eine Erfahrung außer ihm so manches Erlebnis seines innern Menschen hinstellt, so läßt sich dennoch die tiefe und sichere Erfassung seines Gegenstandes und die Wahrheit nicht laugnen,mit der er die einzelnen Bildungsstadien der neuen poetischenTätigkeit^aufgefaßt hat. Indessen liegen auch in dieser, im Ganzen ruhig Seltenen Darstellung Dokumente in hinreichender Zahl vor, aus welchen sich der Nachweis führen läßt, daß sich bei ihm d.ejen.ge Lebenspenode "och nicht geschlossen hat, in der es wünschenswert bleibt, sein ungewöhnliches Talent gegen die eigene mangelhafte Einsicht in Schute zu nehmen. Der burschenschaftliche Schwärmer Gutzkow träumte nur 3 Dinge in Preußen notwendig (S. 3) = eine Verfassung, Preßfreiheit und ein Drittes, das er vergessen, - bis ihn Set. Marc Girard.n, Gans und die Julirevolution in die Bahn der Politik und den Entwicklungsgang warfen, welchen er als den der neuesten Literatur darstellt und der selbstredend noch als der seinige angesehen w«*»^ [Weitere Inhaltangabe.] Er klagt viele Se.ten hindurch über Menzels Lüge, über die solidarische Verantwortlichkeit welche auf ihnund seine Genossen gewälzt, und die Unvorsichtigkeit dieser und die Maß regeln des Gouvernements, ohne zu bedenken, daß er «£ eigenen Beiträge, aus einer an und für sich härm- und taddlosen T£ denz der neuesten Literatur eine gefahrvolle Bewegung ^raturjer ausbildete. Noch jetzt sucht sein Unmuth nach gehässigen Q u 11» außer ihm, obwohl ihm die eigene Erfahrung die ^*"*^J£ mußte, daß sein positives Streben *««££% «i« samkeit führen konnte, wenn seine Spekulationen nie feindseligen Bestandteile ausschieden und er den vu kan.schen Boden verließ, der jede Vermittelung zurückweist und auf dem eine Welt GUTZKOW 288 idealer gesellschaftlicher und öffentlicher Zustände improvisirt wurde, welche die bestehende Ordnung der Dinge und die sie schützenden zählenden Kräfte unberücksichtigt ließ. Ebensowenig hat Gutzkow bis jetzt seine oppositive Stellung verlassen . . . Religion und Sitte bleiben dagegen unberührt, obwohl Mundts Bekehrung zu den sogenannten zeitgemäßen Tendenzen etwas frivol, selbst in den Worten, mit der Bekehrung des Apostels Paulus assonirt." Schückings Aufsatz nennt Grano in der äußern Form mangelhaft und ungleich. Oppermann halte sich in den Grenzen ruhiger Besonnenheit mit Ausnahme der Seiten 291 und 299. Kyaus Satire gegen die modische Pietisterei und das Muckertum scheine persönliche Richtungen zu verfolgen (Name Tollmuck [Tholuck hieß ein bekannter orthodoxer Theologieprofessor]), sei aber zu aphoristisch, um zureichend begründete Schlüsse zu ziehen. Wie Wihls Aufsatz zu seiner Überschrift-komme, sei unbegreiflich. — Im ganzen setze das Jahrbuch allerdings „besonnene Leser" voraus, wenn es nicht zur Verbreitung und Befestigung von Irrtümern dienen solle, deshalb sei er dafür, den Antrag des Buchhändlers Trautwein auf Verkaufserlaubnis zurückzuweisen. Das geschah durch Ministerialdekret vom 9. Dezember 1839. Erlaubt wurde dagegen eine neue Essaisammlung Gutzkows, sein „Skizzenbuch", das bei der Krieger'schen Verlagshandlung (Th. Fischer), Kassel und Leipzig, 1840 erschien. Granos Niederschrift darüber ist fast literarisch zu nennen. Gutzkows Äußerung: „Goethe schrieb gegen das Licht" (in seiner Stellung am Schreibtisch!) erinnere an die Zeit, da er noch als „Champion Menzels" gegen Goethe polemisierte; in der „Criminalerinnerung" werde Jakob Venedeys mißlungene Flucht aus dem Mannheimer Gefängnis geschildert. In den Reisebriefen „Der jüngste Anacharsis" sei der Abschnitt „Mangel der Erziehung" anstößig, er werfe die Frage auf, warum den Kronprinzen nicht gelehrt werde, von ihren Thronen herabzusteigen und mit Würde im Exil zu leben. Außerdem spotte Gutzkow, frei nach Heine, über Potsdams militärische Uniformität und variiere zum Schluß das haud soli cedit auf eine wenigstens nicht patriotische Weise. In dem Märchen „Die literarischen Elfen" sei mit Gumal Gustav Pfizer gemeint. S. 285 werde ein Brief des Außenministers an Gustav Schlesier erwähnt, aber wohl nur scherzhaft. Im ganzen sei das Buch ungefährlich. Granos Urteil schloß sich das Oberzensurkollegium an (17. März), und am 6. April 1840 erlaubte Rochow den Verkauf, nicht ohne Bedenken; am 11. Mai gab die Polizei den Beschluß an die Buchhändler. Verboten aber wurde wieder „Börne's Lehen", worin Gutzkow in einer geharnischten Vorrede Heines Börnebuch abfertigte. John empfahl am 21. April 1841 die Freigabe: zwar müßten bei sorgfältiger Zensur manche Stellen darin beseitigt werden; aber Gutzkow stelle in GUTZKOW 289 der Vorrede Heine in seiner Nichtswürdigkeit dar und brandmarke ihn; seit die Schriftsteller des „Jungen Deutschlands" sich Vg°£* befehdeten und die Kritik sich an ihre Schriften mache, se. Gut^ows Stimme überhaupt nicht mehr sonderlich von Bedeutung. Auch^aKe in dem Buch eine weit größere Mäßigung, es zeige „get iss ^ ^ ^ Anerkennung der monarchischen und religiösen Prinzipien . Oberzensurkollegium aber dachte anders, die VerherrhchungBornes wenn auch auf Kosten Heines, schien ihm bedenklich es antworte am 14. Juli l84 i dem Antragsteller Trautwein ohne i ede Be *™f' daß es sich nicht veranlaßt finde, die Debitserlaubnis höheren Urts beantragen ■ • „Börne's Leben" war wieder bei Hoffmann & Campe erschienen mit dem sich Gutzkow mittlerweile entzweit hatte, und wäre nicht de „Telegraph" gewesen, dann hätte die Verbindung mit Campe schon vorher ein Ende gefunden. Die Zeitschrift nannte eine Menge literarischer Namen; der des Herausgebers wurde nur in Ausnahmefallen sichtbar. Auch nach dem Tode Friedrich Wilhelms III. _ und dem Regierungsantritt seines Nachfolgers (Juni 1840) wagtes.ch Gutzkow aus dieser Zurückhaltung nicht heraus, denn die Ausnahmemaßreg In gegen das „Junge Deutschland" bestanden nach wie vor, ™d tro* an« liberalen Verheißungen blieb es beim alten Rochow und Tzschoppe waren noch immer auf ihren Posten. An dem *<*?*%/£ J£ setzes mußte man sich so genau wie möglich halten. Daschloß mc* aus, daß man der freieren Regung in der deutschenpresse unte dm neuen Regime huldigte und in seinen Äußerungen kuhner w de Im Januar ,£1 erhielt Gutzkow aus Breslau ein „Rathse geschktda dort schon in zahlreichen Abschriften kursierte: Ein Vater ver pncht seinem Kinde ein Goldstück; nachdem es den Lohn verdient hat »urt es jedoch mit Spielpfennigen abgefunden, das Go^ck aber^ui gehoben, bis es „an der Zeit" sei; der Vater starbt, und als da Kmd von seinem Stiefvater das Erbe fordert, verweist jener es auf s m Spielpfennige und ^"^£XF£ttS?+ frage: „Wer war das Kind wer de Papa J Verfassung , die Rätsel: das Goldstück war die se t 1813 versproc, ^^ dem preußischen Volke, dem großen Kinde, nocn W ■ wurde' Ob Gutzkow den Verfasser kannte - uns^- ^ Friedrich v. Sallet, ehemals preußischer Offizier, der „Laienbreviers" und zahlreicher politischen Ged.cl er wohn e in Breslau. Um die Beziehung auf Preußen noch ^ff^~^ setzte Gutzkow, als er das Manuskript für Nr. xi ^Vj^gjJ Satz gab, den Herkunftsort Breslau darunter Der •»mburger Zensor strich das Gedicht; die Zensurbehörde jedoch ^J^^^ der Name Breslau fallen; so geradezu wollte man es mit Preußen nicht verderben. Die Nummer wurde gedruckt, in Hamburg ausgeliefert und IQ GUTZKOW 290 auch auf die preußische Post gegeben. Als aber Campe sie sah, bekam er einen Schreck, sandte noch spät abends eine Stafette nach Berlin, man möge die Auslieferung sistieren, ließ schleunigst das Blatt neu drucken, worin das Gedicht von Sallet durch ungefährliche Lyrik ersetzt war, und sandte sie hinterdrein, mit der Erklärung, im ersten Druck seien zu viele Fehler stehengeblieben. Bezeichnend für das Verhältnis zwischen Herausgeber und Verleger ist, daß Campe nichts Eiligeres zu tun hatte, als ein Exemplar der unterdrückten Nummer an Hoffmann von Fallersleben in Breslau zu schicken und durchblicken zu lassen, „der Lumpazy" Gutzkow, der stets im „Telegraph" auf Hoffmann stachele, habe durch die Ortsbezeichnung Breslau ihm etwas „einbrocken" wollen (vgl. Hoffmann, „Mein Leben" III, 182 ff.). Hoffmann als Professor der Breslauer Universität hatte allerdings Anlaß, vorsichtig zu sein; das zeigte sich ein Jahr später, als er wegen des zweiten Bandes seiner „Unpolitischen Lieder" relegiert wurde. Gutzkow wiederum bezeichnete Campes Vorsicht als „Feigheit" (an Moritz Carriere, 18. Februar 1841). Tatsächlich hatte Campe durch sein schnelles Eingreifen den „Telegraph" für diesmal „gerettet". Das Rätsel machte ungeheures Aufsehen in Hamburg, sogar der „Temps" brachte, wie Gutzkow an Alexander Jung (21. März) schrieb, „eine lächerlich verkehrte Darstellung dieses Quiproquos". Der preußische Gesandte in Hamburg, v. Hänlein, sandte am 16. Januar die vom Verleger selbst konfiszierte Nummer nach Berlin mit einer Darlegung des Sachverhalts, riet aber, der Sache keine Wichtigkeit beizulegen. Die Minister waren damit einverstanden (19. Januar), wiesen aber am 21. Februar erneut das Oberzensurkollegium auf die Zeitschrift hin, deren „böswillige Tendenz nach Anlage keinem Zweifel unterliege". Abschriften des Rätsels finden sich in den verschiedensten Ministerial- akten. Das Oberzensurkollegium (Tzschoppe und Neander) antwortete aber (29. März), in seinem Exemplar stehe das Gedicht nicht. Daraufhin erhielt Hänlein nochmals den Auftrag, Genaueres zu ermitteln, wußte aber (26. April) nur noch zu melden, Campe habe infolge der vielen Anfragen noch manches Exemplar der unterdrückten Nummer verschickt, wodurch der Verleger nun wieder in sehr üblem Lichte dastand. Der Berliner Polizeipräsident v. Puttkamer stellte durch Recherchen fest: Campe habe sofort Ersatz geschickt, das Postamt habe aber die zuerst eingelaufenen Nummern schon verteilt gehabt; nur wenige Exemplare habe das Debitskontor zurückerhalten können. In öffentlichen Lokalen seien die Nummern bereits von den Lesern „entfernt" worden. Nach Auskunft des Hamburger Postmeisters Schmücken sei nur die preußische Post mit den Originalnummern versehen worden. Daß man nach diesem Vorfall, der das lange Sündenregister Campes neu belastete, in Berlin nur auf die Gelegenheit wartete, ihm einen GUTZKOW 291 ordentlichen Denkzettel zu geben, ist begreiflich. Diese Gelegenheit bot Campe bald. Im Herbst 1841 brachte er eine anonyme Schnf -Der Bischof Draeseke und sein achtjähriges Wirken in *«*"££ Staaten", die in Preußen ungeheures Ärgernis erregte, weil sie oiien bar auf amtliche Quellen zurückging. Man wollte den Verlege, zwingen, den Namen des Verfassers zu verraten; da er sie x S . wurde am 8. Dezember sein ganzer Verlag verboten. Nach außen tan begründete man das Verbot aber weniger mit jener Sehn , man nicht noch die Aufmerksamkeit lenken wollte, sondern mit den weiten Teil der „Unpolitischen Lieder" von Hoffmann von b allersieben und mit den anonym erschienenen „Liedern eines kosmopolitischen Nachtwächters" von Franz Dingelstedt, die beide eben damals großes Aufsehen machten und der Unzufriedenheit der Behörden re.cn- üch Stoff boten. . .. Damit war auch der „Telegraph" für Preußen verboten, also gerade das eingetreten, was Gutzkow durch die dauernde Unterdrückung seines Namens zu verhindern gehofft hatte. Die Zukunft der Zeitschrift die unterdes an Abonnenten gewonnen hatte - sie zahlte ihrer 000 - und eine, wenn auch bescheidene, Sicherung semer Existenbildete, war damit gefährdet. In Bayern bestand ein *£?£ gegen den „Telegraph", in Österreich war er /«nz verpönt an fangs gingen 130-150 Exemplare dorthin, März 1841 nur noch -, die!3ohlfn durchschlüpfen" (Campe an Dingelstedt, O^Ma z) Gutzkow wollte deshalb sein Verhältnis zu Campe losen, um nich unter jenen Verboten zu leiden, aber sich auf alle Falle das Bat sichern. Er richtete daher an den Minister v. Rochow am 2. Januar !8 4 2 eine Darlegung seines jetzigen Verhältnisses zu Campe; ese mit ihm völlig zerfallen, habe zwei Jahre bei -hm kern Buch verlegt und werde seine weiteren Schriften in Leipzig ersehenen lassen Den ..Telegraph" könne er als Erwerbsquelle nicht entbehren,tro sem Erfolge auf der Bühne, solange ihm diese nicht eine S eltang a ..Theaterdichter" eintrügen. Seit Jahren bemühe er J*VWJ vergessen zu machen - vergeblich! „Hoffmann & können nst diese trifft der harte Schlag weniger, als mich. H. u. C kon. en e s weilen ihren Verlag einstellen, ich aber kann meine Ze . t . c hr nicht einstellen, u. auf diese fällt jetzt ganz ,e,1 dl *J ch£ R ^ Wirkung des Genera.verbots, auf mich de ich - zw hab dieser Buchhandlung verfallen bin, nicht ihr Comptoir d durch die Bühne bemüht bin, mir, unabhängig von diesen Herren, eine andre Existenz zu gründen! hu darin , daß es vor „Hoffmann u. C. finden eine große Genugtliuung der Welt scheint als wenn auch mir diese Strafe gölte. Ich finde diese gar nicht th habe mir die Feindschaft vieler Leute zugezogen, die nicht begreif n, warum ich gegen Hoffmann von Fallersieben oppo- GUTZKOW 292 nire, ich habe entschieden abgelehnt, einen größern Artikel über den cosmop. Nachtwächter zu schreiben, ich stehe mit Hoffmann u. Campe über kein einziges Buch mehr in Verbindung, warum soll ich Märtyrer von Schriften sein, von denen ich die eine nicht mag und die andre nirgend empfohlen, ausführlich nicht angezeigt habe ?! Unglück ist zwar in meiner dornigen Laufbahn noch immer mein Loos gewesen, aber wozu soll ich jetzt in einem andern Lichte erscheinen, als dem, das die Wahrheit mit sich bringt ? „Es existiren hier in Hamburg drei Buchhandlungsfirmen: Hoffmann & Campe, Julius Campe, August Campe. Der Telegraph ist gestern nicht mehr bei Hoffmann u. Campe, sondern mit der mittleren Firma erschienen, wie Anlage zeigt. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß Ew. Excellenz auf diese Veränderung hin die freie Praxis dieser Zeitschrift innerhalb der Preußischen Monarchie nicht hindern werden." Gutzkow fügte als Belege, außer Nr. 1 von 1842, die Nummern 198 und 200 des Jahrgangs 1841 bei; in der ersten hatte ein ungenannter Mitarbeiter aus Göttingen den Dichter der „Unpolitischen Lieder" in Schutz zu nehmen versucht, während die Redaktion (Gutzkow) die „stumpfe Pointe dieser Hoffmann'schen Witze, die Süffisance dieser Gesangsmanier und die Seichtigkeit der poetischen Anschauungen und politischen Auffassungen des Herrn Hoffmann" niedriger hängte und an Stelle des „nüchternen und unpoetischen" zweiten Teils auf die „wahr empfundenen, wirklich schönen politischen Gedichte" von Dingelstedt und Herwegh verwies. Die „Nachtwächterlieder" waren nicht direkt genannt, jeder Leser aber mußte schließlich an sie denken, wenn Dingelstedt auch vordem, und nicht anonym, schon andere politische Gedichte veröffentlicht hatte. Nr. 200 sprach von Gutzkows Aussicht auf einen Dramaturgenposten in Darmstadt, und in dem Brief an Rochow deutete er weiterhin noch an, daß er am liebsten in Berlin lebe — tatsächlich korrespondierte er 1841 mit dortigen Freunden wie M. Carriere über eine mögliche Dramaturgentätigkeit am Berliner Hoftheater, wo seine Dramen erfolgreich aufgeführt wurden. Bestand eine solche Aussicht, so war sie durch die neue Polizeimaßregel jetzt völlig beseitigt. Daher schrieb er noch in dem Brief an Rochow : „Ich muß in meiner traurigen Stellung ausharren, gezwungen an all den Wirrsalen des Tages Theil nehmen und nun wieder durch eine mir fremdgewordene Buchhandlung ein neues Unglück erleben, das ich selbst durch nichts verschuldet habe!" Auf den Minister machte die Eingabe keinen Eindruck. Er erklärte am 15. Januar, politisch sei der „Telegraph" zwar unschädlich, sonst aber spiegele sich „in keiner Zeitschrift die Flachheit und Anmaßung der jungen Schule" so treu wider; er sei daher nicht für Ausnahmen. Die Minister Eichhorn und Werther bekundeten ihr Einverständnis (28. Januar), und der Erfolg des Gesuches war, daß der Generalpost- GUTZKOW 2 93 Heister v. Nagler den ausdrücklichen Befehl erhielt, den Debit der Zeitschrift einzustellen. Daß die Firmen Hoffmann & Campe^und Julius Campe „Jacke wie Hose" waren, mußte Gutzkow alle dings,« Berlin als bekannt voraussetzen; man erklärte dort ganz zutr f nd diesen Firmenwechsel, wie er übrigens in solchen Fallen seitens; der Buchhändler üblich war, nur als eine Umgehung des Verbots, «ag mußte aber dennoch (30. Januar) zurückfragen, denn in oe erschien eine Notiz, der „Telegraph" werde von nun an bei ein „ dem" Firma erscheinen und Gutzkows künftige Schriften bei J. j. in Leipzig, der auch im selben Jahr r8 4 2 die „Dramatischen Werke verlegte. Nagler verstand unter der andern Firma auch den Leipzig« Verlag; in diesem Fall, erklärte Rochow (23. Februar), stehe.derVerbreitung nichts entgegen. Naglers Annahme erwies sich durch o neuen Nummern des Blattes als ein Mißverständnis, demnach wurde der „Telegraph" am 7 . Februar verboten, und Gutzkow erhielt am 2, einen kurz ablehnenden Bescheid. Um das Blatt aber nicht aus de Augen zu lassen, beantragte der Polizeipräsident, wenigstens ihm den Bezug zu gestatten; dagegen hatten die Minister (II. März) natürlich nichts einzuwenden. . , , ■ _ Gutzkow beruhigte sich bei dieser Ablehnung nicht, er machte eine Immediateingabe, deren Original bisher leider nicht zu finden war Am I2 . März verlangte Friedrich Wilhelm IV darüber Bericht, den Rochow am 29. erstattete. Er machte die gleichen Grunde gegen ein Freigabe des Blattes geltend wie in seiner KorresP°nd^z mit den Ministerkollegen, fügte aber noch hinzu; das bewußte „Rathsei (von Sallet) sei unmittelbar nach dem Königsberger Landtagsabschied von 9. September t8 4 o erschienen und „persiflire diesen au *™*»**° Weise". Gutzkows Aufsätze zeigten nur eine „berechnete Zurück haltung i„ politischen Dingen", und wenn man ihn auch in seine dramatischen Leistungen und der ausgesprochenen *&*^™£ mäßigten Grundsätzen in Religion, Moral und Pohtik vermute« möchte-, so könne das doch nicht durch eine Ausnahme geschehen, die die ganze Maßregel gegen Hoffmann & Campe hemme Eine Antwort seitens des Königs erfolgte nicht, zunächst^blieb de „Telegraph" verboten, er war, wie Gutzkow am a 3 . Apan Brock haus Lrieb, „gänzlich gelähmt". Aber ohne W-kung b eb Gu zkows Majestätsgesuch nicht, denn darauf dürfte es zuruckzufuh en s«n, daB der König 8 am 2 9 . April :8 4 2 "^«f^^X J^ Aufhebung des Generalverbots dachten, natürlich unter Kautelen. Die Bittsteller Gutzkow und Raupach (am***?« *£ unterdes um eine Ausnahme gebeten da er Aut^^auiburger Ver_ lags war; seine Stücke waren ja das tägliche a theaters) seien vorläufig davon zu verständigen. Ehe das geschah, zerstörte ein furchtbarer Brand (5-8. Mai) einen Teil von Hamburg: GUTZKOW 294 auch Campe war durch das Unglück betroffen. Alle Regierungen kamen der bedrängten Stadt zu Hilfe, und als einen Akt dieser Hilfeleistung betrachtete Preußen auch die Aufhebung des Verbots gegen Hoff mann & Campe. Am 8. Juni 1842 wurde sie vom König verfügt, und vom 21. Juni ab durften die preußischen Postanstalten wieder Bestellungen auf den „Telegraph" annehmen. Gutzkows Eingabe an den König war damit erledigt. Gutzkow trennte sich jetzt auch äußerlich von Campe, er kehrte von Hamburg nach Frankfurt zurück. Seine „Dramatischen Werke" erschienen bei J. J. Weber in Leipzig 1842 ff.; aber in dem Verlagsvertrag mit Weber vom 25. Mai 1841 hieß es ausdrücklich, daß der Verleger vom Vertrag zurücktreten dürfe, wenn die Stücke verboten würden. Da das Berliner Hoftheater sie ja selbst aufführte, wurden sie in Preußen nicht beanstandet; die Buchhändler scheinen gar nicht erst um die Erlaubnis gefragt zu haben, denn die beabsichtigte, zum Teil schon erfolgte Aufhebung des Ausnahmegesetzes gegen das „Junge Deutschland" war ruchbar geworden. Gutzkow allerdings gehörte noch nicht zu den Begünstigten, daher legte der Verlag F. A. Brockhaus, der 1843 seine „Briefe aus Paris" brachte, um keine Scherereien zu haben, das Buch der Berliner Rezensur vor. Am 10. Mai urteilte Hofrat John, es zeige „unverkennbar das Gepräge des Verfassers und auch manche Ausfälle, anmaßliche Urteile und kecke Behauptungen", aber der Ton sei gegenüber den früheren Schriften gemäßigt. Auf Antrag des Oberzensurkollegiums vom 30. Mai gab Minister v. Arnim, der Nachfolger Rochovvs, am 10. Juni das Buch frei, sogar „ohne Einschränkung", es durfte also auch in Berliner Zeitungen angezeigt und besprochen werden und erregte eine gewaltige Debatte in der Öffentlichkeit. Das hielt aber den Kölner Zensor nicht ab, der „Rheinischen Zeitung" eine Kritik des Buches, noch dazu eine tadelnde, zu streichen! Die entsprechende Polizeiverfügung erfolgte erst am 1. Juli. Im selben Sommer erklärte John sogar über Gutzkows „Vermischte Schriften", deren 3. Band („Mosaik"), bei Weber verlegt, der Rezensur unterbreitet wurde, dies Buch würde, abgesehen von einigen pikanten Einzelheiten in dem Artikel über Bernadotte, unbedenklich unter preußischer Zensur das Imprimatur erhalten. Das Oberzensurkollegium war demnach am 30. Juni (am letzten Tage seiner Wirksamkeit) für die Zulassung, am 17. Juli war Arnim einverstanden, und am 24. gab der Polizeipräsident die Freigabe bekannt. Damit verschwanden Gutzkows Schriften aus den vormärzlichen Zensurakten, denn unterdes war auch ihm — allerdings nur durch einen glücklichen Zufall! — die Aufhebung des Ausnahmegesetzes von 1835 zugute gekommen, die Oberzensurkollegium und Ministerium nach langem Schriftwechsel schon am 31. Juli 1841 beim König an- GUTZKOW 2 95 o ^ u ,0,, latr die Kabinettsorder vor, geregt hatten. Seit dem 28. Februar 1842 lag aie hefre ite dU a„e jun^ch.n Schwer ,« **"-~I« soweit sie in Deutschland wohnten — weine Schriften alles aber war ein persönliches Versprechen, fortan in ltir be . zu vermeiden, was Religion, Staatsverfassung und bitte g ^ leidige. Bei einem Rückfall würde das bisherigeJer * ^.^ angewandt — und dann „für immer ! Aul wunu ^ Theodor ordcr war Laubes völlige Freisprechung am 7. J um > . ß Hundts schon am 9. Mai 1842 erfolgt. Als das bekannt wurde erl Gutzkow im „Telegraph" (Nr. 9 7, Juni i^) die Erklärung, >an habe ihm nicht die Zumutung gemacht, sich zu ^ff^^J^ etwas gegen die Kirche, die Staatsverfassung und die j 51 ™* schreiben" auch würde er sich niemals zu „einem derartigen formeUen Gelöbniß verstehen". In der „Leipziger Allgemeinen Zeitung 10. Juli - dort hatte die erste Nachricht über *e Aufhebung der Ma «gel gestanden - veranlaß er die gleiche Ehrung unter einer Frankfurter Korrespondenz, nicht ganz so entschieden, „daß! ein eher Revers ihm überall weder vorgelegt noch je von hm unter schrieben worden" sei. Der auf ihm lastende Ausnahmezustand wurde •hm aber auf die Dauer .ästig, sie erschwerte seinen Ver ,^ mitd Verlegern; die gewöhnliche Meinung verbotene Bucher gmg besser, schrieb er noch 1861 (5- Apr.»> » ^J*^* £j £ ol , den ..Die conservativen Preußischen Buchhandler hu ^^ „ • rothen Adlerorden und den Commerz.enrath zu versehenen man sich auch manchmal um ein verbotenes »^f^Thöcl-S- neue Auflage wagte der Verleger doch nicht, er hatte also höchstens Weinen Schaden, der Autor aber keinen Vorteil Deshalb ntschlo« sich Gutzkow, am 4. Februar den neuen ^^L^TzL^ Innern v. Arnim um eine „Revision" der ihn betreffenden Zensur maßregeln zu ersuchen. Er gab dazu eine Schilderung des bisherigen ^vTacht Jahren wurden -«^Ä^ Consequenz wurde fünf Jahre hindurch diese= M aßreg lag ^ Meine Schriften wurden nur nach einer m Berlin censur zum Debit gelassen. . M durfte „Fünf Jahre nach dem Verbot trat größere Milde «»■ meine Schriften wenigstens »»billigen, wenig«te«—der g ; ^ durfte sie wenigstens tadelnd erwähnen. Auch wurde redigirte Zeitschrift allmahlig «**J~ ^ jetzt regier enden Kö- „Seit der Thronbesteigung Sr. ^^ J Einschrän kungen nigs schienen, de facto, ^^.^^Z^nä Tendenzen hatten ein Ende nehmen zu wollen. Die venu. GUTZKOW 2 qt sich geändert. Es verlautete von Berlin, daß einige der mit mir in gleicher Lage befindlichen Autoren sich, unter gewissen Bedingungen, einer vollkommnen Befreiung von allen frühern Einschränkungen zu erfreuen gehabt hätten. „Mir sind solche Bedingungen nicht vorgelegt worden. Vielleicht mochte es unnöthig erscheinen, da meine schriftstellerische Thätigkeit sich fast ausschließlich der Bühne zugewandt hatte und dadurch eine einheimische Censur derselben von selbst involvirt war. Auch ich glaubte, hoffen zu dürfen, daß jene vor acht Jahren gegen mich noth- wendig erschienenen Maaßregeln jetzt vergessen sind. „Seither seh' ich aber, daß dies nicht der Fall ist. „Der Kölner Censor streicht meinen Namen von einem Bühnenstücke. Er ließ ihn erst zu, als er sah, daß dasselbe Stück auf der Königl. Bühne von mir selbst in Scene gesetzt wurde. „Von einer Sammlung Briefe aus Paris, die ich im vorigen Herbst in Leipzig drucken ließ, ist in Preußen der Verkauf zugelassen gewesen, die Ankündigung aber nicht. „Die ,Rheinische Zeitung' brachte eine Kritik dieser Briefe. Der Censor strich sie. Hr. G. Jung, einer der Redakteure, schickte seine Arbeit in die .Deutschen Jahrbücher'. Zufällig war es eine Kritik, in der ich mishandelt wurde. „Aber nicht immer nützt mir auf diese Art die Preußische Censur. Wenn in Berliner Blättern ein Almanach angekündigt wird mit Beiträgen von hundert Autoren, unter denen ich mich zufällig auch befinde, so find' ich regelmäßig meinen Namen von der Censur gestrichen. „Wenn ein Journal mich unter seinen Mitarbeitern aufführt, so wird man meinen Namen sicher in den Berliner Blättern nicht finden. „Die HH. Censoren scheinen über mich so im Unklaren zu sein, daß ich mich bei solchen Anzeigen oft in Königsberg zugelassen, in Köln gestrichen finde." Ohne irgendwelche Versicherungen für die Zukunft zu geben, beleuchtete das Schreiben treffend die Unhaltbarkeit und Unsinnigkeit der Situation, auch im verwaltungstechnischen Sinne, so treffend, daß die drei Zensurminister Eichhorn, Bülow und Arnim sein Gesuch befürworteten. Arnim wollte es vermeiden, daß der Fall Gutzkow in der Presse so erörtert werde, wie im Vorjahre die Lossprechung Laubes und seines jungdeutschen Kollegen Th. Mundt. Das Zensuredikt von 1819, die Order vom 28. Dezember 1824 und des neuen Königs jüngste Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843 genügten, um Angriffe auf Religion, Staatsverfassung und Sittengesetz zu hindern. Man brauche daher von Gutzkow kein Versprechen zu fordern, nur ihm anzudeuten, daß „bei einem Rückfall in die frühere verderbliche Richtung das bisherige Verfahren wieder eintreten würde". — Der König aber bestand auf der „vorherigen Reversirung" ; seine Kabinettsorder vom 26. März GUTZKOW besagte: „Es kommt nicht darauf an, wie eine solche Forderung.der Garantie für das künftige Verhalten dieser Klasse von Sanftste lern von den Zeitungsschreibern beurtheilt wird, aber wesentlieh.dar«* daß jene, wenn sie wieder in ihre alten Wege zurückfallen, dann zu gleich als wort- und treubrüchig auch vor ihren Genossen selbst er scheinen müssen. Der verständige und wohlgesinnte Thal °» ^ «uns wird der Konsequenz, womit dieser Gesichtspunkt halten wird, seine Anerkennung nicht versagen und datur •sein." Dem Könige lag daran, ein Mittel in der Hand zu haben, Leu Wie Gutzkow gegebenenfalls moralisch vernichten zu kon " en , Ministern blieb daraufhin nichts übrig, als den preußischen Residen en v. Sydow in Frankfurt anzuweisen, durch persönliche Verhandlung von Gutzkow „eine protokollarische Erklärung zu erhalten, die eine Revers gleichkomme". . •,... Diese Verhandlung fand am 2. Mai statt, und v. Sydow konnte als Ergebnis folgende Erklärung Gutzkows nach Berlin schicken : »Wie vieldeutig auch der Sinn der Worte R e 1 i g 10 n , S aa t - Verfassung und Sitten-Gesetz in unsrer Zeit sei, und wieviel innerer Kampf daher aus einem Versprechen wie das n Rede behende, auch hervorgehen, wie leicht der Versprechend^ ohne es wollen mit der Deutung des Versprochenen gegen die Regierung Ä- --• - r*VStST!K SÄ findung ihn bereit zu einem solchen Versprechen. r,o geachtet sehe er sich durch äußere Gründe verhindert dassendr verlangten Weise abzulegen. Er habe seit der tumultuar schen Zeit, in welcher er durch widrige Umstände aus "«ner natarheh« h -ickelung herausgerissen, und in eine dem Bestehenden eindhche Richtung hineingeworfen worden, auf mannigfache Weise zu b ha tigen gesucht, daß seine Ansicht eine andere geworden Aller ng •sei er ein freisinniger Schriftsteller und wolle dies bleiben aber er habe in die Geleise des Bestehenden wieder eingelenkt Davon lege seine ganze schriftstellerische Thätigkeit in den letzten Jahren ein, er glaube, unwiderlegliches Zeugmß ab. „Um sicherer und leichter Conflikte zu vermeide r.habe er sie Bühne zugewandt. Eine wesentliche ästhetische V rbe^se Ung •selben in Deutschland zu erzielen, sei jetzt _«.»<= L.bens-Au gäbe. ^ habe dabei viel trübe Erfahrungen gemacht aber "*« friedigung gewonnen, seine Stücke sowohl auf dem Kon glcen Ihe ater in Ber in, als auf dem Hofburg-Theater in Wien ohne alle V änderung aufgeführt zu sehen. In Berlin sei ihm auch persönlich Anerkennung autheil geworden. ^ ^.^ ^ „In seinen .Briefen au f^.^Varthei offenkundig dargelegt, seine Abneigung gegen die radikale rariuci .... „Auch für den .Telegraphen', an dessen Leitung er übrigens nur GUTZKOW 298 noch Theil nehme, weil er der Einnahme davon für seinen und seiner Familie Unterhalt nicht entbehren könne, habe er in veränderter Weise gearbeitet. Dieses sein Einlenken sei ihm vielfach verdacht worden. Noch neuerlich habe ein Aufsatz über Preßfreiheit (in welchem er nachgewiesen, daß Preßfreiheit nicht der Vorläufer freier Institutionen, sondern deren Blüthe sein müsse, und daß dieselbe daher in Deutschland jetzt nur zerstörend wirken könne) ihm die heftigsten Anfeindungen aller Leipziger Literaten zugezogen. Er sei, da sein Wunsch unerfüllt geblieben, in Berlin eine sichere Existenz, ein Feld für seine literarische Thätigkeit zu finden, zu seinem Bedauern auf das große Publikum, auf die Masse angewiesen. Bei dieser setze er seine ganze Stellung aufs Spiel, wenn er die verlangte Erklärung abgebe, und wenn, wie es so leicht geschehen könne, dies von seinen Gegnern auf hämische Weise in öffentlichen Blättern ausgebeutet werde. „Wie gern er daher auch sich der Regierung seines Vaterlandes gegenüber reinigen und von jeder Ausnahmebestimmung befreien möchte, so sei er doch, da er sich, seine Frau und drei Kinder ernähren müsse, da er, um produciren zu können, einer gewissen aisance des Lebens bedürfe, und da ein diesem Bedürfnis entsprechender Erwerb ihm nur solange sicher sei, als das große Publikum ihm Beifall schenke, außer Stande, sich der fraglichen Forderung zu fügen. Er bitte in dieser seiner Erklärung, bei welcher er auch nach erneuter Prüfung der Sache werde stehen bleiben müssen, keine Äußerung von Renitenz, sondern das einfache Geständniß seiner ungünstigen Lage sehen zu wollen." Protokolle dieser Art sind stets mit Vorbehalt aufzunehmen. Gutzkow wollte keinesfalls mehr sagen, als er vor der ihm so vielfach feindlichen Öffentlichkeit würde verantworten können. Sydow hatte zwar schwerlich Sympathie für diesen Mann, der in seinen Berichten seit 1835 schon eine üble Rolle gespielt hatte, und gewiß nicht den Takt, ihm den Gang nach Canossa leicht zu machen. Andererseits hatte er die Aufgabe, eine Art Revers dem Delinquenten zu „extrahiren", und er war ein schlechter Diplomat, wenn ihm das nicht gelang. Gutzkow dürfte auf die ihm günstigen Momente mehr Nachdruck gelegt haben, als bei genauer Prüfung ratsam war. Seine Stücke wurden in Berlin und Wien aufgeführt, doch ging es keineswegs immer ohne Veränderungen ab. In verschiedenen mit seinem vollen Namen gezeichneten Artikeln über Preßfreiheit, die damals infolge verschiedener neuer Zensurerlasse des Königs allgemein erörtert wurde, hatte er die Gefahr der Preß- und Karikaturenfreiheit eingeräumt, wenn sie „ohne ein freies Volksleben, ohne freie Institutionen, ohne Geschwornen- gerichte, ohne eine durch alle Poren unseres öffentlichen Lebens schon gedrungene politische Toleranz" erteilt würden („Telegraph" 1843, Nr. 18: „Die Freiheit der Zerrbilder" und Nr. 38: „Die Furcht vor GUTZKOW -99 der Preßfreiheit") ; der Nachdruck lag dabei auf dem Bew^-wten£ -endig es sei, solche freien Institutionen endlich ms Leben zrufe* Wie das von den Verfechtern der P«f^X^SS5 aufgenommen wurde, zeigt eine Notiz der „i^ip* 5 , (Nr. I2 vom 22 . März) in der Knüppelsprache Ares Hera,*sgebers Held: „Man hat es erlebt, daß große Verbrecher mit B«™*»*^ «lehnet wurden, die der Henker ihnen aufdrucken muBte von Mut versichern, eine solche Execution sei entsetzlicner, Hinrichtung. Und das muß wohl wahr sein; denn wahrend .w* tausend Selbstmördern hörte, kannte man keinen einzigen - der sich selbst gebrandmarkt hatte. - Herr Karl Gutzkow hat die Welt um diese schöne Unkenntniß betrogen; Herr Karl Gutzkow hat gegen die Preßfreiheit geschrieben. - Wenn Herr Kar Gutzkow mit dem wir jetzt, wo er literarisch und moralisch tot ist, über seine Sun den nicht rechten wollen, die Absicht gehabt hat, durch jenen Schritt «eine literarische Autorität zu vernichten, so können wir ihn ver Sehern, daß er sich dabei eines Pleonasmus anzuklagen hat &out heißen: eine solche Autorität hat nie bestanden. Daß bei "***£ tiger Polemik die Stellung Gutzkows auf dem Forum Jj^JJ keine beneidenswerte war, ist klar, und was er dem Frankfurter Re deuten über das Prekäre seiner wirtschaftlichen Lage ans Henhjg traf fühlbarer zu, als er gestand; immerhin -echte dies das ein ge dem Diplomaten verständliche Argument sein. Sydo*Juhle seh natürlich als der überlegene und schrieb als seine Me^ dem Protokoll: bei allem Talent sei in dieser Erklärung " Flachh "^ Unklarheit der Ansicht und gänzlicher Mangel an einer höheren Lebensauffassung hervorgetreten"! Da aber Gutzkow berechtigten Zweifel darin setzte, daß der Beamte seine Ansichten, ohne n Zw« deutigkeit oder Mißverständnisse zu verfallen, richtig *£«***£ hatte, versprach er ihm noch eine schriftliche F°rmuherung semer Zugeständnisse. Die gab er, von einer Reise, aus Wurzburg am 4. in !S!TZ^t Eröffnung, die ich von Ew ; •*£££% vorgestern erhalten, reiflich überlegend, ^££j£^^ bekennen, daß es mir unmöglich ist von der ***£"£ _ die ich im ersten Drang meines natürlichen <^J™eL Staatsgeboren bereits mündlich gegeben habe. Als ich bei de He ministers von Arnim Excellenz um Beseitigung d r letz* nisse, die in Preußen noch meinen literarischen B * T *™ S ™™„£_ ^ehen einkam setzte ich voraus, daß bei der jetzigen strengen ße uien, einkam, setzte Kn y ' Censurwesens nicht aufsichtigung der Presse es den Leite™ u«r r entgangen sein kann wie ich seit langers J ^ ^ emgeschlagen, die die £*»**"*" verfänglichen Produk- vermeidend, ihre eigne Befriedigung nur GUTZKOW 300 tionen gefunden hat, von denen die Mehrzahl dem Theater angehört. Ich glaubte, so gewagt der Ausdruck ist, dem Staate einen Dienst zu erweisen, wenn ich ihn auf den lezten Rest einer veralteten Bestimmung aufmerksam machte, die z. B. in dem Widerspruch, daß meine Theaterstükke auf allen Preußischen Bühnen gegeben worden sind und dennoch, gedruckt, nicht angezeigt werden dürfen, ein voll- kommner Nonsens wird. Statt der erbetenen Revision meines Censur- verhältnisses erhalt' ich die Zumuthung, einen Revers auszustellen, daß ich nichts gegen drei von Ew. Hochwohlgeboren namhaft gemachte Begriffe schreiben wolle. Im Gefühl meines redlichsten Willens, nur den wahren Interessen der Menschheit zu dienen und mit Freude jede Gelegenheit zu bezeichnen, wo die Heiligkeit des Bestehenden mit den Resultaten eignen Nachdenkens zusammenfällt, im Bewußtsein eines mich erhebenden und beseligenden Vertrauens auf die friedliche Lösung so vieler streitigen Punkte unsrer Tage, ist mir an dem erwähnten Reverse der objektive Gedanke völlig vertraut, ja ich sehe es als die Grundlage aller meiner Bestrebungen an, nichts Irreligiöses. Staatsverwirrendes und Unsittliches zu schreiben. Allein für diese rein auf moralischer Empfindung beruhende Grundlage ein äußres Wortgelöbniß auszustellen, mein Innerstes unter eine so höchst allgemeine Formel gefangen zu geben, das bin ich nicht im Stande. Kirche, Staat und Sittlichkeit sind drei Worte, die das ganze ringende und streitende Leben unsrer Zeit ausdrücken. Hundertfachen Bestimmungen ausgesetzt, sind sie in dem Grade recht eigentlich zu Tagesamphibolieen geworden, daß ich mich durch Unterschrift des verlangten Reverses nicht nur in eine traurige Herzensunruhe, von der ich kein Ende absehe, stürzen würde, sondern selbst bei den ehrlichsten Vorbehalten mich unsäglichen Verdächtigungen aussetzen müßte. Was kann ein Schriftsteller seiner Nation sein, wenn er ihr die Möglichkeit entzieht, ihn unbefangen, frei, als einen Mann von Selbständigkeit zu beurtheilen ? Wehmuth ergreift mich, wenn ich bedenke, wie der Schriftsteller in Frankreich und England zu seiner Nation steht und welche Stellung man ihm in Deutschland zumuthet! Offen Sprech' ich es aus, daß der Staat zwar das Recht und die Pflicht hat, jeden schriftstellerischen Verstoß gegen die Thatsachen, die von ihm repräsentirt werden, zu ahnden, nimmermehr aber schon a priori den Autor in Zwiespalt mit sich selbst zu bringen und durch ängstliche Dilemmen und mehrdeutige Alternativen sein Gewissen zu trüben und zu beschweren. „Se. Majestät, unser König und Herr, ist so sehr dem Formenwesen abhold, und nur dem Geist der Dinge zugethan, daß es ihm sicher nicht entgehen wird, wie derartige Reverse nur den finstern Zeiten mittelalterlicher Kirchenversammlungen angehören und am wenigsten dem Schriftsteller zugemuthet werden sollten, der ja recht eigentlich GUTZKOW 3oi aus sich selbst, aus der Freiheit seines Geistes heraus wirket.und schaffen soll. Von einem Autor, der kürzlich ein so »^ " ™; wie das Schauspiel: .Ein weißes Blatt' auf derJ^J*5Ä fuhren ließ, noch zu verlangen, er solle einen Kevers 1 ^ literarisches Benehmen ausstellen, heißt nicht nur, um dern 1835 streng durchgeführten loyalen Entwickelung ignonren, ^ nach sovielen Annäherungen an die bestehenden Verhältnis den Augen der blind u. nach dem Schein urtheilenden Menge, Augen hämisch ausdeutelnder Gegner vollends verderben. „Mit Betrübniß seh' ich dem Bescheide entgegen, der nach die ^ meiner Verweigerung des geforderten Reverses nicht ausbleiben tarn. Das klang nun allerdings etwas anders als der Bericht des Her v. Sydow und enthielt eine Charakteristik der ihm gemachten Zumutung«, wie sie nicht besser zu geben war; gleichwohl meinte Sydow Gutzkow mache ja durch seine Worte: „ich sehe es als Gründlage aller meiner Bestrebungen an, nichts Irreligiöses, Staatsverwirrende «nd Unsittliches zu schreiben", wenn auch „auf sehr exphcteWe se das Versprechen, gegen welches er sich, in Folge unklarer A ffa sung des ihm gestellten Verlangens, mittelst langer Hin- und «««^^ wahren zu müssen glaube". Über das sehr Bedingte des Versprechens (,, W r ie H^ke/des Bestehenden mit den Resultaten eigne,. Na£ denkens zusammenfällt") ging er hinweg und sandte den Brief am 8- Mai mit jener Empfehlung nach Berlin. T]mvur dige Auch die drei Zensurminister empfanden offenbar das Unwürdige in dieser „Zumutung" eines Reverses und legten am 13. Jun.dem König nahe, von der „strengen Erfüllung der *^J?T*"^ machten sich also eine Wendung des Gutzkowschen Briefes zu eigen und hatten diesmal Erfolg: am 17. Juli 1843 hob der Konig die Zensur Verfügung auch gegen Gutzkow auf und sah „mit **^*\**J*?* kows'Erklärungfn seinem Brief vom 4. Mai von der Ausstellung e.nes *XT£; im letzten Augenblick schien alles zu scheiten. In^ Schweiz war eine Untersuchunggegen ^^^r- &ÄSK SÄT- ^<2ÄS Ergebnis legte Dr. Bluntschli, der spätere bekannte S^ im Auftragt Untersuchungskommission in «^^ Kommunisten in der Schweiz nach den bei WeitungJ Papieren"; er war soeben im Druck erschienen.Da «igte srchnun, daß auch Gutzkow, der sich natürlich mit dem Proble« es K ™ nismus beschäftigt hatte, zu Weitling personlicJ J^^^ habt, sogar Briefe mit "-/"^t d vvu de der drohenden Gefahr erst Gutzkow war gerade auf Reisen und wurde aer uro Der Bericht Bluntschlis kam dem Minister v. Arnim gerade spät inne. GUTZKOW - 302 zur Hand, als er die befreiende Kabinettsorder seinem Bureau zur Ausfertigung gegeben hatte. Sofort meldete er dem König (1. August), Gutzkow sei der Beteiligung an kommunistischen Umtrieben verdächtig. Die Ende des Monats erfolgenden öffentlichen Erklärungen Gutzkows legte er am 31. August gleichfalls vor. Die Minister beantragten daraufhin am 6. September, die Kabinettsorder über Gutzkows Zensurfreiheit so lange zurückzuhalten, bis sich Gutzkow von dem neuen Verdacht gereinigt habe. Eine solche Reinigung im Sinne der Minister, denen schon jede Beschäftigung mit einem so staatsgefährlichen Problem ein Verbrechen bedeutete, war natürlich dem Angeschuldigten nicht eben leicht, und auch seine weiteren öffentlichen Erklärungen befriedigten in Berlin so wenig, daß Arnim, nachdem auch noch ein sehr ungünstiger Bericht des Schweizer Gesandten v. Werthern eingelaufen war, am 2. Oktober dem Könige vorschlug, es mit Rücksicht auf Gutzkows mindestens „zweideutige" Rolle in der Kommunistenaffäre bei den bisherigen Ausnahmemaßregeln gegen seine Schriften zu belassen. Und am 29. Oktober genehmigte der König den Widerruf der Order vom 17. Juli! Schon war die entsprechende Ausfertigung an Gutzkow entworfen, als plötzlich von ihm ein Dankbrief an den König für die Befreiung von der Zensur eintraf! „Unterm 17. Juli d. J.", schrieb er, „haben Ew. Majestät durch allergnädigste Cabinets- ordre die literarische Thätigkeit des Endesunterzeichneten, auch ohne Gelöbniß seinerseits, von bisherigen äußeren Hemmungen zu befreien geruht. Unmittelbar darauf würd' ich sogleich für diesen Beweis huldvoller Gnade gedankt haben, wenn nicht ein später folgendes Misver- ständnis dazwischen getreten wäre. Da nun auch dieses, wenn ich den Zeitungen trauen darf, beseitigt ist und ich wiederum die Befreiung von einem ungegründeten Verdacht über sogenannte communistische Tendenz Allerhöchst Ihrer Einwirkung und Ew. Majestät unbefangener Beurtheilung zu verdanken habe, so vermag ich jetzt das Bedürfniß meines Herzens nicht länger zurückzuhalten, spreche Ew. Majestät hiemit meinen tiefgefühlten Dank aus und wünsche nur, daß sich, unbeschadet der Selbständigkeit, die der Schriftsteller in seinen Zeit- und Welturtheilen zeigen soll, oft Gelegenheit finden möge, des in mich gesetzten allerhöchsten Vertrauens würdig zu erscheinen und in jeder möglichen Weise die Schranke aufzuheben, die mich bisher von den heimathlichen Kreisen getrennt hat." Als Beweis seines guten Preu- ßentums übersandte er dem Könige zugleich sein neues Lustspiel „Zopf und Schwert" zur Kenntnisnahme und Erwägung, ob die gegen seine Aufführung auf der Königlichen Bühne in Berlin bestehenden Zensurbedenken vielleicht beseitigt werden könnten! Daß Gutzkow die Kabinettsorder erhalten habe, sagte er nicht deutlich. Die Minister recherchierten demnach, wodurch er davon wisse. Da stellte sich zunächst heraus, daß sie schon in der „Allgemeinen 303 GUTZKOW Preußischen Staatszeitung" gestanden hatte; das Ministerialbüreau hatte sie etwas vorschnell dorthin gegeben. Aber damit nicht genug: die Kabinettsorder vom 17. Juli war unterdes wirklich an Gutzkow abgegangen, da sie noch nicht formell aufgehoben worden. Die Absendung scheint erst Ende September etwa erfolgt zu sein; am 20. hatte Gutzkow die Nachricht noch nicht (Glossy II, 130). Wie das zuging, verraten die Akten nicht. So kam der amtliche Schematismus, dank seiner langsamen Bewegung, dem Dichter im richtigen Moment zustatten! Was nun ? Hier stand Kabinettsorder gegen Kabinettsorder! In diesem Dilemma bewies Friedrich Wilhelm IV. eine königliche Gesinnung: er befahl am 5. November, daß es unter diesen Umständen bei dem einmal gegebenen Wort zu verbleiben habe, das Interdikt aufzuheben und von weiterer Inhibierung der Schriften Gutzkows Abstand zu nehmen sei. Daraufhin gab Minister v. Arnim am 10. Dezember den königlichen Willen dem Oberpräsidenten und dem Frankfurter Residenten bekannt, und am 23. durfte Gutzkow die erfreuliche Nachricht bei Herrn v. Sydow persönlich entgegennehmen. Allerdings hieß es auch hier warnend „unter Vorbehalt der Erneuerung" der Ausnahmezensur! Nach achtjährigem Kampf war er nun endlich wieder wirklich „freier" Schriftsteller. Seine Verleger brauchten nicht mehr um die Erlaubnis zu bitten, seine Bücher an preußische Buchhändler ausliefern zu dürfen. Freigegeben waren damit alle die Werke, denen man zwischen 1835 und 1843 den Eingang in Preußen untersagt hatte, nicht aber die, auf denen schon vor dem 14. November 1835 ein ausdrückliches Verbot ruhte. Diese Spezialverbote wurden nicht zurückgenommen ; man entsann sich ihrer später aber nur in einem Falle, bei einer Neuausgabe der berüchtigten „Wally", die den ganzen Feldzug gegen das „Junge Deutschland" verursacht hatte. 1845/46 gab Gutzkow bei der „Literarischen Anstalt" (J. Rütten) seine „Gesammelten Werke" in zwölf Bänden heraus. Mitbesitzer des Verlags war der Originalverleger der „Wally", Karl Löwenthal, der unterdes die ehemals verweigerte Konzession erstritten und sich als Löning hatte umtaufen lassen. Noch heute trägt die Firma den Doppelnamen Rütten & Löning. Band 3 brachte die „Briefe eines Narren an eine Närrin", Band 4 die „Philosophie der Geschichte", die je*.zt „Philosophie der That und des Ereignisses" hieß — beides Werke, die Preußen verboten hatte. Doch nahm niemand an dem Neudruck Anstoß. Die gefährlichere „Wally" wagte er erst 1852 in einem 13. Bande seiner Werke nachzuliefern „als geschichtlichen Mitbestandtheil einer nicht zu verschweigenden literarischen Entwickelungszeit". Mit geistreichem Humor setzte er sich in einer langen Vorrede mit den Lesern auseinander, die den Wunsch nach solcher Vervollständigung der Sammlung, ausgesprochen hatten. Seine „Appellation" und das ehemals auch verbotene „Sendschreiben" des Kirchenrats Paulus an den GUTZKOW 304 Verfasser fügte er als Aktenstücke hinzu und nannte das Ganze jetzt „Vergangene Tage". Auch mit der vormärzlichen Zensur, mit seinen alten Freunden Rochow, Tzschoppe und Konsorten ging er in der Vorrede wenig glimpflich um. Wenn er aber auf das kurze Gedächtnis der Staatsanwaltschaft gerechnet hatte oder darauf, daß man sich im Berlin Hinckeldeys den Titel „Vergangene Tage" zu Herzen nehmen würde, so täuschte er sich. Der Staatsanwalt beim Königlichen Stadtgericht zu Berlin Meier ließ den Band am 29. Januar 1852 beschlagnahmen und forderte am 29. März vom Badischen Appellationsgericht in Mannheim die Akten ein, die er am 7. Februar 1853 zurückschickte. Nun genügte die Beschlagnahme allerdings nicht, und ein Zensurministerium hatte darüber nicht mehr zu entscheiden ; sie mußte gerichtlich gerechtfertigt werden. Am 24. September wurde also vor dem Königlichen Stadtgericht Berlin, Abteilung 4, mit Ausschluß der Öffentlichkeit ( !) über die alte „Wally" in ihrem neuen, nur unwesentlich veränderten Gewände verhandelt, ein neues Verdammungsurteil über sie gefällt und die Vernichtung der beschlagnahmten Exemplare verfügt. Es fehlte nur noch der Antrag, den Verfasser aufs neue unter preußische Rezensur zu stellen! Diese Drohung vom 23. Dezember 1843 war jedenfalls der Staatsanwaltschaft unbekannt. In der zweiten Ausgabe der „Gesammelten Werke" (1872—76) erschienen aber die „Vergangenen Tage" wiederum, diesmal mitten unter den „Kleinen Romanen und Erzählungen" (Band 4). Gutzkow machte am 28. Oktober seinen neuen Verleger Hermann Costenoble in Jena darauf aufmerksam, daß Bayern (Preußen nennt er nicht) 1852 das alte Verbot erneuert habe. Aber Costenoble kehrte sich daran nicht. Der 4. Band mit der „Wally" erwies sich vielmehr als der einzige, der wirklich „ging" ; er war jahrelang vergriffen. Auf meine Anregung hin veranstaltete Costenoble 1905 sogar eine Sonderausgabe des Buches, das jetzt wieder seinen alten Titel „Wally, die Zweiflerin" erhielt und ließ es, nachdem ich ihm die Abdruckserlaubnis von den Erben Gutzkows verschafft hatte, unter Bruch eines mir schon schriftlich vorgelegten Vertrags, von Eugen Wolff herausgeben. Wolff fügte einiges aus der Masse der 1835 erschienenen Kritiken und Streitschriften hinzu und am Schluß eine verständige Liste der Lesarten, aus denen sich ergibt, daß Gutzkow auch später nur Unwesentliches an seinem Jugendwerk geändert hat. Habent sua fata libelli! — An die „Klassikerausgaben", die seit 1911 von Gutzkows Werken erschienen sind, hat sich bislang kein Staatsanwalt herangetraut. In meiner Ausgabe von Gutzkows „Ausgewählten Werken" (bei Hesse & Becker) steht „Wally" im 5. Band, die von Reinhold Gensei (Deutsches Verlagshaus Bong & Co.) bringt sie im 4., die von Peter Müller (Bibliographisches Institut) im 2. Band. — Der „Wally" vor allem ist es schließlich zuzuschreiben, wenn Gutzkow im „Index der verbotenen 305 GUTZKOW Bücher" der katholischen Kirche (Ausgabe von Hilgers, 1904, S. 69) unmittelbar neben Conrad Ferdinand Meyer zu den Schriftstellern gerechnet wird, „deren Name schon ein Glaubensbekenntniß, wenn auch das des Unglaubens" ist, denen also dieser Index nicht erst durch besondere Nennung „erst zur Warnung den Stempel der Ungläubigkeit oder Unsittlichkeit aufzudrücken braucht". Gutzkows „Gesammelte Werke" (1845/46) brachten in ihrem 3. Band eine völlig neue Schrift, eine Schilderung seiner „Wiener Eindrücke" während eines Aufenthalts in der österreichischen Kaiserstadt im Frühjahr 1845. Sie war zunächst als ein Beitrag zu dem Taschenbuch „Urania" gedacht, aber am 1. Mai 1845 schrieb Gutzkow an den Verleger Brockhaus, er könne das Manuskript nicht liefern, da es ihn in Erörterungen führe, die „über die Salonsphäre der Urania" hinausgingen. „Denn das ist der Eindruck, den mir Wien macht: Ich kann nicht mit in die übliche Lustigkeit der Wiener Touristen einstimmen, ich kann die Schattenseiten des hies. Lebens nicht verwischen u. würde in einem Bericht über meinen hiesigen Aufenthalt mehr sagen müssen, als was sich für die Urania u. ihre friedliche Tendenz geziemt." Der Brief wurde auf der Wiener Post „perlustrirt" und kopiert; Gutzkow dürfte demnach wohl dort unter heimlicher Polizeiaufsicht gestanden haben! Er sah voraus, daß diese Schrift der „Urania" in Österreich Scherereien bereiten würde; was er aber damit anrichten würde, hätte er schwerlich je ahnen können. In Österreich waren alle die Schriften Gutzkows, die in deutschen Bundesstaaten Anstoß erregten, ebenfalls verboten worden, war es doch gerade der Staatskanzler Fürst Metter- nich, der Preußen gegen die junge Literatur scharfgemacht hatte. Die österreichischen Zensurakten aber wurden in den 1848er Revolutionstagen von den Behörden aus Angst vernichtet, so daß sich bestimmte Nachrichten darüber höchstens aus Notizen österreichischer Zeitungen zusammentragen lassen, die nur in Wien, heute also überhaupt nicht erreichbar sind. Nur über die „Wiener Eindrücke" hat sich ein Aktenstück erhalten, dessen Inhalt Karl Glossy in seinen „Literarischen Geheimberichten aus dem Vormärz" (III, 126 ff.) mitteilen konnte. In der österreichischen Hof- und Staatskanzlei erregte der 3. Band der „Werke" die maßloseste Entrüstung! Am 14. September 1845 teilte der Polizeipräsident v. Sedlnitzky dem Fürsten mit, Gutzkows Aufsatz sei, nach dem Urteil des Zensors, von Bitterkeit und Schonungslosigkeit gegen die Zustände Österreichs dergestalt durchsättigt, daß es nicht leicht eine Schrift geben könne, die mehr geeignet wäre, Unzufriedenheit mit allem Bestehenden zu verbreiten, „da in diesem Aufsatz unter dem perfiden Panier der Freimütigkeit, sowohl das Allerhöchste Kaiserhaus, als die Regierung und deren Politik auf eine dieselbe im höchsten Grade entwürdigende Weise angegriffen" werde. Er halte daher das „allerstrengste" Zensurverbot GUTZKOW 306 für dieses Buch und ebenso für die übrigen Bände der „Gesammelten 'Werke" für angemessen, wolle sich aber erst der Zustimmung des Staatskanzlers versichern. Sedlnitzky machte noch besonders darauf aufmerksam, daß diese Schrift, „welche unser Allerhöchstes Regentenhaus, die höchsten Organe der österreichischen Staatsverwaltung und die Politik Österreichs so frech verunglimpft", gerade in Frankfurt, am Sitz des Deutschen Bundes, erschienen sei. Dies „Pamphlet" mache die größte Vorsicht bei Zulassung „ähnlicher schlecht berüchtigter Literaten in die k. k. Staaten" notwendig, man müsse daher Gutzkow, nachdem er seine „bereits aus früheren Schriften bekannte verwerfliche Gesinnung dermal auf die bedenklichste Weise betätigt", weiterhin den Eintritt in die Monarchie unbedingt untersagen. Daß Metter- uich mit diesen Maßregeln völlig einverstanden sein würde, durfte Sedlnitzky mit Gewißheit erwarten, denn Gutzkow hatte bei seinem Besuch in Wien eine Audienz beim Staatskanzler gehabt und sich mit diesem vortrefflich unterhalten; er hielt es sogar damals für möglich, eine Dramaturgenstelle am Burgtheater zu erlangen, so entgegenkommend sah er sich bei den entscheidenden Instanzen aufgenommen. Wenn aber Metternich glaubte, Gutzkow würde ihm nun in seinen „Wiener Eindrücken" eine klug berechnete Huldigung darbringen, so irrte er sich gründlich. Er war daher ebenso empört wie der Polizeipräsident und (3. Oktober) mit dem unbedingten „Damnatur" der „Gesammelten Werke" wegen des 3. Bandes völlig einverstanden. Gutzkow werde zwar selbst wissen, daß er sich im Kaiserreiche „infolge seiner Insulte keiner günstigen Aufnahme erfreuen dürfte"; dennoch lasse sich „der Geist, welcher Menschen seines Gelichters belebt, nicht nach dem Maßstab gemeiner Klugheit abmessen". Für den Fall also, daß Gutzkow wieder einmal nach Österreich reisen wolle, sei den Gesandtschaften in Deutschland zu verbieten, ihm ein Paßvisum auszustellen. Ferner sei als weitere „empfindliche Strafe" für seinen „Übermut", der „Tantieme" wegen, die Aufführung seiner Stücke auf dem Burgtheater sofort zu unterlassen. Gegen diesen Vorschlag hatte aber Sedlnitzky ein Bedenken: man lenke damit zuviel Aufmerksamkeit auf Gutzkows „Pamphlet" und schade ihm obendrein wenig; die Tantieme für Dramatiker war damals eben erst in Wien eingeführt, und tantiemeberechtigt war nur Gutzkows letztes Stück „Der dreizehnte November", das am 12. September ohne Erfolg gegeben worden war. Wenn Gutzkows ältere Stücke, wofür man nichts mehr zu bezahlen hatte, dem Burgtheater die Kasse füllten, warum sollte man sich das nicht gefallen lassen! Aber neue Stücke von ihm dürften natürlich nicht angenommen werden. Dieser nüchtern geschäftliche Kalkül befriedigte aber Metternichs Rachsucht nicht; das Burgtheater erhielt den Befehl, alle Stücke Gutzkows vom Repertoire abzusetzen, die „sämmtlichen Werke" wurden mit dem „Damnatur" 307 GUTZKOW belegt und den Gesandtschaften die Erteilung eines Paßvisums an Gutzkow verboten; die Länderchefs wurden angewiesen, Gutzkow bei etwaigem Erscheinen an der Grenze „unfehlbar und unbedingt in das Ausland zurückzuweisen", diese Anordnung aber „auf eine möglichst vorsichtige, jede Publizität vermeidende Weise" zu treffen. Die österreichische Regierung soll sogar zwölf Exemplare der „Wiener Eindrücke" gekauft und an ergebene Rezensenten verschenkt haben, um Gutzkow herunterzureißen! Das geschah auch, von Frankfurt aus, in der österreichischen Einflüssen stets zugänglichen „Augsburger Allgemeinen Zeitung" (vgl. Glossys Anmerkung zu Bauernfelds Tagebüchern, „Grillparzer-Jahrbuch" V, 211). Man ließ sich also in Österreich die Unterdrückung mißliebiger Werke sogar bares Geld kosten. So splendid war Preußen nicht; hier bevorzugte man die kleinlichen Mittel, die versteckten Nadelstiche, auch noch nach 1848, gegen die mißliebigen Schriftsteller des Vormärz. Ein Vorfall aus dem Jahre 1854 ist dafür charakteristisch. Den „Telegraph" hatte Gutzkow 1843 aufgeben und dem Verleger überlassen müssen, wie das nach dem ungeschriebenen „Urheberrecht" der Verleger so üblich ist. Seit Oktober 1852 gab Gutzkow in Leipzig bei Brockhaus seine bald populär gewordene Zeitschrift „Unterhaltungen am häuslichen Herd" heraus. Da sie „Politik, positives Kirchenwesen und die soziale Frage" von vornherein streng ausschloß, waren Konflikte mit der Preßpolizei kaum noch denkbar. Außerdem sorgte der angstvolle Verleger dafür, daß diese Sperrlinie vom Herausgeber nicht überschritten werde, besonders Österreichs wegen, wo das Blatt guten Absatz fand. Dieses „nachgiebige Unterducken unter die Interessen des Geldbeutels" empfand Gutzkow bitter genug. Auch mit den jetzt bestehenden Preßgesetzen war nicht zu spaßen. Verirrte sich das Blatt in ein irgendwie der Politik benachbartes Gebiet, so drohte zunächst die Beschlagnahme der Kaution, die der Herausgeber als Pfand seiner guten Führung beim sächsischen Ministerium zu erlegen hatte, dann der Postzwang, der den wirksameren Vertrieb durch den Buchhandel ausschloß. Brachte die Zeitschrift irgendeine Bemerkung, die einen deutschen Bundesstaat unliebsam berührte, so hagelte es Verwarnungen. Zart fühlende Vorsicht erforderte vor allem jede Erwähnung Napoleons III., der im November 1852 zum Kaiser avancierte, und dessen abenteuerliches Emporkommen das Tagesgespräch ganz Europas bildete. „Beleidigungen auswärtiger Regenten" — gleichgültig, wie sie auf den Thron gekommen — wurden in Sachsen von Amts wegen verfolgt, in Preußen nur auf Klage des Beleidigten. Gutzkow mußte also als Redakteur der ^.Unterhaltungen" auf das verzichten, was bisher sein ganzes Schaffen begleitet, oft genug bestimmt hatte, und für ein vielleicht „sinniges", aber ebenso leicht auch philiströses Publikum schreiben, dem die Gedankenwelt der „Ritter GUTZKOW 308 vom Geist" (1851/52) noch fremd war. Zu einer Zeit, die mit politischem Zündstoff geladen war, blieb es für einen Schriftsteller, der seit seinem ersten Auftreten immer mit einem Fuß auf dem Boden der Politik gestanden hatte, ein kühnes Unterfangen, auf jedes bestimmte Urteil über das, was die Öffentlichkeit in Atem hielt, programmäßig zu verzichten und dennoch allen wichtigen Erscheinungen des Tages eine geistreiche Seite abzugewinnen, wie man das von dem Herausgeber erwartete. Die Kollegen mokierten sich denn auch nicht wenig über die Harmlosigkeit des Blattes, Robert Prutz war schon über das vorsichtige Programm geradezu empört. Aber es galt eben, zwischen der Scylla eines jederzeit drohenden Verbotes und der Charybdis allzu großer Harmlosigkeit einherzusteuern, um ungefährdet in den Hafen der Familie, des „häuslichen Herdes", einzulaufen. Da kein Zensor mehr vorher die Auswüchse beschnitt, mußte der Verleger dessen Amt versehen, und so entwickelte sich Woche für Woche ein Kampf zwischen zager Vorsicht auf der einen und allerhand revolutionären Gelüsten auf der andern Seite, ein Prozeß, in dem Stöße von Akten, will sagen Briefen, beschrieben wurden, und der gewöhnlich mit einem magern Vergleich endete. Erst 1860 wurde diese stoffliche Beschränkung der Zeitschrift aufgegeben, der Zeitgeist war doch etwas lebhafter geworden, und die Furcht vor Verboten in Österreich oder gar Rußland schwand. Man gab eine Beilage dazu, die in Zeit, Leben und Literatur nachdrücklicher eingriff, indem sie das Neueste berührte, was Politik, Religion und literarische Polemik zutage förderte. Es allen recht zu machen, war natürlich Gutzkow nicht möglich, und wie wenig ihm das gegenüber seiner preußischen Heimat nach wie vor gelang, zeigte sich, als ihm 1854 vom Großherzog von Sachsen- Weimar der Falkenorden verliehen wurde und er als preußischer Untertan bei seiner Heimatsbehörde am 14. Oktober um die Erlaubnis zum Tragen dieser Auszeichnung bitten mußte. Polizeipräsident und Ministerpräsident hatten nichts dagegen, um so mehr aber der König! Er erklärte am 20. Dezember, Gutzkow habe in seinen Schriften, „namentlich in den von ihm herausgegebenen .Unterhaltungen am häuslichen Herde' die diesseitigen Verhältnisse in einer eben so hämischen als entstellenden Weise besprochen und sich dadurch aller vaterländischen Gesinnung in einem Grade baar erwiesen, daß Ich mich nicht bewogen finden kann, ihm die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen. Die Tragung des Ordens im Ausland bleibt ihm überlassen." Daraufhin mußte das Gesuch am 27. Februar 1855 abgelehnt werden; erst der Prinzregent Wilhelm gewährte es drei Jahre später, am 18. November 1858. Bedenkt man dabei, daß Gutzkow gerade 1852 seim liebenswürdigstes Buch „Aus der Knabenzeit" veröffentlicht hatte, das für seine treue Anhänglichkeit an die Eindrücke gerade seiner Ber-' liner Jugend ein so schönes Zeugnis ablegte, so bleibt nichts übrig, 309 GUTZKOW als jenen Erlaß Friedrich Wilhelms IV. entweder höfischer Ohren- bläserei oder seiner zunehmenden Geisteskrankheit zuzuschreiben. Von Gutzkows späteren Werken hat nur sein zweiter zeitgeschichtlicher Roman „Der Zauberer in Rom" ein Verbot erlebt, und zwar in Österreich. Gutzkow schilderte in dieser grandiosen Dichtung die ultramontane Fata morgana in allen ihren Farbenschattierungen, so frei von einseitig protestantischem Gesichtspunkt, daß man ihn sogar katholischer Neigungen verdächtigte. Er wollte dem poetischen Element im Katholizismus volle Gerechtigkeit widerfahren lassen und vermied daher die „gewöhnliche ordinäre" Art, das Priestertum und namentlich den Zölibat zu verfolgen. Er umgab die Helden des Romans, den Priester Bonaventura, sogar mit allen Glorien der Sittlichkeit und des Edelsinns und malte andere Priestergestalten, vor allem den alten Dechant, mit den lieblichsten Farben. Er wollte, wie er einmal an Franz Dingelstedt schrieb (2. August 1861), „die südliche Welt schildern, wie sie ist und wie sie sich bessern k a n n". Aber zu bessern ist ja im Katholizismus nichts, am wenigsten, wenn die Anregung dazu von einem protestantischen Schriftsteller ausging, dessen sämtliche Werke noch heute als unsittlich und irreligiös auf dem Index der Kurie stehen. Gutzkow unterschied allerdings scharf zwischen Katholizismus und Ultramontanismus, das war im Lande des Konkordats irreligiös, und obgleich der Verleger und die Freunde Gutzkows in Wien geltend machten, die Ereignisse, die Gutzkow schildere, seien doch schon historisch geworden, die Absetzung des Kölner Erzbischofs 1838 und der daraus entbrennende Kampf zwischen Kirche und Staat, glaubte die österreichische Zensur 1858, den Roman beanstanden zu müssen. Doch war die Zeit vorüber, da derartige Maßregeln von Wirkung waren, und der Roman wurde in Österreich mit dem gleichen Interesse gelesen wie in Deutschland. Auch daß sich ein zweiter Gentz fand, Joseph Gentz, der unter dem Pseudonym „Alexander Alt" die ersten drei Bände in einer eigenen Broschüre „Briefe über Gutzkow's .Zauberer von Rom'" (Prag, Bellmann, 1859) herunterriß, das Mißbehagen des Katholiken hinter literarischer Kritik verbergend, hat ihm selbst in Österreich nicht schaden können. Das Problem des „Zauberers von Rom" führt auf Gutzkows dramatische Anfänge zurück, die ihm durch seine Verfemung seitens der preußischen Zensurbehörde aufs äußerste erschwert wurden. Schon 1835, vor dem „Wally"-Konflikt, hatte er eine Tragödie „Nero" herausgegeben, die aber für die Bühne nicht in Betracht kam. Sie erschien bei Cotta und erlitt kein eigenes Verbot, nur daß auch sie seit der Verfügung Preußens vom 14. November 1835 dort nicht mehr verkauft werden durfte, solange sie sich nicht einer Rezensur unterwarf. Da weder Cotta noch ein Berliner Buchhändler dazu Anstalten machte, hatte sie von 1835 bis 1843 als verboten zu gelten. Übrigens brauchte GUTZKOW 310 auch Cotta, um vor der österreichischen Regierung rein dazustehen, am 25. Februar 1836 die Ausrede, er würde „Nero" nicht verlegt haben, wenn er ihn vorher gelesen hätte! (Vgl. Glossy a. a. O. I, 64.) Herbst 1839 aber erschien bei Hoffmann & Campe das Trauerspiel „König Saul", mit dem Gutzkow der praktischen Bühne schon nähertrat. Dieses Buch wurde der preußischen Rezensur unterbreitet, und der Zensor Grano als Vertreter Johns erstattete am 3. Januar 1840 darüber folgendes Gutachten: „Der Verfasser behandelt darin den düstern Lebensschluß jenes ersten Königs des theokratischen jüdischen Staates. Saul ringt mit der Priesterherrschaft Samuels um die Unabhängigkeit des neuen Königthums, der von dem Herrn Verworfene verfällt den dämonischen Mächten, unterliegt seinen innern und äußern Feinden und endet in Verzweiflung durch Selbstmord. Diese sehr ungleich bearbeitete Tragödie, in der wahrhaft poetische, zum Theil den Psalmen David's nachgebildete Stellen mit unverkennbaren Trivialitäten wechseln, würde zu- jeder andern Zeit zu den bedeutungslosen poetischen Versuchen zu rechnen sein. Es muß jedoch auffallen, daß der Verfasser der ,Rothen Mütze und Kapuze' gerade jetzt bei dem noch schwebenden Konflikt zwischen weltlicher und geistlicher Macht sich zur Verarbeitung eines Stoffes gedrängt fühlt, in dem nicht nur die Hierarchie in dem Untergang der herrschenden Dynastie ihre Triumphe feiert, sondern sich auch als letzter Zweck des Hohenpriesterthums die Schutzherrschaft der Menschenrechte, der weltlichen Macht gegenüber darstellt (S. 87). Wünscht er deshalb diesem Erzeugnisse zeitgemäße Deutung, worauf die Tendenzen seiner übrigen Schriften schließen lassen, so stellt er seinen Takt bei der Auswahl dieses Stoffs nicht eben in ein günstiges Licht; denn für die noch ungelösten Fragen der Zeit sucht man in dem Gang des Schicksals die Entscheidung. Noch weniger liegt indessen eine Berechtigung vor, seine Absicht bei dieser literarischen Erscheinung zu verdächtigen, da er nicht nur durch die jesuitische Priestermoral, die Anmaßung und das ränkevolle Treiben Samuel's (S. 11, 41, 93), sondern auch durch die gedachte Schrift auf jedem Blatte gegen eine solch ungünstige Auslegung auf energische Weise protestirt. Die neuesten Zeitereignisse dürften ihm daher wohl den Stoff zugeführt, er aber dabei nicht bedacht haben, daß die Erscheinung einer Auslegung unterliegen könnte, die seiner eigenen Überzeugung schnurstracks entgegentritt. Im übrigen findet sich gegen den Inhalt des Buches nichts zu erinnern. Die Philister, repräsentirt durch Flach und Oberflach, sind moderne Figuren des Witzes burschikoser Studenten und kontrastiren auffallend, doch nicht in Shake- speare's Weise mit der sonstigen Haltung des Stückes; die Schlußrede Samuel's aber enthält ein oft dagewesenes Memento mori an die Herrscher der Welt, wie sie in Calderon und Schiller zu finden sind. Hier- 311 GUTZKOW nach glaube ich, daß von dem Buche keine Nachtheile zu befahren sind, es überhaupt nur einen sehr beschränkten Lesezirkel finden muß." Das Oberzensurkollegium hatte demnach gegen das Stück nichts einzuwenden (24. Januar), am 14. Februar 1840 wurde sein Verkauf in Preußen zugelassen. An dem im ganzen nicht üblen Gutachten Granos ist aber charakteristisch, daß seine gnädige Zustimmung nicht unwesentlich durch die Spekulation beeinflußt ist, Gutzkows Tendenz könne eine Deutung erfahren, die dem Dichter selbst unbequem sei. Daß die damals tobenden Kämpfe zwischen Preußen und der römischen Kurie Gutzkow zur Wahl des Stoffes bestimmt hätten, wurde von ihm öffentlich bestritten, als die Buchhändleranzeige auf eine „Abspiegelung unserer kirchlichen Wirren in einer dreitausendjährigen Vergangenheit" hindeutete; die tendenziöse Beziehung sei „rein zufällig" („Telegraph" 1839, Nr. 168) ; es fehlte ja nur noch, daß die Berliner Zensur mit der Nase darauf gestoßen wurde. Aber die Aktualität des Stoffes war schlechterdings nicht zu bestreiten und wurde auch sofort von den Lesern empfunden, wie Georg Herweghs Kritik in der „Deutschen Volkshalle" (Belle-Vue) zeigte; seinem Eindruck nach war „das tragische Ende Sauls mit specieller Beziehung auf die Kölner Angelegenheiten" behandelt. Diese rein äußerliche Auffassung nimmt bei einem Dichter wie Herwegh wunder. Der Lebensnerv des Saulproblems lag für Gutzkow ganz anderswo; er liegt in den Worten Jonathans: „Ein neu Geschlecht steht vor dem Thor — und Lüge Wird manches werden, was jetzt Wahrheit scheint." Wem konnte diese Empfindung näherliegen als dem Schriftsteller des „Jungen Deutschlands", der am ärgsten Sauls Haß erfahren, im wildesten Kampf mit einer unduldsamen Vergangenheit gestanden hatte! David gegen Saul — diese Kampfstellung ist ewig, da stets die Jugend gegen das Alter aufbegehren wird; die gewaltige Symbolik des Bibelstoffes hat daher bis zum heutigen Tag zahllose Dichter gelockt. Aber keines der Sauldramen kann auch den mit dem Stoff verwachsenen Kampf des Königtums gegen das Priestertum umgehen, es war daher nicht nüchtern zurechtgelegte „Tendenz", wenn Gutzkow auch dieses Aufeinanderprallen zweier Mächte in dem großen Widersacher seines Saul, dem Hohenpriester Samuel, symbolisierte. Ein bloßes Buchdrama zu schaffen, war aber keineswegs seine Absicht, er hatte den grandiosen Stoff so einfach wie möglich geformt, um den Forderungen der Bühne gerecht zu werden. Daß die Aktualität des Stoffes ihm dabei im Wege stehen, daß die Hoftheater — nur diese bedeuteten damals für den Dramatiker etwas — schwerlich dulden würden, „was der Schatten Samuels spricht", sah er allerdings voraus; wurde der Haß Samuels gegen das Königtum von der Zensur gestrichen oder sonst irgendwie beschränkt, so würde das unfehlbar die Nichtaufführung des Stückes GUTZKOW 312 nach sich ziehen, schrieb er am 23. Dezember 1838 an den Schauspieler Theodor Döring. Noch sicherer war, daß die Hoftheaterintendanten sich bekreuzigen würden bei der Zumutung, das Stück eines Autors aufzuführen, dessen Name in der Berliner Presse nicht einmal genannt werden durfte. Auf diese Schwierigkeit mußte er von vornherein gefaßt sein, und da er außerdem wußte, wie schwer es dem einmal „ge- aichten" Schriftsteller gemacht wird, sich auf einem neuen Felde zu betätigen, mußte er versuchen, zunächst Intendanten und Kritik irrezuführen. Der Bonner Kurator J. P. v. Rehfues hatte ihm, ehe er das Werk noch kannte, geraten, es fünf Jahre liegen zu lassen und dann erst die Aufführung zu betreiben — ein billiger Rat für einen Mann, der sich in demselben Briefe (vom 28. Januar 1839) rühmen konnte, drei schöne Besitzungen im Siebengebirge sein eigen zu nennen! Gerade in diesen Tagen hatte Gutzkow seinen „König Saul" an den ihm befreundeten Schauspieler Karl Seydehnann in Berlin gesandt und von diesem die Antwort erhalten, es sei „bühnenfähig" genug, um dem Intendanten des Berliner Hoftheaters, dem Grafen v. Redern, angeboten werden zu können. Gutzkows Name wurde dabei sorgfältig verschwiegen, der Verfasser hieß „Leonhard Falk". Da die Antwort auf sich warten ließ, mahnte dieser Falk am 25. März den Intendanten. Noch immer regte sich nichts — am 15. April drang Falk erneut auf baldige Entscheidung. Endlich am 9. Mai erfolgte die Antwort: in acht Tagen werde sich die „Prüfungskommission" schlüssig werden, Herr Falk möge bis dahin auch sein neues Stück „Richard Savage", von dem wiederum Seydelmann Mitteilung gemacht, einsenden. Diesen „Richard Savage" hatte Gutzkow, gleichfalls unter dem Namen Leonhard Falk, schon am 28. März 1839 nach Wien geschickt an den Vizedirektor des Burgtheaters, Deinhardstein, denn auch dort durfte er ja das Vorurteil gegen seinen Namen nicht herausfordern. Er sandte das Stück nun schleunigst auch nach Berlin und hatte die Genugtuung, schon am 29. Mai zu hören, daß es vom Berliner Hoftheater angenommen sei. „König Saul" allerdings kam zurück, auch die Bemühungen Dörings, eine Aufführung in Stuttgart zu erreichen, blieben ohne Erfolg. In der Literaturgeschichte gewann „König Saul" aber dadurch eine Bedeutung, daß Friedrich Hebbel daraus die Anregung zu seiner „Judith" schöpfte. „Sollte sich Saul," so tröstete Rehfues am 6. Juni den Dichter, „wie ich fürchten muß, von der Politik nicht ganz frei gehalten haben, so erklärt sich die Verzögerung seiner Annahme, besonders da der Verfasser einmal von dieser Seite Besorgnisse erregt hat. Auch die freisinnigste Regierung kann in solchen Dingen nicht immer, wie sie will, und hat, nach dem Standpunkt, den sie einmal eingenommen, Menagements zu beobachten, die ihrem eigenen System fremd sein können. Sie dürfen froh sein, wenn Ihnen nur keine persönlichen Intriken entgegen treten, an denen es schwer- 313 GUTZKOW lieh ganz fehlen wird. Übrigens wird der Erfolg des Savage viele Hindernisse aus dem Weg räumen." Dieser Erfolg stellte sich denn auch bei der Uraufführung in Frankfurt a. M. am 15. Juli 1839 voll und ganz ein. Der richtige Name des Verfassers war allerdings schon bekannt geworden, Gutzkow hatte dem dortigen Ensemble sein Stück selbst vorgelesen. Das Pseudonym Falk behagte ihm daher nicht mehr, er zog es vor, das Stück in Frankfurt ganz anonym spielen zu lassen. Der Bundespräsidialgesandte v. Münch-Bellinghausen wohnte der Aufführung bei und hatte nichts zu beanstanden. Nun war das Versteckspiel überflüssig, und am 27. Juli bedankte sich Gutzkow — nicht mehr Falk — beim Berliner Intendanten für die Annahme. Die dortige Aufführung fand am 2. Mai 1840 statt, und zwar unter Gutzkows Namen. Das Königliche Hoftheater hatte seine eigene Zensur, aber natürlich bedurfte es in diesem Fall der Genehmigung des Königs, die v. Redern erbat und auch erhielt. Erst am 28. April teilte er das dem Polizeiministerium mit und legte ihm das Textbuch vor, damit es von John geprüft werde; das hatte jedenfalls der König verlangt, um die einmal bestellende Form nicht zu verletzen. Bereits zwei Tage später — die Aufführung war schon lange auf den 2. Mai angesetzt — hatte John das Werk Gutzkows gelesen, und Minister v. Rochow verständigte nun den Oberpräsidenten v. Bassewitz davon, daß gegen Ankündigungen und Besprechungen des „Richard Savage" von Gutzkow in den Zeitungen nichts einzuwenden sei. Als Leonhard Falk korrespondierte Gutzkow nur noch eine Weile mit dem Wiener Burgtheater, denn hier hatte der Direktor (zugleich Zensor) Deinhardstein Bedenken. Infolgedessen kam das anfangs verbotene Stück dort erst zwei Jahre später zur Aufführung (6. September 1842) und in einer Form, die Gutzkow unterdes längst umgestoßen hatte. In der ersten Fassung, die ganz verschollen zu sein scheint, galt Richard Savage vier Akte hindurch als illegitimer Sohn einer Lady; im fünften Akt erst enthüllte sich das als ein Irrtum; es war noch ein Rest romantischer Ironie, die den Verfasser zu einer solchen Düpierung des Publikums reizte. In Wien aber sträubte man sich schon gegen den vier Akte lang aufrechterhaltenen Schein, eine Aristokratin könne einen unehelichen Sohn haben, und als Gutzkow März 1840 den fünften Akt endgültig umänderte und seinen Helden zum wirklich illegitimen Sohn der Lady machte, die sich auf dem Sterbebett zu dem Verstoßenen bekennt, griff man in Wien denn doch lieber auf die erste Form des Schlusses zurück, die immer noch weniger gegen die Empfindlichkeit der Wiener Salonmoral verstieß. Um diese Zeit waren bereits mehrere Stücke von Gutzkow auf der Burg heimisch, und sein Name durfte genannt werden; vordem aber, als Theodor Döring schon am 6. Oktober 1839 den „Richard Savage" irr Pest spielte, strich der Zensor den Wiener Zeitungen alle Kritiken, die aus Pest darüber eingelaufen waren. In Dresden wußte GUTZKOW 314 Emil Devrient den Widerstand des Intendanten v. Lüttichau, der den „Richard Savage" am 29. März 1839 kurzerhand zurückgeschickt hatte, zweifellos auch nur aus sittlichen Bedenken, zu überwinden; die dortige Premiere erfolgte am 1. Januar 1840. Gutzkow war also nun Autor des Königlichen Hoftheaters in Berlin, derweil er noch immer auf der Proskriptionsliste der dortigen Zensur stand; die Berliner Kritik durfte seine Stücke sogar loben, während sie die Mehrzahl seiner Bücher mit Stillschweigen zu übergehen hatte. Vom Mai 1840 bis Juni 1841 wurden sogar nicht weniger als drei Stücke von ihm im Berliner Schauspielhaus aufgeführt; dem „Richard Savage" folgte am 19. Juni 1841 das historische Trauerspiel „Patkul" und am 13. September das bürgerliche Schauspiel „Werner", das sich seit der erfolgreichen Hamburger Premiere am 22. Februar 1840 als eines der meistgespielten Dramen Gutzkows erwies. In Wien, wo es am 14. Oktober 1840 den neuen Dramatiker bestens einführte, hatte die Zensur eine charakteristische Änderung verlangt: im Schlußakt legt ein geadelter Bürgerlicher seinen Adel wieder ab, und seine Frau, eine geborene v. Jordan, soll einfach Frau Professor Werner heißen. Das war auf dem damaligen Hofburgtheater unmöglich, zum mindesten verlangte man, daß Professor Werner, „schon aus Rücksicht auf seine Gemahlin", erklärte, seinen Kindern die Führung des Adels als Erbe seines Schwiegervaters gestatten zu wollen. In Berlin mußte nur, mit Rücksicht auf die noch bestehende Familie v. Jordan, der Name als Jordön gesprochen werden; v. Jordan hieß unter anderem der preußische Gesandte in Dresden, der in Zensurkonflikten mit dem Leipziger Buchhandel oft in Anspruch genommen wurde. — Für „Patkul" soll sich, nach einer brieflichen Angabe Gutzkows (an Holbein, 8. Mai 1841) Friedrich Wilhelm IV. besonders interessiert haben. Aus den Akten des Schauspielhauses ergab sich nur, daß Gutzkow das Manuskript am 10. Februar nach Berlin schickte — die Uraufführung in Hamburg am 21. Januar 1841 hatte bestrittenen Erfolg —, und daß der Intendant v. Redern am 30. März antwortete, das Stück habe „ausnehmend gefallen", er werde es daher „mit Vergnügen und Dank" alsbald zur Darstellung bringen. Auffallend war allerdings, daß er „Patkul" vor „Werner" herausbrachte, dem Einspruch des sächsischen Gesandten zum Trotz, denn die Erinnerung an das tragische Ende des livländischen Nationalhelden, der von dem treulosen sächsischen Kurfürsten Friedrich August II. seinen Todfeinden, den Schweden, ausgeliefert und grausam hingerichtet wurde, war dem sächsischen Hofe sehr unbehaglich. Der Berliner Intendant mußte seines Rückhalts beim König gewiß sein, wenn er die Aufführung wagte, um so mehr, als das Stück, wie Gutzkow selbst fühlte, „freisinniger geraten" war, als er hoffte und wollte. Für Dresden war es, trotz der Bemühungen Emil Devrients, natürlich ganz unmöglich, ebenso in Wien, und der 315 GUTZKOW Schauspieler J. B. Baison behielt recht, wenn er am 22. Februar 1841 an Gutzkow schrieb: „Patkul wird leider seiner freisinnigen Tendenz Wegen Ihnen weniger einbringen . . . Patkul, möcht' ich sagen, löst eine gegenwärtige Zeitfrage — wenn er überall gerade jetzt gegeben werden dürfte, Sie würden der Mann von ganz Deutschland! Aber, du Heber Gott, unsere ängstlichen Regierungen und ,daß die Gewalt auch stets so gute Schergen hat' — die Censur!" In Darmstadt wieder brachte die Vorliebe für Rußland das Stück auf die großherzogliche Hofbühne. So diente der Dichter als Spielball höfischer Sympathien oder Antipathien. — Einen andern, halb politischen Stoff hatte Gutzkow schon vor „Patkul" zu bearbeiten begonnen, aber wieder beiseite gelegt; eine edle Fürstenmätresse, eine Gestalt aus der Geschichte des preußischen Königshauses, mußte von vornherein für die ausschlaggebenden Hofbühnen unmöglich sein. „Gräfin Esther" blieb daher Fragment. — Dennoch drängte es den Dichter immer wieder zum historischen Drama. Vielleicht, daß sich dem historischen Lustspiel gegenüber das grämliche Gesicht der Zensur erheiterte? Auch dieser Versuch brachte eine Enttäuschung, die bitterste wohl, die Gutzkow erlebt hat. Bei einem Frühlingsaufenthalt in Oberitalien, in Mailand und am Corner See, schrieb er 1843 sem historisches Lustspiel „Zopf und Schwert" ; schon am Neujahrstag 1844 erlebte es in Dresden seine Uraufführung. Der Erfolg war durchschlagend, und wenn der vaterländische Stoff naturgemäß nicht allerorten die gleiche Teilnahme fand, so ist dieses echt deutsche Lustspiel doch bis zum heutigen Tag ein Repertoirestück unseres Theaters geblieben. Manche seiner politischen Pointen mögen uns heute etwas überlebt erscheinen — manche auch haben durch die heutige Weltlage eine neue Aktualität gewonnen. Seine zündende Wirkung verdankt das Werk übrigens keineswegs, wie die Mehrzahl der Gutzkow wenig geneigten Literarhistoriker immer einer dem andern nachschreibt, diesen politischen Spitzen, die im Dialog hier und da zutage treten; denn diese Spitzen wurden vor der Aufführung von sorgsamer Zensorhand feinsäuberlich abgefeilt oder auch von Gutzkow selbst beseitigt. Anzüglichkeiten wie: „Bewegung? Die wird sich in Österreich noch halten lassen !" hätten geviß als Ausdruck reichsdeutscher Stimmung gegen Metternichs Österreich im vormärzlichen Parterre jubelnden Beifall gefunden; in Wirklichkeit sind sie damals nie, wenigstens nicht auf „maßgebenden Bühnen", gesprochen worden. Es war auch dem ersten Darsteller des Erbprinzen, Emil Devrient, der sich um die schnelle Aufführung des Stückes ein rühmenswertes Verdienst erwarb, keineswegs leicht geworden, die Bedenken des Dresdener Intendanten v. Lüttichau zu beseitigen. Als der Dichter im März 1844 persönlich der siebenten Darstellung seines Werkes in Dresden beiwohnte, sah er, daß eine „Unmasse" der „pikan- GUTZKOW 316 testen Stellen" gestrichen worden war. „Es ist doch eine erstickende Luft, diese Hofluft", schrieb er ziemlich zerknirscht an seine Gattin, und von der zweiten Vorstellung am 3. Januar, die durch die Anwesenheit des damaligen russischen Thronfolgers, späteren Kaisers Alexander IL, zu einer besondern Sensation wurde, hat ein Augenzeuge, der sächsische Schriftsteller Theodor Drobisch, nach Gutzkows Tode eine lustige Erinnerung veröffentlicht. Noch bei der Generalprobe, versichert er, sei Lüttichau kopfscheu geworden und habe auf Fortlassung mancher Dialogstellen, ja ganzer Szenen bestanden. „In jedem Satz sah er ein Gespenst, das ihm zuraunte: Ergreife nicht die Fahne der jungen dramatischen Literatur, nimm Rücksicht auf einen Hof, wenn dir dein Roter Adlerorden erster Klasse noch lieb und wert ist." Nach der ersten Aufführung sollte der preußische Gesandte, nach andern der österreichische, Einspruch erhoben haben. „Während dieser Zeit war Lüttichau der wahre ,Hofmeister in tausend Ängsten', und seine Befürchtung erreichte jedenfalls den Hitzegrad, als der gesamte Hof mit dem hohen Gast seinen Besuch anmelden ließ. Ich belauschte die Gesichtszüge der hohen Herrschaften, wenn auf der Bühne mehrfache Rauhheiten und Eigentümlichkeiten gegenüber königlicher Würde zutage kamen. Ich betrachtete einige Hofdamen, welche bedenklich den Kopf schüttelten, als ein Bayreuther Prinz, von Rheinsberg kommend, ohne noch dem König vorgestellt zu sein, in das Zimmer der Prinzessin dringt und lange Zeit bei ihr allein bleibt. Nun erst, als der König in Hemdsärmeln erschien. Ich bin sicher, daß einige Damen schamrot wurden, während der König Friedrich August und sein hoher Gast sich zu amüsieren schienen, obgleich sie vielleicht im Stillen fühlen mochten, daß in dem Stück mehr Derbheit als Romantik vorkomme, auch letztere in den Sitten und dem Geschmacke Deutschlands im Jahre 1736, wo das Stück spielt, nicht gerade zu finden sei. Der Beifall und das Applaudissement war auch nach der zweiten Aufführung wahrhaft grandios, jedenfalls zur Bewunderung der im Parterre aufgestellten zwei Polizeigensdarmen, von denen einer einem fremden, auf eigene Faust enthusiastisch applaudierenden Zuschauer die Worte zuraunte: ,Mein Herr, menagieren Sie sich, das ist hier nicht Mode !"' Lüttichaus Angst war von Stund' an gewichen. Was konnte einem sächsischen Intendanten noch Übles widerfahren, wenn der russische Thronfolger lachend Beifall geklatscht hatte! Rücksicht auf Preußen? Der war man überhoben. „In Dresden ist man nur allein Reklamationen großer Mächte zugänglich", schrieb am I. März 1844 einer der Spione Metternichs stolz nach Wien! Daß die Intendanz der Königlichen Schauspiele in Berlin — seit dem 1. Juni 1842 war K. Th. v. Küstner Nachfolger des Grafen Redern — bei der Zumutung, „Zopf und Schwert" aufführen zu sollen, erschrecken 317 GUTZKOW würde, hatte Gutzkow vorausgesehen und deshalb am 16. Oktober 1843 das eben im Manuskriptdruck fertig gewordene Stück dem Könige persönlich vorgelegt, zugleich mit seinem Dank für die ihm nur durch Zufall gewährte Befreiung von den bisherigen Zensurmaßregeln gegen seine Schriften. Über das Lustspiel sagte er in diesem Brief an Friedrich Wilhelm IV.: „Wie hingebend mein Herz der Heimath schlägt, wo ich mit allen Lebensströmen ihr angehören darf, wag' ich sogleich Ew. Majestät an der unterthänigst beigefügten Anlage zu zeigen. Dies neue, auf mehreren Bühnen schon zur Darstellung vorbereitete Drama von mir darf, obgleich hundert Jahre seit dem Sujet verstrichen sind, schwerlich darauf rechnen, an der Königl. Hofbühne in Berlin gegeben zu werden, aber selbst bei flüchtiger Durchblätterung kann Ew. Majestät nicht entgehen, daß trotz der komischen u. zuweilen burlesken äußern Absicht dieses Theaterstückes dem Ganzen doch eine warme, aufrichtige, vaterländisch-preußische Tendenz zum Grunde liegt, eine Tendenz, die hier nicht aus einem allgemeinen künstlerischen oder historischen Interesse allein, sondern in weit größerm Maaße aus dem Gemüth und der Anhänglichkeit an meine ersten Jugendeindrücke geflossen ist. „Wollen Ew. Majestät diese unbedeutende Zusendung als einen Beweis meiner tiefsten Verehrung vor einem seltnen, hochgebildeten Kennergeiste entgegennehmen und es einen Augenblick erwägen, ob sich vielleicht doch eine solche zwar grelle, aber treugemeinte Erinnerung an alte Zeiten in Berlin selbst vergegenwärtigen ließe, so würde sich dadurch in seiner oft dornenvollen Laufbahn und in seiner einsamen Lebensstellung tiefbeglückt finden Ew. Majestät allerunterthänigster Karl Gutzkow." Der König ließ sich das neue Werk Gutzkows, dem er ebensowenig wie sein Vater hold gesinnt war, in Sanssouci vorlesen und soll dabei sehr gelacht haben. Als aber nun auch der Intendant v. Küstner um die Genehmigung der Aufführung bat, machte er die Entscheidung von dem Urteil Ludwig Ticcks abhängig, des jetzigen preußischen Geheimen Hofrats, der Ruine aus alter romantischer Zeit, die der neue Herr nach seiner Thronbesteigung als blendende Theaterkulisse nach Berlin verpflanzt hatte. Und Tieck erklärte, wie kaum anders zu erwarten war, die Aufführung von „Zopf und Schwert" auf der Berliner Hofbühne für unmöglich; abgesehen von der „Entstellung der wirklichen, so naheliegenden Geschichte" sei die Person des Königs Friedrich Wilhelm I. darin „zu unwürdig und kleinlich" behandelt; königliche Würde, selbst Anstand, fehlten ganz; das Stück sei, „vielleicht ohne Absicht des Verfassers", nichts anderes als „ein Lächer- lich-Machen des ganzen Hofes"! Von Shakespeare könne jeder Autor lernen, wie Könige in theatralischer Darstellung zu behandeln seien: GUTZKOW 318 niemals dürfe die Majestät „zur Farce herabgewürdigt" werden, wie es hier in der Schilderung des Tabakkollegiums und in früheren Szenen geschehe! Tieck war gewiß ein „ehrenwerter Mann", aber dieses Urteil verrät gar zu offen seine persönliche Gereiztheit gegen die junge Literatur, die auch seinem poetischen Königsmantel allerlei am Zeuge geflickt hatte. Das „vielleicht ohne Absicht des Verfassers" ist eine wohlüberlegte, technisch ganz niedliche Bosheit. Damit hatte der König ein beachtenswertes literarisches Urteil für sich, das seiner persönlichen Abneigung recht gab, und am 26. Dezember 1843, fünf Tage vor der Premiere in Dresden, bekam der Intendant v. Küstner in Form einer Kabinettsorder den wortkargen Bescheid, die Aufführung könne nicht genehmigt werden. Diese Ablehnung seitens der Berliner Hofbühne war nun für die übrigen deutschen Bühnen zunächst nicht maßgebend, auch nicht für die preußischen, und sie kehrten sich daran nicht, griffen vielmehr freudig nach einem Werk, das in wenigen Monaten einen Siegeszug über zahlreiche deutsche Bühnen hielt. Auch preußische, wie Magdeburg und Erfurt, waren darunter, und Gutzkow, dem Küstner die strikte Weisung des Königs jedenfalls verheimlicht haben dürfte, damit sie nicht in die Presse kam, hoffte daher immer noch auf eine Sinnesänderung des Berliner Intendanten, dem er, in Unkenntnis des Sachverhalts, die Ablehnung zuschrieb. Als er im März 1844 in Berlin weilte, „schnitt" er ihn ostentativ, besuchte ihn nicht, worüber wieder Küstner tief gekränkt war. In einer anonymen Berliner Korrespondenz für die Leipziger „Deutsche Allgemeine Zeitung" (31. März, Nr. 91) versuchte er einen Druck auf die Intendanz auszuüben. „Gutzkows ,Zopf und Schwert'", so schrieb er selbst, „hat im übrigen Deutschland die gemütlichsten Sympathien für Preußen, seine Geschichte, für die nationale Bedeutung seines Königshauses geweckt: in Gegenden, wo noch immer gegen den Norden Deutschlands eine gewisse Spannung herrschte, hat dieses Drama dem geistigen Anschluß aller Bundesglieder zu einem deutschen Ganzen in die Hände gearbeitet, und für dieses Verdienst, das sich ein deutscher Schriftsteller erworben, stellt man seiner ersten populairen und nationalen Dichtung Hindernisse in den Weg? In Köln hat sich z. B. der Censor für incompetent erklärt und erst über die Möglichkeit, dieses vaterländische Werk aufführen zu lassen, hierher berichtet, sodaß der Direktor Spielberger sich in der Freiheit beeinträchtigt sieht, welche man doch in Magdeburg, Frankfurt a. d. O., Münster und Erfurt, wo überall ,Zopf und Schwert' volle Häuser macht, den Direktoren gestattete. Ein letzter Nachteil ist sodann der Umstand, daß einige Höfe, wie Wien und München, glauben, dem preußischen Hofe könne die Aufführung dieses Stückes unwillkommen sein, während Dresden, Weimar und selbst das mit Preußen verwandte Schwerin bald heraus- 3i 9 GUTZKOW fanden, daß dem preußischen Hofe diese gemütliche Apologie Friedrich Wilhelms I. nur erfreulich sein könnte." Aller Wahrscheinlichkeit nach bot nun die von Gutzkow erwähnte Anfrage des Kölner Zensors in Berlin den willkommenen Anlaß, die ganze Frage grundsätzlich zu regeln. Bisher hatten sich die Hofbühnen schon stets Dramen versperrt, die Vorfahren des regierenden Hauses auf die Bretter brachten. Nur widerwillig hatte Preußen in Ausnahmefällen, z. B. bei Kleists „Prinz von Homburg" (1828), nachgegeben. Jetzt gab Friedrich Wilhelm dieser Abneigung die bisher fehlende gesetzliche Grundlage und erließ am 20. April 1844 die vielberufene Kabinettsorder, daß verstorbene Mitglieder des Königlichen Hauses die Bühne nur mit Allerhöchster Erlaubnis betreten dürften. Eine zweite Kabinettsorder vom 13. Juli 1844 ergänzte die erstere dahin, daß Stücke dieser Art, wenn sie auf einer königlich preußischen Bühne zur Aufführung gekommen, damit für ganz Preußen freigegeben seien. Diese Verfügungen Friedrich Wilhelms IV. wurden noch 1884 durch einen preußischen Ministerialerlaß vom 28. Juli (siehe „Ministerialblatt für die innere Verwaltung" 1884, S. 210) in nachdrückliche Erinnerung gebracht; sie haben, auch von andern Höfen aufgenommen und in die Praxis umgesetzt, fast drei Menschenalter hindurch die Freiheit des historischen Dramas, wenigstens in seiner Wirkung, aufs peinlichste beschränkt und gaben gehässigster Willkür freien Spielraum. Denn was hieß: Vorfahren des regierenden Hauses? Mehr oder weniger gingen sie, in ihren unzähligen Verzweigungen, durch die ganze deutsche Geschichte seit dem grauen Mittelalter! Mit ihnen war also auch diese deutsche Geschichte von den Hofbühnen so gut wie verbannt. „Glücklicherweise haben wir unter uns keinen Shakespeare," schrieb damals die „Zeitung für die elegante Welt" unter Laubes Redaktion, „unsere Rücksichten würden ihm bald das Handwerk legen." Selbst ein Mann wie Treitschke hatte für diese Einschnürung der Literatur kein Verständnis und meinte: „Wenn die großen Hohenzollern auf der Bühne erschienen, so würden sie dem Volke doch ungleich verständlicher als durch Denkmäler und Gemälde" („Deutsche Geschichte" V, 391). Heute würde vielleicht auch Treitschke urteilen, daß diese unglückliche Bestimmung mit die Schuld daran getragen hat, daß das National- gefühl des deutschen Volkes schließlich so ganz andere Wege ging als die seiner Fürstenhäuser. Immer wieder sind die deutschen Dramatiker gegen diese Kabinettsorder Sturm gelaufen, nur in seltenen Ausnahmefällen wurde die Allerhöchste Genehmigung erteilt, sie wurde sogar willkürlich wieder zurückgezogen, wie kurz nach Gutzkows „Zopf und Schwert" Robert Prutz mit seinem „Moritz von Sachsen" erleben mußte. Für Gutzkow aber wurde die Kabinettsorder des Königs, die durch sein Lustspiel veranlaßt war, zu bösem Verhängnis. Die Ablehnung durch die Ber- GUTZKOW 320 Hner Hofbühne war so gut wie ein Verbot des Stückes für die ganze Preußische Monarchie, auch für die nicht königlichen Bühnen, die jetzt das schon aufgeführte Werk vom Repertoire absetzen mußten, soweit sie nicht um besondere Erlaubnis einkamen; daß diese auch nur von einer einzigen Bühne erbeten worden wäre, dafür ergeben die Akten und Gutzkows Briefwechsel bisher keinen Anhalt. Dagegen hieß es in Breslau sofort: „Nicht aufzuführen." Der Dichter hatte nur zu sehr recht, wenn er 1844 in einem Epigramm bitter klagte: „Liebe erwarb mein Stück für Preußens deutsche Gesinnung; „Dennoch verboten sie dir's! Weil —? Tel est notre plaisir!" Und auch gegen die weiteren Folgen des Berliner Verbots kämpfte der einmütige Erfolg des Lustspiels überall da, wo es gespielt werden durfte, vergebens. In Wien ging es unbeanstandet durch die normale Zensur des Hofburgtheaters. Der Polizeipräsident v. Sedlnitzky aber sah sich veranlaßt, „mit Rücksicht auf das Sujet und die politischen Beziehungen" die Meinung des Staatskanzlers einzuholen, und dieser erklärte sich am 14. Februar 1844 gegen die Aufführung, weil „abgesehen von allen übrigen Konsiderationen, in diesem, wie man es nennen will, geschichtlichen Charaktergemälde' das häusliche Leben einer Königsfamilie bis zur Fratze entstellt und herabgewürdigt" werde ! Auf der Burg wollte Metternich das Stück nicht dulden, für die österreichischen Provinztheater aber gab er es frei. Als man jedoch schleunigst in Prag die Darstellung, wenn auch mit starken Zensurstrichen, wagte, wurde es nach der ersten Vorstellung auch für die ganze Österreichische Monarchie in den Bann getan ! Der gerade in Prag weilende Erzherzog Karl hatte sich gefreut, das so viel -besprochene Stück endlich sehen zu können; es hätte ihn gewiß nur ein Wort gekostet, das Verbot rückgängig zu machen, aber er erklärte, daß er „seinen eigenen Wunsch gern dem Gesetz opfere"! Vielleicht hatte man Anstoß daran genommen, daB die Prager Darstellung eine der Bühnenfiguren, den kaiserlichen Gesandten v. Seckendorf, als eine Karikatur herausbrachte, wie das noch heute oft geschieht; vielleicht aber war unterdes das Berliner Verbot bekannt geworden — wenn der Staatskanzler nicht schon vorher davon wußte; sein Urteil klingt fast wie ein Zitat aus dem Gutachten Tiecks. — Daß 1848 ein kurzlebiges Volksblatt in Wien unter dem Titel „Zopf und Schwert" erschien, gereichte dem Stück Gutzkows gewiß auch nicht zur Empfehlung. So fand es erst unter Heinrich Laube Eingang auf dem Burgtheater (3. Dezember 1861) ; nach 1866 fiel es der preußenfeindlichen Stimmung wieder zum Opfer; wenn Metternichs Urteil zutraf, hätte man es zu dieser Zeit ja erst recht aufführen müssen! — In Karlsruhe konnte Eduard Devrient das Werk noch 1856 nicht durch die Zensur bringen. In Stuttgart erschien es 1863 als „Novität"; als 1843 Franz Dingelstedt, der 32i GUTZKOW „Tyrannenvorleser", dem Könige Wilhelm von Württemberg das Werk seines Freundes Gutzkow zur Lektüre gab, erklärte der Fürst: „Nein, das geht nicht, das ist ganz mein Vater, der in dem König Friedrich Wilhelm geschildert ist" (Glossy II, 140). Merkwürdige Ähnlichkeit der Fürsten! — In Petersburg nahm man keine. Rücksicht auf die königlich preußische Verwandtschaft; dort ging „Zopf und Schwert" schon am 2. Oktober 1844 in Szene; Gutzkows Freundin Therese v. Bacheracht, die Tochter des russischen Residenten v. Struve in Hamburg, soll die Vermittlerin gewesen sein (Glossy II, 190 f.) ; die Erinnerung des russischen Thronfolgers an den vergnügten Theater*/ abend in Dresden dürfte dabei den Ausschlag gegeben haben. Die Berliner Witzbolde motivierten das Verbot auf ihre Weise: da ein König in dem Stücke rauche, würde das Publikum sehen, wie ihm blauer Dunst vorgemacht werde. Dem Dichter aber brachte es auch einen sehr ernsthaften wirtschaftlichen Schaden. Damals wurde auf den Hofbühnen nach und nach die Tantieme eingeführt, aber nur'für neue Stücke, die älteren waren Freiwild, nachdem sie durch ein einmaliges kärgliches Honorar abgekauft waren. Jetzt hatte er seinen bisher größten Erfolg errungen, und der klingende Lohn dafür blieb so gut wie aus! Die paar Taler Honorar von den Provinzbühnen konnten dem Dichter das Leben nicht fristen. Nach sechzehn Jahren, die zahllose Vorstellungen des Lustspiels gebracht hatten, mußte er dem Schauspieler Emil Devrient gestehen : „Für ,Zopf und Schwert' habe ich von sämtlichen deutschen Bühnen 1200 Thaler eingenommen. Ein französischer Autor hätte mit einem so einschlagenden Stück 12000 Thaler gewonnen." Hätte damals bereits das in Deutschland erst 1870 eingeführte Urheberrecht an dramatischen Werken bestanden, ein Stück wie „Zopf und Schwert" hätte seinem Autor auf Jahrzehnte hinaus eine behagliche Existenz gesichert und ihn von schriftstellerischer Fronarbeit befreit. Und den ärmlichen Ertrag verkümmerte dem Dramatiker noch die Zensur der Hofbühnen auf Grund jener preußischen Kabinettsorder vom April 1844! Noch lange nach Gutzkows Tod blieb das preußische Verbot von „Zopf und Schwert" in Geltung. Aber nur für das Königliche Theater selbst. Anderen Bühnen erlaubte man schon in den fünfziger Jahren die Aufnahme des Lustspiels. In Berlin selbst führten fremde Gäste es ein. Im Sommer 1853 spielte Eduard Genast mit mehreren Weimarer Kollegen auf dem Friedrich-Wilhelmstädtischen (späteren Deutschen) Theater, und Genast wußte den Polizeipräsidenten v. Hinckel- dev zur Aufhebung des Verbots zu bewegen. Vier Wochen lang bestand das Repertoire der Wilhelmstadt nur aus „Zopf und Schwert" und ans Freytags „Journalisten", die damals ebenfalls vom Hoftheater verbannt waren; am Schluß gesellte sich noch Ludwigs „Erbförster" hinzu. Kurz vor Ende des Gastspiels kam aber vom Polizeipräsidenten 21 GUTZKOW 322 die Warnung, man sähe höheren Ortes die Aufführung des Gutzkow- schen Lustspiels nicht gern. Ende der siebziger Jahre brachte dann August Förster, der als der vollendetste Darsteller des Königs Friedrich Wilhelm I. gerühmt wird, das Stück auf das Berliner Residenztheater; am Vorabend des Sedantages 1886 erschien es, ebenfalls mit Förster als König und mit Kainz als Erbprinzen, auf dem nunmehrigen Deutschen Theater. Erst am 1. Oktober 1893, also unter Kaiser Wilhelm IL, öffnete ihm endlich auch das Königliche Schauspielhaus seine Pforten, ein volles halbes Jahrhundert nach der Uraufführung in Dresden! — JDem oben erwähnten preußischen Ministerialerlaß von 1884 ist ein Verzeichnis der bis dahin durch königliche Entscheidung erlaubten Stücke mit Hohenzollernfiguren beigegeben; Gutzkows „Zopf und Schwert" steht als Nr. 25 am Schluß. Wenn Gutzkow hoffte, Berlin würde sich für die Petersburger Aufführung von „Zopf und Schwert" dadurch revanchieren, daß es sein neues historisches Drama aus der russischen Geschichte „Pugatschew" annehme, so täuschte er sich gründlich. Nicht nur Preußen, auch die übrigen Bundesstaaten hatten, wie Gutzkow an Levin Schücking (22. November 1844) schrieb, „vor Sr. Excellenz dem Flügeladjutanten Orloff in Petersburg soviel Respect, daß sie seine blutbefleckten Vorfahren nicht auf der Bühne dargestellt sehen" wollten, die Hofbühnen verboten auch dieses Stück einstimmig — eine klägliche Abhängigkeit vom Auslande, die in der Geschichte der Zensur das ganze neunzehnte Jahrhundert hindurch eine große Rolle spielt. — Ein Jahr nach „Zopf und Schwert" gelang es Gutzkow endlich, mit einem neuen historischen Lustspiel die Bedenken der Zensur fast ganz zum Schweigen zu bringen. Sein „Urbild des Tartüffe", sein zweiter großer Erfolg, ging unbeanstandet auch über die deutschen Hofbühnen; bei der Dresdener Erstaufführung (1. Januar 1845) hatten nur wenige Stellen gegen die katholische Kirche, den Beichtstuhl usw. fortfallen müssen. Gutzkow hatte besondern Wert darauf gelegt, das Stück zuerst auf der Bühne eines katholischen Hofes herauszubringen, damit Bedenken dieser Art gleich zum Schweigen kamen; nur Oldenburg war ihr (15. Dezember 1844) zuvorgekommen. Der Berliner Intendant v. Kästner konnte es diesmal wagen, dem Dichter die für dort nötigen Zensurstriche zur Genehmigung vorzulegen, ohne sich eine Blöße zu geben. — Heftigst dagegen sträubte man sich wiederum in Wien gegen dieses selbst von Hebbel bewunderte Meisterwerk. Auch diesmal fragte Sedlnitzky erst den Staatskanzler um seine Meinung, und Metternich antwortete, er sehe nicht ein, daß, da eine „weise Staatsverwaltung" die Aufführung des Moliereschen „Tartüffe" nicht gestattet habe, die Darstellung des „Urbildes" zugelassen werden könne, zumal es mit der frivolen Rolle, die der Verfasser den König Ludwig XIV. darin spielen lasse, auf eine Herabwürdigung des Königtums abgesehen sei. „Es würde der 323 GUTZKOW kaiserlichen Regierung nicht wohl anstehen, in jedem einzelnen Falle einem ausländischen dramatischen Dichter gegenüber über das, was nach den Regierungsgrundsätzen und Zensurvorschriften Österreichs auf einer Hofbühne zulässig sei, sich in eine Diskussion einzulassen oder zum Teil selbst Abänderungen an die Hand zu geben, welches bei dem unter den jüngeren Dramatikern des Auslandes vorherrschenden Geiste überdies noch zu hämischen, der Würde der Regierung abträglichen Bemerkungen Anlaß geben könnte!' - In Wien gelangte das „Urbild" infolgedessen erst nach der Revolution des Jahres 1848 aufs Burgtheater. — Dieser Sieg Gutzkows über die Zensur fast auf der ganzen Linie war um so bemerkenswerter, als das „Urbild des Tartüffe" gerade eine Satire auf die Zensur und aus den damaligen Kämpfen um die Preßfreiheit erwachsen war! „Rücksichtslos gingen die polizeilichen Maßnahmen über die Lebensinteressen der Autoren hinweg", sagte Gutzkow in dem spätem Vorwort zu diesem Lustspiel. „Eine kalte, mumienhaft vertrocknete Praxis der Censurbehörden kümmerte sich um keine Bitte, keine Versicherung, die Harmlosigkeit der ihnen vorgelegten Erfindungen betreffend; in Preußen herrschte eine Coterie höherer Polizei- und Regierungsbeamten, deren oberster Chef Tzschoppe mit fixen, man könnte sagen, Alba-Ideen und schon als Irrer umging, während er noch den Staatsrat besuchte." Es war in der Tat das vereinzelte Symptom einer „neuen, freien Zeit", daß ein solches Stück wie das „Urbild" in Berlin erscheinen durfte und zahlreiche Wiederholungen erlebte, bis 1875 nicht weniger als 52. Eine Satire auf deutsche Verhältnisse sollte auch eine der nächsten dramatischen Arbeiten Gutzkows sein, ein historisches Lustspiel „Anonym". Es spielte in London, die englische Maske war durch die Rücksicht auf die Zensur geboten. Da aber ein englischer Prinz in dem Stück eine preußische Prinzessin geheiratet hatte, erregte selbst das englische Milieu in Berlin Bedenken; „höhere Kreise" nahmen daran Anstoß, und Gutzkow mußte sich verpflichten, seinen Herzog von Rutland in einen Herzog von Norwig und den Herzog von Gloster in einen Lord Brummel zu verwandeln. Die Initiative des Königs soll zwar diese Hindernisse, die ihm der Intendant v. Küstner darlegte, beseitigt haben, aber Gutzkow zog das Stück, abgeschreckt durch Mißerfolge in Dresden und Frankfurt, zurück. Bald darauf spielte er einen bessern Trumpf aus, seinen „Uriel Acosta". Der Erfolg des „Uriel Acosta" steht ziemlich einzig da in der Theatergeschichte des 19. Jahrhunderts. Aber auch er wurde geschmälert und die Freude daran dem Dichter vergällt durch die Zensurschwierigkeiten, die auch diesem Werk allenthalben in den Weg traten. In Dresden hatte Emil Devrient die Bedenken des Intendanten v. Lüttichau gegen das religiöse Problem und das jüdische Milieu glücklich überwunden; am 13. Dezember 1846 ging „Uriel Acosta" GUTZKOW 324 mit sensationeller Wirkung über die dortige Hofbühne. Für Gutzkow war dieser unbestrittene Sieg von doppeltem Wert, denn seit dem 19. November war er zum Dramaturgen des Dresdner Theaters ernannt worden, er hätte daher seinen neuen Posten unter keinen glücklicheren Vorbedingungen antreten können. Aber schon am Abend der Premiere gab die dem Dichter gewogene Gattin des Intendanten ihm einen Wink, daß der stürmische Beifall bei Hofe als eine Demonstration im Sinne der „Tendenz" des Dramas empfunden worden sei, eine „hohe Frau", wahrscheinlich die Prinzessin Amalie, selbst eine erfolgreiche dramatische Dichterin, hatte während der Vorstellung mehrmals unwillig den Fauteuil gerückt, und prompt fand sich am nächsten Tag auf der Intendanz eine Kabinettsorder ein, in der König Friedrich August drohte, dem Theater künftig einen Zensor zu setzen, wenn Stücke so aufregender Art wie die „Karlsschüler" von Laube und jetzt dieser „Uriel Acosta" gegeben würden, und die Wiederholung des letzteren untersagte. Gutzkow beantwortete das Verbot mit einem Gesuch um Entlassung, noch che er seine Dramaturgenstelle offiziell angetreten hatte. „Bei Beginn meiner Thätigkeit so von oben her begrüßt," erklärte er mit Recht, „würde ich beim Personal kein Vertrauen finden." Dieses unerwartet entschiedene Auftreten imponierte oben. Man schien einzusehen, daß man sich denn doch etwas übereilt hatte, und der literaturfreundliche Prinz Johann erhielt den Auftrag, den königlichen Lapsus wieder gutzumachen; er sollte als Zensor das Stück durchsehen, alle anstößigen Stellen beseitigen und es dann wieder freigeben. Der prinzliche Zensor waltete auch seines Amtes, beanstandete eine Reihe von Stellen, in denen die Worte Priester, Glaube und Kirche vorkamen, Gutzkow nahm auf dem Hausministerium das Zensurexemplar in Empfang, mußte sich bequemen, die angestrichenen Stellen dem hohen Wunsch entsprechend zu mildern, und reichte am 22. Dezember die mit vierzig Änderungen versehene „editio castigata" seines Werkes dem Hausministerium wieder ein. Die dicken Bleistiftbalken, die vor achtundsiebzig Jahren jene gefährlichen Worte unlesbar machen sollten, sind im Soufflierbuch des Dresdener Hoftheaters noch heute erkennbar als charakteristische Rudimente einer noch keineswegs ganz erstorbenen Vergangenheit. Das Wort „Priester" ist überall da gestrichen, wo es durch den Rhythmus des Verses besonders ins Ohr fällt. „Was sagst du, Simon — Priester an der Pforte?" fragt Manasse zu Anfang der 6. Szene des 2. Aufzugs. Hier hieß es jetzt: „Rabbinen an der Pforte?" In der großen Überredungsszene zwischen Silva und Uriel ruft dieser: „Mir selber bin ich irrend, Priestern nicht!" Den Sinn des Verses zerstört völlig die hier angebrachte Änderung: „andern nicht". Der wuchtige Schlußsatz des Monologs im 3. Akt: „Den Priestern aber widerruf ich nicht" ist verändert in „Und diesen Irr- 3 2 5 GUTZKOW tum widerruf ich nicht", was dem Vers jede Bedeutung raubt und ihn überflüssig macht, ist es doch gerade die geistige Herrschaft der Priester, die Uriel nicht anerkennen will. In der 3. Szene des 3. Aktes ist „Priester" einmal sogar durch „Rache" ersetzt, als wenn das beiläufig dasselbe wäre: „Von Rache aufgehetzt die Masse droht." — Der Glaube ist weniger rigoros behandelt; das Wort Talmud ersetzt ihn; gelegentlich muß er selbst die „Kirche" vertreten, die ebensowenig in üblem Lichte erscheinen darf. Der fanatische Schlußtriumph des Santos „Der Glaube siegt, zwei Opfer sind gefallen" hieß ursprünglich „Die Kirche siegt" usw. Diese Zensuränderung hat der Dichter in späteren Ausgaben beibehalten und auch manche Verse endgültig gestrichen, die der Zensor ihrer herausfordernden Schärfe wegen nicht hatte dulden wollen, wie z. B. in dem Widerruf den Vers „Gott und die Teufel allgesamt verlachend". Auch das Wort „Gott" ist einmal vorsichtig umschrieben durch „des Höchsten", wodurch der Vers fast unaussprechbar wird. Der Schluß des 4. Aktes, wo selbst der zurückhaltende Silva gegen die Härte der Ketzerrichter protestiert, ist ebenfalls mit deutlicher Entrüstung dick durchstrichen. — Mit diesen Änderungen durfte „Uriel Acosta" nach einer Unterbrechung von zehn Tagen sich am 23. Dezember wieder auf der Dresdner Hofbühne zeigen, wo er dann zahlreiche Wiederholungen erlebte. Dresden war aber nicht die einzige Stadt, die in puncto: Priester und Kirche empfindlich war. In Berlin ging es dem „Uriel Acosta" nicht anders. Als Gutzkow Ende Oktober 1846 in seiner Vaterstadt weilte und im Königlichen Schauspielhaus vorsprach, zuckte Herr v. Küstner über das Stück verlegen die Achseln. Er hatte es zunächst dem Minister des Innern v. Bodelschwingh vorgelegt; dieser hatte vom polizeilichen Standpunkt aus keine Bedenken geäußert, bezweifelte aber doch die Möglichkeit der Aufführung, da das Stück religiöse Spaltungen der Gegenwart unter der Hülle des Judentums vorführe und sie auf eine gehässigen Ausdeutungen Raum gebende Weise löse. Also mußte der Hausminister v. Wittgenstein befragt werden; er hielt Bodelschwinghs Bedenken für begründet und legte das Stück am 11. November dem Könige vor, da sich der Verfasser bei einer bloß ministeriellen Entscheidung gewiß nicht beruhigen werde. Damit hatte er recht. Am selben Tag hatte Gutzkow ein Gesuch an den König gerichtet, was ihm „sehr widerlich" war. Der von P. A. Merbach im „Euphorion" (XXIII, 696 ff.) nach dem Original (im Königlichen Hausarchiv) mitgeteilte Text trägt die Spuren dieser Stimmung: er legt Inhalt und Charakter des Werkes so sachlich wie möglich dar, beruft sich auf die „von Ew. Majestät so oft für allein rühmenswert erklärte Kardinaltugend einer redlichen Überzeugung" — das Sujet des Dramas! — und schließt fast schroff: „Wenn die Bühne eine tiefere Beziehung zur Nation gewinnen und keinen flüchtigen Unterhai- GUTZKOW 326 tungsstoff nur für müßige Stunden gedankenloser Zuschauer bieten soll, so möchte der in diesem Drama eingeschlagene Weg von jenem idealen Ziele, nach welchem alle Ströme dieser Zeit wallen sollten, nicht zu weit abliegen und Ew. Majestät werden, selbst wenn die Form dieses Dramas dem Geschmacke und hie und da der Inhalt den theoretischen Überzeugungen Ew. Majestät nicht entsprächen, doch sicher die Absicht anerkennen, daß diese Arbeit gegen das Alltägliche und Handwerksmäßige auf der Bühne angehen will und schon aus diesem Gesichtspunkte dürfte sie dem gnädigen Ermessen Ew. Majestät nicht unwürdig erscheinen, in die Bahn des Wettkampfes um die schwer zu erringende Gunst des intelligenten deutschen Publikums und einer hierorts üblichen strengen kritischen Beurtheilung durch die Darstellung auf der königlichen Bühne zugelassen zu werden." Man merkt es den Zeilen an: der Dichter war es müde geworden, immer noch um sein Recht auf der Bühne ergebenst bitten zu müssen und sich von unkontrollierbaren höfischen Faktoren auch bei seinen besten Leistungen abhängig zu wissen. Das Gesuch hatte Erfolg; nach einer handschriftlichen Notiz in Varnhagens Tagebüchern ließ sich der König in Charlottenburg durch Oberst v. Willisen die beiden Dramen „Erich XIV." von Prutz und „Uriel Acosta" vorlesen; „am wenigsten gefiel das letztere Stück". Am 5. Dezember erging eine Kabinettsorder an den Hausminister v. Wittgenstein, die besagte, daß der König „eine Aufführung nicht als Gewinn für die Bühne ansehen kann in ästhetischer Beziehung, daß er aber keinen Hinweis fände, eine Aufführung zu untersagen, und glaube, daß ein Verbot dem Werke eine Wichtigkeit beilegen würde, auf welche es keinen Anspruch machen dürfe; außerdem sei eine unerläßliche Bedingung, daß die Ausdrücke: Kirche und Priester in Anwendung auf die jüdische Religionsgemeinschaft, welcher dieselben nicht zukämen, durchwegs fortgelassen und durch andere ersetzt w ürde n". Wittgenstein bemerkte ausdrücklich am Rande: „Von des Königs Majestät Allerhöchsteigenhändig in der Reinschrift nach nebenstehender Weise unterstrichen" und gab am 10. Dezember die Kabinettsorder ihrem wesentlichen Inhalt nach an Küstner weiter. Die zum Teil dreifachen Unterstreichungen des Königs sollten an seine Zensurverfügung vom 24. Dezember 1842 erinnern, die bestimmte, daß „israelitische Synagogen-Beamte in Schriften und öffentlichen Anzeigen nicht als Geistliche bezeichnet werden" dürften, weil von Geistlichen, wie der König erklärte, „nur auf dem Gebiete des christlichen Bodens die Rede sein" könne. Der Berliner Aufführung, die erst am 17. April 1847 stattfand und das literarische Urteil des Königs glänzend widerlegte, hätte also ohne weiteres die Dresdener Zensureinrichtung zugrunde gelegt werden können. In Hannover durfte „Uriel Acosta" nicht aufgeführt werden, weil 327 GUTZKOW man durch die Erscheinung der blinden Mutter den blinden Kronprinzen nicht an sein Elend erinnern wollte, wie der Schauspieler Kaiser am 23. November 1846 schrieb, und auch aus Braunschweig meldete Karl v. Holtei am 4. Mai 1847 dem Dichter ein Verbot. In Bayern, wo Lessings „Nathan" seine verschiedenen Benennungen hatte (siehe den Artikel: Lessing), war „Uriel Acosta" das „Schandstück von dem säubern Gutzkow" (vgl. „Euphorion" XX, 133). Allgemein wurde, wie Gutzkow selbst erzählt, dieses Drama ein „Witterungsbarometer für die öffentlichen Zustände. Nahm die kirchliche Reaktion zu, so erfolgte auf der Bühne ein Verbot; fand ein Systemwechsel statt, so ließ man das Stück frei." Auf dem Wiener Burgtheater durfte es erst nach der Märzrevolution, am 15. Juni 1848, erscheinen. Als im nächsten Jahr die Reaktion einsetzte, wurde es wieder verboten, nur auf den Provinzbühnen ließ man es hingehen. Das österreichische Konkordat 1855 machte es vollends in Wien unmöglich. 1857 wollte die Schauspielerin Zerline Gabillon zu einer Wohltätigkeitsvorstellung auf dem Theater an der Wien die Judith spielen, es wurde ihr verboten. „Man glaubt, es könnten wieder so und soviel hundert Seelen dem Fegefeuer verfallen, durch Anschauen dieses entsetzlichen Stückes", schrieb sie am 4. April 1857 an Gutzkow. Erst 1863 wurde „Uriel Acosta" vom Burgtheater wiederaufgenommen, „ohne augenscheinliche Gefahr für Kirche und Staat", wie das „Deutsche Museum" (1863, Nr. 41, S. 563) ironisch bemerkte, „im Gegenteil, alle Welt staunte nur darüber, daß dasselbe überhaupt jemals hatte verboten werden können! Fast hätte man glauben mögen, es sei aus Convenienz gegen die orthodoxen polnischen Juden geschehen, die sich skandalisiren konnten, Rabbiner in treuem Originalkostüm an so profaner Stelle zu erblicken." Mit dem „Uriel Acosta" hatte Gutzkow den Höhepunkt seines dramatischen Schaffens erreicht, und je weniger Erfolg seine späteren Stücke hatten, um so weniger Aufmerksamkeit brauchte ihnen die Theaterzensur zu widmen. Gegen die Aufführung des „Königsleutnants", den Gutzkow als Festspiel zu Goethes hundertstem Geburtstag schnell skizziert hatte und der sich durch die „Bombenrolle" des Thorane eine Unsterblichkeit errang, an die der Dichter selbst nie gedacht hätte, protestierten, wenigstens für das Weimarer Theater, Goethes Enkel, und es gibt noch immer Goethe-Fexe, die solchen „Pietätsstandpunkt" für durchaus berechtigt halten — als ob nicht die Debatte darüber: Ist das der rechte junge Goethe oder nicht? für die Erkenntnis Goethes oft weit fruchtbarer sein könnte als zehn Bände Lesarten seiner Werke. Eine engherzige Pietät, deren Berechtigung man im Interesse der dramatischen Literatur weltlichen Fürsten bestreitet, sollte man nicht zugunsten eines Fürsten des Geistes geltend machen. — Die Aufführung des Gutzkowschen Schauspiels „Die GUTZKOW 328 Dialconissin" scheiterte 1852 an den Bedenken der Dresdener Intendanz über die zu satirische Charakteristik der darin auftretenden Ärzte und Juristen und über die düstere Färbung des Ganzen, die Gutzkows damaliger melancholischer Lebensstimmung entsprach; er zog es deshalb zurück und verarbeitete den Stoff später zu einer Novelle. — Die Redaktion der „Unterhaltungen" zwang ihn wieder zur journalistischen Beschäftigung mit Tagesfragen, zur Beobachtung ephemerer Erscheinungen auf politischem und sozialem Gebiet, und sein scharfes Auge war von jeher darauf eingestellt, schöpferische Ansätze von schädigenden Zeitkrankheiten zu scheiden und die nachteilige Berührung beider miteinander in ihren Konsequenzen zu verfolgen. Eine dieser Zeitmoden, die Gutes und Schlimmes im Gefolge hatte, war die der sozialen Arbeit durch Vereine, Institute, Sammlungen, Adressen usw. Daraus gestaltete er 1854 eine satirische Komödie „Lenz und Söhne". Sie wurde am 20. Januar 1855 in Dresden aufgeführt. Die Peinlichkeit des Konflikts, das Abstoßende der Charaktere und der satirische Hohn des Ganzen hatten zur Folge, daß der empfindliche Hof der sächsischen Residenz die Wiederholung verbot. Schon vor der Aufführung hatte Gutzkow mit dem Intendanten lange Auseinandersetzungen darüber, ob ein kaufmännischer Parvenü in dem Stück den Ehrgeiz haben dürfe, in die „Erste Kammer" berufen zu werden; schon damals fühlte sich die sächsische Erste Kammer als eine Auswahl „erstklassiger Menschen"! — Den bedeutendsten Erfolg einer zweiten dramatischen Periode errang Gutzkow 1856 mit seinem Schauspiel „Ella Hose" ; der Wiener Zensor verlangte jedoch, daß der darin auftretende „Pfarrer" in einen „Pastor" verwandelt werde, da das Wort Pfarrer in Österreich ebenso wie in Süddeutschland eine spezifisch katholische Geltung hatte; am Rhein ist es bekanntlich umgekehrt. — In Wien war es auch, wo unter Dingelstedts Burgtheaterdirektion 1873 die Aufführung eines letzten Dramas von Gutzkow scheiterte an dem Anstoß, den die doppelte Zensur des Oberhofmeisteramts und des Hausministeriums an der Behandlung der Arbeiterfrage nahm, der brennendsten Tagesfrage, an die man, wie Dingelstedt am 24. April 1873 an Gutzkow schrieb, „auch im conservativen Sinne nicht rühren" durfte, hatte doch kurz vorher die Statthalterei einer Vorstadtbühne die Aufführung des harmlosen Schwanks „Die Fabrik von Niederbronn" kurzweg verboten. Gutzkow zog daraufhin dies sein letztes modernes Schauspiel zurück; das Manuskript davon ist verschollen; wir kennen nur den Titel: „Verletzte Rechte der Natur." Den Stoff hat er aber, aus den Andeutungen im Briefwechsel mit Dingelstedt zu schließen, in einen Roman verarbeitet, „Die neuen Serapionsbrüder", der 1877 erschien und die soziale Frage eigentümlich behandelt, wenn auch durchaus nicht im Sinne der politischen Propaganda, schrieb doch Gutzkow an Dingelstedt am 26. April 1873: „Die Verpönung der 32 g HARTMANN Arbeiterfrage hätte ich am wenigsten erwartet, da gerade die Bühne ein Mittel bietet, das verrückte Volk aufzuklären." So mündet das dramatische Schaffen Gutzkows da ein, von wo eine neue Literaturbewegung und ein neuer Zeitgeist, in die sich der alte und verbitterte Dichter nicht mehr finden konnte, ihren Ausgang nahmen. Aber neben seinem letzten wie neben seinem ersten Drama stand nach wie vor der Engel mit dem Schwert, die Zensur. (An Akten des Preußischen Staatsarchivs sind für diese Untersuchung benutzt: Ausw. Amt Rep. IV Tit. 21 Bd. 15, Tit. 89 Bd. 1 und Tit. 196 Bd. 2; Prov. Brand. Rep. 30 Berlin C Tit. 94 G 149, Tit. 165 Nr. 32 Bd. 1 und Nr. 51; Rep. 76 I Gen. 6 Bd. 2; Rep. 77 I 34 Bd. 1; Rep. 77 II Gen. 19 und 55 Bd. 2; Rep. 77 II Spec. G 29, F 17, H 28 und T 18; Rep. 77 VI Polit. Verdächtige G 81; Rep. 89 B I 88 [1843 und 1846] ; Rep. 89 C XII 50; Rep. 101 D Gen. 57; Rep. 101 E, Lit. G 26, H 21 und T 16. Nur wenige dieser Akten hat Geiger für sein Buch „Das Junge Deutschland und die preußische Censur" [Berlin 1900] gesehen; seine ganz unzulänglichen Angaben sind durch meine obige Darstellung in allen Punkten überholt. — Benutzt wurden ferner, außer dem ein Archiv für sich bildenden Briefwechsel Gutzkows [in meinem Besitz], die Akten der ehemals Königlichen Schauspielhäuser Berlin und Dresden.) HARTMANN, MORITZ (1821—1872). Anfang der vierziger Jahre des neunzehnten Jahrhunderts begann in literarischen Zeitschriften ein neuer Name aufzutauchen, dessen Träger sich bald einen bevorzugten Platz unter den begabtesten Lyrikern des Vormärz eroberte. Es war der junge Moritz Hartmann aus Duschnik an der Litawka. Im politischen Tierpark des Fürsten Metternich, des österreichischen Staatskanzlers, waren aber solche Singvögel verhaßte Gäste; die Stimmgabel führte hier „das Tier mit hohem Ohr", der Zensor, und wer da nicht den von oben her angebenen Ton zu treffen wußte, dem wurde der Schnabel verlötet, wenn er sich nicht eiligst in die Lüfte schwang. Schon von Hartmanns harmlosen lyrischen Erstlingen wurde dieser und jener von Wiener oder Prager Zensoren gestrichen, so z. B. sein Dithyrambus „An die Freunde", der ihm 1842 angesichts des Adriatischen Meeres aufgegangen war; im Tonfalle Hölderlins sang er hier von der „Last Tyrannischer Willkür und ewiger Knechtschaft, Vom Leben und Schicksal uns aufgebürdet Und die wir zu tragen verdammt sind — Alle". Wie sollten vor so engherzigem Urteil seine „Gedichte eines Zeitkindes" bestehen, eine erste Sammlung, mit der er sich damals trug? Blieb also nur wieder das „Ausland", das immerhin freiere Deutschland, wo zwar jedes Bundesstäätlein seine besonderen Zensursorgen hatte, aber es oft gar nicht unfreundlich ansah, wenn andere HARTMANN 33 o Regierungen, besonders der großmächtige, keineswegs überall beliebte Kaiserstaat Österreich, als Abieiter revolutionärer Blitze dienten. Die literarische Erörterung innerpolitischer Fragen Österreich-Ungarns ließ in der Regel selbst die preußische Zensur kalt; daher die ewigen Mahnungen Wiens an Berlin, seine guten Dienste im Verbot der zahlreichen, Preußen mißliebigen Literatur mit gleichen zu vergelten (vgl. den Artikel: Freiligrath). Zunächst richtete also Hartmann seine Hoffnung auf Hamburg, und Julius Campe, der Verleger verbotener Literatur par excellence, schien auch zur Annahme geneigt. Zwar schrieb ihm Hartmann, politische Gedichte sollten nicht in dies sein erstes Büchlein, aber das war nur eine Finte, um die Polizei irrezuführen, denn Briefe an Hoffmann und Campe wurden vor der Absendung von der Post an die Polizeihofstelle geliefert, wo man sich leidenschaftlich für jeden interessierte, der mit der berüchtigten Hamburger Firma in Verbindung stand. Der Brand Hamburgs im Mai 1842 unterbrach die Verhandlungen, und unter der Wirkung dieser Katastrophe kam es zu keiner Einigung. Nun sollte das Manuskript nach Leipzig wandern. Ignaz Kuranda, der Begründer der „Grenzboten", wollte es dorthin mitnehmen, „sobald er aber die politischen Gedichte hört, bekommt er das Scheißen", wie sich Hartmann drastisch in einem Brief an seinen Jugendfreund Alfred Meißner (Wien, April 1844) ausdrückt; er bedankte sich für solch gefährliche Konterbande in seinem Koffer und wollte sie nachgeschickt haben. Hartmann wagte den Versuch, aber von der Post kam das Paket eröffnet zurück mit der Frage, was denn darin sei ? Ein Glück für den Dichter, daß man den Inhalt nicht bereits näher geprüft hatte. Als guter Österreicher durfte er ja im „Ausland" nicht eine Zeile drucken lassen, der nicht zuvor der einheimische Zensor seinen Segen gegeben hatte. Wollte er sein Buch mit seinem Namen gedruckt sehen, so blieb ihm, wie so vielen seiner Landslcute, nichts übrig, als den Staub Österreichs von den Füßen zu schütteln. Das tat er im August 1844; sein Manuskript brachte er glücklich über die Grenze, und nun begann seine Lehrzeit als wandernder Schriftsteller. Zunächst ließ er sich in Leipzig nieder. Hier fand er in J. J. Weber einen Verleger, und schon zu Weihnachten dieses Jahres erschien dort sein Erstlingswerk „Kelch und Schwert. Dichtungen von Moritz Hartmann" (Leipzig, 1845). Splendid gedruckt, Schmutztitel vor jeder Gedichtgruppe, im ganzen 326 Seiten, also nur sechs Seiten über 20 Bogen, um an der Zensur vor dem Druck herumzukommen. „Am Damnatur ist Gottlob nicht zu zweifeln", frohlockte am 31. Januar 1845 der kecke Freund Heinrich Landesmann, der sich bald nachher als österreichischer Zensurflüchtling Hieronymus Lorm nannte. Schon der „hussitische" Titel, vor allem aber der Abschnitt „Böhmische Elegien", einer der poetisch wertvollsten Teile des Buches, der in Leipzig neu entstanden war, mußte die Wiener 331 HARTMANN Zensur in Harnisch bringen. Verblüffend genug wurde es zuerst unbeanstandet durchgelassen; der Zensor Stuchly redete sich später damit heraus, er habe es für eine deutsche Übersetzung einer gleichzeitig mit demselben Titel erschienenen Sammlung tschechischer Nationalsagen, J. E. Wocels „Mec a Kaiich", gehalten. Unglücklicherweise hatten Verleger und Autor es sehr eilig mit der buchhändlerischen Reklame und dem jungen Dichterruhm; Julius Campe wäre damit vorsichtiger gewesen. Schon am 22. Januar brachte die „Deutsche Allgemeine Zeitung" in Leipzig eine Korrespondenz aus Prag, die von dem „außerordentlichen Aufsehen" erzählte, das Hartmanns Gedichte machten, besonders die „Böhmischen Elegien", „die das böhmische Nationalunglück so herrlich feiern und beklagen"; ein Studentenkommers habe „das Andenken des freiwillig exilierten Dichters mit Gläserklang, Toasten und Hussitenliedern" gefeiert, sogar einige Tschechen, „nicht so fanatische Germanophagen", hätten sich an dieser Ehrung „des echt deutschen Dichters" beteiligt. Diesen Artikel der Leipziger Zeitung las ein Erzherzog, und sofort wurde die Zensurbehörde interpelliert, was an dem Buche sei. Die Freunde des Dichters hatten bereits ihre Exemplare durch die Buchhandlungen erhalten. Großes Entsetzen in den heiligen Hallen der Zensurbehörde! Sogleich wurden „Sbirren" abgesandt, das Buch von den Sortimentern zurückzufordern (s. Meißners Brief an Hartmann, Februar 1845), und der fahrlässige Zensor, Stuchly, erhielt einen heftigen Verweis, der auch nicht unberechtigt war, denn sein Kollege von der Zensur, der „gemütliche" österreichische Lyriker J. G. Seidl, hatte bereits unterm 17. Januar ein ausführliches Gutachten über „Kelch und Schwert" abgefaßt, das Hartmanns Gedichte mit strengstem Damnatur belegte. Seidl erkannte das große Talent des jungen Dichters rückhaltlos an, um so mehr bedauerte er seine politische Verirrung, die besonders in der Abteilung „Aus der Gegenwart" die gegenwärtigen Zustände „von der schwärzesten Seite" schildere. Doppelt streng lautete daher sein entscheidendes Urteil: „Der Verfasser leiht nicht nur seinen eigenen Freiheitsträumen Worte, verrät nicht nur sein inneres Hussitentum mit unvorsichtiger Offenheit, sprudelt nicht nur seinen Unwillen gegen das Bestehende rückhaltlos heraus, was man allenthalb einem jungen, phantasievollen, vulkanisch-tobenden Dichtergeiste als erste Eruption zu Gute halten könnte — sondern er tritt auch aus der Sphäre der Subjektivität heraus und legt es darauf an [— das Folgende ist alles stark unterstrichen! —] aufzustacheln, mitzureißen, zu entflammen, was ihm, wo Elemente der Unzufriedenheit vorhanden sind, bei der Kraft seines Ausdruckes und der Lebhaftigkeit seines Wortes nicht allzu schwer werden dürfte." Seidl belegte sein Urteil mit zahlreichen Hinweisen auf Einzelheiten. Zum Schluß empfahl er den Verfasser „in Anbetracht seiner Jugend, HARTMANN 332 seines seltenen Talents und der Wahrscheinlichkeit einer Palinodie [!] bei halbwegs gereifter Erfahrung und ruhigerem Blute nachsichtsvoller Schonung". Seidls Urteil ist auch in anderer Beziehung von besonderm Interesse: es hat sich nur durch einen Zufall erhalten, da alle übrigen Wiener Zensurakten, nach der Versicherung L. A. Frankls und Castellis, 1848 in der Angst vor einer möglichen Veröffentlichung von den Behörden selbst, und zwar dem Minister des Innern, v. Pillersdorff, vernichtet wurden. (Vgl. a. Zenker, „Geschichte der Wiener Journalistik". 1893. S. 75.) Das Verbot der Gedichte Hartmanns wurde mit ungewöhnlicher Energie durchgeführt. Landesmann nennt es in einem Brief vom 21. März 1845 „beispiellos, nie vorgekommen", selbst bei den „Spaziergängen eines Wiener Poeten" (s. Grün) habe dergleichen nicht stattgefunden, die Exemplare seien „wahr und wirklich confiscirt" worden, und es gebe in Wien nicht zehn Personen, die das Buch besäßen, obwohl die Buchhändler darum bestürmt würden; diese zehn Exemplare allerdings reichten hin, den Freund in Wien berühmt zu machen, da sie von Hand zu Hand gingen. Man hat also die Beschlagnahme offenbar auch auf die schon verkauften Exemplare ausgedehnt, deren Besitzer von Buchhändlern namhaft gemacht wurden. Der Juristisch- Politische Leseverein durfte die Schenkung eines Exemplars nicht annehmen. Die Polizei behelligte mit ihren Ermittelungen auch die Familie des Dichters in Duschnik, die natürlich darob schwer beunruhigt war. Selbst den tapfern Wiener Freunden wurde nicht geheuer, Briefe Hartmanns an Landesmann kamen erbrochen in die Hände des Adressaten. Und in Prag war Freund Meißner in heller Angst: er hatte in den dortigen Buchhandlungen brav Propaganda für „Kelch und Schwert" gemacht, in seinem übermütigen Enthusiasmus die Studentenfeier zu Ehren des Buches veranlaßt und wurde wegen dieser „politischen Manifestation" vor Gericht gezogen, obendrein schob man ihm Korrespondenzen für die „Deutsche Allgemeine Zeitung" zu, darunter die oben erwähnte über die „Siegesfeier". Glücklicherweise hatte er es mit einem Richter zu tun, dem er persönlich befreundet war, und dessen Tochter er poetisch anzuschwärmen pflegte; so kam er mit einer Verwarnung davon, aber seine Lage wurde von Tag zu Tag gefährlicher, hatte er doch dasselbe Verbrechen wie Hartmann begangen und sein erstes Bändchen Gedichte in Leipzig herausgegeben, sie beschäftigten gerade damals die Prager Zensur; dabei seufzte er unter der Strenge eines Vaters, der ihn mit Gewalt beim medizinischen Studium festhalten und von seinem literarischen Beruf abbringen wollte. Wenige Monate später sehen wir auch ihn als Zensurflüchtling in Leipzig. In Prag bediente man sich zudem der Spitzel, um den heimlichen Verkauf der Hartmannschen Gedichte festzustellen. „Ein schöner Jüngling trat in die Buchhandlung", be- 333 HARTMANN richtet die „Deutsche Allgemeine Zeitung" vom 10. Februar, „verlangte mit der unschuldigsten Miene von der Welt ,Kelch und Schwert', und sobald man ihm das verlangte Buch reichte, gab er ein Zeichen, worauf Polizeidiener eintraten und den ganzen Vorrath in Beschlag nahmen. Ein solches Verfahren ist hier ganz unerhört und die meisten Buchhändler sind in die Falle gegangen.'' Der Verbreitung des Buches in Österreich mußte dies strenge Verbot natürlich empfindlich schaden, und die tschechischenÜbersetzungen, die handschriftlich in Böhmen zirkulierten, machten den Dichter zwar populär, fanden aber nur geteilten Beifall, denn „die echten Czechen sind sämtlich russisch gesinnt", wie Meißner schon Februar 1845 aus Prag schrieb; Hartmanns Zuruf „An Deutschlands Halse wein' dich aus, An seinem schmerzverwandten Herzen" lag gar nicht in ihrem Sinn; hatte er auch die geschichtliche Tragödie des Tschechentums verherrlicht, wie bald darauf Meißner in seinem „Ziska", und neigte er als Jude am wenigsten dazu, chauvinistischem Eigensinn zu huldigen, so war sein Buch doch eine entschiedene Absage an den Panslawismus und dessen rücksichtslose Propaganda, mit der beide Freunde im Revolutionsjahr nur allzu üble Erfahrungen machen sollten. In Deutschland aber machte „Kelch und Schwert" seinen Weg, hier störte kein Verbot, und schon im Frühjahr 1845 erschien eine „Zweite, vermehrte Auflage" (336 Seiten) bei Carl B. Lorck, der einen Teil des Weber- schen Verlags damals übernommen hatte, weil dem Verleger der „Illustrierten Zeitung" (seit 1843), Weber, die Mittel ausgegangen waren. Die „Böhmischen -Elegien" sind in dem Neudruck vermehrt, einige Gedichte fortgelassen und durch neue ersetzt, bei denen ein Einfluß von Meißners stark sozial gefärbten Gedichten obwalten dürfte. In Leipzig hatte sich Hartmann unterdes als freier Schriftsteller niedergelassen; er redigierte eine literarische Beilage zum „Kometen" seines Landsmannes Herloßsohn und schrieb für die „Grenzboten" unter dem Pseudonym M. H. v. Geldern, dessen er sich schon in Wien als Mitarbeiter an Frankls „Sonntagsblättern" bedient hatte. Aber die Freunde in der Heimat warnten: der Kriminalprozeß gegen ihn war im Gange, und sobald Ostern 1845 sein P aß ablief, sicherte ihn nichts vor den Reklamationen auch der sächsischen Polizei; Freund Meißner so 1 lte das ein Jahr später in Dresden drastisch genug erfahren. Hartmann begab sich daher auf Reisen, nach Belgien und Paris. Als er im Sommer des nächsten Jahres wieder nach Leipzig zurückkehrte, brachte er das Manuskript einer zweiten Sammlung mit, seine „Neueren Gedichte", die noch im selben Jahr bei Otto Wigand in Leipzig erschienen und natürlich in Österreich ebenfalls dem Verbot verfielen. Hatte doch eines davon, als es vorher in der „Kölnischen Zeitung" erschien, schon unangenehmes Aufsehen genug gemacht. „Die zwei Federn des Freiherrn v. Zedlitz" brandmarkten die Haltung eines Mannes, der, HARTMANN 334 selbst ein begabter Dichter, seine Feder mehr und mehr dem Dienst einer Regierung widmete, die ihn 1837 angestellt hatte, und daher als „Renegat" galt. Zwar durfte auch die „Kölnische Zeitung" damals nicht über die österreichische Grenze kommen, aber über das freiere Ungarn wurden viele Exemplare gerade dieser Nummer eingeschwärzt und das Gedicht in Abschriften außerdem allenthalben verbreitet. Die „Neueren Gedichte" (21 Bogen stark) brachten böhmische Klänge nur mehr als Lückenbüßer, um so stärker aber war das sozialpolitische Bekenntnis dieses neuen Buches, das sich den gleichartigen Poesien des Ungarn Karl Beck würdig anreihte, wenn es auch als Dichtwerk dem Erstling „Kelch und Schwert" nicht gleichkam. Meißner war um diese Zeit ebenfalls in Leipzig, um eine Neuauflage seiner Gedichte und den Druck seines „Ziska" vorzubereiten, mit dem er kühn in die fast schon verwehten Spuren seines Freundes Hartmann trat. Auch Landesmann-Lorm hatte an der Pleiße eine Zuflucht vor den Verfolgungen gesucht, die ihm seine erste Schrift „Wiens poetische Schwingen und Federn" eintragen mußte; im engsten Zusammensein mit den Freunden, in einer gemeinsam bewohnten großen Mansarde in der Reichsstraße in Leipzig, wurde sie entworfen. Was war mittlerweile aus Hartmanns Kriminalprozeß geworden ? Davon verlautete nichts mehr. Zwei Jahre lang hatte er nun die Seinen nicht gesehen, und die Nachrichten aus der Heimat beunruhigten ihn schwer: die geliebte Mutter siechte einem frühen Tode entgegen. Die Sehnsucht war nicht mehr zu bändigen. Er wagte es tollkühn, sich durchs Gebirge über die böhmische Grenze zu schleichen. „Wie dem Flüchtling die Liebe wieder das Herz wärmt, als der Fink ihm den Gruß der Heimat singt; wie er eine Nacht auf der Schwelle des abgelegenen Waldhauses rastet, wo seine erste Geliebte gewohnt; wie er einmal in eine Schenke durchs Fenster hineinspringt zu den böhmischen Musikanten, die er auch draußen in der Fremde so oft spielen gehört, und die ,dritthalb Schritte' des heimischen Bauernreigens mit einer hübschen Dirne durchwirbelt; wie er im Morgentau, noch vor dem Tage, au's Haus der Mutter kommt, alle Fenster noch geschlossen, wie er die Schwelle küßt, die ihr Fuß noch gestern berührt hat . . . wie er dann die Thränen am Bach, der am Hause fließt, abwäscht, der alte Hund auf der Schwelle ihn anwedelt, und es nun lebendig drinnen wird und die Mutter wie träumend den Unerwarteten in die Arme schließt", hat er zwölf Jahre später in dem Zyklus „Heimkehr und Flucht" (in den „Zeitlosen". Braunschweig. 1858) voll schmerzlicher Erinnerung an die tote Mutter selbst geschildert. Bald aber witterte der Verrat ihn aus, mit knapper Not gelang es ihm, aus Duschnik zu entkommen, eine Meute von Häschern folgte seiner Spur; in Bodenbach fand er einen Freund, der mit ihm die Kleider wechselte, die ein Steckbrief genau beschrieb, und wirklich wurde dieser Freund, ein 335 HARTMANN Weingutsbesitzer, infolge des eingetauschten verräterischen Schlafrocks verhaftet; Hartmann aber entkam über die sächsische Grenze. Er wandte sich jetzt nach Berlin, wohin auch Landesmann sich begeben hatte, und hier überraschte ihn eines Tages die Zeitungsnotiz: der Prozeß gegen ihn sei niedergeschlagen! Ob Hartmann selbst Schritte getan hat, um sich die Erlaubnis zu erwirken, an das Krankenbett seiner Mutter zu eilen, wann er gerufen wurde, ist ungewiß. Von einer durch den Zensor Seidl prophezeiten „Palinodie", einem Widerruf, konnte keinesfalls die Rede sein, denn durch die Herausgabe seiner „Neueren Gedichte" hatte er sich ja nochmals gegen die österreichischen Gesetze vergangen. In den Anmerkungen zu den „Literarischen Geheimberichten im Vormärz" (III, 124) teilt Karl Glossy darüber folgendes mit: „Am 13.April 1847 eröffnete Erzherzog Stephan, als Landeschef von Böhmen, dem Grafen Sedlnitzky, daß nach Vorlage der vom Prager Kriminalgerichte aus Anlaß der Herausgabe der Gedichte ,Kelch und Schwert' gepflogenen Erhebungen mit Hofdekret vom 10. März 1847 erkannt worden sei, daß wegen nicht tunlicher Sicherstellung des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe des Staates von der kriminalgerichtlichen Abhandlung gegen Moritz Hartmann abzulassen sei. Am 2. Mai d. J. erfolgte dann die Mitteilung, daß der Prager Magistrat, politische Abteilung, wegen der Zensurübertretung gleichfalls in eine Strafamtshandlung nicht eingegangen sei." Diese Probe österreichischen Kurialstils ist natürlich mancher Auslegung fähig und schließt die Verwendung angesehener Gönner des jungen und persönlich durch sein Äußeres schon allenthalben faszinierenden Dichters nicht aus. Zunächst aber durfte Hartmann nach Belieben in seiner Heimat weilen. Die Freude dauerte jedoch nicht lange. Im November 1847 führte ihn das Schillerfest nach Leipzig, und sein „Prolog zur Schillerfeier", zu dem ihn Robert Blum aufgefordert hatte, machte ihn aufs neue zum Staatsverbrecher. Als er bald darauf mit einem andern Teilnehmer an der Feier, dem späteren politischen Flüchtling Siegmund Kolisch, nach Prag reiste und hier zusammen mit Meißner in den Erinnerungen an die hier verlebte gemeinsame Studienzeit schwelgte, wurde er an einem frühen Morgen „von als Gentleman verkleideten Schergen" aus dem Bette geholt und verhaftet. Gegen das ehrenwörtliche Versprechen, Prag nicht zu verlassen, setzte man ihn allerdings bald wieder in Freiheit, aber die polizeilichen Vernehmungen begannen und setzten aufs neue auch sein Elternhaus in Aufregung, Vor dem Urteil rettete den Dichter die Revolution, deren erste Feuersbrunst am 11. März 1848 in der Hauptstadt Böhmens aufloderte. Man hatte jetzt Wichtigeres zu tun und ließ den Literaten abermals laufen. Die Prager Polizei konnte schließlich nicht ahnen, daß sie noch viel mit ihm zu tun bekommen würde und zwei Jahre später wohl sehr stolz HARTMANN 336 gewesen wäre, wenn sie den steckbrieflich verfolgten Hochverräter hätte dingfest machen können. Im tschechisch-deutschen Nationalitätenkampf, der sofort den Völkerhaß als willfährigen Vortrupp zur Niederwerfung der deutschen Revolution mobil machte, stand Hartmann nebst seinem Freunde Meißner tapfer seinen Mann. Dann schickte ihn die Stadt Leitmeritz als Abgeordneten nach Frankfurt ins deutsche Parlament, zu dessen äußerster Linken, dem „Donnersberg", er sich bekannte. Als Redner trat er hier nur selten auf; aber die dem deutschen Auge völlig neue Bilder- und Gestaltenfülle der Paulskirche, in der das Parlament tagte, schloß sich ihm zu einem großen satirischen Gedicht zusammen, der „Beimchronik des Pfaffen Mauritius" (Frankfurt am Main, Literarische Anstalt. 1849), der einzigen bedeutenden Dichtung, mit der das Nationalerlebnis des ersten deutschen Parlaments in der Literaturgeschichte verewigt ist. Als jedoch das letzte Kapitel der heftweise ausgegebeneu „Reimchronik" erschien, war der Traum eines einigen Deutschlands schon zerronnen, war das „Rumpfparlament", das sich vor der wieder erstarkenden Fürstenmacht nach Stuttgart geflüchtet hatte, mit Bajonetten auseinandergesprengt, mußten die meisten seiner Teilnehmer ins Ausland flüchten, Hartmann vor allen, denn er hatte im Oktober 1848 in Wien mit auf der Barrikade gestanden und war nur durch eine — niemals aufgeklärte — Begünstigung seitens eines der militärischen Machthaber Wiens dem Schicksal Robert Blums entgangen. An eine baldige Rückkehr ins Vaterland war jetzt nicht mehr zu denken, und sogleich setzte auch eine neue Kriminaluntersuchung gegen den „Reimchronisten" ein, der zwar auf dem Buche nicht' genannt, in Frankfurt und bei den Freunden aber kein Geheimnis war. Wieder wurden die alten Eltern und die Prager Freunde inquiriert, aber diese wußten von nichts, und Hartmann hütete sich wohl, auf seinen weiten Fahrten in den fünfziger Jahren die Bannmeile der deutschen oder österreichischen Polizei zu kreuzen. Zwanzig volle Jahre hielt Österreichs nachtragender Haß gegen die ,,Achtundvierziger" ihn von der Heimat fern. Seine Mutter starb, ohne daß er sie wiedersehen durfte; er hatte seinen Stolz niedergerungen und den Kaiser persönlich um Amnestie gebeten, um an das Krankenbett der "feuern eilen zu können. Die Antwort war zunächst ein strenges Verbot seiner sämtlichen Schriften — der Hochverräter sollte ausgelöscht sein aus der Chronik der Lebenden. Und als der Bescheid endlich eintraf, lautete er: „ein so übel angeschriebenes Individuum habe auf solche kaiserliche Gnade nicht zu rechnen!" Ein zweites Gesuch wurde gleichfalls abgelehnt. Was kümmerte es den Kaiser, wenn eine sterbende Jüdin in Duschnik an der Litawka um ihren Sohn jammerte. Jene kaiserlichen Worte sind übrigens nur mündlich überliefert, wie Hartmanns trefflicher Biograph, O. Wittner („Moritz 337 HAUPTMANN Hartmanns Leben und Werke". 2 Bände. Prag 1906/07), hinzufügt, und auch über das bis 1866 aufrechterhaltene Dauerverbot der Schriften des Dichters in Österreich hat Wittner nichts Urkundliches und keine Daten mitteilen können. Sie bedürfen daher hier keiner genaueren Aufzählung; es genügt der Hinweis, daß kaum eine seiner zahlreichen unpolitischen Schriften der fünfziger und sechziger Jahre eine solche Ausnahmemaßregel im geringsten gerechtfertigt hätte. Anders stand es natürlich mit seinen „Bruchstücken revolutionärer Erinnerungen", die er 1861 in Ludwig Walesrodes „Demokratischen Studien" veröffentlichte (vgl. meine Neuausgabe: Band 4 meiner Sammlung ..Deutsche Revolution". Leipzig 1919), und der nicht minder glänzenden Skizze „Die letzten Schicksale des deutschen Parlaments", die 1863 die „Gartenlaube" brachte. Aber das waren keine selbständigen Bücher. — Derweil erblühte dem Verbannten dennoch als Mensch und Dichter ein glückreiches, sein ganzes Schaffen sonnig durchleuchtendes Leben in der Schweiz, in England, Frankreich und auf den Reisen im Orient. 1860 ließ er sich in Genf nieder, 1863 siedelte er nach Stuttgart über. Als ihn Deutschland schon überall wieder duldete, War ihm die österreichische Grenze noch immer streng verschlossen. 1861 durfte sein Einakter „Buridans Esel" auf dem Wiener Hofburgtheater nur anonym aufgeführt werden. Im Mai 1864 hatte er dafür die Genugtuung, daß sein Lustspiel „Gleich und Gleich" mit seinem Namen gegeben und der verbannte Dichter in Gegenwart des Kaisers stürmisch gerufen wurde. Das hinderte nicht, daß ein Gerücht von seiner Anwesenheit in Prag, etwa um dieselbe Zeit, den ganzen Justiz- und Polizeiapparat in Bewegung setzte. — Erst Königgrätz zersprengte diese Fessel. Das Jahr 1866 brachte eine völlige allgemeine Amnestie der politischen Verbrecher, und 1868 kehrte Hartmann nach Österreich zurück, um vier Jahre später in Wien, aber doch in der Heimat, zu sterben. HAUPTMANN, GERHART (geb. 1862). Eine Darstellung aller Zensurschicksale Hauptmannscher Dramen würde einer Bühnengeschichte fast seiner sämtlichen Werke gleichkommen, also ein Buch für sich ergeben. Ich muß mich deshalb hier darauf beschränken, das Werk zu behandeln, das dem Namen seines Dichters einen Weltruhm schaffte und dessen Konflikte mit der Zensurpolizei, rund ein Jahrzehnt dauernd, die Literatur als eines der wirksamsten Reagenzien der politischen und Kulturgeschichte erweisen. Schon allein die Zensurgeschichte der „Weber" ist so vielgestaltig, daß sie zur bessern Übersicht in ihre einzelnen Stadien zerlegt werden muß. 1. Das Berliner Polizeiverbot vom 3. März 1892. Das „Deutsche Theater" (Direktion Adolph L'Arronge) hatte am 20. Februar die Dialektausgabe „De Waber" zur Zensur eingereicht, 22 HAUPTMANN 338 die Aufführung wurde „aus ordnungspolizeilichen Gründen" verboten. Der 1., 4. und 5. Akt, sowie Teile des 2. und 3., hieß es in dem Bescheid, gäben dazu Veranlassung. — Die Bedenken der Polizei richteten sich gegen „die geradezu zum Klassenhaß aufreizende Schilderung des Charakters des Fabrikanten im Gegensatz zu denjenigen der Handwerker im 1. und 4. Akt, die Deklamation des Weberliedes im 2. und am Ende des 3. Aktes, die Plünderung bei Dreißiger im 4. Akt und die Schilderung des Aufstandes im 4. und 5. Akt"; sie glaubte befürchten zu müssen, „daß die kraftvollen Schilderungen des Dramas, die zweifellos durch die schauspielerische Darstellung erheblich an Leben und Eindruck gewinnen würden, in der Tagespresse mit Enthusiasmus besprochen, einen Anziehungspunkt für den zu Demonstrationen geneigten sozialdemokratischen Teil der Bevölkerung Berlins bieten würden, für deren Lehren und Klagen über die Unterdrückung und Ausbeutung des Arbeiters das Stück durch seine einseitige tendenziöse Charakterisierung hervorragende Propaganda mache". — Schon als die ersten Nachrichten über Hauptmanns Weberdrama und seine beabsichtigte Aufführung in der Presse erschienen, hatte der Breslauer Regierungspräsident Juncker v. Ober-Convent auf das Stück aufmerksam gemacht, es sei wahrscheinlich durch die „auch nach anderen Richtungen höchst bedenklich gewordenen Agitationen des Pastors Klein aus Reinerz angeregt", und als die Buchausgabe vorlag, kam von derselben Regierungsstelle eine neue Warnung (15. Februar) vor der „tendenziösen Darstellung" des Weberaufstandes durch Hauptmann ; das Stück ende „mit der Andeutung eines Sieges der kämpfenden Weber über die eingeschrittenen Truppen"; die Ausgabe in schlesischer Mundart diene offenbar zur bessern Verbreitung im Weberdistrikt. Zehn Monate später (22. Dezember) legte die Theaterdirektion die hochdeutsche Ausgabe „Die Weber" vor, in der eine Reihe von Kürzungen vorgenommen war (S. 36, 42, 57 f., 89 f., 102, 105 und 107), und ersuchte um Genehmigung der veränderten Fassung. Da aber durch die Striche nur „einige brutale bzw. unanständige Worte und ein Vers des Weberliedes" (S. 42) beseitigt waren, blieb das Polizeipräsidium (4. Januar 1893) bei seinem Verbot. Hauptmann erhob nun Klage beim Bezirksausschuß. Gleichzeitig bereitete die „Freie Bühne" eine Vereinsaufführung der „Weber" vor. 2. Die Entscheidung des Berlin er Bezirksausschusses vom 14. März 1893. Hauptmanns Rechtsbeistand, der Berliner Anwalt Dr. Richard Grelling (auch selbst Schriftsteller und Dramatiker, Verfasser der Flugschrift „J'accuse", die während des Weltkrieges Aufsehen machte), begründete (14. Januar) seine Klage mit unrichtiger Anwendung des bestehenden Rechts durch die Polizei und falschen Voraussetzungen des Verbots; er bestritt die Rechtsgültigkeit der Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851, obgleich 339 HAUPTMANN kurz vorher (19. September 1892) in dem Prozeß über Hartlebens »Hanna Jagert" das Oberverwaltungsgericht die Gültigkeit jener alten Verordnung aus der Ära Hinckeldey ausdrücklich bejaht hatte; die Verfassung gebe jedem Preußen das Recht, in jeder möglichen Form, also auch auf der Bühne, seine Meinung zu äußern; die „Weber" seien genau so ein historisches Drama wie „Götz", „Die Quitzows" oder ..Wallenstein", daher nenne sie der Dichter ausdrücklich „Schauspiel aus den vierziger Jahren"; ihr Lokal- und Zeitcharakter sei ganz individuell, sie schilderten „insbesondere den Übergang von der Handweberei zur Maschinenweberei und den unheilvollen Einfluß, den diese Veränderung auf die sociale Lage der damaligen Handweber und demzufolge auf ihre Gemüter ausgeübt" habe; daraus erwachse ihre revolutionäre Erbitterung; es sei daher nicht ersichtlich, wie derartige geschichtliche Vorgänge auf die heutige Arbeiterbevölkerung, die im ..Maschinenzeitalter" geboren und aufgewachsen sei, aufreizend wirken könne. In der Klagebeantwortung vom 4. Februar (abgedruckt im „Berliner Börsen-Courier" vom 8. März 1893) behauptete der Polizeipräsident v. Richthofen: Die Einführung der Maschinenarbeit in dem Stück ist nur Nebensache, die eigentliche Ursache des Weberelends ist die gewissenlose Habsucht der reichen Arbeitgeber; niemand, weder Regierung noch niedere Beamte, nehme sich der Not der Weberschaft an, lediglich der Kandidat Weinhold, der dafür von dem Fabrikanten Dreißiger entlassen werde; alle im Stück auftretenden Besitzenden seien als brutale Ausbeuter hingestellt, und da die Organe des Staates und der Kirche versagten, sei die ganze Staats- und Gesellschaftsordnung jener Zeit als unwert des Bestehens geschildert; der Aufstand erscheine somit als die „unabweisbare Folge der sozialen Mißstände", die Beteiligung daran als „Pflicht des tüchtigen Mannes". Selbstverständlich müsse solch ein Stück auf einen großen Teil des hauptstädtischen Publikums aufreizend wirken unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen, auch wenn der Autor das nicht bezweckt habe; das Publikum werde „die in dem Stücke zur Rechtfertigung des Aufruhrs geschilderten Verhältnisse mit der Gegenwart in Beziehung bringen, jene diesen ähnlich finden". Die Staats- und Gesellschaftsordnung von 1844 bestehe noch jetzt; die sozialdemokratische Agitation befestige die Überzeugung, daß „die Herrschaft der sogenannten kapitalistischen Gesellschaftsordnung mit der Ausbeutung der arbeitenden Klassen notwendig verbunden sei und bleibe". Die sozialdemokratische Presse erkenne bereits die agitatorische Kraft des Stückes, und wenn auch das urteilsreifere Publikum die Schilderung der Arbeiternot als übertrieben oder doch sicher nicht auf das Los heutiger Arbeiter anwendbar erkenne, sei doch zu befürchten, daß die unteren Bevölkerungsschichten unter dem Eindruck der Bühnenhandlung, aus der ihnen HAUPTMANN 340 „die täglich gehörten Schlagworte der Sozialdemokratie widerklingen", zur Auflehnung gegen die bestehende Ordnung fortgerissen werden könnten. Demgegenüber wies Dr. Grelling nach, daß sich Hauptmann selbst in den Einzelheiten streng an die geschichtlichen Vorgänge gehalten, und legte die Quelle dar, aus der er geschöpft habe: das Buch von Dr. Alfred Zimmermann, „Blüte und Verfall des Leinengewerbes in Schlesien" (Breslau 1885); jeder kleinste Zug der Dichtung sei wirklichen Vorgängen entnommen, genau so historisch wie das Weberlied, das plötzlich auftauchte — man wußte nicht, woher es kam, von wem es gedichtet war —, in der Sprache des Volkes dessen Leiden zum Ausdruck brachte und wie ein Zündstoff allenthalben niederfiel. Von einer tendenziösen Zuspitzung der historischen Vorgänge sei keine Rede. „Der Dichter schildert die Dinge so, wie sie sich zugetragen haben, und überläßt es dem Zuschauer, Partei zu nehmen, für wen er wolle. Der Fabrikant Dreißiger ist sich seiner Härte keineswegs bewußt. Er betont wiederholt, daß er nicht besser zahlen könne, da ihm die Konkurrenz die Hölle heiß mache. Die Polizeibeamten tun weiter nichts als ihre Schuldigkeit, wenn sie sich bemühen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Der Pastor Kittelhaus wird als eine milde Persönlichkeit geschildert, die zur Ruhe und Versöhnung mahnt und sich zu diesem Zwecke sogar mitten unter die aufrührerischen Arbeitermassen begibt. Der Kandidat Weinhold wird von Dreißiger in einem Moment entlassen, wo dieser sich in der höchsten Erregung befindet. Die Arbeiter stürmen auf sein Haus zu. Da ist es wohl erklärlich, wenn er sich von dem Hauslehrer seiner Kinder nicht dreinreden lassen will. Frau Dreißiger und Pastor Kittelhaus nehmen den Kandidaten in Schutz. Es ist also eine vollständige Verkennung des Inhaltes des Stücks und der Absichten des Autors, wenn der Beklagte behauptet: der Dichter habe die herrschenden Klassen im ganzen, die Vertreter der sogenannten Staats- und Gesellschaftsordnung als die brutalen Ausbeuter der Arbeiterschaft hinstellen und jene Ordnung als des Bestehens unwert schildern wollen. Die ganze Weberrevolte hat weder im Leben noch im Stück das geringste mit der sogenannten Staats- und Gesellschaftsordnung zu tun. Die Weber hungern und wollen mehr Loh n habe n. An einen Zukunftsstaat, eine Umwälzung unserer staatlichen und gesellschaftlichen Zustände hat keiner der damaligen Weber gedacht, so etwas kannte man damals in Deutschland noch gar nicht. Und auch im Stück ist mit keiner Silbe davon die Rede. Jedes politisch-revolutionäre Element ist dem Stücke vollständig fern geblieben. Es wird Sache des Beklagten sein, diejenigen Stellen des Stückes nachzuweisen, aus welchen angeblich die „täglich gehörten Schlagworte der Sozialdemokratie" herausklingen sollen. Der eigentliche Anstifter der Revolte, Moritz Jäger, der das 341 • HAUPTMANN Weberlied mitbringt, ist ein passionierter Soldat; nach einem halben Jahr schon hat er die Knöpfe bekommen, hat sich als Bursche beim Rittmeister brillant geführt und nur, weil er sich in der Welt umgesehen und erfahren hat, wie andere Menschen leben, sticht ihm das Elend seiner früheren Leidensgenossen doppelt in die Augen. Sie sollten zusammenhalten, ruft er ihnen zu, dann könnten sie den Fabrikanten ihre Bedingungen diktieren; die müßten dann bald „Leine ziehen". Von Gewaltanwendung ist zunächst gar keine Rede. Sie ziehen vor Dreißigers Haus, um ihre Forderungen geltend zu machen. Erst die Verhaftung Jägers durch den Polizeiverwalter reizt die Menge zum gewalttätigen Widerstand auf und führt dann in weiterer Entwicklung die Revolte herbei. „Es ist nicht zu erkennen, wieso die dramatische Schilderung des damaligen Weberaufstandes heutige hauptstädtische Fabrikarbeiter zu einer Störung der öffentlichen Ordnung aufreizen soll. Im Gegenteil, selbst wenn die Verhältnisse gleichartige wären, so könnten die Vorgänge auf der Bühne eher abschreckend wirken: denn die Ordnung siegt doch in dem Stück. Eine kleine Abteilung Militär schlägt den Aufstand mit Leichtigkeit nieder, und die Aufständischen müssen mit ihrem Blute und ihrer Freiheit bitter für die Excesse büßen. Der Dichter verherrlicht diese Excesse nicht, er schildert sie als das notwendige Produkt damaliger wirtschaftlicher Zustände. Der Dichter scheint sogar mit seinen Sympathien auf Seiten des alten Hilse zu stehen, des gottesgläubigen braven Mannes, der das Elend wie jede andere Schickung erträgt und sich damit tröstet, daß im Jenseits schon alles ausgeglichen werden würde. Daß gerade dieser Unschuldige fallen muß, ist die herbe Tragik des Schicksals, welches so häufig im Leben den Schuldigen frei ausgehen läßt, den Schuldlosen aber dahinrafft." Die Staats- und Gesellschaftsordnung des Vormärz, führte Dr. Grel- ling weiter aus, sei in den letzten fünfzig Jahren so gut wie völlig beseitigt ; preußische Verfassung, Reichsverfassung, Rückkehr zum Schutzzoll, Koalitionsfreiheit der Arbeiter, Fabrik- und Alters- und Invaliditätsgesetzgebung, Freizügigkeit, Parlament, Sieg der Maschine über die Handarbeit besonders im Textilgewerbe — alle diese Fortschritte zerstörten jede Analogie zwischen damals und heute. Eine Hungerfrage existiere im allgemeinen überhaupt nicht mehr, am wenigsten „für die verhältnismäßig gutbezahlten hauptstädtischen Arbeiter", die nach Meinung der Polizei aufgereizt werden könnten. Die sozialdemokratische Bewegung, die an Gewalttätigkeiten nicht mehr denke, sondern alles der „nach ihrer Ansicht notwendigen logischen Entwicklung der Dinge" überlasse, richte sich daher auch nicht mehr auf höhere Löhne, sondern gegen die bestehende wirtschaftliche Ordnung überhaupt; „sie will das Lohnsystem ganz abschaffen und alle HAUPTMANN 342 Mitglieder der Gesellschaft als Arbeiter auf gleichem Fuße behandeln. Selbst das verflossene Sozialistengesetz war nicht gegen Bestrebungen auf Verbesserung des Lohnes oder der Arbeitsbedingungen, sondern nur gegen solche gerichtet, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckten. Das Sozialistengesetz ist abgeschafft. Der Polizeipräsident von Berlin aber will das Theater einem verschärften Sozialistengesetz unterwerfen." Die heutigen Arbeiter seien politisch geschult genug, um zu erkennen, daß Hauptmanns Drama „weitab von dem engen Boden ihrer Parteianschauungen steht". Wenn in der sozialdemokratischen Presse andere Stimmen laut geworden seien, so hätten sie sich eben geirrt. Lebendige Schilderungen von Arbeiterelend und Fabrikantenübermut bedeuteten noch nicht die Anpreisung eines sozialdemokratischen Zukunftsstaates; eine Besserung solcher Zustände könne auch auf der Grundlage der bestehenden Wirtschaftsordnung geschehen. Nicht einmal der Verein „Freie Volksbühne" mit seiner ausgesprochen sozialdemokratischen Tendenz habe bisher „Die Weber" aufgeführt. Im „Deutschen Theater" mit seinem kleinen, gebildeten und teuer zahlenden Publikum sei eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung schon gar nicht zu befürchten. Die soeben erfolgte Uraufführung der „Weber" durch den Verein „Freie Bühne" im Neuen Theater am 26. Februar habe eine tiefernste künstlerische Wirkung ausgeübt, aber keineswegs die Zuhörer zu Vergleichen mit gegenwärtigen Zuständen verleitet. Schon die Darstellung im historischen Kostüm der vierziger Jahre, wie sie auch vom „Deutschen Theater" beabsichtigt sei, habe die Zuhörer gezwungen, die Vorgänge als historische zu betrachten. Nachdem man so die papiernen Klingen gekreuzt hatte, fand am 7. März 1893 die mündliche Verhandlung vor dem Bezirksausschuß statt. Neben dem Präsidenten Kayser fungierten als Teilnehmer Verwaltungsgerichtsdirektor v. Haugwitz, Landgerichtsdirektor Berner, Techniker Stephan, Maurermeister Koch, Verlagsbuchhändler Springer und Bankier Lipmann. Die vom Kläger beantragte Vorlesung des Stücks wurde abgelehnt, da es allen Mitgliedern des Kollegiums vorher zugegangen sei, und die Rechtsgültigkeit einer Theaterzensur aus sitten- und ordnungspolizeilichen Gründen anerkannt. Der Bezirksausschuß bezog sich dabei auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Mai und 1. Dezember 1892 (Klagen des Schriftstellers Hans v. Januszkiewicz wegen Verbots seines Stückes „Die Sitte" auf dem Ostendtheater und Otto Erich Hartlebens wegen Verbots der „Hanna Jagert" im Lessingtheater). Neue Momente wurden seitens der streitenden Parteien nicht vorgebracht. Der Bezirksausschuß kam zur Abweisung der Klage, bestätigte also das Verbot. Die Urteilsbegründung umfaßte 97 Folioseiten. Sie gab 343 HAUPTMANN zunächst eine ausführliche Analyse des Werkes, bei der sie sich vielfach der Wendungen der Klagebeantwortung bediente und vorwiegend die aufreizenden Momente hervorhob. Ob das Schauspiel geschichtlich sei, darauf komme es nicht an, sondern auf die Art und Weise, wie der Weberaufstand verwertet werde. Der Dialektfassung gegenüber, die dem größten Teil des Berliner Publikums unverständlich sein werde, könne die Berechtigung des Verbots zweifelhaft erscheinen, »icht aber gegenüber der hochdeutschen Fassung, die das Deutsche Theater aufführen wolle. Ursache des Weberelends in Hauptmanns Stück sei nicht die Einführung der Maschinenarbeit, sondern die gewissenlose Habsucht der reichen Arbeitgeber. Selbst Frauen begeisterten sich für den Kampf mit den Pickelhauben; „eine Luise, bei welcher nur die Petroleumkanne fehlt, um sie einer neuerlichen französischen Heldin gleichzustellen, wird zur Ruferin im Streit ... In schroffem Gegensatz zu den in Wahrung berechtigter Interessen handelnden und von verzagten zu mutvollen Menschen sich entwickelnden Webern stehen die . . . Träger der öffentlichen Gewalt, da sie sowohl im einzelnen wie im ganzen eine klägliche Rolle spielen". Der Gendarm, ein „moralisch defekter Mann", sei feige (3. Akt) und finde erst seinen Mut wieder, wenn er in Sicherheit sei. Gendarm und Polizeiverwalter, beide bewaffnet, würden geprügelt, der Helm vom Kopf geschlagen, der Säbel zerbrochen; der Landrat, der zwar nicht persönlich auftrete, sehe der Zerstörung zu, ohne ernsten Einspruch zu wagen. „An dieses, nicht Achtung einflößende, sondern Mitleid erregende Zerrbild eines Landrats reiht sich das wenig ruhmvolle Auftreten des Militärs", das von der Bevölkerung, besonders den Frauen, durch Steinwürfe zum Dorf hinausgetrieben werde. Die Behauptung des Klägers, der Aufstand werde mit Leichtigkeit niedergeschlagen, sei aktenwidrig; „die Ordnung unterliegt, und die Aufständischen siegen. Diejenigen, die behauptet haben, daß Abhilfe des Elends von den Behörden nicht zu erwarten sei . . . behalten glänzend recht, der Erfolg ist auf ihrer Seite, sie haben Rache an den Bedrückern genommen und •sich an ihren Schätzen, soweit sie dieselben nicht demoliert haben, bereichert. Eine bessere Zeit steht bevor, und schon die Gegenwart bietet Wohlleben. Ein einziger alter Weber, der, sich des besseren Lebens im Jenseits getröstend, von Gewalttätigkeiten abgeraten hat..., wird, völlig unschuldig, von einer Soldatenkugel erschossen. Er war ein .Gebetbüchlhengst' und mußte, ebenso wie die Fabrikantenräudel, die Betbrüder, die feigen Luder (S. 113 und 39), beim Anbrechen der neuen Zeit von der Schaubühne verschwinden." Wenn Hauptmann mit seinen Sympathien auf der Seite dieses alten Hilse stehe, so habe er das nicht zum Ausdruck gebracht. „Das ganze Schauspiel", so lautet der Tenor des Urteils, „charakterisiert sich als ein solches, welchem es an jedem versöhnenden Momente fehlt; der Verfasser, indem HAUPTMANN 344 er ein überaus dunkles Blatt der Geschichte aufschlägt, trägt in dasselbe die Repräsentanten der besitzenden Klassen schwarz auf schwarz ein; während die Armen und Unterdrückten in heller bzw. blutiger Farbe verzeichnet werden. Not und Mut auf der einen Seite, Hartherzigkeit und Schwäche auf der andern, sie müssen zum blutigen Zusammenstoß führen, der nicht nur in Langenbielau für die Besitzlosen siegreich endet, sondern auch einen Ausblick auf eine bis Breslau anwachsende Revolution eröffnet, mit der Hoffnung auf immer mehr Zulauf. Da hier in Berlin mit jedem Jahr die Zahl der Arbeitslosen zunimmt, und da außerdem hier notorisch zahlreiche Sozialdemokraten und mit ihrem Schicksal zerfallene Menschen leben, welche ihr Elend auf die Reichen und die Besitzenden allein schieben, so liegt die Besorgnis nahe, daß, falls die „Weber" in einem öffentlichen Theater hierselbst zur Aufführung gelangen sollten, die Empfindungen der etwa unter den Zuschauern befindlichen unzufriedenen Elemente in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise aufgeregt werden könnten ... es genügt festzustellen, daß die Weber einen deutlichen, auch für unsere Zeit zutreffenden Hinweis auf Gewalttätigkeiten enthalten, welche als Heilmittel gegen die Nöte des Lebens hingestellt werden. Ob ein Teil der Hörer bald oder später oder niemals zu Gewalttätigkeiten übergeht, um sein Lebenslos zu verbessern, das kann nicht vorausgesehen werden." Die Besorgnis allein rechtfertige das Verbot. Wenn das Stück für das „Deutsche Theater" freigegeben werde, könne man es auch andern Bühnen nicht versagen. Das historische Kostüm sei gleichgültig; wenn es zur Rolle passe, pflege der Theaterbesucher es über dem Inhalt zu vergessen. 3. Das Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1893. Gegen die am 24. zugestellte Entscheidung des Bezirksausschusses erhob der Anwalt Hauptmanns Klage beim Oberverwaltungsgericht. Die dabei gewechselten Schriftstücke hat Dr. Grelling selbst in seinem Buche „Streifzüge" (Berlin 1894, S. 251 ff.) wortgetreu veröffentlicht. Er bemängelte zunächst die Nichtverlesung des Stücks bei der mündlichen Verhandlung; die unkontrollierbare Lektüre des Werkes durch die einzelnen Richter sei keine ordnungsgemäße Beweisaufnahme. Bei der Verhandlung seien nur Bruchstücke der „Weber" in der Urteilsbegründung zur Verlesung gekommen, und nur solche, die das Verbot als begründet erscheinen ließen; der Bezirksausschuß habe zwar selbst bedauert, daß die Polizei nicht die beanstandeten Stellen genau bezeichnet habe; in seinem Referat habe er selbst das nachgeholt. Durch diese Teilverlesung sei der Nachteil des Klägers noch vergrößert. In der Sache selbst gehe der Richter von dem Grundirrtum aus, als habe Hauptmann die Zustände von 1844 verallgemeinern, sie als heute noch zutreffend hinstellen wollen. Dagegen spreche schon die Zugehörigkeit des Dich- 345 HAUPTMANN ters zu einer literarischen Schule, die darauf ausgehe, das Leben, die Natur, so wie sie ist, möglichst objektiv, ohne Tendenz oder andere subjektive Zutaten, künstlerisch darzustellen. Der Fabrikant Dreißiger sei daher nicht typisch für die besitzenden Klassen überhaupt. Jede Einzelheit des Werkes sei lokal- und zeitgeschichtlich bedingt; der einzige Vergleichspunkt zwischen damals und heute bestehe in der Unzufriedenheit; ihre Gründe und die erstrebten Heilmittel seien dagegen durchaus verschieden. Bei jedem Literaturwerk bestehe die Gefahr, daß Vorgänge und Anschauungen mißverständlich verallgemeinert würden; dann müßten Gestalten wie Julius Cäsar, Coriolan, Wilhelm ■feil, selbst Faust völlig von der Bühne verbannt werden. Der Kampf eigenartiger Charaktere gegen die bestehende Ordnung sei das Hauptmotiv aller tragischen Konflikte; auch dem Webervolk als dem Helden des Stücks könne daher nicht verwehrt sein, das Gehege der Staatsordnung gewaltsam zu durchbrechen. Bei aufmerksamer Lektüre des 5- Aktes ergebe sich aus den Worten des alten Hilse (S. 112 f.) deutlich genug, daß die Ordnung schließlich siege und die Aufrührer ihre Taten demnächst schwer büßen müßten. Wer in dem tragischen Ende dieses braven Mannes eine Strafe für die Nichtbeteiligung an der Revolte sehe, verstehe das Werk nicht. „Wer dem Geschöpfe seiner Phantasie so warme Töne in den Mund zu legen weiß wie Hauptmann dem alten Hilse, der steht mit seinem Herzen auf Seiten dieses Geschöpfes. Damit verurteilt der Dichter die Handlungsweise der übrigen noch nicht. Ein jeder handelt eben so, wie es seinem Charakter und seinem Temperament entspricht." Aber die Gestalt des Hilse beweise, daß Hauptmann nicht ausschließlich Menschen vorführe, die Raub und Gewalttat als einziges Heilmittel betrachten. Durch seine Eintrittspreise sei das „Deutsche Theater" den „eigentlich aufreizbaren Volksmassen" fast gar nicht zugänglich. Derartige An- oder Aufregungen könnten die sozialdemokratischen Arbeiter in ihren Zeitungen, Versammlungen oder den Aufführungen der „Freien Volksbühne", die keiner Zensur unterstehe, billiger haben. Übrigens sei die Verlautbarung sozialdemokratischer Grundsätze von der Bühne herab nach Abschaffung des Sozialistengesetzes nicht mehr verboten, und mit der Zulassung des Stückes für das „Deutsche Theater" sei es keineswegs auch für alle übrigen Bühnen freigegeben. In seiner Antwort vom 10. Mai 1893 blieb der Polizeipräsident in allen Punkten bei seiner gegenteiligen Meinung. Er illustrierte nur die von ihm befürchtete Wirkung des Stückes, auf die allein es ankomme, mit einigen Preßstimmen. Das Organ der radikalen Sozialdemokratie, „Der Sozialist", der sonst noch nie einem Werke der Kunst ein Wort gewidmet, habe den Inhalt der „Weber" in drei Nummern (3., 10. und 17. Dezember 1892) ausführlich wiedergegeben. In dieser Kritik (von Albert Auerbach) fände sich die Bemerkung: „Ist doch das heutige HAUPTMANN 346 Elend nach fünfzig Jahren des Ruhms und der Kultur nicht gar so sehr von dem damaligen verschieden." Ferner habe die „Freie Bühne" aus der Feder des „sozialdemokratischen Redakteurs" Bölsche eine Kritik veröffentlicht, die besage, daß sich „das historische Motiv jenes alten Weberaufstandes geistig verknüpfen lasse mit gewaltigen, ringenden Problemen der Menschheit", also der Gegenwart; das Stück sei „ein Stück der leidenden Menschheit ... so jung wie jedes Armenkind, das der heutige Tag in die Wiege legt". Noch schärfer erhelle die Beziehung zur Gegenwart aus einem Aufsatz des sozialdemokratischen Schriftstellers Franz Mehring in der „Neuen Zeit" (Heft 24 des Jahrgangs 1892/93, S. 769 ff.) ; Mehring gebe der Bourgeoisie ganz recht, wenn sie „die Weber" als ein sozialistisches Tendenzstück, als ein „Schauspiel nach dem Text eines unverfälschten Sozialdemokraten" empfinde; die Vorstellung (auf der „Freien Bühne" am 26. Februar 1893), so schrieb Mehring, „ließ gar keinen Zweifel an der mächtigen revolutionären Wirkung, die das Schauspiel auf ein empfängliches und genußfähiges Publikum haben müßte, und wenn Hauptmann noch Hoffnungen auf die Freigabe seines Stückes für die öffentliche Aufführung gehabt haben sollte, so mag er sie nunmehr begraben. Noblesse oblige — und den ,Webern' steht es besser an, sich mit Würde in die preußische Polizei zu fügen, als im Verwaltungsstreitverfahren darum zu hadern, daß sie historische Vorgänge schildern, und nicht politische. Seien wir doch ehrlich: sie sind revolutionär und höchst aktuell." Aus diesen Äußerungen, so schloß Herr v. Richthofen, ergebe sich doch klar, daß man sich sozialdemokratischerseits von dem Stück eine gewaltige Förderung der Parteileidenschaft verspreche. Die Replik Grellings vom 31. Mai hielt dem entgegen, daß „Der Sozialist" das Organ der unabhängigen Sozialdemokraten sei und zur Sozialdemokratischen Partei zum Teil in direktem Gegensatz stehe, die „Freie Bühne" sich niemals zur Partei bekannt habe, Fragen der Kunst behandle und der Politik ziemlich fern stehe, und daß Franz Mehring, früher Redakteur der fortschrittlichen „Berliner Volks- Zeitung", bei seinen verschiedenen politischen Wandlungen nicht als Vertreter der Sozialdemokratie gelten könne. Daß unverständige und verblendete Beurteiler einen Dichter wie Hauptmann vor den Wagen ihrer Parteiinteressen spannen möchten, sei nicht zu verwundern. Hauptmann habe aber mit seinem Werk nicht an die schlechten Instinkte der Unterdrückten, sondern an das Mitleid der Unterdrücker appellieren wollen; es stehe durchaus auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung und verlange nur hier eine menschenwürdige Behandlung und Bezahlung der Arbeiter. Der Dichter habe seinen Verteidiger ausdrücklich zu der Erklärung ermächtigt, daß es ihm völlig ferngelegen habe, mit den „Webern" eine sozialdemokratische Parteischrift zu verfassen. „In einer derartigen Absicht (so schrieb 347 HAUPTMANN Hauptmann laut ,Berliner Tageblatt' vom 30. September 1894) läge meiner Ansicht nach eine Herabwürdigung der Kunst. Ein Kunstwerk und nichts Geringeres war mein Ehrgeiz, und ich hoffe, daß dies für alle Kunstverständigen zum Ausdruck gekommen ist — es sei denn, daß man es mir als Verbrechen an der Kunst anrechnen wolle, daß die christliche und allgemein menschliche Empfindung, die man Mitleid nennt, mein Drama hat schaffen helfen." Den vom Polizeipräsidenten angeführten Presseäußerungen stellte schließlich Grelling eine Reihe anderer gegenüber, die das Stück als frei von jeder sozialistischen Tendenz erklärten. So schrieb die „Breslauer Zeitung" vom 28. Februar 1893: „ . . . von Tendenz ist in diesem Drama nirgends etwas zu spüren, überall hur von reiner und echter Menschlichkeit"; das „Kleine Journal" vom 28. Februar bezeichnete es als ein „komisches Mißverständnis der Zensur", wenn sie die „Weber" als „das sozialistisch- revolutionäre Drama der Gegenwart" auffasse; das „Magazin für Literatur" vom 13. Februar 1892 zitierte aus der Verhandlung des Ersten Vereinigten Landtags von 1847 die Ansicht des Fürsten Lichnowsky, daß nicht kommunistische Ideen, sondern nur die Not den Weberaufstand veranlaßt hätten, und für seinen Antrag auf Revision des Zolltarifs seien Prinz Wilhelm, der spätere Kaiser, und Graf Schaffgotsch aus Warmbrunn, ein genauer Kenner der Verhältnisse, mit Wärme eingetreten. Klassenbewußte Proletarier, die Marx und Engels gelesen, müßten lachen über diese Weber, die in dem einzelnen Fabrikanten ihren Feind sähen, statt in der bestehenden Gesellschaftsordnung; aus individuellem Leid und individueller Grausamkeit werde keine Partei und kein System nutzbringende Regeln für sich ableiten können. Die mündliche Verhandlung am 2. Oktober 1893 ergab keine neuen Momente. Nur führte der Polizeivertreter, Regierungsassessor Röthger, noch an, daß wegen Abdrucks des Weberliedes im „Proletarier aus dem Eulengebirge" (26. August 1891) der Redakteur Franz Hoffmann in Langenbielau am 23. Oktober 1891 vom Landgericht Schweidnitz rechtskräftig zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden war; abgedruckt hatte er das Lied aus dem Programm eines Vereinsabends der Berliner „Freien Volksbühne" (am I., 2. und 3. Mai 1891), an dem das Lied durch ein lebendes Bild erläutert worden war. Bei dieser Verurteilung war der Ort des Vergehens ausschlaggebend gewesen. Als der Polizeivertreter jedem Menschen von „anständiger Gesinnung" ein Mißbehagen schon bei Anhörung des Weberliedes imputierte und die „Freie Bühne" als ein Blatt „bekanntlich sozialdemokratischen Inhalts" bezeichnete, wurde „Heiterkeit im Auditorium" laut. Nach dreiviertelstündiger Beratung kamen die Oberverwaltungsgerichtsräte Richter (als Vorsitzender), Kunze, Waldeck, Schultzenstein und Meyn zu einem andern Ergebnis als der Bezirksausschuß: sie gaben die HAUPTMANN 34S ,.Weber" für das „Deutsche Theater' - frei. Die Urteilsbegründung ging auf den künstlerischen Wert des Stückes nicht ein, ebensowenig auf die Zwecke der dramatischen Kunst im allgemeinen, auf die mögliche Absicht des Dichters usw. Für die grundsätzliche Entscheidung sei das alles unerheblich; gleichviel, ob das Stück eine bestimmte Tendenz verfolge — es komme nur auf die Wirkung der Aufführung an; andererseits sei es nicht richtig, daß die Vorführung wahrer Ereignisse auf der Bühne stets oder wenigstens sobald dabei nur rein künstlerische Zwecke verfolgt würden, gestattet sein müsse. In bezug auf die Wirkung der Aufführung aber seien die tatsächlichen Voraussetzungen für das Verbot und die entsprechende Entscheidung des Bezirksausschusses nicht gegeben. „Zunächst ist zu beachten, daß nicht schon eine entfernte Möglichkeit, es könne die Aufführung des Stückes zu einer Störung der öffentlichen Ordnung führen, die Versagung der Erlaubnis zur Aufführung zu rechtfertigen vermag; hierzu ist vielmehr eine wirklich drohende, nahe Gefahr erforderlich . . . Sodann ist zu berücksichtigen, daß es sich gegenwärtig allein um eine Aufführung im .Deutschen Theater' zu Berlin handelt, also dessen besondere Verhältnisse maßgebend sind, und nur für dieses eine Theater die Berechtigung der Versagung der Erlaubnis zu prüfen ist . . . Die Annahme des Beklagten, daß, falls das Stück für das ,Deutsche Theater' freigegeben würde, es auch auf jedem andern Berliner Theater zur Aufführung gelangen könnte, ist irrig . . . Von den vorstehenden beiden Gesichtspunkten aus erscheint nach dem Inhalte des Stückes im einzelnen sowohl wie in seiner Gesamtheit die Aufführung desselben nicht gefährlich, und zwar auch dann nicht, wenn die nachträglich vorgenommenen, der Zahl und der Sache nach übrigens sehr unerheblichen Streichungen außer Betracht bleiben. Mag, worüber die Parteien streiten, der letzte Platz im .Deutschen Theater' 1,50 Mark oder 1 Mark kosten, jedenfalls sind, wie bekannt, die Plätze im allgemeinen so teuer und ist die Zahl der weniger teueren Plätze verhältnismäßig so gering, daß dieses Theater vorwiegend nur von Mitgliedern derjenigen Gesellschaftskreise besucht wird, die nicht zu Gewalttätigkeiten oder anderweitiger Störung der öffentlichen Ordnung geneigt sind. Die Annahme des Beklagten, es werde dem .Deutschen Theater' die Arbeiterschaft der Hauptstadt in Massen zugeführt werden, entbehrt der Unterlage und ist, weil eine solche Zuführung höchstens sich als eine entfernte Möglichkeit darstellt, zur Begründung einer Gefahr nicht geeignet. Es darf vielmehr nur mit der Tatsache gerechnet werden, daß bloß ein verschwindend kleiner Teil der Besucher des .Deutschen Theaters' nicht unbedingt jeder Auflehnung gegen die öffentliche Ordnung widerstrebt, und es kann auch für diesen Teil nicht angenommen werden, daß seine Neigung zur Verletzung der öffentlichen Ordnung durch das Ansehen und Anhören des Stückes in wesentlicher, 349 HAUPTMANN unmittelbar zu einer Störung der öffentlichen Ordnung führender Weise werde befördert oder gestärkt werden. Bei den übrigen Zuschauern aber ist ganz ausgeschlossen, daß sie durch die Aufführung zu einer Störung der öffentlichen Ordnung veranlaßt werden könnten." Das Oberverwaltungsgericht hob demnach die Vorentscheidung des Bezirksausschusses auf, woraus sich die künftige Erteilung der Erlaubnis seitens der Polizei nunmehr von selbst ergab. Die Freigabe der „Weber" war nur für das „Deutsche Theater" in Berlin erfolgt, nur darauf bezog sich die Klage, demnach auch die Entscheidung. Auf der Linken aber hatte das Urteil daher keine „gute Presse". Der „Berliner Volkszeitung" war diese Einschränkung auf ein bestimmtes Theater unbegreiflich. „Wer soll", fragte sie (3. Oktober), „jedesmal das Publikum auf seine Empfänglichkeit für die vermeintlich .Sozialrevolutionäre' Tendenz des Stückes taxieren?" Der „Vorwärts" ironisierte (3. und 8. Oktober) die „juristischen Spitzfindigkeiten" des Verteidigers Grelling, des „freisinnigen Durchfallskandidaten", des „Schwiegersohns eines der reichsten Leinenfabrikanten Deutschlands", und auch Hauptmann, der „natürlich mit den Ordnungsparteien sympathisiere", bekam seinen Denkzettel. Dem „Sozialist" (7. Oktober) galt das Urteil als „ein Akt unserer Klassenjustiz", und um für die bevorstehende Aufführung in der „Neuen Freien Volksbühne" zu werben, wußte er nichts Besseres zu tun, als an Paris zu erinnern, wo bei der Aufführung des Stückes in der dortigen „Freien Bühne" einzelne Zuschauer aufgesprungen seien mit dem Rufe: „Nieder mit den Ausbeutern! Tod der Knechtschaft!" 4. Die ersten Aufführungen der ,,W ehe r". Noch ehe der Bezirksausschuß das Verbot der „Weber" bestätigen konnte, hatte ihre Uraufführung bereits stattgefunden. Am 26. Februar 1893, Sonntag Mittag, brachte die „Freie Bühne" sie in Form einer Vereinsveranstaltung auf dem „Neuen Theater" heraus, bekanntlich mit einem Erfolg, dessen gleichen die „Freie Bühne" nicht vorher oder nachher erlebt hat. Die Ergriffenheit war „beispiellos", und selbst die „hartgesottensten Matineebesucher" konnten sich ihrer nicht erwehren („Kleines Journal" vom 28. Februar). Die „Norddeutsche Allgemeine" (28. Februar) berichtete — schamhaft nach der „Kölnischen Zeitung" —, es unterliege keinem Zweifel, „daß diese Aufführung als eine der interessantesten theatralischen Kundgebungen dieses Jahres zu betrachten sei". Die Hauptrollen spielten Rittner (Moritz Jäger), Pauli (der alte Baumert), Max Löwenfeld (Ansorge), Nissen (Fabrikant), Hock (der alte Hilse), Vorwerk (Bäcker) und Rosa Bertens (Luise). Regie führte Cord Hachmann. Aber gerade die begeistertsten Propheten Hauptmanns urteilten über die Aufführung so, daß die Zensurpolizei ihre Äußerungen mit Befriedigung zu ihren Akten nehmen konnte. Hauptmann nenne zwar sein Schauspiel historisch, aber sein HAUPTMANN 350 Inhalt sei durch und durch modern, schrieb Fritz Stahl in der „Deutschen Warte" (28. Februar) ; „es sind die sozialen Kämpfe darin geschildert, die gerade heute mit ungeheurer Erbitterung von beiden Seiten geführt werden. Und diese Kämpfe hatten dieselben Ursachen, und die Schlagworte der Parteien sind dieselben, die auch uns heute in die Ohren gellen. Ich glaube auch, daß Hauptmann nur deshalb den historischen Kampf statt des gegenwärtigen gewählt hat, weil er dort die Katastrophe fand, die er brauchte, den furchtbaren Abschluß, die soziale Revolution." Und Julius Hart in der „Täglichen Rundschau" verstieg sich zu dem im damaligen Augenblick mindestens bedenklichen Panegyrikus: „Hier atmet ein revolutionärer Geist, so ernst und entschieden, wie in den ,Räubern' und in der .Kabale und Liebe', hier fließt der sozialdemokratische Ingrimm unserer Zeit, der auch in unserer jüngeren Literatur nur zu oft als Esel in der Löwenhaut umhergeht, in purpurroten Blutwellen dahin, hier steckt jene Echtheit und Entschiedenheit der Gesinnung, welche auch den politischen Gegner mitzureißen vermag. Man erzählt, daß 1830 die Brüsseler ihre Barrikaden aufbauten, als sie entflammt von den Weisen der ,Stummen von Portici' aus dem Theater hinausströmten: auch eine Aufführung der ,Weber' in einer Versammlung von Arbeitslosen, vor dem .Lumpenproletariat' und den .Ballonmützen', würde aufreizender wirken, als die wildeste Anarchistenrede. Aber dabei steckt in der Dichtung nicht eine Spur von eigentlicher Tendenzpoesie; jedem Reden ging der Dichter aus dem Wege, und alles ist echt und wahrhaft künstlerisch gestaltet und gebildet worden." — Nach solchem Vorwort durfte man mit einiger Spannung dem Moment entgegensehen, in dem das umstrittene Stück zum erstenmal d e m Publikum dargeboten wurde, das einer so feinen ästhetischen Differenzierung zwischen revolutionärem Geist eines Stückes und Freiheit von Tendenz unfähig sein mußte. Ihm sollten „Die Weber" durch das Verbot entzogen werden — gerade ihm wurden sie zunächst dadurch zugeführt. Da das Verbot für das „Deutsche Theater" noch bestand, nahm die von Bruno Wille gegründete „Neue Freie Volksbühne" sich zunächst des Stückes an und ließ es am 15. Oktober 1893 in einer Sonntagnachmittagsvorstellung im Viktoriatheater ihren Mitgliedern vorführen. Die Regie hatte diesmal Emil Lessing, der auch den Fabrikanten gab; Baumert war wieder Pauli, Moritz Jäger Herr Vallentin, der rote Bäcker Herr Paris. Als Programm diente Heft ir der Zeitschrift „Die Kunst dem Volke", in dem ihr Herausgeber Bruno Wille den Dichter ebenfalls gegen das Mißverständnis in Schutz nahm, als ob er rein künstlerische Absichten in politische habe verkehren wollen; „freilich die Art, wie er innerlich schaute und fühlte, ist beeinflußt worden von dem sozialen, politischen theoretischen und praktischen Tendenzen unserer Zeit; der Dichter ist eben ein Kind seiner Zeit". Beigelegt war dem Heft das schon er- 351 HAUPTMANN wähnte Programm der Mai-Vorstellung der „Freien Volksbühne", der Wille 1891 noch angehörte, mit dem Abdruck des Weberliedes. Die Aufnahme des Stückes durch das Publikum der „Neuen Freien Volksbühne" entsprach, so gab die Pofizeiverwaltung zu, der Schilderung des „Kleinen Journals" vom 16. Oktober. Die ersten beiden Akte gingen ohne stärkeren Eindruck vorüber; erst der dritte riß zu lautem Beifall hin; während des vierten aber „gärte es im Publikum fast mehr als auf der Bühne. Die Leute konnten ihren Unwillen, ihre durch den Dichter aufgewiegelte Teilnahme nicht mehr zurückbäumen. Ein Sturm drohte loszubrechen, der nur mit Mühe niedergehalten wurde durch einen Teil besonders eifriger Theatergäste, die mit stockendem Atem die Entwicklung des Vorgangs verfolgten . . . mitten in den Akt hinein erbrauste ein jubelnder Lärm, der das Spiel auf Minuten unterbrach und wie ein Schrei der Entrüstung über das menschliche Elend das Haus durchtoste. Am Ende des vierten Aktes wurde Hauptmann mehrmals gerufen . . . Der fünfte Akt . . . wurde zweifellos nur deshalb beifällig aufgenommen, weil eben die Gewalt des vierten noch nachwirkte." Zu weiteren Demonstrationen führte die Darstellung nicht, auch nicht ihre Wiederholungen am 22. und 29. Oktober und am 4. November. Das seit dem 2. Oktober schon bekannt gewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts hatte die Spitze eines Demonstrationserfolges wohl etwas abgestumpft. Auch galten die Mitglieder dieses Bühnenvereins als „die gemäßigteren Elemente des Volksbühnen-Publikums". Bedeutend tiefer ging die stoffliche Wirkung des Stücks, wie ebenfalls das „Kleine Journal" berichtete (4. Dezember 1893), als die „Freie Volksbühne" unter Franz Mehrings Leitung vom 3. Dezember an sieben Vorstellungen der „Weber" im Nationaltheater veranstaltete. (Pauli: Baumert, Löwenfeld: Ansorge, Gustav Kadelburg: Jäger.) Schon die ersten Akte zeigten, daß der „künstlerische Genuß weit zurückgedrängt wurde von dem Interesse an dem historischen Ereignis. Höhnisches Lachen begleitete die naive Demut der verhungerten Weber . . . Bei den hochmütigen Reden des Fabrikanten und des Gendarms lag eine Spannung auf den Gesichtern der Zuschauer, daß man jeden Augenblick einen Ausbruch der Wut erwarten konnte . . . Als nun aber der Vortrag des revolutionären Weberliedes die erste dramatische Bewegung brachte, da gab es kein Halten mehr . . . Die Wut der auf der Bühne zur Empörung schreitenden Weber fand ein vollklingendes Echo in dem Zorn der aufgestachelten Zuschauer. Das nervöse Zischen, das anfänglich jede Beifallsäußerung zu unterdrücken suchte, nur damit kein Wort von dem Evangelium der auf der Bühne agierenden Kapitalsstürmer verloren gehe, verlor sich bald unter dem tobenden Beifall, den der arbeiterfreundliche Ausgang des Aufruhrs — auf der Bühne fand." Mehr wußte auch das „Kleine Journal" nicht HAUPTMANN 352 zu berichten, das bereits im Begriffe war, seine Ansicht von der Auf- führbarkeit der „Weber" — wohl infolge eines Verlags- und Redaktionswechsels — zu revidieren. Alle diese Aufführungen waren Vereinsveranstaltungen, denen kein Polizeiverbot etwas anhaben konnte, da die Besonnenheit der Zuschauer nur das Recht des Theaterbesuchers im weitesten Maße ausnutzte. Die Sensation erreichte erst ihren Höhepunkt, als das „Deutsche Theater" von der ihm nunmehr erteilten Erlaubnis Gebrauch machte. Die erste öffentliche Vorstellung zog sich aber noch fast ein Jahr hin, vermutlich infolge des mittlerweile geschehenen Direktions- wcchsels : Otto Brahm übernahm die Bühne L'Arronges, und der neue Herr erzielte seinen ersten „großen Abend" am 25. September 1894 durch die Aufführung der „Weber". Das der Zensur nochmals eingereichte und nunmehr genehmigte Soufflierbuch wies eine „nicht unbedeutende Zahl von Streichungen und einige unwesentliche Abänderungen" auf. Die Besetzung vereinigte die besten Kräfte, die das „Deutsche Theater" zur Verfügung hatte: Rittner (Moritz Jäger), Pauli (alter Baumert), Rosa Bertens (Luise), Hermann Müller (An- sorge), Pittschau (Schlosser), Nissen (Fabrikant), Kraußneck (Hilse) und Kainz (Bäcker). Die Regie führte wieder Hachmann unter persönlicher Leitung des Dichters. Das Foyer wimmelte von „Köpfen" : Spielhagen und Fontane, Liebknecht und Singer. Der literarische Erfolg, der in der Literaturgeschichte ein Markstein bleibt, trat erst bei den Wiederholungen siegreich hervor; denn diese blieben (nach dem Zeugnis der hierin gewiß vorurteilsfreien „Germania" vom 2. Oktober) frei von dem Tumult, der am ersten Abend eine unbefangene Würdigung der Dichtung in einem wahren Orkan von Beifall, lärmenden Zwischenrufen, Klatschen und Getrampel erstickte. Das Publikum war das übliche bei den Premieren des „Deutschen Theaters", vorwiegend „aus dem Tiergartenviertel, der Gegend des Hausvogteiplatzes und der Spandauer Straße" („Berliner Politische Nachrichten"), auf die oberen Ränge aber hatte die Sozialdemokratie, was auch der „Vorwärts" (27. September) zugab, ein Häuflein handfester Genossen delegiert; ihre — übrigens von der Polizei selbst nicht empfundene — Demonstration gegen das Verbot, zugleich gegen die Motivierung des Freispruchs, gab dem ersten Abend eine Signatur, die von besonnenen Freunden und Gegnern Hauptmanns ebenso wie vom Dichter selbst aufs tiefste bedauert wurde. Und genau so wild entbrannte nun aufs neue der Kampf in der Presse. Während der „Vorwärts" (26. September) jetzt plötzlich dem Dichter recht gab, wenn er sein Werk weder sozialistisch noch revolutionär genannt wissen wollte, und in der „Kreuzzeitung" O. Elster ihm nur eine „vielleicht unbewußte Ausnutzung der politischen Leidenschaft" zur Last legte, konnten sich andere Blätter in der Verurteilung der „sozialistischen Tendenz ver- 353 HAUPTMANN werfiichster Art" („Post"), der „theatralischen Verrohung" (E. Zabel in der „Nationalzeitung"), in der tendenziösen „Effekthascherei" des .,ekelerregenden Radaustücks" („Reichsbote") gar nicht genug tun, allen voran das jetzt andern Sinnes gewordene „Kleine Journal", das den „jähen Niedergang" des „Deutschen Theaters" wehmütig betrauerte und dem „entweihten Kunsttempel" mit seinen „leider so reichlich zugemessenen Privatmitteln" ein kräftiges Pereat ausbrachte. Selbst eine verherrlichende Kritik in der „Deutschen Warte" nannte die „Weber" das „gefährlichste und aufreizendste Schauspiel, das je in deutscher Sprache gedichtet wurde". — Die Tatsache, daß die ,,Salon- und Modesozialisten" des Berliner Premierenpublikums „mit den Roten Brüderschaft klatschten" („Kleines Journal"), besonders, als man die Vertreter des Gesetzes im Schauspiel verprügelte und Dreißigers Wohnurig demolierte, erregte selbst bei liberalen Blättern ein leises Frösteln und die Empfindung, als „ob etwas in der Luft Hege". Im „Berliner Tageblatt" erinnerte Friedrich Dernburg an die Aufführung von Beaumarchais' „Hochzeit des Figaro" am Vorabend der Französischen Revolution, und dieses Memento mori ging schnell durch die ganze Presse. Immer lauter wurden die Warnungen, daß man „auf einem Vulkan tanze", und der „Vorwärts" weissagte alsbald (30. September) ein allgemeines Kesseltreiben der Reaktionsparteien gegen die „Weber". „Das Schauspiel der Revolution ist gefunden", wehklagte der „Reichsbote" gleich nach der Premiere. „An dem Tage, wo sie beginnt (wenn uns Gott nicht in Gnaden davor bewahrt!), wird man dies Stück aufführen, und die Massen werden wissen, was sie zu tun haben." Am 3. Oktober gab dasselbe Blatt dem beginnenden Feldzug eine neue Direktive: welche „wenig erfreuliche Rolle haben bei dem Falle auch wieder unsere Juristen gespielt"! Die höchste richterliche Instanz, das Oberverwaltungsgericht, hatte mittlerweile auch ein in Breslau erfolgtes Verbot der „Weber" aufgehoben — wie könne das Urteil dieses Gerichtes für die Zulassung der Aufführung maßgebend sein! Dazu sei nur eine polizeiliche Zensurbehörde in der Lage! Der „Reichsbote" war damals stark gereizt, er war soeben vom Gericht wegen des Ausdrucks „Judenblatt" in Strafe genommen worden. Aber jener Hinweis wirkte (vgl. „Conservative Correspondenz" vom 25. Oktober). Gleichzeitig verkündeten Rechtsblätter in großer Aufmachung, der Kaiser habe auf Antrag des Hausministeriums wegen der „demoralisierenden Tendenz" der „Weber" seine Loge im „Deutschen Theater" gekündigt, dieses verliere damit jährlich 4000 Mark Einnahme; alle, denen „die Erhaltung des Staates wirklich am Herzen liegt", wurden aufgefordert, ebenfalls fernzubleiben, dann werde die jetzige Direktion bald verschwinden und einem Nachfolger Platz machen müssen, der besser wisse, welche „Anforderungen Kaiser und Volk" an das „Deutsche Theater" stellten („Bank- und Handels- 2 3 HAUPTMANN 354 zeitung", 2. Oktober). Tags darauf versicherte dasselbe Blatt, den Offizieren der Armee und Marine sei der Besuch dieses Theaters verboten worden, auch in Zivil. Zuerst wurden die Nachrichten dementiert, aber dann bestätigte sich doch so viel, daß der Kaiser entschlossen sei, das Theater in der Schumannstraße nicht mehr zu besuchen, und daß seitens der Regimentskommandeure zwar kein Verbot, aber doch ein entsprechender „Wunsch" an die Offiziere ergangen sei. Die offizielle Kündigung der Hofloge erfolgte erst später. Der Kaiser soll „Die Weber" selbst gelesen haben, vor allem aber das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ; er habe letzteres keineswegs gebilligt, meldete am 22. Oktober 1894 das „Kleine Journal", aber es nicht öffentlich desavouieren wollen. Letzteres geschah dann nachdrücklich genug einige Monate später in der Sitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses vom 21. Februar 1895, in der Minister des Innern v. Koller in einem temperamentvollen Rededuell mit dem Abgeordneten Rickcrt unter besonderer Zustimmung des Zentrumsführers Freiherrn v. Heeremann und des Herrn v. Zedlitz-Neukirch der Hoffnung Ausdruck gab, „daß in nicht zu langer Zeit die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts anders ausfallen werden", und den Polizeibehörden, die hier und dort das Stück verboten, seinen besondern Dank aussprach. Eine „Kritik" an dem Urteil sollte damit natürlich, wie Herr v. Koller dann mit Emphase versicherte, keineswegs geübt sein! Aber schon am 6. März ging die Notiz durch die Presse: Herr v. Koller habe den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts „angerüffelt", und bei einem Floffeste habe ihm der Kaiser so wenig freundliche Dinge gesagt, daß der Beamte um seinen Abschied ersucht habe („Vorwärts"). Der Name des Präsidenten Richter fehlt tatsächlich dem dritten Urteil, das das Oberlandesgericht über die „Weber" zu fällen hatte. Als im Sommer 1895 auch das Stadttheater in Halle Miene machte, die Entscheidung jenes Gerichts anzurufen, entwickelte sich durch eine Attacke der „Kreuzzeitung" vom 1. Juni eine ausführliche Zeitungsdebatte über dessen Kompetenz und über die Frage, „ob die Polizei befugt sein soll, der dramatischen Dichtung unserer Zeit die Richtung vorzuschreiben, in der sie sich in Zukunft bewegen soll, und ob die geläuterten Kunstanschauungen, die Herr Minister v. Koller in seinem Ausspruche über Gottfried Kellers Novellen an den Tag gelegt hat und die in dem Ausspruche des Herrn Kriegsministers über Freiligraths ,Schmierereien' eine Stütze finden, fortan in Preußen den amtlichen Stempel tragen sollen" („Vossische" vom 6. Juni, dazu „Nationalzeitung" vom 7.). Im November 1894 hatte außerdem die Preußische Generalsynode getagt; in ihrer Sitzung vom 10. gab Professor Dr. Zorn aus Königsberg seinem „Entsetzen" über den „aufwiegelnden Inhalt" der „Weber" Ausdruck, und die Debatte im Abgeordnetenhaus fand alsbald ihr Gegenstück in einer Erörterung im Reichstag, wo Herr 355 HAUPTMANN v - Stumm Hauptmanns Drama als das geeignetste Mittel zur Verbreitung „anarchistischer Ideen" bezeichnete. Zur Klärung dieser Köpfe konnte es natürlich nicht beitragen, wenn gleichzeitig der damalige Erich Schlaikjer im „Sozialdemokrat" (9. Mai) „noch einmal mit aller Deutlichkeit" aussprach, „daß allerdings die .Weber' Hauptmanns Fleisch vom Fleische der Sozialdemokratie und Geist von ihrem Geiste" seien, auch wenn man dabei an keine enge parteipolitische Auffassung zu denken habe. Unbekümmert um dieses Gezänk gingen die „Weber" ihren Weg, ßrahm konnte seine triumphierenden Kassenrapporte als „Waschzettel" versenden („Berliner Fremdenblatt", 10. Oktober), und die Zahl der Aufführungen stieg im Lauf zweier Jahre auf etwa 200. Und derselbe Kampf, dessen Schauplatz Berlin war, entwickelte sich nun :iuch in ganz Deutschland, sogar im Ausland. 5- Das Verbot in Breslau und das zweite Urteil des ' reußischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli '894. Noch ehe der Berliner Bezirksausschuß das Verbot der dortigen Polizei bestätigt hatte, war der Direktor des Lobetheaters zu Breslau, Fritz Witte-Wild, beim dortigen Polizeipräsidenten Dr. Bienko am 3. März 1893 um die Erlaubnis zur Aufführung der „Weber" eingekommen, aber abschlägig beschieden worden. Nach der Freigabe des Stücks für das „Deutsche Theater" wiederholte er am 9. Oktober 1893 sem Gesuch, indem er die hochdeutsche Ausgabe des Stücks nebst den Berliner Änderungen einreichte. Er erbot sich, zu den Vorstellungen nur solche Plätze zu verkaufen, die mindestens 1,50 Mark kosteten, und stellte der Polizei anheim, die weiteren Vorstellungen zu untersagen, wenn sie es im Interesse der öffentlichen Ordnung für gut halte. Der Polizeipräsident lehnte das Gesuch am 12. Oktober ab, mit der Begründung, daß in Breslau, „also in nächster Nähe des Schauplatzes der in dem Stück geschilderten Ereignisse, ganz andere Verhältnisse obwalteten" als im „Deutschen Theater" zu Berlin. Das Schauspiel müsse „als ein seiner ganzen Tendenz und seinem Gesamteindrucke nach ungewöhnlich gehässiges und aufreizendes Machwerk bezeichnet werden, dem es an jedem versöhnenden Momente fehle. Es trete dies um so greller hervor, als die Sprache durchweg eine gewöhnliche, zum Teil geradezu widerwärtige sei und es an wirklich dichterischen Schönheiten, welche geeignet wären, den Charakter und Gesamteindruck zu mildern und abzuschwächen, in diesem derb-naturalistischen Schauspiele vollständig mangele. Die Sperrmaßregel durch Verkauf nur teurerer Plätze werde diejenigen Bc- völkcrungsklassen, die ausgeschlossen werden sollten, zum Teil am Besuch nicht hindern, stehe mit dem Wesen und Zweck einer öffentlichen Bühne in Widerspruch und werde unzweifelhaft in einem gewissen Teil der Presse und in Versammlungen zu gehässigen Erörte- 23* HAUPTMANN 35 6 rungen und Provokationen führen, so daß grobe Ausschreitungen an der Theaterkasse zu befürchten seien. Es sei die Pflicht der Polizei, auch die Gefahren, die sich aus einer einmaligen Aufführung für die öffentliche Ruhe und Ordnung ergäben, von vornherein auszuschließen. Die Theaterdirektion suchte diese Bedenken zu widerlegen und wollte nun die billigsten Plätze, die der Galerie, auf i Mark erhöhen. Die Beschwerde wurde aber vom Regierungspräsidenten zu Breslau am 2. November 1893 abgewiesen. Eine zweite Beschwerde hatte dasselbe Schicksal. Der Regierungspräsident erklärte am 29. Dezember: „. . . auch meiner Ansicht nach sind ,Die Weber' nicht nur ein derb naturalistisches, sondern auch höchst aufreizendes Bühnenwerk, dessen öffentliche Aufführung unter gewissen Verhältnissen sehr wohl geeignet ist, den Klassenhaß zu erregen und die öffentliche Ordnung zu gefährden . . . weil neben den in der Sache selbst liegenden und den örtlichen, noch vielfach persönliche Anknüpfungspunkte zwischen den geschilderten Ereignissen von 1844 und der Gegenwart vorhanden und besonders hervorgehoben sind." Die Polizei- und Verwaltungsbehörden wurden bei diesem Verhalten, das von der Öffentlichkeit als eine Desavouierung des Oberverwaltungsgerichts empfunden werden mußte, zweifellos von oben her unterstützt. So erließ der Königliche Landrat v. Goldfuß in Nimptsch am 10. Oktober 1893 ein Zirkular an die Ortspolizeibehörden, daß sie ohne Rücksicht auf das oberinstanzliche Urteil „bis auf weiteres" jeden Antrag auf Freigabe der „Weber" abzulehnen hätten, „selbstverständlich ohne den betreffenden Bescheid seiner Fassung nach als auf höherer Weisung beruhend kenntlich zu machen". (Das Zirkular veröffentlichte das Parteiwochenblatt „Der Sozialdemokrat" im Juli 1895, vgl. „Vorwärts" vom 25. Juli.) Es unterliegt keinem Zweifel, daß nicht nur dem Landrat in Nimptsch diese „höhere Weisung" zugegangen ist. Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidenten ließ Direktor Witte-Wild durch Hauptmanns Vertreter Dr. Grelling Klage beim Oberverwaltungsgericht stellen, und dieses gab am 2. Juli 1894 „Die Weber" auch für das Lobetheater in Breslau frei. Die Richter waren (außer Waldeck) dieselben wie am 2. Oktober 1893, nur daß diesmal der Senatspräsident Wirkl. Geh. Oberreg.-Rat Rommel den Vorsitz führte. In seiner Urteilsbegründung bezog sich das Oberverwaltungsgericht auf sein erstes Urteil vom 2. Oktober 1893 und faßte auch jetzt wieder „bei erneuter Prüfung" nur die Wirkung des Stückes ins Auge. „Hinsichtlich der Wirkung aber besteht zwischen dem Stücke .Notwehr' [von Else v. Schabelsky], bei dem inzwischen das Oberverwaltungsgericht durch das Urteil vom 8. März 1894 (III, 301) das Verbot der Aufführung aufrechterhalten hat, und den .Webern' der bedeutungsvolle Unterschied, daß das erstere in der Gegenwart spielt und einen aktuellen Gegenstand, das Vorkommen von Soldatenmiß- 357 HAUPTMANN handlungeii, unter unrichtiger Wiedergabe der bestehenden rechtlichen Vorschriften behandelt, während in den ,Webern', wie der Kläger mit Recht geltend gemacht hat und durch die Schriften von Kries, .Über die Verhältnisse der Spinner und Weber' (1845) un ^ von Zimmermann, ,Blüte und Verfall des Leinengewerbes in Schlesien' (1885) bestätigt wird, in durchaus wahrheitsgetreuer Weise fünfzig Jahre zurückliegende Zustände dargestellt werden, von denen die gegenwärtigen wesentlich verschieden sind. Die Unzufriedenheit und die Gewalttätigkeiten der Weber hatten ihren alleinigen Grund in dem Hunger, welchen sie litten, und diese Notlage des bis zum Verhungern gehenden Hungerns war wieder durch ganz spezielle Verhältnisse, namentlich durch den damaligen Übergang der schlesischen Weberindustrie vom Handbetriebe zum Maschinenbetriebe, veranlaßt. Wenn der Beklagte besonders noch das Vorhandensein persönlicher Berührungspunkte zwischen den geschilderten Ereignissen von 1844 und der Gegenwart hervorhebt, so sind diese Berührungspunkte doch nur gering und bestehen hauptsächlich bloß darin, daß die teilweise gegenwärtig noch bestehenden Firmen der beteiligt gewesenen Fabrikanten mit unbedeutenden, leicht erkennbaren Änderungen beibehalten sind. Sie können daher ebenfalls eine nähere Beziehung des Stückes zur Gegenwart nicht herstellen." Die Verhältnisse des Lobetheaters zu Breslau, heißt es dann weiter, seien nicht wesentlich verschieden von denen des „Deutschen Theaters" zu Berlin. „Die Bevölkerung von Breslau ist derjenigen von Berlin wesentlich gleich, jedenfalls zu Ausschreitungen nicht in höherem Grade geneigt. Auch der Charakter des Lobetheaters ist nach dem, was sich hierüber aus den übereinstimmenden Erklärungen der Parteien ergibt, als im wesentlichen übereinstimmend mit demjenigen des .Deutschen Theaters' zu Berlin anzusehen, namentlich auch in bezug auf die Stellung des Theaters selbst zur dramatischen Kunst, auf die Art, wie diese bei ihm geübt wird und vor allem in bezug darauf, von welchen Bevölkerungsklassen es besucht zu werden pflegt. Als eine erhebliche Verschiedenheit bleibt mithin nur die nähere Lage Breslaus zu dem Schauplatze der dargestellten Ereignisse. Selbst wenn diese Lage Bedeutung haben sollte, wogegen spricht, daß nach einer in den vorgelegten Akten des Königlichen Polizeipräsidiums zu Breslau befindlichen Notiz eine öffentliche Aufführung der .Weber' zu Schreiberhau' im Oktober oder November 1893 stattgefunden hat, also nicht weit von dem Tatorte und innerhalb einer zahlreichen Arbeiterbevölkerung, und daß diese Aufführung offenbar . . . ohne irgendwelche Unzuträglichkeiten geblieben ist, so ist doch jedenfalls Breslau nicht so nahe gelegen, um deshalb für Breslau die für Berlin nicht bestehende Gefahr als vorhanden ansehen und das Stück verbieten zu müssen." Die Möglichkeit, daß die durch Preiserhöhung vom Theater- HAUPTMANN 358 besuch ausgeschlossene Bevölkerung sich zu Ausschreitungen hinreißen lassen könne, sei ebenfalls zu entfernt. Die Breslauer Erstaufführung fand daraufhin am I. Oktober 1894 statt und hatte stürmischen Erfolg, ohne daß sich eine der Befürchtungen der Polizei bestätigte. Sozialistische Blätter meldeten, den Offizieren sei auch in Breslau der Besuch der ,,Weber" verboten worden, ebenso den Mannschaften die weitere Statistentätigkeit im Lobetheater („Vorwärts'' vom 4. Oktober) ; das wurde vom Breslauer Kommandanten in der Form widerrufen: die Nachricht, „den Offizieren wäre der Besuch der Premiere der ,Weber' verboten worden, sei Erfindung" („Berliner Lokal-Anzeiger", 5. Oktober). Auf Befehl der Polizei mußten die Preise der Plätze auf dem dritten Rang von 30 und 50 Pfennig auf 1 Mark und 1,25 Mark erhöht werden. „Bliebe auch keine einzige andere Kennzeichnung der heutigen Situation späteren freien Geschlechtern erhalten," bemerkte dazu der „Vorwärts", „diese eine Tatsache genügte, um ihnen die ganze grimmige Komik unserer Tage vor Augen zu führen." 6. Weitere Verbote außerhalb Berlins. Der Kampf um die „Weber" gestaltete sich mehr und mehr zu einem Kampf zwischen den Polizei- und Verwaltungsbehörden einerseits und dem Oberverwaltungsgericht andererseits. Die ersteren hielten konsequent daran fest, das Urteil der Oberinstanz zu verleugnen, und wurden darin bestärkt durch die Losung, die seitens des Ministeriums in Geheimzirkularen (vgl. das obige Rundschreiben des Landrats in Nimptsch) und schließlich in der Sitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses vom 21. Februar 1895 ausgegeben war. Dem Verbot in Breslau folgte am 25. Oktober 1894 das in Hirschberg, wo dem Direktor Sonnenthal die Aufführung der „Weber" untersagt wurde, wegen der „tendenziösen, der Aufreizung zum Klassenhaß Vorschub leistenden Darstellung" des Aufstandes von 1844 und weil das „sogenannte schlesische Weberlicd" darin vorkomme („Berliner Zeitung", 28. Oktober). Eine Beschwerde beim Regierungspräsidenten in Licgnitz War erfolglos. — In Görlitz befürchtete die Polizei „Streit und Unfrieden in der Bürgerschaft" („Berliner Tageblatt", 5. Oktober 1895). Auch unter dem neuen Ministerium des Innern (von der Recke) ergingen in Gleiwitz und Beuthen Verbote gegen die Aufführung der „Weber" durch eine wandernde Schauspielergesellschaft (Direktion Waldemar) ; der Regierungspräsident Dr. v. Bitter in Oppeln befolgte die Aufforderung des Herrn v. Koller („Berliner Börsen-Zeitung", 28. Februar 1896). — Dasselbe tat die Polizei in Halle am 13. Februar 1895, unmittelbar unter dem Eindruck der Ministerrede; sie verbot sogar die Vorlesung, sowohl in einer öffentlichen sozialdemokratischen Versammlung wie in einer Sitzung des Metallarbeitervereins („Vorwärts" vom 18. und 30. August 1895). Beschwerden der Direktion des Nationaltheaters 359 HAUPTMANN beim Regierungspräsidenten in Merseburg und beim Oberpräsidenten der Provinz Sachsen waren erfolglos; der letztere, v. Pommer-Esche, erklärte, im Gegensatz zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, ..die Wirkun g der Aufführung sei notwendig die, daß der unbefangene Zuschauer den Eindruck gewinnt, es handle sich um die Darstellung typischer Personen und typischer Vorgänge, welche die rücksichtsloseste Ausbeutung der Arbeiter durch die Fabrikanten und die siegreiche und deshalb als berechtigt erscheinende gewaltsame Auflehnung der Arbeiter hierbei zum Gegenstande haben. Kein irgendwie hervortretender Umstand nötigt zu der Annahme, daß die dargestellten Vorgänge nicht in der Gegenwart spielen. Zudem werden Ideen, welche die Jetztzeit bewegen, in einer einseitigen, den Fabrikanten und die Behörden herabsetzenden Art erörtert. Mag nun vielleicht in ruhigen Zeiten die Aufführung eines solchen Stückes unbedenklich sein, in der gegenwärtigen Zeit der Gärung und Unzufriedenheit, der Sozialrevolutionären Agitation und der Spannung auf wirtschaftlichem Gebiete ist die Aufführung eines solchen Stückes geeignet, die niederen und der Not mehr ausgesetzten, von der Sozialrevolutionären Bewegung besonders ergriffenen Schichten der Bevölkerung in ihrer Neigung zu gewalttätiger Auflehnung gegen die bestehende Ordnung zu bestärken und unter Umständen zu öffentlichen Ausbrüchen der Parteileidenschaften zu verführen." — Daraufhin beauftragte die Direktion des Halleschen Nationaltheaters den Rechtsanwalt Grelling mit einer Klage beim Oberverwaltungsgericht. Der Anwalt machte die gleichen Gründe geltend wie in seinen früheren Schriftsätzen und wies besonders auf die bisherigen Aufführungen in kleineren Städten (Erfurt, Gotha, Apolda, Weimar) hin; nirgends sei es zu Störungen der öffentlichen Ordnung gekommen, ebensowenig in Breslau, wo sich ,,Die Weber" gleichfalls als ein Zugstück ersten Ranges bewährten („Berliner Börsen-Courier", 16. April 1895). Zur Verhandlung aber kam es nicht, die Klage wurde aus unbekannten Gründen „stillschweigend zurückgezogen". Dem Oberverwaltungsgericht war es diesmal nicht beschieden, sich der Belehrung würdig zu machen, die ihm die ..Kreuzzeitung" (1. Juni 1895), offenbar auf „höhere Weisung", kurz vor der erwarteten Sitzung gegeben hatte. — In Brandenburg beruhigte sich (Juni 1895) die Theaterdirektion bei dem Polizeiverbot, man einigte sich in mündlicher Verhandlung auf eine „Änderung des Spielplans". — In Stettin wurde dem Bellevue-Theater die Aufführung am 17. November 1894 untersagt, die Beschwerde vom Regierungspräsidenten verworfen; als das Theater in andere Hände überging, wiederholten sich die beiden Vorgänge automatisch (25. September und n. Oktober 1895). — In Königsberg war das Stück noch 1901 verboten; der dortige Goethe-Bund führte es am 10. Juni dieses Jahres auf, aber im Luisentheater, einem Sommertheater, das in den HAUPTMANN 360 „Hufen", außerhalb des Stadtbezirks liegt. — In Tilsit erklärte die Theaterdirektion in den Zeitungen: trotz der Intervention des Oberbürgermeisters Thesing sei ihr die Aufführung „durch höhere Instanz" untersagt worden; Thesing hatte sie erlaubt, der Polizeiverwalter Witschel aber berichtete an den Regierungspräsidenten Hegel, die Tilsiter Bürgerschaft sei in allen Schichten von Sozialdemokraten durchsetzt, und diese warteten nur darauf, bei Gelegenheit der „Weber" im Stadttheater Skandal herbeizuführen. Der Polizeiverwalter wurde wegen seiner Amtsführung vom Oberbürgermeister entlassen, der Regierungspräsident forderte seine Wiederanstellung binnen vierundzwanzig Stunden — kurz, es entwickelte sich ein solenner Beamtenkrieg, und in den Bürgerversammlungen gingen die Wogen der Aufregung hoch („Vorwärts", 5. April 1895). — In Wiesbaden wurde die öffentliche Vorlesung des Stückes verboten. — In Bielefeld drohte die Polizei einem Theaterklub „Vorwärts" Geld- und Haftstrafen an, wenn er die „Weber" aufführte, in Minden wurde ebenfalls die Aufführung vom Regierungspräsidenten untersagt mit Rücksicht auf Ort, Zeit und das Wachsen der Sozialrevolutionären Bewegung („Vorwärts", 27. November und 4. Dezember 1895). In Frankfurt a. M. wurde noch 1900 die Aufführung der „Weber" nur an Werktagen geduldet, nicht in sonntäglichen Volksvorstellungen („Frankfurter Zeitung", 18. Oktober). In Hamburg erfolgte ein später aufgehobenes Verbot im Oktober 1894, in Bremen am 5. April 1895, hier sollte das Stück auf der Privatbühne des sozialdemokratischen Vereinshauses gegeben werden, der Unternehmer besaß aber keine Konzession; als dann das Bremerhavener Stadttheater an die Aufführung ging, wurde sie für das ganze Gebiet der freien Hansestadt Bremen verboten („Vorwärts", 4. April 1895). — In Nürnberg wurde das Stück dem dortigen Saisontheater freigegeben, dem Meßthalerschen Ensemble aber in München nicht, ebensowenig dem dortigen Arbeiterbildungsverein die Vorlesung („Vorwärts", 9. August, II. und 31. Dezember 1895). — Während in Heilbronn, Göppingen und Eßlingen die „Weber" ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung in Szene gingen, durfte Meßthaler sie in Stuttgart nicht spielen, weil „die rohe Gewalttat gegen die Besitzenden sowie die Staatsorgane" darin verherrlicht werde; die Stuttgarter fühlten sich darob als „Bürger zweiter Klasse" und fuhren zur Entschädigung nach dem nahen Eßlingen; Schillers „Räubern" war es ja ein Jahrhundert vorher in der Hauptstadt am Nesenbach nicht anders gegangen („Berliner Volkszeitung", 17. Februar, „Frankfurter Zeitung", 19. Februar 1896). — In Leipzig stieß Meßthalers Ensemble auf denselben Widerstand; daraus entwickelte sich ein Verwaltungsstreitverfahren, das, ebenso wie das Verbot in Hannover, einer besondern Darstellung bedarf, da beide Prozesse abermals den klaffenden Zwiespalt zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörde grell beleuchteten. 36i HAUPTMANN Der erbitterte Kampf gegen Hauptmanns „Weber" hat hauptsächlich dazu beigetragen, daß der „Köllersche Geist" der preußischen Verwaltung fast so geflügelt wurde wie hundert Jahre früher der Wöllnersche. 7- Das Verbot in Hannover und das dritte Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 1 5- Oktober 1896. Nach Freigabe der „Weber" für Breslau setzte das Stadttheater in Hannover das Stück auch auf seinen Spielplan. Die Aufführung wurde am 29. August 1895 kurzweg „aus ordnungspolizeilichen Gründen" verboten. Der Oberpräsident v. Bennigsen bestätigte das Verbot am 30. Oktober, weil das Schauspiel „zu einer Stärkung der schon jetzt vielfach hier vorhandenen latenten Neigung zum gewalttätigen Auflehnen gegen die öffentliche Ordnung und die bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, unter Umständen auch zu gewaltsamer Betätigung dieser Neigung" reizen könne. Ob historisch oder nicht — dessen sei sich die große Mehrheit der Zuschauer nicht bewußt, und die beiden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts seien für eine Aufführung in Hannover nicht ..präjudizierlich". Eine erneute Beschwerde wurde vom Oberpräsidenten (2. Januar 1896) wiederum abgelehnt, wegen des „in hohem Grade aufreizenden Inhalts des Stückes". Daraufhin rief auch Theaterdirektor Jäger, gleichfalls unter Assistenz Dr. Grellings, das Oberverwaltungsgericht an, und dieses gab am 15. Oktober 1896 „Die Weber" auch für Hannover frei. Der Anwalt Grelling konnte nur alles das wiederholen, was er schon so oft dargelegt hatte. Die Verhandlung gewann aber dadurch ein besonderes Interesse, daß der Oberpräsident v. Bennigsen, der bekannte Führer der Nationalliberalen und langjährige Abgeordnete, der sich mit Bismarck zeitweilig wegen des Sozialistengesetzes überworfen hatte, seine Stellungnahme ausführlich motivieren ließ: in den „Webern" seien die Kaufleute, Gutsbesitzer, Beamte usw. als hart und roh hingestellt, und die notleidende Arbeiterschaft könne daraus nur Haß und Erbitterung gegen sie schöpfen. Es komme ja auch heute noch vor, daß Arbeiter und Arbeiterinnen in unglaublicher Weise von ihren Arbeitgebern ausgenutzt würden, z. B. in der Konfektion ! Das Stück zwinge die Besitzlosen zu der Folgerung, daß nur Gewalt gegen die besitzenden Klassen und gegen die Regierung den Arbeitern helfen könne. Hauptmann hetze sogar gegen das Staatsoberhaupt! Die Sozialdemokratie sei in letzter Zeit außerordentlich gewachsen, überall dränge sie sich ein, mit besonderm Erfolg in die Gewerbegerichte. Sie gewinne immer mehr Anhänger auch in anderen Schichten, Rechtsanwälte schlössen sich ihr an, Geistliche ständen ihr wohlwollend gegenüber, sogar nicht wenige Beamte neigten 'hr zu, wie erkläre sich sonst, daß die sozialdemokratische Presse so oft in den Besitz vertraulicher Schriftstücke der Behörden gelange! HAUPTMANN 362 In Hannover und dem benachbarten Linden lägen die Dinge besonders bedenklich; Linden habe sich zu einem sozialdemokratischen Zentralpunkt entwickelt, die Partei habe dort bei der letzten Reichstagswahl 22 040 von 38 000 Stimmen erhalten. Diese Fabrikstadt und ihre um sich greifende Industrie ziehe neben ordentlichen Arbeitern auch eine Menge Gesindel an ; rohe Gewalttätigkeiten seien dort an der Tagesordnung. Die Aufführung der „Weber" in Hannover könne daher sehr leicht den Ausbruch einer revolutionären Bewegung dortselbst begünstigen. Noch ein weiterer Umstand machte diese dritte Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht bemerkenswert: das Ministerium des Innern hatte den Geheimrat Siber vom Berliner Polizeipräsidium als Kommissar zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses entsandt. Dieser erklärte, der Minister betrachte das Verbot der „Weber" noch immer als berechtigt und sei außerdem der Ansicht, das Gericht habe den Begriff „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" zu eng gezogen. Das Stück sei zu einer Parteisache geworden, das zeige alltäglich die sozialdemokratische Presse in ihren Berichten über die Aufführungen in andern Städten, das beweise auch die Verherrlichung der „Weber" durch Edgar Steiger auf dem eben tagenden Parteitag zu Gotha. Grelling hielt dem die Antwort Liebknechts entgegen, der die „Weber" als Parteistück abgelehnt habe. Alle diese Ausführungen der Verwaltungsbehörden und sogar ihrer höchsten Instanz verfehlten auf das Oberverwaltungsgericht ihre Wirkung. Die Besetzung des Gerichts war die gleiche wie am 2. Juli 1894, nur fungierte an Stelle Richters Oberverwaltungsgerichtsrat Schelling. Es berief sich auf seine früheren Entscheidungen; weder die mündlichen und schriftlichen Erörterungen darüber, die zahlreichen Äußerungen der Presse und der Zeitschriftenliteratur, die Ansichten der Preußischen Generalsynode und die des (n. b. „damaligen") Ministers v. Koller, noch die Ausführungen des Herrn v. Bennigsen und des ministeriellen Kommissars gäben Anlaß, den früheren Standpunkt zu verlassen. Das Verbot könne nur aufrechterhalten werden, wenn es den positiven Vorschriften des Landrechts entspreche. Ob das Verbot wünschens- und empfehlenswert sei, komme nicht in Betracht. Lediglich die Voraussetzungen des Verbotes in Hannover seien zu prüfen, nicht das Verbot selbst in seiner Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ; letzteres sei nicht Sache des Gerichts. Unrichtig sei die Meinung eines Teils der Presse („Kreuzzeitung"!) und des Ministers, daß der Verwaltungsrichter bei bedingter Anerkennung der Gefährlichkeit eines Stückes ein Verbot nur dann aufheben könne, wenn es die äußersten Grenzen der Polizcigewalt überschreite oder auf Willkür und Pflichtwidrigkeit beruhe. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots gegeben seien, und diese fehlten auch für Hannover. Im allgemeinen sei die gegenteilige Ansicht schon 303 HAUPTMANN in den früheren Prozessen gewürdigt und widerlegt worden, eine neue Prüfung führe zu demselben Ergebnis. „Zu betonen ist hierbei, daß die Äußerungen der (im Stück) auftretenden Personen nicht für sich allein und einzeln betrachtet werden dürfen, sondern unter Berücksichtigung des Charakters und der Rolle . . . und im Zusammenhange des Ganzen . . . und daß danach zu beurteilen ist, welchen Eindruck sie auf die Zuschauer machen können. Verfährt man in dieser allein berechtigten und zulässigen Weise, so ist selbst das ,Weberlied', bei dem unzweifelhaft am meisten von dem ganzen Inhalte des Stückes Bedenken entstehen können, nicht zu beanstanden." Die Verurteilung des Redakteurs Hoffmann wegen Abdrucks dieses Weberliedes im „Proletarier aus dem Eulengebirge" 1891 sei aus ganz andern Gesichtspunkten zu betrachten: abweichende Fassung, alleiniger Abdruck des Liedes, der die Wirkung erhöhe, Abdruck in einem Parteiblatt an einem Ort mit großer, vielfach unzufriedener Weberbevölkerung zu einer Zeit des Notstandes. „Wäre . . . der Tatsache, daß der Unterschied zwischen arm und reich, die Ausbeutung von Arbeitern durch Fabrikanten und Versehen einzelner Beamten stets bestanden haben und bestehen werden, Bedeutung beizumessen, so würde man zu der unannehmbaren Konsequenz gelangen, daß hierauf bezügliche Darstellungen ganz von der Bühne ausgeschlossen wären." An den früheren Urteilen müsse das Gericht um so mehr festhalten, als bei den zahlreichen Aufführungen in den verschiedensten Orten (Berlin, Breslau, Hamburg, Stralsund, Rostock, Erfurt, Bremerhaven, Gotha, Weimar, Memel, Apolda, Peine, Lüneburg, Schreiberhau usw.), also an den verschiedensten Orten mit verschiedenem Publikum in den verschiedensten Theatern noch keinerlei Ruhestörung vorgekommen und auch vom Beklagten nicht nachgewiesen sei; die angeblichen Tumulte im „Deutschen Theater", von denen am 21. Februar 1895 im Preußischen Abgeordnetenhause die Rede gewesen, habe der Redner (v. Zcdlitz-Neukirch) hinterher selbst als unzutreffend bezeichnen müssen (vgl. Stenographischen Bericht 1895, I, 793 und II, 1417). Daher sei gegen eine Aufführung unter gewöhnlichen Verhältnissen nichts zu sagen. Gewiß habe die Polizei auch die Aufgabe, neben der ä u ß e rn Ordnung auch die innere Ruhe der Gesamtheit zu schützen, die Gefährdung nach innen hin, d. h. der Gesinnung. Aus diesem Grund habe das Gericht das Verbot des Stückes „Notwehr" bestätigt. „Von alledem, was bei den ,Webern' außer der Gefährdung der äußeren Ruhe und Ordnung als das polizeiliche Verbot begründende Wirkung hingestellt wird, ist jedoch in Wirklichkeit nichts vorhanden." Diese Ansicht des Gerichts sei in den beiden früheren Urteilen weniger zum Ausdruck gekommen, weil damals die streitenden Parteien eben nur die Gefährdung der äußern Ordnung betont hätten. „Die jetzige nochmalige Prüfung führt dazu, die frühere Überzeugung aufrechtzuer- HAUPTMANN 364 halten und die behaupteten Wirkungen tatsächlich zu verneinen." Besondere Umstände, Zeit und Ort, könnten allerdings eine Aufführung ausnahmsweise als gefährlich erscheinen lassen. „Derartige Umstände liegen aber beim Stadttheater in Hannover nicht vor, mag auch alles richtig sein, was der Beklagte (v. Bennigsen) über dessen Verhältnisse, künstlerische Leistungen, Preise der Plätze, Art des besuchenden Publikums usw. und über die Verhältnisse in Hannover und in Linden angeführt hat." — Damit waren die „Weber" auch für Hannover freigegeben, und der Erfolg der dortigen Aufführungen hat dem Gericht vollkommen recht gegeben. 8. „Die Weber" in Sachsen und das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6.. November 1901. Die Reihe der Gerichtsurteile über Hauptmanns Weberdrama fand ihren Abschluß in Dresden. Schon im Mai 1895 wollten Mitglieder des „Deutschen" und des „Berliner Theaters" unter Leitung Karl Werkmeisters das Stück im Kristallpalast zu Leipzig aufführen, wurden aber durch die Polizei daran gehindert. Ebenso scheiterte der Versuch Emil Mcßthalers, Direktor des Neuen Deutschen Theaters in München, der mit seinem Ensemble die „Weber" in Leipzig herausbringen wollte. Der Polizeidirektor Bretschneider erklärte am 21. Oktober, Rat der Stadt und Polizei hätten schon das Gesuch Werkmeisters durch gemeinschaftlichen Beschluß abgelehnt; die Kürzungen in dem jetzt eingereichten Exemplar seien nur Regiestriche, sie änderten nichts an der Tendenz des Stückes, „die auf die Schilderung des Elends in den krassesten Farben und auf die Verherrlichung der rohen Gewalttat gegen die besitzende Klasse und gegen die Staatsorgane" gerichtet sei. — Ein Appell an die Königliche Kreishauptmannschaft blieb wirkungslos („Vorwärts", 31. Januar 1896). 1901 versuchte Theaterdirektor Kurz das Stück endlich für die öffentliche Aufführung in Leipzig loszueisen. Der Kreishauptmann v. Ehrenstein verbot es abermals und produzierte dabei ein Aktenstück, das in der Bühnengeschichte der „Weber" mit einem Stern auszuzeichnen ist. Der Kreishauptmann erklärte, nach § 12 des Leipziger Regulativs betreffend Aufsichtsführung über theatralische Vorstellungen vom 10. März 1894 dürfe nur aufgeführt werden, „was in sittlicher oder religiöser Beziehung keinen Anstoß erregt". Dann heißt es weiter: „Die Worte ,in sittlicher Beziehung' sind ohne Einschränkung gebraucht und deshalb ... im weiteren Sinne ihrer Bedeutung aufzufassen, nicht etwa nur auf die Unsittlichkeit in geschlechtlicher Beziehung zu beschränken. Unter diesen Worten muß vielmehr alles das verstanden werden, was gegen die guten Sitten im allgemeinen verstößt. Wenn aber in den ,Webern' die Arbeitnehmer gegen ihre Arbeitgeber zu Gewalttätigkeiten aufgereizt werden, der Klassenhaß geschürt wird, und un- erwiesene Beschuldigungen schwerer Pflichtverletzung gegen Staat- 365 HAUPTMANN liehe Behörden erhoben werden (S. 62 des beiliegenden Textbuches), so ist hierin ein Verstoß gegen die guten Sitten zu erblicken, welcher bei den ordnungsliebenden, für Gesetz und Recht einstehenden Staatsbürgern ,Anstoß erregt'" („Berliner Morgen-Zeitung"', 12. Oktober 1900). Bei diesen „Staatsbürgern" dachte Herr v. Ehrenstein gewiß hauptsächlich an die Leipziger Drucker und Verleger. Er sollte alsbald durch das von Direktor Kurz angerufene Oberverwaltungsgericht eines bessern belehrt werden. Es wies seine Auslegung des Leipziger Regulativs als unzutreffend zurück; eine Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit könne, abgesehen von rein geschlechtlichen, hier nicht in Frage kommenden Vorgängen, nur in solchen Angriffen erblickt werden, die sich gegen die sittlichen Grundlagen der Familie, der auf sie beruhenden Gesellschaftsordnung und des Staates richteten. Bei der Beurteilung des einzelnen Falles liege der Schwerpunkt in der zu erwartenden Wirkung der Aufführung. Nur wenn der Zuschauer den Dichter dahin verstehen müsse, „als strebe dieser mit den zur Darstellung gebrachten Vorgängen die Beseitigung oder Herabwürdigung der staatlichen oder gesellschaftlichen Ordnung oder des Familienlebens an, und wenn ferner angenommen werden kann, der Zuschauer werde durch die Aufführung in seinen sittlichen Anschauungen irre gemacht und zu Handlungen oder Unterlassungen verleitet werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sittlichkeit bedeuten, ist ein Zensurverbot am Platze". Ob „Die Weber" ein Kunstwerk seien, ob der Verfasser sich an die Wahrheit gehalten habe, bedürfe keiner Erörterung; ein Recht, historisch wahre Vorgänge zur öffentlichen Darstellung zu bringen, gebe es vor dem Gesetz nicht, historische Wahrheit an sich könne daher vor einem Zensurverbot nicht schützen. Man könne aber dem Dichter das Zugeständnis nicht versagen, daß sein Drama im allgemeinen auf geschichtlich wahren Begebenheiten fuße, und das lasse einen Schluß zu auf seine Absicht überhaupt. Die Urteilsbegründung zitiert dann Hauptmanns eigene Erklärung durch seinen Anwalt Grelling, daß er kein sozialdemokratisches Tendenzstück habe schreiben wollen; bei unbefangener Beurteilung müsse man zugeben, daß sich Absicht und Ausführung deckten. „Wenn es ihm darum zu tun gewesen wäre, sozialdemokratische Ideen zu fördern, dann würde er sicher nicht eine so sympathische Figur, wie den alten Weber Hilse, auf die Bühne gebracht haben . . . Die Besitzenden sind nicht geradezu als gefühllose Menschen geschildert: der Fabrikant Dreißiger . . . ist sich seiner Härte offenbar nicht voll bewußt und anscheinend nicht darüber unterrichtet, in welchem Maße seine Beamten die hungerleidenden Weber drücken . . . Die gebotene Form mag ästhetisch verwerflich sein; der Verfasser hat aber zweifellos Anspruch auf Beachtung, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt und nicht unlautere Nebenzwecke mit ihr verbindet." Eine drohende Gefahr zur Beein- HAUPTMANN 366 trächtigling der öffentlichen Sicherheit bestehe nicht, dagegen sprächen die vielen Erfahrungen, die man anderwärts damit gemacht habe. Damit war der Herr Kreishauptmann abgeführt, und die Darstellung der „Weber" durch das Meßthalersche Ensemble im Alberttheater am 13. April 1902 hatte einen rauschenden Erfolg. 9. „Die Weber" im Ausland. Der Zensurkampf gegen die „Weber" in Deutschland griff auch auf das Ausland über. In Wien wurde eine von Karl Kraus beabsichtigte Aufführung vor geladenem Publikum ohne Begründung verboten („Berliner Tageblatt", 9. April 1894). Diese Verfügung wurde wiederholt, als Otto Brahm im Dezember 1901 auf dem Wiedener Theater das Stück den Wienern geben wollte. Ebenso erging es im Juli 1897 dem „Berliner realistischen Ensemble" in Prag („Kleines Journal", 3. Juli 1897). Das Verbot wurde (nach Schienther) auf die gesamte österreichische Monarchie ausgedehnt; ihre österreichische Premiere erlebten die „Weber" erst am 24. Oktober 1903 in Graz. — Bei der Premiere in Ofen am 2. August 1895 fanden stürmische Demonstrationen statt, nach der Vorstellung marschierten die Arbeiter unter Absingung der Marseillaise ab („Berliner Lokal-Anzeiger", 3. August). Nach dem „Börsen-Courier" mußte das Weberlied wiederholt werden, dabei wurde im Zuschauerraum eine rote Fahne geschwenkt. Arbeitervereine waren in corpore erschienen. Trotzdem „übertraf der Erfolg alle Erwartungen und beschämte alle Befürchtungen", und die ganze ungarische Presse bezeichnete den Abend als ein literarisches Ereignis ersten Ranges. Die Demonstrationen wiederholten sich nicht, und das Werk blieb auf dem Repertoire, obgleich bis zur neunten Vorstellung der Besuch abflaute. Einige Zeitungen verlangten ein Verbot, weil das Theater (die Ofener Arena) von der Stadt subventioniert werde. Daraufhin sah sich Ministerpräsident Baron Bansy das Stück an und folgte der Vorstellung „mit sichtbarem Interesse". Am andern Morgen aber wurde der Direktor zur Audienz befohlen, der Minister ersuchte ihn, das Stück abzusetzen, und sogleich erschien an Stelle der „Weber" der „Raub der Sabinerinnen" („Vorwärts", 21; August). Im nächsten Monat wurde das Stück sogar für .sämtliche ungarischen Bühnen verboten („Berliner Volks-Zeitung", 25. September 1895). 1900 wurde das Verbot wieder beseitigt, und die Berliner Sezessionsbühne errang in Budapest am 6. Juli mit den ,,Webern" einen durchschlagenden Erfolg; die Wirkung wird als ,,ungeheuerlich" geschildert, Martin als Pastor, Rosa Bertens als Luise, Vallentin als Expedient Pfeifer und Hilse, und vor allem Reinhard als Baumert fanden tosenden Beifall. — In Paris verbot die Zensur die öffentliche Aufführung aus zwei Gründen: 1. könne die Vorführung deutscher Uniformen zu Unruhen und Skandalszenen führen, da sie für das französische Nationalgefühl verletzend sei; 2. habe der Verfasser zwar ein sehr naturgetreues Bild menschlichen 367 HAUPTMANN Leidens und trostloser Zustände gegeben, jedoch keinerlei Schluß daraus gezogen, so daß zu befürchten sei, die Masse werde diesen Schluß selber ziehen; Hauptmann habe versäumt, einen Weg zur Heilung des Elends zu zeigen! Die Pariser Presse war damit ganz einverstanden, sogar der Theaterdirektor Antoine, der aber jetzt das Stück in seinem „Theatre Libre" einer geschlossenen Gesellschaft vorführte (,,Berliner Neueste Nachrichten", 7. Juni 1893). Sogar der berühmte Kritiker Sarcey soll nach der Vorstellung erklärt haben: jede Regierung, die sich respektiere, müsse die öffentliche Darstellung verbieten. Als Antoine gleichwohl für sein neues Theater („Theatre Antoine") im März 1898 um die Erlaubnis zur Aufführung einkam, wurde sie wieder verweigert („Berliner Zeitung", 4. März). — In Brüssel wurden bei der ersten Aufführung Anfang Oktober 1894 anarchistische Flugblätter in den Zuschauerraum geworfen, das Publikum blieb aber dem Stück sowohl wie diesen Demonstrationen gegenüber kühl; so meldete wenigstens die „Bank- und Handels-Zeitung" am 8. Oktober, um zu beweisen, daß unmöglich deutsche Offiziere die Aufführung in Berlin besuchen dürften. — In London brachten Dilettanten aus der „Kommunistischen Arbeiterunion" am 8. März 1899 eme Aufführung zustande, die von der Kritik sehr gerühmt wurde („Berliner Tageblatt", 9. März) ; die englischen Arbeiter sollen aber die Schilderungen des Weberelends als antiquiert empfunden haben. — Italien verbot ebenfalls „I Tessitori" (Übersetzung von Ernesto Gagliardi) schon im September 1894 der Andoschen Gesellschaft („Börsen-Courier", 30. September). In Mailand begründete die Polizei das im Februar 1895 damit, daß die Unterdrückung des Weberaufstandes Ähnlichkeit habe mit Ereignissen des Vorjahres in Sizilien usw. Auch in Venedig erfolgte kurz darauf ein Verbot. — In New York brachte eine Dilct- tantengesellschaft am 8. Oktober 1894 „Die Weber" heraus zum Besten der anarchistischen Organisationen; den alten Baumert spielte der Anarchist Johann Most angeblich meisterhaft. Als die „Freie Bühne" in New York am 28. Oktober das Experiment wiederholen wollte, schritt die Polizei ein; der „unverschämte Büttel", meldete die „New Yorker Volkszeitung" vom 3. November, erklärte: „Wir leben in einer Zeit großer Aufregung. Im 4. Precinct sind 1000 Striker seit neun Wochen außer Arbeit, ihre Familien sind am verhungern, ich halte es daher für gefährlich, einem Agitator wie John Most zu gestatten, sie noch weiter aufzuregen. Sollte er es daher wagen, hier zu sprechen, werde ich ihn verhaften." Polizeimanuschaft stand bereit, dreinzu- schlagen, falls man dennoch die Aufführung in der Oertelschen Halle durchsetzen sollte. Am 18. Dezember wurde im New Yorker Thaliatheater die Aufführung wiederholt. In Chikago wurde das Stück innerhalb zweier Wochen zwölfmal aufgeführt, und die „Freiheit", das „internationale Organ der Anarchisten deutscher Sprache", stellte (19. Ja- HEBBEL 368 nuar 1895) fest, daß „ein bedeutender agitatorischer Erfolg" damit erzielt worden sei. •— In Rußland war die Übersetzung der „Weber" streng verboten; erst 1904 wurde man nachgiebig und erlaubte dem Moskauer „Künstlerischen Theater" die Aufführung („Welt am Montag", 21. November 1904). Es war die Zeit der russischen Niederlagen im Krieg gegen Japan. Eine Begleiterscheinung der Verbote der „Weber" war, daß die Literatur über dieses Werk Hauptmanns schier ins Unermeßliche angewachsen ist. Außer den schon in der vorstehenden Darstellung zitierten Aufsätzen sei hier nur auf einige weitere hingewiesen, die das Oberverwaltungsgericht bei seiner dritten Entscheidung zusammenstellte, die also gerade für die Zensurfrage beachtlich erschienen: „Deutsche Revue" XX (April 1895), „Nation" (IX, 444. X, 355. XI, 775) und „Zukunft" (V, 360. IX, 45). HEBBEL, FRIEDRICH (1813—1863). Hebbel hat sich niemals als einen Märtyrer der Zensur hingestellt. Als er im Herbst 1845 nach Wien kam, machte er sich unter den dortigen Schriftstellern, denen die Klage über den Geistesbann im damaligen Österreich zum Morgen- und Abendgebet geworden war, bald unbeliebt durch eine Äußerung, die wie ein Lob der Zensur geklungen hatte. Wir lesen sie in seinem Tagebuch vom 10. November 1846: „Für gewisse Leute ist die Censur das größte Glück. Sie können behaupten, daß nur diese alles Shakespearesche, Schillersche, an ihren Gedanken abschneidet." Wer wie Grillparzer oder Bauernfeld auf die Zensur schimpfte, war natürlich des lärmenden Beifalls des Literaturpöbels sicher, und mit dem wollte sich Hebbel nicht gemein machen. Er selbst hatte damals schon mancherlei Unbill seitens der Zensur erfahren, aber er fühlte noch die Kraft eines Simson in seinen Adern, der es schließlich doch gelingen mußte, dies Staatsgebäude rückständigen Vorurteils zum Einsturz zu bringen. Aber dazu reichte auch die Kraft eines Hebbel nicht aus. Schon die Erfahrungen, die er bald darauf in Wien machte, belehrten ihn, daß die Zensur ihre artigen und bescheidenen Schützlinge mit demselben Schulmeisterbakel traktierte wie die aufsässigen und widerspenstigen, und daß man seinem dichterischen Können zuliebe gewiß keine Ausnahme von der Regel machte, die klein und groß mit anerkennenswerter Unparteilichkeit mißhandelte. Obgleich er dann 1848 keineswegs blindfröhlich und kritiklos in das allgemeine Revolutionshurra mit einstimmte, verschmähte auch er es nicht, an dem Scheiterhaufen, auf dem damals die Zensur gebraten wurde, seine epigrammatischen Lichtlein anzuzünden: Haltet die Uhr nur an und denkt, nun werd' es nicht Abend; Stand die Sonne schon still, weil es ein Küster gebot? 36g HEBBEL Und auf der Höhe seines Ruhmes, als er über die Mehrzahl seiner Zeitgenossen so ungeheuer hinausgewachsen war, hatte sich diese gereizte Stimmung keineswegs verloren, im Gegenteil bedeutend gesteigert. Als er sich nach dem großen Erfolg seiner „Nibelungen" (1862) zu einer Gesamtausgabe seiner Werke rüstete, dachte er daran, sie um eine „Blumenlese" seiner Zensurerfahrungen zu bereichern, „nicht der Piquanterie wegen", wie er an seinen Verleger Campe am 19. Oktober 1863 schrieb, „sondern um gewisse Kritiker, die mir immer das Anklammern an die reale Bühne predigen, mit den Zuständen dieser realen Bühne bekannt zu machen. Ich habe das Theater stets im Auge gehabt und keine Scene geschrieben, die nicht gespielt werden konnte, aber freilich nicht den Polizei-Codex, oder gar die Grillen oder das Hof-Gewissen eines Intendanten. Wie wäre das auch möglich? In jedem Lande, ja in jeder Stadt sind sie verschieden, und wechseln nicht bloß mit den Personen, sondern auch mit ihren Stimmungen." Zwei Monate, nachdem er dies geschrieben hatte, riß ihm der Tod die Feder aus der Hand. Seine Briefe und Tagebücher nebst den Berichten seiner Zeitgenossen geben aber Stoff genug, jene „Blumenlese" in seinem Sinne nachzuholen. Aus Hebbels Frühzeit ist nur ein unbedeutender Zusammenstoß mit der Zensur bekannt. Während seines ersten Aufenthaltes in Hamburg schrieb er ein Gedicht „Zum. 18. Oktober" (1835), dem Gedenktag der Leipziger Schlacht, das in den von seiner damaligen Gönnerin Amalie Schoppe herausgegebenen „Neuen Pariser Modeblättern" erscheinen sollte. Der Hamburger Zensor Hoffmann aber gab das Manuskript dem Drucker entrüstet zurück mit den Worten: „Wie kann die gute Frau [Schoppe] glauben, daß ich solche Gedichte passirön lasse!" Dieses Jugendgedicht Hebbels ist verschollen, was nicht der Fall wäre, wenn es hätte gedruckt werden dürfen. Seine Staatsgefährlichkeit ist also nicht mehr nachzuprüfen. Das ist alles, was sich Hebbel bis zu dem Zeitpunkt hatte zuschulden kommen lassen, da er als Dramatiker aufzutreten begann. Er war also weder politisch verdächtig noch vorbestraft und hatte auch niemals die Aufmerksamkeit der vormärzlichen Polizei auf sich gezogen. Er lebte fast als politisches Neutrum dahin, ganz eingesponnen in seine künstlerische Arbeit. Dennoch gehen seine Erfolge gerade als Dramatiker durchaus parallel mit den politischen Ereignissen. Von Hebbels bis 1848 vollendeten sechs Dramen haben bis zur Aufhebung der Zensur in ebendiesem Jahr nur zwei das Lampenlicht erblickt : „Judith" und „Maria Magdalene" ; die Zahl der Aufführungen zusammengenommen erreicht nicht einmal das Dutzend. Von 1848 ab wird das mit einem Schlage anders. Eine der hartnäckigsten Zensurfestungen, das Wiener Burgtheater, kapituliert; es bringt innerhalb zweier Jahre vier Stücke von Hebbel. Allein das Jahr 1849 beschert 24 HEBBEL 37o diesem vier regelrechte Uraufführungen; dazu kam noch die Aufnahme der „Judith" auf dem Burgtheater. Dieser Sturmschritt stockte aber sofort, als die Reaktion über Deutschland und Österreich hereinbrach. Ein Parallelismus der Ereignisse, der sogleich den Schluß aufdrängt : daran wird wohl außer der sprichwörtlichen Gleichgültigkeit der deutschen Theaterdirektoren auch der Zensor stark beteiligt gewesen sein. Eine nähere Untersuchung kann diese Vermutung nur bestätigen. Im Herbst und Winter 1839/40 hatte Hebbel seine erste Tragödie ,Judith" geschrieben. Etwa am 16. Februar 1840 sandte Amalie Schoppe ein Exemplar des eben fertig gewordenen Manuskriptdruckes an die Berliner Schauspielerin Auguste Stich-Crelinger, die bei einer dortigen Aufführung als Darstellerin der Titelrolle allein in Betracht kam. Schon am 29. Februar antwortete Frau Crelinger, und zwar mit einem Briefe, der ihrer Klugheit und geistigen Empfänglichkeit alle Ehre machte. Sie hatte die „Judith" gleich zweimal gelesen, und was sie über den „eminenten Beruf" des neuen Dichters für das Drama sagt, ist keine Redensart, sondern der Ausdruck ehrlichster Überzeugung und tiefster Ergriffenheit. Aber — nun kamen die Einwendungen: so wie das Stück geschrieben sei, könne es unmöglich aufgeführt, vielmehr müsse „Vieles und oft das Schönste" gestrichen werden. „Ich empfinde das an mir selbst," versicherte die Dame. „Ich gehöre nicht zu den Prüden und doch möchte ich das Stück, so wie es ist, meinen Töchtern nicht zu lesen geben und möchte es keinem Manne vorlesen oder mir von ihm vorlesen lassen." Frau Stich-Crelinger gehörte allerdings nicht zu den Prüden; '„am Knie der Frau Crelinger" (sie wohnte in Charlottenburg am „Knie") war ein beliebtes zweideutiges Berliner Witzwort; es wurzelte in einem Abenteuer der Schauspielerin mit einem Grafen Blücher, das ihren ersten Mann, den Schauspieler Stich, das Leben kostete; der eifersüchtige Ehemann erwischte den Liebhaber im Hause, und der Offizier stach den unbequemen Frager einfach mit dem Dolche nieder. Das war allerdings schon sechzehn Jahre her; unterdes war Frau Crelinger, wie sie seit ihrer zweiten Ehe hieß, älter geworden, sie hatte zwei erwachsene Töchter, und unter diesem Gesichtspunkt pflegen sich die Begriffe von Sittlichkeit gewöhnlich zu ändern. Frau Stich war jetzt eine tadellos „anständige" Frau. Sie war aber auch eine praktische Schauspielerin und machte sofort genauere Vorschläge, wie dem sittlichen Übel der Hebbelschen Tragödie abzuhelfen sei. Die „beiweitem zu durchsichtige" Beschreibung der Hochzeitsnacht im 2. Akt müsse ganz geändert oder gestrichen werden; übrigens verstehe sie auch den Sinn derselben nicht. Ebenso unmöglich sei verschiedenes im 5. Akt in der Unterhaltung des Holofernes mit dem Hauptmann, „besonders die Stelle: ,Weib ist Weib'" und in 3-1 HEBBEL der Szene zwischen Judith und Mirza vor dem Zelt des schlafenden Feldhauptmannes. Das abgehauene Haupt des Holofernes schließlich dürfe „nie, auch nicht verdeckt auf der Bühne erscheinen". Natürlich könne nur der Dichter selbst diese Änderungen vornehmen: „eine fremde Hand kann und darf an diesem Kleinod nicht rühren". Was Frau Crelinger Gutes über Hebbels Meisterwerk sagte, stammte gewiß von ihr; im übrigen war sie nur das Sprachrohr der Königlichen Intendanz, deren Zensurpraxis sie genau kannte; wahrscheinlich hatte die energische Dame über „Judith" bereits Rücksprache mit ihr genommen. Am 6. Juli 1840 fand tatsächlich durch die erfolgreiche Verwendung der einflußreichen Schauspielerin die Uraufführung der „Judith" statt. Wie war das möglich? Hebbel selbst hatte sich dazu bereden lassen, sein Werk „bühnengerecht" zu machen. Wer könnte es einem jungen Dichter verargen, wenn er dieser „Versuchung" erlag, von der seine ganze Zukunft abhängen konnte! Hebbel milderte also das „Colorit" im Sinne der Berliner Zensurwünsche. Nach Emil Kuhs Bericht wurde die Szene zwischen Judith und Mirza vor dem Zelt des schlafenden Holofernes „wegen der allzu grellen Naturlaute des geschlechtlichen Fiebers, die darin erklingen", ganz gestrichen. Die Berliner Zensur war aber damit nicht zufrieden; sie verlangte einen anderen Schluß. Die letzte Szene, in der Judith den sie preisenden Priestern den Schwur abnimmt, sie zu töten, sobald sie es verlange, und die Schlußworte: „Ich will dem Holofernes keinen Sohn gebären! Bete zu Gott, daß mein Schoß unfruchtbar sei. Vielleicht ist er mir gnädig I" >— dieser Gipfelpunkt des seelischen Konfliktes war auf der Berliner Hofbühne unmöglich. Diesem Wunsch wollte aber Hebbel nicht entsprechen. Der Regisseur oder sonst ein Gehilfe machte sich also selbst an die Arbeit. Wie sie ausfiel, wissen wir nicht, da das alte Regiebuch verschollen ist. Aber der Dichter entsetzte sich über diesen „verrückten, ohne sein Zuthun in Berlin fabrizirten" Schluß, und damit das Hamburger Theater, das ein halbes Jahr später (1. Dezember 1840) ebenfalls die „Judith" aufführte, nicht etwa zur Berliner Bearbeitung greife, lieferte er nun selbst einen Schluß, der sich natürlich im Rahmen der übrigen zensurgerechten Berliner Fassung halten mußte. Diese Hamburger Theatereinrichtung, Hebbels „eigenes Machwerk", wie er selbst sie bezeichnete, ist vorhanden. Der innerste Kern der Tragödie ist herausgebrochen : „die Verwirrung der Motive in der Heldin und die Ableitung der Tat aus eben dieser Verwirrung". Judith ist dadurch zu einer „heroischen Katze" geworden. Sie handelt nur mehr aus religiös- patriotischen Beweggründen; das sexuelle Moment ist völlig ausgeschaltet ; sie schaudert vor dem Mord an Holofernes zurück, weil sie ihn als eine riesenhafte, dämonische Natur wie einen Gott verehrt. Während sie ihm dann das Haupt abschlägt, brechen die Juden unter 24* HEBBEL 372 Kriegsmusik in das Lager der Assyrier ein, und Judith wird von ihnen als Heldin und Retterin begrüßt. Sie aber tritt, „wie aus Erstarrung geweckt, mit ihrem Schwerte unter sie" und verweist sie auf Gott, den Herrn, der das Große vollbracht habe. „Jauchze Volk der Verheißung!" jubelt der oberste Priester der Israeliten, und unter „Heil! Judith Heil!" fällt der Vorhang. Diese Fassung verblieb der „Judith" fast ein halbes Jahrhundert, als ob das Originalwerk des Dichters gar nicht existierte. So kam sie 1849 nl Wien, 1851 bei einem Gastspiel der Frau Hebbel in Berlin auch dort zur Darstellung, und so wurde sie auf fast allen deutschen Bühnen heimisch, die sich überhaupt zu einer Aufführung des Werkes entschlossen. Erst 1896, also nach sechsundvierzig Jahren, hat es Max Grube als Regisseur des Königlichen Schauspielhauses in Berlin gewagt, die alte, von der Zensur diktierte Verballhornung beiseite zu werfen und das Literaturwerk selbst („mit verständnisvollen Strichen", wie der Hebbelforscher Richard Maria Werner sagt) endlich in sein Recht einzusetzen. Im Winter 1842/43 hielt sich Hebbel in Kopenhagen auf, und König Christian VIII. von Dänemark gewährte ihm auf zwei Jahre ein Reisestipendium, so daß er Paris und Italien besuchen konnte. Am 13. Dezember 1842 hatte Hebbel eine Audienz bei dem König. Dabei kam die Rede auf „Judith", die der Dichter nebst seinen übrigen Werken dem König vorher geschickt hatte. Nach seinen Aufzeichnungen lautete das Gespräch folgendermaßen: König (ohne Übergang fortfahrend) : „Ihre Judith' kann aber nicht gespielt werden. Ich habe mit dem Theaterdirektor darüber gesprochen. Es geht nicht an." Hebbel: „Ich bitte Ew. Majestät um Vergebung, aber dieser Ausspruch ist längst durch die Tat widerlegt worden, die Judith' wurde in Berlin und in Hamburg gespielt." König: „Es stehen aber doch gräuliche Sachen darin." Hebbel: „Ew. Majestät meinen, es stehen starke, ungewöhnliche Dinge darin, solche, die man im conventionellen Sinn indecente nennt." König: „Ja, ja!" Hebbel: „Die sind bei der Aufführung weggeblieben." König: „Sehen Sie, die sind weggeblieben, das konnte ich als Leser aber nicht wissen." Hebbel: „Freilich nicht." König: „Es ist überhaupt wohl zweierlei, ein Stück zum Lesen und ein Stück zum Spielen zu schreiben." Hebbel: „Eigentlich nicht, aber so wie die Zeiten sind, allerdings." Eine Pause entstand, und um der bekannten Handbewegung zuvorzukommen, verbeugte sich Hebbel und ging. 373 HEBBEL Nachdem sich Hebbel zwei Jahre in Paris und Italien aufgehalten hatte, kam er im November 1845 nach Wien. Das ihm vom dänischen König gewährte Reisestipendium war abgelaufen, und mittelloser als je kehrte der Dichter nach Deutschland zurück. Eigentlich wollte er nur kurze Zeit in Wien bleiben. Aber ein märchenhafter Glückszufall hielt ihn in der Kaiserstadt fest, die dann seine zweite Heimat wurde. Obendrein hatte er in den dortigen Schauspielern Ludwig Löwe und Heinrich Anschütz, besonders aber in Christine Enghaus, die der Dichter bald nachher zur Gattin gewann, begeisterte Verehrer seines Genius gefunden. Was lag näher, als daß sich diese Begeisterung in lebhafte Fürsprache der Schauspieler für den anwesenden Dichter bei der Leitung des Burgtheaters umsetzte? — Sie bestürmten also den Oberstkämmerer Grafen Dietrichstein, zunächst die „Judith" zu erlauben. Aber das mehr als ein halbes Jahrhundert alte Schema F besagte: auf dem K. K. Burgtheater ist kein biblischer Stoff zulässig! Und den hätte schließlich keine noch so weitgehende Zensurbearbeitung, an der sich bereits der Wiener Schriftsteller Otto'Prechtler versuchte, aus diesem Werk beseitigen können. Mit „Genoveva" stand es ebenso: eine Kalenderheilige auf der Bühne des katholischen Hofes? — Ausgeschlossen. Der Wiener Dichter Friedrich Halm (v. Münch-Bellinghausen) riet zwar, die „Genoveva" nach den dort geltenden Zensurvorschriften zurechtzumachen, aber das erforderte Änderungen, bei denen Hebbel die Haare zu Berge stiegen. „Er hat neulich Abends einige Akte mit mir durchgegangen," schrieb Hebbel am 18. Dezember 1845 an Elise Lensing, „ich schauerte! . . . Wer sollte es denken, daß z. B. die Ausdrücke Heilige, Crucifix usw. nicht auf dem Theater vorkommen dürfen ? Und doch darf es nicht geschehen, vielleicht nicht einmal, wenn Metternich selbst ein Stück schriebe." Und mit dem „Diamant" war in Wien erst recht nichts anzufangen. Wie hätten die adeligen Fräulein in den Logen bei einem so undelikaten Stoff die Nasen gerümpft! Hebbel hat dieses sein erstes Lustspiel, das zu seinen Lebzeiten nur einmal in Kremsier in Mähren gespielt wurde, überhaupt nie auf der Bühne gesehen. 1853 sollte es auf dem Carltheater in Wien gespielt werden; die Zensur hatte auch die Erlaubnis gegeben, aber Hebbel selbst zog sein Stück wieder zurück, da ihm die dortigen Schauspielerkräfte zu miserabel erschienen. Auch eine Aufführung seines „Trauerspiels in Sizilien" hat er nicht erlebt, wofür jedoch der Zensur keine Schuld beizumessen ist. Hebbels neuestes Drama „Maria Magdalene" hatte nun wieder so einen biblisch anmutenden Titel, vor dem sich der Oberstkämmerer der Hofburg bekreuzigte, und der Konflikt mußte den Hofmann mit noch größerem Entsetzen erfüllen. Dennoch wagte es Hebbel bald nach seiner Ankunft in Wien auf den Rat seiner dortigen Freunde, sogar HEBBEL 374 des ehemaligen Burgtheaterdirektors und jetzigen Buchzensors Dein- hardstein, sein Werk dem damaligen Direktor Holbein einzureichen. Unmittelbar darauf besuchte er auch den Schauspieler Heinrich An- schütz, für den die Rolle des Meisters Anton wie geschaffen war. An- schütz selbst hat die mit Hebbel damals geführte Unterhaltung, die sich natürlich hauptsächlich um die Zensurfrage drehte, aufgezeichnet. „In hohem Grade eingenommen von dem geistig überlegenen Wesen meines Gastes," erzählt Anschütz, „versicherte ich ihm, daß es bei einem so bedeutenden schauspielerischen Vorwurfe keiner Anempfehlung bedürfe, daß vielmehr der Schauspieler dem Dichter für die prachtvolle Aufgabe verpflichtet sei. „Ich fürchte nur, verehrter Herr Doktor," bemerkte ich, „daß ich mich zu früh auf den Besitz dieser Rolle freue." „Wie meinen Sie das, Herr Anschütz?" „Ich glaube nicht, daß Ihr Trauerspiel von der Zensur zugelassen wird." „Warum nicht? man gibt ja .Kabale und Liebe'." „Das wohl, aber für's Erste genießt ,Kabale und Liebe', als ein altes Schiller'sches Stück, das nicht mehr gefährlich ist, das Bürgerrecht, und zweitens ist der Grundton Ihres Dramas ein weit herberer, die Conflicte sind unversöhnlicher Natur, die Charaktere rauh bis zur Wildheit, und ich zweifle sehr, daß die Zensur für die Handwerker- Philosophie des Tischlers Anton, für den Buben Carl, für das Ver- hältniß zwischen Clara, Leonhard und dem Secretär das admittitur [Ist zugelassen!] erteilt." „Wenn sie es wagen, das Stück nicht zu geben, so mögen sie auch die Verantwortung vor der Öffentlichkeit übernehmen." „Bester Doctor," erwiderte ich, „unsere Censur ist in diesem Punkte sehr verwegen. Wenn sie nein sagen will, so malt sie ihr ,non admittitur' so groß, dick und und schwarz hin, daß man es auf zehn Schritte lesen kann." „Ich werde den kürzesten Weg gehen und mich gleich an den Herrn Oberstkämmerer wenden." „Ich wünschte ihm den besten Erfolg von seinem Gange, hoffte aber bei dem entschiedenen Wesen Hebbel's nur wenig von dieser entre-vue. Hebbel mochte beim Grafen Dietrichstein ähnliche Äußerungen gethan haben, denn wie mir erzählt wurde, soll dieser sonst so zugängliche Theaterfreund, ganz erschreckt und entrüstet von Hebbel's catego- rischem Auftreten, seinem Kanzleipersonal aufgetragen haben, den ,rothen' Dichter nicht mehr vorzulassen." i,Und die Censur verbot .Maria Magalena' wirklich." Nebenbei ergab sich bei dieser Audienz Hebbels, daß Graf Dietrichstein noch nicht einmal den Namen des Dichters kannte. Das gehörte zum guten Ton dieser Kavalierdirektionen. Vor nicht langer 375 HEBBEL Zeit hatte der Stuttgarter Indendant Graf Leutrum, als ihm der Schauspieler Seydelmann meldete, Karl Immermann sei angekommen, einem etwa drohenden Besuche mit der Bemerkung vorgebeugt, er könne ihn „nicht spielen lassen". Er hielt den berühmten Dichter und Theaterdirektor für einen um ein Gastspiel nachsuchenden Komödianten! Außerhalb des Theaters war für einen Schriftsteller wie Hebbel zu jener Zeit in Wien noch weniger zu erzielen. Die dortigen Verlagshandlungen mußte er, wie er am 26. November 1846 seinem Freunde Gurlitt klagte, „aus Censur-Rücksichten als nicht vorhanden betrachten", und die Zeitungen und Zeitschriften unterlagen demselben Zwang. Daher erhoben sich auch die wenigsten über das flache Niveau der Unterhaltungsliteratur. Um ein ernsthaftes literarisches Organ zu schaffen, gründete Hebbels Freund Siegmund Engländer 1847 eme Monatsschrift „Der Salon". An Beiträgen Hebbels sollte unter andern dessen Gedicht „Der Jude an den Christen" darin erscheinen, das, wie der Dichter am 1. September 1847 an Felix Bamberg schrieb, „in meiner Weise, also ohne alles Spitzen- und Stachelwesen den einfachen Humanitätsgedanken des Jahrhunderts" aussprach. Der Zensor strich es weg; die Judenfrage durfte auch im versöhnlichsten Sinne in Wien nicht Gegenstand der Dichtung sein. Das 3. Heft des „Salon" brachte Hebbels Novellenfragment „Die beiden Vagabonden". Dieses Heft war aber auch schon das letzte; die Zensurquälereien, berichtet Emil Kuh, welche schon die Gründung der Zeitschrift erschwert hatten, machten ihr wieder ein Ende. Wie sollte es eine eigenartige, in vielen Punkten befremdende Dichterindividualität wie die Hebbels unter solchen Umständen anfangen, sich einem weiteren Leserkreis zu vermitteln? Charakteristisch für die damaligen Wiener Zensurzustände ist noch eine Erfahrung, die Hebbel bald nach seiner Ankunft in Wien machte. Er hoffte sich durch kritische Mitarbeit an den Wiener „Jahrbüchern der Literatur" notdürftig über Wasser halten zu können, und der Herausgeber Deinhardstein gab ihm auch gleich den Auftrag, die letzten Bände der Literaturgeschichte von Gervinus zu besprechen. Damals warfen die Verleger noch nicht so freigebig mit Rezensionsexemplaren um sich wie heutzutage, und einem armen Teufel blieb daher nichts anderes übrig, als sich ein Buch, das er rezensieren wollte, auf einer Bibliothek zu beschaffen. Als Hebbel aber auf der Wiener Hofbibliothek das Werk von Gervinus forderte, wurde ihm die Auskunft: das Buch sei verboten und dürfe daher nicht ausgeliehen werden. Das schloß aber wunderlicherweise nicht aus, daß dieses verbotene Werk in jenen Jahrbüchern besprochen wurde, die auf Kosten der österreichischen Regierung gedruckt wurden! Der Kampf Hebbels um seinen Platz an der Sonne war also ziemlich aussichtslos. Erst das revolutionäre Gedränge des Jahres 1848 HEBBEL 37 6 schob auch ihn in den Vordergrund. Das zeigt am besten die Bühnengeschichte der „Maria Magdalene". Gleich nach Vollendung dieses neuen Werkes im Dezember 1843 hatte Hebbel es von Paris aus in gläubigem Vertrauen wieder an Frau Crelinger geschickt, es aber im Mai 1844 von Berlin mit einer „lithographierten Zuschrift der Intendanz" als „unaufführbar" zurückerhalten. Seit zwei Jahren schwang dort ein neuer Mann das Direktionszepter, Karl Theodor v. Küstner, der sonst nicht so übel war, aber die Aufführung dieses Stückes sehr entschieden verweigerte. Ein „gefallenes Mädchen" wie diese Klara auf der Hofbühne erschien ihm ganz unmöglich. „Er war in diesem Punkte auch gar nicht weiß zu waschen," schrieb später der Berliner Kritiker H. Th. Rötscher an den Dichter, „weil er sich natürlich nicht zur Bedeutung der ganzen Aufgabe und ihrer dramatischen Motivirung erheben kann." Nach dieser Ablehnung hatte Hebbel an dem Erfolg seiner Bemühungen gezweifelt. Er hatte deshalb sein Werk mit einer Widmung an den König Christian VIII. als Buch herausgegeben und seinem Schicksal überlassen, während er selbst nach Italien gereist war. Eine preußische Provinzbühne, die Königsberger, war es dann, die am 13. März 1846 mit der Uraufführung des Stückes voranging. Leipzig folgte am 19. Oktober desselben Jahres. Nun begannen sich auch die Berliner Verehrer Hebbels zu rühren, und am 27. Februar 1847 konnte ihm Rötscher mitteilen, daß man „zum Besten der bei dem Pesther Brande Verunglückten im Lokal des Königstädter Theaters aber mit den Kräften der Königlichen Bühne" die „Maria Magdalene" aufführen wolle. Ob freilich die Zensur die Erlaubnis dazu gebe, sei sehr unwahrscheinlich. Das Unerwartete trat ein: die Zensur drückte ein Auge zu und erklärte sich einverstanden. Rötscher selbst richtete das Stück ein, rückte aber, wie er versicherte, „keinen Stein aus seinen Fugen". Nur mußte die Bezeichnung „bürgerliches Trauerspiel" in „bürgerliches Drama" verändert werden, denn das Königliche Theater besaß für Berlin das alleinige Recht auf die gesamte deutsche Trauerspielproduktion, und dieses Privileg durfte wenigstens äußerlich nicht angetastet werden. Schon sollten die Proben beginnen, als zuletzt alles an der „gränzen- losen Bornirtheit" der Direktion, der Kommissionsrätin Cerf, scheiterte. Da sie sich von dem Stück keinen Kassenerfolg versprach, versteifte sie sich plötzlich darauf, es sei „unsittlich", und setzte es wieder ab. Rötscher aber gab keine Ruhe, und die Märzrevolution kam ihm zu Hilfe. Er drohte jetzt der ängstlichen Direktion, öffentlich erklären zu wollen: früher habe man das Stück angenommen, jetzt verweigere man die Aufführung, verschließe sich also „geflissentlich dem Fortschritt". „Fortschritt" war aber damals Trumpf in Berlin, mit dem durfte es niemand verderben, am wenigsten ein Theater, das von seiner Popularität lebte. Aus Furcht gab endlich Frau Cerf nach, und am 377 HEBBEL 17. April 1848 durfte sich „Maria Magdalene" den Berlinern zeigen. Nachdem ihre Aufführbarkeit damit nachgewiesen war, wurde sie am 22. Februar 1850 endlich auch vom Kgl. Schauspielhaus übernommen. Die dortigen Anschauungen über Sittlichkeit hatten sich offenbar mittlerweile wesentlich gewandelt. Für Hebbel bedeutete der Umschwung, den die revolutionären Ereignisse herbeiführten, eine Erlösung aus langjähriger Knechtschaft. Selbst die Hoftheater mußten nun dem frischen Sturmwind Türen und Fenster öffnen, und schon im April 1848 begann der ebenso buntscheckige wie lärmvolle Triumphzug des jungen vormärzlichen Dramas über alle königlichen und kaiserlichen Schauspielhäuser. In den heiligen Hallen des Wiener Burgtheaters mußte sich diese zum Teil etwas saloppe Gesellschaft am sonderbarsten ausnehmen. Hier eröffneten Heinrich Laubes „Karlsschüler" den Reigen am 24. April. Gleich darauf setzte Holbein Hebbels „Maria Magdalene" aufs Repertoire, die früher ihres biblischen Titels, vor allem aber ihres unsittlich erscheinenden Konfliktes und ihres proletarischen Milieus wegen auf der Hofburg unmöglich gewesen war. Am 8. Mai fand die Wiener Uraufführung statt, und fast kein Wort wurde an dem Urtext des Werkes gestrichen: „Nur die Flöhe, die der Teufel aus dem Ärmel schüttet, sind weggeblieben," schrieb der Dichter am 17. Mai an Rötscher in Berlin, „aber nicht einmal Evas Feigenblatt, obgleich ich es von Herzen gern preis gegeben hätte. Wenn man weiß, wie es hier vor dem ißten März stand und wie unmöglich es damals gewesen wäre, auch nur den an die Bibel erinnernden Titel des Stücks durch die Censur zu bringen, so hat man schon darin einen schlagenden Beweis, um wie viel weiter wir vorwärts gekommen sind." Im Anfang traute Hebbel der neuen Freiheit nicht sehr und wagte sich nicht darüber zu freuen. „Die großen Welt-Ereignisse greifen auch in meinen kleinen Privatkreis hinein," schreibt er am 28. März in sein Tagebuch. „Das Hofburgtheater wird meine Stücke spielen, Julia ist angenommen, Holbein zeigte es mir heute morgen persönlich an. Wer Kind genug wäre, sich darüber freuen zu können! Mir schmeckt das Ei nicht, das der Weltbrand geröstet hat." Aber der Ausblick auf ein weniger gehemmtes Wirken als Dramatiker regte ihn doch mächtig an. „Ein ganz neues Stück habe ich, gleich nachdem ich das letzte Plakat des Kaisers vernahm, erfunden," meldet am 15. März 1848 bei Verleihung der Preßfreiheit sein Tagebuch. „Herodes und Marianne" entstand in diesem Jahr und erlebte schon am 19. April 1849 seine Wiener Uraufführung, der letzte Akt wurde während der Wiener Oktoberrevolution teils auf der Straße gedichtet, und Hebbel war so voll neuer Ideen, Pläne und Entwürfe, daß er sie nicht alle niederschreiben konnte. Am 1. Februar war !t Judith" mit starker Wirkung auf dem Burg- HEBBEL 37 8 thcater erschienen, zu einer Zeit also, wo in der von der kaiserlichen Armee am 31. Oktober unter Windisch-Grätz eroberten Hauptstadt das Standrecht herrschte. Holbein hätte die Zulassung dieses Stückes seitens der Militärzensur nicht erreicht, wenn er nicht den genialen Einfall gehabt hätte, dem Gouverneur Graf Weiden allen Ernstes zu versichern, „der Holofernes sei zu Ehren des Fürsten Windisch-Grätz gedichtet und die Belagerung Bethulias bedeute die Belagerung Wiens". Die Anekdote sei „buchstäblich" wahr, versicherte Hebbel seinem Verleger Campe. Der Winter 1848/49 hatte sogar die erste Aufführung des Lustspiels „Der Diamant" gebracht, und zwar in der mährischen Stadt Kremsier, wo> nach Einnahme Wiens der österreichische Reichstag vom 15. November 1848 bis zum 7. März 1849 tagte. Ebenfalls 1849 kam Hebbels Lustspiel „Der Rubin" am 21. November auf dem Wiener Burgtheater zur Darstellung, und in Prag durfte man am 13. Mai seine „Genoveva" in tschechischer Übersetzung spielen. Das Jahr 1849 bedeutete daher den Höhepunkt der Uraufführungen, Hebbelscher Stücke zu Lebzeiten des Dichters. Die Herrlichkeit dauerte aber nicht lange. Das Schicksal der Hebbel- schen ,Julia" kennzeichnet diese neue Wendung am besten. „Julia" war schon 1848 im ersten Übermut der neuen Zensurfreiheit vom Burg- iheaterdirektor Holbein angenommen worden. Der Dichter konnte ein vorher für die Zensur zurechtgemachtes „niederträchtiges" Manuskript des Stückes jetzt vernichten. Die Aufführung wurde aber hinausgeschoben, um seinen älteren Werken den Vortritt zu lassen, und kam schließlich gar nicht zustande. Ende 1849 schied Holbein aus seinem Amte, und sein Nachfolger wurde Heinrich Laube. Seit dem 9. Mai war auch ein neuer Oberstkämmerer, ein polnischer Magnat, Graf Lanckoronski, an die Spitze des Hoftheaters getreten, und da dieser in den „ästhetischen und moralischen Wert" des Werkes Zweifel setzte, wurde die Zusage der früheren Leitung nicht eingehalten. Da der neue Direktor Laube außerdem gegen Hebbels Stücke einen instinktiven Widerwillen hatte, fühlte er keinen Beruf, sein junges Ansehen durch bedingungsloses Eintreten für das auch ihm unsympathische Stück aufs Spiel zu setzen. — In Berlin ging es Hebbel fast ebenso. Gleich nach Vollendung der „Julia" hatte Hebbel sie Rötscher in Berlin mitgeteilt und dieser sie dem Intendanten von Küstner eingereicht. „Nach einigem Zögern und einem auf einem merkwürdigen Umweg unternommenen, übrigens wohlgemeinten Durchbringungsversuch" hatte dieser zuletzt doch das neue Drama Hebbels „aus Scheu vor Anstoß" abgelehnt. Dann kam die Revolution, und als plötzlich das Burgtheater die „Julia" annahm, bat auch Küstner den Dichter um das Stück, da er „jetzt freieren Richtungen folgen könne". Die Rollen wurden ausgeschrieben und verteilt, aber dann verlautete nichts mehr davon. Nach anderthalb Jahren mahnte Hebbel an die Einlösung des gegebenen 379 HEBBEL Wortes, erhielt aber nun die Antwort, „daß der Geist der Zeit sich inzwischen wieder verändert hätte, und daß das Stück sich zu sehr von den gewöhnlichen Formen und hergebrachten Ansichten entfernte, um nicht höheren Orts und bei dem jetzt wieder den Ton angebenden conservativen Publikum Anstoß zu erregen". Das angebotene Abfindungshonorar wies Hebbel zurück, erklärte sich dann aber mit der Aufführung der „Maria Magdalene" an Stelle der „Julia" einverstanden. Daraufhin ließ nun Hebbel sein Werk im Druck erscheinen und leitete es mit einer geharnischten Vorrede ein. Er erzählte hier die Geschichte dieser Nichtaufführungen, da sie „für unsere gegenwärtigen Zustände nicht ohne Bedeutung" seien, und setzte sich im Anschluß an das Problem dieses Stückes einmal gründlich mit dem Vorwurf der Unsittlichkeit auseinander, der von den „Schergen des Absolutismus" gegen die meisten seiner Dramen erhoben worden sei. so daß er in „notgedrungener Resignation" auf die Darstellung setner Werke meist habe verzichten müssen, da er „im Polizei-Reglement keinen Commentar zum Aristoteles erblicken" könne. Dann gab er über Sittlichkeit und Unsittlichkeit auf der Bühne folgende treffliche, nicht genug zu beherzigende Erklärung: „Unstreitig findet sich in meiner Julia' viel Unvernünftiges und Unsittliches. Ich behaupte aber, daß gar kein Drama denkbar ist, welches nicht in allen seinen Stadien unvernünftig und unsittlich wäre. Ganz natürlich, denn in jedem einzelnen Stadium überwiegt die Leidenschaft und mit ihr die Einseitigkeit oder die Maaßlosigkeit. Vernunft und Sittlichkeit können nur in der Totalität zum Ausdruck kommen und sind das Resultat der Correctur, die den handelnden Characteren durch die Verkettung ihrer Schicksale zu Theil wird. Genau besehen, nimmt der Dichter die unvernünftigen und unsittlichen Elemente aus der Welt und lös't sie seinerseits in Vernunft und Sittlichkeit auf, indem er Ursache und Wirkung enger zusammenrückt, als es in der Wirklichkeit zu, geschehen pflegt. Man soll daher nie fragen, von welchem Punct er ausgeht, sondern stets, bei welchem Punct er anlangt, und wenn man mir diese Gerechtigkeit erweis't, so wird man gewiß nur ein befriedigendes Resultat finden. „Ohne Zweifel steht es im schneidendsten Widerspruch mit den .gewöhnlichen' Formen und den .herkömmlichen' Ansichten, daß ein vornehmer Herr, der sich im Uebermuth der Jugend physisch zu Grunde gerichtet hat, den Frevel, der darin liegt, erkennt und Buße dafür thut. Weit entfernt, der Welt, die er um einen Menschen betrog, dadurch Ersatz zu leisten, daß er ihr einen Menschen erhält, der schon sicher verloren war, wie das in meinem Stück geschieht, wird er eine sittliche Niederträchtigkeit auf die andere folgen lassen. Er wird, wenn er dem Bacchus und der Venus nothgedrungen Lebewohl sagen muß, HEBBEL 380 seine ,Carriere' zu machen suchen und sich trotz seiner auf Null redu- cirten Leistungsfähigkeit in den Staatsdienst eindrängen, um nach oben zu kriechen, nach unten zu tyrannisiren ; er wird, nachdem dieß gelang, eine Verbindung' schließen, um die Einnahme zu verdoppeln und für böse Stunden der Krankenwärterin gewiß zu sein; er wird wohl auch noch einen ,Namensträger' in's Leben rufen, ein unglückliches, von vorn herein ohne Schuld zu ewigem Leiden verdammtes Halb- und Zwitterwesen, und so die Zukunft vergiften, wie die Gegenwart verpesten. Dieß ist gewöhnlich und herkömmlich; dem Bertram des ersten Acts begegnen wir in jeder großen Stadt hundert Mal auf der Gasse; den Bertram des letzten treffen wir vielleicht in ganz Europa nicht ein Mal an. Daß es aber moralisch sei, unmoralisch zu bleiben, und unmoralisch, moralisch zu werden, darf ich mit einiger Hoffnung auf allgemeine Zustimmung verneinen. Damit ist denn die Mo- ralität meines Haupt-Characters und die davon dependirende des ganzen Dramas, das in ihm angefangen und beschlossen wurde, erwiesen. „Ich könnte mich noch tiefer in die Analyse der Einzelheiten einlassen, und man würde erstaunen, wie schlagend das Ergebnis wäre. Oder ist es z. B. nicht moralisch, wenn Antonio in dem Augenblick, wo das Leben allen Werth für ihn verloren hat, und wo er, wenn er nicht wirklich für alle Ewigkeit den sittlichen Schwerpunct gefunden hätte, zur Pistole greifen müßte, den Entschluß faßt, sich dies verhaßte Leben zur Buße im Schweiß seines Angesichts durch Mühe und Arbeit zu fristen, ja, wenn er später sogar gelobt, über den Menschen, wie ein Bruder, zu wachen, der seinem Glück allein im Wege steht? Aber ich würde mich dadurch in den lächerlichen Verdacht bringen, als ob ich noch immer an die Ehrlichkeit des mir so oft gemachten und eben so oft widerlegten Vorwurfs der Unmoralität glaubte, und so naiv bin ich nicht mehr. Ich weiß es recht gut, daß mir Nichts widerstrebt, als das allgemeine Mißbehagen, das gewöhnlich zu entstehen pflegt, wenn Jemand die wankende Gesellschaft in ihrem süßen Traum ewiger Dauer zu stören und sie auf die ihr drohende Gefahr aufmerksam zu machen wagt. Ihr sitzt bei einer wohl bestellten Tafel; ich lege den Todtenkopf auf den Tisch und mahne an's Ende. Ihr wollt vom Ende nichts wissen, Ihr wollt von dem Gebäude, in dem Ihr jubelt und zecht, lieber während des Rausches erschlagen werden, als seine morsch gewordenen Pfeiler durch neue ersetzen, Ihr weis't mir die Thür. Das ist nicht klug, aber natürlich, und ich kann's begreifen, wenn ich's auch beklagen muß, da ich mir der reinsten Absicht bewußt bin und, wohl gemerkt, obendrein die volle Gefahr mit Euch t h e i 1 e. Hierbei laßt Ihr es jedoch nicht bewenden, Ihr beschuldigt meinen Todtenkopf, er sei 381 HEBBEL trotz seines Zähnefletschens ein Verführer, und wolle Euch zu bösen Dingen verlocken. Das ist absurd; Eure bleichen Wangen und stieren Augen strafen Eure Zungen Lügen. Trinkt lieber auf Eure Unsterblichkeit I" — Nach dem Amtsantritt des Grafen Lanckoronski durfte auch Hebbels ,Maria Magdalena" in Wien nicht mehr aufgeführt werden. Gegen dieses Stück, versichert Laube, sei der oberste Leiter des Burgtheaters „von entschlossenster Feindseligkeit" gewesen. Er hätte eher das „politisch mißliebigste" Stück erlaubt als „diesen Gräuel", so tief war sein Abscheu davor. Auch Laube hatte eine unüberwindliche Abneigung dagegen, und es wurde erst 1869, nach seinem Scheiden vom Burgtheater, wieder aufgenommen. Von den älteren Stücken Hebbels behauptete sich dort nur .Judith". Im Dezember 1851 vollendete Hebbel sein deutsches Trauerspiel „Agnes Bernauer". Der damalige Münchener Intendant Franz Dingel- stedt nahm es sofort zur Aufführung an, die am 25. März 1852 in Gegenwart des Dichters stattfand. Hebbel wurde von dem überfüllten Hause dreimal gerufen, nur am Schluß des 3. Aktes, wo Herzog Ernst seinen Sohn wegen seiner Ehe mit Agnes der Thronfolge für verlustig erklärt, Albrecht aus den Turnierschranken gewiesen wird und gegen seinen Vater und den Adel das Volk zu Hilfe ruft („Die Ritterschaft verläßt mich! Bürger und Bauern heran"), entstand „großes Getümmel" nicht nur auf der Szene, sondern auch im Zuschauerraum: wütender Applaus von den oberen Rängen und heftiges Zischen aus den Logen, wo der bayrische Adel seine Plätze hatte. Die Folge dieser Demonstration war, daß, wie es in der Theatersprache heißt, durch das „plötzliche Unwohlsein" eines Schauspielers die Wiederholung unmöglich wurde; auf Deutsch: ein Verbot von oben entfernte das Stück vom Spielplan, obgleich König Maximilian IL vorher gegen jenen dritten Aktschluß nichts zu erinnern gefunden hatte. Im Gegenteil, er hatte dem Dichter einige Wochen vor der Aufführung eine sehr gütige Audienz gewährt und, offenbar gut unterrichtet, mit ihm über seine Stücke geplaudert. Hebbel hatte dabei die Bemerkung gewagt, daß die dramatische Kunst jetzt überall wieder durch die überstrengen politischen Maßregeln in ihrer Entwicklung gehemmt sei und daher mit doppelter Zuversicht auf München blicke. Worauf der König antwortete : „Mein Vater hat die bildenden Künste zu heben versucht, ich wünsche für die Literatur das Gleiche zu tun, das scheint mir noch wichtiger. Vor allem aber ist das Drama meine Passion." Nach der Münchener Uraufführung reichte Hebbel auf Laubes Wunsch seine „Agnes Bernauer" auch dem Burgtheater ein. Da zu jener Zeit auf dem Theater an der Wien Babos „Otto von Witteisbach" gespielt wurde und der Pöbel dort sogar nach dem Kaisermord „Da capo!" rufen durfte, was, wie Hebbel entrüstet meinte, „die strengste Cen- HEBBEL 38; sur, ja den fünfzigjährigen Schluß aller Volkstheater rechtfertigte", so konnte er nicht annehmen, daß die selbst in München geduldeten Witteisbacher Fürsten seiner Tragödie auf der Wiener Hofburg irgendwelche Bedenken erwecken sollten. Nach einigen Wochen erhielt er aber sein Stück mit zahlreichen Zensurstrichen und Anmerkungen des Grafen Lanckoronski zurück. Der Dichter ließ sich die Mühe nicht verdrießen, über die oft sehr geheimnisvollen NB. des Oberstkämmerers nachzugrübeln, alles, was irgendwie als anstößig aufgefaßt worden war, zu streichen oder zu ändern, und am 12. November 1852 sandte er diese Zensurbearbeitung ein. Aber schon am 18. erhielt er das Manuskript von Laube zurück mit der Erklärung, die Exzellenz lehne die Aufführung bestimmt ab, da ihr der Gegenstand des Stückes überhaupt „für ein Hoftheater mißlich" erscheine. Das hinderte die Exzellenz aber nicht, eine andere „Agnes Bernauerin" von Melchior Meyr trotz des „mißlichen" Gegenstandes zu erlauben. Hebbel war natürlich über diese Rücksichtslosigkeit empört; fast noch mehr aber über die Zensurstriche selbst, die Graf Lanckoronski für nötig gehalten hatte, und er ging einige Zeit mit dem Gedanken um, öffentlich darüber mit dem Oberstkämmerer anzubinden. Es verlohnt der Mühe, sich aus dem Lesartenapparat der Werner- schen Hebbelausgabe diese Zensurstriche des Grafen Lanckoronski in Hebbels „Agnes Bernauer" im Jahre des Heils 1852 zu vergegenwärtigen. Daß Bayern „in drei Teile zerrissen sei, wie ein Pfannkuchen, um den drei Hungrige sich schlugen", daß Herzog Albrecht nicht einsehen will, warum er wegen seiner Ehe mit einer Bürgerlichen dem Throne entsagen soll, daß der Adel früher einmal gegen den Kaiser aufstand und ähnliche historische Erinnerungen und Redewendungen, die sich aus dem Vorwurf des Stücks mit Notwendigkeit ergaben — neben alles dies setzte der Graf sein NB., oft sogar drei NB.! Sein Begriff von hoher Politik wollte natürlich auch nicht dulden, daß Herzog Albrecht am Schluß des 3. Aktes die Bürger und Bauern gegen seinen Vater und den Adel aufruft. Ebenso anstößig war ihm die ernste Mahnung Preisings an Herzog Albrecht, daß seine fürstliche Stellung ihm Opfer auferlege („Ihr seid ein Fürst" usw. 3. Akt, 10. Szene), und selbst eine harmlose Erwähnung Rudolphs von Habsburg sollte gestrichen werden. — Die NB. des Grafen hatten aber auch ihre religiöse Seite. Von Christi Geburt (als Datum!), von den zehn Geboten, von den „Hauptstücken unseres allerheiligsten Glaubens", von Gott und Paradies, von Rosenkranz und sonstigen heiligen Dingen durfte nicht die Rede sein, ebensowenig von Priestern oder dem Pater Franziskaner, von Bischöfen oder dem Papst. Und im Punkte des Wohlanstandes war Exzellenz so peinlich, daß sie keinerlei scherzhafte Anspielung auf das Verhältnis des jungen Herzogs zu Agnes vor ihrer Ehe hatte passieren lassen. Kurz, es war noch immer 383 HEBBEL der alte Hägelinsche Zensurkatechismus aus dem Jahre 1795 mit den Hauptparagraphen „Politik", „Religion" und „gute Sitten", der hier eine neue, aber durch keine Zeitentwicklung revidierte, unveränderte Auflage erlebte! Hebbels Biograph Emil Kuh (II 509) berichtet zwar, das Stück sei, nachdem Laube „zwei und drei Male Abänderungen verlangt" habe, der Erzherzogin Sophie vorgelegt und „am Ende, nicht in Folge höherer Weisung, sondern aus eigener Machtvollkommenheit des Direktors abgelehnt worden". Als der Dichter diesen Bescheid erhielt, habe er „das Buch auf den Boden geworfen, es mit Füßen getreten — und tags darauf sei er rotgelb wie eine Orange aufgestanden". Aber Kuh verwechselt hier offenbar die „Agnes Bernauer" mit der „Genoveva", denn deren Theaterbearbeitung wurde der Anlaß zu Hebbels Erkrankung an Gelbsucht, und Hebbel selbst hat niemals Laube, gegen den er im übrigen sehr „geladen" war, für das Schicksal der „Agnes Bernauer" verantwortlich gemacht. Im Vormärz war Hebbels „Genoveva" der „Kalenderheiligen" wegen völlig unmöglich gewesen. Das gleichnamige Stück Raupachs hatte man 1830 bei der Aufführung auf dem Burgtheater in „Schuld und Buße" und den Golo in einen Boso umgetauft; auch Tiecks „Genoveva" wanderte in der Vertonung von L. Huth als „Bellarosa" über deutsche Bühnen. Schon 1849 hatte sich Hebbel an eine Bearbeitung seiner „Genoveva" gemacht, war aber nicht damit zustande gekommen, da er die schneidende Dissonanz des Schlusses, Golos Selbstmord, nicht beseitigen konnte. Im Januar 1851 fand er die versöhnende Lösung in dem „Nachspiel zur Genoveva", und am 31. Januar reichte er Laube das so ergänzte Stück ein. Aber Laube lehnte ab. Im September 1851 verlangte Dingelstedt in München eine Bearbeitung. Hebbel machte sich aufs neue daran und legte diese Umformung wieder Laube vor. Dieser wünschte noch stärkere Kürzung und die Beseitigung alles „Kirchlichen", da er wußte, daß er damit bei der Zensurbehörde nicht durchkam. Hebbel befolgte seine Ratschläge und beseitigte auch das Kirchliche „bis auf den letzten Ausdruck". Aber Laube war noch immer nicht zufrieden, und Hebbel verstand sich zu einer weiteren Bearbeitung. Die psychologisch so wichtige Judenepisode und die anschließende Beichtszene mußten ganz fort, so daß vom 2. Akt fast nichts mehr übrig blieb. Die Heilige reduzierte er ganz auf die Pfalzgräfin, so „daß ihr von der Himmelskrone nicht eine Perle" blieb und ein blut- und markloser Schemen an die Stelle eines Menschen trat. So reichte er sein Werk zum vierten Male ein. Am 11. Dezember wurden die Rollen ausgeteilt, aber die Leseprobe ließ auf sich warten. Am 29. mahnte Hebbel. Da erließ das Oberstkämmerer-Amt, und zwar „auf ausdrückliche Reklamation der Geistlichkeit" ein Verbot der Aufführung. Der alte Zensurkodex galt also noch immer! HEBBEL 384 Daran schloß sich der Ärger mit der „Agnes Bernauer". Laube hatte wohl das Bedürfnis, den Dichter für deren Ablehnung zu entschädigen, und im Herbst 1853 verabredete er mit ihm eine abermalige Neubearbeitung der „Genoveva". Die Titelheldin wurde in Magellona umgetauft, Golo in Bruno, der Pfalzgraf Friedrich in einen Rheingrafen Sigurd, alles, was sonst noch den Theaterbesuchern auf die Nerven gehen konnte, beseitigt, und als „Magellona" vermummt konnte das Werk endlich am 20. Januar 1854 auf dem Burgtheater erscheinen, während auf dem Theater an der Wien Raupachs „Genoveva" ohne Anstoß gegeben werden durfte. Diese Quälerei griff Hebbel so an, daß er an Gelbsucht erkrankte und graue Haare bekam! Obendrein wurde das Stück nach sechs erfolgreichen Aufführungen wieder abgesetzt. Die kirchliche Opposition dagegen ruhte nicht, und Laube mußte sie gelten lassen, nachdem der Reiz der Neuheit zu versagen begann. Was durch die mehrfachen Bearbeitungen, denen Hebbel der Zensur wegen seine „Genoveva" unterwerfen mußte, aus dem ursprünglichen Werk geworden war, beleuchtet am besten die von Kuh erzählte Anekdote: Als Hebbel einige Wochen vor der Aufführung bei dem Oberstkämmerer Grafen Lanckoronski sich einfand, da bemerkte dieser in höflicher, halb entschuldigender Weise gegen den Dichter: es wolle ihn bedünken, als ob die „Magellona" mit dem vor anderthalb Jahren ihm eingereichten Stücke Hebbels (nämlich der „Genoveva") einige Ähnlichkeit habe. „Allerdings nur hie und da, Herr D°ctor!" Selbst Hebbels größtes Werk, seine „Nibelungen", entgingen der Zensurschere nicht ganz. Als sie 1863 auf dem Burgtheater erschienen, erregte der Kaplan im zweiten Teil der Trilogie „gewaltigen Anstoß"; er durfte zwar auftreten, aber nicht die wundervollen Worte sprechen, mit denen er in der grandiosen Schlußszene Krimhild auf den Erlöser verweist, des die Rache sei, Worte, wie sie schöner zur Verherrlichung des Christentums und seines Stifters kaum je in einer Dichtung erklungen sind. — Bedarf diese „Blumenlese" aus Hebbels Zensurerlebnissen noch einer Nutzanwendung? Sie spricht wohl eindringlich genug für sich selbst. Nicht die sprichwörtliche Gleichgültigkeit der Theaterdirektoren oder die Stumpfheit des Publikums allein waren es, die es Hebbels Werken unmöglich machten, zu ihrer Zeit zur vollen Wirkung zu kommen. Die Beschränktheit der damaligen Zensur trägt mindestens die gleiche Schuld daran, daß die Erkenntnis seiner Bedeutung erst einem nachgeborenen Geschlecht vorbehalten bleiben mußte. Seine Dichterkraft zu brechen, wie die Grillparzers, hat sie nicht vermocht; dazu war jene von zu überlegener Stärke. Hebbel selbst hat im Übermut seiner Kraft das selbst einmal sehr hübsch zum Ausdruck gebracht. Als er im Jahre 1847 seine Komödie „Der Diamant" herausgab, setzte er ihr folgendes Vorwort voran: 385 HEINE „Man hat mich oft befragt, warum ich mir nicht Mühe gebe, meine Stücke auf die Bühne zu bringen. Zur Antwort darauf ein Märchen, das ich in der Kindheit von meinem verstorbenen Vater hörte. Ein Ritter kam an einen Palast, in dem er eine verzauberte Prin- cessin zu finden hoffte, und wollte hinein. An dem ersten Thor verlangte der Wächter, zwar noch etwas zaghaft und mit zitternder Stimme, er solle seine Waffen zurücklassen, sonst dürfe er nicht weiter. Er gehorchte. An dem zweiten verlangte ein Anderer, schon kecker und trotziger, er solle seine Rüstung ablegen. Er that's. An dem dritten trat ihm ein noch frecherer Gesell in den Weg und wollte ihm ohne weiteres die Arme auf den Rücken binden. Da aber war sein Langmuth zu Ende. ,Wenn das so fort geht — rief er aus — so wird man drinnen von mir fordern, daß ich mich mit eigener Hand erhänge, und wie ich die Princessin dann noch erlösen und eine tüchtige Nachkommenschaft mit ihr erzeugen soll, sehe ich nicht ein.' Damit kehrte er um. Ob er es that, um für immer abzuziehen, oder bloß, um die Rüstung wieder anzulegen, die Waffen aufzunehmen und geharnischt und gewappnet zurückzukehren, weiß ich nicht." Wer mit dem „noch frecheren Gesell" gemeint war, bedarf wohl keiner Aufklärung. Hebbel war in Wirklichkeit der Märchenprinz, der sich auch durch die gröbsten Gesellen nicht abschrecken ließ, neu geharnischt und gewappnet wiederzukehren, und dessen Ausdauer es schließlich, wenn auch spät, gelang, die Prinzessin zu erlösen und ihre Hand zu gewinnen. Aber er hat Zeit seines Lebens anderer Prüfungen wahrlich so unendlich viele bestanden, daß ihm das lange Fegefeuer der Zensur billig hätte erspart bleiben sollen. Zu seiner Läuterung hat es gewiß nicht beigetragen. HEINE, HEINRICH (1797—1856). Von den Werken Heines brachten zuerst die „Reisebilder" ihren Verfasser in Konflikt mit Zensur und Polizei. (Über das von ihm eingesandte Berliner Volkslied, das einer Zeitschrift seines Freundes Rousseau den Hals brach, vgl. den Artikel „Agrippina".) Teil 1 der „Reise- bt^de r" erschien im Mai 1826 in Hamburg bei Hoffmann & Campe, dem Verlag, dessen berühmtester und erfolgreichster Autor Heine von da an werden sollte. Der Band enthielt zum größten Teil Gedichte, die später dem „Buch der Lieder" einverleibt wurden, u. a. die Lieder der „Heimkehr" und den Zyklus „Die Nordsee", an denen allen kaum etwas Polizeiwidriges zu finden war. Bedenklicher war schon das einzige Prosastück dieses Bandes, die „Harzreise". Sie hatte im Januar und Februar 1826 im Berliner „Gesellschafter" von Gubitz gestanden, allerdings „schändlich mißhandelt" von der dortigen Zensur, gegen deren 25 HEINE 386 allzu große Engherzigkeit der Herausgeber des „Gesellschafters" die Entscheidung des Polizeiministers angerufen haben will; so erzählt er wenigstens in seinen „Erlebnissen" (1868. II, 290). Akten darüber haben sich bisher keine gefunden. Obgleich „das Möglichste" gerettet war, entsetzte sich der Dichter über die „muffige" und „triste" Form, in der ihm hier sein Werk entgegentrat, und er beeilte sich, es „in anständigerer Gestalt" als Buch vors Publikum zu bringen. Unter preußischer Zensur war das unmöglich; in Hamburg war man unbefangener, und in Julius Campe, der seit 1823 alleiniger Besitzer des Verlags Hoffmann & Campe war, hatte Heine einen unternehmenden Buchhändler gefunden, der noch einiges mehr wagte, als selbst der Hamburger Zensor billigte, stets nach jungen Talenten Umschau hielt und schon lange auf den Autor wartete, der seiner noch ziemlich obskuren Firma einen Weltruf verschaffen sollte. „Die Harzreise" erregte, wie Heines Freund, der Berliner Legationsrat Varnhagen von Ense, in seinen Tagebüchern berichtet, wegen ihrer „fast unglaublichen Keckheit" großes Aufsehen; von einem Verbot verlautete aber aus den neununddreißig deutschen Bundesstaaten nichts; das Buch trug eine Hamburger Verlags- und Druckfirma, hatte weniger als 20 Bogen Umfang, war also mit dortiger Zensur erschienen; der Verlag war noch nicht „berüchtigt" — da mochte es hingehen. Mit dem zweiten Band der „Beisehilder" stand es schon bedenklicher. Er erschien April 1827, als Heine gerade nach London reiste, und brachte eines der geist- und witzreichsten Werke Heines, die „Ideen. Das Buch Le Grand", die wohl bei keinem damaligen Zensor ungerupft davongekommen wären, enthielten sie doch das klassische XII. Kapitel, das aus nichts weiter als sechs Zeilen Gedankenstriche (Satire auf die damals noch üblichen Zensurstriche als Füllsel für getilgte Worte) bestand, zwischen denen nur die Worte „Die deutschen Zensoren"------------„Dummköpfe" wie zufällig stehengeblieben sind. Campe zog es daher vor, den zweiten Teil nicht erst der Zensur vor dem Druck preiszugeben. Das ging nach dem seit 1819 geltenden Preßgesetz nur, wenn das Buch mehr als 20 Bogen Umfang hatte. Soviel Bogen füllten die „Ideen" nicht; Heine fügte daher noch „Briefe aus Berlin", einen zweiten Zyklus „Nordseelieder" und ein Prosafragment hinzu. Es erging ihm, wie er selbst später scherzend sagte, wie dem florentinischen Bildhauer Benvenuto Cellini, als er beim Guß seines Perseus nicht Erz genug hatte und zur Füllung der Form alle Zinnteller, die ihm zur Hand waren, in den Schmelzofen werfen mußte. Die damit gewonnene Zensurfreiheit schützte aber ein Buch keineswegs vor einem sofortigen Verbot, weder in Hamburg noch in einem andern der deutschen Bundesstaaten, von denen obendrein mehrere für ihren Machtbereich die „Karlsbader Beschlüsse" von 1819 bedeutend verschärft hatten; Preußen z. B. hatte keinem noch so dicken 387 HEINE Wälzer Zensurfreiheit zugestanden. Der zweite Band der „Reisebilder" wurde denn auch in mehreren Staaten prompt verboten; nach Elster (Heineausgabe III, 84) in Hannover, Österreich, Mecklenburg und Preußen. Letztere Angabe wird aber durch die Zensurakten widerlegt oder doch provinziell beschränkt. Der Oberpräsident der Rheinprovinz, v. Ingersleben, hatte auf Veranlassung des Kölner Polizeipräsidenten, der wohl noch der „Agrippina" gedachte, am 28. Juli 1827 Band 2 provisorisch beschlagnahmen lassen (wegen der Seiten 194f. und 229) ; aber als er darüber an das Berliner Oberzensurkollegium, am 30. Dezember erst, berichtete, erklärte dieses durch sein Mitglied, den Geh. Oberjustizrat Sack, das Buch enthalte zwar manches Verwerfliche, was „einen etwas reizbaren und zugleich ernsten Preußen verletzen müsse" (z. B. S. 33. 55. in. 197. 202. 226. 228. 234. 237. 248 und 322), und derVerfasser gefalle sich in seiner „Petulanz" und übertreibe fast immer; aber es ständen doch auch viel unschuldige Dinge darin, so daß zu einem Verbot nicht genügend Anlaß sei. Wegen der „Breite seines Witzes" werde Heine damit sowieso nicht viel Beifall finden. „Das Buch wird entweder nicht gelesen oder doch, ohne sonderlichen Schaden gestiftet zu haben, bald vergessen sein", lautet sein Schlußurteil! Gar noch den Bundestag dieserhalb in Bewegung zu setzen, wie Ingersleben angeregt hatte, dazu sei die Sache denn doch nicht erheblich genug. Daraufhin wurde dem rheinischen Oberpräsidenten vom Minister nahegelegt, die Sache auf sich beruhen zu lassen; wenn er die Beschlagnahme wieder aufhebe, könne das ja ohne besondere Bekanntmachung geschehen. Dieses Dementi scheint v. Ingersleben in der Tat vermieden zu haben, denn in einer Trierer Liste verbotener Bücher vom Oktober 1837 wird der 2. Teil der „Reisebilder" noch immer als verboten aufgeführt. In den anderen preußischen Provinzen aber bestand das Verbot nicht, sonst hätten auch die Berliner Blätter keine Lobeshymnen über das Buch singen dürfen, wie sie es wirklich taten; Freund Moser hatte durchaus recht, wenn er sagte: „Die Regierung hätte es gar nicht zu verbieten brauchen, es wäre doch gelesen worden." Die Nachricht von dem Verbot hier und dort hatte die Aufmerksamkeit auf das Buch nur noch gesteigert. Das rheinische Verbot hatte den Dichter, wie der Verleger an Immermann klagte (s. „Grenzboten" Mai 1912), „unbegreiflich gekitzelt und eitel gemacht"; Campe fürchtete mit Recht, daß dieser billige Tageslorbeer den Autor des „Buchs der Lieder" der Politik in die Arme treiben werde, „wo mehr Ruhm zu erlangen ist, wenigstens mit weniger Mühe"; soweit er es vermochte, hat er den Dichter stets bei der Poesie zu halten gesucht. Über ein Verbot des dritten, im Dezember 1829 ausgegebenen Teils der „Reisebilder" liegen keinerlei Nachrichten vor, obgleich er die ..Reise von München nach Genua" und „Die Bäder von Lucca" ent- 25* HEINE 388 hielt mit der maßlos frechen Polemik gegen den Dichter Graf Platen, der den erfolgreicheren Kollegen durch Witzeleien über seine jüdische Herkunft gereizt hatte. „Die Dreistigkeit darin geht sehr weit," meinte selbst Varnhagen (26. Januar 1830), „und ohne Hehl ist die entschiedenste demokratische Richtung ausgesprochen; das Buch ist gleichwohl nicht verboten." Mit dem 4. Teil der „Reisebilder" aber, die im Januar 1831 unter ■dem Titel „Nachträge zu den Reisebildern" erschienen, wurden auf den Berliner Zensurämtern eigene Aktenfaszikel über Heinrich Heine angelegt. Inzwischen hatte die französische Julirevolution stattgefunden, die der deutschen Behörden Empfindlichkeit gegen jede „demokratische Richtung" gewaltig steigerte, ebenso aber auch den herausfordernden Mut der oppositionellen Literatur, die von der Wirkung der Julirevolution auf Deutschland Überschwängliches erwartete. Campe wollte den Schlußband auswärts, jedenfalls in Altenburg, drucken lassen; als er ihn aber der Zensur vorlegte, stieß er auf soviel Bedenken, daß er es abermals vorzog, durch Ausdehnung des Textes die gesetzliche Voraussetzung für Zensurfreiheit zu schaffen. Heine war also in der gleichen Notlage wie beim 2. Band; er mußte wieder „eine Menge Zinn in den Guß werfen" und fügte zur Fortsetzung seiner italienischen Reisebeschreibung „Die Stadt Lucca" noch die „Englischen Fragmente". Da aber das Manuskript trotz aller Weitläufigkeit des Satzes und Kürze der Druckseiten noch immer nicht reichte, mußte er in letzter Stunde ein „Schlußwort" liefern. „Sie haben keinen Begriff," klagte er am 30. November 1830 dem Freunde Varnhagen, „wie sich alles Verdrießliche bei mir anhäuft, wie die naßkalten Besorgnisse sich mir ans Herz legen und alle Feuerblumen darin verlöschen machen! In dieser Stimmung habe ich diese Tage noch einen Schluß zu meinem Buche geschrieben — denn mein Verleger, der mein Buch in Sachsen drucken läßt und mir versichert hatte, es ginge dort alles durch die Zensur, kommt plötzlich mit der Nachricht, daß es doch nicht ganz der Fall sei, und ich mußte noch einige Arien einlegen und noch ein Finale schreiben, um 20 Bogen zu füllen." In dem Schlußwort selbst heißt es: „Es fehlen mir noch einige Oktavseiten, und ich will deshalb noch eine Geschichte erzählen," und nun folgt die wunderbare Geschichte von dem Hofnarren Kunz von der Rosen, der, trotz seiner Jakobinermütze, seinen gefangenen Kaiser im Kerker aufsucht und trösten möchte und zuletzt, als der Kaiser ihn fragt, wie er, wieder freigelassen, seine Treue belohnen solle, antwortet: „Ach! lieber Herr, laßt mich nicht umbringen." Unter diesem Kaiser verstand Heine das deutsche Volk in der politischen Knechtschaft jener Zeit und unter dem treuen Schalksnarren niemand anders als sich selbst. Dieser 4. Teil der „Reisebilder" war kaum in Berlin angekommen, als der Vorsitzende des preußischen Oberzensurkollegiums, der Ge- 389 HEINE heime Rat Karl Georg v. Raumer, ein Greis von achtundsiebzig Jahren, daher zur Beurteilung der jungdeutschen Literatur besonders geeignet, ihn sofort (14. und nochmals 15. Januar 1831) beim Minister v. Brenn denunzierte; ein andres Mitglied des Oberzensurkollegiums, der Bischof Dr. Neander, hatte sich durch eine Äußerung des Buches persönlich beleidigt gefühlt und sich tags zuvor bei Raumer darüber beschwert. Heine witzelt an der betreffenden Stelle über die jüdischen Konvertiten, die neuerdings so bereitwilligst dem Christentum frömmelnde Handlangerdienste leisteten, und meinte damit allerdings den Theologen Neander, der jüdischer Abstammung war. Das ,,Scheusal von Schrift'', erklärte Raumer, übersteige alles, was ihm an „gotteslästerlichem Frevel" vorgekommen. Dieser Übereifer, den der alte Raumer sehr oft bezeigte, gefiel aber dem Polizeiminister durchaus nicht; er wollte den „einseitigen" Bericht des Vorsitzenden nicht als eine Willensmeinung des Kollegiums anerkennen und wünschte die Unterschrift mindestens dreier Mitglieder; die Voreiligkeit Raumers verursache nur „Verzögerung". Auch Minister Ancillon empfand (22. April) die „bisherigen häufigen einseitigen Anträge und Berichte des Präsidenten des Ober-Censur-Collegii als der Natur der ganzen Institution zuwider" und verlangte, daß sie unterbleiben möchten. Man wollte das dem so loyalen Geheimrat nicht gerade ins Gesicht sagen, ließ es ihn aber dadurch fühlen, daß man einen andern Instanzenweg einschlug: am 26. Januar wurden die „Nachträge" vom Polizeipräsidenten „wegen des darin herrschenden Geistes und wegen ihrer in Betreff der Glaubenslehre anstößigen Inhalts" provisorisch beschlagnahmt; daraufhin bat nun der Minister am 17. Februar das Oberzensurkollegium um ein Gutachten. Dieses Gutachten erfolgte am 7. März und ist — durchaus ungewöhnlicherweise! — fast von sämtlichen Mitgliedern des Kollegiums unterschrieben: Raumer, Neander, Sack, Behrnauer, Tzschoppe, Körner und Ancillon — unzweifelhaft eine kleine Bosheit gegen den Polizeiminister, dem der Name des Vorsitzenden allein nicht genügt hatte. Das Urteil über Heines Buch aber lautete: es sei eines der verderblichsten Produkte, die in jüngster Zeit ins Publikum gebracht worden ; es würdige das Heiligste herab, enthalte empörende Blasphemien, beleidige durch schlüpfrige Darstellungen die guten Sitten und erlaube sich neben gehässigsten Invektiven gegen Staatsinstitutionen und Staatsverwaltung eine schmähende Bezeichnung Friedrichs des Großen, den Heine den „witzigen Gamaschengott von Sanssouci" genannt hatte. Besitzer der Originalausgabe mögen die weiteren Stellen, auf die sich das Oberzensurkollegium bezog, selbst nachlesen (auf den Seiten 25 ff. 42ff. S4ff. 57f. 6of. 68f. 92f. 95f. i04f. nof. 113! i26f. 1281. iß6f und 3i8f). Als der Minister, der über Verzögerung geklagt hatte, sich nicht so bald rührte, mahnte das Kollegium am 31. Daraufhin bestätigte er am 5. April die Beschlagnahme und ließ alle Provinzialregierungen HEINE 3go auffordern, das Buch wegzunehmen. In Berlin konfiszierte man 36 Exemplare, in Magdeburg 5, in Koblenz 1; was davon vor dem Verbot fest bezogen war, mußte die Staatskasse dem Buchhändler bezahlen ; das war Gesetz. Der Verbreitung der „Reisebilder" tat ihr Verbot in Preußen kaum großen Abbruch, denn der Verkauf verpönter Ware „hinten herum" war damals im Buchhandel trefflich organisiert, vor allem war der Verleger Campe darin Meister (vgl. den Artikel: Dingelstedt). Aber die Maßregel setzte doch den Verfasser in ziemliche Unruhe. Hatten ihm Berliner Freunde, etwa der überall hinter den Kulissen spürende Varnhagen, alsbald verraten, welch Unwetter sich am preußischen Himmel gegen ihn zusammenzog? Schon am 17. Januar 1831 schrieb Heine an Willibald Alexis: „vielleicht singe ich bald: Timpe, Timpe, mach dich auf die Strümpfe!" Und als er von Varnhagen hörte, in Berlin heiße er allgemein der „Salondemagoge", antwortete er (1. April) sehr bedenklich : „Der Witz ist gewiß richtig, aber er kann mir mahl den Kopf kosten." Sollte er sich dem mutwillig aussetzen ? Die feuchten Kasematten einer preußischen Festung lockten ihn durchaus nicht, und zum politischen Märtyrer bei Wasser und Brot war er nicht geschaffen. Schon im Mai 1831 entzog er sich daher einer möglichen Verfolgung durch seine Übersiedelung nach Paris. Auch in der „freien Stadt" Hamburg hatte er sich nicht mehr sicher gefühlt, selbst in Frankreich glaubte er sich von preußischen Spionen umgeben (27. Juni an Varnhagen). Als zwei Jahre später Teil 3 und 4 der „Reisebilder" in neuer Auflage erschienen, wurde am 31. Dezember 1833 das Verbot des 4. Teils auch auf den bisher unbehelligten 3. ausgedehnt; das Oberzensurkollegium (22. Dezember; Unterschriften: Wilken, Neander, Tzschoppe) sah jetzt nachträglich auch in ihm (S. 65. 67. 75. 93. 180. 229. 284. 307. 379) „das Heiligste verspottet, die Religion angegriffen, die Fürsten herabgesetzt, der Stand der Geistlichen entwürdigt und mit der Profanation der edelsten Gefühle schlüpfrige Scenen und den Anstand verletzende Ausfälle verbunden". In eben diesem Jahre hatte König Friedrich Wilhelm III. eine besondere preußische Ministerial- kommission zur tatkräftigen Förderung der neuerdings wieder aufgenommenen „Demagogenverfolgungen" berufen; ihr spiritus rector, der famose Geheimrat Tzschoppe, war auf das demagogische und burschenschaftliche Gelichter eigens dressiert. Sie ließ 1834 Heinrich Laube, aus Sachsen ausweisen und dann verhaften — und wieviel bescheidener Waren dessen literarische Sünden! Daß sie auch den „Salondemagogen", der mittlerweile noch weit mehr „Erschießliches" geschrieben hatte als nur die „Reisebilder", beim Kragen genommen hätte, wäre er nicht in Paris in Sicherheit gewesen, ist gar keine Frage. Der Hamburger Senat hätte es ihr zwar wohl nicht so leicht gemacht wie die sächsische Regierung. Auf der Liste politisch verdächtiger Personen, die in Frank- 3 9 i HEINE fürt durch den Leiter des dortigen österreichischen Beobachtungsamtes, v. Nog, geführt wurde, stand 1834 Heine so gut wie Börne (vgl. Geiger, „Das junge Deutschland" 1907, S. 222ff.). In jedem Fall war Heines Vorsicht vollauf berechtigt, und das Schicksal Laubes warnte ihn dringend davor, sich in Deutschland wieder blicken zu lassen, ehe nicht Demagogenverfolgungen und Ministerialkommission beseitigt waren; das geschah erst beim Thronwechsel 1840. Wenn er nach Erscheinen der Vorrede zu den „Französischen Zuständen" damit rechnete, sogar in Paris arretiert zu werden, und an eine Flucht nach London dachte, so war auch diese Furcht nicht unbegründet; nur in den Briefen an die Mutter tat er, zu deren Beruhigung, so, als ob er mit Fleiß übertreibe. Die Frage: Wann waren Heines „Reisebilder" in Preußen allgemein verboten ? beantwortet sich also folgendermaßen: Teil 4 seit dem 26. Januar bzw. (endgültig) seit dem 5. April 1831, Teil 3 (erst in 2. Auflage) seit dem 31. Dezember 1833 bis zum Jahre 1848, das mit den alten Bücherverboten aufräumte, um — neuen Platz zu machen; Teil 1 und 2 erst vom 11. Dezember 1835 an (das rheinische Sonderverbot schaltet hier aus). An diesem Tage dehnte Preußen das schon am 14. November 1835 erlassene Verbot gegen sämtliche Schriften des „Jungen Deutschlands" ausdrücklich auf Heine aus, und die Bundestagsverfügung vom 10. Dezember desselben Jahres, der Preußen zuvorgekommen war, hatte in den übrigen Bundesstaaten ähnliche Maßregeln zur Folge (vgl. mein Buch „Jungdeutscher Sturm und Drang"). Nachdem aber die erläuternde Verfügung vom 16. Februar 1836 den jungdeutschen, außerhalb Preußens erschienenen Büchern das Recht einräumte, sich durch Unterwerfung unter eine besondere Rezensur den Eingang nach Preußen zu erwirken, war für unverfängliche Objekte der Schaden so gut wie beseitigt. Der Verleger brauchte sie nur dem Oberzensurkollegium zur Rezensur vorzulegen und um die Debitserlaubnis zu bitten. Den Heineschen „Reisebildern" aber wurde diese Debitserlaubnis ausdrücklich verweigert! Am 21. November 1840 reichte der Buchhändler Trautwein — sicher im Auftrag des Verlegers — die eben erschienene 3. Auflage des 1. Bandes zur Rezensur ein. Der Spezialzensor für das ..Junge Deutschland", Hofrat Dr. John, hielt das Buch für unbedenklich; zwar sei manches darin, woran ein Zensor Anstoß nehmen würde; aber S. 7 bekenne sich Heine geflissentlich als Anhänger des monarchischen Prinzips, und S. 38f. gebe er seiner antirevolutionären Gesinnung Ausdruck. Auch sei das Ganze zu unbedeutend, um ein besonderes Verbot zu rechtfertigen. Heines Einfluß sei überhaupt sehr gesunken, wie Gutzkows eben erschienenes Buch „Börne's Leben" beweise. Das Oberzensurkollegium aber war anderer Meinung und lehnte am 14. Juli 184T die Debitserlaubnis schlankweg ab, ohne nähere Begründung. Mit dem 2. Teil ließ Campe daher gar nicht erst einen Versuch machen. Dessen HEINE 39 , 3. Auflage erschien auch erst 1843. 1° diesem Jahr wurde das Oberzensurkollegium aufgelöst und am 1. Juli durch das Oberzensurgericht ersetzt, der Posten eines Spezialzensors für das „Junge Deutschland" eingezogen und John anderweitig beschäftigt. Eine „förmliche Aufhebung des Verbotes", von der Strodtmann in seiner Heine-Biographie spricht (2. Aufl. II, 190), erfolgte gerade Heine gegenüber nicht, ebensowenig bei Wienbarg. Treitschke, der den Zusammenhang nicht versteht, reproduziert in dem fast Satz für Satz unrichtigen Anhang zu seiner „Deutschen Geschichte" (V, 764 ff.: „Das Märchen vom Flüchtling Heine") selbst eine Auskunft der preußischen Regierung an den französischen Gesandten Graf Bresson vom 17. Februar 1843; s ' e besagte vollkommen zutreffend: da Heine im Auslande lebe und selber keinen Schritt getan habe, um eine Milderung zu erlangen (nämlich eine Milderung des allgemeinen Verbots seiner Schriften seit 1835), so könnten die noch bestehenden Anordnungen nur im Gnadenwege geändert werden; Minister v. Bülow fügte aber hinzu: „il n'existe pour les autorites du Roi aucun motif de faire d'office des demarches dans ce büt", und Heine hat seinerseits niemals die königliche Gnade angerufen. Nur bestanden jetzt die Instanzen nicht mehr, die das Ausnahmegesetz von 1835/36 geschaffen hatte; es war kein offizieller amtlicher Kläger mehr da, daher trat auch kein Richter mehr in Funktion. Darauf verließ sich Campe ; er wagte es auf gut Glück, sich für die 3. Auflage des 2. Teils der „Reisebilder" keinen Einfuhrschein nach Preußen mehr zu verschaffen. ■— Ebenso hielt er es bei Heines populärstem Werk, dem „Buch der Lieder", der „tugendhaften Ausgabe meiner Gedichte" ; es war Oktober 1827 den beiden ersten Teilen der „Reisebilder" gefolgt. Heine hatte es zur Ausgleichung eines Vorschusses für 40 Louisdors ein für allemal an Campe verkauft; er „schenkte mir das „Buch der Lieder", schrieb Campe selbst an Dingelstedt (16. August 1841) ; später will er ihm 25 Friedrichsdors dafür gegeben haben. Durch den Bundesbeschluß vom 10. Dezember 1835 un d die Sonderverfügungen der einzelnen Staaten war es zunächst mit betroffen; als aber der preußische Februarerlaß 1836 das unbedingte Verbot auf ein gesetzliches Maß zurückschraubte, waren für das „Buch der Lieder" die Schwierigkeiten so gut wie beseitigt. Hannover gab am 28. November 1836 Heines „Tragödien" und „Buch der Lieder" ausdrücklich frei. In Preußen mußte letzteres erst zur Rezensur vorgelegt werden. Das tat Campe durch Vermittlung eines Berliner Buchhändlers bei Erscheinen der 2. Auflage 1837. Seines Umfangs wegen unterlag das Werk beim Druck keiner Zensur; um aber in Berlin nicht nachher auf Schwierigkeiten zu stoßen, übte Campe selbst eine Vorzensur! Das 66. Gedicht der „Heimkehr" enthielt etliche Bosheiten über Berlin; zwar war dieser Name schon in der 1. Auflage durch „Ix-Ix" ersetzt, aber die Beziehung immer noch handgreiflich genug; die drei letzten Strophen mit den „Leutnants und Fähnderichs" in 393 HEINE ihrer höchst ordonnanzwidrigen Attitüde strich Campe jetzt lieber ganz. In dem Traumbild „Götterdämmerung" ersetzte er Vers 35 f. („In der Jungfrau Schamerröten Seh' ich geheime Lust begehrlich zittern") durch Zensurstriche, und die Verse 50—55, wo der Sohn auf dem Grabe des Vaters Buhlschaft treibt, ließ er ebenfalls fort. Hofrat John fand gleichwohl am 66. Gedicht der „Heimkehr" und an anderen Stellen noch genug Anstößiges; da es sich aber um ein gedrucktes und weitverbreitetes Buch handelte, plädierte er für Zulassung auch der 2. Auflage. (Sein Gutachten vom II. Januar 1838 ist abgedruckt bei Geiger, ,,Das Junge Deutschland und die preußische Censur", 1900, S. 37.) Oberzensurkollegium und Minister waren einverstanden (2. und 12. Februar), am 3. April 1838 verfügte demnach der Berliner Polizeipräsident die Freigabe des Buches. — Heine merkte die Verstümmelung des Textes erst, als er die Druckvorlage für die 3. Auflage herstellte, und machte seinem Verleger am 20. Februar 1839 die heftigsten Vorwürfe, habe er doch schon selbst bei der 1. Auflage alles ausgeschieden, was dem Buche die „mindeste Partheyfärbung" geben konnte; er dachte dabei wohl an den Schluß des ersten Zyklus der Nordsee- Heder: der letzte Absatz des zwölften Gedichts stand nur in den „Reisebildern", aber in keiner Auflage des „Buchs der Lieder". (Vgl. Seuf- ferts „Vierteljahrschrift" VI, 472 ff. und Paul Beyer im „Euphorion" XVII, 631 ff.) Campe entsprach Heines Forderung und füllte die Lücken wieder aus, nur zur Nennung Berlins und der Berliner konnte er sich nicht entschließen. Die 3. Auflage und ebenso die 4. wurden durch Polizeiverfügung vom 30. März 1840 bzw. 16. Dezember 1841 für Preußen erlaubt. Auch völlig unveränderte Neudrucke mußte John immer wieder prüfen; das galt ausnahmslos von den jungdeutschen wie auch von allen andern einmal zensurpflichtigen Schriften. Mit der 4. Auflage des „Buchs der Lieder" verschwinden aber sämtliche älteren Schriften Heines aus den Zensurakten; Campe legte sie einfach nicht mehr zur Rezensur vor, man wäre in Berlin auch in Verlegenheit gewesen, wer denn diese Rezensur vorzunehmen habe; aber jeden Tag konnte ein eingeweihter Bureaukrat die Entdeckung machen, daß solche neuen Auflagen in Preußen verboten seien, und die Polizei dagegen mobil machen. Auf solchen Übereifer ließ Campe es ankommen, und er rechnete richtig: keine Hand rührte sich mehr, da John anderweitig beschäftigt war. Nicht einmal die 5. Auflage des „Buchs der Lieder" präsentierte er aufs neue in Berlin, obgleich sie zu einem sehr gefährlichen Zeitpunkt, unmittelbar nach Heines streng verbotenen „Neuen Gedichten" (1844), erschien. Mit zu leiden hatte zwischendurch das „Buch der Lieder" noch unter dem Gesamtverbot, das Preußen am 8. Dezember 1841 gegen den ganzen Verlag von Hoffmann & Campe aussprach, aber schon am 6. Juni 1842 wieder zurücknahm. Den Vorzug, in Preußen mit keinem eigenen Verbot bedacht worden zu sein, HEINE 394 teilt unter den Werken Heines bis 1848 das „Buch der Lieder" (in das die beiden lyrischen Erstlinge von 1822 und 1823 aufgegangen waren) nur noch mit dem Epos „Atta Troll", das, von Campe vorsichtigerweise nicht zur Rezensur vorgelegt, offenbar in Preußen nicht beachtet wurde, und mit dem Buche „Shakespeares Mädchen und Frauen", dem am 5. Januar 1840 die Debitserlaubnis ausdrücklich gewährt wurde. Die übrigen Schriften Heines von 1831 an traf samt und sonders der preußische Bann in Einzelverboten, nicht nur in der allgemeinen Verfügung gegen das „Junge Deutschland". — Dem gegenüber nennt der römische „Index der verbotenen Bücher" (ed. Hilgers, 1904) nur vier Werke Heines: „De l'Allemagne", „De la France", „Reisebilder" (diese drei verboten am 22. September 1836) und die „Neuen Gedichte" (Dekret vom 8. August 1845), wobei es allerdings dem subjektiven Urteil überlassen bleibt, ob jemand Heines Werke überhaupt für unsittlich oder häretisch hält; dann hätten sie ihm alle als verboten zu gelten. — In Österreich schließlich gehörte das „Buch der Lieder", trotz Metter- nichs Vorliebe, (nach Ludens Index) noch Mitte der vierziger Jahre, und jedenfalls bis 1848, zu den offiziell verbotenen Schriften. Als nächste nach den „Reisebildern" kam das Büchlein „Kahldorf über den Adel" an die Reihe, das Heine 1831 herausgab und bevor- wortete; es offenbarte am stärksten „die Tendenz der neuen Periode'". Seine Verlagsbezeichnung lautete : „Nürnberg, bei Hoffmann & Campe." In Nürnberg besaß Dr. Friedrich Campe, ein Bruder des Hamburgers, einen Verlag und eine Druckerei, in der 1827 das „Buch der Lieder" und 1831 gerade die ersten Bände von Börnes „Briefen aus Paris" hergestellt wurden. „Kahldorf über den Adel" ist jedoch in der Alten- burger Hofbuchdruckerei gedruckt und hat, da es knapp zehn Bogen Umfang besaß, jedenfalls auch die dortige Zensur passiert. Die falsche Firmierung „Nürnberg" sollte nur dazu dienen, durch Verschleierung der Herkunft nachdrückliche Schritte dagegen möglichst zu verzögern; ehe der diplomatische Apparat funktionierte, hatte solch ein Buch, über das sich Preußen in erster Reihe erbosen mußte, längst seinen Weg gemacht. In Berlin wurde man zuerst durch den Breslauer Polizeipräsidenten Merkel auf die Schrift aufmerksam gemacht; er denunzierte sie dem Polizeiministerium am 12. Juni 1831 als „eine zwar geistreiche, aber sehr boshafte und desto mehr aufregende Arbeit", und der Minister verbot sie schleunigst am 18. Juni. Mittlerweile war auch das Oberzensurkollegium dahinter gekommen und hatte am 15. Juni den gleichen Antrag gestellt. Es bereitete dem Minister v. Brenn offenbar eine kleine Genugtuung, dem Kollegium am 30. Juni 1831 antworten zu können: sein Antrag komme zu spät, es sei schon alles bestens erledigt, und von einer durch das Kollegium angeregten Beschwerde bei der bayerischen Regierung, wieso eine Schrift mit derartigen Äußerungen über Zensur (S. 9) und über Preußen (S. 26 und 30) in Bayern 395 HEINE habe gedruckt werden dürfen, wollte der Minister des Innern ebensowenig wissen wie der des Äußern, durch dessen Ressort eine solche Beschwerde gehen mußte. Letzterer meinte — so schreibt v. Brenn am 30. Juni dem Zensurkollegium —, es seien in dem Buche „sehr zarte Punkte berührt, die auf Gerüchten beruhen"; daher sei eine Beschwerde nicht ratsam. Heine hatte auf eine offenbar peinliche „Jagdgeschichte" eines „Königskindes" angespielt, die dem preußischen Kronprinzen damals zugestoßen sein muß. Eine viel gewaltigere Aufregung aber verursachte Heines nächstes Werk, seine „Französischen Zustände", die im Dezember 1832 in dem Hamburger Verlag erschienen und schon Anfang Januar 1833 dem Berliner Oberzensurkollegium vorlagen. Dessen im Juni 1832 neuernanntes Mitglied, Professor Heinrich Ritter, fand vor allem die Vorrede höchst leidenschaftlich geschrieben und voll von äußerst anstößigen Stellen: ..Verleumdungen ganzer Stände, Verspottung der christlichen Glaubenslehren, sogar unehrerbietigen Äußerungen gegen den König und hämischen Vergleichen zwischen der österreichischen und preußischen Regierung". Am 11. Januar ging sein Votum vom 7. an den Minister v. Brenn ab, doch hätte dieser lieber der Pressekommission des Bundestags den Vortritt gelassen, denn das Buch war ja im „Ausland", in Hamburg, erschienen. Die dazu erforderlichen Schritte waren Sache seines Kollegen vom Auswärtigen. Während er noch mit diesem verhandelte, ereilte ihn eine königliche Kabinettsorder vom 29. Januar, die wissen wollte, was gegen die „höchst verwerflichen" Bücher von Heine („Französische Zustände") und Börne („Mitteilungen aus der Länder- und Völkerkunde", das waren Band 3 und 4 der „Briefe aus Paris") geschehen sei. Das wirkte, und sofort am 1. Februar 1833 erfolgte das Verbot der „Französischen Zustände". Am selben Tage antwortete ihm das Oberzensurkollegium, auf den Bundestag brauche Preußen nicht erst zu warten, und Eile tue in diesem Falle not, weil Heines Buch „zu den verwerflichsten gehöre, welche wir jemals zu prüfen veranlaßt worden sind". In seiner Antwort an den König vom 4. Februar tat übrigens der Minister so, als ob er die Kabinettsorder erst nach schon erfolgtem Verbot erhalten habe, was nicht unmöglich schien, war er doch gegen die Börnesche Schrift schon am 18. Januar J 833 eingeschritten. Am 17. Februar erging an ihn eine neue Kabinettsorder, in der ihm der König, genau so wie das Oberzensurkollegium, dringend nahelegte, sich durch beabsichtigte Anträge beim Bundestag doch ja nicht im sofortigen Verbot gemeinschädlicher Schriften aufhalten zu lassen; der Bundestag sei dazu doch nicht kompetent, er könne nur die betreffende Bundesregierung zur gerichtlichen Verfolgung des Verfassers oder Verlegers auffordern. Man schien sich in Berlin nicht zu erinnern, daß die „Französischen Zustände" nichts anderes waren als eine Sammlung von Aufsätzen, die Heine in der HEINE 39 6 ersten Hälfte des Jahres 1832 für die in Berlin sehr gelesene Augsburger „Allgemeine Zeitung" geschrieben hatte. Die Artikel erregten in Wien solche Entrüstung, daß Friedrich v. Gentz im Auftrag Metter- nichs einen geharnischten Brief an den Verleger Cotta richten mußte über diese „giftigen Ausschweifungen" des „verruchten Abenteurers" Heine, in dessen Gedichten er übrigens schwelgte (vgl. Strodtmann, 2. Auflage II, SS). Diese Epistel tat ihre Wirkung: mit dem 9. Juni 1832 brachen Heines Aufsätze ab, der neunte durfte nicht mehr erscheinen; er war im Buch das einzige Neue, dazu allerdings die Vorrede, an der die preußische Zensurbehörde am meisten Anstoß zu nehmen Ursache hatte. Heine hatte geglaubt, in seinen Pariser Korrespondenzen, die „schon censirt aus meinem Kopfe" kamen, ungewöhnliche Mäßigung geübt zu haben; er fürchtete schon das Mißtrauen seiner politischen Freunde, die, wie er dem Verleger der „Allgemeinen Zeitung", Cotta, am I. Januar 1833 versicherte, damit umgingen, sie mit fremden Zusätzen herauszugeben, der Stuttgarter Buchhändler Frankh, damals als Flüchtling in Paris, scheint an diesen Machinationen beteiligt gewesen zu sein (20. Januar an Cotta) ; dem wollte Heine zuvorkommen ; durch die Vorrede, „das leidenschaftliche Produkt meines Unmuts über die bundestäglichen Beschlüsse" von 1832, die den Karlsbader Beschlüssen von 1819 eine neue Spitze gegen die Presse gegeben hatten, wollte er sich herauspauken, wollte er zeigen, daß er wenigstens „kein bezahlter Schuft" sei (an Immermann, 19. Dezember 1832). Campe ließ das Buch in Altenburg drucken, ohne Zensur, denn es hatte mehr als 20 Bogen Umfang. Erst in letzter Stunde sandte Heine die Vorrede. Campe verweigerte die Aufnahme so lange, bis Heine sich damit einverstanden erklärte, daß die gefährliche Vorrede zensiert werde. So bekundete Campe in dem Verhör vom 22. Juli 1834; Heine sagt davon meines Wissens nichts, und die darüber gewechselten Briefe fehlen. Der Altenburger Zensor strich mehr als die Hälfte des Manuskriptes; der Rest erschien als Vorwort zum Buch, und als Heine die fertigen Exemplare erhielt, war er entsetzt über die Verstümmelung. In der ..Allgemeinen Zeitung" vom 11. Januar 1833 teilte er seinen Lesern „vorläufig" mit, daß die Zensurstriche den Text nicht nur gekürzt und entstellt, sondern „auch mitunter ins Servile verkehrt" hätten. Dieser Ansicht war allerdings die preußische Regierung so wenig, daß sie hauptsächlich der verstümmelten Vorrede wegen die „Französischen Zustände" verbot und, nachdem durch die sächsische Regierung der Druck- und Zensurort festgestellt war, sich im November 1833 bei der sachsen-altenburgischen Regierung über den dortigen Zensor nachdrücklichst beschwerte. Aus Altenburg kam die de- und wehmütige Antwort: der Zensor habe leider seinen guten Willen nur durch „reichliche, oft über mehrere Seiten fortlaufende" Zensurstriche betätigt, statt die ganze, „auch in ihrer verkümmerten Erscheinung noch in- 397 HEINE dignirende" Vorrede zu streichen; er sei übrigens abgesetzt und die Zensur jetzt anders eingerichtet. Durch seine „vorläufige" Erklärung war Heine der Öffentlichkeit eine weitere Rechtfertigung schuldig. Daher verlangte er von Campe am 28. Dezember 1832 kategorisch einen Separatdruck der vollständigen Vorrede und schrieb noch eine „Vorrede zur Vorrede" hinzu. Angeblich fügte sich Campe und gab das Ganze in Satz. Einen Korrekturabzug davon fand Strodtmann in Campes Archiv; er hat diesen Text in Band 8 seiner Heine-Ausgabe (1862) benutzt; nur aus diesem Bürstenabzug auch kennen wir die „Vorrede zur Vorrede". Ein Brief Heines an Varnhagen vom 16. Juli 1833 besagt, Campe habe die Vorrede besonders gedruckt, aber „mit fremden Zusätzen", was eine Eigenmächtigkeit des Verlegers andeutet. Dem gegenüber behauptete Campe, als ihm ein Druck der unverstümmelten Vorrede gezeigt wurde, das sei gar nicht Heines Stil, sondern irgendein Johann Ballhorn habe „die Censurlücken durch eigene Arbeit ausgefüllt"; darin irrte er sich. Heine will dann die Verbreitung der Sonderausgabe seinem Verleger untersagt haben ; trotzdem habe dieser einige Exemplare an polnische Bekannte gegeben, eines davon sei nach Paris gekommen, und ein dortiger Deutscher habe nun „auf eigne Hand" aus den Texten des angeblichen Hamburger Drucks und der gleichzeitig erscheinenden französischen Übersetzung die selbständige Ausgabe der Vorrede zurechtgemacht. Die Absicht des Briefes ist klar: Varnhagen sollte das in Berlin weitererzählen. Auch dem preußischen Gesandten in Paris, v. Werther, versicherte Heine seine völlige Unschuld. Als er aber seinem neuen Freunde Laube am 10. Juli die erste Mitteilung von der Broschüre machte, sagte er kein Wort davon, welche besondere Bewandtnis es damit habe; erst zwei Jahre später (23. November 1835) packte er damit aus, die „famose" Vorrede sei „nur durch den preußischen Spion Klaproth in die Welt gekommen"! Der Orientalist Julius Klaproth verkehrte bei Heideloff; Heine hatte ihn dort kennengelernt; aber in den Zensurakten kommt sein Name nicht vor. Die preußischen Behörden waren über den Zusammenhang bald weit besser unterrichtet. Ungefähr im Juni 1833 erschien die „Vorrede zu Heinrich Heine's Französischen Zuständen nach der französischen Ausgabe ergänzt und herausgegeben von P. G .. g . r" ; sie trug die Verlagsfirma „Leipzig, Heideloff & Campe", aber auf der Rückseite des Schmutztitels stand die Druckfirma „Dondey-Dupre, Ludwigsstraße, no 46", die den ausländischen Ursprung des Heftchens schon so gut wie verriet. Am 20. September bezeichnete das Oberzensurkollegium sie als eines der „frechsten Machwerke", das die gröbsten Ausfälle gegen die preußische Regierung sowie „die härtesten Verunglimpfungen Sr. Majestät des Königs und der Königlichen Familie" enthalte. HEINE 39 8 Daraufhin verbot der Polizeiminister das Werk am 29. September, und am 15. Oktober beschwerte sich der Minister des Auswärtigen, An- cillon, bei der sächsischen Regierung, erhielt aber schon unterm 25. vom Gesandten in Dresden die bestimmte Mitteilung: diese Vorrede sei keinesfalls in Leipzig gedruckt, eine Firma Heideloff gebe es dort überhaupt nicht, wohl aber in Paris, und diese habe eine „Kommandite" in Nürnberg. Aus Paris traf nun auch die Übersetzung der „Französischen Zustände" ein, „De la France" (Paris, Eugene Renduel; 1834 als IV. Band der „Oeuvres" mit neuem Umschlag versehen) ; die ungekürzte Vorrede fand sich auch hier, und am 26. Dezember 1833 wurde auch diese Ausgabe verboten. Während man nun die Gesandten in Paris und München mobilisierte und alles vorbereitete, den schwunghaften Vertrieb der Firma Heideloff & Campe in Deutschland lahmzulegen, kam am 1. März 1834 durch Vermittlung der Frankfurter Zentraluntersuchungskommission genaue Aufklärung über das Zustandekommen der Pariser Separatausgabe der Vorrede. In Stuttgart hatte die Polizei den Buchhandlungsgehilfen Paul Gauger wegen Diebstahls und Unterschlagung verhaftet. Dieser Gauger war Kommis bei Heideloff gewesen und bekannte sich (16./17. Februar 1834) als denjenigen, dessen Name auf dem Titelblatt der „Vorrede" als der des Herausgebers angedeutet sei. In Wirklichkeit gehe die Flugschrift von Heine selbst aus, dieser habe aber gebeten, einen andern Namen in Chiffern daraufzusetzen, und Heideloff habe den Gaugers dazu bestimmt; sie sei in 1500 Auflage in Paris gedruckt und Mitte Juni 1833 versandt worden (die Vorrede Gaugers vom 30. Juni war vielleicht absichtlich nachdatiert). Heine gebe jetzt „Memoiren des Herrn von Schnabelewopski" heraus, die jedenfalls bei Vieweg in Braunschweig gedruckt würden, dem Schwager von Julius Campe; er habe Heideloff noch ein anderes Werk versprochen; Gauger meinte damit gewiß die unterdes in Paris erschienene erste Ausgabe des Buches „Zur Geschichte der neueren schönen Literatur in Deutschland". Politisch aber hänge Heine mit Heideloff nicht so eng zusammen wie Börne, von dem deutschen revolutionären Komitee in Paris habe er sich getrennt und gehe seinen eigenen Weg. „Er wurde in letzter Zeit namentlich durch eine Ausforderung, die ihm von Preußen aus zugekommen ist, sehr beunruhigt; auch wurde ihm nach seiner Versicherung ein Manuskript, woran ihm sehr viel gelegen war, entwendet, so daß er, wenn er zu uns gekommen ist, immer sehr üblen Humors und nur kurz angebunden war." Gegen diese Drohungen preußischer Offiziere und Edelleute wendet sich Heines Erklärung vom 19. November J 833 (in der „Allgemeinen Zeitung" vom 28. November), und ein „mechant Malheur" mit seinen Manuskripten erwähnt sein Brief an Campe vom 8. September 1833. Auch über die Versendung der Flugschrift machte Gauger genaue Angaben: ein Teil der Auflage ging an 399 HEINE den Leipziger Kommissionär Kirbach (Dycksche Buchhandlung), aber der roch Lunte und verweigerte den Vertrieb; nach Weisung des Verlegers ließ er den Ballen an die Jägersche Buchhandlung in Frankfurt gehen, die die meisten Exemplare erhalten hatte; die Fakturen waren von Leipzig datiert worden. Der Besitzer der Jägerschen Handlung, Konitzer, früher Angestellter von Vieweg, war mit Heideloff befreundet und wurde durch Gaugers Aussage am stärksten belastet; neben ihm noch die Körnersche Buchhandlung in Frankfurt und eine Anzahl württembergischer Firmen; bei ihnen allen wurde recherchiert, die meisten versicherten, den Verlagsort Leipzig als richtig genommen und die französische Druckfirma übersehen zu haben; sie kamen jedenfalls sämtlich nicht an Strafe vorbei, denn Württemberg hatte bereits am 3 1 - Juli 1833 ein Verbot gegen die separate Vorrede erlassen, wahrscheinlich allerdings nicht gegen die Heideloffsche Ausgabe. Auch die beiden Frankfurter Firmen wurden belangt, obgleich Preußen von ihrer Verfolgung absah, „da man" — so heißt es wörtlich (17. Juni 1834) — ».zu den Behörden der Freien Stadt Frankfurt zu wenig Vertrauen" hatte! Die Frankfurter Polizei wollte diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, sie eröffnete am 10. September gegen beide Buchhändler die Untersuchung; die Angeklagten appellierten an die juristische Fakultät in Marburg, und dort war man der Ansicht, die Vorrede sei keine Schmähschrift und ebensowenig hochverräterisch; darauf gaben Präsident und Räte der freien Stadt Frankfurt im Januar 1835 die Akten dem Polizeiamt zurück „zur weiteren Verhandlung und Entscheidung" ; über diesen Rechtsweg war die preußische Ministerial- kommission sehr verwundert, da er längst durch einen Bundesbeschluß verworfen sei. Gauger denunzierte auch zwei preußische Buchhändler, aber diese leugneten energisch. Er selbst wurde am 9. Mai 1834 zu zwei Jahren Arbeitshaus verurteilt; davon entfielen auf die Verbreitung der Vorrede, durch die auch die württembergische Regierung beleidigt war, drei Monate; das Gericht war der Ansicht, Gauger habe auch in seiner subalternen Stellung dabei nicht mitwirken dürfen, wie ein Schlossergeselle sich nicht an Falschmünzereien beteiligen dürfe, die in der Werkstatt seines Meisters betrieben würden. Die übrige Strafe erhielt er wegen Hausdiebstahls und Unterschlagung in sechs Fällen. Sein reumütiges Geständnis hatte das Urteil gemildert. Eine gewisse literarische Bildung scheint dieser Buchhandlungsgehilfe besessen zu haben; als Übersetzer betätigte er sich u. a. bei Mickiewiez' „Büchern des polnischen Volkes" und bei d'Arlincourts „Pilger" (1842). Die behördliche Untersuchung über Heines Vorrede war damit keineswegs abgeschlossen. Denn Gauger hatte noch ausgesagt: Dieselbe Vorrede habe zuerst Campe in Hamburg gedruckt, dann aber die Auslieferung der 3000 Exemplare betragenden Auflage verweigert; darüber sei es zum Zwist zwischen Heine und seinem Verleger ge- HEINE 400 kommen; Campe sei sehr empört gewesen, als Heine dann die Vorrede in Paris drucken ließ. Ein zweiter, von der Pariser Ausgabe äußerlich völlig abweichender Druck der Vorrede lag auch tatsächlich der Frankfurter Zentraluntersuchungskommission vor, und es galt nun festzustellen, ob das etwa der Hamburger Druck sei. Für diesen andern Druck interessierten sich die Frankfurter Zentraluntersuchungskommission und die Berliner Ministerialkommission, die beide nach dem Frankfurter Attentat (April 1833) zur nachdrücklichen Verfolgung demagogischer Umtriebe und geheimer politischer Verbindungen gebildet worden waren, weit lebhafter als für die Pariser Ausgabe, die nichts mehr zu raten aufgab. Denn dieser apokryphe Druck wurde von unbekannten Agitatoren in Masse verbreitet, im Großherzogtum Hessen Landleuten heimlich zugesteckt, ganze Ballen davon waren an den in politische Verschwörungen verstrikten Rektor Weidig in Butzbach dirigiert worden (Frankfurter Meldung vom 1. März 1834), Einzelexemplare wurden in Briefen allenthalben beschlagnahmt, Gastwirte in Halle, Halberstadt und Koblenz, die ersten beiden jedenfalls auch zugleich Postmeister wie der am Rhein, hatten solche anonymen Zusendungen — eine aus Augsburg unterm 12. April 1834 — erhalten und an die Behörde abgeliefert. Heines Vorrede diente also der geheimen politischen Propaganda als ein willkommenes und wirksames Agitationsmittel, erinnerte sie doch den König von Preußen mit bittersten Worten an die Konstitution, die er einst seinem Volke versprochen hatte. Gelang es, den verhaßten Hamburger Verleger, den Hintermann Börnes und Heines, der Urheberschaft dieses Druckes zu überführen, dann war er geliefert, dann hätte ihn auch der Senat der freien Stadt Hamburg nicht mehr schützen dürfen; zunächst wäre man dann mit einem Gesamtverbot seines Verlags vorgegangen. Ein Exemplar dieses geheimnisvollen Druckes schickte die Frankfurter Behörde an die Ministerialkommission in Berlin — es liegt den preußischen Zensurakten bei —, ein anderes nach Hamburg, um Campe darüber zu vernehmen. Textkritisch hat dieser Druck keinerlei Wert; er ist ein wortgetreuer Abdruck der Pariser Ausgabe, nur ohne das Vorwort des angeblichen Herausgebers Gauger, das aber auch von Heine selbst verfaßt sein dürfte. Der ganze Text ist auf 16 Seiten Oktavformat zusammengedrängt, ohne Titel oder Umschlag, ohne Angabe des Verlags oder des Druckers, nur am Kopf der ersten Seite die Überschrift: „Vorrede zu Heine's französischen Zuständen." Der Bogen ist nur notdürftig geheftet, das Papier weich und leicht — alles demnach auf die Versendung als Brief eingerichtet. Was sagte nun Campe in Hamburg dazu? Bei seiner Vernehmung am 22. Juli 1834 versicherte er zunächst unter Eid und, „was mir mehr als ein Eid gilt, auf meine Ehre", bis zur Stunde die Heideloffsche Ausgabe noch nicht gesehen zu haben. Im übrigen bestätigte und er- 401 , HEINE gänzte er die Aussagen Gaugers: Zur Ostermesse 1833 habe ihm sein Neffe, der Associe von Heideloff, in Leipzig mitgeteilt, daß Heine dem Pariser Hause die ungekürzte Vorrede angeboten, er habe von dem Druck abgeraten, einmal weil sie sein verlegerisches Eigentum sei, da er sie dem Dichter bezahlte, dann aber auch, weil ihm die Verbreitung eines Sonderdrucks mit den vom Zensor gestrichenen Stellen Weitläufigkeiten und Scherereien zuziehen müsse; später habe ihm dann sein Neffe mitgeteilt, Heideloff habe die Vorrede doch gedruckt, er wolle ihm aber die ganze Auflage gegen Erstattung der Herstellungskosten überlassen; das habe er, Campe, abgelehnt, mit dem Zusatz: Was Heideloff und Campe sich eingebrockt, möchten sie auch ausessen. Dieser Differenz wegen habe man ihm auch kein Exemplar geschickt, während andere Hamburger Buchhändler von Paris direkt mit Exemplaren versorgt wurden. — Nun wurde ihm das aus Frankfurt eingegangene Exemplar des anonymen Druckes zur Begutachtung vorgelegt (nicht der Heideloffschen Ausgabe, denn auf sie passen seine Aussagen in keinem Punkte, und ihre Herkunft war ja durchaus geklärt: sie war in Paris gedruckt, und den Verleger Heideloff hatte dafür schon sein Schicksal ereilt: am 21. Juni hatte Preußen jede Geschäftsverbindung mit ihm verboten, und der Bundestag hatte am 10. Juli die übrigen Regierungen zu der gleichen Maßregel aufgefordert; die in Hamburg darüber geführten Akten unterscheiden hier nicht ausdrücklich). Campes Diagnose war: Offenbar schwäbische Arbeit, Heines Stil sei das nicht, das Manuskript der Vorrede, das er noch besitze, laute ganz anders. Da der Heideloffsche, unzweifelhaft von Heine stammende Text und der des anonymen Nachdrucks völlig übereinstimmen, irrte sich Campe durchaus bei der Beurteilung des Heineschen Stils, und ebenso irrte sich der Praktiker Campe, wenn er meinte, der echte Wortlaut sei viel umfangreicher; der kleine Druck täuschte ihn. (Die Heideloffsche Separatausgabe, die in Druck und Format den Hamburger Ausgaben der Heineschen Schriften nahekommt, zählt ohne die Vorrede Gaugers 50 Seiten, die vom Zensor verstümmelte Vorrede zu den ,,Französischen Zuständen", wie Hoffmann und Campe sie herausgegeben hatte, 26 — also ziemlich zutreffend das Umfangsverhältnis, wie Campe es angab: der Zensor habe mehr als die Hälfte gestrichen). An dieses Gutachten schloß sich nun die Frage, die durch Gaugers Zeugnis formuliert war: Ob Campe diese „ihm gegenwärtig vorliegende Druckschrift" in 3000 Auflage habe herstellen lassen? Das verneinte er mit allem Nachdruck und setzte für den Gegenbeweis „seinen Kopf zum Pfände". An dieser Aussage ist nicht zu zweifeln, auch den Untersuchungsbehörden in Hamburg, Frankfurt und Berlin genügte sie. Woher stammt nun dieser anonyme Druck? Campe bezeichnet ihn als schwäbische Arbeit, ein Hamburger Drucker, meldet die Frank- 26 HEINE 402 furter Behörde am 21. August, hatte die Lettern als der Brönnerschen Schriftgießerei in Frankfurt entstammend erkannt. Beides weist auf Südwestdeutschland hin, wo diese Flugschrift auch systematisch verbreitet wurde. Wußte Heideloff davon? Vielleicht! Denn nicht ganz abzuweisen ist die Annahme, daß dieser zweite Druck eine billige, zu Propagandazwecken eigens zugerichtete Ausgabe des ersten sein sollte und ebenfalls in Paris hergestellt wurde, wo Deutsche genug zur Hand waren, um deutsche Arbeit vorzutäuschen. Auch die Heideloffsche Ausgabe war, ihrem Druckbilde nach, tadellose Arbeit, trotz der Pariser Offizin. Diese zweite Annahme findet sogar eine Stütze in einem Brief der Pariser Druckerei an die preußischen Minister (eingegangen am 9. August 1834) : Prosper Dondey-Dupre entschuldigt sich höflichst, daß er „zwei Pamphlete" gegen Preußen für Heideloff & Campe gedruckt habe; er selbst verstehe kein Deutsch. Die Herkunft der beiden vorliegenden Drucke von Heines ungekürzter Vorrede bedarf nunmehr kaum einer weiteren Klärung. Übrig aber bleibt noch die viel erörterte Frage: ob nicht Campe dennoch in Hamburg einen eigenen, also dritten Druck veranstaltet hat? Campe hat die Existenz eines solchen Hamburger Drucks vor Gericht stets energisch bestritten. Allerdings wurde er im Verhör nie gefragt: Haben Sie die unverstümmelte Vorrede überhaupt gedruckt? sondern immer nur: ob er die „vorliegende Druckschrift" hergestellt habe, was er mit gutem Gewissen verneinen konnte. Dahinter könnte eine reservatio mentalis stecken, aber er erklärte weiter: „Wenn ich die Vorrede hätte drucken lassen wollen, so würde ich sie meinem Buche vorangestellt haben, wohin sie gehört, nicht aber nach Jahr und Tag in dieser Gestalt." Das darf wohl schon als eine indirekte Verneinung eines Hamburger Sonderdrucks gelten. Acht Jahre später, am 12. Januar 1842, als Preußen den ganzen Verlag Campes verboten hatte, kam dieser auf die Sache zurück und versicherte in einer „Rechtfertigenden Erwiderung" kurz und klar, daß er von Heines Vorrede nur das gedruckt habe, was die Zensur stehen gelassen. Für die Wahrheit dieser Aussage spricht auch die Tatsache, daß sich ein dritter Druck bisher nicht gefunden hat, sondern nur ein Korrekturabzug, dessen textliche Bedeutung noch unklar ist. Campe besaß ein Manuskript der Vorrede; nach anfänglichem Sträuben lieferte er es am 1. August 1834 der Hamburger Behörde aus; es findet sich in deren Akten (gedruckt bei Geiger, „Das Junge Deutschland". 1907. S. 24ff.) und umfaßt die Seiten 8—19, ist also jedenfalls der Teil des ersten Manuskripts, den der Alten- burger Zensor fast ganz gestrichen hatte; deshalb hatte sich Campe diese Blätter zurückgeben lassen. Das scheint durch Heines Brief an Campe vom 28. Dezember 1832 erwiesen; Heine zitiert hier einen Satz des verstümmelten Manuskripts über Raumer: „Er ist von allen schlechten Schriftstellern noch der beste." In dieser Form findet sich 403 HEINE der Satz nur in jener beim Hamburger Gericht deponierten Handschrift, der ersten, wesentlich milderen Fassung der Vorrede; die Pariser Ausgabe ist bedeutend gepfefferter, ebenso der von Strodtmann nach dem Korrekturabzug veröffentlichte Text, zu dem Heine ein neues, bis jetzt verschollenes Manuskript gesandt haben muß. Im Widerspruch zu Campes gerichtlichen Aussagen stehen nur seine Versicherungen gegenüber Heine und Strodtmann und die Aussagen Gaugers, auf die alle vorliegenden amtlichen Schriftstücke in Berlin und Frankfurt zurückgehen. Aber Gauger hatte sein Wissen von niemand anders als von Heine, direkt oder indirekt durch Heideloff; daß er dem Dichter persönlich begegnete, steht nach dessen Brief an die Hennesche Buchhandlung in Stuttgart vom 14. August 1833 fest, ganz abgesehen von seinen gerichtlichen Aussagen, mit denen er sich ein falsches Relief hätte geben können. Und Heine erzählte nur das weiter, was Campe ihm geschrieben haben soll. Die entscheidenden Briefe liegen im Original nicht vor. Wenn Campe darin wirklich den erfolgten Sonderdruck der Vorrede anzeigte, so muß für die Wertung einer solchen Erklärung ein Punkt berücksichtigt werden, auf den bisher nie aufmerksam gemacht wurde: Campes verlegerisches Interesse und seine Eifersucht auf Heideloff. Zweifellos fürchtete er, sein Neffe Friedrich Napoleon Campe, der Kompagnon des Parisers, wolle ihm seinen erfolgreichsten Autor wegkapern. Er war sehr wenig erbaut davon, daß Heines Buch „ZurGeschichte der neueren schönen Literatur in Deutschland" bei Heideloff erschien, wenn auch nur in beschränkter Auflage. Sein Unbehagen wuchs, als sich das Pariser Haus ohne Rücksicht auf die verlagsrechtliche Frage zur Sonderausgabe der „Vorrede" entschloß. Auch mit Börne war Heideloff als politischer Gesinnungsgenosse gut bekannt; auch hier schien sich eine höchst lästige Konkurrenz zu entwickeln. Gerade im Jahre 1834 machte ein groß aufgezogenes Nachdrucksunternehmen viel von sich reden: eine anonyme „Gesellschaft Gelehrter" in Paris plante eine Gesamtausgabe deutscher Klassiker, die anscheinend durch das Verbot des Bundestags erstickt wurde. Auch Börne und Heine standen auf dieser Klassikerliste. Vielleicht steckte Heideloff dahinter. Noch nach 1835, als sich der Neffe bereits von seinem Associe getrennt hatte, fürchtete Campe-Hamburg, Heideloff beabsichtige unberechtigte Nachdrucke Heinescher Schriften; der Dichter mußte ihn mehrfach darüber beruhigen. Erst als Heideloff Ende der dreißiger Jahre Bankerott gemacht hatte, ließ Campe seinen ganzen Übermut gegen Heine spielen. Bis dahin mußte er mit Heideloff als einem gefährlichen Konkurrenten rechnen, der sofort einsprang, wenn Heine mit seinem Hamburger Verleger Anlaß hatte unzufrieden zu sein. Diesem aber lag sehr daran, alle Heineschen Schritten in seinem Verlag zu haben, besonders nachdem 1837 der Vertrag über die spätere Gesamtausgabe zustande gekommen war. Die „Vor- HEINE 404 rede" gehörte ihm, er hatte sie bezahlt, sie war „mein Buch", wie er sagte. Lehnte er aber Heines Forderung eines unverstümmelten Sonderdrucks ab, dann verlor er das Verlagsrecht daran. Deshalb ging er anscheinend auf Heines Forderung ein, ließ es aber nur bis zu einem Korrekturabzug kommen, von dem er wohl auch dem Verfasser ein Exemplar in die Hand spielte. Gedruckt hat er die unverstümmelte Vorrede nicht. Er hielt aber — Heine und natürlich auch seinem literarischen Testamentsvollstrecker Strodtmann gegenüljer — die Fiktion eines geschehenen, später eingestampften Sonderdruckes, den nie jemand gesehen hat und von dem nicht einmal Campes Archiv ein Exemplar als Beweisstück aufbewahrt, fest, um sein Verlagsrecht daran nicht einzubüßen, das durch die Pariser Ausgabe bedroht war. Darin also stimme ich mit Geigers Meinung überein: der Campesche Separatdruck ist eine Legende, und füge meinerseits hinzu: die der Verleger aus rein geschäftlichen Gründen in die Welt setzte. Eine „Autorität" des trefflichen Strodtmann, wie K. E. Franzos meinte, besteht in diesem Falle nicht, denn er hatte sein Wissen wieder nur von Campe. Nach Jahr und Tag, als keine Konkurrenzgefahr mehr vorlag, scheint übrigens Heine den wirklichen Sachverhalt gekannt zu haben; in einem Brief vom 24. August 1852 erinnert er Campe daran, daß die Vorrede, „wie Sie wissen, leider nicht gedruckt worden". Schon ehe die Vorrede zu den „Französischen Zuständen" in ihrer ungekürzten Form zu rumoren begann, war in Preußen am 5. Juni 1833 bereits wieder ein neues Werk Heines dem Verbot verfallen: „Zur Geschichte der neueren schönen Litteratur in Deutschland". Es war zuerst in französischer Übersetzung in der bald verkrachten Pariser Zeitschrift „L'Europe litteraire" erschienen, denn es sollte gewissermaßen Frau v. Staöls „De L'Allemagne" fortsetzen und den Franzosen neue Kunde über das moderne Geistesleben Deutschlands vermitteln, zugleich aber ein „Programm" der „neuen Literatur" darstellen. Auch den deutschen Text, wenn auch nur in einer beschränkten Auflage von 1000 Exemplaren, hatte Heine einem Pariser Verleger gegeben, derselben Firma Heideloff & Campe, die sich der so viel Staub aufwirbelnden Vorrede annahm. Der Absatz war offenbar gering; von dem Rest der 1000 Exemplare veranstaltete Heideloff noch 1837 eine Titelauflage (Heine an Campe, 18. Juli 1837). Als Verlagsort waren „Paris und Leipzig" angegeben, was zu der Meinung verführte, der Verlag habe eine Filiale in Leipzig und das Buch sei auch dort durch die Zensur gegangen; der erste, im März versandte Teil hatte nur 144 Seiten Umfang, der zweite, wenig stärkere, folgte im Juli. Der Berliner Polizeipräsident fragte denn auch gleich beim Oberzensurkollegium an, wie er sich dem Buche gegenüber zu verhalten habe; war es französischer Herkunft, so war sein Verkauf erst nach behördlicher Erlaubnis gestattet. Er war dabei sehr milde in seinem Urteil und meinte, 405 HEINE außer einer tadelnswerten Witzelei am Schluß biete es keinen Anlaß zum Einschreiten. Im Anschluß an Goethes Tod hatte Heine gesagt: .,Les dieux s'en vont; — aber die Könige behalten wir." Diese Witzelei nannte aber das Oberzensurkollegium eine „schändliche Stelle", es fand außerdem noch manche Äußerungen darin, die „das Christentum herabwürdigen (S. 7. 11. 29. 34), das gute Verhältnis der deutschen Völker zu ihren Fürsten zu untergraben und die Fürsten selbst auf eine frevelhafte schändliche Weise lächerlich zu machen streben" (S. 58. 60. 62). Daher beantragte das Kollegium ein Verbot, und der Minister entsprach dem am 5. Juni. Der zweite, erst später erscheinende Teil war damit eo ipso verboten. Im Winter 1835/36 erschien das Werk dann unter dem Titel „Die Romantische Schule" bei Hoff mann & Campe, als gerade die Treibjagd gegen das „Junge Deutschland" auf ihrem Höhepunkt war; die Firma Heideloff & Campe hatte deswegen die neue Ausgabe abgelehnt; Campe hatte sie zur Vorsicht der Zensur unterbreitet, und diese hatte den Text so zerpflückt, daß sich Heine über den Gedankenmord gar nicht beruhigen konnte; noch 1839 in seinen „Schriftstellernöten" jammert er darüber; seine ausführliche Erklärung dagegen hatte die „Allgemeine Zeitung" im Mai 1836 nicht aufnehmen wollen; erst 1911 sind diese „Erörterungen" in den „Heine- Reliquien" von Karpeles erschienen. Heine hatte, wie er hier sagt, in der „Romantischen Schule" den Franzosen „ein warnendes Spiegelbild vorhalten" wollen, um dem „für Frankreich gefährlichen Einfluß unserer ultramontanen Schule entgegenzuwirken", aber „jede Beziehung auf letztere, auf ihr Personal und ihr Domizil" und somit seine ganze Tendenz sei vom Zensor gestrichen worden. Das hielt aber Preußen nicht ab, das Buch am 11. Dezember 1835 ausdrücklich zu verbieten, am selben Tage, als es den Bann über Heines sämtliche Schriften aussprach; auch Bayern beeilte sich mit einem Verbot (11. Januar 1836). Sämtliche Lesarten der Handschrift, des französischen und der deutschen Drucke gibt Elsters Heine-Ausgabe (Bd. 5). Das Oberzensurkollegium war hauptsächlich empört über Heines Verherrlichung des Kosmopolitismus, als dessen Heimat er Frankreich feierte und dem „unsere großen Geister, Lessing, Herder, Schiller, Goethe, Jean Paul, dem alle Gebildeten in Deutschland immer gehuldigt haben", im Gegensatz zu dem engherzigen Patriotismus des durch die Tendenzen der „Romantischen Schule" befangenen Deutschen, der nicht Weltbürger sein wolle, und zu dem „idealischen Flegeltum" des „Herrn Jahn", desselben Turnvaters Jahn, der seit 1819 von Preußen als Demagog verfolgt wurde. Ein Jahrhundert später, im Zeitalter Poincares, würde Heine wohl etwas anders geurteilt haben. — Nachdem dann die Vorrede zu den „Französischen Zuständen" in den verschiedenen Sonderdrucken so viel amtliche Federn in Bewegung zu setzen begann, war in Berlin die Stimmung gegen Heines Werke HEINE 4 o6 begreiflicherweise überreizt, und die Verbote folgten nun Schlag auf Schlag. Am 31. Dezember das der „Beisebilder" (Teil 3 und 4 in 2. Auflage, s. oben S. 390) und am selben Tage das des neuesten Werkes, des „Salon", dessen 1. Band außer Gedichten und dem Aufsatz „Französische Maler" die „Memoiren des Herrn von Schnabelowopski" brachte; obgleich das Buch der Altenburger Zensur vorgelegen hatte (Minister Ancillon an v. Brenn, 24. Dezember 1833), ertappte das Oberzensurkollegium (22. Dezember) auch darin den Dichter auf denselben Sünden wie in den „Reisebildern". Seiner Mutter gegenüber (4. März 1834) entschuldigt er die „vielen Zoten" darin als politische Absicht: „Ich wollte der öffentlichen Meinung eine gewisse Wendung geben. Besser, man sagt, ich sei ein Gassenjunge, als daß man mich für einen allzu ernsthaften Vaterlandsretter hält. Letzteres ist in diesem Augenblick kein ratsam Renommee. Die Demagogen sind wütend über mich ; sie sagen, ich werde bald öffentlich als Aristokrat auftreten. Ich glaube sie irren sich." So unpolitisch, wie Heine in den „Schriftstellernöthen" (1839) behauptete, war also der Charakter des Buches doch nicht gedacht. Im voraus wurden am 31. Dezember 1833 auch die folgenden Bände des „Salon" gleich mit verboten, und als der zweite Anfang April 1835 einlief, ging er als bereits erledigt „ad acta". Der Minister des Auswärtigen versuchte durch Vermittlung des preußischen Gesandten auch in Hamburg ein Verbot zu erwirken, „da der Verfasser seine ebenso revolutionären wie irreligiösen Produkte dem Publico auch dieses Mal auf eine Weise übergibt, die um so gefährlicher erscheint, als der darin eingestreute Witz ihm ein leider nur zu bewährtes Mittel darbietet, das Gift jener Lehren um desto schneller und allgemeiner verbreitet zu sehen". Band 2 des „Salon" hatte einer Zensurbehörde vorgelegen — wohl kaum der Altenburger, die durch Preußens heftige Beschwerde eingeschüchtert war —, und als Heine ahnungslos das fertige Buch vor Augen bekam, war er wieder einmal außer sich über die Entstellungen des Textes. In der „Allgemeinen Zeitung" erließ er (März 1835) eine seiner vielen Erklärungen gegen seinen Verleger, den er beschuldigte, das Buch „eigenmächtig gekürzt und zugestutzt" zu haben. Campe entschuldigte sich mit der Zensur. Als Heine 1852 für die 2. Auflage sein Manuskript zurück haben wollte, war es nicht zu finden. Später tauchte es wieder auf und bewies, daß Heine stark übertrieben hatte: die Striche waren kaum so erheblich, um die „patriotisch-demokratische Tendenz" in „scholastisch-theologische Klopf- fechtereien" verwandeln zu können. Auch in den 1836 unterdrückten „Erörterungen" behauptete er, er habe „die Phasen der deutschen Philosophie und zugleich ihre politische Bedeutung" verständlich machen wollen, aber „jedes auf Politik bezügliche Wort" sei gestrichen worden; „alles was sich auf Religion bezog, trat nun um so voller hervor, und was vorher nur als eine unparteyische Geschichtsschreibung 407 HEINE mit politischer Hinweisung erschienen wäre, erhielt jetzt den Charakter einer antideistischen Streitschrift". Jedenfalls hatte der Zensor das nicht empfunden, sonst hätte er wohl das ganze Manuskript nicht durchgelassen. Diese Abhandlung „Zur Geschichte der Religion und Philosophie in Deutschland", die außer Gedichten des „neuen Früh- •ings" den 2. Band des „Salon" bildete und unter dem Titel „De l'Alle- magne" gleichfalls zuerst französischen Lesern in der „Revue des deux Mondes" (1834) zu Gesicht kam, hat Heine später selbst verleugnet; der 2. Auflage schickte er die Erklärung voran, es wäre ihm lieb, wenn er das Buch ganz ungedruckt lassen könnte, da sich seitdem seine religiösen Überzeugungen geändert hätten. Band 3 des „Salon" enthielt die „Florentinischen Nächte" und die „Elementargeister", war also wirklich ziemlich harmlosen Inhalts, aber er war ja schon vorher verboten und geriet überdies mitten in das Kesseltreiben gegen das „Junge Deutschland" hinein. „Kein Zensor W der ganzen Welt wird etwas dran auszusetzen haben", durfte Heine seinem Verleger vorab versichern. Er dachte sogar daran, das Buch unter fremdem Namen herauszugeben, und als Campe zögerte, ließ er die „Florentinischen Nächte" Frühjahr 1836 im Stuttgarter „Morgenblatt" erscheinen, dessen Beilage, Menzels „Literaturblatt", ein halbes Jahr vorher zu der Hetze gegen das „Junge Deutschland" am heftigsten angetrieben hatte. Die „zweite Nacht" erschien hier allerdings „kläglich verstümmelt" (an Cotta 29. Januar 1837). Auch die Verbote und Verfügungen der Regierungen im Winter 1835/36 machten den Dichter nicht „banghosig", hatte er doch am 28. Januar 1836 ein „kindlich siruplich submisses" Schreiben an den Bundestag gerichtet, das übrigens nur durch die Presse bekannt wurde, sich als Aktenstück aber nicht gefunden hat; er erwartete allen Ernstes, daß sich der Bundestag mit ihm auf Verhandlungen einlassen, seine Verteidigung anhören oder die Ausnahmeverfügung zurücknehmen werde, woran dieser natürlich nicht dachte. Auch in den „Erörterungen" vom Mai 1836 hatte er sich mit den neuen Knebelungen des Buchverlags auseinandergesetzt, gerade dadurch stieß ihre Veröffentlichung in der „Allgemeinen Zeitung" auf „Hindernisse". Keinesfalls aber wollte er sich etwa der preußischen Zensur unterwerfen, und als Campe Miene machte, das Manuskript nach Berlin zu senden, forderte Heine es energisch zurück. Es findet sich übrigens in den preußischen Akten keine Notiz darüber, daß Campe seine Absicht wirklich ausführte; eine Zensur der Handschrift würde man in Berlin abgelehnt haben, wie man das bald darauf bei Heines Vorrede zum „Don Quichote" tat. Zu mehr als 20 Bogen reichte das Manuskript nicht, und Heine war „mit der Füllung des Buches in den allerschrecklichsten Nöten" — aus Angst vor der Zensur. Mitten in der Arbeit erkrankte er an Gelbsucht und Cholera. „Salon" III umfaßte schließlich nur 279 Seiten, konnte also ohne das HEINE 4 o8 Imprimatur eines Zensors nicht erscheinen. Campe wandte sich mit des Dichters Einverständnis nach Gießen; der dortige Zensor, Prof. Dr. Adrian, gab das Imprimatur zum 3. Band des „Salon", nicht aber zu der Vorrede, die Heine am 23. Januar 1837 an Campe geschickt hatte. Sie war eine nachdrückliche Abfertigung des Denunzianten Menzel und sollte diesen zu einem Duell zwingen, was aber nicht gelang. Dreimal hatte Heine diese Vorrede umgeschrieben, um eine Form zu finden, die „alles Mißwollen der Regierungen entwaffne"; aber Dr. Adrian wollte sich nicht die Finger daran verbrennen; er war sogar, nach Heine (an Detmold, 29. Juli 1837), so indiskret, Menzeln auf die drohende „Bombe" vorzubereiten; er brauchte für seine eigene Schriftstellerei das Wohlwollen des Literaturpapstes. Schließlich fand Campe in Hamburg selbst eine mildere Auffassung; die Vorrede wurde dort gedruckt und erschien als besondere Broschüre ,,Ueber den Denunzianten" zugleich mit dem 3. Band des „Salon". Aber ob zensiert oder nicht zensiert: Preußen war beiden Schriften verschlossen, ehe der Spezialzensor für das „Junge Deutschland", Hofrat John, sie geprüft und gebilligt hatte. Dieser Rezensur wagte aber Campe auch Band 3 des „Salon" gar nicht erst auszusetzen, also blieb er für Preußen verboten, und als die Firma Trautwein einige Jahre später (21. November 1840) nebst den „Reisebildern" (Teil I) die Broschüre „Über den Denunzianten" zur Rezensur einreichte, wurde die Einfuhrerlaubnis für beide Werke vom Oberzensurkollegium kurzweg verweigert. Ebensowenig versuchte Campe für den 4. Band des „Salon", der erst 1840 nachfolgte, einen Passierschein für Preußen zu erhalten, er war schon Ende 1833 im voraus verboten worden ; und bevor Preußen die Acht über Heines sämtliche Schriften aussprach (11. Dezember 1835), hatte es am 11. August 1835 auch den Vertrieb der französischen Aus* gäbe seiner Werke („Oeuvres" Band 5 und 6) untersagt; standen doch darin die schon deutsch erschienenen und verbotenen Aufsätze über deutsche Literatur, abgesehen von den „vielen höchst anstößigen und aufregenden Stellen", die das Oberzensurkollegium (31. Juli) daran monierte. In Preußen und ähnlich in den anderen Bundesstaaten, je nachdem sie der Aufforderung des Bundestags vom 10. Dezember 1835 nachkamen, waren nun Heines Schriften verpönt, soweit sie nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Es galt also, jedes Werk, auch die längst erschienenen, dem Oberzensurkollegium in Berlin vorzulegen, und dieses fällte nach dem Gutachten des Hofrats John seinen Spruch. Wenn John nun den ganzen Text lesen mußte, so lag allerdings der Gedanke nahe, ihm dann schon lieber gleich das Manuskript oder die Korrekturfahnen vorzulegen, damit nicht erst das Anstößige gedruckt wurde. Aber dann hätte die preußische Zensurbehörde wohl bald diese Arbeit für sämtliche Bundesstaaten sich aufbürden müssen, und ohne 4og , HEINE nachträgliche erneute Prüfung, ob 'denn auch etwaige Änderungen wirklich gemacht oder nicht etwa ein ganz anderer Text als der vorgelegte gedruckt worden, wäre es doch nicht abgegangen. Daher wurden solche Zumutungen stets abgewiesen. Daß man bei Heine keine Ausnahme machte, versteht sich von selbst. Am 20. März 1837 sandte der Berliner Buchhändler Trautwein an das Oberzensurkollegium ein Manuskript Heines zur Prüfung; am 31. ging es wieder an ihn zurück mit dem Bescheid, daß man sich diesseits auf eine Vorzensur nicht einlassen könne; er möge ein Exemplar des fertigen Abdrucks schicken, erst dann könne man sich über die Zulassung entscheiden. Das Manuskript war, wie ein beiliegender Prospekt verrät, die Einleitung zum „Don Quichote" ; der Verleger, diesmal die Brodhagsche Buchhandlung in Stuttgart, hatte ihren Berliner Geschäftsfreund mit der Mission beauftragt. Am 16. Mai legte dann, wieder im Auftrag des Verlags, die Plahnsche Buchhandlung (L. Nitze) die ersten sechs Lieferungen des Buches mit der Heineschen Einleitung vor und der amtlich beglaubigten Erklärung, daß Heine an der Übersetzung des „Don Quichote" keinen Anteil habe; der „Verlag der Klassiker" (Brodhag) sei bereit, etwaige Änderungen noch auszuführen. Der Zensor John fand auch etliches Tadelnswerte darin : Auf S. 3 dürfe der 4. Teil der „Reisebilder" nicht erwähnt werden, da gegen sie lange vor dem allgemeinen Verbot ein spezielles ergangen sei; S. 4 und 5 beanstandete er die Anspielung Heines auf den mit ihm durch die Zensurmaßregeln getriebenen „Donquichottismus": Heine suche die gegen ihn ergriffenen Maßregeln lächerlich zu machen, „indem er sein, angeblich nur der Zeit vorgreifendes Streben als eine Donquixotterie in entgegengesetzter Richtung als die von Cervantes geschilderte bezeichne und seine Gegner mit den den Helden von Mancha im ungleichen Kampfe überwältigenden verkappten Barbiergesellen vergleiche"; S. 9 erkläre er die Gesellschaft für wesentlich republikanisch (keineswegs zugunsten der Republik!), aber die Behauptung, daß der bürgerlichen Gesellschaft „jede Fürstlichkeit verhaßt" sei, sei ebenso anstößig wie unrichtig; wenn Heine schließlich S. 15 von den Verdiensten seiner Dichterschule bemerke, daß sie „eine heilsame Reaktion gegen den einseitigen Idealismus im deutschen Liede" bewirkt habe, so erscheine die Zulässigkeit dieses Eigenlobs mindestens zweifelhaft, doch könne es „wohl nicht leicht jemand bestechen und irreleiten". John besorgte also die Prüfung mit bemerkenswerter Sorgfalt und anerkennenswertem Spürsinn. Dabei wußte er noch mitzuteilen, daß der „Verlag der Klassiker" dem Buchhändler Frankh gehöre, der auf dem Hohenasperg sitze, und der Name Brodhag nur fingiert sei. Die Firma hatte aber damals anscheinend ihren Besitzer gewechselt, ihr Geschäftsführer war jetzt ein Buchhändler Hvas, an den Heine am 24. Februar 1837 das Manuskript der Einleitung geschickt hatte — nach seinem eigenen Urteil das schlech- HEINE 4I0 teste, was er je geschrieben. Am 2. August entschied das Oberzensurkollegium, daß die betreffenden Stellen S. 3, 4f. (der Schlußsatz: „Aber Dulcinea von Tomboso" bis „Barbiergesellen") und 9 („jede Fürstlichkeit ist verhaßt") fortzulassen seien; das Selbstlob S. 15 möge stehenbleiben. Darauf erklärte Nitze, der Verlag wolle lieber die Einleitung Heines ganz weglassen, wodurch die anstößigen Stellen gänzlich fortfielen, und den Titel entsprechend ändern; man möge daraufhin das Imprimatur für das Werk selbst geben. Schön, wurde ihm am 26. September geantwortet, aber diese Änderung muß erst nachgewiesen werden durch das fertige Buch. Daraufhin ließen Nitze und der Verlag nichts mehr von sich hören; der „Don Quichote" erschien mit Heines Einleitung und mit den anstößigen Stellen; für Preußen wollte der Verlag jedenfalls eine besondere Ausgabe ohne die Vorrede machen, verzichtete aber darauf, als ihm die Einfuhrerlaubnis nicht vorab gegeben wurde; die fehlende Einleitung wurde in solchen Fällen heimlich nachgeliefert. Das Buch hatte also in Preußen als verboten zu gelten. Im folgenden Jahr legte der Buchhändler Trautwein Heines „Schwabenspiegel" zur Rezensur in Berlin vor. Dieser Aufsatz erschien im „Jahrbuch der Literatur" als letzter Beitrag, gewissermaßen als anhängende Zündschnur, die das neue Unternehmen vorzeitig in die Luft sprengte; mehr als Jahrgang 1 (1839) kam nicht heraus. Ursprünglich sollte der „Schwabenspiegel" das Nachwort zum zweiten Teil des „Buchs der Lieder" bilden, den Heine damals plante. Die Darmstädter Zensur, der Campe das Manuskript vorlegte, verweigerte aber das Imprimatur (Juli 1838), und da sich die Veröffentlichung des neuen Gedichtbandes auch aus anderen Gründen hinausschob, wurde der „Schwabenspiegel" zunächst dem „Jahrbuch" einverleibt, das Campe Anfang August 1838 mit Gutzkow „ausgeheckt" hatte. Die dafür gesammelten Beiträge aber stießen bei dem Gießener Zensor Professor Dr. Adrian auf Bedenken; Campe ließ sie daher in Grimma in Sachsen zensieren; in diesen kleinen Städten drückte die Behörde gern ein Auge zu, was den Aufschwung der einheimischen Druckereien sehr begünstigte. Grimma ließ das ganze „Jahrbuch" passieren, nur am „Schwabenspiegel" wurden mehrere Striche und Milderungen vorgenommen. Campe hatte von Heine bestimmte Weisung, den Aufsatz nur zu drucken, wenn er unverändert bleibe; da er aber für das neue Unternehmen den Namen des Dichters nicht missen wollte, setzte er sich über dessen Willen hinweg und druckte den lückenhaften Text. Anfang Dezember erhielt Heine seine Exemplare und sah sofort, daß eine Reihe der schärfsten Stellen fehlten. Nun folgte wieder die schon fast unvermeidliche Erklärung gegen Campe, diesmal temperamentvoller und anzüglicher als sonst: der Aufsatz sei „im Interesse der darin besprochenen Personagen, durch die heimliche Betriebsamkeit 4H HEINE ihrer Wahlverwandten, dermaßen verstümmelt worden", daß er die Autorschaft ablehnen müsse. Campe antwortete entsprechend und schob die Schuld auf die sächsische Zensur. Heine replizierte mit seinem offenen Brief an den Verleger, „Schriftstellernöten", und da er seine Worte so zweideutig stellte, daß sich auch Gutzkow, der an der Redaktion des „Jahrbuchs" am stärksten beteiligt war, getroffen fühlen konnte, so entwickelte sich ein solenner Skandal. (Das Gewirr der Erklärungen hin und her, ihre Motive usw. habe ich in meinem Buche .Jungdeutscher Sturm und Drang" ausführlich dargelegt.) Wieweit Heines Empörung berechtigt war, läßt sich nicht nachprüfen, denn die Handschrift des „Schwabenspiegels" ist verschollen, obgleich Heine sie 1852 noch besaß (an Campe 22. März). Nur in Gutzkows Antwort „Herr Heine und sein Schwabenspiegel" („Telegraph" Nr. 75 f., Mai : °39) findet sich eine Andeutung über die in Grimma verübten Zensurstriche: „Da waren mehre Hofräthe in Dresden bedeutend touchirt, die evangelische Kirchen-Zeitung bekam, glaub' ich, einen Eselsorden und die literarische Stellung Wolfgang Menzels hatte Herr Heine besonders dadurch zu untergraben gedacht, daß er eine lange Geschichte v °n dem Isabellfarbenen Hemde der Frau Dr. Menzel erzählte. Alle diese geistreichen und eines Lieblings der Nation so würdigen Paradoxen hatte die unerbittliche Scheere der Censur weggeschnitten." Heine hatte offenbar die saftigsten Stellen aus der 1832 unterdrückten „Vorrede zur Vorrede" der „Französischen Zustände" in den „Schwabenspiegel" verarbeitet und, was er dort noch zweifelhaft gelassen, hier durch direkte Nennung des Namens Menzel mit der wünschenswerten Deutlichkeit aufgehellt, so daß die famose, wenn auch sehr anrüchige Anekdote von dem isabellfarbenen Hemde der Ehefrau eines seiner „abderitischen" Gegner keiner weiteren Auslegung mehr bedarf. Auch das, was der sächsische Zensor stehen gelassen hatte, war immer noch stark genug, um die Zulassung des „Jahrbuchs" in Preußen unmöglich zu machen. In Vertretung Johns hatte der Kammergerichtsreferendar Grano jun. am 13. November 1839 ein Gutachten über das Buch zu erstatten. Heine habe, meinte er, wohl selbst schon die bitterste Reue über diesen Aufsatz empfunden und gebe einen Teil seines Ruhms darum, wenn er ihn zurücknehmen könnte. „Er bereichert allein die Literatur der Schmähschriften und ermangelt sogar jener höhern Weihe des Genius, die, abgesehen von seinen Gesinnungen, die meisten Schriften Heines über die gewöhnlichen Erscheinungen der Tagesliteratur erhob . . . Eine so niedrige Gesinnung, welche auch die Gemeinheit zu ihren Waffen zählt, muß ihm die treuesten Anhänger entfremden, und insofern dürfte die Verbreitung dieses Aufsatzes wünschenswerter sein als dessen Unterdrückung, für welche übrigens auch sonst keine Gründe sprechen." Da aber das „Jahrbuch" auch wegen seiner übrigen Beiträge, besonders des Gutzkowschen, „allerdings be- HEINE 412 sonnene Leser" voraussetzte, „wenn es nicht zur Verbreitung und Befestigung von Irrtümern dienen soll", sei er doch dafür, den Antrag des Buchhändlers Trautwein auf Freigabe des Buches abzulehnen. Das geschah durch ministerielle Verfügung vom 9. Dezember 1839; das „Jahrbuch" war damit in Preußen verboten. Ähnlich würde wohl auch das Berliner Urteil über Heines Börne- Buch (1840) gelautet haben; dieses wurde der preußischen Rezensur nicht vorgelegt, mußte demnach als verboten gelten. Dagegen wurde Heines nächstes Werk, „Shakespeares Mädchen und Frauen", am 5. Januar 1840 zum Verkauf in Preußen zugelassen. Granos Urteil darüber hat L. Geiger („Das junge Deutschland und die preußische Censur", S. 35) veröffentlicht. Verleger war H. Delloye in Paris; er zahlte dem Dichter für diese Gelegenheitsarbeit 4000 Frank; für den Vertrieb in Deutschland zeichnete die Firma Brockhaus und Avenarius (Paris und Leipzig). Campe verhielt sich so gleichgültig, daß der Franzose auf seine Kommission verzichtete. Die Leipziger Zensur, der das Buch unterbreitet werden mußte, strich nicht ein Wort daran, trotz „der schrecklichen Stellen in Betreff der Politik und der Religion", wie Heine am 19. Dezember 1838 triumphierend dem Hamburger Cunktator meldete. In den Zensurakten folgt nun eine Pause von mehreren Jahren. Heines Produktivität war ins Stocken geraten. Beginnende Kränklichkeit, das Zerwürfnis mit seiner Familie, endlose persönliche und literarische Kabalen, zu denen er selbst nur zu gern die Hand bot, eine Bohemehäuslichkeit, der das Mannesalter nicht mehr gewachsen war, und nicht zuletzt der Zensurknebel, von dem er sich gefesselt fühlte, raubten ihm Ruhe und Stimmung zur Arbeit. Der Zweck der deutschen Maßregeln gegen ihn war vollkommener erreicht, als man in Berlin oder Frankfurt annehmen mochte: die schäbigen Honorare, die ihm Campe zahlte, reichten nicht annähernd zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes aus, und dem Verleger seine Bedingungen aufzuzwingen, dariji hinderte ihn der nur zu sehr begründete Einwand: das Verbot fast aller seiner Schriften. Schon 1836 war er finanziell „rui- nirt" ; daß dies keine leere Redensart war, dafür ist sein Briefwechsel von da ab ein unwiderlegliches Dokument; trotz des Jahrgelds, das ihm schließlich der Onkel Salomon zahlte, trotz der französischen Subvention, die er vielleicht schon 1836 aus Verzweiflung — infolge der deutschen Verbote — annahm, kam er aus der elendesten Geldmisere bis zu seinem Tode nicht mehr heraus, und fast alles, was er zur Abhilfe unternahm, schlug fehl. Um sich vor St. Pelagie, dem Pariser Schuldgefängnis, zu. schützen, verkaufte er seinem Verleger Campe Frühjahr 1837 das Recht auf eine Gesamtausgabe seiner Werke auf elf Jahre für einen Spottpreis und verschüttete damit die Hauptquelle seiner Einnahmen. Schon Anfang 1837 verhandelte er darüber, ebenso 413 .HEINE wie Börne, mit zwei Stuttgarter Firmen, mit der Brodhagschen Buchhandlung und mit Scheible; Lewald machte auch hier den Vermittler. Daß er schließlich Campe den Vorrang einräumte, war eine Vornehmheit, die er durch endlose kleinliche Schikanen, rüde Behandlung und doppelte Knickrigkeit des sich an seinem Hauptautor bereichernden Verlegers zu büßen hatte. Für diese Gesamtausgabe, die schon 1838 fertig sein sollte, aber immer wieder hinausgeschoben wurde, bis — so hieß es in der ersten Ankündigung vom I. Mai 1837! — auf „das un- partheyische Wohlwollen der resp. Censurbehörden Deutsclilands" zu rechnen sei, und die er infolgedessen nicht mehr erlebte, begann er den „Roman seines Lebens" niederzuschreiben, der zwei bis drei Bände umfassen sollte, von dem wir aber nur das Bruchstück seiner „Memoiren" und einen in das Börnebuch verarbeiteten Abschnitt besitzen. ■Das übrige wurde vernichtet, war also verlorene Arbeit, die ihn lange beschäftigt hatte, denn sie sollte sein Hauptwerk sein. Daß er sich e 'ne Zeitlang in dem Glauben wiegte, es koste ihn nur ein Wort, von Preußen wieder in Gnaden aufgenommen zu werden, ist fast rätselhaft; die Zensurakten bieten dafür nicht den geringsten Anhalt. Anfang 1838 beschäftigte ihn das Projekt einer deutschen „Pariser 2.€\- * un g", von dem er sich goldene Berge versprach; sie sollte in Paris redigiert, aber — zur Umgehung des französischen Zeitungsstempels — in einem deutschen Ort an der Grenze gedruckt werden. Ihr zuliebe machte er eine submisse Verbeugung vor der preußischen Regierung, denn der ganze Plan stand und fiel mit der Verbreitungsmöglichkeit in Deutschland. Er wandte sich durch Varnhagens Vermittlung an den ihm angeblich wohlwollenden Baron Wilhelm v. Werther, der bis : ^37 preußischer Gesandter in Paris gewesen, seitdem zum Minister des Auswärtigen avanciert war. Der Brief ist verschollen. Trotz des „erfreulichsten Bescheids", den er nach einem ersten Besuch Varnhagens bei dem Minister Ende Februar durch den ersteren erhielt — alle Dokumente darüber fehlen, außer Varnhagens bisher nicht benutztem, leider unvollständigem Tagebuch —, mußte er den Plan schon Mitte März 1838 fallen lassen, der „alte Unmut" Preußens erwies sich keineswegs als beseitigt; Heines Namen am Kopf des Blattes wollte man keinesfalls dulden (vgl. Heines Brief an Meyerbeer vom 24. März 1838, nicht 1839, wie Hirths Ausgabe des Heineschen Briefwechsels angibt) ; Preußen hielt auch Heine gegenüber noch immer an dem Prinzip fest, das seit 1835 feststand; noch 1839 durfte der Berliner „Freimüthige" nicht neue Gedichte Heines aus der „Zeitung für die elegante Welt" nachdrucken (s. „Telegraph" Nr. 199). Die Umwandlung der Pariser Zeitung in eine Monatschrift „Paris und London" verwirklichte sich ebensowenig. Mit dem Hannoverschen Advokaten Detmold beabsichtigte er die Herausgabe einer Anthologie deutscher Schriftsteller von Goethes Geburt bis auf die Gegenwart; die ältere Literatur sollte darin HEINE 4,4 nur als eine „Morgendämmerung des jungen Deutschlands" erscheinen ; auch dieser Plan, der bedenklich an das oben erwähnte Projekt einer Klassikerausgabe 1834 erinnert, scheiterte, jedenfalls an der Zahlungsunfähigkeit des Verlegers Heideloff, mit dem er darüber verhandelte. Der zweite Band des „Buchs der Lieder", schon 1838 zum Druck fertig, wurde zurückgestellt; der ehrlich gemeinte, wenn auch unvorsichtige Einspruch Gutzkows hatte den Dichter selbst bedenklicher um seinen Nachruhm gemacht, als er in seiner halb ironischen Antwort, die „Autonomie der Kunst" verteidigend, zugestehen wollte; Campe, der nach Abschluß des Vertrags über die gesammelten Werke keinerlei Konkurrenz mehr zu fürchten hatte, erschwerte ihm das Leben nach allen Regeln der Verlegerkunst und verleidete ihm die Freude am Schaffen rücksichtslos. „Hätte ich einen andern Buchhändler gehabt, wären andre Bücher und gewiß mehr als die vorhandenen zum Vorschein gekommen," schrieb Heine selbst (9. Juli 1848) dem Kaufmann, der es über sich brachte, den Todkranken jahrelang auf Antwort über die von ihm ersehnte Gesamtausgabe seiner Werke warten zu lassen. Dieser zweite Band des „Buchs der Lieder" trat erst 1844 als ,iNeue Gedichte" hervor, und im selben Jahr setzt auch die Zensurverfolgung gegen Heine mit Hochdruck wieder ein. Die Hoffnung auf Versöhnung mit Preußen hatte allerdings Heine jetzt völlig aufgegeben; was er 1842 seinem Verleger geraten, Krieg „auf Leben und Tod", war jetzt seine eigene Parole geworden. Die „Neuen Gedichte" vereint mit dem Wintermärchen „Deutschland" waren ein Angriff auf der ganzen Front. Das Liebäugeln mit dem monarchischen Prinzip, dem er seit 1830 gehuldigt, hatte sich nicht gelohnt; es hatte ihn nur in Mißkredit bei allen Liberalen gebracht. Eine deutliche Diversion nach links allein konnte ihm die Popularität zurückverschaffen, die er durch sein Börnepamphlet, diesen „russischen Feldzug", wie Campe jammerte, verscherzt hatte. Diese Einbuße übertrieb Freund Campe nach Kräften; durch solche Manöver drückte er den Dichter im Preise; wieviel Exemplare er von den einzelnen Werken druckte, verheimlichte er aber sorgfältig, die neuen Auflagen überstürzten sich daher keineswegs. Das Gesamtverbot der Heineschen Schriften in Preußen bestand noch zu Recht; das zeitweilige Verbot des ganzen Campeschen Verlags vom Dezember 1841 bis Juni 1842 hatte es noch verschärft (vgl. oben S. 393). Aus der Ferne sah sich das alles noch bedrohlicher an. Den Dichter erfaßte beklemmende Unruhe, sein ganzes Lebenswerk schien zusammenbrechen zu wollen; nur eine Reise in die Heimat, der er, wie sein ganzer Briefwechsel überraschend genug zeigt, fast entfremdet war, konnte ihn über den wahren Stand der Sache aufklären. Ganz plötzlich entschloß er sich Anfang Oktober 1843 zur Fahrt nach Hamburg. Er vermied Preußen, denn trotz des Regierungswechsels war ein Griff 4 i5 HEINE der Polizei nach dem Verfasser der Vorrede zu den „Französischen Zuständen" keineswegs ausgeschlossen; über Brüssel, Amsterdam und Bremen langte er am 19. Oktober in Hamburg an. Sein Besuch wurde so geheim wie möglich gehalten; auf der Rückreise über Hannover wagte er dort seinen Namen nicht zu nennen; einen Tag blieb er in Köln, am 18. Dezember war er wieder in Paris. Er hatte mit Campe den Vertrag über die gesammelten Werke erneuert und ihm diese als „Erbeigeutum" für alle Zeit abgetreten gegen eine bescheidene Rente für sich und seine Witwe, außerdem die Herausgabe der „Neuen Gedichte" verabredet. Ihre Redaktion beschäftigte ihn die nächsten Monate ; das Manuskript war 1839 versuchsweise an den Zensor in Grimma gegeben worden, aber in „wüstem Zustand" zurückgekommen; einiges daraus fehlte ganz. Um so mehr Neues kam jetzt hinzu, vor allem der Distelstrauß der „Zeitgedichte". Damit hatte er allerdings schon 1842, a 's er einige Proben daraus an die „Zeitung für die elegante Welt" gd I0 - August 1846. Verleger und Verfasser sind jedenfalls eins; vielleicht war Friedrich Luden ein Sohn des bekannten, damals noch lebenden Jenaer Historikers. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie nur „nichtoffizielle 46 1 INDEX LIBRORUM PROHIBITORUM Bekanntmachungen" benutzte, Mitteilungen von Verlagsbuchhändlern; Zeitschriften und Journale berücksichtigt sie nicht. Sie führt im ganzen 437 Schriften und Bücher mit 570 Verboten auf, enthält auch Angaben über die Verbote in den einzelnen Bundesstaaten, zum Teil mit kurzer Begründung. Die vorhin erwähnten Berichte der Polizeibehörden Preußens über die bei ihnen eingelieferten zensurfreien Bücher wurden am 13. März 1847 auf jährliche Übersichten beschränkt, hörten aber dann 1848 ganz auf, da die Behörden selbst keine Kenntnis mehr von Neuerscheinungen erhielten. Die Revolution hatte die alte Preßgesetzgebung weggefegt. Doch wünschte der Minister des Innern am 5. September 1848 über Schriften von besonders erheblichem Interesse durch die Polizei unterrichtet zu werden. Wie weit das geschah, läßt sich nur in den einzelnen Fällen feststellen, da mit dem März 1848 sich die über die ganze Organisation und Durchführung der Zensur geführten Sammelakten in Faszikel über Einzelfälle auflösen. Verboten wurde nach wie vor, besonders nach Erstarken der Reaktion; der nachmärzliche berüchtigte Polizeipräsident v. Hinckeldey pflegte seine Verbote durch amtliche Bekanntmachungen in den Berliner Tageszeitungen bekanntzugeben und in den Amtsblättern, die schon bestanden oder neu begründet wurden. Eine Zusammenstellung dieser Verbote dürfte nicht existieren, da sich bisher keine fand. Diesem Mangel suchte 1891 F. Herrn. Meyer abzuhelfen, indem er im XIV. Band des ,,Archivs für die Geschichte des deutschen Buchhandels" (S. 317 ff.) ein Verzeichnis der von 1834—1882 in Preußen verbotenen Bücher veröffentlichte, das eine gute Übersicht vermittelt, ohne vollständig zu sein. Eine Fortsetzung ist nicht erschienen. Ein Index besonderer Art ist das Verzeichnis der Schriften, die dem Sozialistengesetz zum Opfer fielen: „Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine, verboten auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878. Im amtlichen Auftrag bearbeitet von Otto Atzrott, Kgl. Polizei-Sekretär zu Berlin" (Berlin, 1886). Der Katalog verzei-.hnet 957 Druckschriften, davon 156 Zeitungen und Zeitschriften — für noch nicht ein Jahrzehnt eine ansehnliche „Strecke". Nicht weniger als 95 Verbote verfügte der Reichskanzler v. Bismarck selbst; die übrigen erfolgten durch die Landesbehörden. Auf Preußen entfallen 530, auf Sachsen 196, auf Bayern nur 85. Die verbotenen Schriften gehören fast alle zur politischen Literatur, sämtliche Führer der Sozialdemokratie marschieren auf: Auer, Bebel, Bios, Engels, Kautsky, Lassalle, Liebknecht, Marx, Most, Röckel und v. Vollmar. Johann Jacoby, der Autor der „Vier Fragen" vom Jahre 1841, nimmt sich wunderlich genug darunter aus. Die schöne Literatur ist nur ganz dürftig vertreten durch A. Dulk, „Nieder mit den Atheisten", Herwegh, „Neue v. KLEIST 462 Gedichte", Maurice R. v. Stern, „Proletarier-Lieder", Ad. Strodtmann, „Brutus" und „Arbeiterdichtung" und wenige dii minorum gentium. Aber sogar die „Visionen eines deutschen Patrioten" von Richard Voß sind in den großen Sack der „sozialdemokratischen Druckschriften" gesteckt! Alle diese Verbote wurden zuerst im ,,Reichs-Anzeiger" bekanntgemacht. — Das Buch von Atzrott überholte eine schon 1882 erschienene Zusammenstellung von Dr. L. Brandt: „Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 nebst . . . einem alphabetischen Verzeichnis der verbotenen Druckschriften und Vereine" (Berlin, 1882). Weitere Indices librorum prohibitorum waren nicht nachweisbar. Die Anfertigung eines zuverlässigen neuen Verzeichnisses auch nur der in Deutschland verbotenen Bücher wäre eine Arbeit, vor der wohl auch der standhafteste Bibliograph zurückschrecken dürfte, da zusammenfassende amtliche Unterlagen fehlen, wie meine Übersicht ergab. Wichtiger als die Tatsache des Verbots ist ja auch allemal seine Begründung, die meist nur durch genaues Studium der einzelnen Fälle und aller amtlichen und literargeschichtlichen Akten dargelegt werden kann. Welcher Fülle von Material man bei solchen Versuchen gegenübersteht, zeigt wohl am besten dieses Buch. (Akten des Preußischen Geh. Staatsarchivs Rep. yy II Gen. 19, Vol. 1 und 2, Gen. 20, Vol. 2, und Gen. 67.) v. KLEIST, HEINRICH (1777—1811). Wie Kleists Leben durch die übertriebene Peinlichkeit der Zensurbehörde bei Herausgabe seiner „Berliner Abendblätter" (1810/11) zerschlagen wurde, diese Zensurtragödie ist durch die Kleistforschung bis in alle Einzelheiten hinein bloßgestellt worden. Ich selbst habe in meinem Buche „Hier Zensur — wer dort?" (2. Aufl., Leipzig, H. Haessel. 1923. Kapitel 9: „Ein Opfer der Zensur") eine alles Wesentliche zusammenfassende Skizze dieses ewig beschämenden Trauerspiels gegeben und möchte mich nicht wiederholen. Auch gehören die „Berliner Abendblätter" nur bedingt zu der Literatur, die in diesem anders gearteten Buche zu behandeln ist; sie waren ein politisches Parteiblatt, das erste in seiner Art, und mußten daher den Behörden doppelt stark auf die Nerven gehen. Was den Hauptanstoß erregte, waren zum Teil politische Tagesnachrichten, die uns hier nicht beschäftigen können, da sonst der „verbotenen Literatur" kein Ende wäre. Eine Rolle in der Literatur haben die ,,Berliner Abendblätter" nicht gespielt, und was der Dichter selbst zu ihnen beitrug, bedeutet nur ein Anhängsel zu dem, was wir als sein unvergängliches Lebenswerk verehren. Hat sich die Zensur auch daran versündigt? Als Kleist mit seinem Freunde Adam Müller 1808 in Dresden den „Phöbus" herausgab, eine literarische Zeitschrift ersten Ranges, scheint 46.3 v. KLEIST ihm die schon aus wirtschaftlichen Gründen stets mildere sächsische Zensur keinerlei Schwierigkeiten bereitet zu haben, und auch seine in Berlin 1810/11 verlegten „Erzählungen" erregten keinen Anstoß. Anders aber war es mit seinen Dramen, wenn diese über das ungefährlichere Buchdasein hinaus nach lebendiger Wirkung auf der Bühne drängten. Von den sieben Dramen Kleists gelangten nur zwei zu Lebzeiten des Dichters zur Aufführung. Am 2. März 1808 fiel sein „Zerbrochener Krug" in Weimar derart durch, daß es zu einem auf dem großherzoglichen Theater noch nicht dagewesenen Skandal kam. Goethe als Direktor hatte diesen Einakter, dessen anekdotische Pointe nur bei flottem Tempo zur Wirkung kommen kann, in drei Akte zerlegt, und das schleppende Spiel, besonders des Dorfrichters, stellte an die Geduld Anforderungen, denen weder Mitspielende noch Publikum gewachsen waren. Obendrein war der Name des Dichters nicht genannt. Zur vollen Wirkung kam das Werk erst 1820, als der Hamburger Theaterdirektor F. L. Schmidt sich seiner annahm. Gemeingut der deutschen Bühnen wurde es aber erst in den vierziger Jahren. Der Zensur bot dieses Lustspiel keine Handhabe. Wohl aber das „Käthchen von Heilbronn", das zweite Stück, dessen Aufführung der Dichter selbst noch erlebte. Vom 17.—19. März 18]: wurde es auf dem Theater an der Wien dreimal hintereinander aufgeführt. In welcher Bearbeitung, ist unbekannt. Man weiß nur, daß sich der Kaiser in einen Herzog von Schwaben hatte verwandeln müssen, mehrere Personen gestrichen waren, darunter natürlich der Erzbischof von Worms — denn alles, was geistlich war oder auch nur daran erinnerte, war auf der Wiener Hofbühne strengstens verboten —, und die böse Kunigunde zur Strafe ihres Frevels am Schluß in den Kerker geworfen wurde (s. Steig, ..Kleists Berliner Kämpfe". 1901. S. T78; Rahmer, „Kleist als Mensch und Dichter". 1909. S. 288ff.). Rechnen wir noch eine Aufführung des „Käthchens" in Bamberg am 1. September 181 1 hinzu, für die E. Th. A. Hoffmann, damals Musikdirektor und Theatermaler an der dortigen Bühne, die Dekorationen schuf, so ergibt das sage und schreibe fünf Darstellungen der Werke Kleists zu Lebzeiten des Dichters. Allerdings waren sein „Prinz von Homburg" und die „Hermannsschlacht" noch nicht gedruckt, wohl aber handschriftlich bekannt. Der erstere besiegte von 182) ab langsam die Widerstände der Zensur, die letztere brauchte dazu mehr als fünfzig Jahre. Von allen Dramen Kleists hat sich sein „Käthchen" am erfolgreichsten die Gunst des deutschen Theaterpublikums erobert, und Dramaturgen und Theaterdirektoren sind in immer neuen Bearbeitungen an diesem Ritterschauspiel zum Ritter geworden. Das meiste Kopfzerbrechen verursachte ihnen allen die Beseitigung des Punktes, an v. KLEIST 464 dem die Zensur den Hauptanstoß nahm: Käthchen ist in Wirklichkeit die Tochter des nicht mit Namen genannten Kaisers, der sich in einer Sommernacht mit dem Weibe des ahnungslosen Waffenschmieds Theo- bald vergangen hat. Es ist bezeichnend für des Dichters adeliges Standesbewußtsein, daß er durch diese, eines Kotzebue würdige Aufklärung seinem Ritter vom Strahl eine halbwegs ebenbürtige Gattin geben zu müssen glaubte. Auf die Moral des Kaisers fiel aber damit ein trübes Licht, und die Rolle des vermeintlichen Vaters wurde zum mindesten peinlich. Und in welche Lage brachte hier obendrein der Dichter eine Kaisertochter! Als die berühmte Schauspielerin Karoline Bauer 1834 (vgl. ihr „Bühnenleben" I, 192) bei einem Gastspiel in Karlsruhe diese ihre Lieblingsrolle vorführen wollte, verbot man ihr das, und die regierende Großherzogin Sophie erklärte ihr bei einer Audienz: „Ich finde es höchst unmoralisch, daß dies junge, liebevolle Mädchen dem Wetter vom Strahl durchs Land nachläuft und ihm als Stalljunge dient." Blieb aber Käthchen die richtige Tochter des Heilbronner Bürgers, so gab das am Schluß eine Mißheirat, die von der Zensur ebensowenig geduldet wurde. Diesen Flecken aus dem Gemälde galt es also zu beseitigen, „jener entnervten Sittsamkeit" zuliebe, wie Ludwig Börne in seinen „Dramaturgischen Blättern" sagt, „welche der Verführung heuchlerische, vermaledeite Kupplerin ist". Der unbekannte Bearbeiter bei der Wiener Uraufführung half sich anscheinend damit, daß er den Kaiser zu einem Herzog degradierte. Die erfolgreichste, 1822 im Druck erschienene Einrichtung Franz v. Holbeins, der schon an der Bamberger Uraufführung beteiligt war, und dessen Betriebsamkeit sich um Kleist wahres Verdienst erworben hat, macht Theobald zu einem Pflegevater des Kindes, das ihm der Kaiser vor Jahren unter dem Siegel tiefster Verschwiegenheit hat anvertrauen lassen — der „einzige Fehltritt seiner Jugend". Genauere Einzelheiten bleiben im Dunkel, die Frage der Ebenbürtigkeit wird dadurch ausgeschaltet, das uneheliche Kind kann immer noch standesgemäß sein. Der Kaiser erhebt sie jetzt zur Fürstin von Schwaben ; der Forderung der Ebenbürtigkeit ist also Genüge getan. Der Wiener Dramaturg Schreyvogel (s. dessen Tagebücher II, 462) brachte das „Käthchen" am 22. November 1821 auf das Wiener Burgtheater und half sich ebenso wie der Bearbeiter bei der Wiener Uraufführung 1810. Der Kaiser war nur ein Herzog von Schwaben, dem man eine moralische Entgleisung und solch eine Standesverirrung eher hingehen ließ. Nebenbei mußten aus religiösen Gründen allerlei Kleinigkeiten geändert werden: Der „Cherub" wurde ein „Genius", der „Engel" ein „Schutzgeist", der „Prior" ein „Klausner" und der „Teufel" der „Böse", denn man soll den Teufel nicht an die Wand malen ! 465 v. KLEIST Einen neuen Ausweg versuchten nach einem Vorschlag Ludwig Tiecks in den fünfziger Jahren Heinrich Laube und Eduard Devrient. Käthchen ist und bleibt zwar ein unehelicher Sprößling des Kaisers, aber ihre Mutter war nicht Theobalds Frau, sondern seine Tochter; um deren Ehre zu schonen, hat er seine Enkelin für sein eigenes Kind ausgegeben. „Ein Vater kann solche Liebschaft leichter verzeihen als ein Gatte", meinte Laube. Dieser Großvater Theobald spukte noch 1885 auf dem Berliner Deutschen Theater unter August Förster. Der Stuttgarter Dramaturg Feodor Wehl reinigte das Stück ganz von seinem moralischen Fehl: Käthchen ist Theobalds echte Tochter, sie wird einfach vom Kaiser adoptiert und zur Herzogin von Schwaben erhoben. Ebenso machte es noch 1904 Artur Seidl am Dessauer Hoftheater. Nur Franz Dingelstedt war 1876 als Direktor des Burgtheaters kühn genug, die Urfassung des Dichters wiederherzustellen. Auch die Meininger blieben ihr treu. In der Bearbeitung Karl Siegens, die über zahlreiche Bühnen ging, hat schließlich Graf Wetter vom Strahl sein liberales Damaskus erlebt, er findet nichts mehr darin, seine bürgerliche Liebste zu ehelichen. „Fahr hin denn, Ahnenstolz, auf immerdar! Ich opfere dich dem Adel ihrer Seele." Es ist ein Zeichen der Zeit, daß diese Lösung des Konfliktes seitens der Tageskritik große Zustimmung fand, als wenn erst durch sie Kleists „Käthchen" dauernd für die Bühne gewonnen worden sei. Im letzten Lebensjahre Kleists sollte sein eben vollendeter „Prinz von Homburg" in Berlin auf dem Privattheater des als Faust-Komponist bekannten Fürsten von Radziwill gegeben werden. Nach dem Zusammenbruch der „Berliner Abendblätter", die durch die Strenge der politischen Zensur unter Hardenberg ruiniert worden waren, hätte solch ein Versuch für den Dichter den Wert einer Lebensrettung gehabt. Aber ein Soldat, ein gefeierter Held wie der Prinz von Homburg, den angesichts des Todes Angst, ja unmännliche Verzweiflung ergreift, hätte gewiß ein Publikum befremdet, das sich hauptsächlich aus den adeligen Militärkreisen zusammensetzte, die nur darauf brannten, den Kampf gegen Napoleon wiederaufzunehmen. Der Dichter selbst gehörte dieser preußischen Patriotengruppe an. Herzog Karl von Mecklenburg und andere Offiziere widersetzten sich der Aufführung (Steig, a. a. O., S. 172. 179). So kam es, daß erst zehn Jahre nach Kleists Tode dieses vaterländische Vermächtnis Kleists dem deutschen Publikum ausgezahlt wurde. Ludwig Tieck veröffentlichte es 1821 in den „Nachgelassenen Schriften" seines Freundes, und noch im selben Jahre, am 3. Oktober, erschien es auf dem Wiener Burgtheater. Den richtigen Titel aber hatte der Zensor hier nicht zugelassen, da Prinzen von Hessen-Homburg in der österreichischen Armee dienten und der Name eines souveränen Fürsten überhaupt nicht auf der 30 v. KLEIST 466 Bühne profaniert werden durfte. ,J)ie Schlacht bei Fehrbellin" — so hatte man das Werk getauft — wurde von den Wienern bei der ersten Aufführung am 3. Oktober „unter Lachen und Zischen" abgelehnt; doch schon am folgenden Tage fand sie ein ernsteres und verständigeres Publikum. Nach der fünften Wiederholung wurde aber jede weitere verboten, da ein Stück, in dem ein Offizier um sein Leben bittet, unbedingt von demoralisierender Wirkung sei. Der Urheber dieses Verbotes war Erzherzog Karl, der Sieger von Aspern. Dabei hatte der Dramaturg Schreyvogel diese Todesfurchtszene schon gemildert ; nicht der Tod an sich schreckt den Prinzen, sondern die Vorstellung, daß er, der gefeierte Kriegsheld, wie ein feiger Verbrecher enden soll, beraubt ihn aller Fassung. Geändert waren auch die Schlußworte: „In Staub mit allen Feinden Brandenburgs!" Statt ihrer hieß es in Wien: „Ins Feld, zum Sieg, zum Sieg!" (Vgl. W. Kühn, „Kleist und das deutsche Theater". 1912. S. 7$; Schreyvogels Tagebücher; Wlassack, „Chronik des Hofburgtheaters" und die Erinnerungen von Anschütz.) Militärische Bedenken beeinflußten auch weiter die Laufbahn des letzten Dramas von Kleist. Am 6. Dezember 1821 ging es über die Dresdner Bühne, von Ludwig Tieck liebevoll einstudiert und, so viel man weiß, getreu dem Text des Dichters; nur drei Verse sollen gestrichen worden sein. Ganz zuverlässig weiß man das aber nicht, denn es gibt noch eine zweite Bearbeitung des Stückes von Tieck, die sechsunddreißig Jahre später in München gegeben wurde und der Todesfurcht des Prinzen das gleiche Motiv unterschiebt wie der Wiener Bearbeiter. Den stärksten Widerstand gegen die Aufführung leistete aber die Zensur des Berliner Hoftheaters, das seinen Ehrgeiz darein hätte setzen müssen, dieses Werk des märkischen Dichters zum Siege zu führen. In seinem zweiten Berliner Brief vom 16. März 1822 erzählt Heinrich Heine, daß der „Prinz von Homburg" noch immer ein „Erisapfel" in den ästhetischen Gesellschaften der preußischen Hauptstadt sei. Eine edle Dame sei der Ansicht, daß „ihr Ahnherr in einer unedlen Gestalt darin erscheine", deshalb sei die Aufführung untersagt worden. Auch im zweiten Teil der „Reisebilder", dem „Buch Le Grand", spottet Heine über die berlinischen Gardeleutnants, die es „Feigheit nennen, daß der Prinz von Homburg zurückschaudert, wenn er sein offenes Grab erblickt — Heinrich v. Kleist hatte dennoch ebensoviel Courage wie seine hochbrüstigen, wohlgeschnürten Kollegen, und er hat es leider bewiesen". Tatsächlich war Ludwig Tiecks Versuch, das Stück auf die Berliner Hofbühne zu bringen, gescheitert, und auch die Bemühungen des Schriftstellers Ludwig Robert, des Bruders der Rahel Varnhagen, 467 v. KLEIST hatten zunächst kein besseres Ergebnis. 1822 schrieb Robert für das Stuttgarter „Morgenblatt" einen großen Aufsatz, worin er einen Kavallerieleutnant die Gründe entwickeln läßt, die gegen die Aufführung sprächen. Zweifellos gibt Robert damit die Ansicht der Berliner Zensurbehörde wieder. „In einem militärischen Staate wie Preußen," heißt es da, „ist es erstlich ganz unmöglich, einen Offizier auf das Theater zu bringen, der so wenig point d'honneur im Leibe hat, daß er um sein bißchen Leben bettelt, das würde unseren ganzen Staat ridi- külisieren, und das geht nicht. Zweitens aber ist die ganze Sache nicht wahr; der Prinz von Homburg war ein sehr tapferer Herr und ist dafür berühmt in der Geschichte. Drittens soll eigentlich gar kein Vorfahre von Hohen Häusern [das Haus Hessen-Homburg war mit dem Hause Hohenzollern verwandt] auf dem Theater erscheinen, am allerwenigsten aber, wenn ihn der Dichter so verächtlich darstellt. Das hieße wahrhaftig wenig Ehrfurcht haben vor den hohen Anverwandten des berühmten Helden, wenn man verlangen wollte, daß sie dergleichen ruhig aus der Loge mitansehen sollten." (Vgl. Rahmer, a. a. O., S. 3i6ff.) In diesen Sätzen ist alles gesagt, was die Theaterzensur gegen den „Prinzen von Homburg" einwenden konnte, und an dieser Auffassung hielt sie auch eigensinnig fest. Ohne Nachgiebigkeit war also nichts auszurichten, und Robert ging schließlich daran, in einer Bearbeitung das am meisten Anstößige zu beseitigen. Gleich die ersten vier Auftritte im Park, wo der Prinz nachtwandelt, Natalie ihm den Lorbeerkranz zeigt und den Handschuh fallen läßt, wurden gestrichen und durch eine spätere Erzählung ersetzt, da sie ja als Motivierung der Zerstreutheit des Helden bei der Befehlsausgabe in den folgenden Szenen des 1. Aktes unentbehrlich sind, und in der Todesfurchtszene wußte sich auch Robert nicht anders zu helfen als seine Vorgänger : nicht der Tod, sondern nur die Art des Todes, die schmachvolle Hinrichtung, bringt den Helden zur Verzweiflung. In dieser Gestalt durfte der „Prinz von Homburg" am 26. Juli 1828 endlich in Berlin gegeben werden, erlebte aber nur drei Aufführungen, die in Abwesenheit des Hofes stattfanden (nach Varnhagens Tagebüchern vom 12. Sept. 1828; vgl. auch Devrient, „Geschichte der Deutschen Schauspielkunst". III, 20. IV, 231). Nach der Rückkehr des Königs wurde das Stück wieder vom Spielplan abgesetzt und unter Friedrich Wilhelm III. sowie unter seinem Nachfolger nicht mehr aufgenommen. Infolgedessen spielte es in der Theatergeschichte der nächsten vierzig Jahre so gut wie keine Rolle. Immermann allein erzielte bei seinen Mustervorstellungen in Düsseldorf eine große Wirkung damit. Aber auch er hatte die Todesfurchtszene wenigstens etwas gemildert durch Fortlassung der drei Verse, in denen der Prinz die schmachvolle Entlassung an Stelle des Todes fordert (s. Fellner, „Ge- 30* KORNER 468 schichte einer Deutschen Musterbühne". 1888). Ein preußischer Prinz, Friedrich von Hohenzollern, war ja der Protektor des Düsseldorfer Theatervereins. Erst Heinrich Laube versuchte 1860, das Werk in den Spielplan aufzunehmen, und noch damals hatte er lange Kämpfe mit der Zensur zu bestehen. Zu durchschlagender Wirkung brachten das unverstümmelte Werk Kleists erst die Meininger. Max Grubes 1918 erschienene Erinnerungen „Am Hofe der Kunst" zeigen übrigens, daß die alte Antipathie der höchsten Kreise gegen dieses Werk Kleists bis in die jüngste Vergangenheit hinein nicht erstorben ist. Es ist aber für gewisse Gepflogenheiten am Theater bezeichnend, daß selbst dem Künstler, der seinen Kleist vor dem Kaiserthron tapfer verteidigt, nicht mehr die ursprüngliche, sondern die schon bearbeitete Fassung des Dramas vorschwebt. Die Todesfurcht des Prinzen hat mit seinem „schmachvollen" Ende nichts zu tun; ihn entsetzt, rein menschlich, nur der Anblick des Grabes: „Seit ich mein Grab sah, will ich nichts als leben, Und frage nichts mehr, ob es rühmlich sei." Von den übrigen Dramen Kleists spielt nur noch seine „Hermannsschlacht" in der Geschichte der Zensur eine Rolle. Daß diese Fanfare zum Kampf gegen den französischen Erbfeind nicht einmal gedruckt, geschweige denn aufgeführt werden konnte zu einer Zeit, als die Hand Napoleons noch auf Deutschland lastete, ist begreiflich. Auch Wien wagte sich nicht daran, und es dauerte volle fünfzig Jahre, ehe sich das deutsche Theater auf dieses Werk Kleists besann. Der spätere Stuttgarter Theaterintendant, Feodor Wehl, hat das Verdienst, sich zuerst an einer Bearbeitung versucht zu haben; er milderte manches, strich die Bärenszene und brachte in dieser Form das Werk auf die Dresdner Bühne. Am 1. Januar 1861 wurde es dort gegeben und mit so großem Beifall, daß König Johann es nach der dritten Vorstellung — verbot. In Berlin wollte man gar nichts davon wissen, aus Furcht, das Publikum werde glauben, mit dem „hinterlistigen" Cheruskerfürsten sei das Haus Hohenzollern gemeint. (S. Wehl, „Fünfzehn Jahre Stuttgarter Hoftheater-Leitung". 1886.) Es bedurfte erst der kriegerischen Ereignisse von 1870, um diese Bedenken zu zerstören, und in Rudolf Genees Bearbeitung wurde am 9. Januar 1875 die „Hermannsschlacht" endlich auch auf dem Berliner Hoftheater mit Erfolg geschlagen. KÖRNER, THEODOR (1791—1813). Daß die Lyrik der Freiheitskriege den deutschen Reaktionären nach 1815 sehr schrill in die Ohren klang, kann nicht eben Wunder nehmen. Das verblüffende „Ja, damals!", das dem jungen Wilhelm Müller 1816 vom grünen Tisch des Berliner Zensors streng entgegenklang, wäre 469 KÖRNER wohl seinem älteren Bruder in Apoll früher oder später auch nicht erspart geblieben. Aber Körner erlebte es nicht mehr, daß man Leier und Schwert zum alten Eisen warf. Aus gelegentlichen Bemerkungen in Zeitungen und Zeitschriften der Reaktionsepoche geht hervor, daß man mindestens als Journalist mit Zitaten aus dieser Liedersammlung sehr vorsichtig sein mußte. So versichert ein Kritiker namens K. F. Neumann (Chiffer 129) im „Literarischen Conversations-Blatt" vom 28. April 1826, daß ihm von einem gewissen Zensor Stellen aus Körners „Leier und Schwert" unbarmherzig gestrichen wurden; und als 1833 der Göttinger Buchdrucker Rosenbusch eine Liedersammlung veranstaltete, verweigerte der dortige Zensor, Professor und Geh. Justizrat Mitscherlich, den bekanntesten Liedern von Körner („Du Schwert an meiner Linken") und Schenkendorf das Imprimatur, so daß ein Bogen des Buches außerhalb Hannovers, in Osterode, gedruckt werden mußte. Daß aber der Klassiker, der wohl unter allen seinen Rangkollegen als der harmloseste anerkannt und jedem Unmündigen ohne Bedenken in die Hand gedrückt wird, zu seinen Lebzeiten im Beichtstuhl der Zensur wegen seiner sittlichen und politischen Grundsätze sehr schlecht bestand — dieser Gegensatz von einst und jetzt deutet wenigstens die tröstliche Möglichkeit an, daß ein Jahrhundert nicht ganz spurlos an der geistigen Entwicklung der Menschheit vorübergeht, so vielen Rückfällen in ihr Kindheitsstadium sie auch unterliegen mag. Tatsächlich wurde Körners Lustspiel in Alexandrinern „Die Braut" 1812 vom guten Kaiser Franz von Österreich für durchaus unmoralisch erklärt. Der junge Dichter, der damals in Wien lebte, mit einer Schauspielerin verlobt, sogar zum offiziellen Theaterdichter avanciert war, mag wohl aus allen Himmeln gefallen sein, als er hörte, daß sein am 12. Januar im Burgtheater mit Beifall aufgenommenes Stück andern Tags dem Vizepräsidenten der Polizei- und Zensurhofstelle v. Hager als dem verantwortlichen Zensor eine heftige Rüge vom Kaiser selbst eingetragen habe; dieser erklärte, es genüge nicht, wenn anstößige Stellen gestrichen würden, sondern es sei „weit wichtiger, Stücke zu verhindern, deren ganze Tendenz unmoralisch sei, und in denen die ehrwürdigsten Verhältnisse, z. B. zwischen Eltern und Kindern, wie dies in der neuen Piece ,Die Braut' geschehe, herabgewürdigt und lächerlich gemacht würden". Als Hager am 4. März ganz bescheiden und „unmaßgeblich" darauf remonstrierte, kam er vom Regen in die Traufe: der Kaiser verbot das Stück ausdrücklich mit der bösen Note, er habe sich von der Zensurstelle „ein richtigeres Urteil über den Wert dieses Stückes versprochen". Der Zensor habe die Pflicht, „solche Beziehungen auf die Religion und die Heilige Schrift oder andere heilige Gegenstände, die dahin nicht gehören", nicht zuzulassen. — Körners Trauerspiel „Toni" wurde beanstandet, weil der Stoff aus der LAUBE 47 o Revolutionsgeschichte von —■ S. Domingo genommen war! Von Revolution, gleichviel wo, jenseits des Weltmeers oder auf dem Monde, sollten die Wiener Theaterbesucher durchaus nichts zu hören bekommen. Sagte doch schon das Muster aller österreichischen Zensoren, Hägelin, in seiner grundlegenden Denkschrift von 1795, daß selbst „Empörungen von Negersklaven gegen ihre Aufseher nicht aufs Theater gebracht" werden dürften. Da aber selbst Graf Metternich, damals noch erst „Minister der auswärtigen Geschäfte", nichts Bedenkliches an dem RRRRRevolutionsschauspiel Körners fand, durfte es schließlich doch am 17. April 1812 auf der Burg in Szene gehen. — Auch gegen des Dichters noch heute volkstümlichstes Drama „Zriny" erhob Herr v. Hager am 19. August 1812 Einspruch, da „die Ungarn in Beziehung auf ihren damaligen König, den Kaiser Maximilian, auf eine Weise dargestellt würden, die bei den gegenwärtigen Verhältnissen Deutungen und unangenehmen Eindruck erregen dürfte". Nach einigen „durch die besonderen Zeitverhältnisse nötig gewordenen Abänderungen" gab aber wiederum Metternich am 25. August das Werk frei. Am 30. Dezember wurde es im Theater an der Wien aufgeführt. (Vgl. Grillparzer-Jahrbuch XXV, 145L 30off.) LAUBE, HEINRICH (1806—1884). Ehe noch das Schreckenswort „Junges Deutschland" die deutschen Regierungen alarmierte, stand Heinrich Laube bereits auf der Proskriptionsliste der preußischen Polizei. Als armer Teufel, Sohn eines Maurermeisters in Sprottau, hatte er Theologie studiert, ohne sich nach den in Halle und Breslau verbrachten vorschriftsmäßigen Semestern zum Examen aufschwingen zu können. Als alter Bursch war er drauf und dran zu verbummeln, da lockte ihn die Literatur von diesem abschüssigen Wege fort. Mit einer Studentenzeitschrift „Aurora" hatte er 1829 in Breslau als Schriftsteller und Redakteur debütiert ; nur ein halbes Jahr dauerte der Spaß; gleichzeitig versuchte er sich als Dramatiker mit Possen und Trauerspielen, und so schnell er die Bühne der schlesischen Hauptstadt eroberte, ebenso schnell verschwand er wieder von ihrer Bildfläche; sein Trauerspiel „Gustav Adolf" brachte es mit Mühe und Not zu drei Darstellungen. Nach diesen immerhin ermutigenden Anfängen hatte sich Laube in beschauliche Einsamkeit zurückgezogen, um sich durch Studien auf seine Schriftstellerlaufbahn vorzubereiten; zwei Jahre hatte er als Hauslehrer ausgehalten, dann entschloß er sich mit der ihm eigenen Plötzlichkeit, ins Blaue hinein nach Paris zu gehen, um dort den St. Simonismus zu studieren, dessen Lehre wie ein neues Evangelium von ihm und andern Zeitgenossen empfunden wurde. Er war aber nur bis Leipzig gekommen und hier hängen geblieben. Hier machte er als Theaterkritiker zunächst Aufsehen, fand in Ph. Reclam den Verleger seiner 471 LAUBE ersten Bücher, und Ende 1832 wurde ihm die Redaktion der „Zeitung für die elegante Welt" angetragen, die er mit ebensoviel Geschick wie Temperament in kurzem zu einem führenden Organ der jungen Literatur erhob. Aber ehe es so weit war, streckte schon die preußische Polizei ihre Fangarme nach ihm aus. Am 3. Dezember 1832 bereits meldete der Regierungspräsident in Merseburg, v. Rochow, der bald darauf preußischer Minister des Innern und der Polizei wurde, seinem Vorgänger auf diesem Ministerposten, v. Brenn, daß u. a. der Schriftsteller Laube in Leipzig als Erfinder von für Preußen ungünstigen Nachrichten zu betrachten sei; ob man ihn nicht durch Erinnerung an seine Militärpflicht in seine schlesische Heimat zurückbugsieren könne, wo er „jedenfalls nicht so viel Übles anrichten könne, als in einem solchen Foyer wie Leipzig". Das preußische Ministerium ließ sich das gesagt sein; aber der Versuch mißlang, denn Laube erwies sich als militärfrei wegen Kurzsichtigkeit. Worin die so gefährlichen Nachrichten bestanden, bleibt in den Akten unaufgeklärt; vielleicht handelte es sich schon um seine ersten Bücher, die sich damals im Druck befanden und aus denen vielleicht dies und jenes vorher in Zeitungen erschienen ist. Eine gewisse Großzügigkeit läßt sich dem jugendlichen Schaffen Laubes nicht absprechen; schon am 1. Februar 1832 hatte er dem Verlag Cotta nichts weniger als eine „Bildungsgeschichte der Menschheit" angeboten, und so wenig auch seine Kenntnisse dafür reichen mochten, der Aufriß hatte Hand und Fuß. Auch in Leipzig begann er nicht etwa mit einem bescheidenen Bändchen Lyrik oder dem Druck eines seiner Jugenddramen, sondern gleich mit einem Serienwerk „Das neue Jahrhundert". Der erste Teil hieß „Polen", gab eine Übersicht der Geschichte dieses Landes auf dem Hintergrund des letzten polnischen Befreiungskampfes gegen Rußland und erschien im Dezember 1832; der zweite Teil brachte allgemeine „Politische Briefe", die im Frühjahr 1833 herauskamen. Band 1 verlegte angeblich Fr. Korn in Fürth, während für Band 2 das Literarische Museum in Leipzig als Verlag firmierte. Besitzer dieses Museums war der junge Ph. Reclam, der auch beim ersten Bande des „Neuen Jahrhunderts" Pate stand, aber mit Rücksicht auf ein mögliches Verbot und dessen Folgen den süddeutschen Geschäftsfreund vorgeschoben hatte. Schon im Januar 1833 lag „Polen" dem preußischen Oberzensurkollegium vor und dessen Urteil vom 27. lautete: das Buch sei mit einer „seltenen Frechheit" abgefaßt und enthalte die „gröbsten Verunglimpfungen der Preußischen und Russischen Regierung". Als Belegstellen über Rußland dienten die Seiten 7. 169. 181. 182 und 249, über Preußen S. 162. 170 und 173; außerdem wurde auf Ausfälle gegen den Adel Schlesiens (S. 83 und 114) hingewiesen. Obendrein befinde sich auf dem Umschlag des Bandes eine in verunglimpfenden Ausdrücken abgefaßte Ankündigung eines schon verbotenen Buches „Chronique scandaleuse des Peters- LAUBE . 472 burger Hofes", was allein schon hinreiche, ein Verbot zu motivieren. Die freundschaftliche Rücksicht auf Rußland wiegt in diesem Urteil weitaus vor. Daraufhin wurde durch Verfügung des Ministers v. Brenn Laubes Erstlingswerk unterm 16. Februar 1833 verboten, sein Verkauf sowohl wie jede Ankündigung oder Verleihung in Lesezirkeln oder Leihbibliotheken; da es sich aber um Nr. 1 einer Serie handelte, wurden gleichzeitig auch die etwa noch erscheinenden Bände des „Neuen Jahrhunderts" mit dem Interdikt belegt. Außerdem reklamierte Preußen am 9. März bei der bayrischen Regierung wegen des Drucks in Fürth; der dringenden Beschwerde des preußischen Gesandten in München, v. Küster, kam aber die bayrische Behörde zuvor; sie hatte schon am 20. März den Verleger über das Buch vernehmen lassen; Korn hüllte sich jedoch in eigensinniges Stillschweigen und ließ sich in zwei Verhören auch durch eine Geldstrafe nicht zu dem Geständnis zwingen, „von wem er die ihm angeblich unter seiner eigenen Firma zugeschickte Schrift bezogen habe". Obendrein wurde noch die Pressekommission des Deutschen Bundestags in Frankfurt auf das gefährliche Buch aufmerksam gemacht. Bei Korn in Fürth erschienen auch noch andere polenfreundliche Schriften, bei denen jedenfalls auch Reclam die Hand im Spiele hatte, so 1831 die Flugschrift „Preußen i. J. 1831 oder Verfahren der preuß. Militär-Behörden gegen die heimatlosen Polen" von C. Czynski, die sofort verboten wurde. Band 2 des „Neuen Jahrhunderts" war demnach schon vor Erscheinen in Preußen verboten. Daher versah Reclam die für Preußen bestimmten Exemplare der „Politischen Briefe" mit einem andern Titel: „Briefe eines Hofraths oder Bekenntnisse einer jungen bürgerlichen Seele", eine übel gewählte Sensationsmarke, die erst recht die Aufmerksamkeit auf sich ziehen mußte und dem Inhalt des Buches nicht entsprach. Aber ein Werk dieses Namens war aktenmäßig noch nicht verboten, daher wurde für die Verbreitung Zeit gewonnen. Tatsächlich beschäftigte sich das Berliner Oberzensurkollegium erst am 31. Oktober 1833 mit den „Briefen eines Hofraths"; sie seien, erklärte es, „von einem speziell gegen Preußen besonders feindseligen Geiste beseelt", bei der rhapsodischen Form des Ganzen ließen sich nicht füglich leitende Hauptgedanken hervorheben, aber die Tendenz sei „revolutionär" und „in religiöser Hinsicht lästerlich"; als vermeintliche Vertreter des Liberalismus nenne das Buch Kain und Christus (S. 15f.), es preise die Julitage (s. 91. und 199), rühme Börne, Rotteck und Konsorten (S. ioyff.), erkläre unumwunden, daß die Konstitution nur den Übergang zur Republik bilden könne und werde (S. 113 und i5of.), verhöhne alle Anhänglichkeit und Ehrfurcht gegen rechtmäßige Fürsten, erzähle von Aufständen der rheinpreußischen Regimenter (S. 260), enthalte lästerliche Ausdrücke über die Sünde wider 473 LAUBE den heiligen Geist (S. 273) und Ausfälle gegen den Soldatenstand (S. 344). Ein ebenso entschiedenes Verdammungsurteil fällte das Oberzensurkollegium am gleichen Tage über ein zweites Werk Laubes, das in Titel und Umfang dieselbe weite Perspektive aufwies wie das „Neue Jahrhundert", den ersten Teil der Romantrilogie „Das junge Europa", der unter dem Einzeltitel „Die Poeten" im Frühjahr 1833 bei Otto Wigand in Leipzig erschienen war. Der in Briefen abgefaßte Roman sei zwar mit Ausnahme weniger Stellen (I, 91. 135. 171; II, I. 124) nicht politisch, dafür aber „eines der unzüchtigsten und dabei durch eine geistreiche, von vielem Talent zeugende Form für viele in ihrer Gesinnung noch unbefestigte Gemüther leicht verführerischsten Bücher"; das Gefährlichste darin sei „die enge Verbindung der rohesten sinnlichen Lust mit feineren geistigen Motiven und Tendenzen" (I, loff. 15. 59. 119. 228ff. 133; II, 13. 53. 155), und schließlich werde darin die Religion und besonders das Christentum „auf die lästerlichste Weise gemißbraucht oder auch angefeindet" (I, 108. 131; II, 78). Von Breslau aus war Laubes Roman angezeigt worden; der dortige Polizeipräsident Heinke, der Jugendgeliebte der Ottilie v. Goethe und zugleich ihrer Freundin Adele Schopenhauer, hatte die Ankündigung des Buches in schlesischen Blättern auf eigene Faust verboten und darüber am 15. Oktober an das Berliner Ministerium berichtet. Auch eine Anzeige der „Poeten" in der „Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung" vom 6. November erregte die größte Unruhe. Der Geheimrat Philipp Joseph v. Rehfues denunzierte noch am Vorabend des Verbotes Laubes Werk bei derselben Behörde, da es ihm „von einem einsichtsvollen Geistlichen" als überaus schädlich geschildert worden sei. Rehfues, der Kurator der Universität Bonn und nebenbei selbst Romanschriftsteller, weilte damals in Berlin und verfaßte im Auftrag des Ministeriums eine Denkschrift über die vom König dringend gewünschte Neuorganisation der Zensur; er lieferte sie am 10. Dezember 1833 ab, jedoch wurde aus der ganzen Reform nichts, weil sich die Minister nicht darüber einig werden konnten, und statt Präsident des Oberzensurkollegiums zu werden, mußte Rehfues, aufs bitterste enttäuscht trotz eines Ordenspflasters, wieder an den Rhein zurückkehren. In seinen Briefen an den Fürsten Pückler machte Varnhagen die boshaftesten Witze über die Rehfuessche Zensurreform, die nur einen Berg unfruchtbarer Akten erzeugte, ohne daß des Königs immer erneute Mahnungen und strikte Befehle den Widerstand der uneinigen Minister gegen jede andere Organisation der Zensur zu besiegen vermocht hätten. — Der Denunziation durch Rehfues folgte die ministerielle Verfügung sofort: am 7. November 1833 verbot v. Brenn sowohl die „Briefe eines Hofraths" wie den I. Band des „Jungen Europas". Wegen der „Staatszeitung" beantragte das Oberzensurkollegium am 8. November einen Verweis gegen den zuständigen Zensor LAUBE 474 Dr. John; der Minister nahm ihn aber in Schutz, da John nur auf Inserate von Schriften zur Zeitgeschichte und Politik zu achten habe, Laubes „Poeten" aber als Novelle angekündigt worden seien. Als der Verleger Wigand im nächsten Jahr das Buch unter der einfachen Bezeichnung „Die Poeten" aufs neue versandte, wurde auch diese Titelauflage am 10. Juli 1834 mit einem besondern Verbot bedacht. Die Gesamtauflage war nur 1000 Exemplare; der Leipziger Zensor, Professor Herrmann, hatte das Buch nicht beanstandet. Ein Verbot auch der „Eleganten Zeitung", die vor preußisch-bureau- kratischer Intelligenz so gar keinen Respekt bezeugte, war nicht so schnell durchzusetzen. Das Oberzensurkollegium stellte zwar am 12. Januar 1834 einen darauf abzielenden Antrag, weil die Zeitschrift durch frivole Artikel, besonders durch „Moderne Briefe" von Laube, die „Moral und die guten Sitten" verletze, Heine und Börne verherrliche, den Demokratismus als die Grundidee des Christentums bezeichne und durch ihre von Ludwig Rellstab und anonymen Mitarbeitern verfaßten Berliner Korrespondenzen „die Würde des preußischen Staates" schädige und Mißvergnügen erwecke. Aber Minister v. Brenn erwiderte (26. Jan.), dann müßten wohl sämtliche Zeitungen, besonders die ausländischen, verboten werden; auch lägen einigen Berichten über das Berliner Museum und die dort vorgekommenen Betrügereien leider Tatsachen zugrunde; er begnügte sich damit, durch Vermittelung der sächsischen Regierung der Redaktion und dem Leipziger Zensor die „geschärftesten Weisungen" zugehen zu lassen. Die erwünschte Folge war, daß der lästige Ausländer Laube Anfang Mai ohne besondere Begründung von der Leipziger Polizei ausgewiesen wurde. Man ließ ihm allerdings vier Wochen Zeit, und der Regierungskommissar v. Langenn machte ihm Hoffnung, daß nach einiger Zeit die Verbannung wieder aufgehoben würde. Minister v. Carlowitz erklärte ihm außerdem, daß man sich nur ungern zu dieser Maßregel entschlossen habe. Der ihn bedrohenden Vogelfreiheit, die ihn von Ort zu Ort mit Ausweisungen verfolgt hätte, wollte Laube sich nicht aussetzen. Keck, wie das seine Art war, reiste er geradenwegs nach Berlin, um zu hören, was man mit ihm vorhabe. Eine Weile ließ man den Fisch noch zappeln; Laube erhielt sogar einen Reisepaß, aber als er nach überstandener Badekur in Gräfenberg den diplomatischen Rat des sächsischen Ministers v. Carlowitz: „Bleiben Sie in Dresden!" nicht verstand und sich noch einmal nach Berlin wagte, wurde er am 26. Juli verhaftet. Zuerst war von nichts anderm die Rede, als von seinen literarischen Sünden. Die Verfügung des jetzigen Polizeiministers v. Rochow vom 24. Juli lautete dahin, den Redakteur der „Eleganten" über die Verfasser mehrerer Berliner Korrespondenzen des Jahrgangs 1833 zu vernehmen, die „nicht nur die Moral und guten Sitten beleidigten, sondern 475 LAUBE auch in einer gegen den preußischen Staat und seine Verfassung gerichteten, äußerst gefährlichen Tendenz geschrieben seien"; Rochow verwies auf die Seiten 519. 549. 557. 603. 670. 855. 899 und 904; außerdem solle Laube über seinen Verkehr mit dem Schriftsteller Joel Jacoby, der bald selbst zum Polizeispion avancierte, und einem wegen hochverräterischer Umtriebe verfolgten Studenten Breuer (oder Breyer) befragt und, da er „jedenfalls keine richtige Auskunft" geben werde, einstweilen in polizeiliche Haft und seine Papiere in Beschlag genommen werden. Daß Laube, was er wirklich tat, bereitwillig und durchaus wahrheitsgemäß Auskunft geben werde, war in dem Haftbefehl nicht vorgesehen. Den Studenten Breuer versicherte er nicht zu kennen; das stellte sich später als richtig heraus, und die von Rellstab und Theodor Mügge stammenden Journalartikel ließ die Anklagebehörde bald gänzlich fallen. Seine eigenen Äußerungen über religiöse und sittliche Fragen verteidigte er mit Hinweisen auf die Schriften Friedrichs des Großen, in denen sich viel kühnere Dinge fänden, ferner auf Heinse und Rahel Varnhagen; im übrigen treffe ihn nach dem Gesetz für das, was der Leipziger Zensor durchgelassen habe, keine Verantwortung mehr; er ersuche daher dringend um Freilassung, unter dem Versprechen, in Berlin bleiben zu wollen. Am 9. August bestimmte Rochow wirklich, den Verfasser der „Briefe eines Hofraths" über etliche umstürzlerische Äußerungen zu vernehmen, darüber dem Kammergericht Meldung zu erstatten, dann aber Laube in Freiheit zu setzen. Diese Verfügung harrte schon der Unterschrift, als der Geheime Rat Tzschoppe darüber kam, Vortragender Rat im Staatsministerium und im Hausministerium, Mitglied des Oberzensurkollegiums, aber außerdem der Ministerialkommission, die 1833 aus Anlaß des Frankfurter Attentats zur tatkräftigen Verfolgung geheimer Verbindungen und besonders der Burschenschaften eingesetzt worden war. Ihr war ein Jahr vorher schon Fritz Reuter in die Hände gefallen — von ihr ging auch die Verfolgung Laubes aus, und Tzschoppe war ihr Spiritus rector. Dieser änderte die Verfügung des Ministers dahin um, an eine Freilassung sei nicht zu denken, da Laube der Burschenschaft dringend verdächtig sei. Ehemalige Kommilitonen in Halle und Breslau, darunter derselbe Schramm, dessen Verrat auch Reuters schweres Schicksal mitentschied, hatten ihn denunziert. Nun schien allerdings für Laube die Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft ohne Bedeutung; die Karlsbader Beschlüsse (1819) hatten zwar als Strafe dafür sechs Jahre Festungshaft und Unfähigkeit zu jedem Staatsamt bestimmt; aber für die noch unpolitische Zeit vor 1830 hatte der König alle Schuldigen amnestiert, jedoch mit der Einschränkung: falls sie sich seitdem tadelfrei geführt und nicht für ein anderes Vergehen Strafe verwirkt hatten. Diese Voraussetzung galt es bei Laube erst zu schaffen! Die Handhabe dazu sollten seine Schriften liefern. LAUBE 47 6 Kam das preußische Kammergericht zur Verurteilung ihres Verfassers, dann mußte er auch für die Burschenschaftssünden einstehen, und ihn traf die ganze Schwere des Gesetzes. Um aber das Kammergericht in Bewegung zu setzen, mußte man des Verbrechers erst habhaft werden. Zu diesem Zweck hatte man die sächsische Regierung gegen den Redakteur der „Eleganten" aufgeputscht, wenn man auch schwerlich erwartete, daß Dresden so prompt auf den Wink Berlins reagieren werde. Da Laube preußischer Untertan war, also überall in den deutschen Bundesstaaten eines alljährlich zu erneuernden Passes bedurfte, mußte er sich früher oder später stellen, wenn er nicht etwa dem Beispiel Heines folgte und nach Paris ging. Daß er so leichtsinnig war, seinen Peinigern direkt in die Hände zu laufen, hatte man am wenigsten erwartet, er war schon gefangen, ehe noch das ihm bestimmte Netz in seinen letzten Maschen fertig war! Das war kein geringer Triumph für den Geheimrat Tzschoppe, denn dieser Mann, der später in — schon vorher latentem — Verfolgungswahn endete, sah seine Lebensaufgabe nicht nur in der Ausrottung aller Demagogen, sondern auch in einer möglichst völligen Vernichtung der jungen Literatur. Fast alle gegen sie gerichteten Verfügungen sind von ihm entworfen, und seinen schlesischen Landsmann hatte er in ganz besonders liebevolle Obhut genommen. Dieser arme Maurersohn aus Sprottau hatte sich da in Leipzig wie eine literarische Großmacht installiert und unbekümmert um die preußischen Verbote seiner Schriften von dieser gefährlichen Hochburg des deutschen Buchhandels aus ein redaktionelles Regiment usurpiert, das aller Disziplin spottete. Dem sollte das Handwerk einmal gründlich gelegt werden. Die Burschenschaft bot dazu eine wunderbare Handhabe. Allerdings hatte das Kammergericht noch gar nicht gesprochen, und die längere Verhaftung Laubes war nach den ersten Verhören nicht mehr gerechtfertigt. Laube hatte ganz recht, wenn er behauptete, daß man die Gründe zur Fortdauer der Haft erst suche! Der Burschenschaft allein wegen hätte man ihn nicht festhalten dürfen, und ein neuer Verhaftsbefehl etwa wegen der „Briefe eines Hofraths" lag nicht vor. Über diesen Mangel der Form aber setzte sich die Ministerialkommission hinweg; sie wollte den Sünder keinesfalls entschlüpfen lassen. Nur bedurfte es jetzt einer fieberhaften Tätigkeit, um den neuen Strick zu drehen, an dem Laube hängen sollte. Und daran ließ Tzschoppe es wahrlich nicht fehlen. Den Verlauf der acht volle Monate dauernden Untersuchungshaft habe ich in meiner Laube-Biographie (Band i von Laubes „ausgewählten Werken", Leipzig: Max Hesse) geschildert und Laubes burschenschaftliche Vergangenheit noch ausführlicher in meinem Buche „Jungdeutscher Sturm und Drang" (S. 251 ff.) dargelegt. Bei seinen zahlreichen Vernehmungen spielten seine Schriften eine verhältnismäßig geringe Rolle. Am 13. August über die „Briefe eines Hofraths" be- 477 LAUBE fragt, bestritt er, daß er damit Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit der Untertanen gegen die Regierung beabsichtigt habe; das Buch enthalte eben die Korrespondenz zweier ganz verschieden gesinnter Leute, eines Ultraliberalen und eines Gemäßigten; die S.2601. erwähnten Tatsachen habe er in Karlsbad 1832 an der Wirtstafel erzählen hören; Börne lobe er nicht nur, er befehde ihn auch (S. 121 bis 125) ; der Leipziger Zensor, Professor Herrmann, habe das Buch geprüft und in dieser Form genehmigt; im übrigen habe er sein Jugendwerk durch manche Stellen seiner eben erschienenen „Reisenovellen" (l. und 2. Band. Leipzig: Otto Wigand) längst desavouiert; er mißbillige darin alles, was der Ultraliberale der „Briefe eines Hofraths" einwende. Der Hinweis auf sein neuestes Werk „Reisenovellen" war unvorsichtig genug; denn sie führten der Anklage auf Teilnahme an einer Burschenschaft, durch die darin enthaltenen autobiographischen Geständnisse, neues Material zu und wurden gerade im Oberzensur- kollegium gelesen. Am 25. August kam von dort der Ukas: das Buch habe „eine in höchstem Grade unsittliche, an die verderblichen Richtungen eines Heine und Wienbrack [statt Wienbarg!] sich anschließende Tendenz, die auf eine scheinbar vergeistigte, aber um so verführerischere Herrschaft der rohesten sinnlichen Lust hinausgehe, und wobei nicht selten auch unumwunden die giftigste Feindschaft und Lästerung gegen das Christentum und die christliche Kirche hervorträten". Am 4. September verbot Rochow Laubes „Reisenovellen", nicht nur Band 1 und 2, die in Grimma mit sächsischer Zensur gedruckt waren, sondern auch die „etwa künftig noch hinzutretenden Bände". Unterdes hatte das Kammergericht von dem Kriminalrat Dambach ein Gutachten über Laubes „Briefe eines Hofraths" und „Reisenovellen" eingefordert; der gefürchtete Inquirent, der „preußische Reim auf Hambach", hatte am 24. August das nötige „Excerpt" geliefert, und nun faßte das Gericht am 1. September den Beschluß, den Verfasser dieser Schriften „wegen unehrerbietiger Äußerungen gegen des Königs Majestät, frechen Tadels bestehender Staatsinstitute und Provokation zum Umsturz des Bestehenden, sowie wegen Erregung von Mißvergnügen gegen den Deutschen Bund" zur Kriminaluntersuchung zu ziehen und damit den Kriminalrat Dambach besonders deshalb zu beauftragen, weil außerdem die Untersuchung wegen der Burschenschaft zu eröffnen sei und diese vor Dambachs Forum gehöre. Die Ministerialkoinmission drückte durch den Mund Tzschoppes über diesen Beschluß ihre besondere'Zufriedenheit aus. Damit war Laube als schwerer Verbrecher gebrandmarkt, aus den Händen des nach des Gefangenen Darstellung innerlich überlegenen Polizeirats Duncker kam er in die des Inquisitors Dambach, der von Tzschoppe influierten Seele der Demagogenverfolgungen. Am 7. September wurde er aus der Stadtvogtei in die schwerste Haft der Hausvogtei gebracht, wo LAUBE 4?8 er zwei Monate ohne Buch und ohne die Möglichkeit einer Beschäftigung, in fast dunkler Zelle, in einem aufs äußerste überreizten hypochondrischen Zustande, dem Wahnsinn nahe, durchkämpfte. Eine Bittschrift an den Kronprinzen blieb unbeantwortet. Fünf Tage ließ man den Arrestanten in qualvoller Ungewißheit über die Gründe der erschwerten Haft. Am n. September fand eine Generalvernehmung statt, bei der Laube die wertvolle Selbstbiographie diktierte, die ich im 9. Bande der oben erwähnten Ausgabe und im 41. Bande von Laubes „Gesammelten Werken" (Leipzig: Hesse & Becker) genau mitgeteilt habe. Am nächsten Tage folgte dann ein erstes Verhör, und zwar wieder über die „Briefe eines Hofraths", das am 15. und 16. fortgesetzt wurde. Laube verteidigte sich sehr gewandt, er hielt sich natürlich immer an den Gegenständen, während Dambach stets die Form bemängelte. Laube bestand immer wieder darauf, daß sich hier zwei verschiedene Meinungen mit allem Aufgebot ihres Witzes bekämpften, daß jeder Verfechter derselben daher alle Gründe geltend machen dürfe, die ihm förderlich seien, daß er höchstens für das Resultat dieser Diskussion verantwortlich gemacht werden könne, und daß im zweiten Teil dieses Buches, wo der Opponent fehle, keineswegs das radikale, aber nicht revolutionäre Element des einen ultraliberalen Korrespondenten hervortrete. Dambach wies immer diese Art der Verteidigung zurück mit dem Bemerken, daß die dialogische Form keineswegs die Verantwortlichkeit für die einzelnen Äußerungen beseitige. Laube berief sich geschickt auf Äußerungen des Ministers Ancillon über Zensur, auf Aussprüche Schlegels, Tiecks und v. d. Mals- burgs über spanische Dichter und ihr Verhältnis zum Absolutismus, auf den humoristischen, ungenierten Ton seines ganzen Buches, der zur Zeit der Abfassung Mode gewesen sei, auf die doch nun einmal bestehenden Resultate der Julirevolution, die von Preußen anerkannt seien, und zwischendurch auch auf seine durch Krankheit gereizte Stimmung, unter der er das Buch in Jäschkowitz, Karlsbad und Leipzig geschrieben habe. Er versicherte seine monarchische Gesinnung und seine Liebe zu Preußen. Die Äußerung Seite 5 seines Buches: „Volksvertretung, Preßfreiheit und strenge Handhabung des Gesetzes, das ist was ich wünsche," nennt Laube sein damaliges Glaubensbekenntnis. Wenn er sich immer wieder darauf berief, daß sein Buch die vorschriftsmäßige Zensur passiert habe, so gab ihm das Gesetz recht, denn dieses sprach den Verfasser frei, wenn er nicht etwa den Zensor irregeführt und die Druckerlaubnis erschlichen hatte. Beleidigungen von Privatpersonen, auch wenn diese Fürsten waren, wurden allerdings in jedem Falle geahndet. Zum Schluß gab Laube folgendes zu Protokoll: „Im allgemeinen ist es nicht meine Absicht, das Buch zu verteidigen. Von den darin ausgesprochenen Ansichten teile ich keine mehr, und mißbillige insonderheit die scheinbaren Provokationen 479 LAUBE zum Umsturz des Bestehenden, die lediglich in meiner damaligen gereizten Stimmung durch das Lesen der Börneschen Briefe entstanden waren. Zu provozieren hat niemals in meiner Absicht gelegen, wie sich daraus ergibt, daß das Buch selbst ein stetes Zweifeln und Schwanken bei Betrachtung des Bestehenden ausdrückt. Ich bitte das erkennende Gericht dringend, diejenige historische Billigkeit mir an- gedeihen zu lassen, die einem jungen Schriftsteller, der sich zum erstenmal in politischen Dingen versucht, nicht versagt werden kann." Am 16. September wurden auch die „Reisenovellen" in das Verhör hineinbezogen, wobei Laube versicherte, daß jede unehrerbietige Äußerung gegen den König „seiner Seele völlig heterogen" sei. Besonders die „Briefe eines Hofraths" wurden in diesen Verhören bis in die Einzelheiten zergliedert, die Protokolle ergeben daher einen wichtigen, wenn auch mit Kritik aufzunehmenden Kommentar zu Laubes ersten Schriften. Die zahllosen Einzelheiten entziehen sich hier der Wiedergabe; nur eine sei als Beispiel für die Peinlichkeit des Inquirenten herausgehoben. „Nicht in der preußischen Jacke, so wenig wie früher im alten Kaisermantel mit den Reichskleinodien sieht Teutschland seine Einheit", hatte Laube in den „Briefen eines Hofraths" (S. 261) gesagt. Unmittelbar vorher hatte er davon gesprochen, daß „die preußische sehr gute Form" bei den Rheinländern noch immer kein rechtes Glück mache. Er suchte nach einem andern Ausdruck, und das Bild der knappsitzenden Jacke ergab sich ohne weiteres aus dem daneben stehenden Bilde vom weiten, bequemen Kaisermantel. Auch Ernst Moritz Arndt brauchte ebenfalls mit Beziehung auf die Rheinprovinz einmal das Bild von der „preußischen Wolljacke, die zwar im Anfang kratze und drücke, dafür aber später um so hübscher warm halte". Für solche Stilfragen hatte aber das preußische Oberzensurkollegium so wenig wie das Inquisitionsgericht Dambachs Verständnis, und der obige Ausdruck war mit ein Beweis der „antipreußisch-revolutionären" Tendenz des Buches. Mittlerweile hatte Dambach seine Lektüre auch auf die übrigen Werke Laubes ausgedehnt, bei deren Beschaffung ihm Tzschoppe eifrig zur Hand war. Den entsprechenden „Extract" unterbreitete er am 8. Oktober dem Kammergericht mit dem Antrag, die Untersuchung auf das Buch ,Polen" und den ersten Band des „Jungen Europa" auszudehnen, und zwar „wegen Beleidigung fremder Regenten, beabsichtigter Erregung von Unzufriedenheit mit Preußens Regierungssystem und Verspottung der christlichen Religionsgesellschaft". Für „Polen" kamen als Beweise die Seiten 12, 27, 43, 161, 165, 170, 173, 186 und 249, für das „Junge Europa" Band 1 nur die Stellen Seite 91 und 108 in Betracht. In der „Zeitung für die elegante Welt", auf deren Mitheranziehung die Ministerialkommission besondern Wert legte, hatte Dambach zwar „manche spöttische und alberne politische Rä- LAUBE 4 8o sonnements", aber nur zwei strafbare Korrespondenzen gefunden, als deren Verfasser Rellstab und Mügge zu belangen seien, und den zweiten Teil des „Jungen Europa" (richtiger der „Poeten") erklärte er ebenso wie Band 2 der „Reisenovellen" für die Anklage als belanglos. Das Kammergericht war einverstanden, und am 23. November wurde Laube nun auch über den ersten Teil des „Neuen Jahrhunderts" und über seinen ersten Roman vernommen. Die Unziemlichkeit der ersteren Schrift „Polen", die vielfachen Beleidigungen „fremder Regenten", nämlich des Kaisers von Rußland und seines Bruders Konstantin, des Vizekönigs von Polen, und der am Wiener Kongreß beteiligt gewesenen Fürsten, und die heftigen Angriffe gegen Rußland mußte Laube zugestehen; er gab sich auch keine vergebliche Mühe, die Form zu rechtfertigen, wie bei den „Politischen Briefen" (bzw. den „Briefen eines Hofraths"), sondern beschränkte sich auf die resignierte Erklärung: „Ich beklage diese Darstellung und bitte sie mit der Uner- fahrenheit eines jungen Autors zu entschuldigen, der sein erstes Buch im Eifer für eine historische Sache, den Befreiungskampf Polens, schreibt." Auf die Zensur konnte er sich hierbei nicht berufen, da er nicht wußte, ob es überhaupt dem Zensor vorgelegen hatte. Am 30. Dezember noch über den Verleger befragt, gab er zu, daß er nur mit Reclam, dem Kommissionär Korns, darüber verhandelt habe, von ihm auch honoriert worden sei, aber nicht glaube, daß Reclam selbst den Verlag übernommen. Über das „Junge Europa" erklärte Laube am 23. November: „Dieses Buch enthält die Entwicklung verschiedenartiger Charaktere, der Korrespondent Constantin wird dargestellt als ein äußerster Ultra, der nach und nach zu gemäßigten Ansichten übergeht . . . Um ihn zu dieser politisch gemäßigten Gesinnung zu bringen, schien es im Interesse des Romans nötig, Tiraden, wie die vorgehaltenen, als Erguß der damaligen Gesinnung Constantins diesen aussprechen zu lassen, um ihn selbst am Schluß des zweiten Teils im entgegengesetzten Sinne sich äußern lassen zu können. Es ergibt sich auf ähnliche Weise die Tendenz des ganzen Buches als eine, die den Revolutionen abhold ist." Constantins entgegengesetztes Prinzip sei William. Aus diesem Kampf der Meinungen ergebe sich von selbst, daß nicht jede Äußerung der Briefschreiber in diesem Buche als die Meinung des Verfassers anzusprechen sei, womit Laube durchaus recht zu geben ist. Der literarische Teil des Prozesses war damit erledigt. Erst im November war Laube aus dem dunkeln Verließ in ein helleres Zimmer umquartiert worden, man lieh ihm dürftige Bücher, aber bis zum Februar 1835 dauerte es, bis ihm wieder in einer Stube ohne Lichtblendc schriftstellerische Beschäftigung gestattet wurde. Mit bewundernswerter Energie gestaltete er hier im Gefängnis den zweiten Teil des ..Jungen Europa", „Die Krieger", eine plastische und packende Schil- 481 LAUBE derung der polnischen Revolution, das beste seiner Jugendwerke. Am 20. März 1835 endlich wurde er aus der Haft entlassen, aber er mußte eidlich versprechen, sich dem Urteilsspruch nicht zu entziehen und seinen Aufenthalt innerhalb der preußischen Grenze nach den Vorschriften der Ministerialkommission zu richten. Natürlich stand er zunächst unter scharfer polizeilicher Aufsicht. Seiner sofortigen Abschiebung nach Sprottau widersetzte er sich mit Erfolg. Er durfte zunächst vierzehn Tage in Berlin bleiben, um eine ärztliche Kur zu beenden. In dieser Zeit gelang es ihm, dem Polizeiminister v. Rochow, nach einer ersten schroffen Begegnung, einiges Zutrauen abzugewinnen, das ihm auch später noch von Nutzen war, und nach einer dritten Audienz erhielt er am 9. April 1835 die Erlaubnis, einstweilen seinen Aufenthalt in Naumburg zu nehmen, in der Erwartung, so hieß es in dem Bescheid des Ministers, daß „Sie von Ihren ebenso verderblichen als verwerflichen Ansichten zurückgekommen sind, und, in ernstlicher Reue über das Vergangene, nicht nur durch Ihr Benehmen und Ihren Umgang, sondern auch durch Ihre etwanigen schriftstellerischen Arbeiten den ernstlichen Willen betätigen werden, sich in allen Verhältnissen nun so zu benehmen, wie es einem loyalen Untertan Sr. Majestät geziemt". Dieser „Dörchläuchting"- Stil einem Manne von dreißig Jahren gegenüber kennzeichnet den Erfinder des „beschränkten Untertanenverstandes". Mit solcher Vermahnung durfte Laube am 15. April nach Naumburg abreisen, und der beginnende Sommer versöhnte bald mit dem erzwungenen Aufenthalt in dem freundlichen Landstädtchen. Die Kontrolle des Landrats Lepsius war sehr nachsichtig; in Kosen nahm Laube regelmäßige Salzbäder, und zu Pferde dehnte er seine Ausflüge bis nach Weimar und in die „Goldene Aue" hinein aus, Eindrücke, die er später in den „Neuen Reisenovellen" verarbeitete. Unter der zwingenden Sorge für die Existenz und mit dem sich wieder aufrichtenden „Lebensstolz" raffte sich auch die literarische. Unternehmungslust wieder empor. Schon in Berlin hatte er eine Novelle „Liebesbriefe" vollendet, die im Juni 1835 erschien; sie wurde nachträglich (15. März 1836) in Bayern verboten. Eine Sammlung früherer Aufsätze aus der „Eleganten Zeitung", vermehrt um manche neuen Eindrücke aus dem Theater- und Literaturleben Berlins, lag Ende Juli fertig vor; Karl Löwenthal in Mannheim brachte sie im November unter dem von Freund Gutzkow geprägten Titel „Moderne Charakteristiken" heraus, unmittelbar nach Gutzkows „Wally". Im August entstand die Novelle „Die Schauspielerin". Sogar eine redaktionelle Wirksamkeit winkte wieder; der Verleger der „Mitternachtzeitung", Horneyer in Braunschweig, näherte sich ihm; schon Anfang Oktober arbeitete Laube hier eifrig mit; es galt nur noch, das Einverständnis der preußischen Regierung zu gewinnen, auf LAUBE 4 8 2 das Laube ziemlich zuversichtlich rechnete. Am 14. November aber ging Preußen mit der allgemeinen Achterklärung über alle Schriften des „Jungen Deutschlands" in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft voran, und am 10. Dezember folgte der Erlaß des Bundestags. Die Nachricht von dem preußischen Bannstrahl erfuhr Laube am 1. Dezember in Leipzig, wohin er sich trotz der Naumburger Internierung und der Ausweisung aus Sachsen heimlich begeben hatte, um eine Frau wiederzusehen, die ein Jahr später seine Gattin wurde. Am ai. Dezember war Laube wieder in Berlin, um aus dem drohenden Zusammenbruch zu retten was irgend zu retten war. Als Grundlage der Existenz galt es zunächst, die Redaktion der „MitternacMzeüung" zu behaupten; man hatte das Blatt bisher in Preußen anstandslos geduldet; jetzt, mit dem 14. November, war sie gefährdet, sobald Laubes Name dabei genannt war; an der Nennung der neuen Redaktion aber lag dem Verleger am meisten. Er war bereit, das Blatt in Preußen und unter dortiger Zensur drucken zu lassen, und Laube selbst gewann es über sich, in einem umfangreichen Prospekt des neuen Jahrgangs den ganzen jungdeutschen Sturm und Drang, den er wohl am ungezügeltsten hatte austoben lassen, als das harmlose Tasten nach einer neuen „romantischen Schule' - hinzustellen und in mehreren anderen Erklärungen jede Gemeinschaft mit dem verfolgten „Jungen Deutschland" entschieden abzuleugnen. Diese Gänge nach Canossa halfen zunächst nichts. Tzschoppe hatte am 7. Dezember schon erklärt, daß man die „Mitternachtzeitung" unter Laubes Redaktion in Preußen keinesfalls dulden werde, der Verleger möge am Schluß des ersten Vierteljahrs das ganze Quartal einsenden, dann würde sich ja zeigen, „inwieweit durch das Journal, der öffentlich ausgesprochenen Absicht gemäß, die auflösenden Tendenzen bekämpft sein würden". Auch Laubes eigener wiederholter Hinweis auf die zunehmende Mäßigung seiner Anschauungen konnte die Haltung der Regierung nicht ändern. Doch erreichte er durch seine kluge, wenn auch nicht eben heldenmütige Kapitulation, daß man ihn die Redaktion des Braunschweiger Blattes führen ließ, ohne es zu verbieten; nur sein Name durfte nicht genannt werden, weder an der Spitze des Blattes noch bei seinen eigenen Aufsätzen; das hätte den neuen Verfügungen gegen das „Junge Deutschland" widersprochen, und wenn selbst das Oberzensurkollegium Laubes „Besserung" durchaus einsah, so konnte bei ihm um so weniger eine Ausnahme von der neuen Regel gemacht werden, da ja immer noch das Gerichtsverfahren gegen ihn schwebte; schon diese Tatsache machte ihn für Preußen als Redakteur unmöglich. Laube mußte daher die redaktionelle Mitarbeit Frühjahr 1837 aufgeben, sie nützte weder ihm noch dem Blatte, und sich auf Beiträge beschränken. Auch für andere literarische Betätigung war einstweilen Anonymität geboten. Er hatte für eine deutsche Ausgabe der Werke Viktor 4 8 3 LAUBE Hugos (Band 7, Frankfurt, J. D. Sauerländer. 1835) die Übersetzung des Romans „Bug Jargal" geliefert; als der Band jetzt erschien, durften nur die Initialen „H. L." seinen Namen andeuten. Ganz anonym ließ er bei Alexander Duncker eine schon 1833 begonnene historische Skizze „Die französische Revolution. Von 178g—1836" erscheinen, nur um ein Honorar zu verdienen. Da das Resultat der Revolution, wie er auch vor Gericht hervorgehoben hatte, der seit Juli 1830 bestehende Zustand von Preußen anerkannt war, faßte er unter jenem Titel die Entwicklung Frankreichs bis auf die Gegenwart zusammen. Die Broschüre hat zweifellos die Berliner Zensur passiert. Die „Reisenovellen", deren Titel populär geworden war, hätte Laube zur Not anonym fortsetzen können. Glücklicherweise aber dauerte der Ausnahmezustand, den die preußische Verfügung vom 14. November 1835 geschaffen hatte, in ihrer anfänglichen vanda- lischen Wirkung nicht lange, sie wurde schon im Februar 1836 auf das gesetzlich zulässige Maß zurückgeschraubt. Die Reihe nachträglicher Verbote in andern Bundesstaaten war noch lästig genug; so verbot Bayern am II. Februar 1836 das „Junge Europa", am 15. März sogar die harmlosen „Liebesbriefe". Die preußische Polizei Heß es auch zu, daß der immer noch nicht endgültig Verurteilte die lange Wartezeit durch mancherlei Ausflüge füllte, die Stoff zu weiteren „Reisenovellen" lieferten; nur ins Ausland wurde ihm kein Paß bewilligt. Im August 1836 wurde er vollends von der Polizeiaufsicht befreit. Seine neuesten Schriften hatten sogar Gnade vor den Augen des Oberzensurkollegiums gefunden. Seine „Modernen Charakteristiken" waren am 16. Februar 1836 gestattet worden; der durch das Verbot vom 14. November 1835 entsetzte Löwenthal hatte sie nebst zwei andern seiner Verlagswerke am 23. sogleich in Berlin zur Prüfung vorgelegt; am 23. Januar 1836 gab das Oberzensurkollegium sie frei. „Die Schauspielerin" (Mannheim, Hoff. 1836) wurde am 17. April gleichfalls zum Debit zugelassen, „ausnahmsweise", wie Rochow hervorhob ; nur der Chef der Leipziger Zensur, Hofrat Pölitz, erklärte sie für verboten, obgleich sie nichts Bedenkliches enthalte — lediglich der „Konsequenz" wegen, weil sie ohne ein sächsisches Imprimatur erschienen war. Von Preußen erlaubt wurden ferner, unter ausdrücklicher Zurücknahme des früheren Verbots, Band 3 und 4 der „Reisenovellen", die nach dem Gutachten des mittlerweile berufenen jungdeutschen Spezialzensors, Hofrat John, und des Oberzensurkollegiums vom 15. Oktober „nicht nur ein entschiedenes Hervortreten verwerflicher Ansichten und Tendenzen behutsam vermieden, sondern hin und wieder selbst eine löbliche Ansicht und Gesinnung aussprachen"; am 20. Dezember wurden sie freigegeben, das Verbot der beiden ersten Bände aber ausdrücklich aufrecht erhalten. Laubes gutes Einvernehmen mit den preußischen Behörden ging so weit, daß Rochow ihn LAUBE 4 8 4 im Herbst 1836 mit einer halb diplomatischen Sendung betraute: er veranlaßte ihn, seine Hochzeitsreise (die Trauung fand am 10. November statt) nach Westen zu richten und in Straßburg dem Umfang der Propaganda nachzuforschen, die am 30. Oktober mit dem „Straßburger Putsch" Louis Napoleons eingesetzt hatte. Wie ein Blitz aus heiterm Himmel fuhr daher in die Honigmonate der jungen Ehe die Kammergerichtsentscheidung nieder, die bereits am 5. Dezember 1836 erfolgte, dem Verurteilten aber erst am 24. Januar 1837 durch die Ministerialkommission eröffnet wurde. Das Urteil lautete, daß Laube „wegen Teilnahme an der Halleschen Burschenschaft, frechen, die Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit bezweckenden Tadels der Kgl. Preußischen Regierung und der Regierungen verbündeter und befreundeter Staaten, und wegen Verletzung der Ehrerbietung gegen einen auswärtigen Regenten, des Rechtes, die preußische Kokarde zu tragen, und öffentlicher Ämter für unfähig zu erklären, außerdem aber mit sieben Jahren Festungsarrest zu bestrafen sei und die Kosten der Untersuchung zu tragen habe". Sechs Jahre kamen auf die Burschenschaft, ein Jahr auf die literarischen Sünden! Die Urteilsbegründung läßt an Klarheit nichts zu wünschen übrig; sie sprach Laube frei in betreff aller seiner Schriften, die ordnungsgemäß der zuständigen Zensur unterstanden hatten, und betonte ausdrücklich, daß sie nichts Strafbares enthielten, weil nach dem Bundesgesetz vom 20. September 1819 die Zensur den Autor von aller Verantwortung entlaste, von Ausnahmen abgesehen, die bei Laube nicht zuträfen. Das Gericht ließ auch keinen Zweifel darüber, daß die Verhaftung Laubes seiner Zeit keineswegs mit den Aufsätzen der „Eleganten" hinreichend motiviert gewesen sei! Anders jedoch verhalte es sich mit dem ersten Teil des „Neuen Jahrhunderts", der Schrift „Polen". Diese sei ohne Zensur und augenscheinlich unter falscher Verlagsflagge erschienen; sie enthalte „Aufreizungen zu Mißvergnügen und zur Unzufriedenheit gegen die preußische Regierung und gegen die Regierungen deutscher Bundesstaaten und Rußlands, so wie offenkundige Beleidigungen gegen den Kaiser von Rußland, nicht aber Majestätsbeleidigungen gegen des jetzt regierenden Königs Majestät". Ein deutscher Bundesstaat wurde in der Urteilsbegründung gar nicht genannt, sie spricht nur allgemein von „Vergehen sowohl gegen den preußischen Staat, als gegen verbündete und befreundete Regierungen und den Kaiser von Rußland" (auf S. 11 f., 27, 41, 161, 164 f., 170 f., 173, 185, 249) ; nur an einer Stelle des Buches, bei einer Äußerung über den Wiener Kongreß und die von ihm sanktionierte letzte Teilung Polens, kam Österreich bzw. sein Gesandter als Beleidigter mit in Frage; bei allen inkriminierten Stellen aber Rußland, das auch in dem Buche selbst höhnisch „der Verbündete Preußens" genannt war. Von den drei Punkten dieses Urteils berührten also zwei das Verhältnis Preußens zu dem damals durch Verwandtschaft und 485 LAUBE Gesinnung verschwägerten Rußland; Laube war also vollkommen im Recht, wenn er später in seinen „Erinnerungen" behauptete, daß er, ein Preuße, zur Sühne für das Ausland verurteilt worden sei, „daß auch das Gericht in Preußen strafbar fand, was gegen den Kaiser von Rußland in Leipzig gedruckt worden war"! Mit Verzicht auf eine Berufung reichte Laube am 2. Februar 1837 ein Gnadengesuch ein und wartete seinen Erfolg in Berlin ab. Zwei Bände „Neue Reisenovellen" entstanden in diesem Frühjahr und die Novelle „Glück" (Mannheim, Hoff. 1837), die am 9. Juli 1837 von der preußischen Zensur freigegeben wurde. Die Befriedigung in enger Wirksamkeit, das Glück in häuslicher Enge soll hier durch die Schicksale eines von abenteuerlichen Taten bescheiden zurückkehrenden Kaufmanns geschildert werden, das Behagen jener Resignation, mit der sich der glücklich verheiratete Laube unterdes selbst befreundet hatte. In diese Tonart klang nunmehr auch das ,Junge Europa" aus, dessen dritter Teil „Die Bürger" gleichzeitig abgeschlossen wurde und mit den beiden andern Bändchen der „Krieger" im Herbst erschien. Nach dem Ausgang des wieder in Briefen abgefaßten dritten Teils durfte Laube mit einigem Recht das „Junge Europa" ein „konservatives Buch" nennen. Unerwarteterweise fanden aber beide Teile nicht die Billigung der preußischen Sonderzensur. Je mehr John „Laubes lebendige Darstellungsgabe und ausgezeichnetes Talent" rühmte, um so bedenklicher fand er die Zulassung dieser Novellen, weil sie „geeignet seien, in jugendlichen Gemütern eine düstere Stimmung zu erregen, und die ohnedem allgemein verbreitete Ansicht zu nähren, daß die sozialen Verhältnisse, so wie sie dermalen sind, mit allen höheren Geistesrichtungen und Bestrebungen, ja mit allem Edlen und Schönen im Widerspruche stehen" (Bericht des Oberzensurkollegiums vom 22. Dezember 1837). Am 14. Januar 1838 wurde beiden Büchern vom Polizeiminister v. Rochow der Debit verweigert. Glücklicher kamen die „Neuen Reisenovellen" davon, die bereits am 4. September 1837 vom Verleger Hoff zur Rezensur eingereicht worden waren. Obgleich John auch darin des „Tadelnswerten und Anstößigen" nicht wenig entdeckte, legte das Oberzensurkollegium (8. Januar) seiner Ansicht „kein besonderes Gewicht" bei, und diese Schlußbände wurden unterm 31. Januar 1838 erlaubt. „In einem Polizeihause der Lausitz am 18. Juli 1837" ist das Vorwort zu den „Neuen Reisenovellen" unterzeichnet. Der König von Preußen hatte unterdes Laubes Gnadengesuch der Ministerialkom- mission zur Begutachtung übergeben, und Tzschoppe war es, der in ihrem Auftrag vorschlug, dem Verurteilten von den sechs Straf]ahren für Beteiligung an der Burschenschaft etwas nachzulassen, von dem siebenten Jahr aber dürfe man ihm nichts schenken, da Laube zu den jungdeutschen Schriftstellern gehöre, gegen welche „wegen ihrer be- LAUBE 4 86 sonderen Gefährlichkeit" der Deutsche Bund Maßregeln ergriffen habe. Allzuweit gehender Großmut war also vorgebeugt, und die am 27. Mai 1837 erfolgende Begnadigung lautete denn auch sehr bedingt: von den sechs Jahren seien vorläufig nur sechs Monate zu verbüßen, nach drei Jahren werde über den Rest der Strafe entschieden, und im übrigen bleibe es bei dem gefällten Urteil. Laube empfing die Kabinettsorder am 8. Juni aus den Händen seines Inquirenten Dambach, und dieser hielt es für angemessen, ihm klarzumachen, daß auch weiterhin das Schwert der Gerechtigkeit drohend über seinem Haupte bleibe: falls er wiederum in Untersuchung und Strafe käme, habe er auch die jetzt geschenkten fünfeinhalb Jahre nachträglich noch abzubüßen. Und von den acht Monaten Untersuchungshaft wurde ihm kein Tag angerechnet! Das Ergebnis dieser „Begnadigung" erschien dem jungen Ehepaar grauenvoll. Da bewährte sich die unterdes geschlossene Freundschaft mit der Fürstin Pückler; durch ihren Vater, den Staatskanzler v. Hardenberg, war Tzschoppe einst emporgestiegen; bei der Überfüllung der preußischen Festungen mit Demagogen war eine Überweisung des Verurteilten in irgendein Landstädtchen sicher zu erwarten, und in einer dankbaren Wallung wußte Tzschoppe es durchzusetzen, daß die Ministerialkommission durch Vermittlung des Fürsten v. Wittgenstein, ihres Beirates, vom Könige die Zustimmung dafür erlangte, das Städtchen Muskau in der Lausitz als Haftort gelten zu lassen, die Residenz der Fürst Pücklerschen Standesherrschaft. In seinem Altersroman „Die Böhminger" hat Laube das Zustandekommen dieser Vergünstigung in durchsichtiger Verkleidung zu schildern versucht. — Hier in Muskau, im engsten freundschaftlichen Verkehr mit der Fürstin Pückler — ihr Gemahl war noch auf Reisen —, saß Laube die achtzehn Monate seiner Gefangenschaft ab (vgl. meine Laube- Biographie S. 155ff.). Seine fast bis zuletzt wache Zuversicht, man werde seine Haft wenigstens noch etwas abkürzen, wurde herb enttäuscht. Zwei Gnadengesuche, zu denen er sich überwand, wurden abschlägig beschieden, kein Tag wurde ihm geschenkt, und erst am 17. Januar 1839 war er wieder frei. Die preußische Sonderzensur fesselte auch jetzt noch immer sein literarisches Schaffen. Seine nächsten Bücher zwar wurden unbeanstandet zugelassen, die von ihm mit Einleitung und Nachwort versehene erste Gesamtausgabe der Schriften Wilhelm Heinses (Leipzig, F. Volckmar. 1838) am 21. Oktober (Band 1 und 2) und am 29. Dezember 1839 (Band 3—10), seine „Geschichte der deutschen Literatur" (Band 1 und 2) am 15. April 1840; bei diesem in Muskau entstandenen, 1500 Druckseiten umfassenden Werk war es ihm oft genug unmöglich erschienen, „alle Nuancen des polizeilichen Wohlgefallens zu berücksichtigen" (an Varnhagen, 9. Okt. 1837), und je mehr sich seine Dar- 487 LAUBE Stellung der Gegenwart näherte, um so schwerer konnte er es „Pilato, den Sadducäern und Pharisäern zugleich" recht machen; Band 1 und 2 hatte Reg.-Rat Grano als ein „rein wissenschaftliches" Werk erklärt; eine Prüfung der Bände 3 und 4 scheint er nicht erst vorgenommen zu haben. Am 20. November 1840 wurden sie vorgelegt und schon am 2 8. von Tzschoppe freigegeben. Erlaubt wurden ferner Laubes „Jagdbrevier" (am 16. Juni 1841), die „Französischen Lustschlösser" (am 16. Juli 1841) und die historische Novelle „Die Bandomire" (am 25. Februar 1842). Die 1838 anonym erschienene Streitschrift „Görres und Athanasius" (Leipzig, K. F. Köhler) dürfte wohl ebenfalls in Berlin keinen Widerspruch gefunden haben, da sie in dem Kampf Preußens gegen den Kölner Erzbischof für das Recht des Staates eintrat. Obgleich aber Laubes Schriften mit Ausnahme des „Jungen Europa" seit 1836 kein einziges Verbot seitens Preußens herausgefordert hatten, lästig genug blieb die Fessel der Rezensur immer noch. Der umständliche Instanzenweg lähmte den Erfolg eines Buches gerade dann, wenn es der Bewegungsfreiheit am dringendsten bedurfte: so lange es neu war; oft dauerte es ein halbes Jahr, bis das Oberzensurkollegium es dem Zensor John oder seinem Stellvertreter Grano übergeben, dieser sein Gutachten ausgearbeitet, das Kollegium darüber an das Ministerium berichtet, Rochow das Buch freigegeben, das Oberzensurkollegium davon dem Polizeipräsidenten Mitteilung gemacht und dieser endlich an die Buchhandlungen die entsprechende Verfügung hatte ergehen lassen. So erschien Laubes Literaturgeschichte (Band 1 und 2) zu Weihnachten 1839, also spätestens im November; erst am 11. Mai 1840 erfuhren die preußischen Buchhändler, daß sie das Werk verkaufen durften; dem Weihnachtsgeschäft des Erscheinungsjahres war es also entzogen und ein Jahr später nicht mehr neu, der Schaden für den Verleger und damit auch für den Verfasser also beträchtlich genug. Die Verleger rissen sich daher keineswegs um die jungdeutschen Autoren, und diese hatten alle Mühe, ihre Arbeiten auch nur anzubringen. Der Zweck der Maßregel war also vollkommen erfüllt. Das hatte Laube schon am 21. Oktober 1836 dem Minister v. Rochow eindringlich vorgestellt, ohne darauf auch nur eine Antwort zu erhalten. Als dann das Urteil des Kammergerichts über ihn erging, war an eine baldige Milderung des Ausnahmegesetzes erst recht nicht zu denken. Nun aber war die Strafe ehrlich abgesessen, und er durfte erwarten, vom preußischen Polizeiminister ein gutes Führungszeugnis zu erhalten. Am 7. Juni 1840 starb Friedrich Wilhelm III. Jetzt galt es, die ersten Sonnenblicke eines neuen liberalen Frühlings zu nutzen. Am 29. Juli 1840 richtete Laube eine acht Seiten große Denkschrift an den Minister v. Rochow und legte ihm ausführlich all die Schwierigkeiten dar, die ihm noch immer aus der Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes erwuchsen. Sie blieb auch nicht ohne Wirkung, nur LAUBE 4 88 mußte er noch fast zwei volle Jahre Geduld haben. Zunächst tilgte die allgemeine Amnestie vom 10. August 1840 seine burschenschaftliche Vergangenheit; die Ministerialkommission wurde am 5. Oktober 1840 aufgelöst, die Bundeszentralbehörde in Frankfurt August 1842 wenigstens „vertagt". Auch das 1835 verfemte „junge Deutschland" kam nun an die Reihe. In Muskau am 10. Mai 1842 endlich wurde Laube die Kabinettsorder vom 28. Februar dieses Jahres und das Ministerialreskript vom 21. März vorgelegt. Er mußte versprechen, „fortan in seinen Schriften gewissenhaft alles zu vermeiden, was die Religion, die Staatsverfassung und das Sittengesetz beleidigt". Bei einem Rückfall in seine frühere Richtung, so wurde ihm eröffnet, würde das bisherige Verfahren aufs neue „und dann für immer" (!) gegen ihn in Anwendung gebracht. Zur Erläuterung seines Versprechens gab Laube noch zu Protokoll: „Es ist nie meine Absicht gewesen, unmoralisch oder irreligiös zu schreiben; im Gegentheile ist das, was man also qualifiziren zu müssen geglaubt hat, aus dem moralischen und religiösen Bedürfnisse entstanden, denjenigen Sittlichkeitspunkt, welcher in erstarrter oder gemißbrauchter Form seine Wahrheit zu verlieren schien, ins Leben und in die Wahrheit zu bringen, durch freie Wendung desselben nach neuen Seiten der Betrachtung. Ich kann also sehr wohl versprechen, daß ich meine Schrift[en] moralisch und religiös zu halten bestrebt sein werde." In politischer Beziehung erklärte er: „Sinn und Ausdruck meiner Bücher war im Jahre 1835, als das Verbot derselben für Vergangenheit und Zukunft mich betraf, von der Art, daß die nach der jetzt geltenden Verfügung freier gewordene Censur nichts daran auszusetzen haben würde. Mein Streben in diesem Bereiche war und ist, das Vaterland auf loyalem Wege in denjenigen Formen befestigen zu helfen, welche, von freisinnigen, aber nicht willkührlichen Gesichtspunkten aus betrachtet, die Summe desjenigen in sich darstellen, was im gebildeten Europa für zeitgemäß, der Entwickelung nationaler Macht und starken Regiments für ersprießlich und was abgestufter, aber ausgedehnter Beiwirkung der ihres engeren oder weiteren Wirkungskreises sich bewußten Staatsangehörigen unter monarchischer Oberherrschaft für förderlich angesehen wird. In diesem Sinne, der im Wesentlichen mit den maaßgebend gewordenen Äußerungen unseres Königs übereinstimmt, kann ich versprechen und verspreche ich bereitwillig, meine Schrift [en] zu halten." Gewisse von dem Protokollführer als unerheblich bezeichnete Vorbehalte waren damit angedeutet, das Bekenntnis zum Freisinn abgelegt und das Recht auf politische Mitwirkung jedes Staatsangehörigen (nicht „Untertan"!) gewahrt. Das Peinliche des Versprechens, das die Gewalt ihm aufoktroyierte, war damit wenigstens etwas gemildert, wenn es auch immer noch beschämend — für beide Teile — blieb. Am 7- Juni 1842 endlich erhielt Laube die ministerielle Zusicherung, daß 489 LAUBE nunmehr seine Tätigkeit von der bisherigen Beschränkung befreit und seine Schriften nur mehr der üblichen gesetzlichen Zensur zu unterbreiten seien. Mittlerweile hatte sich aber Laube einer andern Zensur in die Hände gegeben, deren Willkür durch keinerlei gesetzliche Schranken beengt w ar, der Zensur der Theaterdirektionen, vor allem der Hoftheaterintendanten. Diesen für seine Laufbahn als Dramatiker ausschlaggebenden Faktoren stand er zunächst genau so gegenüber wie Gutzkow, der in kühnem Anlauf die Hindernisse bereits genommen hatte; tr at er, der verfehmte jungdeutsche Schriftsteller, unter seinem Namen auf, so war mit Sicherheit zu erwarten, daß sich Bedenken und Widerstände regten, die eine unbefangene Prüfung eines eingesandten Manuskripts gar nicht erst aufkommen ließen. Laube half sich also ähnlich wie Gutzkow: er ließ im November 1840 das erste Stück, mit dem er sich in die Reihe der jungdeutschen Dramatiker stellte, „Monaldeschi", ohne seinen Namen als Manuskript drucken und verschickte es völlig anonym. Nur einzelnen Freunden und guten Theaterbekannten enthüllte er sich als Autor, so am 21. November dem Dresdener Hofschauspieler Friedrich Porth; dieser teilte das Stück seinem Kollegen Emil Devrient mit, für den die Titelrolle wie geschaffen war und der den Autor auch sogleich erkannte; in seinem ersten Brief an Devrient vom 29. Januar 1841 machte Laube dann weiter kein Geheimnis daraus, bat aber um strenge Diskretion. Auch die Stuttgarter Freunde, August Lewald und den Regisseur Heinrich Moritz, dürfte er ebenso aufgeklärt haben, und das Stuttgarter Hoftheater war das einzige, das den „Monaldeschi" sofort (Februar 1841) annahm; hier fand auch am 12. November 1-841 die Uraufführung mit großem Erfolge statt. Von allen übrigen neunundzwanzig Bühnen kam das anonyme Druckmanuskript prompt zurück. Da konnte nur ein einflußreicher Vermittler helfen, und den fand Laube im Fürsten Pückler, der im Herbst 1840 von jahrelangen Reisen endlich wieder nach Muskau heimgekehrt war. Schon seit 1834 stand Laube mit ihm in Briefwechsel, kurz vor seiner Verhaftung in Berlin am 26. Juli 1834 hatte er sich ihm auf Varnhagens Rat als Reisebegleiter angeboten, und das Fürwort der Fürstin Pückler hatte ihm seine Gefängnisjahre bedeutend erleichtert. Jetzt, im Dezember 1840, lernte er den Fürsten persönlich kennen. Der Abenteurertypus, wie ihn Laube in seinem ..Monaldeschi" gezeichnet hatte, fesselte den berühmten Reisenden und Schriftsteller, er arbeitete mit dem Autor das Stück durch, und in einem zweiten Manuskriptdruck (Januar 1841) wurden seine Änderungsvorschläge fast alle benutzt. Aber Pückler tat noch mehr, er machte alle seine guten Beziehungen mobil, um dem Werk seines jungen Freundes die wichtigsten Bühnen zu erobern. Am 1. Februar 1841 schickte er es an den Berliner Intendanten Grafen Redern mit LAUBE 49 o dringender Empfehlung ; am selben Tag auch an die Fürstin Metternich in Wien, damit sie durch einen ihrer „Sklaven" die Aufführung auf dem Burgtheater veranlassen möge; der Autor unterwerfe sich im voraus „jeder für nötig erachteten Beschneidung, zeigte sich Wien in dieser Hinsicht auch eben so exigeant als Konstantinopel''. In beiden Exemplaren des Stückes hatte Pückler noch Änderungen angebracht, da ihm Laube carte blanche gegeben hatte. Aber in Berlin konnte man sich für „Monaldeschi" gar nicht erwärmen, und einer der Berater des Intendanten (der Name war in dem Aktenstück nicht zu entziffern — vielleicht war es gar der Hausminister Fürst v. Wittgenstein) erklärte sich (26. Februar) „unbedingt gegen die Annahme, da das Stück durch den Wechsel des Schauplatzes sehr störend auf den Zuschauer einwirken müsse und so philosophisch verworren und poetisch gekünstelt sei, daß es sich in keiner Weise zur Aufführung eigne". In seiner Antwort an Pückler vom 20. März schützte aber Redern einen andern Grund vor: Im vorigen Jahre habe er bereits einen „Monaldeschi" von Alexander Dumas angenommen, einstudieren und die Premiere auf den 14. März 1840 ansetzen lassen, als der König die Aufführung verbot, vermutlich infolge der Gegenvorstellungen des französischen und schwedischen Gesandten „wegen der Abdikation und dem Erscheinen der [Königin] Christine oder Monaldeschis Mord in Fontainebleau". Er könne daher für das Manuskript nichts tun; der Autor habe aber Talent und möge gelegentlich andere Arbeiten einsenden. Redern versteckte sich also hinter die Hofzensur. Und aus Wien kam sogar eine ganz boshafte Antwort! „Sagen Sie mir, lieber Fürst," spottete die Fürstin Metternich (9. März 1841), „welches Wetter war wohl in Muskau, als Sie ,Monaldeschi' gelesen und beurteilt haben? Bei uns war der Winter abscheulich." Den ersten schönen Tag, fuhr sie dann auf Französisch fort, habe sie aber benutzt, die übersandte „brochure" nochmals zu lesen; sie müsse während des Winters viel von ihrem Reiz verloren haben. „Auf jeden Fall glaube ich, daß Sie den jungen Autor nicht zu sehr encouragiren sollten. II y a quelque chose en moi qui me dit, daß er es nie weit bringen wird . . . Ersticken Sie ja den Keim in dieser jungen Brust. Der Mann kann so vielleicht irgend ein Handwerk vortrefflich lernen, und als Autor wird er sich, fürchte ich, keinen Namen machen — besonders wenn dies sein erster Versuch ist." Pückler antwortete auf dies vernichtende Urteil, indem er am 24. März der Fürstin mitteilte, das Stück sei „von einem unserer gefeiertsten nordischen, modernen Autoren, von Heinrich Laube, und ist, wie ich höre, schon auf einigen Bühnen mit großem Beifall aufgenommen". „Angenommen" meinte er wohl, und die „einigen Bühnen" reduzierten sich damals auf die einzige in Stuttgart. Aber Pückler war nicht der Mann, sich so kurz abspeisen zu lassen. Aus der Antwort Rederns mußte er annehmen, daß politische Bedenken 49i LAUBE vorwalteten. Diese ließen sich nicht nachdrücklicher beseitigen, als von allerhöchster Stelle ans, und das zu vermitteln, dazu war niemand geeigneter als der Adjutant und Vorleser des Königs, General Adolf v. Willisen. Als Laube zur Frühjahrsjagd nach Muskau kam, verabredete Pückler also mit ihm einen neuen Feldzugsplan. Im Waldschloß zu Muskau am 2. April 1841 schrieb Laube einen ausführlichen Brief an Pückler, „praesentabel für Herrn v. Willisen und wo möglich noch weiter zu senden. Es wäre gut," fügte Laube vorsorglich hinzu, „ihn copiren zu lassen, damit der Gedankengang später für die Presse benutzt werden könnte, wenn er auf dem jetzt versuchten Wege in's Wasser fiele. Vielleicht empföhle es mich der Theilnahme des Herrn v. Willisen, wenn er erführe, daß die günstige Anzeige des Buch's von seinem Bruder in der Allgem. Zeitung von mir herrührt". Diesen „praesentabeln" Brief schickte Pückler kurzerhand an König Friedrich Wilhelm IV. und fügte noch ein persönliches Schreiben an Willisen bei, „erschöpfend, kräftig und zweckmäßig", wie Laube in seinem Dankbrief vom 6. April sagt. Das Original des Laubeschen Briefes hat sich bisher nicht gefunden, aber Pückler hat es kopieren lassen, und die Abschrift findet sich in seinem Nachlaß; merkwürdigerweise hat Ludmilla Assing, als sie den Briefwechsel Laube-Pückler veröffentlichte (Bd. 6 von Pücklers „Briefwechsel und Tagebüchern", Berlin 1874), gerade dieses ungewöhnlich inhaltreiche und bedeutsame Schreiben Laubes fortgelassen oder es erst später gefunden. Der Brief umfaßt volle sechs Folioseiten, ist aus „Leipzig, 25. März 1841" datiert (damit der Zusammenhang mit Pückler nicht zu offen auf der Hand liege) und ist eine Art Manifest der jungen dramatischen Literatur, wie Laube es in seinen Kämpfen mit der Zensur der Hoftheater kaum jemals schwungvoller niedergeschrieben hat. Er stand damals noch unter dem Ausnahmegesetz von 1835 und wartete von Monat zu Monat, davon befreit zu werden; er schlug also zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn es ihm gelang, den König für das moderne Drama zu erwärmen und von der Bedeutung des Berliner Theaters für die gesamte künftige Literatur zu überzeugen. Der Eitelkeit des Königs brachte Laube reichlich Opfer, wenn er die Hauptstadt seines Vaterlandes als „die Hauptstadt Deutschlands, den Mittelpunkt deutscher Zivilisation" hinstellt und auf gewisse „politische Spekulationen" hinweist, denen auch Pückler anhänge und die besonders durch „literarisches Patronat" unterstützt werden könnten, „Spekulationen, wor- nach alle deutschen Hauptstädte Trabanten, wenn auch starke und schöne Trabanten der unsrigen werden". Dann fährt er fort: „Seit einem Jahre sind wir einen Riesenschritt vorgerückt, denn es fühlt sich gar schnell heraus, ob ein König den Geistes- oder Herzens- Mittelpunkt eines zerstückelten Reiches in sich trägt. Aber hinter der obersten Stelle ist noch gar Manches auf altem Punkte zurückgeblieben. LAUBE 492 Ich spreche nicht etwa von politischen Formen, und von dem, was etwa darin Mode oder nicht Mode ist. Durchlaucht wissen, wie vielfach bedingt mir der Werth solcher bloßen Formen, wie mir für die noch so große Aufgabe unsers Vaterlandes vor allen, ja vor allen Dingen ein mächtiges, der raschesten, durchgreifendsten Schritte mächtiges Regiment das wünschenswerthe, das nothwendige scheint. Ich spreche von der geistigen Herrschaft, ich spreche davon, daß unsre Institute derart energischer die Anführung Deutschlands übernehmen müssen. Unter diesen Instituten ist das Theater eines der wichtigsten. Fast mythisch ist an die Idee eines deutschen Nationaltheaters die Idee eines modernen deutschen Reichs geknüpft, oder umgekehrt: man denkt da an den Mittelpunkt eines deutschen Reiches, wo man den Mittelpunkt der Literatur und die beste Bühne zu sehen hofft. Denn eine immer gedankenhaft spekulirende und politisch ungeschickte Nation sucht und findet ihre Seele in literarischer That: wir haben's erlebt, daß sie durch eine große literarische Zeit, wie die Goethe's und Schiller's, zu trösten war über einen völligen politischen Untergang. Welch eine Macht, wenn das Seelencentrum solcher Nation da nachdrücklich konstituirt wird, wo alle Welt bereits das Centrum deutscher Wehrhaftigkeit, deutscher Kriegsmacht konstituiert weiß. „Und dieses deutsche Nationaltheater ist so wohlfeil zu errichten, eben weil es eine Lieblingsidee der Nation ist! Oder wenigstens ist es so wohlfeil, alle Hülfsmittel dafür zu beschaffen. Berlin hat sie schon alle, es setzt sie nur zerstückelt, energielos ins Werk. Es hat das intelligenteste, das theaterlustigste, das empfänglichste Publikum, es hat ein Theaterbudget, was überflüssig hinreicht, die besten Talentskräfte zu versammeln und in Bewegung zu setzen, und jetzt hat es über alle dem noch einen König, der literarisch hochgebildet, allen frischeren Motiven der Kunst zugewendet, pomphaften Aufwandes für bloß zerstreuende Unterhaltung nicht bedürftig ist. In Zeit von einem Jahre könnte diese Bühne, wenn deren Kräfte koncentrirt, spekulativ angewendet, vor aller schlendriansmäßigen Zersplitterung behütet würden, ein Mustertheater seyn." Nun erläutert Laube, wie er sich diese Reorganisation des im Schlendrian verkommenen Berliner Hoftheaters denkt: Beseitigung mittelmäßiger Schauspieler, größerer Fleiß, jede Woche ein neues Stück, um die produktiven Kräfte zu wecken, Aufräumen mit allen „abgestorbenen Rücksichten", damit die junge Schriftstellergeneration Mut fasse, über das triviale Familienstück hinauswachse und so vielleicht eine „neue dramatische Epoche" sich entwickle; dazu'bessere Bezahlung der Dramatiker wie in Frankreich, wo ein Schriftsteller von einem einzigen erfolgreichen Stück jahrelang leben und sich ruhigem Schaffen hingeben könne. Und dann kommt er frank und frei auf den „Monal- deschi" zu sprechen und auf die Gründe der Berliner Ablehnung: 493 LAUBE „Entweder wir sind, wir Preußen, ein so kleiner abhängiger Staat, daß wir jeden Gesandten auch vor dem leichtesten üblen Eindruck bewahren zu müssen glauben, den ihm eine Partie seiner vaterländischen Geschichte verursachen könnte — und dann mögen wir nur gleich für immer auf den Hauptbestandteil eines bedeutungsvollen Theaters, auf das historische Drama verzichten, welches wichtige Ereignisse und Thaten an wichtigen und meist hochgestellten Menschen wiederspiegclt. Denn die historische Poesie entwickelt sich nicht so rücksichtsvoll, daß sie nicht für irgend ein Verhältnis eine unangenehme Analogie böte. Sollen alle ersinnlichen Verhältnisse vor Analogieen auf der Bühne bewahrt werden, dann verliert eben die Bühne alle höhre Bedeutung, und hat es nur noch mit spielerischer Unterhaltung zu thun. Entweder also, wir sind politisch zu unmächtig, um einem Nationaldrama eine billige Freiheit der Bahn gegen unbillige Prätension fremder Mächte zu sichern — oder dieser Monaideschi behandelt arge Dinge auf eine arge, unziemliche, herausfordernde Weise. Daß dies Letztere nicht im Entferntesten der Fall ist, wissen Durchlaucht: wir haben bei der Lektüre nicht die leiseste Ahnung gehabt, daß nur ein Gedanke daran möglich sey. Die Abdankung der Königin Christine, der summarische Todesproceß, den sie in Fontainebleau ihrem Stallmeister Monaldeschi machen läßt, sind so allbekannte und durch öftere Darstellung so harmlos gewordene Vorfälle, daß man gar nicht an Maria Stuart zu denken braucht, um darüber außer Zweifel zu seyn, es handle sich hier um gar nichts besonders Auffallendes. So viel ich weiß, ist es aber noch keinem englischen Gesandten eingefallen, gegen die Aufführung der Maria Stuart zu protestiren, obgleich darin die gefeiertste englische Herrscherin aus wenig verhehlten leidenschaftlichen Motiven und nach ebenfalls summarischer Procedur eine' Königin tödten läßt. Der Engländer würde es vielleicht kaum begreifen, wenn man ihm aus dem dürftigen Gesichtspunkte der Konvenienz solch eine Protestation zumuthen wollte. Dieses kleinliche Verhältnis zur Vergangenheit, welches die Geschichte nach dem eben modischen Cere- moniel, nach Verwandtschaften und dergleichen beurtheilt, diese historische Engbrüstig! eit ist ihm ganz fremd, und daß sie ihm seit Jahrhunderten fremd geworden, darin liegt eine Ursache seiner nationalen Größe. Er hat Herz und Nieren seiner geschichtlich wichtigen Personen immer ohne Scheu aufdecken lassen, so hat er große Charakterzüge und große Irrthümer in den Hauptvertretern seiner nationalen Welt genau und zu seinem Nutzen angeschaut, hat sich an große Verhältnisse, an große Opfer gewöhnt, und das Shakespearesche historische Drama, wo es doch so erstaunlich grell hergeht im englischen Königshause, hat den Briten politisch unermeßlich gefördert. Ja, es sind drittehalb Jahrhunderte her, daß schon jene Elisabeth selbst diese furchtbaren Königsdramen vor sich und ganz England aufführen ließ, LAUBE 494 ohne in dieser strengen Darstellung dessen, was mit ihren eigenen, gar nicht sehr entfernten Vorfahren geschehen, etwas Inkonvenientes zu finden. Sie besaß eben die große Ansicht, daß es sich bei künstlerischer Wiedergeburt der Geschichte noch um wichtigere Dinge handle, als um konventionelle Punkte des eben herrschenden Augenblicks. Ging sie doch so weit, dem Leben ihres Vaters auf der Bühne zuzu- sehn! Mein Gott! und dritthalb Jahrhundert später, in einer Zeit, welche die Resultate geschichtlicher Schicksale gleich Gottesurtheilen verehrt, in Berlin, wo die großartigste historische Anschauungsweise gelehrt wird, wo Friedrich der Große noch vor sechzig Jahren herrschte, wo jetzt ein König herrscht, welcher den wichtigsten Disciplinen, den kirchlichen, freie Entwickelung aus sich selbst gestattet, welcher die geschichtliche Gottheit darin und überall so bewundernswürdig anerkennt, in dieser Zeit, an diesem Orte, unter diesen Umständen verweigert die Theaterintendanz die Aufführung eines Stückes, weilder schwedische Gesandte, und vielleicht auch gar der französische, das nicht gern sehen könnten!" Nachdem Laube dann noch weiter das Unsinnige dieser Rücksichten beleuchtet hat, schließt er mit dem „tief niederschlagenden" Eindruck, den der Berliner Ablehnungsbrief auf ihn gemacht habe: alle seine neuen dramatischen Pläne seien damit vernichtet, denn sie seien wieder historische Stoffe ; die Aufforderung, neue Arbeiten einzusenden, klinge ihm wie halber Spott, und „bevor nicht unser König Muße findet, auch in diesen Kreis seine größeren Grundsätze einzuführen", müsse man auf das Theater einfach verzichten, „denn wer möchte in so bedrängter Zeit so zudringlich und unbescheiden seyn, ihn jetzt damit zu behelligen". Dieser treffliche Brief faßt so ziemlich alles zusammen, was ein Autor jener Zeit gegen die Zensur der Hoftheater einzuwenden hatte, ja er hat seine Bedeutung behalten, solange diese Hoftheater bestanden. An der eingewurzelten Praxis hat er zwar nichts geändert, denn diese wurde durch Friedrich Wilhelm IV., wie Laube bald selbst empfinden sollte, in ihren „abgestorbenen Rücksichten" noch bestärkt. Aber dennoch hatte der Brief Erfolg: Schon am 20. April schickte Willisen ihn nebst dem eingesandten Exemplar des „Monaldeschi" an Redern, Pücklers Brief an den König nebenher erwähnend; was in Laubes Darlegungen „Verletzendes" für den Intendanten sei, werde dieser, wie ihn Willisen kenne, gewiß „übersehen". Als keine Antwort erfolgte, mahnte der Adjutant des Königs am 12. Juni: „Monaldeschi" verdiene Berücksichtigung und noch mehr der Verfasser, dessen Anonymität mit jenem Briefe vom 25. März aufgegeben war; das Publikum habe ein Recht darauf, nicht bloß Stücke zu sehen, die erst auf andern Bühnen die. Probe bestanden hätten. Willisen ging also ganz auf Laubes Gedankengänge ein und tat das wohl nicht ohne Übereinstimmung mit dem König. Aber Redern zögerte mit der Entscheidung, 495 LAUBE entweder aus Mißtrauen gegen das Stück, das ihm im Februar als völlig ungeeignet bezeichnet worden war, oder aus Empfindlichkeit über die bittern Wahrheiten, die ihm Laube auf dem Umweg über den König gesagt hatte. Keinesfalls wollte er die Initiative ergreifen, und erst als „Monaldeschi" am 12. November seine Probe in Stuttgart bestanden hatte, meldete er dem Verfasser unterm 20. die Annahme auch für Berlin. Aber die Aufführung zog sich durch Besetzungsschwierigkeiten und Schauspielerkabalen noch anderthalb Jahre hin, sie fand erst am 9. April 1842 statt. Der König selbst wohnte ihr bei, und der Kammerherr Alexander v. Humboldt überbrachte dem in Begleitung Varnhagens anwesenden Autor jede Äußerung des höchsten Herrn und des Hofes über die Vorgänge auf der Bühne. Zwei Monate vorher hatte der König endlich — zwar nur bedingungsweise — den Bann aufgehoben, der seit 1835 auf dem „Jungen Deutschland" lastete; der obige Brief Laubes dürfte zu diesem Entschluß wesentlich mit beigetragen haben, wenn auch Friedrich Wilhelm alles eher denn eine Vorliebe für die dramatischen Leistungen dieser Schriftstellergeneration bewies. Unterdes hatte sich das Schicksal des Stückes in Norddeutschland schon anderwärts entschieden; am 15. Februar 1842 kam es in Leipzig heraus, am 27. in Dresden, das den eigentlichen Sieg brachte. Hatte man schon in Stuttgart die ganze Ermordungsszene am Schluß gestrichen, mit Rücksicht auf die Nerven der Zuschauer — die Zensur des sächsischen Hoftheaters machte noch weit bösere Eingriffe notwendig. Darauf war Laube von vornherein gefaßt, und den Schauspielern Porth und Devrient gab er freie Hand, schonungslos zu streichen, wenn nur die Aufführung erreicht werde. „Die Weglassungen für Ihre Bühne sind allerdings grausam, weil sie nicht Phrasen u. Scenen, sondern ganze Personen.und Hauptverhältnisse betreffen. Jene anbelangend bin ich gar nicht blöde und lasse mir streichen, daß die Fetzen fliegen, damit Gang und Entwickelung sich rascher darstelle . . . Diese, Religion, Religionswechsel pp. betreffend, sind für die Structur des Stücks unerläßlich, können aber für andre Bühnen und den Druck bewahrt werden — also auch dafür wende ich die Augen hinweg, und Plümicke mag arbeiten, wie er mag und kann . . . Habe nie geglaubt, daß man in der Capitale des protest. Sachsens darin begrenzt sei! Wie können wir andre, als bürgerliche Stücke haben, da alle weiteren Interessen, Gott und Staat, zwanzigfach verschiedener Beschränkung unterworfen sind!" Die Schauspieler strichen denn auch jedes „Lümpchen Religion" heraus. Dennoch rückte die Sache nicht vom Fleck. „Man bringt eher eine Allianz mit Frankreich zu Stande . . . als ein historisch Stück auf die deutschen Bühnen", stöhnte Laube (an Pückler, 12. Mai), und es juckte ihn in allen Fingern, gegen die „Kammerherren-Intendanten" öffentlich blank zu ziehen, vor denen der Dichter „auf Strümpfen gehen" müsse „wie zu einem Verbrechen". Und das Er- LAUBE 496 gebnis aller Bemühungen war, daß ihm der Dresdner Intendant am 13. August das Stück zurückschickte mit der Erklärung, daß es für die dortige Bühne „nicht ganz passend" sei, auch der Schluß keinen angenehmen Eindruck mache. So lautet die protokollarische Notiz in den Dresdner Intendanzakten; der Originalbrief ist nicht erhalten, er muß noch einige liebenswürdige Redensarten enthalten haben, die es dem Dichter ermöglichten, aufs neue anzuknüpfen (9. Sept.) und sein Stück „ganz und gar jeder Konvention preiszugeben, welche jede Bühne je nach ihren Rücksichten zu nehmen" habe; gut Wirksames streiche doch keine „kundige Direktion", und wenn man um einiger „kecken Situationen willen"' ein Stück gleich zurückweisen wolle, sei es unmöglich, „unsere brach liegende dramatische Poesie" zu fördern. „Unser Vorrath an neuen Originalstücken", schrieb er im Stil seines Manifestes gegen die Berliner Intendanz, „müßte wohl reichlicher sein für so strenge Auswahl, als er in der That ist, und die Herren, welche der produktiven Poesie gegenüber eine so wichtige Position einnehmen, wie die Intendanten der besten Bühnen des Vaterlands, wären dann allerdings dem Vaterlande verantwortlich für die Aufmunterung oder frühzeitige Verurtheilung dramatischer Schriftsteller. Eurer Excellenz Brief sagt dem Monaldeschi zum Beispiele so viel Gutes nach, daß man als Literarhistoriker den logischen Grund schwer herausfände, um deswillen das Stück doch nicht gegeben würde, und ich fürchte, wenn Excellcnz nicht ein Übriges thun, so wird es eben doch nicht gegeben, weil man sich gewöhnt hat, Theaterstücke wie diplomatische Handlungen anzusehn, und neuen Stücken nicht nachzusehn, was man alten Stücken unbedenklich nachsieht. Ermessen Sie, Excellenz, wie niederschlagend es auf den Autor wirkt, aus Gründen eine lange Arbeit abgewiesen zu sehn, aus Gründen, die dem Autor fast immer unverständlich bleiben. Ich zum Beispiele bin, den Monaldeschi schreibend, mit vollen Segeln an die Bühne gegangen, und ich raffe ein Segel nach dem andern ein, und ich ziehe mich zuverlässig von einem Meere zurück, das mit so viel Klippen der Rücksicht droht, Rücksichten, die man beim Schreiben für den Druck nicht zu nehmen braucht, Rücksichten, die man nicht nehmen lernt, weil man eben gleich von vornherein abgewiesen wird, und nicht zur Übung kommt. Und ich kann Ew. Excellcnz nicht ausdrücken, wie schwer Einem das wird, eine Richtung aufgeben zu müssen, für die man sich Talent zutraut, und für die Einem nun die Phantasie Pläne auf Pläne zudrängt, desto reichlicher, je bestimmter man weiß: Du schreibst sie doch nicht." All die schönen Worte und die Empfehlung Pücklers halfen nichts: Lüttichau lehnte „Monaldeschi", wie Laube später erzählt, nicht weniger als dreimal ab. Aber der Erfolg auf dem Stuttgarter Hoftheater, die Bemühungen der Schauspieler Devrient und Porth und Laubes unverdrossene Mahnungen und immer neue Attacken setzten endlich die 497 LAUBE Intendanz matt. Allerdings mußte mehr als ein Viertel des Stücks gestrichen werden, der Prior Le Bei, der am meisten Anstoß erregte, wurde fast ganz beseitigt, und im letzten Augenblick sollte noch der Kosten wegen die Schiffsszene, der ganze vierte Akt, gestrichen werden — dem aber widersetzte sich Laube mit Festigkeit, man gab nach, und am 2. Februar 1842 endlich hatte er die offizielle Annahmeerklärung der Dresdner Intendanz in Händen. Pückler unterstützte Laubes Bemühungen stark durch eine Erklärung, die er im Januar 1842 veröffentlichte: er verwahrte sich gegen Andeutungen, als ob er Mitverfasser des „Monaldeschi" sei und legte seine Beziehung zu dem Stücke dar, wobei die Berliner Intendanz einen kleinen Seitenhieb erhielt, ebenso die des Herrn v. Küstner in München, den Pückler gleichfalls bearbeitet hatte, bisher ohne Erfolg, denn dort walteten hauptsächlich „religiöse Bedenklichkeiten". Im Juni hatte er ihm einen scherzhaften Drohbrief geschickt: Aufführung oder Herunterreißung in der Presse! Und Rüstner war in großer Verlegenheit. Auch an den Sturz Rederns durch eine Presseattacke hatte Laube, im ersten Zorn über die Berliner Ablehnung, ernsthaft gedacht, und nun schien es plötzlich, als ob sein Brief vom 25. März an Pückler bzw. den König, worin er so deutlich auf den Schlendrian des Hoftheaters hingewiesen hatte, in jenem Sinne gewirkt habe: Redern gehörte ebenfalls zu den Männern des alten Regimes, die der neue Herr nach und nach beseitigte; er wurde 1842 ersetzt durch den Münchener Intendanten v. Küstner, und Laube fürchtete gleich, damit aus dem Regen in die Traufe zu kommen; „ein Parvenü ohne Kourage ist noch viel hemmender als ein mittelmäßiger Kammerherr" (an Pückler, 16. Dezember 1841), was in dem Sinne zu verstehen ist: die literarische Leitung auch der Hoftheater gebührt der Literatur selbst, ein Ziel, dem die Dramatiker der vierziger Jahre, Laube, Gutzkow, Prutz, Mosen usw. zustrebten, das aber nur Laube im vollen Sinne als Direktor des Wiener Burgtheaters erreichte, und gewiß nicht zum Schaden des Theaters. — Wien selbst verschloß sich dem „Monaldeschi" am hartnäckigsten; Laube hatte die Dresdner Einrichtung im September 1841 durch eine Gräfin Kuenberg, jedenfalls eine durch Pückler vermittelte Beziehung, an deren Vetter V. Münch-Bellinghausen (als Dramatiker: Friedrich Halm) senden lassen, um durch diesen auf den Direktor der Burg, Holbein, einzuwirken, und am 25. Oktober erhielt letzterer ein Exemplar des Stücks mit den neuesten Streichungen, die für Wien ebenso wie für Dresden hauptsächlich die religiösen Stellen betrafen, den Glaubenswechsel der Königin Christine usw. Im Dezember mahnte Laube, aber noch immer rührte sich nichts. Erst als Pückler die Fürstin Metternich auf ihrem Schloß Johannisberg im Sommer 1842 persönlich davon zu überzeugen wußte, daß ihr erstes vernichtendes Urteil über „Monaldeschi" durch die Erfolge in Stuttgart, Dresden, Berlin usw. widerlegt sei, als die 32 LAUBE 49 8 Fürstin an den Chef der Wiener Zensur, den Polizeipräsidenten Graf Sedlnitzky, schrieb, und Laube außerdem die Intervention des Ministers Graf Kolowrat gegen den indifferenten Direktor Holbein anrief, erfolgte im November 1842 die Annahme, und am 23. März 1843 ging das Stück mit verändertem Schluß endlich über die Bretter des Burgtheaters ; hier hat es sogar die höchste Aufführungsziffer erreicht, wobei unentschieden bleiben muß, wieweit Laube, seit 1850 an der Spitze der Burg, selbst zur Steigerung dieser Ziffer beigetragen hat. Die Bühnengeschichte des „Mondldeschi" zeigt drastisch, mit welchen Schwierigkeiten ein neuer Autor, ein Vertreter der jungen Dramatik, zu kämpfen hatte, um den Widerstand einer in engherzigsten Vorurteilen verkalkten Zensur zu überwinden. Ein wertvoller Teil der literarischen Energie jener vierziger Jahre, die tatsächlich eine neue Epoche für das deutsche Theater bedeuteten, ging in diesem Kampf gegen Windmühlen verloren. Wenn es auch gelang, den Widerstand hier und da zu besiegen — jedem neuen Werk mußte immer wieder sein Recht auf der Bühne ertrotzt werden. Das sollte auch Laube erfahren, als er jetzt alljährlich mit einem neuen Stück an die Türen der Theater klopfte. Dem „Monaldeschi" folgte schon 1842 sein Lustspiel „Rokoko", das kein geringerer als Ludwig Tieck durch mehrfache Vorlesungen fast zu einem klassischen stempelte. Der Erfolg in Leipzig, Berlin, Dresden, Hamburg usw. war ungleich, und Tieck mußte hinterher erstaunte Vorwürfe einheimsen über die Immoralität dieses frivolen Sujets, das er durch seine Empfehlung auf die Dresdner Hofbühne gebracht hatte. Die Hauptrolle darin ist ein jesuitischer Abbe, der mit allen Gaunerkünsten der Niedertracht, Tartüfferie und unverhüllter Schamlosigkeit eine angesehene Familie an den Rand des Verderbens bringt. In Wien erschien das unmöglich, und erst als Laube selbst dort Direktor war, 1851, versuchte er das Wagnis, dies Lustspiel dem Burgtheaterpublikum vorzusetzen. Geistliche auf der Bühne zu sehen, war in Wien bis dahin unerhört, und auch jetzt duldete die Zensur nicht, daß der geistliche Charakter der Rolle hervorgekehrt wurde; der Abbe durfte nur als simpler „Herr von der Sauce" auf dem Zettel stehen. Der Darsteller der Rolle, Dawison, brachte aber den Typus eines schleichenden Weltgeistlichen dennoch so unverkennbar heraus, daß die Klerikalen eine große Agitation entfalteten, auf den Kanzeln wurde gegen das Stück gepredigt, es regnete anonyme Drohbriefe, und jeden Abend war eine lärmende Demonstration zu erwarten, so daß Laube schließlich selbst „Rokoko" vom Repertoire absetzte (vgl. Laubes „Burgtheater" S. 211). — In München wiederholte sich 1854 derselbe Vorgang in verstärktem Maße. Hier wagte der Intendant Franz Dingelstedt, „Rokoko" aufs Repertoire des Kgl. Hoftheaters zu setzen; aber die Zionswächter in Wien schlugen sogleich einen Heidenlärm, der die guten Christen in München schwer beunruhigte; das 499 LAUBE Ministerium für Kultus und Unterricht interpellierte die kecke Intendanz, es entwickelte sich ein gereizter Briefwechsel, und das Ergebnis war, daß das Stück durch königlichen Kabinettsbefehl vor der Premiere verboten wurde (s. Dingelstedt, „Münchener Bilderbogen", S. 119). Laubes nächstes Stück, „Herzdame", hatte ein für damalige Zensurverhältnisse völlig unmögliches Sujet zum Mittelpunkt, eine „edle Mätresse"; Laube legte es daher, ebenso wie Gutzkow seine „Gräfin Esther", ganz beiseite. Die dramatische Frucht des Sommers 1843 war auch kein Gewinn. „Die Bernsteinhexe", eine Dramatisierung des Meinholdschen Romans „Marie Schweidler", der damals Aufsehen erregte, „ein feuerroth Stück Geschichte ohne Bemäntelung", hatte infolge ihres abschreckenden Inhalts in Hamburg und Berlin nur eine peinliche Wirkung. Daß sich überhaupt der neue Berliner Intendant zur Aufführung entschloß, war erstaunlich, und Laube selbst hatte darauf am wenigsten gerechnet (Brief an F. Wehl, 6. November 1843) ; er ahnte natürlich nicht, daß Küstner das Stück am 31. Oktober 1843 dem Könige einreichte, weil dieser sich für den Meinholdschen Roman interessierte; er erhielt es zurück mit dem Bescheid, daß es zur Aufführung nicht geeignet erscheine, und ebenso hatte Ludwig Tieck, der unterdes nach Berlin berufen worden, ein ungünstiges Urteil darüber abgegeben: „Der Gegenstand fällt zu widerlich in die Sinne, und Verhör, Folter usw. verletzen zu sehr das Gefühl; indessen", fügte der verstimmte Romantiker hinzu, „ist in neueren Zeiten so viel Unwahrscheinliches auf der Bühne gegeben worden, daß man nicht mit Gewißheit das Passende und Unpassende scheiden kann." Tieck, der neue — und doch schon so alte — dramaturgische Berater des Berliner Hoftheaters, war auch verstimmt über Laube; denn ihm war gewiß durch Zwischenträger zu Ohren gekommen, daß sein Urteil über „Rokoko" den Dichter zwar erfreut, zugleich aber auch mißtrauisch über sein eigenes Werk gemacht hatte; Laube gestand das ganz offen in verschiedenen Briefen an Schauspieler und ebenso in der allerdings erst 1846 erschienenen Buchausgabe des Lustspiels; darauf bezieht sich die Bemerkung über den „Tagesschriftsteller" in den Erinnerungen an Tieck von Rudolf Köpke (1855 II, 81). Küstner war übrigens zugleich von der allerhöchsten Stelle bedeutet worden, er solle die Willensmeinung des Königs geheimhalten; das Urteil über die Aufführbar- keit sei ihm allein überlassen, und er scheint in diesem Falle Wert darauf gelegt zu haben, seine Selbständigkeit zu wahren; am 7. und 11. März 1844 wurde die allerdings stark zusammengestrichene und gemilderte „Bernsteinhexe" in Berlin gegeben, verschwand dann aber ebenso wie von den andern Bühnen. Was Prof. Karl Brunner in dem Schnitzlerprozeß darüber sagte (vgl. Heine, „Der Kampf um den Reigen", 1922 S. 326f.), ist insofern falsch, als die Erkenntnis Laubes 32* LAUBE 500 über die Ungeeignetheit des Stoffes für die Bühne erst lange nach den verschiedenen Aufführungen einsetzte. Den ersten widerspruchslosen Erfolg errang Laube erst 1844 mit seinem „Struensee". Aber ehe dieses Werk die Bühne eroberte, sollte es sich noch als Schmerzenskind bewähren. Laube hatte es am 8. März 1844 a n Emil Devrient gesandt, um diesen zu veranlassen, es auf sommerliche Gastreisen mitzunehmen. Gegen die Dresdener Intendanz war er verstimmt, weil sie seine „Bernsteinhexe" kurzweg abgelehnt hatte. Erst am 26. April sandte er das neue Stück an Lüttichau und erhielt von diesem alsbald die Nachricht, man habe schon mit der Einstudierung begonnen, aber Devrients Urlaubs wegen müsse die Aufführung bis zum Herbst verschoben werden. Laube wartete in Ruhe, als ein plötzlicher Zwischenfall alles zu vereiteln drohte. Michael Beer hatte zwei Jahrzehnte vorher ein Stück gleichen Namens geschrieben, das weniger durch sich selbst als durch einen Aufsatz Heines darüber noch bekannt ist, und der Bruder dieses schon 1833 verstorbenen Dichters, der Komponist Meyerbeer, schien diesen Stoff als eine Domäne seiner Familie zu betrachten, hatte er doch selbst dazu eine Musik geschrieben. Er setzte alle seine mächtigen Verbindungen in Bewegung, durch- das ältere Werk seines Bruders das neue zu verdrängen. Nicht nur in seiner Heimat Berlin, auch in Dresden scheint es ihm gelungen zu sein, die Intendanz davon zu überzeugen, daß man „die Toten ehren müsse", und während Laube von Tag zu Tag auf die Festsetzung der dortigen Aufführung wartete, erhielt er plötzlich einen Brief von Lüttichau (7. Oktober 1844) mit der Eröffnung, daß nicht Laubes, sondern zunächst Beers „Struensee" in Dresden aufgeführt werde. Beers Stück sei wirksamer und namentlich geschichtlich treuer; auch habe Beer den glücklichen Gedanken gehabt, die Persönlichkeit des Königs Christian gar nicht auf die Bühne zu bringen; in Laubes Stück sei „der schwache und in seinen zartesten Beziehungen getäuschte König schwerlich zur Darstellung" geeignet, „der magnetisch von Struensee Behandelte" erhalte eine „noch bedenklichere Färbung". Lüttichau verschanzte sich also plötzlich hinter Zensurbedenken : ein schwachsinniger König von Schweden sollte auf der Dresdner Hofbühne unmöglich sein. Jeder Souffleur mußte wissen, daß ein solches Verfahren dem neuen Stück den Hals brechen werde; vergleichende Literaturgeschichte zu treiben konnte auch kaum Lüttichaus Absicht sein. Am 9. Oktober sandte Laube an Devrient eine regelrechte Kriegserklärung: er drohte mit der Veröffentlichung des Lüttichauschen Briefes, den die Welt als ein „kostbares Aktenstück" genießen müsse, der Lärm, den das geben würde, sei fast verführerischer als die Aufführung, und in der bevorstehenden Druckausgabe seines „Monaldeschi" wolle er dieses „Modell von deutschem Intendanten" abkonterfeien; „alle Völker" werde er ins Gefecht rufen. 5 oi LAUBE Devrients Takt verhinderte die Katastrophe; er bat Laube, der Form halber sich noch einmal an Lüttichau zu wenden, und nun wurde „Struensee" am 9. Februar 1845 glücklich herausgebracht. Derselbe Vorgang wiederholte sich in Berlin. Dort hatte Laube sein Stück gar nicht eingereicht, es nur dem Intendanten bei einem Zusammentreffen in Leipzig, Frühjahr 1844, mitgeteilt. Im Herbst hörte er, daß Küstner auch dieses Werk dem Könige vorgelegt habe, und da er gegen Küstner in der „Zeitung für die elegante Welt", die er 1843/44 wieder redigierte, einen regelrechten literarischen Krieg führte, durfte er bei ihm auf keine Begünstigung rechnen. Er mutmaßte, der König selbst habe das Stück verboten, da auch von anderer Seite, z. B. in Oldenburg, Bedenken politischer Art gegen die Aufführung laut wurden — die Berliner Intendanzakten bieten keinen Anhaltspunkt für ein solches Verbot —, und wandte sich daher am 15. Januar 1846 persönlich an den König. Das Bedenken, so schrieb er, „daß ein auf dem Kgl. Hoftheater dargestelltes Stück in den Bereich diplomatischer Höflichkeit gehöre", wolle er nicht bestreiten, „wie schmerzlich es in seiner unabsehbaren Ausdehnung sein mag für die dramatische Literatur" ; er habe es daher bis jetzt vermieden, sich dieserhalb an den König zu Wenden. „Seit jener Zeit aber ist das Stück auf den meisten Hofbühnen Deutschlands aufgeführt worden, hat sich in der Darstellung sanfter und unverfänglicher erwiesen, als man dem Manuskript ansehen konnte, und hat nirgends auch nur das geringste Zeichen des Mißvergnügens von Seiten des dänischen Hofes erweckt, dergestalt nicht erweckt, daß eine wohl unterrichtete Person, welche es angesehn, selbst geäußert hat: man könne es allenfalls in Copenhagen selbst aufführen, und daß ein mit dem dänischen Königshause und der unglücklichen Königin Mathilde verwandter Hof es beifällig auf seinem Theater angesehn und zum dauernden Repertoirstück hat werden lassen. Auf solche Erfahrungen gestützt wage ich nunmehr, was ich ohne solche Erfahrungen nicht wagen durfte: Eure Majestaet um Zulassung des Stückes allerunterthänigst zu bitten. Ich würde zur Unterstützung meiner Bitte hinzusetzen, daß eine auch die geschichtlichen Katastrophen des Auslandes umfassende Beschränkung dramatischer Stoffe unsre deutsche dramatische Kunst, welcher die heimathlichen Katastrophen fast durchweg versagt sind, fast unmöglich mache in dem wichtigen historischen Bereiche — wüßte ich nicht, daß es sich hierbei nur um einen für uns Autoren freilich unglücklichen Begriff des Hoftheaters handle, wüßte ich nicht ferner, daß gerade Eure Majestaet über Kurz oder Lang diesem Begriffe einmal bei der auch übrigens so nöthigen Grundreform des Theaters eine unerwartete Wendung geben können, wüßte ich nicht endlich, daß Eure Majestaet außerhalb dieses gegebenen Begriffs für historische Auffassung und Darstellung alle nur irgend mit der Gegenwart vereinbare Freiheit gestatten, und daß LAUBE 502 gerade wiederum Eure Majestaet es sind, welche die große nationalpolitische Macht eines wirklich den Ton angebenden Theaters würdigen und vielleicht vorbereiten." Laubes Worte machten Eindruck, am 22. Februar erlaubte der König die Darstellung. Die Familie Beer war aber ebenfalls an der Arbeit. Am 31. März 1846 richtete die alte Mutter der Brüder Beer ein Gesuch an den König, statt des Laubeschen Stückes den „Struensee" ihres Sohnes Michael aufführen zu lassen; sie wolle nicht geltend machen, daß dieses Stück schon vor sechzehn Jahren der Intendanz eingereicht, aber aus politischen Gründen zurückgewiesen worden sei, sie wolle auch nicht hervorheben, daß „gewichtige Stimmen" sich zugunsten des Beerschen Stückes aussprächen, sie erflehe die Aufführung nur als einen Akt der königlichen Gnade! Die Bitte hatte den Erfolg, daß am 10. April der Hausminister v. Wittgenstein dem Intendanten Küstner mitteilte, der König habe befohlen, Laubes „Struensee" nicht eher aufzuführen, bis entschieden sei, ob nicht Beers Stück einstudiert werden solle. Wie die Äußerung der Mutter Beer zeigt, standen dem tatsächlich politische Bedenken entgegen, die vom hannoverschen Gesandten ausgegangen waren; diese wurden jetzt weggeräumt, und am 23. Juni kam ein neuer Befehl des Königs: die beiden Stücke „Struensee" von Beer und Laube könnten aufgeführt werden, aber Beer müsse zuerst an die Reihe kommen ; Meyerbeer habe dazu eine Ouvertüre geschrieben. Nun waren dem Intendanten die Hände gebunden. Am 19. September 1846 ging Beers „Struensee" in Szene und hatte, nach der Zahl der 64 Aufführungen bis 1883 zu urteilen, Erfolg. Laubes „Struensee" kam erst am 29. Januar 1848 daran und erlebte nur zwei Wiederholungen. Der stoffliche Reiz, der vor dem Theatervorhang ausschlaggebend mitwirkt, war erschöpft. „Die Toten zu ehren" ist gewiß Recht und Pflicht; aber als Schachzug gegen die moderne Literatur verdient diese Pietät eine andere Beurteilung. In diesem Sinne wurde der Vorfall auch in der damaligen Presse ausgiebig behandelt. In Wien wurde der anfänglich günstige Bescheid bald widerrufen; die Staatskanzlei legte ihr Veto gegen Laubes „Struensee" ein, wegen der anstößigen Liebe des Ministers Struensee zur Königin, und weil der schwachsinnige König Christian auf „anstößige Vergleiche" führen könne, und obgleich Direktor Holbein bereits die Dekorationen hatte anfertigen lassen, wurde das Stück bis auf weiteres begraben, um erst 1849 unter andern, freieren Umständen dort wiederzuerstehen (vgl. Glossy, a.a.O., III, 105). Diese Erfahrungen mit seinem bis dahin besten Stück mußten auch die Elastizität eines Laube schwächen, und die Stimmung ist begreiflich, in der er damals einem Freunde schrieb: „Hier diese Rücksicht, dort jene, ich habe die Hoftheater vollständig satt und lasse andere schreiben . . . überhaupt, Freund, ich fange an, ans Sterben zu denken. 503 LAUBE Die Schwingen sind mir nicht lang genug gewachsen, und als ausgreifender Patron gewöhne ich mich so schwer ans Entsagen. Entsagen ist aber das einzige, was Ruhe giebt und dem Stolze einigermaßen ansteht." Die glückliche Aufnahme des Werkes auf zahlreichen andern Bühnen (Hamburg, Stuttgart, München, Mannheim usw.) setzte zwar einigermaßen über den Ausfall der Hauptbühnen hinweg. Aber dieser wurde doppelt empfindlich, denn gerade damals war für neue Stücke die Tantieme an den Hoftheatern eingeführt. Laubes Eingabe an den König von Preußen vom 15. Januar 1846 betraf gleich noch ein zweites Stück, sein Charakterlustspiel „Gottsched und Geliert". In verdrießlicher Stimmung hatte er 1844 (3°- September) an Varnhagen geschrieben: „Das preußische Deutschland wird kaum unsern Kindern, vielleicht erst unsern Enkeln blühen.'' Aber diese „Chimären" von einem einigen Deutschland lebten doch immer in ihm fort; in jenem Lustspiel, das in eine bekannte Sphäre der deutschen Literaturgeschichte einführte, kamen sie mit starkem Nationalgefühl zum Ausdruck und auch zur Wirkung: in Dresden (26. Oktober 1845) errang Laube damit seinen größten und nachhaltigsten Erfolg. Aber wenn es in Sachsen hinging, daß ein preußischer Prinz, der Bruder Friedrichs des Großen, die Bühne betrat — in Preußen war das verboten. Seit dem 10. April 1844 wehrte dem die königliche Kabinettsorder, zu der Gutzkows „Zopf und Schwert" der Anlaß war (vgl. den Artikel: Gutzkow, oben S. 319). Der Berliner Intendant mußte daher auch das neue Stück Laubes dem Könige vorlegen und erhielt am 5. Januar 1846 durch den Minister v. Wittgenstein den Bescheid, daß der König die Aufführung „zu untersagen geruht habe". Für diesen Fall hatte Laube schon vorgesorgt und den gefährlichen Prinzen in den General v. Seydlitz verwandelt. Und nun schrieb er an Friedrich Wilhelm: „Das zweite meiner Stücke, .Gottsched und Geliert', ist soeben untersagt worden, und ich glaube: es ist dieses Verbot durch Mißverständnisse entstanden und wird vor Eurer Majestaet unbefangenem Auge keinen Bestand haben. Allem Anschein nach ist die Ministerial- behörde nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt worden, daß die Figur des Prinzen Heinrich von mir selbst schon vor erster Einreichung des Stückes in die Figur des Generals Seydlitz verwandelt worden ist. Ich kannte ja die betreffende Königliche Verordnung, und hatte in erster Anlage des Stückes, welches auf preußischen Personen und Grund- saetzen ruhen sollte, die preußischen Bühnen im Auge, konnte also diese Umwandelung bei der ganzen Composition im Auge behalten. „Das Stück ist demnach in seinen Grundelementen und Hauptwendungen dergestalt preußisch, daß es einem Verbote der Äußerung preußischen Nationalismus gleichkäme, solch ein Stück für unzulässig zu LAUBE 504 erklären. Gerade dieser preußische Seelentheil ist ihm hier in Sachsen, wo es zu Dresden und Leipzig aufgeführt ist, zum Vorwurf gemacht worden, und es müßje Bestürzung erwecken, gerade solches Stück in Preußen zurückgewiesen zu sehn. — Was an politischen Äußerungen darin vorkommt, ist theils so allgemein nationaler Art, so ganz und gar nicht Ausdruck von Parteipolitik, daß jeder preußische Staatsmann im Wesentlichen damit einverstanden sein wird — wie ich denn aus glaubhafter Quelle erfahre, daß Se. Excellenz Herr Minister v. Bodel- schwingh selbst nichts Anstößiges im Stück gefunden und das National- Preußische darin anerkannt hat — theils findet Alles darin eine so milde und versöhnliche Wendung, daß der Gesamteindruck ein versöhnender und beruhigender ist. Ich habe geglaubt, und es ist mir von vielen Seiten versichert worden: eine patriotische That für mein Vaterland Preußen mit Componirung dieses Stückes verrichtet zu haben, und hier zu Lande heißt es ein Werbestück für Preußen, indem es dem Preußenthume die Versöhnung deutscher Gegensätze überträgt und ihm die unwidersprechlich-moralische Macht dazu einräumt. Ja, ich glaube zu wissen, und es haben mich kundige Männer in diesem Glauben bestärkt: daß gerade meines Königs Majestät, daß gerade Eure Majestät an der Darstellung dieses Stückes Gefallen finden könne — und nach alle dem sollte das Stück nicht zugelassen werden ?! Gewiß ist das Verbot nur aus einem Mißverständnis im Geschäftsgange entstanden. Hätte es einen tieferen Grund, so würde dramatische Schriftstellerei ein blankes Hazardspiel, und entweder zu nichtiger Ausdruckslosigkeit oder zu verwegener Ausschweifung auf gut Glück hin genöthigt." Da der Stein des Anstoßes beseitigt war, und auch Tiecks Gutachten, das der König am 28. Januar einforderte, günstig gewesen zu sein scheint (es fehlt in den Akten, ebenso wie seine Äußerung über „Struen- see"), gab der König am 22. Februar auch dieses Stück frei, und es gelangte am 23. April 1846 in Berlin zur Aufführung. Es gefiel und fand vierzehn Wiederholungen, während in Hamburg (2. Februar 1846) das „Kokettiren mit deutscher Einigkeit" bestimmt abgelehnt wurde. — In Wien war ebenfalls aus politischen Gründen an eine Vorstellung nicht zu denken. Das fruchtbare Theaterjahr 1846, dem Gutzkows „Uriel Acosta" und Freytags „Valentine" entstammen, brachte auch für Laube den größten, noch heute nachwirkenden Erfolg. Er schrieb zum Hundertjahrgedächtnis Schillers seine „Karlsschüler", die in „reißendem Kurs, der unerhört in der Theatergeschichte ist", innerhalb eines Vierteljahrs über die meisten deutschen Bühnen gingen. Nur in zwei Städten sperrte sich die Zensur dagegen: in Wien wollte man von der Entstehung der auf dem Burgtheater ebenfalls nicht geduldeten „Räuber" von Schiller, von der „Fürstengruft" usw. nichts wissen, „aus höheren poli- • 1 505 LAUBE tischen Rücksichten" war das Stück „nicht zulässig" (siehe F. Arnold Meyer im „Archiv für Theatergeschichte") ; erst die Revolution beseitigte diese Angst; die aufregende Premiere seines Werkes dort hat Laube in seinem „Burgtheater" geradezu spannend erzählt. Und noch weniger wagte man in Stuttgart diese Erinnerung an den gewalttätigen Herzog Karl und den Zögling seiner Militärakademie zu beleben. Als man sich endlich, 1865, dazu aufraffte, mußte die Vorstellung (20. Februar) durch den plötzlichen Tod des Schauspielers Birnbaum abgebrochen werden, am 26. fand die erste vollständige Darstellung statt; aber als Feodor Wehl, der neue Intendant, 1869 nach Stuttgart kam, stieß er alsbald auf die Vorschrift: die „Karlsschüler" sollten möglichst selten und tunlichst bloß in Abwesenheit des Hofes gegeben werden. Mit großer Geschicklichkeit hatte Laube in den beiden letzten Stücken die Kapelle der Nationalliteratur zum Tempel der Nationalgeschichte erweitert; dem nationalen Element war damit ein Durchschlupf auf die Bühnen gewonnen, der aber doch nicht allzuoft benutzt werden durfte. Sobald der Dramatiker wieder gerade zugriff, fiel ihm die Zensur in den Arm. Das zeigte sich bei Laubes nächstem Stück, »Prinz Friedrich" , das den Konflikt des jungen Friedrich des Großen mit seinem strengen Vater in temperamentvoller Weise behandelte und der erste Teil einer Friedrich-Trilogie werden sollte, die aber durch die Aussichtslosigkeit der so bedingten theatralischen Darstellung aufgegeben werden mußte. Daß gerade religiöse Fragen den Zwist zwischen Vater und Sohn verschärften, machte die Zensurbedenken noch schwerer, und die nationale Gesinnung konnte sie nicht bannen. Abermals wandte sich Laube in einem ausführlichen Memoire an den König, der allein eine Ausnahme von seiner Kabinettsorder von 1844 zugestehen konnte (das vom 2. Februar 1848 datierte Original hat sich bisher nicht gefunden) ; aber seine Ausführungen über die populäre Wirkung des Auftretens preußischer Fürsten auf den heimatlichen Bühnen vermochten die hergebrachte und sich damals noch steigernde Ängstlichkeit nicht zu bannen. Der König ließ sich das Stück vorlesen, aber am 10. Februar dem Intendanten erklären, er könne keine Ausnahme von der Regel machen. Auch der Königstädter Bühne wurde die Aufnahme des Stückes in ihr Repertoire untersagt. Dann kam die Revolution, und nun glaubte Laube, man werde sich in Berlin anders entscheiden. Am 30. August 1848 fragte er wieder bei Küstner an und konnte sich auf eine preußische Bühne, die Königsberger, berufen, die den Versuch gewagt hatte; die Antwort lautete, es müsse bei dem Verbot bleiben, auch — sei das Stück bereits in Berlin aufgeführt! Ohne des Verfassers Wissen hatte sich ein Liebhabertheater des „Prinz Friedrich" bemächtigt. Küstner bemühte sich auf Laubes weiteres Drängen um eine Rücknahme des Verbots — alles umsonst. Am LAUBE 5 oö 21. Oktober drohte Laube mit der Flucht in die Öffentlichkeit, wenn seitens der Intendanz nichts Ernstliches in einer Sache geschehe, die in Frankfurt, dem Sitz des ersten deutschen Parlaments, dem Laube angehörte, von preußischen Staatsmännern „als ein politisch wünschenswertes Ereignis für hier und Berlin betrieben" werde. Was dem „Prinzen von Homburg" recht sei, sei dem „Prinz Friedrich" billig. Küstner überließ es ihm (28. Oktober), seine Drohung wahr zu machen. Die Premiere des Stückes fand nunmehr in Frankfurt selbst statt am 29. November 1848 vor einem ungewöhnlichen Publikum, das hauptsächlich aus Mitgliedern der Nationalversammlung bestand. Von Laubes nachmärzlichen Stücken hat ihm nur eines noch einen Konflikt mit der Zensur eingetragen, sein letztes historisches Trauerspiel „Montrose", das am 3. Februar 1859 einen ungewöhnlichen Beifallssturm im Wiener Burgtheater unter des Dichters eigener Direktion entfesselte. Das Publikum deutete einige Verse, die gegen die Herrschaft der Kirche über den Staat gerichtet waren, auf das seit vier Jahren bestehende Konkordat. Kaiser Franz Joseph wußte jetzt, so soll er selbst erklärt haben, wie Laube und die Wiener über das Konkordat dachten, störte aber die Wiederholungen nicht, bei denen die bedenklichen Verse ohne sonderlichen Eindruck vorübergingen. Der 1859 beginnende Krieg Italiens mit Frankreich weckte aber in Österreich eine politische Aufregung, die auf eine Verfassung hinzielte, und jeden Abend spähte das Publikum nach tendenziösen Worten zu demonstrativem Applaus. Vom Konkordat war gar nicht mehr die Rede. Laubes Chef, Graf Lanckoronsky, hatte krankheitshalber die „Mon- trose"-Premiere versäumt, er wußte nur, daß eine Demonstration dabei stattgefunden hatte. Als Laube nun Ende 1859 sein Stück wieder aufs Repertoire setzte, erklärte der Graf es nicht mehr für zulässig. „Vergebens machte ich bemerklich," berichtet Laube („Burgtheater", S. 361 ff.), „daß jene Demonstration ein ganz anderes Thema betroffen habe, als jetzt Zielpunkt des Publikums sei . . . vergebens! Die Konstellation der Gestirne war ungünstig, ,Montrose' blieb untersagt." (An Akten des Geh. Preußischen Staatsarchivs wurden benutzt: Rep. TJ II Gen. 19 Bd. 2; Rep. 77 VI Politisch-Verdächtige L 44; Rep. 89 B I 88, 1843 und 1846/47; Rep. 101 Spec. E 23; Prov. Brand. Rep. 30 C Tit. 165 No. 51, — Die Angaben in meiner Laube-Biographie, Band 1 von Laubes „Ausgewählten Werken", Leipzig, Hesse und Becker, sind in der vorstehenden Darstellung durch zahlreiche neu aufgefundene Akten, besonders über die Zensurgeschichte der Dramen, Weit überholt, in manchen Einzelheiten ergänzt und auch berichtigt. Wertvolle Ergänzungen ergaben vor allem die erst später von mir exzerpierten Akten der ehemaligen Kgl. Hoftheater Berlin und Dresden ; vollständig sind leider besonders die letzteren nicht.) 507 LESSING LESSING, GOTTHOLD EPHRAIM (1729—1781). Im April 1767 siedelte Lessing, dem in der preußischen Hauptstadt nichts hatte glücken wollen und der sich auf dieser „verzweifelten Galeere" nie wohl fühlte, von Berlin nach Hamburg über, wo er als Kritiker des neu eröffneten Deutschen Nationaltheaters seine „Ham- burgische Dramaturgie" schrieb. Die eben vollendete ,Minna von Barnhelm" sollte eines der ersten deutschen „Originalstücke" sein, die der neuen „Theaterentreprise" Ehre machten. Die Aufführung wurde aber zunächst verboten; in der freien Hansestadt hatten in Sachen der Zensur allemal die fremden Gesandten mit dreinzureden, denn der hochwohllöbliche Senat wollte es mit niemand verderben, am wenigsten mit Preußen und mit dessen Könige, Friedrich dem Großen. In Berlin aber war die Buchausgabe von Lessings Lustspiel noch nicht von der Zensur freigegeben, daher verweigerte der preußische Resident im Hamburg trotz des Dichters mündlicher und schriftlicher Bitten die Erlaubnis zur Darstellung. Und was die Berliner Zensur bei all ihrer Liberalität zu diesem preußischen Soldatenstück sagen würde, war immerhin zweifelhaft, enthielt es doch allerhand tendenziöse „Spitzen" gegen Preußen und selbst seinen Herrscher. Schon das ganze Milieu und die Voraussetzung des Stücks wiesen auf soziale Schäden hin, die dem friderizianischen Militarismus anhafteten. In der damaligen preußischen Armee hatten weder Offiziere noch die höheren Chargen Anspruch auf Altersversorgung; diese wurde nur ausnahmsweise als Gnade gewährt. Die höheren Militärs gehörten ja auch meist dem vermögenden Adel an und mußten sich im übrigen entschädigt fühlen durch den beispiellosen Vorrang, den sie genossen. Erklärte doch einmal der König bei einer Rangstreitig- Iceit zwischen einem Legationsrat, der obendrein Graf war, und einem Fähnrich: „Es versteht sich von selbst, daß die Fähnriche den Vorrang vor allen Legationsräten haben". Noch weniger dachte Friedrich II. daran, sich um das Schicksal der Freiwilligen zu kümmern, die während des Siebenjährigen Krieges (1756—1763) in sein Heer eingetreten waren, ihre Haut zu Markte getragen und sich zum Teil sehr ausgezeichnet hatten. Nur vereinzelte Freiwilligenkorps wurden nach dem Frieden von Hubertusburg in die reguläre Armee eingestellt, die meisten ohne Entschädigung kurzerhand entlassen. Natürlich war viel Gesindel darunter; aber auch Offiziere, Rittmeister und Majore, die mit Auszeichnung unter den preußischen Fahnen gefochten hatten, mußten wieder zu dem Handwerk zurückkehren, das sie beim Eintritt in die Armee verlassen hatten. Und solch verabschiedete, dem Elend preisgegebene Freiwillige wagte Lessing als Lustspielfiguren auf die Bühne zu bringen: Major Teilheim, sein Bursche Just und sein Wachtmeister Werner waren lebendige Anklagen gegen die Undankbarkeit des Königs! Ein Kenner der preußi- LESSING 5 o8 sehen Zustände mußte sogar in unbedeutend erscheinenden Nebendingen die polemische Tendenz des Dichters herausfühlen. Da sagt der neugierige und geschwätzige Wirt in der 2. Szene des 2. Aktes: „Wir Wirthe sind angewiesen, keinen Fremden, weß Standes und Geschlechts er auch sei, vierundzwanzig Stunden zu behausen, ohne seinen Namen, Heimat, Charakter, hiesige Geschäfte, vermuthliche Dauer des Aufenthalts, und so weiter, gehörigen Orts schriftlich einzureichen' - . Das war nichts weiter als ein Stich auf die neu eingeführte Berliner Fremdenpolizei, die zwar für Eigentum und Sicherheit der Reisenden musterhaft sorgte, zugleich aber auch eine umfangreiche politische Spionage betrieb, deren wertvollste Helfershelfer die vom König dafür hochentlohnten Wirte waren. Ein österreichischer Baron Scherzer hat nach seinen Berliner Erfahrungen im Jahre 1768 dies System später dem Wiener Polizeiminister v. Pergen als Muster empfohlen (vgl. Erich Schmidt, „Lessing". II, 795). Das „und so weiter" des Lessing- setien Wirtes war also anzüglich genug. Die Berliner Zensur bewährte aber ihren guten Ruf, sie war gegen all diese Spitzen gänzlich unempfindlich. „Minna von Barnhelm" durfte nicht nur gedruckt, sondern von dem Theaterunternehmer Doebbelin auch aufgeführt werden, und die erste Vorstellung am 21. März 1768 hatte einen so durchschlagenden Erfolg, daß das Stück bis Monatsende Tag für Tag und noch im April, im ganzen neunzehnmal, gespielt werden mußte. Vor Lessing, schrieb damals die Dichterin Luise Karschin, „hats noch keinem deutschen Dichter gelungen, daß er den Edlen und dem Volk, dem Gelehrten und Laien zugleich eine Art von Begeisterung eingeflößt und so durchgängig gefallen hätte". Dieser Erfolg hatte sogar eine hohe theatergeschichtliche Bedeutung: er sicherte das Weiterbestehen der Doebbelinschen Bühne und den endgültigen Vorsprung des deutschen Schauspiels vor der französischen Oper, die bis dahin das Berliner Theaterleben völlig beherrscht hatte. — Unter Friedrich Wilhelm III. wurde Lessings „Minna" nicht immer gern gesehen, denn es kamen Zeiten, wo das Publikum gewissen, bisher unbeachteten Stellen plötzlich eine anzügliche Bedeutung unterschob, so daß der König sich einmal veranlaßt sah, seinerseits gegen das Publikum zu demonstrieren. Im Königstädter Theater, das er mit Vorliebe besuchte, erzählt Karoline Bauer, brach eines Abends bei den Worten der Zofe Franziska im 4. Akt: „Wenn die Soldaten paradieren, — ja freilich scheinen sie da mehr Drechslerpuppen, als Männer" ein ganz vereinzeltes „Bravo" aus dem Parterre hervor. Sogleich schaute der König mit gerötetem Gesicht aus der Loge heraus und blickte zornig in das Parterre, als wolle er den Rufenden wie einen bösen Buben bestrafen. Aber damit nicht genug, sondern er erhob sich, seine Gemahlin linker Hand, die Fürstin Liegnitz, mußte folgen, und beide verließen das Theater. Auch die Hamburger Premiere am 28. September 1767, zu der sich 50 9 LESSING der preußische Resident der ausdrücklichen Zustimmung des Königs versicherte, hatte den gleichen Erfolg; aber das unglückliche Schicksal des neuen Theaterunternehmens konnte er nicht mehr aufhalten: schon am 4. Dezember mußte das mit so hohen Erwartungen eröffnete Deutsche Nationaltheater seine Pforten schließen, und Lessing mußte seinen Wanderstab weitersetzen. — Charakteristisch für die damaligen Zensurzustände ist noch, daß ebenfalls 1767 und in Hamburg der kaiserliche Bevollmächtigte, Andreas v. Stock, dem dortigen Senat einen Verweis dafür zu erteilen wagte, daß er sich unterfangen hatte, ein Gesuch Lessings um Zensurfreiheit für die „Dramaturgie" überhaupt nur entgegenzunehmen. Zwei Jahre später war der Dichter aus Überdruß über die literarischen Zustände seines Vaterlandes im Begriff, gleich Winckelmann nach Italien auszuwandern, als Herzog Karl von Braunschweig ihn zum Vorsteher der Bibliothek in Wolfenbüttel ernannte. Der Posten sollte eine Sinekure sein, „mehr damit Lessing die Bibliothek, als daß die Bibliothek ihn benütze". Was er an wertvollen Manuskripten und sonstigen literarischen Schätzen fand, veröffentlichte er in einem Sammelwerk „ZW Geschichte und Literatur" , wofür ihm der Herzog auf sein Gesuch am 13. Februar 1772 Zensurfreiheit bewilligte, da „man von dem Supplicanten wol versichert" sei, daß er nichts werde drucken lassen, „was die Religion und guten Sitten beleidigen könne". Es erschien im Verlag der Fürstlichen Waisenhausbuchhandlung zu Braunschweig. In dieser Sammlung wurden auch die „Fragmente eines Ungenannten" gedruckt, die in der theologischen Welt so viel Staub aufwirbelten und Lessing in seine heftige Polemik mit dem Hamburger Hauptpastor Goeze verwickelten. Der ungenannte Verfasser dieser Fragmente war der 1768 gestorbene Hamburger Gelehrte Hermann Samuel Reimarus. In seinem Nachlaß hatte sich das Manuskript einer „Schutzschrift für die vernünftigen Verehrer Gottes" gefunden, das ihr Verfasser selbst nicht zu veröffentlichen wagte. Lessing hatte während seines Aufenthalts in Hamburg mit Reimarus' Tochter Elise verkehrt und von ihr eine Abschrift erhalten, die er herauszugeben gedachte. Schon 1771, bei einem Aufenthalt in Berlin, verhandelte er darüber mit einem dortigen Verleger; aber der wollte ohne Genehmigung der Zensur, von der Lessing als Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften (seit 1760) befreit war, den Druck gleichfalls nicht riskieren. Der theologische Zensor wieder Wagte es nicht, sein Imprimatur zu erteilen ; selbst die Freunde Mendelssohn und Nicolai widerrieten die Veröffentlichung. Da bediente sich Lessing einer List: Unter der Vorspiegelung, die Handschrift in der Wolfenbütteler Bibliothek gefunden zu haben, teilte er 1774 und 1777 Fragmente daraus in jenen Beiträgen „Zur Geschichte und Literatur" mit und ließ eines derselben, „Von dem Zwecke Jesu und seiner Jünger", LESSING 5IO im Mai oder Juni 1778 als besonderes Buch bei seinem Braunschweiger Verleger erscheinen. Nun geriet die orthodoxe Theologie in Bewegung. Der Verleger erfuhr bald, welcher Sturm sich vorbereitete, und hatte nichts Eiligeres zu tun, als am 3. Juli sich beim herzoglichen Ministerium zu erkundigen, ob Lessings Zensurfreiheit auch zu Recht bestehe; einen Zensor gab es damals in Braunschweig gar nicht; der Direktor der Waisenhausbuchhandlung, Prof. Remer, erbot sich daher gleichzeitig, diesen Posten zu übernehmen. Drei Tage später beschwerte sich das Fürstliche Konsistorium über den Druck der Fragmente. Am selben Tage (6. Juli) hatte aber schon der Herzog, durch die „Stützen des Thrones" sogleich unterrichtet, den Befehl erlassen: da Lessing in der Fortsetzung seiner Beiträge Schriften habe drucken lassen, die „den Grund der christlichen Religion aufs schlüpfrige sezzen, welchem Unwesen und fast unerhörten Bestreben nicht länger nachgesehen werden könne", dürfe der Verlag nichts mehr von ihm drucken, was nicht vom Ministerium gebilligt sei. Der 3. und 4. Teil der Beiträge wurde beschlagnahmt und ebenso der Verkauf der „Antigoezischen Blätter" verboten, von denen bisher elf Hefte bei demselben, übrigens nicht genannten Verleger erschienen waren. Jetzt begann der Vorfall Aufsehen zu machen. Alle Welt fragte nach dem konfiszierten Buche, und da der Verleger die Neugier nicht mehr befriedigen durfte, nahm ein flinker Nachdrucker ihm das Geschäft ab. Lessing selbst soll, nach dem Zeugnis seines Bruders, über diesen unerwarteten Erfolg nicht wenig erfreut gewesen sein. Sich der über ihn verhängten Maßregel widerstandslos zu unterwerfen, war aber keineswegs seine Absicht. Er legte also heftige Verwahrung dagegen ein. Am 11. Juli schrieb er dem Herzog, er selbst sei ja nicht Verfasser der Fragmente; ganz Deutschland müsse ihm das Zeugnis geben, daß er sich „bey aller Gelegenheit als den orthodoxesten Verteidiger der Lutherschen Lehre erwiesen habe". Angriffe auf die christliche Religion müsse man veröffentlichen, „damit man den Rechtgläubigen Gelegenheit verschaffe, darauf antworten zu können". Das aber wolle doch der Herzog nicht verbieten! Den Streit mit Goeze könne er als Angegriffener nicht ohne weiteres abbrechen; er bitte daher, ihm für seine „Antigoezischen Blätter" nach wie vor Zensurfreiheit zu gewähren. Als Antwort darauf hob ein Kabinettsbefehl des Herzogs Karl vom 13. Juli die Lessing gewährte Zensurfreiheit ausdrücklich auf, verfügte noch dazu die Beschlagnahme der Schrift „Vom Zwecke Jesu" und gebot dem Herausgeber, die Handschrift der Fragmente und etwa davon genommene Abschriften auszuliefern. Am 20. Juli sandte Lessing sein Manuskript mit der Bemerkung, weitere Abschriften davon seien in fremden Händen; für ihre Veröffentlichung könne er keine Verantwortung übernehmen. Zugleich 511 LESSING bat er um Aufhebung der Beschlagnahme seiner Schriften und wiederholte das Gesuch um Zensurfreiheit für seine Streitschriften. Abermals wurde ihm (am 3. August) die Zensurfreiheit „wegen des davon gemachten Mißbrauchs" verweigert und ihm gleichzeitig eingeschärft, er möge es sich „bei Vermeidung unangenehmer Verordnung" ja nicht beifallen lassen, die in Braunschweig konfiszierten Schriften auswärts drucken zu lassen. Damit gab sich Lessing noch weniger zufrieden. Sein erneuter Protest erzielte aber nur eine nochmalige Verschärfung des Verbots dahin, „daß er in Religionssachen so wenig hier als auswärts, auch weder unter seinem noch anderem angenommenen Namen ohne vorherige Genehmigung des Fürstl. Ministerii" ferner etwas drucken lassen dürfe. Lessing war gerade mit dem zwölften Blatt gegen Goeze beschäftigt. Der despotische Befehl des Herzogs schlug ihm also seine einzige Waffe, die Feder, aus der Hand, denn das Ministerium würde nie haben billigen können, was er gegen seinen Hauptgegner zu sagen hatte. Lessing war aber nicht der Mann, sich solcher Willkür zu unterwerfen. Gleich bei Beginn des Verfahrens hatte er dem ihm befreundeten Literarhistoriker Eschenburg erklärt, er werde seinen Abschied nehmen, wenn das Verbot bestehen bleibe. Das zwölfte Stück der „Antigoezischen Blätter" in Braunschweig zu drucken war natürlich unter diesen Umständen nicht möglich. Er hatte es daher sofort auswärts — und gleich an zwei Orten, in Hamburg und in Berlin — zum Druck gegeben, als Verlagsort prangte trotzdem auf beiden Ausgaben die Stadt Wolfenbüttel, und um dem Herzog Karl eine Entscheidung abzuzwingen, sandte ihm Lessing am 8. August das schnell fertig gewordene Heftchen „Nöthige Antwort gegen Goeze" (1778) frisch aus der Presse zu. Auf diese kecke Herausforderung erfolgte — gar nichts, ebensowenig rührte sich das „Fürstliche Ministerium", ohne dessen Genehmigung Lessing sich nicht beifallen lassen sollte, außerhalb Braunschweigs etwas drucken zu lassen! Auch behielt er seinen Posten, und die Gunst des 1780 zur Regierung gelangenden Erbprinzen behütete ihn vor jeder weiteren Behelligung. Charakteristisch bei diesem ganzen Vorfall, der mit einem Siege des Schriftstellers gegen die Willkür der Zensur endete, ist das prompte Arbeiten der braunschweigischen Regierungsmaschine, während derselbe Herzog die Erfüllung der dem Dichter bei seiner Berufung gemachten Versprechungen sechs Jahre lang hinzuhalten wußte. Lessing bezog als Bibliothekar ein „fürstliches" Gehalt von noch nicht 600 Talern, eine Besoldung, die ihn bis zur Verzweiflung in Schulden stürzte, und die Zulage von — 200 Talern, die ihm endlich nach sechs Jahren gewährt wurde, konnte ihn aus seiner trostlosen wirtschaftlichen Misere nicht mehr retten. Gewiß, das Geld war knapp im damaligen Braunschweig, denn die sonstigen Ausgaben des Fürsten, nicht zum LESSING 5 1 2 wenigsten für seine Mätressen, hatten den Staat mit zwölf Millionen Schulden belastet. Dafür mußte ein Mann wie Lessing darben. Car tel est notre plaisir. Lessings Stücke fanden die bereitwilligste Aufnahme merkwürdigerweise in Wien. Wie sein „Schatz" 1754 in Band 39 der „Deutschen Schaubühne" erschien, wurde er wahrscheinlich noch im selben Jahr dort aufgeführt; nachweisbar ist eine Darstellung allerdings erst unterm 21. Juli 1771. Im Jahre 1762 wurde Lessings „Misogyn" in Wien gespielt und nachgedruckt, mußte sich aber allerhand Änderungen gefallen lassen: von der Untreue der Frau durfte nicht gesprochen werden, nur davon, daß sie ihren Mann „nicht liebte", statt „Ornat" mußte es, wegen des geistlichen Anklanges, „Putz" heißen, und eine so frivole Redensart wie: „so könnte Laura wohl schon von Leandern Kinder haben" mußte ebenso anständig wie gemütlich jetzt lauten: „so könnte Herr Odoardo (Wumshäter, Lauras Vater) schon Großpapa sein". — Bei einer Aufführung der „Miß Sara Sampson" im Jahre 1760 soll der Theaterprinzipal Huber den Diener Norton in den beliebten Hanswurst verwandelt haben, gegen dessen Spaße damals Gottsched ebenso wie der Wiener Joseph v. Sonnenfels mit Eifer zu Felde zog. — Den „Jungen Gelehrten" Lessings bearbeitete für die Darstellung am 12. Februar 1764 der ältere Stephanie und ließ dabei von Lessings Text nicht viel übrig; alle Unanständigkeiten waren sorgsam getilgt, ein „Generalsuperintendent in Pommern", von dem in Szene 5 des 2. Aktes die Rede ist, mußte sich's gefallen lassen, Kommerzienrat genannt zu werden, und Chrysander las in der Zeitung nicht von den Niederlanden, sondern von Persianern und Türken. (Vgl. A. v. Weilen im „Archiv für Theatergeschichte", I.) — „Minna von Barnhelm" wurde schon am 14. November 1767, also im Jahre ihres Erscheinens, im Burgtheater gegeben, aber in einer Bearbeitung von Weiskern; erst am 13. April 1776 erschien sie dort in der Ur- gestalt. Daß bei spätem Aufführungen der Graf Bruchsal, der Oheim Minnas, der dem glücklichen Paar zum Schluß seinen Segen gibt, fortgelassen wurde, hängt vielleicht mit adeligen Zensurbedenken zusammen. — „Emilia Galotti" war schon seit dem 4. Juli 1772, ihrem Entstehungsjahr, im Kärtnertortheater in Wien heimisch; seit dem 13. August 1776 auch auf dem Burgtheater. Noch 1803 erinnerte aber der Zensor Hägelin in einem seiner Gutachten mit scherzender Überlegenheit daran, daß „ein gewisser verstorbener Kollege von der vorigen Regierung, der Zeitungszensor war, das Wort Lustschloß in der ,Emilia Galotti' der Kaiserin Maria Theresia als verdächtig beibringen lassen wollte". Seine Uraufführung hatte dies Stück am 13. März 1772 in Braunschweig erlebt, nachdem der dortige Herzog es vorher gelesen und nichts daran zu beanstanden gefunden hatte. (Vgl. Wlassacks Chronik; Grillparzer-Jahrbuch XXV; Schreyvogels Tagebücher.) — 513 LESSING In Hessen-Kassel war diese Tragödie natürlich verboten, aus denselben Gründen wie Schillers „Kabale und Liebe"; erst nach 1832 wurde sie dort freigegeben. Überhaupt stand Lessing zu Kaiser Josefs Zeiten zu Wien in hohem Ansehen, und als er sich im Mai 1775 einige Wochen dort aufhielt, wurde er, wie Staatsrat Gebier an Nicolai in Berlin schrieb, „mit solcher Distinction" behandelt, wie „noch nie ein deutscher Gelehrter, und das von unseren Souverains anzufangen bis auf das allgemeine Publikum". Gleichwohl kam es nicht zur Berufung des Dichters an die zu gründende Wiener Akademie, von der man jahrelang munkelte. Lessing hegte für die Stadt, die er sich als seinen künftigen Wirkungskreis einzubilden nicht unberechtigt war, stets ein wohlwollendes Vorurteil, das seine Unbefangenheit gegenüber dem Preußenkönig dauernd trübte. So schrieb er am 25. August 1769 an Nicolai, der sich über das soeben erfolgte Verbot des „Phädon" von ihrem gemeinsamen Freunde Mendelssohn empörte: „Wien, mag es sein, wie es will, der deutschen Literatur verspreche ich dort immer mehr Glück, als in Eurem französirten Berlin. Wenn der Phädon in Wien confis- cirt ist, so muß es bloß geschehen sein, weil er in Berlin gedruckt worden, und man sich nicht einbilden können, daß man in Berlin für die Unsterblichkeit der Seele schreibe. Sonst sagen Sie mir von Ihrer Berlinischen Freiheit zu denken und zu schreiben ja nichts. Sie redu- cirt sich einzig und allein auf die Freiheit, gegen die Religion so viel Sottisen zu Markte zu bringen, als man will. Und dieser Freiheit muß sich der rechtliche Mann bald zu bedienen schämen. Lassen Sie es aber doch einmal in Berlin versuchen, über andere Dinge so frei zu schreiben, als Sonnenfels in Wien geschrieben hat; lassen Sie ihn versuchen, dem vornehmen Hofpöbel so die Wahrheit zu sagen, als dieser sie ihm gesagt hat; lassen Sie einen in Berlin auftreten, der für die Rechte der Unterthanen, der gegen Aussaugung und Despotismus seine Stimme erheben wollte, wie es itzt sogar in Frankreich und Dänemark geschieht; und Sie werden bald die Erfahrung haben, welches Land bis auf den heutigen Tag das sclavischste Land von Europa ist. Ein jeder thut indeß gut, den Ort, in welchem er sein muß, sich als den besten einzubilden; und der hingegen thut nicht gut, der ihm diese Einbildung benehmen will." Die Hoffnung auf Wien trübte zweifellos die Lessingsche Brille sehr stark, und wenn er auch nicht mit Unrecht auf den großen König, der die deutsche Literatur und ihre Vertreter durchweg verächtlich behandelte und selbst ein schauderhaftes Deutsch radebrechte, schlecht zu sprechen war, so ziemte ihm doch nicht gerade ein Loblied auf die österreichische Geistesfreiheit, denn es konnte ihm doch nicht unbekannt sein, daß eine ganze Reihe seiner eigenen Schriften auf dem Wiener Index der verbotenen Bücher stand! Tatsächlich verzeichnete der „Catalogus librorum prohibitorum" von LESSING 5I4 1765 die drei Bände der „Schriften" Lessings von 1753; unter seinen „Gedichten" im 1. Band war vor allem die satirische Fabel „Der Eremit" verpönt, ebenso hatte das tiefsinnige Gedicht „Die Religion" großen Anstoß erregt, ferner die Epigramme „Turan", „Auf die Thestylis" und „Die Nachahmung des 8Jften Sinngedichts im Sten Buche des Martials"; im 2. Bande der siebente Brief über eine lateinische Schmähschrift des Lemnius gegen die Priesterehe, im besonderen gegen Luther, aus der Lessing einige derbe, nur lateinische, nicht etwa übersetzte Proben gegeben hatte. Einzig des „Eremiten" wegen wurde auch später noch einmal ein Band Lessingscher Schriften verboten. (Vgl. Aug. Fournier, „Gerhard van Swieten als Censor". 1877.) Ein zu jenem Index 1771 erschienenes Supplement verbietet die Antwort auf Lessings 17. Literaturbrief gegen Gottsched, „Briefe, die Einführung des englischen Geschmacks in Schauspielen betreffend" (1760). Ein neuer Index vom Jahre 1776 (vgl. den Artikel Catalogus) zählt nicht weniger als sechs weitere Werke Lessings den verbotenen Büchern zu: „Zwei Lustspiele" (1769), die 4. Auflage der „Kleinigkeiten" (1769), den 4. Band des Sammelwerkes „Zur Geschichte und Literatur" (1777), der ihm auch den Konflikt mit der braunschweigi- schen Zensur eingetragen hatte, und seine Ausgaben der „Schriften von Mylius" und der „Aufsätze von Jerusalem". Und diese Verbote erfolgten zu einer Zeit, als Joseph, der Sohn und Mitregent Maria Theresias, bereits bestimmenden Einfluß auf dieMaßnahmen der Wiener Zensurbehörde übte. Was von diesen Schriften Lessings bei der Revision des Index 1781 freigegeben wurde, war bisher nicht festzustellen. Nach dem Tode Kaiser Josephs war es mit Lessings Ansehen in Österreich vollends aus. Seine Polemik gegen die orthodoxe Theologie und sein „Nathan" erschienen der Reaktion unter Leopold II. und Franz I. so unerhört, daß ein Exempel statuiert werden mußte. Als man 1795 für ein Lessingdenkmal in Wolfenbüttel sammelte, mußte die Direktion des Burgtheaters ihren Beitrag verweigern, weil dieser Dichter „mit seinen Schriften sowohl wider die Religion, als wider die souveräne Staatsverfassung so schlechte und irrige Lehren seinen aller Orten verbreiteten Schülern hinterlassen" habe. Das Burgtheater hatte aber den Beitrag schon 1791 in aller Form versprochen, also blieb nichts übrig als die 100 Dukaten zu zahlen. (Wlassacks Chronik.) Im selben Jahr (1795) wurde sogar „L,essings Leben" von seinem Bruder (1793 in Berlin erschienen) in Wien verboten. (Jenaische „Allg. Literatur-Zeitung" Nr. 47.) Lessings „Nathan", der in Berlin schon am 14. April 1783, wenn auch ohne besonderen Erfolg, gegeben wurde — erst die Weimarer Aufführung in Schillers Bearbeitung am 28. November 1801 errang ihm in ganz Deutschland die verdiente Anerkennung —, war demnach in Wien auch zu Kaiser Josephs II. Zeit völlig unmöglich. Dieses 515 LESSING Meisterwerk bildete ja den Höhepunkt der Polemik des Dichters gegen die orthodoxe Theologie; die natürliche Religion triumphiert über die geoffenbarte, und der Christ ist es, der von jener am weitesten entfernt scheint, während sich der verachtete Jude zur reinen Auffassung der ersteren erhebt. Die Parabel von den drei Ringen predigte zudem das Evangelium humanster Toleranz. Stücke mit der Tendenz der Toleranz, heißt es aber in Hägelins Zensurkatechismus von 1795, der „Gleichgültigkeit der verschiedenen Gottesdienste" sind unstatthaft, und jede religiöse Debatte von „Atheisten, Freidenkern, Deisten, Juden oder Quäkern" war von der Hofbühne ausgeschlossen. Und nicht nur von der Wiener Hofbühne — auch im Buchhandel stieß „Nathan" auf Widerstand. Am 27. November 1779 beantragte die sächsische Bücher- kommission die Konfiskation des Werkes; von einem sofortigen Verbot hatte nur der Umstand abgehalten, daß dem Verleger Voß in Berlin ein kurfürstliches Privileg gegen Nachdruck dafür erteilt worden war. Urheber des Antrags war jedenfalls der Hofrat Professor Dr. Karl Andreas Bell, der damals in die Bücherkommission eingetreten war und als neuer Besen besonders scharf kehrte. Drei Jahre später erhängte sich dieser Bell an seinem Bettpfosten (s. „Archiv für den Buchhandel". XIV, 249). Auch in Frankfurt a. M. soll „Nathan" im selben Jahr verboten worden sein. Im Oktober 1810 glaubte endlich die Wiener Burgtheaterdirektion die Abneigung gegen den „Nathan" geschwunden und bereitete eine Aufführung vor. Die Polizeihofstelle gab ihn am 17. Oktober zur besondern Prüfung an den Zensor und Hofbibliothekskustos Abbe Pöhm mit der Bemerkung, dieses „Meisterwerk sei wohl ursprünglich nicht für die Bühne bestimmt" gewesen und ausgeschlossen worden, weil „der Dichter in dasselbe sehr heterodoxe Ansichten über die christliche Religion aufgenommen habe". Die Direktion habe jetzt das Stück umarbeiten und jede bestimmte religiöse Beziehung daraus verbannen lassen. Ein Nachdruck sei in mehreren Auflagen verkauft worden. (Also mit stiller Zustimmung der Wiener Zensur!) Der Epitomator sei mit einer Strenge zu Werke gegangen, daß das „übrig gebliebene dürre Skelett" mit Auslassung einiger wenigen Zeilen unbedenklich sei, wenn nicht der „üble Ruf des Originals, der durch Tradition auch auf so manche Menschen überging, welche dasselbe wohl gar nie lasen", ein besonderes Gutachten über die Bearbeitung rätlich erscheinen lasse. Dieses Gutachten gab Abbe Pöhm unterm 27. Oktober ab; nach Analyse der einzelnen Charaktere läuft es darauf hinaus: der Verfasser habe es darauf angelegt, „die göttliche Offenbarung zweifelhaft und das Christenthum gehässig zu machen". Das Gedicht verdanke seine Berühmtheit seiner Übereinstimmung mit dem damaligen Zeitgeist, der an Stelle des Christentums „die sogenannte moralische oder die Religion des ehrlichen Mannes" einführen wollte. Lessing 33* LESSING 5l6 habe die berüchtigten Wolfenbütteler Fragmente, „die das Christentum zu zerstören drohen", ans Licht gefördert. Was diese unter den gebildeten Klassen anrichteten, habe „Nathan" auch unter dem Volk bewirken wollen. Die Bearbeitung habe zwar vieles Anstößige gestrichen, sei aber dadurch unzusammenhängend und unverständlich geworden. Das wichtige Gespräch zwischen Saladin und Nathan über die Wahrheit der drei positiven Religionen sei stehengeblieben, der Ausdruck „Religion" nur mit „Gesetz" vertauscht worden; das verwirre aber den Sinn völlig. Die Vermummung des Patriarchen in einen „wichtigen Mann" sei ganz durchsichtig; daß er ein Christ sei, ergebe sich schon daraus, daß der „Eremit" (der Klosterbruder) ihm diene. Diese Verunstaltung werde daher gewiß nur Klagen über den unbarmherzigen Zensor veranlassen. Außerdem würde die Aufführung bei Kennern und Nichtkennern eine rege Nachfrage nach dem Original zur Folge haben. Aus all diesen Gründen sei die Bearbeitung „schlechterdings nicht geeignet, auf einer inländischen Schaubühne aufgeführt werden zu können". Daraufhin wurde die Darstellung verboten. Die Floftheaterdirektion war aber unermüdlich: 1815 legte sie eine neue Umarbeitung vor. Der Zensor Herr v. Hager gab sie an die richtige Adresse, den Erzbischof Sigismund Hohenwart, der am 18. Februar antwortete, daß auch in dieser Form die „anstößige Allegorie im 3. Aufzug, 4. Auftritt" sich wiederfinde, die „gleich bei Erscheinen des Gedichtes vor vierzig Jahren allen ernst- und gutgesinnten Freunden der positiven Religion ein Skandal war". Diese Allegorie von den drei Ringen könne nicht ausgelassen werden. Auch seien noch mehrere Textstellen zu streichen, einige auch „aus politischen Gründen unter gegenwärtigen Umständen". Schließlich sei zu befürchten, daß die Vorstellung viele veranlassen werde, sich das Original zu verschaffen, das zwar einzeln von der Zensur nicht erlaubt sei, wohl aber in Lessings Werken. Der Druck dieses umgearbeiteten Manuskriptes sei natürlich nur mit Fortlassung der bezeichneten Stellen zulässig. Nach den Akten des Konsistorialarchivs hat Dr. Theodor Wiedemann in der „Österreichischen Vierteljahrsschrift für katholische Theologie" (XII, 2) eine andere Fassung der Antwort veröffentlicht. Sie besagte: Lessing habe durch dieses Produkt Lehrsätze verbreiten wollen, die schon früher in Rousseaus Schriften enthalten waren: 1. Vorzug des Naturzustandes vor dem der Kultur, 2. Gleichheit der Stände, 3. Vorzug der natürlichen Religion vor der positiven, und Indifferentismus unter den positiven Religionen, der judäischen, der christlichen und mohammedanischen. In der Allegorie von den drei Ringen „demaskiere sich der Verfasser ohne Scheu". Durch Wegstreichen einzelner Stellen ließen sich diese Grundsätze nicht beseitigen. — Das Ergebnis des erzbischöflichen Gutachtens war dasselbe wie 1810: die Aufführung wurde zum zweitenmal verboten. 517 LESSING Aber zwei Jahre darauf war dieser heillose „Nathan" schon wieder da! Jetzt wollten ihn die Regisseure zu ihrem Benefiz haben und reichten eine neue Bearbeitung ein. Graf Sedlnitzky legte sie am 17. Dezember 1818 wieder dem Erzbischof Hohenwart vor, der zugab, daß sie nichts Religionswidriges mehr enthalte. Aber — und nun machte der geistliche Diplomat in Ermangelung religiöser Gründe ästhetische geltend — viel Beifall könne das so „zugerichtete" Stück nicht erringen. Der Bearbeiter habe sich an der Kunst, nicht an der Religion vergriffen und gehöre vor das Forum der Kritik, nicht der Zensur! Tempelritter dulde man ja jetzt auf der Bühne, weil der Orden schon seit mehreren hundert Jahren tot sei und die Zuschauer wohl nicht mehr daran dächten, daß dieser Ritter zugleich geistliche Person sei. Ob man sich aber durch solch eine Verstümmelung vor der Kritik des Auslandes kompromittieren wolle? Über die sonstige Tendenz dieses Stückes, „eines Champignons auf Rousseauschem Dünger", habe das Polizeiforum zu richten. Vom geistlichen Standpunkt aus sei das Manuskript — zulässig! Der neue Bearbeiter des „Nathan", der so glücklich war, die Bedenken des Wiener Kirchenfürsten zu beseitigen, war der Lustspieldichter und ehemalige Souffleur L. Th. Beding, und in seiner Einrichtung ging Lessings Meisterwerk am 25. Januar 1819 zum erstenmal auf dem Burgtheater in Szene. Schlimmer ist wohl nie ein klassisches Bühnenwerk vom Rotstift des Zensors, dessen Aufgabe hier der Bearbeiter übernahm, verhunzt worden! Seine ganze Lebenskraft saugt das Stück aus dem religiösen Problem — gerade diese breite Wurzel des Baumes mußte ausgerodet werden! Und Beding hat das unmöglich Scheinende fertig gebracht; in seinem „Nathan" ist von Religion, Christentum, Kirche und allen diese Dinge berührenden Streitfragen nicht mehr die Rede! Der Patriarch von Jerusalem ist in einen Komtur der Hospitaliter verwandelt, der nicht mehr für Christenheit und Kirche kämpft, sondern für das Interesse seines Ordens. Der köstliche Klosterbruder ist zum Diener des Komturs geworden und hat alle geistlichen Attribute abgelegt. Dieser veränderten Situation mußte sich nun der ganze Dialog anpassen. Was dabei aus dem silberklaren Wohllaut der Lessingschen Jamben wurde, zeigt folgendes Versungetüm der Bearbeitung — die Worte des Originals sind in Klammern eingefügt: Denn — sagt Der Komtur (Patriarch) — an diesem Briefchen sei Der ganzen Ordensmacht (Christenheit) sehr viel gelegen. Dies Briefchen wohl bestellt zu haben, — sagt Der Komtur (Patriarch), — werd' einst ein mächtiger Fürst (im Himmel Gott) Mit einer ganz besondern Gnade (Krone) lohnen. LESSING -, 8 Daß im letzten Vers sogar die Krone beseitigt ist, geht offenbar auf monarchische Bedenken zurück: durfte doch selbst der Derwisch Al- Hafi am Schluß des 2. Aufzuges nicht sagen: Der wahre Bettler ist Doch einzig und allein der wahre König! sondern statt dessen : Wer alles kann entbehren, Ist doch allein der Glücklichste auf Erden. Und was wurde nun aus der „anstößigen Allegorie" des 4. Aktes, dem Märchen von den drei Ringen, dieser wundervoll tiefsinnigen Antwort auf die eifernde Frage der religiösen Sphinx? Der Sultan durfte den weisen Nathan nicht mehr kurz und bündig fragen: Was für ein Glaube, was für ein Gesetz Hat dir am meisten eingeleuchtet? sondern mußte sich um den Kern der Sache mit folgenden Redensarten herumwinden, die an die Stelle der geoffenbarten Religionen, um deren Vorrang der Streit geht, eine abstrakte, philosophische Wahrheit setzen: Was ist die ächte Wahrheit ? Welches Weisen Lehre Von dem, was uns zu wissen und zu thün Vor allem noth, und welche Meinung, die Das Volk verehrt in alt und neuer Zeit Hat dir am meisten eingeleuchtet? Die Scheu vor jedem Worte aus religiösem Milieu ging so weit, daß selbst ein Ausdruck wie „fromme Kreatur" in „liebe Seele" verändert wurde und zum Schluß nicht einmal die Gewißheit bleiben durfte, daß Nathans angenommene Tochter Recha in Wirklichkeit aus christlichem Geblüte stammte, sondern nur aus „anderm" als dem ihres jüdischen Pflegevaters. (Grillparzer-Jahrbuch XXV; Klingemann, „Kunst und Natur"; Laube, „Burgtheater"; A. v. Weilen im „Archiv für Theatergeschichte" I ; Tagebücher von Schreyvogel und Costenoble.) Der Maskerade des Wortes bei dieser Erstaufführung des „Nathan" entsprach die des Kostüms. Davon erzählt der Darsteller des Klosterbruders, Costenoble, in seinem Tagebuch vom 25. Januar 1819: „Da der Patriarch ein Großcomthur hatte werden müssen und ein weißes Gewand mit grünem Besatz trug, so hatte Herr von Stubenrauch mich folgendermaßen ausstaffieren lassen: Erstlich lange Beinkleider von gestrickter Wolle und braunlederne Schuhe, ferner eine weiße Tunica, die bis ans Knie reichte und grün besetzt war. Der Hals sollte entblößt bleiben, und für den Kopf war ein großer weißer Türkenbund mit grüner Umwindung bestimmt. Die Ärmel der Tunica reichten nur bis an die Ellbogen, und die Arme sollten mit fleischfarbenem 519 LESSING Tricot bekleidet sein . . . Wie hätte ich in diesem Kostüm meinen lieben Klosterbruder geben können? Voll Desperation eilte ich zu Herrn v. Stubenrauch und entlud mein Herz. Dieser liebe Mann war auch so einsichtsvoll und billig und fragte, was ich denn für eine Kleidung unter solchen Umständen begehren könnte? ,Vor allen Dingen' — sagte ich — .geben Sie mir einen langen grünen Mantel. Den Turban werf ich zum Teufel und wähle zur Hauptbedeckung ein schwarzes Käppchen'. — ,Das geht nicht,' erwiederte Herr v. Stubenrauch eifrig, ,das Käppchen bezeichnet den Geistlichen.' — ,So nehmen wir eine grüne Kappe', sagte ich. Die grüne Farbe wurde genehmigt, der Mantel herbeigeschafft, die Ärmel wurden bis auf die Handgelenke verlängert und der Tunica ein considerabler Streif angesetzt, so daß sie bis zur Erde reichte. Nun erst konnte ich mich allenfalls als Klosterbruder vorstellen." Der Wiener Erzbischof hatte in der Tat recht, wenn er Berlings Bearbeitung als einen Unsinn bezeichnete, und nur ein täglicher, geschäftsmäßig schon abgebrühter Zeuge solcher Verstümmelungen wie der Dramaturg des Burgtheaters, der tüchtige Schreyvogel, konnte sich zu dem Urteil durchringen, ,,ungeachtet der scharfen Schere des geistlichen Censors sehe das Ganze noch ziemlich wohlbehalten aus". Wie er versichert, wurde die antifanatische Tendenz des Stückes immer noch tief empfunden, während die „Neufrommen" — so nannte man damals die Modechristen — wie üblich über Verrat an der Religion schrien. Schreyvogel hatte es aber doch für richtig gehalten, das zweifelhafte Verdienst dieser Aufführung seinerseits abzulehnen durch folgenden nach der Aufführung gesprochenen Epilog, von dem nur erstaunlich ist, daß er trotz seines deutlichen Hinweises auf die Zensur als die Urheberin des Attentats auf Lessing überhaupt gesprochen werden durfte: Das hohe Werk des Dichters, der zuerst Der deutschen Bühne Maß und Richtung gab, Wir stellten Euch's in schwachem Abbild dar. Was groß, erhebend ist an diesem Bild, Dem weisen Dichter dankt es, der es schuf, Ein Denkmal deutschen Geistes und Gemüths, In klaren Worten, tiefen Sinnes voll. — Was mangelhaft erscheint, verzeiht es u n s; „Den Willen seht am Geber, nicht die Gabe." Und dünkt dieß Streben schon Euch werth der Huld, Die uns aus reicher Fülle oft beglückt: — „Seht auch den Dank , der uns im Herzen glüht; — Wir fühlen, was des Rings Geschichte lehrt, Das Wort nicht, die Gesinnung bringt uns Heil." MULLER 52Q Auch im katholischen Bayern, wo schon „Minna von Barnhelm" als „Preußenstück" ungern gesehen war, stand Lessings „Nathan" zwar nicht gerade auf dem Index, aber als „antikatholisches Stück" und als Apotheose des Judentums bei Hof und Kurie im übelsten Geruch. Die offizielle Inquisition hatte dafür, wie Franz Dingelstedt in seinen „Münchener Bilderbogen" launig berichtet, drei Bezeichnungen: I. das „Judenstück", 2. „die Komödie des religiösen Indifferentismus" und 3. „der mit falschen Ringen handelnde Hebräer". Daß Dingelstedt, den König Max von Bayern 1850 als Intendanten des Hoftheaters nach München berufen hatte, es wagte, den „Nathan" am 15. Juli 1854 zur Eröffnung der Münchener Industrieausstellung aufs Repertoire zu setzen, obgleich alle grellen Farben abgemildert wurden — was ihm dann wieder von den Liberalen den Vorwurf höfischer Feigheit eintrug —, wurde einer der Nägel zu dem Sarge, den die ultramontane Partei dem lästigen Ausländer und Protestanten zimmerte und in dem sie ihn drei Jahre später auch wirklich hinaustrug. — Dabei gehört Lessings „Nathan" keineswegs zu den von der katholischen Kirche verfemten Büchern. Von seinen sämtlichen Schriften verzeichnet der römische Index überhaupt nur „Die Erziehung des Menschengeschlechts", aber lediglich in seiner als Anhang zu dem französischen Buche „Religion saint-simonienne" erschienenen Ausgabe, die am 29. Januar 1835 von der Indexkongregation verboten wurde. MÜLLER, WILHELM (1794—1827). Der liebenswürdige Dichter der Müller- und Wanderlieder studierte als Einundzwanzigjähriger in Berlin und fand dort einen Kreis von Freunden, die gleich ihm die Freiheitskriege mitgemacht hatten und poetischen Neigungen huldigten. Außer Müller selbst und dem Maler Wilhelm Hensel hat es aber keiner von diesen jungen Leuten zu Lorbeeren gebracht. Als äußeres Zeichen ihres Freundschaftsbundes verabredeten sie eine gemeinsame Gedichtsammlung, die unter dem Titel „Bundesblüthen" 1816 bei Maurer in Berlin erschien und Müllers lyrische Erstlinge enthielt. Eben als dieses Büchlein im Druck fertig war, erschien eine Kgl. Verordnung (vom 6. Januar 1816), die nicht nur alle Geheimbünde verbot, was schon durch ein früheres Edikt vom 20. Oktober 1798 geschehen war, sondern auch „bei namhafter Geld- und Leibesstrafe" etwas über sie zu drucken untersagte. Hatte doch König Friedrich Wilhelm III. den 1808 genehmigten sittlich-wissenschaftlichen Verein „Tugendbund" ein Jahr später plötzlich wieder verboten; er fand in den „Uns zur Bestätigung vorgelegten Entwürfen einer Verfassungs-Urkunde jenes Vereins", so entschuldigt er sich gewissermaßen nachträglich in jener Kabinettsorder vom 6. Januar, „so wie in der damaligen politischen Lage des Staats, Gründe, ihn aufzuheben und den Druck aller Diskussionen über denselben zu unter- 521 P ANIZZA sagen". Als nun dem Zensor von 1816, dem Geh. Staatsrat Renfner, die „Bundesblüthen" vor Augen kamen, schickte er sie ungelesen dem Verleger zurück mit der verweisenden Frage: „Ob er das Königliche Verbot nicht kenne ?" — Dieses Mißverständnis wurde allerdings dann sogleich aufgeklärt. Aber die Verse, mit denen die jungen Poeten ihr Werk in den Berliner Zeitungen anzukündigen dachten, wollte der Zensor unter keinen Umständen durchlassen. Auf ihre Beschwerde ließ er sich aber wenigstens zu einer Begründung des Verbots herab: „das Wort Freiheit komme zu oft in diesen Versen vor!" Als Müller darauf entgegnete, der König habe doch vor nicht zu langer Zeit selbst dazu aufgerufen, für die Freiheit zu fechten, erhielt er die Antwort: „Ja, damals!" Ein ehrenwerter Mann berichtet's — Müller selbst in einem Briefe an seinen Dichterfreund Fouque vom 14. Februar 1816 (s. „Briefe an Friedrich Baron de la Motte Fouque . . . Herausgegeben von Albertine Baronin de la Motte Fouque. Berlin. 1848. S. 274). PANIZZA, OSKAR (1853—1921). Im Oktober 1894 erschien im Verlagsmagazin J. Schabelitz in Zürich „Das Liebeslconzil. Eine Himmelstragödie in fünf Aufzügen" von Oskar Panizza, einem früheren Arzt, der sich seit 1890 ganz der Literatur gewidmet hatte. Das Stück spielt zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, als zum erstenmal die Lustseuche (Syphilis) im Heere Karls VIII. von Frankreich (daher Morbus gallicus, Franzosenkrankheit) auftrat, sich mit erschreckender Schnelligkeit über ganz Europa verbreitete und wie eine plötzlich hereinbrechende Pest die entsetzlichsten Verheerungen anrichtete. Ihr fiel unter andern 1523 der berühmte Humanist Ulrich v. Hütten zum Opfer, dessen Andenken das „Liebeskonzil" gewidmet ist. Die fromme Christenheit des Mittelalters sah in dieser furchtbaren Plage ein Strafgericht des Himmels für ihre fleischlichen Sünden. Zur selben Zeit aber residierte auf dem Stuhle Petri in Rom Alexander III. (Borgia), einer der lasterhaftesten Päpste der Kirchengeschichte, der es sogar wagte, den ihm unbequemen Bußprediger Savonarola 1498 hinrichten zu lassen. Diesen Gegensatz: Gott schickt die Lustseuche über die sündige Menschheit, während sein irdischer Stellvertreter im Kreise seiner Kurtisanen alltäglich die schamlosesten Orgien aufführen läßt, empfand Panizza als eine weltgeschichtliche Satire größten Stiles auf die gewissermaßen altersschwach gewordene Gottheit überhaupt: in seinem „Liebeskonzil" versuchte er diesen grotesken Gegensatz, der ihn als Arzt besonders reizte, aus der Auffassung des fünfzehnten Jahrhunderts heraus künstlerisch zu gestalten. „Die christliche Mythologie wird hier behandelt, wie die klassische von Offenbach behandelt wurde", urteilte der damalige Hermann Bahr; PANIZZA 522 diese Frechheit sei der Reiz der Dichtung. Maurice v. Stern erklärte sie für „das cynischste Buch, das er je gelesen", Michael Georg Conrad für „eines der stärksten Kunstwerke der modernen Dramenliteratur" — trotz mancher perversen und krankhaften Geschmacklosigkeit — und Anna Croissänt-Rust für das Bedeutendste, was Panizza his dahin geschaffen habe: „Ein Ding in einem Wurf, von solcher Kraft und künstlerischen Einheit, strotzend von herrlichen Bildern und unflätiger Keckheit". Franz Servaes fand „echten Satanismus" darin, Detlev v. Liliencron nannte den zweiten Aufzug „grade- zu kolossal", und Otto Julius Bierbaum begrüßte den Dichter als „unsern Aristophanes", während die „Neue Bayerische Landeszeitung" das Werk als „mit Kot, Spinat und Rhinozerosöl gemalt" bezeichnete. Die Orgien am päpstlichen Hof, die das „Liebeskonzil" schildert, waren keine Ausgeburt erhitzter Phantasie oder dichterischer Übertreibung ; im Gegenteil, Panizza hatte die historischen Berichte, die ein Augenzeuge, der päpstliche Zeremonienmeister Burchard in eigener Person, der staunenden Nachwelt überliefert hat, noch stark gemildert; allerdings nicht mit Rücksicht auf das Papsttum oder die Empfindungen der Katholiken, sondern aus künstlerischen Gründen und weil er tatsächlich an die Möglichkeit einer Aufführung seines Werkes glaubte. Statt dessen wurde es im Januar 1895 von der Königlich Bayrischen Staatsanwaltschaft wegen „Störung der Religion, begangen durch die Presse", beschlagnahmt und am 20. März das Verfahren gegen den damals in München ansässigen Dichter eröffnet. Bei der Schwurgerichtsverhandlung vor dem Königlichen Landgericht München I am 30. April verteidigte sich Panizza sehr geschickt, indem er aus zahlreichen Beispielen der Weltliteratur die Berechtigung des Humors und der Satire auch in religiösen Dingen nachwies, und Michael Georg Conrad als Sachverständiger sekundierte ihm mit einer nachdrücklichen Philippika. Der Königlich Bayrische Staatsanwalt aber, Freiherr v. Sartor, beantragte anderthalb Jahre Gefängnis. Der Gerichtshof (Oberlandesgerichtsrat Quante als Vorsitzender und die Landgerichtsräte Freiherr v. Dobeneck und Ziegler) hielt zwar die geringe Verbreitung des Buches in Deutschland für strafmildernd — nur etwa ein Dutzend Exemplare waren in München, Leipzig usw. verkauft worden —; der „abstoßende Inhalt des Presseerzeugnisses" habe jedenfalls „bei Anständigen Zurückweisung gefunden"; den Einwurf des Verteidigers Dr. Kugelmann, daß ein im Ausland verübtes und dort strafloses Vergehen nach deutschem Recht im Inland nicht verfolgt werden könne, lehnte er jedoch ab und erkannte wegen Vergehens wider die Religion nach § 166 des Reichsstrafgesetzbuches auf ein Jahr Gefängnis; das „Liebeskonzil" verletze durch nicht weniger als 93 Lästerungen „die religiösen und sittlichen Gefühle anderer aufs tiefste" und mißbrauche die schriftstellerische Freiheit in unge- 523 v. RAUMER niessener Weise. Da obendrein Panizza der Flucht verdächtig erschien, wurde er sofort ins Gefängnis abgeführt. So rächte sich seine Satire >,Der heilige Staatsanwalt", die kurz vorher erschienen war, an •hm selbst. Die wenigen der bayrischen Staatsanwaltschaft erreichbaren Exemplare des „Liebeskonzils" wurden vernichtet; die ebenfalls verfügte Unbrauchbarmachung der Platten und Formen war natürlich unmöglich, da das Buch in Zürich erschienen war, wo es unbehindert verkauft wurde. Aus dem Gefängnis als Schwerkranker entlassen, siedelte Panizza nach Zürich über und veröffentlichte noch im selben Jahr die Rechtfertigungsschrift „Meine Verteidigung in Sachen ,Das Liebeskonzil'. Nebst dem Sachverständigen-Gutachten des Dr. M. G. Conrad und dem Urteil des k. Landgerichts I" (Zürich, Verlags-Magazin J. Schabe- litz, 1895). Der Prozeß verschaffte ihm, dem „Liebeskonzil", sogar eine zweite Auflage, und eine dritte erschien 1897 als Veröffentlichung der Münchener „Gesellschaft der Bibliophilen". Der Verfasser schrieb dazu ein Vorwort, das er „Oskar Panizza, Dichter von Gottes Gnaden" unterzeichnete. 1919 widmete ihm die Münchener Zeitschrift „Die Weltliteratur" eine Sondernummer (Nr. ig). Panizza ist später völlig verschollen. Erst die Nachricht von seinem Tode im September 1921 löste dieses Rätsel: er starb in geistiger Umnachtung in einer Heilanstalt bei Bayreuth. Weitere Neudrucke seiner jetzt vergriffenen und selten gewordenen Bücher sollen Panizzas Verwandte untersagt haben. v. RAUMER, FRIEDRICH (1781—1873). Im Jahre 1819 wurde der Historiker v. Raumer, seit 1811 an der Universität Breslau, als Professor der Staatswissenschaft und Geschichte nach Berlin berufen und, jedenfalls seiner durch lokale Einflüsse noch nicht getrübten Unbefangenheit wegen, zum Mitglied des eben neu ernannten preußischen Oberzensurkollegiums ernannt, das, aus zwölf unabhängigen Männern bestehend, in letzter Stelle über alle durch die Karlsbader Beschlüsse entbrennenden Zensurstreitigkeiten entscheiden sollte. Raumer war damals mit den Vorarbeiten seiner durch fünf Auflagen belohnten „Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit" (Leipzig. 1823—1825) beschäftigt, die nach einer Tagebuchnotiz Varnhagens vom 8. März 1824 in Österreich verboten wurde, obgleich Kaiser Franz selbst darauf subskribiert hatte; auch Raumers ..Vorlesungen über die alte Geschichte" (Leipzig, 1821) waren in Österreich mit „Damnatur" belegt. Das Manuskript des Hohenstaufenwerks hatte der preußischen Zensurbehörde vorgelegen, obgleich es in Leipzig gedruckt wurde, eine ungewöhnliche Bevorzugung, die Raumers Onkel, der Vorsitzende des Oberzensurkollegiums, durchgesetzt hatte; v. RAUMER 524 am ii. September 1822 hatte Minister Schuckmann das erlaubt. Wie skeptisch Raumer selbst über die Aussichten seines Zensoramtes dachte, sagt er in einem gleichzeitigen Brief an seinen Freund, den Germanisten von der Hagen: „Das Censurkollegium, in welches ich ohne mein Wissen und Zuthun gekommen bin, bringt mich in die Nähe alberner Schmierer und thörichten Zwanges. Es ist weder eine Ehre, noch Freude, noch Geld bei dem Amte, und leicht könnte ich durch einen Absagebrief einen wohlfeilen Ruhm großer Liberalität erlangen. Allein solch Frondiren gegen die Regierung, wo es keinen genügenden Grund und Zweck hat, läuft meinen Grundsätzen zuwider, und es ist besser, ich trage meine Zeit und meine Haut etwas zu Markte, um an der rechten Stelle ein nachdrückliches Wort mitzureden. Geht's nicht mehr, so wird man das Loch zum Weggehen auch finden." Wenige Jahre nur hielt er auf diesem Posten aus, dann wurde ihm das Treiben seiner Kollegen zu dumm ; seit 1822 besuchte er die Sitzungen des Oberzensurkollegiums nicht mehr, das immer kleinlauter und serviler in seinen Entscheidungen wurde und sich nur noch verstockter ge- bärdete, wenn es über literarische Arbeiten seines Mitgliedes v. Raumer selbst zu urteilen hatte. Raumer war zeitlebens ein fleißiger Journalist. So arbeitete er u. a. für die von Karl Schall 1820 herausgegebene „Neue Breslauer Zeitung", ohne immer seinen Namen zu nennen. Da geschah es nun mehrfach, daß seinen anonymen Aufsätzen von der Breslauer Zensurbehörde das Imprimatur verweigert wurde. Wenn sich die Redaktion dabei nicht beruhigte, kamen die corpora delicti an das Oberzensurkollegium, und was Raumer dann für Urteile über seine eigenen politischen Elaborate hören mußte, enthüllte ihm nur zu beschämend den geistigen Tiefstand der damaligen Reaktion — ganz abgesehen von der Lächerlichkeit, daß er, durch seine Anonymität geschützt, als Mitglied des Kollegiums über seine eigenen zensurwidrigen Äußerungen mit zu Gericht sitzen mußte. Raumer war und blieb entschiedener Royalist, und aus dem Gedankenrüstzeug der „Liberalen" legte er sich nur das zu, was sich mit seiner monarchischen Grundanschauung vereinigen ließ. War das aber der Fall, so hatte er den Mut, als Universitätslehrer und Schriftsteller auch die weitestgehenden Forderungen offen zu vertreten. So schrieb er zu der „Geschichte des preußischen Staates" von dem ihm befreundeten Schulmann in Breslau, Rektor J. K. F. Manso, die damals erschien (Frankfurt. 1819/20), einen Anhang über die Verfassung der Behörden in Preußen, den Varnhagen von Ense in seinem Tagebuch vom 10. Dezember 1820 („Blätter aus der preußischen Geschichte". I, 240) mit höchstem Lobe bedenkt: „So kühn und stark, als zeitgemäß und wirksam! ... er vertheidigt republikanische Einrichtungen in der Monarchie; wie wird das aufgenommen ?" Am nächsten Tag verzeichnet denn auch der Geh. Legationsrat bereits das Urteil eines Ministers : „Ein impertinenter Mensch 525 v. RAUMER sei Raumer von jeher gewesen." Lange konnte es also nicht dauern, daß er mit dem herrschenden System, wenn nicht gar mit dem Könige selbst zusammenstieß. 1822 schon war es so weit. Im Herbst dieses Jahres wählte die Berliner Universität Raumer zum Rektor. In dieser Eigenschaft hielt er am 18. November eine „Rede zur fünfundzwanzigjährigen Regierungsfeier Friedrich Wilhelms III.", die schon dadurch auffiel, daß sie sich, akademischem Brauch zuwider, nicht der lateinischen, sondern der deutschen Sprache bediente. Varnhagen (a.a.O. II, 247 f.) berichtet darüber: „Eine große und glänzende Versammlung hatte sich eingefunden, der Kronprinz, Minister, Generale, Geheime Räthe, alles im größten Putz. Er ging die Regierung des Königs durch, lobte viel und tadelte manches. Er pries alle Fortschritte unserer Zeit, die Freiwerdung des Bauernstandes, die Militairgesetzgebung, die Staatsschuldenordnung, und vieles andere, was besonders dem Kanzler zugeschrieben werden kann. Einen eigenen Abschnitt widmete er der Verfassung, sprach von ihrer Nothwendigkeit, von Erfüllung des Königlichen Versprechens ; die Bauern, meinte man, müßten erst für Verfassung erzogen werden, und das geschehe schon, aber eben so nöthig sei es, daß auch der Adel dafür erzogen und gebildet werde. Er schalt gegen die Zensur, und lobte nur die Oberzensurbehörde insofern sie eine Jury vorstelle. Über die Behandlung der Universitäten fielen auch einige Worte. Genug, er hat durch seine Rede, die übrigens so anständig als kühn war, unsere Hofparthei auf den Tod beleidigt. Herrn Geh. Ratfi Schulz, Herrn Geh. Rath v. Schmalz, Herrn v. Kamptz, Herrn v. Ancillon, wollte man das Mißvergnügen auf den Gesichtern ansehen; der Kronprinz verließ nach dem Schlüsse den Saal, ohne dem Redner ein Wort zu sagen. Raumer hat zwar auf die Flugblätter und Zeitschriften, sowie sehr stark auf die spanische Revolution und Konstitution der Cortes geschimpft, aHein dadurch hat er schwerlich die andern Äußerungen alle gesühnt. Man spricht viel von der Sache, die Meisten mit unverhohlener Freude, daß doch ein so freies Auftreten, und vor einer solchen Zuhörerschaft hier möglich sei. Jemand sagte von Raumer in Bezug auf die Widersprüche, die in seinen Äußerungen lägen ,Er habe Weihrauch und Dreck gemischt, und das angezündet, da habe man bald Wohlgeruch, bald Gestank davon gehabt'." Bei dem nachfolgenden Festessen verhehlte der Kronprinz dem Redner seine Unzufriedenheit nicht und meinte, dies und jenes hätte er besser weggelassen. Raumer wußte also Bescheid, und ehe er seine Rede veröffentlichte, legte er das Manuskript dem Könige selbst vor, damit dieser entscheide, ob sie gedruckt werden solle. Der König übersandte sie ohne weitere Bemerkung dem Oberzensurkollegium. Dessen Mitglieder, erzählt Raumer selbst in seinen „Lebenserinnc- rungen" (II, 356), erklärten nun: sie könnten in diesem Falle nicht v. RAUMER - 26 nach den allgemeinen Gesetzen urteilen, sondern müßten sich an die Stelle des Königs versetzen und nach dessen zu vermutenden Ansichten und Wünschen verfahren. Diese „einstweiligen Könige", wie Raumer sagt, stimmten aber in ihren Königsgedanken keineswegs überein, und wenn z. B. der eine versicherte, der König wünsche, daß von ihm überhaupt nicht gesprochen werde, behauptete der andere, verdientes Lob müsse ihm willkommen sein. Nach diesem erleuchteten Gesichtspunkte wurde nun die Rede wie ein Quintanerexerzitium durchkorrigiert und verändert, so daß kein Menschenverstand mehr darin blieb und Raumer auf die Veröffentlichung verzichtete; sie erschien erst dreißig Jahre später in seinen „Vermischten Schriften' - (1852. I. Bd.). Ein zweiter Zusammenstoß folgte 1828, diesmal nicht mit dem Könige oder dem Hofe, sondern mit der vorgesetzten Behörde. In einem Schriftchen „Über die preitssische Städteordnung, nebst einem Vorworte über bürgerliche Freiheit nach französischen und deutschen Begriffen" (Leipzig. 1828), zu der der Finanzminister v. Motz selbst die Anregung gegeben hatte, rügte Raumer, daß viele Schulen zu wenig Rücksicht auf den künftigen Lebensberuf ihrer Schüler nähmen. Man war damals gerade bei der „neuhumanistischen" Umgestaltung des Lehrplanes durch das Kultusministerium Altenstein und dessen tüchtigen Ministerialdirektor Johannes Schulze: der Lateinunterricht wurde verstärkt und Griechisch obligatorisch gemacht; auf Hegels Anregung wurde die philosophische Propädeutik dem Unterricht eingefügt. Raumers Ansicht stand also in direktem Gegensatz ziim Verfahren des Kultusministeriums, und sogleich kam auch von dort ein Reskript des Inhalts: sein Urteil sei unwürdig und oberflächlich ! Als sich Raumer am 19. Juni 1828 gegen diesen Vorwurf energisch verteidigte, erhielt er eine Ordnungsstrafe von 10 Talern. In einer zweiten Verteidigungsschrift verlangte er eine fiskalische Untersuchung, auf die aber der Kultusminister v. Altenstein nicht eingehen wollte. Darüber hatte Raumer folgendes bezeichnende Gespräch mit dem Justizminister v. Kamptz, dem großen Demagogenverfolger, der vorübergehend den Kultusminister vertrat: Räumer: „Warum wollen Sie, nach den wider mich erhobenen Beschuldigungen, nicht den Weg Rechtens einschlagen und mich zur fiskalischen Untersuchung ziehen?" Kamptz: „Das geht nicht, denn man würde Sie freisprechen." Räumer: „So erlauben Sie, daß ich den ganzen Schriftwechsel dem Publikum vorlege." Kamptz: „Dafür kann ich nicht stimmen, denn das Publikum würde für Sie Partei ergreifen." R a u m e r: „Wie kann man mich aber bei diesen Verhältnissen in 10 Taler Strafe nehmen ?" Kamptz:,,! so zahlen Sie doch die einmal ausgesprochene Summe: 527 v. RAUMER Sie gewinnen noch 40 Taler, denn Sie haben sich mit uns wenigstens f ür 50 Taler Spaß gemacht!" Raum er: „Gut, ich will zahlen, unter der Bedingung, daß ich das letzte Wort behalte, und das Ministerium mein Schreiben vom 10. August nebst dessen Beilage stillschweigend hinnehme." So zu lesen in Raumers „Lebenserinnerungen und Briefwechsel" (II, in f.). Auf diesen Vertrag ging Herr v. Kamptz willig ein, was er um so leichter tun konnte, als das Verfahren gegen Raumer ausnahmsweise nicht von ihm ausgegangen war. Nach und nach ärgerte sich das Oberzensurkollegium darüber, daß Raumer, seitdem es seine Rektoratsrede von 1822 „wie ein Quintancr- exercitium durchkorrigirt" hatte, die Sitzungen ostentativ nicht mehr besuchte. Man forderte ihn deshalb nachdrücklich dazu auf. Daraufhin nahm Räumer am 30. Oktober 1831 seine Entlassung. Es sei ihm unmöglich, sagte er in der Begründung seines Gesuches, sich mit Überzeugung dem bisherigen Verfahren des Oberzensurkollegiums anzuschließen. „Anstatt nämlich die schreibende und lesende Welt für größere, echte Freiheit zu erziehen und, ich möchte sagen der literarischen Großjährigkeit immer näher zu bringen, hat vielmehr die Strenge und Ängstlichkeit der Aufsicht allmählich zugenommen, so daß Preußen (einst in dieser Beziehung der freigesinnteste und der Treue, sowie dem Verstände seiner Unterthanen am meisten vertrauende Staat) jetzt fast hinter allen zurücksteht. Die Zahl der Verbote von Büchern und Zeitschriften wächst, obgleich dieser geistige Cordon das etwaige Böse noch weniger abhalten oder vernichten kann, als der" jetzt aufgegebene, medicinisch-militärische die Cholera. Hierbei wird der wissenschaftlich gebildete Mann behandelt wie ein unerfahrenes Kind, das sich in der Lesebibliothek schlechten Zeitvertreib holt; fremde Buchhändler beziehen den Vortheil, welcher den einheimischen entgeht, und das Ausland druckt das, was (ich war selbst mehreremal in dem Fall) hier das Imprimatur nicht erhält. Preußen, auf welches das übrige Deutschland wie auf seinen Leitstern hinblickte, hat hierdurch unglaublich an Popularität verloren, und zwar durch Maßregeln, die, für sich betrachtet, unbedeutend erscheinen, aber mehr auf die wichtige Gesamtstimmung der Deutschen wirken, als derjenige glaubt, dem es an Verbindungen mit *m Auslande fehlt. Ja, die unwahren und ungezogenen Angriffe der Fremden auf Preußen finden nirgends eine angemessene Stätte der Widerlegung, weil man nicht erlaubt, daß neben der Rechtfertigung auch die Anerkenntniß etwaiger Mängel eintrete. Sollte ich mich indessen in dem hier mehr Angedeuteten als Entwickelten schlechthin irren, so werden Ew. Excellenz und ein verehrtes Collegium doch billigen, daß ich mich aus einem Verhältniß zurückziehe, welches mich zwingen würde gegen meine Überzeugung zu handeln, und mich für Maßregeln mit verantwortlich machte, die ich v. RAUMER 52 8 mißbillige." In einer besonderen Nachschrift an den Vorsitzenden des Kollegiums, der noch dazu sein Onkel war, den Geh. Rat Karl Georg v. Raumer, fügte er hinzu, er könne nicht anders, obgleich er wisse, daß sein Stoßseufzer so wenig Wirkung tun werde, „als wenn der Hund den Mond anbelle". Daraufhin erhielt denn Raumer seine Entlassung, aber erst am 21. Juli 1833, und sein mannhaftes Auftreten wurde in der Königlichen Kabinettsorder aufs schärfste mißbilligt. Zuerst hatte man eine weitläufige Untersuchung gegen ihn geplant und auch schon begonnen, wobei sein Kollege im Oberzensurkollegium, Geh. Rat Tzschoppe, die treibende Kraft war, denn sein Protest war nebst dem famosen Brief an den Onkel in der „Stuttgarter Zeitung'' erschienen und hatte wie eine Bombe eingeschlagen. Raumer konnte aber nachweisen, daß diese Indiskretion nicht seine Schuld war; dem Buchhändler Reimer hatte er, als einem vertrauten Freunde, eine Abschrift der Schriftstücke gestattet; dessen Neffe und Buchhalter Schönrock hatte sie nach Stuttgart weitergegeben. (Vgl. Raumers „Lebenserinnerungen". II, 115. 356ff. und das Stuttgarter „Morgenblatt" 1831. Nr. 301/302.) Wie die preußischen Zensurbehörden, als jene Untersuchung schwebte, über Raumer dachten, erhellt aus einem fünfzehnseitigen Aktenstück vom 26. August 1832, das Geh. Rat Tzschoppe eigenhändig aufsetzte; er versucht darin den Nachweis, Raumer verteidige in seinen „Briefen aus Paris und Frankreich" (zwei Bände 1830/31) die Revolution und gefalle sich in „unangemessenen Bemerkungen" über Preußen; er verweist im besondern auf die Seiten 183, 195, 202, 215 und 306 des zweiten Bandes, aus denen er eine Blütenlese zusammenstellt, die den widerborstigen Universitätslehrer unmöglich machen sollte. Unter preußischer Zensur, erklärt er, würde dies Buch nie das unbedingte Imprimatur erhalten haben, wohl aber in Altenburg, wo der Verleger Brockhaus es vorsichtigerweise habe drucken lassen. Unterdes hatte Raumer bereits wieder einen neuen Konflikt heraufbeschworen durch einen Aufsatz „Polens Untergang", der zuerst in dem von ihm begründeten „Historischen Taschenbuch" (3. Jahrgang, 1832) stand und dann als Sonderdruck erschien (Leipzig: F. A. Brockhaus. 1832), da er ungewöhnliches Aufsehen erregte. Die polnische Revolution von 1830 war niedergeschlagen, und Raumer hatte nicht etwa den Freiheitskampf der Polen verherrlicht, sondern nur eine historische Skizze der Tatsachen gegeben, wobei er allerdings durch eine Äußerung in der Vorrede — er könne dem Erfolge, der Notwendigkeit, dem Zufall nicht unbedingte Ehrfurcht erweisen — seine persönliche, von der offiziellen abweichende Auffassung andeutete. Mißgünstige Zuträger stellten dem Könige, noch ehe er die Schrift gelesen hatte, deren Tendenz in einem so Übeln Lichte dar, daß dieser die abermalige Wahl Raumers zum Rektor der Universität nicht be- 529 v. RAUMER stätigte. In den Ministerien legte man für den Professor ein Aktenstück unter den „Politisch Verdächtigen" an. Als der König dann seinen Irrtum einsehen mußte, beauftragte er Raumer mit einer amtlichen Darstellung der Verhältnisse Preußens zu Polen in den Jahren 1830—1832, denn das Publikum werde ihm, als einem unparteiischen, aufrichtigen Manne Glauben schenken. Als der Minister des Auswärtigen, Ancillon, davon hörte, schrieb er dem Gelehrten: er würde dabei Gelegenheit haben, den Übeln Eindruck seiner ersten Schrift über Polen zu verwischen, Irrtümer zu berichtigen usw. Raumer bat den Minister, ihm gefälligst Irrtümer nachzuweisen und ihm unbekannte glaubhafte Quellen vorzulegen. Darauf schwieg sich der Minister aus! („Lebenserinnerungen". II, 117.) Über diese Schrift Raumers, die er im Auftrag des Königs abfaßte, plaudert Heine in der Vorrede zu seinen „Französischen Zuständen" (1832); der hier und in zahlreichen späteren Gedichten Heines zum Ausdruck kommende Haß des Dichters gegen den Historiker ist bisher nicht erklärlich; er muß die beiden Raumers verwechselt haben. (Vgl. L. Geiger, „Das junge Deutschland und die preußische Censur". 1900. S. i6f.) Ludwig Börne war ebenso „geladen" gegen Raumer, bloß weil dieser dem verhaßten Oberzensurkollegium angehört hatte (vgl. „Briefe aus Paris". 4. Jan. und 9. Febr. 1832) ; später allerdings noch besonders wegen seiner antisemitischen Allüren (s. „Menzel, der Franzosenfresser". S. 91 ff.). Wie recht Raumer mit dem hatte, was er in seinem Entlassungsgesuch an das Oberzensurkollegium über dessen gründlich falsche, Preußen nur diskreditierende Wirtschaft sagte, sollte er bald nachher am eigenen Leibe noch erfahren. In seinem Buche „Friedrich II. und seine Zeit" (Leipzig. 1836) hatte er aus englichen Gesandtschaftsberichten folgende Anekdote von Friedrich dem Großen mitgeteilt: „Der englische Gesandte forderte einmal von dem preußischen Minister «ine Erklärung über etwas, das ihm der König gesagt habe. ,Wenn- eher', fragte Herr v. Podewils, ,hat der König es gesagt?' — ,Gestern, nach Tische.' — ,Über das was man nach Tische spricht, giut man keine Erklärung'." Dem alten Fritz hatte diese gewandte Ablehnung sehr gefallen; aber 1836 sollte der Geschichtschreiber durch Mitteilung dieser Anekdote den großen König — als einen Trunkenbold dargestellt haben! Es wurde daher verboten, das Raumersche Buch in den preußischen Zeitungen anzuzeigen. Als nun ein Jahr später die offizielle „Preußische Staatszeitung" aus Raumers Werk einen Irrtum eines französischen Journals berichtigen wollte, strich der Zensor das Zitat: da dieses Buch einmal in Verruf geraten sei, könne seine Erwähnung übel vermerkt werden. „Besser eine französische Falschheit", schrieb Raumer am 16. März 1837 an seinen Freund Keßler, „als die Wahrheit durch einen Paria, wie ich, zu Tage gebracht." (S. Raumers „Literarischer Nachlaß". Berlin. 1869. II, 174.) 34 v. SCHENKENDORF 53 o . Eine andere Äußerung über Friedrich den Großen zog schließlich dem Historiker die heftigste Ungnade des jungen Königs, Friedrich Wilhelms IV., zu. Er hielt am 28. Januar 1847 in der Akademie der Wissenschaften eine Festrede auf den großen Ahnherrn, deren Inhalt und vielleicht taktlose Aufnahme bei etlichen Zuhörern den anwesenden König so empörte, daß er beim Hinausgehen sagte: „Über Dinge, die zum Weinen wären, muß man lachen hören." Er verlangte sogar in Zukunft eine vorherige Prüfung solcher öffentlichen Akademiereden durch einen besonderen Ausschuß. Da Raumer bei seinen Kollegen keinen kräftigen Rückhalt fand, im Gegenteil (vgl. Treitschke V, 356I), legte er seine Stelle als Mitglied und Sekretär der Akademie nieder, die ,fiede zur Gedächtnisfeier König Friedrichs II." aber ließ er gleichwohl bei seinem Leipziger Verleger noch im selben Jahre erscheinen. (Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs Rep. 77 II Spec. H n; Rep. 77 VI R 81; Rep. 89 C XV II und XLIV 14; Ausw. Amt Rep. 18 IX 52. — Diese Akten konnten infolge der Schließung des Staatsarchivs ab 4. Juni nur unvollständig benutzt werden.) v. SCHENKENDORF, MAX (1783—1817). In Königsberg in Ostpreußen erschien am 1. Juni 1807 eine neue vaterländische Zeitschrift für Freunde der Wissenschaft und Kunst, die sich nach einem neuentdeckten Planeten „Vesta" nannte; der junge Regierungsreferendar und Dichter Max v. Schenkendorf, neben Körner der volkstümlichste Sänger der Freiheitskriege, gab sie gemeinsam mit seinem Freunde Ferd. v. Schröter heraus. Die mutvolle Stimmung nach der Schlacht bei Eylau (8. Febr. 1807) hatte die Gründung veranlaßt ; ihr Ertrag sollte armen Lazarettkranken zugute kommen. Unbekümmert durch die Anwesenheit der Franzosen in Königsberg hatte man die ersten Hefte verbreitet. Das 6. Heft (November) aber brachte „Aphorismen", die im besetzten Berlin Anstoß erregten. Der Kurator der Königsberger Universität Nicolovius gab daher dem akademischen Senat als der zuständigen Zensurbehörde die Weisung, den Zensoren mehr Aufmerksamkeit und Vorsicht zu empfehlen. Unterdes war aber schon ein Verbot durch Napoleon selbst aus Mailand beim König Friedrich Wilhelm III., der sich damals in Memel aufhielt, eingetroffen, und dieser befahl am 1. Dezember, das Erscheinen der Zeitschrift ganz einzustellen. Die Herausgeber dachten nun besser zu fahren, wenn sie das Blatt nach Berlin unmittelbar unter die dortige Zensur verlegten, die der Prediger an der französischen Kirche, Hauchecorne, ganz im Sinne der französischen Besatzungsarmee ausübte. Der Verlag G. Reimer verstand sich auch zur Herausgabe eines siebenten Heftes und zu einer zweiten Auflage der sechs andern. Nunmehr aber verbot ihm der Polizeipräsident Büsching den Druck des Blattes bei 100 Taler Strafe. Schenkendorf ließ sich nicht abschrecken: 531 SCHILLER er taufte das 7. Heft um, nannte es „Studien", ließ es angeblich „auf Kosten des Herausgebers" bei K. F. Amelang in Berlin drucken, und der Zensor Hauchecorne ließ diese „Studien" passieren, nachdem er nur eine Umstellung einzelner Beiträge angeordnet hatte. (Vgl. Hagen, „Schenkendorfs Leben" 1863. S. 75 ff.; Czygan im „Euphorion", Bd. 13 und 19 und in den „Forschungen z. brand. u. preuß. Geschichte", Bd. 21.) — Daß Schenkendorfs vaterländische Lieder 1833 von einem Göttinger Zensor verboten wurden, ist oben unter Körner mitgeteilt. v. SCHILLER, FRIEDRICH (1759—1805). Bekannt ist, wie der junge Schiller als Regimentsmedikus auf der Karlsschule in Stuttgart seine „Räuber" schrieb, und der Intendant Heribert v. Dalberg, der in Mannheim ein deutsches „Nationaltheater" ins Leben gerufen hatte, das Erstlingswerk des Dichters am 13. Januar 1782 zur Aufführung brachte. So freimütig und vorurteilslos, wie diese Initiative erwarten läßt, war aber Dalberg keineswegs; vielmehr mußte Schiller mit Rücksicht auf den kurfürstlichen Hof sein Stück einer strengen Zensur unterwerfen und sich selbst zu einer Umarbeitung bereitfinden, die als die Mannheimer Theaterbearbeitung der „Räuber" auch im Druck erschien. In dem Erstdruck der Originalfassung hatte Schiller schon selbst die Stelle entfernt, in der Karl Moor seine Vorliebe für den revolutionären Satan Miltons ausspricht. In der Theaterbearbeitung hatte er die Szenenfolge vereinfacht und mit Rücksicht auf den zu erwartenden „Unverstand der Galerie" vieles gestrichen; des katholischen Hofes wegen mußte der die Räuber zur Übergabe auffordernde Pater in eine Magistratsperson verwandelt werden und Pastor Moser ganz fortfallen; in den Räuberszenen selbst wurde vieles gekürzt und gemildert, besonders die „räsonnierenden" Monologe Karls; sogar das Räuberlied mußte fortbleiben. Die stärkste Umgestaltung hatte der Schluß zu erleiden: Franz Moor erhängt sich nicht mehr an der bekannten Hutschnur, sondern wird von den Räubern gefangen; sie halten über ihn Gericht, werfen ihn in den Turm, in dem der alte Vater hat umkommen sollen, und reinigen sich dadurch gewissermaßen von ihrer eigenen Schuld. — Auf Dalbergs Verlangen mußte Amalie sich selbst töten, statt von ihrem Geliebten Karl Moor als echte Räuberbraut erstochen zu werden, eine Änderung, die Schiller aber bei aller Nachgiebigkeit gegen Dalberg in der Druckausgabe der Bearbeitung nicht beibehielt. Außerdem wurde die ganze Handlung aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges in die des Ewigen Landfriedens, also nach 1495, verlegt, die „Räuber" mußten dementsprechend im Ritter-, statt im Rokokokostüm gespielt und alle zeitgeschichtlichen und politischen Anspielungen diesem veränderten Milieu angepaßt werden. Statt der für die Sturm- und Drangzeit so bezeichnenden Tirade: „Das Gesetz hat noch keinen großen Mann ge- 34* SCHILLER 53 2 bildet, aber die Freiheit brütet Kolosse und Extremitäten aus", hieß es jetzt: „Der Friede hat noch keinen großen Mann gebildet, aber der Krieg brütet Kolosse und Helden aus 1" Und wozu sich schließlich der Dichter selbst nicht bequemen wollte, das änderte der Intendant eigenmächtig. Alles „Unschickliche" wurde beseitigt. Hatte bei Schiller Franz der Amalia gedroht: „Meine Mätresse sollst du werden, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten", so hieß es nun bei Dal- berg in lächerlicher Entstellung: „Ich will dich so mißhandeln, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten." Und sogar den epigrammatisch wuchtigen Schluß „Dem Mann kann geholfen werden", hat Dalbergs Hand nicht verschont, sondern durch leere Breite abgeschwächt: „Dem Mann kann geholfen werden — Er führe mich vor den Richter — ein Glücklicher mehr. (Sonnen-Untergang.) Ich sterbe groß durch eine solche That! und finde vielleicht Verzeihung vom Himmel durch diese That!" Der Uraufführung der „Räuber" in Mannheim hatte Schiller selbst beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich zweimal aus Stuttgart fortgestohlen. Diese gegen alle Disziplin der Karlsschule verstoßenden Ausflüge des Regimentsarztes waren dem Herzog von Württemberg verraten worden. War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der „Räuber" hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, nichts mehr außer medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen und jeden Verkehr mit dem „Auslande" zu meiden. Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am 22. September führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes Andreas Streicher glücklich aus. Welche Schwierigkeiten ein in jedem Nerv so revolutionäres Stück wie Schillers „Räuber" in Wien zu überwinden hatte, ist leicht zu ermessen. Auf das Burgtheater kamen sie überhaupt erst 1850 durch Heinrich Laubes Energie; auf den kleineren Theatern hatte der Zensor sie gelegentlich schon früher passieren lassen. Aber in welcher Vermummung! Ihre Wiener Erstaufführung erlebten sie 1784, also zwei Jahre nach der Mannheimer Uraufführung, auf dem Kärntnertortheater, wo sonst meist Hofoper, Ballett und Singspiel heimisch waren. Der Lustspieldichter Johann Rautenstrauch hatte Schillers Erstling „bearbeitet" und mit Rücksicht auf das vierte Gebot den Vater Moor, so versichert wenigstens der Wiener Schriftsteller Castelli, in 533 SCHILLER einen — Oheim verwandelt! „Der Oheiinmord", über den Karl Moor im 4. Akt bei Öffnung des Hungerturmes schaudert, muß eine erschütternde Wirkung gehabt haben! „Schweizer, so ist noch kein Sterblicher geehrt worden, wie du: räche meinen — Oheim!" Nur in dieser und ähnlichen Verballhornungen durften die „Räuber" bis 1850 auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen. Der dortige Zensor, Regierungsrat Hägelin, hatte sich in seiner Zensurdenkschrift vom Jahre l 795 gegen sie ausgesprochen, indem er das Urteil eines „einsichtigen dramatischen Kunstrichters" zu seinem eigenen machte: „Unwesen, wie der ältere (Franz) Moor, siehet der Mittelschlag von Menschen mit pharisäischer Gleichgültigkeit an, dancket Gott, daß er ihn nicht gemacht hat, wie einen von diesen, und findet keine Anwendung, keine Brauchbarkeit auf und für sich darin. Das hier aufgestellte Bild der Habsucht ist zur Ehre der Menschheit so ideal, so sehr von der Alltagsstraße entfernt, daß man es bey der Analisierung durch die Darstellung für ein Wesen anderer Art hält, und er uns nicht einmal den ganzen Abscheu einflößet, den wir bey näherer Annäherung zur gewöhnlichen menschlichen Natur nothwendig davor gehegt haben würden." Also, war die Folgerung des Zensors, solche übertriebenen Stücke, die den „höchsten Grad des Schlechten oder Guten" darstellen, verfehlen den moralischen Erziehungszweck des Theaters. Gräßliche und unnatürliche Verbrechen sollen überhaupt nicht aufgeführt werden. „Schon grobe Mißhandlungen der Eltern sind bedenklich; sie gehen auch gegen den guten Geschmack." Außerdem wimmelte das Stück im einzelnen von Dingen, die nie an das Ohr eines gesitteten Wiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren der Räuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien, die Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingt verboten. „Gott", so bestimmte ja der Zensurkatechismus, „darf als Urheber der Natur nie auf eine entschiedene Art zum Urheber des Übels gemacht werden"; Flüche und Verwünschungen mußten entsprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw. waren strengstens verpönt. (Vgl. Grillparzer-Jahrbuch VII. XVII. XXV.) Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den „Räubern" der Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte Franz Moor zu einem Halbbruder Karls, zu einem Bastard; ein Schurke wie er durfte kein rechtmäßiger Grafensproß sein, dafür aber mußte sich die — Gottlob tote — Gräfin v. Moor einen Ehebruch zuschieben lassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch Schweizers. In dieser Verbesserung gingen die „Räuber" am 1. Januar 1783 über die Bretter des Döbbelinschen Theaters in der Behrenstraße zu Berlin und erregten dennoch stürmischen Jubel, so daß sie fünfzehnmal schnell hintereinander wiederholt werden mußten. In dieser Bearbeitung wurde Schillers Erstling am 5. März 1784 sogar in Stuttgart aufgeführt und SCHILLER 534 erlebte sechs Darstellungen. Vielleicht gab ein Gastspiel Ifflands dazu Anlaß, und der gestrenge Herzog drückte ein Auge zu; der große Erfolg eines seiner Karlsschüler mochte ihn schließlich mit dessen subordinationswidrigem Wesen versöhnt haben. (Vgl. Krauß im „Euphorien" XII.) Ein anderer Bearbeiter, namens Thomas, trieb es noch ärger. Er brachte die Tragödie zu einem gemütlichen Ende: Nur Franz Moor war und blieb tot; den Vater, Amalie, Schweizer, Karl, alle ließ er am Leben, Karl und die Räuber umkehren, Amalie mit ihrem Geliebten glücklich werden, den Alten ins Kloster gellen und die übrigen in die weite Welt. An diesem beruhigenden Ausgang sollen sich die Biederleute in Stralsund und Rostock weidlich ergötzt haben. (Vgl. Boas, „Schillers Jugendjahre" II, 87.) Aus dieser reumütigen Umkehr machte eine Frau v. Wallenrodt 1801 sogar ein eigenes Drama „Karl Moor und seine Genossen nach der Abschiedsszene beim alten Thurm", die Räuber entwickeln sich alle zu Engeln und werden begnadigt. Schon 1785 hatte ein Unbekannter es sogar fertig gebracht, die Räuber ganz aus dem Stück hinauszuwerfen und in Leipziger Studenten zu verwandeln. (Über diese Bearbeitung „Die Grafen von Moor" s. Näheres im „Euphorion" XII, 627ff.) In Danzig legte sich die Polizei ins Mittel und verbot die „Räuber" als ein „unmoralisches, sittenbeleidigendes Stück". — In Leipzig, berichtet der Schillerbiograph Brahm, ereignete es sich, daß, während man auf der Bühne die „Räuber" spielte — die dortige Uraufführung fand am 20. September 1782 statt —, in der Stadt sowohl wie im Theater Kollegen des Schufterle feste Griffe in fremdes Eigentum taten, „welches natürlich viel Gerede verursachte und den dortigen Magistrat bewög, die fernere Aufführung des Stückes zu verbieten". In Leipzig spielte man Anfang des neunzehnten Jahrhunderts nicht die „Räuber", sondern einen abgeschwächten „Carl Moor". Als der Wiener Polizeipräsident v. Sumerau 1808 die Aufführung des bearbeiteten „Carl Moor" ausnahmsweise wieder gestattete, berief er sich darauf, daß dieser Titel auch am Dresdner Hoftheater gebräuchlich sei; bei der ersten dortigen Aufführung 1782 hatte der echte Titel keinen Anstoß erregt. Selbst die weimarischen Schauspieler durften 1801 in Lauchstädt nur einen „Carl Moor" spielen. Den Sommer zuvor war ihnen auch das verboten worden. — Jahre hindurch hatte man Schillers „Räuber" immerhin auf den kleineren Theatern Wiens ihr Wesen treiben lassen, selbst die Furcht vor der Revolution hatte vor diesem Meisterwerk die Segel gestrichen. Natürlich waren nur die früheren, von der Zensur genehmigten Bearbeitungen erlaubt. 1804 wurde Freiherr v. Sumerau Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle, und eine seiner ersten Regierungshandlungen als Theaterzensor war ein Verbot der „Räuber", die, wie er 535 SCHILLER am 31. August 1805 z " Protokoll gab, „als ein unmoralisches, alle Bande der Gesellschaft auflösendes, höchst gefährliches Theaterstück, weder nach der Idee des Verfassers noch in irgend einer Umarbeitung zur theatralischen Vorstellung geeignet" seien. Kurz vor seiner Amtsentsetzung (20. Juli 1808) aber steckte er ein Loch zurück. Die adligen Unternehmer, die seit 1807 das Hoftheater, das Kärtnertortheater und das an der Wien gepachtet hatten, ließen im Juni 1808 das Stück neu bearbeiten und baten dringend um die Erlaubnis zur Aufführung, „da vorzüglich bei der jetzt eingetretenen Sommerzeit für gute und interessante Spektakel gesorgt werden muß". Dieser Notschrei der Kavaliere machte Eindruck. Zwar habe sich „von jeher die allgemeine Stimme gegen diese Jugendarbeit Schillers erhoben", antwortete Sume- rau am 13. Juli, aber er sei doch einem Versuch nicht abgeneigt, „ob dieses Stück nicht einen widrigen Eindruck auf das Publikum zurücklasse". Einige Änderungen wurden noch verlangt, der Titel nach sächsischem Muster in „Carl Moor" verwandelt, und in dieser Gestalt wurde das Stück erlaubt. (Grillparzer-Jahrbuch XXV.) Von einem „widrigen Eindruck" der „Räuber" melden die Akten der Polizeihofstelle nichts, und der Versuch wurde ebenfalls auf der Leopoldstädter und Josefstädter Bühne gemacht, ohne daß die Ruhe der Kaiserstadt dadurch gestört wurde. Natürlich war alles Revolutionäre aus der Dichtung beseitigt. U. a. war während der Regierungszeit des Kaisers Franz (1792—1835) die Frage des Räubers Schweizer an seinen Kollegen Roller, als sie den Absagebrief des „zuckersüßen Brüderchens" Franz Moor an Karl lasen: „Franz heißt die Canaille?" streng verboten, denn, meinte ein Zensor, „das könnte als eine Anspielung auf — Se. Majestät den Kaiser genommen werden" ! — Über das Schicksal der Buchausgabe der „Räuber" liegen zuverlässige Nachrichten nicht vor. 1814 übersetzte der Jurist Swoboda die „Räuber" ins Tschechische; die Übertragung durfte aber nicht im Druck erscheinen; da das Stück auf die Jugend und „eine gewisse Klasse von Menschen" einen solchen Eindruck gemacht habe, sei es gar zu gefährlich, „es einzeln, zumal ins Böhmische übertragen, also für die mindere Klasse, die nicht deutsch könne", zu verbreiten. Nach der allgemeinen Zensurverschärfung, die 1819 mit den Karlsbader Beschlüssen einsetzte, verschwanden auch die „Räuber" wieder von den Theatern Wiens und Berlins. Hier wurden sie schon 1825 vom Grafen Brühl, anscheinend in ihrer echten Fassung, wiederhervorgeholt, obgleich der König sie nicht leiden konnte (Notiz Varn- hagens vom 24. April 1826) ; noch 1838 durfte Karl Seydelmann seine Glanzrolle Franz Moor in Berlin nicht vorführen, eben dieser Abneigung des Königs wegen (s. Hensel, „Familie Mendelssohn" II, 61). Überhaupt war Friedrich Wilhelm IV. ungehalten, wenn so viel Trauerspiele oder ernste Schauspiele gegeben wurden; Possen waren ihm SCHILLER 5 36 lieber, möglichst mit Ballett. In Wien durften die „Räuber" erst am 10. September 1830 „in ganz neuer Gestalt" im Theater an der Wien wieder aufleben. Eine neue „Bearbeitung" des Theaterdirektors Carl befriedigte endlich das durch die Julirevolution besonders empfindsam gewordene moralische Bedürfnis des Zensors. Den von Carl „ver- plümickten" Räuberhauptmann (des Ausdrucks „verplümicken" bedient sich schon Frh. v. Knigge 1793: „Ueber Schriftsteller und Schrift- stellerey", S. 248) ereilte die verdiente Strafe; seinen Entschluß, sich freiwillig dem Richter zu stellen, wie der Dichter das gewollt hatte, konnte er am Ende auf dem Wege zum Amt noch bereuen. Der Direktor Carl hatte ihm dieses Hinterpförtchen verrammelt: nach seiner „Bearbeitung" fiel Karl Moor am Schluß schwer verwundet den verfolgenden Soldaten in die Hände, während seine Komplizen in Ketten gelegt wurden. Fiat justitia, pereat mundus — Gerechtigkeit, und wenn auch die Welt zugrunde geht — wenigstens die Welt des Dichters! Die Angst der Polizei in den aufgeregten Zeiten des Vormärz hatte dann Schillers Jugendwerk auch in den haarsträubendsten moralischen Bearbeitungen längst wieder von den Wiener Bühnen verbannt, die Aufführung war noch 1847 dem Theaterdirektor Pokorny verweigert worden, und selbst durch die nur kurze Zeit offene Tür der Zensurfreiheit des Jahres 1848 war es noch nicht auf die Hofbühne gelangt. „Noch Anno 1850", erzählt Laube in seinem „Burgtheater", „lagen die .Räuber' für das Burgtheater wie auf einer unnahbaren Insel im fernen Ozean. Wir aber rüsteten eine Expedition, um diese Insel zu erobern. Anschütz stand als Schweizer auf Deck. Löwe als Spiegelberg, und so fort lauter erfahrene Jünglinge; Fichtner als Hermann der Bastard stach beinahe ab. Die beliebte Form für zu hoch oder zu niedrig hängende Früchte, das Gesuch um eine Wohltätigkeitsvorstellung, war unsere Flagge, und nicht ohne Zagen meldeten wir uns mit diesem verwegenen Unternehmen bei unserer Behörde. Als wir eintraten, flüsterte mir Anschütz zu: ,Doktor! Wir erleben ein Unglück und werden mit Schimpf und Schande fortgejagt!'" — Der Oberstkämmerer, oberste Theaterdirektor und zugleich Zensor Graf Lanckoronski war ein Tory von strengen Grundsätzen, aber einer vorsichtigen, logischen und ehrlichen Beweisführung nicht immer unzugänglich, und wenn er auch in den Tagen der wiedereingeführten Zensur eine große Reihe von Stücken mit roten Kreuzen versehen hatte, war er doch im Laufe des Jahres und bei den Erfolgen des neuen artistischen Direktors Laube etwas milder geworden. Auch handelte er nicht gern gegen die Strömung von oben her, und diese war 1850 noch nicht ausgesprochen antiliberal. Er ließ sich damals noch daran erinnern, daß sein Schwager, der Minister v. Stadion, an der jetzigen liberalen Verfassung starken Anteil gehabt habe. Unter solchen Umständen dürften wohl auch die „Räuber" — 537 SCHILLER „Die Räuber?" — Von Schiller, wurde schüchtern hinzugesetzt, um den bösartigen Titel zu entschuldigen. Graf Lanckoronski lächelte zu dem abenteuerlichen Jünglingswunsch der alten Herren, aber er schüttelte doch langsam das Haupt. Ein anderer noch anwesender Beamter war entsetzt und zitierte in diesem kritischen Augenblick das Wort des russischen Fürsten Putiatin, das Laube selbst in seinen „Karlsschülern", die die Entstehung des Schiller- schen Jugendwerkes behandeln und 1848 auf der Burg aufgeführt worden waren, dem Herzog Karl von Württemberg in den Mund gelegt hatte: „Wenn ich Gott selber wäre und im Begriff stünde, diese Welt zu schaffen, zugleich aber voraussähe, daß die ,Räuber' in dieser Welt geschrieben und mit Beifall aufgeführt werden sollten — ich ließe diese Welt ungeschaffen". Und dabei malte dieser Überängstliche dem Grafen Lanckoronski die Folgen einer „Räuber"-Aufführung dahin aus, daß junge Leute in Mähren und Böhmen dadurch veranlaßt werden könnten, auch heutigentags in die böhmischen Wälder zu ziehen und eine Räuberbande zu bilden —! Diese Übertreibung bewirkte das Gegenteil ihres Zweckes. „Warum nicht gar 1" rief Graf Lanckoronski lachend und erteilte die Erlaubnis zur Aufführung, freilich zunächst nur für den Wohltätigkeitsabend. Aber damit hatte Laube gewonnenes Spiel. Er setzte nun die „Räuber" nach der ursprünglichen Fassung des Dichters in Szene, nicht nach der sogenannten Mannheimer Bearbeitung, die den Franz am Leben erhält und nur in den Turm werfen läßt, aus dem er nach Karls Hinrichtung voraussichtlich wieder befreit wird. Durch Franz Moors Selbstmord kam das „moralische Strafgericht" des Stückes viel nachdrücklicher zur Geltung, und dieser durch das treffliche Spiel der Hauptkräfte gesteigerte Eindruck beruhigte nun das Herz des gräflichen Zensors so sehr, daß der Wiederholung der Aufführung nichts mehr im Wege stand. So wurden endlich im Jahre 1850 Schillers „Räuber" siebzig Jahre nach ihrer Entstehung für das Repertoire des Burgtheaters gewonnen. — Ein Freibrief für ganz Österreich und für die Zukunft war damit keineswegs gegeben. Noch 1858 verbot der Kreishauptmann von Iglau die „Räuber" wegen ihres in moralischer Beziehung höchst anstößigen Inhalts. — Schillers zweites Jugendwerk „Fiesko" fiel in Berlin wiederum dem Bearbeiter Plümicke in die Hände; er handelte jedenfalls aus Zensurrücksichten, wenn er das Stück mit dem Sturze des Usurpators und der Wiedereinsetzung des rechtmäßigen Herrschers enden läßt: Fiesko geht freiwillig in den Tod; beim Anblick seiner Leiche ruft Andreas Doria: „An dieser Wunde will ich verbluten". So ging das Stück am 8. März 1784 über die Döbbelinsche Bühne; die Bearbeitung erschien sogar, ebenso wie die der „Räuber", als Buch. — In Stuttgart durfte „Fiesko" erst am 5. Juni 1797 „wegen gewisser Schwierigkeiten" gegeben werden. — In Wien bemächtigte sich seiner erst das Kärtnertor- SCHILLER 5 3 8 theater (11. Januar 1784), doch stand „Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. Ein republikanisches Trauerspiel" schon am 1. Dezember 1787 mit vollem Titel auf dem Anschlagzettel des Burgtheaters; nur der Name des Dichters fehlte. Man hatte nach Angabe des Zensors nur „einige wenige Korrekturen" angebracht; eine Zeitungsnotiz, auf die sich Schillers Freund Körner in einem Briefe vom 24. Dezember 1787 bezieht, besagte sogar, daß Kaiser Joseph selbst das Stück „abgekürzt" habe. Ein Glück, daß es niemand anders war, denn schon bei der zweiten Aufführung mußte die unglückliche Bertha, Verrinas geschändete Tochter, „aus Anstandsrücksichten" ganz wegbleiben. (Wlassack, „Chronik des Hofburgtheaters", und Grillparzer-Jahr- buch XXV.) — Als man aber sieben Jahr später, bald nach dem Regierungsantritt des Kaisers Franz, Schillers „Verschwörung des Fiesco" auf allerhöchsten Befehl mit Änderung nur einer einzigen Rede des Verrina am Ende des Stücks wiederholte, machte sie eine so „widrige Sensation", daß Hägelin in seiner mehrfach genannten Denkschrift von 1795 sehr bestimmt erklärte, dies werde der veränderten Zeitumstände wegen „künftig unterlassen", denn „Freiheit und Gleichheit sind Wörter, mit denen nicht zu spaßen ist". Dennoch ließ man am 21. März 1800 das Stück unter dem weniger aufrührerischen Titel „Fiesko" wieder zu. Die Aufführung ist schon dadurch denkwürdig, daß bei ihr der Name Schiller zum überhaupt ersten Male auf dem Theaterzettel der Burg genannt wurde. Der Theatersekretär Escherich hatte aber durch eine „Bearbeitung" in sechs Aufzügen dafür gesorgt, daß die Polizei nichts mehr zu beanstanden hatte. „Fiesko" war von allen politischen Anstößigkeiten gereinigt, sogar vieles in der Fabel geändert. Das „Haupt der Verschwörung", Fiesko, war nur mehr „Graf v. Lavagna", und die „Verschworenen" und „Mißvergnügten" waren in harmlose „Edle von Genua" verwandelt. Man fand sogar im ganzen Stück das Wort Freiheit nicht mehr, und am Ende mußte die deutsche Garde des Dogen Andreas Doria ihn vom Tode retten. Selbst der Zensor Hägelin besaß Verstand genug, sich über diese Verballhornungen lustig zu machen. Nach viermaliger Aufführung wurde aber auch diese Bearbeitung vom Polizeipräsidenten als „nicht geeignet" vom Repertoire abgesetzt und erst 1807, nach der neuen Verpachtung der Hoftheater, mit abermaligen Änderungen wieder zugelassen. (Vgl. Grillparzer-Jahrbuch XVII. XXV und Stauf v. d. March in der „Hilfe" 1913.) : — Der Barbeiter des „Fiesko", Escherich, war Adjunkt der Zensurbehörde. Der Wiener Dichter Jos. Fr. Edler v. Retzer, der selbst eine Zeitlang bei der Bücherzensur beschäftigt war, nannte ihn in Briefen an Nicolai (15. Juni 1802 und 31. August 1803) eine „Polizeifliege", ein „thätiges Werkzeug der Obscuranten und unwissenden Bücherbeschauer auf der Hauptmaut in Wien". Dieser Tölpel wurde 1802 zusammen mit Joseph Schreyvogel zum Burgtheatersekretär er- .539 SCHILLER nannt, und seinem irrsinnigen Rotstift fielen vor allem Schillers Meisterwerke zum Opfer, so daß seinem Kollegen Schreyvogel eine Lebensaufgabe daraus erwuchs, diese schauderhafte Patina nach und nach wieder von ihnen zu entfernen. Bei den oft wiederholten Revisionen der Stücke durch die Wiener Zensurhofstelle hatten die dortigen Schauspieler natürlich ihre liebe Not, ihre Rollen immer umzulernen. Da waren denn Irrtümer und Versprechen nicht zu vermeiden, und mancher kecke Mime mag es auch darauf angelegt haben, der Polizei einen Esel zu bohren. Bei der 1807 behördlich zugelassenen Neueinstudierung des „Fiesko" wagte der Schauspieler Ziegler als junger Doria, „nachdem er zwölf Senatoren, zum Teil selbst seinen Onkel, dem Tode geweiht hatte", seinem Bedienten, entsprechend dem Text des Dichters, zuzurufen: „Wenn der Herzog fragt, ich bin in der Messe", und der Schauspieler Roose als Mohr versprach seinem „Trupp Diebe" wirklich, an den Kirchen Feuer anzulegen, „daß die erfrornen Apostel sich wärmen" sollten. Dieser unerhörte Vorfall auf dem Theater eines katholischen Hofes trug dem Vorsitzenden der Theaterunternehmungsgesellschaft am 2. August eine geharnischte Verbalnote des Polizeipräsidenten v. Sutne- rau ein. Fürst Esterhazy legte zur Rechtfertigung die Rollenbücher vor: die inkriminierten Stellen waren nicht darin enthalten, also Regie und Souffleur schuldlos. Herr Roose hatte sich gleich am andern Morgen bei der Direktion damit entschuldigt, „daß ihm die betreffende Stelle ohne Absicht entwischt sei, weil er sie auf andern Theatern protestantischer Städte vortragen durfte und sie daher seinem Gedächtnis eingeprägt habe". „Für diesmal" kamen die beiden Missetäter mit einem Verweis davon; der Polizeipräsident drohte aber, im Wiederholungsfalle die „Individuen" festnehmen zu lassen; die im selben Jahr neu eingeführte Theaterordnung setzte auf Widerspenstigkeit der Schauspieler sogar Haftstrafen bis zu einem Monat. („Hilfe" 1913; Grillparzer-Jahrbuch XXV; Wlassack.) Kaiser Franz scheint für „Fiesko" eine dauernde rege Vorliebe bewahrt zu haben. Als es im Jahre 1827 mit vieler Mühe gelang, ihm die Erlaubnis zur Aufführung des „Wilhelm Teil" abzuringen, erregte dies „Ereignis" im Publikum Fanatismus, und die Regisseure des Hoftheaters hielten es für ihre Pflicht, dem Kaiser für die allerhöchste Bewilligung in einer Audienz persönlich zu danken. „Gut," sagte der Kaiser, so erzählt Franz Wallner in seinem Büchlein „Aus der Theaterwelt" (S. 91 f.) mit den Worten seines Kollegen und Freundes Ludwig Löwe, „ich nehme Ihren Dank an; aber Ihr müßt mir jetzt auch eine Gefälligkeit erweisen, Ihr müßt mir nun ein von mir gewähltes Stück eben so gut aufführen." „Majestät haben nur zu befehlen! Welches Stück soll dies sein?" „Fiesko". SCHILLER 54 o Man denke sich das Erstaunen der Theaterleute: der reaktionärste Fürst Europas befiehlt die Aufführung des revolutionärsten deutschen Stückes! Einer der Regisseure gab dieser Verwunderung in bescheidener Weise Ausdruck. „Ja, sehn's", entgegnete der Kaiser, ,,im ,Tell' siegt die Revolution, im .Fiesko' unterliegt sie, denn Verrina, das Haupt derselben, kehrt wieder zum Doria zurück, nachdem Fiesko von der Strafe ereilt worden ist. Und dieses Zurückkehren zum alten Herrscherhaus muß vor den Augen des Publikums geschehen. Darum will ich, daß der Schluß des Stückes so geändert werde, daß nach den letzten Worten des Verrina: ,Ich gehe zum Andreas' eine rauschende Musik einfällt und der Doge mit seinem ganzen Gefolge im glänzenden Zug auf die Bühne kommt, wo sich ihm die Führer der Revolution, Verzeihung erflehend, zu Füßen stürzen; so zwar, daß es dem Zuhörer klar wird, daß die Umsturzpartei unterliegt." So geschah es, und diese angeblich vom Kaiser selbst erfundene Änderung des „Fiesko", mit der er Escherich und Plümicke noch „überplümickte", soll bis zum Jahre 1848 in Kraft geblieben sein. Eines der großen Siegesfeste des bürgerlichen Schauspiels ist der 15. April 1784: da fand auf dem Mannheimer Nationaltheater in Anwesenheit des Dichters, der unterdes zum offiziellen „Theaterdichter" avanciert war, die Uraufführung von „Kaiale und Liebe" statt. Iffland spielte den Sekretär Wurm. Im benachbarten Frankfurt hatte die Theatergesellschaft des Direktors Großmann das neue Werk Schillers schon zwei Tage vorher herausgebracht, ohne bei der Mangelhaftigkeit der Truppe einen sonderlichen Erfolg damit zu erzielen. Der stellte sich dort erst ein, als der Dichter selbst nach Frankfurt kam und Iffland am 3. Mai die Rolle des Kammerdieners spielte. Großmann hatte vorher die ganze Kammerdienerszene im 2. Akt, diesen erschütternden Protest gegen die Willkürherrschaft und den schmählichen Untertanenhandel deutscher Duodezfürsten — die nicht allzu weit von Frankfurt residierten —, gestrichen, und Schiller hatte seine liebe Not, Ifflands neue Rolle mit „Wegwerfung aller amerikanischen Beziehungen" wiedereinzufügen. —■ In Stuttgart wagte man sich erst am 28. Dezember 1792 an eine Darstellung; die schwäbische „Noblesse" aber beschwerte sich beim Herzog, weil sie „gar zu sehr mitgenommen sei". Obrist Seeger, der die Erlaubnis zur Aufführung gegeben hatte, erhielt einen Verweis, die Wiederholung wurde verboten, und vier Jahre lang durfte kein Stück Schillers mehr gegeben werden. Auf das Wiener Burgtheater gelangte „Kabale und Liebe" erst 1807, denn eine fürstliche Mätresse, so heißt es in Hägelins Zensurkatechis- mus, „ist anstößig, also das ganze Stück nicht zulässig, außer das vitiose würde weggeschafft". Die Mätresse war aber nicht allein das Anstößige; die Kammerdienerszene war natürlich auf dem Wiener Hoftheater vollends unmöglich. Schon der Ausdruck „Tyrannei" war 541 SCHILLER dort verboten ! Im Privattheater an derWieden hatte man 1788 eineAuf- führung zugelassen; die Scheu vor der Kammerdienerszene hielt auf der Burg aber bis 1807 vor. — Die Wiener Bücherzensur nahm es merkwürdigerweise damit weniger genau; sie ließ 178g einen unveränderten Nachdruck des Originaltextes ruhig erscheinen, zwar ohne Angabe des Verlegers; der blieb in solchen Fällen fort, damit das Buch nicht seine Herkunft sofort verrate — eine unredliche Praxis, der von der Behörde selbst Vorschub geleistet wurde, denn um die Wiener Druckindustrie zu heben, war der Nachdruck ein gesetzlich verbrieftes Recht der dortigen Verleger, und man ließ ihnen manches hingehen, wenn nur die Behörde sich nicht öffentlich kompromittierte. Die amtliche Formel dafür lautete 1795: „admittitur absque loco impressionis" (erlaubt — aber Druckort fortlassen!). Schiller hatte für seine Werke nicht wie Goethe ein Privilegium gegen den Nachdruck in Österreich erhalten. (Grillparzer-Jahrbuch VII. XXV.) In Hessen, dem Dorado des Untertanenhandels, war Schillers Anklagestück aufs strengste verboten, war doch noch 1784 ein deutscher Dichter, Johann Gottfried Seume, von hessischen Seelenverkäufern nach Amerika verschachert worden. Bei der gewaltsamen Umzeich- nung der deutschen Landkarte durch Napoleon wurde Fulda zum Großherzogtum Frankfurt geschlagen, 1813 kam es unter preußische Verwaltung, und 1816 wurde es teilweise Kurhessen einverleibt. Das außerhessische Interregnum benutzten die dortigen Literaturfreunde, an ihrer Spitze der Romanschriftsteller Heinrich König, der in Fulda als Distriktskontrolleur in Steuersachen lebte (vgl. sein „Stilleben" I, 39,f.), zu einer Aufführung von „Kabale und Liebe", die unter hessen- kasselscher Regierung unmöglich gewesen wäre, und mit solchem Erfolg, daß das bisher verbotene Stück wiederholt werden mußte. 1807 war es auch den neuen Pächtern der drei Haupttheater Wiens gelungen, dem Zensor die Erlaubnis zur Aufführung von Schillers ,,Kabale und Liebe" abzuzwingen. Aber welche Mißhandlung hatte sich Schillers Meisterwerk gefallen lassen müssen! Wieder war ein Theatersekretär, diesmal Joseph Sonnleithner, darüber gekommen. „Die derben Stellen," schrieb Fürst Esterhazy am 30. September an den Polizeipräsidenten, „welche sich Schiller in seinen späteren Lebensjahren selbst nicht mehr erlaubt haben würde, sind, darf ich sagen, ebensosehr aus Rücksicht auf den Dichter selbst, als auf den Ton der Sittlichkeit überhaupt weggelassen." Die „Behutsamkeit" des Bearbeiters ging aber der Polizei noch immer nicht weit genug, vielmehr verlangte Herr v. Sumerau, daß noch „manche allzu grelle Tiraden, in welche der Dichter teils das religiöse, teils das sittliche Gefühl beleidigende Ausdrücke legte, entweder ausgemerzt oder gemildert und [mit Rücksicht auf das vierte Gebot] der Vater des Majors in einen Oheim verwandelt werden möchte" ! Und so geschah es : aus dem Sohn SCHILLER 542 des Präsidenten wurde der Neffe, und die Wiener Witzbolde Castelli und Bauernfeld erzählten gern von der überwältigenden Wirkung des Ausrufs Ferdinands: „Es gibt eine Gegend in meinem Herzen, wo das Wort — Onkel noch nie gehört wurde I" Diese allzu lächerlichen Stellen waren aber gestrichen, wie Stauf v. d. March („Hilfe" 1913) bei Durchsicht der alten Soufflierbücher feststellen konnte. Ein so niederträchtiger Präsident durfte ebenfalls nicht auf dem Burgtheater erscheinen; man hätte ja am Ende dabei an den Polizeipräsidenten denken können! Er wurde daher in einen „Vizedom'' (Vicedominus = Statthalter) verwandelt, und aus dem Hofmarschall v, Kalb wurde ein märchenhafter „Obergarderobemeister'', wobei es dann nicht minder schön klang, wenn Ferdinand am Anfang des 4. Aktes wütend in die Szene hineinrief: „War kein Obergarderobemeister da?" Oberhofmeister, Bürgermeister und ähnliche respektable Leute pflegten, wie August Klingemann („Kunst und Natur" II, 255) erzählt, zu protestieren, wenn Leute ihres Ranges auf der Bühne nicht mit den höchsten Tugenden und Verdiensten ausgestattet waren; daher mußten der Zensor oder der Bearbeiter derartige Phantasiechargen erfinden. Der Zensor scheint aber selbst für den Humor dieser Änderung nicht ohne Verständnis gewesen zu sein; sie brachte ihn in so gute Laune, daß er den Obergarderobemeister durch den Sohn oder vielmehr Neffen des Präsidenten nicht, wie Schiller vorschreibt, „mein Allervortrefflichster" anreden ließ, sondern — „mein Allerwertester" ! Lady Milford schwebte ebenfalls völlig in der Luft; die Bezeichnung „Favoritin des Fürsten" mußte natürlich fallen, und damit auch jede Stelle des Textes, die ihr Verhältnis zum Fürsten näher bezeichnete, vor allem die Kammerdienerszene. Daß Serenissimus „von einer britischen Fürstin Erbarmen gegen sein deutsches Volk lernen" solle, wie es in dem Billett der Lady an den Fürsten im 4. Akt heißt, war ebenfalls nicht erlaubt. Das reizendste aber war, daß der schuftige Sekretär Wurm in der letzten Abrechnungsszene, als er seinen Spießgesellen, den Vizedom, preisgibt, diesen keineswegs, wie der Dichter will, als „Kameraden" behandeln, Bube titulieren und ihn in blutigem Galgenhumor auf die Schulter klopfen durfte, sondern auch da noch den schuldigen Respekt vor dem Vorgesetzten und der Standesperson zu wahren hatte, demnach alle jene groben Verstöße gegen die gute Lebensart fortfallen mußten! So zugerichtet erschien „Kabale und Liebe" am 23. Juli 1808 zum erstenmal auf dem k. k. Hofburgtheater, und dieser Unsinn wurde bis 1848 geduldet! (Grillparzer-Jahrbuch VII. XVII. XXV; Laube, „Burgtheater", 78. 89 f; Costenoble, Tagebuchblätter vom 21. 5. 1824.) Unter Schreyvogels Dramaturgenschaft, etwa Ende der zwanziger Jahre, gastierte einmal ein fremder Schauspieler in Wien, dem es gar zu albern erschien und zu unbequem war, als Neffe des Vizedoms, 543 SCHILLER statt, wie er von jeher gewohnt war, als Sohn des Präsidenten auftreten zu sollen. Er wußte also den Dramaturgen Schreyvogel zu bestimmen, das richtige Verwandtschaftsverhältnis ausnahmsweise für diesen Abend wiederherzustellen. „Ein schöner Sommertag," überlegte Schreyvogel, „ein leeres Haus — der Kaiser auf seiner Sommerresidenz Laxenburg — da kann mans riskiren!" Gesagt, getan, und auf der Probe sollen die Kulissen des Burgtheaters wirklich unbeweglich gestanden haben. Aber man hatte nicht mit dem listigen Wettergott gerechnet. Am Spätnachmittag begann es zu regnen, „Theaterwetter"', und das Haus füllte sich wider Erwarten. In Laxenburg kam der Kaiser um seinen Abendspaziergang, und da weder das gewohnte Quartett, noch Leute zu einer Tarockpartie zur Hand waren, langweilten sich Majestät in Ermangelung anderweitiger Regierungsgeschäfte und beschlossen, ins — Burgtheater zu fahren. Die Vorstellung hatte schon begonnen, als der Kaiser die Hofloge betrat. Schreyvogel, zu Tode erschrocken, eilt spornstreichs auf die Bühne, um Sohn und Vater wieder auseinander zu bringen. Das setzte nun die heilloseste Verwirrung. Der Schauspieler Koch als Musikus Miller sprach anfangs unentwegt von „Sr. Exzellenz dem Herrn Papa", der Vizedom faßte sich zwar und redete seinen verlorenen Sohn per „Neffe" an, aber dieser erteilte ihm, wie auf der Probe, immer wieder den süßen Namen „Vater". Kurz, es gab eine solche Konfusion, daß sich selbst der Souffleur in dieser verwickelten Verwandtschaft nicht mehr zurechtfand und die Wiener Spaßvögel, wie Bauernfeld, der das erzählt, wochenlang zu lachen hatten. Schreyvogel machte das Experiment nicht nochmals, und bei den Wiederholungen mußte sich auch der fremde Gast bequemen, an der betreffenden Stelle seines Herzens den Onkel statt des Vaters zu finden. — 1848 endlich wurde der Präsident in seine väterlichen Rechte wieder eingesetzt, der Obergarderobemeister aber erst durch Laube 1850 wieder zum Hofmarschall befördert, und ohne Milderungen durch die Feder des Zensors wurden auch spätere Aufführungen von „Kabale und Liebe" nicht zugelassen. Noch 1867 wurde die Erlaubnis dazu nur erteilt unter der Bedingung, daß die Worte „aber unser gnädiger Landesherr, juchhe nach Amerika" fortblieben, da sie „in ihrer grellen Färbung für das Burgtheater ungeeignet" seien. Was konnte der junge Schiller, nach diesen Erfahrungen mit seinen Erstlingswerken, vom „Don Carlos" erwarten, der mehr noch als jene ein ausgesprochenes Tendenzstück sein sollte? Wie der Dichter am 14. April 1783 an Reinwald schrieb, hatte er es sich zur Pflicht gemacht, „in Darstellung der Inquisition die prostituirte Menschheit zu rächen und ihre Schandflecken fürchterlich an den Pranger zu stellen"; selbst auf die Gefahr hin, sein Werk dadurch für das Theater unmöglich zu machen, wollte er „eine Menschenart, welche der Dolch der Tragödie bis jetzt nur gestreift hat, auf die Seele stoßen". Der Kampf SCHILLER 544 mit der Zensur begann denn auch schon, als das Werk in Schillers Zeitschrift „Thalia" 1786 zuerst erschien. Der Leipziger Zensor, Prof. Wenck, beanstandete mehrere Stellen; schließlich mußten nur zwei Zeilen geopfert werden, was den Dichter schon so verstimmte, daß er in der Weiterarbeit unterbrochen wurde. Bald aber beruhigte er sich, und als er sein neues Werk für die unmittelbar darauffolgende erste Buchausgabe redigierte (Leipzig, Göschen. 1787), wütete er gerade in den tendenziösen Stellen der Dichtung, in ihren Angriffen gegen Kirche, Inquisition und ihre Helfershelfer, mit einer überraschenden Selbstüberwindung. Seine bittere Lehrzeit, die Mannheimer Theaterdichterepisode, die uns Walter v. Molos Schillerroman so eindrucksvoll vergegenwärtigt, lag hinter ihm; er hatte in Leipzig und Dresden aufopferungsfreudige Anhänger gefunden, er lechzte nach Wirkung und Erfolg und war auch des bescheidenen Lohnes für seine Arbeit dringend bedürftig. Die Theaterlaufbahn seines neuen Stückes war ihm deshalb nicht mehr gleichgültig, die eigenen Milderungen der Buchausgabe genügten aber den Theaterintendanten bei weitem nicht. In Dresden erhoffte Schiller schon im Frühjahr 1787 die Uraufführung, sie zog sich aber bis zum 18. Februar 1789 hin, was bei einem für das Theater eines katholischen Hofes so unbequemen Stoff nicht wundernehmen konnte. Andere Theater kamen zuvor. Aber auch Dalberg in Mannheim hatte endlose Einwendungen, Großmann in Frankfurt wollte nicht heran, und selbst Schröder in der freien Stadt Hamburg zögerte. Aufgeführt aber wollte Schiller das Werk sehen — koste es was es wolle, und so bequemte er sich, selbst eine Reihe von Theaterbearbeitungen herzustellen, Prosafassungen, die dem Geschmack des Publikums, der Faulheit der Schauspieler und der Ängstlichkeit der Zensur in fast beschämender Unterwürfigkeit entgegenkamen. Der Großinquisitor ist ganz gestrichen; der Beichtvater Domingo ist nur mehr ein Höfling oder Staatssekretär Perez, Marquis Posa hat seinen Charakter als Maltheserritter verloren; Mönche gibt es am Hofe König Philipps überhaupt nicht mehr, von Autodafes und ähnlichen kirchengeschichtlichen Scheußlichkeiten ist nicht mehr die Rede, und der Name Gottes, den alle Personen des Stücks etwas reichlich apostrophieren, wird nicht mehr genannt; ebensowenig aber auch die Hölle. So wurde das Werk schon 1787 in Leipzig gegeben. Die von Marx Möller (1896) veröffentlichte Hamburger Bearbeitung, die auch den Jambus beibehielt, brauchte so kleinliche Rücksichten allerdings nicht zu nehmen, sie war die letzte und beste, „reif und gedacht", wie Schiller selbst sagt, aber den Großinquisitor ließ auch Schröder fort, angeblich, weil er ihn nicht besetzen konnte, und der Charakter Domingos ist vorsichtig verwischt; ihm gelten die Schlußworte des Königs: „Richter an Gottes Statt. Ich habe das Meinige gethan. Thu Du das Deine." In Mannheim war Intendant v. Dalberg keck genug, den „Staatssekretär 545 SCHILLER Perez" (ehemaligen Beichtvater Domingo) wieder in einen Geistlichen zu verwandeln, einen Jesuiten, und das dortige Publikum murmelte bei seinem Erscheinen: „Pater Frank!" So hieß der allmächtige Beichtvater des Kurfürsten von Pfalzbayern, Karl Theodor, der in Mannheim residierte. Dieser Eigenmächtigkeit und dem schlechten Spiel schrieb Schiller den dortigen Mißerfolg seines Werkes zu. Im protestantischen Berlin wurde ebenfalls die Prosabearbeitung am 22. November 1788 auf Befehl des Königs Friedrich Wilhelm IL, „des alten Schweins", wie Schiller sich in einem Brief an Lotte v. Lengefeld, seine spätere Gattin, vom 11. Dezember ausdrückt, „mit vielem Pomp schlecht gegeben. Die Ingenheim war mit dem König in einer Loge, welches bei Gelegenheit der Scene Carls mit der Eboli einiges Gesumse im Parterre veranlaßt haben soll. Die Scene des Marquis mit dem König soll gut gespielt worden sein, und Seiner Majestät dem dicken Schwein sehr ans Herz gegangen sein. Ich erwarte nun alle Tage eine Vocation nach Berlin, um [Minister] Herzbergs Stelle zu übernehmen und den preußischen Staat zu regieren". Bei den Wiederholungen mußte stark gekürzt werden, da die Aufführung sechs Stunden gedauert hatte. Auf die Originalfassung ging das Berliner Theater erst nach 1810 zurück. Die Weimarer Schauspieler probierten „Don Carlos" zuerst in Erfurt am 25. September 1791, Schiller selbst leitete die Aufführung, und daraufhin brachte Goethe das Werk am 28. Februar 1792 auf die Weimarer Bühne, deren Direktor er seit 1791 war. Auch bei diesen beiden Darstellungen erschien der Staatssekretär Perez, der erst 1802 in einer neuen Bearbeitung wieder in den Beichtvater Domingo zurückverwandelt wurde. Es dauerte lange, ehe sich die Originalfassung in Jamben von Weimar aus andere Bühnen eroberte; so brachte das Weimarer Ensemble sie erst am 24. Mai 1807 bei einem Gastspiel nach Leipzig. — In Frankfurt a. M. vertrat noch zu Börnes Zeit (s. dessen „Dramaturgische Blätter") ein Staatssekretär Perez den Beichtvater, ohne daß alle Verse, die sich eben auf sein Amt als Beichtvater bezogen, gestrichen waren. In Stuttgart (24. August 1797) behalf man sich mit einer Bearbeitung Plümickes, aber auch darin waren noch so viele anstößige Stellen, daß die Direktion eine Rüge erhielt und den Befehl, „dergleichen Stücke nur unter denjenigen Abänderungen zu geben, unter welchen es auf andern wohl eingerichteten Theatern, z. B. zu Wien, aufgeführt zu werden pflegt". Herzog Friedrich Eugen fügte eigenhändig hinzu: „Der Zensor wird mir responsabel sein, daß kein Stück aufgeführt werden möge, welches nicht von allem Anstößigen gereinigt sein wird." Am 11. Februar 1799 endlich scheint Schillers eigene Prosafassung an die Stelle der Plümickeschcn Verhunzung getreten zu sein ; 1803 wurde auch sie wieder verbannt und erst 1811 die Jambenfassung dem Spielplan einverleibt. (Krauß a. a. O.) 35 SCHILLER 54 6 In Wien war auch der kastrierte „Don Carlos" völlig unmöglich gewesen. Die sträfliche Liebe des Prinzen zu seiner Stiefmutter gehörte zu den „unnatürlichen Verbrechen", von denen auf der dortigen Hofbühne nicht die Rede sein durfte, und ein Beichtvater Domingo als abgefeimter Intrigant wäre ein unerhörter Skandal gewesen. Im Herbst 1808 wagte sich der Hofschauspieler Krüger, um bei seinem Benefiz auf dem Theater an der Wien eine Sensation zu bieten, an eine eigene Bearbeitung des „Don Carlos". Der Polizeivizepräsident v. Hager aber erhob Einwände, weil „das Verhältnis des Prinzen zum König, seinem Vater, einige entfernte Ähnlichkeit mit den letzten Ereignissen in Spanien" habe, wo Karl IV. und sein Sohn Ferdinand VII. um die Krone kämpften, bis sie Napoleon beide an die Luft setzte und seinen Bruder Joseph zum König von Spanien erhob. Hier standen also nicht nur das vierte Gebot, sondern auch die wandelbaren „Zeitumstände" einer Aufführung im Wege, und selbst der freiheitliche Minister Graf Stadion meinte, daß man es „dem unglücklichen Zustande der königlich spanischen Familie schuldig sei, selbe nicht zum Gegenstand von Beziehungen zu machen, die zwar keineswegs in dem Stück selbst liegen, bei der durch die letzten Ereignisse in Spanien veranlaßten Stimmung des Publikums aber doch schwer zu vermeiden sein würden". Dieselbe Rücksicht auf „die Verhältnisse mit Spanien" hatte sogar das französische Gouvernement während der Besetzung Berlins üben zu müssen geglaubt und 1807 eine schon angekündigte Aufführung des Stückes widerrufen (s. Fritz v. Bülow an Ernst Schulze, „Voss. Zeitung", Sonntagsbeilage 1891. Nr. 12). Als aber am 14. Mai 1809 die Franzosen in Wien einzogen, war ihnen die „königlich spanische Familie" Hekuba, und während ihrer Herrschaft bis zum November wurde gerade „Don Carlos" die einzige Novität des Burgtheaters. Am 23. August 1809 erfolgte die erste Aufführung. Ohne Änderungen aber hatte die einheimische Zensur ihn doch nicht passieren lassen. Der Großinquisitor war gestrichen; aus dem Beichtvater Domingo war ein gleichgültiger „Höfling Don Antonio Perez" geworden, die Rolle des ebenfalls gestrichenen Herzogs Alba wurde, so gut es ging, mit der jenes Höflings zusammengezogen, und Carlos durfte beileibe nicht in seine Stiefmutter verliebt sein. Jede Andeutung davon war noch unter Laubes Direktion streng untersagt! (Grillparzer-Jahrbuch IX. XXV; Laube, „Burgtheater", S. 90; Wlas- sack, „Chronik", S. 121 f.) Daneben enthielt „Don Carlos" noch mancherlei „geflügelte Worte", die unter besonderen Zeitverhältnissen und je nach der zufälligen Betonung des Schauspielers einen sehr wechselnden Eindruck auf das mit Fleiß naiv gehaltene Publikum des Hofburgtheaters machen mußten. „Unter den vielen Censurvorschriften", erzählt der Schauspieler An- schütz in seinen „Erinnerungen" von seinem ersten Gastspiel in Wien, 547 SCHILLER Juni 1820, „waren für den Schauspieler, der vom Auslande kam, jene für den Marquis Posa die lästigsten, und ich hatte die größte Mühe, ihnen Folge zu leisten. Eine ungewöhnliche Wirkung hatte die Stelle: ,Ich kann nicht Fürstendiener sein!' Nach dem Aktschluß kommt Schreyvogel [der Dramaturg] ganz bestürzt auf die Bühne und macht mir den Vorwurf: ,Wie können Sie uns das zufügen und eine gestrichene Stelle sprechen, die solchen Eclat macht?' „Ich erwiederte: ,Ich habe mich genau an das censurirte Buch gehalten.' — ,Das ist unmöglich!' ruft Schreyvogel. — ,Ich bitte, das Soufflirbuch holen zu lassen.' „Das Buch wurde nachgeschlagen und die Stelle war unbeanstandet. .Unbegreiflich,' meinte Schreyvogel, ,die Stelle ist sonst nie aufgefallen.' — ,Dafür kann ich nichts.' — ,Wer denn?' meinte Schreyvogel lächelnd. ,Man muß die Worte künftig abwägen, die man Ihnen in den Mund legt.'" Bald nach Anschützens Engagementsantritt wurde „Don Carlos" mit dem früheren Darsteller des Posa gegeben, und der ganze Hof war anwesend. Anschütz stand neben Schreyvogel im Parterre, und als die gefürchtete Stelle unbeachtet vorüberging, klopfte ihm Schreyvogel auf die Schulter und sagte: „Heute bin ich froh, daß Sie den Posa nicht spielen !" Der Ton macht eben die Musik. Seit 1790 war Schiller unbesoldeter Professor der Geschichte in Jena, und seine tägliche Berufsarbeit drängte sein dichterisches Schaffen jahrelang in den Hintergrund. Andrerseits führte sie ihm auch dankbare Stoffe zu, denen er seine größten Erfolge als Dramatiker verdankt. Vor »llem die Wallenstein-Trilogie, die er im Winter 1798/99 vollendete und auf der Weimarer Hofbühne zur ersten Darstellung brachte: am 12. Oktober 1798 „Wallensteins Lager", am 30. Januar 1799 „Die Piccolomini" und am 20. April desselben Jahres „Wallensteins Tod". Wir wissen zwar, daß sich der Prolog zum 12. Oktober und besonders „Die Piccolomini" ihres zu großen Umfangs wegen starke Kürzungen gefallen lassen mußten, die der Dichter selbst vornahm, aber von irgendwelchen Eingriffen einer Zensurbehörde oder von Rücksichten auf sie war nicht die Rede, obgleich Schiller sich von vornherein bereit erklärte, den erst nachträglich in das Vorspiel hineingebrachten Kapuziner fortzulassen, dessen starker, durch Anton Genasts meisterhafte Verkörperung zündender Wirkung er sich damals noch nicht bewußt war (an Goethe 21. September 1798). Um so mehr Eingriffe erlebte das Werk im übrigen „Reich". Nach Weimar war das von Iffland dirigierte Kgl. Schauspielhaus in Berlin das erste Theater, das den „Wallenstein" aufnahm. Aber nur die „Piccolomini" und „Wallensteins Tod", nicht das „Lager", an das sich Iffland nicht herantraute, obgleich er die ganze Trilogie vom Dichter gekauft und mit 60 Stück Friedrichsdor bezahlt hatte. Das SCHILLER 54 g Kgl. Theater unterstand damals keiner Zensur, Iffland selbst hatte dafür einzustehen, und er hütete sich wohl, etwas zu unternehmen, was die Einsetzung einer besonderen Zensurbehörde hätte veranlassen können. Nach Rücksprache mit „mehreren bedeutenden Männern" setzte er also dem Dichter auseinander, es sei bedenklich, „in einem militärischen Staate, ein Stück zu geben, wo über die Art und Folgen eines großen stehenden Heeres, so treffende Dinge, in so hinreißender Sprache gesagt werden. Es kann gefährlich seyn, oder doch leicht gemißdeutet werden, wenn die Möglichkeit, daß eine Armee in Masse deliberirt, ob sie sich da oder dorthin schicken lassen soll und will, anschaulich dargestellt wird. Was der wackere Wachtmeister so charakteristisch über des Königs Scepter sagt, ist, wie die ganze militärische Debatte, bedenklich, wenn ein militärischer König der erste Zuschauer ist". Er habe deshalb den Ausfall des Vorspiels mit den zu hohen Kosten begründet, auf die Gefahr hin, dieses „platten Grundes" wegen getadelt zu werden. Zugleich beschwor er Schiller hoch und teuer, ja nichts von dem wahren Grund zu verraten, da sonst der „schreibselige Pöbel" alle „Broschüren" mit der Notiz überschwemmen werde, „Wallensteins Lager" sei aus politischen Gründen in Berlin unterdrückt worden. „Man würde entweder der hiesigen Regierung einen kleinlichen Geist zuschreiben, den sie nicht hat, oder mich einer enragirten Aristokratie beschuldigen, die ich nicht habe .. . Gewiß wünscht das Volk hier keine Revolution, aber die Gränze zwischen Civil und Militair ist wohl jetzt nirgend so berichtigt angenommen, daß eine laute Discussion darüber nicht laute Äußerungen veranlassen müßte, die einem oder dem anderen Theile Verlegenheiten zuziehen könnten. Ich möchte jetzt nicht den bekannten Vers sagen: Le premier roy fut un Soldat heureux." Bei der „leicht entzündlichen Einbildungskraft" der Gegenwart könne man die Wirkung solch einer „Volksversammlung" auf der Bühne nicht ermessen, um so weniger, da die Verse des Vorspiels jedem verständlich seien und „oft die jetzige Empfindung Vieler" ausdrückten, auch da, wo der Dichter nur „die Charakteristik des Standes und jener Zeiten" habe geben wollen. Schiller antwortete darauf kurz und schlagend: „Das Skandal wird genommen und nicht gegeben"; doch versetzte er sich in Ifflands heikle Lage, deren Erschwerung seine und die gesamte zeitgenössische Dichtung hätte schädigen können, und gab sich mit der Aufführung der beiden andern Teile zufrieden. Am 18. Februar 1799 gingen „Die Piccolomini", am 17. Mai „Wallensteins Tod" über die Bretter des Kgl. Schauspielhauses zu Berlin. Erst vier Jahre später waren die Bedenken gegen „Wallensteins Lager" geschwunden; am 28. November 1803 durfte es seinen Siegeslauf endlich auch in Berlin beginnen, ohne daß von einer bedenklichen Wirkung etwas verlautet hätte. Im Gegenteil! Vor der Schlacht bei Jena mußte „Wallensteins Lager" immer 549 SCHILLER wiederholt werden, weil die Berliner sich im Absingen des Reiterliedes gar nicht genug tun konnten. Schlimmer schon gestaltete sich das Schicksal des Stückes in dem Örtchen Lauchstädt, wo unter Goethes Theaterleitung das Weimarer Ensemble die Badegäste mit theatralischen Belustigungen zu unterhalten pflegte. Im Juli 1799 hatte man dort den „Wallenstein" gegeben, eine Aufführung, die nach des Hofrats Kirms Bericht an Schiller am 26. August „von Halle und besonders von Leipzig eine Menge Gelehrte und Ungelehrte nach Lauchstädt in Bewegung gesetzt" und großen Beifall gefunden hatte. Als Honorar hatte sich Schiller die gesamte Kasseneinnahme der ersten Wiederholung ausbedungen, die am 7., 8. und 12. August stattfand, und zwar bildete wunderbarerweise das „Lager" dabei den Schluß. Die Einnahme betrug 150 Taler, worüber Schiller bei den damaligen teuern Zeiten sehr vergnügt war. Als man aber 1800 die Aufführung wiederholen wollte, verbot sie der Kanzler des noch zu Kursachsen gehörenden Stifts Merseburg, wenn nicht „der Pfaffe herausgelassen" werde. „Man hat sich in Dresden darüber beklagt," schrieb der Schauspieler Heinrich Becker am 29. Juni 1800 an Schiller (s. Urlichs, „Briefe an Schiller". 1877. S. 445), „daß man in Lauchstädt einen Ordensgeistlichen im vorigen Sommer auf das Theater gebracht, welcher von den Soldaten verspottet und unter Drohungen fortgebracht wäre: welches der jetzt dirigirende Consisto- rial-President sehr Übel aufgenommen hat". Im selben Jahr verbot dieser Kanzler mit Rücksicht auf die schwachen Nerven der Lauchstädter Badegäste auch die „Räuber". Auf den Einspruch des Dresdener Zensors war Schiller durch seinen Freund Körner vorbereitet, der ihm schon am 20. Februar 1799 schrieb: „Der Capuziner freilich im Lager dürfte nicht stehen bleiben." Als man sich endlich zur Aufführung entschloß, mußte sich der Kapuziner in einen Schulmeister verwandeln, was von allen Auswegen noch der beste war. Von der Predigt wurde wenig fortgelassen, und selbst das Kostüm näherte sich der Mönchstracht, so daß die Szene „eine drollige Wirkung" machte, wie Körner am 25. September 1801 berichtet. Bei den zwei andern Teilen der Trilogie umging man die Originalfassung und griff zu einer Bearbeitung, die ein Schauspieler Vogel in Mannheim hatte im Druck erscheinen lassen. „Die Piccolomini" und „Wallensteins Tod" waren darin zu einem Stück zusammengezogen. Körner verbesserte die Schneiderarbeit noch etwas, schaltete wichtige Szenen Wallensteins wieder ein und teilte das Ganze in sechs Akte, strich aber sorgfältig alles, „was gegen den Wiener Hof, oder gegen andere Rücksichten verstoßen könnte" (an Schiller 31. Dezember 1802). Natürlich waren, wie Goedeke mit Recht bemerkt, in einem Drama, dessen Held als Verbrecher gegen den Kaiserhof erscheinen sollte, die gegen Österreich gerichteten Stellen unentbehrlicher als fast alles übrige. SCHILLER 55 o Auch für Stuttgart hatte sich Schiller die Mühe gemacht, eine eigene Bearbeitung herzustellen (W. v. Maltzahn hat sie 1861 veröffentlicht) ; alles, was aus politischen Gründen bedenklich klang, hatte er gestrichen, aber Herzog Friedrich verbot aus Schonung gegen Österreich die Aufführung. Der Intendant, Leutnant Haselmaier, erwarb dafür Schillers „Macbeth"-Übersetzung, aber auch deren Darstellung kam erst nach elf Jahren zustande. Noch Februar 1807, als Friedrich (seit 1. Januar 1806 König von Napoleons Gnaden) Verbündeter des Korsen gegen Österreich war, wiederholte er das Verbot des „Wallenstein", und als im April 1807 der Schauspieler Eßlair als Wallenstein gastieren wollte, wagte die Direktion nicht einmal das Gesuch dem Fürsten zu unterbreiten; der neugebackene König wollte von dem „Rebellen" Wallenstein nun einmal nichts wissen. Erst 1809 durfte das „Lager" in Stuttgart gespielt werden; 1810 folgten dann die beiden andern Teile der Trilogie. — Das alles war aber nur ein Vorspiel zu dem, was in Wien auf dem damals schon für ganz Deutschland maßgebenden Burgtheater der neuen Dichtung harrte. Dort war gerade August v. Kotzebue Theaterdichter und Dramaturg, und als kundiger Thebaner beeilte er sich, die Novität einzufordern. Am 16. November 1798 erkundigte sich Schiller zunächst bei ihm, ob es überhaupt möglich sein werde, die Geschichte Wallensteins dort auf die Bretter zu bringen, erklärte sich aber zu jeder Konzession an die Zensur bereit: er wolle alles ausmerzen, was „nur irgend anstößig" sein könne, und gebe dem Dramaturgen noch weitere Vollmacht; es sei ihm sogar lieb, wenn die Wiener Zensur „überzeugt von meinen Grundsätzen" das Manuskript auf seine politische Unparteilichkeit hin beurteilen wolle. Er arbeitete sogar selbst an einer Zusammenziehung der Trilogie zu einem einzigen, vier Stunden spielenden Stück, die für Wien und überhaupt für das Reich bestimmt sein sollte. Ebenso entgegenkommend hatte er sich mit Rücksicht auf die „politischen Verhältnisse" an eine Bearbeitung für Stuttgart gemacht; das Manuskript besitzt jetzt die Preußische Staatsbibliothek in Berlin. Im Mai 1799 war Kotzebue, ein geborener Weima- raner, persönlich bei Schiller in Jena und erhielt auch die Handschrift des Werkes, aber seine Dramaturgenschaft nahm noch im selben Jahr ein Ende. Die Wiener Zensur beschäftigte sich zunächst mit der Buchausgabe des „Wallenstein". Schiller hatte diese mit Absicht ein Jahr zurückgehalten, denn nach damaligem Urheberrecht (!) durfte jeder Theaterdirektor ein gedrucktes Stück aufführen, ohne auch nur den Verfasser zu fragen, geschweige denn ihm ein Honorar zu zahlen; und Schiller wollte Geld verdienen so gut wie jeder andere. Kaum war nun das Werk bei Cotta im Jahre 1800 erschienen, so kündigte der Wiener Buchhändler Alois Doli einen billigen Nachdruck an, was, wie schon oben bemerkt, in Österreich zwecks Hebung der dortigen 551 SCHILLER Industrie gesetzlich erlaubt war! Die Polizeidirektion erklärte aber, daß „eine allgemeine Verbreitung dieses Buches die öffentliche Meinung verderben und eine Menge Irrtümer und gefährliche Sätze, welche dem Verräter Wallenstein und seinen Anhängern in den Mund gelegt werden, unter die ungebildete Klasse von Menschen bringen könne". Aussprüche Wallensteins wie: der Krieg verschlinge alles und Österreich wolle keinen Frieden, könnten, fürchtete die Polizei, auf den Minister Thugut, den heftigsten Verteidiger des damaligen Krieges gegen Frankreich, bezogen werden. Thuguts Gegner, Erzherzog Karl, der für den Frieden eintrat, war soeben bei seiner Rückkehr von Prag von den Wienern mit großem Jubel empfangen worden (vgl. A. Four- nier, „Schillers Wallenstein und die österreichische Censur", „Neue Freie Presse" Nr. 12 261; Grillparzer-Jahrbuch IX, 225f.). Das Ministerium erlaubte den Nachdruck trotzdem, aber nur unter der Formel „permittitur", das bedeutete: Das Buch darf gedruckt, verkauft und gelesen werden, das Titelblatt aber keine Angabe des Verlegers und Verlagsortes Wien, höchstens einen erdichteten tragen! Seit Josephs II. Zensurreform 1780 war solch eine Fälschung gesetzlich ausdrücklich gestattet. Gleich nach Erscheinen des Wiener Nachdrucks machte sich nun der dortige Zensurbeamte und berüchtigte „Verhunzer" zahlreicher Werke unserer Klassiker, Escherich, auch an eine „Bearbeitung" des „Wallenstein", die den Forderungen der Wiener Zensur entsprechen sollte. Aber selbst ihm gelang es nicht, den widerspenstigen Stoff nach dem gewohnten Rezept zurechtzuschneidern, denn den Hauptanstoß konnte auch er nicht beseitigen. Alle Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren „Ausschlag diesen Regenten nachtheilig ist", jede Empörung gegen einen Regenten überhaupt, war ja nach den Grundsätzen der Burgtheaterzensur ausgeschlossen. Wieviel mehr dieses peinliche Verhältnis des Hauses Österreich zu dem Rebellen Wallenstein! Der Zensor saß hier zwischen zwei Stühlen; er durfte weder dem einen noch dem andern zunahe treten. Zu Escherichs Bearbeitung meinte der die Theaterzensur ausübende Hofrat Hägelin am 14. Mai 1802: „Wallenstein bleibt immer ein großer Feldfürst und Held, dem der kaiserliche Hof und die katholische Partei im Reiche die größten Obligationen hatte." Die „höhere Entscheidung" fiel denn auch ablehnend aus, obgleich der Prager Zensor, der es allerdings nach Hägelins Meinung „um etliche und dreißig Meilen leichter als der Wienerische in Zulassung mancher Stücke von heiklerem Stoff hatte", den durch viele Striche und Korrekturen verhunzten „Wallenstein" passieren ließ. Ebenso ging es 1810, als die Hoftheaterdirektion nur die „Piccolomini" der Zensur einreichte. Graf Metternich, der spätere allmächtige Minister, erklärte seitens der geheimen Hof- und Staatskanzlei, das Stück sei „keineswegs zur öffentlichen Darstellung geeignet". SCHILLER 55 2 Erst am i. April 1814 durfte Schillers Meisterwerk „in die Kürze gezogen und für einen Abend eingerichtet von H. W—r" auf dem Burgtheater erscheinen, nachdem Hofrat Friedrich Gentz, die rechte Hand Metternichs, das „von allen anstößigen Stellen gereinigte" Trauerspiel noch einmal durchgesiebt und am 9. Februar zu Protokoll gegeben hatte, daß man in politischer Hinsicht „gegen keine einzelnen Stellen des Stückes" in dieser Fassung mehr etwas erinnern könne. Die Bedenken gegen das Ganze waren also auch jetzt nicht völlig beseitigt. Die Figur des Astrologen Seni war ganz gestrichen. — Das Vorspiel, „Wdllensteins Lager" aber war der Kapuzinerpredigt wegen von den Wiener Bühnen bis 1848 ausgeschlossen. Unter den von Karl Glossy im Grillparzer-Jahrbuch (XXV) veröffentlichten Wiener Zensurakten findet sich der Geheimbericht eines der Spitzel und „Naderer", die im Auftrag der Regierung an allen öffentlichen und privaten Orten, vor allem in den Theatern, herumhorchten, bedenkliche Worte aufschnappten und denunzierten, manch guten Bürger mit etwas vorlautem Mundwerk hinter die grünen Gardinen brachten und sich als Vertreter der „gutgesinnten" öffentlichen Meinung in die Brust warfen. Einer von diesen anonymen Zuträgern schrieb am 3. April 1814 über die endlich durchgesetzte Aufführung des „Wallenstein": „Daß im Burgtheater das Schauspiel Wallenstein mit solchem Glanz, Prätension und Affektation gegeben und von der Zensur zugelassen wird, höre ich sehr laut tadeln, weil alle Stücke von Schiller wie von den meisten modernen Dichtern, Schriftstellern und Schöngeistern, eine revolutionäre, antiösterreichische, antikaiserliche Tendenz haben, die in unserer gegenwärtigen Krisis, wo es sich um die Selbständigkeit von Deutschland handelt, äußerst deplaciert ist, und weil weder die Theaterdirektion, noch die Theaterzensur Produkte zur Vorstellung bringen, welche eine antirevolutionäre, eine rein österreichische, rein kaiserliche Tendenz hätten, um den Nationalgeist zu heben, wenigstens wo nöthig, denselben zu korrigieren, zu berichtigen, zu leiten." Noch in den zwanziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts bestand in Österreich ein allgemeines Verbot, „über Waldstein, den Friedländer etwas drucken zu lassen". Man begründete das sogar wissenschaftlich damit, daß die zur Zensur eingereichten Manuskripte „mit der auf die vorhandenen geheimen Akten gestützten historischen Wahrheit durchaus nicht im Einklang" ständen. Es war daher eine kühne Tat von dem tüchtigen Dramaturgen des Burgtheaters, Joseph Schreyvogel, im Jahre 1827 die alte geschmacklose Bearbeitung des Schillerschen „Wallenstein" von 1814 beiseite zu legen und eine neue zu versuchen, die dem Werke des Dichters einigermaßen gerecht wurde. Das Vorspiel war natürlich nicht zu retten. „Auch den Questenberg durchzubringen, gelang Schreyvogel nicht," erzählt Hein- 553 SCHILLER rieh Anschütz („Erinnerungen" S. 339 f.) ; „die Audienzscene war nun einmal gegen den Katechismus der Censur. Ohne Questenberg gibt es aber keine Piccolomini. Schreyvogel mußte daher auf eine andere Auskunft denken. Er machte das Bankett und den letzten Act der .Piccolomini' zum ersten Acte der neuen Einrichtung, und .Wallen- stein's Tod' mit unvermeidlichen Kürzungen bildete die vier folgenden Acte . . . Aus .Wallensteins Tod' fehlte von Bedeutung nichts als die Scene zwischen Buttler und den beiden Hauptleuten Deveroux und Macdonald." Beide Teile zog Schreyvogel zu einem fünfaktigen Ganzen zusammen, den Originaltext stellte er nach Möglichkeit wieder her, und die Aufführung durfte am 29. September 1827 mit Erlaubnis des Kaisers vonstatten gehen. Schreyvogels Bearbeitung behauptete sich auch bis 1848, wo endlich der Dichter zu seinem vollen Rechte kam. — Welchen Widerstand aber selbst Schreyvogels „Wallen- stein"-Bearbeitung immer wieder fand, davon weiß ebenfalls Anschütz zu erzählen: „Sechs Jahre war .Wallenstein' in dieser Gestalt eingebürgert, als derselbe .Kunstkenner', der Grillparzers ,Ottokar' beseitigt hatte [— Anschütz meint den böhmischen Hofrat v. Bret- feld —], auch Schillers Chef d'oeuvre und Shakespeares ,Lear' mit der Bemerkung: ,Ah was, Lear und Wallenstein immer diese ungenießbaren Trauerspiele!' auf Jahre in die Registratur verwies." Im Salon des Fürsten Metternich übrigens galt, wie so manche andre Zensurvorschrift, die Achtung des Schillerschen Kapuziners in „Wallensteins Lager" nicht. Als Karl v. Holtei im Jahre 1841 während seines Aufenthaltes in Wien zu mehreren privaten Rezitationsabenden im Palais Metternich aufgefordert wurde, äußerte der Fürst den Wunsch, „Wallensteins Lager" von ihm zu hören. Holtei entgegnete, daß er aber die Kapuzinerpredigt unmöglich anders als auf eine halb komische Weise vortragen könne. „Und was hindert Sie daran ?" fragte der Fürst. Holtei zuckte verlegen die Achseln. „Ich finde nichts Bedenkliches dabei!" fügte Seine Durchlaucht hinzu, und Holtei las „Wallensteins Lager" samt der verbotenen Kapuzinerpredigt im Salon des Fürsten Metternich zum lebhaften Ergötzen hochgeborener Hörer und schönster Hörerinnen. (Holtei, „Vierzig Jahre" VI, 347.) Erst die revolutionären Ereignisse des Jahres 1848, die so manches Werk der deutschen Klassiker flott machten, brachen auch Schillers „Wallenstein" auf dem Burgtheater eine Gasse, und „Wallensteins Lager" durfte am 28. September 1848 die erste Gesamtdarstellung der Trilogie in unverstümmelter Gestalt eröffnen. Die Wiener waren aber, so berichtet Heinrich Laube, durch die achtzigjährige strenge Zensur, die niemals einen Priester auf der Bühne geduldet hatte, so eingeschüchtert, daß die Kapuzinerpredigt sie zunächst erschreckte und SCHILLER 554 eine „beängstigende Wirkung" auslöste. „Naderer da?" — Auch nach Laubes Direktionsantritt 1850 erlebte „Wallensteins Lager" noch mancherlei Zensurschicksale. Als die Reaktion über Österreich hereinbrach, wurde auch die Kapuzinerpredigt wieder verboten, und immer, wenn eine dumpfe religiöse Stimmung in Wien vorherrschte, schreckte der Geist des polternden Feldpredigers das zarte Gemüt des Zensors. Man half sich aber in solchen Fällen damit, daß man den Kapuziner in eine Magistratsperson verwandelte, der übliche Ausweg, wie schon die Zensurgeschichte der „Räuber" zeigte. — Schillers nächstes Werk, „Maria Stuart", erregte sogar in Weimar wegen der 7. Szene des 5. Aktes Bedenken. Am 12. Juni 1800, zwei Tage vor der Uraufführung, schrieb der Theaterdirektor Goethe an Schiller: „Der kühne Gedanke eine Kommunion aufs Theater zu bringen, ist schon ruchbar geworden, und ich werde veranlaßt, Sie zu ersuchen, die Funktion zu umgehen. Ich darf jetzt bekennen, daß es mir selbst dabei nicht wohl zu Mute war, nun da man schon im voraus dagegen protestirt, ist es in doppelter Betrachtung nicht rätlich." Man einigte sich sogleich über die Kürzungen; in Goedekes kritischer Schillerausgabe (II, 56off.) sind die gestrichenen Stellen mitgeteilt; aus der Anmerkung des Herausgebers ergibt sich auch, welcher „man" die Änderung veranlaßte: der Herzog selbst, vielleicht auf Herders Drängen, der, nach Anton Genasts Bericht (s. Ed. Genast, „Aus dem Tagebuche eines alten Schauspielers". I, 116), gegen diese „Profanirung der Kirche" heftig protestiert haben soll; nach anderen soll die Herzogin Luise oder irgendeine Hofdame der Anlaß zu Karl Augusts Einspruch gewesen sein (E. W. Weber, „Zur Geschichte des Weimarer Theaters", 5. 259f). Daß trotz der Kürzung diese und noch eine andere Szene den Enthusiasmus des Publikums durch ein „besorgliches, ängstliches Gefühl" unterbrachen, erzählt Heinrich Schmidt in seinen „Erinnerungen eines weimarischen Veteranen" (1856. S. 96I). Die 6. Szene des 3. Aktes, wo der Schwärmer Mortimer Maria im Garten findet und sie „mit den Ausbrüchen seines Liebeswahnsinns" bestürmt, war „bei der allerersten Darstellung des Stücks noch weit mehr ausgeführt und wirklich auf eine so gewagte, übergreifende Weise, daß sie auf der höchsten Spitze stand. Es kam noch dazu, daß die Scene von Mann und Frau, Herrn und Madame Vohs, dargestellt, und Vohs, der übrigens ein überaus trefflicher Mortimer, sowie sie die schönste Maria Stuart war, wol dadurch noch verführt wurde, weniger ängstlich die schicklichen Schranken zu beobachten; denn er hielt Maria fortwährend in engster Umschlingung und zog sie nach den Coulissen hin — kurz eine bis zur Angst gesteigerte Aufregung theilte sich allen Zuschauern mit, und die Scene wurde dann auch bei den folgenden Vorstellungen sehr gemildert. [Nach der zweiten Vorstellung mußte Vohs die Rolle an seinen Kollegen Haide abgeben, s. 555 SCHILLER Weber, a. a. O., S. 49.] Dasselbe trat ein in der Abendmahlscene, als Brot und Kelch wirklich gereicht wurden; denn man muß bedenken, daß bei dieser ersten Darstellung das Publicum, noch durch keine Mittheilung darüber vorbereitet, umsomehr davon überrascht werden mußte. Die Wirkung war eine einzige; nie mehr habe ich eine ähnliche bei irgend einer Darstellung überhaupt wahrgenommen". Am Morgen nach der Vorstellung bat Schiller wirklich den Regisseur Heinrich Becker um seinen Besuch, um zu überlegen, „wie die künftigen Repräsentationen noch um eine Viertelstunde verkürzt werden können", und als er am 3- Juli das Manuskript an Freund Körner in Dresden sandte, machte er gleich darauf aufmerksam, daß die Abendmahlszene bei der Vorstellung abgeändert worden sei; nach Genast (I, 117) wurde sie überhaupt nur bei der Premiere gegeben und dann gestrichen, da auch das Publikum davon unangenehm berührt worden sei; Weber in dem mehrfach erwähnten Buche bestreitet überhaupt, daß die Abendmahlszene je in Weimar gegeben worden sei. Von den Mortimerszenen sagt Schiller in dem Brief an Körner nichts. Man hielt sich auch in Dresden an die Weimarer Kürzung, womit Körner wenig einverstanden war. „Wenn Dichter und Schauspieler", schrieb er am 22. September 1801 nach der Aufführung an Schiller, „nicht alles aussprechen dürfen, was diese Situation fordert, so wollte ich lieber die ganze Scene auf dem Theater entbehren, als immer an die Schranken der Darstellung erinnert werden, die aus ärmlichen Begriffen von der Kunst entstehen". Schiller aber antwortete, offenbar unter dem Eindruck der Weimarer Stimmung: „Maria Stuart ist freilich keine Aufgabe für eine solche Gesellschaft als die Secondasche [in Dresden], und wenn auch der Schauspieler alles dafür thäte, so kann sich das Publicum nicht darein finden, an einer reinen Handlung, ohne Interesse für einen Helden, ein freies Gefallen zu finden; und eben dadurch werden wir dramatische Schriftsteller in der Wahl der Stoffe so sehr beengt; denn die reinsten Stoffe in Absicht auf die Kunst werden dadurch ausgeschlossen, und sehr selten läßt sich eine reine und schöne Form mit dem affectionirten Interesse des Stoffes vereinigen". Schiller deutet hier auch die andere Seite des Zensurproblems an, die besonders bei den jüngsten Literaturrevolutionen sich oft genug drastisch geltend gemacht hat: die willkürliche und nicht minder unverständige Zensur eines unreifen Publikums, das allerdings dadurch nicht weitergebildet werden kann, daß man ihm alle solche Feuerproben einfach erspart; darin eben bestand von jeher das grundlegende Mißverständnis aller amtlichen Zensur. Nachdem in Weimar einmal der Versuch gemacht und das Publikum „vorbereitet" war, hätte die unantastbare Reinheit des künstlerischen Problems es wohl erlaubt, das Werk weiterhin unangetastet zu lassen. Für die Berliner Aufführung erklärte sich Schiller noch zu weiter- SCHILLER 55 6 gehenden Strichen bereit, wie er am 22. Juni 1800 an Iffland schrieb. Sie fand am 8. Januar 1801 statt. Obgleich sich die „Tante Voß" über die „viehische Sinnlichkeit" Mortimers entsetzte, erwies sich „Maria Stuart" auch in Berlin als eines der zugkräftigsten Werke des Dichters ; dennoch mußte sie oftmals vom Spielplan weichen, denn auch sie gehörte zu den Trauerspielen, die König Friedrich Wilhelm III. nun einmal „nicht leiden" konnte (Varnhagens Tagesblätter vom 24. April 1826). In Stuttgart mußte auf Befehl des Herzogs Friedrich nach der ersten Aufführung (25. März 1802) die Szene Leicesters im 5. Aufzug während der Hinrichtung Marias fortbleiben, weil sie seine Nerven zu sehr erschüttert hatte! Die Beichtszene wurde von vornherein gestrichen, auch Schillers gemilderte Bearbeitung hatte der Oberintendant nicht zugelassen. Weit heftigere Gegner fand die unglückliche schottische Königin natürlich in Gegenden mit vorwiegend katholischer Bevölkerung, wo die Lokalbehörden meist eine Zensur nach den engherzigsten pfäffi- schen Rücksichten ausübten. Als während der Revolutionskriege ein Teil der Rheinprovinz französische Republik wurde, konnten sich die dortigen Theaterunternehmer freier regen. Aber schon unter Napoleons Konsulat, seit 1799, gewann die Geistlichkeit wieder Einfluß auf die Zensur. Am 2. Februar 1802 gab man in Köln „Maria Stuart", aber zwei Tage später wurde sie vom Maire (Bürgermeister) verboten, weil trotz Befehls die Abendmahlszene nicht fortgeblieben war. In Aachen wurde die Aufführung des Werkes noch im Juni 1812 ein für allemal untersagt (vgl. Hashagen, „Das Rheinland und die Französische Herrschaft". 1908. S. 177). Das Schicksal des Stückes im katholischen Österreich war demnach vorauszusehen. 1792 noch hatte das Landstraßer Theater in Wien eine „Maria Stuart" von dem Räuberromanschriftsteller C. IL Spieß aufgeführt, und „um dieses vortreffliche Stück noch interessanter zu machen", wurde „die Enthauptung der Königin von Schottland öffentlich auf dem Theater exekutiert"! 1795 aber dekretierte der Zensor Hägelin : Das moderne Theater „darf nie mit Blut befleckt werden". Denn zwei Jahre vorher war jene Vorstadttheaterromantik furchtbare Wirklichkeit geworden: Maria Antoinette, die Tochter Maria Theresias, die Tante des Kaisers Franz, starb auf der Guillotine. Als nun Schillers „Maria Stuart" 1801 im Druck erschien, wurde sie für den gesamten Kaiserstaat sofort verboten, aber der Intelligenz „erga schedam" (gegen besondern, nur persönlich ausgestellten Erlaubnisschein) zur Lektüre gestattet; in den Gesammelten Werken des Dichters beanstandete man sie jedoch nicht. Von einer Aufführung aber konnte, abgesehen von der Hinrichtung eines gekrönten Hauptes, schon wegen der religiösen Elemente des 5. Aktes in Wien keine Rede sein. In Prag wagte man sich gleichwohl schon am 17. Juni 1804 55 7 SCHILLER daran, und zwar nach der Dresdener Einrichtung. Daraufhin befürwortete sogar der Wiener Polizeipräsident v. Sumerau 1805 die Aufführung auf dem Burgtheater, stieß aber dabei auf den energischen Widerstand des Kaisers. Das schreckte die seit 1807 amtierende »Theaterunternehmungsgesellschaft", die ein Stück Schillers nach dem andern den Fängen der Zensur zu entreißen wußte, nicht ab. Der Leiter des deutschen Schauspiels, Graf Palffy, kam in immer erneuten Eingaben auf dieses Werk zurück, das sogar nach des Zensors v. Hager Urteil als Schillers „gelungenste Arbeit in ästhetischer Hinsicht" bezeichnet wurde. Hager selbst befürwortete die Aufführung, obgleich die Hinrichtung Marias „an ein ähnliches unglückliches Ereignis der jüngsten Vergangenheit" erinnere. „Egmont" und „Wilhelm Teil" seien ja jetzt auch erlaubt. Aber der Kaiser blieb unzugänglich: an das Schicksal seiner Tante Maria Antoinette wollte er nicht gemahnt sein. Hager wurde geradezu beredt in der Verteidigung Schillers; die Haupttendenz des Stückes, legte er 1812 den» Kaiser dar, könne zwar nicht verwischt werden, Marias leichtsinniges Leben, die Geschichte ihrer vielen Männer und Liebhaber komme zur Sprache, aber sie sei »ganz Reue und Ergebung und sterbe auf dem Schaffott als ein Opfer der neidischen und herrschsüchtigen Elisabeth"; „die in katholischen Ländern nicht zuzulassenden sehr verwerflichen Szenen, wo sie kurz vor ihrem Tode beichtet", seien leicht zu beseitigen. Nach Hägelins Zensurdenkschrift von 1795 durfte ja nicht einmal das Wort „beichten" auf dem Hoftheater gebraucht, es mußte durch „bekennen" ersetzt werden. Dreimal, 1810, 1812 und 1813, lehnte der Kaiser ab. Da versammelte der Wiener Kongreß in der österreichischen Hauptstadt „beinahe alles, was Europa Großes und Glänzendes enthält"; das fremde Publikum verlangte „Spektakel, die eines so außerordentlichen Zeitpunktes doch nicht ganz unwürdig seien"; die Finanzen des Hoftheaters waren so herunter, daß Graf Palffy, seit März dieses Jahres alleiniger Pächter, vor dem Ruin stand; in einer beweglichen Eingabe vom 25. September 1814 legte er seine mißliche Lage dem Kaiser dar und bat um die Freigabe einer ganzen Reihe von Stücken, die „die Strenge der Zensurnormalien" bisher verboten hatte. Darunter war „Maria Stuart", und am 20. Oktober gestattete endlich Kaiser Franz die Aufführung der Tragödie unter der Bedingung, „daß alle in diesem dramatischen Werke vorkommenden Anstößigkeiten sorgfältig gehoben und durchaus gestrichen werden". Daraufhin ging „Maria Stuart" am 29. Dezember 1814 in der Prager Bearbeitung auf dem Wiener Burgtheater zum ersten Male in Szene, volle vierzehn Jahre nach ihrer Uraufführung in Weimar. (Vgl. Grillparzer-Jahrbuch XXV ; Wlassack, Chronik.) — Noch unter Heinrich Laubes Direktion erschien eine Darstellung der „Maria Stuart" stets als eine gewagte Sache, und oft genug er- SCHILLER 55 g hielten Direktor und Regisseur scharfe Rügen vom Kaiser selbst, weil dieser oder jener Schauspieler, vor allem die Titelheldin in der Sterbeszene, ein Kreuz getragen hatte. Und wenn Ende der fünfziger Jahre, in der Konkordatszeit, dem Mortimer einmal entschlüpfte: „Ich hab' es auf die Hostie geschworen!" statt des angeordneten: „Ich hab's auf's Allerheiligste geschworen!", gab es für Laube (vgl. seine „Erinnerungen" II, 171) „die peinlichste Scene". Ein gewisses Vorurteil gegen das Stück dürfte aus katholischen Kreisen überhaupt kaum auszurotten sein, wenn man dort auch nicht überall so denkt wie im westfälischen Arnsberg, wo nach O. Stauf v. d. March („Zensur, Theater und Kritik" 1904) um die Wende des 19. Jahrhunderts die Aufführung der „Maria Stuart" am Totensonntag verboten wurde, weil „der zu lustige Charakter des Stückes die kirchliche Feier störe". Mit denselben Widerständen hatte auch Schillers „Jungfrau von Orleans" zu kämpfen, die Ende 1801 erschien und zuerst in Leipzig die Bretter betrat (17. September 1801) ; die Darstellung in Weimar mußte wegen der „Umstände" der Dlle. Jagemann, der Geliebten des Herzogs, verschoben werden. Sogar bei der Berliner Uraufführung am 23. November 1801 ging es nicht ohne Striche und Änderungen ab; der schwarze Ritter Montgomery und der Erzbischof mußten fortfallen; nach dem Theaterzettel hatte Schiller selbst die Einrichtung besorgt, in Wirklichkeit soll aber der Geschichtsschreiber Karl Ludwig v. Woltmann dabei den Zensor gespielt haben (s. Geiger, „Berlin" II, 163). Um so mehr Gewicht legte Iffland auf die Ausstattung; der pomphafte Krönungszug wurde fast ein Schauspiel im Schauspiel und später auch oft selbständig dargestellt. — Schlimmer erging es dem Stück schon in Dresden, wo der Hofmarschall v. Racknitz das Theater leitete. Die dortige Aufführung fand am 26. Januar 1802 statt, und Schillers Freund Körner berichtete darüber am folgenden Tage: „Die Veränderungen waren zahllos und von einer Art, die Du kaum er- rathen solltest . . . Racknitz hatte die anstößigen Stellen nur angestrichen, und die Schauspieler, besonders Opitz, hatten andere Lesarten substituirt (!). Nur einige Beispiele: Jungfrau erinnerte zu sehr an Jungfrau Maria, daher war der Titel Johanna dAre', und anstatt: ,Gott und die Jungfrau', hieß es: ,Tod den Feinden, Sieg den Franken!' — ,Vor diesen fränkischen Weichlingen zu fliehen?' hätte den französischen Gesandten beleidigen können; es hieß also: ,vor dieser Handvoll Feinde'. — Für Gott wurde Himmel, für Teufel: böser Geist gesagt. — Agnes hatte Freundschaft für den König, und in dem 2ten Gebete hieß es anstatt Deiner Agnes Liebe: Deines Volkes Liebe . . . Sonderbar war indessen, daß der Prinz Anton und die Prinzessin Maria Anna, Schwester des Churfürsten, gedruckte Exemplare mitgenommen hatten, worin sie oft nachlasen." Die Mutter Gottes durfte überhaupt nicht genannt werden, Johanna war nicht von ihr, 559 SCHILLER sondern vom „Genius Frankreichs" begeistert; den Bischof vertrat ein „Seneschall". — Am 10. Februar meldete Körner noch, daß „die sehr unpoetische Natur" des Kurfürsten (erst 1806 Königs) Friedrich August III. von dem Stück außerordentlich ergriffen worden sei. „Er nat gegen Jemand geäußert, es hätte noch kein Stück eine ,Sensation aussi profonde' auf ihn gemacht. Auch die Hofdamen sind ganz verliebt in die Jungfrau . . . Seconda hat noch bei keinem Stück so viel eingenommen." — Fürchterlich aber wurde die „Jungfrau" in Wien zugerichtet. Schon im Herbst 1801 sollte sie auf dem Theater an der Wien gegeben werden; der Direktor Schikaneder hatte dem Dichter dafür 300 Fl. Honorar versprochen, was für Schillers stete Geldverlegenheit ein sehr wirksames Pflaster gewesen wäre. Aber am 6. Januar wußte Joseph Sonnleithner dem Berliner Professor und Verleger Unger zu melden, das Stück sei verboten und an eine Aufführung nicht zu denken (Urlichs, „Briefe an Schiller", S. 445). Dennoch wurde es schon am 27. Januar 1802, und zwar auf dem Burgtheater gegeben, aber unter dem Titel „Johanna d'Arc", denn schon das Wort Jungfrau erschien aus religiösen oder sittlichen Gründen anstößig, ohne Namen des Autors und, wie „Fiesco", in einer sechsaktigen Bearbeitung (der Monolog war Akt 1) des berüchtigten Escherich, der, wie selbst Hägelin meinte, „Personen und Stellen geändert, manche Blätter und Passagen ausgestrichen, Lücken ausgeflickt und alles getan hatte, um ein anderes Stück herzustellen". Sein Machwerk erschien sogar im Druck. Selbst der damalige Polizeiminister soll darüber so empört gewesen sein, daß er es nur unter dem Namen des Bearbeiters aufgeführt sehen wollte, was aber Escherich zu verhindern wußte. Daß man Schillers Namen verschwieg, war daher wohl mehr ein Akt wohlwollender Rücksicht. In dieser Escherichschen Verhunzung waren Frankreich und England fast gar nicht mehr genannt; Karl VII., jetzt nur noch König Karl, regierte nicht Frankreich, sondern ein „Reich" im Monde, die Engländer hießen nur die „Inselbewohner" und waren auch nicht mehr „frech", sondern „kühn". Der Bearbeiter fürchtete jedenfalls, durch Erinnerung an alte Konflikte die Friedensverhandlungen zu stören, die damals gerade zwischen beiden Ländern im Gange waren und am 25. März zum Frieden von Amiens führten. Auch der um sein Leben bettelnde Walliser Montgomery fiel nicht mehr dem Schwert der Jungfrau, sondern dem Rotstift des Zensors zum Opfer. Isabeau war nicht mehr des Königs Mutter, sondern nur seine auch sonst von allen sittlichen Makeln gereinigte Schwester, und ihre Treulosigkeit gegen den Bruder wurde sogar dadurch „motiviert", daß er sich einmal „am Haupt der Schwester" vergangen habe. Noch weniger als eine unnatürliche Mutter durfte sich eine Mätresse auf dem Hoftheater zeigen. Also wurde des Königs Geliebte, Agnes Sorel, in seine rechtmäßige SCHILLER 5 6o Gemahlin verwandelt, und Herzog von Burgund wurde nicht mehr, wie es „Herrenrecht zu Arras" ist, zum Kuß auf die Stirn, sondern nur zum Handkuß bei der jetzt rechtmäßigen Königin zugelassen. Im 3. Akt wurde Johanna zwar noch durch den König geadelt, aber „Du sollst die Lilie im Wappen tragen" wäre gar zuviel Ehre für ein Bauernmädchen gewesen; dieser Vers blieb also fort. Der sterbende Talbot vermachte auch die Welt nicht mehr dem „Narrenkönig", sondern dem Narrenfürsten; gestrichen waren auch die Verse Dunois' an Talbots Leiche: Erst jetzo, Sire, begrüß ich euch als König! Die Krone zitterte auf euerm Haupt, Solang' ein Geist in diesem Körper lebte. Der Bastard Dunois war in einen „Prinzen Louis, Vetter des Königs", verwandelt; nach Hägelins Zensurdenkschrift mußte ja das Wort Bastard vermieden und im Notfall durch „Wechselbalg" ersetzt werden. Erzbischof und Bischöfe waren ganz verschwunden und ihre Reden andern Personen in den Mund gelegt. Den Feinden war Johanna kein Blendwerk mehr des „Teufels", höchstens des „Satans", selbst der derbe Talbot nannte sie einen „jungfräulichen Satan", und von „Ketzerei" war nicht mehr die Rede, nur von „Irrglauben"; die Heldin wurde auch nicht mehr „verflucht", nur noch „verwünscht". Die Mutter Gottes, die in Johannas Leben die entscheidende Rolle spielt, war wie in Dresden ganz beseitigt; nicht die „Königin des Himmels", die „Heilige" erschien der Jungfrau im Schlaf und gab ihr Fahne und Schwert zur Befreiung ihres Vaterlandes von der englischen Knechtschaft in die Hand, sondern eine anonyme „Lichtgestalt". Johanna betete nicht mehr: Wärst du nimmer mir erschienen, Hohe Himmelskönigin, sondern: Hoher Geist der Schäferin, und ihre Fahne zeigte nicht das Bild der Heiligen, „die über einer Erdenkugel schwebt", sondern nur einen roten Saum. Johanna selbst war kein „heilig", nur noch ein „himmlisch Mädchen" oder eine „würdige Prophetin", und der Krönungszug in Reims war seines geistlichen Pomps völlig entkleidet. Der Schlachtruf: „Gott und die Jungfrau !'■ lautete jetzt: „Der Himmel und das Recht." Außerdem waren alle romantischen Ausschweifungen wie die Erscheinung des schwarzen Ritters beseitigt; ebenso die ganze Köhlerszene. „Schiller stand damals auf der Höhe seines Ruhmes", sagt Heinrich Laube („Burgtheater", S. 93ff.). „Er lebte nur noch zwei Jahre und einige Monate, und in solchem Augenblicke hatte das Nationaltheater den Mut, ein neues Stück von ihm so umzuändern, seinen Namen weg- 561 SCHILLER zustreichen und eine große Tragödie von ihm so aufzuführen, daß er gar keinen Teil daran zu haben schien und sicherlich auch nicht das kleinste Honorar dafür erhielt, denn ein gedrucktes Stück war vogelfrei für die Bühnen !" — „Johanna d'Arc" mißfiel übrigens in dieser Bearbeitung den Wienern sehr und wurde im Frühjahr 1802 nur fünfmal gegeben; dann verschwand sie für achtzehn Jahre vom Repertoire. (Vgl. Wlassack, „Chronik"; Grillparzer-Jahrbuch XXV. ; A. v. Weilen in der „Festschrift für Joh. v. Kelle" II, 150; Rob. Gragger in der „Ungarischen Rundschau" 1912, S. 476ff.) Erst am 14. November 1820, also neunzehn Jahre nach der Leipziger Uraufführung, durfte die echte „Jungfrau von Orleans" die Bühne des Burgtheaters betreten. Der Dramaturg Schreyvogel erwarb sich auch dieses Verdienst, die schauerliche Verhunzung Escherichs und die albernen Korrekturen der Zensur von ehedem beseitigt und den Dichter endlich in sein Recht eingesetzt zu haben. Mad. Stich-Crelinger spielte die Titelrolle; „eine prachtvolle Vorstellung", wie Schreyvogel in sein Tagebuch schreibt. Das Stück hatte jetzt die Wirkung einer grandiosen Novität und wurde in rascher Folge wiederholt. Ganz ohne Einmischung der Zensur ging es aber auch jetzt nicht ab. Geistlichkeit und Chorknaben, samt dem Erzbischof, wurden gestrichen und mußten durch „eine Art idealischer Ordensritter" ersetzt werden (vgl. Costenobles Tagebücher; Wlassacks Chronik). Dieser Zensurstrich soll noch bis 1903 beibehalten worden sein. Sogar Schillers „Turandot", eine freie Bearbeitung des italienischen Originals von Gozzi, stieß auf Zensurbedenken. In Weimar wurde es am 30. Januar 1802 gegeben, und als Schiller das Manuskript am 3. Januar an Körner sandte, hatte er gemeint, daß es „ohne irgend eine wesentliche Veränderung vor dem Churfürsten" werde gespielt werden können. Ebenso schrieb er am 17. Januar an Heinrich Beck in Mannheim, daß nichts darin sei, „woran auch das reizbars;e Publicum Anstoß nehmen könnte". Aber Körner antwortete am 10. Januar: „Ketzereien sind freilich nicht darin, aber ohne Veränderungen wird es doch nicht bleiben können. Du hast keine Idee von den seltsamen Rücksichten, die man hier nimmt. Ein unglücklicher, vertriebener König, fürchte ich, wird schon Contrebande sein. Er erinnert an Frankreich. Ein Canzler- Pantalon ist nun gar ein Gräuel — um so mehr, da unglücklicherweise der jetzige Canzler grade manches Lächerliche hat. Er und Tartaglia werden wohl zum ersten Mandarinen werden. — So steh' ich auch nicht für die Köpfe auf dem Thor." Schiller antwortete am 4. Februar, wenn die Kostüme zu teuer würden, möge man das Stück auf türkischen oder persischen Boden verpflanzen, ihm aber das Manuskript zum Abändern schicken und die Stellen, die man herauswünsche, mit Bleistift unterstreichen. Körner 36 SCHILLER 562 gab sich alle Mühe, die schwierige Geographie bei einer solchen Lokalveränderung in Ordnung zu bringen. Obendrein fürchteten sich die Schauspieler, sich in den italienischen Masken lächerlich zu machen! Körner bat daher am 15. Februar, für Pantalon, Tartaglia, Brighella und Truffaldin andere Namen persischen Klanges zu wählen: „Ihre Reden bleiben ungeändert, bis etwa auf die Stelle, wo Pantalon von seinem Pantoffel spricht. Freilich geht dabei der ganze italienische Spaß verloren, und der drollige Contrast zwischen dem bekannten Charakter dieser Figuren und ihren Ämtern. Auch wird man nicht wissen, warum ein so vernünftiger Sultan sich so possierliche Staatsräte gewählt hat. Aber die Leute hier können sich nun einmal in Gozzis Manier nicht finden. Daher sind die Doctoren Opitzen [dem Schauspieler] bedenklich und er möchte sie gern als persische Gelehrte unter einem orientalischen Titel auftreten lassen." Schiller bearbeitete wirklich das Manuskript in diesem Sinne und sandte es am 26. Februar dem Freunde; aus Turandot machte er eine Prinzessin von Schiras; die vier Masken ließ er, ohne aber ihre Würde zu bezeichnen, damit niemand daran Anstoß nehme. Wenn sich aber die Schauspieler davor fürchteten, meinte er, brauchten sie nur andere Namen zu wählen und in persischer Kleidung aufzutreten. Pantalon könne dann in einen europäischen Arzt verwandelt werden namens Benedetto, Tartaglia könne Babouk heißen und Brighella Osmin. Der Harlekin könne ein Mohr sein. Das Rätsel vom Pflug, das nur in Beziehung auf China Sinn hatte, ersetzte er sogar durch ein anderes. — Trotz dieses Entgegenkommens wurde aber aus der Dresdener Aufführung zunächst nichts. Anfang 1803 wurde an Stelle des Hofmarschalls v. Racknitz ein Graf Vitzthum, der bis dahin Adjutant bei der Armee am Rhein war, Direktor des Hoftheaters. „Er soll nicht ohne Verstand sein," meldete Körner am 18. Februar 1803, „hat aber den Ruf eines Pedanten." Und diese Eigenschaft bewies er gleich bei des Dichters nächstem Stück, der „Braut von Messina", um deren Manuskript der neue Theaterdirektor durch Körner am 9. Oktober 1803 bat; die Uraufführung hatte in Weimar am 19. März stattgefunden. Er scheint auch selbst noch an den Dichter geschrieben und eine Reihe von Änderungen verlangt zu haben. Jetzt verlor aber Schiller die Geduld: er antwortete am 16. Oktober, die verlangten Änderungen seien ohne gänzliche Verstümmelung des Stückes ganz unmöglich; mit Weglassen allein sei es nicht gethan, neue Motive aber hineinzuarbeiten habe er weder Zeit noch Neigung. Dem Churfürsten werde das Werk auch schwerlich Vergnügen machen, da er die eigentlichen Trauerspiele nicht möge. Da obendrein Stücke in Versen bei der jetzigen Einrichtung der Secondaschen Truppe gar zu sehr in die Pfanne gehauen würden, die .Braut von Messina' aber ganz auf dem Lyrischen beruhen, wolle er lieber auf eine Aufführung in Dresden verzichten. Wolle Körner 563 SCHILLER sich selbst an einer Bearbeitung versuchen, gebe er ihm freie Hand; er selbst könne aber an eine so undankbare Sache keine Zeit verlieren. — Überraschenderweise erklärte der Wiener Zensor im Januar 1804, er habe gegen die ,.Braut von Messina" nichts weiter einzuwenden, als daß das Innere einer Kirche auf dem Theater nicht vorgestellt werden könne, sondern diese in eine Familiengruft, wie in ..Romeo und Julia", umzuwandeln sei. Dennoch verbot der Polizei- Präsident die Aufführung. Als die Tragödie endlich, am 23. Januar 1810 freigegeben wurde, mußten die Worte „Kirche" und „Kloster" m „Tempel" und „Eiland" (!) verwandelt werden, und im 4. Aufzug mußte Isabella statt „So haltet ihr mir Wort, ihr Himmelsmächte!" ausrufen: „So haltet ihr mir Wort, ihr Ahndungen!" Denn, sagte schon Hägelins Zensurkatechismus von 1795, an der Vorsehung darf nur dann gezweifelt werden, wenn die handelnde Person sich selbst korrigiert oder von andern widerlegt wird ! (Grillparzer-Jahvbuch VII. XXV.) Hatte sich Schiller mit seinen letzten Stücken in religiöser Beziehung gegen die Gesetze der Theaterzensur arg versündigt — sein „Wilhelm Teil" versah es weit schlimmer nach der politischen Richtung. Bei seiner Erstaufführung in Weimar am 17. März 1804 mißfiel angeblich dem Publikum der Zug der barmherzigen Brüder und das Erscheinen des Johannes Parricida. Daraufhin ließ man bei der vierten Vorstellung am 16. Juni die ersteren fort. Als man dann am 1. Dezember das Stück wieder aufnahm, waren der ganze 5. Akt mit Parricida und die barmherzigen Brüder gestrichen, „weil wir des Kaisermords nicht erwähnen wollten", wie Schiller (10. Dezember) an seinen Freund Körner schrieb. Das war zweifellos auf Wunsch Goethes geschehen, der bekanntlich in einem späteren Gespräch mit Eckermann (16. März J 83i) die Gegenüberstellung Teils und Joseph Parricidas als eine ..kaum begreifliche" Geschmacklosigkeit bezeichnete und auf weibliche Einflüsse zurückführte. Aber auch die vier ersten Akte waren stark verkürzt, viele Personen in wenige verwandelt und zahlreiche „schwierige und bedenkliche Stellen" fortgelassen. Am 31. Dezember aber erschien das Stück wieder vollständig auf der Weimarer Bühne und Parricida blieb seitdem unangefochten; nur die barmherzigen Brüder und etliche kleine Rollen ließ man fort. (E. W. Weber, a. a. O. S. ii2f.) — Auch in München mußten die barmherzigen Brüder im 4. Akt fortbleiben (13. November 1811). Die erste Berliner Aufführung fand am 4. Juli desselben Jahres statt. Iffland wollte aber nicht nur die Parricida-Szenen, sondern auch den großen Monolog Teils im 4. Akt, „Durch diese hohle Gasse muß er kommen", gestrichen sehen. Dem aber widersetzte sich Schiller nachdrücklich. Außerdem fand Iffland noch drei andere Textstellen bedenklich, und der Dichter ließ sich überreden, sie nach dem Wunsche 36* SCHILLER 5 6 4 des ängstlichen Theaterdirektors zu ändern, obgleich er meinte, ein Sujet wie Teil müsse notwendig gewisse Saiten berühren, „welche nicht jedem gut ins Ohr klingen". In der großen Rede Stauffachers im 2. Akt (2. Szene) wurden die Verse „Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden" bis „Der Güter höchstes dürfen wir verteid'gen Gegen Gewalt", abgeschwächt: Wenn es zum letzten, äußersten gekommen, Wenn rohe Willkür alles Recht zertritt, Wenn kein Gesetz mehr hilft, dann hilft Natur, Das altererbte dürfen wir beschützen Gegen Gewalt. In der Unterhaltung Teils mit seinem Sohne Walther (3. Akt, 2. Szene) wurde das ganze Frag- und Antwortspiel, daß Land und Wild und Strom und Meer alles dem Könige oder dem Bischof gehöre, das Volk aber nicht den Segen seiner Arbeit genieße, gestrichen und durch die sinnlosen Verse ersetzt: Das Land ist frei und offen wie der Himmel, Doch die's bewohnen sind in große Dörfer Mit Mauern eingesperrt. Sie nennen's Städte. Und in der letzten Vision des sterbenden Attinghausen, der den Entscheidungskampf zwischen Adel und Bauerntum vorhersagt, wurde dieser Gegensatz der Stände vorsichtig verwischt. Es hieß nicht mehr: des Adels Blüte fällt, Es hebt die Freiheit siegend ihre Fahne, sondern: errungen ist der Sieg, Hoch triumphierend schwebt die Landesfahne. In dieser Form war „Wilhelm Teil" auch zur Zeit der Freiheitskriege in Berlin gern gesehen. Als aber 1819 August v. Kotzebue als vermeintlicher russischer Spion von dem Burschenschafter Sand erdolcht wurde, erschien die Rechtfertigung politischer Notwehr in Schillers volkstümlichstem Drama bedenklich, und es verschwand vom Repertoir. Man leugnete zwar ein Verbot, und wenn die Presse davon munkelte, begründete Graf Brühl die Nichtaufführung des Stückes mit den hohen Kosten einer notwendigen neuen Ausstattung (vgl. Varnhagens Tagesblätter, 17. Oktober 1823). Der Schweizer Freiheitsheld war dem Könige unsympathisch. Staatsrat v. Stägemann schrieb am 14. Mai 1828 an Friedrich Cramer: „S. Maj. hätten mit dem Schauspieler Sta- winski über die an Schillers Todestage gegebenen fragmentarischen Darstellungen aus Schillers Dramen Sich höchst gnädig unterhalten, Sich aber, als Stawinski des .Wilhelm Teil' zu erwähnen sich beigehen lassen, sofort weggewendet und das Gespräch abgebrochen." („Briefe 565 SCHILLER von Chamisso" u. a. aus Varnhagens Nachlaß. II, 169f.) Und nach der Julirevolution 1830 war erst recht alles, was nach Rebellion und Auflehnung gegen die hohe Obrigkeit schmeckte, wie „Wilhelm Teil" oder ..Egmont", von der preußischen Hofbühne streng verbannt. März 1832 schrieb ein Berliner Korrespondent des Stuttgarter „Morgenblatts" ironisch: „Wir sehen keinen .Wilhelm Teil' auf der Bühne, weil unsere Bergvölker sich empören könnten." Erst unter Friedrich Wilhelm IV. wurde das Stück wieder freigegeben. In Wien hatte man natürlich die gleichen Bedenken, wußte sie aber durch eine resolute Bearbeitung aus dem Wege zu räumen, die der Schauspieler Wilhelm Grüner sich leistete. Wes Geistes Kind sie war, er gibt sich aus dem Gutachten des Zensors von Hager vom 12. Dezember 1809: „Österreich wird gar nicht erwähnt, und kein Schatten fällt auf den Kaiser, sondern alles wird der Tyrannei des Vogts Geßler zugeschrieben." Schon Hägelin hatte den Schweizerheld Wilhelm Teil und jede Empörung einer Eidgenossenschaft gegen das österreichische Zepter zu den Stoffen gezählt, die seitens der Zensur nicht zu dulden seien. Daß man 1809 ein Stück, worin der Widerstand gegen die hohe Obrigkeit als ein Akt gerechter Selbsthilfe verherrlicht wurde, nicht mehr schroff ablehnte, war immerhin ein Fortschritt. Im übrigen aber hatte sich der Bearbeiter Grüner streng an Hägelins Vorschrift gehalten, die besagte: „Nie darf eine Schuld an den Mängeln der Militärverwaltung auf den Landesfürsten oder den Dienst selbst fallen." Stets mußte, genau so wie in der hohen Politik, ein Untergebener das Karnickel sein. Der vierte Akt schloß mit Geßlers Tod; der fünfte blieb ganz fort. Um die Hauptpersonen zum Schluß noch zusammenzubringen, erschienen, nachdem Geßlers Leiche fortgeschafft war, wie aus den Wolken gefallen Teils Gattin mit Vater und Kindern, Ulrich v. Rudenz und Bertha, freuten sich der errungenen Freiheit, und der Vorhang fiel! Auch Grüners Bearbeitung wurde nicht sofort genehmigt, da man auf der Bühne nicht gern an Länder erinnern ließ, die Österreich einst besessen und später verloren hatte und da „die neuesten Ereignisse in Tirol zu gewissen peinlichen Rückerinnerungen Anlaß" gaben. Erst Graf Palffys hartnäckiges Drängen erzielte im März 1810 die Freigabe des Stückes, und am 30. Mai ging es in dieser Verunstaltung über die Bühne des Theaters an der Wien. Das Leopoldstädter Theater kam der Konkurrenz am 12. April sogar zuvor; es hatte sich eine Bearbeitung von Alois Gleich von der Zensur patentieren lassen, die wohl ähnlichen Kalibers gewesen sein dürfte. (Grillparzer-Jahrbuch VII. XXV.) Im Herbst 1827 gelang es endlich Schreyvogel, den „Teil" auch für das Burgtheater zu erobern. „Was für Kämpfe hat Schreyvogel bestanden, um das durchzusetzen," ruft Anschütz in seinen Erinnerungen. „Daß er ungeachtet unzähliger Abweisungen seinen Vorsatz immer wieder erneuerte und endlich die SCHILLER 5 66 Hydra ,Censur' überwand, ist nicht sein geringstes Verdienst." Aber auch er konnte die Genehmigung nur dadurch erreichen, daß er selbst alles strich, was in politischer und historischer Beziehung Anstoß erregen konnte, besonders alle Erinnerungen an Österreichs ehemaliges Verhältnis zur Schweiz. Doch beseitigte er wenigstens die unsinnigsten Grünerschen Verstümmelungen von 1810, rettete einen, wenn auch stark verkürzten, 5. Akt und konnte den echten Text des Dichters zum Teil wieder herstellen. Die Episode Melchthal und Bertha fügte er wieder ein. Geßlers Sturz und die Vertreibung der tyrannischen Vögte war nun der eigentliche Inhalt des Stücks. „Österreich und dessen damalige Verhältnisse werden gar nicht erwähnt," schrieb Hofrat Mosel an Graf Czernin, „und die demokratische Tendenz, die man dem Originale allenfalls zuschreiben könnte, verschwindet vor dem bloß ländlichen und allgemein menschlichen Interesse." Pfarrer Rösselmann und Parricida fehlten ; des ersteren Verse auf dem Rütli waren in andere Rollen verteilt. Der „durch Verschwörung bewirkte Volksaufstand gegen österreichische Herrschaft", wie es noch am 20. November in einer Note des Polizeipräsidenten v. Sedlnitzky hieß (s. „Grillparzers Gespräche", hrsg. von Sauer II, 488), mußte natürlich „minder ausführlich" behandelt werden, und wenn nicht der Kaiser selbst die Aufführung schon „im allgemeinen" genehmigt, die Dekorationen und Kostüme bereits fertig gewesen wären und man deshalb nicht den „doppelt ungünstigen Eindruck" eines Verbots gescheut hätte, wären Schreyvogels Bemühungen noch in letzter Stunde vereitelt worden. (Vgl. A. v. Weilen im „Euphorion" XII, 641 und Schreyvogels Tagebücher I, 63 Einleitung.) So erlebte „Wilhelm Teil" nach Beseitigung auch der letzten anstößigen Stellen am 29. November 1827 seine erste Aufführung auf dem Burgtheater, dreiundzwanzig Jahre, nachdem der Dichter sein letztes großes Werk der Öffentlichkeit geschenkt hatte. Ed. v. Bauernfeld versichert übrigens, die Zensur habe es nur mit Rücksicht auf die Theaterkasse freigegeben, und zwar nur für die Sonntage, an denen Kaiser Franz „fern von Madrid" in Laxcn- burg weilte, während er nach Wilhelm v. Chezys hier offenbar zutreffenden „Erinnerungen" (II, 32) gesagt haben soll: „Ich weiß nicht, was die Censur gegen das Stück hat!" — eine naive Äußerung, die dem guten Kaiser Franz bei verschiedenen Zensurverboten in den Mund gelegt wird. Einige Monate später glaubte die Polizei die Aufführung des „Teil" noch immer „beanständen" zu müssen, weil er „einen durch Verschwörung bewirkten, mit dem bezielten Erfolg gekrönten und in allen seinen Beziehungen in sehr günstigem Lichte geschilderten Volksaufstand gegen österreichische Herrschaft darstellt", wie Graf Sedlnitzky abermals dem Kaiser in einer ausführlichen Eingabe über Grillparzers „Ein treuer Diener seines Herrn" vom 8. März 1828 darlegte. Drei Jahre später wurde dem Schauspieler Eßlair 567 SCHILLER bei seinem Gastspiel auf dem Burgtheater seine Glanzrolle Teil entschieden verweigert; der Schreck über die Julirevolution verbannte das Stück vollends ins Theaterarchiv, aus dem es erst 1836 wieder hervorgeholt werden durfte. Den echten' „Wilhelm Teil' - aber bekamen die Wiener erst unter Laube 1854 zu sehen! Im Jahre 1839 wußte der Hamburger „Telegraph" (Nr. 99) zu melden, auf österreichischen Bühnen sei im „Teil" der Vogt Geßler im vollen Recht und der Freiheitsheld nichts weiter als ein frecher Aufwiegler, und 1849 bestätigten das die aus Österreich gut bedienten ..Grenzboten" (I, 338) durch folgende köstliche Zensuranekdote: Der Theaterdirektor eines österreichischen Landstädtchens wollte den ..Wilhelm Teil" aufführen. Der Polizeivorsteher des Ortes erstaunte über die kühne Idee, aber der Direktor versicherte schmunzelnd, er habe durch eine wohlangebrachte Änderung das Gift des Radikalismus vollständig aus diesem sonst so vortrefflichen Stücke ausgemerzt. Die Polizeiperson sah sich also die Probe mit an ; zu ihrem Erstaunen ging Wort für Wort das Schillersche Drama über die Bretter, mit all den politischen, in Österreich streng verpönten Ketzereien, die der enthusiastische Freiheitsdichter in die Welt geschleudert. Sie wußte nicht, was sie dazu denken sollte, bis es zum Schluß kam, und der Chor, anstatt des Verses: „Es lebe Teil, der Schütz und der Erretter !" in die Worte ausbrach: „Es lebe Österreich! Teil ist ein Verräter !" In Darmstadt durfte vor 1848, versichert Alexander Büchner in seinen Jugenderinnerungen, Schillers „Teil" überhaupt nicht aufgeführt werden, wohl aber Rossinis gleichnamige Oper. Nur ging die Sache dann so aus, daß Teil — einen Fehlschuß tat und gefangen abgeführt wurde. Auch in Berlin soll diese Rossinische Oper „mit ganz verändertem Text wegen des revolutionären Geistes darin" gespielt worden sein, so läßt wenigstens Ludwig Börne in seinen „Briefen aus Paris" (9. November 1830) den Berliner Generaldirektor Spontini in Paris erzählen, wobei auch von diesem bestätigt wird, daß Schillers Schauspiel nicht mehr gegeben werden dürfe. — Im Dezember 1846 wurde „Wilhelm Teil" in Mainz verboten, weil bei einer vorhergehenden Darstellung das Publikum einzelne Stellen auf „naheliegende Verhältnisse" bezogen und mit lautem Beifall ausgezeichnet hatte. („Allgemeine Theaterchronik" 1847, Nr. 2.) Auch in Frankfurt (Main) soll l8 32 „Wilhelm Teil" verboten worden sein, so schreibt wenigstens Börne in seinen vorhin erwähnten „Briefen aus Paris" vom 28. November 1832. Wenn das Stück vordem dort aufgeführt wurde, als Börne seine „Dramaturgischen Blätter" schrieb, war mit Rücksicht auf den Präsidenten des Deutschen Bundes das Wort Österreich „mit allen daraus gebildeten Adjektiven ohne Schonung des Versmaßes ausgemerzt" ; statt „Österreicher" hieß es „Fremdlinge"! SCHILLER 5 68 Soviel über die Zensurschicksale der Schillerschen Dramen. Die Zensurgeschichte seiner übrigen Werke ist bisher noch fast gar nicht geklärt. Zwei seiner Jugendgedichte aus dem Jahre 1781 gingen allerdings durch die Retorte der Zensur. Als Einzeldruck erschien zum 16. Januar 1781 seine „Elegie auf den frühzeitigen Tod Johann Christian Weclcerlins". Es hat sich eine Abschrift der Bemerkungen erhalten, die der Zensor J. C. Voltz dazu machte. Schiller hatte (Strophe I, Vers 8) geschrieben: „Einen Sohn — das Pralen seiner Mutter"; dazu bemerkte der Zensor: „Da diß Wort öfters in einer schlimmen Bedeutung gebraucht wird: so könnte es vielleicht mißdeutet, und übel aufgenommen werden." Strophe 7, Vers 8 lautete ursprünglich: „Pfaffen brüllend dich der Hölle weyhn"; der Zensor aber erklärte kategorisch : „Müssen weniger anstößige Ausdrücke gewählt werden", und Schiller ersetzte die „Pfaffen" durch „Manche"! Zu Strophe 7, Vers 10: „Und die Meze die Gerechtigkeit" meinte der Zensor: „Möchte in einem satyrischen Aufsaze passiren, nicht aber in einem ernsthaften Gedichte", und Schiller änderte: „Und die Falsche" usw. Strophe 8, Vers n : „Bruder! Diesem Teufelvollen Himmel" verlangte der Zensor gemildert, Schiller bequemte sich und schrieb: „bosheitsvollen Himmel", wodurch der Sinn völlig entstellt war. Und in Strophe 9, Vers 3: „Sterben ist der langen Narrheit Ende" erschien dem Zensor die Zusammenstellung von Sterben und Narrheit unmöglich, er machte aus dem zweiten Wort „Torheit". Am Schluß des Manuskriptes schrieb er: „Nach oben bemerkten Verbesserungen [sie!], welche nicht unterlassen werden derffen: Impr." Schiller mußte sich wohl oder übel fügen; alle „Verbesserungen" des Zensors wurden gedruckt, nur die erste blieb unbeachtet. Beim zweiten Abdruck der „Elegie" in der „Anthologie" 1782 änderte Schiller die zweite Hälfte der ersten Strophe fast ganz, und die vom Zensor stilistisch bemäkelte Zeile hieß jetzt: „Einen Sohn, die Wonne seiner Mutter." — Im selben Jahr 1781 veröffentlichte Schiller in der Mäntlerischen Zeitung „Nachrichten zum Nuzen und Vergnügen" (Stuttgart, 6. März 1781, Nr. 19) eine „Ode auf die glückliche Wiederkunft unseres gnädigsten Fürsten", des Herzogs Karl, den zu besingen er nicht eben viel Ursache hatte. Die dritte Strophe lautete: Groß zog er hin — die Schätze fremder Weisen Zurückzubringen, die der laute Ruf versprach, Dort zog er hin, wo Menschen glücklich heißen Und diese Kunst der Gottheit ahmt er nach. Dem Zensor erschien es offenbar blamabel, daß ein Fürst wie Herzog Karl sich an den „Schätzen fremder Weisen" bereichert haben sollte; die Strophe durfte nicht gedruckt werden, worüber Schiller, der das Stuttgarter Blättchen damals auf kurze Zeit, redigierte, mit dem Ge- 569 SCHILLER strengen in scharfen Wortwechsel geraten sein soll. (Vgl. „Schillers sämmtliche Schriften", historisch-kritische Ausgabe von K. Goedeke. I, 178 ff. 368.) Die „Anthologie auf das Jahr 1782", die der Stuttgarter Regimentsmedikus Schiller im Februar dieses Jahres herausgab, sollte offenbar unter Zensur gedruckt werden, denn im November 1781 gab er seinem Freunde Friedrich v. Hoven eine Romanze zurück, die er „schlechterdings nicht brauchen" könne, „weil sie die theologische Censur nicht passirt und das ganze Institut hintertreiben könnte"; er bat um etwas anderes, „das wider die Intoleranz unserer Censur nicht so schnurgerade anrennt". Der fingierte Druckort („Gedruckt in der Buchdrukerei zu Tobolsko" ohne Angabe eines Verlegers) läßt jedoch auf eine Umgehung der Zensur schließen; vielleicht hatte sich die zuständige Stelle gar zu engherzig gezeigt. Auch enthielt ja die Sammlung manches, was vor keines Zensors Augen hätte bestehen können, ganz abgesehen von Schillers Gedicht „Venuswagen", das, besonders gedruckt ohne Ort und Jahr, den meisten Exemplaren der Anthologie nur angebunden wurde. — Verleger der Sammlung war Joh. Benedikt Metzler in Stuttgart; aber erst 1798 bekannte er sich dazu in einem Zirkular, als er die noch liegenden Restvorräte von dem Jugendwerk des mittlerweile berühmt gewordenen Dichters abstoßen wollte. Ein offizielles Verbot erlebte Schiller anscheinend nur mit der Resignation der Leidenschaft". Im Dezember 1785 schickte er es dem Verleger Göschen für die von ihm redigierte „Thalia", dazu die „Freigeisterei der Leidenschaft"; beide Gedichte galten seiner Freundin Charlotte v. Kalb. Er befürchtete aber gleich selbst den Einspruch des Zensors; da er aber „sehr triftige Gründe" habe, diese Gedichte bekannt zu geben, da er sie „in einem andern gänzlich widerlege", bat er den Verleger, den betreffenden Bogen im Notfall in Dessau statt in Leipzig drucken zu lassen. Schiller hatte richtig vorausgesehen: der Zensor, Prof. Wenck, bestand darauf, daß wenigstens eine abschwächende Anmerkung dazu gemacht werden müsse; dazu war Schiller bereit, er bat also den Leser, „die Aufwallung einer Leidenschaft eines erdichteten Liebhabers nicht für des Dichters Glaubensbekenntnis ansehen" zu wollen. Er erteilte dem Zensor sogar das Lob, daß er den Gesichtspunkt, aus dem die beiden Gedichte betrachtet werden müßten, wie wenige schnell und ganz verstanden habe, und ließ dem Professor versichern, daß er sich glücklich schätze, seine Zeitschrift „in solcher Kennerhand zu wissen". Zwölf Jahre später wurde dies Gedicht „Resignation" für Österreich verboten, wie die Jenaische „Allgemeine Literatur-Zeitung" (27. Band, 2. Stück) mitteilte, und zugleich damit ein Gedicht des Nürnberger Predigers J. H. W. Witschel „An Schiller auf seine Resignation". Wenn also Schillers oder Witscheis Gedichte SCHILLER 57 o nach Österreich eingeführt wurden, mußten die betreffenden Seiten herausgeschnitten werden ; ebensowenig war der Nachdruck der Schiller- schen „Resignation" dort gestattet — immerhin ein Vorteil, „denn nichts schützt gegen den Nachdruck mehr, als den ersten Druck nicht erlauben", sang später Grillparzer. — Ein charakteristischer Fall von blöder Zensur des Publikums ereignete sich bei Schillers Gedicht „Die Künstler". An dem ersten Vers: „Wie schön, o Mensch, mit deinem Palmenzweige" nahm der damals in Weimar lebende Schriftsteller J. J. Chr. Bode Anstoß, weil der Ausdruck „Mensch" eine so häßliche Nebenbedeutung habe! (Ob ihm wohl schon die Anekdote bekannt war: Es trifft jemand einen Freund in weiblicher Begleitung und fragt leise: „Uxor tua?" Worauf die Antwort fällt: „Homo meum!") „Der Mensch" ärgerte ihn, weil er an „das Mensch" dachte! Als Schiller, ohne übrigens den Namen Bodes zu nennen, das seinem Freunde Körner mitteilte, antwortete dieser am 14. April 1789: „Mich wundert, daß dein Kunstrichter in der ersten Zeile bei den Worten : ,mit deinem Palmenzweige' keine Zote gefunden hat. Wenn indessen der Unterschied zwischen Seele und Körper nicht nach seinem Geschmacke ist, so begreife ich wohl, daß ihm bei dem Worte: Mensch eine nächtliche Bekanntschaft einfallen konnte." Dieser Bode hatte mit Lessing die „Gelehrtenrepublik" gegründet und hielt sich für einen großen Kenner der Poesie. Wenn das am grünen Holze des Schriftstellers geschah, was mußte da erst am dürren Holze des Zensors möglich sein! — Auf derselben geistigen Höhe stand ein Urteil der Hamburger Zensurbehörde im Jahre 1821. In der Karwoche wollte der Theaterdirektor Friedrich Ludwig Schmidt eine aus religiösen Nummern zusammengesetzte „musikalische Akademie" veranstalten. Neben einer Mozart- schen Messe und Beethovens „Christus am Ölberg" sollte Schillers Ballade „Der Gang nach dem Eisenhammer" mit B. A. Webers Musik vorgetragen werden Plötzlich wurde die Veranstaltung verboten; es hieß: die Bühne solle in der Karwoche überhaupt geschlossen bleiben, damit die Schauspieler auch einmal beten könnten. Hintenherum hörte aber Schmidt, daß der fromme Knecht Fridolin gewissen tonangebenden Schwärmern noch nicht fromm genug sei! — Den Vogel schoß aber in solchen Spaßen wieder Österreich ab. Ein Gedicht Schillers behandelt bekanntlich die Teilung der Erde, bei der nur einer leer ausgeht, der Dichter; zur Entschädigung dafür wird er von Zeus als Hausfreund in seinen Himmel geladen. Ob man nun in Österreich diese Ehre dem Dichter nicht gönnte, ob im Lande des privilegierten Nachdrucks die Verse wie ein Vorwurf klangen, oder ob das Haus Habsburg dem naheliegenden Gedanken einer gerechteren Teilung der Erde etwas frostig gegenüberstand, ist schwer zu ergründen ; jedenfalls aber schrieb der Dramaturg des Burgtheaters, Schreyvogel, am it. Juni 1823 an den vorhin genannten Theaterdirektor und Drama- SCHILLER 571 tiker Schmidt, der ein Lustspiel unter demselben Titel eingereicht hatte, er werde das Stück ohne völlige Änderung des Inhalts schwerlich geben können, denn in Wien sei nicht einmal erlaubt, Schillers „Teüungder Erde" öffentlich zu deklamieren! - Das jüngste Verbot eines Schiller- schen Gedichtes, seines „Venuswagens" (Berlin, bei Fritz Gurhtt. 1920) sei hier nur registriert; es galt nicht so sehr dem Text, als den ihn begleitenden Bildern von Lovis Corinth. Von Schillers Prosaschriften wurde der „Geisterseher" 179° in Osterreich verboten, was bei seiner gegen die katholische Propaganda gerichteten Tendenz nicht überraschen kann. Die Nachricht wurde in Weimar durch die Jenaische „Allgemeine Literatur-Zeitung" bekannt, die in regelmäßigen Listen, wie Erich Schmidt sagt, die „Hekatomben der Wiener Rücherzensur unter dem strengen Kaiser Leopold zu verzeichnen pflegte. Als der Roman 17S9 in der „Thalia" erschien, fürchtete Schiller auch dort Auseinandersetzungen mit der Zensur; er bat daher seinen Verleger Göschen mehrfach, in Rudolstadt, Jena oder Weimar drucken zu lassen, da ihn die Leipziger Zensur „in mehrern Punkten gewaltig einschränke". - Als die „Geschichte des Abfalls der Niederlande" bei Crusius in Leipzig gedruckt wurde, beschwerte sich Schiller am i 7 . April 1788, der Zensor habe „ein ganzes Komma weggestrichen ohne ihn zu benachrichtigen, daß er es durch ein anderes ersetzen konnte; was jetzt dastehe, sei „ganz ohne Verstand und Sinn . Er verlangte, daß dieser „eigenmächtige Eingriff der Zensur" durch einen Neudruck des betreffenden Blattes beseitigt werde. Auch bei Erscheinen der „Geschichte des dreißigjährigen Kriegs" in Goschens „Historischem Kalender auf 1791" kam es zu Zensurscherereien, und Schiller drohte gar, öffentlich dagegen zu protestieren. Am 26. Juli 1790 schrieb er an den Verleger: „Es sind mir in den bisherigen Aushängebogen Stellen aufgestoßen, die der Censor (ich will nicht hoffen der Corrector) geändert hat. Ich muß gestehen, daß ich darauf rechnete Sie würden diese Geschichte der Censur entziehen können, denn eine Geschichte des 30jährigen Kriegs muß schlechterdings mit Freiheit geschrieben werden; besonders da der Chursächsische Hof nicht viel Ehre dabey einlegt. Mit den bisherigen Änderungen und der Billigkeit meines Censors bin ich sehr wohl zufrieden, aber ich muß gegen jede Änderung, welche diese Grenze überschreitet, protestiren. Wird mir eine Hauptsache alterirt oder kommt etwas fremdes hinein, so muß ich öffentlich meine Sache verteidigen, denn über m 1 c h urtheilt das Publicum, weil mein Name vor dem Buche steht." Zu weiteren Auseinandersetzungen scheint es dann nicht gekommen zu sein. In Osterreich hatte man gegen dies Werk Schillers jedenfalls dieselben Bedenken wie gegen seinen „Wallenstein", doch hat sich ein Verbot bisher nicht nachweisen lassen. In Sachsen-Weimar selbst waltete die Zensur mit größter Milde, auch SCHILLER 57 2 noch, als die Furcht vor der Revolution (vgl. darüber mein Buch „Hier Zensur — wer dort?" S. ioiff.) die Regierung nervös machte und allenthalben die Zensurschraube stärker angezogen wurde. „In Deutschland fängt man große Anstalten an," schrieb Schiller am 26. November 1792 an Körner, „und es geht wie immer über die Freiheit der Par- ticuliers her. In Göttingen werden alle Briefe und Packete, worin man etwas zu finden glaubt, erbrochen, worüber viel Klagen geführt werden. Bei uns ist es noch auf dem alten Fuße, und Brutalitäten haben wir von unserer Regierung nicht zu erwarten." Und am 1. November 1794 versicherte er seinem Jugendfreund Ferd. Huber, der als politischer Schriftsteller sich in Jena niederlassen wollte: „In politischer Rücksicht hättest Du übrigens (bey der nöthigen Behutsamkeit versteht sich) gar nichts zu besorgen." Dieser „Behutsamkeit" befleißigte sich auch Schiller selbst, und wenn es ihn auch hin und wieder trieb, als politischer Schriftsteller aufzutreten, so gab er dann doch dem warnenden Einfluß seines Freundes Körner nach. So im Dezember 1792, als er für den gefährdeten König von Frankreich, Ludwig XVI., seine Stimme erheben wollte, und auch der „Bürgerbrief", den im nächsten Jahr, nach der Hinrichtung des Königs, die Französische Republik dem Dichter der „Räuber" ausstellte, den er jedoch erst 1798 erhielt, als Danton und Roland, die ihn unterschrieben hatten, schon tot waren, riß ihn aus dieser Zurückhaltung weder nach der einen noch nach der andern Seite heraus. Als er 1794 seine Monatsschrift „Die Hören" begründete, lautete das Programm trotz der hochpolitischen Zeitläufte so unpolitisch wie möglich. Staatsreligion und politische Verfassung sollten von der Diskussion streng ausgeschlossen sein. In einem Brief an Friedrich Jacobi vom 25. Januar 1795 erläuterte Schiller das Programm dahin, daß „dem philosophischen Geiste" keineswegs verboten sein solle, die politische Materie zu berühren; „nur soll er in den jetzigen Welthändeln nicht Parthey nehmen, und sich jede bestimmte Beziehung auf irgend einen particulären Staat und eine bestimmte Zeitbegebenheit enthalten. Wir wollen, dem Leibe nach, Bürger unserer Zeit seyn und bleiben, weil es nicht anders seyn kann; sonst aber und dem G e i s te nach ist es das Vorrecht und die Pflicht des Philosophen wie des Dichters, zu keinem Volk und zu keiner Zeit zu gehören, sondern im eigentlichen Sinne des Wortes der Zeitgenosse aller Zeiten zu seyn." Zu dem Komponisten Reichardt, einem unruhigen politischen Kopf, der ein politisches Journal „Deutschland" herausgab, meinte er am 3. August desselben Jahres, er begreife nicht, wie ein Künstler „an dieser schwerfälligen politischen Diligence der neuen Weltgeschichte ziehen" könne; er, Schiller, lebe gar nicht in seinem Jahrhundert: „Ob ich gleich mir habe sagen lassen, daß in Frankreich eine Revolution vorgefallen, so ist dies ohngefähr das wichtigste was ich davon weiß." Ähnliches schrieb er an Herder und andere SCHILLER Freunde, die er zur Mitarbeit an den „Hören" einlud, nnd er;achtete auch streng darauf, daß das unpolitische Programm seines Blattes eingehalten wurde. Als Goethe ihm für das erste Heft die^Unterhaltungen deutscher Ausgewanderter" oder vielmehr den ff^ <£» lieferte, gab ihm Schiller mit Rücksicht auf d.e in der Ankündigung versprochene „Keuschheit in politischen Urtheilen" sofort zu bedenk«, ob nicht an den Äußerungen, die Goethe dem Gehe.mrat ,n den Mund lege, „eine Parthey des Publicums, und nicht d.e ^J^^zM reiche", vielleicht Anstoß nehmen würde, wenn auch hier nicht der Autor selbst, sondern der „Interlocutor" spreche; man müsse Sien mehr „vor dem was scheint" in Acht nehmen als vor dem „»««*■ Goethe versprach darauf, er wolle den Prolog noch einmal durchgehen, „dem Geheime Rat und Louisen Sourdinen auflegen und Karinjiel leicht noch eine Forte geben, so wird's ja wohl ^Gleiche kommen Auch in sittlicher Hinsicht übte er die peinlichste Zensur Daher ve setzten ihn Goethes „Römische Elegien" in die größte Verkgenhe die zweite und sechzehnte wünschte er gekürzt. Aber Goethe wo Ute davon nichts wissen, da ihr „zerstümmeltes Ansehen" erst rech auffallend sein werde, und statt der „anstößigen Stellen etwasiW hinein zu restauriren", dazu fühlte er sich nicht aufgelegt. Daherbkub nichts übrig, als beide ganz wegzulassen, und Schiller brachte der Schamhafte* dieses Opfer". „Von Goethes Elegien sind dj.de*. sten weggelassen worden, um die Decenz nicht zu sehr zu beledigen , schrieb er am 20. Juli an Körner, und bei dem Herzog von Augustenburg glaubte er die Aufnahme sogar der übrigen mit ihrer „hohen poetischen Schönheit" entschuldigen zu müssen; es sei «rar „eine conventioneile, aber nicht die wahre und natürliche Decenz dadurch verletzt". Bei dieser Vorsicht scheint denn auch ein Verbot in Österreich das Herausgeber und Verleger im Anfang trotzdem befürchteten, nicht erfolgt zu sein. ..; . . . •.__ Diese Keuschheit in politischen Dingen gaben übrigens die beiden Olympier auf, als sie i 79 6 zusammen die „Xemen schrieben «he.1» „Schillers Musenalmanach für i 7 97" erschienen und in Wien in Sachsen und Hannover verboten wurden. Schon der vorige Jahrgang war in Wien mit Beschlag belegt worden, und zwar wegen Goethes V e- netianischer Epigramme". Der Xenien-Almanach enthielt aber soga eine Reihe politischer Epigramme; „da wir doch zuverlässig an den unsicher« Orten confiscirt werden, so sähe ich nicht ein, wann, w es nicht auch von dieser Seite verdienen wollten," erklarte Schiller die beiden Dichter forderten sogar das Verbot heraus durch das Epigramm: V i s i t a t o r. Öffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts contrebandes geladen? Gegen die Kirche? den Staat? Nichts von französischem Gut? SPIELHAGEN 574 Und Goethes Xenienübermut setzte gleich noch ein besonderes, aber erst später veröffentlichtes Distichon hinzu: Eines wird mich verdrießen für meine lieben Gedichtchen : Wenn sie die Wiener Censur durch ihr Verbot nicht bekränzt. SPIELHAGEN, FRIEDRICH (1829—1911). „(Unsittliche Presse) Allgemeine sittliche Entrüstung erregt augenblicklich in allen anständigen Kreisen ein im Feuilleton des .Berliner Tageblatts' soeben erscheinender Roman von Spielhagen, der in das Geschlecht der Ehebruchsromane gehört und in dem wahrhaft ekelhafte Scenen vorkommen, wie z. B. in Nr. 163 des .Tageblatts'. Wie wir hören, liegt es in der Absicht, die Polizei auf diesen widerlichen sittenlosen Quatsch aufmerksam zu machen." Diese freundliche Notiz brachte am 16. April 1881 „Der Reichsbote'" (Nr. 86), das Berliner Organ der christlich-konservativen Partei, dem der Hofprediger und Abgeordnete Adolf Stöcker nahestand, der Begründer der christlich-sozialen Partei und bekannte Antisemitenführer. Geistesverwandte Blätter, wie die „Post", sekundierten. Nach dieser öffentlichen Anklage bedurfte es kaum noch der förmlichen Anzeige, um die Berliner Polizei gegen den „widerlichen sittenlosen Quatsch" Spielhagens mobil zu machen. Am 22. April beschlagnahmte sie die vom „Reichsboten" bezeichnete Nummer 163, die bereits am 10. erschienen, also kaum mehr aufzutreiben war — eine „retrospektive väterliche Überwachung", über die sich ausländische Blätter, wie das englische „Athenäum", nicht wenig belustigten —, und die Akten gingen an die Staatsanwaltschaft. Am 3. Mai schon wurde der Feuilleton- rcdakteur des „Berliner Tageblatts", Dr. Oskar Blumenthal, gerichtlich vernommen; Spielhagen selbst war vorerst nicht erreichbar, er weilte in Karlsbad. In jener Nummer 163, der 70. Fortsetzung seines Romans „Angela", hatte Spielhagen, wie das „Berliner Tageblatt" am 23. Mai schrieb, „das Eigenwesen einer der auftretenden Frauengestalten mit kühner realistischer Farbengebung zu charakterisiren versucht", und der verantwortliche Redakteur, der „blutige Oskar", wies die „unsaubern Deutungen", die jener Romanabschnitt seitens eines pietistischen Denunzianten erfahren habe, mit Entrüstung zurück. Er erklärte bei seiner Vernehmung, einem Friedrich Spielhagen könne eine Redaktion nicht das Pensum korrigieren, und versicherte, seit dem Erfolg von Spielhagens Erstling „Clara Vere" (1857) seien alle seine Novellen und Romane „ohne eine einzige Ausnahme von den Zeitungsverlegern und Redaktionen ungelesen angenommen und veröffentlicht worden"! Der Vorfall machte in Berlin gewaltiges Aufsehen, um so mehr, als SPIELHAGEN 575 der Roman „Angela" gleichzeitig in der „Neuen Freien Presse" erschien, ohne daß sich die österreichische Polizei rührte; in Wien erstaunte man über die „unsaubere Phantasie des Berliner Denunzianten die in einer Spielhagenschen Schilderung von etwas heißerem Kolorit gewisse physiologische Anspielungen finden wolle, an welche der vornehme Dichter nimmermehr gedacht" habe („Berliner Tageblatt vom 23. April). Die parteipolitische Presse beutete das Ereignis in der üblichen zweckmäßigen Weise aus; der „Reichsbote" zog gegen „das Feuilleton der Judenblätter" zu Felde und tat sich auf das von ihm geprägte Wort „sittenloser Quatsch" nicht wenig zugute (Nr. 99 vom 28. April). In Hamburg brachte ein „Berliner Hetzredner" (nach dem Bericht des „Berliner Tageblatts" in Nr. 203 vom I. Mai) das Verbot öffentlich zur Sprache und ernannte Spielhagen zum „größten Juden Berlins": „Im übrigen schilderte er die fragliche Szene mit breitem Behagen und in solcher Übertreibung, daß man so recht wahrnehmen konnte, wie eifrig der Herr bemüht ist, vermutete Zweideutigkeiten zu sichern - Eindeutigkeiten aufzubauschen.- In der konservativen Presse avancierte Spielhagen von nun ab zum „Romancier der tortr schrittspartei", ein Titel, den die „Post" erfunden zu haben schein. Paul Lindau, Herausgeber der „Gegenwart", improv.sierte sogle.ch die bevorstehende Verhandlung „Friedrich Spielhagen vor den Richtern" (Nr 20 vom 14. Mai). Eduard Engel, Redakteur des „Magazins für die Literatur des In- und Auslandes", ließ sich dadurch nicht abschrecken denselben Einfall zu haben ; in zwei Nummern seines Blattes (Nr 27/28 vom 2. und 9. Juli) veröffentlichte er einen fingierten „Stenographischen Bericht über die Gerichtsverhandlungen im Prozesse .Angela', Roman von Friedrich Spielhagen". Beide Improvisatoren kamen natürlich zur Freisprechung des Dichters, aber Engel versetzte den Scherz mit bitterm Ernst und benutzte die forensische Gelegenheit - so klagte das „Berliner Tageblatt' vom 12. Jul (N 3I 9 ) - „zu geifernden Thersitesreden und Unsauberkelten, die den Beweis liefern, bis zu welcher niedrigen Stufe neuerdings, das -o*er zu den anständigen Blättern gerechnete .Magazin' heruntergelomnen ist". Engel hatte nicht nur im Vorwort "^^.^^^^ gekennzeichnet, „die der journalistischen und pohtts^ Kraule- gehören, überdies auch den Reptilienfonds mit beiden "*£**%£ haben und in .Angela' einige unmoralische See ent ckt haben rriusSne^ STve^Ä "rJe." auf den bedenklich aeroe Austaue gewag n , Q „« un d sein Gerichtshof verurteilte anrüchigen Inseratenteil des Blattes, und sein o „_ wwfthnl j che . i7™;cnrprhinif m die ungewonnncne den Angeklagten bei sonstiger Freisprechung s , • „„UHcr-Vip Bildune durch die ausscnnen- Strafe, ein Jahr hindurch seine politische öiiaui g t. f Too-phlntts" sich zu verschaffen. Den zu- liche Lektüre des „Berliner Tageblatts z _ , . „ f ;i« ;„ Soielhagens Romanen schrieb üngel nehmenden „Kolportagestil in apiemigc SPIELHAGEN 57 6 seiner Mitarbeit speziell an jenem Blatte zu. Abgesehen von diesen In- vektiven ist das Urteil seines Rechtsanwalts über den Roman durchaus zutreffend: „Lauter Marionetten, Schemen, Larven, spekulativ auf den rohen Geschmack der Lesercanaille berechnet." Nur eine der Frauengestalten, Nanni, sei „menschenmöglich" gezeichnet — just die, die gegen § 176 des Strafgesetzbuches verstieß! „Angela" gehört zu Spielhagens schwächsten Werken; auch sein Biograph Hans Henning („Friedrich Spielhagen", Leipzig. 1910. S. 182. 199) gibt sich keine Mühe, es zu retten, entschuldigt nur diese Sünde gegen des Dichters „ästhetisches Gewissen" mit der bedauerlichen Erwerbsnot des Schriftstellers. Während diese Preßfehde hin und her wogte, setzte die Staatsanwaltschaft die Geduld der Beteiligten auf eine lange Probe. Am 4. Mai hatte das „Tageblatt" erklärt, es werde den Fall „trotz aller ungestümen Provokationen" erst am Verhandlungstage wieder zur Sprache bringen; Fortsetzung und Schluß des Romans erschienen unbeanstandet weiter. Am 27. Mai wußte der „Reichsbote" mit einer merkwürdigen Logik zu melden, die „öffentliche Verhandlung" über „Angela" werde wahrscheinlich in „geheimer Sitzung" stattfinden. Dann verstummten beide. Von einer Vernehmung des Verfassers verlautete nichts, und im Herbst erschien der Roman als Buch bei L. Staack- mann in Leipzig. Spielhagen war so tapfer, an den inkriminierten Stellen „kein Jota" zu ändern, wie Eduard Engel bei Besprechung der Buchausgabe in Nr. 46 des „Magazins" vom 12. November ausdrücklich hervorhebt; mir war die Originalausgabe nicht erreichbar. Um diese Zeit drohte noch immer der Prozeß. Am 17. November endlich konnte das „Berliner Tageblatt" (Nr. 539) seinen Lesern die überraschende Nachricht geben: „In Sachen ,Angela' ist uns von der königlichen Staatsanwaltschaft die Mittheilung zugegangen, daß von einem Einschreiten Abstand genommen worden ist. Der erwartete literarische Prozeß also, dessen Möglichkeit vielen auswärtigen Blättern zu so peinlichen Betrachtungen über die dichterische Redefreiheit in Deutschland Veranlassung gab, wird nicht stattfinden und der Denunziant im ,Reichsboten', dessen unsaubere Phantasie in einer warm- tönigen Schilderung des Dichters allerhand widrige Anspielungen finden wollte, hat die bündigste Zurückweisung erfahren. Wir kon- statiren mit Genugthuung diesen Abschluß einer Episode, welche man gegen das .Berliner Tageblatt' mit törichter Gehässigkeit auszubeuten versucht hat." Dem heutigen Leser dürfte es nicht leicht sein, die Stellen zu erraten, die Anlaß zum Einschreiten der Staatsanwaltschaft gegeben haben. Es sind die Kapitel 30 und 31 in der jetzt weitverbreiteten einbändigen Ausgabe des Romans (in der zweibändigen Originalausgabe die Seiten 242f. und 269 des 2. Bandes). Zunächst die Szene, in der 577 STIRNER Nanni die Titelheldin Angela mit brünstigen Küssen bedeckt; ihretwegen wurde Nr. 163 des „Tageblatts" beschlagnahmt. Sodann eine Stelle im 31. Kapitel, wo Angela sich im Schneesturm verirrt, von dem Geliebten aufgefunden und wieder ins Leben zurückgerufen wird. Während die Buchausgabe in jener ersten Szene noch jetzt mit dem lext des Zeitungsdrucks durchaus übereinstimmt, hat Spielhagen offenbar selbst in der zweiten Stelle das Anstößige später weggeschafft: die wieder erwachende Angela fühlt nicht mehr die Hand des Mannes auf ihrem „nackten Busen", sondern nur auf „ihrer Brust". Dieses kleine Opfer hat also Spielhagen der Prüderie des Staatsanwalts gebracht. Der Fall Spielhagen ist leider typisch geworden für das Verhalten der streitenden Parteien. Es ist jedermanns Recht, etwas für unsittlich zu halten; von diesem Recht haben selbst die Gebrauch gemacht, deren eigenem Schaffen der Vorwurf der Unsittlichkeit nicht erspart blieb. Man denke z. B. an die Kritik Schillers über Bürgers Gedichte, oder an das übliche Urteil älterer Generationen über den literarischen Sturm Und Drang neuer Jugend von Urvaters Zeiten bis zur Gegenwart. Aber Schüler verstieg sich nicht zu der Forderung, Gedichte wie die Bürgers müßten verboten und ihr Verfasser dem Gericht überliefert werden, und Bürger, der unter jener Kritik schwer gelitten hat, wehrte sich zwar gegen Mißdeutungen, ließ es sich aber nicht beifallen, nun Schillers •>unsaubere Phantasie" zu verdächtigen. Auch für Schiller war das Sittliche ein ästhetischer, kein polizeilicher Begriff, ihr Kampf hielt sich daher in den Grenzen streng literarischer Polemik, und dem Angegriffenen v or allem lag daran, durch die Art seines Widerspruchs „ein Beispiel aufzustellen, wie gelehrte Ehrenkämpfe geführt werden müssen". Die erbitterte Konkurrenz der modernen Presse hat dieses Beispiel immer mehr in Vergessenheit gebracht. STIRNER, MAX (KASPAR SCHMIDT, 1806—1856). Die verschiedenartige Praxis der vormärzlichen Zensur und ihrer Bücherverbote in Preußen und Sachsen führte zu zahlreichen diplomatischen Kontroversen, deren lange Kette sich wie ein roter Faden durch alle Zensurakten hindurchzieht. Als Zentrale des deutschen Buchhandels verfocht Sachsen, dessen Druckereien sich an verbotener Literatur mästeten, durchweg das wirtschaftliche Prinzip, eine seiner Hauptindustrien nur dann zu lähmen, wenn ein eng partikularistischer Nachteil zu befürchten war oder die Entrüstung des Bundestags oder einzelner mächtiger Bundesstaaten schlechterdings ein Opfer forderte. In diese rein merkantile Auffassung konnte sich der preußische Bureau- kratismus mit seinem strengen, oft durchaus selbstlosen Festhalten an dem Begriff des Unerlaubten und Gefährlichen nur selten finden; so kam es vielfach zu gereizten Auseinandersetzungen zwischen beiden 37 STIRNER 57 8 Regierungen; der. preußische Gesandte in Dresden, v. Jordan, saß dann in haltloser Verlegenheit zwischen zwei Stühlen. Es war daher stets ein glücklicher Tag im preußischen Ministerium des Innern, wenn man eine Gelegenheit zu haben glaubte, einmal so recht „konform" mit dem sächsischen Nachbar zu gehen. Solch ein hochwillkommener Anlaß zu diplomatischer Courtoisie fand sich, als Ende Oktober 1844 in Leipzig bei Otto Wigand, dem berüchtigten Verleger der „Deutschen Jahrbücher" und der radikalen Junghegelianer, Max Stirners Werk „Der Einzige und sein Eigentum" erschien, das mit einer den Zeitgenossen unfaßbaren, noch heute kaum erreichten Kühnheit und verwegenen Rücksichtslosigkeit den durch die Gedankenarbeit der Jahrtausende mühsam geschlossenen Kompromiß zwischen dem Einzelwesen und der Welt zu zerreißen und auf diesen Scherbenberg der Vergangenheit das überweltliche Denkmal des anarchischen Ich aufzurichten wagte. Tageszeitungen meldeten alsbald, das Buch sei in seinem Verlagsort sofort nach Erscheinen beschlagnahmt worden. Wenn das oft laxe und widerborstige Sachsen mit so rühmlichem Beispiel voranging, gebührte ihm eine eklatante Anerkennung, und welch nachdrücklichere konnte es geben, als wenn Preußen, sonst immer zuerst und oft nur allzu vereinzelt auf dem Posten, den fremden Alarmruf pünktlichst weitergab. Also verfügte das preußische Ministerium am 7. November 1844 die sofortige vorläufige Beschlagnahme der gefährlichen Schrift, „weil sie eine auf Vernichtung aller Religiosität und Sittlichkeit hinauslaufende Theorie" entwickele und zu verbreiten suche. Die Ausbeute der Recherche war gering: in Berlin fanden sich vier oder fünf Exemplare, in Trier, Quedlinburg und Pommern je eines, in Posen und Westfalen konnten die Sendboten der heiligen Hermandad auch nicht eines erwischen. Am selben Tage auch ließ Herr v. Arnim durch seinen Kollegen Bülow vom Ministerium des Äußern sämtliche deutschen Bundesregierungen zur Nachachtung des sächsischen und preußischen Vorgehens aufmuntern. Wie erstaunte man aber, als plötzlich die Nachricht kam : Sachsen hat das Verbot wieder aufgehoben ! Sogleich (28. November) erging eine Anfrage an Herrn v. Jordan in Dresden. Schon am 4. Dezember kam dessen kleinlaute Antwort, der ein Schreiben des sächsischen Ministers v. Falckenstein in Kopie beilag. Allerdings sei das Buch durch die Leipziger Kreisdirektion zunächst konfisziert worden, aber das Ministerium habe doch nicht hinreichend Grund zur wirklichen Beschlagnahme gefunden, da Stirners Schrift, so erklärte Falckenstein, „vermöge ihres sehr bedeutenden Unifanges, ihres Tones und ihrer Sprache in Kreisen, in welchen sie etwa schädlich wirken könnte, kaum Eingang finden wird, ja sogar großentheils nur den Eindruck der schlagendsten Selbstwiderlegung, wo nicht der Ironie, hinterläßt". Daher sei sie nicht gemeinschädlich. „Am wenigsten glaubte man aber durch die Anordnung irgendeiner 579 STIRN ER auswärtigen Regierung Anlaß zu einer Beschwerde zu geben, zumal die Schrift sich fern von allen speziellen Beziehungen hält und jedenfalls weit unbedenklicher ist, als manche der censurfreien Schriften, die gleichwohl neuerlich hier und da mit einer fast überraschenden Nachsicht behandelt zu werden scheinen." Ein höchst peinlicher Fall! Arnim hatte sich so gefreut, einmal die harmonische Solidarität der beiderseitigen Regierungen darzutun — statt dessen lehnte Sachsen den angebotenen Arm ab und spielte sogar den Gekränkten, weil ausgerechnet Preußen — eine nähere Erklärung wußte auch Jordan darüber nicht zu geben — offenbar Schriften nicht verboten hatte, die an der Elbe Anstoß erregten. Nun ging man wieder nicht „konform", und diese unerwartete Divergenz war mit Rücksicht auf das Rundschreiben an die übrigen Regierungen, das sich schwerlich auf eigener Prüfung des Stirnerschen Werkes, sondern wohl lediglich auf dem Vorgehen Sachsens gründete, höchst ärgerlich. Diese Schlappe wurde auch dadurch nicht wettgemacht, daß von den auffallend wenigen deutschen Bundesstaaten, die sich überhaupt zu einer Antwort aufschwangen, nur eine kümmerliche Mehrheit Preußen Gefolgschaft leistete. Die freie Stadt Frankfurt ging voran (15. November), das Herzogtum Nassau folgte am 18. November, Mecklenburg- Strelitz am 21. November, Mecklenburg-Schwerin am 17. Dezember; Dänemark, als Besitzer Holsteins Teilhaber am Deutschen Bund, antwortete am 25. November, es habe das Buch noch nicht prüfen können, aber gleichwohl die Behörden angewiesen, „nach näherer Kenntnis das etwa für erforderlich zu Erachtende zu verfügen"; am 13. Dezember kam dann die beruhigende Nachschrift, das Verbot Stirners in Holstein sei nunmehr erlassen; Bayern befahl am 29. November allen Kreisregierungen, diese Schrift, in der (nach Arnims Versicherung) „eine auf Vernichtung aller Religiosität und Sittlichkeit hinauslaufende Theorie entwickelt sein sollte", wenn ihre Verbreitung im Inlande versucht werde, „alsbald der geeigneten preßpolizeylichen Würdigung und Einschreitung zu unterstellen". Daß Österreich die preußische Anregung eifrigst aufgreifen werde, war selbstverständlich; es belegte am 4. Dezember den „Einzigen und sein Eigentum" mit dem schärfsten Verbot „Damnatur nee erga schedam" (s. Glossy, „Literar. Geheimberichte aus dem Vormärz" III, 92). Auch Kurhessen (Hessen- Kassel) verbot Stirner, wie der Gesandte v. Savigny am 9. Dezember melden konnte; aber die Großherzoglich-hessische Regierung (Hessen- Darmstadt) hielt es für ratsam, nicht erst durch ein Verbot auf ein Buch aufmerksam zu machen, das „durch die Übertreibungen, die es enthalte, das beste Gegengift gegen seine Gefährlichkeit und weitere Verbreitung in sich trage"; in Darmstadt hatte offenbar die Entscheidung des sächsichen Ministeriums vorgelegen. Auch Sachsen-Weimar sah keinen Anlaß zur Beschlagnahme, und sogar Hannover erklärte 37* STIRNER 5 80 am 17. Januar 1845 mli f ast friederizianischem Freimut, den es auch kurz vorher Heines ,.Neuen Gedichten" gegenüber betätigt hatte, das Buch gehöre „zu den philosophischen, dem großen Haufen völlig unzugänglichen Abhandlungen", daher könne seine Beurteilung „nicht wohl zum Gegenstande polizeilicher Tätigkeit gemacht werden". Daß Hamburg aus der Reihe tanzte, war Preußen nachgerade schon gewöhnt; Bürgermeister Sieveking hatte sofort (11. November) erklärt, er begnüge sich damit, die Ankündigung des Buches in dortigen Blättern zu verbieten, und auf eine Anzapfung des dänischen Polizeiamtes im nahen Altona antwortete er, ein Verbot der Schrift selbst könne nur von der „höchsten Behörde", also dem Bundestag, ausgehen (vgl. „Euphorion" 8, 340). Das hatte gute Wege, denn die Initiativkompetenz des Bundestags zu solchen Gesamtverboten war durch die Ungleichheit der deutschen Preßgesetzgebungen längst beseitigt. Auch Lübeck hatte (13. November) recht unverbindlich erklärt, man werde gegen „solche Anstoß erregenden Schriften nach bundesgesetzlichen und örtlichen Bestimmungen" verfahren. Aber sogar das kleine Waldeck erkühnte sich, die preußische Einladung abzulehnen und am 10. Dezember darüber die belehrende Motivierung nach Berlin ergehen zu lassen: es handle sich um ein philosophisches System, „dessen Unrichtigkeit auch von dem Ungeübtesten leicht erkannt werden kann, und dessen Verkehrtheit und grobe Entfernung von Allem, was ein Jeder für vernünftig und moralisch notwendig erkennen muß und wird, ohne Zweifel bei jedem Leser eben so wenig Überzeugung von — als Hinneigung zu den darin vorgetragenen Lehrsätzen, sondern vielmehr im Gegenteil die Erkenntnis von deren Unrichtigkeit und einen Abscheu gegen die darin empfohlene Lehre des gröbsten sinnlichen Egoismus und der frechsten Unmoralität erwecken wird". Im Fürstentum Waldeck hatte man also vor Leuten wie Stirner keine Angst. Als der Gesandte in Kassel, Herr v. Savigny, zugleich auch Geschäftsträger für Waldeck, dieses Votum am 17. Dezember nach Berlin übermittelte, konnte er es sich nicht versagen, ihm den „Anspruch auf Originalität" zuzuerkennen; er hätte auch das Wort Mephistos zitieren können: „Den Teufel spürt das Völkchen nie, Und wenn er sie beim Kragen hätte." Nach diesem sehr unbefriedigenden Ergebnis seines Rundschreibens an die Bundesstaaten bedeutete es für den Minister v. Arnim einen nicht geringen Triumph, daß das preußische Oberzensurgericht, dessen Entscheidungen manchmal recht überraschend ausfielen, am 26. August 1845 die Beschlagnahme des Stirnerschen Werkes bestätigte mit der kurzen, aber kategorischen Begründung: „Dem Prinzip des schrankenlosesten und krassesten Egoismus huldigend, geht die Schrift auf das Entschiedenste gegen alle Religion und Sittlichkeit, gegen jede politische und gesellschaftliche Ordnung, sie verteidigt die Berech- 581 SUDERMANN tigung zu jedem Verbrechen. Daß eine Verbreitung derartiger Theorien, denen vielfach eine practische Nutzanwendung in dem Werke gegeben ist, dem gemeinen Wohle Gefahr bringend ist, bedarf keiner Ausführung." (Dem verdienstvollen Stirnerbiographen John Henry Mackay sei dieser kleine Beitrag zur Geschichte des Hauptwerkes seines Helden gewidmet; benutzt wurden dazu die Akten des Preußischen Geh. Staatsarchivs Rep. 77 II L 34 und Ausw. Amt Rep. IV 196 Vol. 4 und 5.) SUDERMANN, HERMANN (geb. 1857). Von den Dramen Sudermanns haben zwei in der Geschichte der Theaterzensur eine bedeutsame Rolle gespielt: „Sodoms Ende" und ..Johannes". — Nachdem Sudermann am 27. November 1889 mit seiner „Ehre" einen beispiellosen Erfolg im Berliner Lessingtheater errungen hatte, der sich auf allen Theatern der Welt behauptete und den Widerstand rückständiger Bühnenleiter gegen die neue realistische Literatur endgültig brach, sah man dem zweiten dramatischen Debüt des Dichters mit besonderer Spannung entgegen. „Die Ehre" (ursprünglich „Zweierlei Ehre" betitelt) war anstandslos durch die Berliner Zensur geschlüpft, die daran nur einen „realistischen Beigeschmack" empfand. Das hielt allerdings andere Behörden nicht ab, sich des ihnen unbehaglichen Stückes zu erwehren; so erfolgte z. B. ein Verbot in Kassel, und auf die Beschwerde des Theaterdirektors antwortete der Regierungspräsident, daß „größere und achtbare Kreise der hiesigen Einwohnerschaft berechtigten Anstoß daran genommen" hätten. Das gleiche begab sich im November 1891 in Erfurt. Doch waren diese Fälle so vereinzelt, daß die Direktion des Lessingtheaters die Einstudierung von „Sodoms Ende" unbedenklich in Angriff nahm und die Premiere auf den 27. Oktober 1890 ansetzte, nachdem sie das Textbuch vorschriftsmäßig am 7. Oktober dem Polizeipräsidenten v. Richt- hofen eingereicht hatte. Aber noch drei Tage vor der schon angekündigten Aufführung war die erwartete Genehmigung noch nicht da. Nunmehr eilte der Direktor des Lessingtheaters, Oskar Blumenthal, persönlich zum Polizeipräsidium, um Gewißheit zu erhalten. Blumenthal hat den weiteren Gang dieser Zensurhandlung in seinem Büchlein „Verbotene Stücke" (Berlin 1900, S. 14 ff-) geschildert und hier auch die verschiedenen Schriftstücke mitgeteilt, die in dem kurzen, aber um so heftigeren Kampfe gewechselt wurden, so daß hier ihre vollständige Wiederholung unnötig ist. — Über die Zulässigkeit von „Sodoms Ende" war man im Polizeipräsidium zunächst geteilter Ansicht. Der erste Lektor Busse hatte sogleich erklärt, das Stück sei „hyperrealistisch", und diese „naturalistische Richtung" eigne sich seiner unmaßgeblichen Ansicht nach „kaum für eine öffentliche Bühne". Hier ist also die Keimzelle des Wortes, das der Polizei- SUDERMANN 582 Präsident v. Richthofen durch seine aphoristisch-prägnante Prägung geflügelt machte. Der Dezernent Reg.-Rat Hoppe war milderen Sinnes. „Wenngleich zugegeben werden muß," entgegnete er, „daß der Inhalt des vorliegenden Stückes, welcher in dem Nachweis gipfelt, wie ein junger lebensfrischer, auf der Höhe seines Schaffens stehender Künstler durch ein Weib, und noch dazu durch eine in beständigem Ehebruch lebende verheiratete Frau zugrunde gerichtet wird, im Hinblick auf die beabsichtigte öffentliche Darstellung des Stückes nicht unbedenklich erscheint, daß ferner der Dichter bei der Behandlung seines Stoffes vielfach recht stark naturalistisch aufgetragen hat (ich erinnere an die Schlußszene des 2. Aktes, vor allem an Szene 16 und 17 des 3. Aktes, den ganzen 5. Akt), glaube ich doch nicht, daß sich eine eventuelle Versagung der nachgesuchten Aufführungserlaubnis rechtfertigen ließe." Er genehmigte daher die Aufführung mit Ausnahme etlicher auch ihm anstößig erscheinenden Stellen. Als aber dem Polizeipräsidenten v. Richthofen die Verfügung zur Unterschrift unterbreitet wurde, bekannte sich dieser zu der Ansicht seines Lektors und versagte die Genehmigung. Die entsprechende Order war eben ausgefertigt, als Blumenthal auf dem Kampfplatz erschien und, von dem Dezernenten an den Präsidenten selbst verwiesen, mit diesem eine in jeder Beziehung denkwürdige Unterredung hatte, deren Wortlaut Blumenthal also wiedergibt: Blumenthal: „Ich höre soeben, Herr Präsident, daß mir drei Tage vor der ersten Aufführung Sudermanns Drama ,Sodoms Ende' verboten werden soll?" v. Richthofen: „Das stimmt!" Blumenthal: „Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben ?" v. Richthofen: „Stimmt auch!" (Herr v. Richthofen gehörte, wie Blumenthal erläuternd hinzufügt, zu jenen Beamten, die, im Grunde wohlwollend und urban, ihrer Autorität eine etwas barsche und knappe Diktion im Verkehr mit dem Publikum schuldig zu sein glauben.) Bluraenth a 1: „Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, Herr Präsident! Vierzehn Tage angestrengter Bühnenproben . . . ein Gastspiel mit Joseph Kainz für diese Novität abgeschlossen . . . der ganze Spielplan der nächsten Wochen darauf gebaut . . . selbstverständlich kein Ersatzstück vorbereitet . . . die Erfolge des früheren Repertoires ausgeschöpft . . . das Haus für die ersten drei Vorstellungen schon vollständig ausverkauft . . . und nun diese Ratlosigkeit auf der Höhe der Saison, in der besten Zeit des Theaterjahres . . ." v. Richthofen: „Alles sehr traurig! Aber die Behörde kann auf Privatinteressen keine Rücksicht nehmen." Blumenthal: „Aber warum das Verbot? Warum? 583 SUDERMANN v. Richthofen: „W eil es uns so paßt !" Blumenthal: „Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident . . . Sie wollen mir durch diesen Lakonismus in das Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht verpflichtet ist, für das Verbot eines Stückes Gründe anzugeben . . ." v. Rieht hofen: „Na, da wissen Sie ja also Bescheid!" Blumenthal: „Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Möglichkeit vorliegt, durch behutsame Änderungen die Bedenken, die zu diesem Verbot geführt haben, aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sind es nur einige gewagte Stellen, um die es sich handelt ?" v. Richthofen: „O nein!" Blumenthal: „Oder einzelne Szenen ?" v. Richthofen: „Auch nicht!" Blumenthal: „Ja, aber was sonst?" v. Richthofen: „Die j a n z e Richtung paßt uns n i c h!" Blumenthal: „Aber die Zensur kann doch nicht daran denken wollen, ganze literarische Geschmacksrichtungen in Acht und Bann zu tun? Damit wäre ja jede dichterische Redefreiheit verloren, und überdies gehört Sudermann durchaus nicht zu den verwegensten Vertretern jener Richtung, von der Sie sprechen. Ich kann mir unmöglich denken, Herr Präsident, daß das Ihr letztes Wort sein soll." v. Richthofen: „Mein letztes Wort! Die Verfügung habe ich vorhin unterschrieben, und wenn Sie die Ordonnanz nicht abwarten wollen, die sie Ihnen nachmittag überbringt, können Sie sich Buch und Verordnung drüben in der Kanzlei gleich mitnehmen. Und dabei bleibt's!" Blumenthal: „Ich bedauere, aber dabei kann ich mich nicht beruhigen und muß in diesem Falle mir vorbehalten, den Herrn Minister des Innern persönlich um seine Intervention zu ersuchen." v. Richthofen: „Das tun Sie nur!" Damit war die Unterredung beendet, Blumenthal erhielt auf der Kanzlei die Verfügung, laut der „Sodoms Ende" sich „seinem Gesamtinhalte nach nicht zur öffentlichen Darstellung" eigne und begab sich damit zum Minister des Innern, Herrfurth. Der Minister verwies den Theaterdirektor zuerst auf den Instanzenweg: Klage beim Bezirksausschuß oder Beschwerde beim Oberpräsidenten, zuletzt Verwaltungsstreitverfahren beim Oberverwaltungsgericht. Darüber wäre mindestens ein halbes Jahr vergangen, daher legte Blumenthal dem Minister nahe, als gesetzliche Aufsichtsbehörde einzuschreiten, da hier nur ein grobes Mißverständnis vorliege; durch ein rasches Eingreifen werde Herrfurth „ein Alpdrücken von der ganzen Schriftstellerwelt nehmen, die mit einer solchen Ausübung der polizeilichen Gewalt den Kern ihres Wirkens und Schaffens bedroht SUDERMANN 5 8 4 sehen muß". Der Minister erklärte sich bereit, das Stück zu lesen, Blumenthal mußte nur sogleich, des unvermeidlichen Aktenweges halber, eine schriftliche Eingabe entwerfen, worin er den tief ethischen Kern des Stückes darlegte, auf die bevorstehende Erteilung des Schillerpreises an Sudermann hinwies (den für Dramatiker ausgesetzten Preis erhielten dann Fontane und Groth, ein Epiker und ein Lyriker!) und um Zurücknahme des Verbotes bat. Am selben Tag teilte er der Presse den Vorgang mit und setzte für die durchkreuzte Premiere eine Wiederholung der „Ehre" an. Der Abend gestaltete sich infolgedessen zu einer Demonstration gegen die Zensur, und der Polizeipräsident hatte in diesen Tagen keine „gute Presse". So schrieb die „Vossische" (24. Oktober) : „Wo die Berührung geschlechtlicher oder pathologischer Dinge ein notwendiger Bestandteil des künstlerischen Organismus ist, darf man ästhetisch-kritisch, aber nicht polizeilich-zensorisch gegen Kunstwerke und Künstler einschreiten . . . Ein Polizeipräsidium als ausschlaggebende Stimme in einem literarisch-künstlerischen Areo- pag ist schon deshalb undenkbar, weil ihm die berufsmäßige Vorbildung zum kritischen Urteilen fehlt. Aber auch abgesehen davon, greifen derartige Polizeimaßregeln tief und verderblich ein in das künstlerische Schaffen der Zeit . . . Das Weltbild, das sich in der Phantasie des Künstlers abspiegelt und von seiner besonderen Individualität Gestalt empfangen hat, muß ohne Rest in die Erscheinung treten. Wenn nun gar polizeilicherseits die Absicht ausgesprochen wird, ganze Stoffgebiete der Kunst zu verschließen, so ist die freie dichterische Phantasie an die Sklavenkette gelegt, und der freie Künstler verwandelt sich in ein unter Polizeiaufsicht stehendes Individuum, dem alsbald sein Eigenstes, die Individualität, abhanden gehen wird." Ähnlich äußerte sich die gesamte liberale Presse, die vorschnell schon in dem Verbot von „Sodoms Ende" den Scheiterhaufen für die ganze Theaterzensur entzündet sah (vgl. „Kleines Journal" 25. Oktober, „Nationalzeitung" 27. Oktober, „Berliner Morgen-Zeitung" 29. Oktober, „Berliner Börsen-Courier" und „Berliner Zeitung" 1. November). Im „Berliner Tageblatt" veröffentlichte Otto Erich Hartleben ein satirisches Gedicht „Der Traum des Zensors" (bei Blumenthal a.a.O. S. 27), und die „Berliner Zeitung" brachte eine parodistische Polizeiverfügung, die das ganze „öffentliche Dichtwesen", die „gewerbliche Herstellung von Lust-, Schau- und Trauerspielen" von der Erteilung eines „Dichtscheines" abhängig machte und allerlei witzige Vorschriften im einzelnen enthielt, die ein Polizeipräsident „v. Dichthofen" unterzeichnet hatte. Im „Magazin für Literatur", das sich seit Herbst 1890 unter Otto Neumann-Hofers Redaktion entschieden in den Dienst der modernen Literatur stellte und Sudermanns Drama zuerst veröffentlichte (Nr. 46 ff.), untersuchte Rechtsanwalt Dr. Richard Grelling die juristischen Grundlagen der Theaterzensur (Nr. 44) ; dieselbe Nummer 585 SUD ERMANN brachte die Satire „Sodoms Ende. Ein lustiges Puppenspiel für große und kleine Kinder von Maximilian Kraemer". „Sodoms Ende" und die Theaterzensur, Sudermann und v. Richthofen beherrschten wochenlang die ganze Presse. Das „Magazin" richtete seitdem eine ständige Rubrik ein: „Kunst und Polizei." Der Minister hielt Wort. Er las das Stück sofort und erklärte am nächsten Tag (24. Oktober) dem Theaterdirektor, es sei „zweifellos eine tiefernste, wenn auch zum Teil gewagte Arbeit", an der er nur eine Anzahl von Stellen ausgemerzt wünsche. Mit diesen Änderungen möge Blumenthal das Stück nochmals dem Polizeipräsidenten einreichen — vielleicht werde ihm dann jeder Eingriff erspart. Noch am selben Tag befolgte Blumenthal diesen Rat und richtete an die Polizei eine neue Eingabe: ehe er den gesetzlichen Instanzenweg beschreite, wolle er versuchen, die Bedenken gegen Einzelheiten des Stücks, dessen „tragischer Grundgedanke jede Möglichkeit einer unsauberen Wirkung ausschließe", durch eine Anzahl von Kürzungen zu beseitigen; daher habe er siebzehn Sätze (S. 53 f. 63. 65. 75. 88. 91 f. 201. 224. 252 f. 279 f. 281 f. 304 f. 346) gestrichen. Ein Duplikat dieser Bearbeitung sandte er gleichzeitig an den Minister. Am 27. Oktober aber erhielt er die Antwort, daß sich der Polizeipräsident „auch nach nochmaliger Erwägung" nicht veranlaßt sehen könne, die Genehmigung zu erteilen, da das Stück „in seiner ganzen Anlage und Durchführung geeignet erscheine, das sittliche Gefühl zu verletzen" und dieses sittenpolizeiliche Bedenken auch durch Streichung „einzelner besonders anstößiger Stellen nicht behoben" werden könne. — Unterdes hatte, ebenfalls am 24., der Minister vom Polizeipräsidium Bericht eingefordert, und Herr v. Richthofen konnte nun (28. Oktober) melden, daß er auch Blumenthals zweites Gesuch mit der vorstehenden Motivierung abgelehnt habe; außer dem Lektor und dem Dezernenten habe auch der Leiter der politischen Polizei das Stück gelesen. Nunmehr war der Minister an der Reihe. Er stellte nur noch eine Bedingung: da bei Werken dieser Art alles auf die Form der Darstellung ankomme und er durch Freigabe des Stückes die persönliche Verantwortung trage, müsse vor einer Kommission von drei Ministerialräten eine Generalprobe stattfinden, die mit der Abendaufführung in jeder Einzelheit übereinstimme. „Auf Grund dieser Verfügung", erzählt Blumenthal, „fand im Lessingtheater am 30. Oktober 1890 die merkwürdigste Theaterprobe statt, die ich in meiner zehnjährigen Tätigkeit zu verzeichnen hatte. Eine Geheimprobe, der außer dem Regisseur der Vorstellung, Herrn Anton Anno, und dem Autor lediglich die drei Ministerialräte beiwohnten, die der Minister entsandt hatte. Mit besonderer Genehmigung der Herren hatte ich nur noch Herrn Ernst Hartmann, der vom Hofburgtheater delegiert worden war, um der ersten Aufführung des Stückes beizuwohnen und nun verschlossene SUDERMANN 586 Türen fand, die Anwesenheit bei der Probe gestatten dürfen. Der Eindruck der Darstellung war tief ergreifend. Im Mittelpunkte stand Joseph Kainz, der die Gestalt des Willy Janikow mit seiner ganzen persönlichen Liebenswürdigkeit und Jugendwärme durchströmt hat. Alle andern Künstler, von der entscheidungsschweren Bedeutung der Probe besonders erregt, gaben jeder an seiner Stelle das Beste und Reifste ihrer Kunst . . . und da über dieser ganzen Vormittagsaufführung eine seltsam ehrfürchtige Stimmung lag, eine Art von befangener Andacht, so ist vielleicht das Werk nie wieder mit so vollendeter Wärme und Ehrlichkeit auf der Bühne gegeben worden." Der Bericht der drei Ministerialräte dürfte der Schilderung Blumenthals entsprochen haben. Am selben Tag (30. Oktober) erklärte der Minister dem Polizeipräsidenten, daß er das gänzliche Verbot von „Sodoms Ende" nicht für gerechtfertigt zu halten vermöge. „Der Grundgedanke und die Tendenz dieses Dramas ist keineswegs eine unmoralische, sie ist namentlich im Vergleich mit der Tendenz und der Gesamthaltung einer Reihe von Stücken französischen Ursprungs (z. B. .Die Firma Rondinot', ,die Marquise' usw.), deren Aufführung in einem hiesigen Theater noch neuerdings polizeilich genehmigt worden ist, sogar als eine moralische zu bezeichnen!" Etliche Redewendungen seien zwar an sich und durch das Kolorit, das sie einigen Situationen verleihen, bedenklich, aber die seien jetzt entfernt, und zu den angegebenen 17 Streichungen kämen noch zwei weitere (S. 60 und 130), zu denen sich Blumenthal bereit erklärt habe. Auf S. 130 müßten nur noch die Worte : „daß unser Herrgott nicht dabei war, als sie geschaffen wurden" fortfallen. Dann möge die Polizei „mit tunlichster Beschleunigung" die Freigabe des Stückes verfügen. Das tat Herr v. Richthofen sofort, am 31. Oktober erteilte er „auf Anordnung des Herrn Ministers des Innern nachträglich" die Genehmigung, und „Sodoms Ende" durfte nun am 1. November in Szene gehen. Der Erfolg war nicht so unbestritten wie bei der „Ehre", den unbefangenen Eindruck hatte das Zensurintermezzo gestört, das Stück war zum Zankapfel der Parteien geworden (vgl. Franz Servaes, „Sodoms Ende auf der Bühne" im „Magazin für Literatur" 1890, Nr. 45). Diese polemische Stimmung schwand erst bei den Wiederholungen. Minister Herrfurth errang sich durch sein freimütiges Verhalten zwar den Dank aller literarischen Kreise, nicht aber den seines allerhöchsten Herrn. Auch davon erzählt Blumenthal (S. 34) : „Hermann Sudcrmanns Drama hatte sich längst im Spielplan des Lessingtheaters eingebürgert, als ich eines Tages in früher Stunde aus der Geheimkanzlei des Ministeriums des Innern ein Schreiben erhielt, durch das ich zum Minister berufen wurde. Hier wurde mir eröffnet, daß der Kaiser beim jüngsten Vortrag des Ministers das Verbot von ,Sodoms Ende' zur Sprache gebracht hätte. Der Minister 587 SUDERMANN führte die Gründe an, die ihn zur Aufhebung des Verbots veranlaßt hätten, und fügte hinzu: ,Ich selbst habe das Werk mit vorsichtiger Sorgfalt gelesen; ich habe mich bei jeder Szene gefragt, ob ich dieses Drama in der Begleitung meiner Frau würde anhören können ? Und erst als ich diese Frage bejahen mußte, habe ich im Aufsichtswege eingegriffen.' »iSie'hätten sich fragen sollen,' entgegnete der Kaiser, ,ob Sie auch 111 Begleitung Ihrer Tochter jede Szene anhören könnten?' „Der Minister führte in ehrfurchtsvoller Replik aus, daß vor dieser I'rage auch Werke der klassischen Literatur, welche den köstlichsten Repertoirebesitz der Königlichen Bühne bilden, nicht standhalten würden. Aber das Ergebnis dieses Zwischenfalles war doch die Frage des Ministers an mich, ob ich nicht Hermann Sudermanns Werk jetzt allmählich im Spielplan .versickern' lassen könnte ? . . . Man begreift, daß ich dem Minister, der mir und dem Autor eine so seltene Konnivenz bewiesen hatte, mit einigen ausweichenden Höflichkeiten antworten mußte." Das Berliner Verbot blieb übrigens keineswegs vereinzelt. Die Initiative ging aber, wie es scheint, anderwärts von einem gewissen Teil des Publikums aus, dem dieser indiskrete Blick hinter die sittlichen Kulissen peinlich war. In Braunschweig war „Sodoms Ende" schon mehreremal gespielt worden, als plötzlich (20. Juli 1892) ein Polizeiverbot die Wiederholungen abschnitt. Ebenso in Kassel. — In Halle wollte der christlich-theologische Studentenverein „Sodoms Ende" am 2. Dezember 1891 zu Fall bringen, das übrige Publikum aber wahrte sein Hausrecht und ließ die Lärmmacher hinausschaffen. Vor dem Theater wurde im Auftrag einiger „Sittlichkeitsvereine" ein Flugblatt verteilt, und in-einem weiteren Flugblatt suchten die exilierten Studenten den beabsichtigten Radau zu verteidigen: das „verletzte Sittlichkeitsgefühl" habe sich äußern wollen, die Forderungen der Sittlichkeit ständen höher als die des Anstandes, und gegen einen Vergleich mit Schillers Jugenddramen müsse man protestieren. — In Bielefeld machte die „Neue Westfälische Volkszeitung" gegen Sudermann mobil; ihr Redakteur Lange und ein Pastor Iskraut beriefen eine Protestversammlung ein, die von Sozialdemokraten gesprengt wurde; eine zweite Zusammenkunft produzierte eine Resolution gegen „Sodoms Ende", nicht einmal unter Einstimmigkeit der wenigen Anwesenden ; es waren einige darunter, „die die Bielefelder Moral für widerstandsfähig genug hielten, um Sodoms Ende zu überleben" („Magazin für Literatur", 1891, S. 799. 831, und 1892, S. 29). Die übereifrigen Frömmler in Halle und Bielefeld verwies Adolf Harnack in den „Preußischen Jahrbüchern" zur Ruhe mit den Worten: „Wenn des Mephistopheles Witzwort von keuschen Ohren und keuschen Herzen zur ernstgemeinten Vorschrift für den Dichter werden sollte, so SUDERMANN 588 würde der Beruf eines Dichters zum wahren Kinderspott.'' — Heiligenstadt auf dem Eichsfelde fühlte sich gleichwohl auch berufen, seinem Namen durch Verbot des Stückes Ehre zu machen. — In Leipzig, wo Emil Meßthalers „Theater der Modernen" unter andern Werken der literarischen Jugend auch „Sodoms Ende" im Kristallpalast mit großem Erfolg aufführte, machte die altvaterische Kritik Ungeheuern Lärm, vor allen Pro'fessor Karl Biedermann, der Redakteur der Brock- hausschen „Deutschen Allgemeinen Zeitung" (vgl. darüber „Gesellschaft" 1894 II, 666 ff.). — In München wurde demselben Ensemble die Aufführung des Stückes im Volkstheater verboten; schon vorher war das Gärtnertheater ebenfalls vergeblich um die Erlaubnis eingekommen. Der dortige „Akademisch-dramatische Verein" hatte es daher in „geschlossener" Vorstellung herausgebracht (vgl. Münchener „Allgemeine Zeitung" vom 17. Mai 1894). Die Münchener Polizei stieß sich jedenfalls an die sentimentale Reminiszenz Willy Janikows: „Die holden Münchener Mädel, so unschuldig und so lasterhaft!" — Den Vogel aber schoß Wien ab, das Sudermanns Text genau so zensurierte, wie das ein Jahrhundert zuvor der alte Zensor Hägelin auf Grund seines Zensurkatechismus getan haben würde. Ausdrücke wie Gott, Sünde, Beichtvater usw. wurden erbarmungslos gestrichen, das verlangte die religiöse Zensur; die politische forderte die Unterdrückung von Namen wie Bismarck, Bleichröder, nicht einmal der „Majestät" des Witzes durfte Dr. Weiße spotten; und schließlich erfolgte noch eine gründliche sittliche Reinigung, von der das „Magazin für Literatur" (1892, Nr. 9 vom 27. Februar) berichtet: „Daß ein Maler auf seinem Gemälde ,im Fleische schwelgen' kann, findet der Wiener Zensor empörend. Er würde Rubens als Erzieher nicht anerkennen. Daß der Mann am Weibe zugrunde gehen kann, wünscht er zu verheimlichen; ja daß jemand die ,Fleisch gewordene Impertinenz' sein soll, findet er schon unerlaubt fleischlich. Die naturhistorischen Tatsachen, daß aus manchen Ehen in jedem Jahre ein Kind entsproßt, und daß ein Busen rund ist, unterdrückt der Zensor mit derselben Entrüstung wie die soziale Tatsache, daß mancher Börsianer ,sich mit Dirnen umhertreibt'. Ja, sein leicht verletzliches Gefühl sträubt sich gegen den Satz: ,Ist Ihr Leben nicht immer eins geblieben mit dem, was das Natürliche von uns verlangt?' Wenigstens muß hier das böse Wort ,Natürliche' gestrichen werden." Mit diesen religiösen, politischen und sittlichen Verbesserungen wurde das Stück dem „Deutschen Volkstheater" freigegeben! — Und um noch einen Sprung in die jüngste Vergangenheit zu tun: noch während des Weltkrieges wurde 1916 „Sodoms Ende" in Hannover verboten, weil nach der Ansicht des dortigen Polizeipräsidenten „der Schluß des Stückes, der anscheinend eine versöhnende Wirkung und gewissermaßen durch den Tod des Helden eine Art ausgleichende Gerechtigkeit bedeuten soll, 589 SUDERMANN nicht die nervenaufreizende und direkt unsittliche Handlung der vorhergehenden Teile des Schauspiels wieder gutmachen" könne. Nicht so sensationell wie bei „Sodoms Ende", aber nicht minder bedeutungsvoll für die Geschichte der Theaterzensur gestaltete sich der Kampf um die Aufführung von Sudermanns .Johannes". Am 9- Juli 1897 unterbreitete die Direktion des Deutschen Theaters diese Tragödie dem Polizeipräsidium; am 24. erhielt sie den Bescheid, daß ..öffentliche Darstellungen aus der biblischen Geschichte des Alten und Neuen Testamentes bestimmungsgemäß schlechthin unzulässig" seien, die Genehmigung zur Aufführung demnach versagt werden müsse. Eine solche Bestimmung bestand tatsächlich in dem Ministerialerlaß vom 8. Oktober 1875, dessen schon unter Heyse gedacht ist; dem polizeilichen Zensor war demnach eine Entschlußfreiheit nicht eingeräumt. Sofort legte Direktor Brahm durch seinen Anwalt gegen das Verbot Beschwerde ein beim Oberpräsidenten von Brandenburg, v. Achenbach: der „bestimmungsgemäßen Unzulässigkeit" des „Johannes" widerstreite die Tatsache, daß eine ganze Reihe von Dramen und Opern biblischen Stoffes allenthalben, sogar auf der Königlichen Hofbühne, zur Aufführung gelangt sei, manche davon zum ständigen Repertoire gehörten; dem Verbot fehle die gesetzliche Begründung, die auch durch eine etwa vorliegende Kabinettsorder nicht gegeben sei (daß es sich nur um einen Ministerialerlaß handelte, stellte sich erst bei der anschließenden öffentlichen Debatte heraus) ; die Befugnis der Polizei beschränke sich auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sittlichkeit; der Name des Autors bürge dafür, daß mit der Wahl des Stoffes kein außerhalb der poetischen Wirkung liegender Effekt erstrebt werde; das Stück vermeide alles, was konfessionell und politisch tendenziös erscheinen könnte, es sei daher undenkbar, daß irgendein Mensch daran Anstoß nehme. Übrigens habe Sudermann sich bereits persönlich an den Minister des Innern gewandt. Der Oberpräsident möge daher seinen Bescheid so b.nge aussetzen, bis von dort eine Entscheidung vorliege; die Beschwerde werde nur rechtzeitig (5. August) eingereicht, um dieses Rechtsmittels im Notfall nicht verlustig zu gehen. — Minister von der Recke fragte auch schon am 12. August die Polizei, ob für das Verbot besondere, aus dem Inhalt des Stücks sich ergebende Gründe maßgebend gewesen seien, worauf der nunmehrige Präsident, Herr v. Windheim, antwortete, daß er sich lediglich an die allgemeine Bestimmung gehalten habe. Das Verbot war alsbald der Öffentlichkeit bekanntgeworden — das „Berliner Tageblatt" brachte am 16. August den Wortlaut —, und in der Presse begann nun ein eifriges Rätselraten über die Gründe des Verbots und die offenbare Inkonsequenz der Theaterzensur. Verboten hatte sie allerdings kürzlich Passionsspiele dem Belle-Alliance- SUDERMANN 59 o Theater, und der Philharmonie sogar die Aufführung der geistlichen Oper „Christus" von Bulthaupt und Rubinstein, die dann zuerst in Bremen zugelassen wurde. Aber am Rhein, in Stielsdorf im Siebengebirge, hatten im selben Sommer 1897 öffentliche Passionsspiele stattgefunden, ein Jahr zuvor sogar unmittelbar vor den Toren Berlins, in Teltow; diese Aufführung war jedoch, wie die dortige Behörde alsbald erklärte, nur die private Veranstaltung eines biedern Gesellenvereins gewesen. Aber wimmelte nicht das Repertoire des Königlichen Schauspielhauses und der Hofoper von biblischen Stoffen und Gestalten? Da waren Grillparzers „Esther", Hebbels „Judith" und „Herodes und Mariamne" — das letztere Stück sollte gerade einstudiert werden —, Heyses „Weisheit Salomos", die „Judith" von Paolo Giaco- metti, Ludwigs „Makkabäer" und die gleichnamige Oper von Rubinstein, „Joseph in Ägypten" von Mehul und sogar eine „Sulamith" des Prinzen Georg von Preußen — vom „Faust" mit dem Herrgott im Vorspiel und der Mater gloriosa im zweiten Teil gar nicht zu reden. Allerdings belehrten Bibelkundige alsbald, daß die Mehrzahl dieser Stoffe den Apokryphen angehöre, eigentlich nur „Esther" ein echter Bibelvorgang sei. Aber war nicht in Hauptmanns „Hannele" ein leibhafter Christus auf der Königlichen Bühne erschienen und im Berliner Theater Wilbrandts „Hairan", ein verkleidetes Christusdrama, das die Polizei erst erlaubt, dann verboten, dann wieder erlaubt hatte, auch wenn es nach der ersten Aufführung wieder verschwand? War nicht auch Hebbels „Genoveva" — nach Julius Hart („Tägliche Rundschau" vom 19. August) — eigentlich eine Christus-Judas-Tragödie? Noch mehr, notizelte es aus Frankfurt a. M.: dort waren vor mehreren Jahren im „Purimfest" des Italieners Bovio Judas und Maria Magdalena über die Bretter gegangen und aus dem Hintergrund waren Worte des Erlösers erklungen, von ihm selbst gesprochen! Keine Polizei und kein Publikum hatte daran Anstoß genommen. Von den zahllosen Sauldramen war noch kürzlich Adalbert v. Hansteins „König Saul" auf dem Theater des Westens gegeben worden — ja in Charlottenburg, nicht in Berlin, antwortete die Polizei. Aber diese Tatsachen ließen sich nicht leugnen, und die Unhaltbarkeit des „Johannes"- Verbots wurde ziemlich allgemein zugegeben. Die „Kölnische Zeitung" (17. August) nannte es einen einseitig konfessionellen Übergriff, der schleunigst beseitigt werden müsse; es stehe „auf dem Boden der bekannten Kunstfeindlichkeit des Pietismus", aber der Staat dürfe sich nicht dazu hergeben, mit Polizeiverordnungen die Sache einer einzelnen theologischen Richtung zwangsweise zu betreiben; das sei noch ein Zopf aus der guten alten Zeit. Außer den streitenden Parteien kannte den Inhalt des Stückes noch niemand, und um „Mythenbildungen darüber vorzubeugen", lud Direktor Brahm die Berliner Theaterkritiker am 18. August in sein Direk- 59i SUDERMANN tionsbureau, wo der Dichter selbst sein Werk zum Vortrag brachte. „Flectere si nequeo superos, Acheronta movebo", zitierte Fritz Mauth- ner sehr glücklich im „Berliner Tageblatt" (19. August) und übersetzte seinen Virgil im Sinne Sudermanns und Brahms: „Können wir die hochmögenden Herrschaften nicht umstimmen, so wollen wir die Presse für uns in Bewegung setzen." Das gelang denn auch bestens, und in der Verurteilung des Verbots war sich die Presse von links bis zur „Täglichen Rundschau" hin völlig einig; in der „Rundschau" machte Julius Hart heftig Front gegen den Geist, der „aus den Christenmenschen Heulmeier und Jammermenschen" machen wolle; gerade die Allgemeinheit des Verbots biblischer Stoffe sei grotesk; die streng christliche Kirche tue besser, ein christlich-kirchliches Theater ms Leben zu rufen, das ebenso daseinsberechtigt sei wie jedes andere und weite Volkskreise erobern würde. Die literarhistorisch geschulte Kritik, Paul Schienther in der „Vossischen" voran, schwelgte in dem Nachweis, daß ja die ganze Dramatik aus den mittelalterlichen Mysterienspielen erwachsen sei. Dem Polizeipräsidium im Schutze seines Ministerialerlasses konnte das ebensowenig imponieren, wie den unentwegten Kämpfern für Thron und Altar. Erst hieß es hier: Ja, die christliche Presse war zu der Vorlesung überhaupt nicht geladen ! Aber das widerlegte sich, als die „Kreuzzeitung" nachhinkte (20. August) und auch ihr Kritiker auf Grund der Vorlesung seine Meinung sagte: Sudermann habe zwar, „soweit es seine Natur zulasse", alles vermieden, was die heiligen Gestalten der Bibel herabziehen könne, dennoch müsse man an dem Prinzip festhalten, „daß Stoffe aus dem Neuen Testamente von dem profanen Getriebe des heutigen Geschäfls- ■Theaters fernzubleiben haben". Dem Alten Testament gegenüber schien demnach selbst der „Kreuzzeitung" die Ministerialverfügung nicht mehr berechtigt. Nachdrücklicher setzte sich die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" (19. August) für das Verbot ein: Sudermann behandle die Bibel wie jede andere historische Quelle und lasse vielfach Worte der Heiligen Schrift sprechen; christliches Empfinden müsse dadurch verletzt werden; Vorgänge und Personen'des Neuen Testamentes seien dem Christen nicht gleich jedem andern Stoff, vor ihnen habe daher der Bühnendichter haltzumachen. Ein zweiter (diesmal nicht von Gustav Zieler gezeichneter) Artikel (23. August) bezweifelte die Fähigkeit wirklich christlicher Empfindung bei der Mehrzahl der Kritiker, denn „hoc genus omne", diese ganze Gesellschaft besitze in der Regel gar keine Religion, und ein Jude oder Mohammedaner könne über das Empfinden eines Christen nicht urteilen; das verallgemeinernde Urteil der Berliner Kritik erkläre sich nur „aus der paralysierenden Wirkung einer Abneigung gegen das Christentum". Der „Germania" (21. August) war der neue Sudermann „vorläufig nicht bekannt", ihr Kritiker hatte aber in der „Vossischen" gelesen, daß es SUDERMANN 59 2 in der Herodesfamilie „höchst fin de siecle" zugehe; also, erklärte er, dürfe man vermuten, daß „hier wie in anderen Stücken Sudermanns sehr schwüle und lüsterne Szenen vorkommen, bei denen man den ,hohen sittlichen Ernst' doch zeitweilig ganz vergebens sucht". Für christliche Zuhörer könne es kaum unanstößig sein, den heiligen Johannes mit diesem fin de siecle in Verbindung gebracht zu sehen. Leider sei die Berliner Theaterzensur sehr ungleich; in politischen Dingen äußerst scharf, in religiösen längst nicht so bedenklich, in sittlicher Beziehung versage sie so gut wie ganz! — Der „Börsen-Courier" (19. August) zitierte das Wort des Pastors Krummacher am Grabe der Marie Seebach, daß jede echte Kunst auch echter Gottesdienst sei, und empfahl dem Polizeipräsidium die Einrichtung einer literarischen Kommission; im selben Blatt (27. August) stellte sich Ludwig Klausner-Dawoe als Verfasser zweier biblischen Dramen „Jacob" und „Moses" (bei Siegfried Cronbach erschienen) vor und beantragte die Gründung eines Vereins zur Aufführung biblischer Dramen, nach denen die Volksseele lechze. Eine zweite Vorlesung seines Werkes hielt Sudermann wenige Tage später in Stuttgart, in dem Landhaus seines Verlegers Dir. A. Kröner (Cotta), mit dem Erfolg, daß das offizielle Organ der württembergischen Regierung, der „Staatsanzeiger für Württemberg" (24. August), das Berliner Verbot „schwer begreiflich" fand und der Intendant des Stuttgarter Hoftheaters, v. Putlitz, das Werk zur Uraufführung erwarb für den Fall, daß die Beschwerde beim Oberpräsidenten erfolglos sein sollte. Über diese Initiative Württembergs wunderte man sich in Berlin nicht wenig. Der Teil der Presse, der das Verbot mit Genugtuung begrüßt hatte, kam nun in Verlegenheit. Aber hatte die „Germania" nicht geschrieben, die Berliner Zensur sei in politischen Dingen äußerst streng? Sollte sich der Sache nicht ein politisches Mäntelchen umhängen lassen ? Und schon schrieb die „Ulmer Schnellpost" (28. August): ,,,Schwer zu begreifen' ist vielleicht noch mehr, daß das amtliche Organ der württembergischen Regierung sich veranlaßt sieht, in unserer an politischen und gesellschaftlichen Spannungen aller Art wahrlich nachgerade überreichen Zeit einem Dichter von den einseitig realistischen Bestrebungen Sudermanns und einem Stück wie seinem Johannes' gegen die preußische Regierung zu Hilfe zu kommen. Sudermanns Johannes' schneidet die Frage an, ob die Ermordung eines pflichtvergessenen Fürsten und der gewaltsame Sturz eines verrotteten Beamtentums sittlich berechtigt ist. Glaubt der ,Staatsanzeiger', daß die öffentliche Vorführung derartiger Probleme vor ein aufgeregtes, verhetztes Großstadtpublikum beruhigend wirke?" Und das katholische „Deutsche Volksblatt" wies die Behörde darauf hin, daß sein amtliches Organ sich erkühne, von einer Johannes-„Legende" zu sprechen, zeigte sich aber dabei so wenig 593 SUDERMANN bibelfest, daß es das ganze Ende des Vorläufers Jesu als eine Erfindung Sudermanns hinstellte; infolge der Salome-Episode sterbe Johannes „nicht als Märtyrer des Gebotes Gottes, sondern als Opfer eines sittenlosen Weibes" — als ob es in der Bibel keine Herodias geReben hätte! Während nun in Amerika Heinrich Conried die neueste deutsche Sensation sogleich für sein Irving-Platz-Theater erwarb und sogar den pomphaften Einzug des Messias in Jerusalem über die Bühne zu führen sich anschickte, ließ Minister von der Recke auf sich warten. Am 28. August bat daher der Rechtsbeistand Brahms den Oberpräsidenten um baldige Entscheidung. Sie erfolgte am 12. Oktober und lautete ablehnend! „Das Verbot", so erklärte Herr v. Achenbach („Berliner Tageblatt", 5. April 1898), „beruht auf den in ordnungspolizeilichen Rücksichten begründeten Bedenken, daß die Darstellung von Vorgängen aus der biblischen Geschichte und insonderheit aus der Lebensgeschichte Jesu Christi auf der Bühne geeignet erscheint, das religiöse Empfinden der Zuhörer und Zuschauer sowie auch des den Aufführungen nicht beiwohnenden Publikums zu verletzen, Beunruhigungen weiter Personenkreise hervorzurufen und Störungen der öffentlichen Ordnung, deren Erhaltung das Amt der Polizei ist, zu veranlassen." Gegen diese Begründung, die sogar die Empfindungen eines gar nicht anwesenden Publikums schonen zu müssen glaubte, erhob Direktor Brahm am 25. Oktober Klage beim Oberverwaltungsgericht. Zur Verhandlung aber kam es nicht. Noch am 26. November hatte der Oberpräsident wiederholt, daß, wenn auch „nicht alle christlichen Zuhörer und Zuschauer", doch ohne Zweifel ein großer Teil von ihnen an der Aufführung des Stückes Ärgernis nehmen müsse — schon am 20. hatte der Polizeipräsident die Gewißheit, daß der Minister des Innern keine Bedenken gegen die Aufführung habe, und am 30. erfolgte der amtliche Erlaß, daß sie genehmigt sei, „vorbehaltlich der dortigen Prüfung einzelner Stellen (S. 81 f. 88 f. und 93), welche Anstoß zu erregen geeignet sein mögen, über die sich aber eine Verständigung mit dem Verfasser voraussichtlich erzielen lassen wird". Zugleich erließen die Minister Bosse (Kultus) und von der Recke (Inneres) eine allgemeine Verfügung, die von da an für die Praxis der Theaterzensur biblischen Stoffen gegenüber als maßgebend zu gelten hat. Sie lautete: „Aus Anlaß eines Einzelfalles sehen wir uns bewogen, unsern Runderlaß vom 8. Oktober 1875 (Min.-Blatt, S. 271), wonach die öffentliche Aufführung von Theaterstücken, welche Gegenstände aus der biblischen Geschichte behandeln, grundsätzlich als unzulässig zu erachten ist, in Erinnerung zu bringen. Ausnahmen von dieser Regel können nur unter besonderen Umständen, wenn gegen den Inhalt des 38 SUDERMANN 594 Stückes und die Art der Aufführung keine Bedenken obwalten, gestattet werden. Die Ausnahmen können auf ein bestimmtes Theater, auf eine bestimmte Gelegenheit oder in anderer Weise eingeschränkt werden und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung, welche in den dazu geeigneten Fällen von Ew. Hochwohlgeboren mit gutachtlicher Äußerung und unter Beifügung des Textes und einer Inhaltsangabe des Stückes einzuholen ist. Die Ortspolizeibehörden sind dementsprechend mit Weisung zu versehen" (Min.-Blatt 1897, S. .263). Daß auch dieser Erlaß der freien Verfügung der Zensurbehörde noch weiten Spielraum ließ, ergab sich bei dem Kampf um Heyses ,,Maria von Magdala" (siehe oben S. 431 ff.). Sudermanns Appell an den Minister war also nicht vergeblich gewesen. Herr von der Recke soll sich aber vor seiner Entscheidung der Zustimmung des Kaisers versichert haben („Berliner Tageblatt", 8. Dezember) ; andere'Blätter („Berliner Börsen-Zeitung", 4. Februar 1898) wollten wissen, die Nachricht von der Annahme des Stücks auf dem Stuttgarter Hoftheater habe den Kaiser bewogen, es zu lesen, und da er „keine Gottes- und Bibellästeruug" darin fand, habe er es freigegeben. Der Triumph der unabhängigen Presse war darob nicht gering. Nur zwei Geringfügigkeiten standen jetzt der Aufführung noch im Wege. Am 7. Dezember 1897 erschien Sudermann vor dem mit der Theaterzensur betrauten Reg.-Assessor Dr. Freise und erklärte sich zu den nunmehr seitens der Polizei verlangten Änderungen bereit. Auf S. 16 des Bühnendrucks mußten die Worte: „Die möchten wohl, aber . . ." fallen, ebenso auf S. 82 der Satz: „Komm, laß uns der Liebe pflegen bis an den Morgen." Auf S. 89 mußte für das Wort „brünstig" ein anderes, „minder anstößiges" gesetzt oder der Vergleich „wie die Liebe zur Mainacht" fortgelassen werden; Sudermann entschloß sich zu letzterem. Zu S. 93 versicherte er, daß weder das Kostüm der Tänzerin noch der Tanz selbst (von Frau Sorma ausgeführt) zu irgendwelchem Tadel Veranlassung geben werde. (In der Buchausgabe finden sich die betreffenden Stellen auf den S. 24, 127, 140 und 146.) So waren also die grundsätzlichen Bedenken gegen den biblischen Stoff auf die Ausmerzung etlicher sittlichen Delikte zusammengeschrumpft. — Sodann mußte noch die Klage der Theaterdirektion beim Oberverwaltungsgericht in aller Form (auf Kosten der Kläger) zurückgenommen werden, was sofort geschah; damit war endlich, unter gleichzeitiger Aufhebung des Oberpräsidialbescheides vom 12. Oktober, die Aufführung amtlich genehmigt. Die Vorgeschichte der Aufführung hatte für das neue Werk Suder- manns einen Anteil erweckt, der sich zunächst in einem stürmischen Andrang zur Premiere am 15. Januar 1898 kundgab. Die Kurse für Eintrittskarten sollen ins Abenteuerliche gestiegen sein. Die Sensa- 595 VARNHAGEti v. ENSE tionslust aber kam nicht auf ihre Kosten, die Erwartung war überspannt; man war nach Ungeheuerlichem lüstern und fand jetzt nur die sorgfältig abgetönte Arbeit eines Dichters, der mit diesem Werk sein Bestes zu geben gehofft hatte. Joseph Kainz als Herodes war halbkrank und kam nicht zur Entfaltung seiner Mittel; Agnes Sorma als Salome und Emanuel Reicher als Herodes wurden bejubelt; Luise Dumont trat als Herodias ihr eben begonnenes Engagement am Deutschen Theater an, und die neuentdeckte Else Heims —■ kurz vordem noch Buchhalterin — bot als Mirjam ihre erste Talentprobe. Der Autor konnte, nach dem Zeugnis gewissenhafter Chronisten, zum Schluß gegen zehnmal erscheinen, während die Kainzenthusiasten durch hartnäckigen Hervorruf ihres Lieblings das Hausgesetz des Theaters zu durchbrechen suchten, was ein Teil des Publikums als eine Absage an den Dichter auffaßte. Ein zuverlässiger Barometer für den Grad eines Theatererfolges ist noch nicht erfunden, und in der Bewertung des gesamten Schaffens Sudermanns gingen die Ansichten schon damals so weit auseinander, daß die Kritik über „Johannes" auf alle Tonarten gestimmt war. Die einen schrieben den Erfolg den Leistungen der Schauspieler zu, die andern den Mißerfolg der Kühle des Publikums gegenüber biblisch-religiösen Stoffen. Aber selbst die „Germania" (nachträglich am 8. Februar 1898) warf nicht mehr die Frage auf, ob solche Stücke überhaupt zu dulden seien. Nur in der „Norddeutschen" (18. Januar) hielt Gustav Zieler daran fest, daß die grundsätzlichen Bedenken durch etliche kurze Streichungen — die den biblischen Stoff aber gar nicht angetastet hatten — nicht beseitigt seien, obwohl ihm das Stück als ernste Arbeit Achtung abnötigte. Im „Berliner Lokalanzeiger" nannte Georg Brandes, der als „Gast" über diesen Theaterabend berichtete, den Erfolg „groß und verdient", und wenn er dem Stück eine glänzende Laufbahn prophezeite, so sollte er recht behalten: trotz der uneinheitlichen Stimmung der „Premierentiger" des „Deutschen Theaters" erzielte „Johannes" eben dort eine Aufführungsziffer wie kaum ein anderes Drama Sudermanns. Die Wirkung eines Zensurvorspiels pflegt so lange nicht durchzuhalten, wie sich am besten an Heyses „Maria von Magdala" fünf Jahre später zeigte. Das Publikum fällte ein anderes Urteil als die Kritik. Bei dieser aber bedankte sich der Verleger scherzhaft, indem er den Berliner Zeitungen zum Tag der Premiere als Rezensionsexemplar gleich die 13. Auflage des „Johannes" überreichte. VARNHAGEN v. ENSE, KARL AUGUST (1785—1858). Aus dem Nachlaß Varnhagens v. Ense, der als Legationsrat zur Disposition von 1819 bis zu seinem Tode in Berlin lebte, von den einen nur als der Gatte der berühmten Rahel geduldet, von andern —. und nicht den schlechtesten — als vielseitiger und geschmackvoller 38* VARNHAGEN v. ENSE 59 6 Schriftsteller auf dem Gebiet der Memoirenliteratur hochgeschätzt wurde, alle Welt kannte und fast vierzig Jahre hindurch mit einem unheimlichen Bienenfleiß eine Chronik seiner Zeit teils selbst führte, teils durch seine Korrespondenz und Handschriftensammlung begründete, hat seine Nichte Ludmilla Assing eine Reihe von Publikationen herausgegeben, die den Namen Varnhagen in Preußens wilhelminischer Ära nicht wenig in Verruf brachten. Ein Teil dieser Bücher wurde konfisziert, die Herausgeberin erhielt mehrere Jahre Gefängnis, und das Vorgehen des Staatsanwalts gegen sie und ihre Veröffentlichungen wurde von allen denen nachdrücklichst gebilligt, denen die mancherlei Indiskretionen und Aufrichtigkeiten der Varnhagenschen Denkwürdigkeiten sehr ungelegen kamen und die Freude an dem Erfolg der glanzvollen Bismarckschen Zeit verdarb, den man als ein monumentum aere perennius betrachten zu dürfen glaubte. Varnhagen, dessen gemessene, vorsichtige Diplomatenmiene sich in den politischen Kämpfen der vierziger Jahre völlig verlor, in Eifer und Zorn sich rötete und zuletzt in leidenschaftlicher Erbitterung gegen alles entbrannte, was seiner Vorstellung von echtem Demokratentum zuwiderlief, gehörte nach dem Urteil der politischen Geschichtschreibung, die den Erfolg zu ihrem Maßstab machen muß, alsbald zu der unerquicklichen Masse der unglücklichen „Achtundvierziger", über die des einzelnen Richters Nachsicht oder Wohlwollen entscheiden mochte, ob sie mehr als Eigenbrötler, sterile Nörgler und Besserwisser, Dummköpfe, Narren oder gar Verbrecher zu gelten hatten. Jetzt, wo uns die Wahrheit des Heraklitschen „IJavxa Qtl" so grausam eingebrannt wird, dürfte das Urteil über alle jene Männer einer gründlichen Revision unterzogen werden müssen und damit auch das Charakterbild Varnhagens noch stärker in den Linien hervortreten, wie ich selbst sie in einem Gedenkartikel der „Vossischen Zeitung" (Sonntagsbeilage Nr. 41 vom 11. Oktober 1908) anzudeuten versuchte. Unter diesem Gesichtspunkt wird uns auch das Verbrechen nicht mehr einleuchten, das Ludmilla Assing durch die Veröffentlichung der Papiere ihres Oheims begangen haben sollte, soviel auch vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gegen die Art der Drucklegung einzuwenden ist. Die erste dieser Veröffentlichungen waren „Briefe von Alexander von Humboldt an Varnhagen von Ense aus den Jahren 1827 bis 1858. Nebst Auszügen aus Varnhagen's Tagebüchern und Briefen von Varnhagen und Andern an Humboldt" , die am 19. Januar 1860 bei F. A. Brockhaus in Leipzig erschienen. Ganz unverstümmelt war der Druck schon nicht; der Verleger, der sich durch eine Beschlagnahme nicht sein Geschäft verderben lassen wollte, hatte der Herausgeberin so lange zugesetzt, bis sie sich zu einigen Milderungen verstand, nachdem sie noch am 28. November 1859 durch eine Konventionalstrafe gegen jede Änderung seitens des Verlags sichergestellt sein wollte; in einigen 597 VARNHAGEN v. ENSE Punkten gab sie zuletzt doch nach; genaueres ist aus ihrem Briefwechsel mit der Verlagshandlung, von dem ihr Nachlaß nur Fragmente aufbewahrt, nicht zu ersehen. Obgleich das Buch geeignet war, Aufsehen zu erregen, namentlich in Berlin, dauerte es doch sechs Wochen, bis es dort zu amtlicher Kenntnis genommen wurde. Erst am 28. Februar fragte der Polizeipräsident v. Zedlitz bei der Staatsanwaltschaft des Berliner Stadtgerichts an, ob nicht auf Grund des § 75 des Strafgesetzbuches eine Beschlagnahme des Werkes und ein Vorgehen gegen seine Herausgeberin zu erwägen sei. Es enthalte „eine große Zahl brieflicher und mündlicher Mitteilungen Humboldts über angebliche und — wenn sie richtig seien — offenbar ganz vertrauliche und weder für andere Personen, am allerwenigsten für die Öffentlichkeit bestimmte noch sich eignende Äußerungen Sr. Maj. des Königs gegen Humboldt, so wie Urteile desselben über S. Majestät, die mindestens durch ihre Veröffentlichung den Charakter der Ehrfurchtsverletzung gegen den König" annähmen. Staatsanwalt Noerner teilte durchaus die Meinung des Polizeipräsidenten und stellte sofort (29. Februar) den Antrag auf Konfiskation, die noch am selben Tag in allen Berliner Buchhandlungen ausgeführt wurde. „Die Feinde Preußens, die Feinde des deutschen Vaterlandes", schrieb am 5. März die „Reform", „würden frohlocken, wenn das Unglaubliche geschähe und das theure Haupt Humboldts vor einen deutschen Gerichtshof geschleppt würde." Dazu kam es jedoch nicht; das Berliner Blatt konnte gleichzeitig melden, daß die Beschlagnahme wieder aufgehoben sei, so heftig auch die „Kreuzzeitung" gegen die „Impietäten" des Buches wetterte. Der Polizeipräsident hatte noch am 29. Februar dem Minister des Innern, Grafen Schwerin, den Antrag des Staatsanwalts vorgelegt; Schwerin aber antwortete sofort, daß „nach ausdrücklicher Bestimmung Sr. K. H. des Regenten ein Einschreiten nicht gewünscht werde". Daraufhin wurde Noerner am 1. März durch den Oberstaatsanwalt beim Kgl. Kammergericht beauftragt, das Verfahren einzustellen und seinen Antrag auf Beschlagnahme zurückzuziehen. Diese war aber schon erfolgt, und Zedlitz stemmte sich gegen die ihm natürlich peinliche Zurücknahme der Verfügung, da ja doch der Tatbestand einer strafbaren Handlung von der Staatsanwaltschaft anerkannt war. Er hielt deshalb dem Minister Schwerin in Gegenwart des Justizministers nochmals Vortrag über den Fall; am 2. März erfolgte jedoch die endgültige Freigabe des Buches, und die konfiszierten Exemplare mußten den Buchhändlern zurückgegeben werden. Eine bessere Reklame konnte der Verlag nicht wünschen: schon im März mußte schleunigst eine zweite und dritte Auflage gedruckt werden, im April folgte die vierte, im Juni die fünfte. Auch ins Englische und Französische wurde der Briefwechsel übersetzt. Für die liberale Presse war der Vorfall natürlich ein Ereignis, und von rechts ließ man es an VARNHAGEN v. ENSE 59 8 Angriffen auf die Herausgeberin nicht fehlen. General v. Hedemann veröffentlichte einen Brief, in dem sich Humboldt gegen eine Veröffentlichung seiner Korrespondenz auch nach seinem Tode mit Nachdruck verwahrte: er schreibe jährlich etwa 2000 Briefe, aber er „bestreite das vermeintliche Eigenthumsrecht selbst derer, an die vertraute Briefe zufällig oder durch Kauf gelangt" seien. Ludmilla Assing aber wies in einem umfangreichen Aufsatz der Berliner „Volkszeitung" (Nr. 62 vom 13. März 1860) zutreffend nach, daß sich dieser Protest nur auf solche Briefe beziehe, die Humboldt nicht selbst zum Druck bestimmt habe. Das zeige schon sein Brief an Varnhagen vom 7. Dezember 1841, dessen entscheidende Sätze sie ihrem Buch als Motto vorangestellt habe. Die beiden Männer hätten sich oft über die Angelegenheit unterhalten, hin und wieder sei sie selbst dabei zugegen gewesen. Sie führte dann noch mehrere briefliche Äußerungen Humboldts (vom 1. April 1844, 28. Januar und 30. November 1856) an, aus denen hervorging, daß Humboldt an Varnhagen alles das übergab, was er für die Zukunft gewissermaßen „retten" wollte, während er sich anderes zurückgeben ließ (4. Juli 1854, 9. September 1858), wovon er späteren literarischen Gebrauch nicht wünschte. Auch mit der Veröffentlichung der beigegebenen Auszüge aus den „Tageblättern" Varn- hagens habe sie nur den Willen des Verstorbenen erfüllt; sie habe ihm wiederholt das Versprechen ihrer Publikation ablegen müssen: „in wie warmer, begeisterter, mir unvergeßlicher Rede zermalmte er dann so oft, sich in Gesprächen über diesen Gegenstand ergehend, die auf Kosten der Pflicht gegen Volk und Geschichte geübte Rücksicht, die Einwürfe voraussehend, die man jetzt gegen die Veröffentlichung erhoben hat, aber auch ihre geistigen Quellen eben so scharf als treffend bezeichnend." Dieselben Darlegungen stellte sie der 3. Auflage des Buches als Vorwort voran. — In der „Preußischen Zeitung" vom 27. März (Nr. 147) erschien eine andere Entgegnung von dem Sekretär der Hamburger Stadtbibliothek, Dr. M. Isler. Dieser behauptete, Varnhagen habe noch 1858 bei einem Besuch in Hamburg die Absicht geäußert, seine Briefsammlung der dortigen Bibliothek zu vermachen, mit der Bestimmung, daß nicht früher als zwanzig Jahre nach seinem Tode etwas daraus publiziert werden dürfe. Isler bestritt daher das Recht Ludmillas, bezweifelte außerdem die Zuverlässigkeit des Textes und legte die Äußerung Humboldts vom 7. Dezember 1841 dahin aus, daß damit nur „der Besitz in der Autographensammlung''' gemeint gewesen sei und Humboldt im übrigen geglaubt habe, Varnhagen würde auf Grund dieses Materials einmal seine Biographie schreiben. In der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" erließ der Hamburger Stadtbibliothekar eine ähnliche Erklärung. Daraufhin veröffentlichte Ludmilla in der „Vossischen Zeitung" vom 31. März 1860 die Schenkungsurkunde, durch die ihr Varnhagen am 7. Dezember 1856 alle seine Bücher und 599 VARNHAGEN v. ENSE Papiere vermachte mit der ausdrücklichen Bestimmung, darüber ganz nach Gutdünken zu verfügen. Dieses Dokument brachte die Gegner zum Schweigen, und diese wußten nun, was sie von weiteren Veröffentlichungen aus Varnhagens Nachlaß zu erwarten hatten. — Wenn übrigens andere Zeitgenossen von den in ihren Händen befindlichen Briefen Varnhagens selbst den gleichen Gebrauch machten, war seine Nichte über den Druck vertraulicher Äußerungen empfindlich; so beeilte sich die Schriftstellerin Amely Bölte, 1860 die an sie gerichteten Briefe herauszugeben („Briefe an eine Freundin"), und als sie Lud- millas Einwendungen gegen gewisse Einzelheiten mit einem Hinweis auf den Band Humboldt-Varnhagen ablehnen zu müssen glaubte, antwortete ihr Ludmilla: Wenn in diesem Buche Personen durch vertrauliche Mitteilungen bloßgestellt seien, „so war es in ihrer Beziehung zum Staat, zur Literatur etc., kurz in dem Gebiete, das der Öffentlichkeit angehört". Schon 1861 begann Ludmilla Assing mit der Herausgabe der „Tage- hücher von K. A. Vamhagen von Ense". 14 Bände davon erschienen, ohne daß der Text auch nur annähernd vollständig darin erschlossen wäre; weit mehr als die Hälfte ist fortgelassen, und in der Auswahl des Gebotenen ist die Herausgeberin keineswegs immer glücklich, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß der Gesichtspunkt der sechziger Jahre ein völlig anderer war als der eines spätem Zeitalters. Berliner Blätter, wie die „Tribüne", wollten damals wissen, eine „bekannte juristische Persönlichkeit" (der Assessor Hiersemenzel ?) habe die Auswahl des Stoffes vorgenommen; übrigens existiere noch ein geheimes Tagebuch Varnhagens in französischer Sprache, das aber in anderen Händen sei. Jedenfalls war das eine Zeitungsente oder eine absichtliche Falschmeldung, um etwaige Schritte der Polizei als völlig vergeblich hinzustellen. Es konnte auch nicht ausbleiben, daß Ludmilla, als sich diese Veröffentlichung zu einer Staatsaktion auszuwachsen begann, bei der Redaktion der späteren Bände weit stärker noch durch persönliche und politische Gründe bestimmt wurde. Sie bemühte sich auch einer gewissen Diskretion, indem sie eine Fülle von Persönlichkeiten nur mit den Anfangsbuchstaben ihrer Namen andeutete, wodurch der Reiz des Buches zunächst noch gesteigert wurde: man riet hin und her, vermutete, entzifferte, richtig und falsch. Ein Menschenalter später wurden diese Lücken für die geschichtliche und literarhistorische Forschung — besonders die letztere ist durch Lud- millas Auswahl des Textes am meisten zu kurz gekommen — ein ärgerlicher Mißstand, denn, wie man auch die Art und den Zweck dieser Niederschriften beurteilen mag, so viel steht fest, daß sie als Ganzes eine durchaus einzigartige Auskunftei über mehr als ein halbes Jahrhundert deutscher Geschichte in allen ihren Ausstrahlungen bilden und oft die alleinige Quelle sind über Einzelheiten, die kein Aktenstück VARNHAGEN v. ENSE öoo überliefert, deren Aufhellung aber gerade der exakten Forschung manche lästige Fußangeln stellt. Aus diesem Grunde habe ich 1905 (als dritte Publikation der von mir begründeten „Deutschen Bibliographischen Gesellschaft") ein genaues Register zu den vierzehn Bänden der Tagebücher bearbeitet und darin alle fehlenden Namen nach dem Originalmanuskript eingefügt, deren Enthüllung jetzt keine Bedenken mehr haben konnte. Als die ersten beiden von 1835 bis 1844 reichenden Bände im Herbst 1861 dem Berliner Polizeipräsidium vorlagen, erklärte der Referent, Geheimrat Friedländer, ihr Inhalt sei „eine groteske Mischung von wertvollen Betrachtungen, Anekdoten und historischen Daten, übergössen mit dem Gifte bitterster Schmähsucht, die ihren natürlichen Ursprung in wohl unverdienter Zurücksetzung finden läßt, und die sich bis über das Königliche Haus und die jetzt regierenden Majestäten erstreckt". Daß diese landläufig gewordene Formel von Varnhagens hauptsächlicher Erbitterung über seine Zurücksetzung eine fable con- venue genannt werden muß, glaube ich in meinen oben erwähnten Gedenkartikel genügend dargetan zu haben. Geheimrat Friedländer sah in einer Beschlagnahme der Bände nur eine willkommene Reklame für den „ausländischen" Verleger, F. A. Brockhaus in Leipzig, doch stellte er seinem Chef anheim, gegen die Herausgeberin vorzugehen, die sich — eine geborene Hamburgerin — erst kürzlich in Berlin habe naturalisieren lassen; sie wohnte Potsdamer Straße 131. Der Polizeipräsident hatte aber wohl, nach den Erfahrungen mit dem Briefwechsel Humboldts, vorerst keine Neigung, sich abermals die Finger zu verbrennen. Erst als im Frühjahr 1862 der 3. und 4. Band erschienen, die bis Ende April 1848 reichten, also schon die Märzrevolution umfaßten, nahm sich die Staatsanwaltschaft — anscheinend aus eigener Initiative — der Sache an. Sie erhob gegen die Herausgeberin Anklage, und am 4. August verurteilte das Kgl. Stadtgericht (Abt. für Untersuchungssachen Dep. IV, Vorsitzender Stadtgerichtsrat Stowe) Ludmilla Assing zu acht Monaten Gefängnis wegen „Verletzung der Ehrfurcht gegen Seine Majestät den König, Beleidigung ihrer Maj. der Königin und Beleidigung eines Beamten in Bezug auf seinen Beruf". Der Briefwechsel Humboldt-Varnhagen, über dessen Veröffentlichung vor allem die Königin empört war, soll das Urteil mitbestimmt haben, doch sagen die Akten darüber nichts. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt; die Angeklagte war nicht erschienen; sie war nach Italien gegangen, wurde also in contumaciam verurteilt. „Fräulein Assing zieht den Aufenthalt am Corner See demjenigen vis-ä-vis der Fischerbrücke oder dem romantischen .Krögel' vor, und wir müssen — aus eigener Anschauung — gestehen, daß wir den Geschmack der Dame teilen," meinte ein Berliner Blatt, jedenfalls die „Volkszeitung". Ludmillas Anwalt legte 6oi VARNHAGEN v. ENSE am 8. August Berufung ein; diese wurde aber am 22. Januar 1863 vom Kammergericht (III. Abt. des Kriminalsenats) verworfen und dadurch das Urteil rechtskräftig. Daraufhin beantragte der Vertreter des „öffentlichen Ministeriums", Staatsanwalt v. Schelling, die Beschlagnahme der beiden Bände zwecks Vernichtung der inkriminierten Stellen. Diese waren hauptsächlich die Äußerungen Varnhagens über den Prinzen (seit 1861 König) Wilhelm von Preußen (Bd. III, 451, Bd. IV, 97, 261, 298 und 330), zwei Stellen über seine Gemahlin (Bd. IV, 257 und 360) und eine über den Minister v. Rochow unseligen Angedenkens (Bd. IV, 181 f.). Am 21. April 1863 gab der Polizeipräsident v. Bernuth die Beschlagnahme bekannt („Berliner Intelligenz-Blatt" vom 25. April 1863), aber die nachträgliche Maßregel verfehlte ihren Zweck vollkommen; ein einziges Exemplar wurde gefunden, obgleich schon im Januar die ersten vier Bände in zweiter Auflage erschienen waren. Die erste Auflage zählte 2000 Exemplare; das Verbot hatte, nach der Erklärung des Verlegers, „dem Vertrieb keineswegs geschadet". Mittlerweile waren schon zwei weitere Bände auf dem Markt. Hier griff man schneller zu. Zwar waren die Bemühungen, durch die preußische Gesandtschaft in Sachsen den Ausgabetermin der Fortsetzung möglichst schon vorher in Erfahrung zu bringen, gescheitert; der Kreisdirektor v. Burgsdorff in Leipzig konnte am 29. August 1862 nur die Tatsache der heute erfolgten Herausgabe von Band 5 und 6 nach Berlin telegraphieren. Am selben Tage noch verfügte der Polizeipräsident v. Bernuth die Beschlagnahme wegen Vergehens gegen § 75 und 76 des Strafgesetzbuchs, und am 30. gingen die Akten an die Staatsanwaltschaft. Die Recherche der Polizei förderte auch von den beiden neuen Bänden nur zehn Stück zutage. Am 11. März 1863 wurde eine neue Untersuchung gegen Ludmilla Assing beschlossen; da sie aber vergeblich in Berlin erwartet wurde, erließ das Gericht am 17. November eine öffentliche Zitation, die erst am 9. Dezember ir. der „Spe- nerschen Zeitung" erschien. Zum Termin am 22. Februar 1864 erschien die Angeklagte nicht, daher wurde sie vom Kgl. Stadtgericht (Dep. VII) abermals in contumaciam verurteilt; diesmal zu zwei Jahren Gefängnis und dem zugehörigen Ehrverlust. Gründe des Urteils waren : „1. Majestätsbeleidigung. 2. Beleidigung politischer Körperschaften, öffentlicher Behörden, öffentlicher Beamten und der Mitglieder der bewaffneten Macht in Beziehung auf ihren Beruf. 3. Schmähung und Verhöhnung von Einrichtungen des Staats und von Anordnungen der Obrigkeit, wodurch dieselben dem Hasse und der Verachtung ausgesetzt werden. 4. Wörtliche Aufforderung zum Ungehorsam gegeii die Gesetze, Verordnungen und Anordnungen der Obrigkeit, sowie Anpreisung von Handlungen, welche in den Gesetzen als Verbrechen oder Vergehen bezeichnet sind. 5. Gefährdung des öffentlichen Frie- VARNHAGEN v. ENSE 602 dens durch Anreizung von Staatsangehörigen zu Haß und Verachtung gegeneinander." Alle diese Vergehen und Verbrechen waren Varn- hagen bei seiner weiteren Darstellung des Jahres 1848 in diesen Bänden seiner Tagebücher unterlaufen. Gegen die verurteilte Herausgeberin wurde am 26. Mai 1864 ein Steckbrief erlassen. Auch die sächsische Regierung ließ die Bände 5 und 6 beschlagnahmen, fand aber beim Verleger das Nest leer; Brockhaus hatte die Vorräte fortgeschafft; sie wurden jetzt, wie die Berliner Polizei alsbald erfuhr, in Hamburg durch Hoffmann und Campe ausgeliefert und dort flott verkauft. Der Minister des Innern, v. Jagow, wollte dieser- halb beim Hamburger Senat auf Konfiskation dringen; aber nach den dortigen Gesetzen konnte diese nur auf dem Wege eines Preßprozesses erfolgen, bei öffentlichem Verfahren, das gar zu großes Aufsehen gemacht hätte; auch hätte die Verfolgung der dortigen Buchhändler allzusehr in die Breite gehen müssen. Daher nahm Jagow im Einverständnis mit dem Kollegen vom Äußern von einer weiteren Verfolgung Abstand (20. Oktober). In Sachsen konnten nun die weiteren Bände nicht mehr erscheinen. Der Verleger, von dem die Behörde vergeblich die Vorlegung des Verlagsvertrags forderte, um daraus zu ersehen, was noch komme, hatte schon im 3. Band bei Erwähnung der Leipziger Ereignisse von 1845 eme eigenmächtige Zensur geübt, wovon Ludmilla erst hörte, als es über Band 5 und 6 zu längeren Auseinandersetzungen kam. Erst wollte sie sich zu keinen Auslassungen in dem gelieferten Manuskript verstehen (Rom, 6. Januar 1862), und Brockhaus mußte sein Ehrenwort geben, nichts im Text zu unterschlagen. Er wußte sie aber schließlich zu überzeugen, daß er gewisse Äußerungen „absolut nicht drucken könne", besonders die über die Dresdener Maiereignisse 1849; eine „derartige Verherrlichung des vom Gesetz verurteilten und mit lebenslänglicher Todes- und Zuchthausstrafe belegten Aufstandes", den „gegenwärtig selbst die entschiedensten Demokraten" anders beurteilten, müsse ihm zweifellos eine hohe Gefängnisstrafe einbringen, und eine Reihe von Urteilen über Österreich würden das sofortige Verbot des Buches dort zur Folge haben; das sei aber jetzt kein Spaß mehr wie vor 1848, sondern bedeute einen „empfindlichen geschäftlichen Nachteil", da verbotene Bücher dort jetzt „effektiv nicht eingeführt werden, weil der Verlust der Konzession" für die Buchhändler darauf stehe. Der Verleger hatte schon daran gedacht, eine falsche Firma auf Band 5 und 6 zu setzen. Das gute Geschäft wollte er sich auch jetzt ungern entgehen lassen; er schlug daher der Herausgeberin, als er das Manuskript der beiden nächsten Bände erhalten hatte, vor, ihr einen anderen Verleger zu vermitteln. Da Ludmilla aber durchschaute, daß es sich dabei um ein Kompagniegeschäft zweier Firmen handeln sollte, verlangte sie das Manuskript zurück und teilte erst am 23. Februar dem Leipziger 6o3 VARNHAGEN v. ENSE Verleger mit, daß die Firma Meyer & Zeller in Zürich die Fortsetzung übernommen habe. Als dann der 7. Band in Zürich erschien und keine Druckfirma aufwies, argwöhnte die Berliner Polizei noch immer, daß der Züricher Verlag nur eine Deckfirma sei; sie ließ durch den Gesandten recherchieren, erhielt aber den Bescheid, daß die Fortsetzung wirklich in der Schweiz gedruckt sein müsse, da ein Buchdruckerstreik bei Brockhaus die Fertigstellung des Bandes unmöglich gemacht haben würde. Auch weile die Herausgeberin zur Zeit selbst in Zürich. Band 7 wurde sogleich nach Erscheinen in Berlin am 19. Mai 1865 konfisziert; der ,,Perlustrator" im Polizeipräsidium, Reg.-Rat Koser, fand fast auf jeder Seite „Schmähungen des verstorbenen Königs" und „die gröbsten Verstöße gegen das Strafgesetzbuch". Es wurde aber kein einziges Exemplar bei den Buchhändlern gefunden! Dem unmittelbar darauffolgenden 8. Bande erging es am 24. Juli 1865 ebenso. „Die gröbsten Schmähungen Sr. Majestät des verstorbenen Königs sowie der damaligen Minister mit Bezug auf ihren Beruf sind zahllos", heißt es darüber (23. Juli, Koser) in den Polizeiakten. „Nächst ihnen die Angriffe auf das Berliner Polizeipräsidium und dessen Beamte; die Herren Präsident v. Hinckeldey, Patzke, v. Stülpnagel, v. Lilljeström, Heitz, Goldheim werden mit den gewöhnlichsten Schmähungen bedacht" (die Akten berichtigen Varnhagens falsche Schreibungen Lilienström und Goldstein) ; „der gesamte Richterstand, das Obertribunal, Appellajions- und Untergerichte und Staatsanwaltschaften werden geschmäht (S. 8. 44. 328. 418. 478). Das noch zu Recht bestehende Preßgesetz wird S. 190 ein schändliches erbärmliches Machwerk genannt. In beleidigender Weise wird des jetzt regierenden Königs Majestät, damaligen Prinzen von Preußen, sowie andrer Mitglieder des Kgl. Hauses gedacht (S. 8. 41. 136. 143t. 192. 229. 481). Ebenso wird der jetzige Ministerpräsident Herr v. Bismarck zum Teil in seiner Eigenschaft als Bundesgesandter mit Schmähungen belegt (S. 327, 354)". Auch diesmal war die Beschlagnahme völlig" erfolglos, und die Herausgeberin hütete sich, der preußischen Polizei in die Hände zu laufen. Sie kam erst wieder nach Berlin, als die allgemeine Amnestie vom 20. September 1866 die Vollstreckung der beiden gegen sie erlassenen Urteile aufgehoben hatte; Varnhagens Nachlaß aber ließ sie vorsorglich in Italien. Es soll nach ihrem Tode in Florenz (1880) nicht wenig Mühe gekostet haben, die Papiere wieder nach Deutschland herüberzuretten; sie hatte sie testamentarisch der Kgl. Bibliothek (Preuß. Staatsbibliothek) zu Berlin vermacht. Die Polizei änderte nun ihre Taktik. Als im Juli 1868 der 9. Band erschien (dieser und die übrigen bei Hoffmann & Campe in Hamburg), übergab man ihn zwar dem Staatsanwalt, und dieser verfügte am 25. Juli die Beschlagnahme. Aber Gericht und Polizei kamen überein, die Meinung des Königs einzuholen, der seinerzeit als Prinzregent das VARNHAGEN v. ENSE 604 Verbot des Humboldt-Varnhagenschen Briefwechsels aufgehoben hatte. Der Polizeipräsident legte also dem Könige dar, wie wenig Aufmerksamkeit Varnhagens Tagebücher nur mehr fänden; schon der hohe Preis verhindere ihre Verbreitung; ein Verbot werde nur den Absatz heben. Am 1. August 1868 entschied König Wilhelm (de dato Bad Ems), daß eine Beschlagnahme des 9. Bandes nicht erfolgen solle. Band 10 blieb daraufhin behördlich unbeachtet. — Dagegen erregte Band 11 im Polizeipräsidium wieder große Entrüstung wegen der „gehässigen Expektorationen gegen die Männer der Kreuzzeitungspartei (v. Gerlach und Wagner), die Höfe, Kammern, das neuentstandene Herrenhaus, das damalige (1854/55) Staatsministerium". Ministerpräsident v. Manteuffel und Finanzminister v. d. Heydt würden „mit Kot beworfen", der Prinz von Preußen und Prinz Karl persönlich verletzt, „obgleich bei der Aussprache über den Ersteren ein gewisses .Gefühl von Pietät noch bewahrt" zu sein scheine. Die Verwaltung des Polizeipräsidenten Hinckeldey, seine Kanzleiräte Jacoby und Lektor Ponge, würden angeschwärzt. „Den Höhepunkt der Invektiven" erreiche das Werk in den Urteilen über Friedrich Wilhelm IV. Eine Beschlagnahme sei also durchaus gerechtfertigt. Gleichwohl stellte die Polizei dem Minister des Innern, Grafen v. Eulenburg, die Entscheidung an heim (22. Juli 1869) ; nach einem Monat (24. August) kam die Antwort: keine Beschlagnahme! Geh. Rat Goltz im Polizeipräsidium erklärte übrigens den Band trotz allem als interessant, wegen seiner „plastischen Schreibweise" und besonders wegen der Schilderung Bettina v. Arnims: „Während Varnhagen alle Welt exploitirte, scheint Bettina es verstanden zu haben, ihn auszubeuten." — Die gleiche Entscheidung des Ministers erfolgte am 5. Juli 1870 über Band 12, über den der Polizeipräsident am 5. Mai berichtet hatte: Die Beleidigungen des jetzt regierenden Königs seien seltener geworden, dagegen fehle es nicht an Schmähungen des vorigen, und der Band strotze von Beamtenbeleidigungen, da er den Depeschendiebstahl und den bekannten Konflikt des Polizeipräsidenten v. Hinckeldey mit einer Anzahl preußischer Offiziere behandle. — Zu den beiden letzten Bänden, die im Dezember des Jahres 1870 erschienen, bemerkte schließlich der Geh. Reg.-Rat Goltz im Polizeipräsidium, die Schmähungen des jetzigen Königs habe „die Weltgeschichte in so eclatanter Weise widerlegt, daß es fast geboten erscheine, diesen Beweis geringer Menschenkenntnis des gerade auf seine Erfahrung so prahlerisch eitlen Verfassers der Lesewelt nicht zu entziehen". Daraufhin wurden auch Band 13 und 14 vom Minister am 18. Januar 1871 freigegeben. Seit dem Erscheinen des Briefwechsels Humboldt-Varnhagen wurde alles, was den Namen Ludmilla Assing trug, von der Berliner Polizei sorgfältig beobachtet. 1863 übersetzte sie zwei Schriften von Piero Cironi, „Die nationale Presse in Italien von 1828—1860 und Die 6o 5 WIENBARG Kunst der Rebellen" (Leipzig, Brockhaus). — 1864 folgte eine neue Veröffentlichung aus Varnhagens Nachlaß, „Briefwechsel zwischen Varnhagen und Ölsner nebst Briefen von Rahel" (Stuttgart 1865). Als der Verlag A. Kröner in Stuttgart Oktober 1864 das Werk ankündigte, ließ Polizeipräsident v. Bernuth sofort anfragen, ob man näheres darüber vor Erscheinen erfahren könne. Der Stadtdirektor Majer in Stuttgart konnte aber keine Auskunft geben. Anfang Dezember lag der 1. Band in Berlin vor, „eignete sich aber nicht zur Beschlagnahme", trotz etlicher bedenklichen Stellen (S. 107. 236. 242. 261 f. 274/76) ; der Inhalt erschien vielmehr „ebenso geistvoll wie interessant". Die „Per- lustrierung" des 2. Bandes Anfang Januar 1865 ergab sogar, daß Varnhagen „zu jener Zeit noch bei allem, was er schrieb, eine ehrenhafte Vorliebe für Preußen und dessen König im Herzen hegte und pflegte". Ebenso wurde beim 3. Band (30. Januar 1865) hervorgehoben, daß er — der Briefwechsel mit Ölsner endete mit dessen Tode 1828 — von den Mitgliedern des Königshauses „mit Liebe und Ehrerbietung" spreche; nur einige „starke Äußerungen" über die Prinzen Heinrich und Louis Ferdinand (S. 198!) fielen auf. Mehrere Stellen über die Schauspielerin Stich und den Grafen Blücher hatte Ludmilla selbst gestrichen, da die erstere, Madame Crelinger, noch lebte. 1867 folgten aus dem unerschöpflichen Nachlaß zwei Bände „Briefe von Chamisso, Gneisenau" usw. (Leipzig, 1867). Geheimrat Fried- laender im Berliner Polizeipräsidium nannte sie eine „schlaue Buch- händlerspekulation auf den Namen Varnhagen"; im 1. Bande seien die Bemerkungen Ludwig Tiecks, „des langjährigen Pensionärs des großmütigen Friedrich Wilhelm IV., wenig passend". Die „böse Zunge des alternden Blaustrumpfs" (Ludmilla Assing) schone sogar die eigene Tante (Rahel) nicht, so wenig wie Wilhelm v. Humboldt; „beider Briefe gereichen nicht zum Ruhme der Verfasser". Zum Einschreiten boten aber die Briefe keine Handhabe. — Ganz unbeachtet blieb anscheinend von Seiten der Polizei das Ergänzungswerk zu Varnhagens Tagebüchern „Blätter aus der preußischen Geschichte" (5 Bände, Leipzig 1868/69). Im Jahre 1867 hatte Ludmilla zwei Bände Schriften von Guiseppe Mazzini übersetzt. Wegen seiner „Apostrophe an den Papst" (II, 185) wurde ein amtliches Einschreiten erwogen, aber der Polizeipräsident hielt „das Machwerk einer Beschlagnahme nicht wert". Die Übersetzerin sei obendrein amnestiert und habe sich nach ihrer Verurteilung „expatriiert". Ludmilla Assing hatte das italienische Staatsbürgerrecht erworben. (Akten des Geh. Preuß. Staatsarchivs, Rep. yy Tit. 381 Nr. 15 und Geh. Praes. Reg. Lit. H Nr. 612.) WIENBARG, LUDOLF (1802—1872). Von allen Schriftstellern des weiland „Jungen Deutschlands" ist Wienbarg der am wenigsten bekannte, und doch stand er einmal, wenn WIENBARG 606 auch nur kurze Zeit, als ein hell funkelnder Stern hoch über ihnen. Ein Landsmann Hebbels, schien er in seinen halkyonischen Tagen der Typus deutscher Urkraft, ein Nachkomme der wetterfesten Dith- marschen; er galt unbestritten als der reichste an Wissen, der freigebigste an geistigen Anregungen, als Titan in künstlerischem Wollen; als Mensch und Schriftsteller jeder Zoll ein Mann und ein Prophet. Und gerade seine Kraft zersplitterte sich am ersten und zerplatzte wie eine farbenschillernde Rakete in wenige leuchtende Funken. Dennoch ist Wienbarg keiner von den Verkannten. Die Zeit war gegen ihn nicht undankbarer als gegen andere; aber sie schätzt nur den unerschöpflich Gebenden, sie vergißt allzu schnell den, dessen spendende Hand versiegte. Was Wienbarg den Besten seiner Zeit geben konnte, wurde dankbar empfangen. Der Nimbus eines Johanrfes umgab ihn; daß er noch mehr sein könne, war sein inbrünstiger Glaube. Man lauschte ihm; das Echo seiner Worte klingt vor, sobald wir unser Ohr gewöhnen an das Stimmengewirr jener Tage; es ist die Zeit nach der Julirevolution 1830—1835. Es gehörte schon ein tüchtiges Organ dazu, den Lärm dieser Zeit zu übertönen. Die Posaune am Grabe Goethes hallte noch immer nach. Ein heller, freudiger Klang plötzlich — Wieu- bargs „Ästetische Feldzüge" — ein sonnenheller Schwertblitz, 1834. Die Walküren trugen den Kämpfer schon vor der Schlacht nach Walhall. Das Schwert sank ihm aus der Hand. Es ist eine ganz gemeine Tatsache, die dieses glänzende Eintagsschicksal erklärt: Wienbarg wurde geisteskrank, schon Mitte der dreißiger Jahre setzt die Erweichung seiner Kraft ein, nach Jahrzehnten stumpfen Dahinlebens starb er im Irrenhause. Das Schicksal eines Hölderlin, Lenau, Nietzsche, Panizza — so vieler andern fällte auch ihn. Ein ausführliches Lebensbild Wienbargs gab ich in meinem Buche ,.Jungdeutscher Sturm und Drang". Gleich Gutzkow und Laube war auch Wienbarg als mittelloser Student in Kiel und Bonn der Theologie untreu geworden. 1829 hatte er in Marburg promoviert, 1830 verkehrte er in Hamburg mit Heine und dessen Kreis. Eine kurze Vorrede zu einer Pindarübersetzung, die Wienbarg 1830 als erstes Büchlein herausgab, wurde Anlaß zu dem Wort Heines: er beneide ihn um seine Prosa. Um zu leben, trieb sich auch Wienbarg hier und da als Hauslehrer umher. So kam er 1831 nach Holland und erntete von diesem Aufenthalt als literarische Frucht sein zweibändiges Werk „Holland in den Jahren 1831 und 1832" (Hamburg, Hoffmann & Campe. 1833) ; es gehört zu den besten Reisewerken jener Zeit, ist mit Geist, Beobachtungsgabe und Witz geschrieben, zeigt souveräne Beherrschung des Stoffes ebenso wie tadellose stilistische Form. Heines Einfluß darauf ist unverkennbar, aber nur ein Augment einer durchaus selbständigen Persönlichkeit, die wieder auf den Dichter der „Reisebilder" zurückwirkte. Wienbargs Darstellung fesselt, auch wenn sie sich keiner 6o7 WIENBARG Gewürze aus Heines Küche bedient; er hat eine bewundernswerte graziöse Art, kleine Situationsbilder zu skizzieren, interessante Charakterköpfe zu zeichnen, an Wissen und Vielseitigkeit ist er Heine überlegen, und schon dieses erste größere Werk zeigt seine Empfindung für die spezifische Eigenart des Deutschtums gegenüber dem Hellenentum, die feste Basis seiner ganzen ästhetischen Weltanschauung. — 1832 ging er in seine deutsch-dänische Heimat zurück und habilitierte sich als Privatdozent in Kiel. Im Sommer 1833 las er hier das Kolleg, das ihn, als es Ostern 1834 unter dem Titel „Aesthetische Feldzüge" erschien, mit einem Schlage berühmt machte. So großen Zulauf diese Vorträge hatten, so wenig konnten sie ihm durch die freie Meinungsäußerung über akademische Einrichtungen und gleichzeitige allgemeine Zustände die Gunst der Kollegen und der Regierung erwerben; der Alma mater sagte er in Gegenwart ihrer Schülerzahl ins Gesicht, daß sie eine nüchterne, abschreckende, verknöcherte alte Jungfer geworden. Und das wollte Professor werden? Die Kollegiengelder waren bei der durchschnittlichen Armut der Kieler Studenten gering. Sein Gesuch um eine Professur wurde abgeschlagen, auch eine Petition seiner Zuhörer fruchtete nichts. Er mußte diese Laufbahn aufgeben und wurde freier Schriftsteller. Wienbargs „Ästhetische Feldzüge" sind der energischste Ausdruck einer leidenschaftlichen Schönheitssehnsucht jener Zeit; sie sind eine ins Deutsche übersetzte Verherrlichung des Hellenentums, als der höchsten Vereinigung von Natur, Kunst und öffentlichem Leben, und ein scharfer Hinweis auf die geistige und künstlerische Dürftigkeit zu Anfang der dreißiger Jahre. Sie sind keine Ästhetik im akademischen Sinne, mit groß A und klein b, im Gegenteil, sie verabscheuen alle diese systematischen Versuche; „flüchtige Ergüsse wechselnder Aufregungen" nennt Wienbarg selbst seine Reden; jede ist wie eine Ode. Wer sind seine Helden? Aus der Weltliteratur: Goethe als Dramatiker, Byron als Lyriker, Heine als Prosaist der jüngsten Epoche, die eben auf dem Gebiet der Prosa, der angemessensten Form für den modernen Geistesinhalt, ihre eigentliche Bedeutung erringen werde. Manche Anschauungen Wienbargs haben noch etwas von der Unklarheit, die allem charakteristisch ist, was sich als neue Empfindung schüchtern hervorwagt; dabei sind sie aber getragen von einem majestätischen Stil, dessen Bilderreichtum mit dem stets weiten Gesichtspunkt des Gedankens wetteifert und durch echtes Pathos hinreißend wirkt. Man muß sich ein wenig in die Zeit versetzen können, um mit in die Begeisterung auszubrechen, die wie ein Sturmwind die gewaltigen Segel Wienbargschen Stils über das Meer trieb. Es ist der Stil des Forums, geboren aus tiefstem Enthusiasmus, geführt von einer üppigen Phantasie, der Stil der Überredung, eine gewaltige Wortoper voll großer Gedanken, fruchtbarer Probleme. Der nüchternen Skepsis des WIENBARG 608 Alters mochte manches als Phrase erscheinen, aber der Jugend mußten diese Feldzüge ein Lebenselement, ein neues Evangelium werden. „Dem jungen Deutschland" sind sie ja auch gewidmet, „nicht dem alten", und von dieser prächtigen Dedikation ist die Bezeichnung „Junges Deutschland" geflügelt geworden, der nom de guerre für eine Gruppe von Schriftstellern, die ihn noch heute tragen. Wienbarg dachte dabei sicher nur an die akademische Jugend; aber er war schon genügend Journalist, um den pikanten, an politische Erscheinungen tastenden Reiz dieser Bezeichnung zu empfinden; wie Heinrich Laube versichert, wählte er sie im Hinblick auf die frische literarische Bewegung, die durch die neue Redaktion der „Zeitung für die elegante Welt" seit 1833 fühlbar geworden war. Nach einer anderen Tradition soll der Verleger Julius Campe die Widmung veranlaßt haben. Der Erfinder des Ausdrucks ist Wienbarg nicht gewesen, Gutzkow und Laube brauchten ihn weit früher, aber er verschaffte ihm durch jene Widmung die allgemeine Geltung, er „stickte" ihn, wie er selbst sagt, auf die Fahne der jungen Literatur. Das Geschrei Menzels sorgte dann dafür, daß dieses Losungswort in aller Munde kam und zum literarischen „Ekelnamen" wurde. Es ist gewiß kein Verdienst, ein Schlagwort auszugeben; aber diese Paroleausgabe seitens eines ästhetischen Buches, das auf einer deutschen — wenn auch damals noch dänischen — Universität entstanden war, mußte doch einige Berechtigung in sich bergen. So war es auch. Wienbargs „Ästhetische Feldzüge" waren das flatternde Panier, auf dessen Erhebung die Generation von 1834 wartete; sie gaben die Umrisse für eine Literatur, die ihr Wachstum und ihre Reife am eigenen Leibe zu fühlen begann; sie weckten das Zusammenhang- und regellos Vegetierende zum Bewußtsein. Die „Ästhetischen Feldzüge" waren ein Taumel, der ihren Autor und seine Hörer und Leser erfaßte; ein in der Nacht spukhaft auftauchender Dionysoszug, den aber nur das geheiligte Auge der Jugend sah; die anderen hörten nur wirren Lärm. Daher auch die Widmung an das „Junge Deutschland"; diese Vorrede schließt mit den Worten: „Ist aber eine Silberlocke unter deiner Schaar, ein Greis mit jugendlichem Herzen, ich küsse ihm Auge und Stirn und wünsche auch mir einen warmen Frühling unter der Eisdecke künftiger Jahre." Man lese diese Worte nur einmal laut; man wird sofort empfinden: sie sind ein Akkord von bezaubernder Wirkung, und dieser Akkord ist das Grundmotiv dieser ganzen Feldzüge; Siegfrieds Hornruf, der durch jedes Kapitel schmettert; reckenhaft war Wienbargs Gestalt, jeder, der ihn kennen lernte, suchte diesen Vergleich aus dem urgermanischen Mythus; selbst ein bestimmtes Mjljeu, einen Hintergrund gab man ihm wie einer Gestalt der Sage: die freie Höhe des Meeres, dessen Schönheit er immer wieder den Deutschen predigte. 6o 9 WIENBARG Ein Schönheitsrausch war es, der den Kieler Dozenten erfaßt hatte und dem die gleichzeitige Jugend sich jubelnd in die Arme warf; natürlich gab es auch Nüchterne aus Prinzip. Aber die Schaffenden frohlockten. Da war Empfindung, die an Gestaltung grenzte, Grundsätze, die selbst schon Poesie waren, Worte, die das Geheimnis der Schönheit nicht lüfteten, sondern vertieften. Es war ein Ruf, ein Schrei nach Schönheit, den die Menschheit in gewissen Absätzen ausstößt; Wienbarg war ihr Organ. Daher war seine Sprache auch so verständlich; ohne diese Sprache sind diese Feldzüge und ihr literarischer Erfolg nicht zu denken ; der gleiche Fall bei Friedrich Nietzsche, anderthalb Menschenalter später. Aber beide verbindet noch mehr. Wienbarg versuchte schon zum Entsetzen aller Moralisten sehr energisch eine Umwertung bestehender Werte; man lese nur die elfte und zwölfte seiner Vorlesungen, wo er das Vague aller Moral a priori nachweist; er zitiert Beispiele, die aus modernen Dramen zu stammen scheinen. Moral und Schönheit sind bei ihm nur eins, vereinigen sich zur schönen Humanität Herders, die ihn das Wort finden läßt: „Das Leben ist des Lebens höchster Zweck." Wissenschaft des Schönen als abgegrenzten Bezirk kennt er nicht; Ästhetik weitet sich ihm zur Weltanschauung; Leben und Dichtung fließen bei ihm ineinander wie bei Homer und dem Nibelungenlied, das eine der andern Inhalt, die andere des einen Form. Wienbargs erster schriftstellerischer Versuch war die Übersetzung einer Ode Pindars. Griechenlands heiter blauen Himmel hätte er über Deutschland ausspannen mögen, damit deutsche Urart zu gleicher Blüte gedeihe, wie einstmals die der Hellenen. Er lebte in der Antike, ihrer Philosophie, ihrer Kunst, aber er empfand Deutschland als Eigenwesen, dem nichts Fremdes aufzupfropfen sei, nur die freie Entwicklung fehle. National ohne Deutschtümelei, so wollte er deutsches Leben und deutsche Kunst haben, erblühend aus der ungefesselten Gegenwart ebenso üppig wie das Mittelalter; aber er war ein Feind der Romantik, die die Vergangenheit in die Gegenwart hinüberziehen wollte. Er war sozial durch und durch; Zeitgeist, Empfinden der Gegenwart verlangte er für jede künstlerische Tätigkeit. Verknöcherte Tradition war ihm verhaßt, er war Protestant auf fast allen Gebieten, gegen alle Unnatur und Willkür, gegen den Druck des freien Menschengeistes, gegen totes und hohles Formelwesen, gegen Ertötung des jugendlichen Geistes auf unseren Schulen, gegen das handwerksmäßige Treiben der Wissenschaften auf den Universitäten, gegen Beamtenschlendrian im Leben, Duldung des Schlechten, weil es herkömmlich und historisch, gegen die Reste der Feudalität, die ganze feudal-historische Schule, die „uns bei lebendigem Leibe ans Kreuz der Geschichte nageln will", und vor allen Dingen gegen den „Geist der Lüge, der tausend Zungen spricht und sich mit tausend Redensarten und Wendungen eingeschlichen hat in alle unsere mensch- 39 WIENBARG 6lo liehen und bürgerlichen Verhältnisse". Das sind alles seine eigenen Worte! Und das wollte Professor werden zur Zeit der Demagogenverfolgungen ! Dänemark gehörte als Beherrscher Schleswig-Holsteins zum Deutschen Bund. Freiheit steht auf jeder Seite dieses Buches. Es machte die politische Freiheit zur Grundlage literarischer Betrachtung, zur Voraussetzung einer deutschen Nationalliteratur. Leben und Dichtung sollten gemeinsam emporblüherl, die eine das Spiegelbild des anderen sein; letzteres also muß sich heben, um das erstere mit emporzuziehen. Er wies auf Goethes „Wilhelm Meister" hin: gewiß ein Bild des zeitgenössischen Lebens, aber es beweist nur, daß Deutschlands öffentliches Leben Theater ist. Nicht Kopie des Hellenentums, deutsches Leben soll auf deutschem Boden sich entwickeln, das betonte Wienbarg stets, obgleich er für die Antike schwärmte, von ihr ausgegangen war und in ihr immer wieder seinen geistigen Ruhepunkt fand. Die Wirkung der „Ästhetischen Feldzüge" war eine sehr tiefgehende, Wienbargs lodernde Worte und die strahlenden Bilder seiner stolzen Beredsamkeit wurden in der Tat von der damaligen Jugend als ein Bekenntnis aller, als Weckruf allenthalben schlummernder Vorstellungen empfunden. In zahllosen Variationen klingt ihr Echo aus der Literatur jener Jahrzehnte wider, und das preußische Ministerium oder die im Ollerzensurkollegium vereinigte Phalanx des alten Deutschlands hatten in ihrem Sinne die richtige Witterung, wenn sie sich vor dieser neuen Weltanschauung bekreuzigten. Wienbargs „Holland" hatte das Oberzensurkollegium, „obgleich mehrere Stellen von keinem guten Geiste zeugten, wegen sonstiger Unbedeutendheit und Unverfänglichkeit" zu den Akten gegeben — ein Urteil, das die literarische Kompetenz jenes Kollegiums richtet. Die „Aesthetischen Feldzüge" aber empfand es als ein Attentat just auf die Autorität, als deren Hüterin es bestellt war. Die Worte der Zueignung schon, erklärte es am 20. Mai 1834 durch seine Mitglieder Wilken, Neander und Tzschoppe, machten es nicht zweifelhaft, in welchem Sinne dies Buch geschrieben sei. „Die Jugend wird als in Fesseln befangen dargestellt, und die Universitäten, wie sie jetzt bestehen, oder noch künftig umgeschmolzen werden sollen, [werden] als Sklaverei angesehen, aus welcher nichts Ersprießliches hervorgehen könne. Der Verfasser weist nicht undeutlich darauf hin, daß er bei diesen Vorlesungen auf einer norddeutschen Universität der Volkstribun gewesen sei, zu welchem die auf S. IX [des Vorworts] genannten Männer [Fichte, Schelling, Niebuhr und Schleiermacher] zwar auch berufen, aber durch ihre Universitätsstellung untüchtig geworden wären. Preußen wird der Plan der Universitätsveränderungen S. VII beigemessen, und dieses Plans mit Bitterkeit und Satyre erwähnt." Aber auch im Buche selbst fänden sich mehrere anstößige Stellen, z. B. auf S. 33, 37, 46 und 48- Hier 6n WIENBARG werde die Jugend dargestellt, „als beruhe auf ihr die Hoffnung der Zukunft [!], und das Protestiren gegen das Bestehende als Aufgabe der edleren Jugend. Bei dem jetzt vorzüglich aufgeregten Zustande der Jugend halten wir die Stimme eines solchen Volkstribuns für eine gefährliche, um so mehr, da das Buch mit Geist geschrieben, und wohl im Stande ist, eine irre geführte Jugend in ihrem Treiben zu bestärken, und sie in den Wahn, einen edeln Widerstand leisten zu müssen, zu versetzen". In dieser, den ganzen dumpfen Geist dieser bureaukratischen Sphäre verratenden Erkenntnis beantragte das Oberzensurkollegium ein Verbot der „Ästhetischen Feldzüge", und am 28. entsprach dieser Forderung das Ministerium des Innern und der Polizei. Wienbargs „Ästhetische Feldzüge" werden für die literarische Entwicklung des 19. Jahrhunderts die Bedeutung behalten, die Fichtes „Reden an die deutsche Nation" vom Standpunkt der nationalen Erziehung zuerkannt ist, und es war ein sympathischer Akt dankbarer Pietät, daß der Verlag Hoffmann & Campe sie durch eine neue Ausgabe (Berlin, 1919) der Gegenwart wieder nahegebracht hat. Ihnen gegenüber treten Wienbargs übrige Schriften fast ins Dunkel zurück. Soweit sie in den dreißiger Jahren erschienen, bedeuten sie noch gehaltvolle Anmerkungen zu dem Text seines Hauptwerkes; alles übrige zeigt nur den gewaltigen Absturz, dem dieser Ikarus zum Opfer fiel. Sie bedürfen daher keiner Analyse, da sie zu der literarischen Charakteristik ihres Verfassers keine neuen Züge liefern. Nur ihre Zensurschicksale und die dadurch verursachten persönlichen Erlebnisse ihres Verfassers sind hier zu berühren. Ostern 1835 gab er dem Verleger Campe eine Sammlung seiner Jugendarbeiten unter dem Titel „Wan- derungen durch den Thierkreis"; wann und wo diese zwölf „Sternbilder" früher einzeln in Zeitschriften erschienen, bedarf noch der Feststellung. Eines davon war ein dramatisches Fragment, dem die Hamburger Zensur das Imprimatur versagte; es ist verschollen; an seiner Stelle wurde die 1830 schon selbständig erschienene Pindarübersetzung eingefügt. Ein Hamburger Zensor war es wohl auch, der einmal zu Wienbarg mit Gönnermiene sagte: „Mein Lieber, warum wollen Sie denn überhaupt Ihr Werk gedruckt sehen?" Am 1. September '835 legte der Berliner Polizeipräsident Gerlach die „Wanderungen" dem Polizeiminister v. Rochow vor, da verschiedene Äußerungen (S. 37f-> 49—59. 65I, 117—122, 125—132, 172 und 192) ein Verbot begründeten. Rochow gab sie zur Beurteilung an das Oberzensurkollegium, und dieses (Wilken, Neander, Tzschoppe) trat am 22. September der Ansicht Gerlachs bei: die Schrift enthalte nicht nur diese anstößigen Stellen, sondern befördere „im Allgemeinen Haß gegen Reiche, gegen den geistlichen Stand, gegen das Bestehende" und befördere ,,Aufregung, in welcher Beziehung vorzugsweise der Aufsatz S. 123—132 ,Der Löwe. Die schlafende Freiheit', Aufmerksamkeit 39* WIENBARG 6l2 verdiene". Am 28. September erfolgte durch Rochows Stellvertreter, den Justizminister v. Mühler, das Verbot; dessen Mitteilung durch den preußischen Gesandten in Frankfurt gab dem Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 29. Oktober 1835 Anlaß, ein erstes Sprüchlein gegen die „junge Literatur" von Stapel zu lassen. Auch dem Hamburger Senat hatte Preußen durch seinen Geschäftsträger v. Hänlein das Verbot der „Wanderungen durch den Thierkreis" melden lassen. Unterdes war Wienbarg als willkommener Verbündeter zur jungdeutschen Armee gestoßen. Im Sommer 1834 war er Mitarbeiter der „Zeitung für die elegante Welt" geworden, kurz bevor Laubes redaktionelles Regiment durch seine Ausweisung aus Sachsen und seine Verhaftung ein plötzliches Ende nahm. Im selben Sommer hatte ihn in Akona Karl Gutzkow aufgesucht; der dreiundzwanzigjährige Berliner faßte zu dem neun Jahre älteren Schleswiger Vertrauen, und ihn erkor er sich zum Bundesgenossen, als er im Sommer 1835 seine Zeitschrift „Deutsche Revue" vorbereitete. Im Juni 1835 nahm Wienbarg von seiner Heimat Abschied, und nach einer Reise durch die Niederlande und den Rhein hinauf kam er im August auf den Schauplatz der neuesten literarischen Ereignisse in Frankfurt an. Als Gastgeschenk bot er ein neues Büchlein „Zur neuesten Literatur", eine Sammlung gehaltvoller kritischer Aufsätze über Goethe, Fürst Pückler, Raupach, Immermann, Heine und Gutzkow; sie hatten zuerst in den Hamburger „Kritischen Blättern der Börsenhalle" gestanden, nur den Aufsatz „Lucinde, Schleiermacher und Gutzkow", eine Verteidigung der Vorrede Gutzkows zu seiner Neuausgabe von Schleiermachers Lucinden- briefen, hatte selbst die Hamburger Zensur nicht passieren lassen. Die Sammlung kam nun in eine gefährliche Nachbarschaft: sie und Gutzkows Roman „Wally" waren die beiden Werke, mit denen der neue Verleger des „Jungen Deutschlands", Gutzkows Freund Karl Löwenthal in Mannheim, debütierte. Bei ihm sollte auch die „Deutsche Revue" erscheinen. Gemeinsam mit Gutzkow schrieb Wienbarg die Einladungen zur Mitarbeit; ihm fielen besonders die Briefe zu, die durch die Kunst schmeichelnder Überredung, durch den Reiz des poetischen Pathos wirken sollten, so die an Heine und an Bettina v. Arnim. Wienbarg war außerdem Gutzkows Sekundant, als dieser Wolfgang Menzel wegen seiner Wallykritik erfolglos zum Duell forderte, und er richtete gegen den Redakteur des „Literaturblattes" die geharnischte Broschüre „Menzel und die junge Literatur" , in der er ebenso ehrlich wie energisch für seinen Freund Gutzkow Partei ergriff und dessen schriftstellerische Tätigkeit und Charakter warm verteidigte. Zur „Deutschen Revue" lieferte er ein von der Frankfurter Zensur verstümmeltes Reisebild „Elbe und Nordsee", eine Schilderung seiner Fahrt durch Holland im Juni dieses Jahres (vgl. Glossy, „Literar. Geheimberichte" I, 31). Der 1. Dezember 1835 aber, an dem 6l3 WIENBARG das erste Heft der mit so viel unbeabsichtigter Reklame ins Leben tretenden Zeitschrift erscheinen sollte, sah Gutzkow im Mannheimer Gefängnis, die Bücher der Jungdeutschen von Preußen allesamt verboten, Wienbarg von der Frankfurter Behörde ausgewiesen und alles in einer wilden und ratlosen Auflösung, was mit so viel Energie und ehrlichem Wollen vorbereitet war. Am 17. November hatte Wienbarg gegen seine Ausweisung protestiert und wenigstens um einige Wochen Aufschub gebeten; am 24. November lehnte der Frankfurter Senat dies Gesuch ohne weitere Begründung ab. Wienbarg wollte nun nach Heidelberg gehen, um dort einen deutschen Sittenroman „Johannes Küchlein", zum Teil eine Autobiographie, zu vollenden, den er am 24. November bereits einem Verleger anbot; aber am selben Tag erließ Baden eine Generalverfügung gegen die Schriften des „Jungen Deutschlands", wobei auf Wienbargs „Wanderungen" besonders verwiesen wurde, und wenige Tage später nahmen die badischen Behörden Gutzkow in Haft. Heidelberg bot demnach auch keine sichere Zuflucht. An einem herbstkalten regnerischen Novembernachmittag wanderte also Wienbarg auf Mainz zu. „Abends traf ich in Hochheim", so erzählte er fünfzehn Jahre später, „in dem Gasthause, wo ich übernachten wollte, eine Gesellschaft von Ortsgästen, mit denen ich bald in freundliche Unterhaltung gerieth. Der Gasthalter, ein alter Mann mit silbernem Hauptschmuck, legte mir sein Fremdenbuch vor, mit dem Gesuche, meinen Namen einzuzeichnen. Kaum war diese Herkömmlichkeit abgemacht, als Einer nach dem Andern sich aus dem Zimmer entfernte. Vielleicht entdeckte der Wirth ein Zeichen der Befremdung darüber auf meinem Gesicht, denn er kam auf mich zu und sagte mit herzlichem Händedruck: nehmen Sie ihnen das nicht übel, Herr Doktor! Es sind junge Beamte, die ihre Carriere zu machen haben, und alleweile geht es bei uns in Nassau derartig her, daß die geringste Verdächtigung und die grundloseste Angabe sie unglücklich machen kann. Wir erleben alle Tage, daß Leute wegen eiues im Wirtshaus gesprochenen Wortes Nachts aus dem Bett geholt und eingesteckt worden sind. Keiner traut mehr dem Andern. Es ist eine niederträchtige Wirtschaft, die jeden Redlichen erbittern muß." Als Wienbarg am andern Morgen seine Zeche zahlen wollte, bot ihm der Wirt sogar als freies Asyl sein Haus an, solange er bleiben wolle. Nach dem Vorfall am Abend konnte der Flüchtling darauf nicht eingehen, ohne seinen Gastgeber zu schädigen. Er wanderte weiter nach Mainz. Von hier verwies ihn der Festungskommandant, obwohl der Zivilgouverneur, Präsident v. Lichtenstein, sich in humanster Weise für ihn verwendete. Seine nächste Zuflucht fand er in Nieder-Ingelheim; seine Erklärung, weiterhin nur der Gewalt weichen zu wollen, verschaffte ihm wenigstens einige Wochen Frist, die er in der Familie des Postmeisters Glöckle verlebte. Hier, im Angesicht der Berge des Rhein- WIENBARG 614 gaus, unter freundlichen Menschen, die sein Los erleichterten, stellte er für den Verlag Viktor v. Zabern in Mainz ein zweibändiges Werk zusammen, zu dem ihn Gutzkow angeregt hatte: „Rom und Griechenland" oder „Das klassische Alterthum, dargestellt durch deutsche Klassiker", eine Kompilation, die wie so manches schon angekündigte Werk Wienbargs nie erschien; nur die Vorrede dazu veröffentlichte er 1836 in einer Hamburger Zeitung und später in seinem Buche „Quadriga" (Altona, Karl Aue. 1840). Der dänische Gesandte konnte offiziell nichts zur Erleichterung der Lage Wienbargs tun, und eine mehr kollegiale Verwendung beim hessischen Minister du Thil scheint das Gegenteil ihrer Absicht erzielt zu haben: man drohte schließlich, ihn durch Dragoner über die Grenze schaffen zu lassen! Mitte März 1836 kam er nach Frankfurt zurück und blieb hier inkognito zwei Tage; er war, wie einer der österreichischen Konfidenten (Glossy, a. a. O. I, 68) am 16. berichtete, „aufs äußerste aufgeregt und überließ sich ganz den Ausbrüchen eines nicht zu verhaltenden Zornes". Er wollte nicht nach Norddeutschland zurück, da Altona dem literarischen Verkehr zu fern lag und er zur Bestreitung seiner Existenz die enge Verbindung mit den jungdeutschen Freunden brauchte. Zunächst wandte er sich nach Kassel, wo damals auch Eduard Beurmann weilte, der als Gesinnungsgenosse der Jungdeutschen galt, gleichwohl aber im geheimen Konfidentenberichte für Österreich lieferte, wenn auch sehr vorsichtige und wenig gefährliche. Er war es jedenfalls, der aus Kassel meldete, Wienbarg habe am 20. April das letzte Manuskript für sein neues Buch nach Mainz geschickt, und warte nur auf Geld, um nach Hamburg zurückzukehren. Schon hatte ihn die Polizei auch von Kassel verwiesen ; er wäre gern in dem kurhessischen Ort Bockenheim, nur zehn Minuten von Frankfurt, geblieben, aber die hessische Regierung wollte sich des lästigen Ausländers entledigen. Auch nach Darmstadt soll er sich vergebens gewandt haben. Erst in Altona kam er zur Ruhe, erst seine Heimat erlaubte ihm wieder, deutsche Luft zu atmen. Dieses Erlebnis, das Dasein eines gehetzten Wildes, dazu der wirtschaftliche Ruin, wurden für Wienbargs Psyche verhängnisvoll ebenso wie für die Gutzkows; es befruchtete bei beiden die schon vorhandenen Keime eines Verfolgungswahns, dessen mehrfache heftige Anfälle Gutzkows Kraft überwand, während Wienbarg ihnen nach und nach erlag. Die Vorboten dieser Krankheit zeigten sich bei ihm schon bald nach jenen Jahren; wie unheimliche Vögel flattern sie am Horizont auf und nieder, langsam kommen sie näher, und mehr und mehr konzentrierte sich sein ganzes Denken auf die Beobachtung dieser Spukgestalten. Seine letzten Lebensjahre erfüllte nur ein ohnmächtiger Kampf gegen sie. Eine an sich schon krankhaft veranlagte Psyche mußte den öffentlichen Bann, der 1835 über ihre ganze Gedankenwelt ausgesprochen wurde, weit tiefer empfinden, als eine robuste Natur, und wenn ö , - WIENBARG Treitschke in seiner „Deutschen Geschichte" obenhin versichert, von einer ernsthaften Verfolgung sei keine Rede gewesen, so strafen ihn die Akten und die sich daraus ergebenden Tatsachen Lügen. Auch darf die völlige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bei einem Manne wie Wienbarg, den sein Talent zum Schriftsteller bestimmte, der seine Lebensaufgabe tief erfaßte, sich allen Ernstes gleich einem Evangelisten einer hohen Mission im Dienste einer höheren Macht ebenso bewußt war, wie Friedrich Wilhelm IV. seines Gottesgnadentums, und die journalistische Gelenkigkeit seiner jungdeutschen Mitstreiter, vor allem die phänomenale Anpassungsfähigkeit eines Gutzkow durchaus nicht besaß, nicht schwer genug genommen werden. Daß ein Talent wie das Wienbargs in Armut und Elend verkam, war gewiß ein düsteres Verhängnis, das mit dem achselzuckenden Urteil „eigene Schuld" nicht abzutun ist. Es stürzte der Katastrophe zu, als die sämtlichen Machthaber des „Bestehenden", als die kurzsichtigste Staatsweisheit einen regelrechten Vernichtungskampf gegen einen Autor begann, für dessen in die Zukunft ragende Bedeutung keine dieser Bureaukratenscelen das geringste Verständnis besaß. Von einem Verantwortungsgefühl gegen die schöpferische Literatur regte sich nichts; wenn sie sich nicht zur Dienerin des zufälligen Staates hergab, kannte dieser gegen sie nur den Knüppelkomment. Wienbargs Hauptwerk, die „Aesthetischen Feldzüge", durfte in Preußen nicht verkauft oder verliehen, nicht einmal angezeigt werden, und der Absatz in Preußen entschied den Erfolg eines Buches. Auch Bayern und andere Bundesstaaten dürften Verbote dagegen erlassen haben, doch ist bislang der Nachweis nicht zu führen. Die „Wanderungen durch den Thierhreis" gerieten mitten in den Strudel des Jahres 1835 hinein. Der erste Eifer der aufgestörten Preßpolizei warf sich auf dies Buch, dessen Gefährlichkeit heute niemand mehr wird begreifen können. Preußen hatte es schon am 28. September verboten ; als Baden am 24. November eine allgemeine Warnung vor den jungdeutschen Schriften losließ, nannte es neben Gutzkows „Wally" Wienbargs „Wanderungen"; Hessen ließ sie am 12. Dezember konfiszieren, ebenso Schleswig-Holstein, die Heimat des Verfassers, sogar Württemberg; in dem bayrischen Reskript gegen das „Junge Deutschland" vom 14. Dezember sind neben den „Ästhetischen Feldzügen" auch die „Wanderungen" hervorgehoben, am 21. Januar 1836 folgte ein besonderes Verbot gegen sie, am 30. Januar 1836 auch gegen die Flugschrift „Menzel und die junge Literatur", die bei Carl Löwenthal in Frankfurt erschienen war, dessen sämtliche Veröffentlichungen von mehreren Bundesstaaten kurzerhand verboten waren, soweit sie nicht ausdrücklich nach scharfer Prüfung erlaubt wurden. Nachdem Preußen am 14. November mit dieser drakonischen Verfügung vorangegangen war, sandte Löwenthal (23. Nov.) drei seiner Verlagswerke nach Berlin zur Prüfung ein, wobei er feierlich versprach, nie WIENBARG 616 mehr „den Unwillen der höchsten preußischen Regierung" auf sich zu laden; eines der Bücher war Wienbargs „Zur neuesten Literatur". Die beiden andern wurden am 23. Januar 1836 vom Oberzensurkollegium genehmigt, Wienbargs Buch nicht, weil es (S. 119) „verbotene Schriften von Heine und Gutzkow als lobenswerthe Producte dieser Schriftsteller" darstellte; die Namen aller dieser Männer sollten völlig ekra- siert werden! Das ministerielle Verbot erfolgte am 16. Februar; in Bayern war das Buch schon am 30. Januar 1836 auf den Index gesetzt worden. Es ist das einzige Werk Wienbargs, das es zu einer zweiten Auflage brachte; sie erschien 1838 bei Hoffmann und Campe in Hamburg. Am 31. Mai 1838 reichte der Berliner Buchhändler Trautwein diese Neuauflage zur Rezensur ein. Am 31. Juli erhielt Johns Vertreter, Grano, es zur Prüfung. Ein volles Jahr ließ die Antwort auf sich warten; am 13. Juni endlich fällte der Zensor sein Urteil: er hielt das Buch größtenteils für ziemlich unerheblich, aber zu den beiden Aufsätzen über Heine und Gutzkow erklärte er: „Die irreligiöse und unsittliche Richtung der Schriftsteller des sog. jungen Deutschlands tritt darin sehr entschieden hervor und spricht sich namentlich auch in dem, auf arger Corruption der Begriffe beruhenden, Mißbrauche der Worte, insbesondere religiöser Ausdrücke und Formen zur Bezeichnung ganz heterogener Gegenstände so grell als frivol aus." Am 12. Juli 1839 wurde das Buch wiederum verboten mit derselben nichtigen Begründung wie 1836! Gleichzeitig hatte Trautwein Wienbargs „Tage- huch von Helgoland" (Hamburg, Hoffmann und Campe. 1838) eingereicht. Zensor Grano expektorierte sich darüber (2. Dez. 1838) mit ermüdender Weitschweifigkeit, indem er alle politischen Äußerungen des Verfassers wiederkaute: in seiner „gewohnten Weise" verletze Wienbarg „nicht allein manche Rücksichten gegen die bestehenden Verhältnisse", sondern er stelle auch „den ungebeugten Jugendmuth des Märtyrers zur Schau"! Bedenke man die „bittere Verspottung des besonnenen und geregelten deutschen Charakters, die Herabwürdigung der factischen Bedeutsamkeit Deutschlands, gegenüber die Verdächtigung der Staatsregierungen, welche als Verfolger des ächten Patriotismus denuncirt und auf welche als Hemmräder nationaler Erhebung hingedeutet" werde, lauter Dinge, die sich Wienbarg in diesem Buche habe zuschulden kommen lassen, so spreche alles dafür, daß er damit ..Unzufriedenheit und Unmuth" habe erregen wollen. Er werde damit allerdings wenig Erfolg haben, denn jedermann werde „ein krankhaftes Mißbehagen, eine Zerfallenheit mit sich selbst und den bestehenden Verhältnissen zwischen den Zeilen lesen und in Begleitung dessen auch das Bestreben erkennen müssen, den persönlichen Fall zu einer Frage des Gemeinwohls zu machen". Dadurch aber decke sich „die Quelle solcher schon an sich verdächtigen Ergießungen von selbst auf". Die Zeit, da der Verfasser mit seinen „Phrasen" Anklang finde, sei 6 , WIENBARG „durch die neuesten Ereignisse längst verdrängt", daher war der Zensor so gnädig, die Zulassung des Buches zu empfehlen. Das Oberzensurkollegium dachte anders; in. der Antwort an Trautwein vom 15- Januar 1839 verbot es das „Tagebuch aus Helgoland" ohne Begründung. Auch von diesem Werk hat der Verlag Hoffmann & Campe 1921 einen Neudruck mit zeitgenössischen Abbildungen herausgegeben. Das Fragmentarische jenes Tagebuchs empfand der Zensor dumpf; der vorzeitige Zusammenbruch der Schaffenskraft Wienbargs trat noch stärker hervor bei seinem nächsten Buche, den „Geschichtlichen Vorträgen über altdeutsche Sprache und Literatur" (Hamburg, Hoffmann & Campe. 1838). Grano fand (26. Okt. 1839) auch daran etwas auszusetzen : daß jemand über die abschreckende Behandlung der deutschen Sprache im höheren Unterricht eine abfällige Bemerkung machte (S. 63), gehörte sich durchaus nicht, und wenn Wienbarg (S. 35) „zwischen der Hörigkeit und Knechtschaft des Mittelalters und dem Bauernstande und dem Tagelöhnerdienst der Jetztzeit eine für die letzte nicht vorteilhafte Parallele" zog, so entschuldigte der Zensor das nur mit seiner allgemeinen Überschätzung der Vergangenheit. Mehr konnte Grano aus den z. T. abgerissenen und trocknen Notizen des Buches offenbar beim besten Willen nicht herausfinden, und zu einem Verbot genügten die beiden Stellen nicht. So wurden denn diese Vorträge, ein nur für Gelehrte brauchbares Werk, das ebenfalls Trautwein eingereicht hatte, auf Vorschlag des Oberzensurkollegiums (v. 16. Nov.) am 9. Dezember 1839 zum Debit in Preußen zugelassen. Damit verschwindet Wienbarg aus den preußischen Zensurakten. Er war so völlig vom Büchermarkt verdrängt, daß es sich anscheinend nicht mehr lohnte, das Oberzensurkollegium noch mit seinen nächsten spärlichen Schriften zu behelligen. Die Ausnahmeverfügung gegen sie wurde 1842 nicht ausdrücklich aufgehoben, da Wienbarg kein Gesuch dieser Art einreichte; er erklärte vielmehr, ebenso wie Gutzkow, öffentlich (in Hamburger Blättern), daß ihm „niemals Versprechungen irgend einer Art von irgend einer Regierung angemuthet, noch von ihm je solche gegeben worden seien". Aber das Ausnahmegesetz war jetzt durch anderweitige Verwendung des Zensors John praktisch unwirksam gemacht. Nicht einmal dessen bedurfte es, denn Wienbarg verstummte in diesen Jahren vollständig; bis 1848 konnte er sich nur noch zu etlichen politischen Broschüren aufraffen. Was später folgte, sind nur zufällig ans Land getriebene, Mitleid heischende Trümmer eines Schiffes, das dereinst mit stolzen Segeln auf die Höhe eines sonnigen Lebens hinauszufahren geglaubt hatte. (Akten des Preuß. Geh. Staatsarchivs: Rep. 77 II Gen. 19 [Vol. 2] und 74, Spec. W 23; Rep. 101 D Gen. 57 und E Spec. W 28; Ausw. Amt Rep. IV 196 Bd. 1.) ÜBERSICHT DER STICHWÖRTER „Agrippina"......... 7 Alberti, Konrad....... 9 Alexis, Willibald...... 15 v. Andrian-Werburg, Viktor . 24 v. Arnim, Achim...... 29 v. Arnim, Bettina...... 31 Auerbach, Berthold..... 41 Bahr, Hermann....... 42 v. Bauernfeld, Eduard .... 45 Beck, Karl......... 58 Benzenberg, Johann Friedrich 62 Börne, Ludwig....... 65 Böttiger, Karl August .... 79 Brentano, Clemens..... 79 Brockhaus' Konversationslexikon ........... 81 Busch, Wilhelm....... 90 Catalogus librorum prohibi- torum.......... 93 v. Chamisso, Adalbert .... 98 Conradi, Hermann..... 103 Dehmel, Richard...... 109 Dingelstedt, Franz..... 130 Einstein, Carl........ 137 „Europa".......... 175 Frankl, Ludwig August . . . 178 Freiligrath, Ferdinand .... 181 Freytag, Gustav....... 199 Fulda, Ludwig......• 203 Glaßbrenner, Adolf..... 205 Grillparzer, Franz...... 221 Grün, Anastasius...... 235 Gutzkow, Karl....... 250 Hartmann, Moritz...... 329 Hauptmann, Gerhart .... 337 Hebbel, Friedrich...... 36; Heine, Heinrich....... 38Ü- Heyse, Paul........ 42 Immermann, Karl...... 45: Index librorum prohibitorum 45^ v. Kleist, Heinrich..... 462 Körner, Theodor...... 468 Laube, Heinrich...... 470 Lessing, Gotthold Ephraim . 507 Müller, Wilhelm...... 520 Panizza, Oskar....... 521 v. Raumer, Friedrich .... 523 v. Schenkendorf, Max .... 530 Schiller.......... 531 Spielhagen, Friedrich .... 574 Stirner, Max........ 577 Sudermann, Hermann .... 581 ' Varnhagen v. Ense..... 595 Wienbarg, Ludolf...... 605 Ein zweiter, in Vorbereitung befindlicher Band wird etwa folgende Literatur behandeln: Ludwig Anzengruber, Ernst Moritz Arndt, August Bebel, Otto Julius Bierbaum, AK.ys Blumauer, Heinrich Bulthaupt, Ignaz Castelli, M. G. Conrad, Friedrich Chr. Dahl- mann, „Deutsche Blätter", „Deutsch-französische Jahrbücher", Felix Dörrnann, Albert Dulk, Friedrich Engels, Herbert Eulenberg, Gust. Theod. Fechner, Ludwig Feuerbach, Fichte, Kuno Fischer, Arthur Fitger, Christ. Fürchtegott Geliert, Georg Gottfr. Gervinus, Joseph Görres, Goethe, Rud. v. Gottschall, Max Halbe, „Hallische Jahrbücher", Otto Erich Hartleben, Hegel, Georg Herwegh, E. Th. A. Hoffmann, Hoffmann von Fallersleben, Karl v. Holtei, Johann Jacoby, Friedrich Ludwig Jahn, Wilh. Jordan, Kant, Aug. v. Kotzebue, Ferd. Lassalle, Nik. Lenau, Emil Ludwig, Otto Ludwig, Karl Marx, Alfred Meißner, Jul. Mosen, Theod. Mundt, Lorenz Oken, Paul Pfizer, Platen, Rob. Prutz, „Rheinische Zeitung", P. K. Rosegger, Karl v. Rotteck, Arnold Rüge, Ferd. v. Saar, Joh. Scherr, Fr. und A. W. Schlegel, Arthur Schnitzler, Karl Schönherr, Joh. Gottfr. Seume, Karl Simrock, Dav. Friedr. Strauß, Ludwig Tieck, Heinz Tovote, Ludw. Unland, Ludw. Walesrode, Wilh. Walloth, Frank Wedekind, Wilh. Weitling, Wieland, Ernst v. Wildenbruch, Christ, v. Wolf. BBBHHBEflHRBHHiHfll m "<"««|»k»«,,j'