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überliefert, deren Aufhellung aber gerade der exakten Forschungmanche lästige Fußangeln stellt. Aus diesem Grunde habe ich 1905(als dritte Publikation der von mir begründeten „Deutschen Biblio-graphischen Gesellschaft") ein genaues Register zu den vierzehn Bän-den der Tagebücher bearbeitet und darin alle fehlenden Namen nachdem Originalmanuskript eingefügt, deren Enthüllung jetzt keine Be-denken mehr haben konnte.
Als die ersten beiden von 1835 bis 1844 reichenden Bände im Herbst1861 dem Berliner Polizeipräsidium vorlagen, erklärte der Referent,Geheimrat Friedländer, ihr Inhalt sei „eine groteske Mischung vonwertvollen Betrachtungen, Anekdoten und historischen Daten, über-gössen mit dem Gifte bitterster Schmähsucht, die ihren natürlichenUrsprung in wohl unverdienter Zurücksetzung finden läßt, und die sichbis über das Königliche Haus und die jetzt regierenden Majestäten er-streckt". Daß diese landläufig gewordene Formel von Varnhagenshauptsächlicher Erbitterung über seine Zurücksetzung eine fable con-venue genannt werden muß, glaube ich in meinen oben erwähntenGedenkartikel genügend dargetan zu haben.
Geheimrat Friedländer sah in einer Beschlagnahme der Bände nureine willkommene Reklame für den „ausländischen" Verleger, F. A.Brockhaus in Leipzig, doch stellte er seinem Chef anheim, gegen dieHerausgeberin vorzugehen, die sich — eine geborene Hamburgerin —erst kürzlich in Berlin habe naturalisieren lassen; sie wohnte Pots-damer Straße 131. Der Polizeipräsident hatte aber wohl, nach den Er-fahrungen mit dem Briefwechsel Humboldts, vorerst keine Neigung,sich abermals die Finger zu verbrennen. Erst als im Frühjahr 1862der 3. und 4. Band erschienen, die bis Ende April 1848 reichten, alsoschon die Märzrevolution umfaßten, nahm sich die Staatsanwaltschaft— anscheinend aus eigener Initiative — der Sache an. Sie erhob gegendie Herausgeberin Anklage, und am 4. August verurteilte das Kgl.Stadtgericht (Abt. für Untersuchungssachen Dep. IV, VorsitzenderStadtgerichtsrat Stowe) Ludmilla Assing zu acht Monaten Gefängniswegen „Verletzung der Ehrfurcht gegen Seine Majestät den König,Beleidigung ihrer Maj. der Königin und Beleidigung eines Beamtenin Bezug auf seinen Beruf". Der Briefwechsel Humboldt-Varnhagen,über dessen Veröffentlichung vor allem die Königin empört war, solldas Urteil mitbestimmt haben, doch sagen die Akten darüber nichts.Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt; dieAngeklagte war nicht erschienen; sie war nach Italien gegangen, wurdealso in contumaciam verurteilt. „Fräulein Assing zieht den Aufenthaltam Corner See demjenigen vis-ä-vis der Fischerbrücke oder demromantischen .Krögel' vor, und wir müssen — aus eigener Anschau-ung — gestehen, daß wir den Geschmack der Dame teilen," meinte einBerliner Blatt, jedenfalls die „Volkszeitung". Ludmillas Anwalt legte