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sehen muß". Der Minister erklärte sich bereit, das Stück zu lesen,Blumenthal mußte nur sogleich, des unvermeidlichen Aktenwegeshalber, eine schriftliche Eingabe entwerfen, worin er den tief ethischenKern des Stückes darlegte, auf die bevorstehende Erteilung desSchillerpreises an Sudermann hinwies (den für Dramatiker ausgesetztenPreis erhielten dann Fontane und Groth, ein Epiker und ein Lyriker!)und um Zurücknahme des Verbotes bat. Am selben Tag teilte er derPresse den Vorgang mit und setzte für die durchkreuzte Premiere eineWiederholung der „Ehre" an. Der Abend gestaltete sich infolgedessenzu einer Demonstration gegen die Zensur, und der Polizeipräsidenthatte in diesen Tagen keine „gute Presse". So schrieb die „Vossische"(24. Oktober) : „Wo die Berührung geschlechtlicher oder patho-logischer Dinge ein notwendiger Bestandteil des künstlerischen Orga-nismus ist, darf man ästhetisch-kritisch, aber nicht polizeilich-zensorischgegen Kunstwerke und Künstler einschreiten . . . Ein Polizeipräsidiumals ausschlaggebende Stimme in einem literarisch-künstlerischen Areo-pag ist schon deshalb undenkbar, weil ihm die berufsmäßige Vorbil-dung zum kritischen Urteilen fehlt. Aber auch abgesehen davon, grei-fen derartige Polizeimaßregeln tief und verderblich ein in das künst-lerische Schaffen der Zeit . . . Das Weltbild, das sich in der Phantasiedes Künstlers abspiegelt und von seiner besonderen Individualität Ge-stalt empfangen hat, muß ohne Rest in die Erscheinung treten. Wennnun gar polizeilicherseits die Absicht ausgesprochen wird, ganze Stoff-gebiete der Kunst zu verschließen, so ist die freie dichterische Phan-tasie an die Sklavenkette gelegt, und der freie Künstler verwandeltsich in ein unter Polizeiaufsicht stehendes Individuum, dem alsbaldsein Eigenstes, die Individualität, abhanden gehen wird." Ähnlichäußerte sich die gesamte liberale Presse, die vorschnell schon in demVerbot von „Sodoms Ende" den Scheiterhaufen für die ganze Theater-zensur entzündet sah (vgl. „Kleines Journal" 25. Oktober, „National-zeitung" 27. Oktober, „Berliner Morgen-Zeitung" 29. Oktober, „Ber-liner Börsen-Courier" und „Berliner Zeitung" 1. November). Im „Ber-liner Tageblatt" veröffentlichte Otto Erich Hartleben ein satirischesGedicht „Der Traum des Zensors" (bei Blumenthal a.a.O. S. 27), unddie „Berliner Zeitung" brachte eine parodistische Polizeiverfügung,die das ganze „öffentliche Dichtwesen", die „gewerbliche Herstellungvon Lust-, Schau- und Trauerspielen" von der Erteilung eines „Dicht-scheines" abhängig machte und allerlei witzige Vorschriften im ein-zelnen enthielt, die ein Polizeipräsident „v. Dichthofen" unterzeichnethatte. Im „Magazin für Literatur", das sich seit Herbst 1890 unterOtto Neumann-Hofers Redaktion entschieden in den Dienst der mo-dernen Literatur stellte und Sudermanns Drama zuerst veröffentlichte(Nr. 46 ff.), untersuchte Rechtsanwalt Dr. Richard Grelling die ju-ristischen Grundlagen der Theaterzensur (Nr. 44) ; dieselbe Nummer