583 SUDERMANN
v. Richthofen: „W eil es uns so paßt !"
Blumenthal: „Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident . . .Sie wollen mir durch diesen Lakonismus in das Gedächtnis rufen, daßnach der polizeilichen Verordnung vom 10. Juli 1851 die Behörde nichtverpflichtet ist, für das Verbot eines Stückes Gründe anzugeben . . ."
v. Rieht hofen: „Na, da wissen Sie ja also Bescheid!"
Blumenthal: „Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß dochimmerhin die Möglichkeit vorliegt, durch behutsame Änderungen dieBedenken, die zu diesem Verbot geführt haben, aus der Welt zuschaffen. Vielleicht sind es nur einige gewagte Stellen, um die es sichhandelt ?"
v. Richthofen: „O nein!"
Blumenthal: „Oder einzelne Szenen ?"
v. Richthofen: „Auch nicht!"
Blumenthal: „Ja, aber was sonst?"
v. Richthofen: „Die j a n z e Richtung paßt uns n i c h!"
Blumenthal: „Aber die Zensur kann doch nicht daran denkenwollen, ganze literarische Geschmacksrichtungen in Acht und Bannzu tun? Damit wäre ja jede dichterische Redefreiheit verloren, undüberdies gehört Sudermann durchaus nicht zu den verwegensten Ver-tretern jener Richtung, von der Sie sprechen. Ich kann mir unmöglichdenken, Herr Präsident, daß das Ihr letztes Wort sein soll."
v. Richthofen: „Mein letztes Wort! Die Verfügung habe ichvorhin unterschrieben, und wenn Sie die Ordonnanz nicht abwartenwollen, die sie Ihnen nachmittag überbringt, können Sie sich Buchund Verordnung drüben in der Kanzlei gleich mitnehmen. Und da-bei bleibt's!"
Blumenthal: „Ich bedauere, aber dabei kann ich mich nichtberuhigen und muß in diesem Falle mir vorbehalten, den Herrn Mi-nister des Innern persönlich um seine Intervention zu ersuchen."v. Richthofen: „Das tun Sie nur!"
Damit war die Unterredung beendet, Blumenthal erhielt auf derKanzlei die Verfügung, laut der „Sodoms Ende" sich „seinem Ge-samtinhalte nach nicht zur öffentlichen Darstellung" eigne und begabsich damit zum Minister des Innern, Herrfurth.
Der Minister verwies den Theaterdirektor zuerst auf den Instanzen-weg: Klage beim Bezirksausschuß oder Beschwerde beim Oberpräsi-denten, zuletzt Verwaltungsstreitverfahren beim Oberverwaltungs-gericht. Darüber wäre mindestens ein halbes Jahr vergangen, daherlegte Blumenthal dem Minister nahe, als gesetzliche Aufsichtsbehördeeinzuschreiten, da hier nur ein grobes Mißverständnis vorliege; durchein rasches Eingreifen werde Herrfurth „ein Alpdrücken von derganzen Schriftstellerwelt nehmen, die mit einer solchen Ausübung derpolizeilichen Gewalt den Kern ihres Wirkens und Schaffens bedroht