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am 17. Januar 1845 mli f ast friederizianischem Freimut, den es auchkurz vorher Heines ,.Neuen Gedichten" gegenüber betätigt hatte, dasBuch gehöre „zu den philosophischen, dem großen Haufen völlig un-zugänglichen Abhandlungen", daher könne seine Beurteilung „nichtwohl zum Gegenstande polizeilicher Tätigkeit gemacht werden". DaßHamburg aus der Reihe tanzte, war Preußen nachgerade schon ge-wöhnt; Bürgermeister Sieveking hatte sofort (11. November) erklärt,er begnüge sich damit, die Ankündigung des Buches in dortigen Blät-tern zu verbieten, und auf eine Anzapfung des dänischen Polizeiamtesim nahen Altona antwortete er, ein Verbot der Schrift selbst könnenur von der „höchsten Behörde", also dem Bundestag, ausgehen (vgl.„Euphorion" 8, 340). Das hatte gute Wege, denn die Initiativkompetenzdes Bundestags zu solchen Gesamtverboten war durch die Ungleich-heit der deutschen Preßgesetzgebungen längst beseitigt. Auch Lübeckhatte (13. November) recht unverbindlich erklärt, man werde gegen„solche Anstoß erregenden Schriften nach bundesgesetzlichen undörtlichen Bestimmungen" verfahren. Aber sogar das kleine Waldeckerkühnte sich, die preußische Einladung abzulehnen und am 10. De-zember darüber die belehrende Motivierung nach Berlin ergehen zulassen: es handle sich um ein philosophisches System, „dessen Un-richtigkeit auch von dem Ungeübtesten leicht erkannt werden kann,und dessen Verkehrtheit und grobe Entfernung von Allem, was einJeder für vernünftig und moralisch notwendig erkennen muß undwird, ohne Zweifel bei jedem Leser eben so wenig Überzeugung von —als Hinneigung zu den darin vorgetragenen Lehrsätzen, sondern viel-mehr im Gegenteil die Erkenntnis von deren Unrichtigkeit und einenAbscheu gegen die darin empfohlene Lehre des gröbsten sinnlichenEgoismus und der frechsten Unmoralität erwecken wird". Im Fürsten-tum Waldeck hatte man also vor Leuten wie Stirner keine Angst. Alsder Gesandte in Kassel, Herr v. Savigny, zugleich auch Geschäftsträgerfür Waldeck, dieses Votum am 17. Dezember nach Berlin übermittelte,konnte er es sich nicht versagen, ihm den „Anspruch auf Originalität"zuzuerkennen; er hätte auch das Wort Mephistos zitieren können:„Den Teufel spürt das Völkchen nie, Und wenn er sie beim Kragenhätte."
Nach diesem sehr unbefriedigenden Ergebnis seines Rundschreibensan die Bundesstaaten bedeutete es für den Minister v. Arnim einennicht geringen Triumph, daß das preußische Oberzensurgericht, dessenEntscheidungen manchmal recht überraschend ausfielen, am 26. Au-gust 1845 die Beschlagnahme des Stirnerschen Werkes bestätigte mitder kurzen, aber kategorischen Begründung: „Dem Prinzip des schran-kenlosesten und krassesten Egoismus huldigend, geht die Schrift aufdas Entschiedenste gegen alle Religion und Sittlichkeit, gegen jedepolitische und gesellschaftliche Ordnung, sie verteidigt die Berech-