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1 (1924)
Seite
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STIRNER 57 8

Regierungen; der. preußische Gesandte in Dresden, v. Jordan, saß dannin haltloser Verlegenheit zwischen zwei Stühlen. Es war daher stetsein glücklicher Tag im preußischen Ministerium des Innern, wenn maneine Gelegenheit zu haben glaubte, einmal so recht „konform" mit demsächsischen Nachbar zu gehen. Solch ein hochwillkommener Anlaß zudiplomatischer Courtoisie fand sich, als Ende Oktober 1844 in Leipzigbei Otto Wigand, dem berüchtigten Verleger der „Deutschen Jahr-bücher" und der radikalen Junghegelianer, Max Stirners Werk „DerEinzige und sein Eigentum" erschien, das mit einer den Zeitgenossenunfaßbaren, noch heute kaum erreichten Kühnheit und verwegenenRücksichtslosigkeit den durch die Gedankenarbeit der Jahrtausendemühsam geschlossenen Kompromiß zwischen dem Einzelwesen undder Welt zu zerreißen und auf diesen Scherbenberg der Vergangenheitdas überweltliche Denkmal des anarchischen Ich aufzurichten wagte.Tageszeitungen meldeten alsbald, das Buch sei in seinem Verlagsortsofort nach Erscheinen beschlagnahmt worden. Wenn das oft laxe undwiderborstige Sachsen mit so rühmlichem Beispiel voranging, gebührteihm eine eklatante Anerkennung, und welch nachdrücklichere konntees geben, als wenn Preußen, sonst immer zuerst und oft nur allzu ver-einzelt auf dem Posten, den fremden Alarmruf pünktlichst weitergab.Also verfügte das preußische Ministerium am 7. November 1844 diesofortige vorläufige Beschlagnahme der gefährlichen Schrift, „weilsie eine auf Vernichtung aller Religiosität und Sittlichkeit hinaus-laufende Theorie" entwickele und zu verbreiten suche. Die Ausbeuteder Recherche war gering: in Berlin fanden sich vier oder fünf Exem-plare, in Trier, Quedlinburg und Pommern je eines, in Posen undWestfalen konnten die Sendboten der heiligen Hermandad auch nichteines erwischen. Am selben Tage auch ließ Herr v. Arnim durchseinen Kollegen Bülow vom Ministerium des Äußern sämtliche deut-schen Bundesregierungen zur Nachachtung des sächsischen und preu-ßischen Vorgehens aufmuntern. Wie erstaunte man aber, als plötzlichdie Nachricht kam : Sachsen hat das Verbot wieder aufgehoben ! So-gleich (28. November) erging eine Anfrage an Herrn v. Jordan inDresden. Schon am 4. Dezember kam dessen kleinlaute Antwort, derein Schreiben des sächsischen Ministers v. Falckenstein in Kopie bei-lag. Allerdings sei das Buch durch die Leipziger Kreisdirektion zu-nächst konfisziert worden, aber das Ministerium habe doch nicht hin-reichend Grund zur wirklichen Beschlagnahme gefunden, da StirnersSchrift, so erklärte Falckenstein, „vermöge ihres sehr bedeutendenUnifanges, ihres Tones und ihrer Sprache in Kreisen, in welchen sieetwa schädlich wirken könnte, kaum Eingang finden wird, ja sogargroßentheils nur den Eindruck der schlagendsten Selbstwiderlegung,wo nicht der Ironie, hinterläßt". Daher sei sie nicht gemeinschädlich.„Am wenigsten glaubte man aber durch die Anordnung irgendeiner