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1 (1924)
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533 SCHILLER

einen — Oheim verwandelt! „Der Oheiinmord", über den Karl Moorim 4. Akt bei Öffnung des Hungerturmes schaudert, muß eine er-schütternde Wirkung gehabt haben! „Schweizer, so ist noch keinSterblicher geehrt worden, wie du: räche meinen — Oheim!" Nur indieser und ähnlichen Verballhornungen durften die „Räuber" bis 1850auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen. Der dortige Zensor, Regie-rungsrat Hägelin, hatte sich in seiner Zensurdenkschrift vom Jahrel 795 gegen sie ausgesprochen, indem er das Urteil eines „einsichtigendramatischen Kunstrichters" zu seinem eigenen machte: „Unwesen,wie der ältere (Franz) Moor, siehet der Mittelschlag von Menschenmit pharisäischer Gleichgültigkeit an, dancket Gott, daß er ihn nichtgemacht hat, wie einen von diesen, und findet keine Anwendung, keineBrauchbarkeit auf und für sich darin. Das hier aufgestellte Bild derHabsucht ist zur Ehre der Menschheit so ideal, so sehr von der Alltags-straße entfernt, daß man es bey der Analisierung durch die Darstel-lung für ein Wesen anderer Art hält, und er uns nicht einmal denganzen Abscheu einflößet, den wir bey näherer Annäherung zur ge-wöhnlichen menschlichen Natur nothwendig davor gehegt haben wür-den." Also, war die Folgerung des Zensors, solche übertriebenenStücke, die den „höchsten Grad des Schlechten oder Guten" darstellen,verfehlen den moralischen Erziehungszweck des Theaters. Gräßlicheund unnatürliche Verbrechen sollen überhaupt nicht aufgeführt wer-den. „Schon grobe Mißhandlungen der Eltern sind bedenklich; siegehen auch gegen den guten Geschmack." Außerdem wimmelte dasStück im einzelnen von Dingen, die nie an das Ohr eines gesittetenWiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren derRäuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien,die Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingtverboten. „Gott", so bestimmte ja der Zensurkatechismus, „darf alsUrheber der Natur nie auf eine entschiedene Art zum Urheber desÜbels gemacht werden"; Flüche und Verwünschungen mußten ent-sprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw. warenstrengstens verpönt. (Vgl. Grillparzer-Jahrbuch VII. XVII. XXV.)Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den „Räubern"der Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte FranzMoor zu einem Halbbruder Karls, zu einem Bastard; ein Schurke wieer durfte kein rechtmäßiger Grafensproß sein, dafür aber mußte sichdie — Gottlob tote — Gräfin v. Moor einen Ehebruch zuschiebenlassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch Schweizers. In dieserVerbesserung gingen die „Räuber" am 1. Januar 1783 über die Bretterdes Döbbelinschen Theaters in der Behrenstraße zu Berlin und er-regten dennoch stürmischen Jubel, so daß sie fünfzehnmal schnellhintereinander wiederholt werden mußten. In dieser Bearbeitung wurdeSchillers Erstling am 5. März 1784 sogar in Stuttgart aufgeführt und