v. RAUMER - 26
nach den allgemeinen Gesetzen urteilen, sondern müßten sich an dieStelle des Königs versetzen und nach dessen zu vermutenden Ansichtenund Wünschen verfahren. Diese „einstweiligen Könige", wie Raumersagt, stimmten aber in ihren Königsgedanken keineswegs überein, undwenn z. B. der eine versicherte, der König wünsche, daß von ihm über-haupt nicht gesprochen werde, behauptete der andere, verdientes Lobmüsse ihm willkommen sein. Nach diesem erleuchteten Gesichtspunktewurde nun die Rede wie ein Quintanerexerzitium durchkorrigiert undverändert, so daß kein Menschenverstand mehr darin blieb und Raumerauf die Veröffentlichung verzichtete; sie erschien erst dreißig Jahrespäter in seinen „Vermischten Schriften' - (1852. I. Bd.).
Ein zweiter Zusammenstoß folgte 1828, diesmal nicht mit dem Königeoder dem Hofe, sondern mit der vorgesetzten Behörde. In einemSchriftchen „Über die preitssische Städteordnung, nebst einem Vorworteüber bürgerliche Freiheit nach französischen und deutschen Begriffen"(Leipzig. 1828), zu der der Finanzminister v. Motz selbst die An-regung gegeben hatte, rügte Raumer, daß viele Schulen zu wenigRücksicht auf den künftigen Lebensberuf ihrer Schüler nähmen. Manwar damals gerade bei der „neuhumanistischen" Umgestaltung desLehrplanes durch das Kultusministerium Altenstein und dessen tüch-tigen Ministerialdirektor Johannes Schulze: der Lateinunterricht wurdeverstärkt und Griechisch obligatorisch gemacht; auf Hegels Anregungwurde die philosophische Propädeutik dem Unterricht eingefügt.Raumers Ansicht stand also in direktem Gegensatz ziim Verfahren desKultusministeriums, und sogleich kam auch von dort ein Reskript desInhalts: sein Urteil sei unwürdig und oberflächlich ! Als sich Raumeram 19. Juni 1828 gegen diesen Vorwurf energisch verteidigte, erhielter eine Ordnungsstrafe von 10 Talern. In einer zweiten Verteidigungs-schrift verlangte er eine fiskalische Untersuchung, auf die aber derKultusminister v. Altenstein nicht eingehen wollte. Darüber hatteRaumer folgendes bezeichnende Gespräch mit dem Justizministerv. Kamptz, dem großen Demagogenverfolger, der vorübergehend denKultusminister vertrat:
Räumer: „Warum wollen Sie, nach den wider mich erhobenenBeschuldigungen, nicht den Weg Rechtens einschlagen und mich zurfiskalischen Untersuchung ziehen?"
Kamptz: „Das geht nicht, denn man würde Sie freisprechen."
Räumer: „So erlauben Sie, daß ich den ganzen Schriftwechseldem Publikum vorlege."
Kamptz: „Dafür kann ich nicht stimmen, denn das Publikumwürde für Sie Partei ergreifen."
R a u m e r: „Wie kann man mich aber bei diesen Verhältnissen in10 Taler Strafe nehmen ?"
Kamptz:,,! so zahlen Sie doch die einmal ausgesprochene Summe: