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burger Hofes", was allein schon hinreiche, ein Verbot zu motivieren.Die freundschaftliche Rücksicht auf Rußland wiegt in diesem Urteilweitaus vor. Daraufhin wurde durch Verfügung des Ministers v. BrennLaubes Erstlingswerk unterm 16. Februar 1833 verboten, sein Ver-kauf sowohl wie jede Ankündigung oder Verleihung in Lesezirkelnoder Leihbibliotheken; da es sich aber um Nr. 1 einer Serie handelte,wurden gleichzeitig auch die etwa noch erscheinenden Bände des„Neuen Jahrhunderts" mit dem Interdikt belegt. Außerdem rekla-mierte Preußen am 9. März bei der bayrischen Regierung wegen desDrucks in Fürth; der dringenden Beschwerde des preußischen Ge-sandten in München, v. Küster, kam aber die bayrische Behörde zu-vor; sie hatte schon am 20. März den Verleger über das Buch ver-nehmen lassen; Korn hüllte sich jedoch in eigensinniges Stillschweigenund ließ sich in zwei Verhören auch durch eine Geldstrafe nicht zu demGeständnis zwingen, „von wem er die ihm angeblich unter seinereigenen Firma zugeschickte Schrift bezogen habe". Obendrein wurdenoch die Pressekommission des Deutschen Bundestags in Frankfurtauf das gefährliche Buch aufmerksam gemacht. Bei Korn in Fürtherschienen auch noch andere polenfreundliche Schriften, bei denenjedenfalls auch Reclam die Hand im Spiele hatte, so 1831 die Flug-schrift „Preußen i. J. 1831 oder Verfahren der preuß. Militär-Behördengegen die heimatlosen Polen" von C. Czynski, die sofort verbotenwurde.
Band 2 des „Neuen Jahrhunderts" war demnach schon vor Er-scheinen in Preußen verboten. Daher versah Reclam die für Preußenbestimmten Exemplare der „Politischen Briefe" mit einem andernTitel: „Briefe eines Hofraths oder Bekenntnisse einer jungen bürger-lichen Seele", eine übel gewählte Sensationsmarke, die erst recht dieAufmerksamkeit auf sich ziehen mußte und dem Inhalt des Buchesnicht entsprach. Aber ein Werk dieses Namens war aktenmäßig nochnicht verboten, daher wurde für die Verbreitung Zeit gewonnen. Tat-sächlich beschäftigte sich das Berliner Oberzensurkollegium erst am31. Oktober 1833 mit den „Briefen eines Hofraths"; sie seien, erklärtees, „von einem speziell gegen Preußen besonders feindseligen Geistebeseelt", bei der rhapsodischen Form des Ganzen ließen sich nichtfüglich leitende Hauptgedanken hervorheben, aber die Tendenz sei„revolutionär" und „in religiöser Hinsicht lästerlich"; als vermeint-liche Vertreter des Liberalismus nenne das Buch Kain und Christus(S. 15f.), es preise die Julitage (s. 91. und 199), rühme Börne, Rotteckund Konsorten (S. ioyff.), erkläre unumwunden, daß die Konstitutionnur den Übergang zur Republik bilden könne und werde (S. 113 undi5of.), verhöhne alle Anhänglichkeit und Ehrfurcht gegen recht-mäßige Fürsten, erzähle von Aufständen der rheinpreußischen Regi-menter (S. 260), enthalte lästerliche Ausdrücke über die Sünde wider