46 1 INDEX LIBRORUM PROHIBITORUM
Bekanntmachungen" benutzte, Mitteilungen von Verlagsbuchhändlern;Zeitschriften und Journale berücksichtigt sie nicht. Sie führt im ganzen437 Schriften und Bücher mit 570 Verboten auf, enthält auch An-gaben über die Verbote in den einzelnen Bundesstaaten, zum Teil mitkurzer Begründung.
Die vorhin erwähnten Berichte der Polizeibehörden Preußens überdie bei ihnen eingelieferten zensurfreien Bücher wurden am 13. März1847 auf jährliche Übersichten beschränkt, hörten aber dann 1848 ganzauf, da die Behörden selbst keine Kenntnis mehr von Neuerschei-nungen erhielten. Die Revolution hatte die alte Preßgesetzgebung weg-gefegt. Doch wünschte der Minister des Innern am 5. September 1848über Schriften von besonders erheblichem Interesse durch die Polizeiunterrichtet zu werden. Wie weit das geschah, läßt sich nur in deneinzelnen Fällen feststellen, da mit dem März 1848 sich die über dieganze Organisation und Durchführung der Zensur geführten Sammel-akten in Faszikel über Einzelfälle auflösen. Verboten wurde nach wievor, besonders nach Erstarken der Reaktion; der nachmärzliche be-rüchtigte Polizeipräsident v. Hinckeldey pflegte seine Verbote durchamtliche Bekanntmachungen in den Berliner Tageszeitungen bekannt-zugeben und in den Amtsblättern, die schon bestanden oder neu be-gründet wurden. Eine Zusammenstellung dieser Verbote dürfte nichtexistieren, da sich bisher keine fand.
Diesem Mangel suchte 1891 F. Herrn. Meyer abzuhelfen, indem erim XIV. Band des ,,Archivs für die Geschichte des deutschen Buch-handels" (S. 317 ff.) ein Verzeichnis der von 1834—1882 in Preußenverbotenen Bücher veröffentlichte, das eine gute Übersicht vermittelt,ohne vollständig zu sein. Eine Fortsetzung ist nicht erschienen.
Ein Index besonderer Art ist das Verzeichnis der Schriften, diedem Sozialistengesetz zum Opfer fielen: „Sozialdemokratische Druck-schriften und Vereine, verboten auf Grund des Reichsgesetzes gegendie gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok-tober 1878. Im amtlichen Auftrag bearbeitet von Otto Atzrott, Kgl.Polizei-Sekretär zu Berlin" (Berlin, 1886). Der Katalog verzei-.hnet957 Druckschriften, davon 156 Zeitungen und Zeitschriften — für nochnicht ein Jahrzehnt eine ansehnliche „Strecke". Nicht weniger als95 Verbote verfügte der Reichskanzler v. Bismarck selbst; die übrigenerfolgten durch die Landesbehörden. Auf Preußen entfallen 530, aufSachsen 196, auf Bayern nur 85. Die verbotenen Schriften gehörenfast alle zur politischen Literatur, sämtliche Führer der Sozialdemo-kratie marschieren auf: Auer, Bebel, Bios, Engels, Kautsky, Lassalle,Liebknecht, Marx, Most, Röckel und v. Vollmar. Johann Jacoby, derAutor der „Vier Fragen" vom Jahre 1841, nimmt sich wunderlichgenug darunter aus. Die schöne Literatur ist nur ganz dürftig ver-treten durch A. Dulk, „Nieder mit den Atheisten", Herwegh, „Neue