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1 (1924)
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INDEX LIBRORUM PROHIBITORUM 4 6o

und der König- war gewiß sehr befriedigt darüber, wie trefflich seineneuesten Zensurerlasse der Not der Presse abgeholfen hätten. — Seitdem 17. Juli 1843 mußten die Polizeibehörden vierteljährliche Ver-zeichnisse der bei ihnen eingelieferten zensurfreien Bücher (von über20 Bogen Umfang) dem Ministerium vorlegen; besonders bemerkens-werte Erscheinungen aber, wie das neueste Buch des gemaßregeltenKölner Erzbischofs v. Droste-Vischering, „Über den Frieden unterder Kirche und den Staaten", sollten sie stets sofort einreichen.

Juli 1843 gingen die bisherigen Befugnisse des nun aufgelöstenOberzensurkollegiums an das preußische Oberzensurgericht über, unddiese Behörde erkannte sogleich die Notwendigkeit, die Öffentlich-keit, vor allem den Buchhandel, genau darüber aufzuklären, was vonder modernen neuesten Literatur verboten oder erlaubt sei. Sie ließdaher regelmäßig Zirkulare drucken, die besagten : „Durch das König-liche Ober-Censur-Gericht ist die Debitserlaubniss für nachstehendeSchriften er th eilt worden:" folgte das Verzeichnis der Schriften,deren Verkauf — nach anfänglicher Beschlagnahme — durch das Ge-richt freigegeben worden war. Daran schloß sich die Aufzählung derSchriften, denen das Oberzensurgericht die Debitserlaubnis versagthatte. Das erste Zirkular wurde am 25. November 1844 vom Ministe-rium des Innern (Geh. Rat Mathis) unterzeichnet; weitere folgten am5. August 1845, am 22. August 1846 (mit einem besondern Verzeich-nis der in Preußen gedruckten Schriften, die das Oberzensurgerichtverboten hatte) und am I. März 1847. Diese Zirkulare wurden denBuchhändlern mitgeteilt — sie sind jetzt nur noch in den Zensur-akten des Staatsarchivs zu finden —. 1846 wurde außerdem ein General-katalog herausgegeben : „V ' erzeichnis der von dem Königlichen Ober-Censur-Gericht seit seiner Einrichtung und bis zum 15. September 181fiihrem ganzen Inhalt nach mit einem Bebitsverbote belegten, innerhalbder deutschen Bundesstaaten erschienenen Schriften" (es sind nur 46).Ein Verzeichnis der „im Ausland erschienenen" verbotenen Schriftenwar 1845 vorhergegangen; es nannte hauptsächlich antipreußische pol-nische Schriften, die schon in jenen Einzelzirkularen besonders auf-geführt waren.

Unterdes war auch ein privates Unternehmen dieser Art an dieÖffentlichkeit getreten: „Index librorum prohibitorum. Katalog überdie in den Jahren 1844 und 1845 in Beutschland verbotenen Bücher.Beitrag zur Geschichte der Presse. Jena, Friedrich Luden. Erste Hälfte.1845. — Zweite Hälfte. 1846." Die erste Hälfte umfaßt, außer derVorrede, 32, die zweite 23 Seiten; die Vorreden sind datiert vom8. September 1845 ur >d I0 - August 1846. Verleger und Verfasser sindjedenfalls eins; vielleicht war Friedrich Luden ein Sohn des bekannten,damals noch lebenden Jenaer Historikers. Die Zusammenstellung er-hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie nur „nichtoffizielle