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1 (1924)
Seite
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459 INDEX LIBRORUM PROHIBITORUM

machungen verkündet, aber keineswegs alle; manche Verbote wurdennur durch Zirkulare den betreffenden „Gewerbtreibenden", den Buch-händlern, mitgeteilt. Die Zirkulare wurden vervielfältigt — bis zuachtzehn Kopien einer Polizeiverfügung liegen vor —, Boten mußtensie herumtragen und jeder Buchhändler durch Namensunterschrift be-stätigen, daß er von dem Verbot Kenntnis genommen; diese primitiveArt der Bekanntmachung nahm gewöhnlich mehrere Tage in An-spruch, und die Polizeireviere stöhnten unter der Arbeit. Wiederandere Bücher, die außerhalb Preußens erschienen, fing man, wennd'e Ballen ankamen, an der Grenze ab und schickte sie einfach wiederzurück, ohne erst die Öffentlichkeit darauf zu hetzen. Von den Pro-vinzregierungen liefen zwar Berichte über ihre Zensurtätigkeit ein,aber, soweit die Akten des Preußischen Staatsarchivs als vollständiganzunehmen sind, keineswegs regelmäßig, nur ganz vereinzelt. InOsterreich behalf man sich bis 1847 mit handschriftlichen Verzeich-nissen, von denen (nach Reusch II 2, 896 f.) die Prager Bibliothekei n leider nur unvollständiges Exemplar besitzt. In Berlin bestandkein Generalkatalog, und gegen eine systematische Veröffentlichungsträubte man sich mit Händen und Füßen. Das rege nur die Neugieran, meinte 1837 der Oberpräsident der Rheinprovinz, und Ministerv. Rochow gab ihm vollkommen recht. Soeben war von der Hof-buchdruckerei in Rudolstadt die Anfrage eingelaufen, ob sie im Auf-trag einer Leipziger Buchhandlung einen „Index librorum prohibi-torum" von 1829—1837 drucken dürfe; Präsident v. Witzleben inRudolstadt sandte sogar das fertige Manuskript des Leipzigers ein.Minister v. Rochow betrachtete es als gute Prise — ein Urheberrechtan solchen Arbeiten existierte für ihn nicht! —, ließ es abschreiben,das Original aber zurückschicken und den Druck energisch verbieten ;sollte es dennoch anderwärts erscheinen, so dürfe es in Preußen nichtverkauft werden. Man ärgerte sich in Berlin genug darüber, daß KarlHerloßsohns Zeitschrift „Unser Planet" in Leipzig eine laufende Chro-nik über die neuesten preußischen Bücherverbote seinen Lesern vor-setzte. Legationsrat Bonafont in Zeitz machte immer erneut daraufaufmerksam ; dieser Biedermann ließ sich als Polizeispitzel vom preu-ßischen Ministerium bezahlen, was ihn aber nicht abhielt, selbst andem 1835 von der Sächsischen Regierung verbotenen „Planeten" mit-zuarbeiten. Durch solche Fühlung mit den Redaktionen erfuhr manmancherlei!

Anfragen nach einem Index wiederholten sich; so äußerte am8- Mai 1839 die Regierung in Posen Verlangen danach. Am 7. Januar1843 wünschte sogar König Friedrich Wilhelm IV. ein Verzeichnisder im letzten Vierteljahr verbotenen Bücher. Minister v. Rochowkonnte ihm stolz antworten, daß in diesem Zeitraum nur eine Schrift(von Edgar Bauer über „Bruno Bauer") beschlagnahmt worden sei,