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1 (1924)
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INDEX LIBRORUM PROHIBITORUM 45 8

ander» ohne Gefahr verkauft werden; gegenseitige Schikanen spieltendabei oft eine ausschlaggebende Rolle: „Haust du meinen Juden, hauich deinen." Besonders bundestreue Staaten, Preußen in erster Reihe,beeiferten sich mehr und mehr, jedes Verbot einer irgendwie gefähr-lichen Schrift nach Frankfurt zu melden, damit dort in den Sitzungendes Bundestags das Warnungssignal an die Vertreter aller übrigenStaaten weitergegeben werde; der Bundestag konnte aber gewöhnlichnur das preußische Beispiel zur Nachahmung empfehlen; wie sich dieandern Staaten dazu stellten, war ihre Sache. Auch durch seine Ver-treter bei den andern Bundesregierungen ließ Preußen in diesem Sinneeinwirken, wobei Sieg und Niederlage sich die Wage hielten. SolcherVorfälle ist unter zahlreichen Stichworten dieses Buches gedacht (z. B.Freiligrath, Heine, Stirner usw.).

Als nun Tagespresse und Literatur, besonders unter dem Einfluß derfranzösischen Julirevolution (1830), immer ungebärdiger und einfluß-reicher wurden, empfand auch der Bundestag das Bedürfnis eines sol-chen Generalkatalogs verbotener Bücher. Er beschloß am 26. März1834, die Bundesregierungen sollten ihrer Zentralbehörde in Frank-furt von jedem Verbot Kenntnis geben, womöglich unter Beifügungeines Exemplars des betreffenden Buches, und die Geheime Registraturerhielt am 25. April den Auftrag, diesen interessanten Katalog zu füh-ren, wenn möglich mit Angabe des Grundes für jedes Verbot. DieBerichte der Einzelstaaten liefen ein, und in der Bundessitzung vom12. März 1835 wurde das erste derartige Verzeichnis vorgelegt; es um-faßte die im Jahre 1834 verbotenen Schriften. Ein zweiter Gerichtstagdieser Art war der 17. März 1836; da berichteten die einzelnen Bundes-regierungen über ihren Feldzug gegen das literarische „Junge Deutsch-land", vor dem der Bundestag zu warnen sich verpflichtet gefühlthatte. Weitere solche Verzeichnisse sind gedruckt in den Bundes-protokollen vom 16. März 1837, 8. März 1838, 28. Februar 1839 und20. Februar 1840. Dann wurden die Berichte der Regierungen an denBundestag anscheinend eingestellt. Vollständigkeit können diese Ver-zeichnisse nicht beanspruchen. So wünschte 1837 der preußischeBundesgesandte, man möge in der von Berlin zu liefernden Gesamt-übersicht die Schriften fortlassen, die „lediglich die neuern Verhält-nisse der preußischen Monarchie berührten". Die Minister v. Rochowund Ancillon waren gern einverstanden. Es wurde immer wenigeropportun, die andern Regierungen auf die innern Kämpfe des Preu-ßischen Staates ausdrücklich aufmerksam zu machen; denn mancherBundesbruder wärmte sich an diesem Feuer die Hände.

Die Ausarbeitung der Berichte an den Bundestag machte den Einzel-regicrungen eine Mordsarbeit; denn auch hier wurden systematischeVerzeichnisse nicht geführt. Verbote der preußischen Zensurbehördewurden im Berliner „Intelligenzblatt'" durch amtliche Bekannt-