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daß es sich um eine unzulässige öffentliche Aufführung seitens desGoethe-Bundes handle. „Wenn, wie es den Anschein hat", hieß esdann wörtlich, „nunmehr dieses Werk einem Zuhörerkreise vorgeführtwerden soll, dessen sämtliche Glieder nur auf Grund einer persön-lichen, auf ihren Namen lautenden Einladung des Vorstandes desGoethe-Bundes zu der Vorstellung zugelassen werden, und welche inkeinerlei Form irgendwelches Entgelt für die Einladung oder die Vor-stellung entrichten, so wird polizeilicherseits hiergegen nicht einge-schritten werden. Wird für die Zahlung Zulassung zu der Vorstellungoder für die Gewährung bevorzugter Plätze eine Gegenleistung, bei-spielsweise nach dem ursprünglichen Plane in der Form genommen,daß das für die Aufnahme in den Goethe-Bund zu entrichtende Ein-trittsgeld erhöht wird, so würde die Einladung selbstverständlich nichtmehr als eine unentgeltliche erscheinen können." Man möge alsoeinen entsprechenden Antrag an die Polizei richten.

Das Ei des Kolumbus stand damit auf dem Tisch ! Der Oberpräsi-dent hatte selbst den Ausweg gezeigt, den die Polizei wohl nicht ver-raten durfte oder wollte, des Prestiges wegen. „Wenn die Arrange-ments zu solchen Aufführungen vielleicht etwas Zeit und Mittel kosten,"schrieb frohlockend das „Berliner Tageblatt" (4. April), „es wird sichbeides finden lassen, um der Behörde mit größtem Nachdruck zu be-weisen, daß die Bevölkerung der Reichshauptstadt einer lästigen Be-vormundung in Kunstdingen entwachsen ist, und daß sie wohl weiß,der Schutzmann sei nicht Herr, sondern der Diener des Volkes. Daein König sich den ersten Diener des Staates genannt hat, und da einStaat ohne Volk ein Unding ist, wird diese Bezeichnung wohl keineBeleidigung für einen Schutzmann sein — den Schutzmann inallen Formen und Gestalten." — Unterdes hatte der AbgeordneteDr. Th. Barth bekanntgegeben, daß er persönlich das Lessingtheaterzu einer Privatvorstellung der „Maria von Magdala" pachten wolle.Er trat jetzt vor dem Goethe-Bund zurück. Der Bund richtete nunein neues, gewissermaßen vom Oberpräsidenten redigiertes Gesuch einund erhielt am 15. April vom Polizeipräsidium die Antwort, daß gegendie Veranstaltung von ein bis drei Vorstellungen keine Bedenken er-hoben würden. Es dürfe aber kein öffentlicher Billettverkauf statt-finden, nur eingeladenen Personen sei der Zutritt erlaubt, und aufetwaige Anfragen müsse folgender Bescheid gegeben werden: „Ein-ladungen zu den Vorstellungen von ,Maria von Magdala' ergehen, ab-gesehen von Mitgliedern der Parlamente und Behörden, lediglich anMitglieder des Goethe-Bundes, soweit der Raum es gestattet. DerJahresbeitrag für den Goethe-Bund ist je nach den Verhältnissen derMitglieder zu bemessen und beträgt mindestens 1 Mark" („BerlinerZeitung" vom 23. April).

Damit war der gordische Knoten endlich zerschlagen durch das