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Stelle im 2. und vier im 4. Akt wurden gestrichen (Reden des Kaiphas,Joab und Judas über Christus), sonst hatte man keine Bedenken. Die-sem Beispiel folgte alsbald das Volkstheater in Wien mit Adele Sand-r ock in der Titelrolle. Das ungewöhnlich gründliche amtliche Gut-achten der Wiener Zensur hatte sogar eine deutliche Spitze gegenBerlin; es gehe nicht an, aus einem ernsten zusammenhängendenKunstwerk einzelne Szenen herauszureißen, ihre Wirkung als die desganzen Dramas hinzustellen und daraus eine Verletzung des religiösenGefühls abzuleiten; viele dieser Szenen wirkten überhaupt nicht reli-S'ös, sondern „lösen allgemein menschliche Empfindungen" aus(„Vossische" vom 5. Mai). — Nur in der bayrischen Hauptstadtschienen sich die Berliner Vorgänge wiederholen zu wollen. Die „ge-heime Zensur" des Münchener Hoftheaters hatte ja das Werk schon2wei Jahre zuvor abgelehnt; jetzt wollte Direktor Stollberg es imSchauspielhaus herausbringen, aber die Polizei erließ ein Verbot mitderselben Begründung, die aus Berlin allgemein bekannt war ; nur machtesie die Einschränkung, daß „die Darbietung eines derartigen Stückes'n einer gewöhnlichen Theatervorstellung auf profaner Bühne dasreligiöse Gefühl verletze". Sofort traten der Münchener Goethe-Bundund die literarisch-künstlerische Gesellschaft „Sturm" in die Bresche,und eine Versammlung des Goethe-Bundes führte, durch eine RedeM. G. Conrads, zu einer Kundgebung gegen die Zurückberufung derJesuiten, da dann der Kampf gegen sie als eine staatlich anerkannte„Religionsgesellschaft" unter § 166 des Strafgesetzbuches falle. Mitdrastischen Beispielen bewies Ludwig Ganghofer, daß die MünchenerZensur neuerdings schon den Kapuzinerorden eifrigst in Schutz nehme(„Berliner Tageblatt", 25. März). Besonders reizvoll war die Nach-richt, daß Ernst v. Possart Heyses Werk für einen seiner nächstenRezitationsabende vorgemerkt habe — der Vater eben des BerlinerReg.-Assessors Dr. Possart, der das dortige Verbot vor dem Bezirks-ausschuß hatte rechtfertigen müssen. — In Preßburg, so wollte die„Neue Freie Presse" wissen, bot die klerikale Partei einem Schau-spieler, der „Maria von Magdala" zu seinem Benefiz geben wollte,400 Kronen Entschädigung — und das Gebot wurde angenommen!Dasselbe Blatt brachte die Tatarennachricht, die Berliner Polizei habegedroht, eine unerlaubte Vorstellung im Notfall durch „beritteneSchutzleute" verhindern zu wollen; Neumann-Hofer selbst mußte dieMeldung dementieren (24. März).
So war die Erregung auf den Gipfelpunkt gestiegen, als plötzlichdie Entscheidung des Oberpräsidenten v. Bethmann-Hollwegden ganzen Spuk beendigte. Sein Erlaß vom 3. April 1903 ging jederWertung des umstrittenen Werkes vorsichtig aus dem Wege, er hieltsich nur an dem juristischen Begriff der Öffentlichkeit. Nach den bis-her bekannt gewordenen Tatsachen habe die Polizei annehmen müssen,
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