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.■Zeitgedichten" konfiszieren zu lassen („Berliner Tageblatt" 1881,N r - 565 vom 2. Dezember). Seitdem fehlte mit gutem Grunde dieSchloßlegende in allen Heineausgaben, auch in der kritischen AusgabeElsters, was noch 1913 die „Frankfurter Zeitung", ohne Kenntnis derVorgänge, als einen „literarischen Willkürakt" festnagelte (Nr. 317vom 15. November). Erst in die nach 1918 veranstalteten Neudruckeder älteren Campeschen Ausgaben ist die „Schloßlegende" wieder ein-geschoben. Ebenso findet sie sich jetzt in den beiden erwähnten neuenSammlungen (Inselverlag III, 370; Hesse & Becker IV, 110), aberunter der Überschrift „Wälsche Sage" und mit den politischen Vari-anten („Zu Turin" statt Berlin usw.), die auf eine Handschrift inHeines Nachlaß zurückgehen. Die Beschlagnahme des Gedichtes er-folgte aber, wie die Akten des Jahres 1880 zeigen, nicht wegenMajestätsbeleidigung.
Ob es zu kühn ist, der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß hinfüro diedeutsche Polizei die Verwaltung der Heineschen Hinterlassenschaftohne Einschränkung der literarhistorischen Wissenschaft anheimgebenmöge? Es ist schließlich begreiflich, wenn die ehemaligen Machthaber,gereizt durch Heines Nadelstiche, die Gewalt gegen den staatsgefähr-lichen, antinationalen usw. Dichter anwandten, die ein verknöchertesGesetz ihnen zusprach. Die Komödie von einst sollte aber heute nichtin einem verzerrten Satyrspiel wieder aufleben! Der Chronist darfnicht verschweigen, daß im Jahre 1921, dem dritten Jahre der deutschenRepublik, auf einem Liegnitzer Sängerbundfest der Vortrag eines bis-her wohl noch nie beanstandeten Heineschen Gedichtes — wenn dieZeitungsmeldungen stimmen — verboten wurde: „Ich hatte einst einschönes Vaterland . . ."
(Zu dieser Studie über Heine wurden an Akten des Preuß. Geh.Staatsarchivs folgende benutzt: Rep. 77 II Gen. 19 [Band 2 und 3] und67; Rep. 77 II Spec. H 22 und 28; Rep. 77 Tit. 381 Spec. 15; Rep.101 D Gen. 57; Rep. 101 E Lit. H 21; Prov. Brand. Rep. 30 Berlin CTit. 95 Sekt. 3 Nr. 805; Geh. Präs.-Reg. B 424 und R 267; Ausw.Amt I Rep. IV 196 [Bd. I und 4] und Rep. XVIII 42 [Bd. 1]. —Einen Teil dieser Akten hat schon L. Geiger für sein Buch „Das jungeDeutschland und die preußische Zensur" [Berlin 1900] eingesehen.Meine Darstellung geht über die seine so weit hinaus und mußte selbstin den Einzelheiten so völlig von der seinigen abweichen, daß es un-möglich war, sich mit letzterer ernsthaft auseinanderzusetzen.)
HEYSE, PAUL (1830—1914).
Der berühmte Novellist und Romanschriftsteller, dessen Bedeutungin der Literatur des neunzehnten Jahrhunderts unbestritten ist, hatbekanntlich zeitlebens auch um die Palme des Dramatikers gerungenund durch etwa fünfzig Bühnenstücke immer aufs neue den Beweis