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1 (1924)
Seite
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(„diese fromme Seele, die nach Tabak stank und im Spiel betrog")mußte Heine auf energische Mahnung seines Verlegers mildern („diesealte gpielratte, dieser ordinäre Knaster") ; zwei Gedichte im erstenBand strich Campe eigenhändig und setzte zwei andere an ihre Stelle,womit er übrigens seinen guten Geschmack bewies: „Erlauschtes" gingauf zwei Hamburger Persönlichkeiten der jüdischen Hochfinanz, er ver-tauschte es unter Heines Zustimmung mit der „Erinnerung aus Kräh-winkels Schreckenstagen", und an Stelle des klobigen „Simplizissimus"setzte er die andere, weit bessere Satire auf Georg Herwegh, „DieAudienz". Auch die „Götter im Exil" in Band i unterlagen der Zensurdes Verlegers. Ein Verbot der „Vermischten Schriften" scheint nichterfolgt zu sein.

Einen Zusammenstoß mit der Polizei wegen der Werke Heines hatteCampe erst wieder lange nach dem Tode des Dichters. In dessen Nach-laß hatte sich dies und jenes gefunden, was weder Campe noch derHerausgeber Adolf Strodtmann zu drucken wagten; z. B. das „ska-bröse" Gedicht „Zur Teleologie", das in der ersten Gesamtausgabeder Werke (1861—63) noch fehlte, als Fragment dann in dem Supple-mentband „Letzte Gedichte und Gedanken" 1869 zuerst erschien undso in alle Gesamtausgaben überging. Die vollständige Fassung wurdeerst neuerdings in der „Zeitschrift für Bücherfreunde" (Neue Folge.IV, 30 ff.) mitgeteilt; neuere Heineausgaben bringen es nunmehrganz (Walzeis Ausgabe im Inselverlag, Leipzig, III, 415 und die Ge-samtausgabe im Verlag Hesse & Becker, herausgegeben von Beyer,Quenzel und Wegener IV, 183 ff.). Auch das Gedicht „Oitronia" ließStrodtmann in den beiden ersten Gesamtausgaben (1861—63 und1867—68) fort, weil es „die Grenze des Wohlanstands allzu mutwillig"überschritt; in der dritten 1876 (Band 18, S. 382) brachte er es in ver-stümmelter Form, die nähere Beschreibung der pädagogischen Exeku-tion ist gestrichen. Ebenso in Elsters kritischer Ausgabe (1887), auchin den späteren Neudrucken, ohne Hinweis auf den seit 1892 bekanntenvollständigen Text. Die neuen Heineausgaben kennen diese Scham-haftigkeit nicht mehr. — Größere Vorsicht noch war geboten gegenübereinem politischen Gedicht der vierziger Jahre, der berüchtigten „Schloss-legende", die 1847 in den „Pariser Hören" von German Maurer undFerdinand Braun gedruckt, in dieser ursprünglichen Fassung, aberunter der Überschrift „Eine Sage. (An Friedrich Wilhelm IV.)", zu-nächst in einem zu Philadelphia bei John Weik erschienenen Nach-druck der Heineschen Werke (1857. Band 4, S. 172) wiederholt wurde;daß dieser Band, wie Meyer („Verzeichnis" usw., S. 101) angibt, inDeutschland konfisziert wurde, ist anzunehmen, doch fehlt mir deraktenmäßige Nachweis. Unter dem Titel „Schloßlegende" druckte siedann Strodtmann im 17. Band (S. 254) der Hamburger Gesamtaus-gabe (1863). Seitdem stand das Gedicht unbehelligt in allen Campe-