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geurteilt und gegen das Werk seines unsittlichen Inhalts wegen aufVernichtung erkannt" worden sei. Was Heine für eine Diatribe seinerFeinde hielt, war tatsächlich ein Berliner Gerichtsurteil. Die „Ver-nichtung" konnte natürlich nur die Exemplare treffen, die man bei denBuchhändlern gefaßt hatte. Der Wortlaut des Erkenntnisses, denCampe dem Dichter am 28. Januar 1854 „als Curiosum" anbot, hatsich bisher nicht gefunden. Nach des Verlegers Angaben (15. August1852) schlössen sich Verbote in Bayern, Württemberg und anderenStaaten an, und seine kaufmännische Bilanz über den „Romanzero"gestaltete sich so, daß sein Buchhalter sie ihm gar nicht vorlegenwollte — sagt Campe. Er hatte innerhalb der ersten zwei Monate vierAuflagen zu je 5000—6000 Exemplaren gedruckt, so zahlreich warendie Vorausbestellungen eingelaufen; als aber die Verbote kamen, gabendie Buchhändler auch die festbestellten Exemplare zurück, um sie vorKonfiskation zu retten. Es sei jetzt „sehr mißlich", verpönte Artikelauf den Markt zu bringen, klagte Campe am 28. Januar 1854; der Vor-fall bot ihm willkommenen Grund, die mit Heine vereinbarte Gesamt-ausgabe der Werke immer weiter hinauszuschieben.
Tatsächlich führte Hinckeldey einen unnachsichtigen Feldzug gegenunsittliche Literatur, und die Berliner Buchhandlungen, vor allem dieLeihbibliothekare, wußten sich vor ihm kaum zu retten. Er machtedabei nicht den geringsten Unterschied zwischen Heine, Casanovaund irgendeiner schmierigen Scharteke voller Bestialitäten. Nach demAttentat auf den „Romanzero" ließ er Dezember 1853 Christian Schads„Deutschen Musenalmanach" (4. Jahrgang) konfiszieren, weil HeinesBeiträge, das „Hohelied" und „Lied einer Marketenderin", unsittlichseien. Dabei hatte Heine den ursprünglichen Text des zweiten Liedeswesentlich gemildert; die fünfte Strophe, wie er sie am 7. Juni 1853 anSchad sandte, lautete:
Gleichviel von welcher Landsmannschaft,Gleichviel von welcher Sekt istDer Mensch, wenn nur der Mensch gesundUnd der Mensch nicht angesteckt ist.
Das erschien ihm selbst bald „etwas zu stark gefärbt", und am22. Juni schickte er die geänderte Fassung (vgl. Anton Englert, „Heineund Schad" in Seufferts „Vierteljahrsschrift für Literaturgeschichte",5, 324 ff.; die Lesart fehlt bei Elster II 115). Auch in Bayern wurdeder Schadsche Musenalmanach konfisziert, so am 17. Dezember inWürzburg auf Requisition der Münchener Polizei (vgl. Buchhändler-börsenblatt 1853, S. 2154).
Als Campe in diesem Jahr 1853 Heines „Vermischte Schriften" her-ausbrachte, wollte er sich nicht wieder wie beim „Romanzero" durchein Verbot das Geschäft verderben lassen; einen Satz über Blücher