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1 (1924)
Seite
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gesetzlich zensurwidrigen Stellen gereinigten Abdruck", mußte sich aberbald (22. Okt.) von seinem Vorgesetzten, Geheimrat Sulzer, belehrenlassen, daß dieser Text keineswegs gereinigt sei, wie die Seiten 9. 12.14- 19. 21. 133—135 und 138—143 bewiesen. Sogleich erging ein be-sonderes Verbot gegen die Separatausgabe des Märchens (22. Okt.)und eine entsprechende Mitteilung an die übrigen deutschen Re-gierungen. In Hamburg hatte Hänlein schon am 17. Oktober inter-veniert, aber Bürgermeister Sieveking, der sich schmunzelnd derZensurstriche seines Beamten Dr. Hoffmann erinnerte, wies (21. Okt.)auf den „wesentlichen Unterschied beider Ausgaben des Winter-märchens" hin und auf das so prompt erlassene Verbot der „NeuenGedichte" mit der nicht zensierten Fassung des Epos; zu einem be-sonderen Verbot sehe er daher keinen Anlaß. Über diese „odiöse Ge-sinnung" des Syndikus war Hänlein sehr entrüstet, und auch in Berlin,wo Arnim schon am 23. Okt. von sich aus auf eine „Rektification" derHamburger Zensurbehörde gedrungen hatte, wollte man sie nicht hin-nehmen. Der Minister des Äußern, Bülow, richtete am 6. Novembereine nachdrückliche Beschwerde nach Hamburg und machte auf zahl-reiche Seiten (12. 14. 19. 54. 62. 63. 86—88. 95. 133—135- 138—143)aufmerksam. Alle diese Stellen, so mußte Hänlein nach Bülows eigensvorgeschriebenem Text den Behörden der freien Stadt ins Gewissenreden, „dürften zur Genüge beweisen, daß die in Rede stehende Schrift,wenngleich dieselbe bereits in mehreren Punkten von dem in den.Neuen Gedichten' desselben Verfassers abgedruckten Wintermärchenabweicht, dennoch nicht nur grobe Ausfälle auf die diesseitigen Zu-stände und auf Deutschlands Lage überhaupt, sondern auch so bos-hafte und verunglimpfende Anspielungen auf Se. Majestät den Königvon Preußen enthält, daß der Censor sich wohl hätte veranlaßt findenmüssen, derselben die Druckerlaubnis zu verweigern, wenn ihm dieBestimmung des § 4 des Bundes-Beschlusses vom 20. September 1819gegenwärtig gewesen wäre". Dieser energischen Sprache gegenübermußte man auch in Hamburg eine Amtsmiene aufsetzen : am 9. De-zember konnte Bülow seinem Kollegen v. Arnim mitteilen, der Ham-burger Senat habe sich durch die zweite Note Hänleins „von der Un-vereinbarkeit der in der letzteren hervorgehobenen Stellen mit denbundesgesetzlichen Bestimmungen überzeugt und nicht länger an-gestanden, dem Censor Dr. Hoffmann unter Androhung einer un-nachsichtlich zu verhängenden Geldstrafe für die Zukunft größereAufmerksamkeit und Strenge zur Pflicht zu machen". Bei dem Nicht-verbot des Wintermärchens in Hamburg aber blieb es, so weit konnteder Senat seinen eigenen Zensor nicht desavouieren.

Auch aus Hessen-Kassel kam auf das preußische Zirkular eine höchstärgerliche Antwort. Dort war man verschnupft, weil in preußischenZeitungen die Verurteilung des liberalen Professors Sylvester Jordan