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1 (1924)
Seite
418
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tober auf das Buch hingewiesen und zu einem Verbot aufge-fordert.

Fast alle deutschen Bundesstaaten folgten seinem Beispiel. Über-raschenderweise kam aber gerade von dort eine prompte Ablehnung,wo man am sichersten auf zustimmende Entrüstung gerechnet hatte.Das Zirkular Bülows vom n. Oktober nannte als Hauptanlaß des Ver-bots die gröblichen Verunglimpfungen des Königs von Preußen sowohlwie des Königs von Hannover, die allerdings im „Wintermärchen"beide gleich schlecht behandelt waren. Der Hannoveraner aber fand„das gedachte Pamphlet nicht von der Bedeutung", um seine Unter-drückung anzuordnen; es habe wochenlang in Lesezirkeln und Klubsausgelegen, ohne sonderliches Interesse zu erwecken; ein Verbot würdeerst die Aufmerksamkeit darauf lenken. Minister v. Arnim fand dieseHaltung Hannovers sehr bedauerlich, weil sie „lähmend auf die klei-neren Bundesstaaten" wirken müsse, eine Befürchtung, die sich nichtbewahrheitete. Auch Bremen antwortete (22. Oktober) ausweichend;Bürgermeister Smidt gab der preußischen „Empfehlung", wie er dasZirkular nannte, nur auf eine „den vorwaltenden Umständen, wiehiesigen Verhältnissen angemessene und dem beabsichtigten Zweckeförderliche Weise" Folge, worunter sich der Minister alles denkenkonnte. Ähnlich zog sich Oldenburg (31.Oktober) aus der Sache. Un-gewöhnlich entgegenkommend war Hamburg. Am 29. August 1844hatte Campe die Bogen 18 und 19, auf denen das Wintermärchen be-gann, der Zensurkommission zu „recht genauer Durchsicht" vorgelegt;den Rest ließ er folgen. Er dachte natürlich nicht daran, damitden ganzen Band, der seines Umfangs wegen zensurfrei war, demUrteil des Zensors auszuliefern; es ging ihm nur um das anhängendeEpos, von dem er gleichzeitig eine Separatausgabe, mit veränderterSeitenzahl, veranstalten wollte, bei der er, da „Deutschland" noch keinezehn Bogen füllte, um die Zensur nicht herumkam. Auch erklärte derZensor, das Buch gehe ihn nichts an; über den Zweck der Sendungunterrichtet, beanstandete er dann eine ganze Reihe von Stellen undscheint verlangt zu haben, daß seine Marginalien auch in der Ausgabeder „Neuen Gedichte" berücksichtigt würden. In den HamburgerAkten („Euphorion" VIII, 338 — eine Mitteilung, die Geiger späteroffenbar selbst vergessen hat) erscheint der Vorgang unklar, da fast alleDaten fehlen. Ich rekonstruiere ihn aus der noch zu erwähnendenRechtfertigung des Bürgermeisters Sieveking vom 21. Oktober: „Aufeine frühere Beschwerde der Verlagshandlung gegen den Censor,welche sich inzwischen durch die Bogenzahl des Werks erledigt hatte,waren die Stellen pag. 290. 291. 329. 331. 371 f. 373 wegen ihrer be-sonderen Unverschämtheit als unzulässig bezeichnet worden." DiePaginierung geht auf die Ausgabe der „Neuen Gedichte", aber es sindalles Stellen aus dem Wintermärchen, die er anführt. Sofort nach Er-