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sonnene Leser" voraussetzte, „wenn es nicht zur Verbreitung und Be-festigung von Irrtümern dienen soll", sei er doch dafür, den Antragdes Buchhändlers Trautwein auf Freigabe des Buches abzulehnen. Dasgeschah durch ministerielle Verfügung vom 9. Dezember 1839; das„Jahrbuch" war damit in Preußen verboten.
Ähnlich würde wohl auch das Berliner Urteil über Heines Börne-Buch (1840) gelautet haben; dieses wurde der preußischen Rezensurnicht vorgelegt, mußte demnach als verboten gelten. Dagegen wurdeHeines nächstes Werk, „Shakespeares Mädchen und Frauen", am5. Januar 1840 zum Verkauf in Preußen zugelassen. Granos Urteildarüber hat L. Geiger („Das junge Deutschland und die preußischeCensur", S. 35) veröffentlicht. Verleger war H. Delloye in Paris; erzahlte dem Dichter für diese Gelegenheitsarbeit 4000 Frank; für denVertrieb in Deutschland zeichnete die Firma Brockhaus und Avenarius(Paris und Leipzig). Campe verhielt sich so gleichgültig, daß derFranzose auf seine Kommission verzichtete. Die Leipziger Zensur,der das Buch unterbreitet werden mußte, strich nicht ein Wort daran,trotz „der schrecklichen Stellen in Betreff der Politik und der Re-ligion", wie Heine am 19. Dezember 1838 triumphierend dem Ham-burger Cunktator meldete.
In den Zensurakten folgt nun eine Pause von mehreren Jahren.Heines Produktivität war ins Stocken geraten. Beginnende Kränk-lichkeit, das Zerwürfnis mit seiner Familie, endlose persönliche undliterarische Kabalen, zu denen er selbst nur zu gern die Hand bot,eine Bohemehäuslichkeit, der das Mannesalter nicht mehr gewachsenwar, und nicht zuletzt der Zensurknebel, von dem er sich gefesseltfühlte, raubten ihm Ruhe und Stimmung zur Arbeit. Der Zweck derdeutschen Maßregeln gegen ihn war vollkommener erreicht, als manin Berlin oder Frankfurt annehmen mochte: die schäbigen Honorare,die ihm Campe zahlte, reichten nicht annähernd zur Bestreitung seinesLebensunterhaltes aus, und dem Verleger seine Bedingungen aufzu-zwingen, dariji hinderte ihn der nur zu sehr begründete Einwand: dasVerbot fast aller seiner Schriften. Schon 1836 war er finanziell „rui-nirt" ; daß dies keine leere Redensart war, dafür ist sein Briefwechselvon da ab ein unwiderlegliches Dokument; trotz des Jahrgelds, dasihm schließlich der Onkel Salomon zahlte, trotz der französischen Sub-vention, die er vielleicht schon 1836 aus Verzweiflung — infolge derdeutschen Verbote — annahm, kam er aus der elendesten Geldmiserebis zu seinem Tode nicht mehr heraus, und fast alles, was er zur Ab-hilfe unternahm, schlug fehl. Um sich vor St. Pelagie, dem PariserSchuldgefängnis, zu. schützen, verkaufte er seinem Verleger CampeFrühjahr 1837 das Recht auf eine Gesamtausgabe seiner Werke aufelf Jahre für einen Spottpreis und verschüttete damit die Hauptquelleseiner Einnahmen. Schon Anfang 1837 verhandelte er darüber, ebenso