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Imprimatur eines Zensors nicht erscheinen. Campe wandte sich mitdes Dichters Einverständnis nach Gießen; der dortige Zensor, Prof.Dr. Adrian, gab das Imprimatur zum 3. Band des „Salon", nicht aberzu der Vorrede, die Heine am 23. Januar 1837 an Campe geschickthatte. Sie war eine nachdrückliche Abfertigung des Denunzianten Men-zel und sollte diesen zu einem Duell zwingen, was aber nicht gelang.Dreimal hatte Heine diese Vorrede umgeschrieben, um eine Formzu finden, die „alles Mißwollen der Regierungen entwaffne"; aberDr. Adrian wollte sich nicht die Finger daran verbrennen; er warsogar, nach Heine (an Detmold, 29. Juli 1837), so indiskret, Menzelnauf die drohende „Bombe" vorzubereiten; er brauchte für seine eigeneSchriftstellerei das Wohlwollen des Literaturpapstes. Schließlich fandCampe in Hamburg selbst eine mildere Auffassung; die Vorrede wurdedort gedruckt und erschien als besondere Broschüre ,,Ueber den De-nunzianten" zugleich mit dem 3. Band des „Salon". Aber ob zensiertoder nicht zensiert: Preußen war beiden Schriften verschlossen, eheder Spezialzensor für das „Junge Deutschland", Hofrat John, sie ge-prüft und gebilligt hatte. Dieser Rezensur wagte aber Campe auchBand 3 des „Salon" gar nicht erst auszusetzen, also blieb er für Preu-ßen verboten, und als die Firma Trautwein einige Jahre später (21. No-vember 1840) nebst den „Reisebildern" (Teil I) die Broschüre „Überden Denunzianten" zur Rezensur einreichte, wurde die Einfuhrerlaub-nis für beide Werke vom Oberzensurkollegium kurzweg verweigert.Ebensowenig versuchte Campe für den 4. Band des „Salon", der erst1840 nachfolgte, einen Passierschein für Preußen zu erhalten, er warschon Ende 1833 im voraus verboten worden ; und bevor Preußen dieAcht über Heines sämtliche Schriften aussprach (11. Dezember 1835),hatte es am 11. August 1835 auch den Vertrieb der französischen Aus*gäbe seiner Werke („Oeuvres" Band 5 und 6) untersagt; standen dochdarin die schon deutsch erschienenen und verbotenen Aufsätze überdeutsche Literatur, abgesehen von den „vielen höchst anstößigen undaufregenden Stellen", die das Oberzensurkollegium (31. Juli) daranmonierte.
In Preußen und ähnlich in den anderen Bundesstaaten, je nachdemsie der Aufforderung des Bundestags vom 10. Dezember 1835 nach-kamen, waren nun Heines Schriften verpönt, soweit sie nicht aus-drücklich erlaubt wurden. Es galt also, jedes Werk, auch die längsterschienenen, dem Oberzensurkollegium in Berlin vorzulegen, unddieses fällte nach dem Gutachten des Hofrats John seinen Spruch.Wenn John nun den ganzen Text lesen mußte, so lag allerdings derGedanke nahe, ihm dann schon lieber gleich das Manuskript oder dieKorrekturfahnen vorzulegen, damit nicht erst das Anstößige gedrucktwurde. Aber dann hätte die preußische Zensurbehörde wohl bald dieseArbeit für sämtliche Bundesstaaten sich aufbürden müssen, und ohne