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1 (1924)
Seite
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HEINE 404

rede" gehörte ihm, er hatte sie bezahlt, sie war „mein Buch", wie ersagte. Lehnte er aber Heines Forderung eines unverstümmelten Son-derdrucks ab, dann verlor er das Verlagsrecht daran. Deshalb ginger anscheinend auf Heines Forderung ein, ließ es aber nur bis zu einemKorrekturabzug kommen, von dem er wohl auch dem Verfasser einExemplar in die Hand spielte. Gedruckt hat er die unverstümmelteVorrede nicht. Er hielt aber — Heine und natürlich auch seinemliterarischen Testamentsvollstrecker Strodtmann gegenüljer — dieFiktion eines geschehenen, später eingestampften Sonderdruckes, dennie jemand gesehen hat und von dem nicht einmal Campes Archiv einExemplar als Beweisstück aufbewahrt, fest, um sein Verlagsrecht darannicht einzubüßen, das durch die Pariser Ausgabe bedroht war. Darinalso stimme ich mit Geigers Meinung überein: der Campesche Separat-druck ist eine Legende, und füge meinerseits hinzu: die der Verlegeraus rein geschäftlichen Gründen in die Welt setzte. Eine „Autorität"des trefflichen Strodtmann, wie K. E. Franzos meinte, besteht in diesemFalle nicht, denn er hatte sein Wissen wieder nur von Campe. NachJahr und Tag, als keine Konkurrenzgefahr mehr vorlag, scheintübrigens Heine den wirklichen Sachverhalt gekannt zu haben; in einemBrief vom 24. August 1852 erinnert er Campe daran, daß die Vorrede,„wie Sie wissen, leider nicht gedruckt worden".

Schon ehe die Vorrede zu den „Französischen Zuständen" in ihrerungekürzten Form zu rumoren begann, war in Preußen am 5. Juni1833 bereits wieder ein neues Werk Heines dem Verbot verfallen:„Zur Geschichte der neueren schönen Litteratur in Deutschland". Eswar zuerst in französischer Übersetzung in der bald verkrachten PariserZeitschrift „L'Europe litteraire" erschienen, denn es sollte gewisser-maßen Frau v. Staöls „De L'Allemagne" fortsetzen und den Franzosenneue Kunde über das moderne Geistesleben Deutschlands vermitteln,zugleich aber ein „Programm" der „neuen Literatur" darstellen. Auchden deutschen Text, wenn auch nur in einer beschränkten Auflagevon 1000 Exemplaren, hatte Heine einem Pariser Verleger gegeben,derselben Firma Heideloff & Campe, die sich der so viel Staub auf-wirbelnden Vorrede annahm. Der Absatz war offenbar gering; vondem Rest der 1000 Exemplare veranstaltete Heideloff noch 1837 eineTitelauflage (Heine an Campe, 18. Juli 1837). Als Verlagsort waren„Paris und Leipzig" angegeben, was zu der Meinung verführte, derVerlag habe eine Filiale in Leipzig und das Buch sei auch dort durchdie Zensur gegangen; der erste, im März versandte Teil hatte nur144 Seiten Umfang, der zweite, wenig stärkere, folgte im Juli. Der Ber-liner Polizeipräsident fragte denn auch gleich beim Oberzensurkollegiuman, wie er sich dem Buche gegenüber zu verhalten habe; war es fran-zösischer Herkunft, so war sein Verkauf erst nach behördlicher Er-laubnis gestattet. Er war dabei sehr milde in seinem Urteil und meinte,