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habe gedruckt werden dürfen, wollte der Minister des Innern ebenso-wenig wissen wie der des Äußern, durch dessen Ressort eine solcheBeschwerde gehen mußte. Letzterer meinte — so schreibt v. Brennam 30. Juni dem Zensurkollegium —, es seien in dem Buche „sehrzarte Punkte berührt, die auf Gerüchten beruhen"; daher sei eine Be-schwerde nicht ratsam. Heine hatte auf eine offenbar peinliche „Jagd-geschichte" eines „Königskindes" angespielt, die dem preußischenKronprinzen damals zugestoßen sein muß.
Eine viel gewaltigere Aufregung aber verursachte Heines nächstesWerk, seine „Französischen Zustände", die im Dezember 1832 in demHamburger Verlag erschienen und schon Anfang Januar 1833 dem Ber-liner Oberzensurkollegium vorlagen. Dessen im Juni 1832 neuernanntesMitglied, Professor Heinrich Ritter, fand vor allem die Vorrede höchstleidenschaftlich geschrieben und voll von äußerst anstößigen Stellen:..Verleumdungen ganzer Stände, Verspottung der christlichen Glau-benslehren, sogar unehrerbietigen Äußerungen gegen den König undhämischen Vergleichen zwischen der österreichischen und preußischenRegierung". Am 11. Januar ging sein Votum vom 7. an den Ministerv. Brenn ab, doch hätte dieser lieber der Pressekommission des Bundes-tags den Vortritt gelassen, denn das Buch war ja im „Ausland", inHamburg, erschienen. Die dazu erforderlichen Schritte waren Sacheseines Kollegen vom Auswärtigen. Während er noch mit diesem ver-handelte, ereilte ihn eine königliche Kabinettsorder vom 29. Januar,die wissen wollte, was gegen die „höchst verwerflichen" Bücher vonHeine („Französische Zustände") und Börne („Mitteilungen aus derLänder- und Völkerkunde", das waren Band 3 und 4 der „Briefe ausParis") geschehen sei. Das wirkte, und sofort am 1. Februar 1833 er-folgte das Verbot der „Französischen Zustände". Am selben Tage ant-wortete ihm das Oberzensurkollegium, auf den Bundestag brauchePreußen nicht erst zu warten, und Eile tue in diesem Falle not, weilHeines Buch „zu den verwerflichsten gehöre, welche wir jemals zuprüfen veranlaßt worden sind". In seiner Antwort an den König vom4. Februar tat übrigens der Minister so, als ob er die Kabinettsordererst nach schon erfolgtem Verbot erhalten habe, was nicht unmöglichschien, war er doch gegen die Börnesche Schrift schon am 18. JanuarJ 833 eingeschritten. Am 17. Februar erging an ihn eine neue Kabinetts-order, in der ihm der König, genau so wie das Oberzensurkollegium,dringend nahelegte, sich durch beabsichtigte Anträge beim Bundestagdoch ja nicht im sofortigen Verbot gemeinschädlicher Schriften auf-halten zu lassen; der Bundestag sei dazu doch nicht kompetent, erkönne nur die betreffende Bundesregierung zur gerichtlichen Verfol-gung des Verfassers oder Verlegers auffordern. Man schien sich inBerlin nicht zu erinnern, daß die „Französischen Zustände" nichtsanderes waren als eine Sammlung von Aufsätzen, die Heine in der