HEINE 394
teilt unter den Werken Heines bis 1848 das „Buch der Lieder" (in dasdie beiden lyrischen Erstlinge von 1822 und 1823 aufgegangen waren)nur noch mit dem Epos „Atta Troll", das, von Campe vorsichtiger-weise nicht zur Rezensur vorgelegt, offenbar in Preußen nicht beachtetwurde, und mit dem Buche „Shakespeares Mädchen und Frauen", demam 5. Januar 1840 die Debitserlaubnis ausdrücklich gewährt wurde.Die übrigen Schriften Heines von 1831 an traf samt und sonders derpreußische Bann in Einzelverboten, nicht nur in der allgemeinen Ver-fügung gegen das „Junge Deutschland". — Dem gegenüber nennt derrömische „Index der verbotenen Bücher" (ed. Hilgers, 1904) nur vierWerke Heines: „De l'Allemagne", „De la France", „Reisebilder" (diesedrei verboten am 22. September 1836) und die „Neuen Gedichte" (De-kret vom 8. August 1845), wobei es allerdings dem subjektiven Urteilüberlassen bleibt, ob jemand Heines Werke überhaupt für unsittlichoder häretisch hält; dann hätten sie ihm alle als verboten zu gelten. —In Österreich schließlich gehörte das „Buch der Lieder", trotz Metter-nichs Vorliebe, (nach Ludens Index) noch Mitte der vierziger Jahre,und jedenfalls bis 1848, zu den offiziell verbotenen Schriften.
Als nächste nach den „Reisebildern" kam das Büchlein „Kahldorfüber den Adel" an die Reihe, das Heine 1831 herausgab und bevor-wortete; es offenbarte am stärksten „die Tendenz der neuen Periode'".Seine Verlagsbezeichnung lautete : „Nürnberg, bei Hoffmann & Campe."In Nürnberg besaß Dr. Friedrich Campe, ein Bruder des Hamburgers,einen Verlag und eine Druckerei, in der 1827 das „Buch der Lieder"und 1831 gerade die ersten Bände von Börnes „Briefen aus Paris" her-gestellt wurden. „Kahldorf über den Adel" ist jedoch in der Alten-burger Hofbuchdruckerei gedruckt und hat, da es knapp zehn BogenUmfang besaß, jedenfalls auch die dortige Zensur passiert. Die falscheFirmierung „Nürnberg" sollte nur dazu dienen, durch Verschleierungder Herkunft nachdrückliche Schritte dagegen möglichst zu verzögern;ehe der diplomatische Apparat funktionierte, hatte solch ein Buch, überdas sich Preußen in erster Reihe erbosen mußte, längst seinen Weggemacht. In Berlin wurde man zuerst durch den Breslauer Polizei-präsidenten Merkel auf die Schrift aufmerksam gemacht; er denun-zierte sie dem Polizeiministerium am 12. Juni 1831 als „eine zwar geist-reiche, aber sehr boshafte und desto mehr aufregende Arbeit", und derMinister verbot sie schleunigst am 18. Juni. Mittlerweile war auch dasOberzensurkollegium dahinter gekommen und hatte am 15. Juni dengleichen Antrag gestellt. Es bereitete dem Minister v. Brenn offenbareine kleine Genugtuung, dem Kollegium am 30. Juni 1831 antwortenzu können: sein Antrag komme zu spät, es sei schon alles bestenserledigt, und von einer durch das Kollegium angeregten Beschwerdebei der bayerischen Regierung, wieso eine Schrift mit derartigen Äuße-rungen über Zensur (S. 9) und über Preußen (S. 26 und 30) in Bayern