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1 (1924)
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ihrer höchst ordonnanzwidrigen Attitüde strich Campe jetzt lieber ganz.In dem Traumbild „Götterdämmerung" ersetzte er Vers 35 f. („In derJungfrau Schamerröten Seh' ich geheime Lust begehrlich zittern")durch Zensurstriche, und die Verse 50—55, wo der Sohn auf dem Grabedes Vaters Buhlschaft treibt, ließ er ebenfalls fort. Hofrat John fandgleichwohl am 66. Gedicht der „Heimkehr" und an anderen Stellennoch genug Anstößiges; da es sich aber um ein gedrucktes und weit-verbreitetes Buch handelte, plädierte er für Zulassung auch der 2. Auf-lage. (Sein Gutachten vom II. Januar 1838 ist abgedruckt bei Geiger,,,Das Junge Deutschland und die preußische Censur", 1900, S. 37.)Oberzensurkollegium und Minister waren einverstanden (2. und 12. Fe-bruar), am 3. April 1838 verfügte demnach der Berliner Polizeipräsi-dent die Freigabe des Buches. — Heine merkte die Verstümmelungdes Textes erst, als er die Druckvorlage für die 3. Auflage herstellte,und machte seinem Verleger am 20. Februar 1839 die heftigsten Vor-würfe, habe er doch schon selbst bei der 1. Auflage alles ausgeschie-den, was dem Buche die „mindeste Partheyfärbung" geben konnte;er dachte dabei wohl an den Schluß des ersten Zyklus der Nordsee-Heder: der letzte Absatz des zwölften Gedichts stand nur in den „Reise-bildern", aber in keiner Auflage des „Buchs der Lieder". (Vgl. Seuf-ferts „Vierteljahrschrift" VI, 472 ff. und Paul Beyer im „Euphorion"XVII, 631 ff.) Campe entsprach Heines Forderung und füllte dieLücken wieder aus, nur zur Nennung Berlins und der Berliner konnteer sich nicht entschließen. Die 3. Auflage und ebenso die 4. wurdendurch Polizeiverfügung vom 30. März 1840 bzw. 16. Dezember 1841für Preußen erlaubt. Auch völlig unveränderte Neudrucke mußte Johnimmer wieder prüfen; das galt ausnahmslos von den jungdeutschenwie auch von allen andern einmal zensurpflichtigen Schriften. Mitder 4. Auflage des „Buchs der Lieder" verschwinden aber sämtlicheälteren Schriften Heines aus den Zensurakten; Campe legte sie einfachnicht mehr zur Rezensur vor, man wäre in Berlin auch in Verlegenheitgewesen, wer denn diese Rezensur vorzunehmen habe; aber jeden Tagkonnte ein eingeweihter Bureaukrat die Entdeckung machen, daß solcheneuen Auflagen in Preußen verboten seien, und die Polizei dagegenmobil machen. Auf solchen Übereifer ließ Campe es ankommen, under rechnete richtig: keine Hand rührte sich mehr, da John anderweitigbeschäftigt war. Nicht einmal die 5. Auflage des „Buchs der Lieder"präsentierte er aufs neue in Berlin, obgleich sie zu einem sehr gefähr-lichen Zeitpunkt, unmittelbar nach Heines streng verbotenen „NeuenGedichten" (1844), erschien. Mit zu leiden hatte zwischendurch das„Buch der Lieder" noch unter dem Gesamtverbot, das Preußen am8. Dezember 1841 gegen den ganzen Verlag von Hoffmann & Campeaussprach, aber schon am 6. Juni 1842 wieder zurücknahm. Den Vor-zug, in Preußen mit keinem eigenen Verbot bedacht worden zu sein,