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3. Auflage erschien auch erst 1843. 1° diesem Jahr wurde das Ober-zensurkollegium aufgelöst und am 1. Juli durch das Oberzensurgerichtersetzt, der Posten eines Spezialzensors für das „Junge Deutschland"eingezogen und John anderweitig beschäftigt. Eine „förmliche Auf-hebung des Verbotes", von der Strodtmann in seiner Heine-Biographiespricht (2. Aufl. II, 190), erfolgte gerade Heine gegenüber nicht, eben-sowenig bei Wienbarg. Treitschke, der den Zusammenhang nicht ver-steht, reproduziert in dem fast Satz für Satz unrichtigen Anhang zu sei-ner „Deutschen Geschichte" (V, 764 ff.: „Das Märchen vom FlüchtlingHeine") selbst eine Auskunft der preußischen Regierung an den fran-zösischen Gesandten Graf Bresson vom 17. Februar 1843; s ' e besagtevollkommen zutreffend: da Heine im Auslande lebe und selber keinenSchritt getan habe, um eine Milderung zu erlangen (nämlich eine Mil-derung des allgemeinen Verbots seiner Schriften seit 1835), so könntendie noch bestehenden Anordnungen nur im Gnadenwege geändert wer-den; Minister v. Bülow fügte aber hinzu: „il n'existe pour les autoritesdu Roi aucun motif de faire d'office des demarches dans ce büt", undHeine hat seinerseits niemals die königliche Gnade angerufen. Nurbestanden jetzt die Instanzen nicht mehr, die das Ausnahmegesetz von1835/36 geschaffen hatte; es war kein offizieller amtlicher Kläger mehrda, daher trat auch kein Richter mehr in Funktion. Darauf verließsich Campe ; er wagte es auf gut Glück, sich für die 3. Auflage des2. Teils der „Reisebilder" keinen Einfuhrschein nach Preußen mehrzu verschaffen. ■— Ebenso hielt er es bei Heines populärstem Werk, dem„Buch der Lieder", der „tugendhaften Ausgabe meiner Gedichte" ; es warOktober 1827 den beiden ersten Teilen der „Reisebilder" gefolgt. Heinehatte es zur Ausgleichung eines Vorschusses für 40 Louisdors ein fürallemal an Campe verkauft; er „schenkte mir das „Buch der Lieder",schrieb Campe selbst an Dingelstedt (16. August 1841) ; später will er ihm25 Friedrichsdors dafür gegeben haben. Durch den Bundesbeschluß vom10. Dezember 1835 un d die Sonderverfügungen der einzelnen Staatenwar es zunächst mit betroffen; als aber der preußische Februarerlaß1836 das unbedingte Verbot auf ein gesetzliches Maß zurückschraubte,waren für das „Buch der Lieder" die Schwierigkeiten so gut wie be-seitigt. Hannover gab am 28. November 1836 Heines „Tragödien" und„Buch der Lieder" ausdrücklich frei. In Preußen mußte letzteres erstzur Rezensur vorgelegt werden. Das tat Campe durch Vermittlungeines Berliner Buchhändlers bei Erscheinen der 2. Auflage 1837. SeinesUmfangs wegen unterlag das Werk beim Druck keiner Zensur; um aberin Berlin nicht nachher auf Schwierigkeiten zu stoßen, übte Campe selbsteine Vorzensur! Das 66. Gedicht der „Heimkehr" enthielt etliche Bos-heiten über Berlin; zwar war dieser Name schon in der 1. Auflage durch„Ix-Ix" ersetzt, aber die Beziehung immer noch handgreiflich genug;die drei letzten Strophen mit den „Leutnants und Fähnderichs" in