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1 (1924)
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schob auch ihn in den Vordergrund. Das zeigt am besten die Bühnen-geschichte der „Maria Magdalene". Gleich nach Vollendung diesesneuen Werkes im Dezember 1843 hatte Hebbel es von Paris aus ingläubigem Vertrauen wieder an Frau Crelinger geschickt, es aber imMai 1844 von Berlin mit einer „lithographierten Zuschrift der Inten-danz" als „unaufführbar" zurückerhalten. Seit zwei Jahren schwangdort ein neuer Mann das Direktionszepter, Karl Theodor v. Küstner,der sonst nicht so übel war, aber die Aufführung dieses Stückes sehrentschieden verweigerte. Ein „gefallenes Mädchen" wie diese Klaraauf der Hofbühne erschien ihm ganz unmöglich. „Er war in diesemPunkte auch gar nicht weiß zu waschen," schrieb später der BerlinerKritiker H. Th. Rötscher an den Dichter, „weil er sich natürlich nichtzur Bedeutung der ganzen Aufgabe und ihrer dramatischen Motivirungerheben kann." Nach dieser Ablehnung hatte Hebbel an dem Erfolgseiner Bemühungen gezweifelt. Er hatte deshalb sein Werk mit einerWidmung an den König Christian VIII. als Buch herausgegeben undseinem Schicksal überlassen, während er selbst nach Italien gereist war.

Eine preußische Provinzbühne, die Königsberger, war es dann, dieam 13. März 1846 mit der Uraufführung des Stückes voranging. Leip-zig folgte am 19. Oktober desselben Jahres. Nun begannen sich auchdie Berliner Verehrer Hebbels zu rühren, und am 27. Februar 1847konnte ihm Rötscher mitteilen, daß man „zum Besten der bei demPesther Brande Verunglückten im Lokal des Königstädter Theatersaber mit den Kräften der Königlichen Bühne" die „Maria Magda-lene" aufführen wolle. Ob freilich die Zensur die Erlaubnis dazu gebe,sei sehr unwahrscheinlich.

Das Unerwartete trat ein: die Zensur drückte ein Auge zu und er-klärte sich einverstanden. Rötscher selbst richtete das Stück ein, rückteaber, wie er versicherte, „keinen Stein aus seinen Fugen". Nur mußtedie Bezeichnung „bürgerliches Trauerspiel" in „bürgerliches Drama"verändert werden, denn das Königliche Theater besaß für Berlin dasalleinige Recht auf die gesamte deutsche Trauerspielproduktion, unddieses Privileg durfte wenigstens äußerlich nicht angetastet werden.Schon sollten die Proben beginnen, als zuletzt alles an der „gränzen-losen Bornirtheit" der Direktion, der Kommissionsrätin Cerf, scheiterte.Da sie sich von dem Stück keinen Kassenerfolg versprach, versteiftesie sich plötzlich darauf, es sei „unsittlich", und setzte es wieder ab.Rötscher aber gab keine Ruhe, und die Märzrevolution kam ihm zuHilfe. Er drohte jetzt der ängstlichen Direktion, öffentlich erklärenzu wollen: früher habe man das Stück angenommen, jetzt verweigereman die Aufführung, verschließe sich also „geflissentlich dem Fort-schritt". „Fortschritt" war aber damals Trumpf in Berlin, mit demdurfte es niemand verderben, am wenigsten ein Theater, das von seinerPopularität lebte. Aus Furcht gab endlich Frau Cerf nach, und am