HAUPTMANN 360
„Hufen", außerhalb des Stadtbezirks liegt. — In Tilsit erklärte dieTheaterdirektion in den Zeitungen: trotz der Intervention des Ober-bürgermeisters Thesing sei ihr die Aufführung „durch höhere Instanz"untersagt worden; Thesing hatte sie erlaubt, der PolizeiverwalterWitschel aber berichtete an den Regierungspräsidenten Hegel, dieTilsiter Bürgerschaft sei in allen Schichten von Sozialdemokratendurchsetzt, und diese warteten nur darauf, bei Gelegenheit der „Weber"im Stadttheater Skandal herbeizuführen. Der Polizeiverwalter wurdewegen seiner Amtsführung vom Oberbürgermeister entlassen, derRegierungspräsident forderte seine Wiederanstellung binnen vierund-zwanzig Stunden — kurz, es entwickelte sich ein solenner Beamten-krieg, und in den Bürgerversammlungen gingen die Wogen der Auf-regung hoch („Vorwärts", 5. April 1895). — In Wiesbaden wurde dieöffentliche Vorlesung des Stückes verboten. — In Bielefeld drohte diePolizei einem Theaterklub „Vorwärts" Geld- und Haftstrafen an, wenner die „Weber" aufführte, in Minden wurde ebenfalls die Aufführungvom Regierungspräsidenten untersagt mit Rücksicht auf Ort, Zeit unddas Wachsen der Sozialrevolutionären Bewegung („Vorwärts", 27. No-vember und 4. Dezember 1895). In Frankfurt a. M. wurde noch 1900die Aufführung der „Weber" nur an Werktagen geduldet, nicht insonntäglichen Volksvorstellungen („Frankfurter Zeitung", 18. Ok-tober). In Hamburg erfolgte ein später aufgehobenes Verbot imOktober 1894, in Bremen am 5. April 1895, hier sollte das Stück aufder Privatbühne des sozialdemokratischen Vereinshauses gegeben wer-den, der Unternehmer besaß aber keine Konzession; als dann dasBremerhavener Stadttheater an die Aufführung ging, wurde sie fürdas ganze Gebiet der freien Hansestadt Bremen verboten („Vorwärts",4. April 1895). — In Nürnberg wurde das Stück dem dortigen Saison-theater freigegeben, dem Meßthalerschen Ensemble aber in Münchennicht, ebensowenig dem dortigen Arbeiterbildungsverein die Vor-lesung („Vorwärts", 9. August, II. und 31. Dezember 1895). — Wäh-rend in Heilbronn, Göppingen und Eßlingen die „Weber" ohne Ge-fährdung der öffentlichen Ordnung in Szene gingen, durfte Meßthalersie in Stuttgart nicht spielen, weil „die rohe Gewalttat gegen die Be-sitzenden sowie die Staatsorgane" darin verherrlicht werde; die Stutt-garter fühlten sich darob als „Bürger zweiter Klasse" und fuhren zurEntschädigung nach dem nahen Eßlingen; Schillers „Räubern" wares ja ein Jahrhundert vorher in der Hauptstadt am Nesenbach nichtanders gegangen („Berliner Volkszeitung", 17. Februar, „FrankfurterZeitung", 19. Februar 1896). — In Leipzig stieß Meßthalers Ensembleauf denselben Widerstand; daraus entwickelte sich ein Verwaltungs-streitverfahren, das, ebenso wie das Verbot in Hannover, einer be-sondern Darstellung bedarf, da beide Prozesse abermals den klaffendenZwiespalt zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörde grell beleuchteten.