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355 HAUPTMANN

v - Stumm Hauptmanns Drama als das geeignetste Mittel zur Verbrei-tung „anarchistischer Ideen" bezeichnete. Zur Klärung dieser Köpfekonnte es natürlich nicht beitragen, wenn gleichzeitig der damaligeErich Schlaikjer im „Sozialdemokrat" (9. Mai) „noch einmal mit allerDeutlichkeit" aussprach, „daß allerdings die .Weber' HauptmannsFleisch vom Fleische der Sozialdemokratie und Geist von ihrem Geiste"seien, auch wenn man dabei an keine enge parteipolitische Auffassungzu denken habe.

Unbekümmert um dieses Gezänk gingen die „Weber" ihren Weg,ßrahm konnte seine triumphierenden Kassenrapporte als „Wasch-zettel" versenden („Berliner Fremdenblatt", 10. Oktober), und dieZahl der Aufführungen stieg im Lauf zweier Jahre auf etwa 200. Undderselbe Kampf, dessen Schauplatz Berlin war, entwickelte sich nun:iuch in ganz Deutschland, sogar im Ausland.

5- Das Verbot in Breslau und das zweite Urteil des' reußischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli'894. Noch ehe der Berliner Bezirksausschuß das Verbot der dor-tigen Polizei bestätigt hatte, war der Direktor des Lobetheaters zuBreslau, Fritz Witte-Wild, beim dortigen Polizeipräsidenten Dr. Bienkoam 3. März 1893 um die Erlaubnis zur Aufführung der „Weber" ein-gekommen, aber abschlägig beschieden worden. Nach der Freigabedes Stücks für das „Deutsche Theater" wiederholte er am 9. Oktober1893 sem Gesuch, indem er die hochdeutsche Ausgabe des Stücks nebstden Berliner Änderungen einreichte. Er erbot sich, zu den Vorstel-lungen nur solche Plätze zu verkaufen, die mindestens 1,50 Markkosteten, und stellte der Polizei anheim, die weiteren Vorstellungen zuuntersagen, wenn sie es im Interesse der öffentlichen Ordnung fürgut halte. Der Polizeipräsident lehnte das Gesuch am 12. Oktober ab,mit der Begründung, daß in Breslau, „also in nächster Nähe des Schau-platzes der in dem Stück geschilderten Ereignisse, ganz andere Ver-hältnisse obwalteten" als im „Deutschen Theater" zu Berlin. DasSchauspiel müsse „als ein seiner ganzen Tendenz und seinem Ge-samteindrucke nach ungewöhnlich gehässiges und aufreizendes Mach-werk bezeichnet werden, dem es an jedem versöhnenden Momentefehle. Es trete dies um so greller hervor, als die Sprache durchwegeine gewöhnliche, zum Teil geradezu widerwärtige sei und es an wirk-lich dichterischen Schönheiten, welche geeignet wären, den Cha-rakter und Gesamteindruck zu mildern und abzuschwächen, in diesemderb-naturalistischen Schauspiele vollständig mangele. Die Sperr-maßregel durch Verkauf nur teurerer Plätze werde diejenigen Bc-völkcrungsklassen, die ausgeschlossen werden sollten, zum Teil amBesuch nicht hindern, stehe mit dem Wesen und Zweck einer öffent-lichen Bühne in Widerspruch und werde unzweifelhaft in einem ge-wissen Teil der Presse und in Versammlungen zu gehässigen Erörte-

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