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1 (1924)
Seite
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GUTZKOW 322

die Warnung, man sähe höheren Ortes die Aufführung des Gutzkow-schen Lustspiels nicht gern. Ende der siebziger Jahre brachte dannAugust Förster, der als der vollendetste Darsteller des Königs FriedrichWilhelm I. gerühmt wird, das Stück auf das Berliner Residenztheater;am Vorabend des Sedantages 1886 erschien es, ebenfalls mit Försterals König und mit Kainz als Erbprinzen, auf dem nunmehrigen Deut-schen Theater. Erst am 1. Oktober 1893, also unter Kaiser Wilhelm IL,öffnete ihm endlich auch das Königliche Schauspielhaus seine Pforten,ein volles halbes Jahrhundert nach der Uraufführung in Dresden! —JDem oben erwähnten preußischen Ministerialerlaß von 1884 ist einVerzeichnis der bis dahin durch königliche Entscheidung erlaubtenStücke mit Hohenzollernfiguren beigegeben; Gutzkows „Zopf undSchwert" steht als Nr. 25 am Schluß.

Wenn Gutzkow hoffte, Berlin würde sich für die Petersburger Auf-führung von „Zopf und Schwert" dadurch revanchieren, daß es seinneues historisches Drama aus der russischen Geschichte „Pugatschew"annehme, so täuschte er sich gründlich. Nicht nur Preußen, auch dieübrigen Bundesstaaten hatten, wie Gutzkow an Levin Schücking(22. November 1844) schrieb, „vor Sr. Excellenz dem FlügeladjutantenOrloff in Petersburg soviel Respect, daß sie seine blutbefleckten Vor-fahren nicht auf der Bühne dargestellt sehen" wollten, die Hofbühnenverboten auch dieses Stück einstimmig — eine klägliche Abhängigkeitvom Auslande, die in der Geschichte der Zensur das ganze neunzehnteJahrhundert hindurch eine große Rolle spielt. — Ein Jahr nach „Zopfund Schwert" gelang es Gutzkow endlich, mit einem neuen historischenLustspiel die Bedenken der Zensur fast ganz zum Schweigen zubringen. Sein „Urbild des Tartüffe", sein zweiter großer Erfolg, gingunbeanstandet auch über die deutschen Hofbühnen; bei der DresdenerErstaufführung (1. Januar 1845) hatten nur wenige Stellen gegen diekatholische Kirche, den Beichtstuhl usw. fortfallen müssen. Gutzkowhatte besondern Wert darauf gelegt, das Stück zuerst auf der Bühneeines katholischen Hofes herauszubringen, damit Bedenken dieser Artgleich zum Schweigen kamen; nur Oldenburg war ihr (15. Dezember1844) zuvorgekommen. Der Berliner Intendant v. Kästner konnte esdiesmal wagen, dem Dichter die für dort nötigen Zensurstriche zurGenehmigung vorzulegen, ohne sich eine Blöße zu geben. — Heftigstdagegen sträubte man sich wiederum in Wien gegen dieses selbst vonHebbel bewunderte Meisterwerk. Auch diesmal fragte Sedlnitzky erstden Staatskanzler um seine Meinung, und Metternich antwortete, ersehe nicht ein, daß, da eine „weise Staatsverwaltung" die Aufführungdes Moliereschen „Tartüffe" nicht gestattet habe, die Darstellung des„Urbildes" zugelassen werden könne, zumal es mit der frivolen Rolle,die der Verfasser den König Ludwig XIV. darin spielen lasse, aufeine Herabwürdigung des Königtums abgesehen sei. „Es würde der