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„Tyrannenvorleser", dem Könige Wilhelm von Württemberg das Werkseines Freundes Gutzkow zur Lektüre gab, erklärte der Fürst: „Nein,das geht nicht, das ist ganz mein Vater, der in dem König FriedrichWilhelm geschildert ist" (Glossy II, 140). Merkwürdige Ähnlichkeitder Fürsten! — In Petersburg nahm man keine. Rücksicht auf dieköniglich preußische Verwandtschaft; dort ging „Zopf und Schwert"schon am 2. Oktober 1844 in Szene; Gutzkows Freundin Theresev. Bacheracht, die Tochter des russischen Residenten v. Struve inHamburg, soll die Vermittlerin gewesen sein (Glossy II, 190 f.) ; dieErinnerung des russischen Thronfolgers an den vergnügten Theater*/abend in Dresden dürfte dabei den Ausschlag gegeben haben.
Die Berliner Witzbolde motivierten das Verbot auf ihre Weise: daein König in dem Stücke rauche, würde das Publikum sehen, wie ihmblauer Dunst vorgemacht werde. Dem Dichter aber brachte es aucheinen sehr ernsthaften wirtschaftlichen Schaden. Damals wurde aufden Hofbühnen nach und nach die Tantieme eingeführt, aber nur'fürneue Stücke, die älteren waren Freiwild, nachdem sie durch ein ein-maliges kärgliches Honorar abgekauft waren. Jetzt hatte er seinenbisher größten Erfolg errungen, und der klingende Lohn dafür bliebso gut wie aus! Die paar Taler Honorar von den Provinzbühnenkonnten dem Dichter das Leben nicht fristen. Nach sechzehn Jahren,die zahllose Vorstellungen des Lustspiels gebracht hatten, mußte erdem Schauspieler Emil Devrient gestehen : „Für ,Zopf und Schwert'habe ich von sämtlichen deutschen Bühnen 1200 Thaler eingenommen.Ein französischer Autor hätte mit einem so einschlagenden Stück12000 Thaler gewonnen." Hätte damals bereits das in Deutschlanderst 1870 eingeführte Urheberrecht an dramatischen Werken bestan-den, ein Stück wie „Zopf und Schwert" hätte seinem Autor auf Jahr-zehnte hinaus eine behagliche Existenz gesichert und ihn von schrift-stellerischer Fronarbeit befreit. Und den ärmlichen Ertrag verküm-merte dem Dramatiker noch die Zensur der Hofbühnen auf Grundjener preußischen Kabinettsorder vom April 1844!
Noch lange nach Gutzkows Tod blieb das preußische Verbot von„Zopf und Schwert" in Geltung. Aber nur für das Königliche Theaterselbst. Anderen Bühnen erlaubte man schon in den fünfziger Jahrendie Aufnahme des Lustspiels. In Berlin selbst führten fremde Gästees ein. Im Sommer 1853 spielte Eduard Genast mit mehreren Wei-marer Kollegen auf dem Friedrich-Wilhelmstädtischen (späteren Deut-schen) Theater, und Genast wußte den Polizeipräsidenten v. Hinckel-dev zur Aufhebung des Verbots zu bewegen. Vier Wochen lang be-stand das Repertoire der Wilhelmstadt nur aus „Zopf und Schwert"und ans Freytags „Journalisten", die damals ebenfalls vom Hoftheaterverbannt waren; am Schluß gesellte sich noch Ludwigs „Erbförster"hinzu. Kurz vor Ende des Gastspiels kam aber vom Polizeipräsidenten
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