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1 (1924)
Seite
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GUTZKOW 320

Hner Hofbühne war so gut wie ein Verbot des Stückes für die ganzePreußische Monarchie, auch für die nicht königlichen Bühnen, die jetztdas schon aufgeführte Werk vom Repertoire absetzen mußten, soweitsie nicht um besondere Erlaubnis einkamen; daß diese auch nur voneiner einzigen Bühne erbeten worden wäre, dafür ergeben die Aktenund Gutzkows Briefwechsel bisher keinen Anhalt. Dagegen hieß es inBreslau sofort: „Nicht aufzuführen." Der Dichter hatte nur zu sehrrecht, wenn er 1844 in einem Epigramm bitter klagte:

„Liebe erwarb mein Stück für Preußens deutsche Gesinnung;„Dennoch verboten sie dir's! Weil —? Tel est notre plaisir!"

Und auch gegen die weiteren Folgen des Berliner Verbots kämpfteder einmütige Erfolg des Lustspiels überall da, wo es gespielt werdendurfte, vergebens. In Wien ging es unbeanstandet durch die normaleZensur des Hofburgtheaters. Der Polizeipräsident v. Sedlnitzky abersah sich veranlaßt, „mit Rücksicht auf das Sujet und die politischenBeziehungen" die Meinung des Staatskanzlers einzuholen, und diesererklärte sich am 14. Februar 1844 gegen die Aufführung, weil „ab-gesehen von allen übrigen Konsiderationen, in diesem, wie man esnennen will, geschichtlichen Charaktergemälde' das häusliche Lebeneiner Königsfamilie bis zur Fratze entstellt und herabgewürdigt" werde !Auf der Burg wollte Metternich das Stück nicht dulden, für die öster-reichischen Provinztheater aber gab er es frei. Als man jedoch schleu-nigst in Prag die Darstellung, wenn auch mit starken Zensurstrichen,wagte, wurde es nach der ersten Vorstellung auch für die ganze Öster-reichische Monarchie in den Bann getan ! Der gerade in Prag weilendeErzherzog Karl hatte sich gefreut, das so viel -besprochene Stück end-lich sehen zu können; es hätte ihn gewiß nur ein Wort gekostet, dasVerbot rückgängig zu machen, aber er erklärte, daß er „seinen eigenenWunsch gern dem Gesetz opfere"! Vielleicht hatte man Anstoß darangenommen, daB die Prager Darstellung eine der Bühnenfiguren, denkaiserlichen Gesandten v. Seckendorf, als eine Karikatur heraus-brachte, wie das noch heute oft geschieht; vielleicht aber war unter-des das Berliner Verbot bekannt geworden — wenn der Staatskanzlernicht schon vorher davon wußte; sein Urteil klingt fast wie ein Zitataus dem Gutachten Tiecks. — Daß 1848 ein kurzlebiges Volksblatt inWien unter dem Titel „Zopf und Schwert" erschien, gereichte demStück Gutzkows gewiß auch nicht zur Empfehlung. So fand es erstunter Heinrich Laube Eingang auf dem Burgtheater (3. Dezember1861) ; nach 1866 fiel es der preußenfeindlichen Stimmung wieder zumOpfer; wenn Metternichs Urteil zutraf, hätte man es zu dieser Zeitja erst recht aufführen müssen! — In Karlsruhe konnte EduardDevrient das Werk noch 1856 nicht durch die Zensur bringen. InStuttgart erschien es 1863 als „Novität"; als 1843 Franz Dingelstedt, der