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fanden, daß dem preußischen Hofe diese gemütliche Apologie FriedrichWilhelms I. nur erfreulich sein könnte."
Aller Wahrscheinlichkeit nach bot nun die von Gutzkow erwähnteAnfrage des Kölner Zensors in Berlin den willkommenen Anlaß, dieganze Frage grundsätzlich zu regeln. Bisher hatten sich die Hofbühnenschon stets Dramen versperrt, die Vorfahren des regierenden Hausesauf die Bretter brachten. Nur widerwillig hatte Preußen in Ausnahme-fällen, z. B. bei Kleists „Prinz von Homburg" (1828), nachgegeben.Jetzt gab Friedrich Wilhelm dieser Abneigung die bisher fehlende gesetz-liche Grundlage und erließ am 20. April 1844 die vielberufene Kabinetts-order, daß verstorbene Mitglieder des Königlichen Hauses die Bühnenur mit Allerhöchster Erlaubnis betreten dürften. Eine zweite Kabi-nettsorder vom 13. Juli 1844 ergänzte die erstere dahin, daß Stückedieser Art, wenn sie auf einer königlich preußischen Bühne zur Auf-führung gekommen, damit für ganz Preußen freigegeben seien. DieseVerfügungen Friedrich Wilhelms IV. wurden noch 1884 durch einenpreußischen Ministerialerlaß vom 28. Juli (siehe „Ministerialblatt fürdie innere Verwaltung" 1884, S. 210) in nachdrückliche Erinnerunggebracht; sie haben, auch von andern Höfen aufgenommen und in diePraxis umgesetzt, fast drei Menschenalter hindurch die Freiheit deshistorischen Dramas, wenigstens in seiner Wirkung, aufs peinlichste be-schränkt und gaben gehässigster Willkür freien Spielraum. Denn washieß: Vorfahren des regierenden Hauses? Mehr oder weniger gingensie, in ihren unzähligen Verzweigungen, durch die ganze deutsche Ge-schichte seit dem grauen Mittelalter! Mit ihnen war also auch diesedeutsche Geschichte von den Hofbühnen so gut wie verbannt. „Glück-licherweise haben wir unter uns keinen Shakespeare," schrieb damalsdie „Zeitung für die elegante Welt" unter Laubes Redaktion, „unsereRücksichten würden ihm bald das Handwerk legen." Selbst ein Mannwie Treitschke hatte für diese Einschnürung der Literatur kein Ver-ständnis und meinte: „Wenn die großen Hohenzollern auf der Bühneerschienen, so würden sie dem Volke doch ungleich verständlicher alsdurch Denkmäler und Gemälde" („Deutsche Geschichte" V, 391).Heute würde vielleicht auch Treitschke urteilen, daß diese unglück-liche Bestimmung mit die Schuld daran getragen hat, daß das National-gefühl des deutschen Volkes schließlich so ganz andere Wege ging alsdie seiner Fürstenhäuser.
Immer wieder sind die deutschen Dramatiker gegen diese Kabinetts-order Sturm gelaufen, nur in seltenen Ausnahmefällen wurde dieAllerhöchste Genehmigung erteilt, sie wurde sogar willkürlich wiederzurückgezogen, wie kurz nach Gutzkows „Zopf und Schwert" RobertPrutz mit seinem „Moritz von Sachsen" erleben mußte. Für Gutzkowaber wurde die Kabinettsorder des Königs, die durch sein Lustspielveranlaßt war, zu bösem Verhängnis. Die Ablehnung durch die Ber-