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1 (1924)
Seite
306
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GUTZKOW 306

für dieses Buch und ebenso für die übrigen Bände der „Gesammelten'Werke" für angemessen, wolle sich aber erst der Zustimmung desStaatskanzlers versichern. Sedlnitzky machte noch besonders daraufaufmerksam, daß diese Schrift, „welche unser Allerhöchstes Regenten-haus, die höchsten Organe der österreichischen Staatsverwaltung unddie Politik Österreichs so frech verunglimpft", gerade in Frankfurt,am Sitz des Deutschen Bundes, erschienen sei. Dies „Pamphlet" machedie größte Vorsicht bei Zulassung „ähnlicher schlecht berüchtigterLiteraten in die k. k. Staaten" notwendig, man müsse daher Gutzkow,nachdem er seine „bereits aus früheren Schriften bekannte verwerf-liche Gesinnung dermal auf die bedenklichste Weise betätigt", weiter-hin den Eintritt in die Monarchie unbedingt untersagen. Daß Metter-uich mit diesen Maßregeln völlig einverstanden sein würde, durfteSedlnitzky mit Gewißheit erwarten, denn Gutzkow hatte bei seinemBesuch in Wien eine Audienz beim Staatskanzler gehabt und sich mitdiesem vortrefflich unterhalten; er hielt es sogar damals für möglich,eine Dramaturgenstelle am Burgtheater zu erlangen, so entgegen-kommend sah er sich bei den entscheidenden Instanzen aufgenommen.Wenn aber Metternich glaubte, Gutzkow würde ihm nun in seinen„Wiener Eindrücken" eine klug berechnete Huldigung darbringen, soirrte er sich gründlich. Er war daher ebenso empört wie der Polizei-präsident und (3. Oktober) mit dem unbedingten „Damnatur" der„Gesammelten Werke" wegen des 3. Bandes völlig einverstanden.Gutzkow werde zwar selbst wissen, daß er sich im Kaiserreiche „in-folge seiner Insulte keiner günstigen Aufnahme erfreuen dürfte";dennoch lasse sich „der Geist, welcher Menschen seines Gelichtersbelebt, nicht nach dem Maßstab gemeiner Klugheit abmessen". Fürden Fall also, daß Gutzkow wieder einmal nach Österreich reisenwolle, sei den Gesandtschaften in Deutschland zu verbieten, ihm einPaßvisum auszustellen. Ferner sei als weitere „empfindliche Strafe"für seinen „Übermut", der „Tantieme" wegen, die Aufführung seinerStücke auf dem Burgtheater sofort zu unterlassen. Gegen diesen Vor-schlag hatte aber Sedlnitzky ein Bedenken: man lenke damit zuvielAufmerksamkeit auf Gutzkows „Pamphlet" und schade ihm obendreinwenig; die Tantieme für Dramatiker war damals eben erst in Wieneingeführt, und tantiemeberechtigt war nur Gutzkows letztes Stück„Der dreizehnte November", das am 12. September ohne Erfolg ge-geben worden war. Wenn Gutzkows ältere Stücke, wofür man nichtsmehr zu bezahlen hatte, dem Burgtheater die Kasse füllten, warumsollte man sich das nicht gefallen lassen! Aber neue Stücke von ihmdürften natürlich nicht angenommen werden. Dieser nüchtern ge-schäftliche Kalkül befriedigte aber Metternichs Rachsucht nicht; dasBurgtheater erhielt den Befehl, alle Stücke Gutzkows vom Repertoireabzusetzen, die „sämmtlichen Werke" wurden mit dem „Damnatur"