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Preußischen Staatszeitung" gestanden hatte; das Ministerialbüreauhatte sie etwas vorschnell dorthin gegeben. Aber damit nicht genug:die Kabinettsorder vom 17. Juli war unterdes wirklich an Gutzkowabgegangen, da sie noch nicht formell aufgehoben worden. Die Ab-sendung scheint erst Ende September etwa erfolgt zu sein; am 20.hatte Gutzkow die Nachricht noch nicht (Glossy II, 130). Wie das zu-ging, verraten die Akten nicht. So kam der amtliche Schematismus,dank seiner langsamen Bewegung, dem Dichter im richtigen Momentzustatten! Was nun ? Hier stand Kabinettsorder gegen Kabinetts-order! In diesem Dilemma bewies Friedrich Wilhelm IV. eine könig-liche Gesinnung: er befahl am 5. November, daß es unter diesen Um-ständen bei dem einmal gegebenen Wort zu verbleiben habe, das Inter-dikt aufzuheben und von weiterer Inhibierung der Schriften GutzkowsAbstand zu nehmen sei. Daraufhin gab Minister v. Arnim am 10. De-zember den königlichen Willen dem Oberpräsidenten und dem Frank-furter Residenten bekannt, und am 23. durfte Gutzkow die erfreulicheNachricht bei Herrn v. Sydow persönlich entgegennehmen. Aller-dings hieß es auch hier warnend „unter Vorbehalt der Erneuerung"der Ausnahmezensur! Nach achtjährigem Kampf war er nun endlichwieder wirklich „freier" Schriftsteller. Seine Verleger brauchten nichtmehr um die Erlaubnis zu bitten, seine Bücher an preußische Buch-händler ausliefern zu dürfen. Freigegeben waren damit alle die Werke,denen man zwischen 1835 und 1843 den Eingang in Preußen unter-sagt hatte, nicht aber die, auf denen schon vor dem 14. November 1835ein ausdrückliches Verbot ruhte. Diese Spezialverbote wurden nichtzurückgenommen ; man entsann sich ihrer später aber nur in einem Falle,bei einer Neuausgabe der berüchtigten „Wally", die den ganzen Feld-zug gegen das „Junge Deutschland" verursacht hatte.
1845/46 gab Gutzkow bei der „Literarischen Anstalt" (J. Rütten)seine „Gesammelten Werke" in zwölf Bänden heraus. Mitbesitzer desVerlags war der Originalverleger der „Wally", Karl Löwenthal, derunterdes die ehemals verweigerte Konzession erstritten und sich alsLöning hatte umtaufen lassen. Noch heute trägt die Firma den Doppel-namen Rütten & Löning. Band 3 brachte die „Briefe eines Narren aneine Närrin", Band 4 die „Philosophie der Geschichte", die je*.zt„Philosophie der That und des Ereignisses" hieß — beides Werke, diePreußen verboten hatte. Doch nahm niemand an dem Neudruck An-stoß. Die gefährlichere „Wally" wagte er erst 1852 in einem 13. Bandeseiner Werke nachzuliefern „als geschichtlichen Mitbestandtheil einernicht zu verschweigenden literarischen Entwickelungszeit". Mit geist-reichem Humor setzte er sich in einer langen Vorrede mit den Lesernauseinander, die den Wunsch nach solcher Vervollständigung derSammlung, ausgesprochen hatten. Seine „Appellation" und das ehe-mals auch verbotene „Sendschreiben" des Kirchenrats Paulus an den