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1 (1924)
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GUTZKOW

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tionen gefunden hat, von denen die Mehrzahl dem Theater angehört.Ich glaubte, so gewagt der Ausdruck ist, dem Staate einen Dienst zuerweisen, wenn ich ihn auf den lezten Rest einer veralteten Bestim-mung aufmerksam machte, die z. B. in dem Widerspruch, daß meineTheaterstükke auf allen Preußischen Bühnen gegeben worden sindund dennoch, gedruckt, nicht angezeigt werden dürfen, ein voll-kommner Nonsens wird. Statt der erbetenen Revision meines Censur-verhältnisses erhalt' ich die Zumuthung, einen Revers auszustellen,daß ich nichts gegen drei von Ew. Hochwohlgeboren namhaft ge-machte Begriffe schreiben wolle. Im Gefühl meines redlichsten Wil-lens, nur den wahren Interessen der Menschheit zu dienen und mitFreude jede Gelegenheit zu bezeichnen, wo die Heiligkeit des Be-stehenden mit den Resultaten eignen Nachdenkens zusammenfällt, imBewußtsein eines mich erhebenden und beseligenden Vertrauens aufdie friedliche Lösung so vieler streitigen Punkte unsrer Tage, ist miran dem erwähnten Reverse der objektive Gedanke völlig vertraut, jaich sehe es als die Grundlage aller meiner Bestrebungen an, nichtsIrreligiöses. Staatsverwirrendes und Unsittliches zu schreiben. Alleinfür diese rein auf moralischer Empfindung beruhende Grundlage einäußres Wortgelöbniß auszustellen, mein Innerstes unter eine so höchstallgemeine Formel gefangen zu geben, das bin ich nicht im Stande.Kirche, Staat und Sittlichkeit sind drei Worte, die das ganze ringendeund streitende Leben unsrer Zeit ausdrücken. Hundertfachen Be-stimmungen ausgesetzt, sind sie in dem Grade recht eigentlich zuTagesamphibolieen geworden, daß ich mich durch Unterschrift desverlangten Reverses nicht nur in eine traurige Herzensunruhe, vonder ich kein Ende absehe, stürzen würde, sondern selbst bei den ehr-lichsten Vorbehalten mich unsäglichen Verdächtigungen aussetzenmüßte. Was kann ein Schriftsteller seiner Nation sein, wenn er ihrdie Möglichkeit entzieht, ihn unbefangen, frei, als einen Mann vonSelbständigkeit zu beurtheilen ? Wehmuth ergreift mich, wenn ich be-denke, wie der Schriftsteller in Frankreich und England zu seiner Na-tion steht und welche Stellung man ihm in Deutschland zumuthet!Offen Sprech' ich es aus, daß der Staat zwar das Recht und die Pflichthat, jeden schriftstellerischen Verstoß gegen die Thatsachen, die vonihm repräsentirt werden, zu ahnden, nimmermehr aber schon a prioriden Autor in Zwiespalt mit sich selbst zu bringen und durch ängst-liche Dilemmen und mehrdeutige Alternativen sein Gewissen zu trübenund zu beschweren.

„Se. Majestät, unser König und Herr, ist so sehr dem Formenwesenabhold, und nur dem Geist der Dinge zugethan, daß es ihm sichernicht entgehen wird, wie derartige Reverse nur den finstern Zeitenmittelalterlicher Kirchenversammlungen angehören und am wenigstendem Schriftsteller zugemuthet werden sollten, der ja recht eigentlich