247 GRÜN
dazu hatte er allerdings auch gewiß keinen Anlaß, die Berufung wärehöchstens Sache des Staatsanwaltes gewesen.
So viel hatte also das gerichtliche Verfahren ergeben: Grün warAuersperg. Aber daß derselbe Dichter auch die „Spaziergänge einesWiener Poeten" verfaßt habe, davon stand noch immer nichts in denAkten. Der Laibacher Polizeidirektor scheint darauf nicht gekommen zusein, und auch Mctternich gegenüber dürfte Auersperg sich gehütet haben,die Urheberschaft dieses Buches zuzugeben. Dafür lag der juristischeBeweis noch keineswegs vor; im Gegenteil, die „ÖsterreichischeNational-Encyclopädie" hatte in ihrem 2. Band (1835) unter Grün-Auersperg sogar wörtlich erklärt: „Daß die Spaziergänge eines Wie-ner Poeten nicht ihn zum Verfasser haben, ist legal erwiesen!"Worauf sich diese überraschende Angabe gründet, ist unbekannt. Ineiner zu Grimma 1840 herausgekommenen „Gallerie deutscher pseu-donymer Schriftsteller", von dem Pfarrer Andreas Gottfried Schmidt,heißt es ähnlich: die „Spaziergänge" würden Grün zwar „mit ziem-licher Bestimmtheit" zugeschrieben, er habe aber die Autorschaft ab-gelehnt, wie sich Schmidt erinnere, „irgendwo" gelesen zu haben. Bisdahin hatte sich also Auersperg noch nicht zu seinem berühmtestenBuche bekannt, und ein für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokumentdarüber hat meines Wissens die Auerspergforschung auch aus spätererZeit nicht vorzulegen vermocht. Der Dichter begnügte sich anschei-nend damit, nicht mehr gegen seine Urheberschaft Einspruch zu er-heben, und dieses negative Zeugnis mußte der literarischen Kritik ge-nügen. In den dreißiger Jahren wäre das Zugeständnis Auerspergsoffenbar noch gefährlich gewesen. Sein Verleger Campe entblödetesich nicht, sich das zunutze zu machen! Reste der zweiten Auflage,die nach Löwenthals Notiz 4000 Exemplare betrug (Castle, a. a. O.,S. 168), lagen angeblich noch im Jahre 1837 vor, als ihm Auerspergvon Paris aus schrieb, er möchte eine dritte, vermehrte Auflage beiWeidmann herausbringen. Campe erwiderte, er selbst wolle diesedritte Auflage durch Benutzung der Reste der zweiten herstellen;Änderungen und Zusätze könnten durch Kartons — Einzelblätter, dieeingefügt oder angehängt wurden — angebracht werden; gegen denÜbergang in einen andern Verlag müsse er sich verwahren. DieseManipulation erschien dem Dichter „dem Autor gegenüber schofel,dem Publikum gegenüber unehrlich", und er gab keine Antwort. EinJahr darauf vernahm Campe ein Gerücht, Grün wolle tatsächlich einedritte vermehrte, sogar illustrierte Auflage drucken lassen! Darauf-hin drohte er mit einem Prozeß und — mit Enthüllung der Anonymi-tät! Campe kannte die Strafgesetze und war gewiß nicht zweifelhaftdarüber, daß man auch jetzt noch den „Spaziergänger" zur Verant-wortung ziehen konnte. Die Sache ruhte bis 1841. Nun war die2. Auflage vergriffen, und Campe mahnte zur dritten. Auersperg lehnte