GRILLPARZER 226
In Wirklichkeit verhielt es sich mit der verschollenen Handschriftdes ,Ottokar' etwas anders, als der Dichter erzählt. Er war durch dieGestalt Napoleons auf seinen Stoff gekommen; der Titel hieß ursprüng-lich „Eines Gewaltigen Glück und Ende". Schreyvogel sah auch so-fort, daß der Vergleich mit Napoleon, besonders wegen der Eheschei-dung und zweiten Heirat des Helden, die Zensur bedenklich machenmüsse, und als er das Stück am 25. November 1823 einreichte, suchteer es gleich durch eine Art Verteidigungsschrift gegen diese Bedenkenzu schützen. Die Zensur fand aber nicht nur die Vergleichspunkte mitNapoleon anstößig, sondern außerdem den Kontrast der Österreicher„gegen den überall mit den ungünstigsten Farben geschildertenBöhmen". Die Staatskanzlei wollte sogar des zu befürchtenden „sehrÜbeln Eindrucks" wegen nicht einmal den Druck, geschweige denn dieAufführung auf einer österreichischen oder gar k. k. Hofbühne zu-lassen, und das Verbot erfolgte schon Anfang Januar 1824, obgleichdem Dichter im November 1823 ein Honorar dafür vom Burgtheaterzugesichert worden war. Die Direktion wurde von dem Verbot ver-ständigt, und im Januar 1824 war es in Wien allgemein bekannt.Daraufhin verfaßte Grillparzer eine Eingabe an den Grafen Sedlnitzky,doch scheint nicht sicher, ob das Schriftstück wirklich in dessen Händegelangte. Grillparzers Irrtum erklärt sich vielleicht dadurch, daß erselbst keiner Antwort gewürdigt wurde. Auch die Initiative des Kaisersbei der Freigabe des Stückes war eine ganz andere, als Collin oderandere dem Dichter sie schilderten. Schon am 24. Januar 1824 ersuchteder Kaiser den Grafen Sedlnitzky um Angabe der Gründe des Verbots— das erstemal, daß solch eine Nachfrage vom Kaiser ausging; sonstbekam die Zensurstelle höchstens einen Rüffel, weil sie ein mißliebigesStück erlaubt hatte. Der Kaiser beruhigte sich sogar bei der Mitteilungder Gründe nicht, sondern gab das Stück einem Vertrauensmann, seinemLeibarzt, dem Staats- und Konferenzrat Andreas Joseph Freiherrnv. Stifft zu lesen, und dieser trat mit einer nicht genug zu rühmendenEntschiedenheit für den Dichter und gegen die haltlosen Vorwürfe derZensur ein. Da nach dem erfolgten Gutachten des Leibarztes die Ent-scheidung des Kaisers noch lange auf sich warten ließ, mag dadurchdie Meinung von dem Verschwinden des Manuskriptes hervorgerufenoder als Notlüge absichtlich von der durch die Abforderung derHandschrift gekränkten Zensurbehörde erweckt worden sein. Stiffterklärte mit Entrüstung, es müsse geradeswegs zum „Umsturz" führen,wenn man solche Stücke verbiete, die in Erinnerung brächten, „wasweise und gute Regenten Gutes für die Völker taten". Nur die Libe-ralen hätten Grund, sich der Aufführung zu widersetzen; jetzt aberstimmten unfaßlicherweise die Staatsbehörden hierin mit den „Freundender Revolution" überein!
Sehr genau eingeweiht in die Vorgänge scheint ein unbekannter