GLASSBRENNER 220
Glück gelesen zu werden, in welcher Form ich auch vor dem deutschenPublikum erscheine. Meine Worte und Lieder sind kein Gras, dassich niedertreten läßt, es sind eben freie Blätter. Der rauhe Winterkann sie abreißen, im Frühling sind sie wieder da." Enttäuscht kehrteer nach Neustrelitz zurück, wurde aber, wohl auf Betreiben der preußi-schen Regierung, von hier verwiesen und fand dann acht Jahre langein Asyl in Hamburg. Noch 1853 glaubte ein königstreuer BerlinerOberlehrer, namens Dr. Karl Aug. Friedländer, sich ein Verdienst zuerwerben, indem er einen — Kaffeehändler Bader denunzierte, weiler seine Ware in Glaßbrenners „Freie Blätter" verpacke, worauf derKaufmann kurzweg erwiderte, er habe keine Zeit, die von ihm ver-brauchte Makulatur zu lesen. 1851 hatte die Ratskammer des Ber-liner Stadtgerichts Glaßbrenners „Neue Volkslieder nach alten Melo-dieen" (I. Heft, Berlin, M. Simion, Druck von Nietack) konfiszierenlassen (Bekanntmachung des Polizeipräsidenten Hinckeldey vom10. November 1851 in der „Nationalzeitung" vom 18.).
Erst 1858 ließ sich Glaßbrenner für den Rest seines Lebens wieder inseiner Heimat nieder und schuf hier als letztes erfolgreiches Unternehmendie „Berliner Montags-Zeitung", die er von 1861 bis 1876 redigierte.Mit den Behörden hatte er zwar keinen Frieden gemacht, aber die Zeit-verhältnisse waren andere geworden, und es blieb auch ihm nicht er-spart wie allen Helden des Vormärz, daß die Gewalt der geschicht-lichen Tatsachen einstweilen ihrer Ideale spottete und sie — allerdingsnicht auf die Dauer, wie wir jetzt wissen — überlebt erscheinen ließ.Das kommt in einer letzten Aktennotiz zu drastischem Ausdruck. Den„Komischen V ' olhshalender für 1852" hatte man in Berlin beschlag-nahmt, und mit Hilfe der sächsischen Regierung gelang es, den größtenTeil der Auflage (7320 Exemplare) in Leipzig abzufangen; das Kreis-gericht in Perleberg verfügte die Vernichtung des Buches; da aber dasUrteil nicht rechtzeitig in Berliner Zeitungen bekanntgemacht wordenwar, ließ der Verleger bei Meyer in Braunschweig sofort eine neueAuflage drucken unter dem Titel „Der Prophet". Nur der Kalenderselbst fehlt darin, da man die Beschlagnahme auf ein Versehen gegendas Stempelsteuergesetz für Kalender zurückführte. In Wirklichkeitwar er aber seines andern Inhalts wegen konfisziert worden. Der Ber-liner Polizeipräsident v. Hinckeldey erklärte daher den Neudruck alseine Umgehung des Verbotes und ließ das Verlagsgeschäft M. Simion inBerlin, das an der Hamburger Firma als Hauptkapitalist beteiligt war,daraufhin kurzerhand schließen! (Die Akten darüber waren bishernicht auffindbar; ich entnehme diese Angaben den vielfach wider-spruchsvollen Mitteilungen des Buchhändler-Börsenblatts 1852, S. 60.124. 243 Erklärung Hinckeldeys. 297. 308.) Der „Lustige Volkskalenderfür 1858" erschien den Behörden (23. Sept. 1857) nur noch „polizei-lich beachtenswert", und irgendeine unbekannte Größe im Ministerium