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GLASSBRENNER
12. Mai 1851 (§ 29) schwer zu vereinbaren; er müsse es daher Glaß-brenner überlassen, „auf eigene Gefahr" die neue Verbreitung des Ge-dichtes zu unternehmen. Ein wiederholtes Verbot scheint aber trotzder neuen Auflagen (die 4. erschien 1866 bei Ernst Keil in Leipzig)nicht erfolgt zu sein. —
Das nächste Buch Glaßbrenners, das der Berliner Zensurbehördeanheimfiel, war der ,J{omische Volkskalender", von dem 1846—1854neun Jahrgänge erschienen (Hamburg, Verlags-Comptoir) ; als „LustigerVolkskalender'' wurde er 1858—1863 fortgesetzt; zwei letzte Jahr-gänge 1866/67 führten dann wieder den alten Titel. Der erste, in Ham-burg erschienene Band wurde am 24. Dezember 1845 m Preußen provi-sorisch beschlagnahmt. Der Referent im Ministerium, Seebode, dessenschwungvollen, oft lyrisch angehauchten literarischen Urteilen stets einstarker unfreiwilliger Humor innewohnt, fällte darüber das klassischeDiktum: „In diesem Volkskalender ist soviel des Frevels — des Frevelsan der Religion, an dem monarchischen Prinzipe, an dem gemeinsitl-lichen Prinzipe — gehäuft, daß wol kein Staatsmann, kein Beamter,kein Gemein-redlicher, kein halb-kirchlich und religiös Indifferenterdiese diabolische Schandschrift ohne den Gedanken ,Es ist in Deutsch-land weit gekommen!' aus der Hand werfen wird. — Über S. 24,49. Woche' und S. 8 könnte man blutige Thränen weinen !" Das Ober-zensurgericht war jedoch nicht so empfindsam, es gab am 14. April 1846das Buch frei und urteilte ganz verständig: die allerdings zensur-widrigen Einzelheiten seien in das Gewand des Humors, der Launeund des Spottes gekleidet, daher könne es die Gemeingefährlichkeitdes Kalenders nicht hoch anschlagen ; er nehme auch nur selten aufinländische Zustände und Ereignisse Bezug, eigentliche Böswilligkeitsei nur wenig darin; er erhebe sich im ganzen nicht über „Plattitüden",und das viele Indifferente nivelliere die polemische Tendenz. DiesesUrteil bestürzte den Staatsanwalt v. Lüderitz sehr, und er nahm An-laß, sich über dieses überraschende Erkenntnis in einer Denkschriftan das Ministerium vom 27. April ausführlich zu expektorieren! Dashalf jedoch nichts: die provisorische Beschlagnahme wurde wieder-aufgehoben. Das Urteil wirkte sogar noch 1848 nach: das Ministeriumhatte Lust, den Jahrgang 1848 zu beschlagnahmen, ließ aber mit Rück-sicht auf jene Entscheidung des Oberzensurgerichts die Hände davon(29. Dez. 1847).
Der März 1848 rief Glaßbrenner nach Berlin zurück, und er be-gründete nun endlich hier eine neue eigene Zeitschrift: „Freie Blätter".Doch die Freiheit dauerte nicht lange, der militärische Diktator, Gene-ral Wrangel, machte ihr bald ein Ende. Mit Nr. 56 mußte Glaßbrennerabermals von seinen Berliner Lesern Abschied nehmen. „Herr General,Sie sind sehr populär, aber ich a u c h", durfte er in diesem Schluß-wort dem Bezwinger der Berliner Bewegung zurufen. „Ich habe das