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1 (1924)
Seite
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GLASSBRENNER 218

bis 93 und 389 auf den jetzt regierenden. Der König von Bayern abersei in der „Person des Stiers" aufs gemeinste herabgewürdigt (S. 184bis 315), die Ausstellung des heiligen Rockes durch die einer Hose desheiligen Ambrosius parodiert und der Bundestag aufs gemeinste be-schimpft; die letzte Episode, allein schon die S. 331, rechtfertige voll-kommen das Verbot. — Die preußische Regierung, die seit dem KölnerStreit 1838 mit der katholischen Kirche in Fehde lag, hatte gewißkeinen Anlaß, die Jesuiten gegen Glaßbrenner in Schutz zu nehmen.Das Urteil des Oberzensurgerichts vom 15. Mai 1846 gab auch zu, anund für sich sei es nicht zensurwidrig, gegen den Jesuitismus zukämpfen, aber „die vielfach eingestreuten gehässigen Anspielungen undNebenbemerkungen" geben dem Buche den Charakter der Gemein-gefährlichkeit ; es würden nicht bloß Mißbräuche oder Auswüchse derrömischen Kirche aufgedeckt, sondern Einrichtungen und Gebräuchederselben auf eine Weise geschmäht, die entschieden gegen den Ar-tikel II der Zensurinstruktion vom 31. Januar 1843 verstoße. Außer-dem wimmele es von Beziehungen auf Personen und Verhältnisse, diejedem Leser deutlich erkennbar seien. Nicht wenige Stellen seienAngriffe auf Regenten und die fürstliche Würde überhaupt und dahergeeignet, Mißvergnügen und Unzufriedenheit zu erwecken. Demnachsei die Beschlagnahme zu Recht erfolgt. — Der Verbreitung des Werkestat übrigens das Verbot in zahlreichen Bundesstaaten (außer inPreußen, in Sachsen, Hannover, Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenachund Anhalt-Dessau) keinen Abbruch. Es erlebte vier Auflagen und trugdem Dichter, der sich hier von einer ganz neuen Seite gezeigt hatte,allgemeine Anerkennung ein. Es ist noch heute lesenswert, undmir scheint, daß Rodenhauser, der Biograph des Dichters — diesenTitel verdient Glaßbrenner durchaus für seinen „Neuen ReinekeFuchs" — seiner poetischen Bedeutung nicht voll gerecht gewordenist; wie bei ihm überhaupt das spezifisch Humoristische in Glaßbrennerwie auch in seinem Zeitgenossen Börne mit den dadurch bedingtenÜbertreibungen zu wenig in die Erscheinung tritt. — 1859 versuchteder Dichter die Freigabe seines „Neuen Reineke Fuchs" in Preußenzu erwirken. Er schrieb am 3. Oktober an das Ministerium, sein Werksei zwar gegen den Jesuitismus gerichtet, aber nicht gegen das wahreChristentum, wie S. 227 bezeuge; es schildere gute und schlechteFürsten, bewege sich übrigens „in der Geschichte anheimgefallenenZuständen" und kämpfe für die Freiheit des Geistes; es sei gewißnicht „ohne Fehl und Sünde", aber seine anerkannteste Arbeit, daherläge ihm sehr daran, das Buch endlich von dem Banne befreit zu sehen,dem es in seinem Vaterlande unterliege. Die Antwort des Polizei-präsidenten v. Hinkeldey vom 15. ■ Oktober lautete: Das ehemaligeVerbot sei allerdings hinfällig; nach seinem Dafürhalten seien abermanche Stellen des Gedichts auch mit dem neuen Preßgesetz vom