FREILIGRATH 198
lassen, hatte aber selbst wenig Hoffnung, mit diesem Antrag durch-zudringen. Nach Falderens Bericht hatte Scheller das Heft nur an„entschiedene Anhänger der revolutionären Partei" verkauft, es „Gut-gesinnten dagegen als nicht vorhanden bezeichnet' - .
Die Ahnung des Dichters, daß man jetzt mit ihm als zweifellosempreußischen Staatsbürger kurzen Prozeß machen werde, trog nicht.Am 14. August 1851 erließ der Kölner Oberprokurator v. Seckendorfeinen Steckbrief gegen den „Literaten" Freiligrath nebst dem üblichenSignalement. Der Anlaß dazu war ganz neuer Art: man war einemkommunistischen Geheimbund auf die Spur gekommen, den Karl Marxvon London aus in Köln zu organisieren versuchte. Ein durchreisen-der Sendbote hatte eine Programmrede mitgebracht, die schleunigstvon vertrauten Freunden abgeschrieben werden mußte. Auch Freilig-rath hatte dabei geholfen, ohne übrigens Mitglied des Bundes zu sein.Die übrigen Beteiligten, darunter der „rote Becker", der spätere ver-diente Oberbürgermeister von Köln, wurden verhaftet und nach andert-halbjähriger schwerer Untersuchungshaft zu drei bis zehn Jahren Ge-fängnis verurteilt. Vier wurden freigesprochen. Zu ihnen würde auchFreiligrath gehört haben, aber die Untersuchungshaft wäre ihm nichterspart geblieben, und, einmal in den Händen der Polizei, wäre er sobald nicht wieder auf freien Fuß gekommen. Denn jenem ersten Steck-brief jagte man von Düsseldorf aus am 24. August einen zweiten nach,und diesmal wirklich wegen der beschlagnahmten Gedichte, durch dieer sich der Aufforderung zur Empörung, der Störung des öffentlichenFriedens und der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht hatte. DerDüsseldorfer Oberprokurator v. Ammon erlebte zwar nicht die Genug-tuung, den pp. Freiligrath sich vorführen lassen zu können. Aberdieses unerledigte Gerichtsverfahren schwebte von da ab wie ein Da-moklesschwert über dem Haupte des Dichters und war der Grund, daßsein zweites englisches Exil volle siebzehn Jahre dauerte. Zwar er-ließen die Amnestien vom 12. Januar 1861 und vom 20. September 1866allen politischen Verbrechern die Strafen, aber er war ja nicht ver-urteilt, und wo das Verfahren noch schwebte, bedurfte es eines be-sondern Gnadengesuchs zur Niederschlagung. Dies pater peceavi zusprechen, war der Dichter zu stolz. Als ihn dann im Jahre 1867 seineFreunde und mit ihnen das deutsche Volk zurückriefen und ihm durcheine Nationalgabe ein sorgenloses Leben im Vaterlande darboten,kehrte er heim. Die preußische Polizei ließ ihn jetzt unbehelligt, aberer traute ihr nicht, daher vermied er vorsichtig seine engere Heimatund verbrachte seinen Lebensabend in Württemberg, wo er in Kann-statt am 16. März 1876 gestorben ist. (An Akten des Preuß. Geh.Staatsarchivs wurden benutzt: Rep. 77 II Gen. 19 Bd. 2 und 20 Bd. 4,Spec. Lit. F 43; Rep. 77 Tit. 381 Nr. 15; Rep. 101 I H 1844 1 ; Ausw.Amt I Rep. IV 196 Bd. 4 und 6; Ziv.-Kab. Rep. 89 C XLIV F 38.)