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1 (1924)
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FREILIGRATH 194

Den sich darob entspinnenden hitzigen Wortwechsel schlichtete einMitglied mit dem glücklichen Vorschlag, Freiligrath möge als Bußeein Gedicht liefern, das zum Besten der Kasse verkauft werden solle.Der Dichter war einverstanden, und schon nach wenigen Tagen, am1. August, las er vor versammeltem Klubvolke seine aus tiefster Her-zensnot aufflammende Warnung „Die Todten an die Lebenden", denbeschwörenden Aufruf der gefallenen Märzkämpfer an die Überleben-den, die halbe Revolution endlich zur ganzen zu machen. Das Gedichtwurde mit rauschendem Beifall aufgenommen, sofort in 9000 Exem-plaren gedruckt und fand, für I Silbergroschen, mit Hilfe der Partei-freunde in Düsseldorf selbst, in Köln, Elberfeld, Barmen, Krefeld usw.reißenden Absatz; der Volksklub konnte seine Schulden bezahlen, be-hielt sogar noch einen namhaften Überschuß in der Kasse.

Natürlich blieb der Vorfall auch der Polizei nicht verborgen, undwas es mit der im März gewährten „freien Presse" auf sich hatte,sollte sich bald zeigen. Am 4. August beantragte der OberprokuratorSchnaase in Düsseldorf die Beschlagnahme des Gedichts, Verhaftungdes Verfassers und Einleitung eines Strafverfahrens. Die Ratskammerdes Königlichen Landgerichts aber lehnte das ab: das Gedicht enthaltekeine direkte Aufreizung im Sinne des Artikels 102 des Strafgesetz-buches und die Beleidigung des Königs erscheine nicht strafbar. Unter-des aber hatte der Düsseldorfer Regierungspräsident v. Spiegel am13. August einen Wink von Berlin erhalten, den er jedenfalls nachKöln weitergab. Nun bemächtigte sich der dortige GeneralprokuratorNicolovius des Falles, und das Rheinische Appellationsgericht in Kölnbeschloß am 24. August die Aufnahme der Untersuchung. Am 29.wurde Freiligrath vernommen und dann verhaftet. Zugleich wurde dasGedicht beschlagnahmt; die entsprechende Verfügung von Berlin auserfolgte erst am 17. September.

Die übrigens milde gehandhabte Untersuchungshaft dauerte fünfWochen. Am 3. Oktober erschien Freiligrath vor dem Geschworenen-gericht — das erstemal, daß ein solches Gericht einen politischen Pro-zeß zu entscheiden hatte. Der Dichter wurde von Offizieren derBürgerwehr in den Saal geführt und durfte, statt auf der Anklagebank,neben seinen Verteidigern sitzen. Die Zuhörer warfen ihm Lorbeer-kränze zu, und die Bürgerwehr hatte Mühe, die Ordnung aufrechtzu-erhalten; jede Mitwirkung der Polizei oder des Militärs hatte manvermieden. Die Anklage nebst dem Gedicht wurde verlesen; bei derStelle: „Die rothe Fahne läßt er wehn hoch auf den Barrikaden"brach die Zuhörerschaft in stürmischen Beifall aus. Freiligrath gabzu, daß er zum Kampf gegen die überhandnehmende Reaktion habeaufrufen wollen, aber zu einem Kampf mit moralischen Mitteln. Dieangeblich zu physischer Gewalt aufreizenden Stellen seien als Prophe-zeiung oder bildlich aufzufassen, er habe damit in die Zukunft ge-