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und versöhnt. Aber das Verbot war einmal ergangen, und ehe eszurückgenommen wurde, mußte erst eine Prüfungszeit verstreichen.Was also tun, um die preußischen Abonnenten nicht zu verlieren?Lewald änderte den Titel; für den Vertrieb nach Preußen hieß dasBlatt jetzt „Echo der gebildeten Welt". Unter diesem Deckmantelschlüpfte es durch; das Oberzensurkollegium fand an diesem an-scheinend neuen Blatt nichts auszusetzen, wie es am 12. August 1836erklärte. Der Verleger versah auch die beiden ersten Quartalsbände 1836mit dem neuen Titel und zeigte das ganz ungeniert dem Buchhandelan. In diesem Jahre aber wurde die besondere preußische Zensur füralle Schriften des „Jungen Deutschlands" eingerichtet, und der damitbetraute Spezialzensor, Geh. Hofrat Dr. John, entdeckte, daß eineAnkündigung des neuen Jahrgangs unter den Mitarbeitern Heine undLaube aufzählte und der Verlag in bibliographischen Verzeichnissenganz offen zugab: die Zeitschrift „Europa" erscheine nur für Preußenunter dem andern Titel. Daraufhin strich John die Ankündigungen des„Echo" in Berliner Zeitungen, und als etliche Buchhandlungen undder Verlag sich beschwerten, gab ihm das Oberzensurkollegium (6. April1837) recht: da Heine und Laube mitarbeiteten ■— von Laube hattendie letzten Hefte Auszüge aus dem dritten Teil seines „Jungen Europa",noch dazu Kapitel über den letzten polnischen Aufstand, gebracht —müsse das „Echo" sich der preußischen Rezensur unterwerfen, ehe esin Preußen vertrieben werden dürfe.
Dabei blieb es bis Ende 1837; vor Beginn des neuen Jahrgangs mel-dete sich der Verlag wiederum; der Kgl. Württembergische HauptmannA. v. Schraishuon war unterdes Haupteigentümer des Blattes geworden,das sich nun wieder einheitlich „Europa" nannte, da das Versteckspielvor der preußischen Zensurpolizei keinen Zweck mehr hatte. Schrais-huon bat im Herbst um Aufhebung des Verbotes und legte am 12. De-zember 1837 dem Oberzensurkollegium den letzten Jahrgang zurPrüfung vor. Das Kollegium war einverstanden (8. Januar 1838), dadie Zeitschrift nichts Anstößiges enthalte und „von der Teilnahme desp. Heine und p. Laube an derselben" nichts mehr verlaute. Daraufhinwurde das Verbot am 31. Januar aufgehoben und durch ein neuesZirkular v. Naglers vom 12. Februar den Postanstalten die Weiter-bestellung erlaubt. Der württembergische Hauptmann bedankte sicham 16. Februar ganz gerührt auch im Namen der Redaktion, die jedenAnstoß zu vermeiden verspreche, „indem sie allein dadurch die Gefühleder Verehrung für die Regierung an den Tag legen kann, welche so groß-mütig einen Fehler verzieh". Nun durften die preußischen Abonnentenihr Exemplar komplettieren, wie einem von ihnen, dem Legationsratde la Croix, auf seinen Wunsch noch besonders bescheinigt wurde.(Akten des Preuß. Staatsarchivs Rep. yy Gen. 67 und Spec. II B 42,Rep. 101 E lit. L 26 und Prov. Br. Rep. 30 Berlin C, Tit. 165, Nr. 15.)
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