DINGELSTEDT
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Persönlichkeit" machte hier „Furore"; das Ergebnis dieses Besucheswar, daß ihn Cotta zunächst auf Reisen schickte, und in eben denNovembertagen 1841, da seine „Lieder" die Fahrt in die Öffentlichkeitantraten, war ihr Verfasser als Korrespondent der einflußreichsten da-maligen Zeitung auf dem Wege nach Paris, wo er am 21. November ein-traf. Hier konnte er in Sicherheit die Wirkung seines Buches abwarten.Königsberg, die fernste preußische Stadt, die Hochburg der „reinenVernunft" und eine der besten Absatzquellen politischer Literatur,hatte Campe seinem Feldzugsplan gemäß an erster Stelle mit einem„Bällchen" seines neuesten Verlagswerkes bedacht. Schneller wohl,als er erwartet hatte, ertönte von dort das polizeiliche Echo. Schonam 13. November meldete der Königsberger Polizeipräsident Abeggdem Ministerium des Innern und der Polizei, er habe den Verkauf der„Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters" verboten, da sie zumTeil entschieden den im Oktober beschlagnahmten „UnpolitischenLiedern" Hoffmanns von Fallersleben (2. Band) gleichzustellen seien.Besonders die Seiten 124 und 126 hatten ihn empört. Das erstere Ge-dicht behandelt in formvollendeten Jamben das Verbot der Broschüre„Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen" von dem Königs-berger Arzt Dr. Jacoby; seine Überschrift sind vier Fragezeichen; diezwei ersten Verse lauten: „Du weißt, was das bedeuten will? Du wirstsie mir nicht streichen ? Es sind ja nur unschuldige — vier kleine Frage-zeichen." Das zweite Gedicht wendet sich unmittelbar an König Fried-rich Wilhelm IV. und beginnt: „Zu guter Letzt ein klein' Gasel —darf das ein wenig spitzig sein? — Ein König, spricht's bescheidenaus, ein König soll nicht witzig sein." — Schon am 29. November folgteeine zweite Anzeige: Präsident Krosigk in Merseburg wies den Ober-präsidenten der Provinz Sachsen, v. Flottwell, auf das Buch hin, unddieser gab den Wink nach Berlin weiter; obgleich seiner Ansicht nachdas auch von Krosigk beanstandete Gedicht Seite 126 „bei seiner zwarhöchst boshaften und abscheulichen Tendenz, zugleich aber eben sounpoetischen als gehaltlosen und platten Fassung durchaus nicht ge-eignet sei, wie der Herr Einsender befürchte, einen nachteiligen Ein-fluß im Publikum zu bewirken", so verfehle er doch nicht usw.
Auf Grund dieser beiden Anzeigen verfügten die Minister v. Rochow,Eichhorn und v. Maltzahn am 8. Dezember 1841 das Verkaufsverbotder Nachtwächterlieder für ganz Preußen und die Beschlagnahme derin den Buchhandlungen befindlichen Exemplare. In Berlin wurden20 Stück von der zweiten Auflage konfisziert und „unter polizeilichemSiegel" an Campe zurückgeschickt, denn da das Buch in Hamburgzensiert war, durften die beschlagnahmten Exemplare nicht vernichtetwerden. Die erste Auflage war offenbar schon vergriffen.
' Den preußischen Ministern war übrigens die Persönlichkeit desVerfassers durchaus kein Geheimnis. Dingelstedt selbst hatte nicht