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1 (1924)
Seite
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DINGELSTEDT i 32

zubringen. Aber das vollständige Manuskript ließ auf sich warten:Dingelstedt wollte erst seine amtlichen Verhältnisse in Ordnung sehen.Zunächst war er keck genug, sich vom Ministerium einen zweijährigenUrlaub zu erbitten; er wollte aus der kleinstädtischen Enge seines Be-rufs heraus und als Journalist auf Reisen gehen. Selbstverständlichwurde das Gesuch abgelehnt. Unterdes hatte ihn der Verlag Cottaals Mitredakteur der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" verpflichtet.Daraufhin nahm er seine Entlassung aus dem Schulmeisteramt, die ihmam 4- Oktober „gnädigst bewilligt" wurde, und am 18. verließ er Fulda.Wenig fehlte und seine Reise hätte ihn, statt in die Freiheit, in dasStaatsgefängnis von Spangenberg geführt! Er hatte im August anGutzkows „Telegraph" in Hamburg ein Gedicht auf den Tod des poli-tischen Märtyrers Karl Schomburg gesandt, des Präsidenten der hes-sischen Ständeversammlung, der in freiwilliger Verbannung gestorbenwar. Das Gedicht erschien in der Septembernummer 148 anonym,aber schon im August berichtete er seinem Freunde Vogel: „Gottweiß, wie es kommt, das Mscpt. ist in Kassel, man droht mit einerkriminellen Untersuchung!" Man hatte also auf der Post seinen Briefnach Hamburg „perlustrirt". Es scheint aber bei der Drohung ge-blieben zu sein.

Erst nach diesem endgültigen Bruch mit der allzu bürgerlichen Ver-gangenheit und seiner nächsten Zukunft sicher, hatte Dingelstedt EndeSeptember den Rest des Manuskriptes nach Hamburg geschickt.Seinen Namen darauf zu setzen, wagte er aber doch nicht, und daßer sich über die möglichen Folgen der Veröffentlichung allerlei dunk-len Befürchtungen hingab, zeigen die beruhigenden Zureden Campes,dieses mit allen Wassern gewaschenen Hauptverlegers verbotenerLiteratur, der ihm am 28. September mit einem schon durch die näch-sten Ereignisse (die Relegierung Hoffmanns von Fallersleben) lügen-gestraften Optimismus antwortete: „In unserer Zeit verbietet und con-fiscirt man Bücher, aber man hört von Verfolgungen nichts, dieüber die Verfasser verhängt worden wären. Außerdem ist es eineigenes Ding mit gebundener Rede. Ich entsinne mich keinesFalles, daß dagegen etwas geschehen sey! . . . Für S i e fürchte ichdurchaus nichts. Sollten Fragen bedenklicher, d. h. juristischerArt kommen, zeige ich das Imprimatur und sage, daß ich m e i n W o r tgegeben, den Verfasser nicht zu nennen . . . Ohne den juristi-schen Beweis können die Herren nichts anfangen, das liegt einmalso in der Jurisprudenz . . . Außerdem bin ich in solchen Dingen ge-wandt und geübt wie ein Zigeuner —■. Habe ich doch eine lange,schwere Schule durchgemacht, wobei man dergleichen am Ende be-greift, wie man sich zu benehmen hat — wenigstens Zeit zu gewin-nen . . . Das Mspt. muß ich behalten, der Censur wegen, damit ichbeweisen kann, daß ich das Imprimatur besitze. Jeder Vorwurf