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1 (1924)
Seite
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j , . DEHMEL

hauseniade" auf eine blutige Abschlachtung des freiherrlichen An-greifers im Stil der streitbaren Herausgeber Conrad und Bleibtreugefreut hatte. Das Urteil Krafts über Münchhausens Mangel an „Taktund Respekt, an Verstand und Aufmerksamkeit" wirkte durch seineüberlegene Ironie nur noch überzeugender auf den unbefangenenLeser — nicht auf das Gericht. Dieses identifizierte sich völlig mitder Auffassung und Empfindung der beiden Juristen Münchhausenund Bulcke.

Der Staatsanwalt v. Petzinger machte beide von Münchhausen aus-drücklich bezeichneten Gedichte zum Gegenstand seiner Anklage. Inihrer Sitzung vom 30. August 1897 gab die Erste Ferienstrafkammerdes Landgerichts I Berlin das erste „Vom heiligen Geist" (S. 110 f.)frei, weil darin nicht unbedingt eine „für Jedermann ohne Weitereserkennbare Anpreisung des Ehebruchs" enthalten sei. „Wenn man,allerdings nicht in Übereinstimmung mit den Absichten des Ver-fassers, aber doch ohne Widerspruch des Wortsinnes, die Zeilen

Und bis nicht jedes Weib gewinntden rechten Vater für ihr Kind,soll jede Irrende die Treuedem falschen brechen ohne Reue,

dahin auffaßt, daß der höchste Grad der Vollkommenheit im Zu-sammenleben von Mann und Weib, abgesehen von dem Bestehen einesEhebundes, dann vorliegen würde, wenn beide völlig übereinstimmend— jedes Weib den rechten, d. h. den wirklich passenden und geeignetenVater für ihr noch zu erwartendes Kind erwählt hat —, und bis dahinjedes Weib von ihrer Wahl zurücktreten kann, so liegt darin nochnicht notwendig die Aufforderung, die eheliche Treue zu verletzen.Es kann angenommen werden, daß in den obigen Versen an die Eheund an eheliche Treue gar nicht gedacht, vielmehr für den .end-lichen Tag', die der Ewigkeit nahe Zeit, ein loses Zusammenlebenvon Weib und Mann gemeint ist." Da demnach eine andre, nicht un-sittliche Auffassung dieser Verse ohne Schwierigkeit möglich sei, könneihr Inhalt nicht als schlechthin unzüchtig angesehen werden, „zumaldie Verworrenheit dieser ganzen Dichtung nicht ohne Weiteres aufdie Absicht des Verfassers, die Sinnlichkeit zu erregen, schließenläßt". Daher liege hierin auch keine Gotteslästerung. Eine solchekönne auch in den letzten Zeilen des Gedichts nicht gefunden werden,aber „nur deshalb, weil das ,das' der ersten Zeile auf die vier vorher-gegangenen Zeilen allein bezogen werden kann und nicht notwendigmit dem drittletzten Vers ,Und bis nicht' usw. in inneren Zusammen-hang zu bringen ist".

Die „Tiefe" oder (nach Bulcke) der „Unsinn" der DehmelschenVerse kam also dem Dichter hier zustatten. Anders aber lautete das