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1 (1924)
Seite
116
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DEHMEL j j b

Urteil über „Venus Consolatrix" (S. 119—121). Dieses Gedicht seiunzüchtig und gotteslästerisch, entschied das Gericht. „Sein Inhaltverletzt das Scham- und Sittlichkeitsgefühl dadurch gröblich, daß inihm die Entblößung einer Frau dargestellt und ihre nackte Erscheinungohne jede poetische oder sonst künstlerisch veredelnde Darstellungs-weise beschrieben wird, und zwar namentlich ihr Unterleib. Aus derganzen Darstellung ergibt sich zugleich die Absicht des Verfassers,mit ihr auf die Sinnlichkeit zu wirken. Sein Gedicht ist kein Kunst-werk, wie er es selbst bezeichnet, das vermöge seiner Form oder seineredlen und tiefen Gedanken selbst die Schilderung der wirklichenNacktheit als nicht unsittlich erscheinen lassen würde, sondern ledig-lich eine poesielose Zusammenstellung von Reimen, in denen unsitt-liche, gotteslästernde und verworrene Gedanken enthalten sind undin denen die Entblößung der mit dem weißen Plüschgewande und derroten Rüsche bekleideten Frau und ihre nackte körperliche Er-scheinung ,bis tief ins schwarze Schleierhaar der Scham' nur deshalbbeschrieben ist, um vollständige Vorstellungen in dem Leser wach-zurufen." Das Gedicht verstoße demnach gegen § 184, aber auchgegen § 166 des Strafgesetzbuches. „Mit der Frau, die dem Dichtererschienen ist und sich vor ihm entblößt, ist Maria, die Mutter Christi,und wie der Verfasser angibt, gleichzeitig Maria aus Magdala, dieer mit der ersteren zu einer Person verschmolzen hat, gemeint. DerGlaube an Maria, die Mutter Christi, ist eine Lehre der katholischenKirche und der Marienkultus eine Einrichtung dieser. Danach stehtdem Katholiken die Person der Maria, der Mutter Gottes, so hoch,daß eine Darstellung von ihr, wie sie in dem Dehmelschen Gedichtegegeben ist, eine Beschimpfung derselben enthält. Daß diese Mariasich entblößt in der dargestellten Weise und ihre Geschlechtsteile er-kennen läßt, enthält den Ausdruck der Verachtung ihrer heiligen,angebeteten Person. Die unzüchtige Beschreibung derselben soll ihreedle Höhe herabsetzen und ihre Verehrung beeinträchtigen. In demfraglichen Gedichte ist sonach eine Beschimpfung der Mutter Christiwie ihrer Verehrung, die in der katholischen Kirche als Einrichtungbesteht, enthalten. Daß eine solche Beschimpfung beabsichtigt war,ergiebt sich eben daraus, wie in dem Gedicht nach den obigen An-führungen eine bewußte und gewollte Unzüchtigkeit enthalten ist. DerVerfasser wollte seine Nichtachtung alles Hohen und Heiligen aus-drücken und sich als darüber erhaben hinstellen." Ein Strafverfahrengegen den Dichter selbst konnte wegen eingetretener Verjährung nichtstattfinden; das objektive Verfahren gegen das Buch entschied dem-nach, die betreffenden Seiten sowie die zu ihrer Herstellung bestimmtenPlatten und Formen unbrauchbar zu machen. Dieses Urteil, das manin jedem Fall anders motiviert wünschen möchte, da es weder demkünstlerischen Wert des Gedichtes noch der Absicht Dehmels auch